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Kurzinfos Juli 2005

EU-Studie: WTO-Runde hat negative Umweltfolgen

Die im Rahmen der "Doha-Runde" der Welthandelsorganisation WTO geplante Liberalisierung des Welthandels wird sich negativ auf die Umwelt und den Klimaschutz auswirken. Das geht aus einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie hervor, die der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires Ende Mai vorlag. Untersucht wurden der Agrar- und Forstsektor sowie die Bereiche Verkehr und Logistik. Zunehmendes Transportaufkommen und erhöhte Treibhausgasemissionen werden zu einer weiteren Klimaänderung führen, heißt es in der Studie "Sustainability Impact Assessment of WTO Negotiations" der Universität Manchester.

Die Emissionen entstehen laut der Studie wegen des starken Anstiegs bei Konsum, Verpackungsmüll und Verkehr. Die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vorgesehene Liberalisierung der Agrar- und Forstwirtschaft werde zu verstärkter Rodung und Bodenerosion sowie zu Landverlust in den Entwicklungsländern führen. Einige der ärmsten Länder müssten auch wirtschaftliche und soziale Nachteile befürchten, heißt es in dem Bericht, während die Folgen für die Industrieländer als positiv bezeichnet werden. DNR-EU-Rundschreiben, Juli 05, S. 6



Mehr Gift in der Nahrung dank EU-Harmonisierung: EU erhöht Grenzwerte von 33 besonders gefährlichen Pestiziden

Seit 2001 wurden EU-weit die Grenzwerte von 33 besonders gefährlichen Spritzmitteln erhöht. Darunter sind auch Mittel, die das Erbgut schädigen können und die als krebserregend, hormonell wirksam, fortpflanzungsschädigend oder besonders giftig für die Umwelt eingestuft werden. Das geht aus einer Anfang Juni 05 veröffentlichten Untersuchung hervor, die im Auftrag des Greenpeace-EinkaufsNetzes erstellt wurde.

Seit dem Jahr 2001 wurden durch EUGesetzgebung bei insgesamt 126 Pestizid-Wirkstoffen die in Deutschland für pflanzliche Lebensmittel geltenden Grenzwerte angehoben. Das nennt man "Harmonisierung", die Angleichung nationaler Gesetze an einheitliches EU-Recht. Leider entscheidet sich die Kommission meistens für den schwächeren Standard. 33 der untersuchten Spritzmittel gelten für Mensch und Umwelt als hoch gefährlich. Wie aus der Greenpeace- Untersuchung hervorgeht, ist jedes davon in mindestens drei von insgesamt zwölf ausgewerteten international anerkannten "Schwarzen Listen" für besonders gefährliche Chemikalien aufgeführt. Doch selbst für diese Gifte wurden die Höchstmengen teils 300-fach erhöht.

"Anstatt gefährliche Pestizide zu verbieten, erhöhen die staatlichen Verbraucherschützer die Grenzwerte und servieren uns Lebensmittel mit immer höherem Giftgehalt. So werden zwar die Interessen der Chemieindustrie und besonders spritzwütiger Landwirte geschützt, aber die Gesundheit der Verbraucher bleibt auf der Strecke", sagt Manfred Krautter, Chemieexperte von Greenpeace. "Nur von Bio-Ware können Verbraucher heute pestizidfreie Qualität erwarten."

Als "höchst gefährlich" stuft die Weltgesundheitsorganisation beispielsweise das Insektizid Methomyl ein, die EU listet es als "hormonell wirksam". Die Grenzwerte für Methomyl wurden dennoch in Mandarinen und Zitronen um das 20-fache und in Tomaten und Pflaumen um das 10- fache angehoben. Von Dimethoat, einem Insektizid der BASF, darf in Kirschen künftig 20-mal und in Frühlingszwiebeln 40- mal mehr enthalten sein, obwohl es das internationale Pestizid-Aktions-Netzwerk als "besonders schädlich für Mensch und Umwelt" einstufte. Dimethoat kann die Entwicklung des Kindes im Mutterleib stören und steht im Verdacht, Krebs auszulösen.

