Kurzinfos Oktober 2025


EU-Kommission kritisiert Sicherheitsvorschriften im Gotthard

Kurzinfos Oktober 2025

Die EU-Kommission kritisiert die verschärften Sicherheitsregeln im Gotthard-Basistunnel. Sie könnten zu Störungen im europäischen Bahngüterverkehr führen.

Die Rede ist von einem «schweren Schlag für den ohnehin schon anfälligen Güterverkehr». In Brüssel befürchtet man deswegen Verlagerungen des Verkehrs auf die Strasse.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im September 2025 strengere Auflagen für Güterzüge erlassen, die durch die Schweiz fahren. Im Vordergrund der Verschärfungen stehen drei Massnahmen: grössere Räder, Kontrollen der Räder auf allfällige Überhitzung oder weitere Schäden sowie systematischere und häufigere wagentechnische Untersuchungen.

Das Ziel ist, Radbrüche wie jenen, der zur Entgleisung eines Güterzugs im August 2023 im Gotthard-Basistunnel geführt hatte, zu verhindern. Die Reparaturarbeiten nach dem Unfall dauerten 13 Monate und kosteten rund 150 Millionen Franken.

Neue Regeln erst per 2027

Auch in der Schweiz gab es Kritik an den Massnahmen des BAV, die eigentlich per 2026 hätten eingeführt werden sollen. Die Transportbranche monierte insbesondere die Einführung der neuen Regeln schon per Anfang 2026.

Nach Gesprächen mit dem BAV wurde eine neue Verfügung erlassen. Dabei wurde die Umsetzungsfrist für die wagentechnischen Untersuchungen um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert.

Auf die Verschiebung der Frist reagierte die Europäische Kommission immerhin mit Zuversicht, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA antönte: Sie hoffe, dass die zusätzliche Zeit genutzt werden könne, um eine Lösung zu finden, die sowohl die Sicherheit im Güterverkehr erhöhe als auch den reibungslosen Zugverkehr auf dem europäischen Schienennetz unterstütze. SRF, 27. Oktober 2025, https://www.srf.ch/­news/­schweiz/­sicherheit-im-gotthard-tunnel-eu-kommission-kritisiert-sicherheitsvorschriften-im-gotthard


Die Tribute von Big Agro

Kurzinfos Oktober 2025

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung sieht durch die zunehmende Konzentration von Konzernmacht im Lebensmittelsektor die Versorgungssicherheit gefährdet. Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, über Konzernmacht und Menschenrechte in der Nahrungsmittelproduktion konstatiert kontinuierlich zunehmende Konzentrationsprozesse und eine daraus folgende Bedrohung für das Recht auf Nahrung und andere Menschenrechte. Die Konzentrationsprozesse stabilisieren Fakhri zufolge zudem das agroindustrielle Modell mit all seinen negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Deutsche Unternehmen wie Bayer, BASF und die EW Group gehören zu den in dem Report erwähnten Firmen, die diverse Sparten des Agro-Weltmarktes dominieren. Kritik erfährt auch die Agrarpolitik der EU, weil deren Subventionssystem die Größe von Betrieben honoriert und so das Höfesterben fördert. Zur Begrenzung der Konzernmacht setzt Fakhri auf das Unternehmensrecht, obwohl es Defizite aufweist; er empfiehlt, die Staaten sollten juristische Mittel nutzen – darunter das nationale und das internationale Strafrecht –, um die Konzerne in ihre Schranken zu weisen. Darüber hinaus appelliert sein Bericht an die Regierungen, sich an den Verhandlungen über ein UN-Abkommen zur Regulierung der Geschäftspraxis multinationaler Unternehmen zu beteiligen.

Gewinnmaximierung statt Gemeinwohl

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, hat in der vergangenen Woche seinen Report „Konzernmacht und Menschenrechte im Nahrungsmittelsektor“ bei der EU und bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgestellt.[1] Das Dokument macht einen Konzentrationsprozess in der gesamten Lebensmittel-Wertschöpfungskette aus und warnt eindringlich vor den Auswirkungen auf das Recht auf Nahrung. „Der Machtzuwachs der Konzerne in den Lebensmittelsystemen korreliert mit dem zunehmenden Trend zur Industrialisierung der Lebensmittelproduktion“, heißt es in dem Bericht: „In der Folge haben die von den Unternehmen dominierten industriellen Lebensmittelsysteme zu einem Anstieg der Treibhausgas-Emissionen, einer Abnahme der Artenvielfalt, einer Zunahme der Umweltverschmutzung und zu systematischen Menschenrechtsverletzungen geführt“. Überdies bringe die Entwicklung höhere Preise sowohl für die Landwirte als auch für die Verbraucher mit sich. Eine relativ kleine Gruppe könne den Nahrungsmittelbereich so gestalten, dass er als oberstem Ziel der Gewinnmaximierung diene und nicht dem Gemeinwohl, lautet das Resümee.

Sowohl bei den Agrochemikalien, den Düngemitteln und anderen Inputgütern für die Landwirtschaft als auch bei den Landmaschinenherstellern, den Anbietern von Tierarzneien und den Zuchtbetrieben macht der Bericht eine Marktbeherrschung durch eine Handvoll multinationaler Konzerne aus. Namentliche Erwähnung finden dabei die beiden deutschen Agroriesen Bayer und BASF, die gemeinsam mit Corteva und Syngenta auf dem Pestizidsektor auf einen Weltmarktanteil von 61 Prozent und im Saatgutsegment auf einen Weltmarktanteil von 56 Prozent kommen.

Datenkrake „FieldView“

Die UN-Publikation kritisiert auch die Vormachtstellung von Bayer auf dem Feld der digitalen Landwirtschaft. Die „FieldView“-Plattform des Konzerns arbeite mit einem Closed-Shop-System, das die Landwirte „durch exklusive Gerätelizenzen, nicht interoperative Software und Belohnungssysteme wie BayerPLUS“ an den Konzern und seine Agrarprodukte binde, hält der Report fest. Er sieht die Bauern durch FieldView und ähnliche Tools von Syngenta und Corteva, die Saatgut, Pestizide, Landmaschinen, Betriebs- und Wetterdaten miteinander verknüpfen, in Abhängigkeiten getrieben. Solche Tools höben die Datenhoheit der Landwirte auf, schränkten ihre Auswahlmöglichkeiten ein und begrenzten den Wettbewerb, konstatiert Fakhri. Zudem würden die Plattformen „die Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems untergraben“.

Digitale Nebenwirkungen

Einen Beitrag zur Steigerung der Versorgungssicherheit leisten FieldView und ähnliche Plattformen laut Fakhris Einschätzung nicht. „Es sollte beachtet werden, dass Hunger, Mangelernährung und Hungersnöte durch politisches Versagen verursacht werden, nicht durch objektiven Nahrungsmittelmangel oder Naturkatastrophen“, betont der UN-Sonderberichterstatter. Überdies warnt der kanadische Jurist – die Initiative ETC zitierend – vor den sozioökonomischen Implikationen der digitalen Landwirtwirtschaft: „Eine mächtige Technologie, die in eine von Ungleichheit bestimmte Gesellschaft Einzug erhält, wird stets die Kluft zwischen den Mächtigen und den Machtlosen vergrößern.“

Aus Visbek in die Welt

Auch die Omnipräsenz des Mastgeflügelkonzerns EW Group stuft der Fakhri-Bericht als bedenklich ein. In den USA stellt der Betrieb aus dem niedersächsischen Visbek gemeinsam mit dem einheimischen Unternehmen Tyson Food und der niederländischen Firma Hendrix Genetics 98 Prozent des Masthühner-Zuchtbestands. Auf ähnliche Werte kommt das Oligopol auf dem afrikanischen Kontinent, in China und in Brasilien. Die Stärke der Supermarktketten in Deutschland und anderen Ländern gilt dem Report ebenfalls als problematisch, und das nicht nur, weil sie kleinere Anbieter verdrängen. „Die Verbreitung von Supermärkten geht oft mit einem Anstieg der Importe und des Verkaufs ultraverarbeiteter Lebensmittel einher“, stellt der Sonderberichterstatter fest.

Brüssel unter Einfluss

Die EU führt Fakhri als Beispiel für eine Landwirtschaftspolitik an, die durch eine falsche Weichenstellung die Konzentration von Ackerland in den Händen weniger forciert. „Etwa 80 Prozent der Mittel der ‚Gemeinsamen Agrarpolitik‘ geht an die größten 20 Prozent der Betriebe“, schreibt er: „Im Zuge dessen hat die Europäische Union zwischen 2005 und 2020 rund 5,3 Millionen landwirtschaftliche Betriebe verloren …, vor allem kleinbäuerliche Betriebe“. Auch die politische Macht, die in Brüssel aus der Konzernmacht erwächst, nennt der Sonderberichterstatter besorgniserregend. Dabei verweist er auf die immensen Lobby-Etats, die den Konzernen unter anderem zur Abschwächung von Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Unternehmensrecht als Hebel

Der Rechtswissenschaftler Fakhri betrachtet vor allem das Unternehmensrecht als einen Hebel, um die Konzernmacht einzuhegen. Die existierenden Gesetze könnten dies allerdings nicht in ausreichendem Maß leisten, urteilt er: „Das Unternehmensrecht fasst Unternehmen als juristische Personen mit einer übermäßigen Anzahl von Rechten und nur sehr wenigen verbindlichen Pflichten“. Zudem schütze es alle Operationen zum Nutzen des Profits, während es die Kosten schädlicher Geschäftspraktiken externalisiere, „als wären die Unternehmen vollkommen aus dem sozialen Kontext gelöst“. So hätten die Firmen etwa die Möglichkeit, sich durch entsprechende Verträge jeglicher Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu entziehen, kritisiert er. Trotz dieser Defizite eröffne das Unternehmensrecht jedoch gewisse Handlungsoptionen. Der Report empfiehlt den Staaten, diese zur Einschränkung der Macht von Konzernen zu nutzen und sich auch des nationalen und internationalen Strafrechts zu bedienen, um multinationale Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus drängt der Bericht die Länder, den auf UN-Ebene laufenden Verhandlungsprozess zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen zu unterstützen. 21. Oktober, 2025, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10162

[1] https://www.ohchr.org/­en/­documents/­thematic-reports/­a80213-corporate-power-and-human-rights-food-systems-report-special


Die Verträge mit der EU: Eine staatsrechtliche Beurteilung

Kurzinfos Oktober 2025

Referat am IWP vom 15. Oktober 2015 (schriftliche Fassung) von Prof. em. Dr. iur. Paul Richli, Universität Luzern

https://admin.iwp.swiss/­wp-content/­uploads/­2025/­10/­2025-10-15_Richli_Referat_IWP-Text.pdf


Vom Drohnen- zum Weltraumkrieg

Kurzinfos Oktober 2025

Der neue EU-Rüstungsfahrplan sieht umfassende Produktions- und Beschaffungsmaßnahmen bei Drohnen und im Weltall vor. Er begünstigt Deutschland in seinem Bestreben, zu Europas stärkster konventioneller Militärmacht zu werden.

Der neue „Fahrplan für Verteidigungsbereitschaft“ der EU sieht umfassende Hochrüstungsmaßnahmen bei Drohnen und im Weltall vor und begünstigt einen Aufstieg der Bundeswehr zur konventionell stärksten Streitmacht Europas. Das Dokument, das die EU-Kommission im Oktober 2025 vorgelegt hat, legt neun Schwerpunktbereiche sowie vier Leuchtturmprojekte zur Militarisierung der EU fest. Dabei sollen sich jeweils mehrere EU-Staaten zu „Koalitionen“ zusammentun, um die Entwicklung und die Produktion von Waffensystemen zu konzentrieren. Deutschland beansprucht laut Berichten die Führung über fünf der neun Koalitionen. Die Leuchtturmprojekte sind exakt in Bereichen angesiedelt, in denen die Bundesregierung die eigene Hochrüstung vorantreiben will – insbesondere bei Drohnen, in die Berlin in den nächsten Jahren bis zu zehn Milliarden Euro steckt, und bei der Militarisierung des Weltalls, für die 35 Milliarden Euro vorgesehen sind. Die immense Steigerung der deutschen Rüstungsausgaben erlaubt Berlin in diesen – und anderen – Bereichen den Durchmarsch auf dem Weg, zu Europas stärkster Militärmacht zu werden.

Neun Kernbereiche

Der neue „Fahrplan für Verteidigungsbereitschaft 2030“, den die EU-Kommission vorgestellt hat, definiert zunächst neun Kernbereiche, in denen die EU-Staaten in den nächsten Jahren besondere Rüstungsanstrengungen unternehmen sollen. Dabei handelt es sich um Flugabwehr; sogenannte strategische Befähiger – dazu zählen etwa Transport- und Aufklärungskapazitäten –; militärische Mobilität; Artilleriesysteme; Kapazitäten in der Cyber-, KI- und elektronischen Kriegsführung; Raketen und Munition; Drohnen und Drohnenabwehr; Bodenkampfsysteme; maritime Fähigkeiten.[1] In allen neun Bereichen sollen die EU-Staaten sogenannte Fähigkeitskoalitionen bilden, die Entwicklung und Produktion neuer Waffensysteme sowie deren gemeinsame Beschaffung vorantreiben. Die Bundesrepublik will Berichten zufolge die Führung über insgesamt fünf der neun Fähigkeitskoalitionen übernehmen.[2] Bis 2027 soll der Anteil gemeinsamer Beschaffungen der EU-Mitgliedstaaten auf 40 Prozent gesteigert werden. Die Kommission räumt allerdings ein, dass Brüssel bereits im Jahr 2007 beschlossen hat, diesen Anteil auf 35 Prozent zu steigern. Heute liegt er laut Angaben aus Brüssel immer noch unter 20 Prozent.

