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Agenda 2000/ Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik - eine umweltpolitische Betrachtung



Die nachfolgende Betrachtung des Agrarkapitels der von der Europäischen Kommission im letzten Sommer veröffentlichten "Agenda 2000" stellt in weiten Teilen die Position des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) zur Reform der EU-Agrarpolitik dar.

von Florian Schöne, NABU

Notwendigkeit einer Agrarreform

Grundsätzlich ist das Vorhaben der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu begrüßen. Eine Reform ist angesichts der dramatischen ökologischen und sozialen Folgen der derzeitigen Politik dringend notwendig. Die Agenda 2000 enthält teilweise positive Vorschläge zur Marktpolitik und zur Stärkung des Umweltschutzes in der Landwirtschaft, die bei konsequenter Umsetzung richtungsweisend für die weitere Entwicklung der GAP sein könnten. Der Ansatz, direkte und produktungebundene Einkommensübertragungen an die Stelle komplizierter Marktordnungsinstrumente zu setzen, ist aus Sicht der Umwelt richtig.

In den meisten Teilen läßt die Agenda 2000 jedoch eine Fortsetzung der bisherigen Agrarpolitik erwarten. Die Vorschläge sind insgesamt widersprüchlich und lassen eine Priorität für eine natur- und umweltverträgliche Landwirtschaft nicht erkennen. Die EU setzt eine verhängnisvolle Entwicklung fort, indem sie mit einem Maßnahmenbündel eine intensive Produktion fördert und mit einem anderen die daraus resultierenden Probleme lindern möchte. Bei leicht abnehmenden landwirtschaftlichen Einkommen wird das Subventionsniveau der Landwirtschaft weiter steigen, ohne daß die drängenden ökologischen und sozialen Probleme der Agrarpolitik ausreichend berücksichtigt werden. Es ist zu befürchten, daß das Interesse an der Zugänglichkeit des Weltmarktes letztlich größer ist als an einer umweltgerechten Landwirtschaft, und daß die Vorschläge zum Umweltschutz in deutlich geringerer Weise als die zur Marktordnung umgesetzt werden. Inwieweit mit der Agenda 2000 die notwendige Korrektur der Gemeinsamen Argrarpolitik (GAP) eingeleitet wird - insbesondere für den Bereich Umweltschutz in der Landwirtschaft - hängt nunmehr von der Durchsetzungsfähigkeit der Kommission und den Mehrheitsverhältnissen im Agrarministerrat ab.

Bewertung der einzelnen Vorschläge

Die Absenkung der Interventionspreise für Getreide bei Anhebung der direkten Zahlungen ist ein sinnvolles Instrument, da niedrigere Preise und möglichst produktungebundene direkte Zahlungen tendenziell standortangepaßte Wirtschaftsweisen begünstigen und keinen zusätzlichen Anreiz zur Intensivierung geben. Auch die Abschaffung der Prämien für Silogetreide und Silomais ist zu begrüßen. Aufgrund der sehr günstigen Produktionsverhältnisse bei Mais ist jedoch kaum mit der Umwandlung von Maisäckern in Grünland zu rechnen. Im Gegenteil, aus Sicht des Naturschutzes könnte es sich als Problem erweisen, wenn die bislang für Silomais und Silogetreide genutzten Flächen künftig als weiterhin prämienberechtigte Getreideflächen genutzt werden und neue Maisflächen auf Kosten des nicht prämienberechtigten Grünlandes angelegt werden. Die Fortsetzung der Marktordnung mit Preisstützungen und Tierprämien im Rindfleisch- bzw. Milchsektor sind für den Natur- und Umweltschutz im Grünlandbereich insgesamt eine große Enttäuschung. Mit den Vorschlägen verfehlt die Kommission das Ziel, eine umweltverträgliche Landwirtschaft zu stärken.

