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Kurzinfos 1/98



Trennende EU

Die EU übt Druck auf Polen aus, um die Grenze nach Osten dicht zu machen. Polens Grenzschutz wurde mit EU-Mitteln und deutschen Geldern aufgerüstet - die Überwindung von Grenzen nach Art der EU. Polen hat jetzt Satellitenverbindungen, Glasfaserkabel, Telex, Helikopter, Faxleitungen, geländegängige Jeeps und Motorschlitten. Rechtzeitig zum EU-Beitritt sollte Polens Ostgrenze "Schengen-Standards" erfüllen. Dies würde Visazwang für Weissrussen, Russen und Ukrainer heissen - und damit das endgültige Aus für den blühenden Grenzhandel bedeuten, der die Arbeitslosigkeit in den strukturschwachen Gebieten Ostpolens auf einem erträglichen Mass gehalten hat. Zudem werden beidseits der Grenze liegende Dörfer getrennt: Grenzübertritte zu den Verwandten gibt es nur mehr in begründeten Fällen: wenn drüben jemand beerdigt wird oder wenn ein hoher Feiertag ist. Der Katzensprung über die Grenze ist nur mehr möglich, wenn dieser samt genauem Zeitpunkt des Übertritts den zuständigen Stellen gemeldet wird. Ausserhalb des "nahen Grenzverkehrs" ist freies Reisen noch schwieriger. Jeder der aus Weissrussland oder Russland nach Polen will, muss einen Voucher (für Übernachtung) oder eine amtlich überprüfte Einladung vorweisen. Beides kostet rund 30 SFr. und hat - angesichts des für osteuropäische Länder hohen Preises - den Ost-West-Reiseverkehr und den grenzüberschreitenden Kleinhandel fast zum Erliegen gebracht. Basler Zeitung, 3.2.98


Symptomatisch

Aus dem Polizeicomputer der Schengen-Mitgliedstaaten sind nach belgischen Angaben geheime Daten gestohlen und an Banden des organisierten Verbrechens verkauft worden. Wie der Sprecher des belgischen Schengen-Sekretariats am Montag mitteilte, handelt es sich dabei um Tausende von Akten. NZZ. 16.12.97


Aktionsplan gegen kurdische Flüchtlinge

An der ersten Ratstagung der EU-Aussenminister unter britischem Vorsitz wurde in bekannter "Verteidigungsstellung" der Mächtigen gegen Frauen, Kinder und Männer u.a. ein Aktionsplan gegen kurdische Flüchtlinge aus dem Irak verabschiedet. Das sechsseitige Papier spricht von einer "Hilfe vor Ort" in enger Zusammenarbeit mit dem Uno-Flüchtlingshochkommissar. Es sollen "inländische Fluchtalternativen" geprüft und eine Ausdehnung der Öl-für-Nahrungsmittel-Vereinbarung mit dem Irak erwogen werden. In Brüssel wurde dabei zugegeben, dass angesichts der geringen Kooperationbereitschaft des Iraks mit den Uno-Beauftragten diese Initiative wenig aussichtsreich erscheint. Innerhalb der EU soll das "Kurdenproblem" vor allem durch den Austausch von Informationen über die Zuwanderungszahlen, die Asylverfahren und die Rückschaffungsmöglichkeiten angegangen werden. Im Vorgriff auf ein entsprechendes Abkommen soll der Vergleich von Fingerabdrücken von Illegalen und Zuwanderern ohne Dokumente geprüft werden. NZZ.27.1.98


Schengen

Beim Grenzübertritt Salzburg/Bayern wird ein DIN-A-grosses Informationsblatt abgegeben, das darüber informiert, dass die Grenzkontrollen stufenweise abgeschafft werden. Dafür müsse man im Landesinnern jedoch stets einen Lichtbild-Ausweis bei sich tragen, weil überall Stichprobenkontrollen möglich sind. Zudem behält man sich Kontrollen in internationalen Zügen vor. Diese konzentrieren sich auf andersfarbige Menschen, während die Weissen gewöhnlich in Ruhe gelassen werden (Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit, 88. Rundbrief, 7/98).


UNO-Kritik an der Asyl- und Einwanderungspolitik

Der UNO-Fachausschuss gegen die Rassendiskriminierung hat die Asyl- und Einwanderungspolitik der Schweiz kritisiert. Einer der internationalen Experten forderte die Schweiz auf, ihre Politik der Rückschaffung von Asylsuchenden aus Kosovo zu überdenken. Die Schweiz solle humanitäre Erwägungen einbeziehen und bedenken, dass die Situation in Kosovo in den vergangenen Tagen eskaliert sei. Mehrere Experten kritisierten zudem Diskriminierungen gegenüber Ausländern, namentlich gegenüber Jenischen. Die Experten prangerten zudem die "zu langwierigen und zu selektiven" Einbürgerungsverfahren an. Die Mitglieder der Kommission gegen Rassismus machten geltend, der Bund stelle ihnen zuwenig Mittel zur Verfügung, um ihre Tätigkeit wahrzunehmen. NZZ.6.3.98


Bewegung der "sans-papiers"

In der Schweiz wurde eine "Bewegung der 'sans papiers' lanciert. Die Arbeitsgruppe hat sich bis anhin zusammengesetzt aus VertreterInnen von SSSI/SOS Racisme Freiburg, CCSI Genève, CSP Lausanne, Mouvement des "sans papiers" du canton de Vaud, Association romande contre le racisme, Babaylan Schweiz, BODS, SAH Lausanne, SIB La côte, SBG, SIT Genève, RIZ Zürich, Geneva Forum for Philippine Concerns, GSP Zürich. Kontaktadresse: BODS, Neuengasse 8, 3011 Bern, 031 311 07 70. (Plattform der Bewegung für "sans papiers" in der Schweiz).


UN-ECE Partizipationskonvention

Anfang Dezember 1997 trafen sich in Rom die Vertreter der UN-ECE Länder (Europäische Wirtschaftskommission der UNO), um weiter über die Konvention zum Zugang zu Umweltinformationen, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Klagerechte zu verhandeln. Einerseits setzte sich - international zum ersten Mal - das "Recht einer jeden Person auf ein Leben in einer Umwelt die ihrem Wohlergehen und ihrer Gesundheit zuträglich ist" durch. Die Umweltverbände hatten weitergehend das "Recht auf eine gesunde Umwelt" gefordert. Umweltverbände kritisierten an der Verhandlungsführung vor allem die starre Haltung Deutschlands, Russlands und der Türkei sowie das intransparente Verhalten der EU, der demnächst das Mandat erteilt werden soll, die EU-Mitgliedstaaten bei diesen Verhandlungen zu vertreten. DNR-EU-Rundschreiben. 1.98.


Seltsames Geschichtsverständnis E. Leuenbergers

Der neue Schweizer Nationalratspräsident 98 will sich im Jubiläumsjahr zum 150 jährigen Bestehen des schweizerischen Bundesstaates dem Generalthema EU widmen. Begründung: "Bei der EWR-Abstimmung 1992 hat die Schweiz, die sich auf den Rütlischwur von 1291 beruft, gewonnen. Ich stehe ein für die Schweiz, die sich auf die Gründung des Bundesstaates 1848 beruft und darauf aufbauen will". (TA. 1.1.98). Seltsam - dabei stand das EWR-Nein (und nicht das Ja) ein für die Erhaltung der demokratischen Errungenschaften von 1848, 1874 und 1891. Der "Logik" mancher Politiker ist mit dem besten Willen nicht zu folgen.


Demokratie um 70% abgeschafft

In ihrem Kampf gegen die Demokratie haben die europäischen Oberschichten bereits stattliche Erfolge errungen. So rühmt sich der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl: "70 % der deutschen Innenpolitik werden in Brüssel gemacht" (Spiegel, 2/1998, S. 27) Der Euro soll weitere Kompetenzen nach Brüssel abfliessen lassen.


