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Kurzinfos 4/97



Europarat - Restrukturierung

Der Europarat will sich bis zum 50. Gründungstag Anfang Mai 1999 einer umfassenden Strukturreform unterziehen. Die 40 Staaten umfassende Organisation will damit Konsequenzen aus der schnellen Erweiterung ziehen, mit der innerhalb der vergangenen sieben Jahre 17 mittel- und osteuropäische Reformländer aufgenommen wurde, ohne dass die Verwaltung entsprechend mitgewachsen wäre. Ein Gremium von Weisen soll dazu konkrete Vorschläge ausarbeiten, die in einem Jahr beraten werden sollen. Von der Parlamentarischen Versammlung ist bereits ein Übergang von den bisher üblichen einstimmigen Beschlüssen im Ministerkommittee zu Mehrheitsentscheidungen gefordert worden wie auch ein Mitspracherecht der Parlamentarier bei der Verabschiedung des Budgets. Schwerpunkte des nächsten halben Jahres sollen die Fortsetzung der Demokratieförderungsprogrammes für Osteuropa, die Besetzung des vom Gipfel beschlossenen Amtes eines Menschenrechtskommissars und die verstärkte Überwachung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen (Monitoring-System) sein. Zum Schutz der Kinder vor Ausbeutung soll im Frühjahr 1998 eine hochrangige Expertenkonferenz eine Bilanz der siet dem Stockholmer Weltkongress 1996 getroffenen Massnahmen gegen gewerbsmässige sexuelle Ausbeutung von Kindern ziehen. NZZ.7.11.97


Umfragen - neuere Beispiele von Mangel an Seriösität

Ende September veröffentlichte der Sonntagsblick eine "repräsentative" Umfrage zur Frage der Einstellung der Schweizer zur EU. Laut Umfrage sollten sich dabei 56,4 % für den EU-Beitritt ausgesprochen haben während 40,7 % dagegen waren. Die Umfrage erweist sich schon durch den Umstand als Fälschung, dass die traditionell hohen Anteile der Unentschiedenen hier plötzlich fast verschwunden sind. Zudem war der Anteil der EU-Beitritts-Befürworter laut anderen Umfragen gegen den Sommer 97 gegen 42% gesunken - zwischen dem Sommer und dem September sind aber keine einschneidenden Ereignisse aufgetreten, die eine Meinungsumschwung hätten herbeiführen können. Die EU-Propaganda der Presse hielt sich auf dem konstanten Niveau der letzten Jahre. Aus diesen Gründen fragte die Redaktion beim Sonntagsblick nach, um die Methoden und die Fragestellungen der Umfrage in Erfahrung zu bringen. Antwort des Sonntagsblicks: Sie könnten die Umfragestudie nicht herausgeben, da es sich um eine exklusive Studie handle. Exklusiv - nach der Publikation der Ergebnisse! Damit ist der Fall klar. In jedem Lehrbuch für Statistik und empirische Sozialforschung kann nachgelesen werden, dass Studien, deren Datenmaterial und Fragestellungen nicht einsehbar sind, als wertlos zu betrachten sind. Bedenklich an der Angelegenheit ist allerdings, wie bereitwillig die übrige Presse die fragwürdigen Resultate abdruckte - während die Umfrageergebnisse vom Sommer kaum erwähnt wurden. Propagande oblige!


Gute Dienste - Neutralität

In Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erachtet der Bundesrat die Neutralität nicht als obsolet, auch wenn sich ihr Stellenwert verändert habe. Die Guten Dienste der Schweiz seien weiterhin gefragt, seien also kein Mythos. NZZ.30.9.97 (S.17).


European Centre for Minority Issues

In Flensburg an der deutsch-dänischen Grenze wurde vor knapp einem Jahr des Europäische Zentrum für Minderheitenangelegenheiten gegründet. Das Zielt besteht in der Erforschung ethnischer Minoritäten und der Methoden zur Bewältigung von Minderheitenkonflikten. Als Beispielhaft für den Umgang mit Minoritäten wird vom Institut das Statut betrachten, dass den finnischen Aland-Inseln zugestanden wurde. Die schwedisch sprechende Bevölkerung unterliegt nicht der Militärpflicht, hat ein eigenes Parlament und in den Schulen wird Schwedisch gesprochen. Als diese Regelung 1922 getroffen wurde, war der Widerstand gross, da die Aland-Inseln sich Schweden zugehörig fühlten. Seither ist die vormalige Abwehr allgemeiner Zustimmung gewichen. Das Geld fürs ECMI kommt zu 50% von der dänischen Regierung, daneben gehörend die deutsche Bundesregierung und das Land Schleswig-Holstein zu den Trägern der Stiftung. Das Zentrum will sich nicht für die jeweiligen Minderheiten einsetzen, sondern zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Minderheiten und Mehrheiten beitragen. NZZ. 13.10.97


Dezentralisierung in Portugal

Eine linke Mehrheit im Lissabonner Parlament hat eine Aufteilung des bisher stark zentralistisch verwalteten portugiesischen Festlandes in acht administrative Regionen beschossen. Definitv ist die Dezentralisierung, die bei den Parteien des liberalen und konservativen Lagers auf heftigen Widerstand stösst aber erst nach einem Referendum. Der Urnengang soll zusammen mit einem unverbindlichen EU-Referendum am 25. April 1998 stattfinden. Die Sozialisten und Kommunisten verstehen die Regionalisierung als einen Weg zur effizienteren und bürgernäheren Verwaltung des Festlandes mit seinen rund 9,5 Millionen Einwohnern. Eine eigentliche Föderalisierung Portugals ist aber nicht geplant: gesetzgeberische Kompetenzen werden keine abgetreten. NZZ.11/12.10.97


EU-Rüstungsindustrie

Der britische Verteidigungsminister George Robertson befürwortete eine rasche Rationalisierung der EU-Rüstungs- und Flugzeugindustrie, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU auf diesem Gebiet zu sichern. Die EU-Rüstungs- und Flugzeugfirmen könnten nur dann international wettbewerbsfähig sein, wenn sie sich zu grösseren Einheiten zusammenschliessen. Die Regierung Blair habe die Problematik erkannt und sei zur Hilfeleistung bereit. Sie könne den politischen Rahmen schaffen, der es den Unternehmen erlaube, die Rationalisierungsentscheide zu fällen und durchzuführen. NZZ.8.10.97


Genozid-Konvention

Die Schweiz soll nach dem Willen des Bundesrates 1998 dem Übereinkommen über das Verbot und die Verhütung des Völkermordes beitreten. Als Folge des Beitritts müsste das Strafgesetzbuch ergänzt werden. Die Genozid-Konvention wurde 1948 vereinbart. Sie ist mit 124 Vertragsstaaten eines der am weitesten akzeptierten internationalen Übereinkommen. Dem Völkermordverbot kommt gewohnheitsrechliche Bedeutung zu; es gilt damit auch gegenüber denjenigen Staaten, die der Genozid-Konvention nicht beigetreten sind. Durch die Konvention geschützt wird eine durch Nationalität, Ethnie, Rasse oder Religion gekennzeichnete Gruppe. Des Völkermordes schuldig macht sich nicht nur, wer die ganze Gruppe tötet, sondern schon, wer einzelne Mitglieder umbringt - mit der Absicht, eine solche Gruppe auszurotten. Ereignisse der jüngsten Geschichte haben dem Übereinkommen laut EDA neue Aktualität verliehen. Mit Blick auf die internationalen Verpflichtungen der Schweiz und im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten für Ex-Jugoslawien und Ruanda sei es wünschenswert, dass die Möglichkeit geschaffen werde, Völkermord auch in der Schweiz zu verfolgen und angemessen zu bestrafen. NZZ.7.10.97