Vier Leuchtturmprojekte

Einen herausragenden Stellenwert räumt die EU-Kommission vier Leuchtturmprojekten ein. Dabei handelt es sich um eine European Drone Defence Initiative (EDDI); eine Eastern Flank Watch; einen European Air Shield; einen European Space Shield. Diese sind zum Teil mit einem klaren Zeitplan versehen, um sicherzustellen, dass sie nicht – wie so viele andere EU-Projekte – hoffnungslos verschleppt werden und letztlich versanden. So sollen die European Drone Defence Initative und die Eastern Flank Watch bis Ende 2026 eine Anfangsbefähigung besitzen und Ende 2027 bzw. Ende 2028 vollumfänglich einsatzfähig sein.[3] Der European Air Shield und der European Space Shield sollen jeweils im zweiten Quartal kommenden Jahres gestartet werden. Beim European Air Shield beansprucht Deutschland die Führung. Es hat bereits im Jahr 2022 die European Sky Shield Initiative (ESSI) lanciert (german-foreign-policy.com berichtete [4]), an die es jetzt anknüpfen kann. Diese umfasst die Beschaffung von IRIS-T-Abwehrsystemen für kürzere Entfernungen; sie werden vom deutschen Konzern Diehl hergestellt. Darüber hinaus ist das israelische Arrow 3-System Teil der ESSI. Keinen festen Platz hatte bislang das französisch-italienische Abwehrsystem SAMP/T; das US-System Patriot hingegen ist integriert.

Der Drohnenwall

Modifiziert hat die EU-Kommission die ursprünglichen Pläne, einen Drohnenwall an der NATO-Ostflanke zu errichten. Diese waren auf Unmut in den südlichen und den westlichen EU-Staaten gestoßen, die eine einseitige Vergabe von EU-Mitteln im Osten verhindern wollen. Die European Drone Defence Initiative (EDDI) wird jetzt explizit als EU-weites Vorhaben definiert, das auch Drohnenangriffe von Süden her sowie im Innern der EU-Staaten abwehren können soll. Die Eastern Flank Watch wiederum soll entlang der NATO-Ostflanke vom Baltikum bis zum Schwarzen Meer unter anderem Bodensperren, Sensoren und Anlagen zur Flug- inklusive Drohnenabwehr umfassen und im Rahmen der EDDI durch Drohnen ergänzt werden. Faktisch entsteht der ursprünglich geplante Drohnenwall jetzt also in einer Kombination aus der Eastern Flank Watch und einem Teil der EDDI. Deutsche Drohnen-Startups wie Helsing oder Quantum Systems sind bestrebt, einen möglichst großen Anteil der Aufträge für sich zu gewinnen. Sie arbeiten bereits seit geraumer Zeit an entsprechenden Konzepten und könnten Aufträge nutzen, um ihre Drohnenfertigung zur Massenproduktion auszuweiten. Dabei sind sie recht erfolgreich bestrebt, ihre Waffen ohne Verwendung von Bauteilen aus den USA herzustellen (german-foreign-policy.com berichtete [5]).

„Extrem abhängig von den USA“

Nach einer starken bis führenden Rolle strebt die Bundesrepublik schließlich auch bei den Plänen zum Aufbau eines European Space Shield, der die EU im Weltall gegen Angriffe abschirmen soll. „Europa“ habe im Weltall „extreme Abhängigkeiten von den USA“, hielt kürzlich Juliana Süß, eine Expertin aus der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), fest. Dies gelte „vor allem bei Aufklärung, Kommunikation, Navigation“.[6] „Die Raketenfrüherkennung“ laufe sogar „komplett über die USA“. Die EU benötige dringend „ein Satellitennetzwerk wie Starlink“, das seine Bedeutung im Ukraine-Krieg bewiesen habe. Zurückgreifen könne man eventuell auf das System OneWeb des französischen Unternehmens Eutelsat, das allerdings beträchtlich modernisiert werden müsse. Ein eklatanter Schwachpunkt ist laut Süß, dass zum Beispiel der deutsche Marschflugkörper Taurus immer noch mit dem US-Navigationssystem GPS operiere; es müssten daher dringend Empfänger für derlei Waffensysteme entwickelt werden, die in der Lage seien, das EU-Navigationssatellitensystem Galileo zu verwenden. Bei der militärischen Nutzung des Alls habe die EU „vieles aufzuholen“, wird die SWP-Expertin zitiert.[7]

„Militärische Offensiven im All“

Entsprechende Vorstöße hat Ende September 2025 Verteidigungsminister Boris Pistorius in einer Rede auf dem dritten Weltraumkongress des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) angekündigt. Demnach plant die Bundesregierung den Aufbau einer weit ausgreifenden „Weltraumsicherheitsarchitektur“ – „eine resiliente Struktur aus Satellitenkonstellationen, Bodenstationen, gesicherten Startfähigkeiten und Services“.[8] Unter anderem will Berlin die „Lageerfassung im Orbit“ verbessern: „durch Radare, Teleskope und durch den zukünftigen Einsatz von Wächtersatelliten“. Außerdem sollen „Redundanzen durch mehrere, vernetzte Satellitenkonstellationen“ geschaffen werden – für den Fall, dass eine oder gar mehrere Konstellationen durch Angriffe feindlicher Mächte ausgeschaltet werden. Des weiteren sollen eigene „Transportkapazitäten ins All“ aufgebaut werden, darunter „kleine Trägerraketen für flexible Starts“, aber auch „europäische Schwerlastträger“. Die gesamte Architektur soll nicht zuletzt „gegen Störungen und Angriffe“ gehärtet werden. In diesem Kontext werde man „auch über Offensivfähigkeiten sprechen“, äußerte Pistorius. Zur Steuerung ist „ein eigenes militärisches Satelliten-Betriebszentrum im Weltraumkommando der Bundeswehr“ vorgesehen.

Auf dem Weg zur Nummer eins

Für den Ausbau militärischer Weltraumkapazitäten plant die Bundesregierung laut Pistorius bis zum Jahr 2030 Mittel in Höhe von 35 Milliarden Euro ein.[9] Zudem will sie, wie Pistorius auf einem Treffen der NATO-Verteidigungsminister im Oktober 2025 ankündigte, zehn Milliarden Euro „in Drohnen aller Art, aller Höhen“ investieren.[10] Die immensen Gelder, die dank einer umfassenden Neuverschuldung bei gleichzeitigen dramatischen Kürzungen in den Sozialetats verfügbar sind, ermöglichen es Deutschland, in Sachen Aufrüstung an allen anderen EU-Staaten vorbeizuziehen. Erklärtes Ziel von Bundeskanzler Friedrich Merz ist es, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Streitmacht Europas zu machen. Gelingt das Vorhaben, dann hätte eine waffenstarrende Bundesrepublik Frankreich nicht nur ökonomisch und politisch hinter sich gelassen, sondern nun auch militärisch. Sie wäre dann die in jeder Hinsicht unangefochtene Vormacht nicht nur der EU, sondern ganz Europas. 20. Oktober 2025, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10160

[1] Preserving Peace – Defence Readiness Roadmap 2030. Brussels, 16.10.2025.

[2] Thomas Gutschker: Europas Schutzkuppel. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.10.2025.

[3] Preserving Peace – Defence Readiness Roadmap 2030. Brussels, 16.10.2025.

[4] S. dazu Die deutsch-französische „Partnerschaft“. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9062)

[5] S. dazu Die Drohnenkrise (II). (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10137)

[6], [7] Stephan Löwenstein: Ohne Weltraum keine Verteidigung. Frankfurter Allgemeine Zeitung 08.10.2025.

[8], [9] Rede: Bundesminister der Verteidigung Pistorius beim 3. BDI-Weltraumkongress. bmvg.de 25.09.2025.

[10] Pistorius kündigt Drohnenkäufe an. Frankfurter Allgemeine Zeitung 16.10.2025.


Die Integration der extremen Rechten ins politische System der EU

Kurzinfos Oktober 2025

Berliner Denkfabrik SWP warnt vor zunehmender „Integration“ der extremen Rechten in „das politische System der EU“. Ultrarechte Parteien sind an neun von 27 EU-Regierungen beteiligt. Experte: AfD könnte 30 Prozent erreichen.

Mit dem klaren Sieg einer Partei aus dem EU-Zusammenschluss Patrioten für Europa (PfE) in der Parlamentswahl in Tschechien stärkt die extreme Rechte ihren Einfluss in der EU ein weiteres Stück. In der Wahl im Oktober 2025 wurde die Partei ANO des Milliardärs Andrej Babiš mit 34,5 Prozent die stärkste Kraft. Babiš könnte sich als Ministerpräsident auf eine weitere Mitgliedspartei der PfE und eine Partei aus dem Zusammenschluss Europa der Souveränen Nationen (ESN) stützen, dem auch die AfD angehört. Führend innerhalb der PfE ist der französische RN um Marine Le Pen, zwei von sechs Vizepräsidenten der französischen Nationalversammlung stellt – dank Absprachen mit dem „Zentrumsblock“, auf den sich Präsident Emmanuel Macron stützt. Unterdessen gewinnen die PfE, ESN und die gleichfalls ultrarechten Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) im Europaparlament – dort stellen sie mehr als ein Viertel der Abgeordneten – zunehmend an Einfluss; die Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) spricht von ihrer wachsenden „Integration“ in „das politische System der EU“. Die AfD erzielt ihrerseits neue Umfragerekorde.

An Regierungen beteiligt

Wie die SWP festhält, stellen Parteien aus dem ultrarechten Spektrum zur Zeit in vier EU-Staaten den Regierungschef – in Ungarn, Italien, Belgien und Tschechien.[1] In vier weiteren sind sie an Regierungskoalitionen beteiligt; das trifft auf Finnland, die Slowakei, Kroatien und Bulgarien zu. In Schweden wird die Regierung von den Schwedendemokraten toleriert, die den EKR angehören; in den Niederlanden ist die Partij voor de Vrijheid (PVV) von Geert Wilders erst kürzlich aus der Regierung ausgeschieden. Damit stehen „ein Drittel aller Regierungen der Mitgliedstaaten entweder unter der Führung von Rechtsaußenparteien“ oder werden „anderweitig von diesen unterstützt“, konstatiert die SWP.[2] Spätestens 2027 sei eine weitere Rechtsverschiebung zu befürchten. Denn „spätestens dann“ werde in Frankreich ein neuer Präsident gewählt; in aktuellen Umfragen liege der Rassemblement National (RN) „klar in Führung“. In Spanien strebe Vox im Jahr 2027 „eine Regierungsbeteiligung an“; in Polen wiederum sei ein erneuter Sieg der Kaczyński-Partei PiS (Prawo i Sprawiedliwość) bei der im selben Jahr bevorstehenden Parlamentswahl denkbar. Die PiS stellt schon heute mit Karol Nawrocki den Präsidenten, wenngleich dieser nur beschränkte Kompetenzen hat.

Die große Rechtskoalition

Eine weitere Rechtsverschiebung findet im Europaparlament statt, wo die drei ultrarechten Fraktionen – EKR, PfE und ESN – bereits rund 26 Prozent aller Sitze innehaben. Wie die SWP festhält, stellt die EKR-Fraktion zwei Vizepräsidenten des Europaparlaments und die Vorsitzenden in drei Ausschüssen, darunter diejenigen für den EU-Haushalt sowie für die Landwirtschaft.[3] Die PfE-Fraktion werde, hält die SWP fest, bislang noch „institutionell marginalisiert“ und sei „weder im Präsidium noch in den Ausschussvorsitzen repräsentiert“. Allerdings habe sie im Juli den Posten des Berichterstatters für die Verhandlungen über das Klimaziel 2040 erhalten. Es kommt hinzu, dass die EVP mittlerweile nicht nur die EKR-, sondern zuweilen auch die PfE- und sogar die ESN-Fraktion zur Bildung einer ultrarechten Mehrheit im Parlament heranzieht. Erstmals geschah dies im September 2024, als das Europaparlament es sich in einer Resolution anmaßte, den Verlierer der venezolanischen Präsidentenwahl vom 28. Juli 2024 als Sieger einzustufen. Die EVP-Fraktion war dafür auf die Stimmen der EKR, der PfE und der ESN angewiesen.[4] Die „Venezuela-Mehrheit“ ist seither mehrfach zum Tragen gekommen, so etwa für eine Abschwächung der EU-Entwaldungsverordnung im Interesse der europäischen Industrie.

Inhaltliche Schnittmengen

Der EU-Kommission gehören bislang lediglich zwei Repräsentanten ultrarechter Parteien an – Olivér Várhelyi, der Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán (Fidesz) nahesteht und den Posten des Kommissars für Gesundheit und Tierschutz innehat, sowie Raffaele Fitto, der als Mitglied der Fratelli d’Italia (FdI) von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zum Kommissionsvizepräsidenten mit Zuständigkeit für Kohäsion und Reformen ernannt worden ist. Ursache ist, dass die beiden anderen Staaten mit ultrarechten Regierungschefs – Belgien und Tschechien – bislang darauf verzichtet haben, Vertreter ihrer Parteien in die Kommission zu entsenden. Dabei muss es nicht bleiben. „In der Summe lässt sich feststellen“, konstatiert die SWP, „dass die Integration von Teilen des Rechtsaußenspektrums in das politische System der EU bereits fortgeschritten ist und weiter zunimmt“.[5] Vor allem die EKR-Parteien seien „an vielen Stellen normalisiert“ worden, was auf „inhaltliche Schnittmengen“ insbesondere „in industrie- oder klimapolitischen Fragen“ zurückzuführen sei. Mit Blick auf Letzteres hält die SWP fest, „ohne Mitte-Links-Parteien“ seien im Europaparlament Mehrheiten „nur dann möglich“, wenn zusätzlich zur EKR- auch die PfE-Fraktion zustimme. Allerdings sei „die Trennlinie zwischen der EKR“ und der PfE ohnehin „unscharf“.

