Volker Gerhardt, emeritierter Professor für Philosophie an der Humboldt-Universität Berlin, bietet in diesem Buch nicht nur eine lesenswerte Geschichte der Demokratie von ihren Anfängen im antiken Griechenland bis heute, sondern vor allem eine philosophische Fundierung des Demokratie-Begriffs, die plausibel machen soll, dass Demokratie die am besten geeignete Staatsform ist, die dringendsten Probleme anzugehen, mit denen sich die Menschheit gegenwärtig konfrontiert sieht. Weil dies von vielen bestritten wird und die Verächter der Demokratie immer lauter werden, sieht sich Gerhardt veranlasst, über die philosophischen Grundlagen von Politik überhaupt nachzudenken. "Der Mensch schafft den Staat nach seinem Bild und ist dabei von der Erwartung geleitet, dass dieser seinem Urheber in Verfassung und Aufgabe ähnlich bleibt. Die politische Lehre ist von der Erwartung bestimmt, dass ein Staat seiner menschlichen Herkunft dauerhaft verpflichtet bleibt" (S. 24). Der Anklang an die biblische Erzählung von der Erschaffung des Menschen ist wohl beabsichtigt: Staatliche Gebilde sind eigentliche Schöpfungsakte, die als solche mit bestimmten Erwartungen verknüpft sind, nämlich dass die Staaten ihren Urhebern, den Menschen, dienen. Etwas ausführlicher wird der Grundgedanke so formuliert: Ohne "Korrelation zwischen dem Menschen und der von ihm getragenen staatsförmigen Organisation ist Politik bis heute weder denkbar noch möglich. Denn mit der Beziehung von individueller Einstellung und allgemeiner Bedeutung werden die beiden Pole des menschlichen Selbstbewusstseins, Individualität und Allgemeinheit, verknüpft. Und in der praktischen Herstellung dieser Verbindung zeigt sich die Entsprechung zwischen dem Menschen, der sein eigenes Selbst- und Weltbewusstsein hat, und dem Staat, in dem er in der von ihm mitgetragenen gesellschaftlichen Einheit lebt und von dem er erwarten kann, dass er auch in seinem Interesse tätig ist" (S. 26). Gerhardt nennt das die "Logik der Demokratie", die er durch die geometrische Figur des Parallelogramms erläutert. Lesende werden wohl kaum erwarten, dass diese Logik in ihrer Abstraktheit die Verächter der Demokratie zur Besinnung bringt; aber wer darauf hofft, sich durch die Lektüre des Buches der eigenen demokratischen Überzeugungen zu vergewissern und diese besser zu verstehen, wird nicht enttäuscht.
Individuum und Allgemeinheit
Die Demokratie hat nicht erst in unserer Zeit einen schweren Stand. Umso bemerkenswerter sind ihre Erfolge im antiken Athen, im alten Rom als Republik, in Gestalt der "Vereinigten Staaten von Amerika" und schliesslich ihr weltpolitisches Ansehen zuerst durch Gründung des "Völkerbundes" und dann der "Vereinten Nationen". Herodot, der erste griechische Historiker, berichtet von einer Kritik der persischen Königsherrschaft, die Gerhardt so kommentiert: "In moralischer Hinsicht" könne man nicht auf "die Verlässlichkeit und Standhaftigkeit des allein auf sich gestellten Herrschers" setzen... Man muss deshalb auf die Demokratie setzen, weil sie durch ihre Vielzahl von Ämtern und die bleibende Zuständigkeit des Volkes die grösstmögliche wechselseitige Kontrolle der Regierenden gewährleistet" (S. 45). Alleinherrschaft, so lässt sich Herodots Bericht zusammenfassen, könne keine "wohlgeordnete Einrichtung" sein, insofern der Herrscher nicht in der "Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit" steht. Zu beachten ist hier zweierlei: Erstens, dass und wie Gerhardt den Begriff der Moral ins Spiel bringt, denn heute hört man oft, dass es in der Politik immer um Macht und Interessen gehe und nicht um Moral. Dass dies nicht ganz richtig sein kann, zeigt allein schon der Umstand, dass es in der Politik immer auch um Verantwortlichkeit geht, Verantwortung aber letztlich ein moralischer Begriff ist. Verantwortlich für etwas können nur Individuen sein, und zwar gegenüber der Allgemeinheit und damit auch gegenüber sich selbst, als Teil der Allgemeinheit. Die Bedeutung der Moral macht Gerhardt in verschiedenen Zusammenhängen deutlich, so im Abschnitt "Moral und Politik im Medium der Öffentlichkeit" (S. 196 ff.), oder im letzten grossen Teil "Demokratie: Politische Chance für die Menschheit" (S. 246 ff.).
