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Kurzinfos 3/01



Schweizer Flugwaffe an Übung in GB

Die Schweizer Flugwaffe nahm Mitte Juli 01 in Grossbritannien an der internationalen Luftverteidigungsübung "Nomad 2001" teil. Auch Flugzeuge aus Belgien, Frankreich, Spanien und dem Gastgeberland Grossbritannien waren im Einsatz, wie das eidgenössische Verteidigungsdepartement mitteilte. Die Schweizer Luftwaffe war mit sechs F/A-18-Kampfflugzeugen vertreten. Pro Flugtag waren acht Einsätze geplant. Insgesamt nahmen 38 Angehörige der CH-Luftwaffe an der Übung teil. Die rechtlichen Grundlagen bilden die vom Bundesrat bewilligten Zusammenarbeitsvereinbarungen.


EU-Arbeitslosigkeit

Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote der Euro-Zone verharrt laut Angaben des Statistischen Amtes der EU im Juli 01 auf dem Vormonatsniveau von 8.3%. Ein Jahr zuvor, im Juli 2000, hatte sie 8,8% betragen. In der gesamten EU stagniert die Arbeitslosigkeit schon seit April bei 7.6%, während sie im Juli 2000 noch 8.1% betragen hatte. In der Berichtsperiode verzeichneten die Niederlande mit 2.3%, Luxemburg mit 2.5% , Irland und Österreich (je 3.8%) die tiefsten Werte. Am anderen Ende des Spektrums waren Frankreich (8.5%), Finnland (9%) und Spanien mit 13%. Weiterhin hoch ist die Jugendarbeitslosigkeit (unter 25 Jahren) mit 16.4% in der Euro-Zone, mit 15.+% in der EU und mit 28% in Italien. NZZ. 6.9.01, S. 23


NEBS und "Renaissance Schweiz-Europa"-Fusion

Hundert Tage nach der massiven Ablehnung der Initiative "Ja zu Europa!" bleibt die Neue Europäische Bewegung Schweiz (NEBS) überzeugt, dass eine starke proEU-Kraft in der Schweiz notwendig ist. Die Delegierten stimmten der Fusion mit Renaissance Schweiz-Europa zu. Die Fusion soll vor allem in der Westschweiz, wo die NEBS schwächer geworden ist, Synergieeffekte bewirken. Zurzeit kämpft die NEBS immer noch mit Altlasten aus der Initiative "Ja zu Europa!". Bei Ausgaben in Höhe von 1.28 Millionen Franken, lastet ein Defizit von rund 100'000 Franken auf der Bewegung. NZZ. 18.6.01, S. 10


Sokrates/Erasmus

In den Jahren 1999 und 2000 haben 1300 Schweizer an den Programmen Sokrates/Erasmus der EU teilgenommen. Im Gegenzug frequentierten 1400 EU-Studierende Schweizer Hochschulen. NZZ, 26.6.01, S. 14


Entsende-Gesetz - EU-Kommission droht mit Klage

Die EU-Kommission hat Deutschland Anfangs August 01 unter Strafandrohung aufgefordert, die gegen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU gerichteten Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsende-Gesetzes zu korrigieren. Dieses Gesetz war in Deutschland als Schutz des einheimischen Gewerbes und der Arbeitnehmer vor Sozialdumping im Baugewerbe durch Anbieter aus Billiglohnländern innerhalb der EU erlassen worden. Im Kern geht es bei der Rechtsvorschrift darum, dass sich die ausländischen Konkurrenten an die in Deutschland branchenüblichen Mindestlöhne und Ferienvergütungen halten müssen. Die Kommission wirft den deutschen Behörden vor, die Anwendung des Gesetzes benachteilige die ausländische Konkurrenz und verstosse deshalb gegen den freien Dienstleistungsverkehr. NZZ. 2.8.01, S. 19


Norwegens Mühe mit dem EWR

Seit der von Norwegen ohne Volksabstimmung vorgenommenen Ratifizierung des EWR-Vertrages ist Norwegen zu einer wirtschaftlich liberalen Politik gegenüber der EU verpflichtet, bekundet damit aber Mühe - sobald es um Firmenübernahmen durch EU-Multis geht. Dies aus Angst davor, dass das Land zum Sitz unbedeutender Filialen der internationalen Grosskonzerne deklassiert werden könnte. Norwegische Politiker greifen deshalb immer wieder ein, wenn ein norwegisches Unternehmen seine Unabhängigkeit zu verlieren droht. So versuchte die Regierung z.B. die Übernahme der norwegischen Firma Storebrand durch den finnischen Finanzkonzern Sampo zu verhindern. Seither hat sich die ESA (Überwachungsbehörde des EWR) eingeschaltet. Sie protestierte am 17. Juli 01 gegen die norwegischen Bestrebungen zur Verhinderung der Fusion und drohte mit einem Gerichtsverfahren. Im Juni 01 hat die EU-Kommission den beiden norwegischen Erdölgesellschaften Statoil und Norsk Hydro, die beide vom norwegischen Staat kontrolliert werden, in einem formellen "Statement of Objections" vorgeworfen, beim Verkauf von Erdgas gegen EU-Wettbewerbsregeln zu verstossen. Die Kommission ist der Ansicht, dass bei der Umsetzung der EU-Gasrichtlinie auch die langfristigen Lieferverträge (20 - 50 Jahre) neu verhandelt werden müssten. Die Regierung nahm die Unternehmen sofort in Schutz und weist die Vorwürfe aus Brüssel zurück. Norwegen stellt sich auf den Standpunkt, die Regulierung der Erdgasverkäufe sei Bestandteil der Verwaltung nationaler Ressourcen und unterstehe daher nicht dem EWR-Vertrag. Der Angriff der EU auf die Erdgas-Einnahmen ist nicht dazu geeignet, die Brüsseler Institutionen bei den Norwegern beliebter zu machen. Nicht nur ein EU-Beitritt wird laut Umfragen mit stattlicher Mehrheit abgelehnt. Die Unzufriedenheit mit dem EWR wächst ebenfalls. Für die Norweger wird immer deutlicher, dass die Mitgliedschaft im EWR keine optimale Lösung ist. Sie bringt nur den Zwang zur Einführung von EU-Richtlinien und Verordnungen mit sich, ohne dass das Land einen nennenswerten Einfluss auf deren Wortlaut hätte. Und in Zukunft, so ist man im Aussenministerium überzeugt, dürften die EWR-Mitglieder weiter marginalisiert werden. Wenn die EU dereinst mehr als 20 Mitgliedstaaten hat, dürfte auf die Interessen von Norwegen, Island und Liechtenstein immer weniger Rücksicht genommen werden. NZZ. 27. 7. 01, S. 21


