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Kurzinfos März 07

Die koloniale Seite der Römer Verträge

Ungewohnt EU-kritisches hört man von Georg Kreis. In einem Artikel in der NZZ betont er die koloniale Vergangenheit der EU-Gründungsmitglieder. Vier der sechst Vertragspartner waren 1957 noch Kolonialmächte: Frankreich hatte seine Hand noch fest auf Teilen Schwarzafrikas und führte zu jener Zeit in Algerien einen Krieg. In Belgien, das «sein» Kongo 1960 innert Wochen fallenlassen sollte, diskutierten 1957 die progressivsten Kräfte einzig darüber, wie man binnen 30 Jahren die Kolonie in die Unabhängigkeit entlassen könnte. Die Niederländer waren zwar zum eigenen Kolonialreich und zur Kolonialpolitik anderer bereits auf Distanz gegangen, sie sassen aber immer noch in Teilen Indonesiens und in den Antillen, in Neu-Guinea und in Surinam. Italien war noch für Teile Somalias zuständig und agierte für seine ehemalige Kolonie Libyen; allerdings musste es auch an die Entwicklungsprobleme seines Mezzogiorno denken. Einzig Deutschland und Luxemburg hat- ten keine Kolonialinteressen formeller Art.

Die Kolonien, seit dem Krieg verharmlosend vor allem als Überseegebiete bezeichnet, wurden auf Betreiben Frankreichs und Belgiens in die Verhandlungen einbezogen. Dies geschah auffallend spät. In der wichtigen Vorkonferenz von Messina vom Juni 1955 war noch keine Rede davon. Erst im November 1956 machte Frankreich das Verhältnis zu den Kolonien zum Verhandlungsgegenstand. Wenige Wochen vor Vertragsunterzeichnung kam es diesbezüglich zu einer Einigung, nachdem Frankreich das ganze Vertragswerk davon abhängig gemacht hatte.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande wehrten sich am heftigsten gegen Frankreichs Ansinnen und befürchteten, zu Komplizen eines überholten Kolonialismus gemacht zu werden. In Bonn kam noch die spezielle Befürchtung hinzu, deswegen in der Dritten Welt schlechter dazustehen als die konkurrierende DDR. NZZ, 7. März, S. 2007



Mehr Wettbewerb im Schienenverkehr

Das Europäische Parlament hat am 18. Januar 07 in zweiter Lesung über das Dritte Eisenbahnpaket abgestimmt. Die Abgeordneten plädierten für eine Öffnung der Netze für den grenzüberschreitenden Personenverkehr bis 2010. Allerdings soll nach ihrem Votum das Recht auf Zugang zur Infrastruktur nicht für den innerstaatlichen Bahnverkehr gelten. Der Verkehrsausschuss wollte auch den Binnenverkehr für den Wettbewerb öffnen, der Verkehrsministerrat ist dagegen.

Für das Lok- und Zugpersonal, das für die Sicherheit der Züge mitverantwortlich ist, soll es eine EU-einheitliche Qualifikation und Zertifizierung geben. Die Fahrerlaubnisse sollen in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. DNR-EU-Rundschreiben, März 2007, S. 25


EU will „starken Verkehrsmarkt“ mit Nachbarländern

EU-Kommission verabschiedete Leitlinien für Zusammenarbeit Ende Januar 07 hat die Europäische Kommission „Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen" verabschiedet. Dabei geht es um die Schaffung eines "effizienten Verkehrsmarktes" in der EU und den Nachbarländern. Durch bessere Verkehrsverbindungen könnten, so das Ziel, auch mehr Handel und Tourismus entstehen. In der Kommissionsmitteilung sind die fünf bedeutsamsten Verkehrsachsen für den internationalen Handel aufgeführt. Dazu gehören u. a. die Verbindung des Ostseeraums mit Barentssee, Atlantik, Mittelmeer, Schwarzem, Kaspischem und Rotem Meer; die Südostachse Richtung Balkan/Türkei/Südkaukasus sowie die Südwestachse zwischen der EU und Teilen Nordafrikas.