EU-Beschäftigungsgipfel

Acht europäische Umwetlverbände (Birdlife International, Climate Network Europe, European Environmetal Bureau, European Federation for Transport and Environment, Friends of the Earth Europe, Greenpeace European Unit, International Friends of Nature, WWF) haben aus Anlass des EU-Beschäftiungsgipfels am 21. 11. 97 in Luxemburg eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema Arbeit und Umwelt erarbeitet und der EU-Kommission übermittelt. Das derzeitige Entwicklungsmodell ist charakterisiert von einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen bei einer gleichzeitigen Unternutzung des Faktors Arbeit mit allen ökologischen Konsequenzen für die Umwelt und sozialen Folgen für die Gesellschaft. Laut der EU-Kommission fallen 50% der Steuern auf den Faktor Arbeit, nur 10% auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen. Um Arbeit und Umwelt zu verbinden, genüge es nicht Beschäftigungsprogramm in traditionellen Umweltsektoren wie Müllentsorgung, Wärmedämmung oder Energieeffizienz zu entwickeln. Gleichzeitig bedürfe es einer deutlichen Umsteuerung in der EU-Wirtschaft durch die Integration des Prinzips von Umweltschutz und Ressourcenschonung in die Produktionsabläufe selbst (green the economy), z.B. durch eine umfassende ökologische Steuerreform, die den Faktor Arbeit entlaste, aber gleichzeitig das Prinzip der Schonung der Ressourcen zu einem Bestandteil der unternehmerischen Kalkulation mache. Über die Stimulierung der Forschung und neuer Wirtschaftszweige, z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien würde die EU gleichzeitig ihre Innovationsschwäche überwinden und die Wettbewerbsfähigkeit in diesen Zukunftsbereichen entwickeln. Europa-Info, 10.97.


Gestiegene Steuern

Die Steuer- und Abgaben Belastung ist 1996 in den Ländern der EU weiter gestiegen. Teilweise durch die Anstrengungen zur Reduktion der öffentlichen Defizite zur Erreichung der Maastrichter-Kriterien bedingt, erhöhten sich die erhobenen Steuern und Sozialabgaben um 0,4% auf durchschnittlich 42,4% des Bruttoinlandproduktes. Seit Anfang der achtziger Jahre hat die Fiskalbelastung damit um 4% zugenommen. Dabei stiegen bis1989 die Steuern deutlich schneller als die Sozialabgaben, während in den 90er Jahren vor allem die Sozialabgaben für die Zunahme verantwortlich waren. Die Anstrengungen der Regierungen zur Reduktion der öffentlichen Defizite führten wahrscheinlich zu einer verstärkten Fiskalbelastung, da die Finanzierung von Staatsausgaben durch Verschuldung möglichst weitgehend vermieden wird. NZZ.3.9.97. TA. 3.9.97


Betrügereien

4504 Fälle von Unregelmässigkeiten und Betrug kostete die EU 1,3 Mrd. Ecu, 1,6% des EU-Haushaltes. So der Jahresbericht der EU-Kommission über die Betrugsbekämpfung. Der Umfang der aufgedeckten organisierten Grossbetrügereien habe dramatisch zugenommen: 5% der Fälle machen zusammen über die Hälfte des festgestellten Schaden aus. Auf der Einnahmeseite des EU-Haushaltes gingen der EU 1996 787 Mio. Ecu an Zöllen und Agrarabschöpfungen verloren (1995: 717 Mio). Die Verluste auf der Ausgabenseite belaufen sich auf 345 Mio. ECU im Bereich Landwirtschaft und 152 Mio. Ecu im Bereich der Strukturfonds. EUR-OP, 2, 1997. Expertenschätzungen bezüglich der durch Betrug verschwundenen Gelder in der EU liegen bei 10% des EU-Budgets.


Freihandelsabkommen EU-Jordanien

Die EU und Jordanien haben ein Assoziierungsabkommen geschlossen. Der Vertrag sieht die schrittweise Senkung der Zollschranken vor, um innerhalb von zwölf Jahren zu einer Freihandelszone zu kommen. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass Jordanien weitere Finanzhilfen erhält. Das Königreich verpflichtet sich in dem Abkommen ferner zur Achtung der Menschenrechte. Die EU bemüht sich, mit allen Mittelmeerstaaten solche Assozierungsabkommen zu schliessen. Als besonders schwierig erweisen sich dabei jeweils die Details der Exporte von landwirtschaftlichen Gütern. NZZ.25.11.97


Maschinenindustrie

Die konjunkturelle Verfassung der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hat sich weiter verbessert. Die Auslandaufträge der ersten neun Monate 1997 nahmen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 8,5% zu. Trotz einer im Quartalsvergleich markanten, durch einen Sonderfaktor beeinflussten Steigerung sind die Inlandaufträge insgesamt immer noch leicht rückläufig (-1,5%), was ein gesamthaftes Auftragswachstum von 6,8% ergibt. Die Ausführen in die EWR-Länder betrugen 63,3% aller Exporte (1996: 65%). Bei grossen regionalen Unterschieden konnten die Ausfuhren nach Asien um 7% gesteigert werden. ASM-Presse und Information. 17.11.97


EU-Etikettierungspflicht für Gen-Soja und -Mais

Aus gentechnisch veränderten Sojabohnen bzw. Mais hergestellte Lebensmittel haben in der EU bisher ohne besondere Etikettierung vermarktet werden können, obwohl die seit dem 15. Mai gültige Verordnung über "neuartige Lebensmittel" (Novel food) entsprechende Vorschriften enthält. Diese Gesetzeslücke wurde nun geschlossen. Die Verordnung trat am 1. November 1997 in Kraft. NZZ. 26.9.97


Nitratrichtlinie

Sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten wird die EU-Nitratrichtlinie 91/676/EWG fast in allen Mitgliedstaaten nur mangelhaft oder gar nicht angewendet. Die Kommission hat deshalb gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Nitratkonzentrationen im Trinkwasser der EU-Länder werden schon sein 1980 in der Momentan in der Überarbeitung steckenden Trinkwasserrichtlinie mit einem Richtwert von 25 mg und einem Grenzwert von 50 mf/l geregelt. Seit 1991 geht die EU-Gesetzgebung auch die Ursachen der Nitratbelastung an. Ziel der Nitratrichtlinie ist es, die landwirtschaftliche Quellen der Nitratbelastung zu mindern. Für besonders belastete landwirtschaftliche Gebiete müssen Sonderzonen ausgewiesen werden. Für sie müssen Aktionsprogramme aufgestellt werden. Momentan laufen gegen 13 der 15 Mitgliedstaaten Verfahren wegen der ganzen oder teilweisen Nichtumsetzung der Richtlinie. Aktionsprogramme haben bisher nur Österreich, Dänemark, Deutschland, Luxemburg und Schweden aufgestellt. Die Kommission erachtet keines der Programme als ausreichend. DNR-EU-Rundschreiben, 11/97.


