Kurzinfos 3/96
Wirtschaftswissenschafter warnen
331 Wirtschaftswissenschaftler aus der ganzen EU kritisierten in Hinblick auf den Amsterdamer-Vertrag in einem offenen Brief an die Staats- und Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedstaaten das konkrete Euro-Projekt der EU. Es wird darauf hingewiesen, dass die Konvergenzkriterien die Rezession in Westeuropa verschärfen und dass der 1996 in Dublin beschlossene "Stabilitätspakt" diese auch künftig verstärken wird. Eine antizyklische Haushaltspolitik der Staaten wird somit durch die Euro-Politik verunmöglicht. Da "Maastricht" und "Dublin" der Konkurrenz nationaler Haushaltspolitik keinerlei Beschränkung auferlegen, werden Steuern und staatliche Einnahmen nach unten gedrückt. Diese Art von Dumpingkonkurrenz droht auf andere Bereiche ausgedehnt zu werden: "Die Haushaltsschlachten unter den Mitgliedsländern werden immer zügelloser, und die Konsequenzen daraus sind bereits heute in Gestalt stark wachsender Einkommensunterschiede, forcierter Privatisierung und rapidem Sozialabbau erkennbar. Zu erwarten ist ferner eine wachsende Konkurrenz um ökologisch gefährliche Infrastrukturprojekte." Die Wirtschaftswissenschaftler fahren fort: "Mit einem Wort: Die Länder, die im Begriff stehen, sich einer gemeinsamen Währung anzuschliessen, geben wichtige Instrumente der makroökonomischen Politik auf. Und weil die Zinssätze bald überall ungefähr dieselben sein werden, die Arbeitsmobilität über die europäischen Grenzen hinweg (noch) schwach ist und keine finanziellen Transfers zwischen den Ländern für diese Situation geplant sind, werden die Länder in der Währungsunion bald nur noch ein Instrument zu ihrer Verfügung haben, um ökonomische Schocks zu dämpfen: staatliche Ausgabenpolitik. Aber wie wir wissen, hat der Stabilitätspakt den Regierungen sogar dieses Instrument entzogen. Das bedeutet, die Rechnung wird auf dem Arbeitsmarkt präsentiert - und zwar in Gestalt von steigender Erwerbslosigkeit, sinkenden Löhnen und noch grösserer Flexibilisierung". "Die EWU ist, kurz gesagt, kein gutes Modell erweiterter ökonomischer Integration. Wahrscheinlich haben Sie (gemeint sind die Regierungschefs, Anmerkung der Red.) in dem Glauben gehandelt, dass die Wirtschaftswissenschaftler über die EWU einer Meinung und dass die Regelungen vielleicht von einem sozialen oder politischen Standpunkt aus quälend, aber nichtsdestotrotz vom ökonomischen Standpunkt aus absolut notwendig seien. Das ist tatsächlich nicht der Fall. Der EWU fehlt jede solide wissenschaftliche Grundlage." (deutsche Übersetzung, SoZ, no. 13, 26.6.97, Dasselstrasse 75-77, D-50674 Köln)
Angebliche Verluste der Maschinenindustrie
Laut Pressedienst des VSM - im CH Presse-Wald willig breitgeschlagen - erlitt die Maschinenexportindustrie durch das EWR-Nein einen Verlust von einer Milliarde Franken (von Anfangs 1993 bis Ende 1996). Auf Nachfrage beim VSM ergab sich, dass diese Zahl nicht auf einer Studie beruht, sondern auf nicht weiter zu begründenden Schätzungen. Auf Grund von Gesprächen mit Praktikern sei man auf eine Umsatzeinbusse von 1% gekommen. Harte Fakten stünden aber nicht zur Verfügung. Ein Kunde im EWR-Raum würde - sollte er einen EWR-Anbieter einem Schweizer Anbieter vorziehen - seine Absage kaum mit dem EWR-Nein begründen. Man hätte somit nur Vermutungen zur Hand. Pressedienst des VSM, 27. Juni 1997. Bei der EWR- und EU-Propaganda des VSM ist zu berücksichtigen,
- dass die Schweiz im EWR pro Jahr - nach Angaben des Bundesrates - 350 Millionen Franken an die EU hätte
überweisen müssen. In vier Jahren hätte dies 1,350 Milliarden Franken ergeben. Dieser Betrag wäre hätte vom Steuerzahler berappt werden müssen. Die Exportwirtschaft hätte sich im EWR somit angebliche Erleichterungen durch den Steuerzahler erkaufen lassen wollen.
- dass die Exportindustrie in den letzten Jahren florierte und dass die etwaigen Dämpfer, die sie erhielt, nicht
durch das EWR-Nein zu erklären sind, sondern durch die Frankenstärke sowie die Konjunkturschwäche der EU-Länder. Letztere ist zu einem grossen Teil durch die Konvergenzkriterien und damit durch die Politik in Hinblick auf die Einführung des Euro zu erklären.
- dass durch die Umwandlung der Warenumsatzsteuer in die Mehrwertsteuer die Maschinenindustrie
Ersparnisse von jährlich 2,8 Milliarden Franken erzielte, während die tieferen Einkommen in der Schweiz 2 Milliarden Franken an Kaufkraft verloren.
Das Gejammer des VSM bringt zum Ausdruck, wie unersättlich der VSM in seinem Kampf zur Durchsetzung seiner Sonderinteressen ist - auf Kosten eines Grossen Teils der wirtschaftlichen und politischen Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
Weltweiter Abbau
Im Zuge der weltweiten Restrukturierung der Wirtschaft nimmt die Unterdrückung von Arbeitervertretern zu. Nach einem Bericht des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) wurden im vergangenen Jahr mindestens 264 Gewerkschafter ermordet, 1761 verletzt, 2464 verhaftet und 153 494 entlassen. Am schlimmsten sind von der Unterdrückung gewerkschaftlicher Tätigkeiten die Frauen betroffen. Frauen würden auch besonders häufig zu Opfern der globalen Umstrukturierung, weil die multinationalen Firmen in Produktionsstätten in Länder verlegen, in denen sie möglichst billige, unorganisierte Arbeitskräfte finden. In vielen dieser Länder sei das Recht auf Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt. Der IBFG-Bericht betont, dass die Ziffern zur die Spitze des Eisberges zeigten. "Wir sehen eine fortlaufende Unterdrückung der Gewerkschaften, weil diese die Bastion gegen die ungerechten Auswirkungen der Globalisierung geworden sind". Der IBFG ist mit 124 Millionen Mitgliedern in 137 Ländern der grösste internationale Zusammenschluss von Gewerkschaften. TA. 16.6.97
Aufwärmung neo-liberaler Ideologie
Im August wurde eine Studie "Die Schweiz im globalen Wandel. Aussenwirtschaftliche und entwicklungspolitische Herausforderungen" der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie wurde im Rahmen des 1987 vom Bundesrat beschlossenen Nationalen Forschungsprogrammes 28 "Aussenwirtschaft und Entwicklungspolitik" erarbeitet. Ziel war es, die Konsequenzen des Umbruchs in der Weltwirtschaft für die Schweiz und die Entwicklungsländer zu analysieren und Strategien zu formulieren, wie auf die zukünftigen Herausforderungen geantwortet werden kann. Im Rahmen des NFP wurden 26 Forschungsprojekte realisiert, u.a. auch das sattsam bekannte "Schweiz AG" der professoralen Anti-Direkt-Demokraten Borner und Straubhaar. Die Schlussfolgerungen der Studie: Nicht die Globalisierung der Wirtschaft sei schuld an der siebenjährigen Flaute in der Schweiz, sondern die selbstgewählte "Abschottung" der binnenorientierten Branchen von der internationalen Konkurrenz (Bund. 27.8.97). Den Autoren, die mit veraltetem Material aus den 80er Jahren die Flaute der 90er Jahre erklären wollen, scheint nicht bekannt zu sein, dass die wirtschaftlichen Problem vor allem der sinkenden Kaufkraft der inländischen Bevölkerung zuzuschreiben war. Während die Exportindustrie florierte, geriet die Binnenwirtschaft nicht zuletzt wegen den Opfern, die auf dem Altar der Exportwirtschaft dargebracht wurden (Mehrwertsteuer!) unter Druck: die Konsumenten subventionierten die Exportwirtschaft auf Kosten der Binnenwirtschaft. Eine zusätzliche Deregulierung der Binnenwirtschaft hätte diese Tendenz nur verstärken können. So nahm etwa die Arbeitslosigkeit in Österreich nach dem EWR- und EU-Beitritt zu und nicht ab. Dass es sich dabei nur um eine negative aber kurzfristige Begleiterscheinung der Deregulierung handle, ist ein neoliberales, aber nichts desto trotz irrationales Credo. Die Arbeitsmärkte geraten nicht von sich aus in ein Gleichgewicht, das alle arbeitswilligen Menschen integriert. Die Deregulierung führt zu einer steileren Einkommensverteilung und damit zu einer Schwächung der gesellschaftlichen Nachfrage. Dies setzt die Arbeitsmärkte vermehrt unter Druck. Marktgleichgewichtsmodelle setzen voraus, dass Anbieter, die überflüssig sind, verschwinden, und dass derart ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage entsteht. Die Modelle besagen jedoch nicht, dass verschwundene Anbieter eines guten Tages durch die ungesteuerte Eigendynamik des Marktes wieder in diesen integriert werden. Auf den Arbeitsmarkt angewandt bedeutet dies, dass der Markt nur durchs Wegsterben von überflüssigen Arbeitskräften ins Gleichgewicht kommen könnte. So heiss wird die Suppe nicht ausgelöffelt: Sozialversicherungen verhindern das schlimmste. In einer völlig deregulierten Wirtschaft spielen diese aber nicht die Rolle von Puffern, die vorübergehende Ungleichgewichte in Folge Umstrukturierungen ausgleichen. Sozialversicherungen müssen in diesem Fall vielmehr dafür sorgen, dass der Dauerzustand der Massenarbeitslosigkeit für die Reichen nicht zur sozialen Gefährdung wird.
Der Euro als "Stabilitätsfaktor"
Wim Duisenberg, der neue Präsident des EU-Währungsinstituts sieht den Sinn des Euro darin, den Wechselkurs aus dem Konkurrenzkampf zwischen den EU-Ländern eliminieren. Das wird seiner Meinung nach den Zusammenhalt stärken und längst fällige Strukturreformen erzwingen. Statt sich in immer neuen Abwertungen zu flüchten, könnten die Euro-Teilnehmer sich der Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und der Budgetsanierung nicht mehr entziehen. NZZ. 1.7.97
Liberalisierung des Strommarktes
Die Liberalisierung des Strommarktes birgt die Gefahr, dass durch die zu erwartenden Preissenkungen für Grossabnehmer der Anreiz, sorglos mit Energie umzugehen, zunimmt. Dadurch dürften die Umweltbelastungen (Emissionen, Beeinträchtigung von Flussökosystemen, etc.) zunehmen. Zudem ist eine Umverteilung von den Kleinverbrauchern zugunsten der Grossindustrie zu befürchten: während letztere viel billiger Energie konsumieren können, werden die Kleinverbraucher u. U. sogar mehr zahlen müssen (Europa-Info, 2/1997). Eine Liberalisierung der Strommärkte wäre vom umweltpolitischen und sozialen Standpunkt aus nur vertretbar, wenn die Verbilligungen voll durch Steuern aufgefangen würde, die etwa in die Forschung erneuerbarer und umweltfreundlicher Technologien und in die Garantie des Netz-Zugangs aller zu gleichen Bedingungen investiert würden.
EU-Parlament und Rüstungsindustrie
In der Entschliessung zur Mitteilung der EU-Kommission "Die Herausforderungen für die europäische Rüstungsindustrie - ein Beitrag für Aktionen auf europäischer Ebene" KOM(96)0010 - C4-0093/96) erlaubt das EU-Parlament einen Einblick in seine Rüstungsphilosophie, die eindrucksvoll ist. Das Parlament lässt uns etwa teilhaben an seiner "tiefen Überzeugung, dass Aufbau und Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie nicht im Widerspruch zu weiteren sinnvollen Schritten zur Abrüstung erfolgen darf". Wie die Stärkung der Rüstungsindustrie nicht im Widerspruch zur Abrüstung stehen kann - darüber lässt sich das Parlament nicht aus. Das EU-Parlament bedauert zudem "die Verschärfung der Konkurrenz zwischen den internationalen Rüstungsproduzenten, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Union", da dies "zum Untergang von Industrien führen kann, die für die wirtschaftliche, politische und militärische Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebenswichtig sind". Zudem wird beklagt, dass "die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie insgesamt jedoch durch ihre starke Zersplitterung - jeder Mitgliedstaat deckt seinen eigenen Bedarf und verfügt über eigene Beschaffungsverfahren, was zu sinnloser, kostspieliger Doppelarbeit führt - untergraben wird." Das EU-Parlament betont, "dass weder die Europäische Verteidigungsidentität noch die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik der EU ohne eine starke europäische Rüstungsindustrie und eine wirksame Beschaffungspolitik glaubwürdig sein können" und dass "die Rüstungsindustrie unmittelbare Auswirkungen auf die Forschungskapazität in Europa hat", wobei festgestellt wird, "dass die Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung immer unschärfer wird". Das EU-Parlament bekräftigt, "dass eine starke, effiziente und lebensfähige europäische Rüstungsindustrie eine Voraussetzung für die Entwicklung einer glaubwürdigen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität im Rahmen des Atlantischen Bündnisses ist und dass sie der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) das notwendige militärische Potential gibt, um erforderlichenfalls ihre diplomatische Aktivität zu unterstützen." Unter anderem unterstützt das EU-Parlament "die Entwicklung und den Bau des Transportflugzeugs der Zukunft (Vorhaben ATF/FLA), dem unter der Führung des Euroflag-Konsortiums entwickelten Langstrecken-/Grossraumflugzeugs, das zur Erfüllung von Aufträgen des Typs Petersberg konzipiert wurde". Das Parlament fordert entsprechend die "beteiligten Mitgliedstaaten auf die Mittel zur Finanzierung der Entwicklung dieses Flugzeugs bereitzustellen", da "der Bau dieses Flugzeugs sowohl für die europäische Flugzeugindustrie als auch für die europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität lebenswichtig ist". In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Petersberger Erklärung militärische Einsätze der Westeuropäischen Union, dem militärischen Arm der EU, ausserhalb des geographischen Raumes der Nato-Mitgliedstaaten erlaubt, u.a. für Einsätze, die als "peace making" bezeichnet werden (siehe EM 1/96). Das EU-Parlament empfiehlt zwar (man beachte die Wortwahl) in das Fünfte Forschungsrahmenprogramm Abrüstungsinitiativen aufzunehmen. Es schränkt diese Empfehlung aber sogleich ein: "wobei der Akzent besonders auf Fragen im Zusammenhang mit Minen, biologischen und chemischen Waffen und der Verwendung von Uran und Plutonium in Waffensystemen liegen sollte". Das EU-Parlament wendet sich zudem gegen ungehemmten Waffenhandel. Die Argumentation ist allerdings rein auf die Interessen der EU-Staaten ausgerichtet: Ungehemmter Waffenhandel könne regionale Spannungen erhöhen könne, "was dazu führen kann, dass Mitgliedstaaten sich einem Feind gegenüberstehen, der von seiner eigenen Industrie mit Waffen ausgerüstet wurde". Deshalb fordert es "die Regierungskonferenz auf, der Entwicklung einer restriktiven gemeinsamen Waffenexportpolitik besondere Aufmerksamkeit zu zollen." (A4-0076/97)
WEU stärker in die EU integriert
Die Westeuropäische Union (WEU), der militärische Arm der EU in spe, hat am Dienstag Massnahmen eingeleitet, um die Verzahnung mit der EU zu verstärken. Das "Verteidigungs"-Bündnis betont seine Rolle als "integraler Bestandteil der Entwicklung der EU". Konkret streben die WEU-Mitglied verschiedene Schritte zur Koordination beider Organisationen an. So wollen die Präsidentschaften harmonisiert werden, die Sitzungen der Organe gemeinsam abgehalten werden und beide Sekretariate besser kooperieren. Ferner soll im Rüstungsbereich zusammengearbeitet werden, und die in der EU geplante Analyseeinheit soll auf Einrichtungen der WEU - wie Planungszelle, Lagezentrum und Satellitenzentrum - zurückgreifen können. Bereits Mitte Juni hatten die Staats- und Regierungschefs der EU im Vertragsentwurf von Amsterdam festgehalten, dass die WEU ein integraler Teil der Entwicklung der EU sei und die WEU der EU Zugang zu operativen Kapazitäten verschaffe für "humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, friedenserhaltende Massnahmen sowie für Kampfeinsätze". Der Amsterdamer Vertragsentwurf sieht darüber hinaus vor, dass die WEU den Verteidigungsaspekt der EU-Aussen- und Sicherheitspolitik formt und letztlich in die EU integriert werden soll. NZZ. 23.7.97
Fahrlässiger Umgang mit Zahlen
In der Zeitschrift "La Suisse Ouverte - Die Offene Schweiz", das Organ der Organisation der euro-nationalen Wirtschaftskapitäne (Agos), schreibt Dr. Fritz Fahrni, Präsident der Konzernleitung Sulzer AG, die Schweiz würde zwei von drei Franken mit ausländischen Kunden verdienen. Diese Zahl ist völlig aus der Luft gegriffen. Nicht ganze vier von zehn Franken werden nämlich mit ausländischen Kunden verdient. Von diesen 4 Franken werden 2/3 mit dem EWR-Raum getätigt. Fahrni scheint hier zwei Zahlen durcheinander gebracht zu haben - für die Beschäftigten bei Sulzer ist solch fahrlässiger Umgang mit Zahlen ein böses Ohmen. La Suisse Ouverte, 3/97.
EU verletzt Freihandelsabkommen
Gemäss dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EWG von 1972 dürfte mit einem Zoll nur die Preisdifferenz für den Rohstoff - also bei Teigwaren z.B. die Preisdiffernez beim Hartweizen - zwischen Weltmarkt und Inlandmarkt ausgeglichen werden. Obwohl der EU-Hartweizenpreis kaum über dem Weltmarktpreis liegt, hat die EU Mitte 1995 den Importzoll auf Teigwaren massiv erhöht. Schwankt der Importzoll pro Kilogramm Teigwaren vor 1995 zwischen 0 und 15 % Rappen, hatten Schweizer Teigwaren-Exporteure plötzlich 55 Rappen pro Kilogramm Teigwaren zu bezahlen. Bei einem Produktepreis von rund 1,6 Franken hatten sie keine Chance mehr auf dem EWR-Markt. Nachdem die Schweiz und weitere Efta-Staaten protestiert hatten, wurde der Satz auf 40 Rappen pro Kilogramm reduziert. Bundesrat Delamuraz selbst ist in Brüssel vorstellig geworden, um gegen die "krasse Verletzung des Freihandelsabkommens" zu protestieren. Bis heute ohne Erfolgt. Die Affäre zeigt, in welchem Ausmass in der EU Macht Recht ersetzt. Cash 22.8.97.
Steuerharmonisierung?
Die EU-Integration führt zu einem Steuerwettbewerb zwischen den EU-Staaten. In den letzten Jahren wurden in keinem EU-Land Steuern erhöht. Rückläufig waren die Steuern in Luxemburg und Irland. Das EU-Mittel lag am 1. Juli 1997 bei 37,83% (Vorjahr 38,16%). Die Schweiz befindet sich mit 28,5% deutlich unter diesem Satz - zum Vergleich: Deutschland (44,13%) und Frankreich (36,66%). TA. 16.7.97. Die EU-Finanzminister waren sich anlässlich des öffentlichen Teils der monatlichen Sitzung im Juli weitgehend darüber einig, dass unter dem Luxemburger Vorsitz nicht nur die Beschäftigungspolitik, sondern auch die Steuerpolitik besser koordiniert werden müsse. Waigel hielt eine stärker Abstimmung der Steuerpolitik für notwendig, um unfairen Wettbewerb auszuschalten. Er schlug einen Fairness-Code für die direkten Steuern und das Ursprungslandprinzip für die indirekten Steuern vor. Strauss-Kahn ging darüber hinaus und forderte verbindliche EU-Regeln für die Besteuerung. Der Luxemburger Finanz- und Premierminister, dessen Bankenoase sich einer EU-einheitliche Zinsbesteuerung bisher widersetzt hat, versprach, auf kontinuierliche Fortschritte in der Steuerpolitik hinzuarbeiten. Bei der Diskussion zu den Folgen des Amsterdamer Gipfels unterstrich der Bonner Finanzminister, dass strukturelle Verbesserungen des Arbeitsmarktes, etwa bei den Kündigungsfristen, den Tarifverträgen und anderen Massnahmen zur Flexibilisierung, auch ohne kostspielige Ausgabenprogramme realisierte werden können. NZZ. 8.7.97. "Verbesserung des Arbeitsmarktes" heisste somit: Zunahme der Arbeitslosigkeit, Senkung der Löhne und andere, ähnliche Massnahmen!
Die Wettbewerbsfalle
"Zweifelsohne hat die zunehmende internationale Verflechtung sehr zum steigenden Wohlstand der westlichen Welt beigetragen. Es ist jedoch auch offensichtlich, dass die Länder immer weniger die Möglichkeit haben, ihre eigenen verteilungspolitischen Vorstellungen durchzusetzen. Je offener die Märke und je mehr Kapital, Güter, Arbeitsplätze und Arbeitskräfte mobil sind, desto geringer sind die Möglichkeiten für einzelne Länder, ihre schwächer gestellten Schichten zu schützen. Dies ist der Zustand, den wir als Wettbewerbsfalle bezeichnen. Die Wirtschaftspolitik steht somit vor einer neuen Aufgabe. Bei der Frage, inwieweit Märkte weiter geöffnet, bzw. Integriert werden können, muss man sich immer mehr mit der Frage befassen, ob dadurch nicht unakzeptable verteilungspolitische Implikationen entstehen. Das Argument, diese Nebeneffekte könnte mit anderen Massnahmen korrigiert werden, gilt in einer stark integrierten Welt nur noch sehr beschränkt. Am intensivsten wird diese Frage zurzeit in Frankreich diskutiert. Seit in England die Macht der Gewerkschaften gebrochen wurde, ist das Lohnniveau für wenig qualifizierte Arbeitskräfte so stark eingebrochen, dass viele multinationale Unternehmen ihre Produktionsstätten dorthin verlagern. Früher gab es in England die "armen Arbeitslosen", heute gibt es die "armen Arbeitenden". Um einen anständigen Lebensstandard zu haben, müssen in vielem Familien beide Elternteile berufstätig sein. Diese Entwicklung kann man auch kritisch sehen. Sollen die Franzosen sich dazu zwingen lassen, Minimallohn und soziale Sicherheit abzuschaffen, nur um mit England konkurrenzfähig zu bleiben? Die EU ist noch sehr weit davon entfernt, eine gemeinsame Sozialpolitik entwickelt zu haben. Für die Schweiz stellt sich somit eine einfache Frage. Will sie einer Gemeinschaft beitreten, in der die nationalen Regierungen einen Grossteil ihres verteilungspolitischen Handlungsspielraums aufgeben müssen?" Prof. Thomas von Ungern-Sternberg, Ecole des Hautes Etudes Commerciales, Universität Lausanne, Cash 22. 8. 97
Uno-Armuts-Studie
Laut einer Uno-Studie würde der Zugang aller Menschen zu grundlegenden sozialen Dienstleistungen 80 Milliarden Dollar kosten - weniger als das Nettovermögen der sieben reichsten Männer der Welt. Der Bericht stellt fest, dass die Armut in den letzten 50 Jahren stärker zurückgegangen ist als in den vorangegangenen 500 Jahren. Die Dritte Welt verzeichne auf diesem Gebiet in den letzten 30 Jahren grössere fortschritte als die Industriestaaten in einem Jahrhundert. Dennoch lebt ein Viertel der Weltbevölkerung weiterhin in bitterer Armut. In Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hat sich die Einkommensarmut auf einen Drittel der Bevölkerung ausgebreitet. In den Industriestaaten müssen mehr als 100 Millionen Menschen mit Gehältern auskommen, die unter der Armutsgrenze liegen. Auf der anderen Seite ist die Zahl der Dollarmilliardäre zwischen 1989 und 1996 von 157 auf 447 angestiegen. Die zehn reichsten Leute der Welt besitzen zusammen netto 133 Milliarden Dollar, was anderthalb mal so viel ist wie die Nationaleinkommen der 48 am wenigsten entwickelten Länder. Laut dem Armutsindex der Uno-Untersuchung, der auch ausgewogene Ernährung, Zugang zu sauberem Trinkwasser, Zugang zu medizinischer Versorgung, usw. berücksichtigt, landet die Schweiz auf dem 16. Rang unter den Staaten. Schuld an diesem - am Pro Kopf Einkommen gemessen - schlechten Abschneiden ist das im Vergleich zu anderen Industrienationen niedrigere Ausbildungsniveau der Frauen und deren berufliche Benachteiligung. Der Prozentsatz weiblicher Spitzenkräfte in der Schweiz wird mit 23,8 Prozent angegeben, verglichen mit 64,4 Prozent in Schweden und 56,1 Prozent in Kanada. TA, 13.6.97
Positives Halbjahresresultat der Maschinenindustrie: Anziehen der Auslandaufträge.
Die Konjunkturlage in der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hat sich im 1. Halbjahr 1997 verbessert. Die Auslandaufträge nahmen um 5,1% zu, während die Bestellungen aus dem Inland mit -10,5% nach wie vor rückläufig sind. Total ergibt sich dadurch eine Steigerung bei den Auftragseingängen um 2,6% im 1. Halbjahr 1997. Die langsame Verbesserung der Konjunktur in Westeuropa führte zu einer Exportsteigerung von 4% nach den EU-Ländern. Der mit Abstand grösste Markt, Deutschland, verzeichnete gar eine Zunahme um 5%. Der Anteil des EWR-Raums an den Exporten liegt (als Beweis für die "Abschottung" der Schweizer Volkswirtschaft) bei 64,1%. Einen eigentlichen Boom erleben zur Zeit die Exporte nach den USA: im ersten Halbjahr 1997 nahmen sie um 18% zu. Hingegen stiegen die Ausfuhren nach Asien insgesamt nur mehr um 1% an, wobei sich erneut grosse Unterschiede zeigten (Hongkong +65%, Taiwan +17%, Indonesien -39%, China -21%). Nicht unbeteiligt an der Verbesserung der Lage war die Politik der Nationalbank (Frankenabwertung) sowie die Dollarhausse. Beide Faktoren ergaben im 2. Quartal 1997 eine reale Abwertung des Schweizer Frankens um 7,4%. Auf dem schweizerischen Inlandmarkt bleibt die Situation laut ASM unbefriedigend. Seit zwei Jahren sind hier die Bestellungen rückläufig. Dies liegt am schlechten Konjunkturklima in der Schweiz und an den steigenden Importen (global sourcing auch bei Klein- und Mittelbetrieben). Pressemitteilung des ASM, 27.8.97.
Die Währungsunion gäb's besser nicht
In einem Interview mit dem Berner Bund kritisierte der neue Präsident der Kommission für Konjunkturfragen, der St. Galler Professor Alfred Meier, in klaren Worten die Währungsunion. "Die Frage ist, ob es für den Binnenmarkt überhaupt eine Währungsunion braucht. Da sind sich die Ökonomen nicht einig. Für die Unternehmungen ist es natürlich einfacher, wenn nur noch eine Währung existiert. Aber auf der anderen Seite fehlt eben das Mittel der Wechselkursanpassung als Reaktion auf wirtschaftliche Schocks, welche die einzelnen EWU-Mitglieder unterschiedlich treffen. Angesichts der immer noch heterogenen Volkwirtschaften der EU-Länder und der Unterschiede ihrer wirtschaftspolitischen Vorstellungen wäre es meines Erachtens besser, wenn es die Währungsunion nicht gäbe. Aber diese ist primär eine politische Prestigeangelegenheit geworden." Berner Bund, 11.8.97
Klage gegen Dänemark
Die EU-Kommission hat Anfangs Juli eine formelle Verwarnung an die dänische Regierung geschrieben, weil diese, in Zuwiderhandlung gegen ein EU-Gerichtshofs-Urteil aus dem Jahr 1986, ihr Verbot von Getränkedosen, welches schon 1975 eingeführt wurde, nicht aufgehoben hat. Sollte die dänische Regierung nicht dem Ansinnen der Kommission entsprechend auf die Verwarnung eingehen, so kann, nach weiteren Zwischenschritten, der Fall erneut vor den EU-Gerichtshof gebracht werden. EU-Rundschreiben 8/97.
EU-Europäer, EU-Europäerinnen und Gentechnologie
Eine im Auftrat der EU-Kommission durchgeführte Umfrage in allen Ländern der EU zeigt, dass die EU-Europäerinnen und EU-Europäer die Gentechnologie von Jahr zu Jahr kritischer beurteilen und deren Akzeptanz abnimmt, je informierter die Menschen sind. Mehr Wissen führt also nicht, wie von der Gentech-Industrie häufig behauptet, automatisch zu mehr Akzeptanz. Am grössten ist die Opposition heute in Österreich, Deutschland, Dänemark und Schweden - Länder also, in denen die Gentech-Industrie etabliert und der Informationsgrad der Bevölkerung recht hoch ist. Eine deutliche Mehrheit der EU-Europäer lehnt die Genmanipulation von Tieren sowohl in der Forschung wie bei der Xenotransplantation ab. Abgelehnt wird mehrheitlich auch die Herstellung genmanipulierter Nahrungsmittel. Weitherum akzeptiert sind dagegen gentechnisch hergestellte Diagnosetest und Medikamente. Schlecht steht es gemäss dem Eurobarometer mit der Glaubwürdigkeit der Industrie und der politischen Behörden. Am meisten glauben die EU-Europäerinnen und EU-Europäer bei der Beurteilung genmanipulierter Pflanzen den Umweltorganisationen. SAG-Medieninformation, Juli 1997
Postkartenaktion
Greenpeace, der WWF, die Erklärung von Bern und weitere Organisationen organisieren zusammen eine Postkartenaktion gegen die Beteiligung der Schweiz am unsinnigen chinesischen Drei-Schluchten-Projekt, das am Yangtze-Fluss 1,8 Millionen Menschen zur Umsiedelung zwingt und zahlreiche weitere Zerstörungen anrichten wird. Die Firma ABB interessiert sich für den Bau des Staudamms und wenn sie zum Zug kommt, muss der Bundesrat definitv entscheiden, ob er das Mammutprojekt mit einer staatlichen Exportrisikogarantie unterstützen soll. Die Postkartenaktion richtet sich gegen die Gewährung der Exportrisikogarantie. Postkarten sind zu bestellen bei: Erklärung von Bern, Postfach 1327, 8031 Zürich.
Nitratwerte in Österreich
Mitte Juli sprach sich Österreichs Landwirtschaftsminister Molterer für eine Erhöhung der Nitratwerte im Grundwasser von 30 auf 45 mg/l aus und erklärte dies mit einer "Anpassung an die Trinkwasserverordnung sowie EU-Regeln". Tatsächlich steht in Anhang I der Richtlinie 80/778/EWG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geschrieben, dass der Richtwert 25 mg beträgt, bzw. die zulässige Höchstkonzentration 50 mg/l. EUropa-Info, August 1997.
1948 - 1998 - Missbrauch von historischen Ereignisse
Die Gruppe "europe - unsere gemeinsame Sache" organisiert am 15. November, im Zürcher Stadthaus (ab 17.30) ein "banquet européen". Dabei will sie an das 150 Jahr-Jubliäum der modernen Eidgenossenschaft anknüpfen: Die Veranstalter betonen den Hinweis auf die offene und 1848 sehr visionäre und mutige Schweiz - im damals weitgehend monarchistisch restaurierten Europa. Laut den Veranstaltern findet das Banque européen fast auf den Tag genau 149 Jahre nach der Inkraftsetzung der Schweizerischen Bundesverfassung am 16. November 1848 statt. Die Bankette waren "in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts in der Schweiz sehr verbreitet. Sie waren Orte der politischen Begegnung, des Dialoges und der Debatte, wie auch Orte der Vernetzung und des Aufbruches, an denen revolutionäres Gedankengut verbreitet wurde". Der Hinweis auf 1848 ist äusserst missbräuchlich: bei der liberal-demokratischen Revolution ging es um demokratische Institutionen, Gewaltentrennung und transparente Entscheidungsfindung des Gesetzgebers. Bei der EU-Integration geht es um die Zurückbuchstabierung dieser demokratischen Errungenschaften. Entsprechend müssten die Euronationalen in ihrer verzweifelten Suche nach historischen Mythen - die wohl nur durch das Bedürfnis nach Mystifikation zu erklären ist - Parallelen eher in der Restauration suchen. Soviel Ehrlichkeit ist von ihnen aber kaum zu erwarten.
Tschechen ohne NATO-Begeisterung
In Tschechien hält sich in der Bevölkerung die Begeisterung über den Pro-NATO-Beitrittskurs der Regierung in Grenzen. Einerseits fühlt sich im Augenblick niemand bedroht. Zudem sieht das "Volk" nicht ein, wieso Milliarden in die Anpassung der Armee und deren Ausrüstung an NATO-Standards gebuttert werden sollen, wenn im Schul- und Gesundheitswesen, bei der Verkehrsinfrastruktur und der Umwelt ein riesiger Nachholbedarf herrscht. Die oppositionellen Sozialdemokraten befürworten zwar den NATO-Beitritt, treten aber trotzdem für ein Referendum zur Frage ein. Präsident Havel und die bürgerliche Koalition hält es indessen nicht für angebracht, "in komplexen sicherheitspolitischen Fragen das Volk entscheiden zu lassen", um so mehr als im konkreten Fall ein ablehnendes Verdikt nicht von vornherein ausgeschlossen werden könnte. NZZ. 9.7.97
"Der UNO nützen nämlich schweizerische Beiträge in Form von Spezialisten, Logistik und Finanzen weit mehr als ein paar hundert Blauhelme, die sie - im Gegensatz zu unseren Leistungen - leicht anderswo bekommen kann". Botschafter Johannes J. Manz. NZZ. 4.7.97
Formen der Isolation
Fachleute für Suchtprävention aus zehn Ländern, darunter auch die Schweiz, führen bis Ende Jahr das derzeit grösste vernetzte Suchtpräventionsprojekt Europas durch. Ziel ist es, die soziale Kompetenz junger Menschen zu fördern, und ihnen so zu helfen, Schutzfaktoren gegen die Sucht aufzubauen. Das EU-Projekt "euro peers", an dem sich Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Griechenland und die Schweiz beteiligen, richtet sich an Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 16 Jahren. NZZ. 4.7.97
Le Monde Diplomatique
Im Le Monde Diplomatique 9/97 erschienen zwei lesenswerte Artikel zur EU-Politik: "Immer weniger Arbeit für immer mehr Frauen" (von Margaret Maruani) und "Afrikanischer Fisch für hungrige Europäer" (Pierre Gillet). Die Artikel können auf Deutsch und Französisch im Internet (französisch: http://www.monde-diplomatique.fr/md/1997/09/; Deutsch auf unserer Home-Page oder auf: http://www.de/~taz/monde/) eingesehen werden.
Strassengebühren
Die Vekehrsminister der EU konnten sich Mitte Uni nicht auf eine Erhöhung der Strassengebühren einigen. Die Diskussion musste schon nach kurzer Zeit abgebrochen werden. Zu weit lagen die Standpunkte auseinander. Die EU-Kommission hatte den Unterbruch in den bilateralen Verhandlungen mit der Schweiz nutzen wollen, um auf EU-Seite die Positionen zu klären. Die Mitgliedländer sollten angeben, welche Erhöhung der Strassengebühren sie akzeptieren könnten und ob sie im Alpenraum zusätzliche Abgaben befürworteten. Die Alpenklausel wurde gar nicht erst angesprochen, da die Diskussion schon vorher platzte. TA.18.6.97. Die Episode zeigt, wie gross der Graben in der EU zwischen schönen Grundsatzerklärungen und der harten Realität ist.
"Schengen" - Koller scharrt
Das Polizei- und Justizdepartement beklagt das Ausgeschlossensein aus dem Schengen-Informationssystem, wo unter anderem die Identität abgewiesener Asylbewerber gespeichert wird. Bern versucht deshalb in bilateralen Verhandlungen mit den vier Nachbarstaaten, die polizeiliche und juristische Zusammenarbeit zu verbessern. Diese Art von "Kooperation" würde unter dem Stand des Schengener Abkommens liegen, weshalb die Schweiz auch Anschluß an Schengen suche. Der Beitritt zum Abkommen von Schengen ist grundsätzlich nur Mitgliedern der EU offen. Einzig Norwegen "geniesst" einen Sonderstatus. Die Schweiz klärt ab, wie sie ebenfalls einen solchen Sonderstatus erlagen könnte. Gemäss Angaben des EJPD scheint ein bilaterales Abkommen über den freien Personenverkehr eine Voraussetzung für eine Assoziierung und den Zugang zum Schengen-Inforamationssystem zu sein. NZZ. 19./20.7.97
Batterie-Haltung
Schweden muss auf Geheiss der EU die Käfighaltung von Hühnern wieder zulassen. Tier und Konsum, 3/97
EU-Aussenminister für Tellereisen
Am 22. Juli nahm der Rat der Aussenminister gegen die Stimmen Österreichs, Grossbritanniens und Belgiens das "Übereinkommen über humane Fallenstandards" an. Damit wurden Tellereisen, die wegen ihrer Grausamkeit in Österreich seit über 60 Jahren und in der EU seit 1995 verboten sind, wieder zugelassen. Der Verfahrensverlauf zu diesem Entscheid wirft ein interessantes Licht auf die EU-Kommission. 1991 beschloss die EU eine Verordnung, durch die sämtliche Formen von Tellereisen in der EU seit 1995 verboten sind. Ab 1996 sollte der Import von Pelzen von 13 Tierarten aus Staaten, in denen das Tellereisen noch erlaubt war (u.a. USA, Kanada und Russland) verboten sein. Diese Länder reichten in der Folge Klage bei der WTO ein. Dies reichte für eine Kehrtwendung der EU-Kommission, die unter der Führung von Sir Brittan einen Feldzug gegen die EU-Verordnung zu den Tellereisen begann. Zunächst unterlässt es die Kommission, die Liste jener Länder, auf die das Importverbot anzuwenden ist, zu publizieren. Das EU-Parlament spricht sich in einer Resolution mit überwältigender Mehrheit für das Inkrafttreten der Verordnung aus. Die Kommission jedoch weist die Mitgliedstaaten an, das Importverbot nicht zu vollziehen, da dies "nicht durchführbar" sei. Nur die Niederlande setzen das Importverbot in Kraft.
Gemeinsam mit den Fallenstellerländern ruft die Kommission eine "Expertengruppe für die Erstellung humaner Fallenstandards" ins Leben. In dieser Gruppe tauchen keine Vertreter des Tierschutzes und kaum unabhängige Experten auf, dafür aber Vertreter der "International Fur Trade Federation" und des "Fur Council of Canada". Die Arbeit dieser Gruppe sollte zunächst geheimgehalten werden und wurde erst auf Druck einiger EU-Mitgliedstaaten öffentlich gemacht. Der Rat erteilte der Kommission den Auftrag, für eine Aufnahme des Verbots der Tellereisen in das Übereinkommen zu sorgen. Im September 1996 legte die Arbeitsgruppe einen Entwurf für ein Übereinkommen vor, nach dem manche Formen von Tellereisen als "human" bezeichnet wurden, ebenso wie Tötungsfallen, in denen die Tiere mehrere Minuten lang mit dem Tod ringen. In den folgenden Monaten lehnten das EU-Parlament, der Umweltministerrat (insgesamt dreimal, zuletzt am 19.6.97) sowie der Aussenministerrat das Übereinkommen ab. Die verschiedenen Gremien lehnten auch wiederholt die Liste der Kommission ab, die Kanada und Russland als Staaten anführte, die sich an humane Fallenstandards hielten. Die EU-Kommission legte das Übereinkommen wie die Liste jedes Mal in kaum veränderter Form vor. Schliesslich hatte die Zermürbungstaktik der Kommission Erfolg. Der Rat der EU-Aussenminister segnete im Juli sowohl das Übereinkommen als auch die Länderliste ab. EUropa-Info, August 97.
Meinungsumfrage
Laut einer Studie der Militärischen Führungsschule (MFS) und der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik und Konfliktanalyse der ETHZ wächst in der Schweizer Bevölkerung die Bereitschaft zu mehr internationaler Kooperation. Dabei ziehen die Befragten eine autonome Öffnung der Schweiz ohne institutionelle Bindungen vor. Der Anteil der Uno-Befürworter stieg von 51 auf 57 %. Einen Beitritt zur Nato befürworten etwas weniger als ein Viertel der Befragten. Die Bereitschaft zum EU-Beitritt nahm deutlich von 52 auf 42 % ab. Berner Bund, 13.8.97
EU-Novel Food Verordnung
Seit Mai 97 ist die Novel Food Verordnung der EU in Kraft getreten. Kennzeichnungspflicht sind Nahrungsmittel, wenn mindestens eine von vier Bedingungen erfüllt ist. (1) Nur wenn ein Lebensmittel Ernährungseigenschaften aufweist, die dazu führen, dass es nicht mehr einem traditionellen Lebensmittel gleichwertig ist, muss es deklariert werden. Dies bedeutet, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel nur dann deklariert werden müssen, wenn ein verändertes Protein eine nachweisbar andere Wirkung auf den menschlichen Metabolismus ausübt. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Lebensmittel, das normalerweise Fette enthält, diese im gentechnisch veränderten Äquivalent nicht mehr aufweist. Kennzeichnungspflichtig sind entsprechend auch neue, fremde Proteine, sofern diese wissenschaftlich gesichert, Allergien oder andere gesundheitlich erhebliche Wirkungen auslösen. (2) Die Kennzeichnungspflicht besteht ferner, wenn die neuen Produkte die Gesundheit bestimmter Bevölkerungsgruppen - wissenschaftlich erhärtet - beeinflussen können. (3) Eine Kennzeichnungspflicht besteht weiterhin, wenn die religiösen Gebote von "Hochreligionen" beeinträchtigt würden. So sollte das Einpflanzen eines Schweine-Gens in eine Feldfrucht kennzeichnungspflichtig sein, damit Konsumenten einem für sie geltenden Schweinefleischverbot genügen können. (4) Kennzeichnungspflicht besteht zuletzt, wenn im Produkt ein gentechnisch veränderter Organismus vorkommt. Ein Organismus ist dabei eine biologische Einheit, die fähig ist, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen. Die verabschiedete Novel Food Richtlinie ist als sehr gentech-freundlich einzustufen. Kultur und Politik, 5/97
WTO und EU-Hormonfleischverbot
Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO hat das sei 1989 bestehende Importverbot der EU für Fleisch von hormonbehandelten Tieren für illegal erklärt. Die EU hat angekündigt, Widerspruch einzulegen. Falls dieser, wie zu erwarten, zurückgewiesen wird, muss die EU innerhalb von 15 Monaten entweder de WTO-Schiedspruch befolgen oder eine Kompensationszahlung an die Leidtragenden des Importverbotes, in diesem fall die amerikanische Landwirtschaft zahlen. Wegen des in der EU stark ausgeprägten Verbraucherwiderstandes gegen Fleisch von hormonbehandelten Tieren wird erwartet, dass die Kommission sich für die Leistung einer Ausgleichszahlung entscheidet. Auch die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die Kennzeichnung von hormonfreiem Fleisch führten zu keiner Beilegung des Konfliktes. EU-Rundschreiben, 9/97.
EU-Klage gegen Brenner-Maut
Die Erhöhung der Brenner-Autobahn-Gebühr (Maut) widerspricht in den Augen der EU-Kommission der Wegekostenrichtlinie der EU. Laut dieser Richtlinie dürfen nur Kosten dem Verkehr angelastet werden, die durch Bau und Unterhalt der Strassen gerechtfertigt sind. Umweltkosten sind entsprechend nicht zu berücksichtigen. Deshalb hat die EU-Kommission nun Österreich beim EU-Gerichtshof verklagt. Dies ist die dritte Stufe im Verfahren gegen einen Mitgliedstaat bei der Verletzung von EU-Recht. Im April des letzten Jahres hatte die Kommission auf Grund ihrer Bedenken gegen die Gebührenerhöhung am Brenner bereits ein Schreiben an Österreich gerichtet und im Januar eine begründete Stellungnahme abgegeben. Die Kommission wollte sich mit der Antwort Österreichs nicht zufrieden geben. Noch bevor die Klage vom Gerichtshof behandelt worden ist, droht die Kommission schon mit einer Schadenersatzklage, falls Österreich nach einem Entscheid des Gerichtshofs im Sinne der Kommission die Gebührenerhöhung nicht zurücknimmt. NZZ. 31.7.97
Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission
Nachdem Deutschland von der EU-Kommission in den letzten Jahren mit einer Vielzahl von Klageverfahren wegen Verzug in der Umsetzung von EU-Umweltrichtlinien überzogen wurde, versuchen nun manche Kreise in Deutschland mit gleicher Münze zurückzuzahlen. In einem Schreiben an die Bundesumweltministerin bittet der Münchner Umweltminister zu prüfen, ob gemäss Art. 175 EG-Vertrag wegen der Missachtung von geltenden Umweltrichtlinien nicht die EU-Kommission verklagt werden könnte. Der Umweltminister untermauert sein Verlangen mit einer Liste von 24 Verstössen der EU-Kommission. Insbesondere bemängelt der Umweltminister, dass die EU-Kommission selbst ihren Verpflichtungen nicht nachkomme, den Vollzug der Wasser-Richtlinien in allen Ländern der EU einheitlich zu überwachen. Der EU-Kommission genüge es, wenn die Mitgliedsstaaten den Vollzug der Richtlinien melden. "Ob die EU-Mitgliedstaaten allerdings tatsächlich nach den EU-weit einheitlich geltenden Richtlinien handeln, interessiert die Europäische Kommission nicht. Aber gerade darauf kommt es an", betont der Bayerische Umweltminister. EU-Rundschreiben, 7/97.
Engergieverbrauch in der EU
Mitte Juli veröffentlichte Eurostat, das Statistische Amt der EU, Zahlen zum Energieverbrauch in der EU. Danach stieg der Energieverbrauch EU-weit gegenüber dem Vorjahr um 3,6% auf 1360,4 Millionen Tonnen Erdöläquivalent. Die Differenzierung nach Energieträgern zeigt einen Zuwachs des Erdgasverbrauchs um 11,6%, während der Stein- und Braunkohleförderung um 5% sank. EU-Rundschreiben 8/97
Zurück in die Zukunft
Die Vertreter der Atomindustrie dürfen sich freuen. Laut der EU-Kommission ist ihr Arbeitsgebiet eine "Technologie mit vielversprechenden Zukunftsaussichten" (Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Massnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002), KOM (97)142 endg. - 97/0120(CNS), Anhang II, Struktur der Bereiche wissenschaftliche und technologische Ziele, S. 34). Nach Art. 40 des Euratom-Vertrages veröffentlicht die EU-Kommission in regelmässigen Abständen sogenannte "hinweisende Programm", "um die Initiativen der Personen und Unternehmen anzuregen und eine abgestimmte Entwicklung ihrer Investitionen auf dem Kerngebiet zu erleichtern (...)" (Art. 40 Eurotatom). Dabei würde nüchtern betrachtet der Einsatz für die Atomenergie fehl am Platze sein: Die Mehrheit der EU-Staaten hat entweder keine Nuklearanlagen mehr oder hat sich entschieden, keine mehr zu errichten. Der Atomstrom hat seinen Kostenvorteil seit 1994 vollständig eingebüsst und die EU-Kommission selber ist zur Erkenntnis gelangt, dass "die Möglichkeiten für den Bau neuer Kernkraftwerke in der Europäischen Gemeinschaft eher begrenzt" sind (Hinweisendes Nuklearprogramm, KOM(96) 339, edng., Mitteilung der Kommission über die Kernindustrie in der Europäischen Union; S. 13). Trotzdem wird die Atomförderung im Sinne des Euratomvertrages vorangetrieben. Da die Möglichkeiten der Expansion innerhalb der EU nicht vorhanden sind, gilt es für die EU-Atom-Lobby neue Märkte zu erschliessen: unter anderem soll mit Hilfe des neuen Nuklarprogramms der Markt in Richtung Mittel- und Osteuropa erweitert werden. 15 Milliarden werden für die Fertigstellung und Errichtung von Atomkraftwerken bereitgestellt. Weitere von der Kommission als potentielle Märkte eingestufte Weltregionen sind Russland und der Ferne Osten. Für die Atomenergie führt die EU-Kommission die bekannten und unangemessenen Argumente wie die Reduzierung von Treibhausgasen an. Ein diesbezüglicher Vergleich mit erneuerbaren Energieformen wird dabei unterlassen. Die Atomenergie wird von der EU auch im Energieforschungsprogramm bevorteilt. Im 4. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung steht die Energieforschung nach der Informationstechnologie an 2. Stelle. 55% der Energieforschungsmittel fliessen in die Kernenergieforschung, während die nichtnukleare Energieforschung nur 45% der Mittel erhält. Europa-Info, Energie-Spezial, 2/1997).
EU-Parlament für Patente auf Lebewesen
Am 16. Juli 1997 nahmen die EU-Parlamentarier in erster Lesung mit grosser Mehrheit eine neue Fassung der Patent-Richtlinie an, die im Inhalt mit jener fast identisch ist, die zwei Jahre zuvor abgelehnt wurde. Nach dieser soll es künftig möglich sein, in der EU "Patente auf Leben" zu erteilen. Die Kehrtwende des "Parlamentes" ist auf eine der grössten Lobby-Kampagnen in der Geschichte des "Parlamentes" zurückzuführen. Die Pharma-Industrie butterte nach eigenen Angaben Millionen ECU in die Kampagne, um die Patent-Richtlinie im zweiten Anlauf durchzusetzen. Die "Parlamentarier" wurden mit Papier zugedeckt, an Diners mit erlesenen Speisen und geistreichen Getränken benebelt und mit Angstparolen weichgeklopft. Das "Arbeitsplatz-Argument" musste wieder mal herhalten: Wenn wir in der EU die Patente auf die Gene nicht bekommen, wandern wir in die USA aus, drohten die Industrievertreter. Gleichzeitig versprachen sie Unmengen von Arbeitsplätzen, wenn nur die Patentierung erst mal erlaubt sei. Zahlen von bis zu 8 Millionen neuen Arbeitsplätzen wurden stink frech aufgetischt. Zudem spannte die Industrie die Patientenorganisationen vor ihren Lobby-Karren. Die Vertreter der Patientenorganisationen fuhren mit behinderten Kindern im Rollstuhl im EU-Parlament auf, um für die Patent-Richtlinie zu werben. Die Reisekosten und die Organisation der Aktion wurde von der Industrie bezahlt. Das EU-Parlament wich diesem Druck und wischte dabei die geäusserten Interessen und Bedenken quasi aller Teile der Gesellschaft beiseite. EU-Rundschreiben, 8.97.
EU-Beitritts-Standesinitiative
Eine Standesinitiative des Kantons Jura verlangte, dass der Bund umgehend mit der EU Beitrittsgespräche führe und dabei den demokratischen Instrumenten der Schweiz Rechnung trage. Der Ständerat folgte stillschweigend dem Antrag der aussenpolitischen Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. NZZ. 18.6.97. Wohl aus EU-propagandistischen Gründen wurde darauf verzichtet, das jurassische Parlament darauf hinzuweisen, dass die demokratischen Instrumente der Schweiz einen EU-Beitritt nur schwer geschädigt überstehen könnten. Eine Erkenntnis, die in jedem verfassungsrechtlichen Gutachten zu holen ist!
EU-Erweiterung
Am 16. Juli veröffentlichte die EU-Kommission ihren Avis bezüglich der EU-Erweiterung. Estland, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern sollen anfangs 1998 EU-Beitritts-Verhandlungen aufnehmen können. Begrüsst und als realistisch eingeschätzt wurde in den betroffenen Hauptstädten auch die Bemerkung von Kommissionspräsident Jacques Santer, eine erste Erweiterung könnte im Zeitraum 2001 bis 2003 erfolgen. Von den Regierungen der Beitrittskandidaten wurde betont, es sei wichtig, dass die Verhandlungen plangemäss Anfang 1998 beginnen und nicht unendlich lange dauern. Sie erhoffen sich von der Aussicht auf den EU-Beitritt eine positive Beeinflussung der ausländischen Investoren. Die Regierenden der übrigen fünf Beitrittskandidaten Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und die Slowakei fürchten demgegenüber, sehr lange in "einem ungemütlichen Wartezimmer verharren zu müssen" Es zeichne sie eine neue Trennungslinie quer durch Europa ab, wurde gewarnt. NZZ. 18.7.97.
Neuer Anlauf für UNO-Beitritt
Im Juni wurde von 81 Nationalräten eine Motion hinterlegt, welche die Mitgliedschaft der Schweiz zur UNO verlangt. Im nächsten Frühling soll zudem eine breit abgestützte Volksinitiative für den UNO-Beitritt lanciert werden. Für die Initiative sollen 50 Prominente aus Politik und Wirtschaft dazu verpflichtete werden, tausend weitere Leute zu finden, die sich persönlich für die Initiative engagieren. Der Vorort äussert sich zurückhaltend zu den UNO-Vorstössen. Für den Wirtschaftsverband haben die bilateralen Verhandlungen absolute Priorität. Er befürchtet, eine neue UNO-Diskussion können sich kontraproduktiv auf den europäischen Integrations-Prozess der Schweiz auswirken. Andreas Gross, Mitinitiant der geplanten UNO-Initiative, hält solche Bedenken für unbegründet. Er ist überzeugt, dass der UNO-Beitritt der EU-Integration der Schweiz "helfen" wird. "Denn er ist die sanfteste Form der Zuwendung zur Welt und tangiert die Souveränität, die Demokratie, ja sogar die diskutable Neutralität nicht". TA. 11.6.97. Eben deshalb hat die Frage des UNO-Beitritts nichts mit der Frage des EU-Beitritts zu tun. Während der UNO-Beitritt ein Bekenntnis zur Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit ist, selbst wenn man überzeugt ist, dass die UNO reformbedürftig ist, stellt ein EU-Beitritt die Verstärkung eines undemokratischen, westeuropäischen Blockbildungsprojektes dar. EU-Beitritt und UNO-Beitritt könnten gegensätzlicher nicht sein. Deshalb ist es schade, wenn bereits heute von Initianten der künftigen UNO-Initiative Verbindungen zur EU-Beitrittsfrage hergestellt werden, die objektiv nicht existieren und deren künstliche Produktion nur kontraproduktiv sein können.
Stand der EU-Gesetzgebung
Die Texte der geltenden EU-Gesetzgebung sind neu unter der folgenden Internet-Adresse einzusehen: http://europa.eu.int/comm/sg/consolid/de/accueil.htm
Richtlinien und Verordnungen werden in konsolidierter Form wiedergegeben, d.h. jede Änderung wird in den ursprünglichen Gesetzestext eingearbeitet.
Rettung der Aromunischen Kultur
Der Europarat will zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt Europas beitragen und dem Aussterben alter Kulturen und Sprachen entgegenwirken. Am Dienstag befasst sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit dem kleinen, auf dem Balkan verstreut lebenden Volk der Aromunen. Zu Beginn des Jahrhunderts sprachen noch mehr als eine Halbe Million die aromunische Sprache, heute sind es noch eine Viertelmillion. Da sie vor allem der älteren Generation angehören, droht die aromunische Kultur auszusterben. Da die Aromunen keine politischen Förderungen nach Staatlichkeit oder Autonomie stellen, fordert der Europarat die Staaten, in denen die Aromunen leben, auf, die Angehörigen dieser Minderheit beim Gebrauch der Sprache zu unterstützen und die Sprache selbst durch die Einrichtung von Lehrstühlen zu fördern. Konkret sollen die Ausbildung der Menschen in ihrer Muttersprache, die Abhaltung von Gottesdiensten sowie die Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften oder die Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen gefördert werden. NZZ. 25.7.97
Russland als EU-Anwärter?
Russland will nach Angaben von Ministerpräsident Viktor Tschernomyrdin der EU beitreten. Der russische Premier sagte nach einem Treffen mit der EU-Kommsision in Brüssel, Russland mache alle Anstrengungen, um später einmal der Union beitreten zu können. "Es kann keine andere Perspektive als die des Beitritts geben" sagte Tschernomyrdin. NZZ. 19./20.7.97
Verärgerung Ankaras
In der "Agenda 2000" empfiehlt die EU-Kommission Zypern in die EU aufzunehmen, während der Türkei die Tür zum Vollbeitritt verwehrt bleibt. Das türkische Aussenministerium kritisiert, die EU halte sich nicht an ihr Versprechen, für alle Kandidatenländer die gleichen Kriterien anzuwenden. Die Türkei hinke hinter keinem der Länder her, mit denen die EU baldige Verhandlungen aufnehmen wolle, sondern sei in mancher Hinsicht sogar weiter als jene. Der stellvertretende Ministerpräsident Bülent Ecevit erklärte, die Türkei habe gemäss dem Assoziationsabkommen von 1963 ein Recht auf Mitgliedschaft in der Brüsseler Gemeinschaft. Die EU verhalte sich unfair, da sie diesen Anspruch missachte und mit der Türkei nur eine Zollunion eingegangen sei, die zudem für sein Land negative Resultate gebracht habe. Ecevit, dessen Partei der Demokratischen Linken in der Vergangenheit wiederholt eine Neuverhandlung des 1996 in Kraft getretenen Zollabkommens gefordert hat, verweist besonders auf das stark steigende Defizit im Handel mit den EU-Ländern. Verärgert reagiert die Türkei auch in Bezug auf die Absicht, Zypern in die EU aufzunehmen. Der Kommissionsvorschlag sei eine grobe Verletzung der internationalen Verträge, die zur Gründung der Republik Zypern geführt hätten. Danach darf der Inselstaat keiner internationalen Organisation angehören, in der nicht auch die Türkei und Griechenland Mitglieder sind. Die Türkei droht nun, die Integration des türkischen Teils der Insel parallel zur Integration Südzyperns in die EU an. NZZ. 24.7.97. Die Aspirationen Ankaras, Vollmitglied der EU zu werden, muss innenpolitische Gründe haben. Die EU-Integration hat eine klar euro-ethno-nationalistische Komponente, wie von Kohl und Kreisen der CDU in Hinblick auf die Mitgliedschaft der Türkei verschiedentlich hervorgehoben wurde: "Die Türkei wird nie Mitglied der EU werden, weil sie als islamisches Land andere kulturelle Wertvorstellungen hat" (NZZ. 21./22.6.97). Auch die diffusen, aber gängigen pro-EU-Argumentationen, welche immer wieder die gemeinsame europäische Geschichte und Tradition bemühen, zeugen von dieser "ethnischen" Komponente der EU-Integration. Ein Vollbeitritt der Türkei ist deshalb sehr unwahrscheinlich.
Menschenrechte in der EU
Zum dritten Mal ist vom EU-Parlament über einen Bericht zur Achtung der Menschenrecht in der EU beraten worden. Als konkrete Einzelkritik wurde in dem Bericht hervorgehoben, dass Griechenland noch immer nicht die Möglichkeit zur Militärverweigerung eingeführt hat. 310 Militärverweigerer sind dort inhaftiert, wobei die höchste verhängte Haftstrafe vier Jahren und acht Monaten beträgt. Der Bericht über die Haftbedingungen im Jahre 1995 weist darauf hin, dass die Belegungsrate der Gefängnisse in Griechenland bei 168, in Italien bei 128, in Portugal bei 126 und in Belgien bei 118 Prozent liegt. Hinzu kommt, dass der Gesundheitszustand vieler Insassen von Haftanstalten als schlecht bezeichnet wird. In italienischen Haftanstalten sei das Risiko, misshandelt zu werden gross, insbesondere für ausländische Häftlinge. NZZ.10.4.97
Economist-Dossier
Die britische Wirtschaftszeitschrift "The Economist" veröffentlichte im Dezember ein Dossier über direkte Demokratie. Etliche Artikel behandeln dabei die Erfahrungen in der Schweiz. Die Behandlung ist wohlwollend und direkte Demokratie wird als das Modell beschrieben, das die im 20. Jahrhundert durchgesetzte repräsentative, aber gerade deswegen unvollständige, Demokratie weiterbringen könnte. Das Economist-Dossier kann für 5.- in Marken beim EM bestellt werden. Zudem können Sie das Dossier auf unserer Home Page einsehen, kopieren oder ausdrucken!
Rückzug der EWR-Initiative
Die EWR-Initiative wurde zurückgezogen. Mit 217 zu 6 Stimmen haben die "am 7. Dezember 1992 geborenen" diesen befriedigenden Schritt unternommen. Die vorgeschlagene Kompetenzdelegation an den Bundesrat in Bezug auf die Ratifizierung eines zweiten EWR-Abkommens habe selbst EWR-Befürworter zu Gegnern der Vorlage gemacht. Zudem werde wegen des "Schneckentempos" bei den bilateralen Verhandlungen ein zweiter EWR-Anlauf genau dann aktuell, wenn die zweite Initiative der Bewegung anstünde. Diese verlangt die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU. NZZ.10.6.97
EU-Regionalförderung
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln komm in einer empirischen Studie zum ernüchternden Fazit, dass gemessen am BIP pro Kopf zwar die Wirtschaftskraft der ärmeren Regionen seit 19980 etwas rascher gewachsen sei als in den übrigen Gebieten. Trotzdem kann aber die Meinung, dass im Untersuchungszeitraum 1980-1993 der jährliche Brüsseler Geldsegen das Tempo des Konvergenzprozesses beschleunigt habe, nicht bestätigt werden. Ein statisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Konvergenz der Regionen und der EU-Regionalförderung lässt sich nicht nachweisen. Zudem erfolgt die Konvergenz der Regionen im Schneckentempo: der Abstand zwischen den 143 in die Untersuchung einbezogenen Regionen verringert sich durchschnittlich um jährlich 1,6%. Somit dauert es 40 Jahre, bis sich die Divergenzen durchschnittlich halbiert haben werden. Die EU selber ging bei der Lancierung des Binnenmarktprogramms von 1985 davon aus, dass die positiven Integrationseffekte vorrangig den starken und prosperierenden Regionen zugute kommen würden. Aus der Sorge, das Wohlstandsgefälle in der EU könnte sich deshalb verstärken, wurde der Strukturfonds reformiert und massiv aufgestockt. Um den ärmeren Ländern den Beitritt zur WWU zu erleichtern, wurde zudem der Kohäsionsfonds eingeführt. Aus diesen Brüsseler Töpfen flossen von 1993 bis 1995 nicht weniger als 3,3 Mrd. Ecu, die laut der IW-Studie offenbar mehr oder weniger wirkungslos verpufften. Die Zahlungen werden sich für die EU trotzdem als günstig erweisen: Sie stärken die wirtschaftliche Abhängigkeit sowie die Europhorie der begünstigten Gebieten und tragen zum Mythos "der europäischen Solidarität" bei. NZZ.19./20. 4. 1997
"Flexibilisierung"
Der Jahreswirtschaftsbericht der EU-Kommission schlägt vor, eine stärkere Differenzierung der Lohnabschlüsse nach Qualifikation, Regionen und Sektoren vorzunehmen, um die "strukturellen Elemente der hohen Arbeitslosigkeit" aufzubrechen. Die Lohnnebenkosten am unteren Ende der Lohnskala sollten gesenkt werden. Im weiteren regt Brüssel tiefere Einstiegslöhne für gering Qualifizierte, für Jugendliche und Langzeitarbeitslose an. Ein verstärkter Rückgriff auf Teilzeitarbeit würde laut EU-Kommission ein insgesamt höheres Beschäftigungsniveau ermöglichen. NZZ, 14.2.97
Transparenz bleibt Utopie
Schweden versucht, bei den laufenden Maastricht-II Verhandlungen der EU Transparenz beizubringen. Angespannt wurde die Atmosphäre, als Stockholm vorschlug, den in Schweden üblichen Grundsatz der Kommunkationsfreiheit auf die gesamte EU auszuweiten: Jeder schwedische Staatsbedienstete hat das Recht, Informationen weiterzugeben (auch geheime, sofern er sie für veröffentlichenswert hält), ohne dass ein Vorgesetzter auch nur versuchen dürfte, die interne Quelle zu ermitteln. Die Gegner totaler Transparenz behaupten, dies würde die Effizienz beeinträchtigen: Vertraulichkeit verhindere blockierte Verhandlungssituationen, wie sie unweigerlich eintreten würden, wenn Minister und Beamte bei ihren Entscheidungen die Reaktion der Medien einkalkulieren müssten; Transparenz widerspreche ausserdem den diplomatischen Regeln und Methoden. Diese Kritik übersieht allerdings, dass der Rat weniger als internationaler Verhandlungsführer denn als supranationaler Gesetzgeber fungiert. Die Öffentlichkeit der Versammlungen des Gesetzgebers war ein zentrales Anliegen der demokratische Revolutionen diese fundamentale demokratische Errungenschaft wurde von der EU ausgetrickst. Le Monde Diplomatique, Juni 97 (zum Thema liefert die Monatszeitung einen interessanten halbseitigen Artikel! Auf deutsch und auf französisch auf dem Internet zu finden!).
Betrügereien und EU-Haushalt
Internationale Verbrecherbanden haben dem Fiskus der EU im vergangenen Jahr arg zugesetzt. Durch Betrug gingen dem Unionshaushalt 1996 1,3 Mrd. Ecu (2,2, Mrd. Fr.) verloren, wie die für Betrugsbekämpfung und Finanzkontrolle zuständige EU-Kommissarin Anita Gradin erklärte. Im Vorjahr war der Union ein Schaden von 1,1 Mrd. Ecu entstanden. Nicht zuletzt wegen der intensiveren Bekämpfung und einer steigenden Sensiblisierung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seien 1996 mehr Betrugsfälle aufgedeckt worden als 1995. 4500 Betrugsfälle wurden von den Mitgliedstaaten aufgedeckt, davon 200 durch die Präventionseinheit "Uclaf" der EU-Kommission. Die Unregelmässigkeiten umfassten u.a. Betrügereien bei Zöllen, Subventionen und beim Strukturfonds, besonders im Landwirtschaftsbereich. Als grösster Posten ist der Zigaretten- und Alkoholschmuggel angeführt: Hier gingen dem Fiskus 1996 800 Mio. Ecu verloren. In diesem Zusammenhang wird auch die Schweiz gerügt. International tätige Verbrecherorganisationen wickelten ihre Geschäfte oft über Gesellschaften in der Schweiz, Liechtenstein, Zypern und der Karibik ab. NZZ. 7.5.97
Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz
Die OECD erteilt der Schweiz gute Noten für die Qualität und schlechte für die Quantität ihrer Entwicklungszusammenarbeit. Dieser alle Jahre wiederkehrende Befund unterstreicht den diesbezüglichen mangelnden Änderungswillen der zuständigen Kreise in der Schweiz. Gewürdigt werden die Seriosität der Schweizer Entwicklungshilfe, die klare Ausrichtung auf die Armutsbekämpfung und die enge Zusammenarbeit mit der Bevölkerung in den Partnerländern. Dies sei für die Nachhaltigkeit der Hilfe günstig. Der Bundesverwaltung wird im Vergleich mit andren Geber-Organisationen motiviertes und erfahrendes Personal attestiert. Demgegenüber ist der Anteil der Ausgaben für die Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt des Landes gemessen rückläufig. Es wurden 1995 1,1 Mrd. $ für Entwicklungshilfe ausgeben, 6 % weniger als im Vorjahr. NZZ. 18.4.97
Schweden verzichtet
Die regierenden schwedische Sozialdemokraten haben sich für ein vorläufiges Fernbleiben ihres Landes von der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ausgesprochen. Wie Regierungschef Göran Persson im Namen des Führungsausschusses der regierenden Sozialdemokraten an einer Pressekonferenz erklärte, wird von seinem Kabinett eine Partizipation an der WWU ab 1. Januar 1999 nicht in Betracht gezogen. Das Vorhaben sei in der Bevölkerung zu unpopulär. Werde die Mitgliedschaft gegen den Willen des Volkes durchgesetzt, bestehe die Gefahr, dass die Euroskepsis der Schweden die schon jetzt beachtliche Ausmasse angenommen hat noch weiter zunehme. Mit der Ablehnung des WWU-Beitritts soll innerhalb der eigenen Partei die WWU-feindliche Fraktion beruhigt werden. Die bürgerliche Opposition hat den Entscheid heftig als "mutlos" kritisiert. Fragen wirft die Rechtmässigkeit der glücklichen und mutigen Entscheidung auf: durch die Unterzeichnung des Maastrichter-Vertrages hat Schweden unter Vorbehalt der Erfüllung der Konvergenz-Kriterien den automatischen Gang in die WWU unterschrieben. Sonderregelungen wie Dänemark und Grossbritannien wurden den Neumitgliedern Schweden, Österreich und Finnland nicht zugebilligt. Man darf somit auf die Reaktionen der EU-Institutionen gespannt sein. NZZ.4.6.97
USA Kluft wird grösser
In den USA öffnet sich die Schere zwischen der Gruppe der immer besser bezahlten, hochqualifizierten Beschäftigten und jener der immer schlechter Bezahlten, wenig Ausgebildeten immer weiter. Zwischen 1979 und 1994 ist das Einkommen der ärmsten 20 % der Amerikaner um mehr als 11 % gesunken, während das Einkommen der reichsten 20 % um fast 25 % gestiegen ist. Der durchschnittliche Wochenlohn einfacher Fabrikarbeiter ist zwischen 1979 und 1995 von 438 Dollar auf 384 Dollar zurückgegangen. Obwohl die USA die produktivste Wirtschaft der Welt haben, gehört das untere Einkommensdrittel der Beschäftigten zu den Schlechtbezahltesten aller Industriestaaten sie verdienen weniger als die Hälfte ihrer vergleichbaren deutschen Kollegen (Berner Bund, 22.4.97). Diese Entwicklung wird offenbar auch in der EU angestrebt. Durch die Maastrichter Kriterien und den scharfen Konkurrenzdruck (Binnen-Markt) kann eine anhaltend hohe Arbeitslosigkeit gefördert und damit der Druck auf die Löhne verstärkt werden. Als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit kann dann die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes verlangt werden. New Labour hat die Absicht, diese Politik weiterzuverfolgen.
Anpassung des Wettbewerbsrechts
Das 1995 revidierte und mit dem Instrument der präventiven Fusionskontrolle angereicherte Kartellgesetz orientiert sich materiell stark an den EU-Normen (NZZ.29.4.97). Damit hat sich die Schweiz auf dieser Ebene schnell dem EU-Niveau angepasst. Es lohnt sich in diesem Zusammenhang die Resultate der Hauserstudie in Erinnerung zu rufen, der auf dem Hintergrund einer neo-liberalen Wirtschaftskonzeption vorausgesagte "Wohlstandsgewinne" eines EWR-Beitritts auf die Liberalisierung des Binnenmarktes zurückführte. Nach der Einführung des EU-angpassten-Wettbewerbsrechtes würden nach dieser Studie durch einen EWR- oder EU-Beitritt praktisch keine wirtschaftliche Vorteile mehr erwachsen.
EU-PR
Die EU überlässt in Fragen Image nichts dem Zufall. Täglich werden in Brüssel im Auftrag der Kommission zweihundert europäische Zeitungen sehr genau hinsichtlich EU-Berichterstattung durchtforstet. Experten werden beschäftigt, um monatliche Berichte zu erstellen und um Image-Schwachstellen zu orten. Das Früh-Warn-System dient der EU dazu, sofort politische Aktivitäten auf Gebieten zu entfalten, wo Imageprobleme auftauchen. Im Augenblick hat die EU allerdings Image-Probleme trotz der enormen Summen, die in diese Image-Studien gesteckt werden und der gigantischen Propaganda-Maschine, die die EU unterhält. NZZ.15./16.3.97
EU-Niveau
Die Schweiz hatte 1993 mit 27% den praktisch gleich hohen Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandprodukt (BIP) wie die EU mit 28,8%. 1990 betrug der Anteil in der Schweiz noch 20,7 %, gegenüber der EU mit 24,5%. Dies laut einer in der "Volkswirtschaft" veröffentlichten Studie. Zwischen 1990 und 1993 erhöhte sich der Anteil in der Schweiz um 6,3%, was über den Werten in allen EU-Staaten lag. Die Gründe für dies Entwicklung liegen in der ALV, AHV sowie dem Gesundheitswesen. Über die Qualität der Sozialausgaben werden keine Angaben gemacht. Walliser Bote, 11.4.97
Subventionen in der EU
Die EU-Kommission veröffentlichte Mitte April Zahlen, die das Ausmass der Subventionen in den EU-Mitgliedstaaten belichten. Demnach wurden zwischen 1992 und 1994 in der EU im Jahresdurchschnitt 95 Mrd. Ecu Beihilfen bezahlt. Das entspricht 1419 Ecu pro Beschäftigten, also rund 2400 Fr. Die Gelder wurden von den verschiedenen Gebietskörperschaften verteilt. Ein Teil davon, sofern der EU-Binnenmarkt tangiert ist, muss allerdings von der EU-Kommission abgesegnet werden. Allein die Industrie hat laut Statistik rund 43 Mrd. Ecu erhalten. Die Zahlen sind durch die neuen Bundesländer, wo sich die Subventionen pro Arbeitsplatz auf 11 610 Ecu summieren, mitgeprägt. Der weitaus grösste Teil der Subventionen wird von den grossen EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und Italien ausgeschüttet. NZZ. 17.4.97
Buchpreisbindung
Die EU-Kommission bezweifelt die Rechtfertigung der Buchpreisbindung. Für die Buchpreise gibt es in der EU derzeit eine Ausnahme von der allgemeinen Bestimmung, dass der Wettbewerb nicht durch Preisabsprachen behindert werden darf (Art. 85, EU-Vertrag). Vorläufig haben sich mit Ausnahme Grossbritanniens und Schwedens alle EU-Mitgliedländer für die die Buchpreisbindung ausgesprochen. Van Miert, der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar, weist aber darauf hin, dass die EU-Kommission den Artikel 85 nicht willkürlich auslegen dürfe. Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn man beweisen kann, dass die Vorteile der Preisbindung die Nachteile der Wettbewerbsbehinderung übertreffen. Van Miert stellt fest, dass Artikel 128 des EU-Vertrages zur Kulturpolitik, wonach die Union bei der Anwendung anderer Bestimmungen auf die Kulturpolitik Rücksicht nehmen muss, nicht so gemeint sein, dass "grundsätzliche Prinzipien der EU ausser Kraft gesetzt werden". NZZ. 10.4.97
Lebensmittelbestrahlung
Lebensmittel, die durch Bestrahlung haltbar gemacht worden sind, sollen in Zukunft in der gesamten EU verkauft werden können; sie müssen aber gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung wird auch für Endprodukte verlangt, bei denen bestrahlte Ausgangsprodukte nur einen winzigen Teil ausmachen. Zunächst dürfen nur Gewürze wie Pfeffer bestrahlt werden. Das deutsche Verbot der Bestrahlung bleibt zunächst erhalten. Das EU-Parlament muss der Richtlinie noch zustimmen. Bisher haben Frankreich, Belgien und Grossbritannien die Bestrahlung von Lebensmitteln erlaubt. In der EU stritten sich die Mitgliedsstaaten neun Jahr lang um eine gemeinschaftsweite Regelung. Der nun erreichte Kompromiss legt fest, dass die Mitgliedstaaten ihr nationales Verbot der Lebensmittelbestrahlung bis zum Jahr 2002 noch beibehalten dürfen. Allerdings müssen die bestrahlten Produkte aus anderen EU-Ländern zum Import zugelassen werden. NZZ.22.5.97
Konkurrenzfähige Schweiz
Das World Economic Forum untersuchte die globale Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Länder nach 155 Kriterien, wobei eine neo-liberale Brille verwendet wird. Die Schweiz befindet sich dabei wie letztes Jahr auf Rang 6 (von 53 untersuchten Ländern). Schlechte Noten erhalten die Mitglieder der EU mit Ausnahme Irlands, Grossbritanniens und der Niederlande. Das Weltwirtschaftsforum stellt nach einer Umfrage unter Firmenmanagern fest, dass Umweltschutzbestimmungen nur wenig Einfluss auf die Entscheidung haben, wo eine Fabrik gebaut wird. Hingegen wirke Korruption wachstumshemmend und abstossend für ausländische Investoren. TA, 21.5.97
Steuersenkungen für Unternehmen
"Der Elektroriese Siemens (Umsatz 94 Milliarden Mark) zahlte im vergangenen Geschäftsjahr nur 706 Millionen Mark an Ertragssteuern; 1990/91 waren es bei 73 Milliarden Mark Umsatz noch 1,6 Milliarden Steuergeld. Auch die Autokonzerne BMW und Volkswagen sowie die Anlagebauer MAN haben ihre Steuern radikal reduziert. Die Firmen profitieren vom Gegeneinander der Regierungen. Welche Möglichkeiten sich cleveren Steuersparern bieten, zeigt das Beispiel VW in Brüssel. Wie über 300 andere Konzerne auch nutzen die Wolfsburger eine Steuersparmodell, mit dem Belgien erfolgreich Firmen lockt. Das Spiel lohnt sich. Das Brüsseler Coordination Center Volkswagen N.V.S.A hat in acht Jahren rund 1,5 Milliarden Mark an sich gezogen." (Der Spiegel 1/97) Das Beispiel belegt die Tatsache, dass in der EU die mobilen Faktoren (Kapital) entlastet werden, während die Bürgerinnen und Bürger über die Mehrwertsteuer je länger je mehr unter Druck geraten. Es zeigt aber auch, dass die EU nicht ein Projekt ist, um die "Globalisierung" in den Griff zu bekommen, sondern ein Strategie, um den Standortwettbewerb zu verschärfen.