Absprachen

Wie die Integration der extremen Rechten auf nationaler Ebene voranschreitet, lässt sich unter anderem in Frankreich beobachten. Dort war es im vergangenen Jahr gelungen, nach der vorgezogenen Parlamentswahl Abgeordnete des RN von den Vizepräsidentenposten in der Nationalversammlung auszuschließen. Dies wurde nun im Oktober 2025 rückgängig gemacht – auf Grundlage von Absprachen des „Zentrumsblocks“, auf den sich Präsident Emmanuel Macron stützt, mit dem RN. Mit Sébastien Chenu und Hélène Laporte stellt der RN nun wieder zwei der sechs Vizepräsidenten des Parlaments.[6] Kurz darauf entschied seinerseits der RN, bei der Wahl der Vorsitzenden der acht ständigen Ausschüsse des Parlaments keine eigenen Kandidaten aufzustellen und Kandidaten des Zentrumsblocks zu wählen; dieser konnte deshalb alle Vorsitzposten bis auf den des Finanzausschusses gewinnen, der der Opposition zusteht.[7] Ob weitere Absprachen zwischen Zentrumsblock und RN folgen, wird sich zeigen. Unterdessen belegt eine aktuelle Buchpublikation unter Berufung auf Macron nahestehende Quellen, dass dieser bei seiner Parlamentsauflösung im vergangenen Jahr eigentlich auf einen Sieg des RN gehofft habe; er habe dann einen RN-Ministerpräsidenten ernennen wollen – dies mit der Behauptung legitimierend, ihn entzaubern zu wollen.[8]

Durchmarsch

Die jüngste Rechtsverschiebung hat die Parlamentswahl in Tschechien im Oktober 2025 mit sich gebracht. Wahlgewinner ist die Partei ANO, die von dem Milliardär Andrej Babiš gegründet wurde und laut dem vorläufigen Endergebnis 34,5 Prozent der Stimmen erhielt; sie gehört auf EU-Ebene dem ultrarechten Zusammenschluss PfE an. Aktuell gehen Beobachter davon aus, dass Babiš den Posten des Ministerpräsidenten beanspruchen kann; er wäre dann der zweite Regierungschef einer PfE-Partei neben Orbán. Beobachter rechnen zudem damit, dass Babiš seine Regierung von zwei weiteren ultrarechten Parteien tolerieren lassen wird; dabei handelt es sich zum einen um die Autofahrerpartei Motoristé sobě (Autofahrer für sich selbst), die ganz wie ANO den PfE angehört, sowie um die Partei SPD (Svoboda a přímá demokracie, Freiheit und direkte Demokratie), die bei den ESN organisiert ist, dem Parteienzusammenschluss, dem auch die AfD angehört. Vorab war berichtet worden, Tschechiens Präsident Petr Pavel habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob die Ernennung eines Ministerpräsidenten verweigert werden könne, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig sei laufe.[9] Dies ist bei Babiš der Fall. Freilich haben ähnliche Machenschaften in Rumänien der extremen Rechten dort beispiellosen Zulauf gebracht (german-foreign-policy.com berichtete [10]).

Umfragerekorde

In Deutschland erzielt unterdessen die AfD neue Umfragerekorde. In einer im Oktober 2025 veröffentlichten Forsa-Umfrage kam sie erstmals auf 27 Prozent und lag damit drei Prozentpunkte vor den Unionsparteien.[11] Der INSA-Sonntagstrend sah sie zwar bei 26 Prozent vor den Unionsparteien mit 24 Prozent; zugleich erzielten aber die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD mit zusammengenommen rund 38 Prozent ihr schlechtestes Umfrageergebnis seit der Bundestagswahl.[12] Der Soziologe Matthias Quent urteilt, falls die AfD „ihr gesamtes Sympathisantenumfeld ausmobilisiert“, könne sie „bundesweit auf über 30 Prozent kommen“.[13] 06. Oktober 2025, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10143

[1] Die Partei von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán (Fidesz) gehört der PfE-Fraktion an. Die Parteien von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia, FdI), von Belgiens Ministerpräsident Bart De Wever (Nieuw-Vlaamse Alliantie, N-VA) und von Tschechiens scheidendem Ministerpräsidenten Petr Fiala (Občanská demokratická strana, ODS) gehören der EKR-Fraktion an.

[2], [3] Max Becker, Johanna Flach, Nicolai von Ondarza: Die schleichende Integration von Rechtsaußenparteien in Europa. SWP-Aktuell 2025/A 42. Berlin, 19.09.2025.

[4] S. dazu Die Brandmauer bricht. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9767)

[5] Max Becker, Johanna Flach, Nicolai von Ondarza: Die schleichende Integration von Rechtsaußenparteien in Europa. SWP-Aktuell 2025/A 42. Berlin, 19.09.2025.

[6] Robin Richardot: A l’Assemblée nationale, l‘élection des vice-présidents acte le retour du RN au bureau et les dissensions du NFP. lemonde.fr 02.10.2025.

[7] Robin Richardot: Aidé par le RN, le « socle commun » reprend la main sur les postes-clés de l’Assemblée nationale. lemonde.fr 03.10.2025.

[8] Guillaume Duval: Emmanuel Macron : plutôt le RN que le front républicain? nouvelobs.com 30.09.2025.

[9] Alexander Haneke: Warnungen aus der Prager Burg. Frankfurter Allgemeine Zeitung 02.10.2025.

[10] S. dazu Rumäniens „Bekenntnis zu Europa“. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9980)

[11] AfD liegt laut Umfrage nun drei Punkte vor der Union. handelsblatt.com 30.09.2025.

[12] Schwarz-Rote Regierung so unbeliebt wie nie. bild.de 04.10.2025.

[13] Dietmar Neuerer: „Die Reformen werden keinen Unterschied für die Ergebnisse machen“. handelsblatt.com 05.10.2025.


Der Preis des Euro

Kurzinfos Oktober 2025

Die Währungsunion gilt als unumstößliche Realität – selbst für Euro-Skeptiker. Doch ihre Konstruktionsfehler belasten nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung Europas, sondern auch die demokratische Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten.

Die Dysfunktionalität des Euro ist längst kein Geheimnis mehr. Dennoch – obwohl diese Dysfunktionalität das Wirtschaftswachstum erheblich behindert – wird der Fortbestand der Einheitswährung mittlerweile selbst von euroskeptischen Parteien als unvermeidbare Realität akzeptiert. Anders gesagt: Der Euro bleibt ein Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, so unangenehm die Diskussion auch sein mag.

Unter normalen Umständen stehen einem Staat mehrere wirtschaftspolitische Instrumente zur Verfügung – darunter die Geldpolitik, die Wechselkurspolitik und die Fiskalpolitik. Mit der Geburt des Euro wurden jedoch die ersten beiden Instrumente auf europäischer Ebene zentralisiert, das dritte durch strenge Sparauflagen eingeschränkt.

Das ist insofern gravierend, als die Fiskalpolitik eng mit der Kontrolle von Geld- und Wechselkursen verknüpft ist. Verliert ein Land die Möglichkeit, eine eigene Währung auszugeben, entfällt ein zentrales Instrument wirksamer Wirtschaftspolitik: sowohl um Nachfrage anzukurbeln als auch Beschäftigung, Industrie und Produktion zu sichern. Mit anderen Worten: die Länder, die der Eurozone beigetreten sind, haben mit einem Schlag einen erheblichen Teil ihrer wirtschaftlichen Souveränität eingebüßt.

Das Kernproblem: Der Verzicht auf nationale Währungshoheit wurde auf europäischer Ebene kaum ausgeglichen. Der Euro ist eine staatenlose Währung, doch robuste Mechanismen zum Ausgleich fehlen. Weder gibt es nennenswerte Finanztransfers zwischen den Mitgliedstaaten noch einen ausreichend großen europäischen Haushalt. Mit rund 1 Prozent des EU-BIP bleibt er im Vergleich zu den über 20 Prozent des US-Bundeshaushalts marginal – und zudem auf viele Programme verteilt. Für große Investitionen oder neue strategische Prioritäten fehlt damit der Spielraum. Das Ergebnis: Die Währungsunion hat die nationalen Investitionsmöglichkeiten stark beschnitten, ohne funktionierende Alternativen bereitzustellen. Deshalb hinken die öffentlichen Investitionen in der EU jenen der USA und anderer führender Volkswirtschaften dauerhaft hinterher.

Eine Krise offenbart die Konstruktionsfehler

Der Euro wurde in direktem Widerspruch zu den etablierten wirtschaftlichen Grundsätzen für die Gestaltung einer Währungsunion geschaffen. Seine mangelhafte Architektur wurde während der Finanzkrise von 2007-2008 deutlich sichtbar. Normalerweise reagieren Länder auf externe wirtschaftliche Schocks, indem sie eine Abwertung ihrer Wechselkurse zulassen, was dazu beiträgt, die Auswirkungen abzufedern. Darüber hinaus können Wechselkursanpassungen dazu beitragen, lang anhaltende Rezessionen zu verhindern, die, wie Untersuchungen gezeigt haben, das langfristige Wachstumspotenzial beeinträchtigen können, indem sie die Dauer der wirtschaftlichen Notlage nach einem Schock verkürzen. Diese Option stand den Ländern der Eurozone jedoch nicht zur Verfügung.

Der Euro entstand im eklatanten Widerspruch zu gängigen ökonomischen Prinzipien für eine stabile Währungsunion – und seine Konstruktionsfehler traten in der Finanzkrise 2007/08 offen zutage. Normalerweise können Staaten externe Schocks durch eine Abwertung ihrer Währung abfedern und so die Folgen mildern. Wechselkursanpassungen helfen zudem, Rezessionen zu verkürzen und das langfristige Wachstumspotenzial zu sichern. Den Ländern der Eurozone war diese Möglichkeit jedoch von Beginn an versperrt.

Als die Finanzkrise ausbrach, traf sie die Mitgliedstaaten besonders hart: Ohne eigene Währung konnten sie keine Anleihen aufkaufen, um auf diese Weise ihre Zinssätze zu stabilisieren. Zugleich weigerte sich die EZB, als Kreditgeber letzter Instanz einzuspringen. Damit waren die Staaten den Finanzmärkten ausgeliefert. Spekulanten trieben die Renditen in die Höhe – vor allem in den südlichen EU-Mitgliedsstaaten. So nahm die europäische Staatsschulden- oder Eurokrise ihren Lauf.

Die Macht der EZB

Fast drei Jahre lang – von Ende 2009 bis Mitte 2012 – griff die EZB nicht ein, um die Staatsanleihemärkte zu stabilisieren. Die Mitgliedstaaten sahen sich gezwungen, drastische Sparprogramme aufzulegen, um die steigenden Zinslasten zu bewältigen. Länder wie Irland, Portugal, Griechenland und Spanien mussten schließlich unter den europäischen Rettungsschirm schlüpfen – und akzeptierten im Gegenzug die harten Auflagen der „Troika“ aus EU-Kommission, EZB und IWF. De facto standen sie damit unter einer Art finanzpolitischer Zwangsverwaltung.

In den Leitmedien und von politischen Entscheidungsträgern wurde die Krise als „natürliche“ Folge exzessiver Staatsverschuldung dargestellt: Die Länder hätten schlicht das Vertrauen der Investoren verspielt. Doch an dieser Erzählung ist wenig natürlich. Tatsächlich resultierte die Verwundbarkeit der Eurostaaten gegenüber den „Bond Vigilantes“ – und damit das reale Risiko von Staatsbankrotten – aus der fehlerhaften Architektur der Währungsunion. Verschärft wurde sie durch das Verhalten der europäischen Institutionen selbst.

Monetär souveräne Staaten – also Länder, die ihre Schulden in der eigenen Währung aufnehmen – können per Definition nicht insolvent werden. Sie sind jederzeit in der Lage, fällige Anleihen zu refinanzieren oder ihre Verbindlichkeiten notfalls durch die Ausgabe neuen Geldes zu bedienen. Damit liegt die Zinskontrolle letztlich immer bei der Zentralbank, die als Käufer letzter Instanz auftreten kann. Japan demonstriert seit Jahren, dass ein hoher Schuldenstand unter solchen Bedingungen kein Problem sein muss: Die Zentralbank hält die Renditen niedrig, und die Märkte haben kaum Möglichkeiten, politischen Druck auf die Regierung auszuüben.

Für die Länder der Eurozone gilt das Gegenteil: Sie nutzen mit dem Euro faktisch eine Fremdwährung. Ihre Situation ähnelt damit eher den Regierungen der US-Bundesstaaten als einem souveränen Staat. Sie können weder Zinsen festlegen noch ihre Schulden durch neu geschaffenes Geld refinanzieren – und sind deshalb real vom Risiko eines Zahlungsausfalls bedroht. Ihre Handlungsfähigkeit hängt davon ab, ob private Investoren bereit sind, ihre Anleihen zu zeichnen – und, im Ernstfall, vom guten Willen der EZB. Der Ökonom Paul De Grauwe brachte es treffend auf den Punkt: Die Eurostaaten sind in einer Lage wie Schwellenländer, die Kredite in einer Fremdwährung aufnehmen müssen.

Die Wurzeln vieler Probleme des Euroraums – bis hin zur Staatsschuldenkrise – liegen in seiner „Erbsünde“: der Aufgabe der Währungshoheit zugunsten einer supranationalen Institution. Es ist, als hätten die Mitgliedstaaten ihr wichtigstes wirtschaftspolitisches Werkzeug aufgegeben, ohne dafür einen verlässlichen Ersatz zu erhalten. Selbst wenn die Europäische Zentralbank rein technisch und regelbasiert agierte, bliebe dieser Souveränitätsverzicht eine fundamentale Schwäche des Europrojekts.

Es bleibt eine einfache Tatsache: Eine Währungsunion, die aus sehr unterschiedlichen Volkswirtschaften besteht, lässt sich nicht wirksam mit standardisierten Regeln verwalten. Solche Einheitsformeln schützen nicht vor externen Schocks – im Gegenteil, sie verstärken deren negative Folgen. Während der globalen Finanzkrise verschärfte die einheitliche Geldpolitik der Eurozone die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten deutlich. Kein Wunder, dass bereits in den 1980er und frühen 1990er Jahren viele Ökonomen das Scheitern des Euro voraussagten.

Doch die Europäische Zentralbank ist keine rein technische Institution. Wie Joseph Stiglitz treffend bemerkte: „Es gibt keine wirklich ‚unabhängige‘ Institution. Alle Institutionen werden in gewissem Maße von einer Gruppe vereinnahmt. Wir wünschen uns eine Zentralbank, die die Interessen der gesamten Gesellschaft widerspiegelt. Doch die EZB – wie die Zentralbanken in den meisten Ländern – wird vom Finanzmarkt dominiert, dessen Interessen und Überzeugungen sich grundlegend von denen der breiten Bevölkerung unterscheiden.“

Tatsächlich hat sich die EZB nach der Finanzkrise als genau die politische Institution erwiesen, die sie immer war. In den letzten anderthalb Jahrzehnten hat sie ihre monopolistischen Geldschöpfungsbefugnisse mehrfach und in teils willkürlicher Weise eingesetzt, um Regierungen unter Druck zu setzen, sich der politischen und wirtschaftlichen Agenda der EU anzupassen. Ein markantes Beispiel dafür war 2015 die Entscheidung, das griechische Bankensystem zu schließen, um die Regierung Athens zur Annahme des jüngsten Sparpakets zu zwingen.

