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Kurzinfos November 03

Schröder bleibt in seiner EU-Position hart

Bundeskanzler Schröder und Ministerpräsident Aznar sind in Berlin zu deutsch-spanischen Konsultationen zusammengekommen. Beide Seiten machten deutlich, dass man sich in der Frage der Stimmengewichtung im EU-Ministerrat nicht nähergekommen ist. Schröder sagte, die Entscheidung werde erst beim EU-Gipfel in Rom fallen.

Zwischen Spanien und Deutschland sind politische Meinungsverschiedenheiten getreten, seit Spanien unter anderem die vom EU-Konvent vorgeschlagene neue Stimmenverteilung im Ministerrat nicht akzeptieren will. Auch bei den deutsch-spanischen Konsultationen in Berlin gab es am Dienstag keine Annäherung zwischen Schröder und Aznar. Der Kanzler sagte an einer gemeinsamen Pressekonferenz, man habe die Differenzen nicht ausräumen können. Die Streitfrage werde erst am EU-Gipfel in Rom im Dezember geklärt werden. Schröder prophezeite, um zu einer Lösung zu gelangen, könne es eine lange Nacht in Rom geben.

Spanien und Polen kämpfen für die Beibehaltung der am EU-Gipfel von Nizza gefundenen Stimmenverteilung. Die Regelung im Verfassungsentwurf sieht bei Abstimmungen eine doppelte Mehrheit vor, wonach einem Beschluss so viele Staaten zustimmen müssen, dass dies 60 Prozent der EU-Bevölkerung entspricht. Drei grosse Länder können damit eine Entscheidung der übrigen 22 Länder blockieren. Schröder ist nicht gewillt, von dieser für das mit deutlichem Abstand bevölkerungsreichste EU-Land Deutschland vorteilhaften Regelung abzuweichen.

Der Kanzler hatte Präsident Chirac bewogen, die auch für Frankreich günstigere Stimmenverteilung des Gipfels von Nizza preiszugeben und einer den demographischen Realitäten "gerecht werdenden Lösung" zuzustimmen. Dieser Sinneswandel im Elysee gehört zu den Punkten, in denen sich die deutsche Seite gegenüber Paris durchsetzen konnte, seit die gemeinsame Haltung in der Irak-Frage zum Schulterschluss zwischen Schröder und Chirac führte. Der Kanzler will das Zugeständnis daher unbedingt verteidigen. Dieser Erfolg ist umso bedeutender, weil sonst der Eindruck vorherrscht, als habe Frankreich in der Zweiergemeinschaft derzeit ein Übergewicht. Vor allem in der Verteidigungspolitik macht es den Anschein, als sei der nie aufgelöste Dissens zwischen "Atlantikern" und "Gaullisten" in der deutschen Politik zugunsten Letzterer entschieden. Durch die Anlehnung an Paris ist Berlin auch in der Verfassungsdiskussion in der EU in eine ungewohnte Position geraten. Früher galt die Bundesrepublik eher als Fürsprecherin der kleineren EU-Staaten. Zudem vermittelte die Bundesregierung bei Streitfällen im Ministerrat oft, während Frankreich seine nationalen Ansprüche durchzusetzen versuchte. In der gegenwärtigen Auseinandersetzung hingegen treten Paris und Berlin geschlossen für eine unveränderte Annahme des Textes ein, im Gegensatz zu den kleineren Staaten, die Korrekturen verlangen. Französische Verbalattacken gegen «undankbare» Beitrittsländer werden an der Spree mit Unbehagen zur Kenntnis genommen, aber nicht kommentiert.

Auch sonst hat die deutsche Regierung in letzter Zeit wenig getan, um das latente Misstrauen der Kleinen gegenüber Alleingängen der Grossen abzubauen und allfällige Meinungsverschiedenheiten in der EU zu überbrücken. Das Dreiertreffen Chiracs, Blairs und Schröders in Berlin im September gab den Befürchtungen der kleineren Staaten Auftrieb. NZZ, 5. 11. 03



Bulgarien und Rumänien als EU-Kandidaten

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ausser den zehn Kandidatenländern für die nächste Er weiterungsrunde auch Bulgarien, Rumänien und der Türkei Zwischenzeugnisse über ihre Bemühungen zur Erfüllung der Beitrittskriterien ausgestellt. Diese Fortschrittsberichte enthalten Lob für das bereits Erreichte und zahlreiche Hinweise auf das noch zu Leistende.

Seit dem EU-Gipfel in Kopenhagen gilt für Bulgarien und Rumänien das Jahr 2007 als Beitrittstermin, sofern die beiden Länder bis dann die Voraussetzungen erfüllen. Damit diese beiden Länder zu diesem Zeitpunkt beitreten können, schreibt die Kommission, müsse spätestens Ende 2005 der Beitrittsvertrag unterzeichnet werden. Diese Frist ist nach Meinung der Kommission nur einzuhalten, wenn Rumänien und Bulgarien die Reformen mit derselben Dynamik wie bisher fortführen. Die EU stellt den beiden Staaten für diesen "Aufholprozess" eine erhöhte Finanzhilfe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro für die Jahre 2004 bis 2006 in Aussicht.

Die Kommission attestiert den beiden Staaten, sie erfüllten die politischen Kriterien. Die Menschenrechte und Grundfreiheiten seien gewährleistet. Kritisiert werden in Bulgarien jedoch insbesondere die ungenügenden Anstrengungen im Kampf gegen den Menschenhandel, und in Rumänien bemängelt die Kommission vor allem die nach wie vor weit verbreitete Korruption. Verbessert werden müssen ferner die Effizienz des Verwaltungs- und Justizapparats sowie die Qualität der Gesetzgebung, damit das zu übernehmende EU-Recht auch wirklich um- und durchgesetzt werden kann. Bulgarien verfügt im Urteil der Kommission über eine funktionierende Marktwirtschaft, die in der Lage sein dürfte, bei Fortführung der Reformen dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten. Bei Rumänien fällt das Urteil verhaltener aus: Das Land könne als funktionierende Marktwirtschaft betrachtet werden, sofern die bereits erzielten Fortschritte weiter vorangetrieben würden. Damit Rumänien in naher Zukunft im europäischen Wettbewerb bestehen könne, müsse es seine Strukturreformen energisch und nachhaltig umsetzen. NZZ, 6. 11. 03, S. 2


EU-Defizitstreit erneut vertagt

Der EU-Finanzministerrat (Ecofin) hat anfangs November 03 bestätigt, was die 12 Minister der Eurozone bereits in der Nacht zuvor mehrheitlich vereinbart hatten: Über das weitere Vorgehen im Defizitverfahren gegen Frankreich wird, wie in einem Teil der Auflage gemeldet, erst am nächsten Treffen am 24./25. November entschieden. Dabei wollen die Minister jene zusätzlichen Konsolidierungsmassnahmen für 2004 berücksichtigen, die ihr französischer Amtskollege Mer in der Zwischenzeit vorlegen will. Allerdings blieb Mer in Brüssel überaus vage. Er bekräftigte vor den Medien lediglich das Ziel, das Staatsdefizit bis 2005 unter 3% des Bruttoinlandproduktes (BIP) zu senken, und den Willen, in den nächsten Wochen «zusätzliche Elemente» zu suchen, um die Glaubwürdigkeit der Konsolidierungsbemühungen sicherzustellen. Zugleich machte er deutlich, dass er die Forderung der EU-Kommission, das strukturelle (konjunkturbereinigte) Defizit 2004 um 1 Prozentpunkt des BIP zu reduzieren, auch mit den zusätzlichen Schritten nicht werde erfüllen können. Der Ecofin-Vorsitzende, der Italiener Tremonti, hielt gleichwohl fest, der Rat habe Mers «kooperative Haltung» berücksichtigt und werde beim nächsten Treffen auf Basis der neuen Vorschläge entscheiden.