Die Leitlinien skizzieren ein Konzept, das die Nachbarländer enger in das Verkehrssystem der EU einbezieht. Der Schwerpunkt liegt auf den wichtigsten Verkehrsachsen und den Rechtsvorschriften zur Nutzung dieser Strecken durch verschiedene Verkehrsträger. Gemeinsame Regeln und Vorschriften für den Verkehrssektor sollen dann zu einem "effizienten Verkehrsmarkt" führen. Klimaschutz-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte stehen dabei nicht im Vordergrund. DNR-EU-Rundschreiben, März 2007, S. 24


Freiwilliges Register für Brüsseler Lobbyisten

Mit einem öffentlichen Register für Lobbyisten, die EU-Entscheide zu beeinflussen suchen, will die Europäische Kommission für mehr Transparenz sorgen. Sie hat am Mittwoch die Einführung eines solchen Registers per Frühjahr 2008 beschlossen. Die Eintragung von Verbänden, Beratern, NGO, Anwaltskanzleien und Think -Tanks bleibt indessen freiwillig. Das Register soll ergänzt werden mit einem Verhaltenskodex, den die Kommission nun in Diskussion mit den «stake- holders» ausarbeiten will.

In Brüssel sind Tausende von Lobbyisten tätig, denen bei technisch komplizierten Vorhaben wie dem neuen Chemikalienrecht Reach grosser Einfluss auf EU-Beschlüsse nachgesagt wird. Nicht immer ist transparent, wer hinter einzelnen Gruppen steht. Im künftigen Register müssten die Interessenvertreter nicht nur offenlegen, in wessen Namen sie welche Ziele verfolgen, sondern auch, von wem sie wie finanziert werden. Es werden keine Angaben über Stundensätze verlangt, doch sollen z. B. Berater und Anwaltsbüros den mit Lobbying bei EU-Institutionen erzielten Umsatz und das relative Gewicht pro Kunde offenlegen. NGO und Think-Tanks sollen den Anteil einzelner Finanzquellen wie öffentliche Gelder, Spenden oder Mitgliederbeiträge angeben. Bei falschen Angaben oder Verstössen gegen den Kodex droht die Streichung aus dem Register.

Trotz der Freiwilligkeit hofft die Kommission auf ein rege Teilnahme. Sie verweist auf den Wunsch der Branche nach Ansehen, bietet aber auch Anreize: Registrierte Lobbyisten sollen bei Vernehmlassungen in ihrem Gebiet automatisch alarmiert werden. Nicht registrierte Interessenvertreter können weiterhin an (Internet-)Konsultationen teilnehmen, würden aber nicht mehr als Vertreter ihres Sektors gelten. Vielmehr würden ihre Beiträge als Eingaben von Einzelpersonen behandelt. Zudem will die Kommission eine obligatorische Registrierung prüfen, falls sich das neue System bei einer Evaluierung ein Jahr nach Eröffnung des Registers als unbefriedigend er- weist. Ferner lädt sie das EU-Parlament (EP) und weitere Gremien zu einer engeren Kooperation in dem Bereich ein. Das EP hat bereits eine eigene, öffentliche Liste akkreditierter Lobbyisten, die aber nur Namen und Organisationen enthält. NZZ, 22. März 2007, S. 25