Abfall & Naturschutz

Die EU-Kommission hat im Oktober zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen 14 EU-Mitgliedstaaten (Ausnahmen: Österreich und Portugal) eingeleitet. Die Regierungen hatten es bislang versäumt, die Richtlinie zur Aufstellung von Abfallwirtschaftplänen (RL 91/156/EWG) und die Richtlinie über gefährliche Abfälle (RL 94/62/EG) in eigenes Recht umzusetzen. Mit der Richtlinie zur Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen soll eine Verringerung des Abfallaufkommens, umweltfreundlich Entsorgungsverfahren und ein integriertes Netz von Einrichtungen zur Abfallentsorgung erreicht werden. DNR-EU-Rundschreiben, 11/97


Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Die "Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen" ist das Resultat einer langjährigen Auseinandersetzung des Europarates zur rechtlichen Verankerung der Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt Europas. Zwar enthält die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Artikel 14 den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Dieses Recht betrifft aber nur den Einzelnen, ohne aber einen positiven Schutz für Minderheitensprachen. Die Charta bezieht sich durchwegs auf Sprachen und nicht auf sprachliche oder nationale Minderheiten. Die von verschiedenen Seiten, vor allem aber von Angehörigen nationaler Minderheiten verlangte Ergänzung der individuellen Menschenrechte durch Kollektivrechte erwies sich als nicht durchsetzbar, da mit der Ideologie der zentralistischen Nationalstaaten nicht vereinbar (Frankreich!). Die Charta zielt darauf, gefährdete bzw. Minderheitensprachen durch geeignete Mittel am Leben zu erhalten. Der private und gesellschaftliche Gebrauch soll gefördert werden. Die Charta schafft keine direkt einklagbaren Rechte. Die Charta stützt sich auf das Territorialprinzip (mit Ausnahme der Behandlung der Sinti und Roma). Dabei ergibt sich das Problem, dass die im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung entstandenen "neuen Minderheiten" nicht erfasst werden. Nicht berührt werden damit auch die schwierigen Probleme von deportierten oder vertriebenen Volksgruppen. NZZ.11.8.97


Selbstbestimmung für indigene Völker

Die dritte Verhandlungsrunde der Arbeitsgruppe der UNO-Menschenrechtskommission zur Ausarbeitung einer Erklärung zu den Rechten der indigenen Völker hat erste bescheidene Erfolge gebracht. Das umstrittene Recht auf Selbstbestimmung (Artikel 3) wurde zwar erst in informellen Gesprächen erörtert, wobei bereits die Erörterung von manchen Beobachtern als Erfolg bezeichnet wurde. Artikel 3 ist deshalb umstritten, weil das Recht auf Selbstbestimmung zumindest theoretisch auch das Recht auf Sezession einschliessen kann. Staaten mit grossen und politisch aktiven indigenen Volksgruppen wie die USA, Australien, Neuseeland und Frankreich versuchen deshalb, den Erklärungsentwurf aus innenpolitischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen - in den Territorien der Indigenen befinden sich in verschiedenen Fällen bedeutende Bodenschätze - abzuschwächen oder dessen Verabschiedung möglichst lange zu verzögern.

Derartige Ängste bestehen, obwohl die Erklärung auch nach einer allfälligen Verabschiedung durch die Uno-Generalversammlung keinerlei bindenden Charakter hätte. Eine ähnliche Politik wie die Bremser verfolgen die relativ diskret agierenden Länder wie China, und andre asiatische und afrikanische Staaten. Viele dieser erst in den 50er und 60er Jahren unabhängig gewordenen Länder befürchten eine Schwächung der staatlichen Institutionen durch neue Rechte für die Urvölker. Ein möglicher Kompromiss sieht vor, das Recht auf Selbstbestimmung auf dessen Ausübung innerhalb der bestehenden Nationalstaaten zu beschränken. Der Vorschlag wurde nicht nur von den Gegnern des Selbstbestimmungsrechtes, sondern auch von den Vertretern der indigenen Völker abgelehnt. Eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes sei diskriminierend und deshalb für die indigenen Völker nicht akzeptabel. NZZ.10.11.97


Russisch als zweite Landessprache?

In einem Bericht zuhanden des EU-Parlaments regt der finnische Abgeordnete Jörn Donner an, Estland, das der EU beizutreten wünsche, solle sich zur Zweisprachigkeit bekennen und Russisch als zweite Landessprache anerkennen. Rund 35% der Population im baltischen Staat sind Nichtesten, die grösstenteils aus Russland, aber auch aus der Ukraine und Weissrussland stammen. Donner bringt zwar Verständnis für die Aversion der Esten gegen alles Russische auf und weist darauf hin, dass die Erinnerung an die Schreckensherrschaft und die Russifizierungskampagne der Sowjets bei vielen noch lange nicht getilgt sei. Gleichwohl dürften aber die russisch-stämmigen Bewohner Estlands heute nicht für die von den Sowjets begangenen Verbrechen verantwortlich gemacht werden. Eine Kollektivschuld gebe es nicht. Donner vertritt zudem die Meinung, dass alle EU-Staaten die vom Europarat ausgearbeitete Konvention zum Schutz nationaler Minderheiten ratifizieren solle, um ihrer Kritik an Estlands Minoritätenpolitik mehr Gewicht zu verleihen. In Estland wurden die Vorschläge von Donner nicht goutiert. Nicht einmal Moskau sei bisher auf den Gedanken gekommen, Russisch als offizielle Zweitsprache zu fordern. Zudem stelle die amtliche Zweisprachigkeit unter den Mitgliedern der EU her eine Rarität dar und könne keinesfalls als Norm herangezogen werden, an der man künftig EU-Kandidaten misst. NZZ.4.9.97


EU-Gerichtshof - Quoten-Urteil

Der EU-Gerichtshof hat Anfangs November sein vor zwei Jahren gefälltes Urteil zur Quotenregelung (Kalanke-Urteil; 17. 10. 95) präzisiert. Im damaligen Urteil wurde die Quotenregelungen des deutschen Bundeslandes Bremen zurückgewiesen. Diese Quotenregelung verlangte den automatischen Vorzug für Frauen bis zur Beseitigung der Unterrepräsentation. Das neue Urteil (Marschall-Fall) betrifft die Quotenregelung in Nordrhein-Westfalen. Diese enthält eine "Öffnungsklausel": Frauen wird bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Vorzug gegeben, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Somit lässt der EU-Gerichtshof Quotenregelungen zu, sofern die Bevorzugung nicht absolut oder generell ist. NZZ.12.11.97


EU-Rügen wegen Telekom-Politik

Die EU-Kommission hat Anfangs November gegen sieben EU-Staaten rechtliche Schritte wegen Versäumnissen bei der Öffnung der Telekommunikationsmärkte eingeleitet. Die von der Brüsseler Behörde am Mittwoch bekanntgegebenen Verfahren richten sich auch gegen Deutschland. Ausserdem sind Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg und Portugal auf der Beschwerdeliste. Gegen Spanien eröffnete die Kommission die zweite Stufe des Verfahrens, nachdem sie das Land schon einmal wegen unzureichender Liberali-sierungsfortschritte gerügt hatte. NZZ. 6.11.97


EU-Stabilitätspakt und deutscher Föderalismus

Nachdem die deutsche Regierung auf EU-Ebene den Stabilitätspakt durchgedrückt hatten, ergab sich für sie das Problem, diesen auch in Deutschland umsetzbar zu machen. Das Problem ergibt sich durch den Umstand, dass Bonn nur den Bundeshaushalt, nicht jedoch die Haushalte der Länder kontrolliert. Die Stabilitätskriterien betreffen allerdings den gesamten Staatshaushalt, inklusive Gemeinden. Eine verbindliche Regelung zwischen Bund und Ländern wird mit grosser Wahrscheinlichkeit eine weitere Zentralisierung der fiskalischen Ordnung in Deutschland mit sich bringen. NZZ. 25./26. 10.97


Streikrecht und freier Warenverkehr

Der Streik der Lastwagenfahrer in Frankreich hat in der EU das Problem aufgeworfen, ob das Streikrecht mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs vereinbar ist. Zwar ist in der EU die Regelung des Streikrechtes bei den Mitgliedstaaten verblieben. Anderseits liegt laut Artikel 5 des EU-Vertrages ein Vertragsbruch vor, "wenn die Gesetzgebung oder die Verwaltung der Mitgliedstaaten vom Gemeinschaftsrecht verbotene Verhaltensweisen der Marktbürger [..] nicht verhindert." Dies könnte zu einer Unterbindung der Blockaden verpflichten. Der Streik der Lastwagenfahrer könne auch ohne Blockade der internationalen Routen durchgeführt werden. NZZ.5.11.97