Auf diese Weise ist die Eurozone eine historisch beispiellose Konstellation, in der die Staaten der Zentralbank untergeordnet sind. Wie Paul De Grauwe erklärte: „In einem eigenständigen Land hat stets der Staat das Sagen, wenn er in Schwierigkeiten gerät, und zwingt die Zentralbank, die notwendige Liquidität bereitzustellen. In der Eurozone ist es umgekehrt: Die EZB hat Vorrang vor dem Staat. Das ist eine Governance-Struktur, die inakzeptabel ist und langfristig nicht aufrechterhalten werden kann.“

Ein politisches Projekt, kein ökonomisches Modell

Die Einheitswährung ist daher weit mehr als ein wirtschaftliches Problem – sie steht im Zentrum eines demokratischen Vakuums, das mit der Gründung der EU entstanden ist. Dieses Ergebnis war keineswegs zufällig, sondern kann als eines der zentralen, wenn auch weitgehend unausgesprochenen Ziele des Euro betrachtet werden: die Wirtschaftspolitik der demokratischen Kontrolle zu entziehen. In dieser Perspektive ist der Euro – und das umfassendere EU-Integrationsprojekt – vor allem ein politisches Vorhaben, das darauf abzielt, demokratische Gestaltungsmacht einzuschränken, selbst wenn dies auf Kosten von Wirtschaftswachstum und Stabilität geschieht.

Aus diesem Grund blieben die Warnungen zahlreicher Ökonomen vor der Einführung des Euros weitgehend unbeachtet. Es erklärt auch, warum die verschiedenen Krisen der letzten anderthalb Jahrzehnte – von der Eurokrise bis zur Covid-19-Pandemie – keine grundlegenden Reformen der Architektur der EU oder des Euro ausgelöst haben.

Umso bedeutender waren die ausgesetzten EU-Haushaltsregeln und die vorübergehende Rolle der EZB als Kreditgeber der letzten Instanz während der Covid-19-Pandemie. Sie gaben den Ländern der Eurozone vorübergehend einen gewissen Anschein von Souveränität zurück und ermöglichten es demokratisch gewählten Regierungen, ihre Finanzpolitik ohne Vergeltungsmaßnahmen seitens der EZB oder der Europäischen Kommission zu gestalten. Gerade deshalb waren diese Maßnahmen jedoch nur temporär angelegt – denn sie stellten eine fundamentale Herausforderung für die demokratieskeptische Logik des EU-Projekts dar.

Der erste Schritt zur Rückkehr zum Status quo erfolgte im Sommer 2025, als die EZB ihr Anleihekaufprogramm einstellte und die Zinsen anhob. Kurz darauf wurde der restriktive Haushaltsrahmen der EU in Form eines überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakts wieder eingeführt. Dies zwingt die Mitgliedstaaten erneut zu Haushaltskürzungen – mit Ausnahme der Verteidigungsausgaben. Zwar wurden mit Initiativen wie dem Fonds „NextGenerationEU“ (NGEU) Fortschritte dabei erzielt, die „föderale“ Fiskalkapazität der EU zu stärken. Doch um mit großen Wirtschaftsmächten wie den USA oder China zu konkurrieren, reichen diese Maßnahmen bei weitem nicht aus. Bis Ende 2023 hatte die Europäische Kommission im Rahmen des NGEU – vor allem über die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) – mehr als 150 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten verteilt. Über sechs Jahre sollen insgesamt 750 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Trotz dieser Summe sind die makroökonomischen Effekte begrenzt.

Zusammengefasst: Trotz wichtiger politischer Entwicklungen in den vergangenen fünfzehn Jahren – vor allem wurden die Befugnisse der EZB und der Europäischen Kommission erweitert – sind die Fortschritte in makroökonomischer und demokratischer Hinsicht gering geblieben. Mehr noch: Die Lage hat sich eher verschlechtert. Die Mitgliedstaaten bleiben in ihrer Wirtschaftspolitik stark eingeschränkt, während die Eingriffsmöglichkeiten der EU-Institutionen deutlich ausgeweitet wurden.

Gleichzeitig bleiben die Investitionen auf europäischer Ebene weit hinter dem notwendigen Umfang zurück. Ein wesentlicher Grund dafür: der Widerstand vieler Mitgliedstaaten gegen die dauerhafte Vergemeinschaftung von Schulden. Selbst der NGEU-Fonds wurde nur akzeptiert, weil er ausdrücklich als zeitlich begrenzte Ausnahme galt. Damit bleiben die fiskalischen und politischen Beschränkungen bestehen: Die nationalen Regierungen sind in ihrer Ausgabenpolitik stark eingeschränkt, ohne dass auf europäischer Ebene ein ausreichender Ausgleich geschaffen wurde. Das schwächt die wirtschaftliche Dynamik Europas – anstatt sie zu fördern.

Damit muss jede neue Initiative auf EU-Ebene – wie etwa der Anfang des Jahres 2025 von der Europäischen Kommission vorgestellte „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ – innerhalb des engen monetären und fiskalischen Korsetts bleiben. Das schmälert nicht nur ihre Wirksamkeit, sondern auch die nötige Flexibilität, um den unterschiedlichen wirtschaftlichen Realitäten in der Union gerecht zu werden. Selbst ein Ausbau der „föderalen“ Fiskal- und Investitionskapazitäten, wie ihn der „Kompass“ vorsieht, würde die Lage nicht verbessern: Statt die strukturellen Probleme zu lösen, stärkt er vor allem die supranationalen Institutionen – allen voran die Kommission – und vertieft die technokratische, demokratisch kaum kontrollierte Steuerung der EU. Markoskop, Von Thomas Fazi | 01. Oktober 2025 https://makroskop.eu/­35-2025/­der-preis-des-euro/­


GAP: EU-Parlament sägt weiter an Umweltstandards

Kurzinfos Oktober 2025

Umweltstandards in der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden weiter reduziert. Das hat das EU-Parlament am 8. Oktober 2025 in seiner Position zur „Vereinfachung“ der Landwirtschaftspolitik (GAP-Omnibus) beschlossen. Die Position geht noch über den Kommissionsvorschlag hinaus und strebt deutliche Aufweichungen an. Umweltverbände protestieren. Derweil tobt auf einem Nebenschauplatz die Debatte um ein Verbot der Benennung pflanzlicher Alternativprodukte mit Begriffen wie „Wurst” oder „Schnitzel”.

Mit 492 Stimmen bei 111 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen hat das EU-Parlament in der ersten Oktoberplenarsitzung 2025 das Verhandlungsmandat zum von der EU-Kommission vorgelegten Omnibus-Paket zur Vereinfachung der GAP angenommen. Das EU-Parlament hat damit unter anderem beschlossen, dass Grünland und Natura-2000-Gebiete an Schutz verlieren und entsprechende Umweltstandards (Konditionalität) abgeschwächt werden. „Mehr Flexibilität für Landwirte, um landwirtschaftliche Flächen in gutem agrarischen und ökologischen Zustand zu halten”, nennt das das EU-Parlament.

Neben den Anpassungen bei der Konditionalität wollen die EU-Abgeordneten auch die „Green-by-Definition“ ausweiten: Diese Ausnahmen von Mindestanforderungen sollen künftig nicht nur für Biobetriebe gelten, sondern auch für Betriebe, bei denen nur Teilbereiche biologisch zertifiziert sind, die in Schutzgebieten wirtschaften sowie für Betriebe mit einer Fläche von unter 50 Hektar.

Die Abgeordneten forderten außerdem verpflichtende Krisenzahlungen für von Naturkatastrophen betroffene Landwirtschaftsbetriebe und höhere Höchstbeträge zur Unterstützung von kleinbäuerlichen Betrieben.

Wenn die neuen Regelungen 2026 bereits gelten sollen, drängt die Zeit bei den nun anstehenden Trilog-Verhandlungen. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten haben bereits begonnen, eine mögliche endgültige Annahme der neuen Regeln könnte also während der Plenarsitzung im November 2025 möglich sein.

„Wesentliche Pfeiler der Umweltarchitektur der GAP werden abgeschafft“

Für NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger hat das EU-Parlament den Naturschutzstandards in der Landwirtschaft mit dieser Entscheidung „den Boden entzogen“. Die Idee, die Landwirtschaft ökologisch und sozial nachhaltiger und zukunftsfähiger zu machen, verkomme laut Krüger „spätestens jetzt zur Farce“. Die beschlossenen Änderungen sähen vor, dass die Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten automatisch als konform mit Umweltanforderungen gelten sollen – unabhängig von der tatsächlichen Situation vor Ort, kritisiert der NABU. Gleichzeitig entfalle der Schutz von Dauergrünland (GLÖZ 9) sowie die Verpflichtung zu Erosionsschutzmaßnahmen (GLÖZ 5). Damit seien wesentliche Pfeiler der Umweltarchitektur der GAP abgeschafft. Die sogenannten GLÖZ-Standards bildeten die ökologischen Mindestanforderungen für den Erhalt von EU-Agrarsubventionen, erklärt die Organisation. Diese dienten dem Schutz von Böden, Wasser und Artenvielfalt. Ihre Streichung schwäche nicht nur den Natur- und Klimaschutz, sondern auch die Glaubwürdigkeit der GAP als Instrument einer nachhaltigen Landwirtschaftspolitik. Unter dem Schlagwort der „Vereinfachung“ wurden die Vorschläge ohne Umweltfolgenabschätzung oder Konsultation eingebracht – für den NABU ein gefährlicher Präzedenzfall.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisierte den erneuten Rückbau ökologischer Mindeststandards unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ebenfalls scharf und nannte sie einen „gewaltigen Rückschritt beim Schutz bäuerlicher Produktionsgrundlage und „eine Katastrophe“. Eine weitere Entscheidung, nämlich die verbindliche Vertragspflicht als ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Stellung von Bäuerinnen und Bauern am Markt im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Marktordnung (GMO), begrüßte die AbL dagegen. Durch eine verbindliche Vertragspflicht in allen EU-Mitgliedstaaten sollen Bäuerinnen und Bauern am Markt gegenüber ihren sogenannten Handelspartnern gestärkt werden.

Und dann geht es auch noch um die Wurst...

Ebenfalls am 8. Oktober 2025 hat das EU-Parlament einem Antrag von Céline Imart (EVP, Frankreich) zugestimmt, laut dem Begriffe wie Wurst, Steak und Schnitzel für vegane und vegetarische Alternativen verboten werden sollen. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten (355 Ja, 247 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen) möchten, dass in Zukunft nur noch tierische Produkte diese Namen tragen dürfen.

Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, kritisierte, „dass Konservative in dieses wichtige Gesetz zur Stärkung der Landwirte ein kulturkämpferisches Kuckucksei gelegt haben – nämlich Bezeichnungsverbote für Fleischersatzprodukte“. Statt über Fleischwurstnamen zu streiten, solle endlich dafür gesorgt werden, dass Landwirte von ihrer Arbeit leben könnten, so Häusling. Da der Rat zu diesem Thema ebenfalls noch einen Standpunkt definieren muss, hat Foodwatch eine Petition gestartet, mit der die deutsche Regierung aufgefordert wird, „diesen Unsinn im EU-Rat zu stoppen“, sich für „echten Verbraucherschutz“ einzusetzen und „die Mündigkeit“ der Verbraucher*innen zu respektieren. „Es gibt keine Verbraucherverwirrung – das ist ein vorgeschobenes Argument der Fleisch- und Agrarlobby“, kritisiert Foodwatch. EU-News | 16.10.2025, https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­gap-eu-parlament-saegt-weiter-umweltstandards


Kompass-Initiative

Kurzinfos Oktober 2025

Die Kompass-Initiative ist formell mit 111'422 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie verlangt,

Art. 140 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. bbis

1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

bbis. völkerrechtliche Verträge, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen;

Art. 164 Abs. 3

3 Die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen muss in einem Bundesgesetz oder einem völkerrechtlichen Vertrag, der dem obligatorischen Referendum untersteht, ausdrücklich vorgesehen und auf einen eng begrenzten Sachbereich beschränkt sein.

Mittels der Abstimmung über die Kompass-Initiative wird die Schweizer Bevölkerung und die Stände entscheiden, ob das Volks- und Ständemehr für das Vertragspaket Schweiz-EU gilt oder nicht. 21. Oktober 2025, https://www.bag.admin.ch/­de/­newnsb/­7axPNgpEnzOmq3bSaFRm7


EU-Kommission legt Lissabon-Vertrags-Garantie auf Eis

Kurzinfos Oktober 2025

Die EU-Kommission hat stillschweigend eine Reform der Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Kommission, des Rates und des Parlaments auf Eis gelegt. Die vorgeschlagene Aktualisierung der Verordnung 1049 aus dem Jahr 2001 wurde aus dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission für Arbeitsprogramm 2025 gestrichen. Diese Regeln sind für die Zivilgesellschaft, Anwälte und Journalisten von wesentlicher Bedeutung, da Transparenz im Vertrag von Lissabon garantiert ist. „Die Beschlussfassung erfolgt so offen und bürgernah wie möglich“, heißt es in Artikel 10.

Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass sich die Rechtsprechung seitdem weiterentwickelt habe und dass der Vorschlag seit 2011 aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Institutionen blockiert worden sei. Durch die Beibehaltung des Status quo können Beamte weiterhin den Zugang zu Dokumenten verweigern, wenn sie der Ansicht sind, dass deren Veröffentlichung „den Schutz der internationalen Beziehungen“ oder „die Finanz- oder Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft oder eines Mitgliedstaats“ beeinträchtigen würde. So werden beispielsweise die internen Abläufe der Ratsverhandlungen weiterhin geheim bleiben, wie dies bei vielen Arbeitsabläufen der EU der Fall ist. Oktober 2025, People’s Newshttps://www.people.ie/­news/­PN-278.pdf


Murphy gegen die EU-Kommission

Kurzinfos Oktober 2025

Die EU-Ausgabenaufsicht und die Kommission erzählen zwei sehr unterschiedliche Geschichten. Letzte Woche erklärte die Kommission, die Rechnungsprüfer hätten „erneut einen einwandfreien Jahresabschluss der EU vorgelegt“ und „eine stetige und kontinuierliche Verbesserung bei der Verwaltung der EU-Mittel“ bestätigt. Vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments zeichnete ECA-Präsident [Europäischer Rechnungshof] Tony Murphy ein ganz anderes Bild und warnte vor „weit verbreiteten Fehlern“ bei den EU-Ausgaben, die zum sechsten Mal in Folge zu einer negativen Bewertung geführt hätten. Murphy ging noch weiter und kritisierte den Vorschlag der Kommission für den nächsten Siebenjahreshaushalt, mit den Worten, er sei „noch schlechter“, da die Mitgliedstaaten nicht mehr verpflichtet wären, die tatsächlichen Kosten zu überprüfen. People’s News, Oktober 2025, https://www.people.ie/­news/­PN-278.pdf


Endemische Korruption in der EU

Kurzinfos Oktober 2025

Die EU ist kaum ein Vorreiter, wenn es um die Bekämpfung von Korruption geht. Das European Parliamentary Research Service schätzt [https://www.europarl.europa.eu/­RegData/­etudes/­STUD/­2016/­579319/­EPRS_STU%282016%29579319_EN.pdf , Kapitel 2], dass in der EU jährlich bis zu 990 Milliarden Euro des BIP durch Korruption verloren gehen, während Transparency International Anfang des Jahres 2025 erklärte, dass Europa im Kampf gegen Betrug und Korruption auf dem absteigenden Ast sei. https://www.transparency.org/­en/­blog/­future-of-fighting-corruption-in-eu-stands-on-knifes-edge. People’s News, Oktober 2025, https://www.people.ie/­news/­PN-278.pdf


Propagandaprofessoren

Kurzinfos Oktober 2025

Ein neuer Bericht enthüllt, wie das Jean-Monnet-Programm der EU, das angeblich eine akademische Initiative ist, in Wirklichkeit ein von Steuerzahlern finanziertes, globales Propagandanetzwerk ist, das darauf abzielt, pro-europäische Narrative zu verankern, abweichende Meinungen zu unterdrücken und die öffentliche Meinung weit über den Unterricht hinaus zu beeinflussen. Dieses Programm, das Teil von Erasmus+ ist, leitet jedes Jahr schätzungsweise 25 Millionen Euro an öffentlichen Geldern an Universitäten weltweit weiter und verwandelt akademische Einrichtungen in Instrumente institutioneller Propaganda. Bericht: https://brussels.mcc.hu/­uploads/­default/­0001/­02/­39e8927fbb1c64e9fce4cb4c2a2aedf2493d2a2c.pdf; People’s News, Oktober 2025, https://www.people.ie/­news/­PN-278.pdf


Gewerbeverband: Ständemehr und Vertragspaket

Kurzinfos Oktober 2025

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) hat ein klares Zeichen gesetzt: Er beurteilt die neuen EU-Verträge kritisch und fordert ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr. «Jede neue Vereinbarung muss die demokratische Mitwirkung sichern und die Belastung unserer KMU begrenzen», betont sgv-Präsident Fabio Regazzi Auch der Schweizer Bauernverband (SBV) hat seine Haltung veröffentlicht. Während er sich beim Vertragspaket Schweiz–EU insgesamt zurückhaltend zeigt, spricht er sich deutlich für das Ständemehr aus. Die Bauern betonen, dass eine derart grundlegende Weichenstellung für das Land breit abgestützt sein müsse und die kantonale Mitbestimmung integraler Bestandteil der Schweizer Demokratie sei.

Anders entschied die FDP-Delegiertenversammlung und sprach sich gegen das Ständemehr aus. Tages-Anzeiger-Chefredaktor Arthur Rutishauser kommentiert dies in seinem Editorial im Tagesanzeiger vom 9. November 2025 als „schlau, aber nicht klug" – und warnt vor einem demokratischen Ungleichgewicht bei den neuen EU-Verträgen.

15 Kantonsregierungen votierten gegen das Ständemehr und 10 dafür. Die Berner Kantonsregierung enthielt sich.


EU-Mercosur-Abkommen

Kurzinfos Oktober 2025

Die EU-Kommission greift zu einem miesen Verfahrenstrick, um das neoliberale EU-Mercosur-Abkommen durchboxen.

Wenn mit den bestehenden Spielregeln die Interessen der Konzerne nicht durchgesetzt werden können, dann ändert man eben die Spielregeln. Mit dieser Devise will die EU-Kommission das EU-Mercosur-Abkommen durchpeitschen. Als „gemischtes Abkommen“ hätte es eigentlich in allen Parlamenten beschlossen werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen. Da sich aber nicht abzeichnete, dass das Abkommen in den Parlamenten aller EU-Staaten eine Mehrheit bekommt, greift die EU-Kommission zu einem undemokratischen Verfahrenstrick: Das Abkommen wird in den Handelsteil und den politischen Teil aufgespalten. Dann kann beim Handelsabkommen die Mitbestimmung der nationalen Parlament ausgeschaltet werden und es reicht eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat bzw. einfache Mehrheit im EU-Parlament für die Ratifizierung.

In Österreich fand 2023 zuletzt eine Meinungsumfrage zu diesem Abkommen statt. 87% der Befragten sprachen sich gegen die Ratifizierung aus. Mit gutem Grund, handelt es sich doch um eine durch und durch toxisches Abkommen. Im Parlament war die Ablehnung riesengroß: 4 von 5 Parlamentsparteien lehnten das Abkommen ab. Auch die Gewerkschaften, Landwirtschaftskammer und große NGOs kündigten entschiedenen Widerstand an. Solidarwerkstatt Linz, 13. Oktober 2025, https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­eu-mercosur-abkommen-kapitulation-oder-volksabstimmung


Angst um die direkte Demokratie

Kurzinfos Oktober 2025

Die Stiftung für direkte Demokratie ist ein Unikum in der Schweizer Stiftungslandschaft. Sie betreibt die Online-Plattform Wecollect, mit der sie Unterschriften für über 100 Projekte gesammelt hat, darunter die Gletscherinitiative und das E-ID-Referendum. Gegründet von Daniel Graf, einem grünen Netz- und Demokratieaktivisten, überrascht die Stiftung immer wieder mit Aktionen, die nicht passgenau ins rot-grüne Schema passen.

Schon vor einem Jahr sagte Graf in einem Interview mit den Zeitungen von CH Media, eine dynamische Übernahme von europäischem Recht führe dazu, dass künftig alle Lobbys auch in Brüssel vertreten sein müssten, was die geldmächtigsten unter ihnen, etwa die Wirtschaftsverbände, bevorteile. Zudem könne die Schweiz zwar weiterhin das Referendum gegen europäische Gesetze ergreifen, aber es warte dann «das Damoklesschwert der Sanktionen». Am Ende des Interviews sprach sich Graf auch noch dafür aus, dass es bei einer Abstimmung über das Abkommen das Ständemehr brauche. Das Vertragswerk greife in der Anwendung tief in die Ausübung der Volksrechte ein. Die Fassungslosigkeit der antidemokratischen Kräfte links der SVP war gross.

Seither haben sich die Bedenken nicht gelegt. Denn im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung hat die Stiftung ihre demokratiepolitischen Bedenken nun offiziell eingebracht.

Sie begrüsst zwar engere Beziehungen zur EU, schreibt aber auch: «Eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen sollte nur unter Bedingungen erfolgen, die nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis mit dem politischen System der Schweiz vereinbar sind. Entscheidend ist, dass die in der Bundesverfassung verankerten Volksrechte erhalten bleiben und die direktdemokratischen Verfahren geschützt werden.»

Eine abschliessende demokratiepolitische Beurteilung des Vertragspakets sei derzeit deshalb nicht möglich, schreibt die Stiftung weiter. Zu viele zentrale Fragen blieben offen – insbesondere jene zur sogenannten dynamischen Rechtsübernahme und zu deren Auswirkungen auf Volksrechte, Parlament und Kantone. Diese betreffe grundlegende Verfahren wie die Vernehmlassung, die Gesetzgebung sowie Initiativen und Referenden.

Volksinitiativen, die im Widerspruch zu bilateralen Verträgen stünden, würden schon heute teilweise nicht vollständig umgesetzt – etwa die Alpeninitiative. Auch beim Schengen-Abkommen habe sich gezeigt, dass die fortlaufende Übernahme von EU-Recht (dynamische Rechtsübernahme) bereits in nationale Entscheidungsprozesse eingreife und Referendumsdebatten beeinflusse.

Kritisch beurteilt wird zudem die geplante institutionelle Architektur, insbesondere der sogenannte Gemischte Ausschuss. Es bleibe unklar, wer die Schweiz darin vertrete, nach welchen Kriterien Entscheide getroffen würden und wie transparent diese Verfahren ausgestaltet seien. Ebenso offen sei, wie sich Bürgerinnen und Bürger oder zivilgesellschaftliche Organisationen künftig in Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene einbringen könnten, wenn diese vermehrt ausserhalb nationaler Verfahren stattfänden.

Doch solange nicht geklärt sei, wie die dynamische Rechtsübernahme, die Wahrung der Volksrechte, die Transparenz der Entscheidungsprozesse sowie die Mitwirkung von Parlament und Kantonen ausgestaltet seien, könne keine seriöse demokratiepolitische Bewertung vorgenommen werden.

Der Schutz der verfassungsmässig garantierten politischen Rechte müsse Vorrang haben. Für eine fundierte Meinungsbildung fordert die Stiftung daher, der Bundesrat solle umgehend Studien zu den Auswirkungen des Abkommenspakets in Auftrag geben. Nur so könne eine breite, faktenbasierte Debatte gewährleistet werden. Sollten sich demokratiepolitische Defizite abzeichnen, müssten Bundesrat und Parlament noch vor einer Volksabstimmung korrigierend eingreifen und Massnahmen zum Schutz der direkten Demokratie beschliessen.

Eine politische Verbündete hat die Stiftung bereits gefunden. In ihrer Vernehmlassungsantwort hat die Mitte einige der kritisierten Punkte ebenfalls erwähnt und auch bereits Gegenmassnahmen vorgeschlagen. Unter anderem fordert die Partei, dass die Schweiz eine parlamentarische Vertretung an die Schweizer Mission in Brüssel entsenden solle. Damit sei zum einen gewährleistet, dass die Informationen das Schweizer Parlament ungefiltert durch die Exekutive erreichen. Zum anderen könne früh Einfluss auf EU-Rechtsakte genommen werden. Für Graf gehen die geplanten Verträge mit der EU «in die Substanz». Aus direktdemokratischer Sicht sei es zentral, dass das bestehende Schweizer Vernehmlassungsverfahren in den EU-Prozess eingebracht werden könne. NZZ, 31. Oktober 2025, S. 9


Mitte-Partei und Gewerbe zu den EU-Verträgen

Kurzinfos Oktober 2025

Die Mitte-Partei hat sich Zeit gelassen und will das auch weiterhin tun. Am Mittwoch, 29. Oktober 2025, hat sie als letzte grosse Partei ihre Position zu den neuen EU-Verträgen geklärt. Am Mittwochabend hat sich auch der Gewerbeverband, als letzter grosser Verband, positioniert. Er sieht das Vertragspaket kritischer als die Mitte, lässt die Türe aber noch offen.

Die Mitte-Politiker der Aussenpolitischen Kommissionen haben sich in den vergangenen Wochen mit dem EU-Dossier beschäftigt und eine Positionierung zuhanden des Parteipräsidiums erarbeitet. Ein Entscheid der Parteibasis ist erst am Ende des parlamentarischen Prozesses vorgesehen.

Anders als entschiedene Gegner (SVP) und erklärte Befürworter der Verträge (GLP, FDP) vermeidet die Mitte es also, sich frühzeitig auf eine klare Parole festzulegen. Sie begrüsst im Grundsatz zwar «regelbasierte Beziehungen» mit der Europäischen Union, will sich nun aber auf die inländische Umsetzung der Verträge konzentrieren. In einem 40-seitigen Papier schreibt die Mitte, der Bundesrat habe ein «akzeptables Verhandlungsergebnis» erzielt. In der «innenpolitischen Umsetzung» gebe es aber noch «massgebliche Mängel».

Wie wichtig die «innenpolitische Umsetzung» für die Akzeptanz der neuen Verträge werden könnte, zeigen auch die Bemühungen des Bundesrates in den vergangenen Monaten. Im Frühjahr haben sich die Sozialpartner unter Vermittlung von Helene Budliger Artieda, der Staatssekretärin für Wirtschaft, auf eine Reihe von Massnahmen geeinigt. Diese sollen die Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt abfedern und dem Bundesrat im Abstimmungskampf die Unterstützung der Wirtschaftsverbände sowie der Gewerkschaften sichern. Die Mitte schreibt dazu, sie werde sich für diese Vereinbarung einsetzen. Sie sehe die Forderung zum Ausbau des Kündigungsschutzes zwar «kritisch», werde aber einen «möglichen Kompromiss» prüfen.

Pointierter äussert sich die Partei zu den institutionellen Elementen. Auf völkerrechtlicher Basis habe der Bundesrat hier «ausreichende Absicherungen» erreicht. Das Konzept für die innenpolitische Umsetzung der dynamischen Rechtsübernahme sei hingegen «ungenügend» und müsse «grundlegend überarbeitet werden». So will die Mitte verhindern, dass Rechtsakte der EU «durchrutschen».

Konkret fordert die Mitte, dass der Bundesrat ein «kontinuierliches Monitoring» über die Entwicklung des für die Schweiz relevanten EU-Rechts betreibt. So soll er Kommissionen des Parlaments, die Kantone und die Öffentlichkeit frühzeitig informieren, wenn die EU Regeln festlegen will. Zudem soll das Parlament künftig – ähnlich wie die Kantone bereits heute – einen Delegierten nach Brüssel entsenden, der mit der «Früherkennung» von neuem EU-Recht betraut wird.

Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Mitte im Bereich der Zuwanderung. Die Schutzklausel in den neuen Verträgen (laut Bundesrat Beat Jans «ein Feuerlöscher») ist aus Sicht der Partei «eine Minimallösung». Der Bundesrat müsse klarer festlegen, wann die Schweiz sie anrufen könne. Zudem kündigt die Partei an, dass sie im Ständerat erneut einen Gegenvorschlag zur 10-Millionen-Initiative der SVP einbringen werde – der Nationalrat hatte einen solchen Antrag klar abgeschmettert. Mit ihrem Gegenvorschlag will die Mitte den Bundesrat beauftragen, erneut mit der EU über Möglichkeiten zu diskutieren, die Zuwanderung in der Schweiz zu regulieren.

Im Hinblick auf das Stromabkommen «anerkennt» die Mitte zwar dessen «Potenzial», widerspricht dem Bundesrat allerdings diametral. Dieser ist bekanntlich der Auffassung, das Stromabkommen gelte nur für Bereiche, die explizit erwähnt seien. Das würde bedeuten, dass die Schweiz weiterhin eigenständig über Konzessionen, Wasserzinse und Eigentumsrechte bei Wasserkraftwerken entscheiden könnte. Laut der Mitte ist diese Sichtweise allerdings «gewagt» und «in keiner Weise staatsvertraglich abgesichert». Deshalb fordert sie, dass Energieminister Rösti eine Bestätigung der EU einholt, die seine Sichtweise stützt. Damit spricht die Partei dem Bundesrat ihr Misstrauen aus.

Der Bundesrat dürfte diese Kritik ernst nehmen, denn die Befürworter der Wasserkraft bilden in der Mitte-Partei eine einflussreiche Interessengruppe. Besonders viel Rückhalt geniesst sie in den Bergkantonen, die das Stromabkommen bereits kritisiert haben.

Die Öffentlichkeit hat die Position der Mitte gespannt erwartet. Insbesondere, da die Partei – ebenso wie die FDP – europakritische und europafreundliche Kräfte umfasst. Doch während der Freisinn seine Dissonanzen wochenlang ausgetragen und an einer denkwürdigen Delegiertenversammlung eine Position beschlossen hat, wählte die Mitte einen diskreteren Ansatz. Sie handelte das emotional aufgeladene EU-Dossier ab wie jedes andere Geschäft. So wollte die Partei innere Dissonanzen nicht weiter befördern.

Besonders deutlich wird dies bei der Frage des Ständemehrs. Auf über vierzig Seiten erwähnt die Partei das Ständemehr nicht ein einziges Mal. Der Parteipräsident Philipp Matthias Bregy sagte den Tamedia-Zeitungen dazu, der Bundesrat habe den Fehler gemacht, «sich zu früh gegen ein Ständemehr» auszusprechen. Diesen Fehler wollte er offensichtlich nicht ebenfalls begehen.

Das liegt auch daran, dass auf ihn – innerhalb und ausserhalb der Partei – divergierende Kräfte einwirken. Ähnlich wie auf den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV).

Durchgesetzt haben sich wie bereits im Vorstand die skeptischen Stimmen. Die Gewerbekammer, eine Art Parlament des SGV, hat am Mittwoch mit 49 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine kritische Haltung beschlossen. Dies teilte der SGV mit. Der Verband befürchtet, dass mit dem EU-Paket die Bürokratie zunimmt und wegen der dynamischen Rechtsübernahme die Verwaltung gestärkt wird. Das bringe für kleine und mittlere Unternehmen einen Zusatzaufwand, schreibt er. Kritisch beurteilt die Gewerbekammer auch das geplante Abkommen über die Lebensmittelsicherheit. Wegen der Tragweite der neuen EU-Verträge will der Gewerbeverband diese zudem dem Ständemehr unterstellen. Damit solle die teilweise Einschränkung der wirtschaftspolitischen Souveränität demokratisch breit abgestützt werden.

Trotzdem will der SGV die Türe nicht schliessen. Er begrüsst das geplante Stromabkommen mit der EU und anerkennt, dass die Bilateralen den KMU zahlreiche Vorteile brächten, insbesondere die Personenfreizügigkeit (die aber bezüglich Einwanderung nicht von den Verträgen abhängt, sondern von der Politik der Schweiz, wenn diese den Verträgen nicht zustimmt!).

Doch läuft die kritische Haltung nicht auf ein Nein hinaus? Der SGV-Präsident, der Ständerat Fabio Regazzi (Tessin, Mitte), verneint dies auf Anfrage. Es handle sich nicht um ein vorbehaltloses Nein. «Wir können noch Ja sagen.» Ähnlich wie die Mitte verlangt der Verband Nachbesserungen. «Der Bund soll uns bei der dynamischen Rechtsübernahme gut einbeziehen», sagt Regazzi. Die demokratische Mitwirkung müsse sichergestellt sein. Man erwarte vom Bundesrat Klärungen. Zudem müssten die KMU bei den Regulierungen und Abgaben entlastet werden. Das EU-Paket müsse ihnen neue Chancen eröffnen.

Seine definitive Position will der SGV beschliessen, nachdem das Parlament die Debatte abgeschlossen hat. Der Klärungsbedarf ist gross. Zwischen den Wirtschaftsverbänden gibt es substanzielle Differenzen. Der binnenorientierte Gewerbeverband positioniert sich bei den neuen EU-Verträgen wesentlich kritischer als der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Verband der exportorientierten Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem).

Euronationalen hofften, dass der SGV das neue bilaterale Vertragspaket unterstützen würde. Regazzi hatte Erwartungen geweckt. Der Verband habe keine grundsätzlichen Einwände, sagte er letztes Jahr. Nun hat sich gezeigt, dass diese weiterhin beträchtlich sind. NZZ, 30. Oktober 20254, S. 9


Kantonsregierungen wollen Abstimmung ohne Ständemehr

Kurzinfos Oktober 2025

Die Sache entbehrt nicht der Ironie. Viele Befürworter der neuen Verträge mit der EU wollen verhindern, dass bei der Abstimmung darüber das Ständemehr zum Zug kommt. Dieses würde bewirken, dass ein einfaches Volksmehr nicht genügt. Auch die Mehrheit der Kantone müsste zustimmen. Somit wäre das Quorum höher als die üblichen 50,1 Prozent, erfahrungsgemäss würde es bei 55 Prozent oder mehr liegen. Das erklärt, warum der Kampf um das Ständemehr so intensiv geführt wird. Am Freitag, den 24. Oktober 2025, ist ein Zwischenentscheid gefallen – mit zwiespältigem Ausgang für die Befürworter. Ihnen ist genau das passiert, was den Verträgen bei einer Abstimmung mit Ständemehr droht: Sie haben zwar eine Mehrheit auf ihrer Seite, das nötige Quorum aber haben sie verfehlt.

Konkret hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bekanntgegeben, dass sich 15 der 26 Kantonsregierungen gegen eine Abstimmung mit Ständemehr aussprächen. Das ist zwar eine Mehrheit, aber damit die KdK offiziell im Namen der Kantonsregierungen eine Stellungnahme abgeben darf, müssen 18 Kantonsregierungen ihren Segen geben. Dieses Quorum wurde verpasst. Für ein Ständemehr haben sich 10 Kantonsregierungen ausgesprochen, die Regierung des Kanton Bern hat sich der Stimme enthalten.

• Für eine Abstimmung ohne Ständemehr: ZH, LU, FR, SO, BS, BL, SG, GR, AG, TG, VD, VS, NE, GE, JU.

• Mit Ständemehr: UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SH, AR, AI, TI.

• Keine Präferenz: BE.

Rechtlich ist die Stellungnahme der Kantonsregierungen nicht verbindlich. Das Bundesparlament entscheidet allein und abschliessend, nach welchen Regeln über die bilateralen Abkommen abgestimmt wird. Es ist gut denkbar, dass der Nationalrat auf das Ständemehr verzichten will, der Ständerat aber das Gegenteil beschliesst. Spätestens in der Einigungskonferenz müsste eine Klärung erfolgen.

«Wackelkantone» im Fokus

Gleichzeitig ist klar, dass das Votum der Kantonsregierungen in dieser Frage grosses Gewicht hat – besser gesagt: hätte. Wäre das Quorum erreicht worden, könnten die Kantonsregierungen auf «ihre» Vertreter im Bundeshaus stärker Einfluss nehmen. Namentlich für die Ständeräte wäre es nicht leicht gewesen, sich der KdK zu widersetzen.

Parteipolitisch sind die Fronten relativ klar. Die SVP ist für das Ständemehr, die Linke und die GLP sind dagegen. Den Ausschlag werden FDP und Mitte geben – und sie sind gespalten. Die Delegierten der FDP sprachen sich mit einer relativ knappen Mehrheit von 55 Prozent gegen ein Ständemehr aus.

Befürwortern in beiden Parteien ist nicht ganz wohl bei der Sache. Die SVP übt grossen Druck auf sie aus, damit sie sich für ein Ständemehr aussprechen. Umso mehr hatten Freunde der Verträge auf ein deutliches Signal der Kantonsregierungen gehofft. Nachdem es ausgeblieben ist, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende tatsächlich Volk und Stände gemeinsam das letzte Wort haben werden. In diesem Fall könnte sich der Abstimmungskampf teilweise auf «Wackelkantone» wie Aargau, Luzern, Solothurn, St. Gallen oder Graubünden fokussieren, bei denen Mehrheiten in beide Richtungen denkbar sind.

Neben dem Ständemehr geht das eigentliche Thema manchmal fast unter: das Vertragspaket mit der EU. Dazu haben die Kantonsregierungen eine Stellungnahme verabschiedet, die das notwendige Quorum erreicht hat. Schwyz, Nidwalden, Schaffhausen und Tessin haben sie aus grundsätzlichen Bedenken abgelehnt, in Obwalden steht der Entscheid noch aus. Die anderen 21 Kantonsregierungen hingegen stellen sich in grosser Klarheit hinter die Verträge.

Im Kern betont die KdK, das Paket bringe klare Verhältnisse mit der EU, sichere «den bilateralen Weg» und den Zugang zum wichtigsten Exportmarkt, und es fördere Kooperationen in wichtigen Bereichen wie der Forschung. Allerdings platzieren die Kantonsregierungen auch Forderungen: Der Bund soll sich stärker an den Mehrkosten beteiligen, und beim Strom brauche es Präzisierungen im Bereich Wasserkraft zu Fragen wie Konzessionsvergabe oder Wasserzinsen.

Dass die Verträge die Souveränität gefährden, verneinen die Kantonsregierungen. Mit der Umsetzung der dynamischen Rechtsübernahme und der Streitbeilegung sind sie als Kompromiss einverstanden: Die grundlegenden Interessen der Schweiz blieben gewahrt, gleichzeitig lasse sich die Beziehung zur EU wieder stabilisieren. Für die anstehenden Debatten fordert die KdK vom Bundesrat mehr Klartext zur Souveränität. Es bestehe «erhöhter Klärungsbedarf». Die KdK denkt etwa an die Folgen der Rechtsübernahme «inklusive Referendumsdynamik» oder an «mögliche Implikationen der Rolle des Europäischen Gerichtshofs für die Rechtsstellung der Schweiz und der Kantone». Diese und weitere Aspekte hat der Bund aus Sicht der Kantonsregierungen noch nicht angemessen beleuchtet. Dies soll er nachholen, «um eine offene Meinungsbildung zu ermöglichen». NZZ, 25. Oktober 2025, S. 9


Befürworter wollen die EU-Verträge vor den nächsten Wahlen unter Dach und Fach bringen

Kurzinfos Oktober 2025

Spätestens im Sommer 2027 soll das Volk über das Vertragspaket abstimmen. Ein sportlicher Zeitplan. Ein internes Dokument zeigt, wie es gelingen soll. Fragt man Ignazio Cassis, wann die Schweiz ungefähr über die Verträge mit der Europäischen Union an der Urne entscheidet, zuckt er mit den Schultern. «Das werden wir sehen», sagte Cassis am 27.09.2025 der NZZ. «Es ist offen, wann abgestimmt wird.» Das klingt sehr entspannt und abgeklärt. Der Realität entspricht die Antwort des Bundesrates aber nur bedingt.

Denn hinter den Kulissen wird eifrig daran gearbeitet, die Abstimmung möglichst bald durchzuführen. Die Befürworter setzen alles daran, das Dossier noch vor den Wahlen vom Herbst 2027 abzuschliessen. Da ist die ungemütliche Weltlage, die eine Klärung des Verhältnisses mit Brüssel ratsam erscheinen lässt. Und da ist vor allem die Stimmung in der Bevölkerung: Jüngste Umfragen sehen die SVP bei einem Wähleranteil jenseits der 30 Prozent. Je länger das Thema schwelt, desto höher könnte die Volkspartei klettern. Eine Abstimmung vor den Wahlen könnte der SVP etwas Wind aus den Segeln nehmen.

Zu der Allianz für eine schnelle Abstimmung gehören etwa die Grünen. «Wichtig ist, dass wir zügig arbeiten», sagt Aline Trede, Fraktionschefin der Grünen. «Es kann nicht sein, dass die Abstimmung künstlich verzögert wird, wie dies manche gerne hätten.» Die Räte könnten die Vorlage durchaus rechtzeitig fertig beraten, sagt die Berner Nationalrätin. «Also sollten wir das auch tun, statt der SVP nachzugeben, die die Europapolitik als Wahlkampfvehikel nutzen will.» Die Unsicherheit über die Zukunft der institutionellen Beziehungen mit der EU schade der Wirtschaft und wirke sich in einer geopolitisch schwierigen Zeit grundsätzlich negativ auf die Schweizer Aussenpolitik aus, so Trede.

Damien Cottier, Präsident der freisinnigen Fraktion, sieht das ganz ähnlich: «Für mich sollte die Arbeit vor den nächsten Wahlen abgeschlossen sein.» Dann wisse die Bevölkerung, wie es in dieser wichtigen Frage weitergehe, bevor sie ihren Wahlentscheid fälle. «Die Zeit reicht», meint Cottier. Wenn der politische Wille dazu vorhanden sei.