Nutzen eines EU-Beitritts

Die EU-Politik des Bundesrates, der Parlamente und der Beitrittsbefürworter in Parteien und Verbänden versteht man erst, wenn man sich bewusst geworden ist, dass die substantiellen Verluste an direkter Demokratie, die ein EU-Beitritt mit sich brächte, diesen nicht als Kosten des Beitritts erscheinen, sondern als einen Nutzen - vermutlich sogar den vorrangigen Nutzen eines Beitritts.


Revision der Volksrechte

Die "Reform" der Volksrechte im Rahmen der angestrebten Revision der Bundesverfassung brachte in der Nationalratskommission Vorschläge für einige Fortschritte, in wichtigen Punkten wurde aber Stillstand markiert. Positiv zu vermerken ist, dass die Erhöhung der Unterschriften zurückgewiesen wurde. Das Staatsvertragsreferendum, sowie Alternativabstimmungen, sollen eingeführt werden. Zudem soll das Öffentlichkeitsprinzip für die Bundesbehörden gelten. Im Gegenzug wurde das Finanzreferendum abgelehnt. Weiterhin soll die Bundesversammlung über die Ungültigkeit von Initiativen entscheiden können und nicht das Bundesgericht. Abgelehnt wurde auch die Möglichkeit von Volksinitiativen zur Abstimmung über Anliegen, welche die Schweiz in internationalen Organisationen vertreten soll. Die Schweizer Aussenpolitik soll somit, ginge es nach dem Willen der Nationalratskommission weiterhin von der Exportwirtschaft und den "Schweizer" Multis alleine bestimmt werden. Basler Zeitung, 4.2.98.


EU-Propaganda durch Pseudoumfragen

Die Euronationalen versuchen die Schweizer statt mit Argumenten, die offensichtlich fehlen, mit Umfragen in die EU zu boxen. Es soll der Eindruck geschaffen werden, die meisten anderen wären eh schon dafür - der Herdentrieb soll aktiviert werden. Selbst EU-beitrittsbefürwortende Politologen wie Longchamp, Leiter des GFS-Forschungsinstituts, halten die Umfragen vom wissenschaftlichen Standpunkt für Unsinn. Auf Grund der von seinem Institut regelmässig erhobenen Daten habe er keine Hinweise, dass ein Beitritt mehrheitsfähig geworden sei. Der Anteil der relativ überzeugten EU-Befürworter betrage nach wie vor rund 35 %, 10 bis 15 % seien Leute, die ihre Meinung häufig änderten. Völlig ausser Reichweite liege ausserdem das Ständemehr. Der Berner Politologe Andrian Vatter hält nichts von der angeblichen Beitritts-Euphorie: "Eine Umfrage ist keine Abstimmung". Hans Hirter von der Uni Bern meint "In einem Abstimmungskampf kämen Themen wie Euro, höherer Mehrwertsteuersatz und direkte Demokratie aufs Tapet. Bestenfalls 40 % würden danach noch zustimmen". Berner Bund 30.1.98.


Chevènement für Referendum über den Euro

Der französische Innenminister Chenvènement hat sich für eine Volksabstimmung über die Einführung des Euro in Frankreich ausgesprochen. Über Änderungen der Verfassung, die zur Einführung des Euro nötig seien, müsse abgestimmt werden. Der Chef der mitregierenden Kommunistischen Partei, Hue, hatte bereits beim Präsidenten Chirac ein Referendum über die gemeinsame EU-Währung, den Vertrag von Amsterdam und andere EU-Reformen beantragt. Chirac und Ministerpräsident Jospin sind gegen ein Referendum. Der Verfassungsrat hatte Anfangs Januar geurteilt, zur Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam müsse die Verfassung geändert werden. NZZ. 8.1.98. Das Demokratiedefizit der EU manifestiert sich u.a. auch im fehlenden obligatorischen Verfassungsreferendum in allen EU-Staaten (ausser Irland und Dänemark). Das obligatorische Verfassungsreferendum besteht darin, dass bei jeder Verfassungsänderung obligatorisch eine Volksabstimmung stattfindet. Dabei hat sich gezeigt, dass wirkliche Diskussionen über die EU-Integration nur anlässlich von Referenden möglich sind. Entsprechend sollten sich EU-kritische Bewegungen zwischen den Kampagnen gegen die einzelnen EU-Integrations-Schritte unbedingt für die direktdemokratische Mindestforderung eines obligatorischen Verfassungsreferendums einsetzen. Linke Gegner der direkten Demokratie befürchten etwa die Wiedereinführung der Todesstrafe oder fremdenfeindliche Exzesse. Diese Befürchtungen - so ungerechtfertigt sie auch sind und so erstaunlich sie bezüglich ihres grossen Vertrauens in Eliten sind - sind bezüglich eines obligatorischen Referendums gegenstandslos. Somit dürfte der Widerstand gegen dessen Einführung relativ gering sein.


Kuhhandelpolitik in der EU

Die bilaterlaten Verkehrsverhandlungen haben es wieder gezeigt - die EU und deren Entscheidungsmechanismen dienen den Mitgliedstaaten vor allem als Hebel, um ihre eigenen Interessen nach aussen oder der EU gegenüber durchzusetzen. Was Österreich gegenüber der Schweiz durchexerziert (Vetodrohung gegenüber dem Vertrag, um die EU-Kommission und den Ministerrat dazu zu bringen, die verkehrspolitischen Versäumnisse Österreichs während vergangener Verhandlungen wettzumachen), wurde bereits etliche Male von anderen Staaten vorgeführt. Griechenlands Mazedonienpolitik und Italiens Slowenienpolitik bieten dazu weit unerfreulichere Beispiele (siehe Kurzinfos in früheren EM). pr.


Kompetenz-Kompetenz

Anlässlich des Maastrichter Urteils des deutschen Verfassungsgerichtes (12. 10. 1993) stellte dieses fest, dass die Kompetenz-Kompetenz (d.h. die Kompetenz, Kompetenzen an politische oder juristische Organe zuzuweisen) beim deutschen Parlament liege. Ebenso wurden die schleichende Kompetenzerweiterung des EU-Gerichtshofes in Schranken gewiesen: Wenn der EU-Gerichtshofs selbständig Kompetenzen erweitert, wie dies z.B. beim Cassis de Dijon-Urteil geschah (= Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, sind in jedem EU-Land zugelassen), so gilt die neue Rechtssprechung nur, wenn ihr das deutsche Parlament zustimmt. Das deutsche Verfassungsgericht hielt sich aber in jedem Fall vor, in Fragen des Grundrechtes die Vereinbarkeit der EU-Rechtsprechung mit der deutschen Bundesverfassung zu überprüfen. Damit stellte es die deutsche Verfassung über die EU-Rechtsprechung. Demgegenüber betrachtet sich der EU-Gerichtshof als über den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten stehend. Der deutsche EU-Richter Günther Hirsch verstieg sich letzthin sogar zur Äusserung: "In letzter Konsequenz liegt die Kompetenz-Kompetenz in Luxemburg" (Spiegel, 2/1998). Somit könnte der EU-Gerichtshof selber entscheiden, wofür er zuständig ist.


Frieden und Unfrieden

"Hier etabliert sich neben den USA und China eine neue Weltmacht besonderer Art" Der Luxemburger Premier Jean-Claude Juncker, Spiegel 2/1998.