100 Millionen für Presseförderung

In der Schweiz werden jährlich 50 Millionen für die Förderung der Presse eingesetzt. Das Geld geht vor allem an die Förderung der monopolähnlichen Grossverlage, die von vergünstigten Posttarifen profitieren können. Die kleinen Zeitschriften gehen derweil leer aus: das Europa-Magazin muss das Doppelte an Postgebühren bezahlen (1000 statt 450 pro Nummer).


Berlin gibt nach

Die EU-Kommission hat im Streit bezüglich der Staatsgarantie der Landesbanken in Deutschland gewonnen. Die deutsche Regierung gab nach langem hin und her nach. Die Staatsgarantie entfällt und der Ausgleich von Unterbilanzen (Anstaltslast) untersteht dem EU-Beihilferecht. Übergangsfristen bis 2005 sollen die Anpassung erleichtern. Die Beschwerde gegen das bisherige deutsche Bankenrecht ging vom Europäischen Bankenverband aus. Die Privatbankiers beklagten sich, die finanziellen Garantien der öffentlichen Hand verschafften den begünstigen öffentlich-rechtlichen Landesbanken unbeachtet ihrer tatsächlichen Leistung erhebliche Vorteile bei der Kapitalaufnahmen. Dadurch werde der Wettbewerb zu lasten der privaten Institute verzerrt. NZZ, 18. 7. 01, S. 21


Gebührenordnung für Euro-Überweisung Die EU-Kommission stellte Ende Juli einen Vorschlag zur Verbilligung von grenzüberschreitenden Überweisungen bis zu 50'000 Euro innerhalb des Binnenmarktes vor. Erfasst wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Euro. Die Kosten von Transaktionen sollen den inländischen Kosten entsprechen. Die EU-Kommission will damit den Verbrauchern konkrete Vorteile des Euro vor Augen führen - was sie im nächsten Jahr dringend nötig haben wird. Der neoliberale Kommissar Bolkestein rechtfertige den Eingriff in die Preisgestaltung euphemistisch "mit den grossen Erwartungen der Öffentlichkeit an die praktischen Vorteile der Einheitswährung". Schon ab 1.1. 2002 soll das neue Regime beim Gebrauch von Kreditkarten und beim Geldbezug an Automaten gelten. Ein Jahr später müssten auch Banküberweisungen und Check-Zahlungen der neuen Gebührenordnung entsprechen. Die EU-Kommission könnte die Banken jedoch nicht daran hindern, sich durch ein Anheben der von ihnen selber festgelegten Gebühren im Inlandverkehr für die ihnen auferlegten Verbilligung der transnationalen Überweisungen schadlos zu halten. NZZ, 25.7.01, S. 17


EU-Kommission für befristete Werfthilfen

Im Sommer beschloss die EU-Kommission die Wiedereinführung von befristeten Schutzmassnahmen zugunsten der EU-Werften. Die Kommission will damit die EU-Schiffsbauer vor den als unfair eingestuften Geschäftspraktiken ihrer Konkurrenten in Korea schützen. Diese würden entgegen den Regeln der WTO weiterhin stark vom Staat subventioniert. Parallel zu den "befristeten Defensivmassnahmen" will die Kommission ein WTO-Verfahren gegen Korea einleiten. Die Beihilfen sollen auf den Bau von Containerschiffen sowie Chemikalientankern beschränkt werden. NZZ. 26. 7. 01, S. 21


EU und Kohlesubventionen

Die EU-Kommission hat den Rechtsrahmen für die weitere staatliche Förderung im Steinkohlebergbau bestimmt. Die geltenden Regelungen der Mitgliedstaaten für Subventionen in der Branche laufen in einem Jahr mit dem Ende des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stall aus. Die Kommission geht von der Vorstellung eines Energiesockels in der EU aus. Dieser bedinge die Förderung und die Erhaltung einheimischer Energieträger in der Gemeinschaft. Die für Energiepolitik zuständige Kommissarin de Palacio kommentierte den Entscheid der Kommission als Vorsorgemassnahme, um die EU gegen die Risiken einer zu starken Auslandabhängigkeit in der Energieversorgung abzusichern. NZZ. 26. 7. 01, S. 17