Verantwortlich für die Festlegung der Pestizid- Höchstmengen ist die EU-Kommission. Deren Entscheidungsgrundlagen bleiben jedoch geheim: Wissenschaftlichen Untersuchungen, Stoffdaten und EU-interne Entscheidungsprozesse zur Festlegung von Pestizid- Höchstmengen sind bislang für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Greenpeace fordert, dass die Unterlagen und die Entscheidungswege zur Festsetzung von Pestizidhöchstmengen in der EU öffentlich gemacht werden. Autor: Daniel Unsöld, DNR EU- Koordination • Weitere Informationen Greenpeace Deutschland, Chemieexperte Manfred Krautter, Große Elbstr. 39, 22767 Hamburg Tel. 040 / 30618-358 Untersuchungsbericht (1,85 MB): http://de.einkaufsnetz.org/download/ 17956.pdf, DNR-EU-Rundschreiben, Juli 05, S. 23


Benelux-Länder senken Körperschaftssteuern: Standortwettbewerb durch EU-Osterweiterung verschärft

Das Ringen um Investoren hat sich durch die EU-Osterweiterung weiter verschärft. Vor allem amerikanische Unternehmen beklagen sich seit langem über die Tatsache, dass die Körperschaftssteuer in vielen der alten EU-Mitgliedsstaaten viel zu hoch sei. Die neuen EU-Länder können demgegenüber in der Regel mit einem viel tieferen Steuersatz um Investoren werben. Nach den Turbulenzen in der EU vom Juni 05 dürften die vor allem von den beiden grossen EU-Ländern Deutschland und Frankreich geforderten EU-weiten Mindestsätze noch weiter in die Ferne gerückt sein. Unter Diplomaten wird dem Wunschdenken nach einer entsprechenden Steuerharmonisierung derzeit nämlich kaum ein Chance eingeräumt. Die Neuen im EU-Klub geben ihre Trümpfe verständlicherweise nicht so schnell aus der Hand. Langsam, aber sicher scheint sich deshalb unter den alten EU-Ländern die Ernüchterung durchzusetzen, dass einem nichts anderes übrig bleibt, als mit den neuen Herausforderungen zu leben.

In allen drei Benelux-Ländern stehen derzeit Anpassungen bei der Körperschaftssteuer an. Einmal mehr kommt Luxemburg innerhalb des Benelux- Verbands eine eigentliche Vorreiterrolle zu. Das wohlhabende Grossherzogtum hat die Körperschaftssteuer bereits 2002 signifikant gesenkt: Der Satz wurde von 37% auf 30% reduziert. Im Luxemburger Finanzministerium wird einem versichert, dass sich diese Senkung überaus positiv auf den Standort ausgewirkt hat. Verschiedene ausländische Firmen hätten sich bedingt durch diese Korrektur in den letzten Jahren in Luxemburg niedergelassen.

Doch selbstverständlich kann es sich auch Luxemburg nicht leisten, keine weiteren Schritte zu unternehmen. So hat sich die Hauptstadt des Grossherzogtums dieser Tage entschlossen, die kommunale Gewerbe- und die sogenannte Solidaritätssteuer zu senken. Nicht weniger als 8% der insgesamt 30%, die auf Unternehmensgewinnen erhoben werden, sind nämlich diesen bei den Steuern zuzuschreiben. Wichtig sei, heisst es im Finanzministerium, dass die Körperschaftssteuer, die streng genommen nur 22% betrage, insgesamt weniger als 30% betrage. Die Verantwortlichen von Luxembourg-Ville gehen davon aus, dass die anderen Gemeinden des Landes über kurz oder lang mitziehen werden.

Ein noch grösserer Handlungsbedarf wird in den beiden grossen Benelux-Ländern festgestellt. Im Fall von Belgien hat eine jüngst von der Universität Leuven (Löwen) publizierte Studie aufgezeigt, dass neben den hohen Lohnnebenkosten primär die derzeit erhobene Körperschaftssteuer viele Investoren abschrecke. In Belgien wurde der entsprechende Steuersatz zu Jahresbeginn von 40,17% auf 33,99% reduziert. Sollte sich Belgien dazu durchringen, den im Mittel in der EU der 25 erhobenen Satz von 26,9% einzuführen, würde dies zu zusätzlichen Betriebsinvestitionen von jährlich 2,7 Mrd. Euro führen.