Ausgaben für die GASP

In den Jahren 1993 bis 1996 stellte die EU insgesamt 266,54 Millionen ECU für die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) bereit. 242,39 wurden von den Mitgliedstaaten über die Union beigesteuert, 24,15 direkt. (Das Europäische Parlament, Ausführungen der Ausgaben im Rahmen der GASP, A4-0339/97)


Nato-Osterweiterung

Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie sind im Dezember in Brüssel beim Treffen der Nato-Aussenminister die Protokolle für den Beitritt Tschechiens, Polens und Ungarns zur atlantischen Allianz unterzeichnet worden. Um rechtskräftig zu werden, muss die Aufnahme der neuen Mitglieder nun in den einzelnen Nato-Ländern ratifiziert werden. Obwohl in keinem der Partnerstaaten sich eine grundsätzliche Gegnerschaft zur Erweiterung abzeichne, mahnten verschiedene Minister in Brüssel zur Vorsicht und forderten eine konzertierte Anstrengung, um den Ratifizierungsprozess sicher über die sechzehn parlamentarischen Hürden zu bringen. NZZ. 17.12.97


Flankierende Massnahmen noch ungenügend

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass die wirtschaftlichen Spitzenverbände die Notwendigkeit flankierender Massnahmen bei der Einführung des freien Personenverkehrs teilweise anerkennen. Die flankierenden Massnahmen umfassen allerdings drei Dimensionen. Dazu gehört auch die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge. Die Wirtschaft lehnt diese Massnahme entschieden ab". Der SGB hält dagegen klar fest, dass es ohne diese Massnahme nicht geht. Ein Referendum werde in einer Volksabstimmung nur dann zu gewinnen sein, wenn das bilaterale Abkommen von flankierenden Massnahmen begleitet ist, die genügend griffigen Schutz bieten, und wenn es ökologisch genügend abgesichert ist. SBG Pressemitteilung, 3.12.97


Tabak-Werbung

Die EU hat ein Werbeverbot für die Tabakindustrie erlassen. Im Jahre 2001 muss in allen EU-Staaten Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino verschwinden; ein Jahr später sind Zeitungen und Zeitschriften reklamefrei zu halten. Von 2003 an dürfen die Zigarettenhersteller keine nationalen Sport- und Kulturveranstaltungen mehr sponsern. Indirekte Werbung bleibt für bereits bestehende Markenartikel erlaubt. Man mag Werbeverbote für Suchtmittel begrüssen - ob sie aber Sache der EU sind, darf wohl bezweifelt werden, geht es hier doch kaum um etwas das nicht auf der Ebene der Mitgliedstaaten gelöst werden kann. Zudem ist die EU-Politik widersprüchlich: Brüssel subventioniert weiterhin mit jährlich zwei Milliarden Mark den Tabakanbau in der EU. Spiegel, 50/1997, S. 120.


CVP-EU-Politik

In einer Umfrage bei der CVP-Basis sprachen sich 81% für einen Annäherung an die EU aus, die über die bilateralen Verhandlungen hinausginge. 10% votierten für einen Beitritt zum EWR ohne nachfolgende Schritte; 34% halten einen EU-Beitritt ohne EWR-Vorstufe für erstrebenswert; 37% sehen eine Mitgliedschaft im EWR als Vorstufe zu einem EU-Beitritt. An der Befragung nahmen 2519 CVP-Mitglieder teil, was einer Rücklaufquote von 3,6% entspricht. Somit entbehren die Umfrageergebnisse jeglicher Relevanz. Trotzdem wurde sie von der CVP-Spitze für ihre Zwecke missbraucht (NZZ. 23.1.98). Die CVP-Fraktion spricht sich für einen EU-Beitritt der Schweiz aus. Die "Argumentation" ist bekannt: Die politische Souveränität könnten am wirksamsten als Mitglied der EU gewahrt werden. Unsere wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen und Werte könnten am wirksamsten als Mitglied der EU gewahrt werden. Der EU-Beitritt sei aber nicht zum Nulltarif erreichbar. Die Fraktion fordert die Abstimmung der direkten Demokratie auf die Entscheidmechnanismen der EU (d.h. ihren substantiellen Abbau) und eine höhere Mehrwertsteuerbelastung mittels Steuerreform (Basler Zeitung 23.2.98). Die "Argumentation" macht wieder mal deutlich, worum es beim EU-Beitritt geht: Abbau von Demokratie, Mitreden der politischen Oberschichten und derer, die sie vertreten, in Brüsseler Gremien, Abwälzung der Kosten dieser "Souveränitätswahrung" auf die tieferen Einkommen durch die massive Erhöhung der Mehrwertsteuer. Darauf lassen sich im wesentlichen die "wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen und Werte" reduzieren , welche die CVP-Fraktion hiermit vertritt.


Formen der Isolation

In der Schweiz werden heute 37% der Doktorate von Ausländern abgeschlossen, 19% der Studenten und 34% der Dozenten sind Ausländer. Charles Kleiber, Eidgenössischer Staatssekretär für Forschung, meint denn auch: "Wir sind ein extrem offenes Land, offener als etwa Frankreich". Hebdo, 12.3.98.


Mehrwertsteuerreduktion ade!

Vorschläge der EU-Kommission, arbeitsintensive Dienstleistungen durch eine Reduktion der Mehrwertsteuersätze zu entlasten, um damit einen Beitrag zur Reduzierung der Lohnnebenkosten zu leisten, sind im Februar 98 auf klaren Widerstand von vier EU-Mitgliedstaaten gestossen. Vor allem in der deutschen Regierung haben sich die Bedenken gegen ein solches "Steuergeschenk" und Befürchtungen über einen milliardenschweren Steuerausfall verstärkt. Noch vor drei Monaten war anlässlich des EU-Beschäftungsgipfels in Luxemburg ein solcher Schritt als probates Mittel zur Stimulierung des Arbeitsmarktes gepriesen worden. NZZ. 17.2.98


EU-Steuerharmonisierung

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen Kodex gegen Steuerschlupflöcher geeinigt - mit vielen Ausnahmen. Innerhalb von fünf Jahren, so die Verabredung, sollen auf EU-Territorien bestehende Steuerparadiese geschlossen werden. Die Iren setzten eine Klausel durch, dass diese Frist verlängert werden kann - zum Beispiel für die Dublin Docks, die mit einem 10% Körperschaftssteuersatz Investoren willkommen heissen. Mitgliedsländer, die ihrerseits mit Gebieten verbunden sind, die nicht EU-Recht unterliegen, würden sich bemühen, so der vage Text, diese in den Kodex einzubeziehen - im Rahmen ihrer Verfassungen. In der EU geht die Steuerbelastung des Kapitals ständig zurück, während zum Ausgleich die Immobilien und an der Basis besteuerte Arbeit zunehmend belastet wird. Ein EU-weiter Anstieg der Besteuerung der Arbeit in den vergangen Jahren um 9,4 %Punkte, so das Ergebnis einer Analyse der Weltbank, sei für vier der 11% Arbeitslosigkeit in der EU verantwortlich. Noch ist der Trend in der EU, das Kapital zu entlasten und sich dafür bei den Lohneinkommen schadlos zu halten, nach einer neuen Untersuchung der EU-Kommision ungeborchen. Spiegel 50/97.