Prämienverbilligungen für EU-Bürger

In der Schweiz werden die Prämienverbilligungen künftig auch an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt, die in einem EU-Land wohnen. Dies betrifft Schweizer Rentner und Rentnerinnen im EU-Ausland oder EU-Ausländer, die vorwiegend in der Schweiz arbeiten oder gearbeitet haben. Grundsätzlich gilt das Versicherungsobligatorium in der Schweiz für Grenzgänger, die im Ausland wohnen, für Bezüger einer schweizerischen AHV- oder IV-Rente im EU-Raum sowie für Arbeitslose, die von der Schweiz Leistungen beziehen und in der EU auf Arbeitssuche sind. Die Versicherungspflicht schliesst auch die nichterwerbstätigen Familienangehörigen ein. Entsprechen fallen dann Ansprüche an Prämienverbilligungen an. Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben versicherte Personen sowie ihre versicherten Familienangehörigen, wenn die Durchschnittsprämie für das Wohnland 6% des kaufkraftbereinigten Einkommens (Rente, Unterhaltsbeiträge, Vermögenserträge) übersteigt und kein Vermögen über 100'000 Franken vorhanden ist. Der entsprechende Aufwand wird beim Bund auf maximal 60 bis 90 Millionen Franken beziffert. Die Prämienverbilligung wird nur auf Antrag gewährt. NZZ, 8.8.01, S. 13


Uno für Gentech-Nahrung

Ausgerechnet das United Nations Development Programm (UNDP) bricht in seinem "Human Development Report 2001" eine Lanze für genmanipulierte Lebensmittel (GMO). Genetisch modifizierte Lebensmittel, Samen und andere Organismen könnten die Antwort sein auf das Problem der Unterernährung in weiten Teilen der Dritten Welt, heisst es im Bericht. Die Abwehr in Europa und die Kritik in Amerika an "Frankenstein-Food" sei unfair gegenüber denjenigen Ländern, die keine nachhaltige Landwirtschaft betreiben könnten. Man dürfe GMO nicht grundsätzlich ablehnen. Organisationen wie Oxfam und Greenpeace übten scharfe Kritik an diesen Aussagen. Es sei unverantwortlich vom UNDP, den Entwicklungsländern unbegründete Versprechen bezüglich der Vorteile der Biotechnologie zu machen. Der Kampf gegen den Hunger könne nur durch die Errichtung nachhaltiger Agrarstrukturen geführt werden und nicht in biotechnischen Labors mit anschliessend patentgeschützten Sorten. NZZ. 11.7.01, S. 19


Methodische Fehler

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt der EU hat der EU-Kommission in einer Stellungnahme Mitte Juni 01 vorgeworfen, die Risiken von Azo-Farbstoffen zu unterschätzen. Vor allem methodische Fehler hätten dazu geführt, dass die Kommission, ohne die entsprechende wissenschaftliche Grundlage zum Schluss kam, bei Azo-Farbstoffen in Spielzeugen, Tinte und Papierprodukten bestünde keine Gefahr für die Gesundheit. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 33


UNICE: Gegen Steuerentlastung zugunsten der Umwelt

Der UNICI (Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände der EU) wendet sich gegen eine steuerliche Bevorzugung von umweltfreundlichen Produkten. Auch der EU-Ausschuss der amerikanischen Wirtschaftskammer (AmCham) kritisiert Steuererleichterungen für Produkte mit Umweltzeichen. Eine solche Regelung hemme Innovationen, sei rückwärtsgewandt und greife zu stark in Marktmechanismen ein. DNR-EU-Rundschreiben 7+8/01, S. 57


Kritik an EU-Position in GATS-Verhandlungen

Das Netzwerk "Seattle to Brussels", darunter Friends of the Earth Europe, World Development Movement und Corporate Europe Observatory kritisieren anlässlich ihrer Veröffentlichung des Berichts über "TATS und Demokratie" die Position, welche die EU innerhalb der momentanen Verhandlungen zur Ausweitung des General Agreement on Trade in Services (TATS) vertritt. Nach Meinung des Netzwerkes sind die momentan verhandelten neuen Regelungen ganz im Sinne der Wirtschaft und stehen im Widerspruch zu einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung. Der Bericht umschreibt, welche negativen Auswirkungen der jetzige Verhandlungsvorschlag, der von der EU gestützt wird, mit sich bringen würde: den Multis würden mächtige Instrumente in die Hand gegeben, um sich gegen Eingriffe von Regierungen zum Schutze der Umwelt in vielen Bereichen, von Wasser bis Tourismus, von Energie bis Verkehr zu schützen. Das Netzwerk fordert daher, die Verhandlungen auszusetzen und zuerst eine breite Debatte in der Öffentlichkeit zu führen. DNR-EU-Rundschreiben 7+8/01, S. 68


EU-Betriebsräte

Die EU-Betriebsräte, von Gewerkschaftern gerne als grosse Errungenschaft der EU hingestellt und von der EU in einer 1994 erlassenen Richtlinie eingeführt, haben sich keineswegs überall durchgesetzt. Von den 1844 von der EU-Richtlinie erfassten Konzernen (mehr als 1000 Angestellte, gemeinschaftsweit operierend) haben erst ein Drittel den Europäischen Betriebsrat eingeführt, der nota bene nur Informations- und Anhörungsrechte und keine Mitentscheidungsrechte beinhaltet. Auch schweizerische Unternehmen, die in der EU Niederlassungen haben, sind angehalten, Betriebsräte einzuführen. 33 von 97 Unternehmen (33%) haben dies getan. Die Schweiz liegt damit vor Deutschland (25%) und noch deutlicher vor Spanien und Irland. NZZ. 27.7.01, S. 77