Das weitere Vorgehen blieb aber umstritten. Vor allem Frankreich und Deutschland machten klar, dass das Verfahren vorerst nicht weitergetrieben werden müsse. Die Kommission hatte empfohlen, zum nächsten Schritt, «Zwangsauflagen» nach Art. 104/9 EG-Vertrag, überzugehen. Diese Auflagen, die für 2004 die erwähnte Reduktion und für 2005 ein nominelles Defizit unter 3% des BIP umfassen sollen, könnten bei erneuter Nichtbefolgung zu Sanktionen führen. Für die Kommission sind Auflagen der rechtlich und logisch zwingende nächste Schritt, weil Frankreich die «Maastricht-Defizitschwelle» 2004 zum dritten Mal in Folge überschreiten wird. Demgegenüber sagte der deutsche Finanzminister Eichel vor Journalisten, Sanktionen seien dazu da, Mitgliedstaaten zu zwingen, die nicht kooperierten. Frankreich aber wolle zusammenarbeiten. Er plädierte erneut für eine «einvernehmliche Lösung». Für Deutschland geht es um einen Präzedenzfall, der auch über das Vorgehen gegen Berlin entscheiden wird. Eine ähnliche Interpretation der Regeln vertrat die französische Delegation.

Laut dem Rechtsdienst des Ministerrates könnte der Rat tatsächlich auf Auflagen verzichten und stattdessen erneut eine «weichere» Empfehlung nach Art. 104/7 EG-Vertrag aussprechen, falls die Kommission entsprechende neue Empfehlungen machen würde (Vgl. NZZ vom 4. 11.03). Die Idee ist von Deutschland ins Spiel gebracht worden. EU-Wirtschaftskommissar Solbes schloss einen solchen neuen Vorschlag aber klar aus. Der österreichische Finanzminister Grasser sagte, ein derartiger Schritt wäre «absurd». Er und der zweite «Hardliner», der Niederländer Zalm, bekräftigten erneut, dass für sie sogar die bestehende Kommissionsempfehlung zu weich sei, da Frankreich schon 2004 unter 3% kommen müsse. Wie die EU und der Stabilitätspakt diesen Glaubenskrieg überstehen werden, ist unklar. Bleibt die Kommission hart, riskiert sie eine Blokade durch eine Sperrminorität; gibt sie nach, trägt sie zur Aufweichung des Stabilitätspaktes bei. NZZ, 5. 11. 03, S. 21


Gegen Lohndruck aus der erweiterten EU

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedländern zu Lohndruck führt. An einer Delegiertenversammlung anfangs November 03 in Bern wurden deshalb mehr Gesamtarbeitsverträge (GAV) gefordert. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitglieder der EU erhöhe die Rekrutierungsmöglichkeiten schweizerischer Unternehmer fast grenzenlos, schreibt der SGB in einem Communique. Der schweizerische Arbeitnehmerschutz müsse verbessert werden. Dazu seien mehr GAV nötig, und ihr Geltungsbereich müsse ausgeweitet werden. Wichtig sei zudem eine ernsthafte Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen, um eine Unterwanderung der bestehenden GAV zu verhindern. Für den Vollzug sind tripartite Kommissionen zuständig, die aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Behörden bestehen. Es müsse pro 25 000 Beschäftigte ein Inspektor eingestellt und in die Betriebe entsandt werden. Insgesamt werden somit laut SGB 150 Inspektoren benötigt. Bei einer begründeten Gefahr von Lohndumping in einer Branche verlangt der SGB weiter, müsse es möglich sein, einen GAV präventiv allgemein verbindlich zu erklären. Wo ein GAV fehlt, soll ein staatlicher Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen erlassen werden. Heute müssten wiederholte Missbräuche abgewartet werden, bis solche Massnahmen ergriffen werden könnten. Dann könnten die Arbeitsbedingungen bereits hoffnungslos verwildert sein. NZZ, 4. 11. 03


Polnischer Widerstand gegen Entwurf zur EU-Verfassung

Polen hat mit einer Ablehnung der geplanten EU-Verfassung gedroht, falls seine Änderungswünsche nicht berücksichtigt werden. Es bestehe ein hohes Risiko, dass die Ratifizierung des Vertrags scheitere, sagte Ministerpräsident Leszek Miller am Freitag bei einem Besuch in Wien. Der österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel erklärte, seine Regierung habe ähnliche Bedenken. Das Beitrittsland Polen befürchtet, dass der vorliegende Verfassungsentwurf kleine und mittlere Staaten benachteiligt. Warschau wendet sich insbesondere gegen die geplante Neuaufteilung der Stimmen, die den einzelnen Mitgliedstaaten bei Entscheidungen zustehen sollen. Die polnische Regierung will das derzeitige System beibehalten, wonach Polen mit seinen 40 Millionen Einwohnern 27 Stimmen hätte - nur zwei weniger als die grössten EU-Staaten, also Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Italien. Nach dem im Verfassungsentwurf vorgesehenen System soll das Stimmgewicht neu verteilt werden, wodurch mittlere Staaten wie Polen und Spanien an Einfluss verlieren würden. NZZ, 1./2. November 2003, S. 5


Osterweiterung - einseitige Regierungs-Pro-EU-Abstimmungspropaganda

In den osteuropäischen Ländern, deren Beitritt zur Europäischen Union bevorsteht, haben sich die Regierungen ganz besondere Medienstrategien einfallen lassen, um ihre Bürger von der Notwendigkeit des Beitritts zu überzeugen - und sie überhaupt an die Wahlurnen zu bringen. Die Volksabstimmungen sollen positiv ausgehen, unter Einsatz aller Mittel: Geld, Informationskampagnen, Werbung oder gar Eingriffe ins Wahlrecht. In Litauen etwa verfügte man kurzerhand eine Reduzierung der für die Annahme des Referendums nötigen Stimmen von 900000 auf 600000. Und Außenminister Antanas Valionis machte deutlich, dass es eben eine weitere Volksbefragung geben werde, falls die Wahlbeteiligung unter den erforderlichen 50 Prozent liege. In Polen und der Slowakei erklärte die Regierung vorsorglich, das Parlament werde am Ende entscheiden, sollten die 50 Prozent nicht erreicht werden. Die Saeima, das lettische Parlament, setzte die Quote einfach auf die Hälfte der Beteiligung an den letzten Parlamentswahlen herab - 35 Prozent. Selbst Ungarn, das als besonders EU-freundlich galt, scheute die 50-Prozent-Hürde. Am Ende stimmten 84 Prozent der ungarischen Wähler für den Beitritt, allerdings bei einer Beteiligung von nur knapp 46 Prozent. Einige Länder (Polen, Tschechien, die Slowakei und Litauen) beschlossen zur Abwicklung des Referendums zwei arbeitsfreie Tage. Und die Sejm, das polnische Parlament, beschloss sicherheitshalber eine Wahlrechtsänderung: Die Wahlbeteiligung durfte schon nach dem ersten Wahltag bekannt gegeben werden. Tatsächlich erreichte sie am 7. Juni nur 17 Prozent, stieg am zweiten Tag dann aber noch auf über 58 Prozent.

Die drei baltischen und vier mitteleuropäischen Staaten hofften auf einen Dominoeffekt, wie er sich 1994 in den westeuropäischen Beitrittsländern gezeigt hatte. Damals war das EU-freundlichste Land (Österreich) zuerst an der Reihe, das EU-feindlichste (Norwegen) zuletzt - die Norweger stimmten dann aber doch gegen den Beitritt. Diesmal sollte bei den vier zentraleuropäischen Ländern Tschechien (das EU-feindlichste) zuletzt abstimmen. Einige Wochen vor dem Termin wurde auf einem der Prager Hügel- wo zuvor eine gewaltige Statue Stalins gestanden hatte - eine riesige Uhr aufgestellt: Sie zeigte neben Zeit und Datum ein blaues "Ja" und ein rotes "Nein'; als gelte es, sich zwischen Brüssel und Moskau zu entscheiden.