Boomende Maschinenindustrie

1997 war für die schweizerische Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie nach Angaben des Vereins Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) ein erfolgreiches Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Auftragseingänge um 11,1%. Die Aufträge aus dem Ausland trugen mit 11,6%, die inländischen Bestellungen mit 7,2% zum Anstieg bei. Die Ausfuhren in die EU-Länder sind um 7,6% gestiegen (wohl als Zeichen der angeblichen Hürden bei den Ausfuhren in den EU-Raum). Im 4. Quartal 1997 verzeichneten die rund 180 VSM-Meldefirmen einen Anstieg der gesamten Auftragseingänge gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 24,7%. Dabei nahmen die Bestellungen aus dem Ausland um 21%, die Bestellungen aus dem Inland um 32,7% zu. VSM-Medienmitteilung, 4. 3.98


Kommissionsverfahren gegen Portugal

Die EU-Kommission hat beschlossen, dem portugiesischen Staat wegen seines als nicht EU-konform erachteten Rahmengesetzes für die Privatisierungen von Staatsunternehmen vor dem EU-Gerichtshof den Prozess zu machen. Grösster Stein des Anstosses ist ein Passus im Gesetz von 1990, der beim Verkauf öffentlicher Betriebe die Festlegung von Limiten für die Beteiligung von Investoren aus dem EU-Ausland erlaubt. Seit mehreren Jahren wurden bei neuen Privatisierungsoperationen allerdings keine solchen Obergrenzen mehr fixiert. Der EU-Kommission geht es jedoch ums Prinzip. Durch das geschriebene, wenn auch nicht angewandte Recht, werde der freie Kapitalverkehr behindert. NZZ.12.12.97


SP-Politik und Fusionen

Die Sozialdemokratische Politik zielt seit Ende der 80iger Jahre auf eine neoliberale Deregulierung der Märkte (EU-Beitritt; Abschaffung aller Kartelle, Privatisierungen, usw.). Sobald die Folgen dieser Politik auf dem Arbeitsmarkt ins Auge fallen (Cardinal; Bankenfusion, Pharmafusion, steigende Arbeitslosigkeit, etc.) ist man allerdings schnell dabei, Krokodilstränen zu vergiessen. Daduch kann der in der Grundtendenz anti-sozial-demokratischen Politik ein sozialer Anstrich gegeben werden - l'art de la politique! pr.


Internet - Zollfreiheit

Die USA und die EU haben vereinbart, sich gemeinsam für eine weltweite Zollfreiheit im Internet-Handel einzusetzen. Der elektronische Handel soll demnach grundsätzlich von Zöllen ausgenommen werden. Waren, die per Internet bestellt, aber von der Post oder Frachtdiensten ausgeliefert werden, sollen nicht mit zusätzlichen Abgaben belegt werden. NZZ. 10.12.97


EU - Mexiko

Die EU und Mexiko schlossen im Dezember 97 ein Abkommen. Eines der Ziele der Vereinbarung besteht darin, zwischen den 15 EU-Staaten und dem mittelamerikanischen Land eine Freihandelszone einzurichten. Beide Seiten wollen künftig auch einen regelmässigen politischen Meinungsaustausch unterhalten. Die EU erzielte 1996 nach eigenen Angaben einen Handelsüberschuss mit Mexiko in der Höhe von etwa 1,98 Mrd. Ecu (3,1 Mrd. SFr.). Der gesamte Austausch von Waren und Dienstleistungen machte rund 8,25 Mrd. Ecu aus. NZZ. 9.12.97


Frauen verdienen weniger

Zwischen den Gehältern von Frauen und Männern in der EU klafft immer noch eine grosse Lücke. Die EU Statistikbehörde Eurostat veröffentlichte im Dezember 97 eine Untersuchung über Stundenlöhne in vier EU-Ländern, die vor allem eine Benachteiligung weiblicher Führungskräfte zutage förderte. Insgesamt verdienen Frauen in Schweden 84% dessen, was Männer in vergleichbaren Positionen verdienen. In Frankreich und Spanien sind es 73 % und in Grossbritannien 64 %. In Berufen wie Verkäuferin oder Sekretärin kommen die Gehälter der Frauen laut Eurostat denen der Männer am nächsten. Frauen mit Hochschulabschluss verdienten hingegen deutlich weniger als gleich qualifizierte männliche Kollegen. Auch das Alter spielt eine Rolle: Je älter die Frauen, desto geringer ihre Durchschnittsverdienste im Vergleich zu denen ihrer männlichen Kollegen. NZZ.10.12.97


Freier EU-Warenverkehr - Verurteilung Frankreichs

Die EU-Mitgliedstaaten müssen den freien Warenverkehr in der EU auch gegenüber den eigenen Bürgern durchsetzen; dies laut einem Urteil des EU-Gerichtshofes gegen Frankreich. Der EU-Gerichtshof kritisierte, dass Frankreich fast ein Jahrzehnt lang nichts gegen Bauern unternommen habe, die Obst und Gemüse aus Spanien, Italien oder Belgien vernichteten, um ihre eigenen Waren auf den Markt zu bringen. Falls Frankreich künftig in solchen Fällen nicht einschreitet, drohen Bussgeldzahlungen. Im einzelnen nahm der Gerichtshof Bezug auf Fälle zwischen 1993 und 1995, als französische Bauern an der spanischen Grenze aus dem Nachbarland importierte Erdbeeren vernichteten, Drohungen gegen Einkaufszentren aussprachen, die spanische statt französische Erdbeeren verkauften, oder Fahrer von Früchtetransporten angriffen. Der französische Landwirtschaftsminister hatte 1995 zwar erklärt, dass er die Gewalttaten missbillige, dass er aber trotzdem keine Ordnungskräfte einsetzen wolle. Die EU-Kommission zog daraufhin vor Gericht. Das Urteil könnte nach Einschätzung der Sprecherin von EU-Binnenmarktkommissar Mario Monti auch für Fälle wie den Streik der französischen Lastwagenfahrer bedeutsam sein. Zwar sei das Recht auf Streik praktisch als Grundrecht anerkannt, doch finde auch das seine Grenzen am Binnenmarkt. NZZ. 10.12.97


Stau-Kosten

Laut einem Bericht der EU-Kommission verursachen die Staus auf den EU-Strassen der EU-Wirtschaft jährlich über 190 Milliarden SFr an Kosten (2% des BIP). Dabei wächst die zu transportierende Gütermenge jährlich weiter, wird doch bis zum Jahr 2010 eine Zunahme um 30% erwartet. Deshalb - und nicht der Umwelt zuliebe - müssen die Bahnen gemäss EU-Verkehrskommissar Neil Kinnock effizienter und wettbewerbsfähiger werden. Cash, 20.2.98


Tiefe Kosten dank Staatsmonopolen

Thomas von Ungern-Sternberg, Wirtschaftsprofessor in Lausanne, plädiert dafür, dass die Schweiz die kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten beibehält. Es sei weder notwendig noch sinnvoll, Eingriffe in Bewährtes nur deswegen vorzunehmen, weil "Brüssel das will". In Deutschland wurden unter dem Druck der EU die existierenden Gebäudeversicherungsmonopole aufgehoben. In Baden-Württemberg ist das durchschnittliche Prämienniveau deshalb seit 1992 um über 70% in die Höhe geschossen. Cash. 20.2.98


Liberalisierung des EU-Pharmamarktes

An einem "runden Tisch", haben sich Vertreter der pharmazeutischen Industrie und der EU-Kommission in Frankfurt auf eine schrittweise Liberalisierung des Pharmahandels innerhalb der EU geeinigt. Zunächst sollen rezeptfrei verkäufliche Medikamente von Auflagen durch die Mitgliedsländer "befreit" werden. Es geht hier um frei über den Ladentisch verkäufliche Medikamente (OTC-Arzneimittel). Der erste Liberalisierungsschritt ist laut Kommissar Martin Bangemann gleichsam als Experiment gedacht, um erste Erfahrungen mit marktwirtschaftlichen Lösungen zu suchen, von denen man sich eine Entlastung sowohl für die Patienten wie auch für die unter der Last der Gesundheitskosten allmählich zusammenbrechenden öffentlichen Haushalte verspricht. In einem nächsten Schritt dürfte zu einem späteren Zeitpunkt der Verkauf von Generika liberalisiert werden. Patentgeschützte Medikamente werden auch weiterhin nicht dem freien Wettbewerb ausgesetzt. Das von Land zu Land höchst unterschiedliche Preisgefüge soll beibehalten werden. Das Verbot von Parallelimporten bleibt bestehen. NZZ.10.12.97