EU-Kommission siegte

Die Generaldirektion 'Wettbewerb' der EU-Kommission hat sich mit ihrer binnenmarktpolitisch motivierten Kritik an der Werbung für regionale Produkte durchgesetzt. Das deutsche Umweltbundesamt wird in Zukunft auf seiner Website und in Broschüren nicht mehr für regionale Getränke werben, deren Kauf die Umwelt schonen würde. Das Umweltamt hatte einen entsprechenden Aufruf im Zusammenhang mit einer Studie über Ökobilanzen bei Getränkeverpackungen auf seiner Internetseite veröffentlicht. In Zukunft wird es den Hinweis auf regionale Produkte nicht mehr geben. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 14


EU fördert Strassen in Ostdeutschland

Die EU-Kommission hat für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Ostdeutschland Fördermittel in Höhe von 3.1 Milliarden Mark genehmigt. Davon sollen 232 Kilometer neue Strassen und 18 Kilometer neue Bahnlinien gebaut werden. Ein wesentliches Ziel ist die Schliessung von Lücken innerhalb der Transeuropäischen Netze (TEN). Der für Regionalpolitik zuständige Kommissar Michel Barnier erklärte, die Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrsträger mache deutlich, dass Nachhaltigkeit bei der Entwicklung des Verkehrs für die EU Priorität habe. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 19


Agrar-Werbung

Staatlich unterstützte Werbung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, etwa nationale oder regionale Qualitätssiegel, darf nicht allein die regionale Herkunft preisen. Nach neuen Leitlinien der EU-Kommission kann Werbung für Qualitätsproduke unterstützt werden, wenn diese Normen erfüllen, die deutliche höher liegen als die Normen der EG-Rechtsvorschriften. Zielt die Werbung auf Verbraucher in jedem Mitgliedstaat oder in jener Region ab, in der das Erzeugnis hergestellt wird, so können zusätzlich Informationen über den Ursprung gegeben werden. In diesen Fällen sollte der Hinweis auf die heimische Herkunft jedoch im Vergleich zu den Angaben über die Qualität des Produktes zweitrangig sein. Anderenfalls könnten Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was gegen die Regeln über den freien Warenverkehr verstösst. Die Unterscheidung, ob es sich bei der Herkunftsangabe um eine unzulässige zentrale Werbeaussage oder um eine zulässige Zweitinformation handelt, muss nach Aussage der Kommission bei Beschwerden im Einzelfall geprüft werden. EUmagazin 7-8/01, S. 45.


EU-Minister gegen Neuverhandlung von Nizza

Trotz dem Nein der Iren schlossen die EU-Aussenminister ein Rückkommen auf den Vertrag von Nizza aus. Die irischen Behörden sicherten zu, "ruhig und zuversichtlich" weiter auf die Ratifikation hinzuarbeiten. Der irischen Regierung wurde deutlich gemacht, dass der Vertrag nicht neu verhandelt werde. Die EU halte an ihrem Fahrplan fest, bis Ende 2002 den Vertrag ratifiziert zu haben. Die Affäre zeigt, wie die Kleinstaaten in der EU geachtet werden. Entscheidet das Volk nicht wie erwünscht, wiederholt man die Abstimmungen bis sie passen und kümmert sich sonst einen Deut um deren Anliegen. NZZ. 12.6.01


Nizza-Vertrag und EU-Erweiterung

Vor seinem Besuch in Irland hat der EU-Kommissionspräsident Prodi in einem Interview mit der "Irish Times" die Auswirkungen einer Nichtratifikation des Vertrags von Nizza auf die Ostererweiterung der EU relativiert. Rechtlich gesehen brauche es Nizza für die Erweiterung nicht. Auf der Grundlage eines Protokolls zu dem seit Mitte Juni 1999 rechtskräftigen Vertrags von Amsterdam könne die Union ohnehin noch problemlos fünf zusätzliche Mitgliedstaaten aufnehmen. Und wenn die Zahl der Mitglieder der EU 20 überschreite, müssten den Beitrittsverträgen bloss einige technisch-institutionelle Zusätze beigefügt werden, um die Vertretung in den Institutionen und die Stimmkraft der Neumitglieder festzulegen. Am EU-Gipfel in Göteborg hatten demgegenüber die 15 Staats - und Regierungschefs der EU die politische Bedeutung und die Voraussetzung des Nizza-Vertrags für die Osterweiterung herausgestrichen und in einer gemeinsamen Erklärung ihrer Entschlossenheit betont, an der Ratifikation des unveränderten Nizza-Texts festzuhalten. In einem späteren Interview am irischen Fernsehen sagte Prodi dann, Irland habe noch bis Ende des kommenden Jahres Zeit, sein Nein zu dem Vertrag von Nizza zu überdenken. Der Vertrag müsse von allen 15 EU-Mitgliedern ratifiziert werden. NZZ, 22.6.01, S. 3


Liechtenstein, EWR und Osterweiterung

Im Falle der Osterweiterung kann in Liechtenstein über die Aufnahme der Osteuropäischen Länder in die EU abgestimmt werden, da die Aufnahme in die EU auch eine Aufnahme in den EWR bedeutet und eine entsprechende Vertragsänderung in Liechtenstein ratifiziert werden muss. Ein entsprechender Parlamentsbeschluss untersteht dem Referendum. EUmagazin, 7-8/01, S. 9


