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Kurzinfos 1/02

EU-Plan wider die Sesshaftigkeit

Mit einem Aktionsplan will die EU-Kommission die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union fördern. Sie appelliert an die Mitgliedstaaten, günstige Voraussetzungen für offenere und leichter zugängliche Arbeitsmärkte innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen. Die Kommission bedauert die Sesshaftigkeit der Europäer und stellt die wanderfreudigen Amerikaner als Vorbild hin. Im Jahre 2000 hätten nur 225000 Personen oder 0,1 Prozent der Bevölkerung der Europäischen Union ihren Wohnsitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt, und selbst die Mobilität zwischen den Regionen des gleichen Staates falle nicht ins Gewicht. Die Eurokraten in Brüssel machen juristische und administrative Hindernisse für die Sesshaftigkeit verantwortlich, und die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten 25 Massnahmen vor, um die Mobilität der Arbeitnehmer bis 2005 «signifikant und messbar» zu verbessern. Dieser Katalog enthält unter anderem Vorschläge für die EU-weite Anerkennung von schulischen und beruflichen Qualifikationen, für die Förderung der Möglichkeiten, Fremdsprachen zu lernen, für eine unein- geschränkte Übertragbarkeit der Sozialversicherungsansprüche einschliesslich Renten, aber auch für mobilitätsfreundlichere Makler-, Notariats- und Grundbuchgebühren beim Handwechsel von Immobilien. Als besonderen Trumpf für die Ablösung des statischen Heimwehs durch das dynamische Fern- weh propagiert die Kommission die Einführung einer EU-Krankenversicherungskarte. Sie soll das gegenwärtige Formular E 111 ersetzen, den Papierkram reduzieren und insbesondere die gemeinschaftsweite medizinische Versorgung sicherstellen. Sie ersetzt aber keine nationalen Krankenversicherungskarten und garantiert auch nicht deren Gültigkeit in anderen Mitgliedstaaten. Sie bringt keine neuen Rechte, und sie enthält auch nicht die Krankengeschichte des Karteninhabers. Die Plastik- Karte, verspricht die Kommission, schaffe aber ein starkes europäisches Symbol für die Bürger EU-Europas. Wie der Euro, freute sich Kommissionspräsident Prodi, werde die Krankenversicherungskarte zu einem Stück Europa, - das man anfassen und ständig auf sich tragen könne. NZZ, 14.2.2002, S. 55



EU forciert Telekom-Wettbewerb

Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland und vier weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) erste juristische Schritte wegen angeblicher Verstösse gegen die EU-Vorschriften zum Telekommunikations-Wettbewerb im Ortsnetz eingeleitet. Die Kommission teilte am Mittwoch in Brüssel mit, zu den Staaten gehörten neben Deutschland noch Frankreich, Irland, Portugal und die Niederlande. In den fünf Ländern hätten es die Regulierungsbehörden für die Telekom- Märkte versäumt, die noch immer marktbeherrschenden ehemaligen Monopolunternehmen dazu zu verpflichten, die Kosten für den Zugang zur Netzinfrastruktur für Konkurrenten aufzuschlüsseln. Den Konkurrenten müsse es möglich sein, auch nur auf «Teilnetze» der marktbeherrschenden Unternehmen zuzugreifen. Die Angebote an die Wettbewerber müssten nach Ansicht der Kommission so gestaltet sein, dass die Wettbewerber nur für jene Leistungen bezahlten, die sie auch benutzten. NZZ, 21. März, 2002, S. 27


EU-Gerichtshof verurteilt BRD

Der EU-Gerichtshof hat die Auffassung der EU-Kommission bestätigt, dass Paragraph 1 Absatz 1 und Paragraph 1b des deutschen Gesetzes zur Regelung der gewerbsmässigen Arbeitnehmerüberlassung gegen Gemeinschaftsrecht verstösst. Die BRD Deutschland, so der EU-Gerichtshof, hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG und 49 EG) verstossen. Das vertragswidrige Gesetz legte fest: dass in anderen Mitgliedstaate niedergelassene Bauunternehmen

a) im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft auf dem deutschen Markt nur dann grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen können, wenn sie über einen Sitz oder zumindest über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, die ei- genes Personal beschäftigen und für dieses Personal einen Firmentarifvertrag abschliessen,

b) anderen Baubetrieben nur dann grenz- überschreitend Arbeitnehmer überlassen können, wenn sie über einen Sitz oder zumindest über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, die eigenes Personal beschäftigen und als Mitglied eines deutschen Arbeitgeberverbandes von einem Rahmen- und Sozialkassentarifvertrag erfasst werden,

c) in Deutschland keine Zweigniederlassung gründen können, die als Baubetrieb gilt, wenn deren Personal aus- schliesslich mit Verwaltungs- und Vertriebsaufgaben, Planungs-, Überwa- chungs- und/oder Lohnarbeiten betraut ist, sondern diese Niederlassung im deutschen Arbeitsgebiet dazu Arbeitnehmer beschäftigen muss, die zu über 50 % der betrieblichen Gesamtarbeits- zeit bauliche Leistungen erbringen. Der Gerichtshof erinnert in seine Rechtsprechung, nach der das Erfordernis einer festen Niederlassung im Ergebnis die Dienstleistungsfreiheit aufhebt, da es Artikel 59 EG-Vertrag, der gerade die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit solcher Personen beseitigen soll, die nicht in dem Staat niedergelassen sind, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, jede praktische Wirksamkeit nimmt. Der soziale Schutz der Arbeitnehmer des Baugewerbes gehört zwar zu den zwingen- den Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können. Im vorliegenden Fall jedoch geht das Erfordernis einer Niederlassung im Mitgliedstaat der Dienstleistung über das hinaus, was zum Erreichen des Zieles des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer des Baugewerbes erforderlich ist. Urteil vom 25. Oktober 2001, Rs C-493/99 Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland


Markenartikel- Re-Importe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Marken- inhabers Importeure von Markenartikeln, die ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in den Verkehr gebracht worden sind, können diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Inhabers der Marke im EWR vertreiben. Das blosse Schweigen des Markeninhabers kann nicht als Zustimmung oder Duldung ausgelegt werden. Die britische A&G Imports Ltd übernahm Bestände von im EWR hergestellten Davidoff-Erzeugnissen, die ursprünglich von dem Markeninhaber Davidoff oder mit seiner Zustimmung in Singapur in den Verkehr gebracht worden waren. A&G führte diese Erzeugnisse in das Vereinigte Königreich ein und begann mit ihrem Verkauf, nachdem die Herstellungspostennummern ganz oder teilweise entfernt oder unkenntlich gemacht worden waren.

Die britischen Handelshäuser Tesco und Costco Wholesale erwarben echte Levi's 501 jeans, die ursprünglich von oder für Levi verkauft worden waren, von Lieferanten, die diese Jeans aus Nicht-EWR-Staaten eingeführt hatten. Levi Strauss hatte sich stets geweigert, solche Jeans an Tesco und Costco zu verkaufen. Davidoff und Levi Strauss haben Verfahren vor dem EU-Gerichtshof mit der Begründung anhängig gemacht, dass die Einfuhr und der Verkauf dieser Waren in der Gemeinschaft eine Verletzung der Rechte darstellten, die ihnen aufgrund der Eintragung ihrer Marken zustünde.