Euro-Kosten

Das Prestigeprojekt der EU, der Euro, wird nicht nur die Arbeitslosigkeit hochtreiben und strukturschwache Länder schädigen, es wird in der Umstellungsphase auch bedeutende betriebswirtschaftliche Kosten verursachen. Allein der "Big Bang", die faktische Einführung des Eurogeldes in Form von Papier und Münzen, wird den Handel etwa 1,3% des jährlichen Umsatzes kosten (17 Mrd. Euro). Wenn sich die Doppelwährungsphase auf sechs Monate erstrecke, würden sich die Kosten auf rund 27 Mrd. Euro zusammenläppern (1 Euro = 1 Ecu = 1,59 SFr.) Entsprechend fordert der Datailhandel möglichst eine kurze Doppelwährungsphase. Demgegenüber fordern die Konsumenten eine möglichst lange Periode, während der die Konsumenten sich an das Umrechnen gewöhnen können und während der die Preise in der Landes- wie in der Eurowährung angeschrieben sind. Sie befürchten, dass der Handel während der Umstellung sonst die Preise anhebt. Während der Umstellungsphase müssen zudem etwa 10 Mio. Geldautomaten und Parkuhren ersetzt werden - die Umwelt- und Energiebilanz lässt grüssen. NZZ. 28.2/1.3.1998.


"Europa vor der Haustür" lockt keine Firmen

Nach dem EWR-Nein wurde mehrmals von den Medien publikumswirksam die Behauptung in die Welt gesetzt, viele Schweizer Firmen würden nach Vorarlberg auswandern. Wie so viele Behauptungen der euro-nationalen Medien war auch diese falsch. Zwar versuchte die vorarlbergische Regierung einiges, um schweizerische Unternehmen anzulocken. Im Sommer 1994 wurden Journalisten aus der ganzen Schweiz ins Land geführt und ein Brief mit dem Titel "Hopp Schwiiz!" wurde an Tausende von Schweizer Unternehmen verschickt. Aus der Lockvogelpolitik der Vorarlberger Regierung ist aber nichts geworden. Zwar bestellten zahlreiche Unternehmen bis weit ins Schweizer Mittelland hinein die pfiffigen Werbebroschüren, doch zum Auslagerungschritt konnten sich nur ganz wenige entschliessen. Zusätzliche Arbeitsplätze, das steht heute fest, wurden in Vorarlberg durch Schweizer Unternehmen so gut wie keine geschaffen. Mit der Zeit wurde es um die eigens gegründete Betriebsansiedlungsgesellschaft, die "Wirtschaftsstandort Vorarlberg GmbH" immer ruhiger. Die Angst vieler Schweizer Politiker und Unternehmer vor den aggressiv werbenden Vorarlbergern war somit unbegründet. Eine Umfrage des HSG-Instituts für Europarecht bei St. Galler Unternehmen kurz nach dem EU-Beitrittsentscheid Österreichs im Juni 1994 sorgte damals für Unruhe: 25% der grenzüberschreitend tätigen Firmen gaben an, eine Teilauslagerung in EU-/EWR-Länder vollzogen zu haben oder eine solche Massnahme in Betracht zu ziehen. Doch faktisch passierte nichts. Womit wieder mal anschaulich gezeigt ist, was von Umfragen bei Betrieben bezüglich EU zu halten ist. Basler Zeitung, 24.2.98


Irrglaube

Als Irrglaube bezeichnete Joseph Ackermann - Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, anlässlich einer Veranstaltung der statistischen-volkswirtschaftlichen Gesellschaft - die Hoffnung, mit dem Euro eine Lösung der Wachstums- und Beschäftigungsprobleme Kontinentaleuropas zu finden: "Zunächst wird sich nämlich der Wettbewerb auf den Güter- und Finanzmärkten weiter verschärfen; das zwingt zu Rationalisierungen und zu Zusammenschlüssen. Manche Unternehmen werden voraussichtlich erst einmal Arbeitsplätze abbauen." "Die jüngste Fusion von UBS und SBV sowie der Ausstieg von National Westminster und Barclays aus dem Investmentbanking sind eher Vorboten denn als Abschluss einer unvermeidbaren Entwicklung zu verstehen". Der Banker fasste sich - sich um Konsistenz wenig kümmernd - allerdings schnell wieder: Die Hoffnungen auf positive Impulse der Währungsunion für Wachstum und Beschäftigung würden nur dann nicht enttäuscht werden, falls die Regierungen die Konsolidierung der Haushalte fortsetzen würden. Basler Zeitung 24.2.98


EU-Markenrecht - konsumentenfeindlich

Das EU-Markenrecht (EU-Markenrichtlinie von 1988) verbietet die Einfuhr von Markenartikeln durch von den jeweiligen Betrieben nicht autorisierte Kanäle. Dadurch wird es den Markenartikelherstellern ermöglicht, die Preisniveaus der verschiedenen Länder raffiniert auszunutzen - zu lasten der Konsumentinnen. Ennet dem Ozean kostet ein Paar Orginal-Levis-Jeans 50 - 70 DM, im "autorisierten" deutschen Geschäft hingegen rund 170 DM. Die Regelung gilt nicht für Markenartikel, die im EWR produziert werden. Entsprechend werden ausserhalb des EWR produzierende Hersteller bevorzugt. Die EU-Regelung gilt zudem auch für Hersteller, die in einem Nicht-EWR-Land für ein Drittland produzieren (z.B. in Südostasien werden Jeans für Kanada und die USA produziert, dann aber nach Deutschland umgeleitet. Dort wurden sie beschlagnahmt und warten auf ihre richterlich angeordnete Vernichtung). NZZ. 8.1.98


Bananas

Im Rahmen der Streitbeilegung der Welthandelsorganisation (WTO) sind eine Sondergruppe und die Berufungsinstanz zum Schluss gekommen, dass die Marktordnung der EU für Bananen in wesentlichen Teilen nicht mit den Verpflichtungen des multilateralen Handelrechts vereinbar ist. Der Schiedsrichter hat nun angeordnet, dass die EU ihre nicht WTO-konforme Einfuhrregelung für Bananen bis spätestens zum 1. Januar 1999 zu ändern hat. NZZ. 9.1.98


Aussenwirtschafts-Leistungsbilanzdefizit Österreichs

3 Jahre nach dem EU-Beitritt Österreichs hat sich das Aussenwirtschafts-Leistungsbilanzdefizit Österreichs weiter verschlechtert. Dieses nahm von 0,9% (1994) auf geschätzte 2,2% (1997) des Bruttoinlandproduktes zu. Dafür ist vor allem der rückläufige Überschuss in der Reiseverkehrsbilanz verantwortlich. NZZ. 21.1.98.