Alleine die belgischen Unternehmen würden dann 8% bzw. 1,4 Mrd. Euro der getätigten Auslandinvestitionen im eigenen Land tätigen, meinen die Autoren der Studie. Ins gleiche Horn bläst die amerikanische Handelskammer in Belgien. US- Unternehmen wie Procter & Gamble und Baxter hätten wegen des hohen Steuerdrucks in Belgien ihre europäischen Hauptsitze in die Schweiz verlegt. Der sozialliberalen Regierung von Premierminister Guy Verhofstadt sind diese Entwicklungen selbstverständlich nicht entgangen, und sie zeigt sich deshalb einmal mehr äusserst kreativ, um der Abwanderung ausländischer Unternehmen entgegenzutreten. Die Regierung legt bereits seit ein paar Jahren eine strenge Budgetdisziplin an den Tag,

Ungeachtet dessen hat es sich die Regierung zum Ziel gesetzt, dass Unternehmen ab Beginn 2006 nur noch zwischen 25% und 27% an Körperschaftssteuer bezahlen müssen. Davon profitieren werden in erster Linie Unternehmen, die über ein hohes Eigenkapital verfügen. Derzeit gilt noch die Regel, dass Zinsaufwendungen für Kredite vom Gewinn, der besteuert wird, abgezogen werden können. Für Aufwendungen, die dem Eigenkapital zuzuschreiben sind, besteht diese Möglichkeit gegenwärtig nicht. Die Regierung Verhofstadt will diese Diskriminierung - wie sie in Brüssel genannt wird - abschaffen. Unternehmen sollen deshalb ab 2006 die Möglichkeit bekommen, einen fiktiven Zins von der Körperschaftssteuer abzuziehen, der etwa den Erträgen einer zehnjährigen Staatsobligation entspricht.

Dass die Kritik seitens der amerikanischen Handelskammer in den Benelux-Ländern ernst genommen wird, zeigt im Weiteren das Beispiel der Niederlande. Bis vor kurzem wurde regelmässig darauf hingewiesen, dass das Land gegenüber der Schweiz, Spanien, Österreich und Irland im Standortwettbewerb deutlich eingebüsst habe. Die Rechts-Regierung hat inzwischen gehandelt; Anfang 2004 wurde die Körperschaftssteuer von 34,5% auf 31,5% gesenkt. Ziel ist es auch hier, dass ausländische Unternehmen nicht in andere Länder abwandern.

Der zweite Mann im Haager Finanzministerium, Staatssekretär Joop Wijn, sieht deshalb weiterhin Handlungsbedarf. Bereits seit Wochen liegen Pläne auf dem Tisch, um die Besteuerung der Unternehmensgewinne weiter nach unten anzupassen. Ab 2007 soll lediglich ein Tarif von 27% gelten. Diese Massnahme scheint sich aufzudrängen, da sich das Gespenst einer Rezession am Horizont immer stärker abzeichnet. Gemäss Berechnungen der Erasmus-Universität ist die niederländische Wirtschaft im zweiten Quartal um 1,5% geschrumpft. Da das BIP-Wachstum bereits im 1. Quartal rückläufig ausfiel, befindet sich das Land nun offiziell in einer Rezession. NZZ, 16./17. Juli 05, S. 23


EU-Gericht rügt Uni-Zugang in Österreich

Der EU-Gerichtshof hat in einem am Donnerstag, 7. Juli 05, veröffentlichten Urteil (C-147/03) die Regeln für den Zugang zu den österreichischen Universitäten als gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Die Richter schützten eine Klage der EU- Kommission, wonach das kritisierte Gesetz eine Diskriminierung aus Gründen der Staatszugehörigkeit bewirke.

