Demokratie in der Schweiz

Josef Lang, Historiker und ehemaliger Nationalrat in der Grünen Fraktion, legt mit seiner «Demokratie in der Schweiz» ein lesenswertes Buch zum Thema vor. «Die Schweiz war das erste europäische Land, in dem sich 1830 das Prinzip der Volkssouveränität nachhaltig durchsetzte, aber das letzte, das im 19. Jahrhungert die Juden und im 20. Jahrhundert die Frauen in den Souverän aufnahm». Dieser Satz beschreibt einen wichtigen Aspekt des Zugangs von Lang zur Geschichte der Demokratie in der Schweiz.

Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist die Gegenüberstellung von «Organismus» und «Mechanismus». Diese von den Konservativen erfundene Begrifflichkeit unterscheidet zwischen einem kollektiv-gemeinschaftlichen Organismus und stellt diesen einem Aggregat von Individuen gegenüber. Ein klassischer Organismus – gemäss dieser Lesart – «ist die alteidgenössische Landsgemeinde, die sich als Körper eines historisch privilegierten Kollektivs mit gemeinsamem Glauben und althergebrachten Ritualen verstand. Der schweizerische Traditionalismus, der nie eine monarchische Verkörperung hatte, hielt und hält daher umso stärker am «Volkskörper» und dessen Geburt im Mittelalter fest». Diese traditionalistische Sicht kontrastiert mit der liberalen Sicht des Staates als Gemeinwesen mündiger Individuen, die sich als Personen und in Assoziationen freiwillig verbunden haben. «Der Citoyen ist kein atomisierte Einzelmaske, sondern ein autonomer und vernetzter Mitgestalter». Die traditionalistische Sicht der Landsgemeinde, die für deren Anhänger z.B. Untertanengebiete rechtfertigte, lieferte dabei – Ironie der Geschichte - durchaus demokratiepolitische Impulse für die (direkte) Demokratie in der Schweiz. Sie war zwar auf gewisse Gruppen beschränkte und stellt in deren Augen ein Privileg und kein Menschenrecht dar. Trotzdem war es ein reales Beispiel für demokratische Mitsprache.

Lang zeigt, dass die Demokratisierung der Schweiz (die zuerst ja noch gar nicht existierte) kein linearer Prozess war, sondern ein Auf – und Ab und Resultat eines Durcheinanders unterschiedlicher Kräfte, wandelnder Allianzen und Gegenallianzen sowie sozialer Aufwallungen – und das Ganze unter stetigem Einfluss dessen, was in Europa und in den USA geschah. Ein dunkles Kapitel in der Geschichte der Demokratie sind etwa die Vollmachtregimes: von 1914 bis 1952 herrschten in der Schweiz 18 Jahre Vollmacht- und 5 Jahre Dringlichkeitsregimes. Bei der Rückkehr zur Demokratie Ende der 40er Jahre spielte die Sozialdemokratie übrigens keine rühmliche Rolle.

Zum Schluss weist Lang auf eine paar Probleme der realexistierend Demokratie hin und offerierte jeweils ein paar mögliche Lösungsansätze. Ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung hat in der Schweiz kein Stimmrecht. Mögliche Ansätze: Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer? Rechtsanspruch auf Einbürgerung nach einer bestimmten Anzahl Aufenthaltsjahren? Der Wechsel zum ius soli – Bürgerrecht kraft Geburt auf Schweizer Boden? Etc.

Angesichts von Volksinitiativen, die gemäss Lang den Menschenrechten oder dem Völkerrecht widersprechen, ist die Frage zu stellen, ob die Verfassung durch weitere Ungültigkeitsgründe erweitert werden solle (z.B. Einbau der EMRK). Soll eine verbindliche juristische Vorprüfung erfolgen? Soll das Bundesparlament nur Initiativen zur Abstimmung bringen, die keinen Grundrechten widersprechen? Hier begibt sich Lang auf gefährliches Terrain. Menschenrechte fallen ja nicht vom Himmel und sie entwickeln sich auch weiter. Wer soll aber bestimmen, was Menschenrechte genau beinhalten? Soll dies ein kleine «Elite» von Richtern, Parlamentariern oder gar die Regierung übernehmen? Da nähert er sich klassisch elitistischem Gedankengut - Platon, die katholische Kirche, wo der gehobene Klerus für sich in Anspruch nimmt, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden sowie kommunistische Parteien mit ihrem Wahrheitsanspruch lassen grüssen. Ist Mitzureden, was fundamentale Menschenrechte sind, nicht auch ein fundamentales Menschenrecht? Die Alternative ist Vertrauen in irgendeine «Elite», die sich selbstermächtigt.

Dem zunehmenden Einfluss der Globalisierung und der EU-Integration auf die Demokratie widmet Lang vergleichsmässig wenig Platz. Zudem hat er hier eine Tendenz, klassische Ideologeme der EU-Befürworter zu wiederholen. «Demokratiepolitisch bleibt angesichts der «Rechtsharmonisierungsmaschinerie» die Frage offen, ob en Beitritt zur EU den Anforderungen der Volkssouveränität nicht eher genügt als der Alleingang». In der Literatur ist ausführlich ausgearbeitet, dass ein EU-Beitritt die Exekutive und die Verwaltung zu Lasten der Parlamente stärkt und weite Gebiete der Wirtschaftspolitik definitiv jeglichem Einfluss durch die stimmberechtigte Bevölkerung entzieht. Inwiefern das der Volkssouveränität «eher genügt» als die demokratisch via Abstimmungen kontrollierte Zusammenarbeit mit den Ländern und Blöcken dieser Welt ist nicht einsichtig.

Josef Lang (2020), Demokratie in der Schweiz: Geschichte und Gegenwart, Baden: Hier und jetzt.

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