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Kurzinfos Oktrober 09

Geheimnisse am EU-Gipfel

Warum ist es möglich, fragen sich böse Zungen, dass sich nach einem EU-Gipfel die Teilnehmer an ihren Pressekonferenzen alle in Siegerpose werfen können? Warum können sie behaupten, sie hätten dies oder jenes gesagt und damit ihre Kolleginnen und Kollegen überzeugt? Warum dringt nie etwas aus der Runde der Staats- und Regierungschefs, das die Worte an den Pressekonferenzen Lügen straft? Die Antwort ist banal: Weil der Europäische Rat, wie ein EU-Gipfel offiziell heisst, vorgesorgt hat. Die Staats- und Regierungschefs sollen nicht auf etwas behaftet werden können, das sie im Rat gesagt haben; diese Vertraulichkeit, so wird gesagt, ermögliche freiere Diskussionen. Die Informationen über das wirkliche Geschehen am grossen ovalen Tisch werden darum gleich zweifach gefiltert, bevor sie öffentlich werden.

Im Saal hören neben den Gipfelteilnehmern und ihren engsten Begleitern auch Angestellte des Ratssekretariats mit. Da sie formell und offiziell keinem Mitgliedstaat zudienen, sollen diese Ratsmitarbeiter Gewähr dafür bieten, dass ihre Berichterstattung neutral und möglichst objektiv ist. Während der Gespräche verlassen sie den Tagungsraum in regelmässigen Abständen, um speziell ausgewählte Vertreter der Mitgliedstaaten in einem Nebenraum zu informieren. Bei diesen handelt es sich um Diplomaten aus den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten. Sie werden im EU-Jargon, wie immer sie auch wirklich heissen mögen, «Antici» genannt. Warum? Weil der Chef der ersten solchen Gruppe im Jahr 1975 ein Italiener war und Antici hiess.

Die Antici notieren, was ihnen die Mitarbeiter des Rats-Generalsekretariats erzählen. Dann senden sie ihre Notizen per Fax an die Delegationsbüros der Mitgliedstaaten, die einige Stockwerke tiefer in dem bunkerähnlichen und schon erstaunlich heruntergekommenen Ratsgebäude liegen. Dort wird schliesslich entschieden, was veröffentlicht wird, über welche Kanäle und mit welchem «spin», das heisst, welchen Dreh man der Darstellung verpasst. Hier wird endgültig sichergestellt, dass an der Abschlusspressekonferenz eigentlich nur strahlende Sieger von ihren Erfolgen berichten. NZZ, 30. Oktober 09, S. 2



Die EU in engeren Spielräumen

Wenn in der Schweiz wieder das Thema „EU-Beitritt“ angetönt wird, sollte man im Auge behalten, dass die EU-Länder durch die Krise stark belastet worden sind. Zudem muten die europäischen Wachstumsperspektiven düsterer an als die der USA.

Von Beat Gygi

In der Schweiz ist in letzter Zeit mehrfach zu hören gewesen, dass man sich nun doch ernsthaft überlegen sollte, wie es mit einem EU-Beitritt wäre, statt auf dem mühsamen bilateralen Weg zu bleiben, dabei laufend neue EU-Regeln zu übernehmen und an Entscheidungsfreiheit einzubüssen. Medienauftritte von Politikern, ehemaligen Diplomaten und Fachleuten, eine Passage in einer Rede Bundesrat Moritz Leuenbergers, in der er einen EU-Beitritt als Stärkung der Autonomie der Schweiz anpries, dazu Fernsehsequenzen von Politikern, die fürs Forcieren des Themas «EU-Beitritt» bekannt sind – all dies zusammen konnte jüngst den Eindruck erwecken, die Schweiz könnte sich als Teil des grossen EU-Gefüges wohl besser entwickeln, als wenn sie als externer Vertragspartner vor den Grenzen des Riesengebildes bleiben müsste.