Für viele der noch unentschiedenen polnischen Wähler gaben die Äußerungen von Frankreichs Staatspräsident Chirac zum Irakkrieg den Ausschlag, sich dem Lager der "Neinsager" anzuschließen. Es musste schon der Papst auftreten, um diesen Trend zu stoppen: In einer Ansprache auf dem Petersplatz in Rom erklärte Johannes Paul II. am 19. Mai, Polen habe gar keine andere Wahl, als sich der Union anzuschließen. Eine entscheidende Rolle spielten auch die offiziellen Kampagnen. Alle Außenministerien der Beitrittsländer hatten "Informationsstellen" eingerichtet, deren Aktivitäten allerdings vielfach auf Kritik stießen, weil sie ausschließlich Argumente für den Beitritt verbreiteten. Das tschechische Außenministerium verfügte sogar über einen speziellen Stab zur Durchsetzung des Referendums mit einem Etat von mehr als 6,5 Millionen Euro, die überwiegend an eine Werbeagentur namens Carat flossen. Ungarn gab 8 Millionen Euro für Werbekampagnen aus. Und die Slowakei, wo die Agentur CreoNoung Rubicon für den Beitritt warb, erhielt weitere Zuwendungen von der örtlichen Vertretung der EU-Kommission, die mit der Öffentlichkeitsarbeit nicht zufrieden war. Für "Informationskampagnen" im Zeitraum 2002 bis 2006 ließ die Kommission den früheren Ostblockstaaten mehr als 50 Millionen Euro zukommen.

Im polnischen und tschechischen Fernsehen liefen ständig Werbespots, in denen das Referendum angepriesen wurde wie ein Schokoriegel. In Ungarn und der Slowakei gingen SMS-Botschaften an die Handy-Besitzer, die zur Teilnahme an der Abstimmung aufforderten. Die Slogans auf den Plakatwänden waren meist von schlichter Machart und stellten die EU als eine Art Schlaraffenland dar: "Nach dem Beitritt wird es meinem Land besser gehen." Beitrittsgegner wie die Liga Polnische Familie oder die Kommunistische Partei Tschechiens zahlten ihre Propaganda weitgehend aus eigener Tasche. Sie verwiesen auf die ungünstigen Beitrittsbedingungen und warnten vor Preissteigerungen. Und sie prophezeiten das Ende der nationalen Unabhängigkeit, wenn erst der blaue Stern der EU den roten Stern der Sowjetmacht abgelöst habe.

Bei früheren Referenden waren Dänemark, Irland und Großbritannien (1973), Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) und Österreich, Finnland und Schweden (1995) mit durchschnittlich 65 Prozent der Stimmen und 77 Prozent Wahlbeteiligung der EU beigetreten. In Norwegen scheiterte das Referendum. In Osteuropa stimmten durchschnittlich knapp über 80 Prozent der Wähler für den Anschluss. Doch trotz aller Propaganda blieb die Wahlbeteiligung unter 60 Prozent. Sollte die EU die hoch gesteckten Erwartungen nicht erfüllen, dürften die Extremisten in diesen Ländern Zulauf erhalten. Le Monde diplomatique, November 03, S. 13


Bespitzelungsauftrag durch Europäische Union!

Für viele Menschen unbemerkt, schleicht sich auch seitens der Europäischen Union die Bespitzelung und Ausforschung beispielsweise von Anti-Globalisierungsgruppen oder überhaupt Demo-TeilnehmerInnen ein, die im Zusammenhang mit internationalen Veranstaltungen (exemplarisch bei G-8-Gipfel genannt) demonstrieren. Illustres Anschauungsmaterial bildet das Dokument Nr. 12637/3/02 REV 3 vom 12.11.2002 des Rats der Europäischen Union [der Rat ist das Organ der Regierungschefs der Mitglieder der EU]. Im November 2002 wurde ein "Leitfaden für die Sicherheit zur Verwendung durch die Polizeibehörden und -dienste anlässlich von internationalen Veranstaltungen" vorgestellt.

Auf mehreren Seiten wird angeführt, welche Aufgaben die nationalen Polizeibehörden im Vorfeld von Großveranstaltungen zukommen, wie sie sich EU-weit zu vernetzen haben, daß sie "bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung wenn möglich ein deeskalierendes Vorgehen" zu gewährleisten haben, und manches mehr.

In einer Anlage A zu dem Leitfaden wird sodann in 18 Unterpunkten eine standardisierte Checkliste zur "Risikoanalysen betreffend potenzielle Demonstranten und andere Gruppierungen" vorgestellt. Sogar "potenzielle Demonstranten" bedürfen offenbar einer "Risikoanalyse" und letztlich ist jede Person ein "potenzieller Demonstrant".

Diese Risikoanalyse ist nicht nur jenem Staat zu übermitteln, in welchem eine Großveranstaltung geplant ist, sondern auch allen anderen Staaten, welche vorrausichtlich von (potenziellen) DemonstrantInnen durchquert werden müssen um zum Ort des Geschehens zu gelangen. Mitgeteilt werden soll die Wahrscheinlichkeit, ob die Gruppe oder Person "demonstriert oder die Veranstaltung auf andere Weise beeinträchtigt". Erkennungsmerkmale wie "Kleider, Logos, Fahnen", Demonstrationsmethoden, interne Organisation und Funktionsweise der Gruppe, Verbindungen zu anderen Gruppen, Verhalten gegenüber Polizeikräften, Veranstaltungsmuster bei verschiedenen Arten von Veranstaltungen, Wahl der Reiseroute, Transportmittel, Wahl der Unterbringung, sollen übermittelt werden. Um all diese Informationen liefern zu können, müsste die Polizei bis ins Detail nahezu jede Gruppierung und jedeN (potenziellen) DemonstrantIn bespitzeln und überwachen. November 03, LabourNet Germany


Druckmittel "Deutsch-französische Union"

Politiker in Frankreich und Deutschland erörterten offen den Plan einer deutsch-französischen Union, der zu einer «Fusion» der Politik der beiden Staaten in einigen Bereichen führen könnte, berichtet «Le Monde» in grosser Aufmachung und anscheinend mit dem Ziel, eine spätere Verwirklichung vorerst nur äusserst vager Ansätze herbeizureden. Das Blatt räumt selbst ein, dass hinter einem solchen Unionsgedanken zunächst vor allem die verhandlungstaktische Absicht stehe, den Entwurf des EU-Konvents für eine europäische Verfassung möglichst intakt durch die Beschlussmaschinerie der Regierungskonferenz gegen Widerstände vor allem Spaniens und Polens zu bringen. Die Perspektive eines noch engeren Zusammenschlusses des deutsch-französischen Zweigespanns soll in dieser Hinsicht anscheinend fast als ein Schreckgespenst dienen, um die Widerspenstigen zum Einlenken zu bewegen. Darüber hinaus könnte sich die vorerst bloss chimärenhafte Utopie einer deutsch-französischen Union später auch als Auffangnetz erweisen, falls die auf über zwei Dutzend Mitgliedstaaten erweiterte Europäische Union der politischen Lähmung anheim fallen sollte. NZZ, 14. November 03


Bilaterale II ohne Schengen/Dublin?