Sparkurs
Der Euro-Sparkurs der sogenannten Mitte-Links-Regierung in Italien führt dazu, dass zwei italienische Nationalparks geschlossen werden. Der "Parco del Gran Paradiso" und der "Parco Natioale d'Abruzzo" sind für Touristen nicht mehr zugänglich. Wegen fehlender Gelder kann das Aufsichtspersonal nicht bezahlt und damit keine Überwachung des Parks gewährleistet werden. Einige Teile der Reservate sollen sich mangels Kontrollen bereits fest in der Hand von Wilderern befinden. Berner Bund, 11.6.97
Privatisierung der Sozialversicherungen
Die berufliche Vorsorge muss nach Ansicht der EU-Kommission neu überdacht werden, weil bis 2040 in Europa das Verhältnis zwischen der Zahl der Erwerbspersonen und den Pensionierten von 5:1 auf 3:1 fallen wird. In einem Grünbuch zum Thema "Pensionierung und Binnenmarkt" macht die Kommission die Mitgliedstaaten darauf aufmerksam, dass hier eine finanzielle Zeitbombe tickt. Es böten sich drei Möglichkeiten an: eine Erhöhung der Zahl der Arbeitsjahre, Steuererhöhungen oder die Förderung zusätzlicher Säulen der Sozialversicherung. Die Kommission befürwortet die dritte Spur. Sie plädiert für eine umfassende Förderung der beruflichen und privaten Vorsorge und regt modernere Anlagevorschriften zur Sicherstellung höherer Renditen an. Das Grünbuch plädiert für eine Deregulierung und grenzüberschreitende "Befreiung" des gigantischen Kapitals, das in Vorsorgeeinrichtungen geparkt ist. Der Umfang der EU-Pensionskassengelder wird auf über 1200 Mrd. Ecu geschätzt. Die Versicherungen und die Banken werden sich über den Vorstoss der EU-Kommission freuen. NZZ.11.6.97
Kosten der Inflationsbekämpfung
Eine empirische Untersuchung des St. Galler Professors Manfred Gärtner kommt zum Schluss, dass in Ländern mit einer vom politischen Prozess unabhängigen Zentralbank die Kosten der Inflationsbekämpfung in Form von Einkommens- und Output-Verlusten höher sind als in Ländern mit einer weniger unabhängigen Notenbank. Dieses Ergebnis widerspricht der verbreiteten Auffassung, dass eine von einer unabhängigen Zentralbank glaubwürdig angekündigte Inflationsbekämpfung nur geringe Output-Verluste mit sich bringt. Für die Schweiz errechnete Gärtner, dass eine Verminderung der Inflation um einen Prozentpunkt 2% des Output kostet, was einen Betrag von rund 1000 Fr. pro Einwohner darstellt. Gärnterner zog den Schluss, das angesichts der von ihm errechneten beachtlichen Kosten der Inflationsbekämpfung eine öffentliche Debatte über entsprechende Kosten-Nutzen-Abwägung stattfinden sollte, etwa im Parlament. Als prüfenswertes Beispiel nannte Gärtner das neuseeländische Modell, wonach der Notenbankpräsident für die Erreichung des gesetzlich festgelegten Inflationsziels verantwortlich ist, das Parlament aber den Zielwert auch ändern kann. NZZ.22./23.3.97
Franken an Euro anbinden?
Eine Anbindung des Frankens an den Euro würde laut Georg Rich, Chefökonom der Schweizerischen Nationalbank in der Schweiz zu einem Zinsanstieg auf EU-Niveau führen. Ein solcher Zinsanstieg wäre laut Rich mit hohen Anpassungskosten verbunden, die von den kapitalintensiven Unternehmen und den Hausbesitzern kaum getragen werden könnten. Da sich Rich für die Mieter weniger zu interessieren scheint, vergisst er ein entsprechendes Ansteigen der Mieten zu erwähnen. Berner Bund, 3.6.97
EU-Kommission verwarnt Dänen
Die EU-Kommission hat in einem Brief an die dänische Regierung diese dazu aufgefordert, das dänische Verbot für Getränkedosen zurückzuziehen, da dies nicht in Einklang mit der EU-Verpackungsrichtlinie stünde. Die Dänen haben jetzt die Gelegenheit, die Konformität ihres Dosenverbots mit der Verpackungsrichtlinie zu begründen. Der dänischen Regierung werden diesbezüglich wenig Chancen eingeräumt, da sich das Verbot nur auf Bier- und Getränkedosen bezieht, die Verpackung anderer Nahrungsmittel in Metallbehältern dagegen erlaubt ist. EU-Rundschreiben 4/97
EU-Energieministerrat und CO2
Die EU-Minister konnten sich am 27. Mai nicht über zusätzliche Massnahmen einigen, um das gemeinschaftliche Co2-Stabilisierungsziel bis 2000 auf Basis von 1990 zu erreichen. Darüber hinaus hatte die EU auf ihrem letzten Umweltministerrat im März vorgeschlagen, international eine Reduktion von CO2, Methan und Lachgas um 15 % bis 2010 zu vereinbaren. Nach Auffassung der Niederlande, Österreichs und der skandinavischen Länder ist dazu die Einführung einer CO2-Energie-Steuer notwendig. Griechenland, Frankreich und Grossbritannien lehnen jedoch die Steuer und andere ökonomische Massnahmen zum Klimaschutz ab. Ausführlich wurde der im Grünbuch der EU-Kommission zu Erneurbaren Energien gemachte Vorschlag diskutiert, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2010 auf 12 % zu verdoppeln. Dieser Vorschlag wird auch von vielen europäischen Umweltverbänden unterstützt. Grossbritannien, Frankreich und Deutschland verhinderten jedoch ein quantitatives Ziel für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien. EU-Rundschreiben 6/97.
EURundschreiben
Der Deutsche Naturschutzring gibt jeden Monat das "EURundschreiben" heraus (EU-Koordinationsstelle). Das Rundschreiben liefert eine detaillierte und umfassende Aufstellung aller EU-Aktivitäten im Umweltbereich. Zu jedem Artikel wird eine Adresse angegeben, um sich weitere Informationen beschaffen zu können. Das empfehlenswerte Rundschreiben kostet 100 Dm pro Jahr. Adresse: Am Michaelshof 8 10, D-53177 Bonn Tel: 0049 228 35 15 49; Fax: 0049 228 35 90 96; e-Mail: dnr@oln.comlink.apc.org
WTO-Entscheidung bezüglich Hormonfleisch
Laut vorläufigem Urteil des WTO-Schiedsgerichts hat Brüssel die Einfuhrverbote für hormonbehandeltes Rindfleisch zu unrecht mit Gesundheitsrisiken begründet. Die EU hat nun noch die Möglichkeit, vor Erscheinen des Endberichts in einem Monat zum Urteil Stellung zu nehmen. Danach kann Brüssel in die Berufung gehen. Experten in Genf sehen aber kaum noch eine Chance, die EU-Position durchzusetzen. EUropa-Info, 5/97
Europarat für mehr Bürgerbeteiligung
Als Mittel gegen die wachsende Politikmüdigkeit und das Desinteresse an Wahlen in repräsentativen Demokratien sollen die europäischen Staaten eine stärkere Beteiligung der Bürger am politischen Entscheidungsprozess ermöglichen, um so das von vielen Personen empfundene Demokratiedefizit zu beseitigen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates schlägt deshalb ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen der Ausübung von politischer Macht durch gewählte Repräsentanten und der Rolle der Bürger im Entscheidungsprozess vor. Es wird auch den grösseren Staaten empfohlen, das Instrument der Volksbefragung häufiger einzusetzen, um die Bürgerinnen und Bürger bei Sachentscheidungen mitreden zu lassen. Dafür spräche auch der insgesamt höhere Bildungsstand und die leistungsfähigeren Informations- und Kommunikationsmittel. Um einen Missbrauch von Referenden zu verhindern (der Europarat zielt hier auf das jüngste Beispiel in Weißrußland), hält er konkrete Regeln und Leitlinien zu ihrer Durchführung für unerlässlich. Wohl aus Angst vor der direkten Demokratie ist der Europarat zudem für die Einführung von Stimmbeteiligungsquoren. Als erster Schritt in die richtige Richtung ist der Vorstoss der parlamentarischen Versammlung aber zu begrüssen! NZZ. 25.4.97
EU-Novel-Food-Verordnung
Die Novel-Food-Verordnung der EU trat im Mai in Kraft. Sie schreibt vor, dass neuartige Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören gentechnisch veränderte Produkte, Nahrung auf Algenbasis oder Lebensmittel, die nach neuen Verfahren hergestellt worden sind. Bedingung für die Kennzeichnungspflicht ist allerdings, dass wissenschaftlich einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass sich die neuen Produkte von ihren traditionellen Vorgängern unterscheiden, d.h. wenn sich ihre Zusammensetzung, ihr Nährwert oder ihre Verwendbarkeit "wesentlich" verändert haben. Zu den diversen Unklarheiten der Verordnung, die auf Kritik stösst, gehört auch die Frage, ob Produkte wie Zucker oder Sojaöl auch dann gekennzeichnet werden müssen, wenn sich nur schwer nachweisen lässt, dass Gen-Pflanzen als Rohstoff verwendet wurden. Weder der Gen-Mais der Firma Ciba-Geigy noch die Sojapflanzen von Monsanto müssen nach der neuen Verordnung ausgewiesen werden. Für insgesamt 11 Produkte gilt der sogenannte "Vertrauensschutz", weil sie bereits vor der Vorlage der einschlägigen Verordnungen zur Vermarktung zugelassen waren. Auf Druck der Bevölkerung haben Österreich und Luxemburg die Einfuhr des Ciba-Mais verboten, obwohl sie damit das Gemeinschaftsrecht für den Binnenmarkt verletzen. NZZ. 15. 5. 97
EU-Verkehrspolitik verfälscht den Markt
Der Strassen- und der Bahn-Transport wird in der Schweiz und in Westeuropa heute massiv subventioniert. Beim öffentlichen Verkehr fallen vor allem die ungedeckten Infrastruktur- und Betriebskosten ins Gewicht: Rund die Hälfte des Gesamtaufwandes von 9,9 Mrd. Fr., den der öffentliche Schienen- und Strassenverkehr in der Schweiz verschlingt, bezahlten Bund, Kantone und Gemeinden in Form von Infrastruktur- oder Betrtiebsbeiträgen. Der Strassenverkehr deckt zwar neuerdings seine direkten Wegekosten. Er belastet aber die Allgemeinheit mit hohen ungedeckten Unfall- und Umweltkosten. In der Schweiz allein belaufen sich diese "externen" Kosten des Strassenverkehrs auf 10 Mrd. Fr. pro Jahr, in Westeuropa (EU-Staaten plus Schweiz und Norwegen) auf 450 Mrd. Fr. pro Jahr. Von diesen 450 Mrd. Fr. entfallen in Westeuropa rund 350 Mrd. auf den Personen-, 100 Mrd. Fr. auf den Gütertransport. Wollte man diese von der Öffentlichkeit getragenen Kosten des Strassen-Güterverkehrs den Verursachern gerecht anlasten, müsste der Transport pro Tonne Fracht und Kilometer um rund 10 R-. verteuert werden. Für einen mit 15 Tonnen Fracht beladenen 40-Tönner wurde dies eine Abgabe von 1,5 Fr. pro gefahrenen Kilometer bedingen. Dadurch könnten die Bahnen ihre Tarife erhöhen und ihre Defizite abbauen. Doch die EU blockt jegliche Kostenwahrheit im Verkehr. Selbst eine bescheidene Abgabe von rund 3 Rp. pro Fahrzeugkilometer, die EU-Kommissare Neil Kinnock vor einem Jahr vorschlug, scheiterte bisher am Widerstand der Transportlobby.
Mit ihrer Verkehrspolitik belastet die EU nicht nur die Umwelt, sondern schadet auch der Wirtschaft: Verkehrssubventionen verfälschen den Markt zugunsten des weiträumigen Warenhandels zu Lasten von lokaler oder regionaler Produktion. Damit wird der Transport über das marktwirtschaftliche Optimum hinaus aufgebläht, was den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und damit zusätzliche Verkehrssubventionen nach sich zieht. TA 11.3.97
Co2-Abgabe verschoben
Der Bund will Industrie, Haushalt und Gewerbe nur im Notfall mit einer Co2-Abgabe belasten und dies frühestens im Jahr 2004 wenn die Wirtschaft nicht aus eigener Kraft den Verbrauch fossiler Energien deutlich einschränken wird. TA. 18.3.97
Getäuschte Euronationale
Die Freude der Euronationalen ob des Wahlsieges der Labour-Party in Grossbritannien war gross aber kurz. Zwar bemüht sich Tony Blair um einen freundlicheren Umgangston im Umgang mit den EU-Grössen. In der Sache wich er vom traditionellen britischen Standpunkt wenig ab. Das wenige: er liess unmittelbar das von den Torys absurder Weise hochgespielte sozialpolitisch minimalistische und unbedeutende Sozialprotokoll unterschreiben. Im übrigen führt er aber die EU-Linie der Vorgänger fort. Die Zusage, in der EU künftig für die eigene "Europa-Vision" eine Führungsrolle zu übernehmen, die von den Euronationalen zuerst offensichtlich falsch verstanden wurde, dürfte diese in der Folge kalt erwischen.
Finnische Knäckebrotkontroverse
Der Entscheid der Heeresführung, das Knäckebrot inskünftig nicht mehr von einheimischen, sondern von ausländischen Lieferanten zu beziehen, sorgte in Finnland für eine heftige Kontroverse. Da der bestehende Knäckebrot-Liefervertrag am Auslaufen war, wurde eine Ausschreibung veranstaltet, bei der, gemäss den Regeln der EU, auch die ausländische Konkurrenz berücksichtigt werden musste. Die Einkäufer der Armee stellen fest, dass der schwedische Hersteller Wasa Bröds einen siebenprozentigen Preisabschlag gewährt. Da das schwedische Produkt dem einheimischen auch geschmacklich überlegen war, mussten die Finnen das schwedische Produkt berücksichtigen. Esa Härmälä, Vorsitzender des finnischen Bauernverbandes, zeigt sich ob dieser "Illoyalität" äusserst ungehalten und verlangte nach einer prinzipiellen Überprüfung des bisher innigen Verhältnisses von Armee und Bauernschaft. Als Reaktion auf das Kaufverhalten der Armee überlegt man sich in agrarischen Kreisen nun, ob dem Heer inskünftig für die Benutzung der bäuerlichen Territorien nicht eine saftige Gebühr in Rechnung gestellt werden sollte. NZZ.21.4.97
Offenheit à la EU
In Zürich stehen manchmal bis zu 100 Personen vor dem Eingang des deutschen Konsulats Schlange. Generalkonsul Jürgen Goldschmidt weist darauf hin, die Aufhebung der innereuropräischen Grenzen hätten die Mauern gegenüber den Drittstaaten verstärkt. Die Leidtragenden seien jetzt die in der Schweiz niedergelassenen Ausländer aus visumspflichtigen Ländern. Laut Schengener Abkommen, dem Vertragswerk über die Grenzformalitäten zwischen Deutschland, Frankreich, den Benlux-Staaten, Spanien und Portugal, muss ein Visumsantrag persönlich vorgebracht werden. "Das deutsche Konsulat schikaniert uns", so interpretieren die Wartenden die Vorschriften. Alle sechs Monate müssen die Antragssteller ein neues Visum erlangen und sich dabei einem bürokratischen Hürdenlauf (dreimaliges Erscheinen auf dem Konsulat mit jeweiligem Anstehen) unterziehen. TA, 18./19.5.97
Stiftung "Zukunftsrat"
Am Sommeranfang 97 wird (wurde) in Adlemsried die Stiftung "Zukunftsrat" gegründet. Die Stiftung möchte eine dritte Kammer (neben Nationalrat und Ständerat) einführen. Diese dritte Kammer "Zukunftsrat" genannt, sollte die Interessen künftiger Generationen in der Politik gewährleisten. (Adresse: Robert Unteregger, Zukunftsrat, CH-3302 Moosseedorf). Wir werden in einer künftigen Nummer, die Idee des Zunkunftsrats und weitere alternative (oder ergänzende) Demokratiemodelle zur direkten Demokratie vorstellen und diskutieren.
Europarat kritisiert
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die in den letzten Jahren von den meisten Mitgliedstaaten vorgenommene Einschränkung des Asylrechts kritisiert. In vielen europäischen Ländern seien die Mindestnormen bei den Asylverfahren in wesentlichen Punkten nicht mehr erfüllt. Diese Situation löse Besorgnis hinsichtlich der Menschenrechte von Asylbewerbern aus. Als besonders einschränkende Massnahmen werden in diesem Zusammenhang die Anwendung und Ausweitung von Konzepten wie "vorübergehender geschützter Status" und "Aufenthalt aus humanitären Gründen" und eine Reihe von multilateralen Verträgen und bilateralen Rückführungsabkommen genannt. Die Parlamentarische Versammlung fordert Mindestnormen für Asylverfahren, um die Verlagerung der Verantwortung immer weiter nach Osten zu verhindern. NZZ.29.4.97
EU-PR
Die EU überlässt in Fragen Image nichts dem Zufall. Täglich werden in Brüssel im Auftrag der Kommission zweihundert europäische Zeitungen sehr genau hinsichtlich EU-Berichterstattung durchtforstet. Experten werden beschäftigt, um monatliche Berichte zu erstellen und um Image-Schwachstellen zu orten. Das Früh-Warn-System dient der EU dazu, sofort politische Aktivitäten auf Gebieten zu entfalten, wo Imageprobleme auftauchen. Im Augenblick hat die EU allerdings Image-Probleme trotz der enormen Summen, die in diese Image-Studien gesteckt werden und der gigantischen Propaganda-Maschine, die die EU unterhält. NZZ.15./16.3.97
Gegen Frauenhandel
Die 40 Mitgliedstaaten des Europarates sollen den dramatischen Anstieg des Frauenhandels und der Zwangsprostitution in den vergangenen Jahren durch eine verstärkte juristische und polizeiliche Zusammenarbeit eindämmen und dem organisierten Verbrechen entschlossener entgegentreten. Dies eine Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung gegenüber dem Ministerkomitee des Europarates. Dazu wurde die Erarbeitung einer Konvention gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution vorgeschlagen. Das Vertragwerk soll eine Rechtsangleichung erreichen, um die strafrechtliche Verfolgung derartiger Verbrechen zu erleichtern und soll die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Polizei und Justizbehörden verbessern. NZZ.28.4.97
Biobauern in Österreich
Jeder zweite Biobauer in der EU lebt in Österreich. Fast zehn Prozent der bäuerlichen Betriebe widmen sich in Österreich dem biologischen Landbau. Zwischen 1990 und 1995 ist die Zahl der heimischen Biobetriebe laut der Arge Bio-Landbau, des Dachverbands der österreichischen Biovereine, von 1539 auf 22 875 gestiegen. 1996 haben die Bauern für ihre freiwilligen Umweltleistungen von der Öffentlichkeit umgerechnet rund eine Milliarde Franken erhalten. NZZ. 30.1.97
Sokrates
Die EU hat ihre Programme im Bildungsbereich unter dem Namen "Sokrates" von der Hochschulstufe (Erasmus) und anderen Einzelsektoren auf die gesamte Schule ausgedehnt. Die Schweiz kann noch keine Verhandlungen über eine offizielle Beteiligung aufnehmen Offenheit der EU oblige. Die Schweiz kann aber als "stiller Partner" auf Projektebene mitmachen. NZZ.20.5.97
Referendums-Drohung
8 Umweltorganisationen drohen mit dem Referendum gegen das Dossier Landverkehr bei den bilateralen Verhandlungen, falls nicht erreicht werden kann, das künftig neun von zehn alpenquerenden Lastwagen die Schiene benutzen müssen. Mit ihrem organisatorischen Zusammenrücken wollen VCS, WWF, Greenpeace, die Alpen-Initiative und die GPS die Alpeninitiative und die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) schützen. Nötig ist nach Meinung der Umweltverbände eine kumulierte Abgabe von mindestens 600 Franken, zusammengesetzt aus LSVA und Alpentransit-Abgabe. NZZ.23.4.97
Banana Banana
Neue Wallungen im EU-Bananenstreit. Die Welthandelsorganisation WT0 hat die EU-Praxis gegenüber den lateinamerikanischen Bananen als protektionistisch verurteilt. Brüssel hat einen Drittel des EU-Marktes für die Bananen der durch das Lomé-Abkommen assoziierten Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) reserviert. Für die sogenannten Dollar-Bananen aus Lateinamerika, (Chiquita, Dole) sind Importkontingente festgeschrieben worden. Diese Regelung wurde unter Druck Frankreichs und Grossbritanniens durchgesetzt. Deutschland, der grösste EU-Bananenkonsument, protestiert seit jeher heftig gegen diese Regelung. Die neue Bananenmarktordnung hat die Bananen in Deutschland um ein Drittel verteuert. Berechnungen der Weltbank haben ergeben, dass die EU-Praxis die Konsumenten jährlich 2,3 Mrd. Dollar kostet. Nur ein Bruchteil dieses Geldes kommt den AKP-Ländern zugute. Der grösste Teil geht als Monopolrente an die britischen und französischen Bananenimporteure. Die EU will nun Rekurs gegen das Urteil einlegen, da die Bananenmarktordnung auf die wirtschaftlich und soziale Entwicklung der AKP-Länder ziele. TA.2.5.97
"Geboren 1848"
Kein Unterzeichner des EU-Beitritts-Manifests (54 Personen aus Wirtschaft und Politik) wurde im Jahre 1848 geboren. Dies wohl ein beredtes Zeugnis dafür, wie EU-Beitritts-Befürworter mit Sprache umgehen: Sie betiteln ein Manifest mit einem eindeutig falschen Bezeichnung. Am Manifest erstaunt das patriotische Gesäusel, die Tatsache, dass wieder einmal der neo-liberale Extremderegulierer De Pury und Sozialdemokraten, die offenbar in ihrer Jugend die falsche Partei erwischten, dasselbe Papier unterschreiben und dass die Lancierung des Manifestes vom Integrationsbüro mitorganisiert wurde. TA. 14.4.97
Bundesverfassungsrevision und Gemeindeautonomie
Die Gemeinden verlangen, dass in die Verfassung eine Bestimmung aufzunehmen sei, die festhält, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden in die Aufgaben des gesamtstaatlichen Gemeinwesens teilen, sich dabei gegenseitig unterstützen und Rücksicht aufeinander nehmen. Ferner sei festzuschreiben, dass der Bund bei der Schaffung neuer Rechtsgrundlagen sowie bei der Verwirklichung von Werken die Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden bedenkt. Dann sei auch die Gemeindeautonomie entsprechend dem Recht der Kantone und des Bundes zu gewährleisten. Schließlich soll die Rechtspraxis des Bundesgerichts zur Behandlung von Beschwerden der Gemeinden wegen Verletzung ihrer Autonomie im neuen Verfassungartikel verankert sein. Der Koller-Verfassungsentwurf widmet demgegenüber den Gemeinden keinen ausführlichen Artikel. Dort heisst es nur "Die Kantone bestimmen die Organisation der Gemeinden und deren Autonomie". NZZ. 26./27. 4.97
Schüleraustausch
Der zweisprachige Kanton Freiburg (35% deutschsprachig) bietet seit dem Schuljahr 1982/83 den Schülern die Möglichkeit, im Rahmen eines innerkantonalen Austausches ein zehntes, fremdsprachiges Schuljahr zu absolvieren. Dabei wird pro Klasse nur ein Schüler aus dem anderssprachigen Kantonsteil aufgenommen, um die Schüler zum Kontakt mit den Anderssprachigen sanft zu zwingen. Die Erfahrungen mit dem innerkantonalen Schüleraustausch sind ausgesprochen positiv, und die Mehrzahl der Schüler zeigt nach diesem zusätzlichen Schuljahr keine Mühe, sich in der anderen Fremdsprache verständlich zu machen. Das temporäre Verbleiben in einem anderen Kulturkreis ist dem gegenseitigen Verständnis förderlich. In den vergangenen Jahren hat sich zu diesem innerkantonalen Austausch ein interkantonaler hinzugesellt. Mit der Unterstützung der kantonalen Koordinationsstelle für Schüleraustausch placiert ein wachsender Zahl französischsprachiger Eltern ihre Tochter oder ihren Sohn in einem Deutschschweizer Kanton, die ihrerseits ihr Kind für ein Jahr nach Freiburg schicken können. Bis anhin haben rund zwanzig Schüler vom interkantonalen Schüleraustausch profitiert. Auskunft: Koordinationsstelle für Schüleraustausch: Tel. 026 755 61 45
Europédophiles
Le Marché unique européen a renforcé le trafic des enfants et leur exploitation sexuelle, ont dénoncé a Bruxelles plusieurs organisations non gouvernementales (ONG). Kate Seymour, représentante de la Société nationale (britannique) pour la prévention de la cruauté envers les enfants regrette que les pédophiles aient été les premiers à tirer parti des avantages du Marché unique. La possiblité leur est offerte de passer d'une frontière à l'autre avec du matériel pronographique impliquant des enfants sans être contrôlés. Nouvelliste, 12.4.97
Unsorgfältig
Zu besonders unsorgfältigem Journalismus verführt der für sie typische Europopulismus die Journalisten des Zürcher Tages Anzeigers. So schreibt etwa Felix Maise: "Auch diesen Fortschritt verdanken die Schweizer Hunde der EU: Die Schweiz hat im November 93 drei Europaratsabkommen ratifiziert, eines zum Schutz von Schlachttieren, eines zum Schutz der Versuchstiere und das dritte zum Schutz der Heimtiere". Felix Maise ist offensichtlich so schlecht informiert, dass er zwischen EU und Europarat nicht unterscheiden kann. TA, 15.5.97
Perspectives offertes par l'Euro
"Autre conséquence initiée par le traité de Maastricht: les pays de l'Union européenne ont de grandes difficultés à maintenir leurs déficits publics au-dessous du seuil de 3% fixé par ce traité. Cela signifie que de nombreuses tâches qui sont encore du ressort de l'Etat seront confiées à l'avenir à des prestataires privés. Or ces entreprises feront plus largement appel au marché des capitaux pour se doter du capital nécessaire. Une évolution qui touchera les projets d'infrastructure européens ainsi que le domaine social, celui de la santé et celui de la prévoyance vieillesse. Il est ainsi d'ores et déjà prévisible que de nouveaux crénaux importants s'ouvriront pour les fonds de placement dans ces secteurs en pleine croissance." Crédit Suisse, Nouvelliste, 10.4.97
"Un référendum contre un accord sur les transports serait très dangereux, car il compromettrait toutes les négociations bilatérales. Si un tel référendum était lancé par la droite blochérienne, je serais contre, malgré toutes les critiques que je pourrais formuler contre l'accord lui-même". (Andrea Hämmerle, L'Hebdo, 29.5.97)
Spectre
Die "Socialistische Partij" der Niederlande (Rotterdam) gibt neuerdings eine englische Zeitschrift ("Spectre") heraus, die sich vornehmlich mit der EU, dem Euro, den Maastrichter-Konvergenzkriterien und der Globalisierung beschäftigt. Die Zeitschrift soll 3 Mal pro Jahr herauskommen. Adresse. BP5; Bxl 46, rue Belliard 79-113, B-1047 Brussels; tel: 32 2 511 84 28/284 75 05, fax: 284 9505. Die "Socialistische Partji" der Niederlande scheint eine "post-kommunistische" Partei zu sein, die vornehmlich Kontakte zu ähnlichen Organisationen in Westeuropa pflegt (z.B. die dänische "rot-grüne Allianz"; die britische "Socialist Labour Party", die schottische "Socialist Alliance"). In der Zeitschrift werden aber auch Kontakte zu EU-kritischen Sozialdemokraten und zu öko-sozialen EU-Kritikern anderer Richtungen gesucht.
De qui se moque-t-on?
set free for a new illusion
So sangen die Velvet Underground in den 60ern und so ergeht es offenbar manchem euronationalen Sozialdemokraten. Die Wahlsiege von Blair und Jospin beflügeln sie zu euphorischen Höhenflügen über das künftige "soziale Europa". Das davon wenig zu erhoffen ist, dürfte klar sein. Unter der sozialistischen Regierung (Mitterand-Ära) wurde in Frankreich die Einkommensverteilung ungleicher, die tieferen Einkommen wurden fiskalisch vermehrt zu Gunsten der höheren Einkommen belastet und die Maastrichter-EU ist zu einem guten Teil ihr Werk - sozialdemokratischer Neo-Liberalismus.
Nach vollmundigen Versprechen während des neulichen Wahlkampfes, es diesmal besser zu machen, wurden die französischen Sozialisten aber schnell rückfällig. Wie zu erwarten, handelte Frankreich in Amsterdam - die EU scheint sich darauf zu spezialisieren, nach Maastricht den Namen einer weiteren schönen, europäischen Stadt in Verruf zu bringen - bezüglich Beschäftigungspakt und politischer Kontrolle der künftigen Euro-Bank nichts als Worte und die Vertröstung auf spätere wortreiche Konferenzen ein. Der Stabilitätspakt, der den EURO-Mitgliedsländern den letzten Rest von wirtschaftspolitischer Autonomie raubt, wurde abgesegnet.
Dies wird allerdings keinen aufrechten sozialdemokratischen Euronationalen beeindrucken. Wir werden die nächsten Jahre bestimmt mit vagen Visionen über das soziale Europa nur so überhäuft. Und nachdem die sozialdemokratische Welle in der EU auf Grund steigernder Arbeitslosenzahlen, scharfer Sparübungen und der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen verebbt sein wird, und erneut solide Rechtsregierungen die Mehrheit bilden, die die "sozialdemokratische" Politik ihrer Vorgänger treu weiterführen, wird man wieder versuchen, uns auf die nächste sozialdemokratische Welle zu vertrösten.
Während es bei Schiller heisst "der Wahn ist kurz, die Reu ist lang" ist bei manchen der Wahn lang und die Reu, die kommt einfach nie. "Ainsi va le monde", und wir können nur hoffen, dass manche etwas dazulernen, bevor diese Politik Neo-Faschisten wie Le Pen in Europa den Weg bereitet hat.
Quand les insultes remplacent les arguments parce que ces derniers manquent
"Une gauche au pouvoir doit partir de l'Europe telle qu'elle est. On ne peut pas nier la réalité et ses exigences. C'est pourquoi l'attitude des Verts suisses qui se sont opposés à l'intégration européenne est incompréhensible, ce sont des débiles mentaux!" (Daniel Cohn-Bendit, l'Hebdo, 5.07.97, p. 13).
Weichklopfen
Die SBB sollen vom EU-Pilotprojekt eines "Free-way" für den Güterverkehr zwischen Rotterdam und Norditalien ausgeschlossen werden. Der Korridor für schnelle Güterzüge sollte ursprünglich durch die Schweiz geführt werden, doch steht inzwischen die Linienführung über Österreich im Vordergrund. Sollte ein Verkehrsvertrag mit der Schweiz zustande kommen, so könnte die Schweiz noch immer ins Bahnprojekt einbezogen werden. SBB-Direktor Weibel vermutet, dass die Aktion auf die niederländische Transportministerin Annemarie Jorritsma zurückgeht, die sich den Schweizer Plänen für eine massive Verteuerung der Strasse energisch widersetzt. Für Weibel steht fest, dass derzeit auf allen Ebenen versucht wird, die Schweiz zu isolieren und weichzuklopfen. - So wie sich die EU europäische Kooperation eben vorstellt. TA.22/23.97
Österreich und die Transitpolitik
Österreich nimmt in der Frage des Lastwagentransits den Standpunkt ein, dass die Schweiz nicht besser fahren dürfe als Österreich. Im Klartext heisst das, dass man der Schweiz nicht jene weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Festsetzung der Strassengebühren lassen will, die nötig ist, um die Alpeninitiative umzusetzen. Nur so könne der Umwegverkehr durch Österreich verhindert werden. Dabei hat Österreich im Prinzip nichts gegen lenkungswirksame Gebühren. Das Land vermag diese aber in der EU nicht durchzusetzen - allen Slogans von der Möglichkeiten eines Kleinstaates in der EU zum Trotz. Dieses mangelnde Durchsetzungsvermögen hat nun die Schweiz zu entgelten: Österreich will gegen jegliche Besserstellung der Schweiz in dieser Frage das Veto einlegen. TA.24.2.97
Gen-Deklaration - Keine EU-Kompatibilität
Nach jahrelangem zähem politischem Ringen ist in der EU die sogenannte Novel-food-Verordnung durch das EU-Parlament verabschiedet worden. Durch die EU-Verordnung werden im Gegensatz zum schweizerischen Recht gentechnisch veränderte Zusatzstoffe wie Enzyme, Vitamine, Aroma- und Verarbeitungshilfsstoffe nicht erfasst und müssen entsprechend weder bewilligt noch deklariert werden. In der Schweiz hingegen sind solche Gen-Stoffe in jedem Fall bewilligungspflichtig. Soweit sie nicht vom Erbmaterial gereinigt sind, müssen diese Stoffe, und die Nahrungsmittelprodukte, in denen sie enthalten sind, in der Schweiz zudem als "GVO-Erzeugnis" (= gentechnisch veränderter Organismus) etikettiert werden. Nicht deckungsgleich sind die Deklarationsvorschriften in weiteren Punkten. Während das CH-Recht in jedem Fall eine Deklaration verlangt, wenn gentechnisch veränderte Substanzen vorhanden sind, unterliegt dieses Prinzip in der EU etlichen Einschränkungen: Ist ein gentechnisch verändertes Lebensmittel nicht wissenschaftlich nachweisbar von seinen nicht-veränderten Artgenossen verschieden, muss es nicht deklariert werden. Ist es "wissenschaftlich nachweisbar verschieden", muss es nur in folgenden Fällen gekennzeichnet werden: wenn gesundheitliche Risiken für bestimmte Bevölkerungsgruppen bestehen (z.B. Allergiker), wenn ethische Vorbehalte bestehen können (z.B. Vegetarier, Religionsgebote bezüglich Essen) oder wenn ein gentechnisch veränderter Organismus im Nahrungsmittel vorhanden ist. Die schweizerische Gesetzgebung gerät nun unter den Druck der Freihändler. Der Schweiz könnte (unter Androhung von Sanktionen) vorgeworfen werden, ihr regulatorischer Alleingang schaffe nichttarifäre Handelshemmnisse. NZZ.25/26.1.97
WWU - skeptische Finnen
Je länger die Diskussion um die Währungs- und Wirtschaftsunion (WWU) andauert, um so grösser scheinen unter den Finnen die Zweifel an der Zweckmässigkeit der Währungsunion zu werden. Bedenken entstehen dabei nicht in erster Linie, weil man sich vom eigenen Geld zu trennen hat - die Diskussion verläuft in Finnland seriöser als etwa in Deutschland. Man fürchtet vielmehr, dass durch die WWU Helsinki ein konjunkturpolitisches Instrument aus der Hand gibt, von dem man in der Vergangenheit immer wieder Gebrauch gemacht hatte: Mit dem Gleitenlassen der Finnmark hatte man manche heikle Situation zu meistern vermocht. Eine eigene Währungspolitik bildete bisher eine Art Sicherheitsventil, das Helsinki im Falle einer drastischen konjunkturellen Abschwächung öffnen konnte, um den Manövrierraum der bedrängten Exportbranche wieder etwas zu vergrößern. Vor allem die Holz- und Papierindustrie, die rund einen Drittel zum Ausfuhrvolumen Finnlands beiträgt, kennt diese Zusammenhänge. Auch die Gewerkschaften haben erkannt, dass sie unter dem Regime der WWU stärker unter Druck geraten werden. In einer vom finnischen Finanzministerium verfassten Studie wurde vor kurzem angedeutet, eine Mitgliedschaft in der WWU impliziere ein erhöhtes "strukturelles Anpassungsvermögen". Die Gewerkschafter bedurften keiner Interpretationshilfe um zu merken, dass damit vor allem eine Flexibilisierung der Löhne gemeint war. Die Gewerkschafter wiesen darauf hin, dass die Arbeitnehmer nicht künftig als Konjunkturpuffer zu dienen hätten. NZZ.14.10.96
Formen der Isolation
Das Programm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien kann gestartet werden. Die EU-Kommission hat in Brüssel ihren Segen zum Projekt im Rahmen von Interreg II erteilt. Die EU wird zum Programm 20 Millionen Ecu (33,6 Mio. Fr.) beisteuern. Das Projekt zur Kooperation mit Italien ist das ehrgeizigste der fünf grenzüberschreitenden Vorhaben, welche de Schweiz im Rahmen der EU-Initiative Interreg II ausgearbeitet hat. Die Kredite, welche die Bundesversammlung im März 1995 für die Finanzierung der Interreg-II-Programme bewilligt hat (insgesamt 24 Mio. Fr.) laufen bis 1999.
Seilziehen um Zypern
Zypern möchte der EU beitreten. Die Auffassung der meisten EU-Staaten, dass die Überwindung der Teilung vor dem Beitritt erfolgen müsse, wird auch von der Türkei geteilt. Die Türkei betont allerdings, dass sie erst nach der Aufnahme der Türkei in die EU die Aufnahme Zyperns akzeptieren wolle. Die Aufnahme der Türkei wird von der EU aber nicht in Erwägung gezogen, obwohl die Türkei bereits seit langem ein Beitritts-Gesuch in Brüssel deponiert hat. Deshalb versucht die türkische Regierung, ihren Anspruch auf EU-Vollmitgliedschaft mit der Drohung zu untermauern, ohne EU-Beitrittsperspektive werde sie die Osterweiterung der NATO blockieren. Dies wird von den USA zum Anlass genommen, die EU-Europäer auf ihr Schneckentempo bei der EU-Erweiterung hinzuweisen. Auf solche Druckversuche aus Washington reagiert wiederum die EU-Kommission ungehalten. Athen will notfalls die EU-Erweiterung blockieren, falls Zypern nicht im ersten Erweiterungszug sitzt. NZZ.25.2.97.
Leere Drohung
Am 30 Januar 1997 hat der Präsident des EU-parlamentarischen BSE-Untersuchungsausschusses, Heiner Böge, der EU-Kommission damit gedroht, ihr das Vertrauen zu entziehen und die Union lahmzulegen. An den Kragen wollte Reimer Böge der EU-Kommission mit einem "konditionierten Misstrauensvotum", einem Recht, das dem EU-Parlament seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags vor drei Jahren zusteht. Da der Vertrag keine Möglichkeit vorsieht, einzelnen Kommissaren oder dem Präsidenten allein das Vertrauen zu entziehen, müsste bei der Annahme eines solchen Misstrauensvotums die gesamte 20köpfige Kommission zurücktreten. Dass das EU-Parlament mit einem Misstrauensvotum Ernst macht war angesichts der chronisch EUphorischen Haltung der Mehrzahl der EU-Parlamentariern allerdings nicht zu erwarten. In der Vergangenheit hat das "Parlament" bereits mehrmals bewiesen, dass es zwar medienwirksame Inszenierungen schätzt, um seine Unabhängigkeit zu demonstrieren und sich nach Aussen einen Schein von Parlament zu geben - im Ernstfall aber immer kuscht. TA, 31.1.97) - Und in der Tat, am 20. Februar 97 kam das Misstrauensvotum zur Abstimmung. 326 Abgeordnete stimmten dagegen, 15 enthielt sich. Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit mit grossem Abstand verfehlt. NZZ.21.2.97
WTO - US-Amerikanische Willkür
Die USA instrumentalisieren oder desavouieren die WTO nach Belieben. Durch das Helms-Burton-Gesetz verbietet der US-Senat ausländischen Firmen mit Kuba Geschäfte zu machen. Gegen Firmenchefs, die nicht spuren, wurde eine Einreisesperre verhängt. Die EU hat gegen die Ausdehnung amerikanischer Rechtshoheit auf die ganze Welt ein WTO-Schiedsgericht veranlasst. Die USA haben sogleich ihre Weigerung mitgeteilt, sich diesem ordentlichen WTO-Gerichtsverfahren zu unterwerfen. Das Helms-Burton-Gesetz habe nichts mit Handelspolitik zu tun, sondern sei eine Frage der "nationalen Sicherheit". Der Sprecher der US-Regierung bemerkte: "Wir glauben nicht, dass die WTO uns zwingen kann, ein US-Gesetz zu ändern". Handkehrum müssen die anderen Staaten laufend Gesetze ändern, weil's der WTO auf US-Druck hin so gefällt: Auf US-amerikanisches Geheiss haben sich alle wichtigen Wirtschaftsländer verpflichtet, noch vor dem Jahr 2000 das nationale Recht so zu ändern, dass auf ihren Telephonnetzen Wettbewerb möglich wird. Ausländische Gesellschaften dürfen in die nationalen Märkte eindringen, und sogar die Mehrheit in den heutigen Staatsmonopolen übernehmen. Diese Regelung kommt den Telecom-Giganten der USA entgegen. TA.22/23.97
Malta - Vorbild Schweiz
Die sozialistische Malta Labour Party hat die Nationalistische Partei in den Oktober-Wahlen ablöst. Abgelöst wurde auch die EU-freundliche Politik der Nationalistischen Partei. Die Ende Oktober an die Macht gekommene sozialistische Regierung hat das EU-Beitrittsgesuch eingefroren. Im Wahlkampf hatte die Labour Party eine Abkehr von der bisherigen EU-Politik angekündigt und versprochen aus Malta eine "Schweiz des Mittelmeers" zu machen. Am Wahlabend verkündeten die siegreichen Sozialisten den Austritt aus der Nato-Partnerschaft für den Frieden, die nach ihrer Auslegung im Widerspruch zur Verfassung eingegangen worden war, weil sie neutralitätswidrig sei. Wenige Stunden zuvor hatte die bürgerlich dominierte Schweizer Regierung den Beitritt zur Partnerschaft für den Frieden beschlossen, ohne darin einen Verstoss gegen die traditionellen Grundsätze der Aussenpolitik zu sehen. NZZ.14.2.97.
Nicht-Papiere
Vertrauliche Papiere, sogenannte "Non-Papers", die offiziell gar nicht existieren, zirkulieren zwischen den Regierungen der EU-Staaten, um die Revision der Maastrichterverträge vorzubereiten. Nel van Dijk, EU-Parlamentarier der holländischen Grünen, veröffentlichte diese nun auf seiner web-site: http://www.xs4all.nl/~nelvdijk/. Nicht-existente Papiere existieren über "Schengen und die EU", "innere Sicherheit und Justiz". Das wichtigste Thema ist die sogenannte Flexibilisierung der EU: Staaten, die sich in bestimmten Gebieten mehr "integrieren" wollen, sollen künftig nicht mehr durch die anderen EU-Staaten daran gehindert werden dürfen. Dies hätte folgende Auswirkungen: (1) Länder, die einen Zentralisierungschritt nicht mitmachen wollen, werden später unter Druck gesetzt, doch mitzumachen. Sie müssen später aber fertige Verträge unterzeichnen, bei deren Aushandlung sie nicht dabei waren. Damit werden die Regierungen und die Parlamente bremsender Staaten ausgetrickst. Es dürfte somit für Staaten schwieriger werden, irgendwo nicht mitmachen zu wollen. Mit der "Flexibilisierung" wird somit ein eigentlicher Zentralisierungsmotor in die EU eingebaut. (2) Die Deutsch-Französische Achse wird gestärkt, da diese der EU ihr Integrationstempo aufdrängen kann. (3) Die sich schneller integrierenden Staaten bilden innerhalb der EU einen hegemonialen Block.
Schutzheilige des "Vereinigten Europa"
Der Papst will die Mystikerin Birgitta von Schweden (1303 - 1373) zur Schutzheiligen des "Vereinten Europa" machen. Sie hinterliess sieben Bücher und einen eigenen Orden. Sie ist, weil sie selber oft auf Pilgerreisen war, die Patronin der Pilger. Heiliggesprochen wurde sie bereits 1391 von Papst Bonifatius IX. Die Ehre soll Birgitta zukommen, weil sie zu Beginn der 80er Jahre die Stossgebete der streikenden polnische Arbeiter im Himmel erfolgreich verstärkt und so der Gewerkschaft Solidarnosc den Sieg bereitet habe. Spiegel. 3.97
Abbau des Wohlstandsgefälles?
Die EU-Kommission hat Anfangs November einen ersten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU veröffentlicht. Die Untersuchung beleuchtet den Zeitraum zwischen 1983 und 1993 und kommt zum Schluss, dass das Wohlstandsgefälle zwischen den reichsten EU-Ländern und den ärmeren Mitgliedern verringert wurde. Den vier ärmsten Ländern, nämlich Irland, Spanien, Portugal und Griechenland sei es gelungen, ihr Pro-Kopf-Durchschnittseinkommen innerhalb von zehn Jahren von 65% auf 75% des Gemeinschaftsdurchschnittes zu erhöhen. Ob diese Angleichung wegen oder trotz der EU erfolgte, darüber wurden keine Untersuchungen angestellt. Dem Bericht ist zudem zu entnehmen, dass der Unterschied zwischen der reichsten Region, Hamburg, und den ärmsten südländischen Provinzen gleich geblieben ist: In Kaufkraftparitäten gerechnet, unterschied sich der Wohlstand sowohl 1983 als auch 1993 um den Faktor 4,5 bis 4,8. Zudem wiesen die zehn reichsten Regionen in der EU 1983 gegenüber dem EU-Durchschnitte einen Vorsprung von 54% auf, der 1993 auf 58% gestiegen ist. Die ärmsten Regionen lagen 1983 um 56% unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt, ein Gefälle das sich 1993 auf bloss 52% verminderte. NZZ.7.11.96.
Kein EU-Innereien-Verbot
Bestimmte Innereien von Rindern, Schafen und Ziegen dürfen in der EU weiterhin für die Herstellung von Tierfutter verwendet werden, wie eine Mehrheit der EU-Agrarminister entschieden hat. Die Minister von zehn EU-Ländern stimmten gegen einen Vorschlag der EU-Kommission, Teile mit einer besonders hohen BSE-Infektionsrisiko (Hirn oder Milz) für die Verarbeitung zu verbieten. NZZ.19.12.96.
Arbeitslosigkeit
Im November 1996 wies Spanien mit 22,3 Prozent den höchsten Prozentsatz an Arbeitslosen auf. In Finnland lag die Quote bei 15,3, in Frankreich bei 12,5, in Irland - oft als EU-Wirtschaftswunderland gefeiert - bei 11,9. In Schweden bei 10,1, in Belgien bei 9,5 und in Deutschland bei 9,3 (jetzt bei 12,2). Vom November 1995 bis November 1996 stieg sie in Deutschland von 8,5 auf 9,4 und in Frankreich von 11,8 auf 12,5 %. Im gleichen Zeitraum hat sie in Grossbritannien, den Niederlanden, Dänemark, Finnland, Belgien und Irland abgenommen. TA. 11.2.97. Mitte Dezember 96, am EU-Gipfeltreffen in Dublin, blieben die Differenzen auf dem Gebiet der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit weiterhin gross. Die EU-Chefs begnügten sich mit der Verabschiedung einer weiteren Absichtserklärung zur Beschäftigungsförderung. NZZ.16.12.96.
Holländische WWU-Kritik
In den Reihen der holländischen sozialdemokratischen Regierungspartei PvdA werden kritische Stimmen zur Währungsunion (WWU) laut. Einige der Vordenker der Partei haben ein Manifest von 70 Ökonomen mitunterzeichnet, das vor steigender Arbeitslosigkeit und sozialen Spannungen als Folge der Qualifikationsbemühungen für die Währungsunion warnt. Paul Kalma, Direktor der Parteistiftung Wiardi Beckmann, warnt, dass der Euro zu einer Spaltung Europas, sozialen Spannungen und dem Wiederaufleben nationalistischer Strömungen führen könnte. "Als sich selbst respektierender linker Intellektueller kann man kaum mehr enthusiastisch sein über Europa", heisst es in einer in der Stiftungs-Zeitschrift "Sozialismus und Demokratie" veröffentlichten Studie. Obwohl die EU-Skepsis in der sozialdemokratischen Partei auf dem Vormarsch ist, hat diese bisher noch keinen Einfluss auf den offiziellen Kurs der Partei. Berner Bund, 24.2.97.
Stabilitätspakt
Nach langwierigen Verhandlungen wurde am EU-Gipfel in Dublin der von Deutschland geforderte Stabilitätspakt beschlossen. Dieser verpflichtet die Teilnehmer der für 1999 geplanten Währungsunion auch nach der Einführung des Euro auf eine stabilitätsorientierte Finanzpolitik. Andernfalls drohen saftige Geldbussen. Die EU-Staaten haben sich darauf verpflichtet, dass der jährliche Fehlbetrag in der Staatskasse nicht mehr als 3% des Bruttoinlandproduktes (BIP) sein darf. Diese dürfen nur im Falle einer Rezession oder bei ausserordentlichen Ereignissen (Naturkatastrophen) überschritten werden. Zu diskutieren gab die Definition des Wortes "Rezession". Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass die 3% Regel dann gelten muss, wenn der BIP-Rückgang in einem Jahr weniger als 0,75% beträgt. Geschieht dies nicht, muss der Rat Sanktionen beschliessen (gemäss Artikel 104 c, Absatz 11, EU-Vertrag), und zwar zuerst in Form einer unverzinslichen Einlage. Diese Sanktion, betragsmässig mindestens 0,2% und maximal 0,5% des BIP, wird nach zwei Jahren in eine Geldbusse umgewandelt, wenn das betreffende Haushaltdefizit weiterhin übermässig bleibt. Liegt der BIP-Rückgang zwischen 0,75% und 2%, hat der Rat grösseren Spielraum. Das Land kann nur dann bestraft werden, wenn keine besonderen Umstände wie ein besonders abrupter Abschwung vorliegen. Bei einem Rückgang von mehr als 2% liegt eine Rezession vor. Sanktionsmöglichkeiten fallen weg. Neben dem Stabilitätspakt wurden in Dublin auch der EWS II als Nachfolgesystem für das geltende Europäische Währungssystem (EWS) abgesegnet. Es soll die Währungsbeziehungen zwischen den Euro-Staaten und den anderen EU-Staaten regeln. NZZ.14/15.12.96
Nato-Annäherung
Die Schweiz trat Mitte Dezember 96 dem Nato-Programm "Partnerschaft für den Frieden" bei. Laut BR Cotti behalte die Schweiz ihrer bewaffneten Neutralität bei. Die Teilnahme erlaube es der Schweiz, im Rahmen dieser Leitlinie ihre "ganze Bereitschaft zum Dialog, zur Öffnung und zur Solidarität" unter Beweis zu stellen. Das Engagement in der OSZE und in der Partnerschaft für den Frieden sei ein Beleg für den Willen der Schweiz, sich zu öffnen und ihre Teilnahme und Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft zu demonstrieren. Womit Cotti zu verstehen gab, wo für ihn die internationale Staatengemeinschaft aufhört! TA. 12.12.96.
Eurofor steht
Anfangs November ist in Florenz die von den Mittelmeerländern Spanien, Portugal, Frankreich und Italien getragene terrestrische Eingreiftruppe Eurofor offiziell konstituiert worden. Sie umfasst rund 5000 Soldaten. Ihre Aufgaben bestehen laut offiziellen Sprachregelungen in operativen Aktionen humanitärer und friedenssichernder Art und anderen kurzfristigen Einsätzen in Krisengebieten. Eurofor hat ihr Hauptquartier in Florenz und ist der Westeuropäischen Union (WEU) unterstellt. Über die Teilnahme an Operationen der Nato und der Uno wird von Fall zu Fall entschieden. Der italienische Verteidigungsminister Andreatta erklärte, es gehen nicht darum, im Mittelmeer die Beziehungen zwischen Nord und Süd zu militarisieren. Nicht allein Italien stehe indessen unter einem verstärkten Ansturm von Einwanderern aus Afrika im allgemeinen und Nordafrika im besonderen. NZZ.11.11.96
EU und Demokratie
Am Euroforum 96 in Genf wurde in einem Seminar auch über das Thema "EU versus Demokratie?" debattiert. Die Fragestellung wurde von Mario Soares, dem ehemaligen Präsidenten Portugals als Provokation aufgefasst: "Die EU verkörpere doch die Demokratie - was denn sonst?" Der Ausspruch sagt so wenig über den demokratischen Gehalt der EU-Konstruktion, wie sie viel über das Demokratieverständnis von Soares aussagt. Der Bund. 25.11.96
Europa killer ambientale.
Secondo un dossier di Greenpeace pubblicata da EuropaMagazin, giornale per la democrazia diretta, l'autodeterminazione et la collaborazione internationale, l'attuale politica dell'UE è sempre meno ecologica. Alle belle dichiarazioni di principio ambientaliste fa fronte une pratica minimalista che viene guistificata dalle necessità della crescita economica ad ogni costo. In particolare, l'UE mette il pacco sopratutto sulla costruzione di autostrade (12'000 km nuovi!) " uno dei metodi più cari per creare posti di lavoro", secondo Ken Gwilliam della Banca Mondiale. "Come ecologista politica in Europa, posso sole tentare di limitare i passi indietro", dice la verde Hiltrud Brever.
Kleinstaaten nicht vertreten
Im Januar wurde der Spanier Gil-Robles als neuer Präsident des EU-Parlamentes gewählt. Er ersetzt den SPD-Politiker Klaus Hänsch. Seit 1989 rotiert das Präsidentenamt auf Grund einer Absprache zwischen den Sozial- und den Christlichdemokraten, den beiden dominierenden Fraktionen in Strassburg. Die Wahl erfolgt jeweils für zweieinhalb Jahre. Kleinere Parteien kommen nicht zum Zug, Abgeordnete aus kleineren Mitgliedstaaten auch nicht. So muss man bis 1982 zurückgehen, um einen Präsidenten zu finden, der nicht aus einem der grossen EU-Länder stammt. NZZ.15.1.97
WWU-Beitritt - Experten zeigen sich kritisch
Schweden, befürchtet eine schwedische Expertengruppe von universitären Nationalökonomen, hätte von der Währungs- und Wirtschaftsunion (WWU) wirtschaftliche Nachteile zu erwarten. Es könnte in der WWU keine eigenständige Währungspolitik mehr betreiben, was immer dann, wenn sich die Konjunktur des Landes asynchron zu jener Resteuropas entwickle, fatale Folgen für die Binnenwirtschaft haben könnte. Die Kommission äussert die Vermutung, dass der schwedische Arbeitsmarkt noch zu wenig flexibel ist, um in einem Regime fixer Wechselkurse konjunkturelle Schocks ausreichend abfedern zu können. Eine Eingliederung in die WWU sei mit beträchtlichen finanzpolitischen Risiken verbunden. Nach Meinung der Kommission könnte ein Schrumpfen der Produktion und ein weiteres Anziehen der Arbeitslosigkeit - bei fixem Wechselkurs - verheerende Konsequenzen für den öffentlichen Haushalt haben. NZZ.5.11.96
Druck auf liberale Drogenpolitik
Die weltweit bekannte Toleranz der niederländischen Drogenpolitik gerät immer stärker unter Druck. Seit dem Amtsantritt des französischen Präsidenten Chirac, der die Drogenbekämpfung zu einer Hauptpriorität erhoben hat, wurden die Niederlande von der französischen Regierung zum Sündenbock in drogenpolitischen Fragen gestempelt. Die holländische Regierung gab dem Druck nach und hat im Herbst 95 bereits die Halbierung der Zahl der "Koffieshops" angekündigt. Seit dem 1. Oktober 96 gelten verschärfte Strafen, auch für den Besitz weicher Drogen, deren tolerierte Menge von 30 auf 5 Gramm vermindert wurde. Auch für die weitverbreitete Hobbyzucht von Hanf hat die Justiz im September einen detaillierten Strafkatalog publiziert. Bei bis zu fünf Pflanzen kann ein erwischter Balkongärtner noch mit einer polizeilichen Verwarnung davonkommen. Darüber hinaus sind Geldbussen von 40 bis 100 Franken pro Pflanze zu zahlen, und ab 100 Hanfstengeln droht sogar eine Gefängnisstrafe. Diese Massnahmen genügen den Franzosen jedoch nicht. Auf Betreiben der Franzosen und unter Mitarbeit der irischen Präsidentschaft haben EU-Beamte ein Papier erstellt, das die Harmonisierung des Kampfes gegen die Drogensucht und den Drogenhandel anstrebt. Die EU-Länder sollen sich verpflichten, ihre nationalen Gesetze aneinander anzupassen. Diese Bestrebungen wurden zwar von Holland vorerst mitgetragen. Als sich aber herausstellte, dass eine Mehrheit der Mitgliedsländer den in alter EU-Tradition ziemlich vagen Formulierungen eine Interpretation zumassen, die mit der holländischen Duldungspolitik unvereinbar ist, begannen Experten in Den Haag die Alarmglocke zu läuten. Dem EU-freundlichen Holland stellt sich nun die Frage, ob es eine künftige Integration in der Drogenfrage durch ein Veto blockieren soll. NZZ.28.11.96
Schengenland wächst
Mitte Dezember sind die skandinavischen EU-Länder dem Schengener Abkommen über den freien Grenzverkehr beigetreten. Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichneten in Luxemburg die Beitrittsdokumente. Die durch das Abkommen vorgeschriebene Vereinheitlichung des Asylwesens und der Visumsbestimmungen führen z.B. im Falle Schwedens dazu, dass die Liste über Länder mit Visumszwang um 36 auf 128 erweitert werden muss - ouverture oblige. Norwegen und Island schlossen Assoziierungsabkommen mit den Schengener Vertragsstaaten. Die Unterzeichnung der Abkommen wird allerdings keine sofortige Auswirkungen für Reisende haben. Die neu beigetretenen Staaten werden den Vertrag möglicherweise erst 1999 oder 2000 umsetzen. Bis dahin müssen auch Wege gefunden werden, die skandinavischen Länder an den bereits überlasteten Informationscomputer des Schengener Abkommens zuzuschliessen. NZZ.20.12.96. Mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP beschloss das österreichische Parlament am 13. 12. 96, den Schengen-Vertrag zu ratifizieren. NZZ.14/15.12.96
EU-Binnenmarkt gescheitert
Laut dem Obmann des Tiroler Transitforums, Fritz Gurgiser, ist das Konzept des europäischen Binnenmarktes gescheitert. Seinerzeit sei versprochen worden, dank dem Binnenmarkt würden 4 Millionen Arbeitsplätze entstehen; statt dessen seien 3 Millionen verlorengegangen. Die Politik sei handlungsunfähig geworden, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen seien auf die Industrie ausgerichtet, während deren Steueraufkommen zulasten der Klein- und Mittelbetriebe ständig sinke. In dieser Perspektive sieht Gurgiser auch das Projekt der transeuropäischen Netze, zu denen Verkehrsachsen zählen. Diese Hochleistungsrouten ermöglichen es laut Gurgiser den Grossbetrieben, Arbeitsplätze auszulagern. In der von kleinräumigen Strukturen durchzogenen Alpenregionen gerate man damit unvermeidlicherweise in einen Wettbewerbsnachteil. NZZ.26.11.96
Drohungen
Der japanische Autohersteller hat mit Produktionsverlagerungen auf das europäische Festland gedroht, falls Grossbritannien (GB) nicht der Währungsunion beitrete. Alan Marsh, stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender von Toyata Motor Europa, hat in "The Times" sich klar ausgedrückt: "Wenn die Euroskeptiker das Referendum durchsetzen und GB sich für einen Austritt aus der EU entscheidet, wird das für Toyota schwerwiegende Konsequenzen haben". Toyota beschäftigt in GB 2300 Angestellte und hat dort bisher 117 000 Fahrzeuge pro Jahr hergestellt - 75 % davon für den Export. Berner Bund. 31.1.97
Holländische Koalition für ein anderes Europa
Auch in Holland beginnen sich öko-linke EU-Kritiker langsam zu regen. Neulich wurde eine "Holländische Koalition für ein anderes Europa" (Dutch Coalition for a Different Europe) gegründet. Die Koalition wurde bereits tätig und half eine Aktion zur Unterstützung der Alpeninitiative in Amsterdam zu organisieren. Auf dem Dam Platz in Amsterdam wurde der Alpeninitiative-Berg aufgeblasen und gegen die Transportpolitik der EU protestiert. Die Koalition gibt zudem das Bulletin "The Other Voice" heraus. Dieses wird aus Kostengründen per E-Mail verschickt. Bestellungen erfolgen bei der folgenden Adresse: ander.europa@xs4all.nl. Die Zielrichtungen der Bewegung können auf dem Internet eingesehen werden: http://www.snore.org/different-europe/
Deutsch-französische "Verteidigungs"kooperation
Der deutsch-französische Sicherheits- und Verteidigungsrat hat unter dem Vorsitz von Präsident Chirac und Bundeskanzler Kohl beim letzten Gipfeltreffen in Nürnberg am 12. Dezember 1996 ein Strategiepapier verabschiedet, das zu einer engeren Koordination der "Verteidigungspolitik" der beiden Länder und längerfristig zu einer eigenen "europäischen Verteidigungsidentität" führen soll. Das Papier sieht namentlich eine Absprache zwischen den beiden Ländern bei Einsätzen in externen Krisengebieten vor. Ob Frankreich auch seine auf bilateralen Abkommen beruhenden militärischen Alleingänge in Afrika zuerst besprechen will, ist noch unklar. Deutschland ist jetzt bereit, eine Diskussion über die anlässlich der letzten Atomtests von Frankreich vorgeschlagene "konzertierte atomare Abschreckung" zu führen. Gleichzeitig wird aber die Priorität des amerikanischen Schutzschildes betont. Bonn und Paris unterstreichen die fortdauernde Notwendigkeit der Territorialverteidigung und der Allianzverpflichtungen. Die neue französische Berufsarmee wird sich also nicht exklusiv auf ihre für internationale Einsätze konzipierten Eliteeinheiten beschränken können. NZZ.27.1.97
Freie Schweizer Wirtschaft
Eine Studie, die von der Heritage Foundation in Zusammenarbeit mit dem "Wall Street Journal" durchgeführt wurde, erstellte einen "Index of Economic Freedom". Die Autoren der Studie kamen dabei zum Ergebnis, dass Hongkong weltweit die freieste Wirtschaft hat. Gefolgt wird Hongkong von Singapur, Bahrain, Neuseeland, der Schweiz, den USA, Grossbritannien und Taiwan. In Europa ist die Schweiz vor Grossbritannien und Holland das wirtschaftlich freieste Land. Deutschland kommt unter den in der Studie erfassten Ländern weltweit auf Rang 20. Berücksichtigt wurden bei der Errechnung des "Freiheitsindex" zehn Faktoren, wie Steuern, Geldpolitik, öffentliche Ausgaben, Schwarzmarktumfang. Der Bund. 16.12.96.
EUphoriker wandelt sich zum WWU-Kritiker
Eigentlich möchte Beat Kappeler der EU beitreten. Aber die Währungsunion (WWU) qualifiziert er als Fehlkonstruktion, die notwendigerweise regionale Arbeitslosigkeit bringen werden, weil die Mitgliedstaaten nicht mehr in der Lage sind, auf wirtschaftliche Schocks mit einem differenzierten Währungskurs zu reagieren. Die Mobilität der betroffenen Arbeitskräfte werde hingegen im sprachlich und kulturell vielkammerigen Europa - im Unterschied etwa zu den USA - gering sein. Da es jedoch undenkbar sei, dass die Schweiz heute mit einem Währungsunions-Dispens aufgenommen würde, kommt Kappeler zum Schluss: "Die Schweiz kann nie in die EU eintreten". NZZ.17.11.97
Drohungen
Die EU-Kommission droht erstmals Deutschland und Italien mit massiven Geldstrafen, weil diese Länder geltendes EU-Recht nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Die EU-Kommission hat beschlossen, künftig ein Zwangsmittel anzuwenden, das ihr seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags (1993) zur Verfügung stünde, bisher aber nicht in Betracht gezogen wurde. In sämtlichen Fällen geht es um Umweltrichtlinien, die von den EU-.Mitgliedländern zwischen 1990 und 1993 gemeinsam beschlossen wurden. Deutschland hat trotz einer ersten Ermahnung durch den EU-Gerichtshof drei Richtlinien zum Grund-, Oberwasser- und Vogelschutz nicht in eigene Verordnungen umgesetzt. Die Kommission beantragt nun, Bonn für jeden weiteren Tag der Säumigkeit mit Bussen von jeweils 264 000 Ecu (ca. 450 000 Fr.), 158 400 Ecu und 26 400 Ecu zu belegen. Die Bussen müssen laut Artikel 171 des Maastrichter Vertrags vom EU-Gerichtshof abgesegnet werden. Das Verfahren dauert ca. 18 Monate. Wieviel von den Drohungen schliesslich übrig bleibt, ist abzuwarten. Jedenfalls erlaubt die Episode es der EU, sich als Garant von Umweltschutz hinzustellen. TA, 28.1.97. In Bonn wurden Anfang des Jahres die noch nicht umgesetzten Richtlinien aufgespürt und gezählt: bei 127 Richtlinien ist Bonn im Verzug. Daran sei das föderale System der Bundesrepublik schuld, sagt Bundeskanzler Kohl. Viele EU-Richtlinien würden in deutsches Recht eingreifen, über das die Länder mitbestimmen. So will den Bonn bei Verzögerungen, die auf den Widerstand der Länder zurückzuführen sind, bei allfälligen Strafen auf diese zurückgreifen. Der Spiegel. 5. 97.
Spanische Anti-Maastricht-Bewegung
Zirka 10 000 Personen manifestierten Mitte Dezember in Madrid gegen den Maastrichter-Vertrag. Es handelte sich um die erste gesamtspanische Mobilisierung gegen den EU-Integrationsprozess. Die Kundgebung wurde von der "Plattform gegen das Maastrichter-Europa und die wirtschaftliche Globalisierung" organisiert. Die Plattform umfasst 350 Gruppierungen aus gewerkschaftlichen, pazifistischen und umweltpolitisch-engagierten Kreisen. (Adresse: Aedenat, Campomanes, 13, 28013 Madrid)
EU-Gerichtshof weist GB-Klage zurück
Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat Mitte November eine Klage Grossbritanniens abgelehnt. London hatte beantragt, die ganze Richtlinie 93/104 zur Arbeitszeitgestaltung vom 23. November 1993 als nichtig zu erklären. Die EU-Richtlinie, die seinerzeit gegen die Stimme der Briten erlassen worden war, regelt verschiedene Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Dazu gehören die Beschränkung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden und die Begrenzung der Nachtarbeit auf acht zusammenhängende Stunden pro Nacht. Zudem enthält die Richtlinie Bestimmungen über Pausen (bei mehr als sechs Stunden Arbeit), tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (von elf Stunden bzw. einem Tag) sowie einen bezahlten Jahresurlaub von vier Wochen. Der Inhalt der Richtlinie, der drei Jahre nach der Verabschiedung in nationales Recht umgesetzt sein sollte, stützt sich auf Art. 118a des EU-Vertrags. Der EU-Gerichtshof stellte fest, dass die gewählte Rechtsgrundlage richtig sei und dass Mindestvorschriften durchaus über das in einem der Mitgliedstaaten festzustellenden bescheidensten Schutzniveau hinausgehen können. Nur in einer Beziehung schiesst nach Ansicht des EU-Gerichtshofes die Richtlinie über das Ziel hinaus: Dem Sonntag eine besondere Gesundheits- und Arbeitsschutzfunktion zuzuschreiben sei nicht zulässig. NZZ.13.11.96
EUwila
Die italienischen Milchproduzenten machten Ende Januar mobil. Obwohl die italienische Milchproduktion nur 2/3 der Inlandnachfrage deckt, wurden diejenigen italienischen Milchproduzenten bestraft, welche die von der EU zugestandenen Quoten überschritten. In den letzten Jahren wurden die Strafen für die Quotenüberschreitungen vom italienischen Staat bezahlt. Nach einer Weisung des EU-Gerichtshofes müssen diese künftig aber von den Produzenten berappt werden. Die Produzenten sind darob erbost, sie schieben die Verantwortung aber vor allem Rom zu, weil Rom die Quoten falsch ausgehandelt habe. NZZ.25/26.2.97.
Direkte Demokratie lebt
In Italien können von der 500 000 Stimmberechtigten Volksabstimmungen über bestehend Gesetze verlangt werden. Auch Regionalparlamente können Referendumsabstimmungen verlangen. Kommt ein Referendumsbegehren zustande, muss das Volk innerhalb einiger Monate darüber abstimmen, ausser das Parlament ändert das in Frage gestellt Gesetz in dieser Zeit von sich aus, oder das Verfassungsgericht bezeichnet das Begehren als verfassungswidrig. Im Augenblick sind 30 Referendumsbegehren in Italien hängig. 12 wurden von Relgionalparlamenten eingebracht und zielen vor allem auf eine administrative Dezentralisation Italiens. Die anderen 18 sind das Werk der Referendumsbewegung, deren hauptsächliches Ziel die Zerstörung der "Parteienherrschaft" ist. Wenn der Oberste Gerichtshof die 30 Referendumsbegehren als verfassungskonform befindet, werden die Italienerinnen und Italiener über die Referenden noch bis zum Sommer zu befinden haben. NZZ.9.1.96.
Einbürgerungsrecht
Die Unesco-Kommission und das Basler Europa-Institut haben an einer Tagung die Einbürgerungspraxis der Schweiz einer kritischen Prüfung unterzogen. Die heutigen Einbürgerungs-Hürden werden nicht nur im Widerspruch zu mehreren Normen eine neuen Konvention des Europarats stehen, sondern auch den gesellschaftspolitischen Interessen der Schweiz zuwiderlaufen. 57 Prozent der Ausländer in der Schweiz wurden in der Schweiz geboren oder leben schon seit mehr als zehn Jahren hier. Es bleibt zu hoffen, dass in einem nächsten Anlauf Erleichterungen im Einbürgerungsrecht in der Volksabstimmung durchkommen, da bei der letzten Abstimmung 1994 die Vorlage nur am Ständemehr scheiterte. NZZ.16.12.96
Produktionsverlagerungen
Eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelstages zeigt, dass die deutschen Unternehmen weiterhin rege investieren, allerdings nicht im EU-Land Deutschland, sondern im Ausland. In jüngerer Vergangenheit übertrafen die deutschen Engagements im Ausland regelmässig die ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland. In jüngster Zeit schien es gar, als würden die ausländischen Investoren an Deutschland vorbeigehen. NZZ.13.12.96
Inselspital
Anlässlich der Jahrestagung 1996 der Vereinigung des Schweizerischen Import- und Grosshandels überbrachte als Gastredner Bundespräsident Delamuraz eine "Botschaft der Offenheit". Er gab seine Besorgnis über zunehmende isolationistische Tendenzen in der Schweiz zum Ausdruck. Die Rückkehr zur Schliessung der Grenzen und zum Protektionismus gingen einher mit äusserst gefährlichen nationalistischen Strömungen. Die Abschottung stelle keinen Ausweg dar, vielmehr hiesse eine Isolation der Schweiz, das Land zum Tod zu verurteilen. Jene Exponenten, die immer noch an eine "Insel Schweiz" glauben, verwies der Bundespräsident an das Berner Inselspital. NZZ.30.11/1.12.96.
28. Mai - europäischer Aktionstag für Beschäftigung
Die europäische Gewerkschaftsbund erklärte den 28. Mai 1997 zum "europäischen Aktionstag für Beschäftigung". Eine starke Mobilisierung soll nicht nur mehr Handeln der Regierungen bewirken, sondern auch Einfluss auf die Maastricht-II Runde nehmen. Dazu verlangen der EGB mehr Macht für die EU, damit sie eine wirksame Rolle bei der Beschäftigungspolitik spielen könne. EGB.Pressedienst.8.97
Gen-Mais
Die EU-Kommission hat Mitte Dezember 96 beschlossen, den von Ciba-Geigy gentechnisch entwickelten Bg-Mais in der EU für den Anbau und den Import freizugeben. Dies, obwohl noch im Juni 13 EU-Mitgliedländer gegen die Bewilligung des Gen- Maises gestimmt hatten. Nur Frankreich, wo das Patent angemeldet worden war, votierte damals dafür - Deutschland enthielt sich der Stimme. Da die EU-Staaten sich nicht einigen konnten, lag der Ball schliesslich bei der EU-Kommission. Diese setzte Auschüsse ein, die zum Schluss kamen, der Ciba-Mais sei für die Ernährung von Mensch und Tier unbedenklich. Die EU-Kommission sah sich dadurch legitimiert, den Willen von 13 EU-Mitgliedländern zu übergehen. Womit sich erneut zeigte, dass die EU ein Instrument der Multis ist - und nicht ein Mittel, um im Dienste der Gesundheit und der Umwelt in internationaler Zusammenarbeit Probleme zu lösen! TA, 19. 12.96.
EWR - 800 Erlasse ohne Mitentscheidung übernommen
Die EWR-Staaten mussten seit dem Inkrafttreten des EWR vor drei Jahren bereits 800 Erlasse Brüssels übernehmen - ohne bei deren Ausarbeitung mitentscheiden zu können. Die drei EFTA-Länder haben noch nie von der Schutzklausel Gebrauch gemacht - wohl aber die EU: Sie hat bei norwegischem Lachs, der in ihrem Urteil zu Dumping-Preisen in die EU geliefert wurde, hinter dieser Klausel Schutz gesucht. NZZ.1/2. 3. 97
Es geistert
"Wir geben uns derzeit alle Mühe, 1999 von Anfang an in der Europäischen Währungsunion (WWU) mit dabeizusein, nicht nur weil Italien immer zutiefst vom europäischen Geist beseelt war und zu den sechst Gründungsmitgliedern der Gemeinschaft gehört. Wir sind auch davon überzeugt, dass die Zugehörigkeit zur Wirtschafts- und Währungsunion unserem Land ebenso wie Europa guttun wird." "Die Italiener glauben an Europa, inbrünstiger noch als Franzosen und Deutsche." (Carlo A. Ciampis Gründe für die Teilname seines Landes an der Währungsunion, Ciampi ist Italiens Minister für Wirtschaft und Finanzen, Spiegel, 6/1997) Dabei ist die italienische Begeisterung für die WWU rational nicht besonders nachvollziehbar. Das Ausscheren aus dem Europäischen Währungssystem im Jahre 1992 erwies sich für die italienische Konjunktur als segensreich. Eine neue Einbindung wird die italienische Wirtschaft auf die Dauer - auch abgesehen von den Anstrengungen, die zur der Erfüllung der Konvergenzkriterien unternommen werden - belasten. Das politische Agieren entgegen der eigenen Interessen kann nur wie folgt erklärte werden: (1) Der Staatsapparat erhofft sich von der WWU Brüsseler Geld, da der Finanzausgleich in der WWU massiv ansteigen muss. (2) die Unternehmer kümmern sich nicht um die Volkswirtschaft, sondern sehen nur die betriebswirtschaftlichen Vorteile der WWU (Transaktionskosten und etwas tiefere Zinsen) und (3) die Bürgerinnen und Bürger kennen die Zusammenhänge zuwenig. Da die Betriebswirtschaftler und der Staatsapparat gegen die Bevölkerung zusammenhalten, können die entsprechenden Informationen nicht durchsickern.
Flaue Binnennachfrage
Wie in den vergangenen Jahren ist der verhaltene Gang der schweizerischen Wirtschaft vor allem der schwachen Binnennachfrage zuzuschreiben. Die Aussenwirtschaft trägt sich demgegenüber gut. Zwar wirkte sich die durch die Einhaltung der Maastrichter Kriterien sinkende Nachfrage nach Investitionsgütern der westeuropäischen Industrieländer auch hier dämpfend aus. Die Zuwachsrate der Ausfuhren dürfte 1997 aber immer noch im Rahmen von 4% liegen. Gestützt wird das Wachstum der Exporte durch den schwächeren Franken. Demgegenüber wird der private Konsum in der Schweiz weiterhin stagnieren. Für 1997 wird mit einer Abnahme dieser mit Abstand wichtigsten Komponente des Bruttoinlandprodukts um 0.3% ausgegangen (SBG). NZZ.25.2.97
Das grosse Fressen
Österreichische Spitzenpolitiker, die in der Schweiz vor allem durch ihre EU-Propaganda auffallen, pflegen die angeblich segensreichen Auswirkungen des EU-Beitritts ihres Landes u.a. durch das starke Anwachsen der Auslandsinvestitionen zu belegen. Dabei vergessen sie darauf hinzuweisen, dass diese Investitionen im allgemeinen nicht dazu dienen, Produktionsstätten in Österreich aufzubauen und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Die meisten Investitionen dienen dazu, österreichische Firmen aufzukaufen und entsprechend zu rationalisieren (Arbeitsplatzverluste!). Beim Investitionsfluss ist vor allem deutsches Kapital aktiv (85% der Investitionen). "Tatsächlich vergeht derzeit in der Alpenrepublik kaum eine Woche, ohne dass neue Übernahmepläne durch ausländische Unternehmen bekannt werden. ... Anker, Vöst-Alpine und die Salinen sind nur der jüngste Zwischengang in einem grossen Fressen, für das der Tisch 1995 mit Österreichs EU-Beitritt gedeckt wurde." (Spiegel, 9/1997, S. 180). Der Ökonome Andreas Wörgötter weist im Spiegellartikel darauf hin, dass man nicht von einem Ausverkauf der österreichischen Wirtschaft sprechen könne "weil es ja nicht um Ladenhüter geht, die am Ende einer Saison verscherbelt werden, sondern um Rosinen." Nachdem EU-Beitritt verläuft die Wertschöpfung in Österreich somit u.a. durch einen Verkauf der besten Unternehmungen an die Deutschen. Das Verscherbeln der österreichischen Betriebe droht Kapitalbasis und Know-How der Alpenrepublik längerfristig erodieren zu lassen. Spiegel, 9/1997, S. 180.
Veranstaltungen
Europäische Frauensommerakademie 1997, Samstag- Samstag 9. - 16. August 1997 Mit Gret Haller, Heidemarie Langer, Fatima Mernissi, Aruna Gnanadasson, Irina Siklova, u.a. Leitung: Reinhld Traitler, Elisabeth Raiser, Irina Gruschewaja, Mihaela Rabu, Flois Knolle Hicks, S. Schunter-Kleemann, Teny Simonian, Eva Quistorp, u.a. Evangelisches Tagungs- und Studienzentrum, Postfach 8708 Männedorf, Tel. 01 921 71 11, Fax: 01 921 71 10.