Der Gerichtshof führt aus, dass die Zustimmung des Markeninhabers zu einem Inverkehrbringen im EWR, die einem Verzicht des Inhabers auf sein ausschliessliches Recht gleichkommt, Dritten zu verbieten, mit seiner Marke versehene Waren einzuführen, das entscheidende Element für das Erlöschen dieses Rechts darstellt. Angesichts der Bedeutung ihrer Wirkung muss die Zustimmung auf eine Weise geäussert werden, die einen Willen zum Verzicht auf dieses Recht mit Bestimmtheit er- kennen lässt. Ein solcher Wille ergibt sich in der Regel aus einer ausdrücklichen Erteilung der Zustimmung, er kann sich jedoch in bestimmten Fällen auch aus Anhaltspunkten und Umständen vor, bei oder nach dem Inverkehrbringen ausserhalb des EWR ergeben, die einen eindeutigen Verzicht des Markeninhabers auf sein Recht erkennen lassen. Eine Zustimmung zu einem Vertrieb im EWR von Waren, die ausserhalb dieses Gebiets in den Verkehr gebracht worden sind, kann sich nicht aus dem blossen Schweigen des Markeninhabers ergeben. Auch nicht daraus, dass der Markeninhaber über seinen Widerspruch gegen einen Vertrieb im EWR nicht unterrichtet hat oder dass ein Verbot des Inverkehrbringens im EWR auf den Waren nicht angegeben ist.

Urteil vom 20. November 2001, Rechtssachen C-414/99 bis C-416/99, Davidoff SA gegen A & G Imports Ltd (C-414/99), Levi Strauss & Co., Levi Strauss (UK) Ltd gegen Tesco Stores Ltd, Tesco plc (C-415/99) und Costco Wholesale UK Ltd (C-416/99) (High CourtofJustice)


Prosa des CH Integrationsbüreaus

"Die europäische Integration ist ein sehr gutes Beispiel für politischen Voluntarismus. Die Einführung des Euro Bargeldes kennzeichnet zwar zweifellos das Ende eines Pragmatismus, der auf einer Methode beruht, die kein klar vorbestimmtes Ziel beinhaltet. Doch sie ist gleichzeitig ein Sprungbrett, um die politische Union voranzubringen. Diese wird auf einer sich allmählich herausbildenden europäischen Identität basieren, die auch die modernen Konzepte der Willensnation und des Verfassungspatriotismus übernehmen wird. Die institutionelle Form, die diese Politische Identität verkörpern wird, wird jedoch einzigartig sein und aus einem Gleichgewicht zwischen der regionalen, nationalen und europäischen Zugehörigkeit resultieren." "Die europäische Integration war und ist kein Unterfangen, das vom Volk ausgeht. Sie ist ein Willensakt und erfordert als solcher nach wie vor "Leadership". Sie ist indessen nicht undemokratisch, da jede Übertragung von Souveränität zu den Institutionen der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der jeweiligen innerstaatlichen Verfassungsbestimmungen erfolgte. Dennoch hat sich die Distanz zwischen dem europäischen Bürger und dessen Institutionen vergrössert." (Paul Fivat, CH-Euro, Edition 2002/1).


Europäisches Parlament pro Atomkraft

Mitte November 200 I hat das Europäische Parlament (EP) sich mit dem Grünbuch Energieversorgungssicherheit (COM(2000)769) auseinandergesetzt und eine - rechtlich nicht bindende - Resolution dazu angenommen. Darin wird zwar festgehalten, dass es innerhalb der EU keine politischen Mehrheiten für zukünftige Unterstützung der Atomenergie gäbe, dennoch können sich die Parlamentsmitglieder in ihrer Mehrheit nicht vorstellen, die Kyoto-Ziele zu erreichen ohne das derzeitige Niveau nuklearer Stromerzeugung beizubehalten. Folgerichtig fordert das EP, Strom aus Atomkraft von allen, Energie- und Verbrauchersteuern auszunehmen und die Forschung im Bereich Reaktorsicherheit voranzutreiben. Zwar sollen auch erneuerbare Energieträger in den Genuss der Steuerleichterungen kommen, dennoch setzt das EP nicht auf eine Zukunft, in der erneuerbare Energieträger die Hauptrolle spielen. So benennt es etwa auch Biobrennstoffe und Wasserstofftechnologie als alternative Brennstoffe und misst ihnen grosse Bedeutung zu, ebenso der neueren. "saubereren" Kohletechnologie. DNR-EU-Rundschreiben (Europa-Info, S. 5)


EU-Parlament – weitere Postliberalisierung

Das EU-Parlament hat am 12. März in zweiter Lesung einen Richtlinienvorschlag für die weitere Liberalisierung der Postdienste gutgeheissen. In den wesentlichen Punkten folgten die Abgeordneten einem Kompromiss, auf den sich die Mitgliedstaaten im vergangenen Herbst im Ministerrat verständigt hatten. Danach sollen ab 2003 in zwei Schritten weitere Marktsegmente dem Monopol entzogen werden. Erstens wird zum 1. Januar 2003 die Zustellung von Briefsendungen mit einem Gewicht von mehr als 100g oder zu einem preis, der über dem Dreifachen einer Standardsengung liegt, liberalisiert. Die derzeit gültige EU-Richtlinie hatte das Monopol lediglich für Sendungen von über 350 g oder mit dem fünffachen Tarif aufgehoben. Ebenfalls ab 2003 sollen alle abgehenden grenzüberschreitenden Sendungen dem Wettbewerb ausgesetzt werden. Allerdings sind hier Ausnahmen vorgesehen. Im zweiten Schritt werden die Gewichtsgrenze per 1. Januar 2006 auf 50 g und die Tariflimite auf das zweieinhalbfache einer Standardsendung herabgesetzt. All dies sind Minimalgrenzen; jeder Mitgliedstaat kann weitergehen. 2006 soll die EU-Kommission zudem auf Basis einer Evaluationsstudie einen neuen Liberalisierungsvorschlag unterbreiten (Vollliberalisierung im Jahr 009 oder andere Schritt). Für die Schweiz ist der Beschluss insofern von Bedeutung, als das Postgesetz von 1997 den Bundesrat ermächtigt, insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Normen weitere Liberalisierungsschritte zu beschliessen. NZZ. 14.3.02, S. 23


Umweltinformationsrichtlinie ohne Biss

Die mangelhafte Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie hat die Europaabgeordnete der Grünen Hiltrud Breyer kritisiert und die EU-Kommission aufgefordert, Massnahmen zur Einschränkung des Missbrauchs zu ergreifen. Durch die Deklarierung von Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse versuchten die verursachenden, entsprechende Informationen geheim zu halten, so die Parlamentarierin. Ein Beispiel seien die BAYER-Einleitungen in den Rhein. Ausserdem verlangten einige Behörden unangemessen hohe Bearbeitungsgebühren oder verschleppten die Bearbeitung auf Druck der Industrie, während andere für vergleichbare Dienste keine Gebühren ver- langten und Anfragen schnell bearbeiteten. Umweltkommissarin Margot Wallström sah jedoch in ihrer Antwort auf eine entsprechende Schriftliche Anfrage der EU- Abgeordneten keinen akuten Handlungsbedarf seitens der Kommission. Sie verwies auf die geltenden Bestimmungen und auf eine demnächst zu verabschiedende neue Richtlinie des Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, welche die Mängel der alten beheben werde. Hinsichtlich der Gebühren und Fristen wies die Kommissarin auf ein deutsches Bundesgesetz vom 27.7.2001 hin. Darin wird die Höhe möglicher Gebühren auf maximal 500 Euro festgelegt und eine Frist von zwei Monaten für die Bearbeitung fest- gesetzt. DNR-EU-Rundschreiben, 1/2.02, S 16