Nach langen und schwierigen Verhandlungen konnte im Frühjahr zwischen der EU und der Schweiz eine Einigung über die grenzüberschreitende Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land erzielt werden - in Form einer Art Quellensteuer (Steuerrückbehalt) und nicht, wie von Brüssel lange Zeit gefordert, über einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden. Die gefundene Lösung ist für den Finanzplatz Schweiz annehmbar, zumal das Bankgeheimnis intakt bleibt. Zudem konnte der Bundesrat den gegenseitigen Verzicht auf die Erhebung einer Quellensteuer auf grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern durchsetzen - ein altes und wichtiges Anliegen der Schweizer Wirtschaft, um "einen wichtigen Standortnachteil" für hiesige Holdinggesellschaften zu eliminieren.

Das bilaterale Abkommen über die Zinsbesteuerung ist aber noch nicht einmal paraphiert, obwohl dessen Inkraftsetzung für 2005 geplant ist. Der Grund hierfür liegt nahe: Das Dossier «Zinsbesteuerung» wird vom Bundesrat als integraler Bestandteil der Bilateralen II gesehen, wobei er auf der Maxime des Parallelismus bei den Verhandlungen beharrt. Im Klartext heisst dies: Solange nicht in allen Verhandlungsbereichen ein erfolgreicher Abschluss erreicht ist, gibt es keine Unterschrift zu einzelnen Abkommen. Und weil bei zwei Verhandlungsthemen - neben der Zinsbesteuerung auch die Betrugsbekämpfung - die EU gewissermassen Bittstellerin war, will die Schweiz bei allen interessierenden Bereichen ein brauchbares Verhandlungsergebnis erzielen. Bern und Brüssel sind sich bei den meisten Dossiers de facto schon längst handelseinig. Weil die Verhandlungen über die Öffnung der Dienstleistungsmärkte mangels Erfolgsaussichten faktisch aus den Bilateralen II herausgenommen wurden, steht mittlerweile «nur» noch der Durchbruch bei den Themen Betrugsbekämpfung sowie Schengen/Dublin aus.

In der Wirtschaft herrscht jedoch der Eindruck vor, dass ein Abschluss bei diesen Verhandlungen angesichts der bestehenden grundlegenden Differenzen noch lange Zeit blockiert bleiben könnte, denn das Tauziehen betrifft letztlich die Frage, in Fragen der EU entgegenkommen zu können. Brüssel will, vereinfacht ausgedrückt, die im Betrugsfall schon heute mögliche Rechts- und Amtshilfe auf die Steuerhinterziehung ausgedehnt wissen, wodurch das Bankgeheimnis laut NZZ entscheidend ausgehöhlt würde. Der Bundesrat kann aber bei den Verhandlungen über Betrugsbekämpfung und Schengen/Dublin das Bankgeheimnis laut NZZ und der Wirtschaft nicht zur Disposition stellen, das er bei der Zinsbesteuerung erfolgreich verteidigt hat. Was also tun? Sowohl bei der Schweizerischen Bankiervereinigung als auch beim Dachverband der Schweizer Wirtschaft, Economiesuisse, macht man keinen Hehl daraus, dass der Bundesrat vom Prinzip des strikten Parallelismus Abstand nehmen sollte. Sie fordern mit anderen Worten die rasche Ratifizierung und Inkraftsetzung aller bilateralen Abkommen, bei denen Einigkeit besteht - unabhängig davon, was das Schicksal der komplexen Dossiers Betrugsbekämpfung und Schengen/Dublin sein mag.

Da die Bankiervereinigung und Economiesuisse anfänglich die Verhandlungsmaxime des Parallelismus mitgetragen haben, könnte laut NZZ leicht der Eindruck entstehen, die Wirtschaft falle dem Bundesrat in den Rücken. Doch beide Organisationen, die ihre Positionen in der Europapolitik erklärtermassen abgestimmt haben, weisen solche Unterstellungen weit von sich. Zum einen sei der Parallelismus kein Selbstzweck und zum andern sei es ungewiss, ob bei den Verhandlungen über die Betrugsbekämpfung überhaupt eine akzeptable Lösung gefunden werden könne, heisst es bei der Bankiervereinigung. Zudem liege die Bedeutung des Abkommens mit der EU über die Zinsbesteuerung nicht nur darin, einen für beide Seiten gangbaren Weg gefunden zu haben. Vielmehr stehe nun die Schweiz dank diesem Abkommen auch bei internationalen Organisationen wie der OECD in Paris weniger unter Druck, in Sachen Bankgeheimnis Konzessionen machen zu müssen. Bei Economiesuisse wiederum wird erklärt, dass man sich über den Stellenwert von Schengen/ Dublin ohnehin nicht im Klaren sei, umso mehr dagegen beispielsweise über die Bedeutung des Abkommens betreffend den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, das für die hiesige Nahrungsmittelindustrie von grosser wirtschaftlicher Relevanz sei und deshalb unbedingt zügig umgesetzt werden müsse. NZZ, 14. November 03, S. 23


Kein deutsches EU-Verfassungsreferendum

Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag abgelehnt, mit dem die FDP die Abhaltung eines Volksentscheids über die EU. Verfassung durchsetzen wollte. Die Mehrheitsfraktionen sowie CDU/CSU warnten vor Populismus. Bundeskanzler Schröder drohte den vertragskritischen EU-Ländern mit finanziellen Konsequenzen, sollte der Verfassungsentwurf verändert werden.

In seltener Eintracht haben Anfangs November 03 im I Bundestag SPD, Grüne und die oppositionellen Unionsparteien die Abhaltung einer Volksabstimmung in Deutschland über die EU-Verfassung abgelehnt. Angesichts dieser Phalanx hatte ein entsprechender Gesetzesantrag der FDP keine Chance, obwohl im Verlauf der parlamentarischen Beratungen deutlich geworden war, dass auch Abgeordnete aus anderen Fraktionen die Idee eines Volksentscheides prinzipiell begrüssten. Im Regierungslager hatten sich jedoch Bundeskanzler Schröder und Aussenminister Fischer frühzeitig auf ein konventionelles Ratifikationsverfahren verständigt, weil ihnen das Risiko zu hoch erschien, das Volk könnte den voraussichtlich im Dezember 03 endgültig fixierten Verfassungsentwurf verwerfen.

Sozialdemokraten und Grüne haben sich für die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene ausgesprochen, doch geht der Reformmut nicht so weit, dass man geneigt wäre, reale Macht aus den Händen zu geben. Ein am Widerstand der Union in der letzten Legislaturperiode gescheiterter rot-grüner Gesetzesvorstoss hatte zwar für Referenden plädiert, wollte aber wichtige Materien wie Finanz- und Steuerfragen davon ausschliessen und hohe Verfahrenshürden errichten. Die Initiative war ohnehin von vorneherein aussichtslos, weil hierfür eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen wäre und die Führung der Unionsparteien direktdemokratischer Elemente in der Bundesverfassung generell ablehnt. So warnten am 6. November 03 der Redner der Union, Hintze, und Aussenminister Fischer in beinahe gleich lautenden Worten vor der Annahme des FDP-Antrags auf Verfassungsänderung. Hintze bezeichnete einen Volksentscheid als Bühne für Sektierer, Fischer sah darin eine populistische Falle.