EWR-Initiative
Die Parlementskommission taxierte die EWR-Initiative als "gutgemeint". Den Parlamentariern dürfte wohl bekannt sein, dass der EWR als Satellisierungsvertrag betrachtet werden muss, da die Schweiz alle EWR-betreffenden Regelungen der EU ohne Mitentscheidungsmöglichkeiten hätte übernehmen müssen. Bisher hätten 800 Verordnungen und Richtlinien umgesetzt werden müssen. Was am Wunsch nach der Satellisierung der Schweiz durch die EU "gutgemeint" sein soll, müsste noch erklärt werden. TA.6.3.97
Nahrungsmittelpreise und Kaufkraft
Eine Untersuchung von Eurostat, dem Statistischen Amt der EU, die sich auf 1995 bezieht, weist darauf hin, dass Essen, Trinken in der Schweiz durchschnittlich um 41% teurer ist als in der EU. Die Lebensmittelpreise sind in den untersuchten Ländern mit der Kaufkraft korreliert: je höher die Kaufkraft, desto höher die Preise. Angesichts des hohen Pro-Kopf-Einkommens in der Schweiz, gibt der durchschnittliche Schweizer trotz der hohen Preise prozentual weniger für Lebensmittel aus als der durchschnittliche EU-Europäer - was die euronationale Presse in der Schweiz gewöhnlich zu erwähnen vergass. NZZ.26.2.97
WWU verschärft Arbeitslosigkeit
Die "Fortschritte" der wirtschaftlichen EU-Integration werden gewöhnlich mit dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit gerechtfertigt. Das Binnenmarktprojekt etwa führte aber, empirisch leicht nachweisbar, zu einem Ansteigen der Arbeitslosigkeit in der EU. Die Währungs- und Wirtschaftsunion (WWU) wird ebenfalls mit dem Arbeitsplatzargument angepriesen, obwohl schon jetzt klar ist, dass es die Arbeitslosigkeit ansteigen lassen wird: "Die Währungsunion wird nicht zu einer Lösung des Beschäftigungsproblems in Europa beitragen, sondern es tendenziell verschärfen. Weil das elegante Instrument des Wechselkurses nicht mehr zur Verfügung steht, können interregionale Verzerrrungen der relativen Preise nur durch entsprechende Lohnanpassungen abgebaut werden. Auf hinreichende Lohnanpassung ist aber nicht zu rechnen, weil die politische Verantwortlichen es nicht wagen, sich des Themas einer durchgreifenden Deregulierung der Arbeitsmärkte ernsthaft anzunehmen. Bleibt es dabei, so werden sich mikroökonomische Effizienzgewinne aus vertiefter Marktintegration in einer weiter ansteigende Arbeitslosigkeit in Europa übersetzen." Manfred J.M. Neumann, NZZ.25.26.1.97 Daraus kann man ersehen, dass die Folge der Einführung der WWU in einem Ansteigen der Arbeitslosigkeit und einer höheren Deregulierung der Arbeitsmärkte bestehen wird - mit entsprechendem Druck auf die Löhne, auf die Sicherheit der Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen.
Stempelmaschine
Der österreichische Wirtschaftsminister Hannes Farnleitner qualifizierte die Rolle Österreichs während des EWR-Jahres wie folgt: "In einem Jahr EWR, als Regierung und Parlament zu einer Stempelmaschine fremden Willens wurden, ...". Für diese angemessene Einschätzung des EWR danken wir dem Wirtschaftsminister herzlich. Berner Bund, 22.2.97.
Freihandel erweitert
Der Freihandel zwischen der Schweiz, der EFTA, der EU und den mittel-und osteuropäischen Staaten wird 1997 erweitert. Auf Anfang 1997 wird der Freihandelsraum EU-EFTA zunächst durch Bulgarien, die Slowakische und die Tschechische Republik, Slowenien und Rumänien erweitert. Estland, Lettland, Litauen, Ungarn und Polen sollen im Verlaufe des Jahres dazustossen. Die technische und administrative Anwendung der Ursprungsregeln für die Firmen und die Zollverwaltung werden vereinheitlicht und vereinfacht. NZZ.31.12.96.
Französische Agrarsubventionen
Die französischen Viehzüchter haben 1996 die BSE-Krise vor allem dank der grosszügigen zusätzlichen Subventionen durch Frankreich und die EU überlebt. Als Folge davon dürften sich die staatliche Subventionen für den französischen Agrarsektor dieses Jahr um weitere 2,7 Mrd. fFr. auf schätzungsweise 53 Mrd. fFr. erhöht haben. Im Jahre 1992 lagen die öffentlichen Subventionen erst in der Höhe von 18 Mrd. fFr. Somit haben sich diese in 3 Jahren verdreifacht. NZZ.11.12.97
900 000 Arbeitsplätze
Die EU-Kommission hat Ende Oktober erstmals konkrete Zahlen zu den Auswirkungen des Binnenmarkts publiziert. Diese versuchen zu belegen, dass das am 1. Januar 1993 gestartete EU-Projekt ein durchschlagender Erfolg sei: Durch den Binnenmarkt seien 900 000 Arbeitsplätze geschaffen worden. Wieviele Arbeitsplätze durch den Binnenmarkt zerstört wurden - darüber schweigt sich der Bericht (oder der Tagi?) aus. TA.31.10.96. Die Arbeitslosenquote ist seit 1992 von 8,5 auf 11,5 % gestiegen. Laut EU-Pressetext sollen sich die Direktinvestitionen, welche die EU anzuziehen vermochte, in den 90er Jahren verdoppelt haben (Mitte der 80er Jahre 22%, in den 90er Jahren 44%). Die Zahlen zeigen aber auch, dass der Anteil der EU an den Direktinvestitionen seit 1990 von 48 auf 35 % gesunken ist. Während der Binnenmarktzeit sind die Direktinvestitionen also zurückgegangen. Cash. 45.96
Arbeitsbewilligungen
Eine Studie des Vororts zur Situation der Schweizer Wirtschaft im EU-Raum kommt zum Schluss, dass der konzerninterne Kadertransfer erheblich erschwert sei. Betroffene Firmen werden nicht genannt. Man habe versucht, die Stimmung "durch impressionistische Eindrücke quantitativ zu erfassen", erklärte Rudolf Waser, Sekretär des Vororts, als die Untersuchung vorgestellt wurde. "Finanz und Wirtschaft" ging der Frage bei möglicherweise betroffenen Firmen nach, wobei sich ein anderes Bild ergab: "Man muss vorausplanen können, aber eigentliche Schwierigkeiten gibt es nicht", erklärt der Mediensprecher des Pharmakonzerns Roche, Peter Wullschleger. "Auf der Kaderstufe gibt es weder bei Bally noch bei Saurer ernsthafte Probleme, Bewilligungen zu bekommen", bestätigt Pressesprecher Edwin van der Geest. Gleiches ist bei Nestlé und dem Rheintaler Unternehmen SFS Stadler AG zu hören. Ach beim zur Schmidheiny-Gruppe gehörenden Optikunternehmen Leica in Heerbrugg ist noch nie einem Kadermitglied eine Arbeitsbewilligung verweigert worden. Schwierig sei es dagegen, Personal für Werkstätten nach Deutschland zu transferieren. Es müsse nachgewiesen werden, dass es für diese Jobs keine einheimischen Arbeitskräfte gebe. Nach Auskunft von Jochen Meht von Aiesec Deutschland, einer internationalen Studenten-Organisation für die Vermittlung von Praktikumsstellen, sind Praktikums-Bewilligungen für Schweizerinnen oder Schweizer kein Problem. Auch längere Anstellungen als sechs Monate seien möglich. Die Einschätzungen der Studentenorganisation, aber auch die Erfahrungen der Unternehmen werden im Integrationsbüro des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements bestätigt." 10.10.96
Amtshilfe-Abkommen mit der EU
Die Schweiz hat mit der EU ein Amtshilfe-Abkommen der Verwaltungsbehörden im Zollbereich paraphiert. Mit dem Abkommen soll der Informationsaustausch bei Zoll-Widerhandlungen verbessert werden. Es soll möglichst rasch in Kraft treten. NZZ.24.1.97
Alle Jahre wieder
Wie alle Jahre, veröffentlicht der EU-Rechnungshof im November seinen Bericht. Wie alle Jahre, wirft er den EU-Mitgliedländern und der EU-Kommission Schlampereien, Misswirtschaft und Verschwendung von Geldern in der Landwirtschaft, im Sozialbereich und bei den Strukturfonds vor. Die Unregelmässigkeiten beträfen mit etwa 4,5 Mrd. Ecu (rund 7,2 Mrd. Fr.) knapp 6% der EU-Haushaltmittel des Jahres 1995, sagte der Präsident des EU-Rechnungshofes. Nach Ansicht von Experten werden pro Jahr bis zu 10% der EU-Haushaltsmittel nicht korrekt abgerechnet oder verschwinden spurlos. Die Rechnungsprüfer bemängelten in ihrem Bericht für 1995, dass ein Grossteil der bereits in den Vorjahren festgestellten Missständen nicht behoben worden seien. Der EU-Rechungshof ist eine der wenigen EU-Institutionen, die EU-Schwächen aufzeigt, und sich nicht der allgemeinen Vernebelungstaktik Brüssels beugt. NZZ.13.11.96.
Problematische Entwicklung
Die angesehene amerikanische Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) veröffentlichte Mitte Januar ihren Welt-Bericht. Der Bericht kritisiert die verschärfte Praxis der Asylgewährung in Europa. Die meisten Massnahmen, die in den 90er Jahren zu einer Abnahme der Asylgesuche geführt hätten, werden als bedenklich beurteilt. So würden aus scheinbar sicheren Drittländern eingereiste oder angeblich klar unechte Flüchtlinge in Abschiebungshaft genommen, über das jeweilige Asylverfahren ungenügend aufgeklärt und ohne Recht auf Berufung ausgeschafft. Die Verhaftung von Asylbewerbern zum Zweck der Ausschaffung hält Human Rights Watch für problematisch. Die Haftzeit werde allgemein immer länger und sei oft unbestimmt. In vielen Ländern würden die Asylbewerber unter gefängnisartigen Bedingungen festgehalten, in Einzelfällen sogar zusammen mit gemeinen Verbrechern. Das Prinzip des sicheren Drittlandes setze Flüchtlinge der Gefahr aus, schliesslich in ihr Herkunftsland zurückgeschickt zu werden. Ob die Abgeschobenen im Drittland einen Asylantrag stellen dürften, werde nämlich kaum geprüft. Häufig versuchten die Drittländer ihrerseits, sie nach demselben Muster loszuwerden, und ignorierten ihre Anträge. Deshalb habe man einigen Grund zu bezweifeln, dass die im Schengener Abkommen und in der bald in Kraft tretenden Dublin-Konvention festgelegten Drittlandregeln mit den internationalen Verpflichtungen zum Schutz vor Rückschaffung übereinstimmten. An den Methoden der Abschiebungen beanstandet HRW zudem, dass vielfach Familien auseinandergerissen würden. Vereinzelt wendeten die Behörden übermässige Gewalt an oder verabreichten Beruhigungsmittel. Die weitverbreiteten Gruppenausschaffungen erregten grössere Aufmerksamkeit, wodurch sie die Abgeschobenen in ihrer Heimat gefährden könnten. Die asylpolitsche Verhärtung erhält, laut HRW, zusätzlichen Auftrieb durch die Bemühungen der EU, die Massnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen. Der EU-Ministerrrat hat einen Flüchtlingsbegriff festgelegt, der nur noch staatlich veranlasste oder zugelassene Verfolgung anerkennt. Von Terroristen verfolgte und von ihren Behörden zuwenig geschützte Personen etwa fallen dann einfach aus dem Kreis der Asylberechtigten heraus. NZZ.18/19.1.97
Caritas-Studie über Tänzerinnen und Heiratsmigrantinnen
Die Caritas Schweiz schlägt in einer Publikation rechtliche Massnahmen vor, mit denen die Position ausländischer Opfer von ausbeuterischen Ehe- und Arbeitsvermittlungspraktiken, speziell von Zuhälterei, zu verbessern wäre. Sie fordert unter andrem einen von der Ehe unabhängigen Aufenthaltsstatus ausländischer Gattinnen und Gatten, bessere Voraussetzungen für die tatsächliche Ahndung von Straftatbeständen und eine erweiterte Definition des Delikts ,Menschenhandel". Frauen, die nicht aus den ,traditionellen (europäischen) Rekrutierungsgebieten" kommen, erhalten bislang ein Aufenthaltsrecht durch Heirat mit einem Einheimischen oder durch eine ,Artistinnenbewilligung", die jeweils für acht Monate (mit zwei Monaten Zwischenzeit) gilt. Die Bewilligung durch Heirat gilt während der formellen Ehe mit einem Schweizer oder des ehelichen Zusammenlebens mit einem niedergelassenen Ausländer. Bis zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung sind solche Gattinnen auf Gedeih und Verderb ihren Männern ausgeliefert, weil ihnen stets die Wegweisung aus der Schweiz droht. Caritas fordert deshalb, die auf Grund der Heirat erteilte Aufenthaltsbewilling zu verselbständigen. Caritas stellt im weiteren fest, dass an den bestehenden Missständen letztlich das Drei-Kreise-Modell der Ausländerpolitik schuld sei. Das Sonderstatut für Tänzerinnen sei allerdings eine Ausnahme von der Ausrichtung auf die EU-Staaten. Die Caritas akzeptiert diese Sonderregelung, weil sie generell für die Zulassung einer (begrenzten) Einwanderung aus der Dritte Welt eintritt und weil sie sich von repressiven Massnahmen angesichts einer offenkundigen ,Nachfrage" wenig verspricht. NZZ 12. 9. 96 (Martina Caroni: Tänzerinnen und Heiratsmigrantinnen, Rechtliche Aspekte des Frauenhandels in der Schweiz, Caritas-Verlag, Luzern 1996).
Umwelt: Grundwasser
Die Belastung des Grundwassers durch Entnahme sowie Schadstoffeintrag aus Landwirtschaft, Industrie und Haushalten nimmt EU-weit zu. In den späten 80er Jahren betrug die Gesamtentnahme für alle Verwendungszwecke 587 m* pro Kopf und Jahr. Zwischen 1970 und 1985 stieg die Wasserentnahme um 35%. Auf 20% der Agrarfläche wird der höchstzulässig Nitrateintrag, auf 25% der höchstzulässige Eintrag von Pflanzenschutzmitteln überschritten. Eur-op News, Herbst 1996.
Umweltschutz - kein wesentlicher Kostenfaktor
Umweltschutz kostet Verbraucher und Unternehmen nach einem Bericht des deutschen Umweltbundesamtes wesentlich weniger, als oft angenommen wird. Als Kostenfaktor spiele der Umweltschutz in der Gesamtwirtschaft nur eine untergeordnete Rolle, obwohl dieser Aspekt in der Standortdiskussion häufig in den Vordergrund gerückt werde. In Deutschland betrugen der Anteil der Ausgaben für den Umweltschutz am Bruttosozialprodukt 1994 nur 1,4 Prozent. Unternehmen könnten zudem durch Umweltschutz Kosten sparen. NZZ 9. 10. 96.
Ernst Ulrich von Weizsäcker: "Seit rund fünf Jahren sind die Firmen unter dem Druck der Globalisierung gezwungen, beim Umweltschutz Abstriche zu machen. Die Preissignale legen es heute nahe, Energie und Rohstoffe zu vergeuden und dafür immer mehr Menschen arbeitslos zu machen." TA 20. 9. 96
Trauerspiel C02-Abgabe
Die Schweiz trägt mit einem überdurchschnittlich hohen Pro-Kopf-Ausstoss von jährlich 6,5 Tonnen Kohlendioxid zum weltweiten Treibhauseffekt bei. Klimaverträglich wären nach Ansicht der Wissenschaft nur 2 Tonnen. Das vom Bund vorgeschlagene Ziel, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 gegenüber dem Stand von 1990 um zehn Prozent zu verringern, bleibt somit weit hinter den Forderungen der besorgten Fachleute zurück. Eine CO2-Lenkungsabgabe will der Bundesrat erst einführen, wenn die anderen Massnahmen nicht zum anvisierten Ziel führen. TA 24.10.96
Streichübung
Entgegen den Beschlüssen der EU-Kommission und der Mehrheit des EU-Parlaments wollen die Finanzministerien der 15 EU-Länder die bisherige Unterstützung von Umweltverbänden einstellen. Das beschlossen die zuständigen Beamten bei der ersten Lesung des EU-Haushalts 1997. Die ursprünglich vorgesehenen rund 14 Millionen D-Mark Zuschüsse für Organisationen wie das Europäische Umweltbüro, den Dachverband der EU-Umweltinitiativen oder der EU-Verbrauchervertretung BEUC setzten die Beamten kurzerhand auf Null. Die seit Jahren gewährten Mittel sollten gewährleisten, dass in Brüssel nicht nur die Industrie, die mehr als 5000 Lobbyisten vor Ort hat, sondern auch die Umweltschützer präsent sind. Spiegel, 37 1996, S. 18.
Energie in der EU zu teuer?
Der EU-Kommissar Bangemann legte Anfangs Oktober im Namen der EU-Kommission dar, dass die Kosten für Telekommunikation und Energie in der EU zu senken seien. Im Vergleich zu den USA oder Japan seien diese viel zu teuer. Dabei machten sie rund 60% der Produktionskosten aus. Bangemann drohte in diesem Zusammenhang jenen Ländern, die mit der Liberalisierung ihrer Märkte in diesen Bereichen zögern. Wer etwa den Telekommunikationsmarkt nicht wie vereinbart am 1.1.98 voll liberalisiere, soll weniger Strukturhilfen der EU erhalten, die diese künftig entsprechend der "Effizienz" der Wirtschaftspolitik in den einzelnen Mitgliedsländern ausgerichtet werden soll. TA 10.10.96
Gentech - falsche Antwort
Nach Ansicht des in Afrika tätigen Insektenforscher Hans Rudolf Herren, der sich durch das Programm zur biologischen Kontrolle der Schmierlaus einen internationalen Namen gemacht hatte, wäre es durchaus möglich, das Problem von 800 Millionen hungernden Menschen auf ökologisch sinnvolle Art zu lösen. Allerdings müssten dafür viel mehr Geld und Zeit in die landwirtschaftliche Forschung investiert werden. Nach Ansicht Herrens ist die Landwirtschaft des Nordens mit praktisch keinerlei oder gar negativer Nachhaltigkeit zu einem Fiasko geworden, das sich im Süden keinesfalls wiederholen dürfe. Auch Gen- und Biotechnologie sind seiner Meinung nach die falschen Antworten auf bestehende Probleme. Wäre auch nur ein Bruchteil dieser Gelder in die ökologische Pflanzenforschung, und zwar im Interesse des Nordens wie des Südens investiert worden, wäre man heute schon sehr viel weiter. NZZ 9. 10. 96
Neues Einwanderungsgesetz in Frankreich
Aus der Kirchenbesetzung im Sommer hat das offizielle Frankreich die folgenden Lehren gezogen: Einerseits sind Erleichterungen für Härtefälle vorgesehen; andrerseits sollen "illegale" Ausländer leichter abgeschoben werden können. Falls ein Richter die Ausschaffungshaft eines Ausländers aufheben will, wird künftig die Polizei oder die Staatsanwaltschaft dies mit einem aufschiebenden Rekurs blockieren können. Damit soll verhindert werden, dass der Ausländer unauffindbar ist, wenn im definitiven Urteil seine Ausschaffung doch bestätigt werden sollte. Die Dauer dieser Haft kann weiterhin höchstens zehn Tage betragen. Die Polizei wird, wie bisher die Zöllner, Autos in einem Grenzraum von 20 Kilometer "summarisch" durchsuchen dürfen. NZZ 10. 10. 96
Verabschiedung der Bioethik-Konvention
Nach mehr als zehnjährigen Vorarbeiten hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates den Konventionsentwurf zum Schutz der Menschenrehte und der Menschenwürde bei der Anwendung von Biologie und Medizin verabschiedet. Mit Hilfe der Konvention sollen dem medizinischen Fortschritt durch für ganz Europa gültige Rechtsnormen ethische Grenzen gesetzt werden. Dabei wurden die Interessen der Forschung und der Versicherungsgesellschaften jedoch relativ hoch gewertet. Letztere sind an Gentests interessiert, um das Versicherungsrisiko gegenüber Einzelpersonen zu minimieren. Um diese Gefahr etwas zu mildern, wurden entsprechende Tests an das Einverständnis der betroffenen Personen geknüpft. Grundsätzlich werden Eingriffe an menschlichem Erbgut in der Konvention nur zum Zweck der Diagnose, Vorbeugung und Behandlung gestattet. NZZ 27. 9. 96
Eurobetriebsräte
Seit dem 23. September ist die EU-Richtlinie in Kraft, die transnational tätigen Konzernen die Bildung eines Europäischen Betriebsrates (EBR) vorschreibt. Bis zu diesem Datum hatten Multis die Möglichkeit, mit einer - mit mehr Freiheiten verbundenen - freiwilligen Vereinbarung der Forderung nach einem EBR Genüge zu tun. "Europäische Betriebsräte sind sicher keine Gremien, in denen grosse Entscheidungen getroffen werden können, mit denen zum Beispiel Betriebsverlagerungen in ein anderes Land oder die !übernahme durch ein anders Unternehmen verhindert werden", warnt A. Eger, EBR-Koordinator beim SMUV, vor Illusionen. Nicht zu unterschätzen sei aber die Tatsache, dass es künftig Zehntausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geben wird, die als EBR-Mitglieder internationale Kontakte pflegen und Informationen austauschen. SGB Pressebulletin, 26. 9. 96.
Sonntags-Initiative
Im September 1996 ist in Luzern der Verein "Sonntagsinitiative" gegründet worden. Er möchte eine Initiative zur Einführung von jährlich vier autofreien Sonntagen lancieren. Material zur Initiative kann bestellt werden bei: Verein Sonntagsinitiative, Judith Hauptlin, Postfach 40 9414 Schachen bei Reute (071 891 54 43/Fax: 071 891 54 41)
Wider Kostenwahrheit
Die "europäischen" Arbeitgeber sprechen sich gegen die Einführung der Kostenwahrheit im Strassenverkehr aus. Jeder Schritt in diese Richtung werde zu einer Verringerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit führen. Europäische Firmen müssten heute bereits durchschnittlich 16% beziehungsweise 21% mehr für die Benützung der Strassen hinblättern als die Konkurrenz in den USA und in Japan. NZZ 24. 10. 96
Energie 2000 schafft Arbeit
Obwohl die Energiepreise sanken, konnte das Konsumwachstum bezüglich der Energie Anfangs der 90er Jahre zuerst gedämpft, dann sogar gesenkt werden: In der Schweiz 1995 wurden 1,9% weniger Energie verbraucht und 1,2 Millionen Tonnen weniger CO2 ausgestossen. Dafür wurden seit 1990 dank Energie 2000 2365 Arbeitsplätze geschaffen. Bis im Jahr 2000 rechnet man mit 7500 neuen Stellen und einer Energieeinsparung von 5 %. TA 10.9.96
Verkehr frisst immer mehr Energie
Von 1960 bis 1994 ist der Anteil des Verkehrs am gesamten Energieverbrauch in der EU von 16,6 auf 30,8 Prozent gestiegen. Mit einem Anteil von 31,1 Prozent unterscheidet sich der Energieverbrauch des Verkehrs in der Schweiz nur unwesentlich vom EU-Mittel. Beim Strassenverkehr ist der Anteil am Energieverbrauch in dieser Zeitspanne von 57,5 auf 83,3% gestiegen, während jeder des Eisenbahnverkehrs von 30,7% auf gerade noch 1,7% gesunken ist. Demgegenüber ist der Anteil des Luftverkehrs von 6,4% auf 11,5% gestiegen. In der Schweiz hat der elektrische Strom für den Betrieb der Eisenbahnen nach Angaben des Bundesamtes für Statistik im Jahre 1993 noch gerade 3,5% des gesamten Energieverbrauchs des Verkehrs ausgemacht. TA 11. 9. 96.
Gewinne der EU-Skeptiker
Bei den finnischen Wahlen der EU-Parlamentarier konnten die EU-Skeptiker unerwartet bedeutende Gewinne erzielen. Diese wirkten sich jedoch nicht in einer Aenderung der EU-skeptischen Vertretungen im EU-Parlament aus. Obschon die EU-Skeptiker einen starken Stimmenzuwachs erzielten, der vor allem auf die Bedenken der Bevölkerung bezüglich der WWU und des Euros zurückzuführen ist, wird der Urnengang voraussichtlich keine Auswirkungen auf Helsinkis stramm WWU-freundliche Politik haben. Die sozialdemokratisch angeführte Exekutive wird sich jedoch vermehrt auf harte Kritik ihres wirtschaftspolitischen Austeritätskurses gefallen müssen - etwa von den EU-Kritikern Esko Seppänen (Linkssozialist) und Paavo Väyrynen (Zentrumspolitiker, ehemaliger Aussenminister), die bei den Wahlen zum EU-Parlament die besten Resultate erzielten. NZZ. 22. 10. 96
Schlankheitskur für die EU-Kommission?
Bonn und Paris treten gegen das Vertretungsrecht der EU-Länder in der EU-Kommission ein. Bei einer eventuellen Erweiterung der EU auf bis zu 27 Mitglieder dürfe die Zahl der Kommissare nicht zunehmen. Deutschland werde dann auch nicht immer einen Kommissar entsenden können, sagte Hoyer, der deutsche Beauftragte für die Maastricht-II-Verhandlungen. Der französische Minister Barnier argumentierte, wenn jedes Mitgliedsland einen Kommissar entsende, werde die Kommission geschwächt, weil sie dann nur ein Forum der nationalen Repräsentanten sei. Die Vorschläge der deutsch-französischen Allianz hätten auch ihre Vorteile. Die EU-Kommission verliert bei deren Annahme die heutige Scheinlegitimität, Plattform der Mitsprache aller EU-Länder zu sein. NZZ 23. 10. 96
Abkehr von EU-Orthodoxie
Bei den französischen Sozialisten macht sich eine leichte Rückbesinnung auf sozialdemokratische Traditionen bemerkbar. Insbesondere wollen sie sich vom unter Mitterand grassierenden EU-Fundamentalismus befreien. Zar hatte sich Jospin im Frühling noch Attacken der Gauche socialiste gegen die europäische Währungsunion erwehren müssen. Unterdessen aber hat sich die Partei von einer sklavischen EU-Treue beziehungsweise Treue zu den Maastricht-Verträgen gelöst. Die Devise heisst jetzt: Europa Ja, aber "Maastricht" nur bedingt. Jospin erklärt jetzt offen, seine Partei sei nicht an die einseitige monetäre Fixierung der europäischen Integration und auch nicht unbedingt an die kommenden Beschlüsse der Regierungskonferenz gebunden. Statt des von Deutschland inspirierten Stabilitätspaktes wollen die Sozialisten einen "Solidaritäts- und Wachstumspakt", der soziale Verpflichtungen, namentlich zur Arbeitsbeschaffung enthalten und alle EU-Mitglieder statt nur eines "harten Kerns" einschliessen soll. NZZ 25. 10. 96
Positive Zwischenbilanz?
Laut einem Bericht der EU-Kommission hat das Binnenmarktprogramm das Wachstum des BIP in der EU jährlich um etwa 0,2% stimuliert. Im Zeitraum von 1987 bis 1993 wären somit der Aussicht auf den Binnenmarkt insgesamt 1,1% bis 1,5% Wachstum zuzuschreiben. Dieses Wachstum sei vor allem der Zunahme an Investitionen zuzuordnen. Durch die Verschärfung des Wettbewerbes ergab sich eine Verdreifachung der Firmenübernahmen von 1503 (1985) auf 4899 (1995). Entsprechend stieg die Arbeitslosigkeit (mittlerweile 18 Mio. Personen). Durch den Binnenmarkt sind laut Kommission 300 000 bis 900 000 Stellen geschaffen worden. Wieviele durch ihn wegrationalisiert wurden, gibt die EU-Kommission nicht an. TA 2./3. 11. 96
Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten
Eine deutsch-französische Initiative, die Mitte Oktober in Brüssel offiziell den übrigen EU-Mitgliedstaaten präsentiert worden ist, will eine "Flexibilitätsklausel" in den Maastrichter-Vertrag einfügen. Einzelne Staaten sollen künftig ihre "Kooperation" verstärken können, ohne dass sie von anderen EU-Staaten daran gehindert werden können. Sollte die Initiative Erfolg haben, würde sich für manche Staaten ein wichtiger Grund, EU-Mitglied zu sein, verflüchtigen. Für Grossbritannien etwa stellte die Möglichkeit, missliebige Prozesse in der EU blockieren zu können, einen wichtigen Grund für die Mitgliedschaft dar. Grossbritannien ist dem deutsch-französischen Vorstoss gegenüber entsprechend kritisch eingestellt und warnt davor, dass eine grundsätzliche Flexibilisierung der EU zur Spaltung der EU führen könnte. Die britischen Einwände versucht die deutsch-französische Initiative durch verschiedene Mechanismen zu entkräften: In einzelnen Bereichen möglicher Zusammenarbeit sind eine Mindestanzahl von Teilnehmerstaaten vorzusehen, damit diese zustande kommen kann. Entscheide für eine verstärkte Zusammenarbeit sind von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedländer zu fassen. Deutschland und Frankreich drohen den übrigen Mitgliedländern an, die verstärkte Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten in jedem Fall vorantreiben zu wollen: wenn nicht innerhalb des EU-Vertragsrahmens, dann eben ausserhalb. TA 23. 10. 96
WWU-skeptische Schweden
Lediglich 18% der Schweden können sich für die Einführung des Euro in der EU erwärmen. Die Sozialdemokratie selber ist bezüglich der Frage gespalten. Entsprechend hat die EU-freundlich eingestellte Regierung wenig Spielraum für ihre Währungspolitik. Laut Maastrichter-Vertrag müsste die Regierung Schwedens dem EWS beitreten. Die schwedische Regierung weist aber darauf hin, dass der EWS irrelevant sei. Wichtiger als eine erlaubte Währungsspannweite von 30% sei die Stabilität der Währung. Für diese Haltung wird die schwedische Regierung von den EU-Regierungen (ausser London) unter Druck gesetzt. NZZ 23. 10. 96
Euro-Chimären
EU-Kommissionspräsident Jacques Santer will dem vom ihm ins Leben gerufenen Beschäftigungspakt im kommenden Jahr absolute Priorität einräumen. Teil des Paketes war die Bewilligung zusätzlicher Mittel für die europäischen Verkehrsprojekte (TEN) gewesen. Diesen hatte allerdings der EU-Finanzministerrat Mitte Oktober endgültig eine Absage erteilt. So gibt Santer nun vor, von der Einführung der Einheitswährung eine Verminderung der 18 Millionen-Arbeitslosigkeit in der EU zu erhoffen - obwohl jedermann weiss, dass die Einführung des Euros die Arbeitslosigkeit in der EU erhöhen wird. NZZ 23. 10. 96.
Euphemismus
E. Gabaglio, Generalsekrertär des Europäischen Gewerkschaftsbundes, machte in Spanien, an einer Kundgebung "Für Beschäftigung und ein soziales Europa" folgende Ausführungen: "Alle europäischen Akteure müssen sich darüber im klaren sein, dass die WWU allein keine Arbeitsplätze schaffen wird. Damit sie in den Augen der Bürger und Bürgerinnen und der mehr als 20 Mio. Arbeitslosen glaubwürdig wird, muss sie mit einer Beschäftigungsdynamik Hand in Hand gehen." (Pressebulletin de EGB, 25-96). Da die WWU nicht nur keine Arbeitsplätze schaffen wird, sondern etliche vernichten wird, ist die Ausdrucksweise von Gabaglio als beschönigend zu betrachten.
Aussenpolitik vors Volk
SVP-Nationalrat Christoph Blocher plant eine Volksinitiative (Lancierungsdatum Anfang 1997), die es dem Volk häufiger als heute erlauben soll, über internationale Verträge abzustimmen. Alle internationalen Vereinbarungen, die über der Verfassung stehen oder einer Verfassungsnorm gleichkommen, sollen obligatorisch Volk und Ständen vorgelegt werden. Für Vereinbarungen auf Gesetzesstufe soll das fakultative Referendum gelten (TA 7. 10. 96). Die Zielrichtung der Initiative entspricht einem durchaus demokratischen Postulat. Durch die unvermeidliche Aufwertung der Bedeutung internationaler Verträge werden die Kompetenzen von Parlament und Volk zusehends ausgehöhlt. Eine demokratische Korrektur ist hier durchaus angebracht. Wie werden sich SP und GPS in dieser Frage verhalten? Werden diese Parteien ein demokratisches Anliegen ablehnen, nur weil es aus der falschen Ecke kommt? Damit würden diese Parteien signalisieren, dass sie Christoph Blocher als moralische Autorität akzeptieren. Um zu wissen, was gut und schlecht ist, genügt es auf Blocher zu schauen und dann das Gegenteil zu vertreten! Schade allerdings ist, dass die Initiative zur längst fälligen Stärkung des Volkes in internationalen Belangen nicht von rot-grüner Seite lanciert wurde. Das Forum hat an eine solche Initiative schon seit etliche Zeit gedacht. Uns fehlen aber die finanziellen und personellen Kräfte für die Lancierung von Initiativen. TA 7. 10. 96.
Verfassungsrevision
Bei einer im vergangenen Mai durchgeführten Befragung zur Verfassungsrevision ergab sich, dass sich das Interesse der Bevölkerung an dieser in Grenzen hält. Ausbau der direkten Demokratie wird befürwortet, die Hinaufsetzung der Unterschriftenzahlen hingegen abgelehnt. Grosse unterschiede gibt es diesbezüglich zwischen den Altersklassen: Die Jungen wollen mehr direkte Demokratie, die Alten dagegen stimmen Einschränkungen eher zu. TA 14. 9. 96.
EU-Gericht unterstreicht freien TV-Markt
In einem Urteil gegen den britischen Broadcasting Act von 1990 entschied das EU-Gericht: Wenn ein Fernsehsender unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie, die ihrerseits Gewalt- und Pornosendungen Grenzen setzt, in einem EU-Land zugelassen ist, so muss er auch in den anderen 14 Mitgliedstaaten ausgestrahlt werden dürfen, und zwar ohne zusätzliche Prüfung. Das EU-Gericht bekräftigte damit die Haltung, wonach die Kontrolle des Senders denjenigen staatlichen Behörden zusteht, wo der Sender steht, und nicht dem Staat, in dem die Ausstrahlung erfolgt. NZZ 20. 9. 96
Frauen und Jugendliche zahlen die Zeche
Von der hohen Arbeitslosigkeit in der EU sind Jugendliche und Frauen nach wie vor besonders betroffen. Die EU-Kommission legte einen Arbeitsmarktbereich vor, wonach die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen doppelt so hoch ist wie bei Erwachsenen. In 13 der 15 EU-Staaten sei de Arbeitslosenquote von Frauen höher als die von Männern; In der Union habe es 1995 insgesamt 148 Mio. Arbeitsplätze gegeben, 1,1 Mio. mehr als im Jahr zuvor. Dies seien immer noch 4 Mio. weniger als Anfang der neunziger Jahre. Dass Binnenmarktprojekt führte somit nicht zu mehr, sondern zu weniger Arbeitsplätzen, wobei vor allem die Frauen und die Jugendlichen die Zeche zahlen. NZZ 11. 10. 96
Unnachgiebige Schweden
Ab 1. Januar 1997 hätten die skandinavischen EU-Mitglieder ihren Sonderstatus bezüglich Alkoholeinfuhren aufgeben müssen. Die Skandinavier meldeten aber den Wunsch an, ihren Sonderstatus unbeschränkt fortzuschreiben. EU-Kommissar gelang es nun, Finnland und Dänemark einen Kompromiss abzuringen: bis im Juni 2002 sollten diese Länder Zeit haben, den Sonderstatus auf selbstgewählte Weise aufzuheben. Die Schweden verweigerten sich aber diesem Kompromiss. Stockholms Alkoholpolitik werde nach sozialpolitischen Grundsätzen gestaltet und über diese Prinzipien hätten einzig und allein die Schweden zu bestimmen. Bezüglich eines möglichen Entscheides des EU-Gerichtshofes zeigte sich der Stockholmer Minister ôstros gelassen: der EU-Gerichtshof werde sich sicherlich von den volksgesundheitlichen Argumenten, welche Schweden bei seinem Kampf gegen den Alkoholimport geltend mache, überzeugen lassen. NZZ 25. 10. 96
Einsichten
Die EU-Kommission stellt fest, dass die Liberalisierung des Kapitalverkehrs , zusammen mit der Herausbildung internationaler Finanzmärkte, eine fast unbeschränkte Kapitalmobilität nach sich gezogen habe. Der andere Faktor, die Arbeit, sei buchstäblich auf der Strecke geblieben und Gegenstand zunehmender Steuerbelastungen: Zwischen 1980 und 1994 hat nach Berechnungen der Kommission die Besteuerung des Faktors Arbeit von 34,7% auf 40,8 zugenommen. In der gleichen Periode reduzierte sich die Belastung des Faktors Kapital und die Besteuerung der Selbstständigerwerbenden von 44,1% auf 35,2%. Die EU-Kommission machte Ihre Bemerkungen wohl, damit wir wissen, wieso Gewerkschaften und Sozialdemokratie für den EU-Integrationsprozess sind. NZZ 24. 10. 96
SP für 8 zusätzliche Mehrwertprozente
Die EU-Integrations-freundliche Ausrichtung der SPS verpflichtet diese immer wieder zu unsozialer Politik. Bereits die Unterstützung der Einführung der Mehrwertsteuer, von der SP lange als unsozial bekämpft, wurde unter den sozialpolitisch nicht besonders glücklichen Eurosternen beschlossen. Der Systemwechsel brachte eine Umverteilung von Steuerlasten von 2 Milliarden - von oben nach unten. Der damit einhergehende Kaufkraftverlust der unteren Einkommensschichten drosselte die Konjunktur und hatte entsprechend ungünstige Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit (Bericht der ETH-Konjunkturforscher, Berner Bund 11. 11. 96). Jetzt will die SP - wiederum mit dem Argument, bei einem Beitritt zur EU werde die Erhöhung der Mehrwertsteuer so oder so nötig - die kleineren Einkommen zusäztlich zur Kasse bitten Einen sozialen Touch will die SP diesem unsozialen Vorstoss durch den Vorschlag geben, die Krankenkassenprämien abzuschaffen und durch die zusätzlichen 8 Prozent Mehrwertsteuern zu finanzieren (NZZ. 11. 10. 96). Da die Schweiz kaum der EU beitreten wird, wird das einzige Resultat der SP-EUphorie ein unsozialeres Steuersystem in der Schweiz sein.
Volks-Motion für EU-BürgerInnen
Ein österreichisch-italienischer Vorschlag an die EU-Regierungskonferenz schlägt eine Art Volks-Motion für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger vor. Der Vorschlag sieht vor, dass ein Zehntel der Wahlberechtigten in mindestens drei Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine EU-Rechtsnorm einreichen können. Der Text müsste in Artikeln abgefasst sein, das Gemeinschaftsrecht der EU betreffen und die erforderliche Unterschriftenzahl nachweisen können. Die Volks-Motion würde über das EU-Parlament eingereicht, das eine Stellungnahme dazu abgibt und via EU-Kommission dem Ministerrat zur Debatte weiterleitet. Die Volks-Motion würde das von der EU-Kommission eifersüchtig verteidigte Brüsseler Vorschlagsmonopol ins Wanken bringen. Die Einführung der Volks-Motion würde einen einstimmigen Beschluss der fünfzehn Mitgliedstaaten bedingen. NZZ 2. 10. 96
EWG-Artikel 235
Nachdem die Verfassungsklage einiger dänischer Bürgerinnen und Bürger gegen Maastricht von einem dänischen Gericht zugelassen worden war (das Urteil kann beim EM bezogen werden, 3 Seiten, für 3 SFr!), beflisst sich die dänische Regierung um eine restriktive Interpretation von EU-rechtlichen Klauseln, die den EU-Gremien nicht näher definierte Entscheidungsbefugnisse einräumen. Die dänische Verfassung gestattet die übertragung von staatlichen, dänischen Entscheidungskompetenzen an supranationale Institutionen nur dann, wenn diese übertragung für explizit festgelegte und umrissene Teilbereiche erfolgt. Der mit Bedacht unscharf gefasste Gemeinschaftsartikel 235 könnte mithin in Widerspruch zu den Absichten stehen, die in der dänischen Verfassung ausgedrückt werden. NZZ 2./3. 11. 96 Art. 235 im Wortlaut: "Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des Gemeinsamen Marktes eines ihrer Ziele zu verwirklichen, und sind in diesem Vertrag die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung der Versammlung die geeigneten Vorschriften." (S. 207, Europäischer Unionsvertrag, Beck-Texte im dtv).
Unrühmliche Rolle der EU-Kommission
Arpad Somogyi, Leiter des Berliner Bundesinstitutes für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin wies vor einem Untersuchungsausschuss des EU-Parlamentes darauf hin, dass das deutsche Institut die EU-Kommission bereits 1993 und 1994 vor der möglichen Ansteckungsgefahr für den Menschen gewarnt habe. Damals wollte die Kommission jedoch nichts von einer übertragbarkeit der BSE-Seuche wissen. Sie beschränkte sich auf Empfehlungen für die Schlachtungen von britischen Rindern. Erst im März 1996 verhängte die Brüsseler Behörde ein Exportverbot. "Das ist zwei Jahre zu spät gewesen", sagt Somogyi. Von einer Eindämmung der Suche könne bisher keine Rede sein. Auch jetzt würden pro Woche 250 bis 300 Rinder neu an BSE erkranken. Die deutsche EU-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt ist überzeugt davon, dass die Brüsseler EU-Behörde die Krise lange Zeit bewusst vertuscht hat. "Die Kommission hat vor allem Angst wegen des Zusammenbruchs der Rindfleischmärkte. Der Gesundheitsschutz für die Menschen war offenbar nur noch zweitrangig", sagt die Sozialdemokratin. In der Tat gibt es mehrere Hinweise, dass hohe EU-Funktionäre die Folgen des Rinderwahnsinns heruntergespielt haben. Am 12. Oktober 1990 empfahl ein Beamter der EU-Generaldirektion Landwirtschaft dem ständigen Veterinärausschuss der EU, die Gefahren der BSE-Seuche zu verheimlichen. Er forderte sogar, gegenüber der Presse "Desinformation zu betreiben". Berner Zeitung 17. 10. 96
Direkte Demokratie: Auswirkungen Direkter Demokratie
Verschiedene Studien von ôkonomen habe sich mit den Wirkungen der direkten Demokratie auf die öffentlichen Haushalte und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewidmet. In US-Staaten mit Initiativrecht ist die öffentliche Hand sparsamer (um 4%). Dabei wird das Geld anderes ausgegeben: die Regierungen der direktdemokratischen Staaten gibt 12 Prozent weniger als in anderen Staaten, während die Gemeinden 10% mehr ausgeben als in anderen Staaten. Das Initiativrecht sorgt zudem dafür, dass öffentliche Dienstleistungen eher über Gebühren als über Steuern finanziert werden. Im Schnitt fordern direktdemokratische Staaten 8% weniger Steuern (John G. Matsusaka, University of Southern California). Eine Untersuchung in der Schweiz zeigte (1983), dass Gemeinden mit ausgebauteren Volksrechten ihren Abfall günstiger beseitigen. Die Volkswirtschafter Bruno S. Frey und Werner Pommerehne haben errechnet, dass Kantonen mit ausgebauten Initiativ- und Referendumsrechten eine bessere Steuermoral kennen: dort unterschlägt jeder Bürger auf seiner Steuererklärung 1600 Franken weniger als im Landesdurchschnitt. Dies obwohl dieselben Kantone ihrer Bürger nicht so scharf kontrollieren und sie weniger hohe Strafen bei Steuerhinterziehung zahlen müssen. Es gilt somit: Je mehr die Leute mitbestimmen können, was mit ihrem Geld passiert, desto besser ist die Steuermoral (Steuermoral bei EU-Beitritt lässt grüssen!). Lars Feld und Marcel Savioz ermittelten in einem Forschungsprojekt der Uni St. Gallen, dass die 17 Kantone mit mehr Volksrechten im Zeitraum 1982 bis 1993 eine um 5,4 Prozent höhere Wirtschaftsleistung erzielten. Im Einzeljahr 1989 lag ihr Brottoinlandprodukt sogar 12 bis 18 Prozent höher. Berner Bund, 15.10.96
WWU - Kosten in Milliardenhöhe
Die Brüsseler Lobby der Einzelhändler, die EuroCommerce gab eine Untersuchung in Auftrag, die zum Schluss kam, dass die Einführung des Euro den Ladenbesitzern Aufwendungen von insgesamt 27 Mrd. Ecu bescheren wird. Die Studie gibt der englischen Diskussion über Sinn und Unsinn der Einheitswährung neuen Auftrieb. Die Kosten werden entweder auf den Konsumenten überwälzt (Inflation!) oder von den Ladenbesitzern getragen (unwahrscheinlich). EuroCommerce zieht aus dem Ungemach allerdings nicht den Schluss, der Euro sei abzulehnen - man schielt mit der Studie auf Subventionen aus Brüssel. Berner Bund 26./27. 10. 1996
Euro-Kritiker in der französischen SP
In der französischen SP kommt es vom linken Flügel her immer wieder zu Kritiken bezüglich des Euro. Es wird kritisiert, dass der Euro zu einer langen Austeritätsphase führe. Zudem werde der künftigen EU-Zentralbank zu viel Macht gegeben, die nicht durch politische Instanzen ausgeglichen werde. Die Handlungsspielräume der einzelstaatlichen Wirtschaftspolitik würden zunichte gemacht. Le Monde, 13./ 14. 10. 1996.
Nachlese zur Chruchill-Rede
Von der Churchill-Rede wird von EU-Befürwortern nur das herausgepickt, was Ihnen in den Kram passt. Churchill forderte etwa, dass in einem "Vereinigten Europa" - was das genau heisst, spezifizierte er nicht - alle Staaten gleichviel Gewicht haben sollten. In der EU ist dies offensichtlich nicht der Fall, haben dort die Grossstaaten doch mehr Stimmen als die Kleinstaaten. Wie dem auch sein - Churchill ist keine europapolitische Autorität. In der Politik sollten Argumente eigentlich mehr zählen als Autoritäten. Dies gilt offensichtlich nicht für jene, die vom ersteren zuwenig haben.
Verlagerungen und Standortfrage
Die Schaffung von Arbeitsplätzen im Ausland durch Schweizer Firmen ist gewöhnlich nicht durch entsprechende Schwächen des Standortes Schweiz zu erklären, sondern durch die Notwendigkeit der Marktnähe. "Beim Aufbau von Arbeitsplätzen im Ausland gehen viele Schweizer Unternehmen weit weniger von Kosten- als von Marktüberlegungen aus. Die Präsenz mit Produktionsstätten ist oft Voraussetzung für starke Stellungen in wichtigen Märkten" (NZZ 1. 10. 96, S. 27). Marken, Verbindungen und Strukturen spielen oft eine wesentliche Rolle für den Markterfolg. NZZ 1. 10. 96
Propaganda und Ehrlichkeit
EU-Kommissionspräsident Jacques Santer will dem vom ihm ins Leben gerufenen Beschäftigungspakt im kommenden Jahr absolute Priorität einräumen. Teil des Paketes war die Bewilligung zusätzlicher Mittel für die europäischen Verkehrsprojekte (TEN) gewesen. Diesen hatte allerdings der EU-Finanzministerrat Mitte Oktober endgütlig eine Absage erteilt. So gibt Santer nun vor, von der Einführung der Einheitswährung eine Verminderung der 18 Millionen-Arbeitslosigkeit in der EU zu erhoffen - obwohl jedermann weiss, dass die Einführung des Euros die Arbeitslosigkeit in der EU erhöhen wird. NZZ 23. 10. 96. Im Le Soir (Brüssel, 17. 10. 96) gab sich Santer dann aber ehrlicher: "Ob die Einheitswährung gut für die Beschäftigung ist? Diese Frage stellt sich gar nicht."
Wirtschaft: Standortvorteile der Schweiz
Eine Umfrage bei den amerikanischen Handelskammern in Europa führt zum Ergebnis, dass die Schweiz von den 23 untersuchten Ländern die besten wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen für Investoren bietet. Die Ergebnisse beruhen auf ausführlichen Interviews mit 722 Spitzenmanagern von Firmen, die den amerikanischen Handelskammern in Europa angehören. 64% der befragten Mitglieder der amerikanischen Handelskammer waren Schweizer Firmen, 80% der befragen Spitzenmanager waren schweizerischer Nationalität. Dies besagt, dass die Schweizer Wirtschaftsführer genau dann die Standortvorteile der Schweiz zu würdigen wissen, wenn sie nicht ihre eigenen Interessen auf kosten der Arbeitnehmer innerhalb der Schweiz durchzudrücken versuchen. TA 18. 10. 96.
Ein GATT für Steuern?
Am Kongress der Intertnational Fiscal Association in Genf wurde Anfangs September 1996 ein "Gatt für Steuern" vorgeschlagen. Dies um zu verhindern, dass die im internationalen Steuerwettbewerb stehenden Staaten nicht mehr und mehr gezwungen werden, ihre Steuersätze zu senken. Auf Grund der wachsenden internationalen Mobilität des Kapitals werden Investoren ihr Geld dort anlegen, wo die Zinsbesteuerung am günstigsten ist, und Unternehmen werden bevorzugt dort investieren, wo die Unternehmensbesteuerung Vorteile bietet. In der Folge werden Staaten ihre Steuersätze auf mobilen Produktionsfaktoren sukzessive reduzieren, um sie ins Land zu locken. Dadurch gehen andren Staaten Steuereinnahmen verloren, Steueroasen entstehen, und internationale Standortentscheide werden laut einigen Rednern durch steuerliche Aspekte verzerrt. Ein internationales Abkommen sollte deshalb Minimalsteuersätze für Zinserträge und Dividenden festlegen. Darüber hinaus sollten solche Erträge an der Quelle besteuert werden, da die Besteuerung im Empfängerland auf Grund von Informationsproblemen schwierig ist. Die EU ist als Rahmen für Mindestnormen kaum geeignet, wie die ernüchternden Erfahrungen zeigen. Es bedarf einer über die EU hinausgehende internationale Lösung, um "gleich lange Spiesse" zu gewährleisten. NZZ 7./8. 9. 96
Wirtschaft CH: Von Euro unabhängiger Franken
Die völlige Ankoppelung des Frankens an den geplanten Euro wäre laut SNB-Vizepräsident Jean-Pierre Roth problematisch. Die Schweiz müsste dann mit Zinserhöhungen rechnen und würde damit "einen unserer wichtigsten Standortvorteile preisgeben". Derzeit beträgt beispielsweise die Zinsdifferenz zu Deutschland rund 2a %. "Als vorübergehende Notma·nahme", um einen allzu starken Frankenanstieg beim übergang zum Euro zu verhindern, sei eine zeitweilige Koppelung Franken/Euro aber durchaus denkbar. TA 23.10.96
Wirtschaft CH: Investitionen in Osteuropa
Die Schweiz investiert, pro Kopf der Bevölkerung betrachtet, unter allen Ländern Westeuropas, am meisten in Osteuropa. Dies ist nicht als ein Ausfluss besonderer Vorliebe für Osteuropa zu betrachten, sondern als Ausdruck der generell starken Auslandorientierung der Schweizer Volkswirtschaft. So investierte die Schweiz 1994 5 Milliarden SFranken in den EU-Ländern. NZZ 23. 10. 96
Verlust der Budget-Souveränität
Die Kommission will der Budgetsouveränität der EU-Mitgliedstaaten an den Kragen. Um die Stabilität des Euro zu gewährleisten, müssen sich alle EU-Länder, die an der Währungsunion teilnehmen wollen, an eine eiserne Budgetdisziplin halten. Haushaltsdefizite, die höher ausfallen als die im Maastrichter Vertrag etablierten 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) sollen künftig mit saftigen Strafen geahndet werden. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Grundbusse von 0,2% des BIP des betreffenden Landes vor. Dies würde im Falle Deutschlands rund 7 Mrd. DM entsprechen. Dazu kommt ein Zehntel der Differenz zur 3%-Marge. Bei einem Defizit von 4,8%, würde dies somit einem Zehntel von 1,8% des BIP entsprechen. Die enormen Summen würden bei der EU-Kommission in Brüssel zunächst als Depot hinterlegt. Die Zinsen würden in den Gemeinschaftshaushalt fliessen. Gelingt es dem fehlbaren Land nicht, seine Finanzen innert zwei Jahren ins Lot zu bringen, würden die Bussen definitiv verhängt, der ganze Betrag würde in den EU-Haushalt fliessen. Dafür wurde ein Höchstsatz von 0,5% des BIP festgelegt, im Falle Deutschlands einen Betrag von 17 Mrd. DM. Ausrutscher sollen nur im Falle von Naturkatastrophen und einer schweren Rezession geduldet werden. Da es der EU-Kommission klar ist, dass derart hohe Bussen die Kohäsion der EU gefährden könnten, schlägt sie Massnahmen vor, die auf eine weitgehende Vergemeinschaftung der nationalen Haushalts- und Wirtschaftspolitik hinauslaufen. Die Länder müssen jährlich den übrigen Mitgliedländern Stabilitätsprogramme vorlegen. Darin verpflichten sich die Länder, ein ausgeglichenes oder positives Haushaltsergebnis anzustreben. Die anderen Länder können Empfehlungen zur Anpassung und Verbesserung der Programme abgeben. TA 17.10.96
EU-Entsenderichtlinie
Der Rat der EU-Arbeits- und Sozialminister hat am Dienstag in Brüssel die sogenannte Entsenderichtlinie endgültig verabschiedet. Die Bestimmungen der Richtlinie, deren Verhandlungen sich über fünf Jahre erstreckten, müssen nun von den Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren in eigenes Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie befasst sich mit der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern und sieht vor, dass Arbeitskräfte aus einem anderen EU-Land zu den gleichen Bedienungen beschäftigt werden, wie sie am betreffenden Arbeitsort in diesem Gewerbe üblich sind. Es geht hier vor allem um Arbeitsschutz-, Mindestferien- und Mindestlohnbestimmungen, sofern diese durch Rechtsvorschrift oder Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für inländische Unternehmen verbindlich sind. Die Richtlinie findet grundsätzlich ab dem ersten Tag der Entsendung Anwendung, doch kann der einzelstaatliche Gesetzgeber eine Schwellenfrist von bis zu einem Monat einführen. NZZ 25. 9. 96.
"Es sieht so aus, dass die Auslegung von Freihandel und Liberalisierung durch den Norden Slogans sind, die in Wahrheit bedeuten: Liberalisierung, wenn es dem Norden nützt; Protektionismus, wenn er den Süden blockieren kann. Während Güter und Kapital weltweite Bewegungsfreiheit haben sollen, gilt dies nicht für Arbeitskräfte und Technologie. Wenn man das derzeitige Verhalten der reichen Länder berücksichtigt, so bedeutet Globalisierung nichts anderes als das Niederreisen von nationalen Grenzen, auf dass jede, die über Kapital und Güter verfügen, frei sind, die Märkte zu beherrschen. " Mahathir Mohamad, Premierminister von Malysia." (NZZ. 2./3. 11.96)
Wirtschaft CH: Exportrisikogarantie - Subvention von Multis
ABB Schweiz hat einen Antrag für Garantien über 350 Millionen Franken an die Exportrisikogarantie (ERG) eingereicht. Der Gesamtkonzern ABB will sich bei den Ausschreibungen um den Damm am Yangtse-Fluss um Aufträge in der Höhe von rund 850 Millionen Franken bewerben. Davon sollen rund 350 Millionen Franken auf ABB Schweiz entfallen. Die Erklärung von Bern protestiert gegen das Ansinnen der ABB. Nach Angaben der EvB steht bei dem hochbrisanten Entscheid die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Menschenrechts-, Umwelt- und Entwicklungspolitik auf dem Spiel. Die Dimensionen des Projektes sprengten weltweit alle bisher bekannten Ausmasse von Infrastrukturvorhaben. Es müssen 1,13 Millionen Menschen umgesiedelt werden. Auch der WWF Schweiz richtet sich gegen den Bau des sogenannten Drei-Schluchten-Projektes. NZZ 18. 10. 96
Formen der Isolation
Die Schweiz ratifizierte ein Protokoll mit verschärften Vorschriften zum Schutz der Ozonschicht. Im Juni hatte der Ständerat als zweite Kammer grünes Licht für die Ratifizierung des 1992 verschärfte Protokolls gegeben. Dieses will den Ausstieg aus der Produktion der drei Ozonkiller Methylbromid, teilweise halogenierte Fluor-Kohlen-Wasserstoffe (ZFCKW) und teilweise halogenierte Fluor-Brom-Kohlenwasserstoffe (HFBKW) beschleunigen. NZZ 14./15. 9. 96
De qui se moque-t-on?
"Ihre schönes Land gehört zu Europa" - meinte Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt in einer Rede am "Zürcher Europafest". Dass die Schweiz zu Europa gehört, und das seit ihrer Existenz, dürfte bekannt sein: Das Territorium, das die Schweiz heute einnimmt, war immer schon ein Teil des Kontinentes Europa - und das dürfte so allgemein bekannt sein, dass sich die Erwähnung dieser Tatsache in einer politischen Rede eigentlich erübrigte. Oder verwechselt Schmidt nach bekannter EU-populistischer Manier Europa mit der EU? In diesem Falle wäre der Satz, dass die Schweiz zu Europa gehört, falsch, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Der Ausspruch Schmidts ist somit eine Plattitude oder ein falscher Satz.
Die Rede Schmidts war im übrigen klar euronational ausgerichtet. Er beschwor die Angst der Westeuropäer, gegenüber den künftigen oder gegenwärtigen Grossmächten ein Nichts zu werden. "Wenn die Völker Europas im nächsten Jahrhundert überhaupt mitspielen wollen bei weltpolitischen Entscheidungen, [..] wenn sie ihre eigenen Interessen angemessen vertreten wollen, dann können sie dies nur gemeinsam. Nur wenn die Europäische Union als Einheit auftritt, nur dann werden sich die alten Völker Europas behaupten können." Da wird Bedrohung von Aussen zelebriert, um Einheit zu schmieden - und es wird locker übersehen, dass es gerade die EU ist, die in der Blockbildung eine Vorreiterrolle spielt und damit die anderen Weltgegenden unter Zugzwang setzt. Klassische Verwechslung der Rollen, die für Herrschafts-Ideologie sehr typisch ist. Aggression und Aufbau von Bedrohungspotential als Akt der Selbstverteidigung!
(TA, 30. 9. 96).
Lohndumpingklauseln - effets pervers
Einem 22jährigen Vietnamesen wurde wegen Lohndumping die Arbeitsbewilligung verwehrt. In der Baubranche gilt ein Gesamtarbeitsvertrag (auch für bewilligungspflichtige Ausländer). Der festgelegte minimale Stundenlohn ergibt ein Monatssalär von 4200 Franken. An diesen Mindestlohn hält sich die Baubranche mittlerweile nicht mehr. Flüchtlinge, Asylbewerber und Saisonniers dürfen aber trotzdem nicht unter 4200 Franken angestellt werden. Entsprechend durfte der Vietnamese seinen Job für 3600 Franken nicht antreten. TA 21.22. 9. 96
Wirksame Umwelt-Konventionen
Die zwischen den europäischen und nordamerikanischen Staaten abgeschlossenen Umweltschutzverträge zeigen erste Wirkungen. Dies gab die UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) im Februar in Genf bekannt. Der Ausstoss von Schwefeldioxid ist in Europa seit 1980 um 21 Millionen Tonnen zurückgegangen. Weniger eindrucksvoll ist der Rückgang der Emissionen von Stickoxiden. Sie nahmen in 15 Jahren lediglich um zwei Millionen Tonnen ab. Die verschiedenen Konventionen und Protokolle über grenzüberschreitende Luftverschutzung wurden im Rahmen der ECE zwischen 1979 und 1994 abgeschlossen (Tagesanzeiger, 13. 2. 96).
Genmanipulierte Lebensmittel
Das EU-Parlament verlangt, dass genmanipulierte Lebensmittel künftig der Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen, sofern sie sich chemisch nachweislich von bestehenden Lebensmitteln unterscheiden. Diese nicht besonders weitreichenden Forderung geht weiter als der Verbraucherschutz, der dem Ministerrat vorschwebt. Damit ist absehbar, auf welchem Niveau sich die Kennzeichnungspflicht von genmanipulierten Nahrungsmitteln in der EU festsetzen wird (NZZ. 14. 3. 96).
EU-Kommission gegen Öko-Steuern
Die EU Kommission hat sich gegen die Einführung von Öko-Steuern als Mittel des Umweltschutzes gewandt. In einer Stellungnahme zum Thema Umwelt und Handel hiess es, der Schutz der Umwelt und die Liberalisierung des Welthandels seien gleichrangige Ziele (NZZ. 16. 2. 96).
Brenner-Lastwagenverkehr
Im letzten Jahr haben 1,3 Millionen Lastwagen den Brenner-Pass zwischen Österreich und Italien überquert. Das entspricht einer Zunahme von 13,7 % gegenüber dem Vorjahr, berichteten die Behörden des österreichischen Bundeslandes Tirol am Mittwoch in Innsbruck. Gleichzeitig sei der Transport von Lastwagen mit der Bahn (rollende Landstrasse) auf dieser Strecke um 20 Prozent gesunken. Nachdem die Gebühren (Brenner-Maut) für die Passstrasse auf den 1. Februar heraufgesetzt worden sind, sei die Auslastung der Bahn aber von 64 auf 75 % zu Anfang Jahr angestiegen (NZZ, 28. 3. 96). Die Erhöhung der Brenner-Maut hat die EU-Kommission dazu veranlasst, bis Ende März gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die höheren Strassenbenützungsgebühren nicht - wie es die Wegekostenrichtlinie voraussetzt - durch höhere Infrastrukturausgaben rechtfertigen lässt. Umwelt-Argumenten wird somit von der EU-Kommission in dieser Frage kein Gewicht gewährt (NZZ. 20. 3. 96).
Neutralitäts-Volksbegehren in Österreich
In Österreich wurde von der Bürgerinitiative ,Nein zur EU" ein Volksbegehren zur Wahrung der Neutralität lanciert. Das Volksbegehren verlangt, dass Verhandlungen über den Beitritt zu supranationalen Organisationen oder Bündnissen, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik betreiben oder anstreben, nur auf Grund einer vorhergegangenen Volksabstimmung geführt werden dürfen. Mit diesem Volksbegehren - das rechtlich eher eine Petition als ein wirkliches Volksbegehren darstellt - wollen die Initianten der Regierung in sicherheitspolitischer Hinsicht die Hände binden. Die ÖVP dringt seit etlicher Zeit auf grössere ,Solidarität" - wie neuerdings die militärische Blockbildung der reichen Industrieländer genannt wird. Diese ,Solidarität" könnte laut ÖVP die Gestalt eines Beitritts Östereichs zur Westeuropäischen Union oder gar zur NATO annehmen (NZZ. 19. 3. 1996).
Sanktionsmöglichkeiten im Europarat
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat in ihrer Frühjahrsitzungswoche die Möglichkeit zu kurzfristigen Sanktionen gegenüber Mitgliedstaaten geschaffen, die ihren beim Beitritt eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen. Einstimmig sprach sich die Versammlung dafür aus, dass die Parlamentarier eines Landes, das die Grundprinzipien der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verletzt oder aber die Zusammenarbeit bei der Überprüfung seiner beim Beitritt eingegangenen Verpflichtungen verweigert, von den Beschlüssen oder der gesamten Arbeit der Versammlung ausgeschlossen werden können. Das Ministerkomitee kann in Form einer Empfehlung aufgefordert werden, die Mitgliedschaft des Landes auf bestimmte Zeit ruhen zu lassen oder ganz zu beenden (NZZ. 24. 4. 96).
Hollands Landwirtschaft
Hollands Landwirtschaft hat Probleme. In den letzten Jahren haben sich nicht nur die Subventionen aus Brüssel verringert; strengere Umweltauflagen und die Konkurrenz südlicher EU-Länder verdüstern zusätzlich die Perspektiven der Landwirtschaft. Die hochintensive Massenproduktion wird vor allem in Deutschland von Imageproblemen geplagt. Nach der EU-Agrar-Reform Anfang der neunziger Jahre, welche die Subventionen weitgehend an die Flächen statt wie bisher an die Produktionsmengen bindet, sind die Einkommen der niederländischen Bauern kräftig gesunken. Angesichts der herrschenden Misere in vielen Produktionszweigen ist Den Haag geneigt, zum altbewährten Rezept der Rationalisierung und Vergrösserung der Betriebe Zuflucht zu nehmen. Damit dürften sich aber die Imageprobleme der Landwirtschaft (,fade Retortenprodukte") im Ausland verschärfen. Bei einer Rückkehr zu traditionellen Anbaumethoden könnten die Holländer vielleicht ihr Image korrigieren. Zugleich aber müssten sie ihre Produktion auf einen Bruchteil des derzeitigen Volumens beschränken (NZZ. 17. 1. 96).
Österreichs Bauern unter
Anpassungsdruck
Die österreichische Landwirtschaft zählt zu jenen Wirtschaftsbereichen, welche die Folgen des EU-Beitritts unmittelbar zu spüren bekommen haben. Wie zu erwarten war, sind die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse stark zurückgegangen: für pflanzliche Agrarprodukte um gut 20%, für Produkte aus der Tierhaltung um rund 23% und für Milch um einen Drittel. Von den niedergerissenen Agrarschutzwällen haben die Konsumenten hingegen kaum profitiert: Der Rückgang der Agrargüterpreise betrug im Detailhandel nur 1,7% (NZZ. 30. 5. 96).
Ständiger internationaler
Strafgerichtshof
Die Ereignisse im früheren Jugoslawien und in Ruanda verstärkten den Druck der öffentlichen Meinung bezüglich der Schaffung eines ständigen internationalen Strafgerichts-hofes. Die Uno-Völkerrechtskommission (ein Organ der Generalversammlung) arbeitete deshalb einen entsprechenden Entwurf aus. Eine gewisse Zurückhaltung übten bisher zwei Grossmächte - die USA und Grossbritannien - sowie Japan. Dazu gesellten sich einige Entwicklungsländer, die dem gesamten Prozess der Stärkung des humanitären Völkerrechts skeptisch gegenüberstehen und die Errichtung eines ständigen Strafgerichtshofs als eine Erfindung des Westens zur weiteren Einschränkung ihrer Hoheit zur Rechtfertigung von Einmischungen in lokale Konflikte ansehen. Der von der Kommission ausgearbeitete Entwurf soll im Laufe des Jahres einer vorbereitenden Kommission und anschliessend einer Staatenkonferenz vorgelegt werden (NZZ. 2./3. 3. 96).
Entwicklungspolitische Kritik
Der Bundesrat ersucht die eidgenössichen Räte um die Eröffnung eines fünften Rahmenkredites im Umfange von 960 Millionen Franken, der es erlauben soll, während mindestens vier Jahren neue finanzielle Verpflichtungen zur Weiterführung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen in den Entwicklungsländern einzugehen. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/Helvetas/Caritas wird mit einzelnen Teilen des neuen entwicklungspolitischen Rahmenkredits des Bundes das Gebot, die Hilfe zugunsten der ärmeren Länder und Bevölkerungsschichten zu verbessern, völlig missachtet. Zu einem Teil handle es sich um einen Kampffonds für die Schweizer Exportwirtschaft, der in einem Entwicklungshilfekredit nichts zu suchen habe. Abzulehnen sei auch die ohne Bedarfsnachweis beantragte Erhöhung der Ausfallgarantien für die Exportrisikogarantie von 100 auf 200 Millionen Franken. Damit werde auch versucht, über den einkalkulierten Abbau der effektiven Auszahlungen hinwegzutäuschen. Die Hilfswerke fordern statt dessen einen Ausbau der Zahlungsbilanzhilfe (NZZ. 30. 5. 96).
"Flexiblere" Militäreinsätze
An ihrer Frühjahrstagung in Berlin haben die Nato-Aussenminister die Voraussetzungen für flexiblere Militäreinsätze ausserhalb des Bündnisgebietes geschaffen. Dazu wurde das Konzept der ,Combined Joint Task Forces (CJTF)" beschlossen. Ein CJTF-Kommando wird in Fällen gebildet, wo NATO- und Nicht-NATO-Einheiten für Friedensoperationen ausserhalb des Bündnisgebietes zum Einsatz kommen. Eine solche CJTF kann auch für Einsätze unter Leitung der Westeuropäischen Union (WEU) zur Verfügung stehen (NZZ.4. 6. 96). Die Parlamentarische Versammlung der WEU hat in Paris das Communiqué der NATO zum Anlass genommen, einen Ausbau der militärischen Kapazitäten der WEU zu fordern. Mit Befriedigung wurde zur Kenntnis genommen, das nicht nur das Prinzip gemeinsamer Streitkräftekommandos (CJTF), sondern auch die Zuständigkeit der WEU für begrenzte Operationen in europäischem Namen ausserhalb des NATO-Gebietes anerkannt wurde (NZZ. 7. 6. 96).
EU-Schokolade
Die EU-Kommision schlägt vor, dass Kakaobutter bei der Schokoladeherstellung bis zu 5% durch andre Pflanzenfette ersetzt werden könne. Damit ist sie auf heftige Kritik gestossen. Entwicklungspolitiker sehen einen Rückgang des Kakaoverbrauchs um 80 000 bis 200 000 t, einen heftigen Preisverfall und dramatische soziale Konsequenzen für Länder wie Ghana voraus, deren Export zum überwiegenden Teil vom Kakao abhängt. Auch EU-Mitgliedländer, wie die Niederlande, die in Amsterdam den grössten Kakoeinfuhrhafen der Welt besitzen, wehren sich gegen die Verfälschung der Schokolade (NZZ. 19. 4. 96).
Kroatien im Europarat
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat am Mittwoch der Aufnahme Kroatiens als 40. Mitglied des Europarats trotz erheblicher Bedenken zugestimmt. Die Entscheidung fiel unter der Voraussetzung, dass Zagreb in den nächsten drei Jahren 26 konkrete Auflagen erfüllt. Ausschlaggebend für die Zustimmung des Plenums waren schliesslich die Sozialisten und die Christlichdemokraten, die den umfassenden Zusagen der Regierung und des kroatischen Parlaments vertrauten. Einzig die Vereinigte Linke blieb bei ihrer ablehnenden Haltung, der sich auch die britischen Labourabgeordneten und manche Liberale anschlossen (NZZ. 25. 4. 96). Kroatiens Präsident übte nach der anfänglichen Weigerung des Europarats, Kroatien aufzunehmen, Kritik an dieser Institution. Kroatien gehöre aus der Sicht der Regierung in Zagreb als römisch-katholisches Land zum Kreis der westeuropäischen Zivilisation, nicht zu Osteuropa und dem Kreis der Orthodoxen (NZZ. 28. 5. 96).
Übergang zu Auslandeinsätzen
Das mittelfristige französische Militärprogramm für 1997 bis 2002 sieht strategische Umstrukturierungen für die Armee vor, namentlich den Übergang zu einem auf Auslandeinsätzen spezialisierten Berufsheer. Damit die Welt (vor allem die afrikanische) auch im nächsten Jahrhundert an europäischem Wesen genesen kann (NZZ. 15. 5. 96).
WHO und britisches Rindfleisch
Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben sich Mitte Mai in Genf für eine Überprüfung des EU-Importverbots für britisches Rindfleisch ausgesprochen. Nach einem dreitägige Expertentreffen zum Rinderwahnsinn und der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit erklärte der amerikanische Wissenschafter Joe Gibbs, bisher habe kein Beweis für eine Übertragung des Rinderwahnsinns auf den Menschen erbracht werden können. Das totale Importverbot lasse sich daher wissenschaftlich nicht begründen (NZZ. 17. 5. 96).
Britische Blockade
EU-Vertreter geben der Britischen Blockade von EU-Entscheidungsprozessen wenig Bedeutung. Ausserhalb der EU-Regierungskonferenz würden nämlich nur noch selten Entscheidverfahren angewendet, die Einstimmigkeit erfordern (NZZ. 28. 5. 96).
Brüsseler Demokratieverständnis
Brüsseler Bürokraten nehmen Demokratie vor allem als Risiko wahr. So äusserte sich der EU-Kommissar van den Broek in der Weltwoche wie folgt: ,Wenn wir das demokratische Risiko reduzieren können, wird es einfacher, eine Lösung zu finden". Für solchen Klartext bedanken wir uns (Weltwoche, 11. 4. 96).
WTO lässt Hormone zu
In der letzten Vollversammlung der Codex Alimentarius Kommission der Welthandelsorganisation WTO wurde in geheimer Abstimmung beschlossen, künftig bestimmte Hormone in der Tiermast zuzulassen. Damit dürften künftig Einfuhrverbote von Hormonfleisch als Handelshemnisse betrachtet und vom GATT-Schiedsgericht als solche verboten werden (Kultur und Politik, Nr. 3. 96)
Niederländische Gefängisse in Übersee
Der Europarat hat die unmenschlichen Haftbedingungen in einem Gefängnis auf der niederländischen Antillen-Insel Curacao angeprangert. Die Europaratsvertreter fanden nach eigenen Angaben in den 22 Quadratmeter grossen, von Ratten und Küchenschaben wimmelnden Zellen bis zu 20 eingepferchte Gefangene vor. Auch Isolationshaft bis zu einem Jahr sei in dem Gefängnis üblich. Erst auf Drängen des Antifolterkomitees seien einige besonders archaische Sanktionen abgeschafft worden, wie das Festschnallen von Häftlingen mit eisernen Fussschnallen oder ihre Isolation in Kerkern bei Wasser und Brot - wie ,Europa" am Ende des 20. Jahrhunderts seine Kolonien behandelt! (NZZ. 19. 1. 96).
Geo-Umfrage
In der Geo-Nummer zum Thema Schweiz haben die Interviewer folgendes zu Tage gebracht: 87,3% der Schweizer empfinden sich als ausserordentlich gastfreundlich gegenüber Touristen, aber nur 37,4% sehen auch ihre Mitlandsleute so. 71,4% bezeichnen sich als besonders ausländerfreundlich, aber nur 21,9% lassen diese Qualifikation auch für die anderen gelten. 76,6% der Befragten sind nach eigener Angabe sehr weltoffen, die anderen Schweizer betrachten aber nur 25,4% als offen (NZZ. 11. 4. 96).
EU-Parlament für mehr Mehrheitsentscheide
Die Positionen des EU-Parlamentes bezüglich der EU-Regierungskonferenz liegen nahe bei denen der EU-Kommission. In seiner Entschliessung setzt sich das Parlament für acht wesentliche Zielsetzungen ein: für eine klare Definition der europäischen Staatsbürgerschaft; für wirksamere Antworten auf die Sorgen der Bürger über Mängel bei der inneren Sicherheit; für die Entwicklung der sozialen und der ökologischen Dimension und der Beschäftigungspolitik; für die Stärkung der außenpolitischen Rolle der EU; für grössere Offenheit und Transparenz in den EU-Gesetzgebungsverfahren; für entscheidende Fortschritte bei der Handlungsfähigkeit durch Mehrheitsentscheidungen; für die wirksame Bekämpfung von Betrügereien bei der Verwendung von Gemeinschaftsgeldern sowie für einen vereinfachten und verständlichen Vertrag (NZZ. 14. 3. 96).
Lobbying-Regelung gescheitert
Die Zahl der Interessenvertreter beim EU-Parlament übertrifft die Zahl der Abgeordneten um ein Vielfaches. Das EU-Parlament hat in einem neuen Anlauf vergeblich versucht, die Tätigkeit von Lobbyisten zu regeln (beratende Leistungen, Zuwendungen und Geschenke!). Ein britischer Mineralölkonzern allein beschäftigt in Brüssel 400 Mitarbeiter zur Wahrnehmung seiner Interessen. Um diesen Andrang zu kanalisieren, wurde vom Gechäftsordnungsausschuss des Parlaments eine Vorlage erarbeitet: ein Ausweis für den Zutritt zum Parlament hätte zur Pflicht werden sollen. Die Interessenvertreter hätten ihn unter der Voraussetzung erhalten, dass sie sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln verpflichtet hätten. Dazu hätte die kostenpflichtige Eintragung in ein öffentlich zugängliches Register gehört, in dem hätte angegeben werden müssen, für wen wer auf welchen Gebieten tätig ist. Zudem hätte bei der Verlängerung des nur zwölf Monate gültigen Ausweises ein Bericht mit einer Auflistung aller Kontakte im Parlament verlangt werden sollen, sowie Belege aller erbrachten Leistungen oder Zuwendungen, die 1500 sFr überstiegen hätten. Diesbezüglich war ein Streit programmiert, da in manchen Ländern bereits kleinste Zuwendungen als Bestechung gelten. Im EU-Beamtenstatut sind aber Geschenke durchaus erlaubt. Nachdem Sozialisten und Christlichdemokraten in Abstimmungen mit wechselnden Mehrheiten die vom Geschäftsordnungsausschuss des Parlamentes erarbeiteten Vorlage ihres eigentlichen Sinns völlig entleert hatten, blieb als einziger Ausweg die Rückweisung in den Ausschuss. Zurück blieben gegenseitige Schuldzuweisungen mit Vorwürfen wie Schizophrenie, Kapitulation vor den Interessengruppen bis hin zu Manipulationsversuchen gegenüber der Öffentlichkeit (NZZ. 20./21. 1. 96).
EU-Steuerharmonisierung?
Die EU-Kommission hat sich für eine geringere Besteuerung der Arbeit und einen möglichen Ausgleich durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. In einem Papier wird der Steuerwettbewerb zwischen den EU-Mitgliedern unter anderem für die Erhöhung der Besteuerung des Faktors Arbeit in der EU zwischen 1980 und 1993 um rund 20% verantwortlich gemacht. Die EU-Kommission schlägt eine einheitliche Minimalquote für die effektive Besteuerung in der EU vor. Der für Steuern zuständige EU-Kommissar Mario Monti sprach sich für eine Erhöhung des durchschnittlichen Mehrwertsteuersatzes in der EU um 1% bis 3% aus (bisher 15 %) (NZZ. 22. 3. 96).