Simbabwe unter Druck der EU

Unter dem Druck der Weltbank und der EU hat die Regierung Simbabwes ihre Pläne zur Landreform modifiziert. Ursprünglich hatte Präsident Mugabe geplant, 1480 Grossfarmen in weissem Besitz bis auf Wertsteigerungen an Gebäuden und Böden kompensationslos zu konfiszieren. Mugabe wies die Briten darauf hin, die enteigneten weissen Farmer könnten ja von ihnen entschädigt werden, schliesslich hätten ihre Vorfahren den Schwarzen das Land weggenommen. Die in Simbabwe betroffenen Farmer führten auf die Enteignungspläne hin einen Zinszahlungsboykott durch. Dies lockte Banken, die EU und die Bretton-Woods-Institutionen auf den Plan. Durch die internationale Allianz wurde Simbabwe dazu gezwungen, die Enteignung der Farmer zu stoppen. Als Gegenleistung wurden 560 Millionen Dollar von der Weltbank und weitere 20 Millionen von Brüssel an dringend benötigter Zahlungsbilanzhilfe freigegeben. NZZ. 20.1.98


EU gegen Grenzüberschreitende Buchpreisbindung

Die EU-Kommission hat nach mehrjährigen Abklärungen ein Gerichtsverfahren gegen grenzüberschreitende Preisabsprachen zwischen Verlagshäusern und dem Buchhandel eröffnet. Sie ist zum Schluss gekommen, dass derartige Absprachen als besonders schwerer Fall der Wettbewerbsbeschränkung zu werten seien und damit gegen EU-Recht verstossen. Das Verfahren richtet sich in erster Linie gegen Gepflogenheiten im deutschsprachigen EU-Raum. Die Kommission kommt zum Schluss, dass Mischkalkulationen kein geeignetes Instrument zur Erhaltung wertvoller Literatur darstellten, weil keineswegs sicher sei, ob damit wirklich ein breiteres Angebot unterstützt werde. Dieses Ziel könne besser über öffentliche Fördermittel oder zweckgebundene Fonds erreicht werden. EU-Länder, in denen keine nationale Preisbindung existiert, zeugten von der Wirksamkeit der Marktkräfte. So sei in Schweden, Finnland, Belgien und Grossbritannien ohne Preisbindung die Zahl der produzierten Titel gestiegen. Die innerstaatliche Preisbindung wird durch die Klage der EU-Kommission nicht tangiert.


Vollzeit-Richter für Menschenrechte

In Strassburg sind im Januar dreissig Vollzeitrichter für den neuen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt worden. Statt wie bisher nur für eine Woche pro Monat, sind die gewählten Richter neu als Vollzeitmitarbeiter für den Gerichtshof tätig. Der neue Gerichtshof löst das bisher gültige komplizierte, mehrstufige Verfahren ab, das nach einer Zulässigkeitsprüfung auch die Prüfung des Falls durch das Ministerkomitee und Schlichtungsversuche mit den betroffenen Staaten vorsah, bis es überhaupt zu einem offiziellen Verfahren kommen konnte. Diese Vorgehensweise sowie die Aufnahme neuer Staaten in den Europarat führten dazu, dass die Zahl der unerledigten Fälle auf mehrere tausend anstieg und die Verfahrensdauer zuletzt bei durchschnittlich fünf Jahren lag. Wird die Dauer des innerstaatlichen Rechtsweges hinzugerechnet, mussten Kläger oft mehr als zehn Jahre auf ein abschliessendes Urteil warten. Im Laufe der Jahrzehnte sind in Strassburg mehr als 25 000 Menschenrechtsbeschwerden eingegangen, deren Erfolgsquote bei nur 1,5 % liegt. Klagen über Abschiebungen von Ausländern gewinnen immer mehr an Bedeutung. 5000 Klagen sind noch unerledigt, 4000 davon noch nicht einmal gesichtet. NZZ. 29.1.98


Europäischer Sozialgerichtshof

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich am Montag abend für die Erreichung eines Europäischen Sozialgerichtshofs ausgesprochen. Nach dem Vorbild des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht in Strassburg soll bei diesem Tribunal ebenfalls das Verfahren der Individualklage eingeführt werden. Dadurch erhielte jeder Bürger der 40 Mitgliedstaaten des Europarats das Recht, seinen Staat mit Anspruch auf Wiedergutmachung zu verklagen, wenn dieser gegen die sozialen Grundrechte, die in der Europäischen Sozialcharta definiert wurden, verstösst. Als alternative Möglichkeit wurde auch die Integration der sozialen Grundrechte in die Europäische Menschenrechtskonvention vorgeschlagen. Die 1961 in Kraft getretene Europäische Sozialcharta des Europarates, durch die Mindeststandards der sozialen Grundbedürfnisse der Menschen in den Bereichen Arbeit, Wohnung, Gesundheit, Freiheit von materieller Not und sozialer Ausgrenzung gewährleistet werden sollten, wurde in den folgenden Jahrzehnten verschiedentlich ergänzt. Die entsprechenden Zusatzprotokolle wurden von den ursprünglichen Unterzeichnerstaaten jedoch nur teilweise übernommen und oft nur schleppend ratifiziert. Dadurch ist ein uneinheitlicher sozialer Rechtsraum in Europa entstanden. Die Parlamentarische Versammlung möchte diesen Missstand dadurch beseitigen, dass die Übernahme aller Artikel des Kernbereichs der Sozialcharta zur Pflicht und damit auch zur Voraussetzung für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten gemacht wird. NZZ. 28.1.98


Europarat verwarnt Kiew

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat das Mitgliedsland Ukraine erneut aufgefordert, das zugesagte Moratorium für Hinrichtungen einzuhalten und die Todesstrafe endgültig abzuschaffen. Die amtierende Präsidentin der Versammlung, Leni Fischer, drohte der Regierung in Kiew mit ernsten Konsequenzen, falls sie auch diese Aufforderung missachte. Der ukrainische Präsident Kutschma hatte auf Druck des Europarates im März 1997 die Vollstreckung von Todesurteilen ausgesetzt, doch eine entsprechende Rechtsgrundlage wurde bisher in der Ukraine nicht geschaffen. Die Ukraine ist sei November 1995 Mitglied des Europarats und hatte sich bei der Aufnahme verpflichtet, die Todesstrafe innerhalb von zwei Jahren abzuschaffen und keine Hinrichtungen mehr vorzunehmen. 1996 waren noch mehr als 160 Personen hingerichtet worden und im ersten Quartal 1997 weitere 13. Einen Ausschluss der Delegation aus Kiew wurde von der Parlamentarischen Versammlung jedoch abgelehnt. NZZ. 28.1.98


Regionalsprachen-Charta

Die Schweiz hat im Dezember 97 als siebtes Mitgliedsland des Europarats die Europäische Charta für Regionalsprachen unterzeichnet. Wie die Pressestelle des Europarats in Strassburg mitteilte, überreichte Botschafter Alfred Rüegg mit der Ratifizierungsurkunde auch eine Erklärung, wonach die Konvention auf das Italienische und Rätoromanische angewandt werden soll. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich der Bundesrat, den Erhalt der Regionalsprachen zu schützen - etwa durch muttersprachlichen Unterricht und den Zugang zu den Medien - die gegenseitige Achtung und das Verständnis zwischen den Regionalsprachen-Gruppen zu fördern und dafür zu sorgen, dass diese nicht diskriminiert werden. In der Schweiz tritt die Charta am 1. April 98 in Kraft. NZZ. 24.12.97


Europaratsbericht

Der Bundesrat hat den Bericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1997 genehmigt. Wichtigstes Ereignis war laut dem Bericht das Zweite Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der 40 Mitgliedstaaten. Das Treffen in Strassburg habe symbolisch den vollzogenen Zusammenschluss Gesamteuropas auf der Grundlage demokratischer Werte zum Ausdruck gebracht. Die Schweiz setzte sich insbesondere auch bei den Unterstützungsprogrammen zugunsten der neuen Mitgliedstaaten ein. So gewährte sie der Menschenrechtskammer in Bosnien-Herzegowina einen ausserordentlichen Beitrag und unterstützte wieder die Schule für politische Studien in Moskau. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte fünf die Schweiz betreffende Urteile. In vier Fällen wurde eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. NZZ. 15.1.98.