EU-Kohäsionsmilliarde zulasten anderer Osteuropäischer Länder

Der Ständerat hat drei Rahmenkredite gutgeheissen: 1,5 Milliarden für humanitäre Hilfe, 650 Millionen für Osthilfe und 1 Milliarde Franken für neue EU-Mitglieder. Er bekräftigte, der Kohäsionsbeitrag solle nicht zulasten der Entwicklungshilfe finanziert werden, stimmte aber der vom Bundesrat beantragten Reduktion der Osthilfe zu. Die Sache selber gab im Ständerat wenig zu reden. Nachdem das Volk im letzten November das Osthilfegesetz gutgeheissen hatte, war nicht anzunehmen, dass die darauf abgestützten und klar angekündigten Kreditanträge bekämpft wür- den. Das gilt speziell für die Milliarde Franken, m~it der die Schweiz im Lauf von zehn Jahren über Projekte in den zehn 2004 der EU beigetretenen Staaten zu deren wirtschaftlich-sozialem Fort- schreiten beitragen will. Und die seit der~ Zerfall des Sowjetblocks geleistete Hilfe beim ÜUbergang osteuropäischer Staaten zu Demokratie und Marktwirtschaft war ohnehin nie auf grundsätz- liche Opposition gestossen. Hier ging es nun dar- um, für die nächsten vier Jahre einen weiteren Rahmenkredit zu sprechen. Empfänger sind Län- der im Westbalkan, die Moldau, die Ukraine so- wie, im Rahmen regionaler Programme, Länder des südlichen Kaukasus und Zentralasiens.

Gegen Abbau der Entwicklungshilfe Fortgeführt wurde hingegen die nun bald drei Jahre dauernde Diskussion über die Finanzierung des Kohäsionsbeitrags. Wie sonst selten hatte der Bundesrat seinen Beschluss mit dem Auftrag an die beiden zuständigen Departemente verbunden, die neuen Aufwendungen durch Einsparungen zu kompensieren. Später schränkte; er dieses Ziel auf drei Fünftel des Milliardenkredits ein. Das vorgesehene Auslaufender Hilfe an Rumänien, Bulgarien und Russland schafft dafür aller- dings nicht genügend Spielraum, so dass auch die eigentliche Entwicklungshilfe (an ärmere Län- der) reduziert werden müsste. Das Parlament ver- langte hingegen durch Überweisung einer Motion der damaligen Nationalrätin Doris Leuthard, dass genau dies nicht geschehe. Das Volk wusste vor der Abstimmung um diese beiden Positionen.

Der Ständerat hielt nun im Beschluss über den Beitrag an den EU-internen Ausgleich fest: «Die Finanzierung erfolgt nicht auf Kosten der öffent- lichen Entwicklungshilfe und wird im Bundes- haushalt kompensiert.» Nach dem Sprecher der Kommission, Peter Briner (Schaffhausen, fdp.), sollte es gewiss möglich sein, im Lauf von zehn Jahren in den sieben Departementen insgesamt 245 Millionen Franken zu «finden». Der Grund- satz wurde ohne Abstimmung gutgeheissen, und in der Gesamtabstimmung gab es neben 3 Enthal- tungen nur 2 Nein. Mit 23 gegen 11 Stimmen be- schloss der Rat zudem, die Motion Leuthard nicht abzuschreiben, da ihr ja der Bundesrat noch nicht nachgekommen sei. Theo Maissen (Graubünden, cvp.) unterlag mit der Meinung, die Motion sei nicht erfüllbar (wenn Sparmöglichkeiten vor allem im Aussen- und im Volkswütschaftsdepar- tement gesucht würden).

Unklare Ko~equenzen " Verschiedene Votanten hatten darauf hingewie- sen, dass eine Umlagerung von Hilfsgeldern von Entwicklungsländern zu EU-Mitgliedern schwer verständlich wäre. Den Ausschlag für diesen Grundsatzentscheid dürfte aber der WillWe ge- geben haben, die Verbindlichkeit parlamentari- scher Aufträge an die Exekutive zu unterstrei- chen. Die Konkretisierung des Prinzips, die Ent- wicklungshilfe zu schonen, blieb jedenfalls aus. Simonetta Sommaruga (Bem, sp.) hatte bean- tragt, den Osthilfekredit von 650 auf 730 Millio- nen Pranken zu erhöhen beziehungsweise den vom Bundesrat vorgeschlagenen Abbau gegen- über dem bisherigen Niveau rückgängig zu machen. Namens der Kommissionsmehrheit sprach Brin.er dem Aufstockungsantrag eine gewisse Logik zu; doch sei es dem Bundesrat zu überlas- sen, den Auftrag im Rahmen der gesamten Ent- wicklungshilfe zu erfüllen. Der Rat entschied mit 23 gegen 14 Stimmen in diesem Sinn, obwohl Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey die ihr unwillkommene Regierungsposition, wenn über- haupt, wenig engagiert vertreten hatte.