Arbeitslosigkeit und Schuldenlast

Das erhöhte Interesse an der EU-Frage lässt sich wahrscheinlich mit der Finanz- und Wirtschaftskrise in Verbindung bringen. Bei oberflächlicher Betrachtung kann man durchaus zur Ansicht gelangen, in unsicheren Zeiten sei ein kleines Land sicherer, wenn es fest in ein grosses Konstrukt eingebunden sei. Dass die Abstimmung in Irland über den Lissabon-Vertrag beim zweiten Anlauf zugunsten der EU ausfiel, wird unter anderem mit diesem Argument begründet. Grösse kann leicht den Anschein von Stabilität erwecken. Bei genauerem Hinsehen ist aber doch erstaunlich, dass das Liebäugeln mit einer engeren Zugehörigkeit zum grossen Europa-Gebilde in der Schweiz gerade dann intensiver wird, wenn allmähIich absehbar wird, welche Folgen sich aus der Krise mit Produktionseinbruch und teuren staatlichen Stützungsmassnahmen für die Volkswirtschaften auf längere Sicht ergeben können.

Gewiss, alle Industrieländer stehen nach den riesigen Staatsaktionen unter hohem wirtschaftlichem Stress, alle suchen nach einer «Exit-Strategie», die den Weg aus Staatsverschuldung, Verpflichtungen und üppiger Geldversorgung weisen soll. Im Vergleich mit den Ländern der Elf steht die Schweiz in der Summe aber nicht schlecht da, wenn auch die Kontraste je nach Land unterschiedlich stark ausfallen. Immerhin wurde die Schweiz im jüngsten «Global Competitiveness Report» als wettbewerbsfähigstes Land der Welt eingestuft, dies vor den USA. Und blickt man etwa auf die Beschäftigungssituation, liegt die Schweiz mit einer Arbeitslosenquote im August von 3,8% nah beim Wert des besten Landes der EU, den Niederlanden, die für den gleichen Monat einen Wert von 3,5% auswiesen. Alle anderen Länder liegen darüber, der Durchschnitt der EU-27 bei 9,1 %, in der Zone der 16 Euro- Länder machte die Arbeitslosenquote 9,6% aus. Noch greller fällt der Kontrast bei der Jugendarbeitslosigkeit (bis 25-Jährige) aus, wo einer Schweizer Quote von 5,3 % einen EU-Mittelwert von 19,8% gegenübersteht.

Das zweite grosse volkswirtschaftliche Problem, das Bürger und Steuerzahler früher oder später sehr direkt zu spüren bekommen, ist die Staatsverschuldung. In dieser Beziehung stehen viele Länder der EU nach den immensen Staatsengagements ähnlich schlecht da wie die schwerbeladenen USA. Die zu erwartenden Haushaltsdefizite der nächsten Zeit werden die Verschuldung noch weiter in die Höhe treiben und irgendwann wahrscheinlich erhebliche Steuererhöhungen oder Einschränkungen der Staatstätigkeit unumgänglich machen. In der EU liegt jedes dritte Land bereits über der Maastricht- Verschuldungsgrenze von 60% des Bruttoinlandprodukts. Eigentlich müsste der sogenannte StabiIitäts- und Wachstumspakt nun für Disziplin sorgen, angesichts der gegenwärtigen Ausnahmesituation ist aber zum einen eine politisch bedingte Milde wahrscheinlich, zum andern kann der Pakt allenfalls Defizite, nicht aber angehäufte Schuldenlasten wirksam reduzieren. Auch hinsichtlich der Staatsfinanzen wirkt die Schweizer Stellung mit einer Schuldenquote von jüngst gut 45% relativ solide, umso mehr, als in der Krise eine allzu starke Zusatzbelastung vermieden wurde.

Langsamer als die USA

Diese Konstellation dürfte in nächster Zeit mit Blick auf Steuern und andere Standortfaktoren zu wachsenden Unterschieden zwischen den «Schuldenstaaten» und andern Ländern führen – was für die disziplinierteren Akteure nicht nur von Vorteil sein wird, da die in der Wettbewerbskraft geschwächten Schulden- und Hochsteuerländer umso verbissener versuchen werden, die anderen ebenfalls zu bremsen und ihnen Mittel zu entreissen. Die Versuche der G-20, wie vorher auch der OECD oder der EU, den internationalen Steuerwettbewerb durch Vorgaben einzuschränken, wie man Sie aus Kartellen kennt, dürften künftig noch schärfere Formen annehmen.