Das österreichische Universitäts-Studiengesetz schreibt vor, dass Maturanden aus anderen Staaten für ein Studium in Österreich den Nachweis erbringen müssen, dass sie dort, wo sie die Matur abgelegt haben, die Voraussetzungen für den Zugang zu der von ihnen gewünschten Studienrichtung erfüllen. Erwähnt werden Aufnahmeprüfungen oder Mindestnoten, um dem Numerus clausus zu genügen. Einheimische Studenten hingegen haben freien Hochschulzugang. Wien rechtfertigte die beanstandeten Hürden im Studiengesetz mit dem Hinweis auf die grosse Zahl von ausländischen Studenten, die wegen eines in ihrer Heimat geltenden Numerus clausus nach Österreich ausweichen wollten. In der Medizin könnte die Zahl der Studienbewerber bis zu fünfmal so hoch sein wie das Total der verfügbaren Studienplätze. Ein solcher Ansturm ausländischer Studenten würde aber die österreichischen Universitäten personell und finanziell überfordern.

Der EU-Gerichtshof liess indes das Argument nicht gelten, wonach das österreichische Bildungssystem ohne diese Form von Zugangsbeschränkungen gefährdet sei. Einer überhöhten Nachfrage könne durchaus mit dem Erlass spezifischer Massnahmen wie Aufnahmeprüfungen oder Mindestnoten begegnet werden. Für alle Bewerber um Studienplätze, unabhängig davon, aus welchem EU-Mitgliedstaat sie kommen, müssten aber die gleichen Zulassungsbeschränkungen gelten. Das angefochtene österreichische System, befand der Gerichtshof, verstosse jedoch gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Union, weil es bei der Zulassung auf die Staatsbürgerschaft abstelle. Die Möglichkeit für Studenten in der EU, in allen Mitgliedstaaten unter den gleichen Voraussetzungen wie die Einheimischen zu studieren, gehört im Urteil der Richter zum Kernbereich der in der ganzen Union garantierten Freizügigkeit. NZZ, 8. Juli 05, S. 7


EU-Studie: WTO-Runde hat negative Umweltfolgen

Die im Rahmen der "Doha-Runde" der Welthandelsorganisation WTO geplante Liberalisierung des Welthandels wird sich negativ auf die Umwelt und den Klimaschutz auswirken. Das geht aus einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie hervor, die der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires Ende Mai vorlag. Untersucht wurden der Agrar- und Forstsektor sowie die Bereiche Verkehr und Logistik. Zunehmendes Transportaufkommen und erhöhte Treibhausgasemissionen werden zu einer weiteren Klimaänderung führen, heißt es in der Studie "Sustainability Impact Assessment of WTO Negotiations" der Universität Manchester.

Die Emissionen entstehen laut der Studie wegen des starken Anstiegs bei Konsum, Verpackungsmüll und Verkehr. Die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vorgesehene Liberalisierung der Agrar- und Forstwirtschaft werde zu verstärkter Rodung und Bodenerosion sowie zu Landverlust in den Entwicklungsländern führen. Einige der ärmsten Länder müssten auch wirtschaftliche und soziale Nachteile befürchten, heißt es in dem Bericht, während die Folgen für die Industrieländer als positiv bezeichnet werden. DNR-EU-Rundschreiben, Juli 05, S. 6


Mehr Gift in der Nahrung dank EU-Harmonisierung: EU erhöht Grenzwerte von 33 besonders gefährlichen Pestiziden

Seit 2001 wurden EU-weit die Grenzwerte von 33 besonders gefährlichen Spritzmitteln erhöht. Darunter sind auch Mittel, die das Erbgut schädigen können und die als krebserregend, hormonell wirksam, fortpflanzungsschädigend oder besonders giftig für die Umwelt eingestuft werden. Das geht aus einer Anfang Juni 05 veröffentlichten Untersuchung hervor, die im Auftrag des Greenpeace-EinkaufsNetzes erstellt wurde.

Seit dem Jahr 2001 wurden durch EUGesetzgebung bei insgesamt 126 Pestizid-Wirkstoffen die in Deutschland für pflanzliche Lebensmittel geltenden Grenzwerte angehoben. Das nennt man "Harmonisierung", die Angleichung nationaler Gesetze an einheitliches EU-Recht. Leider entscheidet sich die Kommission meistens für den schwächeren Standard. 33 der untersuchten Spritzmittel gelten für Mensch und Umwelt als hoch gefährlich. Wie aus der Greenpeace- Untersuchung hervorgeht, ist jedes davon in mindestens drei von insgesamt zwölf ausgewerteten international anerkannten "Schwarzen Listen" für besonders gefährliche Chemikalien aufgeführt. Doch selbst für diese Gifte wurden die Höchstmengen teils 300-fach erhöht.

