Kurzfinfos März 03

EU will Biobauern benachteiligen

In der Theorie ist das EU-Konzept für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) klar. Jeder Bauer soll frei wählen können, ob er GVO einsetzt oder nicht und ob er herkömmlich oder biologisch produziert. Auch die Konsumenten sollen die Wahl haben, ob sie GVO-Produkte kaufen wollen oder nicht. Um das sicherzustellen, hat die EU Vorschriften über Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit von GVO in Lebens- und Futtermitteln entwickelt. Nach einer Einigung auf diese Grundsätze wollen die EU-Staaten das faktische Moratorium zur Freisetzung von GVO aufheben. Gemäss Ratsbeschluss müssen Lebens- und Futtermittel mit einem GVO-Anteil von 0,9 Prozent als solche deklariert werden. Für Saatgut will die Kommission demnächst Schwellenwerte vorschlagen, die je nach Sorte zwischen 0.3 und 0.7 Prozent liegen.

Für die biologische Landwirtschaft, die in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich verbreitet ist, gibt es keine Regelung auf EU-Ebene. Biobauern wollen prinzipiell auf jeden GVO- Einsatz verzichten, und sie akzeptieren die Schwellenwerte nicht. Weil sich die landwirtschaftliche Produktion in der Natur und nicht in sterilen Labors abspielt, birgt das Nebeneinander von GVO-Einsatz und Biolandwirtschaft eine grosse Vermischungsgefahr. Wegen Pollenflug, unfreiwilligen Auskreuzungen sowie Vermischung bei Transport und Verarbeitung können die Futter- und Lebensmittel nur mit hohem Aufwand GVO- frei oder unter den Schwellenwerten gehalten werden. Eine Studie der Kommission schätzte, dass die Kosten für den Anbau von Raps um 10 bis 40 Prozent und bei Kartoffeln und Mais um rund neun Prozent steigen könnten. In den USA und Kanada läuft bereits eine Reihe von Prozessen gegen Landwirte, auf deren Feldern gen technisch veränderte Pflanzen wuchsen, obwohl sie diese niemals ausgesät hatten.

Mit vorgeschriebenen Grenzabständen zwischen den Feldern, Pufferzonen, Kontrolle der Auskreuzungen und Überwachungsmechanismen während Ernte, Lagerung, Transport und Verarbeitung kann die Verschmutzungsgefahr eingegrenzt werden. Weil "GVO-frei» ein wirtschaftliches Argument sei, will EU-Agrarkoinmissar Franz Fischler diese Kosten den einzelnen Bauern sowie den Saatgutproduzenten aufbürden, die einen Vorteil aus der speziellen Kultivierungsart liehen - im Klartext also den Biobauern, die auf GVO verzichten und deshalb höhere Preise verlangen können. Mit seinen in einem Arbeitspapier der Kommission gemachten Vorschlägen stiess Fischler auf Widerstand. Die Biobauern finden es ungerecht, dass sie wegen des GVO-Einsatzes von anderen Produzenten einen höheren Aufwand haben. Die deutsche Agrarministerin Renate Künast hatte vorgeschlagen, dass bestimmte Gebiete als gentechnikfrei erklärt werden, was Fischler mit Hinweis auf die Wahlfreiheit der Bauern ablehnt. Auch Italien, das neben Österreich innerhalb der EU den höchsten Anteil an biologisch bewirtschafteten Flächen hat, forderte schärfere Richtlinien für die Koexistenz der verschiedenen Landwirtschaftsmodelle.

Ein weiterer Streit bahnt sich um die Schwellenwerte für Saatgut an. Laut der deutschen «Zukunftsstiftung Landwirtschaft» bedeuten die Kommissionsvorschläge eine «Zwangseinführung der Gentechnik durch die Hintertür». Deklariert werden müsste nur, wenn der GVO-Anteil je nach Pflanze 0,3, 0,5 oder 0,7 Prozent übersteigt. In der Praxis bedeute diese Vorschrift, dass Bauern nicht mehr wüssten, ob ihr Saatgut GVO enthält oder nicht. Die Stiftung befürchtet innert kurzer Zeit eine flächendeckende gentechnische Verschmutzung, zunächst bei Mais und Raps, später auch bei Kartoffeln, Rüben und Tomaten. Basler Zeitung, 6.3.03.

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