Das beste Mittel, um möglichst rasch aus Arbeitslosigkeit und Schulden herauszukommen, ist Wirtschaftswachstum, aber auch in dieser Hinsicht sieht es in der EU nicht rosig aus. Die im Jahr 2000 lancierte Lissabon-Agenda mit der Wunschvorstellung vom «dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt» mit hoher Beschäftigung brachte wenig Erfolg. Europäische Länder kommen etwa in der Arbeitsproduktivität pro Person bei weitem nicht an die amerikanischen Werte heran (vgl. Grafik). Und mit längeren Arbeitszeiten, mehr Initiative und Unternehmergeist scheinen die Amerikaner den Europäern seit langem einfach davonzueilen.

Vielleicht liegt es daran, dass eine komplexe EU nicht so schnell rennen kann, wie einzelne Länder es könnten, weil immer irgendwo ein Bein oder ein Arm im Weg ist. Die EU ist heute weit über das Stadium hinaus, in dem ein möglichst offener Binnenmarkt die einzelnen Länder beweglicher und schneller machen sollte. Die wirtschaftliche Integration im Interesse von Wohlstand und vernünftigen Spielregeln ist nicht mehr das Hauptthema. Spätestens seit den neunziger Jahren ist die politische Integration mit all den Möglichkeiten fürs Umverteilen und Zentralisieren für den Mainstream der Politiker viel attraktiver, auch für solche ausserhalb der EU. NZZ, 24. Oktober 09, S. 25


Naturschützer zu Unternehmern gemacht

Die Europäische Kommission könnte Naturschutzverbänden den finanziellen Boden wegziehen Die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union waren bisher keine Domäne der Umwelt- und Naturschutzorganisationen. Doch das könnte sich ändern. Denn für die EU-Kommission sind Naturschutzverbände neuerdings Unternehmen, weshalb finanzielle Unterstützung vom Staat plötzlich illegal sein könnte. Die Bundesregierung klagt dagegen. Die Verbände sollten sich nicht darauf verlassen, dass dies Erfolg hat.

VON MARKUS STEIGENBERGER, DNR

Die Europäische Kommission hat unlängst entschieden, dass Naturschutzverbände, die auch wirtschaftlich aktiv sind, prinzipiell als Unternehmen anzusehen seien. Sie unterlägen damit den Beihilferegelungen der Artikel 87 ff des EG- Vertrages. Das bedeutet, dass finanzielle Unterstützung vonseiten des Staates – so wie sie etwa das Bundesumweltministerium (BMU) in seiner Verbändeforderung gewährt – illegal wäre, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Werden wir nun ein finanzielles Desaster für die Umwelt, Natur- und Tierschutzorganisationen erleben? Droht vielen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vielleicht sogar das Aus?

Die Geschichte begann vor mehr als zwei Jahren, als die Bundesregierung staatseigene Flächen des sogenannten Nationalen Naturerbes an Naturschutzorganisationen übertragen wollte. Es ging um 125.000 Hektar, die ausschließlich Naturschutzzwecken zu gute kommen sollten. Das Bundesumweltministerium berichtete der EU-Kommission von der Flächenübertragung. Diese stellte nach zweijähriger Prüfung fest: Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe nach Artikel 87 des EG- Vertrages.

Die Kommission begründet ihre Entscheidung so: Laut Artikel 87 sind staatliche Beihilfen an Unternehmen mit den Prinzipien des gemeinsamen europäischen Marktes grundsätzlich unvereinbar. Als Unternehmen betrachtet die Kommission wiederum jede „eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung“.

Nach dieser Definition wären die Naturschutzverbände, an die die Flächen übertragen werden sollen, tatsächlich Unternehmen. Denn zum Schutz der Natur sind bestimmte wirtschaftliche Maßnahmen notwendig und vorgesehen. So muss etwa Holz eingeschlagen werden, um die Verwaldung mancher Flächen zu verhindern. Dieses Holz soll verkauft werden. Ebenso ist sanfter Tourismus geplant.

Auch die EU-Kommission räumt ein, dass die Einnahmen aus dieser kommerziellen Aktivitäten die einzige Möglichkeit sind, die für den Schutz der Flächen anfallenden Kosten zu decken. Gewinn können die Naturschutzverbände damit ohnehin nicht machen, denn ein solcher müsste an die öffentliche Hand zurückgezahlt werden. Dennoch bleibt die Kommission dabei: Es handelt sich um wirtschaftliche Aktivitäten – Naturschutzverbände sind Unternehmen.