Lettland und die EU-Freizügigkeit

Lettland hat akzeptiert, dass lettische Arbeitnehmer nach dem EU-Beitritt erst nach einer siebenjährigen Übergangsfrist in der EU arbeiten können. Lettland würde sich umgekehrt ebenfalls bei einem EU-Beitritt eine siebenjährige Übergangsfrist vorbehalten. NZZ. 20.6.01, S. 2




Wachsende EU-Skepsis in Estland

In Estland sind die EU-Beitrittsverhandlungen relativ weit fortgeschritten. Die Classe Politique unterstützt einhellig den EU-Beitritt. Bei der Bevölkerung macht sich jedoch vermehrt Skepsis breit. Zwei Umfragen vom April veranschlagen die Zahl der Gegner einer EU-Mitgliedschaft auf 46% bzw. 53% der Wähler, während die Befürworter lediglich 23% bzw. 36% ausmachen. So lässt sich eine Abstimmung über den EU-Beitritt kaum gewinnen. Die EU-Beitrittsgegner befürchten, dass die Lebensmittelpreise auf das Dreifache steigen. Durch die EU-Tabaksteuern würde das Rauchen für die Esten zu einem äusserst kostspieligen Laster. Die EU verärgert die Esten durch den Widerstand gegen die baldige Freizügigkeit für Arbeitskräfte; stellt doch das kleine Land kaum eine Gefahr für die westeuropäischen Arbeitsmärkte dar. Erbost zeigt man sich auch darüber, dass die EU-Kommission die Möglichkeit haben soll, die Einwanderung zu erlauben, wenn sie einen Arbeitskräftemangel feststelle. Estnische Informatikfachleute könnten demnach jederzeit eine Stelle in der EU antreten, wodurch das Problem des "Brain-Drain" für Estland verschärft würde. Ein Minister hat bereits vorgeschlagen, ausländische Konzerne sollten für jeden eingestellten Informatikexperten eine Gebühr von 50'000 Fr. an das estnische Schulsystem entrichten. Tief verankert ist auch die Skepsis gegenüber Grossgebilden: Estland war lange genug Mitglied einer Union. Das Argument kennt auch die euronationale Regierung. Deshalb will sie eine Volksabstimmung durchführen. Regierungschef Maart Laar dazu: "Estland hat lange genug einer Union angehört, ohne dass die Bevölkerung um ihre Meinung gefragt worden wäre". Dass die Esten aber den "Fehler" begehen sollten, den EU-Beitritt abzulehnen, diese "Gefahr" hält er für gering. "Es geht doch darum, ob man an den Entscheidung in Europa teilnehmen wolle oder nicht". NZZ. 3.7.01, S. 19.


Europäischer Patriotismus

Der tschechische Staatspräsident Vaclav Havel sprach sich anlässlich seines Staatsbesuchs in der Schweiz (Ende Juni 01) für einen "europäischen Patriotismus" aus. Bundespräsident Leuenberger wies darauf hin, nicht die EU-Mitgliedschaft an sich sei ein Ziel, sondern die Menschenrechte, die Sicherheit und der soziale Ausgleich. NZZ, 29.6.01, S. 13


Bayern will EU-Mittel

Im Streit um Belastungen durch die Osterweiterung fordert Bayern wie Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ein Sonderprogramm für die betroffenen Gebiete. Die Erwartungen orientieren sich dabei an dem, was die EU Mitte der achtziger Jahre bei der Süderweiterung investiert hatte. Damals waren über sieben Jahre verteilt umgerechnet fast sieben Milliarden Franken nach Frankreich, Italien und Griechenland geflossen. Nun sind die deutschen Länder enttäuscht über das Brüsseler Aktionsprogramm. Die EU will die Grenzregionen zwischen 2003 und 2006 mit insgesamt rund 300 Millionen Franken unterstützen. Dieses Geld muss zwischen 23 Regionen in Deutschland Österreich, Italien, Griechenland und Finnland aufgeteilt werden. NZZ, 10.8.01, S. 2


Strassburg für Abschaffung der Todesstrafe

Nachdem der Europarat den ersten Weltkongress gegen die Todesstrafe organisiert hatte, wurden die USA und Japan unter Androhung von Sanktionen (Suspendierung des Beobachterstatus) zu einem Moratorium bei Hinrichtungen und zur Abschaffung der Todesstrafe aufgefordert. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats beschloss, künftig nur noch solchen Parlamenten einen Beobachter-Status zu gewähren, die die Todesstrafe nicht mehr praktizieren. Die 43 Aussenminister des Ministerkomitees des Europarates wurden in der Entschliessung aufgefordert, mit Japan und den USA Gespräche über diese Fragen aufzunehmen und zugleich auf eine sofortige Verbesserung der Bedingungen in den Gefängnistrakten für die zum Tode Verurteilten zu dringen. Diese Bedingungen waren samt den psychischen Auswirkungen eines langen Aufenthalts in Todeszellen, die sich in Einzelfällen über Jahrzehnte hinzog, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg 1989 als Menschenrechtsverletzung verurteilt worden. NZZ, 16.6.01, S. 5