Aufgeklärter Despotismus

In einem Artikel in der NZZ wird der Euro als (positives!!) Projekt beschrieben, dem Sozialstaat in Westeuropa zu Leibe zu rücken. Da der Abbau des Sozialstaates demokratisch nicht zu bewerkstelligen sei, könne hier nur der Euro helfen: "Der Euro steht am Ende der doppelten Illusion vom mündigen Bürger, der nichts Unvernünftiges fordert, und von der weisen Regierung, die nichts Unverantwortliches verspricht" und "Der Euro war, ob die Politiker das nun beim Unterzeichnen zu Maastricht 1992 wollten oder nicht, ein Akt des aufgeklärten Despotismus". Für solchen Klartext bedanken wir uns. NZZ. 13.11.97


Der Satz des Jahres

"Die Verbraucher sind bisher immer zu kurz gekommen in der Europäischen Union" (EU-Kommissarin Emma Bonino, Spiegel 44/1997; S. 72.)


Kinderarbeit

Weltweit arbeiten mehr als250 Millionen Kinder unter Bedingungen, die ihre Gesundheit und Entwicklung schädigen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der internationalen Kinderabeitskonferenz in Oslo einigten sich auf die schnellstmögliche Ächtung der unerträglichsten Formen von Kinderarbeit wie Sklaverei und Prostitution und auf eine vollständige Abschaffung von Kinderarbeit innerhalb von 15 Jahren. Eine solche Vereinbarung im Rahmen der Uno-Arbeitsorganisation ILO soll bestehende Konventionen - wie das Arbeitsverbot für Kinder unter 14 Jahren und den Uno-Rechtskatalog für Kinder - ergänzen und verstärken. Betroffene forderten statt Verbote mehr Rechte: Der 15jährige Dibou Faye aus Senegal bemerkte: "Diese Konferenz macht unser Leben nur noch schwerer, denn statt besserer Arbeitsbedingungen und höherer Löhne wird eine Abschaffung unserer Existenzgrundlagen angestrebt." Entsprechend müsste es denn auch weniger darum gehen, Kinderarbeit zu verbieten, als den Zwang für Kinder zur Erwerbsarbeit aufzuheben. TA.31.10.97


Globalisierung und Steuerentwicklung

Unter dem Druck der Globalisierung werden die Unternehmen weniger belastet, während die Steuerquote insgesamt zunimmt. So sanken die Unternehmenssteuersätze in Dänemark von 50 auf 34%, in Frankreich von 50 auf 33, in Grossbritannien von 45 auf 33, in den Niederlanden von 43 auf 33, in Österreich von 55 auf 34, in den USA von51 auf 40. Demgegenüber stiegen Fiskalquoten insgesamt: in den OECD-Staaten von 35 auf 38,4, in den EU-Staaten von 36,7 auf 42,5, in der Schweiz von 30,8 auf 33,9. Berner Bund, 20.10.97


Beschäftigungsgipfel

Die EU weiss auf Probleme, welche die Öffentlichkeit beschäftigen zu reagieren - wenn nicht mit griffigen politischen Entscheidungen, dann wenigstens mit publikumswirksamen Aktionen. Als ein Paradebeispiel für eine solchen unwirksamen Aktionismus, der die öffentliche Meinung beschwichtigen soll, ist der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg vom November zu betrachten. Die gesamte Politik der EU läuft auf mehr Arbeitslose hinaus (Maastrichter-Konvergenzkriteiren, Stabilitätspakt, Deregulierung der öffentlichen Dienste, usw.). Da die steigende Arbeitslosigkeit jedoch den EU-Konsens in den Mitgliedsländern zunehmend gefährdet, muss eine Werbemassnahme her. Es soll der Anschein erweckt werden, man werde tätig.

Die "Tätigkeiten" berühren das rezessive EU-Projekt nicht - einige der Massnahmen werden es sogar verschärfen, da die EU die Lösung des Problems in der Verschärfung der Massnahmen sieht, die es geschaffen haben (Liberalisierung!). Im übrigen empfehlen sich die EU-Staaten Massnahmen, welche den Arbeitsmarkt flexibilisieren sollen: innerhalb von maximal fünf Jahren, soll jeder Mitgliedstaat dafür sorgen, dass allen Jugendlichen ein Neuanfang in Form eines Arbeitslatzes, einer Ausbildung, einer Umschulung, einer Berufserfahrung oder einer anderen die Beschäftigungschancen fördernden Massnahmen ermöglicht wird, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind. Erwachsene sollen nicht länger als zwölf Monate arbeitslos sein, ohne dass ihnen ein ähnlicher Neuanfang vorgeschlagen wird. Die Zahl der Arbeitslosen, die in den Genuss aktiver Arbeitsmarktmassnahmen kommen, soll schrittweise erhöht werden. Die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit soll reduziert werden - das ganze im Zeichen der "Subsidiarität": Jedes Land darf sein eigenes Menu zusammensetzen und soll den anderen über seine Anstrengungen Bericht erstatten. Gruppendynamik statt Politik!


EU-Forschung - Nichts Neues unter der Sonne

Periodisch wiederkehrend kritisiert der EU-Rechnungshof die Forschungspolitik der EU. Für Forschungsprogramme werde sinnlos Geld verschwendet. Insgesamt, so Expertenschätzungen, kommen von den immerhin 25 Milliarden Mark, die von der EU im laufenden Fünfjahresplan für Forschung verteilt werden, allenfalls 60 Prozent bei den Wissenschaftlern an. So versickern zum Beispiel beim Programm "Biomed 2", mit dem zwischen 1994 und 1998 die biomedizinische Spitzenforschung in Europa gefördert werden soll, Millionen in die Verwaltung. 14 Monate lang wurden Anträge auf "Biomed"-Förderung geprüft. Aus einem vertraulichen Bericht des EU-Rechungshofes geht hervor, dass bei acht anderen, zufällig ausgewählten Forschungsvorhaben von knapp 12 Millionen Mark an Zuschüssen gut 3,5 Millionen Mark zweckentfremdet wurden - meist nicht aus betrügerischer Absicht, sondern weil die Vorschriften so monströs seien. Der Spiegel 41/1997.


EU-Forschungsprojekte Schweizer Hochschulinstitute und Grossunternehmen beteiligen sich in zunehmendem Masse an Forschungsprojekten der EU-Rahmenprogramme. Der Bund unterstützt sie 1997 mit etwa 90 Millionen Franken. In einer Evaluation äussern die partizipierenden Forscher Zufriedenheit. Es wird aber auch kritisiert, dass sich die Teilnehmerschaft einseitig zusammensetzt: Kleine und mittlere Betriebe haben im ganzen gesehen wenig Gewicht; zudem dominieren Vorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie. Unter den Motiven zur Teilnahme an EU-Forschungsprojekten steht für die schweizerischen Projektpartner die Finanzierung im Vordergrund. Weniger häufig werden die EU-Programme als notwendige Ergänzung der schweizerischen bezeichnet. Wichtige Beweggründe sind auch der Aufbau geschäftlicher Kooperationen. Die Verfahren werden von den KMU-Vertretern als mühselig und kostspielig bezeichnet. Auf Grund des EWR-Neins ist die Schweiz von der Koordination von EU-Forschungsvorhaben ausgeschlossen. Die Stellung der Schweiz hat in der Praxis aber nicht nur Nachteile. Schweizerische Partner sind attraktiv, da sie ihr Geld selber mitbringen, statt den Anteil an den EU-Mitteln zu schmälern. Die volle Beteiligung der Schweiz würde nach dem heutigen Stand einen Fünfjahresbeitrag von 800 Millionen Franken kosten. NZZ.9.9.97