Wie das gelingen könnte, zeigt ein internes Papier aus der Verwaltung, verfasst von den Parlamentsdiensten, das der «NZZ am Sonntag» vorliegt. Es ist eine Art Fahrplan durch die Institutionen, mit dessen Hilfe das Vertragspaket durch die Räte gelotst werden soll. In dem Dokument steht auch, dass die Landesregierung vorwärtsmachen will. «Der Bundesrat ist bestrebt, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, dass eine allfällige Volksabstimmung noch in dieser Legislatur stattfinden könnte, das heisst bis Mitte 2027.»

Ausserordentliche Session als Höhepunkt

Ob der Plan aufgeht, wird sich bald zeigen. Schon länger beschäftigt der komplizierte Ablauf die Büros des National- und Ständerats. Dort legen die Chefs der Fraktionen zusammen mit den Ratspräsidien das Programm für das Parlament fest. Hier wird sich wohl entscheiden, ob die Abstimmung vor oder doch erst nach den Wahlen über die Bühne geht.

Gut möglich, dass das Parlament dafür zusätzliche Sitzungstage beschliesst, um das Tempo zu forcieren. «Das Beraten dieser umfangreichen Vorlage kann durch das Ansetzen von Sondersessionen oder einer ausserordentlichen Session beschleunigt werden», heisst es im Papier der Parlamentsdienste. Es wäre ein Höhepunkt im Ringen um den EU-kurs: eine tagelange, monothematische Diskussion über das Verhältnis zur Europäischen Union. «Grundsätzlich muss das Parlament bereit sein, einen Sondereffort zu leisten», sagt die SP-Fraktionspräsidentin Samira Marti dazu. Doch vor dem Redemarathon im Plenum müssen die vorbereitenden Kommissionen erst das Kleingedruckte verdauen. Das ausgehandelte Vertragspaket ist gross. Das Ergebnis von über 200 Verhandlungsrunden umfasst komplexe Regelungen über die Rechtsübernahme und die Streitbeilegung zwischen Bern und Brüssel, sieht die Aktualisierung bestehender Regelungen bei der Personenfreizügigkeit oder dem Warenverkehr vor, aber auch neue Abkommen über so unterschiedliche Themen wie Strom und Lebensmittelsicherheit stehen zur Debatte.

Weil aber die EU-Verträge so viele verschiedene Politikbereiche tangieren, ist nicht so recht klar, welche Kommission oder welche Kommissionen sich im nächsten Jahr wann und mit welchen Kompetenzen damit befassen sollen. Jene, die aufs Tempo bedacht sind, wollen so viel wie möglich in einer Hand konzentrieren. Ihre Furcht: Wenn zig Kommissionen auf eigene Faust Anhörungen durchführen, Mitberichte verfassen und der Verwaltung Abklärungen auftragen, zieht sich der Prozess schier endlos hin – und gefährdet einen Abstimmungstermin vor den Wahlen.

Die Parlamentsdienste präsentieren in ihrem internen Bericht mögliche Lösungen. So könnten die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) von National- und Ständerat die Federführung übernehmen. Sie seien schliesslich «zuständig für die Beziehungen zur EU und verfügten über vertiefte Sachkenntnisse». Allerdings scheint fraglich, ob die APK daneben für ihre weiteren Aufgaben noch genügend Ressourcen hätten. «Die APK werden durch ein so umfangreiches Dossier zeitlich und inhaltlich stark belastet», geben die Parlamentsdienste zu bedenken.

Wie die Zeitungen von CH Media berichten, könnten die Räte auch eine «Spezialkommission» einsetzen. Eine frisch zusammengesetzte Gruppe aus Vertretern aller Parteien, die sich «vollumfänglich auf das Geschäft konzentrieren» könne, schreiben die Parlamentsdienste in ihrem Bericht. Aber: «Eine Spezialkommission ist ein zusätzliches Gremium, das etabliert werden muss und das Ressourcen bindet.» Der FDP-Fraktionschef Cottier tendiert «zurzeit» zu einer solchen Spezialkommission. Dort liessen sich die Kompetenzen bündeln. Zugleich könnten die Fraktionen ihre Spitzenleute dorthin entsenden.

Dagegen wehrt sich die SVP. «Niemand kann mir sagen, dass sich ein solches Riesendossier auf die Schnelle seriös beraten lässt», sagt der Parteipräsident Marcel Dettling. Aber die anderen Parteien wollten halt vorwärtsmachen aus Angst vor den Wahlen. «Ich rechne damit, dass nichts unversucht gelassen wird, um das Paket so rasch als möglich durchs Parlament zu drücken», so Dettling.

Auch aus der Mitte gibt es Kritik. «Wer einzig auf die SVP und die Wahlen schielt, stellt Parteitaktik über die Interessen des Landes», sagt der Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy. Er plädiert dafür, dass die Kommissionen jene Bereiche beraten, die in ihre Kompetenzen fallen. Das schaffe die nötige Breite für eine Vorlage dieser Dimension. Mit anderen Worten: Das Paket soll aufgeteilt werden, Zeitplan hin oder her.

In den Ratsbüros dürften aber die Befürworter eines schnellen Vorgehens die Oberhand haben. Sie werden im November über das weitere Vorgehen beschliessen. Und damit auch darüber, wie stark die EU-Debatte den nächsten Wahlkampf dominiert. NZZ am Sonntag, 11. Oktober, S.13.


Ständemehr und EU-Vertragspaket im Bundessrat

Kurzinfos Oktober 2025

Geht es nach dem Bundesrat, soll nur das Volk über das geplante Vertragswerk mit der EU abstimmen, nicht auch die Kantone. Die Vernehmlassung in der Bundesverwaltung zeigt, wie gespalten die Regierung in der Frage ist.

Laut Aussenminister Ignazio Cassis sind «die Verträge mit der EU das maximal Mögliche». Die Schweiz habe bei den Verhandlungen mehr erreicht als die Briten vor dem Brexit. Seit die ehemalige Verteidigungsministerin Viola Amherd im Ruhestand ist, sind der Tessiner und Justizminister Beat Jans die einzigen Mitglieder des Bundesrats, die öffentlich so etwas wie Enthusiasmus für das geplante Vertragspaket mit der EU verbreiten. Die beiden SVP-Bundesräte Guy Parmelin und Albert Rösti sowie Finanzministerin Karin Keller-Sutter gelten als Skeptiker.

Nun zeigt die Auswertung der Ämterkonsultation zum Ständemehr, die die NZZ mit einem Gesuch nach dem Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat, wie kontrovers die Landesregierung über die Frage des Ständemehrs diskutierte. Abklärungen des Bundesamtes für Justiz hatten ergeben, dass die vier Paketteile, die neuen Regeln für die bestehenden Abkommen, das Gesundheits-, das Strom- und das Lebensmittelsicherheitsabkommen, nur einem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellt werden könnten.

Solle der institutionelle Teil aus politischen Gründen einem obligatorischen Referendum unterstellt werden, brauche es erst eine Verfassungsrevision. Die freiwillige Unterstellung eines Staatsvertrags unter das obligatorische Referendum, das sogenannte Referendum sui generis, habe keine Verfassungsgrundlage. Während das Bundesamt für Justiz gestützt auf Gutachten argumentiert, die «verfassungsrechtlichen Voraussetzungen» seien nicht gegeben, argumentieren andere Ämter umgekehrt: Es sei klar, dass die EU-Abkommen nicht unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum fielen. Das Parlament solle das EU-Vertragspaket aber freiwillig dem obligatorischen Referendum (sui generis) unterstellen können – wie dies bei der Abstimmung über den Beitritt zum EWR geschehen sei.

Im Bundesrat verliefen die Fronten primär zwischen Beat Jans und Karin Keller-Sutter. Während Jans’ Bundesamt für Justiz davor warnte, dass eine Abstimmung mit Ständemehr rechtlich schwer zu rechtfertigen sei, waren die Fachleute im Departement der Finanzministerin der Auffassung, ein obligatorisches Verfahren mit Ständemehr lasse sich durchaus mit der geltenden Verfassung vereinbaren. Die besondere Tragweite des Vertragswerks rechtfertige ein Ja von Volk und Ständen. Der Bundesrat solle deshalb beide Varianten – nur Volksmehr sowie Volks- und Ständemehr – offen lassen.

Unterstützung erhielt Karin Keller-Sutter hauptsächlich von Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Auch sein Departement schlug vor, beide Varianten in die Vernehmlassung zu schicken. Der Bundesrat könne auch später noch Stellung beziehen.

Der Gesamtbundesrat entschied sich dann allerdings trotzdem dafür, die Abstimmung über die EU-Verträge nur der Stimmbevölkerung vorzulegen. An einer Medienkonferenz Ende April 2025 argumentierte Ignazio Cassis vor allem mit rechtlichen Bedenken. Er gab aber auch zu, dass die Mehrheit im Bundesrat einen strategischen Hintergedanken hegte: Ein Volksmehr für die Verträge ist wahrscheinlicher als ein Ja von Volk und Ständen. Das letzte Wort hat nun aber das Parlament, auf dessen Rolle Cassis an der Medienkonferenz fast schon demonstrativ verwies. Die Gegenwehr von Karin Keller-Sutter und Guy Parmelin ist offensichtlich nicht spurlos an ihm vorbeigegangen.

Die Ämterkonsultation zum Ständemehr ist nur ein kleiner Teil des Papierbergs, den die Bundesverwaltung über die Auswirkungen der EU-Verträge produzieren musste. In weiteren Dokumenten werden die Stellungnahmen zum Stromabkommen oder zur geplanten Schutzklausel abgehandelt. Darin findet sich beispielsweise eine Bemerkung aus Guy Parmelins Wirtschaftsdepartement, die die Schutzklausel mit einer Sandburg vergleicht. Übersetzung: Sie nützt nichts.

Ein weiteres Thema in der internen Vernehmlassung war der Zeitplan: Der Bundesrat will das Vertragswerk im ersten Quartal 2026 ratifizieren und dann ins Parlament schicken. Theoretisch könnte das zeitlich mit der Abstimmung über zwei SVP-Volksbegehren zusammenfallen. Der früheste Abstimmungstermin für die Neutralitäts- wie auch die neue Zuwanderungsinitiative ist der März 2026.

Da die öffentliche Vernehmlassung zum Vertragswerk erst am 31. Oktober dieses Jahres endet, ist der zeitliche Rahmen ziemlich eng. Die Bundeskanzlei bezeichnet die Planung deshalb als «ambitiös». Es bestehe ein erhebliches Risiko, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden könne, schreibt sie in der internen Vernehmlassung. Es sei nicht auszuschliessen, dass es den notwendigen Erlassen an der nötigen Qualität fehle oder dass nicht alle Rechtserlasse rechtzeitig geprüft werden könnten. In diesem Fall seien Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren nicht auszuschliessen.

Im Vorfeld zu reden gibt in der Bundesversammlung auch die Frage, welches Amt wie viele zusätzliche Stellen erhält. Weil sich bei einem Ja zum geplanten Vertragswerk mit der EU auch der Kontroll- und der Koordinationsbedarf erhöhen, rechnet der Bundesrat im Verlauf der folgenden Jahre mit einem Plus von mehreren Dutzend Stellen.

Besonders gross ist der Mehraufwand beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, das mit rund siebzehn neuen Vollzeitstellen rechnet. Begründet werden sie mit der Teilnahme an europäischen Forschungsprogrammen, der Aufsicht über das Forschungsprogramm Erasmus sowie dem Zusatzaufwand bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Das Bundesamt für Gesundheit rechnet mit zwölf zusätzlichen Stellen. Sie entfallen unter anderem auf den Austausch mit europäischen Behörden, die Mitarbeit in Gesundheitsgremien und die Anbindung an Frühwarnsysteme. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft sind sieben neue Stellen geplant. Sie werden vor allem für die Überwachung von Lohnschutz und Beihilfen sowie den Betrieb des Informationssystems IMI benötigt.

Auch im Energiebereich sind zusätzliche Kräfte vorgesehen. Das Bundesamt für Energie veranschlagt sechs oder sieben neue Stellen für die Harmonisierung von Energiestatistiken, die Umsetzung der Richtlinie zu erneuerbaren Energien und für Cybersicherheitsfragen.

Mehr Bürokratie, mehr Kontrolle, mehr Personal

Mit einem deutlich erhöhten Bürokratieaufwand rechnen auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Bundesamt für Umwelt. Um einen «gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum Schweiz–EU» zu schaffen, müssen fünf bis neun neue Stellen geschaffen werden, um die Kontrollen nach europäischem Standard zu sichern.

Fünf oder sechs zusätzliche Stellen sind weiter für den Vollzug der europäischen Holzhandels- und Lieferkettenvorschriften sowie für die Anpassung der Umweltberichterstattung eingeplant.

Das Aber nach dem Ja ist das Ständemehr

Von einem Abkommen mit der EU verspricht sich der Bundesrat mehr Stabilität im Verhältnis mit der EU, Rechtssicherheit für die Wirtschaft und Zusatzleistungen wie etwa das Stromabkommen. Dafür opfert die Schweiz einen Teil ihrer Souveränität, etwa im Bereich der Personenfreizügigkeit.

Der Bundesrat hat sich hinter das Paket gestellt. Doch in der Diskussion um das Ständemehr zeigen sich die Bruchlinien: Wer das Paket an der Urne unbedingt durchbringen will, lehnt das Ständemehr tendenziell ab oder spricht sich zumindest nicht explizit dafür aus. Wer es ablehnt oder ein Nein in Kauf nimmt, votiert in der Regel auch für eine Abstimmung mit Ständemehr. NZZ, 11. Oktober 2025, S. 9.


Ignazio Cassis und die Erdbeerkonfitüre

Kurzinfos Oktober 2025

Das geplante Abkommen über Lebensmittelsicherheit mit der EU führt zu Unsicherheiten – auch beim Aussenminister. Erinnerungen werden wach an die verbotenen Kuchen der deutschen Landfrauen.