Harte Vorwürfe gegen Russland

Der Europarat hat ungewöhnlich scharfe Kritik am russischen Vorgehen in Tschetschenien geübt. Das Anti-Folter-Komitee warf Russland vor, die Aufklärung von Kriegsverbrechen zu verhindern. Moskau lehne eine "gründliche und unabhängige" Untersuchung mutmasslicher Kriegsverbrechen durch russische Streitkräfte während des Tschetschenien-Kriegs ab. Das Gremium hatte im Februar und April 2000 sowie im März 2001 eine Delegation nach Tschetschenien entsandt, die Ermittlungen über Menschenrechtsverstösse aufnehmen sollte. Bisher konnte nur der erste Bericht veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der andern Berichte lehnte Moskau bisher ab. Laut der Anti-Folter-Konvention muss der Europarat diese Dokumente somit unter Verschluss halten. NZZ. 11.7.01, S. 2


Strassburg: Kritik an Flüchtlingspolitik

"Europa sorgt sich stärker um den Schutz vor Flüchtlingen als um den Schutz der Flüchtlinge selbst". Die 1951 als Antwort auf das Flüchtlingselend im Zweiten Weltkrieg aufgesetzte Flüchtlings-Konvention enthält eine international gültige Definition des Flüchtlingsbegriffs und verankert vor allem das Recht auf Schutz vor Abschiebung oder zwangsweiser Rückführung. 1967 wurde sie um ein Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ergänzt. Mit der Zunahme der Zahl der Flüchtlinge als Folge von Repression durch Regimes oder von bewaffneten Konflikten sind gegenwärtig weltweit 35 Millionen Personen auf der Flucht - in Europa sind es allein 7 Millionen. Entgegen diesem Anstieg ist die Aufnahmebereitschaft der Europäer gesunken. Vor allem aber ist es die hermetische Abriegelung der Grenzen gegenüber der Wanderungsbewegung von Menschen, die sich angesichts der immer grösser werdenden Kluft zwischen reichen und armen Ländern in Europa durch Migration ein neues menschenwürdiges Leben aufzubauen erhoffen, die zu einer immer strikteren Abwehr von Flüchtlingen führt. Der Beitrag der Europäer an der Finanzierung des UNHCR ist von rund 20% seit der Gründung auf heute 5 % zurückgegangen. NZZ. 28.6.01, S. 7


Islamisten-Verbot in Türkei rechtmässig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag ein vom türkischen Verfassungsgericht erlassenes Verbot der islamistischen Wohlfahrtspartei aus dem Jahr 1998 für rechtmässig erklärt. Das Parteiverbot habe der übergeordneten Notwendigkeit gedient, "die demokratische Gesellschaft zu schützen", hiess es in der in Strassburg veröffentlichten Entscheidung. NZZ. 2.8.01 Die Begründung mutet etwas seltsam an, da die Türkei mit ihrer konstanten und massiven Unterdrückung der Kurden kaum als demokratischer Staat bezeichnet werden kann. Das Strassburger Gericht liess sich herab, ein autokratisches Regime gegen das nächste zu schützen!


Heterogene EU-Beitrittskandidaten

Trotz einem kräftigen Wachstum des Bruttoinlandproduktes von durchschnittlich 5% vermochten die Beitrittskandidaten das Wohlstandsgefälle zur EU in den letzten fünf Jahren nicht zu reduzieren. Die Durchschnittswerte verdecken jedoch, dass das Gros der Kandidatenländer sehr heterogen zusammengesetzt ist. Während Bulgarien kaufkraftbereinigt einen Viertel des Wohlstandsniveaus der EU aufweist, hat sich Zypern dem EU-Durchschnitt angenähert. Die Unterschiede reflektieren den Verhandlungsstand mit der EU. Die Länder, die sich am meisten dem Wohlstandsniveau der EU angepasst haben, sind bei den Verhandlungen am weitesten. Tschechien, Slowenien, Ungarn und Zypern haben bereist zwischen 19 und 22 Kapitel der gesamthaft 31 zu verhandelnden Dossiers für einen EU-Beitritt abgeschlossen. Lettland, Litauen, Polen und die Slowakei bilden eine mittlere Gruppe. Bulgarien und Rumänien bilden die Schlussgruppe. Der Abstand dieser Länder zum EU-Durchschnitt ist zwischen 1996 und 2000 noch grösser geworden. Etwas aus der Reihe dieses Zusammenhangs tanzen Malta und Estland. Malta, das punkto Wohlstand zur Spitzengruppe der Beitrittsländer gehört, weist einen Verhandlungsrückstand auf. Estland, dessen BIP pro Kopf lediglich an achter Stelle der 13 Beitrittskandidaten figuriert, ist bei den Verhandlungen weit fortgeschritten.


Verurteilung der Türkei Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (hat mit dem EU-Gerichtshof nichts zu tun) hat die Türkei wegen schwerer juristischer Fehler im Verfahren gegen vier frühere kurdische Abgeordnete, unter ihnen die inhaftierte Leyla Zana, zu Geldbussen verurteilt. Wie der Gerichtshof am Dienstag in Strassburg mitteilte, muss der türkische Staat dafür an jeden der vier Kläger eine Wiedergutmachung von 25'000 Dollar und zusätzlich 10'000 Dollar für Anwaltskosten zahlen. Zana verbüsst seit 1994 wegen "Separatismus" eine 15-jährige Gefängnisstrafe.


