Übersicht    Dossiers Themenfokus    EU und Globalisierung  

Nach Stichwort suchen:

Das „GATS“ bedroht Demokratie und Umwelt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und unter Ausschluss der Parlamente wird zur Zeit die globale Liberalisierung des Dienstleistungssektors im Rahmen der GATS 2000Verhandlungen vorangetrieben. Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist das Dienstleistungsabkommen der Welthandelsorganisation WTO. In einer ersten Phase bis Juni dieses Jahres fordern alle WTO-Mitglieder die jeweils anderen auf, bestimmte Diensteistungs-Sektoren zu liberalisieren ("requests"). In der zweiten Phase bis März 2003 müssen die WTO-Mitglieder dann jene Dienstleistungsbereiche benennen, die sie selbst der globalen Konkurrenz öffnen werden wollen. 160 Dienstleistungen, von Abwasserbehandlung bis Zahnarztleistungen, stehen auf der GATS-Liste. Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch ist durch ein "Leck" die fast fertige Forderungsliste der EU an ihre wichtigsten Handelspartner "durchgesickert".

Von Christian Felber, Vorstandsmitglied von ATTAC Austria, Berggasse 7, 1090 Wien

Öffentliche Dienste in Gefahr

Nach Durchsicht dieser Forderungsliste schlagen NGOs jetzt weltweit Alarm. Denn entgegen wiederholter Beteuerungen des WTO-Sekretariats, die öffentlichen Dienste (public services) aus dem GATS draußen zu halten, ist die Forderungsliste der EU an Drittländer gespickt davon: Wasserversorgung, der gesamte Energiesektor, Abwasser- und Abfallbehandlung, Teilbereiche des Transports, Post, Umweltschutz.

Die indische NGO "Equations" hat das Papier der EU als "frontale Attacke" gegen die indische Verfassung bezeichnet. Von den USA wird erwartet, dass sie Druck auf die Liberalisierung des Bildungs- und Gesundheitswesen machen werden. Die US-Gesundheitsdienstleister beschweren sich bereits laut über den "schwierigen Marktzugang" auf dem Alten Kontinent. Fast alle Liberalisierungserfahrungen zeigen jedoch, dass die Privatisierung der Öffentlichen Dienste zu höheren Preisen/Tarifen bei sinkender Qualität führt, dass ein Teil der Bevölkerung von der Versorgung ausgeschlossen wird und dass die Arbeitsbedingungen sich drastisch verschlechtern.

Umweltschutz und Regionalpolitik illegal?

Das GATS birgt in den Augen vieler NGOs weiteres "Dynamit": Nationalstaaten, Länder und Gemeinden pflegen Dienstleistungen zu regulieren, um nicht-ökonomische Ziele wie Umweltschutz, Arbeitsplatzsicherheit oder Regionalpolitik zu verfolgen. Auf diese Weise findet ein Ausgleich zwischen privatwirtschaftlichen und öffentlichen Interessen statt. Durch das GATS könnten nun viele dieser öffentlichen Regulierungen als "Handelshindernisse" beim Schiedsgericht der WTO angefochten werden. Zum Beispiel benachteiligt die Förderung der Nahversorgung ausländische Anbieter, was im GATS verboten ist. Oder: Die Beschränkung der Zahl von Hotels oder Skiliften in einer sensiblen Gebirgsregion benachteiligt ausländische Interessenten gegenüber inländischen Betreibergesellschaften. Oder: Der freie Stromnetzzugang für Ökostromanbieter wird von ausländischen Atomstromanbietern als "Diskriminierung" befunden. In diesen Fällen kann zwar ein Nationalstaat politische Ziele wie Umweltschutz geltend machen, muss dann aber seine Regulierung einem "Notwendigkeitstest" unterziehen, das heißt, die Umweltschutzmaßnahme wird geprüft, ob sie die am wenigsten handelshemmende aller denkbaren ist. Wenn das WTO-Schiedsgericht zu anderer Auffassung gelangt, kann es den geklagten Nationalstaat zwingen, das Gesetz aufzuheben.

End-of-pipe statt Vorsorge

Aus Umweltsicht ebenfalls heikel ist der Umstand, dass die im GATS aufgelisteten Umweltdienstleistungen ausschließlich End-of-pipeTechnologien sind. Das Doha-Bekenntnis zum vorsorgenden Umweltschutz gerät hier zur Farce. Das GATS könnte somit unter dem Etikett "Umwelt" problematische Technologien wie die Müllverbrennung globalisieren und die Entwicklung lokaler, präventiver Alternativen behindern.

Besonders problematisch ist der Umstand, dass die Wasserversorgung in den Bereich der "Umweltdienstleistungen" fällt. Die EU fordert in ihrer Verhandlungsposition Länder wie Indien, Kanada oder die Schweiz dazu auf, die Wasserversorgung für ihre Konzerne zu öffnen. Alle Liberalisierungserfahrungen im Wassersektor von Großbritannien bis Bolivien sind jedoch katastrophal. Und bisher will keine Bevölkerung der Welt das Leitungswasser von einem Konzern kaufen. Das GATS könnte ein wirksamer Hebel auch gegen diesen demokratischen Willen werden.

Wasser in die Kassa

Den Konzernen läuft derweil das Wasser im Mund zusammen. Die Weltbank frohlockt in einer Studie über die bis zu 800 Milliarden Dollar, die der globale Wassermarkt schon bald in private Kassen spülen könnte. Die EU-Kommission ist ganz ehrlich, wem das GATS nützen soll: Das GATS sei "first and foremost an instrument for the benefit of business".


Weitere Texte zum Themenbereich:

Das geheim verhandelte Freihandelsabkommen TTIP gefährdet die Demokratie
01.03.2015
Das „GATS“ bedroht Demokratie und Umwelt
16.01.2003
EU als Konzernmacht Nr. 1
08.03.2010
JEFTA – das EU-Handelsabkommen mit Japan
15.05.2018
TTIP-Schiedsgericht und Investor-Staat-Schiedsverfahren – ein Angriff auf die Demokratie und den Rechtsstaat
31.08.2016

europa-magazin.ch
Copyright 1996-2024 Forum für direkte Demokratie.
powered by zumbrunn.com, Chris Zumbrunn, Mont-Soleil, Switzerland.