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Allgemeine Informationen zur direkten Demokratie



Direkte Demokratie

Das Wesen der direkten Demokratie besteht darin, dass ein verfassungsmässig festgelegter Prozentsatz der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eines Landes ( = Volk) eine verbindliche Abstimmung über alle menschenrechtskonformen Themen verlangen können. In der Schweiz können z.B. heute 100 000 Bürgerinnen und Bürger (von ca. 4,5 Millionen Stimmberechtigten) eine Volksinitiative verlangen. Volksinitiativen schlagen Verfassungsänderungen vor. Wird der Vorschlag von der Mehrheit der Stimmberechtigten und der Mehrheit der Kantone (= Gliedstaaten) angenommen, erlangt in der Schweiz der Vorschlag Verfassungsrang.

Das Zentrum des Initiativrechts besteht in der Kompetenz des Volkes, verschiedenen politischen Gremien Entscheidungskompetenzen zu gewähren (Parlament, Regierung, Judikative, untergeordnete Gebietskörperschaften, internationale und supranationale Ebene, sich selbst). Entsprechende Kompetenzzuschreibungen sind jederzeit vom Volk widerrufbar.

In der Schweiz hat sich das Volk z.B. das Recht zugeschrieben, gegen Gesetzesvorlagen des Parlamentes das Referendum zu ergreifen. 50 000 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger können eine Abstimmung über das Gesetz verlangen. Die Mehrheit der Stimmberechtigten entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des fraglichen Gesetzes. Historisch gesehen wurde in der Schweiz das Referendumsrecht (1874) vor dem Initiativrecht (1891) erlangt.

Die Schweiz ist bisher der einzige Staat, der auf der höchsten Ebene über wirklich verbindliche direktdemokratische Instrumente verfügt. In etlichen Staaten kommen jedoch Vorstufen der direkten Demokratie vor, wie das obligatorische Verfassungsreferendum (z.B. in Australien, Dänemark, Gabun, Gambia, Irland, Jamaika, Kamerun), fakultative Gesetzesreferenden oder Plebiszite (Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Ungarn, Uruguay) oder konsultative Referenden und Plebiszite. Zur Schweiz gleichwertige Institutionen kommen in etwa 23 Gliedstaaten der USA vor. In Deutschland lässt sich ein stetiger Fortschritt hin zu mehr direkter Demokratie in den meisten Ländern verfolgen (Zeitschrift für Direkte Demokratie, Fritz-Berne-Str.1 D-81241 München, Tel: 089 821 17 74, Fax: 089 821 11 76, E-mail: 101553.2523@compuserve.com) Für eine vergleichende Analyse direktdemokratischer Instutionen und eine Darstellung geläufiger Argumente für und wider die direkte Demokratie siehe: Silvano Möckli, Direkte Demokratie, ein internationaler Vergleich, Bern, Haupt, 1994.

Vorteile der direkten Demokratie

Direkte Demokratie ist das politische Entscheidungssystem, das die breitest mögliche Beteiligung der stimmberechtigten Bevölkerung an den politischen Entscheidungsprozessen erlaubt. Die Beteiligung an politischen Prozessen ist als Menschenrecht zu betrachten, da jeder Mensch (also auch AusländerInnen) das Recht hat, sich an der Ausgestaltung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen er leben muss, gleichberechtigt zu beteiligen. Entsprechend sollte die Einstellung zur direkten Demokratie nicht unter dem Gesichtspunkt des "Vertrauens in des Volkes Stimme" (Urs Marti, WoZ, Zürich, 33, 95) abgehandelt werden. Weder Vertrauen in die Eliten, noch Vertrauen in "Volkes Stimme" ist letztlich hilfreich. Nur eigenes politisches Handeln kann etwas zur Verwirklichung der eigenen Werte und Interessen beitragen. Dafür stellt die direkte Demokratie den bestmöglichen Rahmen dar, der anderen Menschen die gleichen weitgehenden politischen Rechte zugesteht wie sich selbst. Zudem erlaubt sie relativ kleinen Gruppen, ihre Anliegen verbindlich der öffentlichen Diskussion zu unterbreiten. Politisches Wissen und Problembewusstsein wird relativ stark in der Bevölkerung verankert.