"Anstatt gefährliche Pestizide zu verbieten, erhöhen die staatlichen Verbraucherschützer die Grenzwerte und servieren uns Lebensmittel mit immer höherem Giftgehalt. So werden zwar die Interessen der Chemieindustrie und besonders spritzwütiger Landwirte geschützt, aber die Gesundheit der Verbraucher bleibt auf der Strecke", sagt Manfred Krautter, Chemieexperte von Greenpeace. "Nur von Bio-Ware können Verbraucher heute pestizidfreie Qualität erwarten."

Als "höchst gefährlich" stuft die Weltgesundheitsorganisation beispielsweise das Insektizid Methomyl ein, die EU listet es als "hormonell wirksam". Die Grenzwerte für Methomyl wurden dennoch in Mandarinen und Zitronen um das 20-fache und in Tomaten und Pflaumen um das 10- fache angehoben. Von Dimethoat, einem Insektizid der BASF, darf in Kirschen künftig 20-mal und in Frühlingszwiebeln 40- mal mehr enthalten sein, obwohl es das internationale Pestizid-Aktions-Netzwerk als "besonders schädlich für Mensch und Umwelt" einstufte. Dimethoat kann die Entwicklung des Kindes im Mutterleib stören und steht im Verdacht, Krebs auszulösen.

Verantwortlich für die Festlegung der Pestizid- Höchstmengen ist die EU-Kommission. Deren Entscheidungsgrundlagen bleiben jedoch geheim: Wissenschaftlichen Untersuchungen, Stoffdaten und EU-interne Entscheidungsprozesse zur Festlegung von Pestizid- Höchstmengen sind bislang für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Greenpeace fordert, dass die Unterlagen und die Entscheidungswege zur Festsetzung von Pestizidhöchstmengen in der EU öffentlich gemacht werden. Autor: Daniel Unsöld, DNR EU- Koordination • Weitere Informationen Greenpeace Deutschland, Chemieexperte Manfred Krautter, Große Elbstr. 39, 22767 Hamburg Tel. 040 / 30618-358 Untersuchungsbericht (1,85 MB): http://de.einkaufsnetz.org/download/ 17956.pdf, DNR-EU-Rundschreiben, Juli 05, S. 23


Finanzierung von NGOs durch Brüssel

In Brüssel gibt es 2600 Lobbygruppen und mehr als 15 000 Interessensvertreter - nach Angaben der EU-Kommission. Zwischen 60 und 70 Millionen Euro werden jährlich für die Lobbyarbeit ausgeben. Eines unterscheidet dabei den Privatsektor und die Nichtregierungsorganisationen: Während die einen ihre Arbeit durch Mitgliederbeiträge finanzieren, erhalten die anderen Geld von der EU. "Die Kommission bezahlt Lobbies, die bei ihr Lobbying betreiben", sagt der in der Kommission für Betrugsbekämpfung zuständige Siim Kallas. Zwei Milliarden Euro fließen im Jahr aus den EU-Töpfen nach Angaben der Kommission für Projekte in die Kassen der NGO. Der größte Teil davon ist Entwicklungshilfe. Auch für Sozial-Projekte, den Bildungssektor und den Umweltschutz stellt die Gemeinschaft Organisationen Mittel in zweistelliger Millionenhöhe bereit. Zudem finanziert die EU zahlreichen NGOs einen großen Teil der Verwaltungskosten. Das ist in absoluten Zahlen nicht viel. Die NGO-Hilfen liegen meist unter 500 000 Euro. Relativ gesehen, machen sie aber einen hohen Anteil der Kosten der NGOs aus.