FPinanzminister Merz hatte im Nationalrat in Aussicht gestellt, der Motion Leuthard längerfris- tig nachzukommen. Eine Erhöhung der Jahres- tranchen der Osthilfe wäre allerdings ungewöhn- lich. Nächstes Jahr ist der Rahmenkredit für die Südhilfe fällig. Theoretisch könnten zum Beispiel auch als Entwicklungshilfe anerkannte Leistun- gen im Asylbereich mitgerechnet werden, doch entspräche dies kaum dem gängigen Be~griff. Verschiebungen bei humanitärer Hilfe

Ebenfalls als Erstrat verabschiedete die kleine Kammer - einstimmig - den neuen Rahmenkre- dit für humanitäre Hilfe in Krisen, nach Katastro- phen und für Vorbeugungsmassnahmen. Die Summe bleibt mit 1,5 Milliarden Pranken für vier Jahre nominell unverändert. Änderungen sind bei der Aufteilung geplant, namentlich eine Reduk- tion der Nahrungsmittelhilfe von 240 auf 200 und eine Erhöhung der Beiträge an das IKRK von 420 auf 460 Millionen Pranken. NZZ, 21. März 2007, S. 16


Kleine Europadebatten im Ständerat: Gegen Rückzug des EU-Beitritts-Gesuchs

Der Ständerat fügt zur Schmierenkomödie um das „Eu-Beitritts-Gesuch“, das eigentlich ein Gesuch um Betrittsverhandlungen war, einen Akt hinzu. Der Ständerat hat es mit 26 gegen 7 Stimmen abgelehnt, einer Schwyzer Standesinitiative zum Rückzug des EU-Beitritts-Gesuchs Folge zu geben. Als Präsident der Aussenpolitischen Kommission hatte Philipp Stähelin (Thurgau, cvp.) angeführt, formell gebe es Bedenken gegen einen Parlamentsbeschluss in dieser vom Bundesrat zu verantwortenden Angelegenheit und materiell schade das Gesuch «in der Tiefkühltruhe» nicht, während ein Rückzug bei der EU unnötige Irritationen auslösen könnte. Drei Vertreter der SVP meinten hingegen, ein Rückzug wäre ehrlich und konsequent, da der Bundesrat den Beitritt zur blossen Option zurückgestuft und das Volk 2001 die sofortige Aufnahme von Verhandlungen ab- gelehnt habe. Da die Argumente des Bundesrats bekannt sind und ohnehin periodisch aufdatiert werden, verzichtete der Rat mit 21 zu 15 Stimmen auch darauf, einen speziellen Bericht über Auswirkungen eines Gesuchsrückzugs zu verlangen.

Es ist haarsträubend, welches Polittheater hier wieder einmal abgezogen wurde. Bekanntlich hat es juristisch keinen Sinn, ein Gesuch „einzufrieren“. Das Gesuch um Beitrittsverhandlungen wurde vom Bundesrat zurückgezogen, als er auf Beitrittverhandlungen verzichtete. Es gibt gar nichts mehr zurückzuziehen.