Norwegen - EWR-Satellisierung bleibt bestehen

Ein Novum im Westeuropa der 90er Jahre - in Oslo regiert eine Mannschaft von erprobten EU-Beitrittsgegnern. Deren Handlungsspielraum ist allerdings begrenzt, da das Parlament von euronationalen Parlamentariern dominiert wird. Den EWR kann die Regierung deshalb nicht in Frage stellen, obwohl sich bezüglich der Entscheidmechanismen die dunkelsten Befürchtungen der EWR-Gegner bewahrheitet haben. Das Fjordland hat sich seit dem EWR-Beitritt als strammer Epigone der von der EU beschlossenen Gesetzesänderungen entwickeln müssen. Experten attestieren den Norwegern, sich bisher bei ihren durch den EWR erzwungenen unilateralen Anpassungen an das EU-Recht wie Quasi-Mitglieder verhalten zu haben. Trotz dem negativen Ausgang des EU-Referendums steht das Land heute der Union rechtlich näher denn je. Seit dem Bestehen des EWR hat Norwegen an die 2000 EU-Gesetze in nationales Recht übergeführt, wobei das Land bereits in den achtziger Jahren damit begonnen hat, bei der Schaffung neuen Rechts an den Normen der EG Mass zu nehmen. Mit den institutionellen Mängeln des EWR-Systems hat man sich auf der Ebene der Classe politique abgefunden. Das den EWR-Teilnehmern eingeräumte Recht, unliebsame EU-Erlasse für sich durch ein Veto zu blockieren, blieb ohne praktische Bedeutung. "In Oslo wusste man nur zu gut, dass die Benutzung dieser Notbremse von der EU kaum goutiert würde und möglicherweise scharfe Gegenmassnahmen - letzlich gar die Aufkündigung des gesamten Arrangements - zur Folge haben könnte. Angesichts des Machtgefälles zwischen der EU und den im EWR vereinten EFTA-Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein schien es 'Oslo' ratsam, die rechtliche Bevormundung durch 'Brüssel' stillschweigend zu akzeptieren" (NZZ. 8.1.98, S. 19). Der EWR erwies sich auch handelsmässig nicht als ein Allheilmittel. Das Regelwerk bot etwa keinen Schutz gegen die Dumping-Vorwürfe, welche die EU - auf Betreiben schottischer Fischer - gegen die Lachszüchter des Fjordlandes erhob. Nachdem "Brüssel" im Frühjahr 1997 gedroht hatte, den als zu billig erachteten norwegischen Salm mit einem saftigen Strafzoll zu belegen, sah sich "Oslo" gezwungen, einzulenken und zu geloben, den Fisch in der EU künftig nicht unter einem bestimmten Minimalpreis abzusetzen. Umfragen unter norwegischen Unternehmen haben ergeben, dass seit dem Inkrafttreten des EWR offenbar 85% aller Firmen im Handel mit der EU auf Barrieren gestossen sind. Als Grund für die Schwierigkeiten beim Marktzugang nennen die norwegischen Unternehmen bemerkenswerter weise auch die fehlenden Kenntnisse der EWR-Regeln auf seiten der EU-Geschäftspartner. Die Nonchalance, mit der Norwegens EU-Geschäftspartner dem EWR begegnen, dürfte charakteristisch sein für das zusehends schwindende Interesse, dem man in der EU dem Abkommen entgegenbringt. Mit einer Bevölkerung von total 4,5 Mio. kommt den drei im EWR involvierten EFTA-Staaten aus Sicht der EU nicht gerade das Gewicht einer wirtschaftlichen Grossmacht zu. Der für "Brüssel" abnehmende Grenzwert des Abkommens hat auch schon praktische Folgen gezeitigt. Die EU-Vertreter, so klagen die norwegischen Politiker, lassen sich immer seltener an den institutionalisierten EWR-Treffen blicken, so dass es "Oslo" immer schwerer fällt, das Anhörungsrecht, das im EWR verbleibt, in die Praxis umzusetzen. NZZ. 8.1.98


Strafzölle gegen norwegischen Lachs

Noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft hat die EU-Kommission 29 norwegische Lachsproduzenten mit Einfuhrzöllen bestraft. Die EU wirft den Unternehmern vor, wiederholt ein Abkommen vom Juni gebrochen zu haben, das mit insgesamt 189 Lachsproduzenten geschlossen worden war und Berichte über die Kostenstruktur und Mindestpreise für die Einfuhr vorsieht. Die Strafzölle, die während vier Monaten in Kraft bleiben werden, belaufen sich auf 0.32 ECU pro kg. Den Zöllen - dem ersten Fall im Rahmen des EWR-Abkommens - waren Klagen irischer und schottischer Konkurrenten vorausgegangen. NZZ.19.12.97


WTO, EU und "Hormon-Streit"

Die Streitschlichtung der Genfer Welthandelsorganisation (WTO) befasste sich im Januar erneut mit dem mittlerweile 10jährigen Zwist zwischen den USA und der EU über den Einsatz von bestimmten Wachstumshormonen bei Tieren. Das professionell zusammengesetzte Berufungsorgan hat in zweiter Instanz das EU-Vorgehen als unvereinbar mit den einschlägigen Regeln des multilateralen Handelssystems bezeichnet. Die EU wird zur rechtskonformen Anpassung ihrer "Hormon-Strategie" aufgefordert. Allerdings nimmt die zweite Instanz an den Begründungen eine Änderung vor: die erste Instanz vertrat noch die Meinung, dass die internationalen Standards für den Hormoneinsatz, die im Rahmen des Codex Alimentarius vom gemeinsamen FAO/WHO-Expertenausschuss über Nahrungszusätze mit relativ knappem Mehrheitsentscheid vereinbart worden sind, in einem WTO Handelsstreit praktisch als allgemeingültige internationale Vorschrift zu betrachten seien. Die zweite Instanz widerspricht dieser Interpretation. Die fraglichen Standards seien als Mindeststandards zu betrachten. Eine weitergehende nationale Gesetzgebung für noch mehr Schutz gehört nach Meinung des WTO-Berufungsorgans, das sich auf den einschlägigen Wortlaut des Übereinkommens abstützt, aber unverändert in den Souveränitätsbereich jedes einzelnen Vertragspartners. Allerdings ist eine genügend fundierte Bewertung des Risikos für die Gesundheit von Lebewesen, die sich auch auf nicht allseitig gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse abstützten kann, mitzuliefern. Diesen "Risikoausweis" habe die EU nicht erbracht. Es wird aber auch festgehalten, dass die von der EU vorgenommene Differenzierung in der Behandlung verschiedener Wachstumshormone nicht automatisch eine handelspolitische Diskriminierung abzuleiten ist.


Trauerspiel "Bilaterale Verhandlungen"