Personenfreizügigkeit
Im April wurde in Brüssel eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Gründen für die geringe Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU nachgehen soll. Es sollen Hindernisse beim grenzüberschreitenden Berufs- und Wohnortwechsel identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung der Personenfreizügigkeit ausgearbeitet werden. Lediglich 1,4% der EU-Bevölkerung (ca. 5 Mio. Personen) halten sich gegenwärtig in einem anderen EU-Land auf. Demgegenüber zählt die EU 11 Mio. Ausländer aus Drittstaaten (NZZ.24. 4. 96).
Entsenderrichtlinie für 1999?
An einem Treffen vom 3. 6. 1996 erklärten sich die EU-Arbeitsminister bereit, 1999 in ihren Staaten sogenannte Entsende-Gesetze einzuführen. Dieser Beschluss, der gegen britischen und portugiesischen Widerstand fiel, hat zum Ziel, dass für entsandte Arbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen wie für die ,einheimischen" gelten sollen. Dabei wurde ein italienischer Kompromissvorschlag gutgeheissen, der eine Schwellenfrist von bis zu einem Monat vorsehen kann und in einer Öffnungsklausel den Sozialpartnern erlaubt, Ausnahmen für Arbeiten von geringerem Umfang einzuführen. Der deutsche Arbeitsminister Blüm schöpfte im Anschluss an die Sitzung neue Hoffnung für ein in Deutchland geplantes Entsendegesetz, das mittlerweile wegen Opposition diverser Arbeitgeberverbände auf Eis liegt. Durch die eventuelle Einführung der Entsenderrichtlinie wird die Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt teilweise rückgängig gemacht. Die konkurrenzschwächeren Länder werden auf die Dauer versucht sein, im Gegenzug den Marktzugang für Güter und Dienstleistungen zu erschweren (NZZ. 4. 6. 96; Pressedienst SGB, Nr. 12, 96).
Betrugsbekämpfung
Das EU-Parlament befürwortet den langfristigen Aufbau einer gemeinsamen Zollverwaltung in der EU, um eine wirkungsvollere Betrugsbekämpfung bei der Zollabrechnung zu erreichen. Vorerst sollen im Aktionsprogramm ,Zoll 2000" eine engere Vernetzung der nationalen Zollverwaltungen durch die Einrichtung einer europäischen Zollakademie zur gemeinschaftlichen Ausbildung von Zollbeamten der EU erreicht werden. Der Berichterstatter zum Aktionsprogramm, der deutsche Christdemokrat Karl von Wogau erklärte, das Ziel eines Binnenmarktes sei erst dann erreicht, wenn mit dem gemeinsamen Schutz der Aussengrenzen auch eine völlige Öffnung der Binnengrenzen einhergehe. Wogau schlug die Einführung des Begriffs ,Heimatmarkt" vor, um zu verdeutlichen, dass die weitere Entwicklung zu einem gemeinsamen Markt eine wirklich neue Stufe darstelle (NZZ. 18. 4. 96).
Unerfreulich
Die vom Bundesrat im Rahmen seines Dreikreisemodells geschaffene Neuregelung, wonach seit Anfang 1995 nur noch Saisonniers aus EU-Staaten nach 37 Monaten Arbeit in der Schweiz eine Jahresbewilligung erhalten, wird vom Bundesgericht nicht beanstandet. Der vor allem BürgerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien diskriminierende Umwandlungsstop ist weder gesetzes- noch verfassungswidrig. Nach den Richtern sind Ungleichbehandlungen nach nationalen Gesichtspunkten zulässig (NZZ. 11./12. 5. 96).
Drei-Kreise-Modell ,rassistisch"
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hält das Drei-Kreise-Modell der Ausländerpolitik für unvereinbar mit dem Internationalen Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung. Die nach Herkunftsregionen gestufte Zulassung von Einwanderern sei in ihrer Grundstruktur rassistisch und fördere negative Einstellungen gegenüber einem grossen Teil der Bevölkerung ausländischer Herkunft (NZZ. 24. 5. 96).
Minderheitenschutz
Abgeordnete aus den Parlamenten der 38 Mitgliedstaaten des Europarats (Januar 96) haben in einer Debatte über die Minderheitenpolitik den Vorwurf an einzelne Mitgliedstaaten gerichtet, die Anwendung der Rechtsmittel zum Minderheitenschutz zu verzögern oder ganz aufs Spiel zu setzen. Sie forderten die Regierungen in einer Entschliessung auf, die vom Europarat entwickelten Vetragstexte durch umgehende Ratifizierung in Kraft zu setzen. Vor allem am Widerstand von Ländern wie Frankreich, Griechenland und der Türkei, die als zentralistische Staaten die Existenz von Minderheiten ignorieren, scheiterten bis 1993 alle Versuche, zu Schutzrechten für Minderheiten zu gelangen. 1993 wurde unter dem Eindruck der Ereignisse in Osteuropa mit den Minderheitsrechten vorwärts gemacht. Es kam zur Ausarbeitung von Rahmenverträgen, die von den meisten Staaten ratifiziert wurden. Zu einem Skandal gerieten aber die Arbeiten der bis Ende 1994 geplanten Fertigstellung des Zusatzprotokolls für kulturelle Rechte. Die Arbeiten sind Ende letztes Jahr faktisch eingestellt worden. Die erabeiteten Papiere sollen nun veröffentlicht werden. Verantwortlich für die blockierte Situation: Frankreich, Grossbritannien und die Türkei (NZZ. 25. 1. 96).
Konkurrenzfähige Schweizer Industrie
Eine Studie der IBM Schweiz und der Lausanner Managementschule IMD kommt zum Schluss, dass die Schweizer Industrie sehr wettbewerbsfähig ist. Werden der Einsatz moderner Managementmethoden und Produktionstechniken und der dadurch erreichte Lesitungsgrad (messbar etwa in Durchlaufzeiten, Fehlerraten und Kundenzufriedenheit kombiniert), erreichen nicht weniger als 75 % der Schweizer Unternehmen Spitzenwerte - in den vier anderen Ländern Grossbritannien, Deutschland, Holland und Finnland nur 50% (Tagesanzeiger, 27. 2. 96).
Ausschaltung des Parlamentes
In Belgien wurde im Mai die Ausschaltung des Parlaments beschlossen, um der Regierung freie Hand zur Erreichung des Maastrichter Kriterien für die Währungsunion zu geben (NZZ. 23. 5. 96).
SBN-Direktor Rich zur WWU
Georg Rich, Direktor der Schweizerischen Nationalbank (SBN), bekundete anlässlich eines Symposiums am Europa-Institut der Uni Basel (31. 5. 96) seine grundsätzliche Skepsis gegenüber dem angestrebten monetären Schulterschluss, zumal für ihn der wirtschaftliche Nutzen der WWU nicht auf der Hand liegt. Deren Hauptnachteil besteht nach seinen Worten darin, dass die europäische Zentralbank ihre Geldpolitik an den für die WWU als Ganzes geltenden wirtschaftlichen Eckdaten ausrichten muss, also keine Rücksicht auf die Bedürfnisse der einzelnen Länder und Regionen nehmen kann. Problemlos wäre die ,Globalisierung" der Geldpolitik nur bei hoher wirtschaftlicher Konvergenz, doch diese sei in der EU nur ansatzweise gegeben. Rich meinte, dass die Schweiz längerfristig aus der WWU wirtschaftliche Vorteile ziehen werde, sofern die Europäische Zentralbank wirklich eine stabilitätsorientierte Geldpolitik führen wird: In der kurzen und mittleren Frist dürfte im Urteil Richs die monetäre Integration Europas für die schweizerische Wirtschaft eine Reihe von Problemen aufwerfen. Er erinnerte an die finanzpolitischen Sanierungsbemühungen, die wohl zumindest vorübergehend das Wirtschaftswachstum in Europa bremsten und damit die Exportchancen der Schweizer Industrie beeinträchtigten. Rich sprach sich gegen eine Anbindung des Frankens an die D-Mark bzw. später an den Euro. Die mit einer solchen Anbindung verbundenen Anpassungsprobleme wären nämlich für die helvetische Wirtschaft kaum geringer als die volkswirtschaftlichen Kosten der Wechselkursschwankungen (NZZ. 1./2. 6. 96).
EU-Zinsniveau wäre "katastrophal"
Ein Beitritt der Schweiz zur EU mit anschliessender Übernahme der EU-Einheitswährung würde für die Zinsen und damit die Mieten in der Schweiz eine starke Belastung darstellen. Da innerhalb eines Währungsraumes nur ein Zinsniveau existieren kann und die schweizerische Volkswirtschaft zu klein ist, um die Geldpolitik der EU beeinflussen zu können, müsste die Schweiz zum Beitrittszeitpunkt das in der EU herrschende Zins- und Inflationsniveau übernehmen. Die Realzinsen in der EU liegen erfahrungsgemäss rund 2 Prozentpunkte höher als in der Schweiz. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Hypothekar- und Mietzinse. Zudem wären die durch die Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes (WEG) finanzierten Projekte betroffen. Beim heutigen jährlichen Förderungsniveau von 3 000 Wohnungen entstünden in 25 Jahren uneinbringliche Forderungen vor 528 Mio. Fr. für jede einzelne Jahresförderungstranche (NZZ.4./5. 5. 96).
Eine historische Zäsur
Laut Sparkassenpräsident Horst Köhler hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund deshalb klar für die Währungsunion ausgesprochen, weil er die Aufwertung der D-Mark als wesentliche Ursache für Wachstums- und Arbeitsplatzverluste in Deutschland betrachtet. Mit dem Vorschlag eines ,Bündnisses für Arbeit" von IG-Metall-Chef Klaus Zwickel hätten die Gewerkschaften den Zusammenhang zwischen Lohnkosten und Arbeitsplätzen akzeptiert. Dies könne eine positive Zäsur von geradezu historischer Dimension sein (Spiegel,14, 96).
Bezeichnungsschutz
Eine Serie von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der EU soll in Zukunft nach ihren Ursprungsbezeichnungen geschützt werden (Parmaschinken, Parmesan, spezielle Olivenöle, Süsswaren, usw.). Vorerst wurden 318 landwirtschaftliche Erzeugnisse definiert, die in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen werden. Diese Erzeugnisse dürfen ausschliesslich von Produzenten in einem bestimmten Gebiet nach genau definierten Erzeugungsbedingungen hergestellt werden. Emmentaler gilt dabei als Gattungsbezeichnung, nicht mehr als Ursprungsbezeichnung. Dies hängt nicht damit zusammen, dass die Schweiz nicht EU-Mitglied ist - wie dies von manchen Journalisten dargestellt wurde - sondern ist auf ein früheres Versäumnis der schweizerischen Käsehersteller zurückzuführen. EU-weit geschützt ist statt dessen auf Antrag Frankreichs die Bezeichnung Emmental de Savoy. Vielleicht lässt sich dieBezeichnung ,Emmentaler Emmentaler" schützen! (NZZ.7. 3. 96).
EU-Arbeitslosigkeit
In den Ländern der EU sind rund 5,2 Millionen Erwerbspersonen unter 25 Jahren als arbeitslos gemeldet. Wie das Institut der deutschen Wirtschaft mitteilte, ist damit etwa jeder fünfte Jugendliche in der EU ohne einen Job. Die jungen Frauen und Männer stellen derzeit 28% aller Arbeitslosen (Tagesanzeiger 23.2.96). In der EU beträgt die Arbeitslosigkeit 10,8% oder 18 Millionen Arbeitnehmer (Tagesanzeiger, 17. 5. 96).
Auslandinvestitionen der Schweiz
Eine Untersuchung der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) kommt zum Schluss, dass die Schweiz innerhalb der OECD traditionell die höchste Pro-Kopf-Quote an Auslandinvestitionen stellt. Die von schweizerischen Unternehmen im Jahr 1994 weltweit getätigten Direktinvestitionen beliefen sich auf eine Rekordhöhe von 11 Mrd. Dollar. Gemäss den Aufzeichnungen der OECD investierten schweizerische Unternehmen zwischen 1983 und 1994 insgesamt fast 64 Mrd. Dollar im Ausland. Zu den wichtigsten Destinationen zählten die USA (21,5%), Grossbritannien (9,8%), Deutschland (8,5%) sowie Frankreich (8,6). Aus historischen Gründen finden sich in Lateinamerika (13,9%) weit mehr schweizerische Auslandinvestitionen als etwa in Asien (4,2%). Demgegenüber investierten ausländische Firmen zwischen 1983 und 1994 insgesamt nur 18 Mrd. Dollar in der Schweiz. Die wichtigsten Auslandinvestoren kommen aus den USA (24,2%), Frankreich (18,8%), den Niederlanden (16,7%) und Deutschland (12,0%). Die OECD fordert, um die Auslandinvestitionen zu fördern, die Aufhebung gewisser Schranken gegenüber ausländischem Kapital. Der Bericht geisselt etwa die statutarischen Beschränkungen betreffend die Anerkennung als Aktionär, welche ausländischen Investoren die Übernahme schweizerischer Gesellschaften erheblich erschwerten (NZZ. 3. 5. 96).
Neuenburg floriert
Der Kanton Neuenburg konnte in den letzten 15 Jahren nicht weniger als 500 ausländische Gesellschaften anlocken. Nach dem EWR-Nein war kein Einbruch zu verzeichnen. In den letzten zwei Jahren allein konnten 80 Betriebe angezogen werden. Fancis Sermet von der Neuenburger Wirtschaftsförderung schreibt dies gewissen Vorteilen des schweizerischen Standortes zu: die geographische Lage, die politische Stabilität, die Neigung der Schweizer, Fremdsprachen zu reden, das ,Swiss made". Obwohl die Produktionskosten hoch sind, ist die Produktivität hoch. Gut ausgebildete Arbeitskräfte stellen einen guten Trumpf im Standortwettbewerb dar (Berner Bund, 22. 1. 96; PME Magazine, 9. 95).
Euro-Promotion
Die EU will in diesem Jahr 19 Millionen Ecu für die Informationskampange ausgeben, mit der den ,Bürgern" die Währungsunion nahegebracht werden soll. Finanziert werden sollen unter anderem Konferenzen, Wanderausstellungen, eine Datenbank und Ausbildungsprogramme für Vortragsredner (Weltwoche, 2. 5. 96).
Formen der Isolation
Der Bundesrat hat im Januar den Bericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1995 verabschiedet. Die Schweiz hat auch 1995 Projekte des Europarats mit freiwilligen Beiträgen unterstützt. Sie waren für eine Einrichtung zur Ausbildung der Richter in Albanien, für ein Fernsehprogramm für die russischsprachige Bevölkerung in Estland, für eine Schule für Kaderleute in Politik und Verwaltung in Moskau sowie für ein Projekt zur Ausstattung russischer Bibliotheken mit Menschenrechtsliteratur bestimmt (NZZ. 25. 1. 96). c
EU empfiehlt Rückzug
Der für Aussenbeziehungen zuständige EU-Kommissar Hans van den Broek hat dem Bundesrat am 2. Februar in Davos nahegelegt, das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Laut Tagesanzeiger löste dieser Wink bei der Schweizer Delegation Schock und Horror aus. Van den Broek wies darauf hin, dass der Widerstand in der Schweizer Bevölkerung gegen die Personenfreizügigkeit anlässlich der Abstimmung zum EWR von 1992 möglicherweise auch darin begründet gewesen sei, dass der EWR als erster Schritt in Richtung einer künftigen EU-Mitgliedschaft verstanden wurde. Um nicht noch einmal in diese Situation zu geraten, könnten die Schweizer Behörden ein Interesse an der Klarstellung haben, dass eine EU-Mitgliedschaft nicht das ultimative Ziel ist" (Tagesanzeiger, 8. 3. 96).
Brüsseler Manna gegen EU-Skepsis
Um den Schweden ihren EU-Blues aufzuheitern, will Brüssel einen Plan für die Entwicklung der Westregionen des Landes ausarbeiten. Die Schweden der Provinzen Bohuslän, Värmland, Skaraborg, Alvsborg und Halland blicken mit Neid zu ihren norwegischen Nachbarn, denen es trotz Fernbleiben von der EU blendend geht. Im vergangenen Winter beklagte die Wirtschaft von Göteborg stagnierende Verkäufe, einen kriselnden Immobiliensektor und steigende Arbeitslosigkeit. Brüssel möchte die Westschweden nun davon überzeugen, aus ihrer ,Region" ein ,europäisches Schaufenster" für den Rest Schwedens zu machen. Dazu sollen Investoren aus der EU angelockt werden. In Hinblick auf das ,Europa der Regionen" sollen die bestehenden Provinzen auch administratif verflochten werden (Journal de Genève, 24. 4. 96).
Nachwehen des Reinheitsgebots
Am 12. März 1987 urteilte der EU-Gerichtshof, dass das deutsche Importverbot von Bier, das dem deutschen Reinheitsgebot nicht genügte, mit dem EU-Recht nicht vereinbar sei. Eine elsässische Bierbrauerei reklamierte daraufhin Schadenersatzpflicht. Zwischen 1981 und 1987 hätte sie durch das faktische Importverbot Deutschlands einen Schaden von 1,8 Mio. DM erlitten. Der EU-Gerichtshof stellte fest, dass EU-Staaten auch dann schadenersatzpflichtig werden, wenn der ihnen zur Last gelegte Verstoss dem nationalen Gesetzgeber zuzuschreiben ist. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Ersatz der Schäden, die durch Verstösse gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, könne nicht auf Schäden beschränkt werden, die nach dem Erlass eines Urteils eingetreten sind, sondern erstreckten sich auch auf die Schäden, die vorher verursacht worden seien. Mit dem Urteil des EU-Gerichtshofes, wonach der gesetzgebende Staat unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden haftet, die dem Einzelnen durch Verstösse gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, bleibt das Gericht auf der Linie eines Urteils von 1991. Damals (Rechtssache Fancovich), hatten die Richter entschieden, dass der Staate, der eine EU-Richtlinie nicht rechtzeitig umsetze, schadenersatzpflichtig werde, wenn einem Einzelnen dadurch ein Schaden entstehe (NZZ. 6. 3. 96).
Wachsendes Unabhängigkeitsbedürfnis
Laut einer Studie der ETH Zürich ist der Anteil der Befürworter einer möglichst grossen Selbstbestimmung der Schweiz zwischen 1993 und 1995 von 37 auf 45 Prozent gestiegen. Der Anteil der EU-Anschlusswilligen viel von 39 auf 29 Prozent zurück. Eine dritte Fraktion schliesslich tritt für einen Kompromiss ein. Sie ist zwar für eine Annäherung an die EU, möchte aber, dass die Schweiz möglichst unabhängig bestimmen kann, wie stark und wie schnell sie sich supranationalen Organisationen anschliessen will. Der Anteil dieser Gruppe sei zwischen 1993 und 1995 von 24 auf 26 Prozent gewachsen (Tagesanzeiger, 4. 3. 96).
Kommissionsvorschläge zur EU-Regierungskonferenz
Die EU-Kommission präsentierte Ende Februar ihre Vorschläge zur Reform der EU-Verträge. Laut der Kommission stellt Maastricht II die letzte Gelegenheit dar, im Kreis von nur 15 Mitgliedstaaten die weitere Entwicklung der EU zu planen und durch einen flexibleren Grundriss sicherzustellen, dass mit der Erweiterung kein politischer Selbstmord verübt wird. Die Regierungskonferenz müsse deshalb (1) verhindern, dass die Institutionen durch neue Mitglieder aufgebläht werden, (2) sicherstellen, dass vom Einstimmigkeitsprinzip Abschied genommen wird und (3) dafür sorgen, dass das Integrationstempo nicht vom langsamsten bzw. störrischsten Mitglied vorgegeben wird. Konkret soll die Mitgliederzahl im EU-Parlament auf 700 beschränkt werden. Allenfalls sei auch die Stimmengewichtung im Ministerrat anzupassen. Mittels des doppelten Mehrs könnte grössere Rücksicht auf die Mehrheit der Unionsbevölkerung genommen werden. Pro Mitglied soll nur mehr maximal ein Kommissar nach Brüssel entsandt werden. Für grundsätzliche Fragen, etwa der Aussenpolitik, befürwortet die Kommission eine besonders qualifizierte Mehrheit. Diese sollte auch bei EU-Vertragsänderungen Geltung haben, die nicht Verfassungscharakter haben (NZZ. 29. 2. 96).
Käseherstellung unter EU-Fuchtel
Die Schweiz exportiert rund einen Viertel ihrer Milchproduktion in den EU-Raum. Um diesen Markt offen zu halten, müssen die Schweizer Betriebe den Brüsseler Hygieneauflagen nachkommen, noch bevor diese in allen EU-Staaten erfüllt werden. Die EU-Auflagen punkto Milch- und Milchproduktequalität (EWGR92/46) hätten ursprünglich bereits ab Anfang 1994 erfüllt sein müssen. Die EU-Kommission verschob die Frist dann aber mehrmals. Zuletzt wurde sie auf Anfang 1997 erstreckt. In den EU-Ländern selber muss die Hygienerichtlinie erst ab 1998 vollständig umgesetzt sein. Damit verlangt die EU von Drittstaaten Dinge, die sie sich selber nicht auferlegt - was wohl als protektionistisches Grossmachtgehabe zu betrachten ist (NZZ. 9. 4. 96).
Europäischer Gewerkschaftsbund
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) werde sich nicht damit abfinden, dass die Europäische Union unfähig sei, verstärkt und koordiniert etwas gegen die Arbeitslosigkeit zu unternehmen. Der mangelnde politische Wille, dazu, wie er auf dem EU-Gipfel in Florenz sichtbar geworden sei, wäre besorgniserregend und schädlich sowohl für die Wirtschafts- und Währungsunion, als auch für das Vertrauen, das Bürger und Arbeitnehmer in die Union setzten. Diesen Standpunkt vertrat eine EGB-Delegation am 16. 7. 96 bei einem Treffen mit dem irischen Ministerpräsidenten und amtierende Präsidenten des Europäischen Rates John Brutton in Dublin (SGB-Pressedienst, 25. 7.96) Dass sich der EGB mit der Unfähigkeit der EU, die Arbeitslosigkeit in Griff zu bekommen abfinden wird, darauf kann jede Wette abgeschlossen werden. Das Verhalten des EGB während den letzten 10 Jahren ist dafür Tatbeweis genug.
Umweltvisionen
Die Mautgebühren am Brenner stossen in Brüssel auf Ablehnung. Die EU-Kommission sieht einen Verstoss gegen geltendes EU-Recht, konkret gegen die Wegekostenrichtlinie 93/89. Demnach müssen Gebührensätze durch Infrastrukturkosten, Gebührenerhöhungen folglich durch gestiegene Bau-, Betriebs- oder Ausbaukosten gerechtfertigt werden. Zudem darf keine Diskriminierung von in- und ausländischen Fahrzeugen erfolgen. Die EU-Kommission droht der Österreichischen Regierung mit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof. NZZ 26.7.96
Fischereipolitik
Überall in der EU wird derzeit Raubbau an den Fischbeständen betrieben. Zur Erhaltung der Bestände müssten die zulässigen Fangmengen erheblich gesenkt werden. Die Aufsichtsbehörden sind weitgehend machtlos gegenüber illegalen Praktiken. Das geht aus dem ersten, auf Verordnung 2847/93/EWG basierenden Bericht der Kommission über die Kontrolle der Fischerei hervor. EUR-OP, Nr. 2, Sommer 96.
CH-Topmanager verdienen mehr
Die Löhne der CH Topmanager haben 1996 um 7 Prozent zugelegt. Dabei wird die Spitze der höchstverdienenden immer schmäler. Die Top-Manager fahren mit Mercedes vor, essen in den besten Lokalen, lassen sich ihre Anzüge massanfertigen, bauen Stellen ab, streichen den Teuerungsausgleich, kündigen Arbeitsverträge, um sie zu schlechteren Bedingungen wieder abzuschliessen (sic. TA 9.9.96) und sie predigen mehr Konkurrenz, wettern gegen "Besitzstandsdenken" und lahme Entscheidungsprozesse in der direkten Demokratie.
EU-Abgeordnete wollen Bezüge
offenlegen
Nachdem ein erster Versuch, zu transparenteren Lobbying-Verhältnissen in Brüssel zu gelangen, kläglich gescheitert war (siehe EM 2/96), raffte sich das EU-Parlament nun doch noch zu einer, wenn auch abgespeckten Regelung des Lobbyings durch. Die EU-Parlamentarier haben sich darauf beschränkt, den EU-Wählern Einblick in ihre wichtigsten Einkommensquellen zu gewähren. Künftig müssen die Volksvertreter alle ihre beruflichen Tätigkeiten und auch ihre übrigen, gegen Entgelt ausgeübten Funktionen in ein öffentlich zugängliches Register beim Parlamentspräsidium eintragen lassen. Ausserdem sollen alle finanziellen, personellen und materiellen Vergünstigungen, die ein Abgeordneter zusätzlich zu den vom Parlament bereitgestellten Mitteln von Dritten erhält, unter Angabe von deren Namen eingetragen werden. Die Forderung nach einer ihr ganzes Vermögen umfassende Erklärung, wurde als zu starker Eingriff ins Privatleben abgelehnt. Bezüglich der Erfassung der Lobbyisten wurde eine auf Freiwilligkeit beruhende Lösung gewählt. Diese können sich nun in ein Register eintragen, das ihre Auftraggeber angibt. Dies um zu verhindern, dass immer mehr Abgeordnete die für sie interessanten Lobbyisten als ihre Mitarbeiter deklarieren und sich so von der Offenlegungspflicht ihrer eigentlichen Arbeitgeber und ihrer Tätigkeit zu befreien. Da dies ohnehin schon immer häufiger geschieht, kann das Parlament jetzt eine Höchstzahl von Mitarbeitern pro Abgeordneten festsetzen. NZZ 19.7.96
Seuchengefahr
Die Veränderung des Klimas könnte auch gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Seuchen drohen auf Gegenden überzugreifen, in denen sie bislang unbekannt waren. So könnte sich im Falle einer Erwärmung die Malaria in Teilen der USA, in Südeuropa und in Australien ausbreiten. In Grossstädten könnten zudem Tausende von Menschen jährlich durch Hitzewellen umkommen. TA 10.7.96
Abbau der Diskriminierung durch
Ursprungsregeln
Der EU-Ministerrat hat Ende Juli beschlossen, die Ursprungsregeln im Rahmen des europäischen Freihandels zu vereinheitlichen. Bei den Ursprungsregeln ging es um folgendes: Nur Güter, deren Wert bis zu einem bestimmten Prozentsatz in einem Land produziert wurden, durften im Rahmen der Freihandelsverträge zollfrei die Grenzen überschreiten. In der Schweiz wurde vor allem die Textilindustrie von diesen Regelungen betroffen, da in dieser Industrie jeweils nur ein ungenügender Teil der Wertschöpfung in der Schweiz erfolgt. Durch den EWR war die Frage der Ursprungsregeln - trotz oft gegenteiliger Behauptungen - nur schwach betroffen. Im ersten bilateralen Vertrag nach dem Nein zum EWR wurden die Ursprungsregeln Schweiz-EU an das EWR-Niveau angepasst. Davon war damals wenig zu hören. Erst durch einen EU-Beitritt wären die Ursprungsregeln entfallen. Brüssel unternahm nun einen Vorstoss, um das sogenannte System der paneuropäischen Kumulation einzuführen. Produkten, die entweder im EU-Raum, im EWR-Raum, im Rahmen des EFTA-Freihandelsabkommens (Schweiz, Island, Norwegen) oder in den 10 assozierten Staaten Mittel- und Osteuropas die Ursprungsbescheinigung gemäss Abkommen erlangt haben, behalten diesen ungeachtet weiterer Verarbeitung in den beteiligten Ländern. Die paneuropäische Kumulierung wird vor allem der helvetischen Textilindustrie zum Vorteil gereichen. Beim passiven Veredelungsverkehr (= die Verlagerung von arbeitsintensiven Produktionsprezesse in Billiglohnländer) wird diese nun nicht mehr diskriminiert, sofern die Auslagerung in die von der EU-Regelung betroffenen Länder erfolgt (d.h. in die ehemaligen Ostblockstaaten). Interessanterweise wurde die Entscheidung des EU-Ministerrates von den Behörden und den interessierten Verbänden in der Öffentlichkeit verschwiegen. Die NZZ äusserte diesbezüglich erstaunen. Mit dem Entscheid des Ministerrates verlieren aber die EU-Beitritts-Befürworter eines ihrer letzten stichhaltigen wirtschaftlichen Argumente für den EU-Beitritt. Das Schweigen des Bundesrates und der Textilindustrie erstaunt deshalb kaum. NZZ 2.8.96.
Jean Monet und die "europäische
Identität"
Jean Monet, Urheber des Schumann-Planes von 1950, der 1951 zur ersten der europäischen Gemeinschaften, der Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) führte, hat sich je länger, je mehr gegen eine europäische Identität zur Wehr gesetzt, die nur den ausgedienten Nationalismus auf einer höheren Ebene wiederhergestellt hätte. NZZ 9.7.96 (Buchbesprechung von Jacques van Helmont, François Fontaine, Jean Monnet, Fondation Jean Monet pour l'Europe et Centre de recherches européennes, Lausanne 1996). ende kurzinfos.
Zugeständnisse bewirken Verschlechterung
"Alle Zugeständnisse in den Verhandlungen mit der EU (schrittweiser Verzicht auf die 28-Tonnen-Limite, Lockerung des Nachtfahrverbots) bewirken eine Verchlechterung der Rahmenbedingungen der Bahn." NZZ 14.6.96.
Das EU-Parlament erwägt
A. in der Erwägung, dass die Wirtschaft in der EU 1995 nur ein sehr schwaches jährliches BIP-Wachstum von 2,5% verzeichnete, wobei das Wachstum in den letzten Monaten des Jahres 1995 nahezu zum Stillstand kam, sowie in der Erwägung, dass die Kommission ihre letzten Wachstumsprognosen für 1996 auflediglich 1,5% nach unten korrigiert hat, wobei für einige Mitgliedstaaten mit Wachstumsraten von unter 1% gerechnet wird,
B. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenzahl in der EU einen historischen Höchststand von ungefähr 18 Millionen Menschen erreicht hat und dass mindestens 50 Millionen Menschen unter sozialer Ausgrenzung und Armut leiden, sowie in der Erwägung, dass die jüngsten Zahlen auf einen weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit in den meisten Mitgliedstaaten hindeuten,
C. in der Erwägung, dass die Binnennachfrage in der EU angesichts der Vertrauenskrise der Verbraucher sehr schwach ist, wobei diese Krise durch Faktoren wie eine hohe Arbeitslosenquote sowie in einigen Mitgliedstaaten festgestellte Bedrohungen für die Zukunft der sozialen Sicherheit und die Reallöhne weiter geschürt wird, während sich, wie aus dem Jahreswirtschaftsbericht hervorgeht, die hohen Gewinnspannen nicht in höheren Privatinvestionen oder einer höheren Erwerbstätigenquote niedergeschlagen haben
D. in der Erwägung, dass die öffentlichen Investitionen in der EU als Teil des BIP von durchschnittlich 3,5% Anfang der 80er Jahre allmählich auf derzeit weniger als 2,5% zurückgegangen sind ..... " Entschliessung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, B4-0731, 0747, 0750 und 0757/96.
Roms erster Schritt zur
Dezentralisierung
Der Reform- und Regionenminister Bassanini hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, in dem die Aufgaben des Zentralstaates abschliessend aufgezählt sind; alle nicht erwähnten Gebiete verbleiben den nachgeordneten Gebietskörperschaften. Bis 1999 soll der Staate eine ganze Reihe von Kompetenzen an die Regionen, Provinzen und Gemeinden abgeben. Das ganze Erziehungswesen, die Justizorganisation und die Polizei sollen allerdings nach wie vor in den Händen des Zentralstaates verbleiben. Von wirklicher Dezentralisierung kann nur bei der Abgabe von Steuerkompetenzen nach unten gesprochen werden. Auch diesbezüglich scheint die italienische Regierung vorwärts machen zu wollen. Eine detaillierte Neuordnung soll bis Jahresende vorgelegt werden. NZZ 22.6.96
Deutsche Metallindustrie
Die Deutsche Metallindustrie hat in den Ersten fünf Monaten 1996 fast 70 000 Stellen abgebaut. Für das Gesamtjahr prognostiziert der Arbeitgeberverband einen Verlust von 120 000 Stellen. TA 13.8
Sozialcharta - Bundesrat kippt
Der vehemente Widerstand der Wirtschaftsverbände hat bewirkt, dass der Bundesrat, nachdem er sich lange für die Ratifikation der Europarats-Sozialcharta eingesetzt hatte, diese nun vorerst ablehnt. Besonders BR Villiger legte sich ins Zeug, um den Kurswechsel - der lebendiges Zeugnis davon ablegt, was der Bundesrates und der Wirtschaftsverbände unter "Offenheit" verstehen - durchzuziehen. Die Sozialcharta verpflichte zum stetigen Ausbau des Sozialstaates. Dies wecke Hoffnungen, die angesichts der Finanzperspektiven der Sozialwerke vorderhand ohnehin nicht erfüllt werden könnten. Damit gibt Villiger vor, den Text der Sozialcharta zum Nennwert zu nehmen. Die EU-Länder zeigen diesbezüglich weniger Skrupel, da sie trotz Ratifizierung der Sozialcharta munter Sozialabbau betreiben. TA 3.9.96
"Maastricht" vor Gericht
Der Vertrag von Maastricht kommt wieder vor ein Gericht. In Dänemark muss geprüft werden, ob der der Maastrichter Vertrag überhaupt dem dänischen Verfassungsrecht entspreche. Zwölf Däninnen und Dänen - darunter ein Werftarbeiter, eine Fischergattin und ein Musiker - haben gegen den dänischen Ministerpräsidenten Poul Nyrup Rasmussen Klage eingereicht. Laut Artikel 20 der dänischen Verfassung darf Souveränität nur in einem "genau bestimmten Rahmen" abgetreten werden. Gleichzeitig sieht aber der Maastrichter Vertrag in Artikel 235 vor, dass sich die EU ohne Vertragsänderung zusätzliche Kompetenzen aneignen kann.
Das Höchste Gericht Dänemarks hat Mitte August beschlossen, dass die Klage zu akzeptieren sei und von einem Amtsgericht überprüft werden solle. Nach dem von dänischen Politikern und Juristen als sensationell bezeichneten Urteil muss Regierungschef Nyrup Rasmussen die bisherigen Verfahrenskosten der klagenden Bürger begleichen. Diese belaufen sich auf rund 15 000 Franken. Die Stellung der dänischen Bürgerinnen und Bürger in der EU-Politik wird durch dieses Gerichtsurteil gestärkt. Verändert wurde auch die Verhandlungsposition Kopenhagens bei der laufenden EU-Regierungskonferenz. Zudem gerät der Maastricht-II-Fahrplan in Gefahr. "Eine Ratifizierung von Maastricht II kommt erst in Frage, wenn die vorliegende Klage geprüft ist", sagte der Aussenminister Niels Helveg Petersen. Es wird mit einer Prozessdauer von bis zu vier Jahren gerechnet. Gäben die Richter den klagenden Bürgern schliesslich auch in der Sache recht, wäre die dänische EU-Mitgliedschaft ernsthaft in Frage gestellt. TA 16.8.96.
Kleine Aussenpolitik
Die grenzüberschreitende, kantonale Zusammenarbeit boomt seit dem EWR-Nein. Die dafür zuständige Bundesstelle wurde aufgestockt. Kantone können künftig bilaterale Verträge abschliessen und versuchen, von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen. Die Kantone betreiben dabei vor allem Regionalpolitik. Folgende Institutionen widmen sich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Arbeitsgemeinschaft des Jura, Französisch-Genferisches Regionalkomitee, Genferseerat, Cotrao, Grenzüberschreitende Mont-Blanc-Konferenz, Oberrheinkonferenz, Rat Wallis-Aostatal, Internationale Bodenseekonferenz, Arge Alp, Regio Insubrica, Regio Sempione. Diese Aktivitäten, eine positive Konsequenz des EWR-Neins, zeigen, dass die Schweiz sich vernetzen kann, ohne sich in den Westeuropäischen Block zu integrieren. Berner Bund, 22.7.96.
Kinderarbeit
Jedes achte zehn- bis vierzehnjährige Kind muss arbeiten. Über die jüngeren liegen keine Zahlen vor. Dies macht bei der erfassten Altersgruppe weltweit 73 Millionen arbeitender Kinder aus. Importsperren und ähnliche Massnahmen gegen die von Kindern produzierten Güter erweisen sich oft nur als Importschutz der reichen Länder. Die Kinder landen auf der Strasse - ohne dass ihnen irgendwelche Alternativen angeboten würden. TA 4.9.96
Last des EWR-Neins?
Die Maschinenindustrie liebt das Jammern über die denkwürdige EWR-Abstimmung. Schwierigkeiten versucht sich dem Entscheid des Schweizer Volkes anzulasten. Versucht man nach fassbaren Folgen des Neins zum EWR zu suchen, findet man eigenartiger weise nichts greifbares. Da wird von der Summe der Nachtteile geredet, die alleine zwar unbedeutend seien, im ganzen aber doch gravierend. Als Beispiele hört man dann von "psychologischen Folgen", von Schalteröffnungszeiten, die eingehalten werden müssen, von vermehrtem Papierkrieg mit der Mehrwertsteuer usw. Dabei gilt zu beachten, dass die verschärfte Konkurrenz auf dem EU-Markt vor allem den Konvergenzkriterien zuzuschreiben ist. Dass die Probleme der EU-Länder zu mehr verstecktem Protektionismus führt ist verständlich und hat nichts mit dem EWR-Nein zu tun. Die Schalteröffnungszeiten ebensowenig, da die Grenzkontrollen durch den EWR nicht abgeschafft worden wären. Vermehrter Papierkrieg bezüglich der Mehrwertsteuer wird auch von EU-KMU's beklagt. Das methodische Vorgehen des Verbandes der Maschinenindustriellen ist ebenfalls etwas fragwürdig. Die angeblichen Benachteiligungen werden über Befragungen erhoben. Dabei wird nicht untersucht, welchen Einfluss die Medien auf die Wahrnehmung der Unternehmer haben. Es wurden Umfragebogen verschickt. Fast ein Drittel davon kam zurück (295/950). Laut jedem Lehrbuch für empirische Soziologie ist eine solche Untersuchung unseriös. Weniger Fragebogen bei abgesicherter Repräsentativität wäre bedeutend mehr! Zuletzt wurde bei der Publikation der Ergebnisse die Kategorie "lästig bis bedrohlich" geschaffen. Eine seriöse Untersuchung müsste Zahlen für "lästig" und "bedrohlich" separat auflisten. Wahrscheinlich waren die entsprechenden Resultate aber zuwenig ausschlachtbar. Beachtlich ist, dass nur 26% der Betriebe bei einem Scheitern der bilateralen Verhandlung als Alternative sehen. NZZ 15.8.96
Neuer Zoll der Türkei auf EU-Gütern
Die Türkei wird wieder einen Einfuhrzoll für Güter aus Staaten der EU erheben. Die Zölle waren erst am 1. Januar mit dem Inkrafttreten der Zollunion mit der EU abgeschafft worden. Im vergangenen Jahr exportierte die Türkei Güter im Wert von 20 Mrd. $, importierte aber zugleich Güter im Wert von 30 Mrd. $. Die Gütereinfuhr aus den EU-Ländern war nach Aufhebung der Zollunion anfangs des Jahres drastisch gestiegen. Bei Abschluss der Zollunion wurde vereinbart, dass die Türkei für die Verluste infolge des Abbaus der Zollschranken finanzielle Unterstützung in der Höhe von 3 Mrd. $ von der EU erhalten soll. Diese Vereinbarung wird on Griechenland blockiert. NZZ 24.7.96
Volksabstimmung in Japan
Die Bürger der nordjapanischen Kleinstadt Maki haben sich in einer Abstimmung mit 61 Prozent gegen den Bau eines Kernkraftwerks entschieden. Der erst im Januar dieses Jahres wegen seiner Ablehnung des Kernkraftwerkprojekts gewählte Bürgermeister Takaaki Sasaguchi hatte vor dem Plebiszit zugesagt, dass er sich an das grundsätzlich nicht bindende Votum halten werde. Gegenwärtig sind in Japan landesweit verstreut 49 Kernkraftwerke in Betrieb, mit denen knapp 30 Prozent des gesamten Stromenergiebedarfs gedeckt wird. NZZ 5.8.96
Gleichstellungsgesetz
Am 1. Juli ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten, das die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt verbietet. Das Gesetz betrifft nicht nur Lohn, Anstellung, Kündigung, Aus- und Weiterbildung und Beförderung, sondern auch Arbeitszuteilung und Arbeitsbedingungen. Eine Sekretärin, die ständig den Kaffee für die ganze Abteilung kochen muss, bloss weil alle ihre Kollegen Männer sind, kann sich weigern, diese lästige Pflicht zu übernehmen. Das Gesetz verankert die sogenannte Beweislasterleichterung: Eine Frau muss nicht beweisen, dass sie diskriminiert worden ist, sie muss eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts nur glaubhaft darlegen können. Reine Behauptungen genügen nicht. Umgekehrt muss aber der Arbeitgeber nachweisen können, dass keine Diskriminierung vorliegt. Frauen, die sich wegen einer Diskriminierung bei ihrem Arbeitgeber beschweren oder ein Gerichtsverfahren einleiten, sind vor Rachekündigung geschützte. Dieser Schutz gilt bis sechs Monate über den Abschluss eines Prozesses oder Beschwerdeverfahrens hinaus. Das neue Gleichstellungsgesetz beweist, dass die Schweiz auf dem Gebiete der Gleichberechtigung fortschreiten kann, ohne der EU beizutreten. Anlässlich des EWR-Abstimmung wurde von befürwortenden Frauen immer wieder ins Feld geführt, ein EWR-Beitritt würde uns die Gleichstellungsrichtlinien der EU bringen. In autonomer Entwicklung ist das Niveau der EU (oder bei entsprechendem Einsatz der Frauen) sogar ein höheres Niveau erreichbar. TA 28.6.96
Verfassungsrevision
Nach dem Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens lässt der Bundesrat nicht locker und möchte unbedingt die Unterschriftenzahlen für Initiative und Referendum erhöhen (150 000 für Initiativen; 100 000 für Referenden). Auf Druck der Wirtschaftsverbände wird der programmatische Artikel über Sozialziele anders formuliert. Bezüglich der Verfassungsgerichtsbarkeit ist der Bundesrat ebenfalls zurückgekrebst: Das Bundesgericht soll Bundesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Völkerrecht prüfen dürfen - allerdings nicht von sich aus und abstrakt, sondern nur in konkreten Anwendungsfällen, und wenn individuelle Rechtsansprüche betroffen sind. Zum anderen befürwortet der Bundesrat Zugangsbeschränkungen zum überlasteten Bundesgericht. Für das neue Volksrecht des Verwaltungs- und Finanzreferendums soll die Latte höher gelegt werden als geplant. Ursprünglich hatte er vorgeschlagen, dass auf Antrag eines Drittels der National- und Ständeräte Bewilligungen für Kraftwerke, Konzessionen, Rüstungskäufe und ähnliche Grossvorhaben dem fakultativen Referendum unterstellt würden. Nach dem neuen Vorschlag braucht es dafür einen Mehrheitsbeschluss. TA 24/25.8.96
Klima-Durchbruch
Die 158 Unterzeichnerstaaten der Uno-Klimakonvention in Genf konnten sich im Grundsatz auf völkerrechtlich verbindliche Schadstoff-Reduktionsziele einigen. Die beteiligten Staaten anerkennen den menschlichen Einfluss auf den bedrohlichen Anstieg der Treibhausgas- und Aerosolkonzentration in der Atmosphäre erstmals auf höchster politischer Ebene. Das Schlussdokument verlangt völkerrechtlich verbindliche Reduktionsziele für die Jahre 2005, 2010 und 2020. In die Pflicht genommen werden vorerst bloss die Industrieländer. Den Entwicklungs- und Schwellenländern wird weiterhin ein Nachholbedarf zugestanden. Am Genfer Klimagipfel gab es aber noch keine Übereinstimmung bezüglich der mengenmässig festzulegenden Reduktionsziele oder allfälliger Sanktionen bei Zuwiderhandlung. Materielle Ergebnisse werden Aufgabe der dritten Parteienkonferenz der Klimakonvention in Japan 1997 sein. TA 19.7.96
Gentech-Soja
Das Bundesamt für Gesundheitswesen beschäftigt sich intensiv mit dem in der Schweiz ersten Gesuch, ein gentechnisch verändertes Nahrungsmittel einzuführen. Eingereicht hat es der amerikanische Monsanto-Konzern; er will gentechnisch veränderte Sojabohnen in die Schweiz importieren. Sollte die Einfuhr bewilligt werden, stellt sich die Frage der Deklaration. Nach schweizerischem Lebensmittelrecht müssen Nahrungsmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, mit dem Label "GVO" gekennzeichnet werden. Davon ausgenommen sind nur Nahrungsmittel, zu deren Herstellung zwar gentechnische Methoden angewendet werden, die aber kein gentechnisch verändertes Erbmaterial mehr in sich tragen. Diese Deklarationspflicht gilt - im Gegensatz zur EU-Gesetzgebung - auch bei Gemischen, in denen nur ein kleiner Teil gentechnisch veränderter Substanzen vorkommt. In der EU will man gentechnisch veränderte Produkte grosszüger behandeln. Als Richtschnur zur Kennzeichnungspflicht soll die sogenannte "substantielle Äquivalenz" gelten. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind nur zu deklarieren, wenn sie deutlich von herkömmlichen abweichen. NZZ 10/11. 8. 96
Gewerkschaftsbund - EUphorisch, ohne
Argumentationen
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat den Bundesrat aufgefordert, aus der europapolitischen Defensive herauszutreten. Die Integration der Schweiz in die EU müsse in drei Etappen erfolgen. Zunächst sollen in den kommenden Monaten die bilateralen Verhandlungen abgeschlossen werden, dann sei ein zweiter Anlauf für einen EWR-Beitritt anzustreben. Mit einem Beitritt zur EU soll der Integrationsprozess abgeschlossen werden. Gründe für den EU-Beitritt wurden keine angegeben. Damit geht man sicher, dass diese nicht kritisiert werden können. (NZZ. 23. 2. 96).
Kluft immer grösser
Die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer. Wirtschaftliches Wachstum geht an einem Viertel der Weltbevölkerung gänzlich vorbei. 89 Ländern geht es heute wirtschaftlich schlechter als vor zehn Jahren. Der alljährlich erstellte Bericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) führt auf, dass 1,6 Milliarden Menschen heute schlechter als vor 15 Jahren leben. Unter den reichen Ländern geht es nur dreien schlechter als in den 80er Jahren: Finnland, Island und Kanada. Dagegen ist in 70 Entwicklungsländern das heutige Einkommensniveau niedriger als vor 20 oder 30 Jahren. Das Vermögen der 358 bekannten Dollarmilliardäre übersteigt das jährliche Gesamteinkommen der Länder, in denen fast die Hälfte der Weltbevölkerung lebt. TA 17.7.96
Kurzfristig und langfristig
An der Jahresversammlung des Arbeitgeberverbandes und des Branchenverbandes der Schweizer Maschinenindustrie ging Martin Purtscher, Landeshauptmann des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg, auf die Folgen des EU-Beitrittes Österreichs ein. Er wies darauf hin, dass mit der Marktöffnung kurzfristig die Anpassungskosten überwiegen und erst mittel- und langfristig positive Wohlstandeffekte Platz greifen. (NZZ 21.9.96) Wie sagte doch M. Keynes? - langfristig sind wir alle tot.
EWR-Tatsachen
Botschafter Bruno Spinner trat den Bestrebungen entgegen, im Augenblick eine neue EWR-Beitritts-Debatte in Gang zu setzen. Er rief dabei den EWR-Befürworten einige Tatsachen in Erinnerung:
"1) Die Schweiz hat nicht etwa 'ein Recht auf EWR-Beitritt', sozusagen per Knopfdruck, sondern sie wurde im EWR-Anpassungsprotokoll der EWR-Vertragsparteien vom 17. März 1993 lediglich eingeladen, Verhandlungen über den späteren Beitritt zum EWR aufzunehmen.
2) EWR-Beitrittsverhandlungen wären keine blosse Formalität: sie müssten mit der Europäischen Union, den 15 EU-Mitgliedstaaten und den drei EWR-Staaten, die alle ein Verhandlungsmandat brauchen, geführt werden. Das Verhandlungsergebnis, d.h. der Vertrag über die Modalitäten des schweizerischen Beitritts zum EWR-Abkommen, müsste wiederum von allen Vertragsparteien aufgrund deren interner Rechtsordnung genehmigt werden.
3) Inhaltlich hat sich die EWR-Substanz, d.h. der sogenannte EWR-relevante EU-Besitzstand, seit dem Stichdatum vom 31. Juli 1991 quantitativ mehr als verdoppelt und qualitativ wesentlich erweitert. Verhandlungsgegenstände wären unter anderem: Übergangsregelung zur vollständigen Freizügigkeit für Personen; Übernahmemodalitäten für das gesamte Sozial- Umweltschutz- und Amtshilferecht (Finanzdienstleistungen) der EU; Alpentransitregime; Übernahmemodalitäten für das EU-Wettbewerbsrecht; Übergangsregelungen für die Abschaffung der kantonalen Brandversi-cherungsmonopole; schweizerische Beiträge an den EWR-Kohäsisonsfonds; Einsitz und Gewicht schweizerischer Vertretern in den EU- und EWR-Ausschüssen sowie in den supranationalen Efta-Behörden (Efta-Gericht und Efta-Überwachungsbehörde). Ohne über die Minimaldauer des EWR-Beitrittsprozesses spekulieren zu wollen, scheint es mir doch etwas unverantwortlich zu sein, wenn lediglich von einigen Monaten die Rede ist.
4) Für die vernünftige Einordnung der EWR-Option ist auch wichtig zu wissen, über was nicht verhandelt würde, weil diese Gegenstände nicht Teil des EWR-Abkommens sind: Nicht zur Verhandlung stünden Mitentscheidungsrechte bei der Änderung oder Schaffung von EU-Binnenmarktrecht, das auch für den EWR gelten soll; Abschaffung von Ursprungsregeln und Warenkontrollen an der Grenze, da die EWR-Staaten ausserhalb der EU-Zollunion verbleiben; Fragen der äusseren und inneren Sicherheit; Auswirkungen der zurzeit vorbereiteten Währungsunion auf unsere Währung und den Wirtschaftsstandort Schweiz; Teilnahme am gemeinsamen Agrarmarkt.
5) Unrichtig und nicht gerade bescheiden ist die hin und wieder gehörte Ansicht, als EWR-Vertragspartei verfüge die Schweiz über ein 'quasi bilaterales Globalabkommen mit der EU', denn im Verhältnis zu Liechtenstein, Island und Norwegen sei die Schweiz ein dominierender Partner. Richtig ist, dass die Efta-Staaten im EWR alle die gleichen Rechte und Pflichten haben und dass jeder dieser Staaten abwechslungsweise während sechs Monaten für die anderen Staaten gegenüber der EU als alleiniger Sprecher auftritt. " TA 23.8.96
Drei-Kreise-Modell
Die Vereinigung der Angestelltenverbände, der Christlich Natonale Gewerkschaftsbund, der Hotelier-Verein, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Baumeisterverband, Gastrosuisse, der Schweizer Tourismusverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund gaben in Sachen Übergangsregelung für die Saisonniers aus Ex-Jugoslawien ein Rechtsgutachten bei Prof. Auer, Staatsrecht, Genf, in Auftrag. Prof. Auer kam zu folgenden Schlüssen: Das vom Bundesrat 1991 im Hinblick auf die EWR- und EU-Integration verfügte Drei-Kreise-Modell verstösst gegen das "Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung". Trotz des vom Bundesrat im Abkommen ausgesprochenen Vorbehaltes bezüglich des Drei-Kreise-Modells ist die Schweiz verpflichtet, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Damit stützt der Staatsrechtsprofessor Andreas Auer die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) vom April dieses Jahres auch mit juristischen Argumenten. Im Sinne des Übereinkommens gegen Rassendiskriminierng April dieses Jahres auch mit juristischen Argumenten. Im Sinne des Übereinkommens gegen Rassendiskriminierng sind die Behörden nämlich verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, die Rassismus verhindern und gesellschaftliche tendes internationales Abkommen verletze: den "Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte". Sowohl dieser internationale Pakt als auch Artikel 4 der Schweizerischen Bundesverfassung garantieren das Prinzip der Gleichheit und der Gleichbehandlung. Mit der bundesrätlichen Migrationspolitik wird somit heute internationales als auch verfassungsmässiges Recht verletzt. Zuletzt verletzt nach Auer die bundesrätliche Migrationspolitik das verfassungsmässige Prinzip der Legalität, da für die heutige Politik die gesetzlichen Grundlagen fehlen (SGB Pressedienst, Nr. 16, 1996).
Etwas Schizophren
An der Delegiertenversammlung vom 31. August 1996 in Zürich verlangten die Grünen vom Bundesrat, das Drei-Kreise-Modell durch eine diskriminierungsffreie Regelung zu ersetzen. Das Modell sei in seinem Kern rassistisch. Bei der Beurteilung der Personenfreizügigkeit gegenüber den EU-Staaten ergaben sich erhebliche Unterschiede. Der Berner Luzius Theiler verlangte, das Ja zum freien Personenverkehr müsse mit dem ausdrücklichen Vorbehalt verbunden werden, dass diese "nicht mit einer zusätzlichen Diskriminierung für Nicht-EU-Angehörige erkauft wird." Dem trat die frühere Berner Nationalrätin Rosmarie Bär entgegen. Der "Schlaumeierantrag" Theilers laufe faktisch auf ein Nein zur Freizügigkeit hinaus. Doch wenn man für eine offene Schweiz eintrete, dürfe man diesen ersten Schritt nicht ablehnen. Der Antrag von Luzius Theiler wurde abgelehnt. Damit treten die Grünen faktisch für eine künftige Diskriminierung von Nicht-EU-Angehörigen ein. Die EU-Freizügigkeit als ersten Schritt hin zu einer "offenen Schweiz"! Soviel Blauäugigkeit kann selbst Frau Bär nicht von uns verlangen. 2.9.96.
Abkommen über grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit
Die Schweiz und Frankreich haben ein Abkommen über grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit unterzeichnet. Das Abkommen sei ein wichtiger und pragmatischer Schritt zur Assoziation der Schweiz an das Schengen-System sagte der französische Aussenminister Chevènement. Das Abkommen regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Grenzpolizei, Polizei, Justiz und Migration. Laut BR Koller muss vermieden werden, dass die von lauter Schengen-Staaten umgebene Schweiz zu einer "Insel der Unsicherheit" werde. Nach dem Abkommen mit Frankreich würden ähnliche Verträge mit Deutschland, Österreich und Italien angestrebt. Diese Abkommen bleiben aber notgedrungen unter dem Schengener Niveau, da die Schweiz z.B. keinen Online-Zugang zum Schengener Informationssystem habe. Dieser "Nachteil" könne aber mit gemeinsamen Kooperationszentren in Grenznähe gemildert werden. Basler Zeitung, 12.5.98
Indirekter Gegenvorschlag zur EU-Initiative
Als indirekten Gegenvorschlag zur EU-Beitritts-Initiative der Eurojeunes erlässt der Bundesrat einen "Bundesbeschluss über Beitrittsverhandlungen mit der EU". Dieser lautet wie folgt: Art. 1: Die Schweiz beteiligt sich am europäische Integrationsprozess und strebt zu diesem Zweck den Beitritt zur Europäischen Union an. Art. 2: Der Bundesrat bereitet Beitrittsverhandlungen vor. Der Integrationsbericht des Bundesrats, der über die politischen, ökonomischen und finanziellen Auswirkungen eines schweizerischen EU-Beitritts informiert, ist Teil dieser Vorbereitung. Der Bericht enthält ausserdem eine Übersicht über die staats- und wirtschaftspolitischen Massnahmen für den Fall eines EU-Beitritts. Art. 3: Der Bundesrat entscheidet im Lichte der Beratungen über den Integrationsbericht, des Ausgangs der sektoriellen Verhandlungen und auf Grund von Konsultationen, insbesondere mit den Kantonen, über den Zeitpunkt der Reaktivierung des schweizerischen EU-Beitrittsgesuchs. Art.4: Dieser Bundesbeschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum" (NZZ. 28.5.98). Der Bundesbeschluss ändert an der offiziellen Politik des Bundesrates nichts, die auf eine Beschneidung der Volksrechte und seinen eigenen Machtzuwachs hinausläuft. Der EU-Beitritt wird zwar vom strategischen Ziel zum "Zweck", um das Ziel der europäischen Integration zu erreichen. Dadurch wird der EU-Beitritt eher weniger wichtig. Der Bundesrat wird sich aber kaum in philosophische Betrachtungen über die respektive Bedeutung von Zweck und Ziel ausgelassen haben.
Jugoslawien - Europarat
Jugoslawien erfülle derzeit die Bedingungen für eine Aufnahme in den Europarat nicht. Belgrad müsse sich zunächst um eine friedliche Lösung des Konflikts in der überwiegend von Albanern bewohnten serbischen Provinz Kosovo bemühen, sagte die Präsidentin der parlamentarischen Versammlung des Europarates, Fischer, am 20 April 98 in Strassburg. "Wenn Belgrad in den Europarat aufgenommen werden will, darf es die Diskussion über den Schutz der Grundrechte und die Achtung von Minderheiten nicht als Einmischung in die inneren Angelegenheiten zurückweisen". Aus dem früheren Jugoslawien sind bisher Slowenien, Mazedonien und Kroatien im Europarat vertreten. NZZ. 21.4.98
Versicherungsschutz gegen Volksinitativen?
Bisher können sich Unternehmen fast gegen alle versichern, sogar gegen politische Risiken wie Krieg oder soziale Umwälzungen. Gegen Wahl- und Abstimmungsergebnisse gibt es aber noch keinen Versicherungsschutz. Zum Thema "Versicherungsschutz gegen Volksinitiativen" wurde deshalb an der Uni Freiburg eine Arbeitsgruppe gegründet. Die Einführung eines solchen Versicherungsschutzes könnte auch politische Folgen haben. Werden auf den entsprechenden Versicherungen Derivate oder Anleihen emittiert und an Schweizer verkauft, könnten die finanziellen Interessen der wahlberechtigten Bürger das Abstimmungsresultat beeinflussen. Entsprechend müsste der Verkauf an stimmberechtigte SchweizerInnen verboten werden. Anderseits würde für das versicherte Unternehmen der Anreiz entfallen, die Initiative mittels Lobbying und Werbekampagne zu bekämpfen. Dies würde u.U. die Demokratie stärken, da die Meinungsbildung von Spezialinteressen unbeeinflusster verlaufen würde. Hohle Drohungen von Interessengruppierungen (z.B. Abwanderung) würden nur mehr ernst zu nehmen sein, wenn die Verlagerungskosten durch genügend hohe Versicherungsabschlüsse gedeckt sind. Anderseits würde bei genügend hoher Versicherung die Verlagerungsdrohung realistischer, da dem Unternehmen durch Verlagerung keine bedeutenden Kosten mehr entstehen. Die Heterogenität der Risikoträger würde bei Versicherungsschutz zunehmen, was u.U. deren Organisationsfähigkeit verringert und damit die Meinungsbildungsprozesse freier ablaufen liesse. NZZ.21.4.98 (direkte Demokratie)
Aufwertung des Sardischen
In Jahrzehnte langem Kampf haben die Sarden dem italienischen Staat eine wenn auch begrenzte Anerkennung ihrer Sprache abgerungen. Zwar wird Sardisch das Italienische als Unterrichtssprache nicht ersetzen. Sardisch wird aber in Zukunft im Umgang mit den Ämtern und Gerichten gesprochen werden dürfen und seit Anfang 98 hat auf der Insel das Sardische Parität mit dem Italienischen, ohne jedoch andere Minderheitensprachen auf Sardinien zu benachteiligen. Das Gesetz vom 15. Oktober 1997 stellt das Katalanische von Alghero, das Tabarkinische von Sulcis im Westen und die Dialekte von Sassari und der Gallura im Norden der Insel auf gleiche Stufe wie die sardische Kultur und Sprache. NZZ. 22.4.98
EU-Hilfe in Bosnien
Das EU-Parlament kritisiert die Umsetzung der von der EU bewilligten Hilfe für den Wiederaufbau der vom Krieg zerstörten Regionen im ehemaligen Jugoslawien. Kritisiert werden etwa von der Kommission aufgestellte bürokratische Hürden. So seien 1996/1997 von mehr als 350 Millionen ECU, die für den Wiederaufbau zur Verfügung standen, nur etwa 100 Millionen verwendet worden. Die USA dagegen brächten es mit ihrer glänzend organisierten Equipe vor Ort auf eine Verwendung von 95% der 200 gesprochenen Millionen Dollar. Brüssel wird auch vorgeworfen, dass das Engagement der EU mit Ausnahme einiger gebrauchter Strassenbahnen mit dem Aufkleber "EU" an Ort und Stelle kaum sichtbar werde. NZZ. 4./5. 4. 98
Euro-Klagen abgewiesen
Die Euroklagen von deutschen Professoren wurden vom deutschen Verfassungsgericht abgewiesen. Eine der Klagen hatte ihre Beschwerde unter anderem darauf begründet, dass der Übergang zur dritten Stufe der Währungsunion 1999 die Stabilität des Geldes so stark gefährde, dass dies die Eigentumsgarantie, die im Artikel 14 des Grundgesetzes umschrieben ist, gefährden könne. Die Verfassungsrichter legten dar, dass die Regierung und das Parlament beauftragt seinen, die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft mit zu gestalten. Diese trügen damit zur objekiv-rechtlichen Sicherung des Eigentums bei. Abgewiesen wurde auch eine andere Beschwerde, die ernsthaftere Einwände geltend machte. Danach verletze die geplante Währungsunion demokratische Rechte nach Artikel 38 des Grundgesetzes. Da die Bürger im Prinzip nur über das Wählen von Abgeordneten am demokratischen Prozess teilnehmen könnten, seien die Handlungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene oder der EU-Organe nur dann demokratisch legitimiert, wenn sich diese nicht zu weit vom Willen der Wähler entfernten. Auch diese Argumentation wurde vom Verfassungsgericht abgelehnt. NZZ. 3.5.98
Was ist verhandelbar?
Bei EU-Beitrittsverhandlungen ist relativ wenig verhandelbar. Ein Beitrittsland hat den Acquis Communautaire, das gesamte EU-Recht zu übernehmen. Da gibt es nichts zu verhandeln. Verhandelbar sind nur Übergangsfristen. Aber auch dabei sind die Spielräume durch die diesbezügliche Tradition begrenzt. Beitrittsländern wurden bisher Fristen von 2 bis 3 Jahren gewährt. Was Stimmgewichte und Beitragszahlungen angeht, so sind auch diese durch die bisherige Entwicklung der EU mehr oder weniger festgelegt. So würde die Schweiz 3 bis 4 Stimmen im EU-Rat und 16 bis 21 Abgeordnete im 626 Mitglieder umfassenden EU-Parlament erhalten. Zudem ist davon auszugehen, dass sie 3,5 bis 4 Milliarden Franken in die EU-Kasse beizusteuern hätte (laut Bericht des Bundesrates von 1992).
Osterweiterung
Bei einer Aufnahme aller zehn ost- und mitteleuropäischen Kandidaten würde die EU-Bevölkerung um mehr als ein Viertel auf nahezu 500 Millionen anwachsen, das gesamte Bruttoinlandprodukt (BIP) aber nur um 5 %. Deshalb wurde der Kreis der Beitrittskandidaten vorläufig eingeengt. Angefangen wird mit fünf Staaten Mittel und Ost-Europas, sowie Griechisch-Zypern. Bevölkerungsmässig entspricht dies 63 Millionen Personen (Estland, Tschechien, Polen, Slowenien, Ungarn). In Estland lag 1995 das BIP pro Kopf bei etwa 23% des EU-Durchschnitts, in Polen bei rund 31%, in Ungarn bei 37%, in Tschechien bei 55% und in Slowenien bei 59%. Die EU will mit Finanzhilfe die neuen Kandidaten beitrittsfähig machen. Rund 3 Milliarden ECU sollen jährlich in den Osten fliessen (an alle 10 Kandidaten, hinzu kommen somit Bulgarien, Litauen, Rumänien, Lettland, Slowakei). Allein zur Erreichung von EU-Umweltstandards wären nach Berechnung der EU-Kommission rund 120 Milliarden ECU notwendig. Basler Zeitung, 28.3.98
EU-Werbung
970 Millionen ECU - soviel investierte die EU aus dem Struktur- und dem Kohäsionsfond in das Areal der EXPO 98 in Lissabon. Die EU wird sich an der EXPO 98 mit einem eigenen Pavillon präsentieren. Eine andere Episode: Das EU-Parlament (EP) und die Generale Bank luden alle Sekundarschulen Belgiens zu einen "Euro-Tag" in die Brüsseler Zentrale des EU-Parlamentes ein. Dem Parlament gehe es vornehmlich darum, den "Hoffnungsträgern Europas die Gemeinschaftsidee zu vermitteln", während die Banker ihren künftigen Kunden die Angst vor dem Euro nehmen wollten. Bei ihrem Besuch im Parlamentsgebäude werden die Schüler u.a. mit einem fetzigen Video - eigens für den EP-Lehrgang konzipiert - animiert. Insgesamt 15 000 belgische Schüler werden für einen Tag die EP-Schulbank drücken. Die Schüler können an Computern selbst prüfen, was vom Unterricht hängen geblieben ist. Die Aktion soll auch auf andere EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt werden. EUmagazin, 5/98
EU-PR-Kampagne
Das "europäische Kulturzentrum" in Genf hat eine PR-Kampagne für den EU-Beitritt der Schweiz gestartet. Zur Kampagne gehören ein Internet-Auftritt, monatliche Comics, eine Wanderausstellung mit gespendeten Kunstwerken, Plakate mit den Passfotos der Bürgerinnen und Bürger, die sich für den EU-Beitritt der Schweiz engagieren wollen. Konkret propagiert das Zentrum, das oft im Auftrag von EU und Europarat wirkt und dieses Jahr letztmals Forschungsgelder des Bundes erhält, den Aufbau eines "landesweiten Bürgernetzes" für staatsbürgerliche Bildung in "Europafragen". "Euratelier" heisst die Methode, die das Zentrum in den letzten drei Jahren an tausend Personen getestet hat (Geld müsste man haben!). Strategie: Man versucht den SchweizerInnen beizubringen, dass wichtige schweizerische Errungenschaften (Schokolade, Uhren, direkte Demokratie!) durch ausländische Einflüsse entstanden sind. Das ist löblich. Wie daraus die Notwendigkeit des EU-Beitritts folgt, ist allerdings schwer nachzuvollziehen. So stammt u.a. die wichtigen agrarkulturellen Errungenschaften der Tomate, der Kartoffel und der Chilis aus Zentralamerika - entsprechend müssten wir morgen mindestens der NAFTA beitreten. Etliche - nicht nur agrarkulturelle - Errungenschaften stammen aus Vorderasien, China und Afrika, weswegen "wir" sofort überall mit dortigen Staaten EU-ähnliche supranationale Strukturen aufbauen müssten! Der EU-Beitritt wird zudem von der Kampagne wieder mal mit Slogans portiert, die mit der EU wirklich nichts zu tun haben. Es wird nämlich verlangt, dass die "Schweiz am Aufbau eines solidarischen, humanen, demokratischen, kulturell reichen, umweltverträglichen und friedenstiftenden Europa mitwirken" solle (TA, 11.6.98). Einen solchen Aufruf würden wir natürlich sofort unterstützen, wenn er nicht mit der Forderung nach einem EU-Beitritt verknüpft wäre. Die beiden sind nämlich unverträglich und im Gegensatz zu anderen politischen Gruppierungen (SP, EU-Turbo-Grüne, Eurojeunes, Gewerkschaften) versuchen wir, kohärente Positionen zu vertreten, wobei uns - offenbar wieder im Gegensatz zu anderen - das solidarische, humane, demokratische, kulturell reiche, umweltverträgliche und friedensstiftende Europa eben wichtiger ist als die EU.
Offizielle Schweiz als Vertreterin von Spezialinteressen
Der Bund vertritt in seiner Aussenpolitik oft Spezialinteressen - von Multis (Banken, Chemieriesen) oder der übrigen Exportindustrie. Dies einer der Gründe für unsere Skepsis gegenüber Bundesräten, die in EU-Ministerräten sitzen. In neuester Zeit gab es für diese Tatsache erneute eindrückliche Belege: der Bund setzt sich im Rahmen der WTO für ein strenges Patent-Recht ein, das u.a. von den Dritt-Welt-Ländern einen verstärkten Patentschutz verlangt. Dies ist entwicklungspolitisch falsch und erlaubt es den Chemieriesen Quasimonopole zu halten. Dadurch wird die Vormachtstellung der Multis gefestigt - zu lasten der Entwicklung der armen Länder (siehe den interessanten Artikel von Richard Gerster, Geschäftsleiter Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas und Caritas in der NZZ. 4./5. 4. 98). Ein anderes, skandalöses Beispiel ist der Einsatz des Bundesrates für die Genehmigung der Bankenfusion in den USA. Der Bundesrat setzt sich hier für rein privatwirtschaftliche Belange ein - und erst noch einseitig für die Belange von "Schweizer"-Multis. Ein drittes Beispiel stellen die bilateralen Verhandlungen dar, wo für die Privatinteressen von Swissair, des Lastwagengewerbes und einige mickrige Erleichterungen für die bereits florierende Exportindustrie die Allgemeinheit zur Kasse gebeten werden soll (Subventionierung des Transitverkehrs).
Formen der Isolation
Die Schweiz beteiligt sich am weltweiten Schul- und Umweltprojekt "Globe". "Globe" war 1995 auf eine Initiative von US-Vizepräsident Al Gore hin lanciert worden. Im Zentrum stehen Schülerteams, die regelmässig umweltrelevante Daten im Umfeld ihrer Schule erfassen und via Internet austauschen. In der Schweiz soll das Programm ab Mitte August 1998 während einer Pilotphase von zwei Jahren in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Waadt erprobt werden. Bis heute beteiligen sich über 4000 Schulen in 65 Ländern am Programm. NZZ. 2.4.98
EU-Parlament verweigert Entlastung
Das EU-Parlament verweigerte der EU-Kommission vorerst die Entlastung für den Haushalt 1996. Bis zum September 98 soll die EU-Kommission Vorschläge dazu vorlegen, welche Konsequenzen sie aus der jährlich wiederkehrenden Kritik des EU-Rechnungshofs und der EU-Abgeordneten an der mangelnden Sparsamkeit im Umgang mit den Steuergeldern der Steuerzahler in den EU-Ländern ziehen will. Das Parlament stellt fünf Schwerpunkte heraus, die bis zum endgültigen Entlastungsbeschluss auszuräumen sind. Dabei handelt es sich um die Nichtbefolgung der Empfehlungen zu einem Kontrollsystem für den mehrere Länder durchlaufenden Warentransport, um die mangelnde "demokratische" Rechenschaftspflicht bei der Betrugsbekämpfung innerhalb der EU-Institutionen, sowie um das Finanzgebaren bei allen grossen aussenpolitischen Programmen (Bosnien-Herzegowina, Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerprogramm). Alle aussenpolitischen Projekte seien nur unzureichend ausgeführt worden. Weitere schwerwiegende Versäumnisse sind die Verzögerungen bei der Einführung des integrierten Kontrollsystems für die Verwendung der Mittel im Agrarsektor sowie die nicht umgesetzten Forderungen des BSE-Untersuchungsausschusses des EU-Parlamentes. Hinzu kommt das Fehlen von detaillierten Informationen zu den vorgeschlagenen Massnahmen für de Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen mit Hilfe der Strukturfonds. NZZ. 1.4.98
Nyerere gegen weltweiten Sozialstandard
Der ehemalige Präsident Tansanias und heute Leiter des South Centres in Genf, wendet sich anlässlich der Nord-Süd-Konferenz der Schweizer Hilfswerke Ende Mai 98 gegen die Einführung von weltweiten Sozialstandards, da diese, etwa im Rahmen der WTO eingeführt, dazu führen könnten, dass die Exporte von armen Länder in reiche Länder unterbunden würden. Dadurch würde die u.a. von westeuropäischen Gewerkschaften geforderte Einführung von Sozialstandards nur zu einer Zementierung von weltwirtschaftlichen Ungleichheiten führen. NZZ. 17.5. 98. Nyerere ist zuzustimmen, falls diese Standards weltweit auf gleichem Niveau angesiedelt werden. Diese müssten aber vielmehr den jeweiligen pro-Kopf Produktivitätsniveaus angepasst werden. In den "entwickelten" Ländern müssten die Mindestsozialstandards höher sein als in den armen Ländern. Ohne die Einführung von minimalen Sozial- und Ökostandards wird es kaum möglich sein, Sozial- und Ökodumping zu verhindern. Es ist aber auch klar, dass der Kampf gegen Dumping nicht auf Kosten der wirtschaftlichen Entwicklung der Dritt-Welt-Länder gehen darf.
EU-Mittel für Polen gekürzt
Die EU hat die für dieses Jahr für Polen vorgesehene Phare-Hilfe von 212 Mio. ECU auf 178 Mio. ECU gekürzt. Zur Begründung dieses Schritts verweist die EU-Kommission in einem Communiqué darauf, die von Polen eingereichten Projekte bezögen sich zum Teil nicht auf die Prioritäten der "Beitrittspartnerschaft". Aus dem Phare-Programm werden nur noch Projekte finanziert, welche auf die Erfüllung der in den länderspezifischen EU-Beitrittspartnerschaften formulierten Ziele ausgerichtet sind. NZZ. 27.5.98
Courage
Viel Verwegenheit bekundet die "Schweizer Europa Zeitung" (No. 2, Juni 98), indem behauptet wird: "der EU-Beitritt gefährdet die direkte Demokratie nicht". Dabei wird rein formalrechtlich argumentiert: die direkte Demokratie (Referendum und Initiative) bleibt in den Bereichen, die nicht von der EU aufgesogen werden, erhalten. Dies wurde unseres Wissens von niemand je bestritten. Daraus zu schliessen, dass der EU-Beitritt ein demokratischer Sonntagsspaziergang ist, ist aber mehr als aberwitzig. Aus demokratiepolitischer Warte ist der EU-Beitritt bedenklich, weil in den Bereichen, in denen die Entscheidungskompetenz von der EU übernommen wird, direktdemokratische Selbstbestimmung verboten wird. Das genügt uns vollends, um gegen einen EU-Beitritt der Schweiz zu sein. Die Vorgehensweise von "Courage" geht jeder seriösen Diskussion aus dem Weg. Man zieht Propaganda und Verharmlosung offensichtlich einer ernsthaften Auseinandersetzung vor - wohl weil man von einer solchen angesichts gewisser Realitäten nichts gutes zu erwarten hätte.
Erste, aufschlussreiche Sitzung des Euro-11-Rates
In Luxemburg haben die Finanzminister der elf Euro-Teilnehmerländer am 4. Juni zum erstenmal den Euro-11-Rat abgehalten. Der Euro-11-Rat ist ein informelles Gremium ohne offizielle Beschlusskraft. Die Beratungen drehten sich vor allem um prozedurale Fragen und das Verhältnis zur EU-Zentralbank, die am 2. Juni in Frankfurt ihre Arbeit aufgenommen hat. Der französische Finanzminister Strauss-Kahn hatte zuvor in einem Zeitungsinterview schon den Ton gesetzt. Er ermahnte die kleinen "peripheren" Länder der künftigen Euro-Zone, sich vor Überhitzungserscheinungen ihrer Volkswirtschaften zu hüten und restriktive Budgetmassnahmen zu ergreifen. Auf diese Weise müsse ein Rahmen geschaffen werden, in dem die EZB ihre Zinssätze möglichst niedrig halten können. Da Frankreich, Italien und Deutschland zusammen rund 75% des Wirtschaftsvolumens der Euro-Zone darstellen, müsse die Bank ihre Geldpolitik vor allem auf diese Länder ausrichten (NZZ. 5.6.98). Für den Klartext des neoliberalen, wahrhaft internationalistischen "Sozialisten" Strauss-Kahn bedanken wir uns.