Zweites Europäisches Patent auf Brustkrebs-Gen

Das Europäsche Patentamt in München hat erneut ein Patent auf das menschliche gen erteilt, das als wichtiger Auslöser für den Brustkrebs gilt. Die Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht der Umweltorganisation Greenpeace. Das Patent ging an die amerikanische Firma Myriad. Diese habe bereits im Mai dieses Jahres einähnliches, in ganz Europa umstrittenes Patent erhalten, teilte Greenpeace in HZAMBURG MIT: DAS Europäische Patentamt wolle damit die Patentierung menschlicher Gene gegen alle Kritik aus Politik und Gesellschaft durchsetzen. NZZ. 3.12.01


SP-Freiwilligenarmee

In sechs Thesen der SP zu Friedens- und Sicherheitspolitik fordert die SP unter anderem ein Feiwilligen-Modell mit 15'000 Zeitsoldaten und 45'000 Reservisten vor. Bei der Diskussion scheint der historische Grund, wieso Milizarmeen u.A. eingeführt wurden (Miliztruppen lassen sich von den Herrschenden weniger schnell instrumentalisieren) völlig vergessen worden zu sein. Dies liegt allerdings im SP-Trend, sich politisch rechts der Mitte zu positionieren. Bei den demokratischen Revolutionen im 19. Jahrhundert war die Forderung nach Miliztruppen immer ein zentraler Punkt gewesen. In der Tat ist müsste dieser Gesichtspunkt auch heute noch berücksichtigt werden: lieber keine Armee – aber wenn eine Armee, dann eine Milizarmee. Nur so kann verhindert werden, dass diese in massivem Ausmass gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt wird. Bei einem Freiwilligenmodell ergibt sich nämlich das Problem, dass in der Bevölkerung eine Selbstselektion stattfindet. Freiwillige mit einer besonderen Liebe zum Militärischen sind nicht unbedingt die besten Beschützer der Demokratie. Dass diese der SP mittlerweile ein Dort im Auge ist, beweist ihre EU-Beitritts-Politik.


Euro und Seignorage

Indem die Schweizerische Nationalbank (SNB)mit zinslosem Notenbankgeld (selbst produziertem) zinstragende Aktiven einkauft, entstehen Einkünfte, die man Seignorage nennt. Sie hat in der Schweiz einen beachtliche Umfang angenommen und bildet eine wichtige Quelle für die Transfers der Nationalbank in Bund und Kantone. Bei einem Beitritt zur EU würde die Seignorage zum Teil verloren gehen. Zwar fällt diese auch in Frankfurt an und wird auf die Länder verteilt. Der aktuelle Verteilerschlüssel würde die Schweiz allerdings benachteiligen und zu jährlichen Verlusten von 450 Millionen Franken führen. Noch grösser wäre der Verlust bei einer freiwilligen Übernahme des Euro ohne Beitritt zur EU. Neben dem Verlust des Zinsbonus und der eigenständigen Geldpolitik würde ein solches Vorgehen den Verlust der gesamten schweizerischen Seignorage bedeuten, die bei einem Zinssatz von 4% jährlich rund 1.5 Mrd. Fr. beträgt. NZZ. 15.3.02, S. 23


Pädoyer für Finanzreferendum auf Bundesebene

Markus Freitag und Adrian Vatter publizierten am 14. März 2002 in der NZZ (S. 15) einen lesenswerten Artikel mit Argumenten für die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene (s. NZZ online oder unsere Hompage: http://www.europa-magazin.ch/zone?14@@.eec5025 - Unter Dossier: Themenfokus, Demokratie)


EU erhöht Entwicklungshilfe

Nach langem Ringen hat sich die EU am Mitte März 02 auf ein finanzielles Angebot für die bevorstehende Uno-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im mexikanischen Monterrey einigen können. Als Zwischenziel auf dem Weg zu den von der Uno schon lange als Massstab für die staatliche Entwicklungshilfe gesetzten 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) will sich Brüssel bis 2006 auf einen EU-Durchschnittswert von 0,39 Prozent des BSP verpflichten. Der entsprechende Wert betrug im Jahr 2000 bloss 0,33 Prozent. Da heute schon einige Mitgliedstaaten über dem künftigen Zielwert liegen, müssten die anderen Staaten bis 2006 mindestens 0,33 Prozent ihres BSP für die öffentliche Entwicklungshilfe einsetzen, damit die EU insgesamt auf den Durchschnittswert von 0,39 Prozent käme. In absoluten Zahlen bedeutet dies eine Steigerung der EU-Entwicklungshilfe von 25,5 Milliarden im Jahr 2000 auf gut 30 Milliarden Dollar im Jahr 2006. Deutschland müsste den Betrag jährlich um 200 Millionen Dollar aufstocken. Die zum Teil grossen Aufschläge erklären, weshalb sich die betroffenen Finanzminister gegen finanziell bindende Zusagen gewehrt hatten. Schliesslich setzte sich aber das Argument durch, die Absage an eine zeitlich und betragsmässig fixiertes Engagement lasse sich nicht mit den aussenpolitischen Ambitionen Brüssels vereinbaren. NZZ. 15.3.02. S.2


Transgene Pollen fliegen weit

Die europäische Umweltagentur mit Sitz in Kopenhagen hat Ende März 02 einen Bericht veröffentlicht, der die Genausbreitung durch Polen bei gentechnisch veränderten Organismen zum Gegenstand hat. Die europäische Umweltagentur ist eine Art Aussenposten der EU-Kommission. Die Umweltagentur kommt nun zum Schluss, dass es schwierig sein wird, genetische Reinheit bei den gängigen Kulturpflanzen aufrechtzuerhalten, würde man manche Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellen, denn der "Genfluss" durch Wind und Insekten geschehe auch über lange Distanzen. Untersuchungen in Schottland hätten gezeigt, dass Bienen die Pollen von Rapspflanzen bis zu fünf Kilometer weit tragen würden. Pollen von gentechnisch veränderten Zuckerrüben fand man noch in einer Entfernung von einem Kilometer. Maispollen flögen mit dem Wind bis zu 200 Meter weit. Diese Aussagen fassen die Ergebnisse von Experimenten zusammen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Forschungsprogramm "Assessing the Impact of Genetic Modified Plants" gewonnen wurden. NZZ, 28.3.02 (European Environment Agency: Genetically modified organisms. The signifcance of gene flow through pollen transfer. Copenhagen 2002 (http://www.eea.eu.int).