25 Jahre Freihandelsabkommen Schweiz - EU

Ende Oktober wurde im Rahmen der 42. Sitzung des gemeinsamen Ausschusses in Basel der 25. Jahrestag des Freihandelsabkommens Schweiz - EU gewürdigt. Mit seinem Inkrafttreten 1973 beseitigte das Freihandelsabkommen Zölle und mengenmässige Beschränkungen auf Industriegütern und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Ausgeschlossen von der Liberalisierung waren die Landwirtschaft, die Dienstleistungen und die Personenfreizügigkeit. In der folge wurde aber im Rahmen der "Entwicklungsklausel" auf weiteren Gebieten Liberalisierungsschritte unternommen, beispielsweise im Versicherungssektor. Das Freihandelsabkommen trug dazu bei, dass die Schweiz heute gemäss Blankart der zweitgrösste Kunde der EU (nach den USA) und deren drittgrösster Lieferant (nach den USA und Japan) ist. Von den schweizerischen Exporten gehen 61% in die EU und 97% der Importe kommen aus der EU. NZZ.30.10.97


Euro-Anbindung kostet 16 Milliarden

Durch den Beitritt der Schweiz zur EU und zur Währungsunion würde der schweizerischen Volkswirtschaft nicht billig zu stehen kommen, wie eine Reihe von Ökonomen in den letzten Jahren betont haben. Der traditionelle Zinsvorteil der Schweiz von rund 2 Prozent gegenüber Deutschland ginge wahrscheinlich schnell verloren. Bei einer Hypothek von 500 000 Franken würde dieser Zinsanstieg immerhin einen jährliche Mehrbelastung von 10 000 Franken mit sich bringen. Der Chefanalyst der Bank Julius Bär, Hans Kaufmann, hat nun auszurechnen versucht, wie teurer die Aufgabe der Zinsinsel zu stehen käme. Der wichtigste Posten dabei betreffe die Erhöhung der Kapitalkosten, die er auf rund 16 Milliarden Franken pro Jahr schätzte. Dies entspräche 1,5 bis 2 Prozent der Summe aus der Gesamtverschuldung der öffentlichen Hand und von Privatschuldnern (Anleihensobligationen, Privatauslehnungen, Hypotheken, usw.). Berner Bund, 23.10.97. Dies würde vor allem auch die Mieter treffen. Rudolf Strahm schätzt in seinem neuen Wirtschaftsbuch die entsprechenden Verluste der Mieter auf mehrere Milliarden!


Formulare statt Grenzen

"Der freie Austausch findet nicht statt", erklärte Martin Lamm, Präsident der Handwerkskammer Freiburg im Breisgau anlässlich des 6. Dreiländer-Kongresse in Basel (Mitte November 1997) zum EU-Binnenmarkt. Die Formalitäten, die es zu erfüllen gebe, seien nach wie vor enorm, oft geradezu unzumutbar. Von offenen Grenzen zu sprechen sei daher "realitätsfremd". Die Grenzöffnung innerhalb der EU habe Erwartungen geweckt, nicht zuletzt auf Grund bürokratischer Hindernisse nicht erfüllt worden seien. NZZ.17.11.97


Steuern - Koordinierung statt Harmonisierung

Im Sommer sah's noch so aus, als würde die EU einen Versuch zur Steuerharmonisierung unternehmen. Dieser scheiterte. Der neue Anlauf, in der EU in Zukunft Steuerverzerrungen im Zeichen des herannahenden Euro zu vermeiden, ist von Realismus geprägt. Die Vorlage läuft nun nicht mehr unter dem Stichwort "Harmonisierung", sondern unter dem der "Koordinierung". Als Hauptstossrichtung zeichnet sich die Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch steuerliche Anreize ab. Dazu bedarf es nicht neuer Instrumente. Der Vertrag verbietet Beihilfen in den einschlägigen Artikeln 92 und 93 auch in Form steuerlicher Vergünstigungen. Unklar ist die Lage bei der Zinsbesteuerung. Bonn, das die Debatte zusammen mit Belgien vom Zaun getreten hatte, stürmt nun nicht mehr so forsch voran. Im Bonner Finanzministerium strebt man nach einem Kodex des Wohlverhaltens zwischen den Mitgliedstaaten - möglichst mit allgemeiner Quellensteuer - an. Bonn besteht auf Subsidiarität und der nationalen Souveränität - Luxemburg braucht noch nicht zu zittern. EU-Magazin, 10/1997.


EU-Haushaltsentwurf 98

Die Finanzminister kürzten den Ratsentwurf für den Haushalt 1998 um 1,8 Milliarden ECU. Um 1 Milliarde ECU wurden die diversen Sturkturfonds gekürzt. Auch in den Bereichen Bildung und Jugend (Programme Leonardo und Sokrates, Europäisches Freiwilligenjahr) um 71 Millionen ECU und in der Sozialpolitik um 25 Prozent. EU-Magazin, 10/97


Alle Jahre wieder

Der EU-Rechungshof analysiert jedes Jahr den EU-Haushalt und kommt alle Jahre mehr oder weniger zu den gleichen Resultaten. Die EU-Länder haben, laut Rechnungshof, im vergangenen Jahr etwa 4 Mrd. Ecu (rund 6,4 Mrd. Fr.) an Haushaltmitteln verschwendet. Von Misswirtschaft und Schlamperei betroffen seien 5,3 % des Haushaltvolumens von 81,8 Mrd. Ecu (im Vorjahr 5,9%). Hauptfehlerquellen seien die Mengenberechnungen und die Berechtigungsbescheinigung für Unterstützungszahlungen in den Agrar- und Strukturfonds. Bei den Ausgleichszahlungen für Getreidebauern stellte der Rechungshof eine Überkompensation von 3 Mrd. Ecu fest. Für die von der BSE-Krise geschädigten Rind- und Kalbfleischerzeuger sei ebenfalls zu viel gezahlt worden, im Zeitraum von 1993 bis 1996 etwa 387 Mio. Ecu. Hinsichtlich der Regionalfonds kritisierte der Rechungshof unberechtigte und unbegründete Zahlungen. NZZ.19.11.97


Kaum Parallewährung

Laut SBN-Präsident Meyer ist es unwahrscheinlich, dass der Euro in der Schweiz zur Parallelwährung wird. Berner Bund. 5.11.97


Standort Schweiz

Allen Lamenti zum Trotz bleibt die Schweiz aus der Sicht ausländischer Unternehmen ein guter Standort - dies laut einer Umfrage der Swiss-American Chamber of Commerce bei ihren Mitgliedern. Louis Hughes (General Motors) bemerkte bezüglich des EU-Beitritts, dass hinter jedem Standort verschiedene Gründe stünden und das Punkten wie Geographie, Infrastruktur, steuerliche Rahmenbedingungen und Geschäftsklima eine hohe Bedeutung eingeräumt werden müsse. NZZ.5.9.97