EU-Konkurrenz
für Europarat In ihrem Streben, Kooperation in Europa zu monopolisieren, hat die EU im Amsterdamer Vertrag Bereiche angeschnitten, die traditionell im Kompetenzbereich des Europarates liegen. Besonders brisant ist der Bereich der Menschen- und Grundrechte, in dem der Europarat bereits vor mehr als vierzig Jahren die Europäische Menschenrechtskonvention als Grundrechtsbasis für ganz Europa entwickelt hat. Diese Konvention ist die Grundlage für die Klagen von Bürgern aus den Europaratsländern vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg. Durch Aufnahme eines eigenen Grundrechtskatalogs in den EU-Vertrag, ist nun auch der oberste Gerichtshof der EU gezwungen, auf Klagen von EU-Bürgern wegen Grundrechtsverletzungen einzutreten. Die Luxemburger Richter haben zwar zu erkennen geben, dass sie sich an den Strassburger Urteilen orientieren wollen, die Gefahr einer alternativen Rechtsprechung ist aber durchaus realistisch, weil in der EU letztlich allein die EU-Verträge massgebend sind. Deshalb hat die parlamentarische Versammlung des Europarats bereits 1995 vorgeschlagen, die EU solle als Ganzes der Europäischen Menschrechtskonvention beitreten, um so die Rechtseinheit sicher zu stellen. Die EU-Richter wiesen diesen Vorschlag aber als nicht zulässig zurück, weil die EU für diesen Schritt noch keine ausreichende Rechtspersönlichkeit entsprechend dem Völkerrecht darstellt. Der Versuch, in den Amsterdamer-Verhandlungen diese Voraussetzung zu schaffen, scheiterte an der notwendigen Einstimmigkeit. Ähnliche Probleme tauchen zukünftig auch in anderen Bereichen auf, die unnötige Doppelspurigkeiten verursachen könnten. Besondere Sorgen bereitet den Europaratsparlamentariern auch das zunehmende Streben der EU, sich als aussenpolitische Macht auf der Weltbühne zu etablieren. NZZ. 22.4.98
WEU-Versammlung in Paris
De Puig, Präsident der Beratenden Versammlung der Westeuropäische Union (WEU), des militärische Arm der EU in spe, beklagte anlässlich der Frühjahrssession dieses Gremiums in Paris erneut das Fehlen eines schlüssigen Konzepts der EU für deren Beziehungen zur WEU, obwohl der Amsterdamer-Vertrag die WEU näher an die EU heran führt. Er lobte dem gegenüber die USA und die NATO für ihre positive Haltung gegenüber einer europäische Verteidigungsidentität. NZZ. 19. 5.98
EU-Grenzschutz
Das EU-Parlament sieht schwer lösbare Probleme bei der Umsetzung einiger Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags im Zusammenhang mit der Ostererweiterung der EU voraus: so bei der Abschaffung der Kontrollen an den neuen Binnengrenzen im Osten der Gemeinschaft, bei der Einwanderung und dem Asylrecht sowie beim freien Personenverkehr. Deshalb sollten laut EU-Parlament die Bewerberländer ihre Visa-Bestimmungen möglichst schon vor ihrem Beitritt den EU-Regelungen anpassen. Das Parlament fordert eine systematische Zusammenarbeit von Europol mit den Polizeibehörden der Kandidatenländer. Langfristig schwebt dem Parlament sogar die Bildung eines "Europäischen" Grenzschutzes vor. EUmagazin, 5/98.
Dänische Verfassungsklage
Anfang April hat der Oberste Gerichtshof Dänemarks eine Verfassungsklage gegen den Maastrichter Vertrag abgewiesen, womit er ein gleichlautendes Urteil erster Instanz aus dem Vorjahr bestätigte. Interessant an der Urteilsbegründung der Richter: wie das deutsche Verfassungsgericht waren die Richter der Meinung, dass EU-Entscheidungen, die den Rahmen der dänischen Verfassung sprengen, weiterhin von dänischen Gerichten aufgehoben werden können. Der Vorrang des EU-Gerichtshofes wird somit nur auf Gebieten anerkannt, die von der dänischen Verfassung - und damit durch Volksabstimmung vom dänischen Volk - den EU-Gremien übertragen wurden. Die Kompetenz-Kompetenz verbleibt somit laut Gerichtsspruch eindeutig bei Dänemark (DNR-EU-Rundschreiben, 4.98). Dieser Gerichtsspruch trug etliches zur Beruhigung der dänischen Stimmbürgerschaft und damit zum Amsterdamer-Ja bei.
Dänisches Amsterdamer-Referendum
55,1% der Dänen sagten anlässlich der Volksabstimmung vom letzten Maiwochenende Ja zum Amsterdamer Vertrag. Der Abstimmungskampf wurde durch die EU-Befürworter nicht zuletzt auch deswegen gewonnen, weil sie die Idee der Schaffung eines europäischen Bundesstaates für tot erklärten. Der Vorsitzende der Sozialistischen Volkspartei, Holger K. Nielsen, einer der profiliertesten Exponenten der linken Opposition gegen das Amsterdamer Vertragswerk, erinnerte die Regierung daran, das sie diese in Zukunft an entsprechenden Äusserungen messen wolle. Ministerpräsident Rasmussen wies darauf hin, dass die EU-Ausweitung in Richtung Osten, der auf Grund des revidierten Unionsvertrags nun der Weg geebnet werde, den Integrationsprozess - im Sinne einer Vertiefung - unweigerlich verlangsamen werde. Neue Abkommen wie jenes von Amsterdam seien deshalb in nächster Zeit nicht mehr zu erwarten (NZZ. 30./31.5.98). Erfreulich am dänischen Referendum: 45% der sozialdemokratischen Wählerbasis stimmten gegen Amsterdam. Weniger erfreulich: die Referendums-Kampagne zu Amsterdam brachte erstmals in einer dänischen EU-EG-Abstimmungskampagne fremdenfeindliche Stimmen ans Tageslicht. Während bisher die EU-Opposition eine mitte-links oder ein linkes Phänomen war, wurde diesmal der Amsterdamvertrag auch von der fremdenfeindlichen Rechten bekämpft
Irischer Achtungserfolg
Auf Betreiben der EU-Kommission wurde das Referendum zum Amsterdamer-Vertrag in Irland bewusst (1) auf denselben Tag wie die Abstimmung des Nordirlandabkommens gelegt. Die Ja-Euphorie des Friedensabkommens sollte auf den Amsterdamer Vertrag abfärben. (2) vor die Abstimmung in Dänemark gerückt, um den dänischen Euronationalen Angstmacherei mit Isolationsdrohungen im Falle eines Neins zu ermöglichen. Die Abstimmung in Irland geriet trotz bedenklicher Taktik und kümmerlicher Debatte zu einem Achtungserfolg für die Amsterdam-Gegner. Noch nie in der irischen EU-Integrationsgeschichte stimmten so viele Nein (38%).
EU-Parlament - Ja zur gemeinsamen Verteidigungspolitik
Ziel einer gemeinsamen Verteidigungspolitik laut EU-Parlament ist: die gemeinsamen Werte, die grundlegenden Interessen und die Unabhängigkeit und Integrität der Union (im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen) zu wahren (Punkt 1). Ziel einer gemeinsamen Verteidigungspolitik besteht ferner darin, die Interessen der Union in allen ihren Aspekten zu schützen, "einschliesslich der Versorgungssicherheit in wesentlichen Punkten, wenn diplomatische Instrumente dazu nicht mehr ausreichen" (Punkt 3), womit militärische Interventionen zwecks Rohstoffsicherung gemeint sind. Das EU-Parlament bejaht im weiteren auch ein Sicherheitskonzept, das die Petersberg-Missionen umfasst (d.h. militärische Interventionen ausser des "Hoheitsgebietes" der EU, "peace-making" genannt) (Punkt 7). Der Ausdruck "Hoheitsgebiet der Europäischen Union" taucht im Dokument selber auf. A4-0171/98 (14. Mai 98)
Mut zur Grösse
Österreich als kleines Land wisse, dass Europa Mut zur Grösse brauche. Mit dieser umwerfenden Logik schloss der österreichische Aussenminister und Vizekanzler, Wolfgang Schüssel am 15. Mai eine an der Hofburg in Wien gehaltene Rede. Schüssel sagte, Europa müsse zurück auf die Weltbühne, der alte Kontinent könne sich der grossen Politik und den damit verbundenen Wahrheitsfragen nicht länger entziehen. Die Antwort sei "mehr Europa, nicht weniger", mehr Feuer und Leidenschaft. Österreich könne nicht abseits stehen, wo es darum gehe, die europäische Friedensidee militärisch zu untermauern. NZZ. 16./17. 5.98
Entwicklungspolitik
Der Vertrag von Maastricht war aus entwicklungspolitischer Sicht noch als Meilenstein begrüsst worden, weil er in fünf Artikeln (130u-y) recht anspruchsvoll tönende Ziele, wie die Verpflichtung zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, den Vorrang für Armutsbekämpfung und das Kohärenzgebot (Querschnittsklausel) vertraglich verankerte. Allerdings wurde auch die Integration der Dritt-Welt-Länder in den Weltmarkt gefordert. Für den Amsterdamer Vertrag hingegen ist Entwicklungspolitik kein Thema. Bei den inhaltlichen Neufassungen des EU-Vertragstextes wird sie nur einmal (bei der Änderung des Artikels C, Absatz 2) im Abschnitt III über die zu schaffende "effiziente und kohärente Aussenpolitik" erwähnt, wodurch die Entwicklungspolitik den Zielen der Aussenpolitik untergeordnet wird. Ansonsten bleibt Entwicklungspolitik für Amsterdam eine inhaltliche Leerstelle. Dies liegt grösstenteils daran, dass sich die EU auf dem Weg vom Binnenmarkt zur Supermacht langsam zu den "harten" politischen Themen vorarbeitet. Mit dem Amsterdamer Vertrag sollen klassische Bereiche nationalstaatlicher Souveränität wie Innen-, Aussen- und Verteidigungspolitik in den EU-Rahmen überführt werden. Abschnitt III beschreibt in 22 Artikeln die Grundpfeiler für eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik, bis hin zu rüstungspolitischer Zusammenarbeit und Kampfeinsätzen in Krisengebieten. Wenn jetzt von Kohärenz die Rede ist, dann geht es offenkundig nicht mehr um die Übereinstimmung mit den entwicklungspolitischen Zielen der EU, sondern darum, dass die EU-Staaten in der Weltpolitik mit einer Stimme sprechen, dass sie entschlossen auftreten und tüchtig mit dem Säbel rasseln sollen. Forum Umwelt & Entwicklung, Rundbrief 98/1, Am Michaelshof 8-10, D-53177 Bonn, Tel: 0049 228 359 704 (Eine äusserst lesenswerte Nummer!!!)
Strafgericht für Kriegsverbrecher
Die Idee eines ständigen Strafgerichts für Kriegsverbrecher begleitet die UNO seit ihrem Bestehen. Durch die Völkermorde in Rwanda und Bosnien erhielt sie neuen Auftrieb. Die Schweiz fordert ein starkes Gericht, da das Projekt ganz auf der Linie der klassischen Schweizer Aussenpolitik liegt: Verstärkung des humanitären Völkerrechts, eventuell gar durch ein eigenständiges internationales Abkommen. In den USA mehrt sich die Opposition gegen ein zu starkes Gericht. Ist nämlich das supranationale Element zu stark ausgeprägt, wird die neue Institution im amerikanischen Kongress Schiffbruch erleiden. NZZ. 28.4.98
Primakow lobt die Schweiz
Viele Staaten Europas litten unter "Nato-Zentrismus", kritisierte der russische Aussenminister Primakow bei seinem Besuch in der Schweiz und zitierte die Schweiz als löbliche Ausnahme. Er zollte der schweizerischen Neutralität Anerkennung. Das Fernbleiben von militärischen Bündnissen bedeute nicht das Abseitsstehen bei internationalen Problemen, wie die Schweiz beweise. Primakow hob den Schweizer Vorsitz der OSZE positiv hervor. Russland hätte die neuen Sicherheitsstrukturen nach dem Ende des Kalten Krieges gerne auf der Basis der OSZE gesehen, die eine Art UNO für Europa hätte werden sollen. In der OSZE seien alle Staaten Europas vertreten und auch die USA seien eingebunden. Bei seinem Besuch in Bern bezeichnete Primakow denn auch die Nato-Osterweiterung als "grossen historischen Fehler". Moskau habe sich nach dem Ende des Kalten Krieges ein einheitliches Europa ohne Trennlinien mit gleichberechtigten kleinen und grossen Staaten gewünscht. Entspechend scharf kritisiert Primakow, dass nun neue Blöcke gebildet werden. Es gebe heute keine Bedrohung mehr, deshalb sei die Besessenheit einiger Länder, die Nato auszubauen, unverständlich. Berner Bund, 4.6.98
Direktinvestitionen Schweiz-EU
Rund ein Fünftel der Drittländer-Investitionen in der EU mit langfristigem Charakter stammt aus der Schweiz (72,35 Mrd. von 367 Mrd. Ecu). EU-Unternehmen wiederum, die in Drittländern Aktiven von total 472 Mrd. Ecu stehen haben, haben davon 10% in der Schweiz investiert (45,51 Mrd. Ecu). Damit ist die Schweiz nach den USA der zweitwichtigste Investitionspartner der EU. Sie ist eines der wenigen Drittländer, das gegenüber der EU einen positiven Investitionssaldo aufweist (Postivsaldo von 26,9 Mrd. Ecu). Die EU insgesamt gehört ebenfalls zu den Nettoexporteuren von Kapital. Dies ist der hohen Investitionstätigkeit der EU-Mitgliedstaaten in den USA, im Mercosur- und im Asean-Raum zuzuschreiben. Etwas weniger wurde in Mittel- und Osteuropa investiert (15 Mrd. Ecu). Dies entspricht einem Drittel der EU-Direktinvestitionen in der Schweiz. NZZ. 29.4.98
Vorsitz-Gerangel
Das Gerangel um den Vorsitz der EU-Zentralbank (EZB) zeigt deutlich, welches Gewicht die kleinen Staaten in der EU haben. Frankreich konnte durchsetzen, dass der Holländer Duisenberg nach vier Jahren "freiwillig" zurücktritt, obwohl dies laut Maastrichter Vertrag verboten ist. Wer die Macht hat, braucht sich um Verträge wenig zu kümmern. Beim Vorsitz-Streit ging es dabei nicht mal um den traditionellen Konflikt zwischen der deutschen und französischen Konzeption der Rolle einer Zentralbank (politische Kontrolle versus Unabhängigkeit), da der von den Franzosen portierte Trichet ebenso neoliberal-monetaristisch eingestellt ist wie der Holländer Duisenberg. Eher schon geht es um die Frage: Nach den wirtschaftlichen Bedürfnissen welcher Länder soll sich die Geldpolitik der Zentralbank ausrichten. Die Sitzverteilung im ersten EZB-Direktorium benachteiligt in ausgeprägter Form die Vertretungsansprüche der kleinen Länder. Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien sind alle vertreten, während die übrigen 7 Länder nur zwei Sitze haben. (NZZ. 4.5.98). Interessanter Weise wird dieser Umstand von den EU-phorikern, die unermüdlich die Vorteile der Präsenz von Kleinstaaten in EU-Gremien rühmen, mit keinem Wort erwähnt.
EU-Budget 99
Die Ausgaben der EU sollen im kommenden Jahr um 3,38% steigen. Die EU-Kommission verabschiedete Ende April das provisorische Budget, das Ausgaben von 86,35 Mrd. Euro (ca. = ECU) vorsieht. Während der Agrarsektor bisher die Hälfte des EU-Haushalts ausmachte, wird er 1999 erstmals auf rund 40% veranschlagt. Dafür soll der Anteil an Ausgaben für die Strutkurförderung von jetzt 30% auf 40% steigen. Bei den Zahlungen für strukturell schwache Gebiete sieht der Entwurf eine Steigerung von 9% im Vergleich zu 98 vor. Die Agrarausgaben erhöhen sich gegenüber 1998 um 0,5%. Die Schwerpunkte setzt die EU-Kommission im Budget laut EU-Kommissar Liikanen auf die Beschäftigungsinitiative der Gemeinschaft, auf Infrastrukturprojekte, Forschung und Entwicklung. Insgesamt betragen die vorgesehenen Zahlungen 1,11% des BIP der 15 Mitgliedstaaten. NZZ. 30.4.98
Stabilität des Euro
In einer dreistündigen Anhörung vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlamentes stellte der neue Vorsitzende der EU-Zentralbank (EBZ) Duisenberg klar, dass die Zeiten politischer Einflussnahme auf die Währungspolitik vorbei sind. Er beharrte darauf, dass die Protokolle der EZB-Beratungen erst nach 16 Jahren veröffentlicht werden sollen. Er sei zwar bereit, dem EU-Parlament viermal jährlich Rede und Antwort zu stehen, lehne aber ähnliche Verpflichtungen gegenüber den nationalen Parlamenten ab. Auch dürften die Regierungen nicht auf die Hilfe der EZB hoffen, wenn in einem Land ein "asymmetrischer Schock" zu einer Krise führt. Aufgabe der Zentralbank sei zu aller erst die Wahrung der Stabilität des Euro. Dies bedeute eine Inflation "zwischen null und zwei Prozent". (Basler Zeitung, 8.5.98) Wir danken für den Klartext.
EU-Subventionen für Grossbauern
Umgerechnet mehr als 1,5 Milliarden Franken flossen 1996 aus den Fonds der EU als Untestützungsbeiträge in die Landwirtschaft Portugals. Beiträge aus Brüssel steuern heute knapp einen Fünftel zum Einkommen der Bauern bei. Doch die Subventionen kommen in erster Linie Grossgrundbesitzern zugute, während sich rund eine halbe Million Kleinbauern durch den EU-Agrarmarkt in ihrer Existenz bedroht sehen. Die durchschnittliche Betriebsgrösse beträgt 8,7 Hektar Land. Die Einkünfte der Kleinbetriebe sind nach Angaben des Bauernverbandes Portugals im vergangen Jahr um 13% gesunken und betragen zurzeit weniger als die Hälfte des Sozialhilfesatzes von monatlich etwa 480 Franken. Der vor allem kleinen und kleinsten Betrieben verpflichtete Nationale Bauernverband meldet, dass 78 % der Landwirte monatlich weniger als 115 Franken verdienen. Vom Brüsseler Geldregen bekommen die Kleinbauern kaum etwas zu sehen. Das Geld fliesst vielmehr in die Grossbetriebe. Während bei Kleinbetrieben der EU-Zuschuss 8,5% des Produktionswertes ausmacht (Gemüseanbau), liegt dieser Anteil bei im Alentejo gelegenen Grossbetrieben bei durchschnittlich 26%. Laut der Agenda 2000 ist zudem vorgesehen, dass die finanzielle Förderung der Obst- und Gemüseproduktion in den Jahren 2000 bis 2006 um 2,5% verringert werden soll. Avillez, Professor für Agrarökonomie in Lissabon, prophezeit, dass Portugals Bauern zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgeben werden. Die Zahl der Bauernhöfe ist nach Angaben des Nationalen Bauernverbands in den vergangen vier Jahren bereits um mehr als 60 000 gesunken. Die Folgen sind Verödung, Versteppung und Bodenerosion sowie eine verstärkte Abwanderung in die Ballungszentren Lissabon und Porto. Basler Zeitung, 24.3.98
Gegen Lohnzahlungen in Euro
Arbeitgeber und Gewerkschaften sind sich einig: Schweizer Löhne sollen künftig nicht in Euro ausgezahlt werden. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wäre eine Lohnzahlung in Euro inakzeptabel. Die Arbeitnehmer dürften nicht die Wechselkursrisiken der Unternehmen tragen müssen. Bei einer starken Aufwertung des Franken wie in den Jahren 1993-95 würde die Kaufkraft der Beschäftigten stark sinken, was auch volkswirtschaftlich unsinnig wäre. Für die Firmen gebe es andere Absicherungsmöglichkeiten. Die Arbeitgeber weisen auf die gesetzliche Fragwürdigkeit von Zahlung in Euro hin. Laut Gesetzbuch ist eine Lohnzahlung in Fremdwährung nur mit Einverständnis beider Vertragsparteien zulässig. NZZ. 7.5.98
Rückläufige Investitionsquote in der EU
Die privaten und staatlichen Bruttoanlageinvestitionen in der EU sind, ausgedrückt in Prozenten des Bruttoinlandproduktes (BIP), noch nie so gewesen wie 1996. Nach Angaben des Statistischen Amtes der EU in Luxemburg sank der Anteil in der Berichtsperiode nicht nur wegen der rückläufigen privaten Investitionen, sondern auch als Folge des seit geraumer Zeit zu beobachtenden Abwärtstrends bei den staatlichen Investitionen. Eurostat gibt keine Begründung für die Entwicklung. Es liegt aber auf der Hand, dass in den hochverschuldeten EU-Ländern (Italien, Belgien) die Maastrichter Kriterien nicht durch Kürzung staatlicher Konsumausgaben, sondern durch die Kürzung von Investitionen erfüllt wurden. Deshalb sank die staatliche Investitionsquote 1997 vermutlich ebenfalls. Die gesunkene Investitionsquote im privaten Bereich erklärt sich vor allem durch die Direktinvestitionen in Drittländern. Die private Investitionstätigkeit betrug 1980 noch 18,9% des BIP, 1995 aber nur noch 16,2% und 1996 noch 16%. Mit Ausnahme Deutschlands haben alle grossen EU-Mitgliedstaaten in diesem Jahrzehnt ihre staatliche Investitionsquote gedrückt. Bei den übrigen EU-Ländern gibt es aber keine klare Tendenz. Gemessen an der in den meisten EU-Ländern hohen Staatsquote von bis zu 50% bleiben die staatlichen Investitionstätigkeiten praktisch im gesamten EU-Raum überaus bescheiden. 9./10.5.98
EU-Kommission rügt wegen zu wenig Liberalisierung
Die EU-Kommission wird gegen 5 Staaten der EU vorgehen, weil diese geltende Bestimmungen zur Liberalisierung der nationalen Telefonmärkte nicht vollständig umgesetzt haben. Wie die Kommission mitteilt, werden sogenannte Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und Österreich angestrengt. Die EU-Richtlinie für die Genehmigung von Telekommunikationsdiensten führt die Voraussetzungen auf, unter denen neue Anbieter zugelassen werden müssen. Die betroffenen Staaten hätten diese Bestimmungen entweder nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt oder Bedingungen für de Erteilung von Lizenzen eingeführt, die in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen seien. NZZ. 13.5.98
Agenda 2000
Die EU-Kommission präsentierte Mitte März das Legislativpaket zur Agenda 2000. Die Gesetzesvorschläge im Volltext, Pressematerial sowie weitere Informationen können im Internet abgerufen werden: http://europa.eu.int/comm/agenda2000/index_de.htm
EU-Agrarminister gegen "Agenda 2000"
In geschlossener Front haben die 15EU-Landwirtschaftsminister am 31. 3. 98 Kritik an den Plänen der EU-Kommission zur Agrar- und Strukturreform geübt. Mit dem Reformpaket "Agenda 2000" soll sich die EU auf die Osterweiterung vorbereiten. Dafür sei die Agenda 2000 jedoch völlig ungeeignet. Das bisherige System der Agrarpolitik wäre auf neue Mitglieder leichter zu übertragen als der Kommissionsvorschlag. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen die Garantiepreise für landwirtschaftliche Produkte ab 2000 um bis zu 30% gesenkt werden. Die Bauern sollen einen Ausgleich durch direkte Einkommenshilfen erhalten, die teils noch von den Regierungen aufgestockt werden könnten. Die Minister kritisierten, dies führe letztlich zu einer höheren Belastung des EU-Haushaltes und zu niedrigeren Einkommen der Landwirte. Dies impliziere eine Entwertung des ländlichen Raumes. Die Bauern hingen immer stärker von staatlichen Direktzahlungen ab. NZZ. 1.4.98
Innovationsfreudig
Die Schweizer Wirtschaft zeigt sich innovationsfreudig. Zu diesem Resultat kommen die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) sowie das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie. Eine im Herbst 96 in Angriff genommene Umfrage der KOF bei über 1700 Unternehmern kommt zum Resultat, dass der Anteil sogenannter innovierender Unternehmen im Zeitraum 1994 bis 1996 bei 78% lag. Dieser Wert liegt 6% unter dem Vergleichswert der Periode 1991 bis 1993, ist nach Ansicht der Experten aber noch immer sehr hoch. Die Innovationsleistung wurde in der Umfrage anhand verschiedener Indikatoren gemessen: Anzahl angemeldeter Patente oder Weltneuheiten, Ausmass der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Umsatzanteil neuer Produkte. Die Produktivität der Forschung und Entwicklung (F & E) nahm dabei zu: mit weniger Geld wurden mehr Patente und Weltneuheiten generiert. Die Tendenz, auch im Ausland F & E zu betreiben nahm zu. Durch die Auslandaktvitäten werden vor allem die Bemühungen im Inland ergänzt. Die stärkere Initiative ausserhalb der Schweizer Grenzen sei somit weniger mit Schweizer Standortnachteilen zu begründen und eine Erosion des Forschungsplatzes Schweiz könne nicht beobachtet werden. NZZ. 15.5.98
Euro-Abenteuer
Serge Gaillard spricht im Zusammenhang mit der Einführung einer Einheitswährung vom "Euro-Abenteuer". "Die Geldpolitik ist ein mächtiges Instrument zur Beeinflussung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung. Genau darin liegt das Abenteuerliche an der Währungsunion. Die Nationalstaaten geben ihre geldpolitischen Kompetenzen aus der Hand. Sogar ihr Spielraum in der Finanzpolitik wird mit dem Stabilitätspakt eingeengt. Damit geben die Nationalstaaten die wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aus der Hand." Auf Grund der (richtigen) Analyse fordert er dann allerdings unrealistische Lösungen: er verlangt eine europaweit koordinierte Konjunkturpolitik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit: europaweit tiefe Zinsen und europaweit koordinierte Investitionsprogramme in die europäische Infrastruktur, kurzum: eine gestrige Form von Keynesianismus (Umwelt!) für einen dafür nicht geeigneten Wirtschaftsraum von Spitzbergen nach Sizilien! Von den Machtverhältnissen in der EU gar nicht zu sprechen. Serge Gaillard analysiert richtig weiter: "Probleme wird es übrigens auch geben, wenn die Konjunktur in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich ist. Länder in der Krise können dann nicht mehr einfach ihre Währungen abwerten." Auch hier fordert er ein unrealistisches Mittel: "Deshalb muss auf europäischer Ebene ein Finanzausgleich geschaffen werden zwischen Ländern, die sich in der Hochkonjunktur befinden und solchen, die in der Rezession stecken". Dass ein Finanzausgleich im erforderlichen Rahmen in nächster Zeit möglich sein wird, in Zeiten, wo die Nettozahler ihre Zahlungen sogar senken wollen, ist nicht sehr wahrscheinlich. Zuletzt fordert Serge Gaillard den EU-Beitritt der Schweiz um "uns für ein soziales Europa und ökologische Rahmenbedingungen einzusetzen". Da sehen wir schon BR Ogi, Koller, Villiger, Couchepin und Cotti eifrig für ein soziales und ökologische Europa in EU-Hauptstädten und Brüssel herumeilend. Interessant zuletzt Gaillards Haltung zum Euro: Auf die Frage "Zusammengefasst: Ja zu Europa, Nein - solange wie nur möglich - zum Euro?" Antwortet er deutlich "Ja" (Zitate aus, Pressedienst SGB, 7.5.98, S. 107, 108).
Florierende Maschinenindustrie
Der beständig wegen dem EWR-Nein jammernde VSM (Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller) meldet eine florierende Maschinenindustrie. "Der konjunkturelle Aufschwung in der Schweizerische Maschinen-, Elektro und Metallindustrie hat sich im 1. Quartal 1998 konsolidiert. Die Auftragseingänge stiegen im Vergleich zum Vorjahresquartal um 9,7%. Eine Steigerung von 19,2% bei den Inlandaufträgen bestätigt, dass auch im Inlandgeschäft die Talsohle durchschritten ist. Der im Vergleich zum 4. Quartal 1997 schwächere, aber immer noch deutlich positive Zuwachs von 8% bei den Auslandsaufträgen ist auf die Folgen der Kriese an Asiens Finanzmärkten zurückzuführen. Die gute Konjunktur in den Hauptmärkten Europa und USA lässt eine weitere Verbesserung der Lage erwarten." Der im Ausland erzielte Umsatz legte mit 7,8% stärker zu als der im Inland (2,3%). Im Vergleich zur Vorjahresperiode stiegen die Exporte im 1. Quartal 1998 nominell um 12,0%, was einem der höchsten je erreichten Quartalszuwächse entspricht. Die Ausfuhren in die EU konnten im 1. Quartal 1998 um 15,3% gesteigert werden - wohl Ausdruck des angeblichen Isolationismus. Medienmitteilung des VSM, 18.5.98
Exit-Risiko
Kurz nachdem die Einführung des Euro beschlossene Sache war, wird unter Finanzanalysten bereits ein neuer Risikofaktor diskutiert: es wird die Frage nach dem Risiko gestellt, dass ein Land die Wärhungsunion verlässt und eine neue eigene Währung einführt. In offizieller Sicht ist die Währungsunion zwar unwiderruflich, und es gibt rechtlich gesehen keine Möglichkeit auszutreten. Die Geschichte sollte allerdings bezüglich angeblich unwiderruflicher Entwicklungen vorsichtig machen. Entsprechend wird das Exit-Risiko mittlerweile von Banken in informellen Arbeitsgruppen diskutiert: solange es keine politische Union gebe, bestehe ungeachtet der vertraglichen Situation die Möglichkeit, dass Mitgliedländer aus der Währungsunion aussteigen. Zwei Szenarien treten dabei hervor: (1) Wachsende wirtschaftliche Probleme, insbesondere hohe Arbeitslosigkeit, führen in einem Land zu einem politischen Stimmungsumschwung und damit zu demokratischem Druck, die Währungsunion zu verlassen. (2) Die Haushaltdefizite eines Landes nehmen ein derartiges Ausmass an, dass andere Länder sich bemühen werden, den Kreis der Euro-Land-Teilnehmer zu verkleinern. NZZ. 25.5.98
Studentenmobilität
Bern bezahlt jährlich 5,2 Millionen Franken für den Studentenaustausch mit der EU. Der EU-Delegierte der Uni Genf sieht keine Gefahr für die Teilnahme der Schweizer Studenten an den EU-Studentenaustauschprogrammen. Die Schweizer hätten ausserhalb der EU sogar gewissen Vorteile, da sie sich nicht mit der Brüsseler Bürokratie herumschlagen müssten. "Dans ce domaine nous avons un avantage à nous trouver à l'extérieur: nous ne souffrons pas, ainsi, de la bureaucratie de Bruxelles.". So wird z.B. die Schweiz nicht durch Quoten gebremst, die die EU den Mitgliedstaaten auferlegt. Die Teilnahme am Erasmus-Programm ist in den letzten Jahren konstant gestiegen. Ca. 130 Genfer und ebenso viele Lausanner studierten 96/97 an einer EU-Universität, während umgekehrt 160 EU-Studenten in Lausanne und mehr als 170 in Genf studierten. (Le temps. 5.6.98). Die EU-Stipendien sind übrigens sehr klein: 150 - 300 Fr. pro Monat. Die Schweiz zahlt ihren Studenten bedeutend mehr aus. Die EU-Stipendien werden zudem spät ausbezahlt (bis zu 3Jahren zu spät). Die Schweizer Zahlungsmoral ist bedeutend besser.
EU-Verkehrs-Studie
Eine im Auftrag der EU erarbeitet EU-Studie zum alpenquerenden Güter- und Personenverkehr wurde Anfangs April vorgelegt. Die Studie war von Prognos (Basel), Regional Consulting (Wien) und Isis (Paris) erarbeitet worden. Die Studie kommt laut Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Erkenntnis, dass der alpenquerende Güter- und Personenverkehr weiterhin kräftig wachsen werde. Die Studie kommt für den zentralen Alpenbogen Mont-Ceni/Fréjus-Brenner zu einem jährlichen Güterverkehrswachstum auf Strasse und Schien von durchschnittlich 2,75 %. Dies entspricht bis 2010 einem Zuwachs von 63 %. Beim Personenverkehr wurde ein jährliches Wachstum von 1,55% eruiert, was bis 2010 einen Zuwachs von 32% bedeutete. NZZ. 4./5.4.98
Preis des Alleingangs?
In seinem Pressedienst behauptet der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass es für die Schweiz um einiges einfacher wäre, sie "könnte ihre fortschrittliche Verkehrspolitik aus der Position eines Mitgliedstaates denn als Aussenseiterin vertreten. Es war vorauszusehen: Der Alleingang hat einen hohen Preis" (17. 3. 98). Die Behauptung wird nicht weiter belegt. Wie sollte sie auch, da sie offensichtlich falsch ist.
EU-Parlament erlaubt Lebensmittelbestrahlung
Das EU-Parlament hat auf seiner Sitzung am 18. 2. 98 einer Richtlinie zur Regelung der Bestrahlung von Lebensmitteln zugestimmt. Zwar setzte sich das EP für einige Korrekturen ein (vor allem eine Kennzeichnungspflicht), hat aber eine Reihe von Anträgen, die die öffentliche Kontrolle des Lebensmittelausschusses (der z.B. die Strahlungsdosis für Produkte festlegt) betreffen, abgelehnt. DNR-EU-Rundschreiben, 3/98
Basler Konvention: Erfolg
Ende Februar 98 haben die über 100 Unterzeichnerstaaten der Basler Konvention über den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Abfälle in Malaysia eine strengere Fassung akzeptiert. Die Verschärfung führt ein Verbot für den Transport von gefährlichen Abfällen aus OECD- in nicht OECD-Länder ein. DNR-EU-Rundschreiben, 3/98.
Biopatent-Richlinie genehmigt
Das EU-Parlament hat am 12. Mai die sogenannte Biopatent-Richtlinie verabschiedet. Gegen die massive Kritik der Grünen, die bis zu letzt eine Abstimmung zu verhindern suchten, hat das EU-Parlament entschieden, dass biotechnologische Erfindungen im allgemeinen (pflanzlicher und tierischer Bereich) geschützt werden können. Es wurden nur beim Umgang mit menschlichem genetischem Material ethische Grenzen gezogen: Eingriffe in die menschliche Keimbahn, das Klonen von Menschen und die Verwendung von menschlichen Embryonen für industrielle Zwecke werden vom Patentschutz ausgenommen. Es geht aber nicht um ein Verbot gentechnologischer Experimente, wie in jüngster Zeit etwa bei Schafen vorgekommen sind. Die Biopatent-Richtlinie äussert sich nur zur Frage, wieweit die Ergebnisse solcher Forschung und Experimente schützenswert sind, damit sie kommerziell ausgewertet werden können. 13.5.98
Ein Drittel Atomkraft
Die Kernenergie hat 1997 unverändert 36% des Stroms in der EU geliefert; rund 812 Mrd. kWh Strom. 1997 wurden in 8 Staaten der EU Strom in Kernkraftwerken erzeugt. Spitzenreiter war Frankreich mit einem Anteil der Kernenergie von 87% an der Netto-Stromerzeugung des Landes. Es folgen Spanien und Deutschland mit 32% Anteil. In Finnland wurden 30% des Stroms aus Kernenergie gewonnen, in Grossbritannien waren es 29%. NZZ. 13.5.98
Gentechnik
Bezüglich der Marktzulassung der drei gentechnisch veränderten Maispflanzen der Firmen Monsanto, Novartis und AgreVo bzw. der Rapspflanze von AgreVo zog die EU-Kommission einen wissenschaftlichen Ausschuss zu Rate. Dieser kam am 12. Februar zum Schluss, dass es keinen Beweis für negative Auswirkungen auf die menschliche bzw. tierische Gesundheit oder die Umwelt gäbe. Das vom Komitee erstellt Gutachten wurde an die Mitgliedstaten versandt, die in der folge über den Vorschlag abstimmen mussten. Am 18. März stimmte eine qualifizierte Mehrheit für eine Marktzulassung. Frankreich, Schweden, Dänemark und Luxemburg verweigerten ihre Zustimmung für die vier Gentech-Pflanzen. Europa-Info, 4.98.
Deklarationspflicht für Gentech-Lebensmittel
In der EU gilt der Grundsatz, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel zu kennzeichnen sind, sofern sie sich nachweislich von herkömmlichen Produkten unterscheiden. Dies beschlossen die Landwirtschaftsminister der EU mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen Schwedens, Dänemarks und Griechenlands. Der Beschluss hat zur Folge, dass Unternehmen, die Produkte wie Mais oder Soja anbieten, den Verpackungsinhalt laufend wissenschaftlich überprüfen müssen. Falls genmanipulierte Substanzen darunter sind, muss dies deklariert werden. Für weitere manipulierte Produkte, die in Zukunft auf den Markt drängen werden, gilt dasselbe. Es wurden allerdings zwei Schlupflöcher ins Regelwerk eingefügt: (1) Der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss kann einen Grenzwert festlegen, unterhalb dessen keine Kennzeichnung notwendig ist. (2) Es wird eine Liste erstellt mit Produkten (z.B.Sojaöl), die nicht gekennzeichnet werden müssen, weil die Nachweisbarkeit des gentechnischen Eingriffs fragwürdig sei. NZZ. 27.5.98
EU-Kritik an Ukraine
Eine Delegation der EU hat die ukrainische Regierung in mehrtägigen Gesprächen in Kiew nicht davon abbringen können, die auf den 1. April in Kraft tretenden restriktiven Massnahmen zum Import von Gebrauchtwagen aufzuweichen. Nach dem Beschluss der ukrainischen Regierung werden dann Einführen von Fahrzeugen, die älter sind als fünf Jahre, vollständig untersagt, auf jüngere Gebrauchtwagen wird ein Zuschlag von mindestens 5000$ erhoben. Diese Massnahmen hatte der südkoreanische Autohersteller Daewoo als Bedingung für eine Grossinvestition von 1,3 Mrd. $ in ein Joint venture mit dem ukrainischen Produzenten AwtoZAZ gefordert, zusammen mit einem Erlass von Zöllen und Mehrwertsteuern auf Vorprodukten. Brüssel wies darauf hin, dass damit das am 1. März in Kraft getretene Handelsabkommen zwischen der Ukraine und der EU verletzt werden. Sanktionen würden jedoch zurzeit keine erwogen. NZZ.14./15.3.98
Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI)
Das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI) der OECD konnte nicht wie beabsichtigt am 27./28.4.98 bei der OECD-Mnisterkonferenz in Paris unterzeichnet werden. Vielmehr sollen die Minister der 29 Staaten Verhandlungsmandat und Verhandlungsleiter neu bestimmen. Gescheitert ist der rasche Abschluss nicht an der zunehmenden Kritik an Inhalt und Verhandlungsstil; vielmehr sind insbesondere die USA mit einigen Entwicklungen nicht einverstanden, so mit der Weigerung Frankreichs und Kanadas, die kulturelle Protektion aufzugeben, und dem dringenden Wunsch europäischer Länder, via MAI die extraterritorialen Gesetze der USA zu eliminieren (Helms Burton). Auch wird die Zahl der Ausnahmen immer grösser; 600 sind bereits beantragt. Die Sinnhaftigkeit der MAI-Deregulierung wird dadurch selbst Befürwortern des MAI nicht mehr einsichtig. Europa-Info, 4.98
Sternstunde?
Nach dem unerfreulichen Juni-Abstimmungswochenende sprach BR Villiger von einer "Sternstunde der direkten Demokratie". Darin kommt ein seltsames Demokratieverständnis zum Ausdruck. Dem Stimmvolk wird Reife und ähnliches attestiert, wenn es im eigenen Sinne entscheidet, sonst wird von den Grenzen der direkten Demokratie geredet. Die Demokratie ist aber nicht ein System, dessen Ziel darin besteht, die eigenen Interessen durchzusetzen. Es ist ein System, das den Ausdruck verschiedener Interessen erlaubt. Ein demokratisches Verständnis zeichnet sich dadurch aus, dass es den pluralistischen Ausdruck von Interessen im Rahmen der Menschenrechte befürwortet und das jeweilige Resultat akzeptiert - wenn auch nicht immer mit Hurra.
De qui se moque-t-on
Als ich vom Null-Summen-Resultat von Gunvor Guggisberg am Concours Eurovision de la Chanson in Birmingham hörte - als Chanson-dieser-Art-Uninteressierter habe ich den Concours selber nicht reingezogen, da ich Velvet Underground, Martha and the Muffins, REM und "ähnliches" vorziehe - meinte ich spasseshalber zur familiären Umgebung "Jetzt wird's heissen, die Schweizer Niederlage sei dem 'Abseitsstehen' der Schweiz zuzuschreiben." Ein etwas mitleidiger Blick zur Antwort! Ich musste geniert zugeben - jetzt hast du etwas übertrieben. Um so grösser das ungläubige Staunen: Die CVP liess doch tatsächlich in einer Pressemitteilung verlauten, das schlechte Abschneiden der "Schweiz" sei durch unseren Nicht-Beitritt zur EU zu erklären. pr.
CVP und EU
Was von der SP noch erstaunte - von der CVP war es eigentlich zu erwarten: das Ja zum EU-Beitritt (Basler Zeitung, 6.4.98). Den Vorläufern der CVP wurde schliesslich die Demokratie abgerungen, nur folgerichtig, wenn sie diese nun wieder unschädlich haben will. Mit der direkten Demokratie konnte sich die CVP solange anfreunden, als sie noch einen Kampf gegen den Freisinn auszutragen hatte. Durch das Abschleifen des konservativen C's (KC) im bürgerlich-liberalen Staat, wodurch die bürgerliche Komponente der CVP reingewaschen zum Durchbruch kam, erübrigt sich dieses Instrument jedoch. Der urkatholische Mangel an demokratischer Einstellung kann damit endlich rein zum Ausdruck gebracht werden - Rückkehr zu den Wurzeln. Dass man sich über diesen Sieg über die demokratische Regression gleich freudentränend in die Arme fällt - hat allerdings doch etwas erstaunt. pr.
Demokratieabbau verniedlicht
Laut Ursula Koch, Präsidentin der SP Schweiz, "ist es wichtig, aufzuzeigen, dass auch bei einem EU-Beitritt die demokratischen Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Schweiz sehr hoch bleiben werden" (Pressedienst SP Nr. 495, S. 3). Der deutsche Bundeskanzler Kohl behauptet, 70% der deutschen Innenpolitik werde in Brüssel gemacht. Kohl gibt zwar nicht an, wie er auf diese Zahl kommt. Jedenfalls drückt sie aus, dass die meiste deutsche Innenpolitik in Brüssel gemacht wird. Woraus dann bezüglich Ursula Koch zu schliessen wäre, dass sie einen Bereich von bedeutend weniger als der Hälfte demokratische Selbstbestimmung als sehr hoch betrachtet.
Politische Verwertung von Geschichte
In den letzen paar Jahren führten die Politiker in der Schweiz mehrmals vor, wie man Geschichte fürs Tagesgeschäft bewusst instrumentalisiert. Da waren zuerst die 700 Jahr feiern, um die GSoA-Initiative zu bekämpfen. Anlässlich dieser Feierlichkeiten wurden der 100ste Geburtstag der Einführung der Volksinitiative nie erwähnt, obwohl dieses Ereignis wohl bedeutend interessanter und bedeutsamer ist als die Rütli-Geschichte. Anlässlich der 1998-Feierlichkeiten wurde der westphälische Friedensvertrag, in dem die Schweiz offiziell aus dem Reichsverband entlassen wurde, bewusst in Hinblick auf die EU-Integration unterschlagen. Dafür sollte die Helvetik und die Gründung des Bundesstaates von 1948 gebührend gefeiert werden - ersteres als Beispiel für den günstigen Einfluss des Auslandes auf die Schweiz, das zweite als historisches Beispiel fürs Abtreten von Souveränität an ein grösseres Gebilde. Gegen diesen Missbrauch der Geschichte gibt es einiges einzuwenden. Erstens sind Demokratie und Unabhängigkeit untrennbar verbunden. In einer Gebietskörperschaft können nur die Bereiche demokratisch geregelt werden, die im eigenen Kompetenzbereich liegen. Zweitens wird kaum jemand die günstigen Einflüsse des Auslandes auf die Entwicklung der demokratischen Institutionen in der Schweiz leugnen wollen. Daraus die Notwendigkeit eines EU-Beitritts folgern zu wollen, ist ein argumentativer Salto mortale. Ein weiteres Beispiel für verkorksten Geschichtsmissbrauch ist der ständige Vergleich der Gründung des Bundesstaates mit der EU-Integration. Während die Gründung des Bundesstaates mit der Einführung demokratischer Rechte verbunden war, geht es bei der EU-Integration um deren substantielle Einschränkung. Verschiedener könnten die beiden somit gar nicht sein.
Was die, welche mehr zu sagen haben wollen, sagen, damit wir weniger zu sagen haben werden
"Die Befugnisse des Parlamentes und die Volksrechte bestehen nur noch auf dem Papier", Efta-Richter der Schweiz, Carl Baudenbacher
"Die Gesetzesanpassungen sind die zähneknirschende Akzeptierung von Fremdbestimmung", Ständerat René Rhinow
"Einmal mehr können wir uns beim Finanzplan den EU-Kriterien nicht entziehen", Bundesrat Arnold Koller
(Facts, 27/1997)
Verurteilung Belgiens
Belgien wurde Anfangs Juli 98 vom EU-Gerichtshof verurteilt, weil es als einziger EU-Staat ausländischen EU-Bürgern das Gemeindewahlrecht noch immer verweigert. Dieses Recht wurde im Maastrichter Vertrag 1992 verankert. Seit Januar 1996 hätte es in allen Mitgliedsländern in die Tat umgesetzt werden sollen. Als vorletzter Staat wandte Frankreich eine drohende Verurteilung im letzten Moment ab, als es im April 98 seine Gesetze anpasste. Das Versäumnis Belgiens ist auf die Spannungen zwischen Flamen und Wallonen zurückzuführen. Erstere fürchten sich vor den Auswirkungen, die das Gemeindewahlrecht in "ihren" Kommunen rund um Brüssel haben könnte. Dort, im grünen Gürtel vor den Toren der Hauptstadt, lebt in geballter Ladung neben Flamen auch der "Homo europeensis". Zehntausende von EU-Beamten, Diplomaten und Journalisten samt Familien bevölkern die Randgemeinden. Und sie reden statt Flämisch mit Vorliebe Französisch. Deshalb fürchten die Flamen, sie würden eher für die frankophonen Parteien stimmen und damit die flämische Vorherrschaft in diesen Gemeinden brechen. Die belgische Regierung hat im Maastrichter Vertrag zwar eine Ausnahmeregelung aushandeln können. In jenen Gemeinden, in denen der Anteil an "europäischen Nichtbelgiern" 20% übersteigt, darf eine "Schonzeit" eingeführt werden. Nur wer mindestens seit sechs Jahren in der Gemeinde wohnt, kann bei der Wahl des Gemeinderates abstimmen oder kandidieren. Dieses Recht hat übrigens auch Luxemburg, das mit 29% den höchsten Ausländeranteil unter den EU-Ländern aufweist. Diese Ausnahmeregelung genügt den Flamen aber nicht. Basler Zeitung, 10.7.98
"Ich habe Europa nicht geschaffen, um es den Sozialisten zu überlassen"
Mit solchen 'Argumenten' trat Helmut Kohl vehement für die Aufnahme Silvio Berlusconis "Forza Italia" in die EU-Parlaments-Fraktion der christdemokratischen "Europäischen Volkspartei" ein. Dabei ist zu beachten, dass Berlusconis "Forza Italia" seit ihrem Bestehen durch ihre rechtsgerichtete EU-Skepsis aufgefallen ist. Die Aufnahme erfolgte nicht zur Freude des christdemokratischen italienischen Ministerpräsidenten Prodi. Deshalb blieb er dem Treffen der EU-Regierungschefs in Cardiff fern, wie auch anderen weiteren ähnlichen Veranstaltungen, zu denen der Präsident von Forza Italia, Berlusconi, eingeladen war. Die Aufnahme der "Forza Italia" ist vor allem Kohl und dem Spanischen Ministerpräsidenten José Maria Aznar zuzuschreiben. Ziel: die EVP-Fraktion soll die Fraktion der Sozialdemokraten im EU-Parlament zahlenmässig austechen. NZZ. 13./14.6.98
USA und EU - Kartellvereinbarung
Die US-amerikanische Regierung hat ein Abkommen mit der EU unterzeichnet, das die grenzübergreifende Zusammenarbeit in kartellrechtlichen Fragen erleichtern soll. Ziel des Abkommens ist es, bei Ermittlungen wegen Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht enger zusammenzuarbeiten und damit kostspielige doppelte Untersuchungen und Gerichtsverfahren in der gleichen Angelegenheit zu vermeiden. Sollten die USA oder die EU jedoch nicht mit dem Vorgehen des jeweils anderen Partners einverstanden sein, bleibt es ihnen aber weiterhin gestattet, eigene Verfahren einzuleiten. NZZ. 6./7. 6.98
Kurden-Trauerspiel im Europarat
Der Europarat hat Ende Juni in der parlamentarischen Versammlung eine Entschliessung über die Kurden in der Türkei und im Nordirak bis zur Unkenntlichkeit abgeschwächt. Durch zahlreiche mündliche Änderungsanträge sind während der Debatte alle Formulierungen, die sich auf die von türkischen Behörden zu verantwortenden Menschenrechtsverletzungen bezogen, ebenso gestrichen wie die Erwähnung des Wortes "Kurden". Damit wurde der türkischen Lesart entsprochen, wonach überhaupt kein Kurdenproblem existiere. Eine ausgewogene Aussage zur Verurteilung der Gewalt von beiden Seiten wurde im Fall der kurdischen PKK mit dem Zusatz "Terrorismus" verstärkt, während bei der Kritik an der Gewaltanwendung durch die türkische Armee die äusserst vorsichtig formulierte Bemerkung "das Dorfschutzsystem gibt aus dem Blickfeld der Menschenrechte Anlass zu ernsthafter Besorgnis" einfach gestrichen wurde. Es geht beim "Dorfschutzsystem" um von Ankara eingesetzte Dorfwächter, die ihr Amt, wie unterschiedliche Quellen bezeugen, missbrauchen, indem sie sich an der Zerstörung der Dörfer und Vertreibung der Bevölkerung aktiv beteiligen. Bisher wurden im türkischen Kurdistan 3428 Dörfer zerstört und mehrere Hunderttausend bis 2,5 Millionen Menschen vertrieben. Selbst die Forderung, Angehörige der türkischen Streitkräfte, die der Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden, müssten strafrechtlich belangt werden, wurde gestrichen.
Es stellt sich die Frage, wie es der türkischen Delegation mit ihren 12 Abgeordneten gelingen konnte, die Mehrheit der 286 Parlamentarier dazu zu bewegen, ihre Augen vor dem Elend der kurdischen Flüchtlinge und den die Europaratsnormen krass zuwiderlaufenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch die Türkei zu verschliessen. Die SP-Nationalrätin und Schweizer Berichterstatterin Vermot Mangold sprach denn auch vom "Abschied des Europarats von der Menschenrechtspolitik zugunsten der Komplizenschaft". Dem Europarats-Trauerspiel ging eine beispiellose diplomatische Offensive der türkischen Regierung in den Hauptstädten und bei den einzelnen Abgeordneten voraus. Dass deren Erfolg so durchschlagend war, liegt nach Ansicht von Beobachtern in Strassburg auch daran, dass den USA und einigen europäischen Ländern eine strikte Menschenrechtspolitik immer lästiger wird und Abgeordnete sich dementsprechend langsam umorientieren und strategischen Überlegungen den Vorrang geben. NZZ. 26.6.98
Nationalrat gegen Vefassungsgerichtsbarkeit
Der Nationalrat lehnte in der Juni-Session 98 die Verfassungsgerichtsbarkeit ab, mit dem etwas seltsamen Argument, diese sei ein Fremdkörper in der direkten Demokratie. Dabei führt die Verfassungsgerichtsbarkeit gerade in der direkten Demokratie nicht zum "Richterstaat", da das Volk in dieser die Verfassung ändern kann. Die Verfassungsgerichtsbarkeit führt in der direkten Demokratie zu einer durchaus wünschbaren Kohärenz von Verfassung und Gesetzgebung.
EU-Gerichtshof und Markenschutz
Im Juni sprach sich der EU-Gerichtshof für einen weitreichenden Markenschutz aus. Es geht dabei um sogenannte Paralleleinfuhren: diese bestehen darin, Produkte, die in ein Drittland ausgeführt werden, zu reimportieren. Konkret ging es um Markenbrillen, die von Österreich nach Bulgarien exportiert wurden. Eine Handelsgesellschaft erwarb das Billigkontignent und brachte die Ware in Österreich zu günstigeren Preisen wieder auf den Markt. Der Produzent klagte mit dem Argument, dass der Billigverkauf seinem Image als Hersteller hochwertiger und modischer Brillen schade. Der EU-Gerichtshof stellt sich hinter den Kläger. Brisant ist das Urteil, weil erstens die Interessen von Markeninhabern weitreichend geschützt werden. Zweitens steht das Urteil im Widerspruch zu einem Uretil des EFTA-Gerichtshofs vom 3.12.97. Damit ist erstmals die Situation eingetreten, dass EU- bzw. EWR-Recht von den beiden zuständigen Instanzen unterschiedlich ausgelegt wird. NZZ. 17.7.98
Klimapolitische Lastenteilung in der EU
Die EU-Staaten konnten sich auf eine klimapolitische Lastenverteilung einigen - allerdings auf tiefem Niveau. Während die EU mit einer 15%-Forderung nach Kioto fuhr, kratzte sie nach der Rückkehr aber mit Ach und Krach die in Kioto festgelegten 8% zusammen. Um die Vereinbarung zu treffen, fand ein "Wettrennen nach unten" zwischen den bisherigen Vorreiterstaaten statt. Nachdem die Niederländer und Österreicher ihre jeweiligen Reduktionspflichten gegenüber dem Kompromiss von 1997 fast halbierten und die Briten nur einen sehr halbherzigen Schritt nach vorne unternahmen, hielt es auch die Deutschen nicht mehr. Um "die Proportionen zu wahren", fand sich die Bundesregierung nur noch dazu bereit, sich zu einer 21%-Reduktion zu verpflichten. 1997 noch hatte die Bundesregierung, im Rahmen der EU-Verhandlungsposition für Kioto eine Reduktion von 25% angestrebt. Dabei wurden folgende Argumente angeführt: (1) Nach Kioto geht es um einen Korb von sechs, nicht mehr nur drei Gasen (Kohlendioxid, Methan und Lachgas, plus neu FKW, PFC und Sf6), (2) die jetzt festgelegten Ziele sind rechtlich verbindlich, nicht mehr nur politische Absichtserklärungen! DNR EU-Rundschreiben, 6/98
EU-Parlament droht Rat wegen Schwerverkehr
Abgeordnete des EU-Parlamentes haben dem Ministerrat mit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof wegen Untätigkeit in Sachen Schwerverkehrsabgabe gedroht. Der EU-Gerichtshof hatte 1993 den Ministerrat dazu aufgefordert, sich innerhalb eines "vernünftigen Zeitraums" zu diesem Thema zu einigen; im Dezember 1997 waren die letzten Verhandlungen über die Eurovignette gescheitert. Die Chancen für eine Einigung in den nächsten Montaten sind gering: Österreich besteht auf einem angemessen Alpenschutz, während die Mehrheit der Mitgliedstaaten dem politischen Druck der Spediteure mit nur schwachen Auflagen Rechnung tragen will. Eine für die EU-Kommission erstellte Studie hat inzwischen einen Zuwachs des alpenquerenden Güterverkehrs um 75% (1992 - 1010) prognostiziert.
EU-Gerichtshof verurteilt Holland
Die EU-Kommission erhob gegen die Niederlande und Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der unzureichenden Meldung von Vogelschutzgebieten, zu deren Ausscheidung die Mitgliedstaaten der EU nach der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 verpflichtet sind. BirdLife international und seine Mitgliedsverbände hatten Mitte der achtziger Jahre eine Vorschlagsliste geeigneter Gebiete vorgelegt, die sogenannten "Important Bird Areas", die aber in den Niederlanden und Deutschland nur zu einem Bruchteil als Vogelschutzgebiete ausgewiesen wurden. Der EU-Gerichtshof ist in seinem Urteil vom 19. Mai 1998 der Auffassung der EU-Kommission gefolgt und hat die Niederlande verurteilt (C-3/96) (Text des Urteils: http://europa.eu.int/jurisp/egi.bin/form.pl?lang=de). Nun droht auch Deutschland eine Verurteilung vor dem EU- Gerichtshof. DNR EU-Rundscheiben, 6/98
EU-Gerichtshof verurteilt EU und Deutschland
Am 17. Juni hat der EU-Gerichtshof die EU-Behörden angewisesen, bei Verweigerung der Herausgabe von Dokumenten dies wenigstens angemessen zu begründen. Anlass des Urteils war eine Klage des schwedischen Journalistenverbandes, dessen Mitglieder im Rahmen einer Recherche auf einer parallelen Anfrage von schwedischen Behörden 18 von 20 angefragten Schriftstücken erhielten, von den EU-Behörden jedoch nur zwei. Auch ein Protest konnte den EU- Institutionen nicht mehr als zwei weitere Dokumente entlocken. Kurz zuvor hatte der EU-Gerichtshof Deutschland gerügt, weil es im Umweltinformationsgesetz den EU-rechtlichen Vorgaben nicht genüge leiste. Der EU-Gerichtshof stellte fest, dass der Begriff "Information" nach EU-Recht weit ausgelegt werden muss, und dass auch Daten, die Behörden während eines Verwaltungsverfahrens erhalten, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen (C-321/96). DNR EU-Rundschreiben, 6/98.
Atominvestitionen der EU
Die EU investiert im Rahmen des Phare-Programms in den ehemaligen Ostblockstaaten im Zeitraum 1998 - 99 für länderübergreifende Kernenergieprojekte 50 Millionen ECU. Die EU-Kommission schliesst auch eine Finanzierung von nuklearen Entsorgungsprojekten im Rahmen der Umweltkomponente des strukturpolitischen Instruments der Heranführungsstrategie der Beitrittskandidaten nicht aus. Eine Änderung des Euratom-Vertrages ist nach Auffassung der EU-Kommission für diese Massnahmen nicht erforderlich. DNR EU-Rundschreiben, 6/98
EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Mais- und Sojaprodukten
Der EU-Agrarministerrat hat am 26.5.98 eine Verordnung zur Kennzeichnung von Produkten aus gentechnisch verändertem Mais und Soja verabschiedet. Die Verordnung sieht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht für sämtliche Lebensmittel und Lebensmittelzutaten vor, in denen entweder Proteine oder DNA, die auf der genetischen Modifikation der Sojabohnen bzw. des Mais beruhen, nachgewiesen werden können. Die Verordnung räumt allerdings die Möglichkeit ein, im Rahmen einer sogenannten Negativliste, gewisse Produkte, etwa raffinierte Öle von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen, bei denen in aller Regel ein Nachweis von gentechnisch veränderter DNA oder Proteinen nicht gelingt. Die verabschiedete Kennzeichnungsverordnung geht einerseits zu weit, andrerseits nicht weit genug. Zu weit, da mit dem Abstellen auf DNA- und Proteinnachweis ohne Toleranzgrenzen auch Produkte des Bio-Landbaus, in denen (z.B. in Folge Pollenfluges) transgene DNA nachgewiesen werden können, unter die Kennzeichnungspflicht fallen. Nicht weit genug, da durch das Abstellen auf die Nachweisbarkeit Produkte, in denen etwa in Folge der Verarbeitung keine DNA oder Proteine nachgewiesen werden können, nicht gekennzeichnet werden müssen, obgleich sie zu 100% aus transgenen Rohstoffen erzeugt wurden. DNR EU-Rundschreiben 6/98.
EU-Rahmenrichtlinie Wasser - 34 Jahre Umsetzungsfrist
Am 16. Juni 98 haben die EU-Umweltminister in Luxemburg eine grundsätzliche politische Einigung zur Rahmenrichtlinie "Wasser" erzielt. Die Einigung der Minister in Luxemburg gibt den Mitgliedstaten insgesamt 34 Jahre Zeit, um die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen. Im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission war eine Frist von 13 Jahren vorgesehen. In einer langwierigen Prozedur soll die Kommission jeweils 30 Substanzen in eine Rangliste bringen und Emissionsgrenzwerte vorschlagen. Die Effizienz des gesamten Konzepts ist fraglich, da es in Europa über 70 000 Chemikalien auf dem Markt hat. Neben der Festlegung von Emissionsgrenzwerten müssten Strategien entwickelt werden, die die Produktion und den Einsatz gefährlicher Substanzen vermindern oder durch weniger gefährliche Substanzen ersetzen. DNR EU-Rundschreiben, 6/98
EFTA - dynamische Entwicklung von Drittlandbeziehungen
Die EFTA - obwohl man geneigt war, sie als Auslaufmodell zu betrachten - entwickelte in den letzten Jahren ein immer dichteres Netz von Handelsabkommen mit Staaten Mittel- und Osteuropas. Dazu kamen Abkommen mit Ländern aus dem Mittelmeerraum (Israel, Marokko). Dabei ergibt sich das Problem, dass die EFTA mit Marokko auf Staaten trifft, in denen die Regierungen mit der Marktöffnung gegenüber wirtschaftlich konkurrenzfähigeren westlichen Wirtschaften ein erhebliches politisches Risiko eingehen. Ein Entgegenkommen von seiten der EFTA-Länder - etwa die Äufnung eines Entwicklungsfonds oder eine weitere Öffnung der EFTA-Märkte für Landwirtschaftsprodukte würde hier das Ungleichgewicht etwas verkleinern. Neben Aktivitäten nach Süden wurde die EFTA auch im amerikanischen Raum aktiv (Kanada, Mexiko, Mercosur-Staaten). NZZ. 2.9.98
Uno-Forderung nach ausgewogenem Konsum
Im diesjährigen "Human Development Report" des Uno-Entwicklungshilfeprogramms UNDP wird beklagt, dass der Konsum weltweit höchst ungerecht verteilt ist und dass das bisherige Verbrauchsmuster die Umwelt stark belastet. Auf die reichsten 20% der Weltbevölkerung entfielen 86% des gesamten privaten Konsums, auf das ärmste Fünftel dagegen bloss 1,3%. Das wohlhabenste Fünftel verzehrt dabei etwa 45% des gesamten Fisch- und Fleischverbrauchs, beansprucht 58% der Energie und verwendet 85% des Papiers. Zugleich warnen die Autoren des Berichts, dass die starke Zunahme des Konsums die Umwelt schwer belaste, die Erde verschmutze, Ökosysteme zerstöre und auch die Verfügbarkeit erneuerbarer natürlicher Ressourcen wie Wasser, Wälder usw. gravierend beeinträchtige. Der Bericht geisselt die perverse Subventionierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen (Energie, Wasser, Agrarprodukte, usw.). NZZ. 10.9.98
Marktzulassungsprüfungen - Vertrag mit Kanada
Der Bundesrat ist im Augenblick dabei, mit verschiedenen Staaten Verträge über die gegenseitige Anerkennung von Produktekontrollen auszuhandeln. Mit Kanada sollte ein entsprechender Vertrag nächstens unter Dach und Fach kommen. Mit den USA liessen sich die Verhandlungen schwierig an, obwohl die EU bereits mit den USA ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Mit der EU sollen die bilateralen Verträge die gegenseitige Anerkennung von Produktekontrollen bringen. Auf der technischen Ebene sind die diesbezüglichen Verhandlungen praktisch abgeschlossen. Erleichtert wurde die Einigung, indem die Schweiz in der Zwischenzeit ihre eigenen Produktevorschriften weitgehend jenen der EWR-Staaten angeglichen hat (NZZ. 11.9.98). Die entsprechenden Anpassungen wurden offensichtlich von den Umwelt- und Konsumentenverbänden nicht kritisch verfolgt.
BR Koller sucht Anschluss an Schengenland
Bundesrat Koller hat in Rom drei bilaterale Abkommen der Schweiz mit Italien unterzeichnet, die den Justizbereich und die "illegale" Einwanderung betreffen. Ein Teil der getroffenen "Lösungen" entspricht Verträgen, die Italien mit seinen EU-Partnern abgeschlossen hat. Das Rückübernahmeabkommen sieht vor, dass Drittstaatsangehörige, die vom einen in den anderen Staat "illegal" eingewandert sind, vom ersten Staat wieder zurückgenommen werden. Wird der Ausländer in der Grenzzone aufgefunden, kann die Rückübernahme von den lokalen Behörden abgesprochen werden, wie überhaupt auf eine möglichst "unbürokratische" Durchführung des Abkommens Wert gelegt wird. Koller will mit anderen Nachbarstaaten analoge Verträge abschliessen. Das Rechtshilfeabkommen bringt eine Reihe von Vereinfachung bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftaten. Es geht vor allem um Austausch von Informationen. Das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen Grenzpolizei und Zollbehörden der beiden Länder soll die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Grenzbereich" erleichtern, die "illegale" Einwanderung erschweren und den Schmuggel unterbinden. Die Behörden des einen Landes können, immer unter Rücksichtnahme auf den Datenschutz, Informationen auch ohne Nachfrage des anderen Staates geben, um "Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit" oder Straftaten zuvorzukommen. NZZ. 11.9.98
5. Forschungsrahmenprogramm
Das EU-Parlament hat im Juni 98 in zweiter Lesung den Vorschlag des Ministerrats zur Finanzierung des 5. EU-Forschungsrahmenprogramm (1998 - 2002) zurückgewiesen. Die EU-Abgeordneten vermissten insbesondere Programme zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und zur Verbesserung der Transparenz. Es sei völlig unverständlich, dass der Rat die Vorschläge des Parlamentes nicht übernommen hätte, zumal ständig die Bedeutung der KMU bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gepriesen werde. Für unaktzeptabel hält das Parlament auch die vom Rat vorgenommenen Mittelkürzungen beim 5. Forschungsrahmenprogramm. Der Rat wollte nicht einmal den Inflationsausgleich zum Vorgängerprogramm leisten, was eine reale Mittelkürzung um 4% bedeutet. EUmagazin, 7-8/98
Europol aktiviert
Am 1.10.98 wird das Übereinkommen über die Errichtung eines EU-Polizeiamts (Europol) in Kraft treten, nachdem im Juni die letzten Notifikationen über den Abschluss der Ratifikationsverfahren beim Generalsekretariat des Rates der EU eingegangen sind. Europol soll den Austausch von Erkenntnissen zwischen den Polizeibehöredern der EU-Mitgliedstaaten erleichtern und Kriminalitätsanalysen durchführen. Neben dem Drogenhandel soll sich die Tätigkeit des EU-Polizeiamts zunächst auf Menschenhandel, Schleuserkriminalität, illegalen Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Kraftfahrzeugkriminalität sowie die damit verbundene Geldwäsche erstrecken. Am 28.5.98 hat der EU-Rat beschlossen, Europol vom 1.1.99 an auch für Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus als zuständig zu betrachten. Die Mitgliedstaaten werden Europol Informationen über Personen übermitteln, die Straftaten begangen haben oder vorbereiten, sowie über die verwendeten Tatmittel oder die Zugehörigkeit zu Gruppierungen der organisierten Kriminalität. Die Informationen werden in einer zentralen Datenbank erfasst. EUmagazin, 7-8/98.
Staatsausgaben in der EU
Sinkende Verteidigungsausgaben, dafür mehr Staatsausgaben für "öffentliche Sicherheit und Ordnung" meldet Eurostat, das statistische Amt der EU in einem im Juni 98 veröffentlichten Bericht über die Staatsausgaben für die Jahre 1985 - 1995. Erfasst wurden acht Mitgliedstaaten, die zusammen 80% des Bruttoinlandprodukts (BIP) der EU stellen, Im Durchschnitt stiegen die Staatsausgaben insgesamt von 48,5% des BIP (1985) auf 50,2% im Jahre 1995, wobei Dänemark mit 61,9% die Spitze einnahm und Irland mit 40,5% den niedrigsten Wert aufwies. In Deutschland betrug der Anteil der Staatsausgaben 1995 insgesamt 49,5% des BIP. EUmagazin 7-8/98
WWU, Steueroasen und EU-Quellensteuer
Ob es zu einer EU-weiten Quellensteuer kommt, könnte sich an der Frage entscheiden, ob sie so ausgestaltet werden kann, dass sie die Kapitalanlagen nicht in verbleibende Steueroasen innerhalb oder ausserhalb der EU vertreibt. Innerhalb der EU können Steueroasen auch nach der Einführung einer Quellensteuer weiterbestehen, wenn es nicht gelingt, die entsprechende EU-Richtlinie in diesen durchzusetzen (britische Kanalsinseln, niederländische Antillen, spanische Inseln). In der Entschliessung vom 1.12.97 hatten sich die betroffenen Mitgliedstaaten verpflichtet, die Annahme gleichwertiger Massnahmen in diesen Gebieten zu fördern - "im Rahmen der vefassungsrechlichen Bestimmungen". Die Steuerprivilegien der Kanalinseln gelten jedoch seit alters her als unantastbar. Bleiben Jersey, Guernsey, Sark und die Isle of Man Steueroasen, dürfte Luxemburg kaum bereit sein, eine Quellensteuer einzuführen. Unter Druck geraten könnte die anvisierte Quellensteuer auch durch die WWU. Nachdem die Teilnehmer am Euro ihre Währungshoheit bei der EU-Zentralbank in Frankfurt und einen bedeutenden Teil ihrer Haushaltsrechte und ihrer Budgethoheit über den Stabilitätspakt in Brüssel abgegeben haben, werden sie u.U. stärker auf die Wahrung der Steuerfestsetzungskompetenz beharren. In Notlagen kann sich die Steuerhoheit als letzes ihnen autonom zur Verfügung stehendes wirtschaftspolitisches Instrument erweisen. EUmagazin, 7-8/98
Der Hauch Europas
In Brüssel wehe der Hauch Europas - mit diesen Worten macht "Schweiz global", die Zeitschrift des Eidgenössischen Departement des Äusseren, Werbung für eine Brüsseler Reise für Jugendliche (5. - 6 November 98). Zum Preis von 210.- können Sie dort Brüsseler Bürokraten die richtigen Fragen stellen - und das ganze, ohne sich von ihnen propagandistisch überrumpeln zulassen (Adresse: EDA, Anne Henchoz-Bonzon, Bundeshaus West - W270, 3003 Bern).
EU-Arbeitslosenquoten
Die Zahl der Arbeitslosen ist im Juni 98 in der gesamten EU als auch in den 11 Euro-Teilnehmerländern leicht zurückgegangen. Wie Eurostat mitteilte, lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote in den 15 EU-Staaten bei 10,1 (10,2)%. In der Euro-11-Zone sank sie gegenüber Mai 98 von 11,5 auf 11,2%. Mit 2,2% wies erneut Luxemburg die niedrigste Arbeitslosenquote auf, Spanien dagegen mit 18,5% die höchste. EU-weit waren laut Eurostat-Schätzungen insgesamt 17 Millionen Menschen ohne Arbeit. NZZ. 20.8.98
NATO-Partnerschaft für den "Frieden" - Salamitaktik
Die Schweiz hat im Sommer anlässlich der Präsentation ihres zweiten Individuellen Partnerschaftsprogramms bezüglich der "Partnerschaft für den Frieden" Bilanz gezogen. Bereits zuvor hatte der Bundesrat in seinem Bericht zum schweizerischen Partnerschafts-Engagement im vergangenen Jahr eine detaillierte Analyse vorgelegt. Bis zur Jahrtausendwende sollen die schweizerischen Aktivitäten ausgeweitet werden. Eine Akzentverschiebung von bis jetzt vorwiegend zivilen auf militärische Programme ist geplant. Dieser Ausbau erfolgt im Rahmen einer vor einem Jahr ausgeweiteten "Partnerschaft" ("enhanced partnership"). Unter diesem Begriff steht heute die Ausrichtung auf operationelle Aufgaben im Vordergrund. Die Partnerstaaten sollen vermehrt an den militärpolitischen Entscheidungsprozessen sowie an konzeptionellen und planerischen Arbeiten mitbeteiligt werden.
Es besteht der erklärte Wille, die Partnerschaft für den Frieden und den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat zu tragfähigen Instrumenten des "Krisenmanagements" auszubauen. Dieser Absicht entsprechen die bereits realisierten oder geplanten militärischen Massnahmen. So sollen die Übungen den neuen Aufgaben der Nato und besonders den "Friedensoperationen" ("Peace Support Operations") noch besser als bisher Rechnung tragen. Es gehe darum, so erklärte der Vorsitzende des Nato-Militärausschusses, General Klaus Naumann, im Januar in Genf, die Übungstätigkeit durch "komplexe militärische Manöver" anzureichern. Im weiteren können sich Stabsoffiziere von Partner-Streitkräften in Stäben von Nato-Hauptqurtieren an der Planung und Durchführung von Übungen und Operationen der sogenannten Combined Joint Taks Forces (CJTF) beteiligen. Darunter sind auf spezielle Missionen zugeschnittene, aus verschiedenen Teilstreitkräften zusammengesetzte multinationale Verbände zu verstehen. Schliesslich wird unter dem Stichwort "Interoperabilität" der Planning' und Review' Prozess der "Friedenspartnerschaft" optimiert - mit dem Ziel, die Streitkräfte der Partner schrittweise an Nato-Standards heranzuführen. NZZ.8./9.8.98
Streit über Brenner-Umweltmaut
Die EU-Kommission will wegen der erhöhten Maut der Österreicher für bestimmte Lkw auf der Brenner Autobahn an Ihrer Absicht, Klage beim EU-Gerichtshof gegen Österreich einzuleiten, festhalten. Grund hierfür ist der Verstoss gegen die EU-Richtlinie zu Mautgebühren, die nur eine Maut in der Höhe der Infrastrukturkosten erlaubt. Österreich verteidigt seine Massnahmen mit der Begründung, dass sie im Sinne des Grünbuches zu "Kostenwahrheit im Verkehr" handeln würden und beim österreichischen Eintritt in die EU beschlossen wurde, die empfindliche Alpenregion von den Auswirkungen des Alpentransits entschieden zu entlasten, was mit den bisherigen EU-Massnahmen nicht geschehen sei. Eine Anpassung der Eurovignette steht seit längerem an. DNR EU-Rundschreiben 8/98.
EM-Homepage
Die Homepage des EM wurde neulich reformiert: Sie finden nun auf unserer Homepage eine Suchmaschine. So können Sie alle Texte des EM finden, die ein bestimmtes Wort enthalten (z.B. Hormon, Frieden, Umwelt, Verkehr, Lastwagen, Tierschutz, usw.). Damit wird die EM-Homepage zu einem richtigen Hausarchiv nicht nur für unsere Leser, sondern auch für Schüler, Studenten, Lehrer und andere, politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Zuverlässig und schnell finden Sie alle Informationen, die zu einem bestimmten Thema im EM erschienen sind. Ausgebaut wurde auch der Sektor mit den Links. Alle (französischen) Artikel zur EU des Le monde diplomatique der letzten Jahre finden Sie z.B. leicht und mit einem Klick auf unserer Home-page. Links zu EU-Stellen (z.B. Amtsblatt), zu EU-kritischen Organisationen in Europa und in der EU, zu europapolitisch engagierten Gruppierungen in der Schweiz, zum "Integrationsbüro", zum Thema "Demokratie", zum Thema "Umwelt" ergänzen das Angebot, das beständig erweitert wird. Künftig werden zudem regelmässig neue Kurzinfos auf der Homepage zu finden sein. Die Home-Page des EM ist somit nicht nur ein Werbegag, wo die meisten Links ins Leere führen und nichts als Schnee von Gestern zu finden ist. Bei uns entdecken Sie statt Infomüll wirkliche Information.
"Flexibilisierung" und Abstriche bei den Sozialsystemen durch die WWU
Laut einer Studie des Credit Suisse (Mechanik und Dynamik im Euro-Land - Economic Briefings Nr. 9) hängt der langfristige Erfolg der Währungsunion zu einem guten Teil davon ab, ob eine in allen Konjunkturphasen abgestimmte Geld- und Finanzpolitik erreichbar sein wird. Zudem müssten die Arbeitsmärkte flexibilisiert werden, zumal die Mobilität der Arbeitskräfte im EU-Raum gering sei. Nur mit flexiblen Löhnen und Preisen liesse sich Arbeitslosigkeit auf Grund von Nachfrageverschiebungen zwischen den Euro-Ländern im Rahmen einer auf Preisstabilität ausgerichteten Zentralbankpolitik vermeiden. In dem sich verschärfenden Standortwettbewerb dürfte zudem, laut der Studie, der Druck auf die sozialen Sicherungssysteme zunehmen, weshalb "Reformen" nötig würden. NZZ. 7.8.98
Die Probleme mit dem Euro beginnen erst nach dessen Einführung
Professor Lambelet von der Univerisät Lausanne (HEC) wies in einem Interview mit dem Berner Bund (10.8.98) darauf hin, dass die Probleme mit dem Euro erst nach dessen Einführung beginnen werden. "Nehmen wir an, es gebe in einem Land einen Wirtschaftseinbruch, zum Beispiel in Spanien oder Irland. Ein solcher kann künftig nicht mehr mit dem Wechselkurs aufgefangen werden". Frau Nilles, ebenfalls vom Lausanner Prognoseinstitut Créa der HEC unterstrich: "Die wirtschaftliche Entwicklung in den europäischen Ländern verläuft unterschiedlich. Ich frage mich, ob man unter diesen Voraussetzungen die Geldpolitik zentralisieren kann."