Der Aussenminister warb im Bundestag einmal mehr für die Verabschiedung des vom EU-Konvent vorgelegten Verfassungsentwurfs durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. «Es wird keine bessere Verfassung geben, wenn wir über alles noch mal neu verhandeln», sagte Fischer. Deutlicher war am Vortag Bundeskanzler Schröder geworden, der für den Fall nachträglicher Änderungen am Verfassungstext mit finanziellen Konsequenzen drohte. Er sagte, es gebe einen Zusammenhang zwischen der Annahme der EU-Verfassung bis Jahresende und den Verhandlungen über die künftige Mittelverteilung. Wer dies nicht begreifen wolle, müsse lernen, dass man nicht ungestraft solche Gesichtspunkte ausser Acht lassen könne. Der Kanzler nannte keinen Adressaten seiner Warnung. Doch richtet sie sich offensichtlich an Polen und Spanien, die den von Paris und Berlin durchgesetzten Verfassungsentwurf in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. NZZ, 7. November 03, S. 3


Aufbau einer Rüstungsagentur der EU

Die Aussen- und Verteidigungsminister der Europäischen Union haben Mitte November 03 in Brüssel ein Expertenteam mit der Vorbereitung einer Rüstungsagentur beauftragt Diese Fachleute sollen bis zum kommenden April Vorschläge über die Organisation, die finanzielle Ausstattung und die Arbeitsmethoden der Agentur sowie über deren Beziehungen zum Miniserrat und zur Kommission unterbreiten. Auf dieser Grundlage wollen die Minister bis spätestens Ende 2004 den formellen Beschluss zur Einsetzung dieses neuen EU-Organs fassen. Aufgabe dieser Institution wird es sein, die Bemühungen zur Entwicklung gemeinschaftlicher Verteidigungsfähigkeiten, zur besseren Zusammenarbeit bei der militärischen Forschung und bei der Beschaffung von Rüstungsgütern und zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsindustrie zu unterstützen und zu koordinieren. Diese Agentur soll allen EU-Mitgliedstaaten offen stehen und ein. wirkungsvolles Instrument zur Schaffung eines Binnenmarktes im Rüstungsbereich werden.

Der britische Verteidigungsminister Hoon begrüsste die Agentur als willkommenes Instrument zur Modernisierung der militärischen Fähigkeiten in der EU. Er sprach sich aber vor den Medien gegen jeden europäischen Protektionismus in diesem Bereich aus. Die engere Zusammenarbeit innerhalb der EU begründe keinen Automatismus, wonach immer nur europäische Lösungen in Frage kommen könnten. Schon der Vertragsentwurf des Konvents sieht eine solche Agentur vor. Nach jenem Modell hätte sie allerdings zusätzlich noch die Aufgabe, die von den Mitgliedstaaten erreichten Fortschritte beim Ausbau ihrer militärischen Fähigkeiten zu überwachen und die Teilnahme an bestimmten Programmen vorzuschlagen. Nach Darstellung des österreichischen Verteidigungsministers Platter wird die vom Rat angestrebte Agentur allerdings über keine derartigen Kontroll- und Bewertungskompetenzen verfügen.

Die Verteidigungsminister unterzogen an ihrer Ratssitzung auch die Umsetzung des 1999 in Helsinki festgelegten Fähigkeiten-Katalogs («Headline Goals») für die Durchführung ziviler und militärischer Operationen zur Krisenbewältigung, Friedenserhaltung und Friedenserzwingung einer kritischen Überprüfung. Es konnten zwar erhebliche "Fortschritte" registriert werden, aber Wollen und Können sind nach wie vor nicht deckungsgleich. Neben dem "Mangel" an genügend modern geschulten und ausgerüsteten Soldaten gibt es weiterhin empfindliche Lücken unter anderem im Lufttransport, bei der Luftbetankung, bei gesicherten Kommunikations- und Führungssystemen oder bei der Präzisionsmunition.

Die Verteidigungsminister waren sich ferner einig, dass diese «Headline Goals» von Helsinki mit Blick auf neue Herausforderungen durch Terrorismus, Massenvernichtungswaffen, organisierte Kriminalität und vielfältige Bedrohungen aus instabilen Ländern in Reichweite der EU durch zusätzliche Fähigkeiten ergänzt werden müssen. Mit Hinweis auf die von den Mitgliedstaaten noch zu behebenden "Mängel" in der Ausbildung und Ausrüstung begründete der britische Verteidigungsminister Hoon einmal mehr den Widerstand Londons gegen neue militärische Planungs- und Führungsstrukturen in der EU, wie sie Frankreich, Belgien und Deutschland vorgeschlagen haben. Die knappen Mittel müssten in den Auf- und Ausbau der fehlenden Fähigkeiten investiert werden und dürften nicht für die teure, unnötige und wirkungslose Duplizierung bestehender Einrichtungen verschwendet werden. Für autonome Einsätze, hielt Hoon fest, stünden der EU bereits die erprobten Mittel der Nato und jene der nationalen Hauptquartiere in Frankreich, Grossbritannien oder Deutschland zur Verfügung. NZZ, 18. November 03, S. 5


Referendumsstreit bei den deutschen Grünen

Auf der am Wochenende (28. bis 30.11.) in Dresden stattfindenden Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bahnt sich ein offener Streit zwischen Parteibasis und Bundestagsfraktion an. Dem Parteitag liegen mehrere Anträge vor, in denen ein Referendum über die EU-Verfassung in Deutschland gefordert wird. Mehr als 50 Kreisverbände sowie zwei Landesverbände haben ihre Unterstützung angekündigt. Die Bürgeraktion Mehr Demokratie wirbt vor Ort mit einer sieben Meter hohen Verfassung und einer Flugblatt-Aktion für ein Ja zum Volksentscheid.

Hintergrund des Konflikts: Die grüne Bundestagsfraktion hatte am 6.November einen Gesetzentwurf der FDP zum EU-Volksentscheid einstimmig abgelehnt. Die Ablehnung war von Seiten der Fraktion damit begründet worden, dass man sich statt dessen für ein europaweites Referendum einsetzen wolle.

Dazu erklärt Gerald Häfner, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie: "Wer will, dass die Bürger über ihre künftige europäische Verfassung selbst entscheiden können, der muss eine Volksabstimmung im eigenen Land zulassen. Ein europaweites Referendum mag zwar auf den ersten Blick attraktiv erscheinen. Es ist aber rechtlich nicht machbar, weil die Ratifikation der Verfassung Sache der Mitgliedsstaaten ist.

In vielen anderen Mitgliedsstaaten wurden solche Abstimmungen schon angekündigt. Nur die Bürger unseres Landes sollen bei einer auch für ihr Leben und ihre Zukunft höchst folgenreichen Entscheidung wieder einmal unmündig zuschauen. Wenn die Fraktion es ernst meint mit der Beteiligung der Menschen, müsste sie sich also im Bundestag für ein Referendum in Deutschland einsetzen und dieses nicht mit dem Argument einer vorgeblichen, aber jeder rechtlichen Grundlage entbehrenden europaweiten Abstimmung verweigern."

Der Kreisverband Köln, die Landesdelegiertenkonferenz Bayern sowie der Landesausschuss Berlin und der Bundesverband GRÜNE JUGEND sprechen sich für ein Referendum in Deutschland gleichzeitig mit den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004 aus. Sie fordern die Bundestagsfraktion auf, sich für die dafür notwendige Grundgesetzänderung einzusetzen. Die Anträge aus Bayern und Berlin wollen diese Forderungen auch in das Europawahlprogramm der Partei übernehmen. Im bisherigen Programmentwurf findet sich die von der Bundestagsfraktion vertretene Forderung nach einem europaweiten Referendum. (e-mail, Ende November 03; Mehr Demokratie e.V.; Haus der Demokratie und Menschenrechte; Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin; http://www.mehr-demokratie.de)


Neues EU-Transitregime für Österreich

Am 26. November 03 haben sich in Brüssel die Delegationen des Europäischen Parlaments und des Ministerrats, der die Mitgliedstaaten vertritt, im Vermittlungsausschuss auf ein neues Kontrollsystem für den Strassenschwerverkehr im Transit durch Österreich geeinigt. Das neue Modell stellt nicht mehr auf die Fahrzeugklassen (0 bis 4 Euro), sondern auf die von jedem Fahrzeug effektiv für eine Transitfahrt benötigten Ökopunkte ab.