Starsschuss für Galileo

Die Verkehrsminister der EU haben sich für die Lancierung des satellitengestützten Navigationssystems Galileo entscheiden. Galileo, die europäische Alternative zum amerikanischen GPS, soll zur Souveränität der EU beitragen. Der Beschluss leitet formal erst die Entwicklungsphase des Projektes ein. Galileo wird auf 30 Satelliten in einer Umlaufbahn in 25'000 Kilometern Höhe beruhen, welche die gesamte Erdkugel abdecken. Es gehe um die "europäische Identität" argumentierte der französische Verkehrsminister Gaysot vor Journalisten. NZZ. 27.3.02, S. 2


Integrationsbericht der Ständeratskommission

Ende März 02 legte die Ständeratskommission einen Integrationsbericht vor. Kurz- und mittelfristig ist für die Ständeräte wie für den Bundesrat nur der bilaterale Weg gangbar. Die EU-skeptischen Kommissionsmitglieder sind im Laufe der Arbeit auch zu EWR-Skeptikern geworden. Quasi als Antwort auf den Integrationsbericht des Bundesrates aus dem Jahr 1999, der für die Mehrheit des Ständerats zu einseitig auf einen EU-Beitritt fixiert war, wurde der Bericht erarbeitet. Darin werden verschiedene Optionen der EU-Politik – bilaterale Verträge, EWR, EU-Beitritt und Assoziation über ein Rahmenabkommen mit der EU – gleichgewichtig auf ihre Voraussetzungen und Auswirkungen untersucht. Für den Bericht wurden unter anderem Dutzende von in- und ausländischen Vertretern aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft angehört. Für die Kommission steht fest, dass sich die Schweiz der EU weiter annähern muss. Die Schweiz könne angesichts der engen Kontakte zu den umliegenden EU-Ländern nicht anders, als bei neuen Erlassen auf die Eurokompatibilität zu achten. Die Ständeratskommission äussert sich kritisch zu Schengen, da damit die Weiterentwicklung dieses Abkommens zu übernehmen währen, ohne mitentscheiden zu können. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder steht dem EU-Beitritt skeptisch bis ablehnend gegenüber, weil er markante Eingriffe ins politische System sowie im Finanz- und Steuerbereich erfordern würde. Die Ständeräte Frick und Merz hatten anfänglich einen Neuanlauf für einen EWR-Beitritt favorisiert. Sie haben ihre Einschätzung inzwischen abergeändert aus der Einsicht, dass sich der EWR, dem bald nur noch Norwegen und Liechtenstein angehören, der Bedeutungslosigkeit nähert. Der Bericht wird im Juni im Ständerat diskutiert. Hauptgewinn des Bericht: offenbare Beerdigung des EWR im Ständerat. NZZ. 27.3.02, S. 13 (Der Bericht ist zu finden unter: http://www.parlament.ch/poly/Framesets/D/Frame-D.htm)


EU-Subventionen für Tiertransporte Exportförderung führte zu extremer Steigerung des Verkehrsaufkommens Im Jahr 2000 wurden mehr als 300 Millionen Tiere durch Europa transportiert. Tiertransporte sind tierquälerisch und belasten die Steuerzahler. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Verkehrsclubs Österreich (V(Ö) und der österreichischen Tierschutzorganisation Vier Pfoten. In den letzten fünf Jahren subventionierte die EU den Transport von lebenden Tieren mit rund einer Milliarde Euro. Pro Jahr sind fast 300.000 Lkw länderüber- greifend innerhalb der EU unterwegs, um 312 Millionen Tiere zu transportieren. Hinzu kommen noch die innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführten Schlachttransporte. Die langen Transportstrecken fördern laut Studie die Ausbreitung gefährlicher Tierseuchen. So haben sich BSE und die Maul- und Klauenseuche entlang der Haupttransport- strecken über ganz Europa ausgebreitet. Zudem wird die Umwelt stark belastet. Alle Tiertransporte in der EU zusammen emittieren rund 480.000 Tonnen (02 pro Jahr. Die Studie stellt einen Zusammenhang zwischen der Subventionspolitik der EU und der Anzahl der Tiertransporte her. 1988, als es noch keine Förderungen für Rinderexporte gab, wurden 3.000 Rinder in Länder ausserhalb der EU transportiert. 1999 zahlte die EU für Rinderexporte 117 Millionen Euro, und die Zahl der exportierten Rinder explodierte auf 330.000. In den vergangenen fünf Jahren wurden die Rinderexporte mit rund 1 Milliarde Euro von der EU subventioniert. Da der Transport für die Tiere einen enormen Stress bedeutet, gelangen Keime wie Salmonellen oder Colibakterien aus dem Verdauungstrakt der Tiere in die Blutbahn und dadurch ins Fleisch. Diese Keime sowie den Tieren verabreichte Beruhigungsmittel stellen laut Studie ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher dar. Ausserdem seien diese Transporte tierquälerisch. So seien 35 Prozent der transportierten Hühner vor allem beim Beladen verletzt worden. . Die Studie zeigt ausserdem ungenügende Kontrollen sowohl innerhalb der EU als auch an deren Aussengrenzen auf. Da die Exportsubventionen bei Rindern nur fliessen, wenn Tierschutzbestimmungen eingehalten wer- den, könne durch strengere Kontrollen viel Geld erspart werden. So beanstandete ein Kontrolleur in Österreich bei 280 Inspektionen zwei Drittel der Transporte, die Hälfte davon tierschutzrelevante Mängel, obwohl er nur fünf Stunden pro Woche unterwegs war. Hochgerechnet auf die gesamte EU, ergäbe das über 30 Millionen Euro zu Unrecht gezahlter EU-Förderungen. Tatsächlich mussten im vergangenen Jahr nach Überprüfungen durch EU-Kontrolleure und an EU-Aussengrenzen nur etwas mehr als eine halbe Million Euro zurückgezahlt werden. Der VCÖ und Vier Pfoten fordern als Schlussfolgerung ein Ende der Subventionen für Rinderexporte. Tiertransporte seien eine mit Steuergeldern geförderte Tierquälerei, sagte Wolfgang Rauh vom VCÖ- Forschungsinstitut, einer der Autoren der Studie. Die EU solle hier den Rotstift ansetzen und ausschliesslich den Ökolandbau fördern. Die Tiertransport-Entfernungen betrügen hier nur rund ein Zwanzigstel der Entfernungen bei der konventionellen Fleischproduktion. Generell verlangen die Verbände eine Begrenzung aller Tiertransporte auf vier Stunden Fahrzeit oder bis zum nächstgelegenen Schlachthof. Zudem müsse es häufigere und genauere Kontrollen und wirksame Sanktionen geben. Nicht zuletzt müsse die Europäische Tiertransport-Richtlinie endlich in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.. DNR-EU-Rundschreiben,1/2.02, S. 10