Folgen der "Isolation"
Laut Pressemitteilung des Vereins Schweizerischer Maschinen-Industrieller (VSM) "verfestigt sich die seit Mitte 1997 zu beobachtende wirtschaftliche Erholung." Die rund 180 VSM-Meldefirmen meldeten im 2. Quartal 1998 einen weiteren Anstieg der gesamten Auftragseingänge gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode um 7,9%, was ein kumuliertes Wachstum im 1. Halbjahr von 8,8% ergibt. Die Auslandaufträge stiegen in den ersten sechs Monaten des Jahres um 6,3%. Die Einbussen auf den asiatischen Märkten konnten durch das Wachstum der Exportmärkte in West-Europa und in den USA wettgemacht werden. Die Exporte in die EU stiegen um 12,3%. Deutschland als wichtigstes Absatzland nahm um 8,1% mehr Produkte ab. VSM-Pressemitteilung, 24.8.98
Wien will "Festung Europa" abdichten
Österreich schlägt der EU vor, zur Abdichtung der Grenzen gegen Flüchtlinge die Genfer Flüchtlingskonvention zu modifizieren. Wien will die "Schutzgewährung nicht mehr als subjektives Individualrecht, sondern als politisches Angebot des Aufnahmelandes verstanden" wissen. Das bedeutet im Klartext, dass es für Flüchtlinge kein Recht auf Aufnahme mehr geben würde. Schutzsuchende wären auf den "guten Willen der Aufnahmeländer" und deren Willkür angewiesen. Sektionsleiter Matzka, der Österreich in der zuständigen EU-Arbeitsgruppe vertritt, bestritt zwar den Plan zur Abschaffung des "Individualrechts auf Schutzgewährung". Österreich wolle die Genfer Konvention nicht ersetzen sondern nur "ergänzen". Das österreichische "Migrationspapier" lässt keinen Zweifel daran, dass das sozialdemokratisch geführte Ministerium während der österreichischen EU-Präsidentschaft die Koordination der Asylpolitik innerhalb der Gemeinschaft mit dem Ziel einer restriktiveren Handhabung vorantreiben will. Basler Zeitung 2.9.98
Geldwäscherei und Euro
Anlässlich einer Tagung der Financial Action Task Force, der mittlerweile praktisch alle OECD-Staaten sowie Singapur und Hongkong angehören und die ein internationales Netz von Organisationen gegen die Geldwäscherei anstrebt, wurde darauf hingewiesen, dass der Euro der Geldwäscherei Chancen eröffne. Bei dessen Einführung finde eine gewaltige Umstauschaktion statt, die eine einmalige Gelegenheit zum Vertuschen von Spuren biete. Mit der Einführung von 500er-Euro-Scheinen werden zudem die Umtauschaktionen, die oft am Anfang einer heissen Spur stehen, überflüssig. Der Kampf gegen die Geldwäscherei dürfte insgesamt spurenarmer werden. NZZ. 27./28.6.98
EU-Rechnungshof prüft Umsetzung von Umwelt-Richtlinien
Der EU-Rechnungshof prüft im Sonderbericht 3/98 vom 16.6.98 die Durchführung der Abwasserrichtlinie, der Nitratrichtlinie und der Klärschlammrichtlinie und die zur Umsetzung dieser Richtlinien vergebenen EU-Finanzhilfen. Allgemein stellt der Hof eine schlechte Umsetzung der Richtlinien mit starken Verzögerungen fest. So stellt der Hof fest, dass in einigen geprüften, von der EU kofinanzierten Abwasserbehandlungsprojekten die Standards der Abwasserrichtlinie nicht beachtet wurden. Selbst das Funktionieren der gebauten Anlagen ist nicht sichergestellt. So waren zwei von drei finanzierten Anlagen in Galizien (Spanien) nicht funktionstüchtig. In vielen Fällen waren die Kläranlagen einfach nicht richtig an das Kanalnetz angeschlossen oder in ihrer Grösse falsch ausgelegt. Zudem findet in allen eine gewaltige Steigerung der effektiven Projektkosten statt, meist verbunden mit einer grossen Verzögerung der Bauzeiten. In einigen Fällen lagen die effektiven Kosten um 200% höher als die veranschlagten Kosten. Der Hof bemängelt zudem die Inkohärenz der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken. Zum Beispiel wäre es für die Nitratproblematik sinnvoll, bestimmte Anbaukulturen (Klee, Luzerne, etc.), in nitratbelasteten Gebieten zu fördern, wie dies von der Nitratrichtlinie gefordert wird. Anderereseits wurde in einem gefährdeten Gebiet im Haushaltsplan 96 55 Mio. ECU an bretonische Landwirte für die Silierung von Mais ausbezahlt, so dass die Landwirte den Anbau von Klee und Luzerne zugunsten von Mais aufgegeben haben.
Weiterhin bemängelt der Rechnungshof die mangelhafte Umsetzung des Verursacherprinzips, die zusätzlich durch die Kofinanzierung von Projekten in Frage gestellt würde. Durch die Kofinanzierung von Projekten zur Erreichung der Umweltziele würden nicht die Hauptverursacher der Verschmutzung belastet, sondern der EU-Steuerzahler. "Jedenfalls sind die Mitgliedstaaten bemüht, von der EU soviel Unterstützung wie möglich zu erhalten, um einerseits die entsprechenden Belastung der öffentlichen Haushalte zu mindern und andererseits die Weitergabe hoher Wasserkosten an ihre Wählerschaft in Grenzen zu halten." (S. 134). DNR EU-Rundschreiben 8/98
Ergebnisarme Energieverhandlungen zwischen Kommission und Eurelectric
Climate Network Europe kritisiert den Stand der nun schon mehrjährigen Verhandlungen der EU-Kommission mit den Vertretern des europäischen Dachverbandes Eurelectric (Eletkrizitätsunternehmungen) bezüglich einer Freiwilligen Vereinbarung zur Energieeffizienz. Die Ergebnisse seien unbedeutend und weit von den ursprünglich anvisierten Zielen entfernt. Bis heute sei es nur zu einer unabhängigen Studie über "regulative Hemmnisse für Energieeffizienzmassnahmen" und einem Versprechen der Industrie, die Nutzung von Energiesparlampen zu fördern, gekommen. DNR EU-Rundschreiben, 8/98.
Abgasvereinbarung
Die EU-Kommission bezeichnet einen Vorschlag der europäischen Automobilindustrie zur Reduktion der CO2-Emissionen von Fahrzeugen von 140g/km für alle Neufahrzeuge bis ins Jahr 2008 für ausreichend. Derzeit liegt der Flottendurchschnitt bei 186g/km. Die EU hat sich ein Ziel von 120g/km gesetzt. Im Jahr 2003 wollen die Autohersteller dieses Reduktionsziel hinsichtlich einer Verschärfung bis zum Jahr 2012 überprüfen. Zu diesem Zeitpunkt will auch die Kommission überprüfen, ob die durchschnittlichen Emissionswerte im Zielbereich liegen: andernfalls würde die Kommission "die Ausarbeitung eines Vorschlags für verbindliche Rechtsvorschriften in Betracht ziehen". Die europäischen Umweltverbände kritisierten die Selbstverpflichtung der Autohersteller aus folgenden Gründen als unzureichend: (1) das Reduktionsziel ist zu niedrig; (2) die Zielwerte beziehen sich lediglich auf den durchschnittlichen Flottenverbrauch und nur auf Neuwagen - der Gesamtausstoss des Autoverkehrs, der sich zunehmend zum grössten Klimaproblem auswächst, ist damit nicht geregelt; (3) statt unverbindlicher Versprechungen der Industrie sind verbindliche Grenzwerte gefragt; (3) es fehlen ausreichende Kontrollmechanismen und Sanktionen für Nichteinhaltung und Trittbrettfahrer. Die Umweltverbände fordern daher, dass die Mitgliedstaaten schnell wirksame und verbindliche Massnahmen zur Eindämmung der CO2-Emissionen von Automobilen ergreifen müssen. Dazu gehören vor allem die emissionsabhängige steuerliche Belastung des Strassenverkehrs sowie Grenzwerte. DNR EU-Rundschreiben, 8/98. (Siehe auch: NZZ. 8./9.8.98)
Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
Im Juni 1998 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren verabschiedet, die im Januar 2000 in Kraft treten soll. Basis der Richtlinie ist ein Übereinkommen des Europarates aus dem Jahre 1976. Nach 22 Jahren ist ein Grossteil dieses Übereinkommens in rechtlich verbindliche Mindestanforderungen an Zucht und Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren umgesetzt worden. Tierschutzkreise kritisieren, dass die Richtlinie zu vage und zu unverbindlich formuliert sei. Vor allem sei unakzeptabel, dass Zuchtpelztiere den Nutztieren zugeordnet werden, obwohl Pelztiere im Allgemeinen Wildtiere seien, die im Zuchtbetrieb nicht artgerecht gehalten werden können. Anbindehaltung von Rindern und die Haltung im Kastenstand bei Schweinen bleiben grundsätzlich zugelassen. Eine Haltung von Tieren in Drahtkäfigen ist nicht verboten. Die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren in ständiger Dunkelheit soll zwar verboten werden, die Haltung im Dämmerlicht soll aber trotzdem möglich sein, obwohl die Tiere dann an der Ausübung wesentlicher Verhaltensweisen gehindert werden. Das Stallklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Schadgas- und Staubgehalt der Luft) muss nach dem Wortlaut der Richtlinie so geregelt werden, dass die Gesundheit der Tiere nicht gefährdet ist. Grenzwerte werden aber nicht festgehalten. DNR EU-Rundschreiben, 8/98
BRD darf gegen Flugzeuglärm vorgehen
Am 14. Juli hat der EU-Gerichtshof entschieden (C-389/96), dass die Mitgliedstaaten berechtigt sind, strengere Lärmgrenzwerte als EU-rechtlich erforderlich zu erlassen. Damit wurden die bundesdeutsche Gesetzgebung auf diesem Gebiete bestätigt. Begründung: Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt. DNR EU-Rundschreiben 8/98.
Konvention gegen Umweltgifte
Regierungsvertreter aus mehr als 90 Staaten haben sich in der kanadischen Stadt Montréal darauf verständigt, bis zum Jahr 2000 eine Konvention über das weltweite Verbot von zwölf umweltgefährdenden, langlebigen Chemikalien auszuarbeiten. Dabei handelt es sich um Pestizide wie DDT, aber auch Dioxine und polychlorierte Byphenyle (PCB). Fachleute wollen in den kommenden zwei Jahren die Details der Konvention ausarbeiten. Das nächste Treffen soll im Februar 99 in Genf stattfinden. Herstellung und Verwendung der zwölf Gifte ist in den Industrieländern zum grössten Teil verboten, Dioxine und PCB entstehen aber als Nebenprodukte bei der Herstellung anderer Substanzen. Etliche der fraglichen Pestizide werden weiterhin in den Entwicklungsländern eingesetzt, zum Beispiel DDT bei der Malaria-Bekämpfung. Die Entwicklungsländer machten in Montreal denn auch deutlich, dass sie technische und finanzielle Hilfe brauchen, um auf andere Substanzen umzustellen. Basler Zeitung, 6.7.98
EU erlaubt neue Zusatzstoffe für Lebensmittel
Lebensmittel dürfen in der EU künftig mit weiteren Konservierungs-, Verdickungs- und Beschichtungsmitteln behandelt werden. Das EU-Parlament in Strassburg nahm entsprechende Änderungen der Richtlinien über Lebesmittel-Zusatzstoffe an, die in rund einem Jahr in den Mitgliedsländern in Kraft treten. Die Deutsche Hiltrud Breyer, Abgeordnete der Grünen, bezeichnete die Änderung der Richtlinien als Schlag ins Gesicht der europäischen Verbraucher. Nach der Neuregelung drüfen künftig Pfirsiche und Ananas mit Wachs überzogen, Mascarpone mit dem Antibiotikum Nisin haltbar gemacht und Nüsse mit Schwefeldioxid behandelt werden. 17.7.98
Österreich - keine demokratische Republik mehr
Bei einer Tagung der Österreichischen Juristenkommission stellte Karl Korinek, Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, klar, dass Österreich nach dem EU-Beitritt nicht mehrt als demokratischer Staat zu betrachten ist. "Es hat eine Gesamtänderung der Bundesverfassung ohne Änderung des Verfassungstextes stattgefunden". In Artikel 1 der Bundesverfassung heisse es noch immer, dass geltendes Recht vom Volk ausgehe. "Das stimmt natürlich nicht mehr", meinte der Richter Korinek. Informationsblatt 162 der "Österreichischen Bewegung gegen den Krieg" (Die Bemerkungen des Richters wurden im Standard vom 23.5.98 rapportiert).
Demokratisierung internationaler Organisationen
Hans Zbinden, SP-Nationalrat, fordert im Pressedienst der SP Massnahmen zur Demokratisierung der internationalen Politik und der internationalen Organisationen, die in ähnliche Richtung zielen wie etwa die von Theresa Herzog-Zimmermann im EM 4/95 gestellten diesbezüglichen Forderungen. Zbinden verlangt: - Weil die Aussenpolitik das Primat über die Aussenwirtschaft hat, gehört das Bundesamt für Aussenwirtschaft BAWI dem EDA zugeordnet. - Die strategischen Vorgaben für die schweizerischen Delegationen in Weltbank, IWF, WTO und OECD sind durch Bundesrat und Parlament zu geben. - Das Erwirken von sozialen, ökologischen und kulturellen Standards muss zu einem Dauerauftrag werden. - Die Vertretung der zivilen Gesellschaft, Verbände, Gewerkschaften, haben mehr an diesen internationalen Regelwerksetzungen zu partizipieren; auch in der Schweiz selbst". SP-Pressedienst, 10.7.98
Deutscher Bundestag - Nein zur direkten Demokratie
Der von Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebrachte "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmung" wurde am 24. Juni in 2. und 3. Lesung abgelehnt. Für den Entwurf stimmten neben den Abgeordneten der Grünen auch die PDS. Ausnahmslos mit Nein votierten die Abgeordneten von CDU, CSU, FDP und SPD. Die SPD hielt sich nicht an ihr ursprüngliches Versprechen, sich der Stimme zu enthalten. In ihrem Wahlprogramm sprechen sich die Sozialdemokraten für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids aus. Allerdings lehnten sie den Entwurf der Grünen wegen zu niedriger Hürden ab. Die Anekdote beweist: Macht abtreten ist schwer und Wahlprogramme sind geduldig. (Zeitschrift für Direkte Demokratie, 3. Quartal 1998).
Aarhus - Teilnahme der Öffentlichkeit verankert
An der vierten paneuropäischen Umweltministerkonferenz im dänischen Aarhus haben sich 28 europäische Staaten, die USA und Kanada verpflichtet, das bleihaltige Benzin bis Anfang 2005 aus dem Verkehr zu ziehen und nur noch bleifreies Benzin zuzulassen. In einem weiteren Protokoll wurde von der Konferenz beschlossen, dass die Menge der sogenannten persistenten organischen Schadstoffe (POP) unter das Niveau von 1985 zu senken. Es handelt sich bei den POP um zumeist chemisch stabile und langlebige Insektenvertilgungsmittel und Industriechemikalien. Verabschiedet wurde in Aarhus zudem die demokratiepolitisch wichtige Aarhus-Konvention, die den Zugang der Öffentlichkeit zu umweltrelevanten Daten gewährleisten soll und mit der die Bevölkerung an Entscheiden im Umweltbereich beteiligt wird. Diese Konvention wurde allerdings nicht von allen an der Konferenz beteiligten Staaten unterzeichnet. Deutschland, die meisten Staaten der ehemaligen Sowjetunion, Russland, die USA, Israel und die Türkei etwa unterzeichneten die Konvention nicht. Zu den 37 Unterzeichnerstaaten gehören die baltischen Länder, Kasachstan und die Schweiz. Als ein Hauptmerkmal des Konferenzgeschehens wird von Teilnehmern die grosse Rolle der Nichtregierungsorganisationen betrachtet. Diese Rolle soll in Zukunft noch grösser werden. An der Konferenz von Aarhus haben insgesamt 55 Staaten teilgenommen. Die nächste Konferenz soll 2002 in einem Land der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) stattfinden. NZZ. 26.6.98
Lomé-Abkommen: Verhandlungsmandat der EU verabschiedet
Am 29. Juni 98 wurde im EU-Ministerrat das Verhandlungsmandat für ein neues Abkommen der EU mit den AKP-Staaten (ehemalige Kolonien von EU-Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik) verabschiedet. Kontrovers war bis zuletzt die Frage der künftigen Handelsregelung nach Auslaufen des bisherigen Lomé IV-Abkommens im Februar 2000. Die deutsche Bundesregierung hatte sich vehement für eine Regionalisierung des Abkommens und für eine rasche Marktöffnung der AKP-Staaten für Produkte aus der EU eingesetzt. Die britische Regierung trat demgegenüber dafür ein, dass den AKP-Staaten lange Übergangsfristen gewährt werden, bevor sie sich endgültig dem rauhen Wind des "freien" Welthandels aussetzen müssen.
Das verabschiedete Verhandlungsmandat ist ein relativ unverbindlicher Kompromiss. Konsens zwischen den EU-Staaten bleibt, dass es weiterhin ein Globalabkommen mit allen AKP-Staaten geben soll. In den ersten fünf Jahren Laufzeit des neuen Globalabkommens (2000 - 2005) sollen mit den AKP-Regionen Afrika, der Karibik und dem Pazifik und etwaigen Untergruppierungen jedoch regionale Wirtschafts- und Handelsabkommen abgeschlossen werden. Während in den Papieren der EU-Kommission der Gedanke der regionalen Integration jeweils besonders herausgestellt wurde, räumt das Verhandlungsmandat auch die Möglichkeit ein, Freihandelsabkommen mit Einzelstaaten zu vereinbaren. Bei der Gewichtung von Freihandel und regionaler Integration zeigt sich hier eine Prioritätenverschiebung hin zum auf gegenseitige Marktöffnung beruhenden Freihandel. Die ärmsten Länder sollen zwar von dieser Verpflichtung ausgenommen sein und die EU stellt bezüglich Dauer der Übergangszeit und Asymmetrie der Marktöffnung Flexibilität in Aussicht. Trotzdem wird an der Formulierung des Mandats unmissverständlich klar, dass die WTO und deren Regeln die massgebliche Richtschnur des neuen Abkommens darstellen. Diese Ausrichtung kann neue Armut in den schwächsten AKP-Staaten bedeuten. Staaten wie Angola oder Malawi werden nach Einführung des reziproken Freihandels "besondere Anpassungsanstrengungen" (Originalton) unternehmen müssen.
Während der Mandatstext überall dort konkret wird, wo es um eine weitere Liberalisierung oder um den Schutz von Eigentumsrechten bei Investitionen, Markennamen oder Patenten geht, bleibt er in den Bereichen "soziale Standards" und "Umweltschutz", also dort wo es um den Ausgleich der Gefahren der Globalisierung geht, allgemein und schwammig. DNR EU-Rundschreiben, 8/98.
Konstituierung des Europäischen Gerichtshofes
Nachdem der Europarat der Schaffung eines ständigen Gerichtshofes für Menschenrechte zugestimmt hatte, wurden durch die parlamentarische Versammlung des Europarates die vierzig Richter - je einen pro Land - gewählt. Daraufhin konstituierte sich der Gerichtshof, indem er u.a. den Basler Völkerrechtler Luzius Wildhaber zum Präsidenten wählte. Laut Wildhaber wird es in nächster Zeit darum gehen, ein Gericht mit einer eigenen Kultur, einem "esprit de corps" zu schaffen, der dazu führe, dass sich die vierzig je aus einem anderen Land stammenden Richter primär dem Gerichtshof verbunden und verantwortlich fühlen, um eine einheitliche Rechtssprechung zu verwirklichen. Dies dürfte bei vierzig Richtern aus ebenso vielen Ländern mit zum Teil recht unterschiedlicher Rechtskultur kein leichtes Unterfangen sein. Die Strukturen des neuen Gerichtshofes sind allerdings auf eine einheitliche Rechtsprechung angelegt - unterschiedliche Menschenrechts-Standards sind nicht vorgesehen. NZZ. 17.6.98.
Ständiger internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
Nach mehrjährigen Vorbereitungen und Verhandlungen ist am 17. Juli in Rom ein multilateraler Vertrag zur Schaffung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs geschlossen worden. In der Schlussabstimmung wurde der Text, auch "Statut" genannt, mit 120 gegen 7 (China, Jemen, Irak, Israel, Katar, Libyen, USA) Stimmen und bei 21 Enthaltungen angenommen. Der ständige Strafgerichtshof soll Einzelpersonen aburteilen, die sich des Völkermords oder anderer Verbrechen gegen die Menschheit und die Menschlichkeit schuldig machten. Der Strafgerichtshof wurde durch eine Gruppe von mittelgrossen und kleinen Ländern, hauptsächlich aus Europa, Afrika und Lateinamerika - die Gruppe der "Gleichgesinnten" -, welche an der Römer Konferenz ungefähr 60 Mitglieder umfasste, darunter auch die Schweiz. Obschon einige Staaten die Aufnahme von Tatbeständen wie Drogenhandel, Terrorismus und Waffenhandel in den Katalog der vom IStGH zu beurteilenden Strafbestände befürworteten, war man sich weitgehend einig, nur Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, welche bereits zum Kern der in Nürnberg und Tokyo geahndeten Vergehen gehört hatten, dem Gerichtshof zu unterstellen.
Diese Straftaten werden im neuen Statut genau umschrieben. Die obligatorische Gerichtsbarkeit des IStGH bechränkt sich auf Taten, welche auf dem Gebiet eines Vertragsstaates oder von Angehörigen eines solchen Staates begangen wurden. Auf Betreiben der Gruppe der "Gleichgesinnten" und mit Unterstützung von zahlreichen NGO's wurde dem Ankläger das Recht zur unabhängigen Anklageerhebung eingeräumt; um mutwilligen Verfahren zuvorzukommen, kann die Anklageerhebung allerdings schon im Anfangsstadium durch ein Organ des IStGH - eine Art Anklagekammer - überprüft und gegebenenfalls unterbunden werden. Die Schaffung des IStGH erfolgte trotz erbittertem Widerstand der USA. Die Schweiz hat das Statut des neuen Gerichtshofes am 18. Juli 1998 unterzeichnet. Der IStGH kann nach Ratifikation durch 60 Staaten seine Arbeit in Den Haag aufnehmen (NZZ. 8./9. 8. 98). Dies beweist - um gegen die USA verbindliche internationale Regelungen zum Schutz der Menschenrechte durchzusetzen, brauchen Klein- und Mittelstaaten keine Supermächte zu schaffen. Es genügt, sich über Zielsetzungen einig zu werden und diese konsequent zu verfolgen.
Die Schaffung des Strafgerichtshofes zeigte zudem, dass Nichtregierungsorganisationen (NGO's) durchaus eine aktive Rolle übernehmen können. Die in einer Koalition zusammengefasten fast 800 NGO's nahmen zu Recht für sich in Anspruch, massgeblich an der Ausgestaltung des Gerichtshofes beteiligt gewesen zu sein. Basler Zeitung 18.7.98
Das Zitat
"Jeder erfahrene Eurokrat weiss, mit welcher Skrupellosigkeit die Regierungen ihre Eigeninteressen [in der EU ]üdurchzuboxen versuchen. Hart fordernde Regierungen richten erheblichen Flurschaden an. Die Klügeren unter den Regierungen können den günstigsten Zeitpunkt mit der Geduld des Jägers abwarten. Die ganz Klugen verstehen es, ihr Anliegen zum richtigen Zeitpunkt als europäisches Interesse anzumelden." (Marcell von Donat, Kommissionabeamter i.R., EUmagazin 9/98, S. 7)
Agenda 2000 und der Süden
Die Agenda 2000 nimmt in ihrem landwirtschaftlichen Teil keinen Bezug auf die Hungerproblematik. Dabei gibt es einige Bereiche, in denen die EU-Landwirtschaft und die Agrar- und Handelspolitik sehr wohl die Ernährungssicherung in den "Entwicklungsländern" beeinflussen, und zwar negativ:
- die subventionierten Agrarexporte stören immer wieder das Marktgleichgewicht auf lokalen Märkten und verzerren den Weltmarktpreis nach unten.
- Der Marktzugang ist für Entwicklungsländer im Agrarbereich nach wie vor stark eingeschränkt, wozu in der Agenda 2000 keine Verbesserung vorgesehen ist
- Die Zollprogression für verarbeitete Produkte behindert den Aufbau von Verarbeitungsstätten in Entwiclungsländern
- Die sehr energieintensive EU-Landwirtschaft verbraucht in hohem Masse Ressourcen, eigene wie solche aus Entwicklungsländern (z.B. in Form von Futtermittelimporten). DNR EU-Rundschreiben, 7/98
EU-Fördermittel eingefroren
In Österreich und Spanien wurden EU-Gelder u.a. auch in je ein Projekt investiert, das Frauen beim Ausstieg aus der Prostitution half. Die inzwischen abgewählte konservative britische Regierung war der Meinung, solche Förderungen seien nicht Sache der EU, gesetzlich nicht abgedeckt und ging zum EU-Gerichtshof. Dieser entschied am 15.5.98, dass nur "unbedeutende" Projekte ohne gesetzliche Basis durchgeführt werden könnten. Für die EU-Kommission war dieses Urteil Anlass, alle Budgetlinien einzufrieren, die noch keine gesetzliche Basis haben. Betroffen sind u.a. Hunderte von Projekten von NGOs im Bereich Entwicklungshilfe, Antirassismus, Armutsbekämpfung, das Landminenprojekt und Unterstützungen für Minderheiten. Insgesamt werden Mittel in der Höhe von öS 5,5 Milliarden (*(ca. 650 Mio sFr.)gesperrt. Für viele Initiativen bedeutet dieser Beschluss den Ruin (Planet 6/98). Beachtet werden muss bei der Affäre, dass die EU-Kommission die Gelder bisher nicht aus purem Idealismus spendete. Durch die Finanzierung von NGOs können diese wirksam gegen die Entwicklung einer EU-kritischen Haltung geimpft werden - selbst wenn der Geldsegen nicht explizit an eine pro-EU-Haltung geknüpft ist.
Verlustrechnung fürs Volk
An einer Tagung der "Gesellschaft für Aussenpolitik" im Emmental (Oktober 98) diskutierte Prof. Dieter Freiburghaus (Lausanne) die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf die Demokratie. Ein EU-Beitritt führe zu einer massiven Einschränkung der staatlichen Handlungsautonomie (demokratische oder andere). Diese Einschränkung werde bei der Mitwirkung ungleichmässig teilweise wettgemacht: die Exekutive kann "dabei sein", für das Volk stelle dies eine eindeutige Verlustrechnung dar. Zwischen direkter Demokratie und Aussenpolitik sieht Freiburghaus kein besonders schwieriges Verhältnis, das verfassungsrechtliche Neuerungen rechtfertige. Das Problem sei nicht eine schweizerische Langsamkeit, sondern der komplizierte interne Entscheidfindungsprozess der EG/EU. NZZ. 8.10.98
Dänemark weiterhin von Klage bedroht
Die EU-Kommission wirft Dänemark vor, sowohl mit seinem Dosenverbot als auch mit dem Verbot des Gebrauchs von Einwegflaschen gegen die EU-Verpackungsrichtlinie von 1994 zu verstossen. Während die Verpackungsrichtlinie versuche, Umweltaspekte und Marktbarrieren gleichermassen zu berücksichtigen, wird Dänemark vorgeworfen, diese "Balance" mit seinem Verbot nicht ausreichend herzustellen. Die Verpackungsrichtlinie sieht daher vor, dass die Mitgliedstaaten keinen Verpackungstypus diskriminieren dürfen, solange er die gesetzlich fixierten technischen Anforderungen erfüllt. Damit soll die EU-weite Harmoniserung des Verpackungsrechts erreicht werden. Dänemark besteht weiterhin auf seinem Standpunkt, das Vorgehen der EU-Komission sei angreifbar, da die EU bisher noch keine harmonisierten technischen Standards eingeführt hat. Die dänische Regierung kündigte an, dass sie von ihrem Kurs auch nach der erwarteten Stellungnahme der Kommission nicht abweichen werde. Eine Aufhebung des Verbots für Einwegflaschen etwa würde auch einen 50-prozentigen Ansteig des Verpackungsabfalls bedeuten. DNR-EU-Rundschreiben, 10+11/98
Fischer fordert Entlastung Deutschlands
Der deutsche Aussenminister Fischer verfolgt die Politik der CDU-Regierung weiter und verficht in Brüssel eine finanzielle Entlastung der Bundesrepublik. Eine Entlastung der Bundesrepublik sei auch wichtig, um die Akzeptanz der geplanten EU-Erweiterung in Deutschland zu sichern. NZZ. 10.11.98. Die Äusserungen Fischer sind vor allem auf dem Hintergrund der Einführung des Euros brisant, gehen Wirtschaftswissenschaftler doch davon aus, dass durch den Euro verstärkte Ungleichgewichte nur durch eine massive Erhöhung von Ausgleichszahlungen aufgefangen werden können. Dass diese Ausgleichszahlungen vor allem durch die wirtschaftlichen Profiteure des Euros, zu denen auch das exportstarke Deutschland gehört, zu berappen sein werden, ist klar.
Weltoffenheit der Bundesräte Felber und Delamuraz
Die angeblich weltoffenen ehemaligen Bundesräte Felber und Delamuraz verstanden kein Wort englisch. Sie lasen sogar grundsätzlich keine englischen Texte - und sie waren zuständig für die EWR-Verhandlungen der Schweiz. Laut dem ehemaligen Staatsekretär Blankart, der die EWR-Verhandlungen leitete, wurde die sprachliche Unkenntnis der Scheizer Bundesräte von Brüssel bewusst ausgenutzt, indem sie manchmal allein unter Ministern sprechen wollten und dann den beiden Bundesräten ein Ja zu unverstandenen Texten abnahmen. NZZ. 10.11.98. Die Bitterkeit Blankarts über das EU-Beitritts-Gesuch des Bundesrates kurz vor der EWR-Abstimmung vermögen wir allerdings nicht zu teilen. Den Bundesräten, die für dieses Gesuch verantwortlich sind, müsste man ja eigentlich dankbar sein, da u.a. auch durch sie der neokoloniale EWR-Vertrag bachab ging.
Ukraine kritisiert EU
Die Ukraine reagiert mit wachsender Sorge auf den zu angestrebten Beitritt ihrer Nachbarstaaten Ungarn und Polen zur EU. Während eines zweitägigen Besuches in der ungarischen Hauptstadt Budapest Ende Oktober drückte der ukrainische Staatspräsident Kutschma die Befürchtung aus, es könnte zu einer neuen Spaltung Europas kommen. Ungarn und Polen würden sich vor dem Zustrom von Emigranten schützen und gemäss dem Schengener Abkommen ein striktes Visa-Regime einführen müssen, sagte Kutschma. Die Ostgrenzen der EU-Kandidaten könnten sich so in politische Grenzen Westeuropas verwandeln und zu neuen Hindernissen im Reiseverkehr und im Handel der Ukraine mit den beiden Staaten werden. NZZ. 2.11.98
"Öffnung" von Europol für Drittstaaten
Die 40 Europaratsstaaten haben sich auf eine engere polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption verständigt. Kern einer solchen, besonders auch von den osteuropäischen Regierungen erhofften, engeren technischen Zusammenarbeit soll die Anbindung auch der Nicht-EU-Staaten an das Fahndungssystem Europol der Union werden. Koller, der an der zweitägigen Konferenz zur Polizeizusammenarbeit in Strassburg teilnahm, wies daraufhin, auch die Schweiz sei nach wie vor sehr an einer Anbindung an Europol bemüht. Die Schweiz habe trotz föderalistischer Strukturen ein eigenes Informationssystem auf Bundesebene geschaffen und sei für die Zusammenarbeit mit Europol gerüstet. "Leider" sei der Wunsch der Schweiz, auch dem Schengener Vertrag beizutreten, was von den unmittelbaren Nachbarn unterstützt worden sei, am Widerstand einiger ferner liegender Länder gescheitert. Deshalb habe Bern mit Paris und Rom bilaterale Abkommen abgeschlossen, wie sie gegenwärtig auch mit Deutschland und Österreich erarbeitet würden. NZZ. 7/8.11.98
Malta und EU-Parlament
Nachdem die sozialdemokratische, EU-kritische Regierung Maltas abgewählt wurde, steuert die neue bürgerliche Regierung erneut EU-Beitrittkurs. Das EU-Parlament nahm zur Reaktivierung des Beitrittsgesuches positiv Stellung "in der Erwägung, dass Malta integraler Bestandteil der europäischen Staaten- und Kulturgemeinschaft ist" und "unter Hinweis auf die geostrategische Bedeutung der Insel aufgrund ihrer Lage zwischen dem europäischen und dem afrikanischen Kontinent." (B4-0952,0953,0954,0955,0956,0957 und 0958/98)
Einheit für die Betrugsbekämpfung
Der Sonderbericht 8/98 des Rechnungshofs über die mit der Betrugsbekämpfung befassten Dienststellen der EU-Kommission, insbesondere die Einheit für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (UCLAF) hat selbst das EU-Parlament beunruhigt. Es bezeichnet sich als "alarmiert von den Ergebnissen der Untersuchung des Rechnungshofs, die zeigen, dass trotz der in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen die für die Betrugsbekämpfung zuständige Dienststelle der Kommission nur in beschränktem Umfang handlungsfähig ist". Das EU-Parlament kritisiert, dass "die Politik der Kommission bei Fällen von Korruption in ihren eigenen Reihen nach wie vor nicht klar und konsequent ist und dass deshalb eine Tendenz besteht, solche Fälle nach Möglichkeit zu vertuschen". (A4-0297/98)
Schengenland
Zur Abwehr der "illegalen" Einreisen von Ausländern wollen die Schengen-Staaten die Kontrollen an ihren Aussengrenzen verschärfen. Die neun Schengen-EU-Staaten, die an ihren Binnengrenzen die Grenzkontrollen abgeschafft haben, haben nach Angaben des deutschen Innenministers Kanther am Mittwoch in Bonn unter anderem eine "lückenlose Überwachung der Land- und Seeaussengrenzen"vereinbart. Nach dem Beschluss des Schengen-Exekutivausschusses sollen auch Häfen gesichert und "illegal" eingereiste Ausländer "unverzüglich und konsequent" in ihr Heimatland zurückgeführt werden. NZZ. 17.9.98
Preisbindung
EU-Wettbewerbskommissar Van Miert fordert im Streit um die Buchpreisbindung weiterhin Zugeständnisse von deutschen und österreichischen Buchhandel. Van Miert sagt am Montag in Berlin, es werde nur eine Kompromisslösung geben, wenn Zugeständnisse gemacht würden. Zu der von seiten des Buchhandels angedrohten Klage gegen die Preisbindung sagte er, der EU-Gerichtshof habe sich in ähnlichen Fällen schon mehrmals im Sinne der EU-Kommission geäussert. Eine Festlegung der Preise auf der Ebene der Mitgliedstaaten sei möglich. Als Beispiel nannte Van Miert Frankreich, das seine Buchpreise für Frankreich festlege: "man muss aber dafür sorgen, dass es nicht grenzüberschreitende Effekte gibt". NZZ. 22.9.98
Erfolg der EU-kritischen Linken in Schweden
Bei den schwedischen Wahlen im September errang die EU-kritische Linke einen Erfolg bei den Wahlen. Die Linkspartei unter der Federführng von Parteichefin Gudrun Schyman will bereits im nächsten Jahr ein Referendum durchführen lassen zur Frage, ob sich Schweden der Wirtschafts- und Währungsunin (WWU) anschliessen soll oder nicht. Die Linken sind erbitterte Gegner einer WWU-Teilnahme Schwedens, weil dies "wie sie nicht ganz zu Unrecht erklären" (NZZ), die geld- und fiskalpolitische Hoheit Stockholms unweigerlich einengt. Die von der Linkspartei angestrebte Ablehnung der WWU durch das Volk soll letztlich nur eine Zwischenetappe bei der Verfolgung eines grösseren Ziels sein: der Austritts Schwedens aus der EU. NZZ. 23.9.98
Was kostet die EU?
Zwar sickerte vom noch vertraulichen Entwurf zum angekündigten Integrationsbereich 1999 des Bundesrats nichts neues durch. Man wusste schon seit dem "Bericht über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft vom 18. Mai 1992", wieviel ein EU-Beitritt ungefähr kostet. Die nun erwähnten 3.6 Milliarden sind unbedeutend gegenüber den übrigen Verlusten: massive Einschränkungen der direkten Demokratie, Anhebung der unsozialen Mehrwertsteuer auf mindestens 15%, Aufgabe einer eigenen Geldmengenpolitik und der damit verbundenen Möglichkeit, eine der eigenen Wirtschaft angemessenen Konjunkturpolitik zu betreiben, Verschärfung des Wettbewerbs mit entsprechendem Druck auf die Löhne und Erhöhung der Gewinne der Gewinner, Anstieg der Mieten, negative Auswirkungen auf die Umwelt (Transitpolitik, Verbot, Vorreiterrollen im Umweltbereich zu übernehmen) usw. Die Gewinne sind demgegenüber geradezu unbedeutend: Zugang zu Märkten, die im Grossen und Ganzen bereits zugänglich sind und bleiben, Mitsprache durch die Exekutive auf Kosten der Selbstbestimmung und der demokratischen Kontrolle der stimmberechtigen Bevölkerung, Personenfreizügigkeit, die man auch sonst haben kann, und ähnliches..... .
Interessant im Zusammenhang mit dem Tamtam um die 3,6 Milliarden: die angeblich liberalen Zeitungen vermelden "erheblich weniger Asylgesuche in der Schweiz als Vorteil einer EU-Intergration" (Berner Bund, 23.11.98). Offensichtlich sind die euronationalen Kräfte zum Schluss gelangt, dass ohne latente Fremdenfeindlichkeit ein EU-Beitritt nicht schmackhaft zu machen ist. Das zu vollbringende Kunststück der Euronationalen wird also darin bestehen, weiterhin die EU-Debatte zu blocherisieren und gleichzeitig selber fremdenfeindlich zu argumentieren. Dazu muss die eigene Fremdenfeindlichkeit latent genug daher kommen, da man sich sonst von Blocher zuwenig unterscheiden würde. Letzteres hätte für die euronationale Strategie verheerende Folgen, da sie ohne die Blocherisierung der EU-Debatte keine Chance auf Erfolg hat (siehe obige Liste von Nachteilen). Anderseits muss die Fremdenfeindlichkeit aber doch sichtbar genug werden, um Wirksamkeit zu entfalten. Ob die Gratwanderung gelingen wird, wird sich zeigen. Jedenfals ist der ehemalige SP-Präsident bereits auf diese Linie eingeschwenkt (siehe WoZ-Beilage, 19.11.98, S. 5, wo Peter Bodenmann billigend vermerkt "Innerhalb der Festung Europa werden künftig die Asylsuchenden auf die verschiedenen Länder anteilsmässig verteilt werden. Dies zum Vorteil der Schweiz, die weniger Asylsuchende wird aufnehmen müssen).
OECD-Lob und Kritik an Schweizer Umweltpolitik
Die OECD attestiert der Schweiz beachtliche Erfolge im technischen Umweltschutz, insbesondere in den Bereichen Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Abfallbewirtschaftung und Lärmschutz. So gehört der Emissionsgrad von Luftschadstoffen zu den niedrigsten unter den OECD-Staaten. Bei Kanalisations- und Kläranlagen für Abwasser ist der Anschluss- und Ausstattungsgrad sehr hoch und bei der Abfallbewirtschaftung weit fortgeschritten. Dennoch bleiben selbst in diesen Bereichen gemäss OECD auch in der Schweiz noch viel zu tun. So müssen die Zielvorgaben für die Luftreinhaltung betreffend Stickoxid, flüchtige organische Verbindungen und Ozon erst noch erreicht werden. Weiter müssen u.a. die Kanalisations- und Kläranlagen unterhalten und erneuert, die Infrastrukturen für die Behandlung von Siedlungs- und Industrieabfällen vervollständigt, schadstoffbelastete Böden saniert, diffuse Umweltverschutzungen reduziert und die Gentechnologie gesetzlich geregelt werden. Beim "grünen Umweltschutz", also beim Natur- und Landschaftschutz, kritisiert sie dagegen den Verlust an Naturräumen sowie den damit verbundenen Artenschwund. Die entsprechenden Anstrengungen der Schweiz zum Schutz von Natur, Landschaft und Biodiversität seien trotz einigen Erfolgen bei der Erhaltung der Waldfläche ungenügend. Die OECD verweist auf die Belastungen durch die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der dichtbevölkerte Schweiz mit einem erhebliche Tourismussektor. Die Liste der OECD-Vorschläge an die Schweiz für einen besseren Schutz von Natur und Landschaft ist lang: Sie enthält etwa mehr Schutzflächen von Biotopen und ökologischer Vernetzung, systematischer Einbezug von Umweltbelangen in die Fremdenverkehrspolitik. Die OECD empfiehlt weitere Bemühungen zur Umsetzung des Verursacherprinzips und zur Verringerung der Subventionen im Kampf gegen die Umweltverschmutzung. Ausdrücklich genannt wird die Strassenfiskalität im Güterverkehr. Angesichts des im Vergleich zu den übrigen Ländern niedrigen Benzinpreises verfüge die Schweiz hier über einen bedeutenden Handlungsspielraum. NZZ. 20.10.98
Polens NATO-Beitritt - Kosten von 3 Milliarden Franken
Das polnische Kabinett hat am 20. 10. 98 die Ratifizierungsvorlage für den Beitritt des Landes zur NATO verabschiedet. Bis zum Beitritt müssen die polnischen Streitkräfte noch zahlreichen Modernisierungsauflagen der NATO nachkommen. Polen rechnet mit Kosten von umgerechnet rund drei Milliarden Franken, um Kommunikationseinrichtungen, Luftabwehr- und Steuersysteme dem NATO-Stand anzupassen. NZZ. 21.10.98
EU, WEU und NATO
"Eine EU-Ratspräsidentschaft, die weder der Westeuropäischen Union (WEU) noch der NATO angehört, stösst - wie sich beim informellen Treffen der EU-Aussenminister im September in Salzburg zeigte - rasch an ihre Grenzen. Wenn der Vertrag von Amsterdam ratifiziert ist und die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) anläuft, könnte sich die Frage stellen, ob eine nicht der NATO und der WEU angehörende EU-Ratspräsidentschaft in Sicherheitsfragen den Stab nicht an einen EU-Staat weiterreichen müsste, der diesen Organisationen angehört." (EUmagazin, 10/98).
Mehr Demokratie in Hamburg
Die Gruppierung "Mehr Demokratie in Hamburg" konnte im September 98 zwei Initiativen in Hamburg zur Abstimmung bringen. Die erste beinhaltete eine Erleichterung der direkten Demokratie auf Bezirksebene, die andere die Erleichterung der direkten Demokratie auf Landesebene. Beide Initiativen wurden vom Volk mit hoher Mehrheit akzeptiert, die zweite scheiterte aber an der Hürde, die sie abschaffen wollte. Die Hürde besteht in einem Quorum bei Abstimmungen. Nur wenn 50% der Wahlberechtigten teilnehmen, ist die Abstimmung gültig. Die Initiative wollte diese antidemokratische Klausel wegbringen. Die Initiative wurde von den regierenden Sozialdemokraten heftig bekämpft. In Bayern zählt die SPD demgegenüber zu den starken Verfechtern der direkten Demokratie. Das Beispiel zeigt: auch die SPD ist nur für mehr Volksrechte, wenn sie nicht selber an der Regierung ist. Die Zeit, 1.10.98
Rosinenpickerei und Egoismus
Jörg Thalmann beschreibt in der "Courage", Zeitschrift der Euronationalen, deutlich, was er unter Rosinenpickerei und Egoismus bei Kleinstaaten versteht. Ein Kleinstaat begeht Rosinenpickerei, wenn er nicht ohne weiteres ein Vertragswerk übernimmt, das vorsieht, dass er bei der künftigen Weiterentwicklung nichts zu sagen hat. Ohne Mitbestimmung soll vielmehr neu geschaffenes Recht übernommen werden: "Er (Delamuraz) liess es auch zu, dass sich die Schweiz in unhaltbare Forderungen wie diejenige verstieg, alle ihr nicht passenden EWR-Weiterentwicklungen abzulehnen und nur dort dabeizubleiben, wo es ihr passte. Dieser krasse Ausdruck helvetischen Rosinenpickens führte zu einer demütigenden Episode. Als Delamuraz und René Felber diesen Antrag auf ein individuelles Opting-out' stellen, antwortete der italienische Aussenminister De Michelis mit einem Seitenblick auf die Türe schneidend: You can have your opting-out. Just now!' Mit anderen Worten: Wenn ihr auf diesem Opting-out besteht, werfen wir euch hinaus. Den beiden Schweizern wurde brutal klar gemacht, dass Europa für so egoistische Länder keinen Platz mehr habe." (Courage, 11.11.98). Krasser als Thalmann kann man die Zustimmung zu neokolonialen Verhältnissen in der Tat nicht ausdrücken.
Zürcher Grüne: Ja zu EU-Beitrittsverhandlungen
Bei den Zürcher Grünen äusserten sich anlässlich einer Umfrage im Oktober (siehe EM 3/98) 80% für EU-Beitrittsverhandlungen. 36,7% würden bei einer Abstimmung mit grosser Wahrscheinlichkeit für einen Beitritt stimmen, die anderen hingegen möchten zuerst die Bedingungen kennen, bevor sie sich entscheiden. Im TA wurde das Resultat dieser Urabstimmung zu einem feurigen Bekenntnis zu "Europa" umfunktioniert. Beim Vorstand der Grünen Partei Zürich liegen drei Beschwerden vor, die wegen tendenziöser Fragestellung eine Wiederholung der Urabstimmung verlangen. TA.14.10.98
Grüne Partei Schweiz: sofortige Beitrittsverhandlungen und EU-Beitritt fürs Jahr 2002
In einem Positionspapier fordern die Grünen sofortige Beitrittsverhandlungen. Am Parteitag Ende Oktober 98 in Montreux wurde das Papier verabschiedet. Es stellt einen Abklatsch von SP-Positionen und Integrationsbüro-Ideologie dar. Entsprechend lohnt es sich kaum, es zu lesen. Parteipräsident Baumann meinte, eine Integration in Europa würde der Schweiz guttun. Damit würde sie die Erfolge und Misserfolge in Europa mittragen. Er sei sicher, dass Europa die Grünen nicht mehr nur bewege, sondern dass die Grünen künftig Europa bewegten. Soweit zum Niveau der Grünen-Debatte. Nachdem die Grünen die Ablehnung des EWR in verantwortungsloser Art dem rechten Lager überlies und kurz nach der Abstimmung einen undemokratischen Pro-EU-Kurs einschlugen (der Vorstand setzte sich ohne Rücksprache über alle diesbezüglichen Beschlüsse der Parteitage hinweg), erlitten die Grünen eine wohlverdient Schlappe in den nachfolgenden Wahlen. Allzu krasser Opportunismus wird zum Glück von den Wählerinnen und Wählen nicht goutiert. Die Niederlage wurde allerdings von den Grünen scheinheilig ihrem alten Vor-EWR-Abstimmungs Kurs zugeschrieben.
Das Problem mit dem antidemokratischen Kurs der Grünen besteht darin, dass es in der Schweiz seit dem Schwenker vor 6 Jahren keine demokratische Partei mehr gibt, die links von der Mitte anzusiedeln wäre. Viele Bürgerinnen und Bürger haben damit keine Möglichkeit mehr, ihre Meinungen im Parlament vertreten zu lassen. Auf absehbare Zeit scheint für eine neue Partei, die diesen Leuten politischen Ausdruck verschafft, allerdings keine Chance zu bestehen: es gibt kaum Leute, welche die entsprechende Aufbauarbeit auf sich nehmen würden.
Euro-Sparkurs auf Kosten der unteren Einkommensschichten
Griechenlands Sozialisten kennen den Preis ihrer EU-Politik, und sie verfolgen sie trotzdem weiter. Die von Maastricht vorgegebenen Konditionen bedingen einschneidende Sparmassnahmen. Folgen sind Firmenschliessungen und Massenentlassungen auch in der Verwaltung. Die grössten Opfer erbringen die unteren Einkommensschichten, die traditionelle Wählerbasis der Panhellenischen Sozialisten (Pasok). Basler Zeitung, 9.10.98
UNO-Bericht: Armut wächst
Die Anzahl der absolut armen Länder und der absolut armen Menschen wird weiter steigen - dies laut einem im Oktober veröffentlichten Bericht der UNO-Handels und Entwicklungskonferenz (Unctad). Im Jahr 2000 werden vier Fünftel der Erdbevölkerung in Entwicklungsländern leben und die Anzahl der absolut Armen wird fortwährend steigen. Gegenwärtig sind ca. 1.3 Mrd. Menschen arm. Die armen Länder wuchsen zwar, ihr Anteil am Welthandel und an der Weltproduktion konnten sie aber nicht verteidigen. Die gegenwärtige Weltwirtschaftskrise verbunden mit anderen Faktoren (EL Niño, Zerfall von Rohstoffpreisen, sinkende Entwicklungshilfe, Verzögerung der Entschuldung, usw.) wird den Abstieg der am wenigsten entwickelten Länder beschleunigen. Laut dem Unctad-Bericht sind diese Länder gegen dieses Schicksal fast völlig wehrlos. Die Unctad fordert die reicheren Länder auf, die öffentliche Entwicklungshilfe nicht zu kürzen, trotz der eigenen Budgetsorgen. Die Schweiz habe ihre bescheidene öffentliche Finanzhilfe seit 1990 um etwa einen Drittel gekürzt. Die Entschuldung sei immer noch unvollständig und ungenügend. Basler Zeitung, 15.10.98
EU-Mittelmeer
Zwischen der EU und 12 Anrainerstaaten des Mittelmeers bestehen 12 Assoziationsabkommen (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien, Türkei und Zypern). Ihr Anteil an den EU-Investitionen im Ausland ist von rund 25% in den achtziger Jahren auf nicht viel mehr als 2% im Jahr 1997 zurückgegangen. Binnenmarktkommissar Mario Monti informierte die Vertragspartner über das von der EU-Kommission vorgelegte Freihandelskonzept EU-Mittelmeer, das bis 2010 vewirklicht werden soll. Er richtete einen Appell an die "Partner", mit der Liberalisierung ernst zu machen und nicht bis 2010 zu warten. Von den EU-Unternehmen könne man nicht erwarten, dass sie ihre Normen und Produkte auf unterschiedliche Anforderungen in jedem der kleinen Märkte umstellten. EUmagazin, 11/98.
Vom gewerkschaftlichen "Ja, aber" zum "Nein, wenn nicht"?
Am 50. SGB Kongress in Davos verlangte der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hohe Leitplanken gegen Lohn- und Sozialdumping. Anders als bei der EWR-Abstimmung wolle der SGB bei der Freizügigkeit im Personenverkehr den Kampf gegen die AUNS und Blocher "nicht mit leeren Händen" führen. Die Zustimmung der Gewerkschaften zu einem bilateralen Abkommen mit der EU sei nicht zum Nulltarif zu haben.
Die 210 Delegierten hiessen zudem ein von der Gewerkschaft Bau und Industrie verschärftes Positionspapier zur "europäischen Integration" gut. Es fordert eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeit für Gesamtarbeitsverträge. Weitere Bedingungen für die Freizügigkeit im Personenverkehr sind eine Einführung kantonaler Mindestlöhne im Normalarbeitsvertrag sowie eine autonome Umsetzung der EU-Ent-senderichtlinie durch die Schweiz. Die Gewerkschaften wollen in die Kontrollen der Umsetzung dieser flankierenden Massnahmen einbezogen werden.
Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe der Sozialpartner hat bereits Vorschläge für flankierende Massnahmen unterbreitete, die aber den Arbeitgebern zu weit gehen und den Arbeitnehmern nicht genügen. Co-Präsident Pedrina interpretierte das integrationspolitische Votum des Kongresses als Signal an Wirtschaft und Politik, dass die Position der Gewerkschaften zur EU vom "ja, aber..." zum "nein, wenn nicht..." verschärft worden sei (NZZ. 6.11.98).
Laut Pressedienst des SGB richtete der Kongress damit ein klares Signal an die Arbeitgeber und an die Politik. Diese müssten wissen, dass der SGB wegen seiner "grundsätzlich EU-freundlichen Haltung" nicht erpressbar sei. Es gehe hier nicht um ein verbaltaktisches Spiel. Wer Abstriche an den flankierenden Massnahmen vornehmen wolle, müsse klar wissen, dass der SGB dies nicht einfach murrend hinnehmen werde.
Zugestimmt wurde des weiteren auch der Forderung der GBI, wonach die Schweiz sich auch sozial in die EU zu integrieren habe. Nach einem erfolgreichen Abschluss der bilateralen Verhandlungen und vor einem Beitritt in die EU soll die Schweiz in einem Swisslex-2-Pakte sich unter anderem dazu verpflichten, die EU-Gemeinschaftscharta über soziale Grundrechte sowie die Europäische Sozialcharta einzuhalten. Pressedienst SBG, 11.11.98
Personenfreizügigkeit auf bilateral
Das Abkommen der Schweiz mit der EU über den freien Personenverkehr wurde im September bereinigt. Es beinhaltet einerseits eine schrittweise Liberalisierung der Arbeitsmärkte, anderseits eine Belastung der Arbeitslosenversicherung um anfänglich 200 Millionen, nach sieben Jahren dann von 370 - 600 Millionen Franken pro Jahr. Die schrittweise Liberalisierung der Arbeitsmärkte beinhaltet die Ersetzung der Saisonniers durch Kurzaufenthalter mit einem Arbeitsverhältnis von weniger als einem Jahr (ohne Beschränkung auf Saisonbranchen und mit Bewilligung für das ganze Land sowie mit beruflicher geographischer Mobilität). Gleiches gilt für die Daueraufenthalter bis zu fünf Jahren. Grenzgängern wird die berufliche und geographische Mobilität im ganzen Grenzgebiet zugestanden. Weiter ist der Zugang für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige sowie für Erbringer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ohne dauernden Aufenthalt in einem andern Staat vorgesehen.
Nach zwei Jahren sollen der Inländervorrang und sämtliche unterschiedlichen Behandlungen bei der Kontrollstelle der Lohn- und Arbeitsbedingungen abgeschafft werden. Zudem sollen Ausländer aus nicht-EU-Staaten durch Präferenzquoten für EU-Bürger diskriminiert werden (innerhalb der Kontingente sind 15 000 Aufenthaltsbewilligungen mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr und 115 000 Kurzaufenthaltsbewilligungen für EU-Bürger reserviert).
Nach fünf Jahren wird dann erstmals der freie Personenverkehr getestet. Für alle EU-Bürger werden die Kontingente aufgehoben. Es ist noch ein Bremsmechanismus vorgesehen: Falls die Zuwanderung aus der EU in diesem Jahr 15% des Mittels der vorangegangenen der Jahre übersteigt, kann die Schweiz unilateral und ohne Gefahr von Retorsionsmassnah-men für die nächsten zwei Jahre wieder Kontingente einführen. Nach sieben Jahren kann die Schweiz mit einem referen-dumsfähigen Entscheid den Vertrag weiterführen. Sollte allerdings dann zumal ein allfälliges Referendum Erfolg haben und den Aussteig aus dem Vertrag erwirken, würden auch die andern sechs Vereinbarungen des bilateralen Abkommen hinfällig.
In der zweiten Vertragsperiode ist noch zweimal ein solches Probejahr mit Bremsmechanismen vorgesehen, bis dann nach insgesamt 13 Jahren endgültig der freie Personenverkehr mit lediglich noch einer generellen Schutzklausel gilt. Für die Arbeitslosenversicherung von Arbeitnehmern mit Verträgen von weniger als 12 Monaten haben die Unterhändler eine Übergangsfrist von sieben Jahren vereinbart. Leistungen erhalten in dieser Phase nur Personen, die während mindestens sechs Monaten Beiträge in der Schweiz entrichtet haben. Beiträge von weniger als sechs Monaten Dauer werden den Heimatstaaten der betroffenen Arbeitnehmer rückvergütet.
Die tatsächliche zusätzliche Belastung für die ALV ist schwierig abzuschätzen und dürfte von der Konjunkturlage abhängen. Geht man von 1997 mit rund 90 000 Arbeitnehmern mit Verträgen von weniger als einem Jahr und Saisonniers aus, würde eine Mehrbelastung von etwa 210 Millionen Franken pro Jahr resultieren. Nach siebenjähriger Übergangsfrist wird dieser Betrag vermutlich 370 Millionen bis 600 Millionen Franken erreichen. Dafür wird ab dem achten Jahr die Rückerstattung von Grenzgängerbeiträgen hinfällig. Eine solche Rückerstattung ist im EU-Recht nicht vorgesehen, wird von der Schweiz zurzeit indes auf Grund eines bilateralen Abkommen mit den Nachbarstaaten im Umfang von rund 200 Millionen Franken pro Jahr geleistet.
In anderen Sozialversiche-rungsbereichen ergeben sich kleinere Mehrkosten: gemäss Bundesrat betragen sie für die AHV/IV einschliesslich Ergänzungsleistungen 34 Millionen, für die zweite Säule 11 Millionen und bei den Haushaltungszulagen 2 Millionen Franken. Die Auswirkungen der Gleichbehandlungspflicht bei den kantonalen Kinderzulagen konnte der Bundesrat nicht beziffern. NZZ. 16.9.98
Formen der wirtschaftlichen Isolation
Im Vergleich zur Vorjahresperiode stiegen die Exporte der schweizerischen Maschinen-Industrie in den ersten neun Monaten 1998 nominell um 7,3% an. Die Absatzmärkte Westeuropas verloren im dritten Quartal nur leicht an Dynamik; die Exporte in die EU stiegen immer noch um 12,2% an. Deutschland als wichtigstes Absatzland nahm um 9,2% mehr Produkte ab. Die Exporte in die übrigen EU-Länder stiegen zum Teil weiterhin sehr stark an. Medienmittleilung des ASM/VSM, 17.11.98
Euro-Sparkurs auf Kosten der unteren Einkommensschichten
Griechenlands Sozialisten kennen den Preis ihrer EU-Politik, und sie verfolgen sie trotzdem weiter. Die von Maastricht vorgegebenen Konditionen bedingen einschneidende Sparmassnahmen. Folgen sind Firmenschliessungen und Massenentlassungen auch in der Verwaltung. Die grössten Opfer erbringen die unteren Einkommensschichten, die traditionelle Wählerbasis der Panhellenischen Sozialisten (Pasok). Basler Zeitung, 9.10.98
UNO-Bericht: Armut wächst
Die Anzahl der absolut armen Länder und der absolut armen Menschen wird weiter steigen - dies laut einem im Oktober veröffentlichten Bericht der UNO-Handels und Entwicklungskonferenz (Unctad). Im Jahr 2000 werden vier Fünftel der Erdbevölkerung in Entwicklungsländern leben und die Anzahl der absolut Armen wird fortwährend steigen. Gegenwärtig sind ca. 1.3 Mrd. Menschen arm.
Die armen Länder wuchsen zwar wirtschaftlich, ihr Anteil am Welthandel und an der Weltproduktion konnten sie aber nicht verteidigen. Die gegenwärtige Weltwirtschaftskrise verbunden mit anderen Faktoren (EL Niño, Zerfall von Rohstoffpreisen, sinkende Entwicklungshilfe, Verzögerung der Entschuldung, usw.) wird den Abstieg der am wenigsten entwickelten Länder beschleunigen. Laut dem Unctad-Bericht sind diese Länder gegen dieses Schicksal fast völlig wehrlos. Die Unctad fordert die reicheren Länder auf, die öffentliche Entwicklungshilfe nicht zu kürzen, trotz der eigenen Budgetsorgen. Die Schweiz habe ihre bescheidene öffentliche Finanzhilfe seit 1990 um etwa einen Drittel gekürzt. Die Entschuldung sei immer noch unvollständig und ungenügend. Basler Zeitung, 15.10.98
EU - Mittelmeer
Zwischen der EU und 12 Anrainerstaaten des Mittelmeers bestehen 12 Assoziationsabkommen (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien, Türkei und Zypern). Ihr Anteil an den EU-Investitionen im Ausland ist von rund 25% in den achtziger Jahren auf nicht viel mehr als 2% im Jahr 1997 zurückgegangen. Binnenmarktkommissar Mario Monti informierte die Vertragspartner über das von der EU-Kommission vorgelegte Freihandelskonzept EU-Mittelmeer, das bis 2010 vewirklicht werden soll. Er richtete einen Appell an die "Partner", mit der Liberalisierung ernst zu machen und nicht bis 2010 zu warten. Von den EU-Unternehmen könne man nicht erwarten, dass sie ihre Normen und Produkte auf unterschiedliche Anforderungen in jedem der kleinen Märkte umstellten. EUmagazin, 11/98.
Job-sharing - Klage vor dem EU-Gerichtshof
Irische Klägerinnen, die als Bürogehilfinnen im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, übten zwei Jahre lang ihre Tätigkeit im Rahmen von Teilarbeitsplatzverträgen aus. Als sie von dem Teilarbeitsplatz wieder auf eine Vollarbeitsplatz zurückkehrten, wurden sie auf der Zulagenskala und damit auf der Gehaltsskala für Vollzeitbeschäftigte niedriger eingestuft, als sie vorher auf der Gehaltskala für Mitarbeiter auf Teilarbeitsplätzen eingestuft waren. Die Behörde begründete die Rückstufung damit, dass die beiden Jahre auf dem Teilarbeitsplatz lediglich einem Jahr auf einem Vollarbeitsplatz entsprächen. Die Betroffenen reichten Klage beim EU-Gerichtshof ein. Der EU-Gerichtshof stellte fest, dass das strittige nationale Einstufungssystem Arbeitnehmer benachteiligt, die von einem Teilarbeitsplatz zu einem Vollarbeitsplatz wechseln, gegenüber denen, welche die gleiche Anzahl von Jahren vollzeitbschäftigt gewesen sind. Diese Benachteiligung stellt zwar keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, durch die Tatsache jedoch, dass 99,2% der Bürogehilfen, die sich einen Arbeitsplatz teilen, sowie 98% sämtlicher Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst aufgrund von Teilarbeitsplatzverträgen beschäftigt sind, Frauen sind, ergibt sich eine mittelbare Diskriminierung. Die Rückstufung steht somit im Widerspruch zu Artikel 119 EG-Vertrag und der Gleichstellungsrichtlinie. (Urteil vom 17. 6.98, Rs C-243/95 Kathleen Hill u.a. gegen The Revenue Commissioners, Departement of Finance).
Vom Drei-Kreise- zum Zwei-Kreise-Modell
Der Bundesrat verabschiedete am 21. Oktober 1998 eine neue Ausländerreglung. Das Drei-Kreise-Modell der Ausländerregelung wird definitiv von einem (ebeno fragwürdigen) Zwei-Kreise-Modell abgelöst. Nach dem neuen Modell können Arbeitskräfte aus den EU-EFTA-Ländern prioritär zugelassen werden, soweit keine entsprechenden inländischen Personen verfügbar sind. Aus Ländern ausserhalb der EU und der Efta werden allgemein nur noch qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen, bei denen besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Saisonbewilligungen gibt es nur für Angehörige aus EU-EFTA-Staaten. Zudem bleibt der Umwandlungsstop von Saison- zu Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige ausserhalb der EFTA-EU-Staaten bestehen (Basler Zeitung 22.10.98). Die Regelung ist aus folgenden Gründen abzulehnen: (1) Es werden zwei Kategorien von Ausländern geschaffen und damit eine diskriminiert. (2) Es wird versucht, den Ländern des zweiten Kreises, insbesondere den Entwicklungsländern, qualifizierte Arbeitskräfte wegzunehmen, die man nicht selber ausgebildet hat. (3) Personen aus Krisengebieten (wie Kosovo) wird es verunmöglicht, zum Unterhalt ihrer Familien beizutragen. Die Ausländerregelung stellt eine typisch bundesrätlich wirtschaftslastige Rosinenpickerei dar: zu lasten der sowieso schon Benachteiligten und zu Gunsten der Privilegierten.
Vorteile einer eigenständigen Geldpolitik
Stephan Vaterlaus, stellvertretender Direkter der BAK Konjunkturforschung Basel AG zählt folgende Vorteile einer auch künftig eigenständigen Geldpolitik auf: Zwar besteht die Gefahr, dass die Euro-Einführung zu einem stärkeren Franken führen könnte, was sich negativ auf die Exportpreise auswirkt. Die Schweizerische Nationalbank könne aber übertriebenen Aufwertungen durch eine sachgerechte Geldpolitik bekämpfen. Aus gesamtwirtschaftlicher Optik ist darüber hinaus festzustellen, dass die Verbesserung der "Terms of trade" die Importe verbilligt (vor allem Schweizer Exporteure weisen einen hohen Importanteil bei den Vorleistungen auf), das Zinsniveau und die Inflation tief bleiben und eine latente Aufwertungsgefahr sich positiv auf die Produktivität und Innovationsfähigkeit auswirkt. Basler Zeitung, 23.10.98
Sozialdemokratische EU?
Nachdem die Sozialdemokraten in den meisten Ländern der EU in der Regierung sitzen - sogar in den drei mächtigsten Ländern der EU (Frankreich, Gross-Britannien und Deutschland), werden Hoffnungen auf ein sozialeres "Europa" genährt, das dem Markt gegenüber das Primat der Politik durchsetze. Diese Hoffnungen sind allerdings nicht angebracht: Der Euro, die Maastrichter Kriterien und der Stabilitätspakt stellen ein wirtschaftspolitisches Korsett dar, dem sich die Sozialdemokraten zu unterwerfen haben (vorausgesetzt, sie hätten ehrlich Lust, vom neo-liberalen Pfad wegzukommen). Das Korsett selber wurde übrigens mit tatkräftiger Hilfe der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften konstruiert. Die sozialdemokratische Mehrheit in der EU hat allerdings etwas Gutes: Nachdem sich faktisch erwiesen haben wird, dass es keinen praktikablen Eurokeynesianismus gibt, wird sich eine weitere süsse Euroillusion zerschlagen haben - für die Lösung künftiger und gegenwärtiger Probleme ist nichts förderlicher als die Auflösung von Illusionen.
Unctad kritisiert deregulierten Kapitalverkehr
Die UNO-Handels- und Entwicklungskonferenz (Unctad) kritisiert in ihrem Jahresbericht heftig die herrschende Weltwirtschaftsordnung. Diese habe viele Krisen verschärft oder gar selbst erzeugt. Besonders der deregulierte Kapitalverkehr wird kritisiert: zu schnelle Deregulierung, Laschheit bei der Prüfung der Risiken, Schürung von Krisen und Aufschwüngen, um an den Differenzen zu gewinnen, usw. Die Gläubiger würden mehr geschützt als die Schuldner, die Spekulanten besser behandelt als ihre Opfer. Der grösste Teil der international mobilisierten Milliardenhilfe sei den Geldgebern zugute gekommen. Das habe zwar den reicheren Ländern grössere offene Krisen ihrer Banken erspart, sei aber unter dem Standpunkt einer gewissen Chancengleichheit in der Welt nicht vertretbar. Die Unctad schlägt eine Anwendung von Schuldbetreibungs- und Kunkursrechtsverfahren im Völkerrecht vor.
Die Liberalisierung des Welthandels wird ebenfalls kritisiert: der freiere Welthandel habe die gegenseitige Ansteckungsgefahr der Länder für wirtschaftliche Krankheiten und Krisen ganz erheblich erhöht. Das werde man ganz besonders in Europa zu spüren bekommen, welches sich gegenwärtig dank eines Exportaufschwungs noch relativ krisensicher fühle. Durch die Abwertungen in den Krisenländern, besonders in Ostasien, aber auch in Russland und eventuell bald in Lateinamerika, werde die Konkurrenzfähigkeit der Industrieprodukte auf dem Weltmarkt ganz erheblich zu Gunsten der billigeren Länder verändert. Gleichzeitig würden die bisherigen Exporte der Europäer wegen der sinkenden Kaufkraft in den Krisenländer bedroht. Basler Zeitung, 17.9.98
6000 neue Stellen durch ausländische Firmen
Das Programm zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz hat nach Ansicht der Verantwortlichen seit Beginn der Initiative im Januar 1997 350 ausländische Unternehmen mit über 6100 Arbeitsplätzen in die Schweiz geholt. Hauptzielländer der Kampagne sind Deutschland und die USA. Von den 350 neuen Unternehmen, die sich über die Kanäle der Standortpromotion in der Schweiz ansiedelten, stammten mit 145 Firmen klar die Mehrheit aus Deutschland. 48 Firmen kommen aus den USA und 38 aus Frankreich. Je 2000 Arbeitsplätze wurden von einer deutschen und einer Firma aus den USA geschaffen. Die französischen Firmen schufen in der Schweiz 860 Arbeitsplätze. Basler Zeitung, 18.9.98
Dämpfer für neoliberale Euroturbos
Eine Studie der Konjunkturforschung Basel (BAK) im Auftrag des "Vereins Bürgergesellschaft" (Präsident Tito Tettamanti) kommt zum Schluss, dass ein EU-Beitritt der Schweiz wirtschaftlich die schlechteste Variante darstellt. Die unter neo-liberalen Vorzeichen erstellte Studie (sie warnt etwa vor der Gefahr einer Übernahme wachstumshemmender Regelungen im Bereich der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Steuerpolitik) sieht den Nutzen eines "Abseitsstehens" vor allem durch die Möglichkeiten einer autonomen Geld- und Währungspolitik begründet, da auf Grund der "schweizerischen Stabilitätstradition" auch in Zukunft vergleichsweise tiefere Realzinsen und besser Terms of trade zu erwarten seien. NZZ. 1.10.98.
EWR-Geldfragen
Am sogenannten EWR-Rat, der die Aussenminister der 18 Vertragsstaaten des EWR halbjährlich zusammenführt, kamen Meinungsunterschiede über die Fortführung des EWR-Kohäsionsfonds zum Vorschein. Der Fonds ist mit 500 Mio. Ecu dotiert. Er läuft Ende 1998 aus und nun stellt sich die Frage, ob die drei EFTA-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein weiterhin eine Art Abgeltung für den Zugang zum Binnenmarkt zahlen müssen. Aus EU-Sicht steht nicht der Fonds an sich in Frage, sondern nur die Höhe der neuen Mittelausstattung. Auf Island und in Norwegen stellt sich das Problem, dass bei der EWR-Kampagne die Beiträge in den Fonds als einmaliger Einkauf in den Binnenmarkt präsentiert wurde. Nun müssen sie innenpolitisch neue Rechtfertigungen suchen, um die Zahlungen zu rechtfertigen. Als Ausweg bietet sich die Osterweiterung der EU an. Die EFTA-Länder möchten, dass die Gelder den osteuropäischen Ländern zugute kommen. NZZ. 7.10.98
Frauenerwerbsarbeit in der EU
Die Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigungsquoten betragen in der EU durchschnittlich 20%. Am geringsten ist dieser Unterschied mit 5% in Schweden und Finnland, am höchsten mit 30% in Spanien und Grossbritannien. Die statistisch erfasste Arbeitslosigkeit von Frauen liegt durchschnittlich 3% über jener der Männer. EU-weit arbeiten 31,6% aller beschäftigten Frauen und nur 5,5% aller Männer auf Teilzeitbasis. Planet, Sonderbeilage, 10/11. 98
Gen-Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes in Frankreich
Am 25. September 98 hob der Verwaltungsgerichtshof in einer vorläufigen Verfügung die Anbaugenehmigung für die drei bisher in Frankreich zugelassenen Gen-Mais-Sorten von Novartis auf. In seiner Begründung stellt der Gerichtshof fest, dass das Antragsdossier von Novartis unvollständig sei und eine langfristige Risikoabschätzung bezüglich der Antibiotikaresistenzen nicht erlaubt hätte. Das Vorsorgeprinzip gebiete daher die Aufhebung der Zulassung bis zu einem endgültigen Entscheid in dem von Greenpeace-France angestrengten Verfahren. Diese Entscheidung ist in doppelter Hinsicht von Bedeutung: Erstens wird damit das "Vorsorgeprinzip" erstmals tatsächlich angewendet. Zweitens wirft die Begründung schwerwiegende Zweifel an dem EU-Zulassungsverfahren unter Richtlinie 90/220 auf. DNR-EU-Rundschreiben. 10/11/98
Klage Hollands
Parlament und Regierung in Den Haag haben beschlossen, gegen die nach 10-jährigem politischem Ringen erst im Juli 98 in Kraft getretenen "Patent-Richtlinie" (RS 5/98) beim EU-Gerichtshof in Luxemburg Nichtigkeitsklage einzubringen. Das EU-Parlament verabschiedete im Mai diese Richtlinie trotz des grossen Widerstandes von quasi allen Seiten der Gesellschaft (Humanmedizin, Tiermedizin, Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz, Entwicklungspolitik, Kirchen). In den politischen Debatten wurden immer auch eine Reihe von juristischen und völkerrechtlichen Einwänden vorgebracht. Nachdem das EU-Parlament unter dem enormen Druck der Biotech-Industrie alle Bedenken beiseite gewischt hatte, muss nun der EU-Gerichtshof entscheiden, ob die Richtlinie 98/44/EWR zulässig ist. Die Klage der Holländer stützt sich vor allem auf en Rechtsgutachten des bekannten EU-Völkerrechtlers Dr. Schweitzer der Universität Passau.
Das Gutachten zeigt gleich eine ganze Reihe von rechtlichen und juristischen Einwänden bzw. Unsicherheiten gegen die Richtlinie auf: (1) Besteht überhaupt ein Harmonisierungsbedarf in diesem Bereich und wenn ja, haben die EU-Institutionen überhaupt die Frage der Subsidiarität geprüft? Wenn dies nicht geschah (und nichts in der Richtlinie weist darauf hin), dann stellt dies einen groben Formfehler dar, der zur Nichtigkeit der Richtlinie führen könnte. (2) Liegt ein Verstoss der Richtlinie gegen die Menschenwürde und die Grundrechte vor? Es geht um die Frage der Patentierung von menschlichen Genen und die damit entstehende Abhängigkeit von Patientengruppen von einem Patentinhaber. Dies stünde im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention. (3) Es könnte u.U. ein Widerspruch zu internationalen Abkommen vorliegen. Angeführt werden die Biodiversitätskonvention, das Europäische Patentabkommen, das Sortenschutzabkommen und die Menschenrechtskonvention.
(4) Rechtsunsicherheit: Das Gutachten von Prof. Schweizter warf die Frage auf, ob die verschiedenen, z.T. ungewöhnlichen und widersprüchlichen Formulierungen in der Richtlinie nicht zu Rechtsunsicherheit für die Anwender führen würden. (5) Zuletzt wird die Rechtsbasis der Richtlinie in Frage gestellt. Art. 100a EUV vermöge die Richtlinie nicht abzusichern, da es sich nicht um eine Harmonisierungsmassnahme von Patentgesetzen handle, sondern vielmehr um eine Neuschaffung von Recht. In diesem Falle wäre Art. 235 EUV anzuwenden gewesen, der im Rat Einstimmigkeit vorsieht und dem EU-Parlament keine Mitentscheidung einräumt. Die Klage der Holländer hat zwar keine aufschiebende Wirkung, aber es ist wohl davon auszugehen, dass sich zumindest einige EU-Staaten mit der Umsetzung maximal Zeit lassen werden, um den Gerichtsspruch möglichst abzuwarten. Dies wird die Position der EU bei den WTO-Verhandlungen eventuell beeinflussen: Vor allem dann, wenn noch andere Mitgliestaaten der Klage beitreten, wie dies die Italiener schon angekündigt haben. Die Gen-Tech-Lobby hoffte mit der Richtlinie, die EU-Position jener der USA anzugleichen, um den Entwicklungsländer die "Patentierung von Leben" aufzwingen zu können. DNR-EU-Rundschreiben, 10+11/98
Waldzustandsbericht der EU-Kommission
Eine Untersuchung der EU-Kommission bestätigt einen Rückgang der Gesundheit der europäischen Wälder in den letzten 10 Jahren. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil von Wäldern mit gemässigter bis schwerer Entlaubung sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt hat, was im wesentlichen einer Studie entspricht, die im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde. Der diesjährige Bericht zeigt, dass nur 51% der Nadelbäume und 37% der Laubbäume keine signifikante Entlaubung aufweisen. DNR-EU-Rundschreiben, 10+11/98
Kennzeichnungsfarce
Am 1. September 98 trat die neue EU-Verordnung in Kraft (1139/98), die eine Kennzeichnung von Produkten mit gentechnisch verändertem Mais oder Soja vorsieht. Die Verordnung ist allerdings derart lückenhaft, dass sie einer Konsumententtäuschung gleichkommt. Nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen nämlich all jene Endprodukte, in denen der Gen-Mais oder das Gen-Soja nicht mehr nachzuweisen ist - also die grosse Mehrzahl der Produkte, die der Konsument im Supermarkt vorfindet, da bei der Verarbeitung die Nachweismöglichkeit der genetischen Veränderung verloren geht. Auch Gen-Zusatzstoffe sind von der Kennzeichnung ausgenommen. Während also dem Konsumenten vorgetäuscht wird, es gebe nun endlich eine Gen-Kennzeichnung, fallen verschiedenen Schätzungen zufolge 60-80% der Gen-Mais/Soja-Produkte nicht unter de Kennzeichnungspflicht. Zudem zeigte sich sehr bald, dass viele Hersteller sich auch an diese Verordnung nicht halten. Schon in den ersten Tagen des Septembers konnte Greenpeace in mehreren Ländern in den Supermärkten Gen-Produkte nachweisen, die keine entsprechende Kennzeichnung enthielten. Zuletzt erwies sich, dass ein lediglich kleingedruckter Hinweis "hergestellt mit moderner Biotechnologie" dem Zweck der Kundeninformation nicht genügen kann. Lediglich drei Prozent der dänischen Verbraucher hatten das kleingeschriebene Label überhaupt bemerkt. DNR-EU-Rundschreiben, 9/98.
EU überfischt Atlantik vor Westafrika
Die EU besitzt derzeit Zugang zu den Hoheitsgewässern (200 Seemeilen) von 15 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP). Als Gegenleistung bezahlt sie finanzielle Ausgleichszahlungen an die AKP-Regierungen. Die Motive der EU sind dabei rein wirtschaftlicher Natur. EU-Flotten sollen den steigenden Fischkonsum der EU-Bevölkerung decken, die mindestens 40%ige Flottenüberkapazität der EU auslasten, die Bestände in den eigenen Gewässern schützen, sowie die Fischverarbeitungsindustrien beliefern. Die EU exportiert dabei ihr eigenen Probleme in die Entwicklungsländer und nutzt die Fischereiabkommen als Freibrief zur Ausbeutung von Fischressourcen auf Kosten armer Küstenbevölkerungen. Der FAO zufolge sind 70% - anderen Angaben gemäss sogar bis zu 90% - der Bestände in westafrikanischen Gewässern bereits völlig ausgebeutet oder überfischt. Die grossen Industrieschiffe der EU saugen staubsaugerartig die restlichen Fischbestände mit ihren Grundschleppnetzen aus dem Meer heraus.