Eine andere kleine Debatte zur Europapolitik löste Peter Briner (Schaffhausen, fdp.) aus. Er hatte sich erkundigt, wie der «Acquis bilateral» innenpolitisch besser zu sichern sei. Eugen David bekannt antidemokratische Farbe: er wollte die direkte Demokratie einschränken, indem er auf die fehlende Mitbestimmung bei der Weiterentwicklung der EU hinwies und sich wünschte, dass es keine weitere Abstimmungen ohne echte Entscheidungsfreiheit mehr geben sollte. Zwei andere Ostschweizer Christlichdemokraten, Stähelin und Carlo Schmid, sowie der Aargauer Freisinnige Thomas Pfisterer widersprachen. Die Spannung zwischen Europapolitik und direkter (wie auch indirekter) Demokratie wäre im Fall einer Mitgliedschaft keineswegs schwächer. Aussenministerin Micheline Calmy-Rey sieht in den Volksrechten nicht nur eine Quelle der Legitimation, sondern auch eine verhandlungstaktische Stärke. NZZ, 22. März 2007, S. 25 (Die Bewertungen der Frage des Gesuches um Beitrittsverhandlungen stammen von der Redaktion des EM. Die Redaktoren der NZZ wissen natürlich genau so wie die Politiker im Ständerat, dass es in Brüssel nichts zurückzuziehen gibt. Trotzdem wird das Theater um einen Rückzug, der gar nicht möglich ist, da es nichts zurückzuziehen gibt, munter mitgespielt und nicht als das dargestellt, was es ist. Das Komödie nützt allen Beteiligten, insbesondere auch der ziemlich EU-begeisterten NZZ).


Es gibt in Europa eine Platz für die Schweiz:

Plädoyer für eine aktive und lölsungsorientierte Politik

Von Michline Calmy-Rey, Bundespräsidentin und Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten in der NZZ, 24./25. März 2007, SB 5.

«Die Schweizer reden immer von Europa, die anderen bauen es.» Diese Einschätzung hört man bezeichnenderweise öfter in der Schweiz als im Ausland. Die einen begrüssen und mythisieren hierzulande den vermeintlichen schweizerischen Alleingang, die andern bedauern ihn.Unnötigerweise, denn dieses Abseitsstehen der Schweiz ist ein Missverständnis. Der englische Historiker und Osteuropa-Spezialist Timothy Garton Ash hat die wichtige Unterscheidung zwischen Europa, dem Kontinent, und EU-ropa, der Europäischen Union, gemacht. Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied der EU. Sie ist aber sehr wohl ein europäisches Land und ebenso aktiv wie solidarisch an der Gestaltung des Kontinents beteiligt. Entsprechend hat sie eine Europapolitik, die weit über die bilateralen Abkommen mit der EU hinausgeht: Sie ist engagiertes Mitglied des Europarates und beteiligt sich im Rahmen der Uno, der EU und der OSZE an der Friedensförderung in Südosteuropa. Seit dem Ende des Kalten Kriegs unterstützt die Schweiz Reformen in den ehemals kommunistischen Staaten Osteuropas. Wir sind daran, diese Unterstützung durch den Erweiterungsbeitrag zugunsten der 2004 beigetretenen neuen EU- Staaten auszubauen. Schliesslich ist die Schweiz konstruktive Partnerin im gemeinsamen europäischen Forschungsraum sowie bei der Umsetzung einer effizienten und zugleich umweltgerechten Verkehrspolitik - beispielsweise mit dem Bau der Neat. Unsere Verkehrspolitik hat in ganz Europa Modellcharakter.