EU-Beschäftigungsgipfel

Acht europäische Umwetlverbände (Birdlife International, Climate Network Europe, European Environmetal Bureau, European Federation for Transport and Environment, Friends of the Earth Europe, Greenpeace European Unit, International Friends of Nature, WWF) haben aus Anlass des EU-Beschäftiungsgipfels am 21. 11. 97 in Luxemburg eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema Arbeit und Umwelt erarbeitet und der EU-Kommission übermittelt. Das derzeitige Entwicklungsmodell ist charakterisiert von einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen bei einer gleichzeitigen Unternutzung des Faktors Arbeit mit allen ökologischen Konsequenzen für die Umwelt und sozialen Folgen für die Gesellschaft. Laut der EU-Kommission fallen 50% der Steuern auf den Faktor Arbeit, nur 10% auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen. Um Arbeit und Umwelt zu verbinden, genüge es nicht Beschäftigungsprogramm in traditionellen Umweltsektoren wie Müllentsorgung, Wärmedämmung oder Energieeffizienz zu entwickeln. Gleichzeitig bedürfe es einer deutlichen Umsteuerung in der EU-Wirtschaft durch die Integration des Prinzips von Umweltschutz und Ressourcenschonung in die Produktionsabläufe selbst (green the economy), z.B. durch eine umfassende ökologische Steuerreform, die den Faktor Arbeit entlaste, aber gleichzeitig das Prinzip der Schonung der Ressourcen zu einem Bestandteil der unternehmerischen Kalkulation mache. Über die Stimulierung der Forschung und neuer Wirtschaftszweige, z.B. im Bereich der erneuerbaren Energien würde die EU gleichzeitig ihre Innovationsschwäche überwinden und die Wettbewerbsfähigkeit in diesen Zukunftsbereichen entwickeln. Europa-Info, 10.97.


Kläranlagen-Debakel

In der EU sind 12 000 der 40 000 Kläranlagen defekt. Ein vom EU-Rechnungshof diskutierter Sonderbericht zur Gewässerverschmutzung in der EU weist weiter darauf hin, dass nicht wenige Kläranlagen zwar fertiggestellt, aber nicht in Betrieb seine, weil die Elektrizitätsrechnungen nicht bezahlt werden oder weil man in ländlichen Gebieten nicht damit umzugehen wisse. So hätten in Italien von sechs geprüften Kläranlagen fünf nicht funktioniert. Insgesamt müsse dort wie in Belgien auch die Hälfte aller Anlagen repariert werden. Alarmierend sind nach dem Bericht die Verhältnisse in der Bretagne. Obwohl diese Region EU-Zuschüsse aus allen drei Strukturfonds erhalte, sei die Bevölkerung einem Nitratgehalt ausgesetzt, der das Zehnfache des EU-Grenzwerts betrage. Von den 1500 Schweinezuchtbetrieben, die dort pro Jahr drei Millionen Schweine mästeten, seien nur 2 mit einer Kläranlage ausgestattet. Teilweise katastrophal sei die Behandlung des in Kläranlagen anfallenden giftigen Schlamms, der in Korsika, Italien und Portugal unbehandelt auf öffentlichen Abfallplätzen abgekippt werden. EU-Rechnungshofpräsident Bernhard Friedmann sagte Ende September 97 anlässlich der "Euronatur"-Preisverleihung in Bonn, die für Umweltfragen zuständige Generaldirektion XI der EU-Kommission sei "ein zahnloser Tiger, sie hat keine Macht und auch kein Recht auf Kontrolle vor Ort". Der Spiegel, 40/97.


BSE-Verwarnungen

Die EU-Kommission hat Grossbritannien, Frankreich, Spanien und Portugal erneut wegen der mangelhaften Umsetzung von Bestimmungen zur Bekämpfung der Rinderseuche BSE verwarnt. GB erhielt eine begründete Stellungsnahme wegen mangelhafter Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Fleisch und Kühlhäuser, hiess es. Frankreich würde wegen seiner Weigerung verwarnt, strenge Standards bei der Herstellung von Tiermehl anzuwenden. In Spanien ging eine begründete Stellungnahme wegen Mängeln bei der Tiermehlherstellung. Die begründete Stellungnahme ist die zweite Stufe eines Verfahrens, das bis zu einer Klage vor dem EU-Gerichtshof führen kann. Die EU-Kommission hatte bereits Mahnbriefe an elf Mitgliedstaaten wegen der Nichteinhaltung von BSE-Bestimmungen beschickt. Portugal erhielt erneut einen Mahnbrief. NZZ.13.11.97.


Sonntagspredigten und Alltagsrealtität

In Wien trafen sich im November Europas Verkehrs- und Umweltminister zur Regionalkonferenz "Transport und Umwelt", die von der Uno-Wirtschaftskommission für Europa einberufen worden ist. Bundesrat Leuenberger kritisierte vor den Konferenzteilnehmern die internationale Verkehrspolitik. Er wies darauf hin, dass ihm seine Amtskollegen hinsichtlich der angestrebten Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene vom Prinzip her zustimmten; gleichzeitig widersetzten sie sich aber einer Einführung einer Fiskalabgabe zur Umlagerung des Verkehrs. Er habe manchmal den Eindruck, dass Umwelttagungen Sonntagspredigten glichen, während die Verhandlungen über die Besteuerung des Schwerverkehrs die Alltagsrealität spiegelten. Der schweizerische Verkehrsminister appellierte an eine kohärente Umwelt- und Verkehrspolitik. NZZ.14.11.97


Asbestverseuchung

Durch Pannen und Nachlässigkeit bei der Sanierung des Brüsseler Kommisionsgebäudes Berlaymont wurde wahrscheinlich das gesamte Eurokratenviertel im Umkreis von drei Kilometern mit Asbeststaub und -fasern verseucht. Zwei Kontrollberichte kommen zu einem vernichtenden Urteil über den Umgang mit dem krebserregenden Bauschutt und über mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen für die Arbeiter. So ist die weisse Schutzplane um das Gebäude teilweise eingerissen. Die Abluftfilter sind unzureichend. Bereits sanierte Abschnitte im 13 Etagen-Gebäude seien durch mangelnde Abschirmung wieder kontaminiert worden. Spiegel, 45/1997.


EU-Patentregeln für Biotechnologie

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich Ende November nach einem zehnjährigen Patt auf einen Richtlinienvorschlag zum Schutz biotechnologischer Erfindungen geeinigt. Der Vorschlag muss noch vom EU-Parlament genehmigt werden. Menschen und dessen Teile dürfen nicht geklont werden. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf menschliche Embryos. Ferner sind sogenannte Keimbahninterventionen nicht erlaubt. Teile des menschlichen Körpers sollen patentiert werden können, sofern es Forschern gelingen sollte, diese ausserhalb eines menschlichen Körpers zu reproduzieren. Das Patentieren von Tieren ist grundsätzlich erlaubt, untersteht aber gewissen Einschränkungen. Eingriff ins Erbgut und deren wirtschaftliche Nutzung sollen zur zu medizinischen Zwecken zulässig sein. Zwecks reiner Nahrungsmittelproduktion sind sie also nicht zulässig. Solche Manipulationen müssen ferner durch "substantiellen medizinischen Nutzen" gerechtfertigt werden können und dürfen dem Tier keine Leiden zufügen. Im Gegensatz zu Mensch und Tier können aber Pflanzen und pflanzliche Lebensmittel als Patent angemeldet werden. NZZ.28.11.97


Hormon-Rindfleisch

Der Schiedsauschuss der Welthandelsorganisation (WTO) hat das sei acht Jahren bestehende Einfuhrverbot der EU für hormonbehandeltes Rindfleisch aus den US£A in seinem Abschlussbericht als unrechtmässig verurteilt. Nach Auffassung des WTO-Ausschusses stellt das Einfuhrverbot für Rinder, die mit Wachstumshormonen behandelt worden sind, ein unfaires Handelshindernis dar, da es keine wissenschaftlichen Grundlagen für das Verbot gebe. NZZ.20.8.97 Die EU legte gegen das WTO-Urteil zwei Tage vor Ablauf der Einsprachefrist Einspruch ein. NZZ. 24.9.97