Zweitens: Die Idee der "Alleinherrschaft" ist die Idee, die heute noch allenthalben in "Führer-Phantasien" herumspukt, dass ein einziges Individuum, das angeblich "von Natur zum Herrschen bestimmt" sei, die Masse aller anderen Individuen überragt. Wer dem nicht zustimmt, wird der "Gleichmacherei" bezichtigt, was insofern unsinnig ist, als die in ihrer Individualität anerkannten Individuen tatsächlich sehr verschieden sind, so verschieden wie man will; in einer Hinsicht sind aber alle gleich, nämlich als Menschen. Das ist das Grundkonzept von Gerhardts Buch "Individuum und Menschheit". Der Begriff "Menschheit" steht sowohl für die Gesamtheit aller menschlichen Individuen wie auch für jene Vielfalt von Eigenschaften, die den Menschen von allen anderen Lebewesen unterscheiden, die wiederum unter dem Begriff der "Humanität" zusammengefasst werden können. Der Inbegriff des "Humanen" ist für Gerhardt das "Politische", der Mensch ist im Kern ein "politisches Wesen". Das hat mit "Humanitätsduselei", wie die Verfechter der Trennung von Politik und Moral gerne rufen, nichts zu tun. Die Rede vom "Recht des Stärkeren", der seinen "Untertanen" keine Rechenschaft schuldet, verkennt das "politische Wesen" des Menschen. Nicht, dass es dieses "Recht des Stärkeren" nicht gäbe, imperialistische Politik ist schliesslich nichts anderes als seine Durchsetzung. Man kann nur zeigen, dass dieser Gedanke, der in der Spätphase der athenischen Demokratie von manchen Sophisten propagiert wurde, nämlich dass "Gerechtigkeit" etwas für Feige und Schwache sei, einer philosophischen Kritik nicht standhält. Sokrates' Fragen "Was ist Tugend"?, "Was ist Gerechtigkeit?" knüpfen hier an; Platon hat in Gestalt seiner Überlegungen zum Staat, sowohl im gleichnamigen Werk als auch im Spätwerk, den "Gesetzen", darauf eine Antwort zu geben versucht. Gerhardt geht dieser Diskussion Platons mit der gebührenden Ausführlichkeit nach, wobei er Platon als Verfechter der demokratischen Idee und nicht als Urahn der "Feinde der offenen Gesellschaft" im Sinne Karl Poppers, als der er lange Zeit galt, zu Wort kommen lässt.
Mensch und Politik
Die Individuen sind Teil der Allgemeinheit, aber nicht in dem Sinne blosser Teile eines Ganzen wie Rädchen einer Maschine, die durch exakt gleiche Rädchen ersetzbar sind. "Das Ganze" mit seinen "staatlichen Organen" ist nicht ein gleichsam mechanisches Konstrukt, sondern eine lebendige Einheit, getragen von Individuen, die aufgrund ihrer eigenen Einsicht handeln und ihre durchaus unterschiedlichen Auffassungen vom jeweils politisch Richtigen öffentlich austragen, nur der Allgemeinheit und sich selbst gegenüber verantwortlich. Die Grundbedingung dafür ist die an die Gleichheit vor dem Gesetz gebundene Meinungsfreiheit, also das Recht, also die Freiheit, seine Meinung öffentlich zu vertreten — ein Recht, das aus demokratiepolitischer Perspektive als allgemeines Menschenrecht zu gelten hat und zu verteidigen ist. Die "Menschenrechtscharta" der Vereinten Nationen wird von Gerhardt zu Recht als ein Höhepunkt der geschichtlichen Entwicklung der Demokratie dargestellt. Die Idee der Menschenwürde, Brennpunkt der Charta, war von Immanuel Kant entwickelt worden, dessen Überlegungen im "kategorischen Imperativ" gipfeln: "Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchst." Gerhardt kommentiert den berühmten Satz so: "So wird der Begriff der Menschheit die denkbar umfänglichste und zugleich eindringlichste Selbstbezeichnung des Menschen, der sich selbst den Titel der Person zueignen kann" (S. 175). Kants Formulierung, so abstrakt sie anmuten mag, ist ein Highlight der Tradition des Humanismus, die Gerhardt auf sehr eindringliche Weise nachzeichnet.