Erfolgreicher Bilateralismus

Es gibt mit anderen Worten in Europa einen Platz für die Schweiz. Und es gibt in der Schweiz einen Platz für eine Europapolitik. Die falsche Debatte über den vermeintlichen Alleingang ist bezeichnend für den in der Schweiz dominanten europapolitischen Diskurs, der sich um die immer gleiche Frage dreht: «EU-Beitritt, ja oder nein?» Als Ausgangspunkt einer soliden, nachhaltigen Politik in Europa ist diese europapolitische Gretchenfrage zu eng. Denn die eigentliche Frage ist grundsätzlicher: Wie erreichen wir unsere materiellen und ideellen Ziele im europäischen Kontext am besten? Der Bundesrat hat sie im Europa- bericht 2006 ausführlich beantwortet: auf dem sogenannten bilateralen Weg - zumindest zu diesem Zeitpunkt und bis auf weiteres. Damit setzt der Bundesrat eine Politik fort, die uns über die Jahrzehnte eine kontinuierliche, vertraglich abgesicherte Vertiefung und Verbesserung unserer Beziehungen mit der EU ermöglicht hat. Der bilaterale Weg ist heute zur erfolgreichen Marke einer spezifisch schweizerischen Europapolitik geworden, die als Alternativ- und Komplementärprogramm der Integrationspolitik der EU besteht: Konkrete gemeinsame Interessen und Probleme in klar umgrenzten Bereichen regeln die Schweiz und die EU in massgeschneiderten Abkommen. Das betrifft in erster Linie Wirtschaftsinteressen, aber auch Bereiche wie Sicherheit, Forschung, Umwelt oder Kultur. Der bilaterale Weg ermöglicht eine Politik der Offenheit, Zusammenarbeit und Mitverantwortung in den Beziehungen Schweiz - EU. Die Kooperation bei der grenzüberschreitenden Besteuerung von Zinseinkünften, das koordinierte Vorgehen in der Asylpolitik oder der schweizerische Erweiterungsbeitrag sind Beispiele dafür. Gleichzeitig bewahrt dieser Ansatz die institutionelle Unabhängigkeit der Schweiz, wobei die Schweiz aber auf Mitentscheidungsrechte in der EU verzichtet.

Reichhaltiges Menu

Dieser bilaterale Weg ist ambitiös, umso mehr als die EU inzwischen auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen ist. Mit der Umsetzung der rund 20 wichtigen bilateralen Abkommen und einer Reihe neuer beidseitiger Interessenbereiche wie Strom, Gesundheit oder Agrarfreihandel bleibt das thematische Menu reichhaltig. Selbstgefälligkeit und jegliche Form von Routine werden wir uns auch in Zukunft nicht leisten können. Die schweizerische Europapolitik muss fit bleiben; das heisst offensiv, selbstbewusst und selbstverständlich lösungsorientiert. Dafür muss der politische Ansatz laufend auf Effizienz und Erfolg überprüft und wenn nötig angepasst werden. So muss der bilaterale Ansatz pragmatisch überdacht werden, wenn sich der Gestaltungsspielraum der Schweiz (Stichwort «autonomer Nachvollzug») verschlechtert, wenn sich die Bereitschaft der EU zu vertraglichen Lösungen verringert oder wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern. Dabei müssen wir uns aber bewusst sein, dass es die hierzulande oft geforderte «Ruhe» in den Beziehungen mit unseren Nachbarn nie geben wird. Zu gross ist das gegenseitige Interesse am Partner. Und dieses manifestiert sich zuweilen mit Vehemenz. Ebenso falsch wie ein Harmoniebedürfnis in der Europapolitik ist aber auch die chronische Erwartung der Sackgasse, in welcher der bilaterale Weg zweifellos enden müsse. Diese Vorstellung hat gerade vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Steuerstreits zwischen der Schweiz und der EU wieder Konjunktur. Diese Differenz mit der EU ist sicher ein brisantes Thema, aber eben nur ein Aspekt unserer breit gefächerten Beziehungen. Es geht, wie in so manchen Bereichen unserer globalisierten Welt, um Wettbewerb - und der kann rau sein. Dies gilt für die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie für uns. Unsere Unternehmen haben sich längst daran gewöhnt. Die Politik ist hier noch in einem Lernprozess. Ein Rahmenabkommen im Visier Als Möglichkeit einer institutionellen Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit prüfen die Schweiz und die EU zurzeit ein Rahmenabkommen. Ziel und Mehrwert eines solchen wäre die