Europarat und Klonen von Menschen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Ende September in Strassburg den Entwurf eines Zusatzprotokolls zu der im vergangenen Jahr beschlossenen Bioethik-Konvention des Europarats genehmigt. Die Regierungen werden im Zusatzprotokoll aufgefordert, rechtliche Regelungen über ein Verbot des Klonens von Menschen einzuführen. Dieses Verbot soll jeglichen Eingriff mit dem Ziel der Erzeugung eines Menschen verhindern, der auf der Grundlage des Zellkerns genetisch identisch mit einem andern lebenden oder toten Menschen ist. NZZ.24.9.97


EU und Saatgut

Seit den zwanziger Jahren legen nationale Sortenschutzgesetze fest, welches Saatgut auf dem freien Markt verkauft werden dar. Die Entscheidung dr EU, diese nationalen Vorschriften im Binnenmarkt zu vereinheitlichen, führte 1980 zu einem Fiasko für die Vielfalt der Kulturpflanzen: Der gemeinsame Sortenkatalog katapultierte auf eine Schlag 1500 Gemüsesorten aus dem Handel. Der Patentschutz, den die EU von unbelebter Materie auf alle kommerziell interessanten gentechnisch veränderten Lebewesen ausdehnen will, wird die Spielräume für Forscher, Züchter und Bauern noch weiter einengen. GLS, Gemeinschaftsbank Bochum, Bankspiegel 3/97, Heft 163.


Jahresbericht über Umsetzung von EU-Recht

Umweltrichtlinien werden von den Mitgliedstaaten nach wie vor weder frist- und ordnungsgemäss umgesetzt noch zufriedenstellend von innerstaatlichen Behörden angewendet (14. Kontrollbricht; 97/C332/01 im Amtsblatt vom 3.11.97). Im Umweltbereich zeigen sich damit die ähnlichen Probleme wie in den Vorjahren. EU-Rundschreiben, 11/97.


Abfall & Naturschutz

Die EU-Kommission hat im Oktober zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen 14 EU-Mitgliedstaaten (Ausnahmen: Österreich und Portugal) eingeleitet. Die Regierungen hatten es bislang versäumt, die Richtlinie zur Aufstellung von Abfallwirtschaftplänen (RL 91/156/EWG) und die Richtlinie über gefährliche Abfälle (RL 94/62/EG) in eigenes Recht umzusetzen. Mit der Richtlinie zur Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen soll eine Verringerung des Abfallaufkommens, umweltfreundlich Entsorgungsverfahren und ein integriertes Netz von Einrichtungen zur Abfallentsorgung erreicht werden. EU-Rundschreiben, 11/97


Flugverkehr

Zwei umweltpolitische Vorschläge der EU-Kommission zum Flugverkehr sind derzeit aufgrund der Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und verschiedenen Abteilungen der Kommission, aufgrund des Widerstandes der Flugbranche sowie aufgrund der Verwicklungen des internationalen Rechts von einem frühzeitigen Vergessen bedroht. Dies bezieht sich auf Pläne innerhalb der Kommission, die Nox Emissionen des Flugverkehrs dadurch einzudämmen, dass neue Maschinen bis zum Jahr 2002 ihre Nox-Emissionen um 16% reduzieren müssen. Diese neuen Werte sollten ältere Maschinen ab dem Jahr 2007 betreffen. Auch der Versuch der Kommission, neue Flugzeuge per Richtlinie um 3 Dezibel leiser zumachen, droht zu scheitern. Folgerichtig empfehlen einige der zuständigen Beamten in der Kommission den Flughäfen, dem Zürcher Beispiel zu folgen und einseitig Auflagen für Lärm und Nox-Emissionen zu erlassen. EU-Rundschreiben, 11/97


Novel-Food

Die EU-Kommission, vor allem der Binnenmarktkommissar Bangemann, hat es durch einfaches Nichts-Tun geschafft, die diese Saison die Kennzeichnung von Gentech-produkten noch einmal zu verhindern. An sich hätte nach dem ausdrücklichen Willen der Mitgliedstaaten, eine Verordnung zur Kennzeichnung genetisch modifizierten Sojas und Mais spätestens zum 1. November in Kraft treten sollen. Seitdem dieser Beschluss jedoch im Juli gefällt wurde, hat es die Kommission versäumt, die vorgesehene Kennzeichnungsregelung für Novel Food-Produkte zu konkretisieren. EU-Rundschreiben, 11/97


Neu-Mitglieder und Umwelt

Nach der empirischen Untersuchung der ersten zwei Mitgliedsjahre kann festgestellt werden, dass der Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands für die Umwelt wenig brachten. Die neuen Mitgliedstaaten haben zwar tendenziell einen positiven Einfluss auf die Weiterentwicklung der EU-Umweltpolitik. Schweden ist es z.B. zu verdanken, dass das Thema "Saurer Regen" wieder auf die umweltpolitische Agenda gelangt ist. Den hohen Erwartungen, mit denen die neuen Mitgliedstaaten als Umweltvorreiter in der Union gestartet sind, konnten sie jedoch nicht entsprechen. Der Einfluss wurde in einer Studie an Beispielen untersucht.

IVU-Richtlinie: Ziel: vorsorgender Umweltschutz, der schon bei der Planung und Zulassung industrieller Anlagen die Konsequenzen für alle drei Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) integriert berücksichtigt. Der IVU-Verhandlungsprozess bildet ein Paradebeispiel für den geringen Einfluss der neuen Mitgliedstaaten bei Ratsentscheidungen. Zwar erreichten sie moderate Anpassungen des Richtlinientextes, insbesondere Finnland konnte seine weitergehenden Ziele aber nicht durchsetzen.

"Review-Prozess": Es geht um die bei den Beitrittsverhandlungen versprochene Überprüfung der EU-Gesetzgebung, um diese allenfalls den Umwelt-Niveaus der Beitrittsländer anzupassen. Das Ziel soll ein Anheben der EU-Standards sein, die dann nach einer vierjährigen Übergangsperiode, in der die neuen Mitgliedstaaten ihr alte Gesetzgebung beibehalten dürfen, in der gesamten Union gelten sollen. Bisher hat der "Review-Prozess" jedoch vor allem gezeigt, wie gering der Einfluss der neuen Mitgliedstaaten in der für die Erarbeitung der zu modifzierenden Richtlinien zuständigen Kommission ist. Der Verlauf des Review-Prozesses deutet darauf hin, dass höchstens mit einer Anhebung der Standards auf das niedrigste Niveau eines neuen Mitgliedes zu rechnen ist. EU-Rundschreiben, 11/97.


Volksabstimmungen zu "Amsterdam"

Zum Amsterdamer Vertrag wird es am 28 Mai 1998 in Dänemark eine Volksabstimmung geben. Der dänische Ministerpräsident Rasmussen sparte nicht mit (unglaubwürdigen) Drohungen: ein Nein werde Dänemrak in eine "zutiefst chaotische Situation führen" (NZZ.8.10.97). In Irland wird das obligatorische Referendum vermutlich im März 1998 stattfinden. Ein nicht-bindendes Referendum über die "weitere Integration" wird in Portugal stattfinden.