Es ist quasi das Mauerblümchen der Europapolitik: Das neue Abkommen zur Lebensmittelsicherheit, das der Bundesrat mit der EU schliessen will, hat bisher wenig Aufmerksamkeit erhalten. Doch das scheint sich gerade zu ändern. Zum einen wird Kritik aus gegensätzlichen Ecken laut: Umweltschützer befürchten Lockerungen bei der Zulassung neuer Pestizide, die SVP warnt vor Überregulierung, Mehrkosten und Schikanen.

Zum anderen hat aber auch der oberste politische Verantwortliche zur Bekanntheit des Lebensmitteldossiers beigetragen, der Aussenminister Ignazio Cassis. Eine Aussage von ihm, gemacht in einem Video-Interview mit dem «Nebelspalter», führte vergangene Woche zu einem Nachspiel in der Fragestunde des Nationalrats. Cassis sagte in dem Interview sinngemäss, dass das neue Abkommen für Firmen, die Lebensmittel nur im Inland verkauften, keine Rolle spiele. Zwar ist die Rechtsübernahme auch in diesem Bereich vorgesehen. Davon betroffen seien aber nur Betriebe, die in die EU exportierten, so Cassis. Wörtlich: «Wenn ich als Unternehmen nur Erdbeerkonfitüre für die Schweiz mache, dann ist mir egal, was die EU reguliert. Ich muss einfach gemäss Schweizer Recht konform sein, ohne den Anspruch zu haben, in die EU verkaufen zu wollen.»

Die EU hat sich durchgesetzt

Das klingt, als wäre die Schweiz frei, für inlandorientierte Produzenten eigene Regeln festzulegen, die vom EU-Recht abweichen. Doch genau dies ist nicht vorgesehen. Von einigen Ausnahmen abgesehen, soll beim Lebensmittelabkommen ebenfalls die dynamische Rechtsübernahme gelten, und zwar nach der «Integrationsmethode»: Wenn die Schweiz der Übernahme von neuem EU-Recht einmal zugestimmt hat, wird dieses direkt in das bilaterale Abkommen «integriert». Damit gilt es auch hierzulande.

Das bedeutet, dass die Schweiz neues Lebensmittelrecht aus Brüssel grundsätzlich nicht mehr in eigene Gesetze und Verordnungen «übersetzt», wie sie das bis jetzt macht. Stattdessen werden die EU-Erlasse selber Teil des hiesigen Rechts, allenfalls mit punktuellen Anpassungen, weil die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. Wie das aussehen kann, zeigt der Entwurf des neuen Lebensmittelgesetzes: Er macht zu diversen Themen keine Vorgaben mehr, sondern verweist sec auf EU-Rechtstexte, ohne diese auszuführen.

Das war nicht der Wunsch der Schweiz. Aber die EU hat sich in den Verhandlungen in diesem Punkt durchgesetzt. Ihre Position: Wenn die Schweiz Teil des europäischen «Lebensmittelsicherheitsraums» sein will – inklusive Zugang zu Warnsystemen und Behörden –, muss sie grundsätzlich dieselben Regeln anwenden wie die EU.

Laut den Bauern ändert sich «kaum etwas»

Was bedeutet das nun für das Konfitüren-Beispiel des Aussenministers? Dass die Schweiz für inlandorientierte Hersteller abweichende Regeln vorsehen kann, ist nicht vorgesehen. Was aber nicht heisst, dass sich für sie viel verändern wird. Die Schweiz hat ihr Lebensmittelrecht im Rahmen des bestehenden Landwirtschaftsabkommens schon bisher weitgehend an jenes der EU angepasst, damit hiesige Firmen möglichst ungehindert Zugang zum europäischen Binnenmarkt erhalten.

Namentlich die Vorschriften zu Hygiene und Sicherheit, die im Konfitüren-Fall relevant sein dürften, sind gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bereits mit dem EU-Recht äquivalent. Künftig sollen sie aber nicht mehr im Schweizer Gesetz zu finden sein, sondern in EU-Richtlinien und Verordnungen.

Materiell werde sich bei der Lebensmittelsicherheit «praktisch nichts verändern», betont das BLV. Die Ausweitung betrifft nichttierische Lebensmittel und Pflanzenschutzmittel. Auch der Schweizer Bauernverband schreibt in einer ersten Einschätzung, dass es trotz der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes «materiell zu relativ wenig Änderungen» komme. Für die Produzenten und die Landwirtschaft ändere «kaum etwas».

Trotzdem sind die Bauern skeptisch. Sie erachten die Rechtsübernahme mit der Integrationsmethode als «sehr problematisch». Frei übersetzt: Auch wenn kurzfristig kaum Änderungen anstehen, kann niemand garantieren, dass die EU künftig keine unerwünschten Regeln erlässt, die die Schweiz dann direkt anwenden soll.

Grosse Skepsis gegenüber der Rechtsübernahme

Die Bauern sprechen sich nicht gegen das neue Abkommen aus, verlangen aber verbindliche Regeln für die innenpolitische Umsetzung der Rechtsübernahme: Es müsse unbedingt verhindert werden, dass Verwaltungsangestellte neues EU-Recht übernähmen, ohne dass Bundesrat, Parlament und allenfalls das Volk mitreden könnten. Die Forderung nach einer Klärung der Kompetenzen wird auch im Parlament laut.

Die Bauern sind nicht die Einzigen, die zwar Handel und Austausch mit der EU wünschen, die Rechtsübernahme aber kritisch sehen. Anderen Akteuren in der Branche geht es ähnlich. Dies bekommt der Verband Biscosuisse zu spüren, der Hersteller von Dauerbackwaren, Snacks und Bonbons vertritt. Auf der einen Seite stehen Firmen, die ausschliesslich im Inland aktiv sind: Analog zur Landwirtschaft fürchten sie, in Zukunft Opfer einer Brüsseler Überregulierung zu werden.

Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die (auch) vom Export leben: Sie wären froh, wenn künftig in der Schweiz immer die gleichen Regeln gelten würden wie in der EU. Heute ist dies nicht der Fall, weil die Übernahme neuer EU-Erlasse im heutigen System Zeit benötigt und jeweils mit ein, zwei Jahren Verzögerung erfolgt.

Kuchenstände soll es weiterhin geben

Viel zu reden gibt eine andere Frage: Was bedeutet das geplante Abkommen für Marktstände, Vereinsanlässe, Stadtfeste oder Hofläden von Bauern? Kurz vor Weihnachten 2024 sorgte eine Nachricht aus Norddeutschland auch hierzulande für Kopfschütteln: Wegen strikter Vorgaben im EU-Recht sei der traditionelle Kuchenverkauf der Holsteiner Landfrauen auf dem Bordesholmer Weihnachtsmarkt verboten worden.

Die Meldung schlug so hohe Wellen, dass sich nicht nur der Landwirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein zu einer Klarstellung genötigt sah, sondern auch die deutsche Vertretung der EU-Kommission. Fazit: Der Verkauf sei weiterhin möglich, das EU-Recht gelte für Firmen und sehe für andere Anbieter Ausnahmen vor – es müsse von den lokalen Behörden einfach mit Augenmass angewendet werden. Auch bei diesen Fragen gelten in der Schweiz laut dem BLV schon heute dieselben Regeln und Ausnahmen wie in der EU. Erleichterungen seien möglich, wenn Lebensmittel «direkt oder gelegentlich» verkauft würden. Davon profitieren Hofläden oder Imkereien, aber auch Stadtfeste oder Basare. Das BLV betont, daran würde sich mit dem neuen Abkommen nichts ändern. Auch der Bauernverband geht davon aus, dass die Regeln für Hofläden gleich bleiben.

Ärger kann es trotzdem weiterhin geben. Schon heute sorgen amtliche Kontrollen an Märkten und Festen gelegentlich für Verstimmungen – auch in der Schweiz. Zum Beispiel am Markt in Uster 2022: Drei Teams des kantonalen Labors Zürich kontrollierten an einem Tag 190 Stände. Bei jedem dritten gab es etwas zu beanstanden. Das Labor räumte ein, dass es «zumeist nur Kleinigkeiten» waren. Doch die Kennzeichnungsvorschriften seien eben auch am Markt zu befolgen.

Unangenehme Fragen an Bundesrat Cassis

Und zuletzt noch dies: Aussenminister Cassis musste sich wegen seiner Konfitüren-Aussage im Nationalrat rechtfertigen. Pascal Schmid (SVP) wollte wissen, ob er nicht erkannt habe, dass die Verträge auch für Firmen gelten würden, die nicht in die EU exportierten. Der Bundesrat beliess es bei allgemeinen Ausführungen, ohne die Frage zu klären.

Auch auf Nachfrage der NZZ vermeidet das Aussendepartement eine direkte Antwort. Es ergänzt aber, im Geltungsbereich des neuen Abkommens zur Lebensmittelsicherheit werde das Schweizer Recht mit dem relevanten EU-Recht harmonisiert werden. Und damit ist die Frage indirekt dann doch relativ klar beantwortet. NZZ, 3. Oktober 2025, S. 9


EU-Verträge: Vor jeder Abstimmung Brüssel fragen?

Kurzinfos Oktober 2025

Wenn die Schweiz neues EU-Recht nicht übernimmt, will der Bundesrat von der EU vorab wissen, mit welchen Gegenmassnahmen sie reagieren wird, sagt Aussenminister Cassis. Wie realistisch ist das?

Bundesrat Ignazio Cassis muss die Bevölkerung davon überzeugen, dass die Verträge mit der EU eine gute, ja massgeschneiderte Sache sind und dass die Schweiz sie braucht. Das ist leichter gesagt als getan, denn die Gegenseite ist mindestens so entschlossen, die Verträge zu verhindern, wie Cassis und die Seinen, sie durchzubringen. Wirbt der Aussenminister mit der Rechtssicherheit, werfen ihm die Gegner die Preisgabe der Volksrechte vor. Argumentiert er mit dem Export von Hüftprothesen, kontern sie mit dem Import einer Bürokratieflut.

Vielleicht weiss man es ja doch?

Am Wochenende gab der Aussenminister der «NZZ am Sonntag» ein Interview und wollte offene Punkte zum Europadossier klären. Das ist ihm nur beschränkt gelungen. Mit seinen Aussagen warf er eine Reihe von neuen Fragen auf, namentlich in Bezug auf die Ausgleichsmassnahmen, die in den Verträgen vorgesehen sind. Weigert sich die Schweiz, eine neue Regel aus Brüssel zu übernehmen, sei dies bei den Lebensmitteln, der Personenfreizügigkeit oder dem Strom, kann die EU (verhältnismässige) Ausgleichsmassnahmen verhängen, und zwar in irgendeinem der Abkommen. Sie dürfen also sachfremd sein.

Ein Beispiel: Will die Schweiz den Familiennachzug nicht ausweiten, kann die EU die Zulassung von Produkten behindern – hier dürften Eingriffe speziell schmerzen, wird doch die Produktezertifizierung von der Schweizer Wirtschaft als vorrangiges Argument angeführt, warum die Schweiz die Verträge brauche. Aus Sicht der EU könnte es also besonders wirksam sein, dort anzusetzen. Die Ausgleichsmassnahmen sollen zwar das Gleichgewicht nach der Vertragsverletzung herstellen, aber es geht auch darum, Druck auf die Schweiz auszuüben und sie zum Einlenken zu bewegen. In den Verträgen ist zwar genau definiert, wie schnell die Massnahmen in Kraft treten (drei Monate nach ihrer Notifikation). Zur Frage, wie lange sie andauern dürfen, steht dagegen nichts. Es ist anzunehmen, dass die EU sie so lange aufrechterhält, wie die Schweiz die Übernahme verweigert.

Die Unsicherheit, zu welchen Mitteln die EU greifen und in welchem Bereich sie ansetzen würde, ist unschön. Man weiss nicht, was auf das Land zukäme und wie hoch der Preis eines Neins wäre. Doch vielleicht stimmt das ja gar nicht? Vielleicht weiss man es ja doch? Der Aussenminister hat sich im erwähnten Interview in diese Richtung geäussert. «Bei einer Volksabstimmung werden wir der EU vorher klar sagen, dass sie uns erklären muss, mit welchen Schritten von ihrer Seite her zu rechnen ist.»

Involvierte Diplomaten verbreiten dasselbe Szenario: Wenn der Bundesrat frühzeitig erkläre, einen Rechtsakt nicht zu übernehmen, könne man die EU dazu bringen, die Karten auf den Tisch zu legen und offenzulegen, zu welchen Mitteln sie greifen werde, falls die Schweiz nicht nachgebe.

Keine Grundlage in den Verträgen

Bleibt die Frage: Wo steht das? In den institutionellen Protokollen findet sich nichts. Das Aussendepartement (EDA) räumt ein, dass ein solches Verfahren im Vorfeld von Volksabstimmungen in den Abkommen nicht explizit geregelt ist. Es gibt auch keine gemeinsame Erklärung zwischen der Schweiz und der EU des Inhalts, dass man sich gegenseitig frühzeitig über die Ausgleichsmassnahmen informieren werde. Laut dem EDA können sich die Schweiz und die EU allerdings im Gemischten Ausschuss über eventuelle Massnahmen austauschen. Dasselbe gelte für den im Vertragspaket vorgesehenen jährlich stattfindenden hochrangigen Dialog.

Nur: Wie verbindlich wäre eine Aussage, die in diesem Rahmen gemacht wird? Könnte der Bundesrat sich darauf verlassen? Muss man nicht annehmen, dass die EU vor einer Abstimmung möglichst unangenehme Sanktionen androhen würde, um den Druck auf die Schweiz zu erhöhen? Würde der Bundesrat die von Brüssel angekündigten Ausgleichsmassnahmen im Abstimmungsbüchlein erwähnen? Und wäre das dann tatsächlich noch vereinbar mit der Abstimmungsfreiheit, also dem Verbot staatlicher Lenkung und Einflussnahme auf die Meinungsbildung? Die Gegner der Verträge, namentlich aus SVP-Kreisen, hat Cassis mit seinen Aussagen jedenfalls nicht besänftigt, im Gegenteil. Die Vorstellung, dass die Schweizer Regierung vor einer Volksabstimmung in Brüssel nachfragen würde, welchen Gegenschlag die EU auszuführen gedenke, wird als maximal unterwürfig kritisiert. NZZ, 3. Oktober 2025, S. 9

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