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Die Argumente des Unterschriftenbogens (Seite 2)



Wieso sind zwei Referenden nötig?

In der Ausführungsgesetzgebung zu den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU wird dem Bundesrat die Kompetenz verliehen, die 40-Tönner nach eigenem Gutdünken zuzulassen. Bei einer Ablehnung der bilateralen Verträge ohne Ablehnung der entsprechenden Ausführungsgesetzgebung könnte deshalb der Bundesrat jeder Zeit die 40-Tönner zum Rollen bringen. Zwar ist nach einer Ablehnung der bilateralen Verträge für einige Zeit eine solche Aufhebung nicht zu erwarten. Auf Grund der Erfahrungen mit der bundesrätlichen Politik, die sich vorerst gegen die Alpeninitiative wandte, um nach verlorener Abstimmung die Alpeninitiative über die bilateralen Verträge mit der EU auszuhebeln, ist jedoch zu befürchten, dass der Bundesrat die erstbeste Gelegenheit nutzen wird, um die neu gewonnenen Kompetenzen auszuschöpfen.

Die von den Räten angestrebten Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes im Gesetzestext:

• "1 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über Ausmasse und Gewichte der Motorfahrzeuge und ihrer Anhänger. Dabei trägt er den Interessen der Verkehrssicherheit, der Wirtschaft und der Umwelt Rechnung und berücksichtigt internationale Regelungen. Er kann gleichzeitig mit der Höhe der Strassenverkehrsabgaben das höchstzulässige Gewicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen auf 40 t, beziehungsweise 44 t im kombinierten Verkehr, festlegen.


• 2 Er setzt die Achslast sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Motorleistung und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges beziehungsweise der Fahrzeugkombination fest.


• 3 Er kann nach Anhören der Kantone Ausnahmen vorsehen für Motorfahrzeuge und Anhänger im Linienverkehr und für solche Fahrzeuge, die wegen ihres besonderen Zweckes unvermeidbar höhere Masse oder Gewichte erfordern. Er umschreibt die Voraussetzungen, unter denen im Einzelfall unumgängliche Fahrten anderer Fahrzeuge mit höheren Massen oder Gewichten bewilligt werden können."


aus: Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 zum Abkommen zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse.


Weitere Texte zum Themenbereich:

Die Argumente des Unterschriftenbogens (erste Seite)
12.11.1999
Die Argumente des Unterschriftenbogens (Seite 2)
12.11.1999

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