Bis zu 70 Prozent ihres Budgets lassen sich einige Umweltorganisationen von der EU zahlen. Geld, das sie dazu verwenden, um die Arbeit der Kommisson zu beeinflussen. Die Umweltschützer von "Friends of the Earth" erhielten 2004 knapp 335 000 Euro oder 45 Prozent ihres Budgets von der EU. Die Organisation gehört im Streit um die Registrierung von Altchemikalien in der EU (Reach) zu den heftigsten Verfechtern einer strikten Regelung. Die Frauenlobby erhält 750000 Euro im Jahr. Damit finanziert sie rund vier Fünftel des Budgets. "Das Wörtchen ,Nicht' im Namen der Nichtregierungsorganisationen ist fiktiv", urteilt Kallas angesichts solcher Zahlen.

Dennoch denkt die Behörde nicht darüber nach, die Hilfen zu kürzen. Die NGOs in der EU trügen einen großen Teil dazu bei, die Menschen in Europa miteinander zu vernetzen, sagt eine Sprecherin. Deshalb sei es legitim, daß die EU sie darin unterstütze. Im übrigen müßten die Haushaltsvorschläge der Kommission durch das Europäische Parlament bestätigt werden. Es fehle also nicht an einer demokratischen Kontrolle. Was die Sprecherin jedoch nicht sagte - die Gelder dienen dazu, Umwelt- und Frauenbewegung in die EU zu intergrieren und Fundamentalkritik zu unterbinden. (Informationen aus der FAZ, 30.7.2005).


EU: Verkehrswachstum als Devise

Das Hinterfragen der Zunahme des Güterverkehrs steht in der EU nicht zur Debatte. Der Mythos der Koppelung von Verkehrswachstum und Wirtschaftswachstum wird sich bestimmt noch lange halten. Vor diesem Hintergrund versucht die EU, die notwendigen Instrumente zu schaffen, um die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf andere, sozialere und umweltfreundlichere Verkehrsträger zu ermöglichen.

Die Verkehrspolitik der EU hat nicht den Zweck, den Güterverkehr in Europa intelligenter zu machen, sondern ihn zu erleichtern. Diese Vorgangsweise steht im Widerspruch zum Artikel 7 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, wo zu lesen ist, dass die Vertragsparteien, unter ihnen die EU, sich verpflichten, eine rationelle und sichere Abwicklung des Verkehrs umzusetzen, welche die Reduktionspotentiale im Verkehrsaufkommen erschliesst und nutzt. Um in Europa ein wirtschaftliches, umweltfreundliches und sozial verträgliches Verkehrssystem umzusetzen, muss jeder Verkehrsträger die tatsächlichen Kostentragen, die er verursacht und effizient organisiert sein. Die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene kann nur unter diesen Voraussetzungen funktionieren.

Heute liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Güterzuges durch Europa bei 18 km/h. Einer der Gründe für diese Langsamkeit ist die mangelnde Interoperabilität an den Grenzen. Diese Ineffizienz hat in Kombination mit den Kostenvorteilen, von denen der Strassenverkehr profitiert, zu einem dramatischen Rückgang des Schienengüterverkehrs geführt. Heute werden 8% der Güter mit der Bahn befördert; während es 1970 noch 27% waren. Zum Vergleich: in den USA werden 40% der Güter auf die Bahn verladen.

Der Güterverkehr über die Alpen überschreitet Landesgrenzen, was zu einer Verlangsamung der Verkehrsströme führt. Das zweite Bahnpaket mit dem Titel "Zu einem integrierten Eisenbahnraum", das am 23. Januar 2002 von der EU-Kommission verabschiedet wurde, betrifft also die transalpinen Strecken. Zweck dieses Massnahmenpakets sind die Verbesserung des Zugangs zum Eisenbahnnetz für den Güterverkehr und die Interoperabilität im Netz. Der Rat und das EU-Parlament haben die Frist für die Liberaliserung des Zugangs zum Eisenbahnnetz auf 2007 fixiert.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bahnunternehmen und internationalen Konsortien, bestimmten öffentlichen Behörden, Transportunternehmen, Transitspediteuren und Unternehmen im Kombiverkehr Lizenzen zu gewähren, die auf EU-Ebene anerkannt werden. Die Umsetzung der Sicherheitsnormen wird von der 2005 gegründeten Europäischen Eisenbahnagentur gewährleistet.