Anstatt zumindest ihren Fangaufwand angesichts der gefährdeten Ressourcenbestände zu reduzieren, erwägt die EU stets den Abschluss neuer Abkommen in AKP-Ländern. In sämtlichen Abkommen hat sich - im Vergleich zum vorherigen - die Zahl der zugelassen Schiffe drastisch erhöht. So wurden EU-Schiffe im neuen Abkommen mit Senegal zum ersten Mal Möglichkeiten zur Schwarmfischerei eingeräumt. Diese Fischereiabkommen mit den AKP-Ländern zerstören die Basis der marinen Ressourcen und somit die Versorgung der Bevölkerungen mit ihrem Grundnahrungsmittel Fisch. Die geschätzten tatsächlichen Fangmengen der EU betragen dabei oft ein Vielfaches der offiziellen Schätzungen, z.B. das Vierfache in der Elfenbeinküste oder das Dreifache in Mauritius. Die Kompensationsleistungen (zusätzliche direkte und indirekte Subventionen) für die AKP-Fischereiabkommen übersteigen den Wert der Fänge. Der Wert der Fänge der EU-Flotte in senegalesischen Gewässern betrug 18% der finanziellen Ausgleichszahlungen. Die EU betreibt somit eine Subventionswirtschaft, die die eigene Fischereiflotte ineffizient stützt, anderseits zu einem Raubbau der Fischbestände auf Kosten der Lokalbevölkerung führt. Die Oberschichten in den AKP-Staaten machen bei diesem Raubbau mit, um die Schuldenberge abzutragen. Damit hält sich die EU in keiner Weise an die zentralen Forderungen der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) nach einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung. Das Kohärenzgebot, das eine Übereinstimmung zwischen Fischerei- und Entwicklungspolitik gebietet, wird verletzt. DNR-EU-Rundschreiben 9/98
Ja zur LSVA war Ja zur Umwelt, nicht Ja zum EU-Beitritt
Die Vox-Analyse zur Abstimmung vom 27. September brachte klar zu Tage, dass es der Wunsch nach einer ökologischen Verkehrspolitik und nicht etwa "europapolitische" Beweggründe waren, die den unerwartet hohen und erfreulichen Ja-Stimmen-Anteil von über 57% für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ergab. In der Deutschschweiz jedenfalls wurde die Integration der Schweiz in die EU laut Vox für lediglich 11% der Befragten als Beweggrund für ihr Ja angeführt (in der Westschweiz 24%). Auch in der Westschweiz standen bei 47% die Verkehrspolitik klar im Vordergrund. Nicht unwichtig ist auch das Ergebnis, dass in der Reihe der Argumentationsmuster das Ja zur LSVA-Vorlage nicht mit einem Ja zur Aufhebung der 28-Tonnen-Limite gleichgesetzt werden können. NZZ. 4.11.98.
Das Zitat des Monats
"Je ne comprends pas les religieux de l'Europe" Pascal Couchepin. (Hebdo, 1er octobre 1998)
Die Äusserung seines Mangels an Verständnis musste Bundesrat Couchepin in der Folge - nachdem ihn F.A. Meyer und J. Pilet gemassregelt hatten - durch ständige EU-Propaganda abgelten.
Biopatente: Wie die EU die EPÜ austrickst
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) gerät von Seiten der EU unter Druck. Nach zehnjährigem zähen Ringen hat die EU im August 98 die Biopatent-Richtlinie (Richtlinie zum rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen) in Kraft gesetzt. Vorrangiges Ziel dieser Richtlinie ist es, ein innovationsfreundliches Klima für die biotechnologische Aufholjagd der EU gegenüber den USA zu unterstützten. Die EU-Staaten müssen ihr Patentrecht bis spätestens Ende Juli 2000 an die Richtlinie anpassen. Die EU hat es vermieden, die Fragen der Patentierung biotechnologischer Erfindungen mit Leiturteilen des Europäischen Patentamtes in München zu klären oder das seit 1973 bestehende Europäische Patentübereinkommen zu revidieren. EPÜ-Vertragstaaten sind heute neben den 15 Mitgliedstaaten der EU die Schweiz, Zypern, Liechtenstein und Monaco. Eine Revision des EPÜ hätte Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten und die Ratifikation durch alle nationalen Parlamente erfordert. Der Erlass einer EU-Richtlinie kann demgegenüber sogar Mitgliedstaaten der EU übergehen. Damit wählten die Lobbies der Gentechindustrien den für sie effizienteren Weg über die EU-Kommission, um die EPÜ zu übergehen und eine für sie günstige Regelung durchzusetzen. Nachdem die EU eine gentechfreundliche Regelung durchgeboxt hat, kann sie nun ihr ganzes Gewicht für eine Anpassung der EPÜ-Regelungen zum Einsatz bringen - ein Beispiel dafür, wie die Entscheidungsverfahren der EU auch für Nicht-Mitglieder schädlich sind und sie ihres Handlungsspielraumes berauben. NZZ. 21.10.98
Regierungsreform - Anpassung mit Schielen auf EU-Beitritt
Bundesrätin Ruth Dreifuss wies an einer Fragerunde der 7. eidgenössischen Jugendsession darauf hin, dass die Regierungsreform nicht durch eine angebliche Überlastung der Bundesräte zu begründen sei. "Ich fühle mich nicht überfordert". Sie begründete die Regierungsreform mit der Absicht des Bundesrates, die Schweiz in die EU zu führen. Nach dem EU-Beitritt brauche es Personen, die legitimiert seien, den Bundesrat in Brüssel zu vertreten. NZZ. 16.11.98
Forum für direkte Demokratie für UNO-Beitritt
An der Mitgliederversammlung des "Forums für direkte Demokratie" wurde beschlossen, die UNO-Beitritts-Initiative zu unterstützen. Zwar werden von den Initianten keine flankierende Massnahmen für eine künftige UNO-Politik des Bundesrates eingebaut. Solche Massnahmen müssten garantieren, dass der Bundesrat in der UNO eine an den Menschen-, und Minderheitenrechten orientierte Politik betrieben hätte. Ebenso hätte ein aktives friedens- und entwicklungspolitisches Engagement gefordert werden müssen. Ohne solche Leitplanken können wir uns für einen UNO-Beitritt nicht begeistern, obwohl wir ihn trotzdem unterstützten. (siehe zur weiteren Argumentation unsere UNO-Nummer).
Mehr Demokratie in Deutschland
Die deutsche Gruppierung "Mehr Demokratie" plant eine Kampagne für die Einführung der direkten Demokratie in Deutschland auf Bundesebene. Die Politiker in Bonn wehren sich gegen mehr Kontrolle durch das Volk. Deshalb wird nun versucht, den Druck von unten zu verstärken. Die auf mehrere Jahre angelegte Kampagne, die bereits 1995 in Gang gesetzt wurde, geht nächstes Jahr von der Vorbereitungsphase in die Aufbauphase. Ziel ist der Aufbau eines bundesweiten Demokratienetzes. Es werden örtliche Aktionskreise gegründet (derzeit bereits 100 lokale Aktionskreise, Ziel 1000). Zudem wird ein bundesweites Aktionsbündnis mit Verbänden, Vereinen und Parteien aufgebaut. Zusätzlich werden prominente Unterstützer gesucht (bisher Günter Grass, Hans Koschnick, Franz Alt, Horst-Eberhard Richter, Martin Walser und Hans-Jochen Vogel). Die Anstrengungen zur Senkung von antidemokratischen Hürden (Quoren) auf Landesebene werden verstärkt.
Ab Frühjahr 2001 soll die Kampagne dann in eine heisse Phase übergehen. Es soll eine Volksabstimmung über die Möglichkeit von Volksabstimmungen durchgeführt werden. Zuerst werden 100 000 Unterschriften gesammelt, um den Bundestag mit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf zu befassen. Im nächsten Schritt werden mindestens 1 Million Unterschriften mit der Forderung nach einer Volksabstimmung über die Volksabstimmung gesammelt. In Brandenburg und Schleswig-Holstein ist es möglich, landesweite Volksentscheide über den Gesetzentwurf zum Bundes-Volksentscheid herbeizuführen. Das Parlament soll mit der Million Unterschriften dazu gebracht werden, die Bürgerinnen und Bürger selbst über die Einführung des bundesweiten Volksentscheids entscheiden zu lassen. Das Forum für direkte Demokratie möchte die Bestrebungen zu mehr direkter Demokratie in Deutschland unterstützen. Für Spenden benutzen Sie bitte den beiliegenden Einzahlungsschein (Vermerk "Mehr Demokratie Deutschland).
EU-Beitritt - Machtverlust für österreichisches Parlament
Laut einer Studie hat Österreichs Mitgliedschaft in der EU die politischen Entscheidungsstrukturen wesentlich verändert. Regierung und Verwaltung haben an Bedeutung gewonnen, das Parlament und die Länder verloren. Wolfgang Müller, Herausgeber der Studie "Österreich im europäischen Mehrebenensystem" spricht von einer "Zäsur". Eine erste wissenschaftliche Bilanz der EU-Mitgliedschaft zeigt, dass sich die politischen Entscheidungsstrukturen deutlich verändert haben. So wurden nicht nur Kompetenzen an die Union übertragen, sondern auch die nationalen Kompetenzen neu gewichtet. "Verlierer ist das Parlament", erklärte Müller bei der Präsentation der Studie des Zentrums für Angewandte Politikforschung.
Während die Bundesregierung und die Verwaltung an Einfluss gewonnen haben - beide sind in die Gesetzgebung auf europäischer Ebene eingebunden - , haben der Nationalrat, aber auch die Bundesländer wesentlich an Macht verloren. Laut Müller hat auch das in Österreich gesetzlich verankerte Mitwirkungsrecht des Parlaments bei Entscheidungen im EU-Ministerrat wenig Wirkung gezeigt. "Im Rahmen unserer Studie erwies sich das Parlament in keinem Fallbeispiel als massgeblicher Akteur." Das Problem liegt unter anderem bei der grossen Zahl an Entscheidungen auf EU-Ebene, die vom zuständigen Ausschuss des Parlaments gar nicht bearbeitet werden können. Müller zitiert einen der 150 Interviewpartner, der hinter der Informationsflut auch eine gewisse Absicht vermutet: "Die Idee der Bürokratie ist es, das Parlament solange mit Papier zu überschütten, bis es nicht mehr atmen kann und sowieso keine Chance hat herauszufinden, was wichtig ist." Die Mitwirkung der Länder an Entscheidungen in Brüssel bezeichnet Müller als "in der Praxis unbedeutend". Die Studie weist auch darauf hin, dass der Zeitdruck gestiegen sei. Österreich könne nicht mehr selbst den Zeitpunkt bestimmen, wann ein Gesetz ausgehandelt wird. Das gibt nun die EU vor. (Falkner, Müller (Hg.): Österreich im europäischen Mehrebenensystem, Wien, 1998, Signum-Verlag.
Das Zitat des Monats (Dezember 98)
"Die Einbindung der sozialdemokratischen Eliten in die höheren Ränge der Staatsverwaltung, die Chefetagen von Industrie und Finanzwelt und in das privatwirtschaftliche Milieu verdichtet sich im selben Mass, wie ihre Anbindung an die Welt der Arbeit sich lockert. Angesichts der Unentschiedenheit einer europäischen Protobourgeoisie, die noch zwischen den Polen ihrer jeweiligen nationalen Basis, ihrer transnationalen Beziehungen und ihrer europäischen Interesse hin- und herschwankt, hat die Sozialdemokratie systematisch die Aufgabe übernommen, das liberale Feuer von Maastricht und Amsterdam anzufachen. So verhält sie sich vorerst wie der Generalbevollmächtigte des neuen europäischen Imperialismus". (Daniel Bensaïd, Le Monde diplomatique, Dezember 1998).
Das Zitat des Monats (Dezember 98)
"Die Einbindung der sozialdemokratischen Eliten in die höheren Ränge der Staatsverwaltung, die Chefetagen von Industrie und Finanzwelt und in das privatwirtschaftliche Milieu verdichtet sich im selben Mass, wie ihre Anbindung an die Welt der Arbeit sich lockert. Angesichts der Unentschiedenheit einer europäischen Protobourgeoisie, die noch zwischen den Polen ihrer jeweiligen nationalen Basis, ihrer transnationalen Beziehungen und ihrer europäischen Interesse hin- und herschwankt, hat die Sozialdemokratie systematisch die Aufgabe übernommen, das liberale Feuer von Maastricht und Amsterdam anzufachen. So verhält sie sich vorerst wie der Generalbevollmächtigte des neuen europäischen Imperialismus". (Daniel Bensaïd, Le Monde diplomatique, Dezember 1998).
44'200 Todesopfer im Strassenverkehr
Nach der Bilanz eines Eurostat-Berichtes zur Verkehrssicherheit in der EU gab es im Jahr 1995 44'200 tödliche Unfälle. Gegenüber 1989 bedeutet dies einen Rückgang um 14%. DNR-EU-Rundschreiben, 1/99.
Korruptionskonvention des Europarats
Ende Januar 99 ist eine neue Korruptionskonvention des Europarats von 21 Regierungsvertretern unterzeichnet worden. Die Konvention tritt in Kraft, sobald sie von 14 Parlamenten der 40 Mitgliedstaaten ratifiziert worden sind. Mit der Konvention soll eine breite Palette von Straftatbeständen abgedeckt werden: die aktive und passive Korruption von inländischen und ausländischen Bediensteten sowie Mitgliedern inländischer und ausländischer Parlamente, Bestechung von Amtsträgern in internationalen Organisationen und von Richtern an internationalen Gerichtshöfen. Daniel Tarschys, Generalsekretär des Europarats, wies darauf hin, dass die Korruption für die Grundlagen der demokratischen Gesellschaft zu einer ernsten Gefahr geworden sei. NZZ. 2.2.99
Neue EU-Strategie gegenüber der Schweiz
Eine interne Note der EU-Kommission legt den EU-Staaten nahe, mit allfälligen bilateralen Verhandlungen mit der Schweiz wenigstens so lange zu warten, bis die Schweiz die 7 bilateralen Verträge mit der EU ratifiziert habe. Zudem bringt das Papier eine tendentiell ablehnende Haltung der EU-Kommission gegenüber der Fortsetzung des bilateralen Wegs zum Ausdruck. Es stelle sich die Frage, ob die EU ein Interesse daran habe, dass die Schweiz "als reichstes Land in Europa" über ein Gratisbillett für den Zugang zum Binnenmarkt verfüge (NZZ, 25.2.99). Die Note stellt politisch folgendes klar. (1) Die EU stellt sich gegen die normale Kooperation zwischen Nachbarn. Sie ist kein Öffnungs-, sondern ein Abschottungsprojekt. (2) Obwohl die EU keinen völkerrechtlichen Anspruch auf einen Beitritt der Schweiz zur EU hat, scheint sie sich zunehmend so zu benehmen. Auch dies Ausdruck klassischer Grossmachtpolitik. Die Lasten der bilateralen Verträge etwa fallen eindeutig zu Ungunsten der Schweiz aus (NEAT, Schwerverkehr). Das bestehende Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, das den gegenseitigen zollfreien Zugang zu den meistn Märkten garantiert, liegt auch im Interesse der EU. (3) Solche Noten sind für die Schaffung von Ängsten durch die EU-Beitrittsbefürworter günstig. Die EU-Kommission meint, dass weitere bilaterale Verhandlungen den Beitrittsabsichten der Schweiz (sprich des Bundesrates und der herrschenden 'Eliten') einen Bärendienst erweisen würden.
Neue Sozialdemokratie
Der britische Labour-Finanzminister Gordon Brown setzte am 29. Weltwirtschaftsforum den Schwerpunkt klar bei angeblich notwendigen Strukturreformen. Für ihn steht die Liberalisierung der Arbeitsmärkte und generell eine weitere Stärkung des Wettbewerbs in Europa auf der Tagesordnung. NZZ, 30./31. 1.99
Nestlé-Maucher präsidiert Cur
Die 'Schweizer" Multis spielen bei der EU-Integration eine gewisse Rolle. Nestlé-Maucher präsidiert den Round Table of European Industrialists, der etwa den Binnenmarkt 92 vorantrieb und die Einführung des Euro forderte. Neuerdings präsidiert Maucher den Council on European Responsabilities (Cur). Offensichtlich haben die Euro-Multis den Eindruck, dass sie die Erfolge auf wirtschaftspolitischem Gebiet nun politisch abstützen müssen - wohl um zu ihrem militärischem Arm zwecks Rohstoffsicherung zu kommen. Entsprechend muss nun eine 'euopäisches' Nationalbewusstsein geschaffen werden. Der Organisation, die Ende Februar in Berlin mit prominenter Beteiligung tagte, geht es um "Ideen und Werte, welche die Sache Europas in die Zukunft zu tragen vermögen". Für Roman Herzog, deutscher Bundespräsident, stellt sich dir Frage nach einer europäischen Kultur. Der polnische Aussenminister Geremek meinte, euopäische Identität bedinge die Herausbildung eines europäischen Gedächtnisses, dass das Gemeinsame an Verantwortung ins Bewusstsein hebe. Demokratie und Rechtsstaat gehörten zu den Vermächtnissen Europas (diese eurozentristische Geschichtsfälschung soll wohl indirekt begründen, wieso man die Demokratie in Polen durch den EU-Tritt einschränken soll!) Klaus Hänsch, SPD-Mitglied des EU-Parlaments und früherer Präsident dieses Gremiums, fordert eine neue Begründung der EU, damit diese nicht von neuen Generationen als Antwort der fünfziger Jahre auf die Probleme der vierziger Jahre abgeschrieben werde. NZZ, 2.3.99
Präsident der Alpeninitiative zum Landverkehrsabkommen
"Das Landverkehrsabkommen ist ein brutaler Rückschlag für die Schweizer Verkehrspolitik. Bundesrat Leuenberger öffnet die Schleusen für die 40-Tönner, zunächst im Kontingent, ab 2005 dann ohne Einschränkungen. Und noch schlimmer: Bis im Jahr 2007 darf nicht einmal die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe erhoben werden. Der Bundesrat rollt tatsächlich dem Strassenverkehr den roten Teppich aus. Dabei müsste laut Verfassung die Verlagerung auf die Schiene bis zum Jahr 2004 abgeschlossen sein" Andreas Weissen, Präsident der Alpeninitiative, Echo, 53, 5.2.99.
Integrationsbericht 99 - bilaterale Verhandlungen
Der Integrationsbericht 99 des Bundesrates kann Ende März beim Integrationsbüro bestellt werden. EDA, Sektion Information, Bundeshaus Ost, 3003 Bern, Tel 031 322 22 56, Fax: 031 312 53 17; europa@bawi.admin.ch (oder: zivil@edmz.admin.ch). Der Bericht wird auch auf dem Internet publiziert, allerdings nur im pdf-Format (www.europa.admin.ch). Das EM wird sich in der nächsten Nummer dem Integrationsbericht ausführlich widmen. Die paraphierten bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU sind ebenfalls auf dem Internet zu finden (obige Adresse). Sie werden den Inhalt der nächsten Nummer des EUROPA-MAGAZINs bilden.
Gefahr von Lohndumping real
Es gibt EU-Regionen, wo jeder dritte Erwachsene arbeitslos ist. Und dennoch wandern die Menschen aus diesen Regionen nicht massiert in blühendere Gegenden. Trotzdem ist die Befürchtung bezüglich Lohndumping nicht etwa ein gewerkschaftlicher Ladenhüter, betont der Schweizerische Gewerkschaftsbund und beruft sich dabei auf einen Kommentar des Zürcher Rechtsanwaltes Thomas Gabathuler, der Anfangs Februar in Plädoyer, 1/99, Zentralstrasse 156, 8003 Zürich (tel: 01 451 66 90) erschien. Freizügigkeit beinhaltet nämlich "das Recht der Unternehmungen, die Arbeitskräfte dort zu holen, wo sie am billigsten sind". Deshalb bestehe im verstärkten Mass die Gefahr des Lohn- und Sozialdumpings. Gabathuler verweist auf die Lage in Berlin, wo billige ausländische Bauarbeiter eingesetzt würden, während die einheimischen Arbeitslosengelder bezögen. Besonders betroffen wären Grenzregionen und lohnschwache Sektoren (Landwirtschaft, Gastgewebe, Verkauf, Bauwirtschaft). Ein solches Dumping würde nicht nur die Löhne in diesen Sektoren nach unten ziehen, sondern auch das Leistungsniveau der schweizerischen Sozialversicherungen mittelfristig gefährden. SGB-Pressedienst, 13.1.99.
EU-Parlament - Bedauern über Rückstand der "europäischen Rüstungsindustrie"
Das EU-Parlament unterstützt die Umstrukturierung der EU-Rüstungsindustrie, um diese wettbewerbsfähig zu machen. Der erhebliche Rückstand gegenüber den USA müsse wettgemacht werden. Ein Verhaltenskodex als Schritt hin zu einem juristisch verbindlichen Regelwerk für Rüstungsausfuhren wird dabei als Mittel für die Erreichung von Zusammenarbeit auf Rüstungsgebiet gesehen, die wiederum der Konkurrenzfähigkeit dient. Zudem soll eine "europäische" Rüstungspolitik "ein wesentliches Element der allmählichen Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik im Rahmen der GASP darstellen und zur Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität im Rahmen der NATO betragen". Das EU-Parlament fordert u.a. den Rüstungsbinnenmarkt sowie Zusammenarbeit, um militärische Güter zum bestmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnis anzuschaffen. (A4-0482/98).
EU - Entwicklungspolitik in Zahlen
Nach Angaben der OECD belief sich die Hilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten für "Entwicklungsländer" im Jahre 1996 auf insgesamt 36,7 Mrd. US-Dollar (57% der weltweiten Entwicklungshilfe). Der Löwenanteil entfällt dabei auf die Hilfe der EU-Mitgliedstaaten (etwa 83%), während von der EU 17% beigetragen werden. Dies macht 5.4% des EU-Budgets aus. Was als Entwicklungsländer gilt, mag dabei allerdings verwundern: an erster Stelle der Empfängerländer steht Polen. Es folgen Marokko, Rumänien und Russland. Erst auf Platz 6 steht Bangladesch, ein Land, das wirklich zu den armen Ländern gehört. Art. 130u des Maastrichter Vertrags würde de EU zwar dazu verpflichten, die Bekämpfung der Armut prioritär zu verfolgen. Das Interesse, den Strom von Asylbewerbern an den Aussengrenzen nicht allzu gross werden zu lassen, hat die EU aber dazu gebracht, sich verstärkt den Anrainerstaaten im Mittelmeerraum und Osteuropa zuzuwenden. DNR-EU-Rundschreiben, 12/98.
Atomreaktoren - voll am Netz dank Brüsseler Sumpf
Der Untersuchungsbericht des EU-Rechungshofes über die EU-Programme PHARE und TACIS wurde Ende 98 veröffentlicht. Die EU-Kommission konnte nicht verhindern, dass sie westeuropäische Atomindustrie sich mit diesen Geldern mehrere hundert Millionen DM selber in den Sack wirtschafteten, anstatt die Gelder für die sichere Stillegung der Anlagen im Osten zu verwenden. Massnahmen, die angeblich zur kurzfristigen Abwehr von Notsituationen nötig waren, entpuppten sich bei näherem Hinsehen als gezielte Unterstützung für die Fortsetzung des Langzeitbetriebes. DNR-EU-Rundschreiben, 12/98.
Regenwald - EU-Steuergelder für Holzfällerstrasse
1996 finanzierte die EU den Ausbau einer 52 Kilometer langen Strasse in Kamerun, und dies obwohl sich vorher die afrikanische Entwicklungsbank und die Weltbank aus ökologischen Gründen geweigert hatten, für dieses Projekt Kredite zu bewilligen. Die durch die Strasse neu erreichbaren Wälder sind bereits an Holzfällerfirmen verteilt. Zur Zeit plant die EU weitere Ausgaben für Strassenprojekte dieser Art. Ein Kredit von 110 Millionen DM soll 1999 vom Europäischen Developement Fund für diesen Zweck beschlossen werden. DNR-EU-Rundschreiben.
Pestizid-Rückstände
Mehr als ein Drittel des Obstes und Gemüses, das in der EU verkauft wird, enthält geringe Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln. In 3 % der untersuchten 41 000 Proben seien die zulässigen Höchstgrenzen gar überschritten worden, teilte die EU-Kommission Ende November 98 in Brüssel mit. Besonders stark belastet sei Kopfsalat, gefolgt von Trauben, Erdbeeren, Äpfeln und Tomaten. Sie enthielten zum Teil Rückstände von mehreren Substanzen. Der Bericht beruht auf Zahlen von 1996. Derzeit werden in der Union mehr als 800 Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt. Nur für 73 Schädlingsbekämpfungsmittel wurden verbindliche Rückstandsmengen festgelegt. NZZ, 25.11.98
Folter und Misshandlungen auch in EU-Ländern
Folter und Misshandlungen kommen in einigen Migliedsländern des Europarats häufig vor. Dies erklärte die Vereinigung für die Prävention von Folter in Genf. In der Türkei gehörten Folterpraktiken weiterhin zur Praxis. Auch in Spanien sei die Folter nicht ganz ausgerottet. In Portugal, Bulgarien, Griechenland und in der Slowakei komme es zudem zu Misshandlungen von Verhafteten. NZZ, 30.31.1.99
Grenzpolizeiliche Zusammenarbeit
Als eine seiner letzten Amtshandlungen hat Bundesrat Koller in Bern mit den Innenministern aus Deutschland, Otto Schily, und Österreich, Karl Schlögl, sowie dem stellvertretenden Regierungschef von Liechtenstein, Michael Ritter, Verträge über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Wahrung der inneren Sicherheit unterzeichnet. Die Abkommen ergänzen jene mit Frankreich und Italien. Die Abkommen regeln die direkte Zusammenarbeit unter den zuständigen Behörden, Hilfeleistungen bei sicherheitspolitischen Grossereignissen, Katastrophen und Unglücksfällen, die Informationsübermittlung im automatisierten Verfahren, die direkte Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke sowie die grenzüberschreitende Observation und Verfolgung von Straftaten. Diese Zusammenarbeit ist am weitesten im Vertrag mit Deutschland ausgebaut. Bundesinnenminister Otto Schily sprach in Bern von einer wichtigen Etappe auf dem Weg zu einer breit angelegten europäischen Sicherheitszusammenarbeit. Der bilaterale Vertrag mit der Schweiz gehe zum Teil über das Schengener Abkommen hinaus, und die Intensität der Kooperation sei in mancher Hinsicht Vorbild für die künftige EU-interne Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (zweifelhaftes Lob ausgerechnet von einem Vertreter einer deutschen rot-grünen Regierung!). Schily versicherte Koller, die deutsche Regierung wolle die Schweiz und Liechtenstein so umfassend wie möglich in die europäischen Sicherheitsstrukturen einbeziehen und stufenweise an das Schengener Abkommen heranführen. NZZ. 28.4.99.
Rüstungsgüter an Nato-Länder
Die Schweiz setzte ihre Lieferungen von Kriegsmaterial an die Nato-Länder ungeachtet des Kriegsausbruchs gegen Serbien fort. Hingegen hält sich die Schweiz seit dem 1. Juli 1998 an das vom Uno-Sicherheitsrat gegen Jugoslawien verhängte Liefer-Embargo. Eigentlich verlange das schweizerische Neutralitätsprinzip die Gleichbehandlung vor Konfliktparteien. Dieses Prinzip gelte jedoch nicht beim Vorliegen eines Entscheides des Uno-Sicherheitsrates, erklärte Livio Zanolari, Sprechers des Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Indes hat die Uno keine Einwilligung zu den Bombardierungen durch die Nato gegeben. Zanolari dazu: es gebe eben Grauzonen; die Neutralität wandle sich mit der Zeit und müsse immer wieder hinterfragt werden. NZZ. 14.4.99. Die Politik des Bundesrates scheint somit darauf hinauszulaufen, die Neutralität stückweise ausser Kraft zu setzen, um sie dann, nachdem sie zur leeren Hülle geworden ist, zu beerdigen.
EBRD - Hilfe nur bei Reformen im eigene Sinn
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBD) will trotz den höheren finanziellen Risiken, die eine Folge der Russland-Krise sind, neue Projekte unterstützen, um die Transformation der früheren Planwirtschaften Osteuropas und der Sowjetunion in Marktwirtschaften zu unterstützen. Die Hauptverantwortung für eine erfolgreiche Transformation liege jedoch bei den einzelnen Ländern. Das Volumen der neun Verpflichtungen der EBRD werden entsprechend von den konkreten Massnahmen für Reformen und strukturellen Wandel abhängen. Je besser das Investitionsklima sei, desto aktiver könne die Bank werden. 21.4.99
Demokratie als Schutz gegen Korruption
Allein mit moralischen Appellen ist der Korruption kaum auf den Leib zu rücken, da es in der konkreten Situation um den unmittelbaren eigenen Vorteil geht. Professor Paul Noack (München) wies in einem Vortrag vor der Schweizerischen Institut für Auslandforschung in Zürich darauf hin, dass demokratische Regierungsstrukturen im Vordergrund ständen. In der gegenwärtigen Korruptions-Debatte werde vermehrt erkannt, dass Demokratie nicht vor allem als potentielles Opfer der Korruption, sondern als wesentliche Voraussetzung für deren Vermeidung oder Bekämpfung zu betrachten sei. Dies entspricht der von der Nichtregierungsorganisation Transparency International erhobenen Korruptions-Index: Von den insgesamt 52 aufgeführten Staaten lassen sich die ersten 30 - weniger korrupten - Länder allesamt dem demokratischen Feld zuordnen. NZZ. 15.4.99. Noak ging nicht auf die Frage "direkte Demokratie und Korruption" ein, obwohl hier ein interessantes Forschungsprojekt vorliegen würde. Immerhin ist es leichter, ein Parlament zu kaufen als ein ganzes Stimmvolk. Zudem ist es weniger lohnenswert, Regierungsmitglieder zu bestechen, wenn Vorlagen z.B. dem fakultativen Referendum unterliegen. Ganz anders bei einer Regierung, die eine feste Basis im Parlament hat und die keiner weiteren Kontrolle mehr unterliegt.
Dänemark für Pestizid-Verbot in Gärten
Dänemark möchte die Verwendung von Pestiziden in heimischen Gärten gesetzlich verbieten. Ein diesbezüglicher Regierungsvorschlag ging im Januar an die EU-Kommission, um der EU und den Mitgliedstaaten Stellungnahmen zu ermöglichen. Grossbritannien, Schweden, Belgien, die Niederlande sowie dänische Pestizidhersteller reagierten darauf und führten an, dass der Vorschlag in Konflikt mit der Binnenmarktregelung stehe. EUropa-Info, 2/99
Prof. Wolf Linder - bedenkliches Interview
Als Politologe nimmt's Prof. Wolf Linder mit Fakten nicht sehr genau. Auch Widersprüche produziert er gleich im selben Interview. Da behauptet er etwa, durch den EU-Beitritt würden die Volksrechte nicht beschnitten. Begründung: bei Richtlinien bleibe ein Anwendungsspielraum, nicht jedoch bei Verordnungen. Woraus zu schliessen ist, dass die Volksrechte in beiden Fällen eingeschränkt werden. Linder versteigt sich auch zur tatsachenwidrigen Behauptung, Verordnungen seien selten. Er hat offensichtlich nicht einmal den Integrationsbericht 99 gelesen. Dort steht: vom 1. Januar 1992 bis zum 30. Juni 1998 wurden von der EU 2'100 Verordnungen und 204 Richtlinien erlassen. Als Politologe ist Linder künftig in EU-Fragen jedenfalls nicht mehr als Experte zu betrachten. Linder rät der Schweiz nach dem Beitritt, die EU-Gesetzgebung nicht unbedingt einzuhalten. "EU-Staaten bringen es immer wieder fertig, Richtlinien eine Zeitlang nicht zu vollziehen. Dafür nehmen sie Sanktionen in Kauf". Als Politologe sollte er wissen, dass durch solche Fall zu Fall Umsetzung von Recht die Machtträger in den Staaten Willkürpolitik betreiben können, die den Bürgerinnen und Bürgern nicht offensteht. BZ, 20.4.99
EU-Industrieministerrat
Am 29. April 99 trafen sich die für Industrie zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten, um die Umweltintegrations-Strategie, die der EU-Rat in Wien vom Industrierat eingefordert hatte. Die Minister waren der Auffassung, dass die Industrie im Umweltschutz schon viel erreicht habe und von sich aus den Umweltschutz weiter vorantreiben würde. Bei der Ergreifung weiterer Umweltschutzmassnahmen soll nach Auffassung des Industrierates vor allem auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie im Auge behalten werden; daher auch sollten Massnahmen möglichst im internationalen Rahmen ergriffen werden. Massnahmenvorschläge sollten Kosten-Nutzen-Bewertungen unterworfen werden. Dabei bevorzugt der Industrierat am Markt orientierte Massnahmen und vor allem Selbstverpflichtungen der Industrie. DNR-EU-Rundsschreiben 5/99.
EU-Kommisson: Studie zum Vergleich Flugzeug/Bahn
Um wissenschaftliche Aussagen über die Umweltauswirkungen des Flug- und Schienenverkehrs machen zu können, vergab die Generaldirektion VII (Verkehr) einen Auftrag an das spanische Institut Her-Amalthea (S.L.), das sich in diesem Bereich bislang keinen Namen gemacht hatte. Mitte Mai wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, der so aussagen- und essenzlos war, dass sich das DNR-EU-Rundschreiben ausser Stand sah, inhaltlich darüber zu berichten. Der Bericht "ist schlampig geschrieben, in schrecklichem Englisch verfasst und mit Flüchtigkeitsfehlern gehäuft". DNR-EU-Rundschreiben, 5/99.
650 Milliarden-Budget
Mitte Mai 99 haben sich Rat und EU-Parlament auf die Verabschiedung des EU-Haushaltes für die nächsten sieben Jahre geeinigt. Der Umfang beläuft sich auf etwa 560 Milliarden Euro. Aufgeschoben wurde die Entscheidung über die Mittelvergabe für die Transeuropäischen Netze (TEN) Verkehr: hier setzt sich Verkehrskommissar Neil Kinnock für eine Verdoppelung der Gelder auf 5.5 Milliarden ein, während der Rat nur eine Erhöhung von 58% auf 3,7 Milliarden für vertretbar hält. Das EU-Parlament unterstützt Kinnock. EU-DNR-Rundschreiben, 5/99.
Klage der EU-Kommission gegen Dänemark?
Die EU-Kommission hat im April 99 angekündigt, Dänemark wegen des dänischen Verbots von Getränkedosen und Einwegpackungen für Getränke erneut vor den EU-Gerichtshof zu bringen. Während die Dänen ihr Verbot als Umweltschutz-motivierte Massnahme und damit rechtmässig ansehen, interpretiert die EU-Kommission das Verbot als Handelshemmnis, welches vor allem die nicht-dänischen Getränkeproduzenten benachteilige. Auch die dänische EU-Kommissarin für Umweltschutz, Ritt Bjerregaard, unterstützte laut Berichten die Klageerhebung, da alternativ zu einem Verbot die Etablierung eines Sammel- und Pfandsystems für Aluminiumdosen eine umweltpolitische Möglichkeit sei. DNR-EU-Magazin, 5/99
EU-Gerichtshof verlangt längere Transporte für Tiere
Bislang hatte Österreich das EU-weit strengste Tiertransportgesetz mit maximal 6 Stunden Fahrdauer für Schlachttiertransporte. Anfang Mai erliess der EU-Gerichtshof ein Urteil, in dem Österreich dazu aufgefordert wird, sein Tiertransportgesetz bestehenden EU-Richtlinien anzupassen. Dadurch können sich Fahrten für einzelne Tiere zukünftig in einzelnen Fällen bis zu 29 Stunden hinziehen. DNR-EU-Rundschreiben
Prodi - Erfolg der EU gründet auf dem religiösen Ideal
Anlässlich seiner Rede vor dem EU-Parlament vom 4.5.99 liess Romano Prodi, neuer EU-Kommissonpräsident, folgendes verlauten: "Europa ist ein Kontinent mit einer Geschichte blutiger Kriege und Rivalitäten zwischen den Nationen. Wir haben jedoch ein neues Bewusstsein (consciousness) über die Zeit hinweg entstehen sehen, das die Basis für die Integration und für einen echten und dauerhaften Frieden in den letzten 50 Jahren bildete. Dieses Bewusstsein, das seinen Ursprung im Humanismus und im Christentum hat, hat die Europäer befreit und den Weg zu Toleranz und Vielfalt eröffnet. Der grosse Erfolg der Europäischen Union beruht auf der Entwicklung des religiösen Ideals, der wissenschaftlichen Aufklärung, der industriellen Revolution, dem ökonomischen Liberalismus und dem Aufkommen des demokratischen Wohlfahrtsstaates" (Übersetzung aus dem Englischen durch das EM. Die gesamte Rede findet man auf italienisch, französisch und englisch auf dem Server der EU-Kommission (http://europa.eu.int/comm/commissioners/prodi/speeches/040599_en.htm )
Mangelnde Übersicht über Verträge
Die Geschäftsprüfungsdelegation von National- und Ständerat kritisierte die mangelnde Übersicht des Bundesrates über die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Bei geheimen Abkommen mit anderen Staaten und Organisationen bestehe keine Gewähr, dass die Landesregierung die schweizerischen Interessen langfristig nach aussen sicherstellen könne. Ach die Verwaltung sei nicht in der Lage, eine vollständige Liste der in den letzten 60 Jahren abgeschlossenen Abkommen zu erstellen. NZZ. 22./23.5.99. Wie wäre es, wenn der Bundesrat, statt uns mit ständiger EU-Beitritts-Propaganda zu überfluten, seine Hausaufgaben in internationaler Politik machte?
Kritik an Kosovo-Politik des Bundesrates
Die Geschäftsprüfungskommisson des Nationalrates vermisst in der bundesrätlichen Kosovo-Politik die Kohärenz. Die einzelnen Beschlüsse erschienen der Öffentlichkeit wiedersprüchlich. Die verschiedenen Signale, die von den Bundesratsmitgliedern ausgingen, würden von der Bevölkerung nicht verstanden. NZZ. 22./23.5.99
"Für eine weltoffene Schweiz"
Unter diesem Titel legt die SP-Präsidentin Ursula Koch folgendes Bekenntnis ab: "Wir sagen Ja zu den bilateralen Verträgen, unter der Bedingung, dass die dazu nötigen Begleitmassnahmen einen wirksamen Schutz gegen Lohndumping bringen und der Lastwagenverkehr auf die Schiene verlagert wird. Für uns bleibt die Integration in die EU ein zentrales politisches Ziel" (S. 3, SP-Pressedienst Nr. 516). Zur aussereuropäischen Welt wird kein Sterbenswörtchen gesagt. Damit erweist sich wieder mal deutlich, wo für Ursula Koch die Welt aufhört. Warum nennt sie ihre EU-offene Schweiz nicht EU-offen? Das Wort weltoffen tönt nicht umsonst besser.
Norwegens Regionalpolitik nicht EWR-konform
Ein Urteil des EFTA-Gerichts stellt fest, dass Norwegens Regionalpolitik nicht EWR-konform ist. Es geht um eine von Oslo seit bald einem Vierteljahrhundert praktizierte System gestaffelter Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen. Auf der Basis des bisher geltenden Systems hatten Unternehmen, die von Oslo weit weg waren, weniger Sozialbeiträge zu zahlen als jene in Hauptstadt-Nähe: Die auf die Bruttolohnsumme angewandten Sätze variierten von 14.1% für Bertriebe im Süden bis auf 0% für Unternehmen in der abgelegenen Finnmark. Im Juli 1998 war die EFTA Surveillance Authority (ESA), zum Schluss gelangt, dass dieses regionalpolitische Arrangement nicht EWR-konform sei. Oslo hatte dagegen Nichtigkeitsklage eingereicht, ohne Erfolg jedoch. Das EFTA-Gericht hielt fest, dass eine Bevorteilung von Unternehmen je nach geographischer Lage als eine wettbewerbsverzerrende staatliche Unterstützung zu interpretieren sei. Das Urteil dürfte auch präjudizielle Bedeutung für den EU-Raum haben; derzeit ist ein Verfahren der EU-Kommission gegen Schweden hängig, in dem es ebenfalls um regional gestaffelte Sozialbeiträge geht. NZZ. 22./23.5.99
Portugal - Agrar-Nettozahler
Die portugiesische Regierung weist darauf hin, dass Portugal von der gemeinsamen Agrarpolitik, die rund die Hälfte des EU-Budgets verschlingt, trotz seiner sehr rückständigen Landwirtschaft gar ein Nettozahler sei. Ein dänischer Landwirt bekomme aus Brüssel im Schnitt zehnmal so viel wie sein sehr viel bedürftigerer Kollege in Portugal. NZZ.15. März 99.
Atomenergie in der EU
Mehr als ein Drittel des 1998 in der EU konsumierten Stromes stammt aus Kernkraftwerken. der Anteil des Atomstroms an der gesamten EU-Stromerzeugung betrug 35% (1 Prozentpunkt weniger als 1997). Führend ist nach wie vor Frankreich, das 76% (im Vorjahr 78%) seines Stroms in Kernkraftwerken erzeugt. An zweiter Stelle steht Belgien mit einem Anteil von 55 (60)%. Schweden, das bereits Anfang der achtziger Jahre den Ausstieg aus der Kernenergie beschloss, ihn aber bisher nicht vollzog, belegt Platz drei mit unverändert 46% Strom aus Kernreaktoren. Finnland folgt mit einem Anteil von 31(30)% au dem vierten Platz. Spanien und Deutschland liegen mit jeweils 30(32)% auf den Plätzen fünf und sechs. NZZ. 18.5.99
Integration in EU-Regionalstatistik
Das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Raumplanung haben mit der Schaffung von statistischen Grossregionen eine Voraussetzung für eine Integration der Schweiz in die EU-Regionalstatistik geschaffen. Zu diesem Zweck wurden die Kantone zu sieben Grossregionen zusammengefasst. Die meisten Strukturmerkmale sind durch simple Addition der kantonalen Daten ermittelt worden. Die Grossregionen wurden zudem nicht aufgrund ökonomischer Kriterien gebildet. Einzelne Kantone wurden nicht aufgeteilt und mit anderen Kantonen oder Teilkantonen neu gruppiert, was zu neuen struktur- oder regionalpolitischen Erkenntnissen hätte führen können. Entsprechend. uninformativ ist die ganze Übung. NZZ. 19.5.99
EU-USA - Der WTO-Handelskrieg
Bananen:
Auch das veränderte Importregime der EU für Bananen verstösst nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts der Welthandelsorganisaion (WTO) gegen die Regeln der WTO. Die USA hatten Vergeltungsmassnahmen im Wert von 520 Millionen Dollar angedroht. Der effektive Schaden für US-amerikanische Exporteure wurde von der WTO jedoch auf 191,4 Millionen Dollar beziffert. EUmagazin, 5/99
Hormonfleisch:
Am 13. Mai 99 ist die Frist verstrichen, die die WTO zur Überprüfung des EU-Embargos gegen US-Hormon-Fleisch gesetzt hatte. Die EU sollte bis zu diesem Datum einwandfrei nachweisen, dass Hormonfleisch gesundheitsschädigend ist. Die EU - die ja die WTO-Regeln tatkräftig mit den USA zusammen durchsetzte - will, statt der Zulassung des Hormonfleisches den USA kompensatorische Handelskonzessionen gewähren. Damit sollen die USA von Handelssanktionen abgehalten werden. Als Drohmittel hatten die USA eine Liste vorgelegt, die Waren im Wert von 900 Mio. $ und Strafzölle von 100% umfassen. Die USA sind bereit, sich vorläufig mit kompensatorischen Massnahmen zufrieden zu geben, sofern diese klar befristet sind. NZZ. 15./16.5.99
Westeuropäische Union - Integration in die EU
Die neue EU-'Verteidigungspolitik' soll bis Ende 2000 konkretisiert werden. Auf diesen Zeitplan haben sich die Verteidigungsminister der Mitgliedsländer der Westeuropäischen Union (WEU) Anfangs Mai 99 in Bremen verständigt. Bis dahin sollen die Grundlagen für eine Integration der WEU in die EU gelegt sein. Als konkretes Ziel bis Ende 2000 definierten die Verteidigungsminister laut Scharping die Stärkung der EU-Militärkapazitäten für eigene "Krisenreaktionsoperationen" und "humanitäre Einsätze" sowie die Beseitigung von verschiedenen militärischen "Defiziten" (Lufttransport, Satellitenaufklärung, gemeinsame Rüstungsprojekte). Ziel sei es, die militärischen und politischen Gremien der WEU in die EU überzuführen und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Nato zu stärken. 11.5.99
Verbindliches "korrektives Referendum" in Holland?
In den Niederlanden ist die Einführung eines rechtlich verbindlichen "korrektiven Referendums" Anfangs Juni 99 vorläufig gescheitert. Die Regierungskoalition war ob der Frage in eine Krise geschlittert. Die Rechtsliberalen wandten sich gegen dessen Einführung, während die linksliberale D'66, die das Referendum und andere Formen der direkten Demokratie zu ihren "Kronjuwelen" erklärt hatten, daraufhin ihre Mitarbeit an der Regierung aufkündigten. Die Regierungskrise wurde durch einen Kompromiss überwunden. Die Rechtsliberalen erklären sich mit einem konsultativen, landesweiten Referendum einverstanden. Der D'66-Chef, De Graaf, rechtfertigte den Kompromiss durch die These, die prinzipiellen Einwände gegen das Referendum in den Reihen der VVD würden verschwinden, wenn erst einmal Erfahrung mit diesem Instrument gesammelt worden seien. NZZ. 5./6. 6. 99. Das korrektive Referendum enthielt hohe Schwellen: Um das Referendum zu ergreifen, hätten zunächst 40'000 Anfragen gesammelt und danach nochmals 600'000 Unterschriften auf den Rathäusern abgegeben werden müssen. Um eine von Parlament verabschiedete Massnahme aufzuheben, hätten sodann mindestens 30% der rund 11,5 Millionen niederländischen Wahlbürger und die Hälfte der abgegebenen Stimmen ablehnen müssen. NZZ. 19.6.99.
Formen des Isolationismus
Die Schweiz wurde an der Jahreskonferenz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Mitglied in den 32köpfigen WHO-Exekutivrat gewählt. Das Mandat nimmt der Direktor des Bundesamts für Gesundheit, Zeltner, wahr. Es dauert bis ins Jahr 2002. Die Schweiz ist mit jährlich rund 14 Millionen Franken eine der grössten Beitragszahlerinnen der WHO. NZZ. 26.5.99.
Papier der EU-Kommission zum Bilateralismus mit der Schweiz
In einem Positionspapier (Anfangs März 99) der EU-Kommission zum Bilateralismus mit der Schweiz fragt sich die Kommission, ob man mit weiteren bilateralen Abkommen dem Beitrittswillen der Schweizer nicht einen Bärendienst erweise. Die NZZ schreibt, das Papier bringe damit einen Konflikt zum Ausdruck, der auch in Bern mehr oder weniger offen ausgetragen werde: "Offiziell drängt die Schweiz zwar auf weitere Abkommen. Aber so wünschbar immer engere Beziehungen mit der EU auch sein mögen, je mehr diese Annäherung über bilaterale Verträge erfolgt, um so stärker wird den Beitrittsbefürwortern in der Schweiz das Wasser abgegraben. So sehen es auch die Beamten in der Kommission" (NZZ. 3.3.99 S. 12). Man fragt sich deshalb in Brüssel, ob man die "Beitrittsdynamik" in der Schweiz nicht etwas verstärken könnte, indem man den Schweizern klar zu erkennen gibt, dass der Preis für weitere bilaterale Abkommen relativ hoch ist. EU-Politiker pflegen in der Schweiz zu betonen, die Frage des Beitritts der Schweiz sei eine schweizerische Angelegenheit. Das Papier der EU-Kommission belegt, dass die EU ein starkes Interesse an einem Beitritt der Schweiz hat und dass sie bereit ist, für dieses Ziel mit Druckmitteln zu arbeiten. Für solche Druckmittel (und eine entsprechende "argumentative" Ausschlachtung) ist die schweizerischer Regierung empfänglich, da auch sie zwecks Einschränkung der direkten Demokratie die Schweiz in die EU bugsieren will.
Brüssel ohne Abwasserreinigung
Brüssel hat bis heute noch keine Kläranlagen. In Brüssel werden die unbehandelten Abwässer in den Fluss Senne geleitet, der im Stadtzentrum zur Vermeidung von Krankheiten und Gerüchen zugebaut werden musste und flussabwärts mehr und mehr einer offenen Kloake gleicht. Die Senn mündet in die Schelde und verschmutzt die Küstengewässer der Nordsee. Vier bis fünf Jahre soll es noch dauern, bis die Abwässer belgischen EU-Metropole behandelt werden können. An dieser Frist dürften auch die Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission nichts ändern. EUmagazin 3/1999.
Nicht "richtig im Kopf"
Der Vorsitzende der deutschen CDU Wolfgang Schäuble meinte anlässlich einer Veranstaltung der CVP Schweiz in Luzern, jeder, der "richtig im Kopf" sei, müsse sehen, dass die Schweiz zu Europa gehöre. Da Schäuble Europa mit der EU verwechselt, meint er mit dem Ausspruch, wer "richtig im Kopf" sei, müsse sehen, dass die Schweiz in die EU gehöre. Wer das nicht einsieht, ist entsprechend nicht richtig im Kopf. NZZ. 8.4.99
EU-Kommissare - 3 Jahre halbes Gehalt
Die im März zurückgetretenen EU-Kommissare erhalten während 3er Jahre die Hälfte ihres Jahresgehaltes von umgerechnet 350'000 Franken. Die genaue Höhe des Übergangsgeldes richte sich danach, ob der Kommissar eine neue Anstellung annehme. Länger dienende Kommissare wie der ehemalige deutsche Minister Bangemann können die grössten Beträge erwarten. Auch die Pensionsansprüche der Kommissare bleiben erhalten. Sie entsprechen 4.5% des letzen Gehaltes multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die sie im Amt verbrachten. NZZ.19.3.99
Keine Friedenspolitik ohne Drohpotential
Anlässlich eines Arbeitsbesuches in Bern, unterstrich der österreichische Vizekanzler und Aussenminister Wolfgang Schüssel, Europa müsse vermehrt zu seiner Grösse stehen und angemessen politische Verantwortung übernehmen. Die EU dürfe nicht nur eine wirtschaftliche Macht darstellen, sondern müsse auch den Ausbau der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) vorantreiben. In diesem Zusammenhang mache das Beispiel Jugoslawien deutlich, dass eine erfolgreiche Friedenspolitik neben der Diplomatie nicht auf ein glaubwürdiges militärisches Drohpotential verzichten könne. NZZ. 20./21. März 99.
EU-Alternativgipfel Juni 99 in Köln
Das Forum für direkte Demokratie wurde vom Grün-Alternativen Jugendbündnis eingeladen, am EU-Alternativgipfels 28.5-2.6.99 an zwei Workshops zu den Themen "Ein demokratisches Europa ohne EU - Vorschläge und Modelle" und "Europa demokratisieren - aber wie?" teilzunehmen. Paul Ruppen reiste hin und nahm an den spannenden Diskussionen mit Teilnehmern aus etlichen Ländern Europas teil. Zur ersten Gesprächsrunde war zusätzlich Kristian Groth von der dänischen Junibewegung eingeladen. An der zweiten Runde nahmen als offizielle Gäste Eric Wesselius (Corporate Europe Watch, Niederlande), Marc-Oliver Pahl (Junge Europäische Föderalisten, Deutschland), Kristian Groth und Paul Ruppen teil. Besonders interessant waren die Ausführungen von Wesselius, der über seine Erfahrungen mit der Informationsbeschaffung über die Vernetzung von EU-Kommission und den Euro-Mulis sprach. Corporate Europe Watch ist dabei, ein Buch zum Thema zu schreiben, das wir im EM besprechen werden. Eine frühere Publikation von Corporate Europe Watch (Europe, Inc. Dangerous Liaisons between EU Institutions and Industry) ist vergriffen und wurde im EM beschrieben (EM 2/97; oder auf unserer Homepage: http://europa.crossnet.ch/db?13@@.ee6c21f ).
Stellen- und Kursausschreibung
Das Forum für Friedenserziehung führt Kurse zur aktiven Gewaltfreiheit durch, u.a. zum kreativen Umgang mit Konflikten, Friedenserziehung, Eingreifen in Gewaltsituationen. Es sucht auf 1. Oktober 1999 oder nach Vereinbarung Verantwortliche(n) für Animationsarbeit (50%). Arbeitsort St. Gallen. Aufgaben: Realisierung von Kursangeboten sowie Mitarbeit bei Öffentlichkeits- und Sekretariatsarbeit. Vorausgesetzt sind pädagogische Fähigkeiten, Freude an Teamarbeit und zeitliche Flexibilität. Ausführliche Stellenbeschreibung und weitere Auskünfte: Forum für Friedenserziehung, Magnihalden 14, Postfach 325, 9004 St. Gallen (oder Ueli Wildberger, Tel 01 242 20 59). "Gewalt begegnen - konfliktfähig werden". Unter diesem Titel bietet das Forum für Friedenserziehung in Zusammenarbeit mit der Abteilung "Gemeindedienste, Pädagogik und Animation" der Evang.-reformierten Landeskirche Zürich in Zürich einen Winterzyklus an 6 Samstagen zur Friedenserziehung an. Informationen zum Kurs können bei obiger Adresse bestellt werden.
Kosten durch Staus
Staus auf Schweizer Strassen kosten jährlich zwischen 750 Millionen und 1,2 Milliarden Franken. Laut einer Schätzung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) entfällt der Hauptteil dieser Kosten auf Zeitveluste. Aber auch die Folgekosten für Unfälle, Energieverbrauch und Umweltschäden sind hoch. Die jährlichen Staukosten entsprechen 0.2 bis 0.5 % des Bruttoinlandproduktes. NZZ. 12./13.6.99. Damit sind die Staukosten höher als die Gewinne, die ein EU-Beitritt der Schweiz mit sich brächte (laut fragwürdigen Hochrechnungen, welche die volkswirtschaftliche Angemessenheit neoliberaler Theorien voraussetzen).
Formen der Isolation
Im Vergleich zum 1. Quartal 1998 veränderte sich das gesamte Exportvolumen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie im 1. Quartal 1999 kaum (+0.3%). Mit 2.8% liegt das Wachstum der Ausfuhren in die EU-Länder über dem Durchschnitt. Damit nehmen diese Länder 67,3% der Exporte der Schweizer Industrie auf. In den grössten Absatzmarkt, Deutschland, nahm der Export um 4.8% zu. VSM-Presseinformation, 19.5.99
Führungsrolle
Der grüne deutsche Aussenminister Joska Fischer sprach sich anlässlich eines Berliner Treffens (im Zusammenhang mit einer Regierungserklärung) vor dem Bundestag Ende März 99 dafür aus, dass Deutschland in Europa eine Führungsaufgabe wahrnehmen müsse. NZZ. 27./28. März, 1999
Bessere Luft in Uri
Die Luft im Kanton Uri war in der zweiten Februarhälfte um 50% sauberer als sonst, weil die Gotthardautobahn angesichts der Lawinengefahr gesperrt war. Wegen der Vekehrsverlagerung zum San Bernardino war dafür die Luft im Bündner Rheintal fast doppelt so schmutzig. Die Angaben machten die Umweltschutzämter der Kantone Uri und Graubünden. NZZ. 3./4. April 1999.
Politik der Abwertung der "Guten Dienste"
Das offizielle Bern und dessen Vorhut, verschiedene universitäre Sicherheitsexperten, behaupten seit etlicher Zeit, die Zeit der "Guten Dienste" sei vorüber. Bei solchen unbewiesenen Behauptungen geht es darum, den Boden für die Abschaffung der Neutralität zu ebnen und die Schweiz völlig in den westlichen Machtblock zu integrieren (EU, NATO, WEU). Im Vorfeld des Kosovo-Konfliktes sondierten sowohl Grossbritannien wie Deutschland in Bern, ob die Schweizer Diplomatie im Krisenfall für eine Interessenvertretung zur Verfügung stünde. Dies bestätigten Sprecher der beiden Staaten. Die Sondierungen führten dazu, dass sich England heute in Belgrad durch Brasilien und Deutschland durch Japan repräsentieren lässt. Auf den obersten Hierarchiestufen des EDA bekundete man offensichtlich kein Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe. In Washington erfuhr man rasch von dieser Reaktion auf die Avancen der beiden europäischen Staaten und zog daraus den Schluss, dass in der Schweiz offenbar eine Praxisänderung in Sachen Gute Dienste stattgefunden habe. Deshalb favorisierten die USA zuerst Schweden, um sich in Belgrad vertreten zu lassen. Als dann auf Grund eines Manövers von Milosevic Schweden aus dem Rennen fiel, einigte man sich auf die Schweiz. Die Wahl der Schweiz wurde dann vom damaligen Bundesrat Cotti als Erfolg der schweizerischen Diplomatie verkauft. NZZ. 16.4.99
Rekordjahr im Transitgüterverkehr
Mit 27 Millionen Tonnen sind 1998 auf Strasse und Schiene soviel Güter wie nie zuvor über die Schweizer Alpen transportiert worden. Der Güterverkehr nahm auf der Strasse um 8%, auf der Schiene um 7% zu. 28% vielen auf die Strasse und 72% auf die Schiene. Die Zahl der Camions betrug 1,235 Millionen. Pro Werktag querten im Durchschnitt 4679 Lastwagen die Schweizer Alpen. Davon nahmen 3922, mehr als vier Fünftel, die Gotthardroute. Die Zahl der Camions am Gotthard stieg um 7% und überschritt mit 1,035 Millionen Fahrzeugen erstmals die Millionenschwelle. Der langjährige Trend der überproportionalen Zunahme der ausländischen Fahrzeuge setzte sich 1998 mit einem Wachstum von 12% fort. Rund zwei Drittel der alpenquerenden Camions haben heute ausländische Nummernschilder. Basler Zeitung, 6.3.99
Europäische Solidarität - à l'UE
Zur Entlastung des übersättigten Schweinefleischmarktes setzte die EU-Kommission eine extrem hohe Sondererstattung für den Export von Schweine-Verarbeitungsrpodukten nach Russland in Kraft. Die Anhebung der Subventionen für Wurst- und Schinkenausfuhren beträgt durchschnittlich 75%. Die Massnahme ergänzt die im November 98 beschlossene Heraufsetzung der Exportsubventionen für überschüssiges Fleisch. Die Forderung Estlands, Polens, Sloweniens, der Tschechischen Republik und Ungarns, die Subventionierung von EU-Agrarausfuhren zu verringern, wird von der EU-Kommission abgelehnt. EUmagazin, 4/1999.
EU für Kerosinsteuer zu klein?
Eine auf dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister im Februar 99 vorgelegte Studie zur möglichen Einführung einer EU-Kerosinsteuer kommt zum Ergebnis, dass eine Besteuerung des Flugbenzins bei weltweiter Einführung einen "signifikanten Nutzen für die Umwelt" hätte, nicht jedoch bei einer Erhebung nur innerhalb der EU. EU-DNR-Rundschreiben, 3/99.
Biosaftey-Protokoll an EU-Strategie gescheitert
Die Verhandlungen um ein Biosafety-Protokoll, das den grenzüberschreitenden Verkehr gentechnisch modfizierter Organismen regeln sollte, um zu verhindern, dass die Entwicklungsländer zwecks Umgehung der Gesetze von Industrieländern zu Versuchsgebieten der Gentechnik-Konzerne würden, sind gescheitert. Die im Forum Umwelt & Entwicklung zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen geben vor allem der EU die Schuld am Scheitern der Verhandlungen, die um jeden Preis einen Kompromiss mit den USA finden wollten, um die Amerikaner doch noch zur Unterschrift zu bewegen. Die Amerikaner gingen sogar so weit, dass Clinton persönlich die wichtigen europäischen Regierungschefs anrief, um sie aufzufordern, kein Biosafetyprotokoll zu unterzeichnen. Schliesslich war der Text so verwässert, dass die Entwicklungsländer in ihm keinen Sinn mehr sahen und ihrerseits die Unterschriften verweigerten. Mit diesem Scheitern der Verhandlungen hat sich die Gentechnik-Industrie durchgesetzt, die von Beginn an gegen ein Protokoll zur biologischen Sicherheit war. Dabei wurde die Industrie massiv von den USA unterstützt; dort haben die Gentechnik-Konzerne starken politischen Einfluss und dort werden 75% aller gentechnisch modifizierten Pflanzen angebaut. Die USA lehnen jedes Biosafety-Protokoll als Handelshemmnis an. DNR-EU-Rundschreiben 3/99
Haushaltszulage abgelehnt
Der Schwede D., Beamter der EU, verlangte von der EU die Zahlung der Haushaltszulage, die nach dem EU-Beamtenrecht in Höhe von 5% des Grundgehaltes einem verheirateten Beamten zusteht; seiner Auffassung nach stehe seine homosexuelle Partnerschaft einer Ehe gleich. Der Ministerrat lehnte dies ab; die Klage des Beamten beim zuständigen "Gericht Erster Instanz" entschied am 28.1.99 (T-264/97) gegen diesen, obwohl die schwedische Regierung zugunsten des Klägers interveniert hatte und seine Beziehungsform in Schweden rechtlich anerkannt wird. Das Urteil des Gerichts Erster Instanz kam nicht unerwartet, nachdem der ihm übergeordnete EU-Gerichtshof am 17. 2. 98 (C-249/96) einer Engländerin die verbilligten Eisenbahnfahrpreise für ihre lesbische Partnerin versagt hatte. Diese werden Ehegatten sowie Konkubinatspartnern gewährt. Der Gerichtshof folgte dabei der Auffassung der britischen und der französischen Regierung, nach der gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention geniessen. NZZ. 9.4.99
Dürfen Staaten die Währungsunion verlassen?
Es gibt im EU-Vertrag keine Austritts-Bestimmungen bezüglich des Euros. Dies bemerkte der EU-Kommissar für Wirtschaft und Geldpolitik, Pedros Solbes Mira, der eine entsprechende Frage des dänischen EU-Parlamentariers der dänischen Volksbewegung gegen die EU, Ole Krarup, beantwortete. Mr Krarup stellte die Frage, weil der dänische Premier Minister Poul Nyrup Rasmussen vorher in Dänemark behauptet hatte, dass es möglich sei, die Währungsunion nach Wunsch zu verlassen. Der Sprecher der Kommission, Solbes Mira bestätigte: "Der Vertrag zieht die Möglichkeit, dass ein Mitglied die Euro-Zone verlässt, nicht in Betracht". Diese Tatsache wird von Peter Ludlow, Chef des European Policy Studies Centre in Brüssel, bestätigt. Es zeigte sich erstaunt über die Äusserung des dänischen Premier Ministers. (Politiken 1/2)
AKP-Staaten
Die EU und die 71 AKP-Staaten (ehemalige Kolonien von EU-Ländern in Afrika, Karibik und Pazifik) einigen sich auf eine neues Handelsabkommen. Es hat eine Laufzeit von 20 Jahren und zielt auf die schrittweise Ablösung der einseitigen Handelspräferenzen durch Freihandel. Das Abkommen enthält Verpflichtungen der AKP-Staaten auf Demokratie und Menschenrechten sowie zur Korruptionsbekämpfung. Ein zunächst auf fünf Jahre bemessenes Finanzprotokoll sieht Hilfsleistungen von 13.5 Milliarden Euro vor. Die Einigung wurde durch einen Kompromiss zur Rückführung "illegaler" Einwanderer möglich. Über die Rücknahme von Drittstaatlern, die im Transit über AKP-Staaten eingereist sind, sollen bilaterale Abkommen ausgehandelt werden. EU-magazin 3/00, S. 49.
EU subventioniert Berlin
Seit dem Fall der Mauer hat Berlin mit grossen finanziellen Belastungen und einer schwierigen Wirtschaftslage zu kämpfen. Zwischen 1994 und 1999 stellte die EU eine Gesamtsumme von 2.32 Milliarden Mark aus den Strukturfonds für Deutschlands Hauptstadt bereit. Auch in der kommenden Förderperiode werden wieder Zuschüsse nach Berlin fliessen. EU-magazin 1-2/00, S. 28.
Human Rights Watch kritisiert die Nato
In einem im Februar veröffentlichten Bericht wird die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch der Nato vor, durch die Wahl der Angriffsziele und den Einsatz bestimmter Waffen Zivilisten während des militärischen Kosovo-Einsatzes einem inakzeptablen Risiko ausgesetzt zu haben. Der Bericht ist die Zusammenfassung einer umfangreichen Untersuchung von zivilen Todesfällen während des Nato-Einsatzes in der Kosovo-Krise. Human Rights Watch hat im August 1999 eine detaillierte Besichtigung von 91 Wohngegenden durchgeführt und innerhalb von drei Wochen 42 Schauplätze besucht, an denen es zu zivilen Todesfällen gekommen war. Human Watch ist zum Schluss gekommen, dass bei 90 Nato-Angriffen etwa 500 jugoslawische Zivilisten ums Leben kamen. Diese Zahlenangabe steht im Gegensatz zu den offiziell bekanntgegebenen Angaben des Pentagons, das zivile Todesopfer bei höchstens 30 Zwischenfällen eingestanden hatte. Die jugoslawische Regierung hatte die Nato beschuldigt, bei den Angriffen zwischen 1200 und 5000 Zivilisten getötet zu haben. Der 79-seitige Bericht von Human Rights Watch hält fest, dass mehr als die Hälfte der zivilen Todesopfer aus Angriffen auf illegitime und fragwürdige Ziele, zum Teil aus gezielten Bombardements nichtmilitärischer Objekte resultierte. Zahlreiche Zivilisten wurden Opfer von Angriffen auf Konvois und in dichtbesiedelten Gebieten. Die Nato wird aufgefordert, die Verstösse durch eine unabhängige und unparteiische Kommission prüfen zu lassen. NZZ. 23. 2. 00, S. 7.
Sprachen und EU
Schon heute wird geschätzt, dass jeder vierte Beamte unmittelbar oder mittelbar, im EU-Parlament sogar jeder zweite, damit beschäftigt ist, Texte in andere Sprachen zu übertragen. In Brüssel finden jährlich 10000 Sitzungen mit externen Beamten aus den Mitgliederhauptstädten und Sachverständigen statt, für die in den elf Konferenzsprachen gedolmetscht werden muss. Die Sitzungen des Parlamentes mit seinen Ausschüssen sind hier nicht mitgezählt. Die EU-Behörden beschäftigen 4000 Linguisten. In der Kommission arbeiten knapp 6000 Dolmetscher und 2000 Übersetzer. Mit jeder neuen Sprach müssen ungefähr 3000 neue Kräfte eingestellt werden. Das gesamte primäre und sekundäre Recht, also die Verträge und 80'000 Seiten Folgerecht, wird in den elf Amtssprachen, die Gründungsverträge in zwölf Sprachen veröffentlicht. Täglich kommt Neues hinzu. Der EU-Gerichtshof ist zur Zeit mit 130 000 Seiten Übersetzungen im Rückstand. Das Problem wird sich mit der Osterweiterung verschärfen. Eine Sitzung in neun Sprachen benötigt heute 27 Dolmetscher und kostet 25000 Euro. Für 13 Sprachen werden 42 Dolmetscher benötigt und 38 000 Euro, für 16 Sprachen 54 Dolmetscher und 60 000 Euro. Ein Drittel des Verwaltungshaushaltes verbrauchen die EU-Organe für die Mehrsprachigkeit. Das sind zur Zeit ungefähr 1.3 Milliarden Euro, die jährlich für Übersetzungen ausgegeben werden. Bei 20 Sprachen mit 380 Sprachkombinationen muss sich die EU auch architektonisch etwas einfallen lassen. Sitzungssäle mit 20 Dolmetscherkabinen, von denen jede für sieben Dolmetscher eine sechs Meter breite Fensterfront haben muss, also Sitzungssäle für 20 Regierungchefs mit einer Glasfront von 120 Meter wird kaum die Lösung sein. EU-magazin, 12/1999, S. 18. (Anmerkung p.r. Wie das EU-magazin genau auf die Anzahl der Dolmetscher kommt, die den Anzahl Sprachen entspricht ist unklar. Jedenfalls gibt es n*(n -1) Sprachkombinationen (n = Anzahl Sprachen) bei Berücksichtigung der Übersetzungsrichtung. Wenn man davon ausgeht, dass ein Dolmetscher nur in eine Richtung übersetzen kann, würden 9 Sprachen 72 Dolmetscher entsprechen. Kann ein Dolmetscher in beide Richtungen übersetzen, ergeben sich immer noch [n*(n-1)]/2 Dolmetscher für n Sprachen. Die Anzahl der Übersetzer kann weiter reduziert werden, wenn manche Sprachen zuerst in eine dritte Sprache - z.B. Englisch - und dann von dort in die Zielsprache übersetzt werden. Die Genauigkeit der Übersetzung leidet allerdings stark darunter).
Eintopf für Journalisten
Der neue EU-Kommissions-Präsident versucht, Zielstrebigkeit und Kompetenz zu vermitteln - auch im Umgang mit Journalisten. Die unter diesen Vorzeichen eingeführten "Verbesserungen" sind von vielen Journalisten als eine Beschränkung des Zugangs zu den Informationsquellen empfunden worden. Auf Kritik stiess vor allem die Absicht, stärker zwischen offiziellen Mitteilungen und nicht zitatfähigen Hintergrund-Informationen zu unterscheiden. EU-magazin 12/99, S. 25.
Spanische Schikanen gegenüber Gibraltar
An der Tagung der sogenannten Känguruh-Gruppe des EU-Parlamentes (Ziel dieser Gruppe ist die "Überwindung der Grenzen im Binnenmarkt"), war der erste Minister Gibraltars, Peter Caruana, angereist, um mit de Abgeordneten seine Probleme im Grenzverkehr mit Spanien zu erörtern. Die Spanier sehen Gibraltar als ein ihnen sei 300 Jahren von den Briten vorenthaltenes Gebiet an und führen an der Grenze zu Gibraltar penible Kontrollen durch, die zu langen Autoschlangen führen. Caruana erhoffte sich von den Känguruh-Mitgliedern Rat und Tat. Doch die spanische Abgeordnete Ana de Palacio hielt Caruanas Unterfangen gar nicht für angebracht. Sie drohte, die Tagung zu verlassen, wenn die Känguruh-Gruppe das Gibraltar-Thema vertiefe. Ana de Palacio ist Schwester der Vizepräsidentin der EU-Kommission, Loyola de Palacio, und Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt des EU-Parlamentes. EU-magazin, 12/99, S. 54.
Parteienstaat oder direkte Demokratie
Durch die Parteispenden-Affaire wurde der Bewegung für mehr direkte Demokratie in Deutschland frische Kraft zugeführt. Die Zeit brachte am 24. 2. 2000 auf der ersten Seite gross die Feststellung "Wir sind das Volk" und meint: "Gegen den Parteienstaat helfen nur noch Volksentscheide". Direkte Demokratie würde es ermöglichen, parteipolitische Blockaden in der Entscheidungsfindung aufzubrechen. Die Zeit. Nr. 9, 24. 2. 00.
Subsidiaritätsliste
Die Bayerische Staatskanzlei veröffentlichte 1998 eine sogenannte "Subsidiaritätsliste: Beispiele für Subsidiaritätsverstösse und Kompetenzüberschreitungen der EG". Auf 120 Seiten werden aus den unterschiedlichen Politiken der EU säuberlich Subsidiaritätsverstösse und Kompetenzüberschreitungen untersucht. (Aussenwirtschaft, Binnenmarkt, Werbeverbote, Steuerrecht, Verbraucherschutz, Sozial- und Arbeitsrecht, Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Veterinärrecht, Umwelt, Gesundheitsschutz, Katastrophenschutz, Strassenverkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Energiepolitik, Telekommunikation, Medien, Informationstechnologie, TEN, Fremdenverkehr, Kultur, Lotteriewesen, Regionalpolitik, Forschung, Medien, Wirtschaftspolitik, Bildung).
Absehbare Niederlage Österreichs
In dem von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren wegen diskriminierender und überhöhter Mautgebühren an der Brennerautobahn haben Wien und das direkt betroffene Tirol die erste Runde am EU-Gerichtshof verloren. In seinem Antrag an das Gericht schlägt sich der Generalanwalt auf die Seite der EU-Kommission und bestätigt die Verletzung von Gemeinschaftsrecht. Das am Brenner angewandte Mautsystem unterscheidet zwischen Gesamtstrecke, Teilstrecken und Kurzstrecken. 1995 und 1996 wurden als Massnahme gegen den umstrittenen Transitschwerverkehr die Tarife für Lastwagen mit mehr als drei Achsen und einem Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen, welche die Gesamtstrecke zurücklegen, erhöht. Die Kommission hatte geltend gemacht, die auf diese Fahrzeugkategorie und Fahrstrecke beschränkte Tarifmassnahme sei diskriminierend, weil 84% aller Laster mit mehr als drei Achsen Fahrzeughaltern ausserhalb Österreichs gehören. Da zudem 86.8 % der Wagen mit mehr als drei Achsen, welche die Gesamtstrecke befahren im Transitverkehr eingesetzt werden, liegt nach Meinung des Generalanwalts auch bezogen auf den Ausgangs- und Zielpunkt des Verkehrs eine rechtswidrige Vorzugsbehandlung der innerösterreichischen Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Transit vor. Der Generalanwalt stützt auch den Einwand der Kommission, die fraglichen Mautgebühren seien weit höher, als es die anrechenbaren Kosten rechtfertigen. NZZ. 25.2.00, S. 3
Alt-Auto-Richtlinie
Im EU-Parlament zeichnet sich eine Bündnis zwischen Christ- und Sozialdemokraten ab, um die Altauto-Richtlinie in 2. Lesung weiter abzuschwächen. Im Umweltausschuss haben die beiden Fraktionen über 93 Änderungsanträge vorgelegt. Gefährdet sind die Zeitpläne, die Ziele für das Recycling und das Verbot von Schwermetallen. Nach der peinlichen Intervention des Bundeskanzlers in den Umweltministerrat hat sich nun die Autolobby die grossen Parteien im EU-Parlament als Zielgruppe ausgesucht. Sozial- und Christdemokraten versprachen sich auf der Ausschusssitzung eine intensive Zusammenarbeit zur Abschwächung der Alt-Auto-Richtlinie. Der Fall Altautos droht ein erster Fall zu werden, bei dem das EU-Parlament weit hinter die Regierungen der EU zurückfällt. Er zeigt auch, dass das EU-Parlament genau solange ein bisschen grün und sozial war, als es nichts zu sagen hatte. Kaum hat es etwas zu sagen, wird es erfolgreichem Lobbying der betroffenen Wirtschaftskreise ausgesetzt. DNR-EU-Rundscheiben. 12/99
EU-Bürger Umweltbewusstsein
Nach einer Umfrage 99 der Umwelt-Generaldirektion der EU-Kommission, räumen die EU-Bürger im Gegensatz zu den frühen 90er Jahren der Lösung von Umweltproblemen nicht mehr ganz so hohe Priorität ein. Im EU-Durchschnitt sind noch 69% der EU-Bürger der Meinung, dass de Kampf gegen die Umweltverschmutzung eine dringliche Aufgabe ist, während 1992 noch 85% sich entsprechend äusserten. Besonders besorgt waren die Schweden und die Griechen, während die Franzosen und Belgier am wenigsten Sorge um die Umwelt zeigten. DNR-EU-Rundschreiben 12/99
"Reform"-Katalog der EU-Kommission
In Hinblick auf die Regierungskonferenz Februar 00 hat die EU-Kommission ihre Überlegungen zur institutionellen Vorbereitung der EU auf die Erweiterung um bis zu 13 neue Mitgliedstaaten dargelegt. Mehr Mehrheitsentscheide und flexiblere Regeln für eine differenziertere Integration sollen die Handlungsfähigkeit der EU sicherstellen. Romano Prodi hatte sich von Anfang an für eine "ambitiöse" Vorlage ausgesprochen und hatte erklärt, die Einstimmigkeit und das Vetorecht jeder nationalen Regierung seien mit einer Gemeinschaft von zwanzig und mehr Mitgliedern nicht vereinbar. Die Kommission fordert entsprechend, dass in Zukunft der Mehrheitsentscheid die Regel und die Einstimmigkeit bloss noch in fünf Themenbereichen erforderlich sein soll (bei konstitutionellen Änderungen, Harmonisierung von Steuern und Sozialversicherungen). Die Kommission befürwortet eine Vereinfachung des geltenden Systems der Stimmengewichtung zur Ermittlung der qualifizierten Mehrheit und den Übergang zu doppelten Mehrheit. Danach brauchte es für eine Ratsentscheidung die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Mitgliedstaaten, die zusammen aber auch eine Mehrheit der Gesamtbevölkerung in der Union vertreten müssten. Zur dramatischen Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen soll die Mitentscheidung durch das Parlament ausgedehnt werden (Agrar- und Handelspolitik). Die gemeinsame Handelspolitik nach einheitlichen Grundsätzen soll nach dem Vorschlag der Kommission künftig auch Dienstleistungen, Investitionen und das geistige Eigentum umfassen. Bezüglich der Kommission schlägt diese zwei Varianten vor: (1) Es soll jeder Staat ein Mitglied behalten dürfen. Um die Kohärenz der Kommission und ihre "Rolle als Integrationsmotor" sicherzustellen, müsste aber die Rolle des Präsidenten gestärkt werden. (2) Die andere Option sieht eine fixe Zahl von 20 Kommissaren vor und ein Rotationsprinzip mit Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten. NZZ. 17.1.00, S.1
Chemische Industrie grösster Schweizer Exporteur
Der schweizerische Aussenhandel hat 1999 zum siebten mal in Folge mit einem Ausfuhrüberschuss abgeschlossen. In den letzten drei Schlussmonaten 99 wurden Wachstumszahlen im zweistelligen Bereich erzielt. Unter den Exporten trugen die Konsumgüterausfuhren allein zwei Drittel zur gesamten Werterhöhung bei. Vergleichsweise schwach legten hingegen die Exporte von Halbfabrikaten und Zwischenprodukten zu. Nach Branchen sind die Ausfuhren der Sparte Präzisionsinstrumente am stärksten gewachsen, gefolgt von der chemischen Industrie, welche sich neu als grösste Exportbranche der Schweizer Wirtschaft etablierte. Die EU bleibt auch 1999 mit vier Fünfteln der Einfuhren und zwei Dritteln der Ausfuhren der wichtigste Handelspartner der Schweiz. NZZ. 2.2.00, S. 23.