Versklavung von Hausangestellten

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Untätigkeit der 43 Mitgliedstaaten der Strassburger Demokratie- und Menschenrechtsorganisation gegenüber der zunehmenden Versklavung von Hausangestellten kritisiert und durchgreifende Gegenmassnahmen gefordert. Die EU hatte sich im letzten Jahrzehnt auf den Welthandelskonferenzen, weniger wegen humanitärer Bedenken als aus Wettbewerbsgründen, immer wieder gegen sklavenhafte Arbeitsbedingungen bei Kindern und Frauen gewandt. Die starke Ausbreitung des Phänomens in Europa blieb jedoch fast unbemerkt. Es gilt als gesichert, dass weltweit Jahr für Jahr mehr als vier Millionen Mädchen und Frauen verkauft und überwiegend in den reichen Industrieländern als Sklaven gehalten werden; dies obwohl eine solche Entwicklung in Europa seit 1969 mit dem Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung hätte verhindert werden sollen. Selbst wenn Fälle bekannt werden, ist die Strafverfolgung schwierig, weil bisher nicht ein einziger europäischer Staat die Versklavung von Hausangestellten in seinem Strafgesetzbuch als Straftat verankert hat. Die Europaratsversammlung fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, Sklaverei, Menschenhandel und auch die Zwangsehe zu Straftatbeständen zumachen. Ausserdem soll umgehend das Wiener Übereinkommen über den diplomatischen Status dahingehend geändert werden, dass die diplomatische Immunität für alle Straftaten, die im Privatleben begangen werden, aufgehoben wird, denn eine beträchtliche Zahl von Opfern arbeitet bei Botschaftsangehörigen oder in Botschaften, sowie in Haushalten Staatsbediensteter in internationalen Organisationen. Diese fallen nach dem Wiener Übereinkommen von 1961 unter den Grundsatz der Unantastbarkeit der Person und des Besitzes. NZZ. 27. 6. 01, S. 60


Papierflut tötet parlamentarische Demokratie

Die EU-Papierberge machen eine Kontrolle der EU durch die Parlamente der Mitgliedstaaten unmöglich. Dabei gibt es kaum noch einen Bereich, in dem die EU nicht die Politik der Mitgliedstaaten beeinflusst oder bestimmt. Ob es um Mindestanforderung an die Qualität getrockneter Weintrauben geht, um Milliardenhilfen für strukturschwache Regionen, um Werftenhilfe oder die Fusionskontrolle! Wer sich die Tagesordnungen der Ausschüsse des deutschen Parlamentes ansieht, wird feststellen, dass der Anteil der Unterrichtungen über neue Richtlinien und Verordnungen aus Brüssel ständig zunimmt. Gleiches gilt für die Länderkammer "Bundesrat". Hinzu kommen die Papierberge, welche die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament produzieren. Nur Optimisten glauben, die Parlamentarier der Mitgliedsländer könnten sich noch durch diese Flut hindurch arbeiten. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission sich immer mehr Kompetenzen anmasst und der EU-Entscheidungsprozess völlig intransparent ist. EU-DNR-Rundschreiben, 7+8/01, S. 3


Belgien und "Cassis de Dijon"

In Belgien gibt es eine Lebensmittelvorschrift, nach der Brot in der Trockenmasse nicht mehr als 2% Kochsalz enthalten darf; in vom Grossbritannien eingeführtem Brot waren es aber 2.88%, was dort legal ist. Die belgischen Behörden eröffneten deswegen ein Strafverfahren gegen den Importeur wegen Verstosses gegen das belgische Lebensmittelrecht. Das Brüsseler Gericht erster Instanz fragte den EU-Gerichtshof, ob das belgische Recht mit der Warenverkehrsfreiheit des EU-Vertrags vereinbar sei. Dessen Urteil vom 5. April 2001 (C-123/00) lässt eine deutliche Entrüstung erkennen: die belgischen Richter hätten die Frage auch allein entscheiden können, weil der EuGH schon 1994 (C-17/93) auf die Frage eines ebenfalls belgischen Gerichts in Gent entschieden hatte, dass der Vertrieb rechtmässig in Grossbritannien hergestellter Lebensmittel auf Grund der Warenverkehrsfreiheit der EU in Belgien nicht verboten werden dürfe. NZZ, 18.6.01, S. 15


Alpengüterverkehr CH

2000 haben 1.4 Millionen Lastwagen die Schweizer Alpen durchquert. Das sind 7% mehr als im Jahr 1999. Gleichzeitig konnte der Bahngüterverkehr um 12% zulegen und seinen Marktanteil auf 70% leicht steigern. Insgesamt nahm der alpenquerende Güterverkehr innert Jahresfrist um 10% zu, wie das Bundesamt für Raumentwicklung erklärte: es wurde eine Rekordmenge von 30 Millionen Tonnen durch die Schweizer Alpen transportiert. 9 Millionen Tonnen waren es auf der Strasse, 21 Millionen Tonnen auf der Schiene. NZZ. 6.7.01, S. 16


EU-Kommission gegen deutsches TBT-Verbot

Die EU-Kommission hat sich Mitte Juli gegen einen deutschen Alleingang für ein Verbot von zinnorganischen Verbindungen wie Tributylzinn ausgesprochen. Die Generaldirektion 'Unternehmen' begründet ihre Ablehnung eines nationalen Verbots mit "fehlenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen" - eine diesbezügliche Formel ist in §100a des Amsterdamer Vertrags als Voraussetzung für nationale Alleingänge im Umweltschutz genannt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin wollte nach dem gescheiterten EU-weiten Verbot von zinnorganischen Verbindungen diese in Deutschland verbieten. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 32