Eine Kurskorrektur in diesem Sektor ist jedoch von besonderer Bedeutung, da die heutige Praxis der Rindfleisch- und Milchproduktion in vielen Fällen mit hohen Belastungen für Natur und Umwelt verbunden sind. Die Bevorzugung intensiver Produktionsweisen gefährdet die ökonomische Grundlage traditioneller Grünlandgebiete, insbesondere in den Mittelgebirgen. Anstelle der Fortführung der verschiedenen Marktordnungsmaßnahmen sollte die Einführung einer Flächenprämie für Grünland treten, die sämtliche Tierprämien und Preisstützungen ersetzen sollte. Auf Milchquoten und Exportsubventionen kann dann verzichtet werden.

Die Aussagen zum Umweltschutz in der Landwirtschaft sind die wichtigsten Neuerungen für die Agrarpolitik. Die Kommission schlägt hier einen Weg ein, der zu einer echten Integration von Natur- und Umweltschutz in die Landwirtschaft führen könnte. Die Vorschläge der Kommission könnten bei entsprechender Ausgestaltung und Umsetzung durch die Mitgliedstaaten richtungsweisend für die weitere Entwicklung der GAP sein. Die Ankündigungen stehen jedoch teilweise im Widerspruch zu den bereits konkreter ausgeführten Vorschlägen zur Agrarmarktpolitik, mit der über die Gewährung produktgebundener Prämien und Preisstützungen an einem intensiven Produktionsniveau festgehalten wird. Außerdem sind die Vorschläge durchgehend vage und unverbindlich formuliert. Der niedrige anvisierte Finanzrahmen für die Agrarumweltprogramme (5% der Agrarausgaben) läßt die Ziele unerreichbar erscheinen. Insgesamt lassen die Vorschläge für den Umweltschutz in der Landwirtschaft die Priorität für eine natur- und umweltverträgliche Landwirtschaft nicht deutlich genug erkennen. Der Vorschlag der Kommission, die Strukturfonds und die Gemeinschaftsinitiativen auf weniger Ziele und Gebiete zu konzentrieren und die Durchführung zu regionalisieren, ist generell zu begrüßen. Eine grundlegende Änderung der derzeitigen Förderpraxis ist jedoch nicht erkennbar. Etwa zwei Drittel der Gelder der Strukturfonds werden auch künftig nach dem Ziel 1-Kriterium (Bruttoinlandsprodukt) vergeben werden.

Zusammenfassende Forderungen

Als Grundlage für die Entwicklung einer umwelt- und sozialverträglichen Landwirtschaft ist eine Neuformulierung der Ziele der GAP erforderlich. Eine künftige GAP muß unter vorrangiger Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte zu einer Politik für den ländlichen Raum erweitert werden. Priorität der Reform der Agrarpolitik muß dabei haben, die bestehenden Förderinstrumente weitmöglichst marktkonform zu gestalten und Anreize zu Nutzungsintensivierung und Überproduktion abzubauen. Zumindest mittelfristig werden Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft in der EU weiterhin notwendig sein. Ziel einer zukunftsfähigen Agrarpolitik muß es jedoch sein, das Subventionsniveau der Landwirtschaft zu senken und die Zahlungen künftig nur noch für ökologische und soziale Leistungen zu gewähren, die am Markt nicht erbracht werden können. In einem ersten Schritt sind die Marktordnungsinstrumente Tierprämien, Intervention, Exportsubventionen und andere direkte Beihilfen zu streichen und den Landwirten statt dessen produktungebundene Flächenprämien zu gewähren. Die Bindung dieser Zahlungen an ökologische Mindeststandards wird die Akzeptanz der Zahlungen an die Landwirtschaft in der Bevölkerung erhöhen und eine Integration von Naturschutz und Landwirtschaft ermöglichen.

Weitere Informationen: Florian Schöne, NABU, Herbert-Rabius-Str. 26, D - 53225 Bonn, Tel.: +49-228-97561-25, Fax: -92.

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