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Forum für direkte Demokratie ergreift zwei Referenden



Das Forum für direkte Demokratie tritt im Allgemeinen für bilaterale Verträge mit der EU ein. Es ist unabdingbar, dass man seine Verhältnisse mit den Nachbarn vertraglich regelt und absichert. Eine solche grundsätzliche Bejahung führt allerdings nicht zu einer Befürwortung beliebiger Verträge. Verträge müssen ausgewogen sein. Die vorliegenden sind als Rosinenpickerei der EU und exportorientierter Wirtschaftskreise in der Schweiz zu betrachten. Die entsprechenden Argumente haben wir in den beiden letzten Nummern ausführlich dargelegt. Akzeptable Verträge müssen zudem umwelt- und demokratieverträglich sein. Bezüglich dieser zwei Punkte ergeben sich erheblich Bedenken.

Die Redaktion

Das Landverkehrsabkommen mit der EU zwingt die Schweiz zur Aufhebung der 28-Tonnen-Limite und öffnet den 40-Tönnern Tür und Tor. Bis in einigen Jahren sollen gegen 2 Millionen Lastwagen die Alpen überqueren. Die vom Parlament beschlossene Verlagerung des Strassentransportes auf die Schiene bis zum Jahre 2009 ist völlig illusorisch. Bundesrat Leuenberger zu diesem Datum: "Ich gebe keine Garantien ab". Mit seiner Zustimmung zur Alpeninitiative beschloss das Volk, den alpenüberquerenden Lastwagenverkehr bis zum Jahre 2004 auf die Schiene zu verlegen. Diese Fakten würden für sich allein eigentlich die Ergreifung eines Referendums erfordern. Anderseits könnte man den Standpunkt vertreten, es wäre eigentlich die Aufgabe der Umweltverbände, die Umwelt zu schützen. Die Umweltverbände haben auch bedeutend mehr Geld und soziales Kapital als das Forum für direkte Demokratie.

Hier kommt allerdings ein weiterer Aspekt hinzu: Das bilaterale Verkehrsabkommen verhindert die Umsetzung der Alpeninitiative und verstösst damit gegen die Bundesverfassung. Hier ist die direkte Demokratie und damit ein Kernanliegen des Forums für direkte Demokratie unmittelbar betroffen. Die bilateralen Verträge als solche sind zwar nach deren Inkrafttreten durchaus demokratieverträglich. Demokratiepolitisch bedenklich ist jedoch der Umstand, dass die politischen "Eliten" nicht das korrekte Ratifikationsverfahren wählten. Internationale Verträge, die in Widerspruch zur Verfassung stehen, sind dem obligatorische Referendum zu unterstellen. Der lockere Umgang der Parlamente und des Bundesrates mit der Verfassung muss entsprechend von der Basis her in Schranken gewiesen werden.

Wieso sind zwei Referenden nötig?

In der Ausführungsgesetzgebung zu den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU wird dem Bundesrat die Kompetenz verliehen, die 40-Tönner nach eigenem Gutdünken zuzulassen. Bei einer Ablehnung der bilateralen Verträge ohne Ablehnung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung könnte deshalb der Bundesrat jeder Zeit die 40-Tönner zum Rollen bringen. Zwar ist nach einer Ablehnung der bilateralen Verträge für einige Zeit eine solche Aufhebung nicht zu erwarten. Auf Grund der Erfahrungen mit der bundesrätlichen Politik, die sich vorerst gegen die Alpeninitiative wandte, um nach verlorener Abstimmung die Alpeninitiative über die bilateralen Verträge mit der EU auszuhebeln, ist jedoch zu befürchten, dass der Bundesrat die erstbeste Gelegenheit nutzen wird, um die neu gewonnenen Kompetenzen auszuschöpfen.

Erfolgsaussichten

Der Vorstand des Forums wäre von sich aus nicht auf die Idee gekommen, die Referenden zu ergreifen. Dies nicht etwa aus inhaltlichen Erwägungen, sondern im Bewusstsein unserer beschränkten Möglichkeiten und Mittel. Die Lancierung der Referenden ist dem Engagement von Mitgliedern zuzuschreiben, die sich an der GV vehement für die Referenden aussprachen. Aus inhaltlichen Gründen und im Vertrauen auf den anhaltenden Enthusiasmus dieser Mitglieder wehrte sich der Vorstand nicht gegen eine Lancierung. Für die Demokratie und die Umwelt ist zu hoffen, dass wir ein respektables Sammelergebnis erzielen. Dazu sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Die Referendumsbögen finden Sie in der Mitte des Europa-Magazins. Weitere Bögen können sie beim Forum bestellen (Postfach, 8048 Zürich) oder auf unserer Home-Page herunter laden (pdf-Format).