Künftig werden die saubersten Laster, denen bisher 5 und weniger Punkte pro Fahrt belastet wurden, aus dem Quotensystem entlassen, und sie können Österreich ohne Auflagen durchqueren. Dadurch soll die Umrüstung auf umweltfreundlichere Motoren gefördert werden. Umgekehrt wird die Durchfahrt für die besonders schmutzigen Fahrzeuge - mit einem Bedarf von mehr als 8 Punkten - ab 2004 verboten. Eine Ausnahme wird nur für Griechenland gemacht. Ökopunktepflichtig bleiben hingegen die «mittelschmutzigen» Lastwagen (6 bis 8 Punkte). Das ihnen im Kompromiss zugewiesene Gesamtkontingent beträgt 6,6 Millionen Punkte für 2004 und reduziert sich in den beiden folgenden Jahren um je 5 Prozent. Gleichzeitig legte der Ausschuss auch das Punktekontingent für die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten fest.

Die Vertreter Österreichs im Vermittlungsausschuss beklagten sich bitter über die Beschlüsse, die in ihrem Land zu einem uneingeschränkten Transitschwerverkehr führen würden. Nach Ansicht der Mehrheit im Vermittlungsausschuss kommt der Kompromiss Österreich aber in zwei wichtigen Punkten entgegen: Die Regelung betreffe weiterhin das gesamte Land und nicht nur, wie das vom Europäischen Parlament verlangt worden war, die Alpenstrassen. Ferner sei das neu berechnete Punktetotal für die drei Jahre wesentlich verkleinert worden. Die Verkehrskommissarin Loyola de Palacio erklärte zudem, Österreich habe immer noch eine privilegierte Stellung gegenüber andern Alpenländern mit vergleichbaren Umweltproblemen wie Frankreich, Deutschland oder Italien.

Die neue Regelung löst den bisherigen Transit- vertrag ab, der Ende dieses Jahres ausläuft. Jenes Sonderregime zielte auf die Reduktion der Stickoxidemissionen ab. Dieses Ziel wird weiterverfolgt. Jeder Lastwagen im Transitverkehr durch Österreich benötigt nach Massgabe seiner Stickoxidwerte eine bestimmte Zahl von Ökopunkten. Diese Punkte, deren Gesamtzahl jährlich gesenkt wird, werden von der Kommission verwaltet und auf die Mitgliedstaaten verteilt Mit diesem Transitregime, das Wien 1991 eingeführt und die EU beim Beitritt Österreichs übernommen hatte, wollten die Österreicher den Schadstoffausstoss auf 40 Prozent des Ausgangswertes vom Jahre 1991 reduzieren. Dieses Ziel wurde nicht erreicht, und die EU erklärte sich zu einem Übergangsregime bis spätestens Ende 2006 bereit, weil die von «Brüssel» immer wieder als Alternative in Aussicht gestellte europäische Schwerverkehrsabgabe noch nicht eingeführt worden ist.

Weil sich vor allem Österreich und Italien aus entgegengesetzten Gründen immer wieder quer stellten, zogen sich die Verhandlungen indessen sehr lange hin. Der nun erzielte Kompromiss orientiert sich an der Forderung des EU-Parlaments nach einem, wie die Parlamentsmehrheit erklärt hat, ausgewogeneren Gleichgewicht zwischen Umweltschutz und Warenfreizügigkeit. NZZ, 27. November 03


Link zwischen Forschung und Betrugsbekämpfung

Auch wenn es beidseits dementiert wird, hat sich die EU-Haltung gegenüber der Schweiz in jüngster Zeit verhärtet. Neustes Anzeichen dafür ist, dass das bereits paraphierte Forschungsabkommen mit der Schweiz, dessen Unterschrift noch von der EU - Kommission und dem Ministerrat beschlossen werden muss, ganz oben in der EU-Kommission blockiert ist. «Da hängt es», erklärt ein hoher Kommissionsbeamter, weil man sich frage, «ob es opportun ist, Abkommen mit der Schweiz voranzutreiben, obwohl sich die Schweiz seit Jahren weigert, Hand zu bieten für die Betrugsbekämpfung», Er gibt zwar zu, dass die Meinungen über diese Verknüpfung in der Kommission unterschiedlich sind. So interessieren Forschungsminister Philippe Busquin nicht nur die aus der Schweiz fliessenden Millionen, sondern insbesondere auch der Einbezug des wichtigen Forschungsplatzes Schweiz. EU-Budgetkommissarin Michaele Schreyer dagegen möchte Druck auf das seit Jahren verzögerte Abkommen zur Betrugsbekämpfung, damit über die Schweiz organisierte Mehrwertsteuerumgehungen und andere Betrügereien zulasten der EU-Kasse verhindert werden können. Bei der Schweizer EU-Mission in Brüssel kann man die Blockierung nicht bestätigen und hofft weiterhin darauf, dass das Forschungsabkommen noch vor Ende Jahr die Hürden von Kommission und Ministerrat nimmt und wie geplant 2004 in Kraft treten kann. Der Bund, 22. November 03.


Rückschlag für Stabilitätspakt

Das Ringen um die Staatsdefizite von Deutschland und Frankreich hat Ende November 03 einen schweren Konflikt zwischen einem Teil der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission provoziert, dessen Folgen noch nicht absehbar sind. In beiden Fällen standen neue Sparmassnahmen zur Debatte, weil das Defizit beider Staaten 2004 zum dritten Mal in Folge und in Verletzung früherer EU-Empfehlungen die im Stabilitätspakt fixierte Limite von 3% des Bruttoinlandproduktes (BIP) überschreiten wird. Der Finanzministerrat (Ecofin) aber lehnte die von der Kommission empfohlenen nächsten Schritte in den laufenden Defizitverfahren ab. Stattdessen verabschiedete er zwei Ratsschlussfolgerungen, in denen die beiden Staaten haushaltpolitische Verpflichtungen eingehen, sowie eine Erklärung, in der er sich zum Stabilitätspakt bekennt.

Die beiden Staaten verpflichteten sich, die 3%-Grenze «spätestens 2005» wieder einzuhalten. Die Ratsschlussfolgerungen setzen ihnen für 2004 bescheidenere Ziele als von der Kommission empfohlen: Deutschland soll laut dieser Erklärung das konjunkturbereinigte Defizit 2004 um 0,6 Prozentpunkte des BIP und 2005 um mindestens 0,5 Punkte (oder mehr, falls dies für die Einhaltung der 3% nötig ist) reduzieren. Die Kommission hatte 0,8 Punkte und mindestens 0,5 Punkte gefordert. Frankreich soll das konjunkturbereinigte Defizit laut der Verpflichtung 2004 um 0,8 Prozentpunkte des BIP und 2005 um mindestens 0,6 Punkte (nötigenfalls mehr) reduzieren; die Kommission hatte 1,0 und mindestens 0,5 Punkte vorgesehen. Von beiden Staaten wird also ungefähr das gefordert, was sie bereits geplant haben. Beide Texte halten zudem fest, dass bei der nachträglichen Überprüfung der Zielerreichung die «aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen und die Strukturreformem zu berücksichtigen seien. Bei Deutschland wird der «Wachstumsvorbehalt» noch verstärkt, weil seine Zusage explizit an die Erreichung der von der Kommission prognostizierten Wachstumsraten geknüpft sind.