Die Kommission gesteht allerdings zu, dass es sich bei den Projekten des Nationalen Naturerbes um Dienstleistungen im öffentlichen Interesse handelt. Daher ist sie bereit, in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Fassen wir zusammen: Die EU-Kommission sieht prinzipiell jede Naturschutzorganisation, die in irgendwelche wirtschaftlichen Aktivitäten involviert ist, als Unternehmen an. Damit sind staatliche Beihilfen zunächst einmal illegal. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn die betroffene Regierung einen Antrag bei der Kommission stellt.

Staatliche finanzielle Beihilfen sind nicht nur für Umwelt- und Naturschutzverbände in Deutschland eine wesentliche Grundlage ihrer Arbeit. Dasselbe gilt für Organisationen aus anderen zivilgesellschaftlichen Bereichen wie entwicklungspolitische Gruppen oder Verbraucherberatungsstellen – und zwar in allen 27 EU-Staaten. Eine Umfrage des Deutschen Naturschutzrings (DNR) hat ergeben, dass die Umweltorganisationen in einigen Ländern der EU bis zu 80 Prozent ihres Budgets vom Staat erhalten. Der Kreis der von dieser Entscheidung potenziell betroffenen Organisationen ist also riesig. Wie viele dieser Organisationen in wirtschaftliche Aktivitäten involviert sind, lässt sich nicht feststellen. Doch es dürfte schon reichen, dass eine Gruppe T-Shirts verkauft oder Eintrittsgelder für Fachführungen nimmt.

Sollte die Entscheidung der Kommission Bestand haben, müssen wir uns die finanzielle Förderung von zivilgesellschaftlichen Gruppen in Zukunft wohl deutlich anders vorstellen: Eine NGO stellt einen Antrag bei der entsprechenden staatlichen Stelle, nehmen wir an beim Bundesumweltministerium. Das BMU prüft den Antrag zunächst intern – ein Prozess, der leicht ein halbes Jahr dauern kann. Kommt das BMU zu dem Schluss, dass der Antrag förderwürdig ist, wendet es sich an die EU-Kommission und beantragt, für dieses Projekt eine Ausnahme von Artikel 87 EG- Vertrag zu gewähren. Die Kommission prüft und entscheidet – was schlimmstenfalls einige Jahre dauern kann. Dieses Prozedere wiederholt sich mit jedem einzelnen Antrag.

Abgesehen von dem zusätzlichen zeitlichen und bürokratischen Aufwand: Es ist nicht gesagt, dass die Kommission jedes Mal im Sinne der NGO entscheidet. Sie kann genauso gut zu dem Ergebnis kommen, dass es sich eben doch um eine illegale staatliche Beihilfe handelt, und das Projekt untersagen. Auf jeden Fall hätte sie das letzte Wort.

Nicht nur Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen dürften angesichts der Entscheidung der EU-Kommission kurz vor dem Sprung auf die Barrikaden stehen. Auch das Bundesumweltministerium hält sie schlichtweg für falsch. Deshalb hat die Bundesregierung Ende August 09 Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht und damit einstweiligen Rechtsschutz für die bisherige Praxis erwirkt. Das BMU hält die Annahme, NGOs seien Unternehmen, für abwegig, denn NGOs verfolgten eben keine wirtschaftlichen Gewinnabsichten. Umwelt aktuell, Oktober 09, S. 8, Kontakt: www.eu-koordination.de


Rahmenabkommen mit der EU – «Der Zentralismus würde noch beschleunigt»

Gemäss Lorenz Bösch, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), stehen die Kantone einem Rahmenvertrag, der die Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen verbessern soll, skeptisch gegenüber. Der Schwyzer Regierungsrat Lorenz Bösch (cvp) begründet diese Haltung. Die Kantone gehen davon aus, dass man seitens der EU vor allem einfache Mechanismen zur Verwaltung der zahlreichen Verträge erwartet. Dadurch würde die Problematik des Föderalismus im Rahmen des bilateralen Weges zusätzlich verschärft: die Zentralisierung via Bilateralismus würde beschleunigt. Immerhin würde bei einem Rahmenabkommen nach einem Entscheid der betreffenden Gremien nicht einfach das Abkommen hinfällig, wenn die Schweiz das neue Recht nicht übernimmt. Aber die EU könnte Gegenmassnahmen ergreifen. Eine gewisse Zwangssituation bleibt für den demokratischen Entscheid somit bestehen.