Anhörungsrechte

Mit einem Kompromiss haben die EU-Kommission, der Ministerrat und das EU-Parlament Mitte Dezember 01 ein Vermittlungsverfahren für einen Richtlinienentwurf über die "Information und Anhörung von Arbeitnehmern" abgeschlossen. Die Richtlinie setzt allgemeine, EU-weite Mindeststandards und überlässt die Details den Mitgliedstaten. Sie gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder, falls ein Mitgliedstaat auf der Ebene der Niederlassungen ansetzt, für unselbständige Betriebe ab 20 Mitarbeitern. Laut Kommissionsangaben sind mit dieser Definition weniger als 3% aller Unternehmen, aber rund 50% aller Beschäftigten der EU abgedeckt. Informiert werden muss über die jüngste Entwicklung und die wahrscheinliche Weiterentwicklung des Unternehmens, seiner Aktivitäten oder der wirtschaftlichen Situation; informiert und konsultiert werden muss über die Beschäftigungssituation und deren wahrscheinliche Entwicklung sowie über Veränderungen der Arbeitsorganisation. Den Mitarbeitern wird indessen kein Mitentscheidungsrecht zugestanden. Die Unternehmen haben das Recht, Informationen zu verweigern, wenn ihnen deren Herausgabe nach objektiven Kriterien schaden würde. Auch können sie bestimmte Angaben vertraulich machen. NZZ. 18.12.01, S. 19


Karlspreis 2002 für den Euro

Der Euro wird mit dem Karlspreis 2002 ausgezeichnet. Die EU-Gemeinschaftswährung werde vom Januar 2002 an weit mehr sein als das allgemeine Zahlungsmittel, erklärte ein Sprecher des Direktoriums der Karlspreis-Gesellschaft. Der Euro trage zu einer gemeinsamen europäische Identität bei und habe deshalb eine friedensstiftende Wirkung. Der Preis soll dem Präsidenten der EU-Zentralbank, Wim Duisenberg, am 9. Mai 2002 verliehen werden. Der Karlspreis gilt als einer der bedeutendsten europäischen Preise, der seit 1950 an Staats- und Regierungschefs verliehen wird, die sich euronational verdient gemacht haben. NZZ, 11.12. 01. Karl der Grosse, nachdem der Preis benannt wurde, machte sich in der europäischen Geschichte vor allem als Massenschlächter bemerkbar (s. Spiegel, 3/2002, Karl, der Grosse Europäer?, S. 132 – 141; ebenso Spiegel spezial, Experiment Europa, Nr. 1/2002)).


Überfischung durch EU-Flotte

Wegen bedrohter Fischbestände fordert die Umweltschutzorganisation WWF ein Ende der Überfischung durch die EU-Flotte. Laut WWF werden 30 von 60 Speisefischbeständen wie Kabeljau, Seehecht oder Seezunge im Nordostatlantik stark überfischt. laut dem WWF-Experten Christian von Dorrein subventioniert die EU die Fischereiflotte jährlich mit 1.4Milliarden Euro (rund 2 Milliarden Franken). Davon werde ein nicht unwesentlicher Teil in die weitere Vergrösserung der Flotte statt in deren Abbau investiert. NZZ. 24.1.01, S. 60


Arbeitsbedingungen in der EU

Eine Untersuchung der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen gibt alle fünf Jahre einen Bericht über die Arbeitssituation in den EU-Staaten heraus. Der Bericht über das Jahr 2000 hat gezeigt, dass die Arbeitsbedingungen sich weiter verschlechtert haben. Während die Befragten den Eindruck hatten, dass ihre Gesundheit durch die Arbeit weniger beeinträchtigt werde als in anderen Jahren, zeigt der Vergleich mit dem Bericht von 1995, dass die Probleme in Wirklichkeit zugenommen haben: An häufigsten wurden Rückenschmerzen (35%) und allgemeine Erschöpfung (20%) angegeben. Mehr Befragte als früher müssen bei der Arbeit schwere Gegenstände bewegen. Auch die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern hat nicht abgenommen (www.eiro.eurofond.ie), WoZ économique, 1/21.2.02, S. 21


EU-Klage gegen französische Kapitalverkehrsbeschränkung

Die EU-Kommission hat Ende Januar 02 beschlossen, Frankreich wegen eines Verstosses gegen den freien Kapitalverkehr vor den EU-Gerichtshof zu bringen. Kritisiert werden die Sanktionen bei Verletzung einer Verwaltungsauflage zur Anmeldung aller Ein- und Ausfuhren von Bargeld, Wertpapieren oder Vermögenswerten mit einem Wert von mindestens 50'000 fFr, die nach französischer Darstellung vor allem die Geldwäsche und Steuerhinterziehung bekämpfen sollen. Bei Zuwiderhandlungen sieht die Zollordnung die Beschlagnahmung des Geldes oder der Vermögenswerte sowie eine Geldstrafe von bis zu 100% des Wertes vor. Nun erlaubt der EG-Vertrag zwar Meldeverfahren, doch dürfen sie kein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung oder zur verschleierten Beschränkung des Kapital- und Zahlungsverkehrs sein. Im vorliegenden Fall ist aber die Beschlagnahmung aus Kommissionssicht eine unverhältnismässige Strafe. NZZ. 25.1.02, S. 21


EU-Bildungsprogramm Da Vinci

Das EU-Bildungsprogramm "Leonardo da Vinci" steht seit Anfang Jahr 02 auch Schweizer Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern offen. Während zwei bis zwölf Monaten können sie ein Berufspraktikum in einem der 30 am Programm beteiligten europäischen Länder absolvieren, wie die Vermittlungsstelle StudEx und das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft am 21. 1. 02 mitteilten. Schweizer Studierende und Studienabgänger beteiligen sich bereits seit mehreren Jahren am Programm. NZZ. 22.1.0, S. 13


Europarat kritisiert Abschiebungen

Der Europarat verurteilt die Menschenrechtsverletzung westeuropäischer Staaten bei der Abschiebepraxis zahlreicher westeuropäischer Regierung als dunkles Kapitel. Die Parlamentarische Versammlung forderte die sofortige Einstellung von menschenunwürdigen und die Menschrechte verletzende Praktiken bei der Abschiebung von Ausländern. Insbesondere kritisierten die Versammlung die teilweise oder vollständige Behinderung der Atemwege, die Knebelung mit Lebeband, die Verwendung von Gift- oder Reizgas, die Verabreichung von Beruhigungsmitteln gegen den Willen des Betroffenen, jede Form der Fesselung ausser an Handgelenken sowie das Tragen von Masken durch begleitende Beamte. Alle Organisationen, die beschwerden nachgingen, berichten von einem deutlichen Anstieg der Vorfälle in den letzten beiden Jahren. Diese Methoden hätte zu zahlreichen Todesfällen beide Abschiebung geführt. Soweit die Fälle bekannt geworden sind, starben von 1991 bis 3001 13 Personen bei ihrer Abschiebung aus Deutland (4 Fälle), Belgien (2), der Schweiz (2), Österreich (2), Frankreich, Italien und Grossbritannien (je einer). NZZ, 2/3. 3. 02. S. 11


Patent auf Felder

Das Europäische Patentamt in München hat nach Angeben von Greenpeace erstmals ein Patent erteilt, das neben Pflanzen auch die bepflanzten Felder einschlisst. In der Patentschrift werde ausdrücklich erwähnt, dass nicht nur die Pflanze, sondern auch die Felder auf der sie angebaut wird, eine Erfindung seien. Inhaber des am 23. Januar 02 erteilten Patents seien die amerikanischen Firma Treetech Management und die Universität von Kalifornien (Patentnummer EP 784 421). NZZ. 7.2.02, S. 55