Wichtiger noch als diese inhaltliche Abschwächung ist. dass die Minister die von der Kommission empfohlenen nächsten Verfahrensschritte - die Feststellung, dass die bisherigen Empfehlungen nicht erfüllt sind (Art. 104/8 EG-Vertrag) und die Vorgabe neuer Massnahmen (Art. 104/9) - abgelehnt haben. Laut ihren Schlussfolgerungen lassen sie die Verfahren «ruhen». Umstritten waren vor allem die «Zwangsauflagen» nach Art. 104/9, die mit einer Überwachung verbunden sind und im Falle einer Nichtbefolgun zu Sanktionen führen können. Zwar enthalten auch die nun verabschiedeten Schlussfolgerungen eine Art Berichtspflicht. Auch halten sie fest, dass der Rat zu einem Entscheid unter Art. 104/9 auf Basis von Kommissionsempfehlungen bereit sei, falls Berlin bzw. Paris die Zusagen nicht einhalten würden. Da es sich aber um einen im Stabilitätspakt nicht vorgesehenen Zwischenschritt handelt, bleibt abzuwarten, wie viel derartige Erklärungen wert sind.

Das in einer Nachtsitzung der Euro-Minister vorgespurte Vorgehen war heftig umstritten. Bei den Abstimmungen über die «Zwangsauflagen» nach Art. I 04/9 haben immerhin 6 der 11 stimmberechtigten Staaten (der jeweilige «Sünder» so- wie die Nicht-Euro-Staaten haben kein Stimmrecht) die Kommission unterstützt: Belgien, Finnland, Griechenland, die Niederlande, Österreich und Spanien. Dies reichte aber nicht für die nötige Zweidrittelmehrheit, zumal die Stimmen nach Grösse des Staates gewichtet werden. Als der Ecofin in einem nächsten Schritt über die erwähnten Schlussfolgerungen abstimmte, hiessen diese dann auch Belgien und Griechenland gut, , während Finnland, die Niederlande, Osterreich und Spanien den Kuhhandel weiter ablehnten. EU- Wirtschaftskommissar Solbes kritisierte vor den Medien vor allem den Umstand, dass der Rat einen politischen Entscheid getroffen habe für ein Problem, für das es ein regelgebundenes gemeinschaftliches Verfahren gebe. Die Kommission hielt im Ratsprotokoll unter anderem fest, sie «bedaure tief, dass der Rat Geist und Buchstaben des Vertrages und des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht gefolgt» sei. Nur ein regelbasiertes System könne garantieren, dass Verpflichtungen durchgesetzt und alle Mitgliedstaaten gleich behandelt würden. Sie behalte sich das Recht vor, die Auswirkungen zu prüfen und mögliche weitere Schritte zu beschliessen. Aus ihrer Sicht bleiben nun die - vom Rat in einem früheren Verfahrensschritt verabschiedeten - Empfehlungen nach Art. 104/7 EG-Vertrag in Kraft. Diese sehen für beide Staaten eine Rückkehr unter 3% bereits 2004 vor; das zusätzliche Jahr hatte die Kommission erst für den jetzt abgelehnten Schritt, im Sinne eines Kompromissangebotes, vorgesehen.

Kritik äusserten auch Vertreter der unterlegenen Staaten, der deutschen und französischen Opposition und der EZB. Der französische Finanzminister Mer hingegen lobte den Rat vor Journalisten für seine «grosse Weisheit». Sein deutscher Amtskollege Eichel sprach von einer «vernünftigen Lösung», ein «zusätzliches Hineinsparen» in der jetzigen konjunkturellen Situation hätte die Stagnation verlängert. Auch hätte er eine Verschärfung des Verfahrens nicht hinnehmen können, da Deutschland ja bisher alle Empfehlungen erfüllt habe. Die beiden, aber auch der italienische Ratsvorsitzende Tremonti sowie der Luxemburger Premier und Fmanzminister Juncker betonten, das gewählte Vorgehen bleibe im Rahmen des Stabilitätspakts. Das inhaltliche Ziel wird aus ihrer Sicht erreicht, dank der Kooperation der beiden Staaten müsse das Verfahren vorerst nicht fortgesetzt werden; der Pakt habe Wirkung gezeigt. NZZ, 26. November 03

EZB warnt vor ernsten Gefahren

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Beschluss der EU- Finanzminister kritisiert, das Defizitverfahren gegen Frankreich und Deutschland auszusetzen. Der Beschluss der Fmanzminister berge ernste Gefahren, hiess es in einer Erklärung der EZB am Dienstag. Durch das Versäumnis, den Regeln des Stabilitätspakts zu entsprechen, drohe das Vertrauen in eine solide Finanzpolitik untergraben zu werden. Frankreich und Deutschland müssten nun wie angekündigt ihre Haushaltsdefizite zurückführen. Der EZB- Rat bedauert diese Entwicklungen zutiefst und teilt die Auffassungen der Kommission», hiess es weiter. Die Öffentlichkeit kann versichert sein, dass der EZB-Rat zuverlässig seiner Aufgabe verpflichtet bleibt, die Preisstabilität zu wahren.»



Österreichs LKW-Maut für 04

Während Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach mit den Verkehrsreferenten der Bundesländer über Massnahmen zur Eindämmung der LKW -Transitlawine nach dem Auslaufen des Transitvertrages beriet, ist wenige Häuser weiter das ab Januar 2004 auf Österreichs Autobahnen und Schnellstrassen geltende kilometerabhängige LKW-Maut-System präsentiert worden. Die Vertreter der für die Autobahnfinanzierung zuständigen Asfinag und der italienischen Betreiberfirma Europpass, einer Tochter von Autostrade, hielten mit ihrem Stolz nicht zurück, das System programmgemäss in 18 Monaten er- richtet zu haben und quasi auf der Zielgeraden auch noch die deutsche Konkurrenz überholt zu haben. Asfinag und Europpass waren mit dem Verweis auf die vermeintlich schnelleren Deutschen heftig kritisiert worden, und ihnen war wiederholt ein möglicher Einnahmenausfail vorgerechnet worden.

Die LKW-Maut ersetzt für Fahrzeuge ab 3,5 t das bisherige System von Vignette und Strassenbenützungsabgabe; nur Personenwagen (70 Euro pro Jahr) und Kleinlastwagen zahlen weiter eine pauschale Benützungsgebühr. Weil der durchschnittliche LKW-Tarif von 22 Cent je Kilometer deutlich über den in Deutschland geplanten 12,4 Cent je Kilometer liegt, hat die EU-Kommission vor einigen Tagen vom Wiener Verkehrsministerium den Nachweis verlangt, dass der Maut-Tarif der EU-Wegekosten- Richtlinie entspricht. Diese erlaubt nur die Anrechnung von Bau- und Finanzierungskosten für das hochrangige Strassennetz.

Asfinag- Vorstandschef Walter Hecke sieht keinen Grund zur Aufregung. Der deutsche Tarif sei zwar deutlich niedriger als der österreichische, doch erkläre sich die Differenz aus dem wesentlich grösseren Anteil von Bergstrecken in Österreich und dem etwa zehnmal so grossen deutschen Autobahnnetz. Verwundert zeigte sich Hecke über den Zeitpunkt des EU-Vorstosses, habe er doch die Kalkulationsgrundlagen schon im November 2002 bei der EU-Kommission deponiert. NZZ, 29./30 November 03, S. 25


Was bringt die GVQ- Kennzeichnungspflicht?

Dank großzügiger Verunreinigungs-Erlaubnisse droht die grüne Gentechnik doch noch heimlich den Acker zu erobern - gegen den Willen der Bauern und Verbraucher. Mögen Sie Tomaten? Dann kaufen Sie nie mehr als 111 Stück - die Hundertzwölfte könnte gentechnisch verändert sein. Nach der Kennzeichnungsverordnung der EU müsste sie aber nicht gekennzeichnet werden, weil sie nämlich zufällig dazwischen gekommen ist. Wenn dagegen schon die Hundertelfte eine Gen-Tomate ist, dann muss das künftig draufstehen. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht: Bisher konnten Sie nur 99 Tomaten kaufen. Der Grenzwert wurde gerade von 1 auf 0,9 Prozent "ver- schärft". Pech, dass bei diesem Spiel leider auch schon die erste Tomate aus dem Genlabor stammen kann. Die Wahrscheinlichkeit wäre etwa doppelt so groß wie ein Dreier im Lotto.