Diese Haltung der Kantone bezüglich eines Rahmenabkommens ist konsolidiert. Das haben sie bereits 2007 festgehalten. Definitiv Ja oder Nein gesagt haben sie aber nicht – der Inhalt des Abkommens war und ist ja noch wenig definiert. Die EU hat Ende 2008 in einem Strategiepapier festgehalten, dass sie ein Rahmenabkommen begrüsst, unter einer Weiterentwicklung der Verträge aber die Übernahme des EU-Rechts versteht. Die EU wird dieses Ziel je nach Interessenlage zwischen der Schweiz und der EU leichter oder schwerer durchsetzen können. Lässt sich die Schweiz auf die Bedingung ein, bedeutet das, dass wir noch aushandeln können, in welchem Bereich wir den EU-Acquis übernehmen wollen. Dort gilt dann das Recht, dass in der EU entwickelt wird. Die Kantone haben 2007 in ihrer europapolitischen Standortbestimmung festgehalten, dass der bilaterale Weg irgendwann ein Ende hat. Theoretisch tritt dieses Ende dort ein, wo die Schweiz den ganzen EU-Rechts-Bestand übernommen hat, aber nicht Mitglied ist. Für die Kantone gibt es aber vorher eine Grenze. Unser Recht wird immer mehr vom EU-Acquis überlagert, durch völkerrechtliche Verträge des Bundes. Das hat eine zentralistische Wirkung und unterläuft die föderalistische Ordnung.

Dazu gibt zwei Alternativen. Man kann versuchen, mit dem Status quo, mit den bisher ausgehandelten Verträgen, so gut wie möglich zu leben. Oder man kann einen EU-Beitritt ins Auge fassen. Die Kantone sind jedoch sehr skeptisch, ob ein Rahmenabkommen wirklich der goldene dritte Weg ist. Inwiefern die Kantone im Rahmen eines EU-Beitritts gegen den Zentralismus angehen können (oder wollen), wird nicht erläutert. NZZ, 7. Oktober 09, S. 11


Geldpolitik im Euro-Raum

Am Wiener Institut für Wirtschaftsforschung sieht man wegen der unterschiedlichen Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsstaaten (gemessen an den relativen Arbeitskosten) in der «grossen Rezession» Gefahren für die Kohärenz von EU-und Euro-Raum. Wie es im ersten «Policy Brief» des Kompetenzzentrums «Forschungsschwerpunkt Internationale Wirtschaft» heisst, ist mit der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Einführung des Euro zwar die Sitte von Abwertungen zur Kompensation von Wettbewerbsschwächen abgestellt worden, doch würden die massiven Aufwertungen der Nicht-Euro-Währungen unter den Beitrittsländern zur Belastung.

Vor allem die bis dahin als Hartwährungsländer apostrophierten Staaten um den sogenannten D-Mark-Block, vorrangig Deutschland und Österreich, hätten seit 1999 ihre Wettbewerbsfähigkeit voll ausgespielt; deren Lohnstückkosten sind relativ zur Entwicklung in den Partnerländern des Euro-Raums (entspricht dem realen effektiven Wechselkurs) seither kumuliert um 16% bzw. um 7% gesunken. Umgekehrt legten die Lohnstückkosten in den früheren Weichwährungsländern beträchtlich zu; der reale effektive Wechselkurs (die relativen Lohnstückkosten) nahm in Italien und Spanien kumuliert um 12% zu, in Portugal um 11%. Unerwartet war der Anstieg des real effektiven Wechselkurses in den Niederlanden (9%); wogegen das Plus von 17% in Irland nicht überrascht.