Tschetschenien und die Genfer Konventionen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat Anfangs am 8. Februar 02 an die Russische Regierung appelliert, die Genfer Konventionen in Tschetschenien einzuhalten. Immer wieder erreichten die Gesellschaft Berichte über "Säuberungen" in von der Aussenwelt abgeriegelten Tschetschenischen Städten und Dörfern. Dabei verübten russische Sicherheitskräfte schwerste Menschenrechtsverletzungen: Tschetschenische Zivilisten würden misshandelt, willkürlich verhaftet, in polizeilichem Gewahrsam gefoltert und oft ermordet. Die Schweiz sei gefordert, endlich ihre Verantwortung als Depositarstaat der Konventionen wahrzunehmen und eine Konferenz über Verletzungen der Konventionen in Tschetschenien vorzubereiten. NZZ. 9.10.2. 02


Open Sky – Teilsieg der EU-Kommission

Laut einer Ende Januar 02 veröffentlichten Stellungsnahme eines Generalanwaltes des EU-Gerichtshofes verstossen wesentliche Teile der bilateralen Luftverkehrsverträge von acht EU-Mitgliedstaaten mit den USA gegen EU-Recht. Aus der Sicht der Kommission muss der 1992 geschaffene Luftverkehrs-Binnenmarkt mit einer gemeinsamen Aussenpolitik gegenüber Drittstaaten verbunden sein und die Mitgliedstaaten dürfen keine eigenen bilateralen Verträge mehr abschliessen. Der Generalanwalt kommt allerdings zum Schluss, die von der Kommission behauptete ausschliessliche Zuständigkeit der EU würde nur vorliegen, wenn dies die zuständigen Gemeinschaftsorgane festgestellt hätten. Der Ministerrat hätte aber die Erforderlichkeit eines Open Sky Abkommens auf EU-Ebene ausgeschlossen. Zugleich aber könne laut Generalanwalt immer dann, wenn die EU in einem Bereich gemeinsame Rechtsnormen erlassen hat, die Mitgliedstaaten auf diesen Sachgebieten keine völkerrechtlichen Verträge mehr schliessen. NZZ, 1.2.02, S. 21


Verhandlungsmandate für Bilaterale II

Der Bundesrat hat Ende Januar 02 die letzten Verhandlungsmandate (von 10) für eine erneute Verhandlungsrunde mit EU-Brüssel verabschiedet. Die Verhandlungsmandate betreffen damit folgende Themen: Liberalisierung der Dienstleistungen, Doppelbesteuerung von Ruhegehältern pensionierte Beamter, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Umwelt, Statistik, Bildung (Berufsbildung, Jugend, Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen), Medien. Vorschläge der EU: Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung. Vorschlag der Schweiz: Zusammenarbeit Polizei, Justiz, Asyl und Migration (Schengen/Dublin). NZZ, 21.1.02, S. 13, NZZ. 29/30.12.01, S. 13


Dänemark: Aufhebung Verbot Getränkedosen

Die ökologisch umstrittenen Getränkedosen kommen in Dänemark wieder in die Läden zurück. Die Regierung in Kopenhagen kündigte Mitte Januar 02 an, das seit über 20 Jahren bestehende Verbot von Getränkedosen aufzuheben. Die Entscheidung fiel auf Druck der EU. Die EU-Kommission hatte Dänemark mit rechtlichen Schritten gedroht, falls sich das Land weiter gegen Verpackungen verschliesse, die in den übrigen EU-Ländern zulässig sind. NZZ. 15.1.02, S. 52


Die Türkei gibt EU-Beitrittsdatum 2004 auf

Die Türkei hat offiziell ihr Ziel aufgegeben, im Zuge der nächsten Erweiterungswelle der EU im Jahr 2004 Mitglied der EU zu werden. Jetzt müsse sich das Land darauf konzentrieren, im Jahr 2007 aufgenommen zu werden. NZZ, 12.2.02, S. 2


Schweden – Abschied von der Neutralität

Schweden hat Anfangs Februar 02 Abschied von seinem ältesten aussen- und sicherheitspolitischen Grundstein, der Neutralität genommen. Sozialdemokraten, Konservative, Zentrumspartei und Christlichdemokraten gaben eine Übereinkunft über Änderungen in der Doktrin bekannt, durch welche die Neutralität nur mehr als eine Möglichkeit benannt wird, auf die im Fall von bewaffneten Konflikten in benachbarten Regionen zurückgegriffen werden könne. Betont wird in dem Papier die Beibehaltung der Bündnisfreiheit Schwedens. Doch auch hier wird die Tür für zukünftige Änderungen geöffnet. NZZ. 13.2.02, S. 3


Polen verfügt Visumspflicht

Die polnische Regierung hat am Dienstag beschlossen, dass Russen, Weissrussen und Ukrainer ab 1. Juli 2003 nur noch mit einem Visum nach Polen einreisen dürfen. Das teilte ein Regierungssprecher in Warschau nach der Kabinettssitzung mit. Nach dem für 2004 angestrebte Beitritt Polens zur EU wird die polnische Ostgrenze zur EU-Aussengrenze. Bereits jetzt bereitet sich Polen auf den Beitritt zum Schengener Abkommen über den freien Personenverkehr vor. NZZ. 13.2.02, S. 9


Betrugsbekämpfung

Das EU-Amt für Betrugsbekämpfung, Olaf, darf auch Untersuchungen im EU-Parlament und bei den Abgeordneten vornehmen. Das EU-Gericht erster Instanz weise eine Klage des PD-EU-Abgeordneten Rothley und 70 weiterer Parlamentarier ab, die einen entsprechenden Beschluss des EU-Parlaments für rechtswidrig hielten und dessen Aufhebung verlangten. Damit besteht kein Immunitätsvorbehalt bei entsprechenden Olaf-Untersuchungen. Allerdings müssen Parlament und Rat darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Olaf-Beamte ihre Räumlichkeiten untersuchen, Dokumente einsehen oder Informationen anfordern. Das Gericht lehnte den Einwand der Kläger ab, die ergänzte Geschäftsordnung beeinträchtige ihre parlamentarische Unabhängigkeit und Immunität. Die Richter wiesen auf einen Vorbehalt im angefochtenen Beschluss hin, wonach "die Regeln über die parlamentarische Immunität und das Zeugnisverweigerungsrecht des Abgeordneten ... davon unberührt" blieben. Rothley kündigte Rekurs beim EU-Gerichtshof an. NZZ, 27. 2. 02, S. 5


Norwegen – EWR Die norwegische Regierung hat Ende Februar 02 eine Positionspapier für die künftige Europapolitik vorgelegt, das eine Fortsetzung der Mitgliedschaft Norwegens im EWR vorsieht und einen Beitritt zur EU nicht in Aussicht stellt. Innerhalb Europas wolle man auf der Basis des EWR-Abkommens, dem auch noch Island und Liechtenstein angehören, eine aktive und realistische Politik führen. Die Regierung befürwortet die Ausweitung der EU auf 25 Länder. Regierungsvertreter sagten auch, für eine neuerliche Debatte über einen EU-Beitritt sei es noch zu früh. Die EU-Kommission hatte vor kurzem den norwegischen Wunsch abgelehnt, das EWR-Abkommen noch vor dem Beitritt der Kandidatenländer umzuarbeiten. Die Regierung i Oslo räumt ein, dass der gültige Vertragsrahmen Norwegens Einfluss auf die EU-Entscheidungsprozesse stark einschränke. Dies will die Regierung durch Lobbyarbeit gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Parlament sowie in den Hauptstädten der EU-Mitgliedsländer ausgleichen. Zeitungskommentatoren bezeichnen die Lage Norwegens gegenüber der EU als fatal. Das EWR-Abkommen sei 1994 unter völlig anderen Prämissen zustande gekommen. Heute habe man keinerlei Einfluss auf die vielen wesentlichen Politikbereiche, die von der EU bezüglich des EWR-Rechtssystems beschlossen würden. Norwegen bemühe sich beinahe routinemässig, EU-Regeln in die eigene Gesetzgebung einzubauen. NZZ. 27.2.02, S. 9