Unter dem Titel "Der Anschlag auf die Einheit der Menschheit" (S. 236 ff.) bezieht sich Gerhardt dann sehr kritisch auf Karl Marx' Kritik des Menschheitsbegriffs im "Kommunistischen Manifest", nämlich als Begriff "des Menschen, der keiner Klasse, der überhaupt nicht der Wirklichkeit, der nur dem Dunsthimmel der philosophischen Fantasie angehört" (S. 245). Diese Polemik mag auf die Abstraktheit von Kants Formulierung gemünzt sein. Doch Kants Idee lässt sich für den täglichen Gebrauch auch so ausdrücken: Wer seinesgleichen geringschätzt, beschädigt seine Selbstachtung. Gerhardt verwendet diesen Ausdruck "seinesgleichen" mit Vorliebe, um anzuzeigen, dass jeder Mensch auf der Welt "meinesgleichen" ist. Im Zentrum seiner Überlegungen, die sich auf Kants Schrift mit dem ironischen Titel "Zum ewigen Frieden" beziehen, steht die bestechende Idee des "Weltbürgers", die auf Cicero und die stoische Philosophie zurückgeht. Weltbürgertum im Sinne Kants ist allerdings nicht im Sinne neoliberaler Ideologie zu verstehen, der gemäss jeder jederzeit und überall auf der Welt seine Schürfrechte geltend machen kann; vielmehr ist die Niederlassungsfreiheit an die politische Ordnung des Gastlandes gebunden, dessen Souveränität zu respektieren ist. Was die Organisation der Staaten untereinander angeht, so ist die Idee eines "Weltstaates" nach Gerhardt klar abzulehnen; ein solches Gebilde rechnet er entschieden zu den "Dystopien der politischen Theorien", denn wie so etwas ohne Kriege zu verwirklichen wäre, sei aus heutiger Sicht nicht vorstellbar. Aus der Sicht eines Philosophen, der Demokratie für die "politische Form der Menschheit" hält, wäre ein "Staatenbund" als "föderale Weltorganisation" dagegen so etwas wie eine vernünftige Utopie, für die man sich angesichts der vielfältigen Bedrohungen, denen die Menschheit ausgesetzt ist, sinnvollerweise einsetzen kann (S. 259).
Was Gerhardt zur Ausgestaltung einer Demokratie sagt, bezieht sich in erster Linie auf die politische Landschaft seines eigenen Landes, Deutschland, d.h. auf das System von Regierung und Opposition, bestehend aus Volksvertretern, die alle vier Jahre gewählt werden. Im schweizerischen System, könnte man ergänzen, gibt es die Institution der Opposition nicht, dafür eine direktere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, d.h. nicht nur in Form von Wahlen, sondern auch in Form von Gesetzesreferenden und Verfassungsinitiativen. Besonders hervorzuheben ist, dass es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, d.h. das Stimmvolk hat das Recht, die Verfassung zu ändern, ohne dass ein unabhängiges Gericht über die Zulässigkeit solcher Änderungen zu urteilen hat. In Deutschland dagegen gibt es ein solches Gericht; Gerhardt argumentiert dafür im Abschnitt "Recht als tragendes Element der Demokratie" (S. 282 ff.), indem er auch die historischen Hintergründe in Erinnerung ruft: Carl Schmitt hatte im Jahre 1934 "den 'Führer' zum obersten Verfassungsschützer" erklärt: "Eine grössere politische und juristische Absurdität lässt sich gar nicht denken", so Gerhardt (S. 286). Es wird allerdings nicht klar, ob Gerhardt ein Verfassungsgericht als notwendige Institution eines demokratischen Staates ansieht und was daraus für das direktdemokratische System der Schweiz folgen würde. (Andreas Bächli).
Volker Gerhardt: Individuum und Menschheit. Eine Philosophie der Demokratie (Beck-Verlag, 2023)