Transitverkehr Österreich: nächste Runde

Die EU-Kommission hat die Forderung Österreichs nach einer drastischen Reduzierung der Öko-Punkte für diese Jahr mit der Begründung abgelehnt, die von Österreich vorgelegten Statistiken seien fehlerhaft. Österreich beruft sich auf die Regelung des Transitabkommens, nach der die Anzahl der Öko-Punkte eines Jahres reduziert werden muss, wenn im Jahr zuvor die Anzahl der erlaubten Transitfahrten um mehr als acht Prozent überschritten wurde (108% Klausel). Danach müssten ungefähr 160'000 Transitfahrten "eingespart " werden. Der österreichische Verkehrsminister Schiever hat in Reaktion auf die Kommissionsentscheidung angekündigt, gegebenenfalls vor dem EU-Gerichtshof zu klagen und sich die Richtigkeit der vorgelegten Zahlen bestätigen zu lassen. Auf Druck der Mitgliedstaaten Deutschland, Belgien und Italien und der internationalen Verkehrslobby versucht die EU-Kommission, den Anspruch Österreichs durch immer neue Rechenmodelle abzuschwächen. Der juristische Dienst der EU hatte der Kommission empfohlen, der Reduzierung der erlaubten Transitfahrten zuzustimmen. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hatte Mitte Juli 01 mit knapper Mehrheit gegen die Vorschläge der Kommission gestimmt und einen stärkeren Schutz der Alpen gefordert. Zuvor hatte der Umweltausschuss die Kommissionsvorschläge einstimmig mit Hinweis auf das Urteil des EU-Gerichts von Februar 01 abgelehnt, nach dem der Transitvertrag nicht nur eine Reduzierung der NOX-Emissionen, sondern auch der Transitfahrten vorsieht. DNR-EU-Rundsschreiben, 7+8/01, S. 21


EU-Fischereikolonialismus

Die EU und Guinea-Bissau haben ein neues Protokoll zu ihrem Fischereiabkommen unterzeichnet. Es hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die EU zahlt Guinea-Bissau Kompensationszahlungen von insgesamt 51 Mio Euro. Ein Zehntel des Geldes ist zweckgebunden und soll zur Unterstützung des lokalen Handwerkssektors, sowie für wissenschaftliche und technische Forschung und Ausbildung verwendet werden. Die bisherigen Fangquoten werden beibehalten. Die EU-Fischereiflotten dürfen nach dem Protokoll gegenüber den einheimischen nicht "diskriminiert" werden. Die EU-Kommission hat mit Kapverden ein Protokoll zum Fischereiabkommen ausgehandelt, das ab 1. Juli 2001 für drei Jahre gilt. Danach ist eine grössere Anzahl von Schiffen aus der EU zum Fischfang in kapverdischen Gewässern zugelassen als bisher. Gleichzeitig steigen die Zahlungen der EU sowie der einzelnen Reedereien an denn westafrikanischen Inselstaat. DNR-EU-Rundschreiben 7+8/01, S. 52. Die EU-Kommission und Mauretanien haben ihr Fischereiabkommen um weitere fünf Jahre bis Ende Juli 2006 verlängert. Die EU kann ihre Fangmöglichkeiten für bestimmte Sorten steigern. Erhöht wird auch die Zahl der autorisierten Thunfischfänger. NZZ. 3.8.01, S. 21


Olivenöl - umweltfeindliche EU-Subventionen

Die verheerenden Folgen der geltenden EU-Olivenmarktordnung und EU-Subventionspolitik für Olivenöl dokumentiert eine neue Studie von WWF und BirdLife International (EU Policies for Olive Farming - Unsustainable on all Counts: www.panda.org/epo). Für die Ausweitung der Olivenplantagen werden alte Wälder gerodet und andere naturnahe Flächen umgewandelt. Bodenerosion und Wasserknappheit sind die Folge. Statt eine schonende, nachhaltige Bewirtschaftung zu fördern, belohnen die EU-Subventionen die Landwirte mit den höchsten Erträgen. Zwar sollte die Olivenmarktordnung schon 1998 reformiert werden. Statt dessen beschlossen aber jetzt die Agrarminister auf ihrem Rat im Juni 01, die bestehende Regelung bis 2003 fortzuschreiben. DNR-EU-Rundschreiben 7+8/01, S. 64


Volksabstimmung in Savoyen

Als in den drei Gemeinden des Tals von Chamonix die stimmberechtigte Bevölkerung die Wiederaufnahme des Schwerlastverkehrs hoch verwarf, reagierten die meisten Regierungs-Parteileitungen in Paris ungehalten. Nur die Grünen hatten von Anfang an eine Befragung der Bevölkerung des Tales von Chamonix befürwortet. Die Kommunistische Partei sprach hingegen von einem "schädlichen Manöver kleinkarierter Politik". Auch die Sozialisten gaben ihrer Ablehnung der Volksbefragung deutlich Ausdruck - im Widerspruch zu sonst abgegebenen Bekenntnissen zu mehr "Basisdemokratie" NZZ. 21.8.01, S. 2


Aarhus-Konvention ratifiziert

Die Aarhus-Konvention, die im Rahmen des UN-Umweltprozesses in Europa erstellt wurde, muss von 16 Staaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Die 16 Ratifikationsschreiben sind zusammengekommen. Damit tritt auch ein Übereinkommen "über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" in Kraft. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 13

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