Die als "Durchbruch" gefeierten Verhandlungsresultate in den Verkehrsverhandlungen mit der EU sind als ungenügend zu betrachten. Es gehört zu den seit mindestens einem Jahrzehnt akzeptierten Grundsätzen, dass alle Kosten von Verkehrsträgern, besonders jedoch die des Strassenverkehrs, zu internalisieren sind. Diesem Grundsatz entspricht der sogenannte "Kompromiss von Kloten" nicht, da dieser nur die Infrastrukturkosten, nicht jedoch die Umweltkosten internalisiert. Dies widerspricht auch verschiedenen Grundsatzerklärungen der EU und dem CH-EU Transitvertrag. Entsprechend ist der sogenannte "Kompromiss von Kloten" abzulehnen. Die Schnellschüsse von SP-Politikern und des euronationalen neuen GPS-Präsidenten Baumann vermögen in diesem Zusammenhang nicht zu überzeugen. Bei der Frage der Kostendeckung von Verkehrsträgern geht es nicht darum, wieviel Geld die Schweiz sonstwo versubventioniert und dass entsprechende Subventionen nicht ins Gewicht fallen. Es geht darum, dass bei der Befürwortung der Subventionierung des Schwerverkehrs zentrale ökologische Postulate der letzten Jahre desavouiert werden. Zudem stellt eine Subventionierung des Lastwagenverkehrs einen krassen Fall von Sozialisierung von Kosten und Privatisierung von Nutzen dar. Eine Subventionierung wäre nur akzeptabel, wenn die Profiteure (Exportwirtschaft und Swissair) die gesamten Kosten (inklusive Umweltkosten) des Transitabkommens übernähmen. Dies würde auch garantieren, dass die Kosten in einem Verhältnis zum Nutzen des Abkommens stünden. Können die Nutzniesser die Kosten auf andere abwälzen, ist eine Kontrolle des Nutzen-Kosten-Verhältnisses nicht mehr möglich. Vielmehr werden die Nutzniesser dazu verleitet, solange Geld in eine Abstimmungskampagne zu pumpen als ein Nettogewinn verbleibt. Nun haben die Deutschen dem schlechten "Kompromiss von Kloten" - allerdings nicht aus ökologischen Gründen - vorläufig ein Ende gesetzt. Darüber kann man sich aber noch nicht so recht freuen. Ist das deutsche Niet eine strategische Finte, um dem Schweizer Abstimmungsvolk weiszumachen, dass der Bundesrat mit dem sogenannten Kompromiss von Kloten das beste herausgeholt hat? Ein Mittelchen, um es dem Bundesrat zu erlauben, Standfestigkeit zu markieren, die später honoriert wird? Soviel Strategie ist EU-Politikern durchaus zuzutrauen und Freude über das Scheitern der unseligen Klotener "Kompromisses" wäre - wenn die Schweizer Stimmbürgerschaft darauf hereinfällt - ein Eigengoal. Zu den Verkehrsverhandlung mit der Schweiz meinte der Deutsche Verkehrsministers Wissmanns, es sei "auch politisch nicht so, das die Schweiz die EU umgibt, sondern die EU die Schweiz." Dieses Zitat beweist eindrücklich, dass Macht zu Machtpolitik führt und dass noch so gute Argumente dem wenig entgegenzuhalten haben. Interessant, dass die Deutschen, welche die EU-Integration angeblich forcieren, um sich selber einzubinden, die EU dann in der Tat dazu verwenden, um hemmungslos Stärke zu markieren. "Unerträglich Eurochauvinismus" nannte Ali Schmidt, Verkehrsexperte der Grünen, die Bemerkung Wissmans (Berner Bund, 19.3.98). pr.


Agenda 2000

In den meisten Teilen lässt die Agenda 2000 eine Fortsetzung der bisherigen EU-Agrarpoltik erwarten. Die Vorschläge sind insgesamt widersprüchlich und lassen eine Priorität für eine natur- und umweltverträgliche Landwirtschaft nicht erkennen. Die EU setzt eine verhängnisvolle Entwicklung fort, indem sie mit einem Massnahmenbündel eine intensive Produktion fördert und mit einem anderen die daraus resultierenden Probleme lindern möchte. Bei leicht abnehmenden landwirtschaftlichem Einkommen wird das Subventionsniveau der Landwirtschaft weiter steigen, ohne dass die drängenden ökologischen und sozialen Probleme der Agrarpolitik ausreichend berücksichtigt werden. Offenbar ist das Interesse an der Zugänglichkeit zum Weltmarkt letztlich grösser als das an einer umweltgerechten Landwirtschaft. Die Vorschläge zum Umweltschutz werden in deutlich geringerer Weise als die zur Marktordnung umgesetzt. DNR-EU-Rundschreiben 1.98 (In diesem Rundschreiben ist ein Entwurf einer gemeinsame Position zur EU-Agrarpolitik und zur Agenda 2000 der deutschen Umweltverbände sowie eine Stellungnahme des Deutschen Naturschutzbundes zu finden. Auf dem Internet "www.dnr.de" wird das Rundschreiben bisher nicht publiziert. Ein komplettes Archiv der Pressehintergrundpapiere zur EU-Regierungskonferenz ist jedoch in Arbeit).


EU-Regelegungen für Tiertransporte

Länger als acht Stunden dauernde Tiertransporte dürfen in der EU künftig nur mehr mit Spezialfahrzeugen durchgeführt werden, die bestimmten Anforderungen genügen. So werden Regelungen für die Fütterung, Wasserversorgung, Belüftung, Temperatur und Einstreu vorgeschrieben. Die Kommission will zudem Exporterstattungen nur noch bezahlen, wenn die Tiere in einem guten Zustand im Zielland ankommen. Die Word Society for the Protection of Animals (WSPA) bezeichnete die neuen Regelungen als Augenwischerei. Durch die Regelungen würde der Status Quo nur festgeschrieben. Schlachttiere dürften immer noch ohne eine maximale zeitliche Begrenzung kreuz und quer durch die EU gekarrt werden. Die Ausstattung der Spezial-LKS sei keineswegs tiergerecht. Auf eine gesetzlich vorgeschriebene Zwangsbelüftung der Fahrzeuge hat der Gesetzgeber verzichtet. Rinder, Schweine und Schafe müssen weiterhin extreme Temperaturunterschiede innerhalb kürzester Zeit verkraften. Die neuen Beschlüsse gelten zudem nicht für Hühner. Die Kontrolle des Zustands bei der Ankunft in Exportländern sei zudem nicht möglich, ist in der gesamten EU doch nur ein einziger Tierarzt dafür vorgesehen. Die WSPA fordert deshalb die vollständige Abschaffung der Exportsubventionen für lebende Tiere und eine maximale Transportzeitbegrenzung auf höchstens vier Stunden. DNR-EU-Rundschreiben, 1.98


ENDS Environment Daily

Per e-mail kann man seit einigen Monaten täglich neue Informationen über die Umweltpolitik in der EU beziehen. Herausgeber des "ENDS Environment Daily" ist Environmental Data Services Ltd, mit Sitz in London. Adressen: Envdaily@ends.co.uk; www.ends.co.uk/envdaily (DNR-EU-Rundschreiben. 1.98)


Atomforschung: EU-Argentinien

Ende Oktober 1997 trat das Abkommen über Kooperation im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der EU (Euratom) und Argentinien in Kraft. Dieses gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren und kann danach verlängert oder erneuert werden. U.a. fallen folgende Gebiete unter dieses Abkommen: Reaktorsicherheitsforschung, Strahlenschutz, Stillegung von Kernanlagen, kontrollierte Kernfusion, Sicherheitsmassnahmen, Handhabung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen, etc. Europa-Info 12.97


Kein Importverbot für Pelze aus den USA

Buchstäblich in letzter Minute hat der Allgemeine Ministerrat auf einer Sondersitzung in Genf am 11. Dezember 1997 das "Rahmenabkommen über humane Fallenstandards" mit den USA akzeptiert. Das Abkommen garantiert den USA auch weiterhin Felle - sogar aus der tierquälerischen Tellereisenjagd - in die EU einführen zu dürfen. Die USA haben erreicht, dass die Stahltellereisen erst in 6 Jahren abschaffen müssten - und auch nur dann, wenn sie einen Ersatz für diese Fallenart gefunden haben. Für die Umsetzung des Abkommens im eigenen Land will die US-Regierung keine Verantwortung übernehmen, denn die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Fallenfang liege bei den einzelnen Bundesstaaten. Es findet sich im Abkommen auch kein generelles Verbot der Tellereisen-Fallen: gummierte und gepolsterte Tellereisen dürfen weiterhin verwendet werden. DNR-EU-Rundschreiben, 12.97.


Jugendsession - Ja zu EU-Beitritt

Die 6. Eidgenössische Jugendsession hat sich am Samstag in Bern (Januar 98) mit 132 zu 32 Stimmen bei 23 Enthaltungen für einen Beitritt der Schweiz zur EU ausgesprochen. Über die Argumentationen war aus den Zeitungen wenig zu erfahren. Die EM-Redaktion möchte jugendliche EM-Leser auffordern, sich in der JU-PA-Bewegung für unsere Argumentationen einzusetzen. Bitte nehmt Kontakt mit uns auf! Direktdemokratische Selbstbestimmung auf der Grundlage der Menschenrechte und im Rahmen dichter internationaler Beziehungen dürften auch für künftige Generationen ein interessantes Modell sein.

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