Während Belgien-Luxemburg, Finnland und auch Frankreich ihre Wettbewerbsfähigkeit seit 1999 stabil hielten, schlugen sich von den vier Euro-Mitgliedern aus den EU-Beitritts-Ländern Malta und Slowenien mit einer kumulierten Zunahme der Lohnstückkosten von 4% am besten. Zypern wertete real um 10% ab. Drastisch verschlechterte sich die Wettbewerbsfähigkeit der Slowakei mit kumuliert über 60% gegenüber 1999. Unter den Staaten der Euro- Ablehnungsfront in der alten EU verbesserten sich Grossbritannien um 9% sowie Schweden um 7%, während Dänemark nun um 10% schlechter dasteht.

Fritz Breuss vom Europa-Institut der Wirtschaftsuniversität Wien sieht als Hauptbetroffene des Auseinanderdriftens der Wettbewerbsfähigkeit jene neuen EU-Mitgliedsstaaten, die noch nicht Mitglieder des Euro-Raums sind. Diese hätten seit 1999 zum Teil massiv real aufgewertet, womit sich ihre Wettbewerbsfähigkeit drastisch verschlechterte. Am geringsten war die kumulierte Aufwertung in Polen (11 %); extrem stark war sie dagegen in Rumänien (82 %), Lettland (79%), Tschechien (71%) und Estland (68%); ebenfalls stark in Litauen (55%) und Ungarn (51%). Ein Sonderfall ist Bulgarien, dessen Währung sich bis 2005 real ab-, danach aber aufwertete (+25%).

Laut der Studie könnte das anhaltende Auseinanderdriften der Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu einem erheblichen Problem für den Zusammenhalt und für die Gestaltung einer einheitlichen Geldpolitik im erweiterten Euro-Raum werden. Solange die neuen Mitgliedsstaaten ihren Einkommensrückstand zu den alten Mitgliedern nicht annähernd aufholen – was noch lange dauern könnte-, werde der Intra-EU-Handel auch im einheitlichen Binnenmarkt massgeblich durch die Unterschiede in den Produktionskosten bestimmt. Die schwere gegenwärtige Krise – auch wenn sich diese offensichtlich ihrem Ende zuneige – dürfte das Problem eher noch verschärfen, werde doch damit der notwendige Aufholprozess der neuen EU-Mitgliedsstaaten weiter verzögert. NZZ, 5. Oktober 09, S. 16


EU-Chemikalienpolitik

Für die Zulassung von Chemikalien nach der EU-Verordnung REACH sind 54 Millionen Tierversuche notwendig. Das rechneten die Toxikologen Thomas Hartung und Constanza Rovida von der Universität Baltimore (USA) im September im Fachmagazin Nature vor. Es müssten 20 mal so viele Tiere getestet werden wie bisher erwartet. Das treibe die Kosten von 1,6 auf 9,5 Milliarden Euro. Nach den neuen Schätzungen müssten statt 29.000 Substanzen mehr als 100.000 Altchemikalien getestet werden. Mit den bisher angewandten Verfahren müssten dann pro getesteter Substanz 3.200 Tiere sterben.

Der Toxikologe Richard Vogel vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zweifelt diese Zahlen jedoch stark an. Bei einigen Substanzen, die in geringen Mengen hergestellt werden, seien weniger aufwendige Versuche nötig. Auch über massenhaft hergestellte Chemikalien gebe es bereits genügend Daten. www.bfr.bund.de, Umwelt aktuell, Oktober 09, S. 11


Joska Fischer zu Schweiz - EU

Der Bund: Aber würden Sie der Schweiz empfehlen, der EU beizutreten?

Joschka Fischer: Ich glaube nicht, dass sich die Schweizer in der EU wohlfühlen würden. Ich mag die Schweiz sehr, weil sie ein Stück vorweggenommenes Europa war und ist. Zugleich ist es ein wunderbares Land, eine alte Demokratie, das darf man nicht vergessen. Als andere den Nationalisten hinterher gerannt sind, hat die Schweiz widerstanden. Das bewundere ich, auch die direkte Demokratie. [....] Auch die, die damals meinten, die Schweiz müsse unbedingt Vollmitglied werden, lagen wohl falsch. Wie gesagt: Die Schweiz liegt mitten in der EU, sie trägt mit ihren Investitionen in den Alpentransit auf der Schiene unglaublich viel zu Europa bei. Sie sollte das in Brüssel etwas selbstbewusster vertreten, es ist ja eine gewaltige Leistung. Der Bund, 24. Oktober 09, S. 3

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