Überall wo Gentechnik drin ist, soll auch "Gentechnik" drauf stehen, sagt die EU. Dies gilt neuerdings auch für solche Lebensmittel, in denen die Spuren der gentechnischen Veränderung nach der Verarbeitung nicht mehr nachgewiesen werden können, etwa im Pflanzenöl oder in Mais- und Kartoffelstärke. Grosso modo bietet die neue Kennzeichnungsverordnung Verbrauchern künftig effektiv die Möglichkeit, den Verzehr von Gentechnik zu vermeiden und ihr so einen Riegel vorzuschieben. Dagegen ist selbst US-Präsident Bush machtlos.

Für den Supermarkt um die Ecke stellt sich die Lage so dar: Für alle Produkte, die gentechnisch verändertes Material enthalten können, und das sind immerhin mehr als 60 Prozent (vor allem wegen der allgegenwärtigen Soja-Lezitin-Emulgatoren in Fertigprodukten) muss eine Garantie des Lieferanten vorliegen, dass keine Zutat zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) besteht. Es wird in Zukunft also eine Menge Formulare geben, die vor allem jene nerven und mit Haftungs-Risiken belasten, die keine Gentechnik haben wollen. Und das sind in Europa nicht nur 70 Prozent der Verbraucher und Bauern, sondern auch die meisten Supermärkte.

Am Anfang steht der Bauer. Weiß der, ob seine Ernte GVO enthält? Dazu muss er zuerst wissen, ob sein Saatgut sauber ist. Doch ausgerechnet das will die EU-Kommission jetzt mit einer speziellen, angeblich "rein technischen" Richtlinie verhindern. Die geplante Richtlinie führt gesonderte Grenzwerte ein, unterhalb derer das "zufällige Vorhandensein" gentechnisch veränderter Samen in Saatgut nicht er- wähnt werden muss: 0,3 Prozent bei Raps, 0,5 Prozent bei Mais, Kartoffeln, Tomaten, Chicoree und Rüben, 0,7 Prozent gar bei Soja. Weitere Grenzwerte sollen nach Bedarf folgen. Motto: Wie viel GVO kann gerade noch im Saatgut sein, ohne dass dann die Ernte den Lebensmittelgrenzwert von 0,9 Prozent überschreitet? ..

Im Falle unserer Tomaten darf also jeder Zweihundertste Tomatensamen ein GVO sein, ohne dass dies auf der Samentüte stehen muss. Aus diesem Gentech-Samen wächst nun freilich eine ganze Tomatenstaude, die ihrerseits benachbarte Stauden befruchten und so deren Früchte ebenfalls zu GVOs machen kann. Vieles hängt davon ab, wie gerade der Wind beim Pollenflug steht. Und ob die Gen-Tomate vermehrungsfreudiger ist als die normale. Was werden Bienen und Hummeln machen? Wo wird der Vogel, der von Gentech-Früchten genascht hat, die unverdauten Samen lassen? Wird der Gentechnik-Samen mit wilden Verwandten fremdgehen?

Zur Beantwortung dieser Fragen gibt es bisher nicht viel mehr als wissenschaftliche Spekulation und ein Computer-Simulationsprogramm, von dem ihre Erfinder schreiben: "Die absoluten Werte des Modells müssen mit Vorsicht behandelt werden, da sie noch nicht vollständig mit Feld-Daten validiert wurden." Schlechte Aussichten für Bauern, denen die Wissenschaftler denn auch gleich zum Abschluss einer GVO-Versicherung raten, da Überschreitungen des Grenzwerts regelmäßig zu erwarten seien: spätestens, wenn GVOs in Europa in großem Stil angebaut werden. Die dann erforderlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen werden die Anbaukosten für alle Landwirte bis zu 10 Prozent erhöhen. EU- Kommissar David Byrne scheint all dies nicht anzufechten. Seine wissenschaftlichen Autoritäten meinten bereits verräterisch: "Zu gegebenem Zeitpunkt könnte der Grenzwert revidiert werden." Damit meinen sie eine Erhöhung, "wenn der GVO-Anbau in Europa sich ausweitet."

In jedem Fall werden Bio-Großhändler und Lebensmittelfirmen aufwändig nachmessen müssen, wenn sie wissen wollen, was nun wirklich drin ist im Essen. Ein so genannter PCR-Gentest, mit dem bald zigtausendfach an kritischen Punkten der Lebensmittel-Kette der GVO-Gehalt bestimmt werden muss, kostet zwischen 1 00 und 300 Euro. Ein Test bestimmt aber nur den Anteil eines ganz bestimmten GVO. Je mehr GVO auf den Markt kommen, desto länger wird die Batterie der nötigen Tests. Wer soll das bezahlen? "Nicht die Bauern! Nicht die Verbraucher!" rufen die Lobbyisten. Also die Gentechnik-Konzerne, die das Zeug auf den Markt bringen? Dafür gibt es bisher weder europäische noch nationale Vorschläge. "Rechtlich ausgesprochen schwierig", orakeln die Fachleute in den Ministerien.

Sicherer, einfacher und billiger wäre es, das Saatgut als Ausgangsprodukt der Landwirtschaft kategorisch sauber zu halten. Das gäbe nicht nur den Landwirten Sicherheit, sondern auch dem Gesundheits-, Umwelt- und Naturschutz. Der ganze Mess-Aufwand müsste nur für einen Bruchteil der Menge veranstaltet werden. Beispiel: 5.000 Tonnen Raps-Saatgut schwellen in Deutschland jährlich zu einer Erntemenge von 1 ,4 Millionen Tonnen an. Die an strenge Kontrollen gewöhnten Saatguthersteller müssen ohnehin wissen, wie viel GVO in ihren Produkten sind. ..

In Österreich ist seit zwei Jahren die GVO- Freiheit im Saatgut gesetzlich vorgeschrieben. Mit Erfolg: Österreichische Mais-Sorten sind ein Exportschlager, die Anbaufläche hat sich verdoppelt. Das Wiener Reinheitsgebot wird sogar von US- Saatgutherstellern eingehalten. Nur bei uns in Deutschland schreien Bayer, Monsanto & Co. mit ihren politischen Freunden von CDU, FDP und SPD Zeter und Mordio. Dass die geplante Verunreinigungs-Richtlinie für das Saatgut allein bei Raps und Mais zur unkontrollierten Freisetzung von mehr als 7 Milliarden Gentech-Pflanzen per anno führt, wird frech ignoriert. Ein bisschen "guter Wille" sei schon nötig, um zu einer friedlichen "Ko-Existenz" zu kommen. Aber wie soll ein GVO, sollte er unerwünschte Nebenwirkungen zeitigen, je wieder aus dem Verkehr gezogen werden, wenn er sich erst mal unentdeckt und flächendeckend im Saatgut verbreitet hat?

Verbraucher-Souveränität und viel beschworene Wahlfreiheit im Umgang mit der Gentechnik könnten durch die Hintertüre systematischer Saatgut-Verunreinigung ad absurdum geführt werden. Noch ist Europas Saatgut sauber. Es lohnt sich, in einer breiten Koalition des gesunden Menschenverstandes dafür zu streiten, dass es so bleibt. Autor: Benedikt Härlin, Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Büro Berlin, Marienstrasse 19/20, D-10117 Berlin (haerlin@zs-I.de) DNR-EU-Rundschreiben, Sonderteil 10.03. S. 6

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