Erleichterung des bilateralen Wegs durch eine verbesserte Gesamtkoordination bei der Verwaltung und Weiterentwicklung des Vertragswerks. Gleichzeitig könnte eine Plattform für einen ver- stärkten politischen Dialog geschaffen werden. Denn mir scheint klar, dass die Schweiz und die EU ein Verhältnis haben, das einen regelmässigen Blick über den Tellerrand der bilateralen Abkommen erfordert: Unsere Beziehungen dürfen sich nicht in einer Bürokratie der Vertragsverwaltung erschöpfen. Wir müssen dem Bilateralismus etwas mehr Seele geben, könnte man in Anlehnung an den früheren Kommissionspräsidenten Jacques Delors sagen.

Ich denke an einen politischen Dialog über gemeinsame Herausforderungen. wie Klimawandel, Beschäftigung, Migration und Sicherheit. Das sind die gesellschaftlichen Fragen, welche die Bürgerinnen und Bürger heute betreffen und beschäftigen. Ein regelmässiger Austausch der «best practices», eine Partnerschaft der Resultate wären hier sicher wünschenswert. Denn die Schweiz wie die EU werden zunehmend daran gemessen, wieweit sie für diese Anliegen Lösungen finden können. Ich denke an einen vermehrten Austausch der Positionen in Bezug auf Uno- und WTO-Politiken oder an eine Koordination der Lösungssuche in den Konflikten im Nahen Osten und in Kosovo. Und ich denke an die gemeinsamen Herausforderungen im Rahmen der europäischen Integration.

Historische Leistungen der EU

50 Jahre nach den Römer Verträgen können die historischen Leistungen der EU nicht genug betont werden: die Friedenssicherung nach den Weltkriegen, die Wiedervereinigung Europas nach dem Kalten Krieg, der Binnenmarkt als heute stärkster Wirtschaftsraum der Welt. Auch die Schweiz hat von dieser Entwicklung enorm profitiert. Gleichzeitig aber ist das europäische Integrationsprojekt sowohl an der Erweiterungs- als auch an der Vertiefungsfront heute ins Stocken geraten. Dies auch darum, weil beim hohen Rhythmus dieses ambitiösen Programms Bürgernähe und Rückhalt in der Bevölkerung gelitten haben. Die Schweiz hat unterdessen auf ihrem bilateralen Weg eine vergleichsweise bescheidene politische Wegstrecke zurückgelegt - allerdings dabei als einziges Land in Europa die Ankunft der neuen osteuropäischen Staaten mit zweifachem Volksentscheid basisdemokratisch begrüsst: einmal durch das Ja zur Öffnung der Arbeitsmärkte, ein zweites Mal durch das Ja zum Kohäsionsbeitrag.

Ich will damit natürlich nicht sagen, dass die föderalistische und multikulturelle Schweiz als oft zitiertes «Miniatureuropa» Lektionen erteilen könnte. Ich glaube im Übrigen auch nicht, dass die Schweiz Lektionen braucht. Ich denke vielmehr an einen symmetrischen Dialog der europäischen Systeme. Denn ich bin überzeugt, dass sich die beiden politischen Modelle - die direkt-demokratische Konkordanzdemokratie Schweiz auf bilateralem Kurs einerseits und das Integrationsprojekt Europäische Union anderseits - in einem gemeinsamen.Europa viel zu sagen haben. NZZ, 24./25. März 2007, SB 5


Europapolitische Haltung der Kantonsregierungen

Konsolidierung der bilateralen Zusammenarbeit / Beibehaltung der längerfristigen Option eines EU-Beitritts

Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) präzisierte am 23. März 2007 die europapolitische Haltung der Kantonsregierungen. Die Kantonsregierungen sprechen sich einstimmig für eine Konsolidierung der bestehenden Verträge mit der EU aus. Daneben vertreten die Kantonsregierungen aber ebenfalls einstimmig die Auffassung, dass ein Beitritt zur EU auf jeden Fall als längerfristige Option offen zu halten ist. Anzustreben ist generell eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen hinsichtlich der Wahrung der Interessen der Schweiz gegenüber der EU. Dies betrifft einerseits eine Verbesserung der Mitwirkung der Kantone bei der Weiterentwicklung der bestehenden Abkommen sowie bei allfälligen weiteren Abkommen. Andererseits ist die Transparenz der diesbezüglichen Entscheidverfahren zu erhöhen.

Im Auftrag der KdK hat die Arbeitsgruppe EuRefKa im Sommer 2006 eine Analyse erarbeitet. Grundlagen dieser Analyse waren einerseits verschiedene Expertenberichte, ein Erfahrungsbericht der Europakommission der KdK zu den bisherigen bilateralen Abkommen sowie ein vom Kanton Zürich erarbeiteter Bericht zu den Vor- und Nachteilen des bilateralen Wegs und eines EU-Beitritts. Die Analyse stützte sich andererseits auch auf den vom Bundesrat am 28. Juni 2006 verabschiedeten Europabericht 2006. Die Analyse war zwischen November 2006 und Januar 2007 Gegenstand einer Vernehmlassung bei allen 26 Kantonsregierungen. An der Plenarversammlung vom 23. März 2007 haben die Kantonsregierungen von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und einstimmig eine gemeinsame europapolitische Haltung verabschiedet.

Die Kantonsregierungen sind grundsätzlich mit dem vom Bundesrat dargelegten Konzept bezüglich der Wahrung der materiellen und ideellen Interessen der Schweiz einverstanden. Sie sind jedoch der Auffassung, dass dieses Konzept nicht unter allen Umständen sinnvoll ist. So kann über die Frage eines EU-Beitritts keinesfalls kurzfristig und situativ entschieden werden. Die Kantonsregierungen teilen auch die Auffassung des Bundesrates, dass die materiellen und ideellen Interessen der Schweiz zum gegenwärtigen Zeitpunkt am besten durch die bilaterale Zusammenarbeit mit der EU gewahrt werden können. Die Kantonsregierungen sprechen sich deshalb für eine Konsolidierung der bestehenden Verträge aus.

Bezüglich eines weiteren Ausbaus des bilateralen Vertragswerks bestehen seitens der Kantonsregierungen allerdings gewisse Vorbehalte. Was einen allfälligen EU-Beitritt betrifft, so steht diese Frage nach Auffassung der Kantonsregierungen aus verschiedenen Gründen kurz- und mittelfristig nach wie vor nicht zur Debatte. Längerfristig bleibt ein EU-Beitritt aber nach wie vor eine Option, die auch weiterhin offen zu halten ist. Damit die Schweizer Interessen gegebenenfalls längerfristig mittels dieser Option gewahrt werden können, sind die damit verbundenen Konsequenzen aber bereits heute vertieft zu analysieren und die mit einem allfälligen Beitritt verbundenen Fragen und Reformvorhaben möglichst bald grundlegend abzuklären.

Die bestehende Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist zu vertiefen. Die Kantone sind früher und verstärkt in die Entscheidfindung einzubeziehen. Ihre Stellungnahmen sind verstärkt zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn ein Abkommen im Wesentlichen kantonale Zuständigkeiten betrifft. Weiter sprechen sich die Kantonsregierungen für eine erhöhte Transparenz bei der Entscheidfindung aus. Medienmitteilung der KdK vom 10. April 2007, Bern. (http://www.kdk.ch/int/kdk/de/mm.ParagraphContainerList.ParagraphContainer0.ParagraphList.0006.File.pdf/Medienmitteilung_Europapolitik20070410.pdf)

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