Die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene wird nicht funktionieren, wenn dem Strassenverkehr keine Abgaben auferlegt werden. Die Schweiz hat 2002 die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA eingeführt und ist nun so etwas wie ein Versuchslabor für die Einführung eines solchen Instruments und seiner Auswirkungen. Die Langsamkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Besteuerung des Schwerverkehrs hat zur unkoordinierten Einführung von Abgabensystemen in verschiedenen Mitgliedsländern in den Alpen geführt, zum Beispiel 2004 in Österreich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und 2005 in Deutschland für Fahrzeuge über 12 Tonnen.

Der EU-Richtlinienvorschlag zur Erhebung von Abgaben für die Benutzung bestimmter Infrastrukturen durch Schwerfahrzeuge aus dem Jahr 2003 ist immer noch Gegenstand von heftigen Diskussionen. Er beruht auf einem allgemeinen Grundsatz, nach dem die Einnahmen aus Maut und Strassenbenutzungsgebühren zur Erhaltung dieser Infrastrukturen verwendet werden müssen, sowie zu Gunsten des gesamten Verkehrssektors, unter Berücksichtigung einer ausgeglichenen Entwicklung der Verkehrsnetze. CIPRA INFO 77/2005, S. 5


Abacha-Gelder: ein Erfolg?

Soeben hat die Rückführung jener Gelder nach Nigeria begonnen, die der nigerianische Ex-Diktator Sani Abacha einst zusammengeraubt und auf Schweizer Bankkonten platziert hatte. Ist diese leidige Episode des Finanzplatzes Schweiz damit erfolgreich abgeschlossen? In der neusten Nummer der Finanzplatz Informationen gibt Max Mader von der Schweizer Nigeria-Koalition in einem ausführlichen Interview Auskunft. Die Nigeria-Koalition von Nicht- Regierungsorganisationen (NGO's) hat sich dafür eingesetzt, dass die Gelder in Nigeria sozial verantwortlich eingesetzt werden. Ist das Ziel erreicht worden? Wo stösst die Arbeit der NGO's an Grenzen? Haben sie nur Hilfsdienste für Schweizer Banken und Behörden erledigt? Oder kann die Zusammenarbeit als Modell für künftige Fälle dienen?

Die neuste Nummer der vierteljährlich erscheinenden Finanzplatz Informationen enthält zudem eine Recherche über eine Zürcher Vermögensverwaltungsfirma, die steuerflüchtiges Bargeld aus Deutschland einsammelt. Trotz Milliardensummen an deutschen Steuergeldern, die in die Schweiz fliessen, sehen die Schweizer Behörden keinen Handlungsbedarf. Weitere Artikel beleuchten kritisch die Feiern zum 75-Jahr-Jubiläum der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, berichten über Diskussionen um Menschenrechtsverletzungen des Schweizer Multis Nestle und über neuste Studien zur Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Apartheid-Regime in Südafrika, die noch enger waren als bisher vermutet. Finanzplatz Informationen erscheinen vierteljährlich, herausgegeben von der Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP), Drahtzugstrasse 28, 4057 Basel. www.aktionfinanzplatz.ch AFP-Mitgliedschaft (inklusive fpi-Abo): 50 Fr./Jahr fpi-Abo: 40 Fr./Jahr


Schweden kritisiert EU-Kommision wegen Haltung in Gewerkschaftsfragen

Schweden hat eine Attake eines EU-Kommissars auf seine Arbeitsgesetzgebung scharf verurteilt. Der Binnenmarktkommisar Charlie McCreevy sagte am 5. Oktober 05, dass die EU-Kommission in einem Rechtsfall bezüglich der schwedischen Kollektivarbeitsverträge gegen Schweden Stellung beziehen werde. Der EU-Gereichtshof wird vermutlich entscheiden, ob Stockholm sich auf kollektive Arbeitsverträge beziehen kann, wenn es darum geht, die Arbeitsbedingungen von Ausländern zu regeln, die in Schweden arbeiten. Der schwedische Industrieminister Thomas Ostros meinte, Mr McCreevy's Verlautbarung stelle eine Attacke auf das erfolgreichste Sozialmodell Europas dar. 07.10.2005, Lucia Kubosova EUOBSERVER / BRUSSELS

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