Die Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes im Gesetzestext:

• "1 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über Ausmasse und Gewichte der Motorfahrzeuge und ihrer Anhänger. Dabei trägt er den Interessen der Verkehrssicherheit, der Wirtschaft und der Umwelt Rechnung und berücksichtigt internationale Regelungen. Er kann gleichzeitig mit der Höhe der Strassenverkehrsabgaben das höchstzulässige Gewicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen auf 40 t, beziehungsweise 44 t im kombinierten Verkehr, festlegen.


• 2 Er setzt die Achslast sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Motorleistung und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges beziehungsweise der Fahrzeugkombination fest.


• 3 Er kann nach Anhören der Kantone Ausnahmen vorsehen für Motorfahrzeuge und Anhänger im Linienverkehr und für solche Fahrzeuge, die wegen ihres besonderen Zweckes unvermeidbar höhere Masse oder Gewichte erfordern. Er umschreibt die Voraussetzungen, unter denen im Einzelfall unumgängliche Fahrten anderer Fahrzeuge mit höheren Massen oder Gewichten bewilligt werden können."




Der vom Volk gutgeheissene Alpenschutzartikel der Bundesverfassung schreibt zwingend vor:
n "Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene" (Art. 86 BV)
n "Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach Annahme abgeschlossen sein". Also Umlagerung bis zum Jahre 2004.
n "Der Bundesrat regelt die notwendigen Massnahmen auf dem Verordnungsweg". Zusätzliche Subventionen sieht die Alpeninitiative nicht vor.


Krebsgang der Umweltorganisationen

Wieso sich die Umweltverbände nicht mit einem Referendum gegen die bilateralen Verträge wehrten, bleibt unverständlich. Es wird nicht nur die Umsetzung der Alpeninitiative verunmöglicht. Zudem wird auch der Transitverkehr massiv subventioniert. In den nächsten Jahren werden 3 Milliarden SFranken in den Güterverkehr investiert - in völligem Gegensatz zu allen Prinzipien der Kostenwahrheit. Diese Prinzipien sind dabei ja nicht etwa als fundamentalgrüne Anliegen zu betrachten, sie befinden sich seit über 10 Jahren in jedem wichtigen, offiziellen Transit-Dokument der EU und der Schweiz. Dies Subventionen werden zudem keine Verlagerungseffekte mit sich bringen, wie auch die Alpeninitiative zugibt. Taktische Überlegungen können ebenfalls schwerlich herangezogen werden. Gibt es kein umweltpolitisch motiviertes Referendum gegen die Bilateralen, so ist die neue Verkehrspolitik des Bundesrates durch eine Volksabstimmung oder durch deren Fehlen legitimiert und ein Engagement in Richtung Umsetzung der Alpeninitiative desavouiert. Es gibt also keine umweltpolitischen Gründe für die Zurückhaltung der Umweltverbände.

Eine gewisse Rolle scheint bei manchen Vertretern der Umweltverbände die in der EU-Debatte allzu bekannte Abgrenzungsneurose gespielt zu haben. Hans Kaspar Schiesser vom VCS schreibt etwa im deutschen DNR-EU-Rundschreiben."Spätestens im Oktober werden die Umweltverbände Farbe bekennen müssen. Das heisst, sie bekämpfen dann halbherzige Begleitmassnahmen, welche den Ökokollaps vor allem in Uri und Tessin sehenden Auges herbeiführen, aber um den Preis einer Koalition mit den verhassten Nationalisten" (7+8, 99; S. 23). Zudem scheint bei den grünen Verbänden zunehmend eine euronationale Einstellung überhand zu nehmen. Dieser Einstellung ist man bereit, ursprüngliche Anliegen zu opfern. Vertreter von Umweltbewegungen "denken und fühlen", wie dies Hans Kaspar Schiesser ausdrückt, "von ihrem Herzen her europäisch"(ebda). Da wird also nicht mehr "nur" einfach als aufgeklärte Individuum gedacht, sondern man denkt ethnisch, "europäisch". Man stelle sich vor, jemand würde öffentlich deklarieren, er denke und fühle "schweizerisch" und wäre deswegen gegen jenes oder diese skeptisch eingestellt. Er würde als brandschwarzer Nationalist verschrien. Kurz und schlecht - die Umwelt nimmt in der Werthierarchie mancher ehemaliger Umweltbewegter eine immer tiefere Stellung ein und wurde von der ersten Stelle durch demokratiefeindliches euronationales Strammstehen verdrängt.

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