Das Buch schreibt eine Geschichte der friedenserhaltenden Operationen seit dem Völkerbund und die Einstellung der Schweiz zu diesen Formen der Konfliktbearbeitung. Eingehend analysiert Diethelm die Mehrdeutigkeit des Begriffs "friedenserhaltende Operationen". Im Rahmen der UNO hat sich jedoch eine relativ präzise Umschreibung ergeben: Bei friedenserhaltenden Operationen geht es dabei nicht um die militärische Aufrechterhaltung des Friedens. Ziel ist vielmehr eine gütliche Einigung der Beteiligten, wobei die beteiligten Streitparteien ihre Position als Hauptakteure beibehalten. Ohne deren Zustimmung ist die Beilegung oder Entschärfung des Konfliktes nicht möglich. Dieses zentrale Merkmal der friedenserhaltenden Operationen (peace-keeping) leitet sich auf der einen Seite aus dem Völkerrecht (Souveränitätsprinzip) her. Danach darf die Handlungsfreiheit eines Völkerrechtssubjektes grundsätzlich nur mit dessen Einwilligung beschränkt werden. Aber auch die Theorien der Konfliktforschung legen dieser Zustimmung der beteiligten Parteien ein grosses Gewicht bei, da eine mit Druck oder Gewalt von aussen erzwungene Lösung die Symptome zwar kurzfristig überdecken, den Konflikt jedoch nicht zu lösen vermag.
Interessant ist, dass dieser Aspekt durch Einwände der Schweiz in die Konzeption der friedenserhaltenden Massnahmen einbezogen wurde. ei der Transitfrage von Truppen, die für friedenserhaltende Massnahmen des Völkerbundes eingesetzt werden sollten, erwirkte der Bundesrat die Bedingungen der ausdrücklichen Zustimmung aller betroffenen Parteien und das Verbot friedenserhaltende Truppen für kriegerische Zwecke einzusetzen.
Weitere wichtige Aspekte sind: die beteiligten Parteien stimmen der Entsendung und deren Mandat vorbehaltlos zu. Oberstes Gebot einer Operation ist die Unparteilichkeit und Neutralität. An der Operation nimmt Militärpersonal teil, das jedoch nicht gewaltsam vorgehen darf. Wenn überhaupt, sind die Militärs nur mit leichten Waffen zur Selbstverteidigung ausgerüstet.
Diethelm weist darauf hin, dass die Schweiz friedenserhaltende Operationen vor allem dann mit substantiellen materiellen Beiträgen unterstützte, wenn ihr internationales Image angeschlagen war. In den anderen Perioden verfolgte die offizielle Schweiz eine Politik des "low profile" (tiefes Profil). Die Schweiz wurde erst auf entsprechende Anfragen von Seiten der internationalen Organisationen hin aktiv und gab sich auch dann noch zurückhaltend. So war die Schweiz sehr reserviert in der Zwischenkriegszeit, als ihr Statut und ihr Ansehen intakt war. Als die Schweiz nach dem Zweiten Weltkrieg isoliert war, wurde jedoch ziemlich viel Aktivismus entfaltet (Korea), um sich international erkenntlich zu zeigen. Nach dem Nein zum UNO-Beitritt nahmen die entsprechenden Investitionen wiederum markant zu, um den Image-Schaden für die offizielle Schweiz einzudämmen.
Robert Diethelm, Die Schweiz und friedenserhaltende Operationen, St. Galler Studien zur Politikwissenschaft, 1920 - 1995, Bern, Haupt, 1997.