WEU-Integration in die EU

Die Westeuropäische Union (WEU), der militärische Arm der EU in spe, integrierte sich anlässlich einer zweitägigen Konferenz in Erfurt stärker in die EU. Die Aussen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten kamen überein, dass der Vorsitz von WEU und EU möglichst zusammengelegt werden soll. Möglich ist dies, wenn die EU-Staaten, die den EU-Vorsitz führen, auch Mitglieder WEU sind. In Erfurt wurde ebenfalls die Schaffung eines Militärausschusses nach dem Vorbild des entsprechenden Nato-Gremiums beschlossen. Dieses soll die höchste militärische Autorität der WEU darstellen. Ihm will man die Planung von Kriseneinsätzen überlassen. Der deutsche Aussenminister Kinkel meinte, die WEU sei zu einem "Sicherheitsarm" der EU geworden, dem auch eine Klammerfunktion zu den mittel- und osteuropäischen Staaten zukomme. Deren zehn sind bisher als Partnerländer der WEU behandelt worden. Schliesslich ist in Erfurt entschieden worden, die Entwicklung von Waffen weiter zu harmonisieren. Bis in einem Jahr soll die Idee einer "europäischen" Rüstungsagentur konkretisiert werden. Nicht gelöst sind weiterhin die Fragen der Kooperation zwischen WEU und Nato oder der Entscheidungsbefugnisse der EU gegenüber der WEU. NZZ.19.11.97


Europarat und Personenminen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Ende September eine Entschliessung verabschiedet, die das Ministerkomitee des Rates auffordert, darauf hinzuwirken, dass möglichst alle seine Mitglieder das weltweite Übereinkommen für ein Verbot von Personenminen an der Ottawa-Konferenz im Dezember unterzeichnen. Der Europarat solle zudem die weltweiten Bemühungen um ein grundsätzliches Verbot von Personenminen durch eigene verschärfte Vorschläge unterstützten. An der Uno-Konferenz im August (Oslo) hatten sich bereits 22 der 40 Europaratsstaaten für ein Verbot der Personenminen ausgesprochen. NZZ.25.9.97


Forderung nach Föderalismus und direkter Demokratie

Auf der Suche nach mehr Effizienz im öffentlichen Sektor wird in Deutschland mit wachsender Bestimmtheit die Meinung vertreten, dass die Wiederbelebung des Föderalismus eines der wirksamsten Mittel gegen leichtfertigen Umgang des Staates mit Steuergeldern wäre. Ansatzweise wird auch die Frage diskutiert, ob zur Kontrolle von Politkern und Verwaltung möglicherweise Formen der direkten Demokratie einzuführen wären, da Erfahrungen in den USA und der Schweiz den Schluss nahelegen, dass die direkte Kontrolle durch die Stimmbürger nicht nur zu einem effizienteren Staat, sondern auch zu einer besseren Steuermoral führt. NZZ.26.9.97


Jörg Thalmann - gegen EU-Beitritt

Jörg Thalmann, emeritierender Berichterstatter aus Brüssel und begeisterter Anhänger eines europäischen Bundesstaates, ist gegen den Beitritt der Schweiz zur EU. Dazu führt er folgende Gründe an: (1) Das "Friedenswerk" EU sei gefestigt und laufe auch ohne die Schweiz. Es brauche heute mutige Impulse für seine Weiterentwicklung und erneute Abtretungen von "nationaler" Souveränität vor allem auf dem Feld der Aussenpolitik. Die Schweiz würde in der EU jedoch zu den Bremsern gehören. (2) Die Mitbestimmung des Volks erlitte in der EU beträchtliche Einbussen, die "noch nicht" durch Elemente der direkten Demokratie auf EU-Ebene kompensiert würden. (3) Die Schweiz habe eine wichtige Mission in und für Europa, die sie ausserhalb der EU besser erfüllen kann als in der Union: die Durchsetzung einer ökologischen Verkehrspolitik im Alpenraum. Berner Bund, 8.10.97


SPS-Präsidentin U. Koch will direkt in die EU

Nach der Krise der bilateralen Verhandlungen in der ersten Hälfte November forderte die SPS-Präsidentin Ursula Koch, das Beitrittsgesuch wieder zu aktivieren. Argumentation: "Die Schweiz wird so in den Verhandlungen ernster genommen, wenn die EU erkennt, dass wir nicht nur Rechte beanspruchen, sondern auch volle Pflichten übernehmen wollen." Jetzt würden die Schweizer bloss als Rosinenpicker gelten. Erst in der EU könnten wir unseren Argumenten zum Durchbruch verhelfen (Berner Bund. 7.11.97). Die Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Immerhin möchte die EU, dass man ihren Verkehr durch die Alpen subventioniert - von wegen Rosinenpickerei.


Lomé-Abkommen

Ende Oktober fand in der togolesischen Hauptstadt Lomé die 25. Paritätische EU-AKP-Versammlung statt. Diese umfasst 70 EU-Parlamentarier und 70 Parlamentarier aus den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP), die als ehemalige Kolonien von EU-Staaten zu diesen nähere Beziehungen unterhalten. Lord Plumb, Präsident der EU-AKP-Versammlung bemerkte in seiner Ansprache, dass die seit 1975 auf der Grundlage der Lomé-Konventionen bestehende Kooperation auf vielen Gebieten Fortschritte gebracht habe. Die Hoffnung auf eine Überwindung der Ungleichheit zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden hätten sich aber nicht erfüllt. Unter Berufung auf Zahlen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds erklärte Plumb, dass 3 Mrd. Personen von weniger als 2$ am Tag leben müssten, 1,3 Mrd. sogar von weniger als 1$. 150 Mio. Kinder hätten keine Chance, jemals zur Schule zu gehen. Bei einem Bevölkerungszuwachs von 80 Mio. Personen jährlich, würden nach Berechnungen der Weltbank in 30 Jahren nicht mehr 3 Mrd., sondern 5 Mrd. Personen unter der Armutsgrenze von 2$ pro Tag mit entsprechend katastrophalen Folgen für die Umwelt leben. Während heute 4% der tropischen Regenwälder verlorengingen, würden es dann 24% jährlich sein. Plumb kritisierte, dass die EU, im Rahmen der internationalen Institutionen zuwenig politischen Einfluss zur Änderung der Situation ausübe. NZZ. 29.10.97


Schwedens Alkoholmonopol

Laut EU-Gerichtshof stellt Schwedens Alkoholmonopol keinen Verstoss gegen den EU-Vertrag dar. Allerdings muss Schweden bei der Einfuhr alkoholischer Getränke zusätzlich liberalisieren. Die Einfuhr nicht-schwedischer Produkte ist nämlich von einer Herstellungs- oder Grosshandelslizenz abhängig, was mit Zusatzkosten verbunden ist, die bei einheimischen Produkten nicht anfallen. Damit sei eine Einschränkung des innergemeinschaftlichen Handels gegeben, die gegen Gemeinschaftsrecht verstösst. NZZ. 24.10.97


Episoden und Zitate

Barbara Häring-Binder, eben zurückgetretene SP-Parteisekretärin und SP-Nationalrätin befürwortet den EU-Beitritt, weil sie einen kanadischen Pass hat. (Schweizer TV, Arena, 14.11.97)

Beni Turnheer, Sportreporter und Unterhaltungsmoderator mit intelektuellen Ambitionen befürwortet den EU-Beitritt, weil wir auf Sender aus EU-Mitgliedsländern zappen können (Schweizer TV, Quer, 14. 11. 97)

"Fundament dieser paneuropäischen Ordnung sind die Werte des Christentums. Ohne Seele lässt sich keine Gemeinschaft bilden, die Union benötigt eine Identität in einer festen Werteordnung. Die Verantwortung vor Gott und dem Menschen ist deshalb in die Präambel einer Zusammenfassung der bestehenden europäischen Verträge (gemeint sind die EU/EG-Verträge, Anmerkung Red.) zu einer zukünftigen europäischen Verfassung zu verankern." (Karls Habsburg, Präsident der Paneuropabewegung Österreich, österreichischer EU-Parlamentarier, ÖVP; NZZ, 15./16. 11.97).

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