Die Anerkennung der Vorteile der direkten Demokratie beinhaltet nicht die Verneinung der Tatsache, dass sich in ihr gesellschaftliche Machtverhaltnisse ausdrücken. Verteidigung einer Institution bedingt nicht deren Verklärung. Da alle politischen Systeme Machtverhältnisse ausdrücken, kann dies der direkten Demokratie allerdings auch nicht angelastet werden. Es ist vielmehr im Rahmen der direkten Demokratie nach Institutionen Ausschau zu halten, die machtpolitische Verzerrungen vermindern (Benachteiligung von Armen, Frauen, finanzschwachen Gruppen, usw.). Ebensowenig darf der direkten Demokratie angelastet werden, sie führe nicht immer zu den "richtigen"Entscheiden, da es keine politische Entscheidungssysteme gibt, die "Richtigkeit" der Entscheidungen garantieren. Mangelhafter Respekt vor Minderheiten ist ein Problem aller politischen Systeme. Die direkte Demokratie offeriert einen mindestens so guten Rahmen wie andere politische Systeme, um sich für mehr Respekt gegenüber Minderheit einzusetzen. Die späte Anerkennung des Frauenstimmrechts in der Schweiz, ist nicht als Gegenargument zu dieser Feststellung zu betrachten. Das System vor der Einführung des Frauenstimmrechts mangelte in dem Masse an direkter Demokratie, als es einen grossen Teil der Bewohner dieses Landes aus ihr ausschloss. Ähnliches kann bezüglich des Einbezugs von Bewohnern dieses Landes, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben, gesagt werden. Abstimmungen, die deren Einbezug verhindern, sind Ausdruck und Bestätigung fehlender direkter Demokratie.

Einige grundsätzliche Überlegungen zur politischen Demokratie

Demokratie ist eine bestimmte Organisation politischer Entscheidungsprozesse. Es ist davon auszugehen, dass es keine Gesellschaften von einer bestimmten Grösse ohne institutionalisierte politische Entscheidungsprozesse geben kann. Öffentliche Güter wie soziale Sicherheit, Rechtssicherheit, Infrastrukturen, Umweltschutz usw. werden von einzelnen Individuen in freier Kooperation nicht bereit gestellt. Von apolitischen anarcho-marxianischen Utopien des Aufgehens des Staates in der Zivilgesellschaft und in der "freien Kooperation freier Indidivuen" ist deshalb Abschied zu nehmen. Daraus ist die Konsequenz zu ziehen, dass die Institutionen des politischen Liberalismus (Parlamentarismus, Initiative, Referendum, Gewaltentrennung, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, staatskritische politische Kultur, usw.) von zentraler Bedeutung sind. Nur sie erlauben es, den Staat von unten bestmöglichst zu kontrollieren. Wer diese Grundannahmen nicht akzeptiert, müsste Alternativen aufzeigen und sie durch deren detaillierte Schilderung der öffentlichen Diskussion unterbreiten. Nur so können Vor- und Nachteile von Utopien entdeckt werden. Solange solche Alternativen nicht aufgezeigt werden, macht es wenig Sinn, der politischen Demokratie "Partizipationsmöglicheiten in allen Bereichen der sozialen Lebenswelt" und "effektivere Mittel zur 'wilden Kontrolle' von unten" (z.B. Oskar Scheiben, WoZ, Zürich, 38.95) als Alternative entgegenzustellen. Solche Partizipationsmöglichkeiten und Mittel "wilder Kontrolle" können die politische Demokratie nicht ersetzen, müssen diese aber ergänzen. Sie machen das unvollständig demokratisierte System etwas demokratischer. Ebensowenig macht es Sinn, der politischen Demokratie eine Demokratisierung der Wirtschaft als Alternative entgegenzustellen. Alle bekannten, halbwegs realistischen Modelle der Demokratisierung der Wirtschaft setzen staatliche Rahmenbedingungen voraus. Diese der demokratischen Kontrolle zu entziehen, würde nicht zu mehr, sondern zu weniger Demokratie führen: die demokratische Ausgestaltung der Entscheidungsprozesse in der Wirtschaft würde durch die undemokratische Ausgestaltung der Entscheidungsprozesse bezüglich der Rahmenbedingungen permanent gefährdet.

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