Stockholm gegen EU-Verfassung

Die schwedische Vizeregierungscheffin Lena Hjelm-Wallén hat in einem Artikel in der Zeitung "Dagens Nyheter" die Linie der Regierung bezüglich weiterer Zentralisierungsschritte der EU verdeutlicht. Daraus geht hervor, dass Schweden sich gegen die Ausarbeitung einer EU-Verfassung sträubt. Die momentanen Arbeitsformen der EU sollten mehr oder minder unverändert gelassen werden. Die jetzige Kompetenzverteilung sei recht ausgewogen. Die von vielen verfochtene Idee einer klaren Kompetenzaufteilung zwischen den nationalen Regierungen und den verschiedenen EU-Institutionen klinge zwar sympathisch, würde aber die momentane Flexibilität im Entscheidungsprozess gefährden. Eine fest verankerte Kompetenzabgrenzung könne auch zu Blockierungen führen. Ausserdem habe die EU bereits eine Verfassung in Form verschiedener Verträge. Im Konvent solle es eher darum gehen, die bestehenden Vertragstexte, die momentan ein Flickenteppich seien, zu einem zusammenhängenden, übersichtlichen und leicht fasslichen Dokument zusammen zu redigieren. Dabei soll man äusserst behutsam vorgehen. Nach Ansicht von Hjelm-Wallén soll der Konvent eine Prinzipskizze ausarbeiten, während die Textbehandlung der Regierungskonferenz von 2004 vorbehalten bleibe. Konkret soll der Konvent zunächst diskutieren, welchen Ziele die EU sich widmen solle. Erst danach seien die institutionellen Lösungen zu suchen. Manchmal seien überstaatliche Entscheidungen erforderlich, aber in de meisten Fälle sei es sinnvoller, die Beschlüsse auf nationaler oder lokaler Ebene zu treffen. Es sei das Beste, bei jeder Sachfrage zu entscheiden, wo und wie die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden sollen. Ins Zentrum der Konventsdebatte will die schwedische Regierungsvertretein in erster Linie die Fragen der Landwirtschafts- und der Asylpolitik sowie der rechtlichen Zusammenarbeit sowie die Transparenz der EU gestellt sehen. NZZ, 4.3.02, S. 5


Montblanc

In den Streit zwischen Frankreich und Italien um die völlige Freigabe des Montblanc-Tunnels für den Schwerverkehr hat sich die EU-Kommission eingeschaltet. Der Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein kündigte Ende März nach einem Gespräch mit dem italienischen Verkehrsminister Pietro Lunardi in Brüssel an, er werde einen Brief an die französische Regierung schicken. Paris solle erklären, warum der Tunnel für den Schwerverkehr vorerst nicht freigegeben werden können. Nach dem Brand vom 24. März 1999 mit 39 Toten war der Tunnel komplett gesperrt worden. Seit dem 9. März 02 ist die Alpenverbindung zwischen Frankreich und Italien für Personenwagen wieder frei. Italien dringt auf eine sofortige vollständige Öffnung. Bolkestein betonte, die Sperrung für den Schwerlastverkehr sei nicht speziell gegen ein Land gerichtet, da alle Lastwagen gleichermassen betroffen sein. Insofern sei es für die Brüsseler Behöre schwierig, ein Verfahren gegen Frankreich einzuleiten. Es könne aber sein, dass Italien von der Sperrung deutlicher betroffen sei als andere Mitgliedstaaten, weil die meisten italienischen Exporte in den Norden ausgeführt würden. Darum müsse Frankreich die Massnahme erklären oder den Tunnel völlig freigeben. NZZ. 26.3.02, S. 2


Schlappe für norwegische Gewerkschaften

Laut einem Urteil des EFTA-Gerichtshofes (Landsorganisationen gegen Kommunenes Sentralforbund vom 22. 3.02) ist die Immunität von Tarifverträgen vor dem europäischen Kartellrecht nicht unbegrenzt. Der Gewerkschaftsverband und die Gewerkschaft der Gemeindeangestellten hatten gegen den Verband der lokalen und regionalen Behörden sowie gegen elf Kommunen Klage wegen behaupteter Verletzung des zwischen verschiedenen Gewerkschaften der Gemeindeangestellten einerseits und Gemeindeverbänden sowie einzelnen Gemeinden anderseits abgeschlossenen Tarifvertrags erhoben. Dieser Kollektivvertrag besagt, dass sämtliche norwegischen Gemeinden ihre Pensionsversicherungen bei ein und derselben Versicherungsgesellschaft abschliessen müssen. Die Richter bestätigten zwar verschiedene Urteile ihrer Berufskollegen vom EU-Gerichtshof, wonach Bestimmungen in Tarifverträgen, welche die Verbesserung von Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zum Ziel haben, nicht unter die Wettbewerbsregeln fallen. Aber Vorschriften, die andere als die in Frage stehenden sozialpolitischen Ziele verfolgten, seien vom Zugriff des geltenden Wettbewerbs-Regimes nicht ausgenommen. NZZ, 26.3.02, S. 23


Phantom-Schlachtungen von BSE-Rindern in Sizilien

Die Polizei in Sizilien ist 140 Unternehmern auf der spur, die sich durch Phantom-Schlachtungen von rindern Millionen an EU-Hilfen erschlichen haben sollen. Die angeblichen Viehzüchter hatten nach Behörden angaben im Zuge der BSE-Krise 19000 Rinder geschlachtet, die es in Wirklichkeit gar nicht gab. Für ihre angeblichen Notschlachtungen hätten die Täter insgesamt zwei Millionen Euro Entschädigung aus Brüssel bekommen. NZZ. 26. 3. 02, S. 60


Eröffnung des EU-Konvents in Brüssel

Am 28. Februar 02 wurde in Brüssel der EU-Reformkonvent vom Konventspräsident Giscard D'Estaing eröffnet. Die Eröffnungsfeier war durch wenig schöne euronationale Äusserungen geprägt.


Erleichterte grenzüberschreitende Sicherstellung von Beweismitteln

Die für Justiz und Inneres zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten haben sich Ende Februar auf eine Rahmenbeschluss über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der EU verständigt. Wie beim EU-Haftbefehl, dem die Minister im Dezember 02 zugestimmt hatten, werden durch den neuen Erlass die Verfahren, der grenzüberschreitenden Rechtshilfe durch die gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Behördenentscheidungen abgelöst. Durch die erleichterte Sicherstellung sollen die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt werden, gleichsam in einem Verfahren ohne Grenzen Beweismaterial rasch zu behändigen und Vermögensgegenstände zu blockieren. Die einzelnen Regelungen entsprechenden jenen beim Haftbefehl, und wie dort entfällt bei gut 30 Straftaten der im klassischen Rechtshilfeverfahren übliche Vorbehalt der doppelten Strafbarkeit im ersuchenden und im ersuchten Staat. Die zuständigen Justizbehörde des angefragten Staates anerkennt ohne weitere Formalität die vom ersuchenden Staat übermittelte Sicherstellungsentscheidung und trifft unverzüglich die erforderlichen Vollstreckungsmassnahmen. NZZ. 1.3.02, S. 3


Die EU legt fest, was genau Terrorismus ist

Im Zuge des Kampfes gegen Terroristen hat sich die EU auf einen einheitlichen, ab Ende 2002 in der ganzen Gemeinschaft gültigen Straftatbestand Terrorismus geeinigt. Unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September stehen die 15 Mitgliedsländer ausserdem vor dem Beschluss eines "europäischen Haftbefehls", der die schwerfälligen Auslieferungsverfahren innerhalb der Union ablösen soll.

Bereits am 21. September hatten die Staats- und Regierungschefs der EU ein effizienteres und gemeinschaftliches Vorgehen gegen Terroristen beschlossen. Am kommenden Donnerstag werden die Justizminister einen "Rahmenbeschluss" zum Terrorismus verabschieden. In der letzten Fassung, die der Frankfurter Rundschau vorliegt, wird Terrorismus als Taten definiert, die das Ziel haben, die "Bevölkerung schwerwiegend einzuschüchtern", staatliche und internationale Organisationen zu erpressen oder die "politische, verfassungsmässige, ökonomische oder soziale" Ordnung eines Staates oder einer internationalen Organisation zu destabilisieren oder zu zerstören. Aber nicht nur kriminelle Taten mit terroristischen Zielen sollen bestraft werden, sondern auch das Bilden "terroristischer Vereinigungen". Damit setzte sich Deutschland bei den Beratungen durch, das als eines der wenigen EU-Länder diesen Straftatbestand kennt.

Der Weg zur Einigung über den Rahmenbeschluss war für einige Länder, wie Schweden, schwierig zu gehen, weil sie entweder den Straftatbestand Terrorismus bislang gar nicht in ihren Gesetzbüchern haben, oder weil sie eine Grauzone befürchteten, in der politische Meinungsäusserung und Aktion zum Terrorismus uminterpretiert werden könnten. Um diese Sorge auszuräumen, die vor allem Streiks und Demonstrationen betraf, heisst es in der Beschlussvorlage ausdrücklich, dass damit Grundrechte und Freiheiten wie die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit oder das Demonstrationsrecht "weder verringert noch ausgehöhlt" werden dürfen. Die Länder haben sich auf eine ausführliche Liste von Taten - wie Mord, Geiselnahme, Flugzeugentführung und Bewaffnung - geeinigt, die besonders schwer bestraft werden sollen, wenn sie einen terroristischen Hintergrund haben. Das Gleiche gilt für die Androhung solcher Taten. Von Strafe sind auch Unterstützer und Mitglieder terroristischer Vereinigungen bedroht.

Beim Strafrahmen einigten sich die Länder auf die Festlegung von Höchststrafen. So soll in der ganzen Union gelten, dass etwa die gesetzliche Höchststrafe für einen Unterstützer mindestens acht Jahre beträgt. Mit Strafnachlass können Täter rechnen, die sich vom Terrorismus losgesagt oder den Behörden mit wichtigen Hinweisen geholfen haben.

Terrorismus ist auch einer der insgesamt 32 Tatbestände, für die spätestens Ende 2002 der "Europäische Haftbefehl" gelten soll. Dieser Haftbefehl kann aber zum Beispiel auch wegen Menschenhandels, Betrugs, Korruption, Geldwäsche, Mord, Rassismus, schweren Diebstahls oder Sabotage ausgestellt werden. Mit dem Haftbefehl wird in der EU das Prinzip der "gegenseitigen Anerkennung" von juristischen Entscheidungen eingeführt. Wenn etwa ein Richter aus Köln einen Haftbefehl für einen Täter ausstellt, der in Lyon lebt, das Verbrechen aber in Köln begangen hat, dann kann er den künftig direkt an seinen französischen Kollegen schicken. Der prüft dann nur, ob der Haftbefehl den rechtlichen Anforderungen genügt. Damit entfällt der bisherige zeitraubende Umweg über Justiz- und Aussenministerien und zurück. Frankfurter Rundschau, 1.12.2001


Kniefall vor der EU - Antibiotika im Käse

Der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Gesundheitsamtes durch eine neue Vorschrift erlaubt, Käse mit Antibiotika einzureiben, was in der EU zulässig ist. Dies trotz grosser Opposition, u. a. auch von Urs Müller, dem bernischen Kantonschemiker. (Kassasturz vom 23. April 02) Die Schweiz hat sich bisher weltweit durch ihre niedrigen Toleranzwerte bei Lebensmitteln ausgezeichnet. Jetzt werden mit Rücksicht auf die EU z. B. viele Grenzwerte nach oben angepasst, etwa auch die Toleranzwerte für das Nitrat.


Direkte Demokratie

In den Niederlanden trat im Januar 2002 ein vorläufiges Referendumsrecht in Kraft, das zunächst auf drei Jahre begrenzt ist. Demnach können 600.000 Wähler eine allerdings unverbindliche - Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz verlangen. Bis 2005 soll in der Verfassung ein bindendes Referendum verankert werden.

In Tschechien hat ein von dem kommunistischen Abgeordneten Jaromir Kohlicek eingebrachter Gesetzentwurf die nötige Zweidrittel-Mehrheit im Parlament erreicht und wird nun im Senat behandelt. Der Entwurf fordert ein Quorum von 500.000 Unterschriften beim Volksbegehren. Beim Volksentscheid soll wie bei Wahlen das Mehrheitsprinzip gelten, Beteiligungsquoren werden nicht gefordert. Ausgeschlossen werden die Themen Steuern, Grenzen und Militär.

Das Vorhaben der Regierungskoalition in Österreich, die direkte Demokratie auszubauen, scheiterte Anfang des Jahres am Widerstand der Sozialdemokraten. Bisher führen Volksbegehren lediglich zu einer Parlamentsbefassung, nicht aber zum Volksentscheid. Jetzt hat die "Initiative für mehr direkte Demokratie" ein "Volksbegehren zur Stärkung der Bürgerrechte" eingeleitet. Sie will, das 100.000 Unterschriften eine Volksabstimmung erzwingen können. ÖVP und FPÖ hatten 900.000 Stimmen vorgeschlagen.

Die belgische Regierung aus Sozialisten, Liberalen und Grünen hat die Einführung von Volksbegehren und entscheiden vereinbart. Widerstände gibt es vor allem aus der Region Wallonien.

Der französische Premierminister Lionel Jospin hat für den Fall, dass er die Präsidentschaftswahl gewinnen sollte, Volksentscheide über Reformen des politischen Systems angekündigt. So soll die umstrittene Ämterhäufung von Politikern per Bürgervotum eingeschränkt werden. Mehr Demokratie, März 02 (Mehr Informationen unter http://www.volksabstimmung.org)

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