Minenräumung
Im Dezember 1997 haben 121 Staaten in Ottawa die Konvention über Verbot, Einsatz, Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Personenminen unterzeichnet (ohne USA, Russland und China). In diesem Abrüstungsprozess nimmt die Schweiz laut NZZ mit dem Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung eine Schlüsselfunktion ein. Am 1. März 1999 ist die internationale Konvention in Kraft getreten. Das Minenproblem bleibt akut. Noch immer gibt es in über 60 Staaten, vor allem der Dritten Welt, mehrere Millionen nicht geborgene Sprengkörper, wobei zusätzlich in verschiedenen Konfliktregionen neue Minen verlegt werden. Jedes Jahr kommen nach Erhebungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz bei Minenunfällen rund 25 000 Personen ums Leben. Deutlich höher ist die Zahl jener Menschen, die durch Personenminen schwer verletzt werden. NZZ. 29.2.00, S. 18
EU-Kommissionsbericht über Menschenrechte
Der EU-Kommissionsbericht hebt das Problem der Minderheiten als grössten Gefahrenherd für die Zukunft Europas hervor. Die EU-Beitritts-Kandidatenländer müssten ihre Minderheiten beim Gebrauch ihrer Muttersprache respektieren, erklärte der britische Berichterstatter Haarder. Doch es gebe auch zwei alte westliche Mitgliedstaaten, die es noch immer nicht geschafft hätten, die Europaratskonvention zum Schutz der Minderheiten zu unterzeichnen. Belgien und Frankreich, die sich brennend für die Verhältnisse in anderen Ländern interessierten, sollten erst einmal vor der eigenen Haustür kehren. Kaum verbessert habe sich die Lage der Zigeuner in Mittel- und Osteuropa: in Ungarn haben die rund 500 000 Roma immer noch unter Diskriminierung im täglichen Leben zu leiden. Auch in Tschechien hat sich die Lage der Sinti und Roma kaum verbessert und in der Slowakei ist laut dem Bericht die grosse Roma-Minderheit unverhältnismässig stark von Armut, Arbeitslosigkeit und Diskriminierung betroffen. Auch in Slowenien, Rumänien und Bulgarien bleibt die Lage der Roma weiterhin problematisch. Besonders schlechte Bewertungen erhält die Türkei, die in Helsinki im Dezember 99 als offizieller EU-Bewerberstaat anerkannt wurde. Zu den groben Menschrechtsverletzungen gehören Folter, einschliesslich der besonders unmenschlichen Tortur an Kindern, viele Todesfälle in Haftanstalten, Hinrichtungen ohne Prozess, die Verweigerung eines fairen und unabhängigen Religionsausübung und der Gewerkschaftsarbeit. Bezüglich der EU-Länder ist der Bericht kürzer. Als grösste Heraussforderung bei der Durchsetzung der Menschenrechte werden die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit genannt. Griechenland wird erneut gemahnt, endlich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen. Irland solle endlich die Uno-Konvention gegen Folter unterzeichnen. An Luxemburg, die Niederlande Griechenland, Portugal und Schweden wird die Aufforderung gerichtet, die Europäische Rahmenkonvention für den Schutz von nationalen Minderheiten zu ratifizieren. NZZ. 16. März 00, S. 3.
EU-Parlament für Schokoladen-Richtlinie
Das EU-Parlament hat der EU-Richtlinie über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse zugestimmt. In zweiter Lesung billigten die Abgeordneten den Standpunkt des EU-Ministerrats, wonach künftig bis zu einer Höchstgrenze von 5% Kakaobutter durch andere Fetter ersetzt werden darf. Dies entspricht erheblichen Einsparungen, da 1 t Kakaobutter rund 3350$ kostet, das alternative Palmöl dagegen nur 300$. Das Vorhandensein alternativer Zusatzstoffe muss auf der Verpackung angegeben werden. Die neue Richtlinie wird starke Einbussen für die kakaoexportierenden Länder zur Folge haben. Die Antrag, genetisch veränderte Kakobutter-Ersatzfette in der Schokolade zu verbieten, fand im EU-Parlament nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit. NZZ. 16. März 00, S. 23
EU-Umwelt-Ministerrat
Nach Ausage der finnischen Umweltministerin Satu Hassi war es vor allem Bundesumweltminister Jürgen Trittin, der eine Einigung der EU-Umweltminister über den Kommissionvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die maximal zulässigen Schwefeldioxid-, Stickstoffoxid und Staubemissionen von Grossfeuerungsanlagen (88/609/EWG) verhindert hat. Damit konnte trotz mehrerer finnischer Kompromissverschläge kein Kompromiss über die Einbeziehung von Altanlagen erzielt werden, da die Deutschen nicht von ihrem Standpunkt abwichen. Ein Sprecher des deutschen Umweltministers wies die Vorwürfe der finnischen Umweltministerin zurück und gab den schwarzen Peter an die Briten, Spanier und Griechen weiter, die sich keinen Zentimeter auf einen Kompromiss zubewegt hätten. Vorhersehbare Schwierigkeiten werden sich mit der Einordnung der Anlagen in den Beitrittsstaaten ergeben, da dort auch neuer Anlagen nicht den Anforderungen genügen, die innerhalb der EU seit 1988 gelten. Ausserdem ist bekannt, dass Stromkonzerne wie die französische EDF in Polen investieren, um dort unter Umgehung der EU-Auflagen billigen Strom zu produzieren. DNR-EU-Rundschreiben, 1/00.
Vollzugskrise
Die EU-Kommission verschickte wegen mangelnder Umsetzung der Abwasser-Richtlinie (91/271/EWG) an Italien juristische Mahnschreiben. Nach der Richtlinie sind alle EU-Metropolen verpflichtet, den Regelungen zur Behandlung kommunaler Abwässer bis spätestens 1998 Folge zu leisten. An Portugal verschickte die Kommission eine "begründete Stellungnahme", da der Mitgliedstaat trotz eines Urteils des Eu-Gerichtshofes noch immer keinen Aktionsplan zur Verbesserung des Zustands seiner Oberflächengewässer aufgestellt hat. In Frankreich wird derzeit heftig über eine geplantes Gesetz diskutiert, dass die Jagdzeiten für Zugvögel mit der Volgelschutz-Richtlinie (97/409/EWG) der EU in Einklang bringen würde. Damit würden in Frankreich - 19 Jahr nach der Umsetzungsfrist! - Gesetze gelten, die in Übereinstimmung mit dem EU-Recht sind. Der EU-Gerichtshof hat Frankreich bereits in drei Fällen wegen Nichteinhaltung der EU-Vogelschutz-Richtlinie verurteilt. DNR-EU-Rundschreiben, 1/00.
Anpassung an EU-Niveau
Das Eidgenössische Departement des Innern beantragt eine Anpassung der Toleranzwerte bezüglich Nitraten in Gemüsen und Früchten auf das EU-Niveau. Die Erhöhung der tolernazwerte betrifft Kopfsalat, konservierten Spinat, Nüsslisalat, Fenchel, Chinkohl und verschiedene Kohlarten. Das Bundesamt für Gesundheit habe vor 20 Jahren die Gefahren der Nitrate für die Gesundheit überschätzt. NZZ. 11.1.00 S. 14.
Gleichstellung in der Bundeswehr
Auf Grund der Klage einer deutschen Elektronikerin gegen die Bundeswehr hat der EU-Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass Frauen der Militärdienst mit der Waffe nicht generell verboten werden darf. Der Antrag der Elektronikerin, im Reparaturdienst der Bundeswehr zu arbeiten, war mit der Begründung abgelehnt worden, in Deutschland schliesse das Gesetz Frauen von militärischen Dienstleistungen mit der Waffe aus. Das Verbot wird dabei aus dem Grundgesetz hergeleitet, das bestimmt, dass Frauen nur bei Bedarfslücken im Verteidigungsfall und dann ausschliesslich für Sanitätsdienste aufgeboten werden und auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten dürfen. Der EU-Gerichtshof kommt in seinem Urteil zum Schluss, die deutschen Rechtsvorschriften verstiessen gegen den Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau. Die Mitgliedstaaten seien zwar frei in der Organisation ihrer Streitkräfte, aber auch in diesen Entscheiden an das Gleichstellungsgebot im Gemeinschaftsrecht gebunden. Ausnahmen seien gestattet, müssten aber als Abweichung von einem Individualrecht eng ausgelegt werden und könnten nur spezifische Tätigkeiten betreffen. Das Gericht nennt als Beispiel speziell gefährliche Polizeieinsätze. NZZ. 12.1.00, S. 2.
Ratifizierung weiterer Europaratskonventionen
Der Bundesart will bis 2003 fünf weitere Konventionen des Europarates ratifizieren. Dazu gehören das europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen. Diese Konventionen werden de Parlament in der laufenden Legislatur vorgelegt. Der Bundesrat verabschiedete zudem den siebten Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates. Darin wird die Haltung gegenüber jeder Konvention dargelegt, welche die Schweiz noch nicht ratifiziert hat. Bis heute hat die Schweiz gut die Hälfte aller 174 Konventionen ratifiziert. NZZ. 10.1.00, S. 14.
EFTA-Schachzüge der Euronationalen
In einem Leserbrief in der NZZ legt Franz Blankart, ehemaliger Direkter des Bundesamtes für Aussenwirtschaft interessante Details dazu dar, wie die Weiterentwicklung der EFTA von der schweizerischen Aussenpolitik in Hinblick auf einen EU-Beitritt sabotiert wurde. "1990/91 wurde in Bern von handelspolitischer Seite vorgeschlagen, die mitteleuropäischen Staaten in die EFTA aufzunehmen [..]. Dieser Vorschlag wurde jedoch von aussenpolitischer Seite mangels geopolitischer Weitsicht abgelehnt. Und als einige Jahre später Slowenien EFTA-Mitglied werden wollte, war es wiederum die Aussenpolitik, welche ihr Veto einlegte, verblendet durch den 'demnächst' zu erfolgenden EU-Beitritt der Schweiz." NZZ, 18.1.00, S. 57
BSE-Kommission und Frankreich klagen gegeneinander.
Im Rindfleisch-Streit zwischen der EU und Frankreich muss er EU-Gerichtshof entscheiden. Die 1996 als Konsequenz der BSE-Krise von der EU beschlossene Einfuhrsperre für britisches Rindfleisch war Anfang August 1999 durch eine geburtsdatengestützte Ausfuhrregelung abgelöst worden. Diese erlaubt es den britischen Züchtern - allerdings unter strengen gesundheitspolizeilichen Auflagen - die Wiederaufnahme von Rindfleisch-Verkäufen in die übrige EU. Frankreich akzeptierte diesen auf "wissenschaftliche Erkenntnisse" abgestützten Beschluss der EU-Kommission jedoch nicht. Paris hielt auch dann noch am Einfuhrbann fest, als der wissenschaftliche Ausschuss der EU nach eingehender Prüfung der von französischen Wissenschaftern vorgebrachten Bedenken den Kommissionsentscheid vom August einstimmig bestätigt hatte. Die Kommission leitete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die französischen Behörden ein. Frankreich seinerseits klagte seinerseits in Luxemburg gegen die EU-Kommission. Nach Einschätzungen der Franzosen setzte sich die EU-Behörde mit der Aufhebung des Importverbots für britisches Rindfleisch zu Unrecht über ernsthafte wissenschaftliche Zweifel hinweg und verletzte das sonst bei heiklen gesundheitspolitischen Fragen von der Kommission angerufene Vorsorgeprinzip. Vom Verfahren Frankreichs profitiert auch Deutschland: dieser EU-Staat hob das Einfuhrverbot ebenfalls nicht auf. Berlin opponiert aber nicht grundsätzlich, sondern macht bloss periodisch prozessuale Schwierigkeiten wegen der doppelten Zuständigkeit von Bund und Ländern für die Verzögerung der Wiederzulassung verantwortlich. Die EU-Kommission sah deshalb lange davon ab, auch gegen Deutschland rechtlich vorzugehen. NZZ. 5.1.00, S. 17. Im Februar 00 entschloss sich die EU-Kommission doch noch, auch gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anzustrengen. NZZ. 16. 2. 00, S. 21.
Einladungen ans Forum
Das Forum für direkte Demokratie wurde in Hinblick auf die Abstimmung über die bilateralen Verträge etliche Male zu Podiumsgesprächen eingeladen. Der Reigen wurde eröffnet durch eine Veranstaltung der FdP Appenzell Ausserhoden in Rehetobel mit Bundesrat Couchepin. Die Neue Europäische Bewegung lud am 18. März 2000 zu einem Podium im Caison Bern ein. Eingeleitet wurde de Veranstaltung durch eine Rede von Bundesrat Deiss. Weitere Veranstaltungen werden folgen (siehe unsere Home-Page).
Podiumsgespräch Vorwärts-Fest 2000
Ausserhalb der Aktivitäten rund um die Bilateralen fand in Zürich anlässlich des Vorwärts-Festes ein Podiumsgespräch über die EU-Integration statt. Dazu wurden drei skandinavische Gesprächspartner eingeladen (), das Forum für direkte Demokratie sowie die Präsidenten der PdA Schweiz.
Hilfe der Schweiz für Serbien
Während inzwischen fast alle kroatischen und kosovo-albanischen Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren konnten, sitzen laut Angaben des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge noch fast 500 000 Serben aus Kroatien und Bosnien sowie etwa 230 000 vertriebene Serben und Roma aus Kosovo in Serbien und Montenegro fest. Mit fast 750 000 Heimatlosen beherbergt Serbien zusammen mit Bosnien - wo 830 000 Vertriebene und etwa 50 000 Flüchtlinge leben - mehr Flüchtlinge als jedes andere Land in Europa. Wegen der Isolierung der Regierung in Belgrad ist Serbien fast ausschliesslich - die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die in Serbien bilaterale Projekte unterhalten - auf die Unterstützung durch Uno-Orgainsationen und das Internationalen Komitee vom Roten Kreuzes angewiesen. Die Schweiz leitete auch eine Beitrag von etwa sechs Millionen Franken zur Finanzierung der Lebensmittelverteilungen an das Welternährungsprogramm (WFP). Bei der Uno-Organisation werden die Beiträge für Notprogramme wie in Serbien sehr geschätzt, da die Schweiz bei der Zusage von Mitteln schnell reagiert und die Hilfe nicht auf die Unterstützung von Vertriebenen in bestimmten Regionen beschränkt, wie der Direktor des WFP-Büros in Genf, Werner Schleiffer, erklärt. Nach dem Ausbruch des Konfliktes in Kosovo hatten verschieden Geberländer Serbien ausdrücklich ausgeschlossen (NZZ. 11./12. 3.00). Wir fordern der Bundesrat auf, die Beteiligung an solchen und ähnlichen Projekten auszubauen und demgegenüber seine militärischen "Visionen" von bewaffneten Auslandeinsätzen zu vergessen.
Schweden: Abstimmung über Euro
Im Grunde haben die Schweden bereits einmal über den Euro abgestimmt: als sie für den Beitritt zur EU stimmten, hatten sie damit den Euro bereits übernommen. Wegen der mangelnden Popularität der Währungsunion in Schweden und der innersozialdemokratischen Opposition, verzichtete Schwedens Regierung jedoch darauf, der Währungsunion beizutreten. Anfangs März hat nun die sozialdemokratische Partei Schwedens gegen erheblichen Widerstand in den eigenen Reihen entschieden, eine Volksabstimmung über die Einführung des Euro abzuhalten. Das Datum der Abstimmung wurde dabei nicht festgelegt. Beobachter gehen davon aus, dass die Abstimmung vermutlich im Jahr 2002 stattfinden wird. (NZZ. 11./12. 3.00).
Krankenversicherung und Bilaterale
Wer in einem EU-Staat wohnt und in der Schweiz arbeitet, muss künftig einer Krankenkasse in der Schweiz beitreten. Entsprechende Anpassungen der Krankenversicherungsgesetzes an das Abkommen über den freien Personenverkehr wurde Anfangs März 00 in die Vernehmlassung geschickt. Heute ist die Krankenversicherung nur für die in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Mit den bilateralen Verträgen übernimmt die Schweiz die EU-Regelung, wonach eine Person dort krankenversichert sein muss, wo sie arbeitet, auch wenn sie in einem andern Land wohnt (NZZ. 8.3.00, S. 14).
EU-Militärausschuss
Der Militärausschuss für die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU ist Anfangs März 00 zum ersten Mal zu einer konstituierenden Sitzung in Brüssel zusammengekommen. Das neue Gremium, das aus Vertretern der nationalen Generalstäbe gebildet wird, soll die politisch Verantwortlichen in der EU in militärischen Fragen, besonders hinsichtlich Kriseneinsätzen beraten (NZZ. 8.3.00, S. 5).
Volvo und die Demokratie
Die EU-Kommission wird vermutlich die Fusion von Volvo mit der ebenfalls schwedischen Scania verbieten, da das neue Unternehmen auf dem heimischen Markt eine zu starke Stellung einnähme. Volvo kritisiert die Absichten der EU-Kommission. Im Falle des Joint venture von Renault und der Fiat-Tochter Iveco oder beim Kauf von Kässbohrer durch Mercedes-Benz hätte die EU-Kommission argumentiert, diese seien zulässig, da die ganze EU als relevanter Markt zu betrachten sei. Dominante Positionen auf einzelnen Märkten würden nicht unter die Wettbewerbsregelungen der EU fallen, wenn die Konkurrenz in dieser gewährleistet bleibe. Mit dem Entscheid gegen Volvo würde, laut dem Volvo-Konzernchef Johannsson das Wettbewerbsrecht der EU auf eine Art verschärft, das durch keinerlei demokratisch gefällt Entscheide legitimiert sei (NZZ. 9.3.00, S. 27). Anlässlich des EU-Beitritts Schwedens hatte Volvo demgegenüber keine demokratiepolitische Skrupel. Sobald es den eigenen Interessen entspricht, werden sogar die Chefs von Multis zu Demokraten - wenigstens für ein Weilchen.
EU-Bericht über Menschenrechte in der EU
Die Menschenrechtslage ist nach einem Bericht des EU-Parlamentes über die Menschenrechte in allen Unionsstaaten nahezu tadellos. Kritisiert werden, dass 12 Mitglied-Staaten der Union die Charta für Regional- und Minderheitensprachen nicht unterzeichnet haben. Zudem werden Homosexuelle in gesetzlichen Regelungen diskriminiert (in Österreich und Grossbritannien). Der französischen Polizei wird brutales Vorgehen vorgeworfen. In Italien sind die Zeiten in Untersuchungshaft zu lang. Griechenland wird wegen Strafen für Kriegsdienstverweigerer kritisiert. Irland hat die Uno-Konvention gegen Folter nicht unterzeichnet (NZZ. 10.3.00, S. 2).
Volksbegehren der Demokratie-Initiative 2000 in Österreich
In Österreich wird ein Volksbegehren für mehr direkte Demokratie gestartet. Die jetzige Regierung will zwar (aus was für Gründen auch immer), direkte Demokratie in Österreich ausbauen. Dabei sollen jedoch hohe Hürden eingebaut werden. Zusätzlich meinen die Initianten: "Im übrigen sind wir der Ansicht, dass dieses längst fällige Projekt so zentral mit der Frage der politischen Souveränität der Gesellschaft zusammenhängt, dass wir es in der Tat nicht der »indirekten Demokratie«, also der Volksvertretung überlassen sollten zu entscheiden, wie das Volk selbst künftig sein Selbstbestimmungsrecht direktdemokratisch ausüben will. Deshalb hat sich die überparteiliche »Demokratie-Initiative 2000« zum Ziel gesetzt, eine Volksabstimmung über ein Verfassungsgesetz zu ermöglichen, das den Weg der Volksgesetzgebung zu bürgerfreundlichen und in sich demokratischen Bedingungen sicherstellen würde und unser Land auf diesem Gebiet neben der Schweiz in die führende Position in Europa brächte" (aus einem e-mail der Demokratie-Iniatiative 2000).
EU - Demokratie
Die euronationalen Parteien, die im EU-Parlament vertreten sind, schlagen vor, dass von der EU nur Parteien als solche subventioniert und anerkannt werden, die eine klar euronationale Gesinnung aufweisen (europäische Volkspartei, Sozialisten, Grüne). Insbesondere sollen nur Parteien anerkannt werden, welche die zentralistischen Prinzipien der gegenwärtigen Verträge akzeptieren. Sie müssen zudem bereit sein, ein Programm für die Entwicklung der Union und deren Politik aufzustellen. Finanziell ausgetrocknet werden sollen demgegenüber Parteien, die keine zusätzliche Integration wollen oder welche die Existenz der EU selber in Frage stellen. "Anerkannte" Parteien allein sollen im übrigen Zugang zu "Sponsorbeiträgen" haben. Die Anerkennung als "europäische" Partei würde durch ein "unabhängiges Komitee" gewährt. Durch die EU subventionierte Parteien müssten zudem ein "europäisches" Programm akzeptieren, dass die "nationalen" Parteien bindet. Eine "europäische" Partei kann nur als solche anerkannt werden, wenn sie wenigstens aus einem Drittel der Mitgliedstaaten EU-Parlamentarier aufweist.
Der Vorschlag ist deutliche gegen kleinere Parteien gerichtet, die nur in einzelnen Mitgliedstaaten verankert sind. Genau die Parteien, die nicht von einer grossen kontinentalen Vernetzung profitieren, sollen zusätzlich marginalisiert werden. Die Promotoren der monopolisierten EU-Partei-Subventionierung rechtfertigten in ihrem Brief an den Kommissionspräsidenten Romano Prodi, dass ihr Vorschlag "die EU Institutionen und die EU-Politik den Bürgerinnen und Bürgern näher bringen werde" (Helle Hagenau, TEAM, März 2000)
Österreichischer Europatriotismus
"Les Autrichiens sont des patriotes européens qui ont besoin de l'Union européenne. Et l'Union a besoin de l'Autriche". (Benita Ferrero-Waldner, ministre autrichienne de l'étranger, Le Temps 15 février 2000)
Jean-Clauce Juncker zur Entscheidungskultur in den EU-Regierungskonferenzen
Jean-Claude Juncker: "Wir beschliessen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." Der Spiegel, 52/1999, S. 136
Jean-Claude Juncker: "Halten die Leute 2002 erst einmal die Banknoten und Münzen des Euro in den Händen, dann bildet sich bald ein neues Wir-Gefühl: wir Europäer" Der Spiegel, 52/1999, S. 136
EU-Parlament - weiterhin illegale Parteienfinanzierung
Das EU-Parlament zögert, die als illegal kritisierte Parteienfinanzierung fürs eigene Parlament zu verbieten. Seit Jahren werden Millionen aus den Budgets der Fraktionen an die Parteien der Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen weitergegeben, obwohl sie ausschliesslich für parlamentarische Zwecke verwendet werden dürften. Der CDU-EU-Abgeordnete Reimer Böge machte Ende 1999 im Haushaltsausschuss des EU-Parlamentes eine Vorstoss, im Etat 2000 einen Betrag von 18 Millionen Euro zu Förderung der Parteien festzuschreiben und damit die Umwegfinanzierung überflüssig zu machen. Der Vorstoss wurde abgelehnt. Vornehmlich die Sozialdemokraten drängten auf Aufschub. Die EU-Kommission solle erst mal einen Vorschlag für ein Parteien-Statut machen. Ein solches müsste vom Rat der EU verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten der EU haben allerdings an einer Neuregelung wenig Interesse. Der Spiegel 49/1999, S. 17.
Norwegen - wegen EWR Grossteil der Gesetze an EU-Recht angepasst
"Ansonsten gleicht Norwegen heute einem EU-Mitglied, trotz zweifachem Volksnein zum EU-Beitritt 1972 und 1994. Der Grund ist das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das Oslo seit 1992 mit Brüssel wirtschaftlich verbindet. Wegen des EWR hat es einen grossen Teil seiner Gesetze an EU-Recht anpassen müssen. Daran änderte sich auch nichts nach dem Machtwechsel von 1997. Mit Kjell Mange Bondevik ist seither ein EU-Gegner Regierungschef." Berner Bund, Thomas Hug, 6. 1. 00, S. 5.
Virtuelle statt reeller Politik
Die Verkehrshalbierungsinitiative fiel gehörig auf die Nase. Nicht dass etwas gegen die Inhalte der Initiative einzuwenden wäre - aber es stand wohl schon vor Jahren fest, dass sie abgelehnt würde - wenn auch nicht so massiv. Es stellt sich die Frage, was solche Initiativen genau sollen. Hat sich das umweltpolitische Klima in der Schweiz ein wenig zum Positiven gewendet? Hat eine Sensibilisierung stattgefunden? Die Fragen können wohl verneint werden. Die Initiative hat weder realpolitisch noch politkultur-politisch viel gebracht. Sie wurde von den Sozialdemokraten und den Grünen unterstützt. Eine Unterstützung kostete ihnen ebenso wenig, wie sie der Umwelt brachte. Bei den Bilateralen Verträgen, die man mit Aussicht auf Erfolg bekämpfen könnte, interessieren sich diese Parteien nicht für deren massiven Auswirkungen auf die Umwelt. Man kann es drehen und wenden wie man will: die Sozialdemokratie und die Grünen unterstützen Umweltanliegen, wenn sie voraussichtlich keinen Erfolg haben und sabotieren sie dort, wo reale Chancen für deren Verteidigung bestünden. Man zieht virtuelle Politik der reellen vor. Diese Tendenz können wir in Bezug auf die EU-Politik dieser Parteien allgemein feststellen: Man träumt (angeblich) von einem demokratischen Europa und opfert dafür die realexistierende direkte Demokratie. Man träumt (angeblich) von einem sozialen Europa, und unterstützt das Europa der Konzerne, des Sozialabbaus, der Arbeitslosigkeit und der verschärften Konkurrenz. Man träumt (angeblich) von einem umweltschonenden Europa und unterstützt schmutziges Wachstum und den Transportwahnsinn. p.r.
Europarat fordert Nord-Süd-Kooperaton
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat an ihrer Session Ende Januar in Strassburg in einem Bericht die Mitgliedstaaten davor gewarnt, die "illegale" Einwanderung und damit verbundene Leid der betroffenen Menschen weiter zu verdrängen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers und darüber hinaus im Nord-Süd-Dialog könne "eine Milderung der Situation" erreicht werden. Der Europarat warnt davor, die Entwicklung in erster Linie mit repressiven Massnahmen und Polizeiarbeit stoppen zu wollen. NZZ. 29/30. 1. 00, S. 5
Europarat gegen Asylrechtsabbau
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich in Strassburg besorgt darüber geäussert, dass das Asylrecht in Europa immer stärker von einem Klima der Feindseligkeit gegenüber Flüchtlingen und Asylsuchenden untergraben wird. Immer mehr Regierungen hätten ihre Asylpraxis durch eine restriktive Auslegung des internationalen Rechts und die Neudefinition des Flüchtlingsbegriffs drastisch eingeschränkt. Verstärkt werde die Tendenz durch Bemühungen der EU, ihre Asylpolitik zu harmonisieren. Im Vordergrund stehe dabei die Weigerung, Personen ohne gültige Papiere einreisen zu lassen, dies ungeachtet der Tatsache, dass die in ihren Heimatstaaten Verfolgten oft keine Ausweispapiere haben können, weil ihnen diese entzogen wurden. Der Europarat will auf die EU einwirken, ihre Strategie aufzugeben, die eigene Verantwortung gegenüber Schutzbedürftigen zu lasten von nicht der EU angehörigen Europaratsstaaten zu verringern. Der Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte müsse zur letzen Instanz beim Asylschutz erhoben werden. NZZ. 27.1.00, S. 9
Bilanz des Referendums
- Das Forum für Direkte Demokratie konnte 2500 beglaubigte Unterschriften sammeln. Wir möchten allen Sammlerinnen und Sammlern, die in den kalten Wintermonaten auf der Strasse Diskussionen führten, herzlich für Ihren Einsatz danken. Insbesondere die Humanistische Partei leistete einen entscheidenden Beitrag. 2500 Unterschriften sind vielleicht nicht besonders viel - angesichts unserer Kräfte aber zufriedenstellend. Der Vorstand war nach den eingehenden Analysen im Europa-Magazin zwar zum Schluss gekommen, dass die Bilateralen abzulehnen sind. An ein Referendum dachten wir nicht. Es waren Mitglieder an der GV, die sich kräftig für ein Referendum ins Zeug legten und die forderten, das mitte-links Referendum solle unter der Leitung des Forums laufen. Leider hielten sich in der Folge nicht alle, die sich an der GV fürs Referendum aussprachen, an die Abmachungen, was zu Alleingängen anderer Gruppierungen führte. Sonst wären es mehr Unterschriften geworden.
- Finanziell war das Referendum fürs Forum eine Belastung. Überschlagsmässig kostete uns die Angelegenheit über 15'000 Franken, wobei an Spenden ca. 7'000 hereinkamen. Den Spendern möchten wir herzlich danken. Spenden für den Abstimmungskampf wären willkommen.
- Für den Bekanntheitsgrad des Forums war die Lancierung des Referendums eine gute Sache. Wir wurden mehrmals in auflagenkräftigen Zeitungen erwähnt (Sonntagsblick, NZZ, Weltwoche, Tagesanzeiger, Berner Bund, Courrier, Tribune de Genève, etc.). Die Berichterstattung in der Weltwoche und im Tagesanzeiger war zwar unsachlich und deshalb unprofessionnell. In den anderen Zeitungen kam sie aber dem Informationsauftrag, den Zeitungen erfüllen sollten, durchaus nach. Es gibt ein paar Journalisten mehr, die wissen, dass es das Forum gibt. Zudem wurde das Forum für etliche Podiumsgespräche eingeladen. Der Reigen wurde eröffnet durch eine Veranstaltung der FdP Appenzell Ausserrhoden in Rehetobel mit Bundesrat Couchepin. Die Neue Europäische Bewegung lud am 18. März 2000 zu einem Podium im Casino Bern ein. Eingeleitet wurde die Veranstaltung durch eine Rede von Bundesrat Deiss. Weitere Veranstaltungen werden folgen (siehe auf unserer Home-Page). Angesichts dieses "Werbeerfolges", der sich allerdings noch nicht in steigenden Abo- und Mitgliederzahlen auswirkte, ist das ins Referendum investierte Geld gut angelegt. Und wir dürfen im Abstimmungsbüchlein unsere Internet-Adresse publizieren.
- Das Forum für direkte Demokratie gründet ein mitte-links Referendumskomitee gegen die Bilateralen und wird eine Pressekonferenz durchführen.
Eurokorps übernimmt Führung der Kfor-Truppe
Das Eurokorps wird vom April 00 an die Führung der Kosovo-Friedenstruppe (Kfor) übernehmen. Das beschloss der Nato-Rat Ende Januar in Brüssel, wie ein Sprecher der Allianz bestätigte. der Auftrag werde für etwa ein halbes Jahr erteilt. Die Übertragung der Führung über die gegenwärtig aus 45 000 Mann bestehende Kfor ist nach Einschätzung aus Nato-Kreisen ein Zeichen für die zunehmende Bereitschaft der "Europäer", bei Missionen in Europa gemeinsam aktiv zu werden. Dem Eurokorps sind 55000 Soldaten aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien und Luxemburg unterstellt. NZZ. 29./30. Januar 00, S. 2
EU-Waffenembargo gegen Indonesien aufgehoben
Auf dem Höhepunkt der Krise in Osttimor hatten die EU-Aussenminister ein Waffenembargo gegen Indonesien verhängt. Im Januar lief das Embargo aus. Indonesien habe unter seinem neuen Präsidenten Abdurrahman Wahid nicht nur der Entsendung einer internationalen Friedenstruppe nach Osttimor zugestimmt sondern auch eine Volksbefragung zugelassen und das Unabhängigkeitsvotum der Osttimoresen mit allen Konsequenzen akzeptiert. Damit seien die Gründe für die im September beschlossen Sanktion hinfällig geworden. Der Verzicht auf eine Verlängerung des Embargos stösst allerdings auch auf Kritik, da es in Indonesien weitere offene Krisenherde gibt (Aceh, Molukken). Die EU riskiert entsprechend, durch Waffenlieferungen den Kampf der Regierung gegen die einheimische Bevölkerung zu unterstützen. NZZ. 18.1.00, S. 6
Steuerpaket gescheitert
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am Gipfel in Helsinki geeinigt, die Bemühungen um ihr umstrittenes Steuerpaket fortzusetzen. Dies um das Scheitern der Runde zu verdecken. Materiell ist das Paket gescheitert. Wirksame Massnahmen gegen die Steuerflucht innerhalb der EU wird es vorderhand nicht geben. Grossbritannien wehrt sich im Bereich der Kapitalerträge gegen jegliche Lösung, die im Urteil der Regierung Blair den Eurobondmarkt in der Londoner City gefährden könnte. Kompromisse kamen nicht zustande und zwar sowohl zur Variante Quellensteuer auf Zinserträgen als auch zur Möglichkeit der Information an den jeweiligen EU-Staat, wo der private Investor seinen Wohnsitz hat. NZZ. 11/12. 12. 99, S. 23.
EU-Energie-Steuer
Die Energie-Steuer-Reform der EU kommt nicht voran. Nach ergebnislosen Diskussionen über eine EU-weite C02/Energie-Steuer seit 1992 hatte die EU-Kommission 1997 einen neuen Richtlinienvorschlag (den "Monti-Vorschlag") vorgelegt, der eine Erweiterung schon bestehender, gültiger Minimumssteuersätze für Mineralöle aller Energiequellen - mit Ausnahme erneuerbarer - beinhaltet und eine Erhöhung aller minimalen Energiesteuersätze in drei Schritten (ursprünglich 1998/2000/20002) vorsieht. Bisher ist der Vorschlag gescheitert, wenngleich mehrere Präsidentschaften versuchten, eine Einigung im Ministerrat zu erzielen. DNR-EU-Rundschreiben, 12/99.
EU-Haushalt 2000
Das EU-Parlament hatte im Dezember den Haushaltentwurf 2000 in zweiter Lesung verabschiedet. In seiner endgültigen Form enthält der Haushalt laut Informationen aus Rat, Kommission und Parlament Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 93,28 Mrd. Euro, was gegenüber 1999 einer nominalen Senkung um 3.7% entspricht. Die Zahlungsermächtigungen, welche die tatsächlich möglichen Ausgaben angeben, belaufen sich auf 89.34 Mrd. Euro oder 1.11% des erwarteten Bruttoinlandproduktes. Im Vergleich zu 1999 kommt dies einer Erhöhung um rund 4.5% gleich. Die Zunahme ist zum einen auf die Erhöhung der Hilfen an die EU-Beitrittskandidaten von 1.3 Mrd. auf 3.1 Mrd. Euro zurückzuführen. Zum anderen geht es um gesprochene, aber noch nicht ausbezahle Strukturhilfen. Die wichtigsten Ausgabenposten sind wie immer die Landwirtschaft (40 Mrd. Euro ) und die Strukturpolitik mit 32.7 Mrd. Euro. NZZ. 17. 12. 99, S. 23.
Ecuador kann EU mit Sanktionen belegen
Die WTO räumt Ecuador das Recht zu Sanktionen gegen die EU in einem Volumen von bis zu 201.6 Mio.$ jährlich ein. Grund für die Sanktionen ist die Bananenimport-Politik der EU, die ehemalige Kolonien in der Karibik und Afrika begünstigt. Die Sanktionen können der EU im Warensektor, bei Dienstleistungen und bei geistigen Eigentumsrechten auferlegt werden. NZZ. 18./19. März 00, S. 21
Wüstenbildung
Die Verödung und Versteppung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in den trockenen und halbtrockenen Gebieten des Globus nimmt zu. Insgesamt sind ca. 30% aller Landflächen betroffen, in denen gut eine Milliarde Menschen leben. Jährlich gehen bis zu 10 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Bodenverschlechterung verloren. Die durch die Wüstenbildung verursachten Verluste werden laut UN-Umweltberhörde (UNEP) auf 42 Milliarden US Dollar pro Jahr geschätzt.
Binnenmarkt-Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission hat Anfangs Januar in rund 20 Entscheiden gegen eine ganze Reihe von Staate Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstössen gegen die Binnenmarktregeln eingeleitet oder in bereits laufenden, derartige Verfahren den nächsten Schritt ergriffen. Österreich hat ein mit Gründen versehene Stellungnahme erhalten, die Paralleleinfuhren von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Verwaltungsvorschriften für Verkehrschilder betreffen. Stellungnahmen erhalten Italien wegen der Behinderung des Handels mit unverarbeitetem Gold und Frankreich im Zusammenhang mit dem Parallelimport von Medikamenten. Weiter Fälle richten sich gegen Spanien, Portugal, Frankreich, die Niederlande und Irland, weil diese Staaten die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Ausbildungen von Ärzten, Krankenschwestern, Zahnärzten oder Spitalverwaltern nicht ausreichend respektieren. Fünf Staaten werden wegen der ungenügenden Umsetzung der Datenschutzrichtlinie verklagt. NZZ. 12.1.00, S.21.
Spanisches Beschäftigungswunder
Spanien leidet nach wie vor an der höchsten Arbeitslosigkeit in der EU. Von 1996 bis 1999 ist die Arbeitslosigkeit allerdings von 22% auf 15% (2.5 Mio. Arbeitslose) gesunken. Die Senkung der Arbeitslosigkeit gelang auf Grund eines Wachstums von 3% pro Jahr (in den letzten drei Jahren), geringerem Bevölkerungswachstum, vorzeitigen Pensionierungen und einer 1999 geänderten statistischen Erhebungsmethode. Wer das 52. Altersjahr erreicht, wird in Grosskonzernen in der Regel frühpensioniert. Das Unternehmen profitiert wegen tieferen Lohnzahlungen an Junge, der Staat und die Sozialversicherung bezahlen demgegenüber die Zeche. Nur noch ein Fünftel der 65jährigen arbeiten zum Zeitpunkt der Pensionierung aktiv. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 44% für die 16- bis 19jährigen und mit 32% für die 20- bis 25jährigen extrem hoch. Die Firmen wollen zwar junge, billigere Arbeitskräfte, verlangen aber schon berufliche Erfahrung, die sie ihnen mangels eines Lehrlingssystems selbst nicht zu geben bereit sind. Die Schulabgänger suchen deshalb oft während Jahren Praktikumsstellen. Begüterte Eltern bezahlen dafür den Arbeitgeber. Seit Mitte der achtziger Jahre wurde der Zugang der Frauen zur Berufsarbeit gefördert. Dabei haben die spanischen Frauen eine Doppelrolle (berufstätige Hausfrau) akzeptieren müssen. Es fehlt an Kinderhütediensten und Schulkantinen. Die Arbeitslosigkeit ist unter Frauen mit 23% mehr als doppelt so hoch wie unter Männern. Eine Drittel aller Arbeitsverträge sind auf wenige Wochen befristet, obwohl von Gesetzes wegen der unbefristete Vertrag der Normalfall sein sollte (in der Schweiz besitzen 96% aller Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag). 90% aller neuen Verträge von 1998 waren in Spanien befristet, um den spanischen Kündigungsschutz zu umgehen. Die nur kleine Arbeitslosenunterstützung wird während maximal zweier Jahre bezahlt und nach Angaben der Gewerkschaften soll sie etwas weniger als der Hälfte aller Arbeitslosen zugute kommen. Die Schattenwirtschaft, nach Schätzungen der EU werden in ihr zwischen 10% und 23% des Bruttosozialprodukts erwirtschaftet (in Deutschland 4 bis 14%). Der spanische Durchschnittslohn liegt bei 2200 Franken (gesetzlicher Mindestlohn 690 Franken). NZZ. 12.1.00, S. 69.
Rückständige EU-Regionen
In den zehn ärmsten Regionen der EU ist innerhalb von zehn Jahren das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf der Bevölkerung von 41% des EU-Durchschnitts auf 50% gewachsen. In den vier durch den Kohäsionsfonds unterstützten Ländern Irland, Portugal, Spanien und Griechenland stieg das BIP pro Kopf der Bevölkerung von 65% auf 76.5% an. Zu diesen Ergebnissen kommt der sechste periodische Bericht der EU-Kommission für den Zeitraum von 1986 bis 1996. Die EU-Hilfe für die betroffenen Länder beträgt 3.2% des BIP für Portugal, 2.1% für Griechenland, und 1.1% für Spanien und Irland. Die Annäherung der durchschnittlichen Lebensverhältnisse hat sich allerdings auf den Arbeitsmärkten nicht ausgewirkt. Die Unterschiede im Beschäftigungssektor haben sich sogar verschärft: trotz konjunkturellem Aufschwung seit 1994 ist die Arbeitslosenquote in den 25 schwächsten Regionen um vier Punkte auf 24% gestiegen, während sie in den 25 stärksten Regionen bei nur 3.6% liegt. NZZ, 20.1.00, S. 19
Militärgesetz
Das Forum für direkte Demokratie wendet sich gegen die militärische Integration der Schweiz in die "Solidarität" der reichen Industrieländer. Entsprechend muss ersten Schritte in dieser Richtung mit Entschiedenheit entgegengetreten werden. Wir sind der Ansicht, dass die Schweiz eine aktive, zivile Friedens- und Entwicklungspolitik zu betreiben hat. Bewaffnete Auslandeinsätze gehören nicht dazu. Bei ihnen geht es einerseits darum, der Schweizer Armee neue Aufgaben zuzuschanzen (statt sie der Situation entsprechend zu redimensionieren) und andererseits die Schweiz sicherheitspolitisch an die Nato heranzuführen. Was uns hier (wieder mal in frecher Verdrehung von Wortinhalten) als Öffnung verkauft werden soll, muss in aller Schärfe zurückgewiesen werden. Das Forum wird nach entsprechender interner Konsensfindung jedes Referendum gegen das Miltiärgesetz unterstützen.
Dänische Volksabstimmung über Euro-Beitritt
Dänemarks Bevölkerung soll am 28. September 00 in einer Volksabstimmung über den Beitritt des Landes zum Euro entscheiden. Der sozialdemokratische Ministerpräsident Rasmussen sagte: "In der Regierung gibt es nicht den geringsten Zweifel, dass die Einführung des Euro das Beste für Dänemark ist". Das gelte vor allem für den Einfluss des Landes auf die Entwicklung in Europa und die Dauerhaftigkeit einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung im eigenen Land (NZZ. 10.3.00, S. 23).
Arbeitslosigkeit in der EU
Die Arbeitslosigkeit in der EU beträgt weiterhin 10% (15. Mio. Erwerbslose) (NZZ. 11./12. März 2000, S. 23). Der wortreiche EU-Sondergipfel von 1997 in Luxemburg (und schon drei Jahre zuvor in Essen) zum Thema Arbeitslosigkeit haben entsprechend nichts gebracht: es ging darum, die Gemüter zu beschwichtigen und so zu tun, als wolle man Probleme lösen - fruchloser Aktivismus, wie wir ihn von der Umweltproblematik her auch kennen. Die EU weiss, dass sie ohne den aberwitzigen Glauben der Umwelt- und Sozialbewegungen in das angebliche Problemlösungspotential der EU ein massives Legitimationsproblem hätte. Entsprechend wird denn auch in Geschäftigkeit investiert, um bei diesem Zielpublikum den Eindruck von Fortschritt zu erwecken. Faktisch passiert dann nichts, geht es der EU ja darum, die Interessen der Multis durchzusetzen. Auch dieses Jahr wird eine weiterer wortreicher Beschäftigungsgipfel unter portugiesischer EU-Präsidentschaft in Lissabon abgehalten (Ende März 2000).
Nato - Film zu rasch abgespielt
Die Nato hat bestätigt, dass zwei im Kosovo-Krieg gezeigte Videofilme den fatalen Angriff auf einen Personenzug falsch wiedergaben. Die Filme seien dreimal so schnell abgespielt worden als sie sollten, sagte ein Sprecher der Nato anfangs Januar 00. Er bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau". Darin heisst es, die Nato habe mit den Filmen untermauern wollen, dass der Zug überraschend schnell auf der Brücke erschienen sei und der Angriff daher nicht mehr habe abgebrochen werden können. Der Sprecher erklärte den Vorfall mit einem "technischen Problem" bei der Überspielung des Bandes von einem System auf ein anderes. "Es war nicht die Absicht der Nato, jemanden zu täuschen". Beim Angriff vom 12. April 99 waren mindestens 14 Personen getötet worden. NZZ, 7. 1. 00, S. 7
Klartext
Nachdem der EWR wohl endgültig aus den Traktanden gefallen ist, wird auch vermehrt Klartexte bezüglich dieses Kolonialvertrages geredet. Ein schönes Beispiel dafür aus der NZZ: "Mit Ausnahme der Schweiz haben alle EFTA-Staaten über den Vertrag zur Gründung des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) am EU-Binnenmarkt angedockt. Dies ist mehr als eine Anlehnung an die EU, denn die Regeln des Binnenmarktes werden ausschliesslich von Brüssel diktiert" rg. NZZ. 8./9. 1. 00, S. 21.
Skepsis gegenüber EU-Menschenrechts-Charta
Der Präsident des Gerichtshofes für Menschenrechte Luzius Wildhaber äusserte Skepsis gegenüber einer EU-Charta der Menschenrechte. Ein konkurrierendes System, in dem sich die EU-Bürgerinnen und Bürger teilweise entweder an den EU-Gerichtshof in Luxemburg oder an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wenden könnten, wäre unglücklich. Überschneidungen und Unklarheiten, welche die nun geltenden Menschenrechtsstandards seien, wären die Folge, so dass dem europäischen Menschenrechtsschutz insgesamt nicht gedient wäre. Nach Ansicht von Wildhaber wäre es wünschenswerter, dass die EU dem bewährten System der Strassburger Konvention beitritt. Dieses könne den Grundstock der europäischen Rechtssprechung zum Schutz der Menschenrechte bilden. NZZ. 22.1.00, S. 14
Maschinenindustrie - Aufschwung
Im 4. Quartal 1999 schwingt die Maschinen- Elektro- und Metallindustrie auf: Im Vergleich zur Vorjahresperiode verzeichnete die Branche 12.3% mehr Aufträge. Die Exporte der MEM-Industrie konnten 1999 leicht um 3.2% auf knapp über 52 Mrd. CHF gesteigert werden. Der EU-Markt wuchs dabei nur um 1.7%. Gute Exportaussichten, ein günstiges Wechselkursumfeld und eine robuste Binnenkonjunktur lassen für das laufende Jahr auf ein kräftiges Wachstum bei den Auftragseingängen schliessen. Vor alle die Aufträge aus dem Inland zogen im letzten Quartal deutlich an (+ 28%), während die Bestellungen aus dem Ausland mit 7.5% etwas schwächer ausfielen (bei diesen Prozentzahlen muss beachtet werden, dass der Binnensektor gegenüber dem Aussenhandelssektor schwächer ist und somit gleiche Aufträge sich prozentual stärker in der Binnennachfrage ausdrücken). MEM-Medienmitteilung, 28.2.00.
Trendwende dringend
Die Umweltsituation in der EU lässt auch nach 25 Jahren EU-Umweltpolitik keine deutliche Besserung erkennen. Zwar sind in einzelnen Bereichen (so beim Zustand der Flüsse und der Säurebelastung) messbare Erfolge zu verzeichnen, doch auf anderen Gebieten (etwa bei der Abfallentsorgung) hat sich die Lage noch verschlimmert. Ohne zusätzliche Massnahmen wirken sich eine ganze Reihe von Faktoren - der Verkehr die Industrieproduktion, die Freizeitaktivitäten und das Individualverhalten - weiterhin sehr negativ auf die Umwelt aus. Euro-op, 3. 1999.
Konsumentenorganisationen in schwieriger Lage
Die Konsumenten in der Schweiz geben jährlich 230 Milliarden Franken aus, was mehr als 60% der Inlandnachfrage entspricht und damit entscheidend wichtiger für die Wirtschaft des Landes ist, als etwa Bau- und Ausrüstungsinvestitionen. Als grosse Gruppe sind die Konsumenten jedoch im Gegensatz zur relativ kleinen Gruppe der Bauunternehmungen etwa schwach organisiert. Mit einigen Subventionsfranken kämpfen die vier schweizerischen Konsumentenorganisationen um ihr Überleben. NZZ. 10.4.00, S. 11. Es handelt sich um einen Beleg für den spieltheoretisch seit langem bekannten Umstand, dass sich grosse Gruppen schlechter organisieren lassen als kleine, dies um so mehr, wenn der eigene Einsatz für die Gruppeninteressen mehr kostet (an Zeit, Energie, Motivation und Gelt) als einem dieser persönlich einbringen kann. Mit der Grösse politischer Gebilde und der damit anwachsenden Grösse der Gruppen werden diese Probleme zugunsten finanzkräftiger Kleingruppen (Multis, Industrieverbände, etc.) verschärft (Anstieg der Organisationskosten mit sinkender Erfolgswahrscheinlichkeit).
Euronationale unter einem Dach
Die Neue Europäische Bewegung Schweiz (NEBS) und "Geboren 1848" haben sich anlässlich ihrer Generalversammlungen vom 18. März 2000 zusammengeschlossen. Die Gruppierung heisst nach dem Zusammenschluss weiterhin NEBS. Nach eigenen Angaben umfasst die NEBS 7000 Mitglieder. Präsidiert wird die NEBS auch in Zukunft von Natioalrat Marc F. Suter (FDP). Mitglieder von "Geboren 1848" David de Pury, Fulvio Pelli (FDP) und Verleger Michael Ringier nehmen im Rat, dem politisch-strategischen Germium der NEBS, Einsitz. Die 54 prominenten Erstunterzeichnenden des Manifestes "Geboren 1848" bilden in Zukunft den "Beirat Geboren 1848" der NEBS. Courage, 13.4.00 S. 3
NEBS-Mann an der Spitze der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände
Der 28-jährige Lausanner Stéphane Montangero, Präsident der Waadtländer Sektion der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (NEBS) sowie Mitglied ihrer Jugendkommission ist von der Delegiertenversammlung zum Präsidenten der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) gewählt worden. Er ist damit der erste Vertreter der Euronationalen in diesem Amt. Courage, 13.4.00
Wie die Euronationalen versuchen, die Demokratie auszuhebeln
Die euronationalen Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats haben wieder mal gezeigt, was sie von Demokratie halten. Der Rückzug der Initiative mit dem unlauteren Titel "Ja zu Europa" sollte mit einem "Gegenvorschlag" erreicht werden, der die Ziele der Initiative festschrieb (Beitrittsgesuch vor 2003!). Dieser Beschluss sollte gleichzeitig dem Referendum entzogen werden. Die Aktion ist Ständerat sei Dank gründlich in die Hosen gegangen. Was zeigt, dass man manchmal auf eigentlich nicht besonders beliebte Institutionen angewiesen ist.
Erstmals Verurteilung einer Grossmacht
Die Uno-Menschrechtskommission rügt Moskau wegen dem Vorgehen der russischen Armee in Tschetschenien. Mit 25 gegen 7 Stimmen bei 19 Enthaltungen wurde eine Resolution verabschiedet, welche die durch die Angehörigen der russischen Sicherheitskräfte in Tschetschenien begangenen Menschenrechtsverletzungen kritisiert und eine umfassende Aufklärung der Übergriffe durch eine unabhängige Kommission fordert. Bisher war es noch nie vorgekommen, dass die Uno-Kommission ein permanentes Mitglied des Sicherheitsrates in einer Resolution kritisierte. Die EU, welche die Resolution einbrachte, hatte eigentlich nicht auf die Verabschiedung der Resolution gesetzt, sondern diese lediglich als taktisches Mittel einsetzen wollen. Als die Verhandlungen über den Inhalt der Erklärung aber definitiv scheiterten, konnte die EU den Text jedoch nicht mehr zurückziehen, ohne einen Gesichtsverlust zu riskieren. Russland reagierte auf die Verabschiedung der Resolution äusserst verärgert. NZZ. 27.4.00 S. 3
WTO-Abkommen China - EU
China und die EU haben ein bilaterales Abkommen über den chinesischen Beitritt zur WTO unterzeichnet. Nachdem China bereits im November eine ähnliche Übereinkunft mit den USA erzielt hatte, war die EU der letzte grosse Handelspartner, mit dem bilaterale Verhandlungen geführt werden mussten. Das Abkommen mit den USA hatte bereits rund 80% der EU-Anliegen abgedeckt. Die Verhandlungen mit der EU konzentrierten sich auf die seit Anfang Jahr in mehreren zähen Runden geführten Gespräch verbleibenden 20% der EU-Forderungen. Die EU konnte sich nicht mit ihrer Forderung, Mehrheitsbeteiligungen für ausländische Mobilfunk- und Versicherungsgesellschaften zu erlauben, durchsetzen. NZZ. 20./21. 5.00 S. 21
Transparenz und EU-Kommission
Kritik an der intransparenten EU-Verwaltung ist ein Dauerbrenner. Alle paar Jahre wird auf der EU-Ebene mit Paukenschlägen eine neue Richtlinie oder eine Vertragsänderung durchgesetzt, die alles beim Alten lässt, jedoch den Anschein erweckt, alles würde sich jetzt zum besseren Wenden und den unabwendbaren Weg der "Demokratisierung" der EU gehen. Der letzte diesbezügliche Paukenschlag war eine entsprechende Vertragsklausel im Amsterdamer Vertrag. Art. 255 dieses Vertrages legt fest, dass das Recht jedes Bürgers und jeder natürliche und juristischen Person innerhalb der EU den Zugang zu Informationen der EU-Kommission, des Rates und des EU-Parlamentes zu ermöglichen hat. Art. 255 legt auch fest, dass die Kriterien und Beschränkungen des Zugangs zu Konsumenten bis zum Mai 2001 festgelegt werden sollen. Die EU-Kommission hat nun einen Verordnungsentwurf verabschiedet, der Transparenz verhindern soll. Er enthält weitgehende Ausnahmeregelungen und Beschränkungen und wird damit die EU-Institutionen faktisch gegenüber dem Auge der Öffentlichkeit unzugänglich erhalten. Der Verordnungsentwurf fällt hinter Bestimmungen zurück, die in den Mitgliedstaaten schon "gute Praxis" ausmachen und die in internationalen Konventionen (Arhus-Konvention) niedergelegt sind. Die besseren Informationsbestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit in vielen EU-Mitgliedstaaten würden durch die EU-Verordnung in ihrem Bestand bedroht. DNR-EU-Rundschreiben, 3/2000, S. 8
Seattle - Scheinsieg
Mit der Einstellung der Gespräche in Seattle, die zu einer neuen WTO-Verhandlungsrunde der Handlesliberalisieurng führen sollten, ist die regellose Handelsliberaisierung keineswegs in Schranken gewiesen. Die Krawalle von Seattle haben nicht die Ziele der USA und der EU verändert, sondern nur deren Vorgehensweise. Hinter den Kulissen gehen intensive Gespräche zu einer Fortführung der Verhandlungen weiter. Beteiligt sind die US-Regierung, einzelne EU-Länder und vor allem EU-Handelskommissar Lamy. Die EU zeigt dadurch, dass sie weiterhin als Schrittmacherin der weltweiten Deregulierung tätig sein will. DNR-EU-Rundschreiben, 3/2000, S. 26.
Sozialdemokratischer Erfolg
Die Privatisierung des Elektrizitätswerks Zürich wurde von der SP Zürich unterstützt. Nach der Ablehnung der Privatisierung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger meinte Rudolf Strahm zur Abstimmung: "Der Zürcher Entscheid ist ein Erfolg für die SP". Berner Bund, 20.6.00 S. 15
EU-Kulturpolitik
Die EU gab sich im Amsterdamer Vertrag auch die Möglichkeit, "Kulturpolitik" zu betreiben. Es handelt sich dabei um ein weiteres Instrument, bestimmte Organisationen gezielt für die EU-Integration durch die Vergabe von Fördergeldern zu kaufen. Für Fördergelder können sich kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform und internationale Organisationen bewerben. Die eingereichten Projekte müssen von Teilnehmern aus mindestens drei Staaten getragen werden. Es wurden dabei folgende Schwerpunkte gesetzt: Austausch von Restaurierungsverfahren und die Übersetzung von seit 1950 erschienen literarischen Werken. Annäherung und Teamarbeit kultureller Akteure und kulturelle Veranstaltungen mit europäischer oder internationaler Ausstrahlung. Im Kleingedruckten der Ausführungsbestimmungen steht: Wer EU-Gelder erhält, muss das in allen Veröffentlichungen seines Projekts ausdrücklich und so deutlich wie möglich erwähnen. Demnächst werden also die Plakatwände der EU, Ausstellungskataloge und Bücherregale mit noch mehr blauen Flaggen übersät sein. NZZ. 25.4.00, S. 34
Zementkartelle
Das dem EU-Grichtshof vorgeschaltete Gericht Erster Instanz hat die 1994 von der EU-Kommission über die EU-Zementindustrie verhängten Bussgelder von 250 Mio Euro auf 110 Mio Euro herabgesetzt. Manche Involvierte, einige unter ihnen von der Kommission besonders hart angepackte, gehen sogar straffrei aus. Die Strafminderungen erfolgten vor allem wegen Verfahrensmängeln der Kommission. Der grösste Teil des 1250 Seiten umfassenden Urteils handelt von solchen Verfahrensverstössen, bloss ein Viertel von den Kartellverstössen der beteiligten Zementhersteller. NZZ. 25. 4. 00. S. 24.
EU-Verfahren gegen Frankreich
Die zögerliche Haltung Frankreichs bei der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes hat einen neuen Konflikt mit der EU-Kommission provoziert: diese hat im 13. Juni 00 ein Vertragsverletzungsverfahren beschlossen, weil das am 1. Februar 00 vom französischen Parlament verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stromliberalisierung eine aus Brüsseler Sicht unzulässige Bestimmung enthält. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass Stromlieferverträge für eine Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen werden müssen. Nach Ansicht der Kommission würde die in Frankreich vorgeschriebene Mindestfrist den freien Verkehr von Elektrizität und das Angebot von Elektrizitätsdienstleistungen behindern und zu ungleichen Spiessen im EU-Strom-Wettbewerb führen. NZZ. 14. 6.00, S. 23.
Gleichstellung
Der EU-Gerichtshof schreibt Grossbritannien vor, Männern und Frauen eine Heizkostenbeihilfe von 20 £ im selben Alter auszuzahlen. Bisher wurden Frauen diesbezüglich "begünstigt". NZZ. 14. 6.00, S. 23
Tabakwerbeverbot
Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofes hat empfohlen, das von der EU beschlossene EU-Tabakwerbeverbot für nichtig zu erklären. Laut seinem Antrag hatten Ministerrat und Parlament nicht die Zuständigkeit, die Richtlinie auf der verwendeten Rechtsgrundlage zu erlassen. Die Richtlinie stützte sich auf das im EG-Vertrag niedergelegte Binnenmarktziel, das die Ausräumung von Handelshemmnissen durch eine Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften vorsieht. Beim Erlass der Richtlinie haben Rat und EU-Parlament argumentiert, unterschiedliche nationale Bestimmungen würden den Handel mit Produkten und Dienstleistungen der Tabakwerbung und des Sponsorings beeinträchtigen und der Vertrag sehe bei Harmonisierungs-Massnahmen auch die Beachtung eines hohen Niveaus der Gesundheitsschutzes vor. Demgegenüber vertrat der Kläger die Auffassung, der Gemeinschaftsgesetzgeber habe seine Zuständigkeiten überschritten, da es in Wahrheit um Gesundheitsschutz gehe. Für das Gesundheitswesen aber sind die Mitgliedstaaten zuständig. Es könne nicht angenommen werden, das Werbeverbot fördere das Binnenmarktziel. NZZ. 16. 6. 00, S. 21.
Avantgarde-Prinzip
In der EU soll das "gemeinsame Voranschreiten" eines Teils der Mitgliedstaten in bestimmten Politkbereichen erleichtert werden. Die EU-Aussenminister einigten sich darauf, sich in der Regierungskonferenz zur EU-Reform mit einer entsprechenden Flexibilitätsklausel (= Avant-garde-Prinzip") zu befassen. Für die Zulassung von "Avantgarde-Gruppen" sprechen sich vor allem die sechs Gründerstaaten aus, während die Skandinavier sich eher negativ äusserten. NZZ. 14. 06. 00. Die Erlaubnis zur Gruppenbildung ist in der Tat eine Methode, um das Einstimmigkeitsprinzip zu umgehen. Durch Gruppenbildung kann auf widerstrebende Mitgliedstaaten Anschlussdruck ausgeübt werden. Nachdem die Gruppe ein fait accompli geschaffen hat, stellt sich für "draussen" stehende Länder das Problem, ob sie mitmachen ("mitentscheiden") wollen oder nicht. Durch das Avant-Garde-Prinzip wird vor allem das Gewicht der kleinen Länder in der EU geschwächt.
Gemischte Gefühle im Genfer Hinterland
Robert Borrel, Regionalrat Rhône-Alpes und Bürgermeister von Annemasse leitete anlässlich einer Tagung des Vereins "Agedri", der sich seit langem für grenzüberschreitende Kontakte im Raum Genf einsetzt, sein Referat mit der Bemerkung ein, dass er bezüglich den bilateralen Verträgen Schweiz - EU nicht so euphorisch sei wie seine Genfer Kollegen Carlo Lamprecht und Robert Borrel (Staatsräte). Bereits im Vorfeld des EWR waren die Bodenpreise in der französischen Grenze weit über das lokale, französische Lohnniveau gestiegen. Bei den Bilateralen wiederholte sich das Szenario, wenn auch weniger ausgeprägt. Die Savoyarden fürchten um eine ausgewogene Entwicklung der Region, deren Boom vor allem auch die Landschaft zum Opfer fallen könnte. NZZ. 10. 5. 00. S. 17.
Tessiner sind keine dankbare "Minderheit"
Nach dem EWR-Nein-Erfolg ging vor allem in der Westschweiz ein grosses Lamento los, das in der Deutschschweiz von den Medien und den Politikern gerne aufgegriffen wurde, da es deren strategischen Interessen diente (EU-Beitritt). Im Falle des Tessins geschieht nichts dergleichen. "Minderheiten" werden eben nur "geschützt", wenn es den Meinungsmachern in den Kram passt.
Prodi will EU-Parlament von Informationen ausschliessen
Am Donnerstag den 8. Juni gab EU-Kommissionspräsident Prodi bekannt, dass die EU-Kommission die Kontrolle über die dem EU-Parlament offenstehenden Informationen behalten wolle. Vor der Wahl zum Präsidium versprach Prodi den Parlamentariern vollen Zugang zu allen Informationen, die der Presse, Organisationen und politischen Behörden ausserhalb der EU übermittelt würden. Mehr Informationen zum Thema sind unter www.euopen.com einsehbar.
Liberale Frühlingslüfte am EU-Gipfel -
frohlockte die NZZ am 25./26. März 00 (S. 21). Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten in Lissabon einen ausführlichen Massnahmenkatalog verabschiedet, um den Wettbewerb zu verschärfen. Darunter die vollständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes (Ende 2001), Beschleunigung der Liberalisierung von Gas, Strom, Post und Transport, "Aktualisierung" der Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen (2002), elektronische Abwicklung der öffentlichen Aufträge (2003).
Zunahme von Vergeltungsmassnahmen in der WTO
Die Welthandelsorganisation WTO hat am 18. 5. 00 Ecuador offiziell berechtigt, als Folge eines im Bananenkonflikt mit der EU vor dem WTO-Schiedsgericht erzielten Sieges Exporte aus der EU mit Strafzöllen von 201.6 Mio $ zu belasten. Damit wird zum dritten Mal in einem Handelsdisput anstelle einer Konfliktlösung das Mittel der tarifären Retorsion gewählt. In den beiden anderen Fällen war die EU ebenfalls beteiligt: im Disput mit den USA über die Bananenimporte der EU und im Streit mit den Amerikanern über hormonbehandeltes Rindfleisch aus den USA und Kanada. Obschon Brüssel in beiden Dossiers vor dem WTO-schiedsgericht verloren hatte, kam die EU den Forderungen der Amerikaner nicht nach. Brüssel akzeptiert dafür, dass einzelne EU-Exportaritkel für Nordamerika mit bis zu 100% hohen Strafzöllen belastet werden. NZZ. 19.5.00 S. 23.
Klage der EU-Kommission gegen Österreich
Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofes hat am 18. Mai 00 die Schlussanträge in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich gestellt. Dabei geht es um anonyme Sparhefte und Wertpapierkonten. Die Kommission hatte 1998 eine Klage beim EU-Gerichtshof eingereicht, weil nach ihr Ansicht die einschlägigen österreichischen Bestimmungen gegen die Geldwäsche-Richtlinie der EU verstossen. Der Generalanwalt betonte, Österreich habe gegen die erwähnte Richtlinie verstossen, weil es die Feststellung der Identität der gebietsansässigen Kunden bei der Eröffnung von in Schilling geführten Sparbüchern nicht vorgesehen habe. Eine zweite Verletzung bestehe darin, dass die Identitätsfeststellung bei der Eröffnung von Wertpapierkonten erst mit Wirkung vom 1. August 1996 vorgesehen worden sei. Österreich hat inzwischen die Abschaffung der anonymen Konten eingeleitet. NZZ. 19.5.00 S. 25.
Anteil der EU-Bürger an der Weltbevölkerung
Der Anteil von EU-Bürgern an der Weltbevölkerung nimmt stetig ab. Während 1950 noch 12% aller Menschen in den heutigen Mitgliedsländern der EU lebten, sind es jetzt noch 7%, wie die EU-Statistikbehörde Eurostat im am 18. Mai 00 veröffentlichten Jahrbuch festhält. NZZ. 19.5.00, S. 64
Kritik Russlands an Haager Tribunal
Russland hat die Entscheidung des Uno-Kriegsverbrechertribunals scharf kritisiert, keine Ermittlungen über Angriffe der Nato im Kosovo-Krieg einzuleiten. Russland meint, die Entscheidung sei ein weiterer Beweis für die politische Voreingenommenheit des Haager Tribunals. Anfangs Juni hatte die Chefanklägerin des Haager Tribunals, Del Ponte, eine Untersuchung zu Vorwürfen ausgeschlossen, dass sich die Nato im Kosovo-Krieg unterschiedlicher Kriegsverbrechen schuldig gemacht habe. NZZ. 5.5.00, S. 2
Demokratische Kontrolle des Militärs
Das VBS (vormals Militärdepartement) beantragt zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Äusseres (EDA) die Schaffung eines neuen sicherheitspolitischen Institutes in Genf. Es soll das Prinzip der demokratischen Kontrolle von Streitkräften weltweit verankern und Staaten, die dabei um Hilfe ersuchen, konkrete Unterstützung gewähren. Im Endausbau kostet das Zentrum 10 Millionen Franken im Jahr, die aus dem Budget des VBS stammen sollen. Als Startermin ist der Herbst dieses Jahres vorgesehen. Es handelt sich um einen Beitrag der Schweiz zum Nato-Programm "Partnerschaft für den Frieden". NZZ. 5.5.00, S. 9. Die Schaffung eines solchen Institutes ist einerseits zu begrüssen. Es sollte andererseits weder durch das VBS kontrolliert werden (Bock und Gärtner) noch sollte die Gründung im Rahmen eines Nato-Programmes erfolgen.
"Europäisierung" der Rüstungsindustrie
In der EU sind Rüstungsindustrien zunehmend transnational organisiert. Dies gilt für die Beschaffung von Rüstungsgütern noch nicht. Die rüstungspolitische Zusammenarbeit fand bisher eher im Rahmen der Nato und WEU statt, da sich die EU-Länder durch ihre Mitgliedschaft in Nato und/oder WEU oder Neutralität und die damit verbundenen Verteidigungs- und bündnispolitischen Interessenlagen und Positionen und damit auch divergierenden Standardisierungsanforderungen für die Armeen unterschieden. Die Rüstungsindustrie setzt sich im Rahmen der schrumpfenden Märkte, verringerten Ausgaben für Forschung und Entwicklung und Kürzungen der Rüstungsbudgets sowie zunehmender Konkurrenz durch Anbieter aus den ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes für eine Standardisierung des politischen und rechtlichen Rahmens für Rüstungsproduktion und -Exporte innerhalb der EU ein. Zu den konkreten Forderungen gehören die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Transfers innerhalb der EU sowie die Harmonisierung der Exportpraxis. Dabei erhofft sich die Rüstungsindustrie eine Aufweichung der Standards der einzelnen Länder. Friz, 2/00, S. 17 ff.
Grenzen
Die Ideologie und der Mythos von der EU-Integration als Aufhebung der Grenzen ist schwächer geworden. Die EU braucht diesen Mythos offensichtlich nicht mehr. Klaus Haensch, deutscher sozialdemokratischer EU-Parlamentarier und früherer Präsident dieses Gremiums, meinte auf die Frage des Journalisten des Berner Bundes "Weshalb sind Grenzen überhaupt nötig?" prosaisch "Um der politischen Handlungsfähigkeit willen. Wenn sie handlungsfähig sein soll, muss sich die Europäische Union ihrer selbst gewiss und solidarisch sein. Eine grenzenlose EU kann das nicht. Sie zerfliesst und löst sich auf". Berner Bund 5.5.00, S. 2. Das Zitat rückt die alte Tatsache ins rechte Licht, dass Handlungsfähigkeit gegen aussen nationale Solidarität im Innern voraussetzt und dass Grenzen dafür nötig sind, um innen von aussen klar abzugrenzen. Bei einer Organisation wie der EU, der er es um die nötigenfalls auch militärische Sicherung von Ressourcen und Märkten geht, kann Solidarität nicht global sein. Wenn man sich einen überproportionalen Teil vom Weltkuchen sichern will, braucht man klare Grenzen, um Solidarität im Kampf um den Weltkuchen durch "Solidarität" im Innern abzusichern.
WoZ-Rosinen zur EU-Debatte
· Laut Johannes Wartenweiler (WoZ 25. Mai 2000) ist der EU-Beitrittskurs ein "nationales Projekt", das von einer Mitte-links-Mehrheit gegen die "isolationistischen Kräfte" getragen werden müsse. Seltsam ist einerseits, dass sich da einer, der sich als "links" einstuft, einem "nationalen Projekt" verschreibt. Zudem raten wir Wartenweiler, sich mal inhaltlich mit der EU-Frage zu beschäftigen. Was weniger Demokratie, mehr Wettbewerb und entsprechender Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze mit einem Mitte-links-Projekt zu tun haben könnte, ist schleierhaft. Nur weil Blocher gegen den EU-Beitritt ist, ist die EU oder ein EU-Beitritt noch lange kein Mitte-links-Projekt.
· Wer schon immer Mühe damit hatte, zu verstehen, dass sich die "Linke" (was auch immer das Wort bedeuten mag) für die EU-Integration begeistern vermag, konnte in der WoZ vom 18. Mai ein weiteres Puzzle-Stück für sein wahrscheinlich für immer sehr unvollkommenes Bild dieser Beweggründe finden: Paolo Fusi und Constantin Seibt liefern ein Portrait über die Wahrnehmung von EU-Journalisten von der Schweiz und sind in ihrem nationalen Stolz getroffen: "Der rüpelhafte bis gelangweilte Ton der von der WoZ bestellten Schweiz-Europa-Porträts zeigt, dass für eine isolierte Schweiz weder Interesse noch Wohlwollen vorhanden ist: Das Loch inmitten der EU-Karte wird nicht als Nabel, sondern als andere Körperöffnung angesehen. Das einzige Mittel dagegen scheint ein Ja zu den Bilateralen und später ein Beitritt zur EU. Denn spätestens dann müssen sich die barbarischen ausländischen Journalisten mit der Politik der nein- und käseproduzierenden Nation auseinander setzen". Wieso sie das dann müssen, ist allerdings nicht klar.
· Etwas mehr Klarsicht, die man mit von linker Seite eigentlich erwarten könnte, ist im Artikel von Hans Hartmann (WoZ 30. 3. 2000) zu finden. Dort lautet es knapp und deutlich: "Die EU wird militarisiert" und Andreas Missbach ist sich über die Ergebnisse des EU-Gipfels in Lissabon im Klaren. Er tituliert die EU als Liberalisierungs- und Deregulierungsunion. Fleissigen Lesern des Europa-Magazins werden beide Thesen nichts neues sein - in der WoZ haben solche Aussagen jedoch Seltenheitswert. Zeichnet sich in der WoZ eine (längst) fällige EU-politische Wende ab? Von der seichten (anti-sozial-anti-demokratischen) euronationalen Gesinnung zu einer informativen und diskussionsreichen Abhandlung des EU-Geschehens aus sozialer und demokratischen Warte? Wir wagen es nicht zu hoffen.
Europäische Forschungszusammenarbeit der Schweiz - zunehmend durch EU-Forschung monopolisiert
Durch die Annahme der Bilateralen Verträge wird sich die Tendenz verstärken, statt wirklich europäischer Forschungszusammenarbeit zu fördern, aus politischen Gründen die ineffiziente EU-Forschung zu stützen. Während z.B. dem europäischen Programm COST (Coopération eurpéenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique) zunehmend Gelder entzogen werden, hat die EU-zentrierte Forschung durch die Bilateralen einen neuen Schub erhalten. An COST beteiligen sich 28 Mitgliedstaaten. Aus Nichtmitgliedstaaten können verschiedene Institute an einzelnen COST-Aktionen teinehmen (z.B. aus Kanada, USA, Australien, Israel, Japan, Russland, Ukraine, Zypern, Bulgarien, Litauen, Indien, Hong-Kong, usw.). Damit hebt sich COST angenehm von eurobornierter Forschungszusammenarbeit ab. Zuständig für die finanziellen, wissenschaftlichen und administrativen Belange von COST ist in der Schweiz das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft. Für die Jahre 1996-1999 verfügte die Schweiz über einen Verpflichtungskredit von 30.35 Mio Franken für COST. Dieser Betrag benimmt sich neben der entsprechenden Geldern für Forschung im Rahmen der EU bescheiden aus. Mit dem 4. Forschungsrahmenprogramm der EU (1995-1998) erreichte die schweizerische Beteiligung ein Niveau von 370 Millionen Franken. Rund 68% der Beteiligungen stammen aus dem öffentliche Sektor und 32% aus der Privatwirtschaft. Die Bundesmittel teilen sich auf in 64% für den öffentlichen Sektor und 36% für die Privatwirtschaft. (Jahresberichte des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft).
Parteienfinanzierung
Der EU-Rechnungshof übt in einem vertraulichen Bericht, der der Parlamentspräsidentin übermittelt wurde, scharfe Kritik an der Finanz- und Abrechnungspraxis sämtlicher Fraktionen des EU-Parlamentes. Soweit bekannt wurde, werden der Europäischen Volkspartei (EVP) und den Grünen in den Jahren 1997 und 1998 die schwerwiegensten Regelverstösse vorgeworfen. Sowohl bei den Christdemokraten der EVP aber auch bei den Sozialdemokraten und Liberalen, seien insgesamt 1,4 Mio. Euro illegal für nationale Parteien abgezweigt worden. Die EVP habe 0.172 Mio. Euro an eine Stiftung in Luxemburg überwiesen. Beanstandet werden ferner die Finanzierung von Personal dritter Einrichtungen durch mehrere Fraktionen, Ausgaben privaten Charakters oder Studientage ausserhalb der Arbeitsorte. EUmagazin, 5/2000, S. 48.
Grünes Licht der EU für Europol-Zusammenarbeit
Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig im Kampf gegen das internationale Verbrechen auch mit Drittländern, darunter der Schweiz kooperieren können. Die EU hat grünes Licht für Verhandlungen gegeben. In der Schweiz muss der Bundesrat noch ein Verhandlungsmandat absegnen. Auf Seite der EU haben die Justiz- und Innenminister den Direktor von Europol, Jürgen Storbeck, formell zu Gesprächen mit Drittländern und internatioalen Organisationen ermächtigt. Zusammenarbeiten will Europol mit Drittländern beim Datenaustausch. Zudem sollen die Beteiligten eine Verbindungsoffizier bei der seit Juli 1999 voll operationellen Polizeibehörde der EU in Den Haag einsetzen können. NZZ. 29.3.00, S. 14
Gegner des Kosovo-Kriegs in Deutschland verurteilt
Wegen eines Aufrufs zur "Fahnenflucht" im Kosovo-Krieg ist der Berliner Hochschullehrer Wolf-Dieter Narr am 23. März 00 zu 7500 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht sah in dem Aufruf, den Narr als einer der Erstunterzeichner vor einem Jahr mitgetragen hatte, die Aufforderung zu einer Straftat nach dem deutschen Wehrstrafgesetz. Der Aufruf wurde als Flugblatt und als Anzeige in der Tageszeitung im April 1999 verbreitet. Die Kriegsgegner erklärten darin, der Angriffskrieg der Nato sei völkerrechts und grundgesetzwiderig und verstosse gegen die Menschenrechte. Soldaten sollten Befehle verweigern und die Truppe verlassen. Das Amtsgericht erklärte, die Aufforderung zur Gehorsamsverweigerung sei nicht rechtswidrig, wohl aber derjenige zur "Fahnenflucht". NZZ. 14.3.00, S. 2
Konsumentenorganisationen in schwieriger Lage
Die Konsumenten in der Schweiz geben jährlich 230 Milliarden Franken aus, was mehr als 60% der Inlandnachfrage entspricht und damit entscheidend wichtiger für die Wirtschaft des Landes ist, als etwa Bau- und Ausrüstungsinvestitionen. Als grosse Gruppe sind die Konsumenten jedoch im Gegensatz zur relativ kleinen Gruppe der Bauunternehmungen etwa schwach organisiert. Mit einigen Subventionsfranken kämpfen die vier schweizerischen Konsumentenorganisationen um ihr Überleben. NZZ. 10.4.00, S. 11. Es handelt sich um einen Beleg für den spieltheoretisch seit langem bekannten Umstand, dass sich grosse Gruppen schlechter organisieren lassen als kleine, dies um so mehr, wenn der eigene Einsatz für die Gruppeninteressen mehr kostet (an Zeit, Energie, Motivation und Gelt) als einem dieser persönlich einbringen kann. Mit der Grösse politischer Gebilde und der damit anwachsenden Grösse der Gruppen werden diese Probleme zugunsten finanzkräftiger Kleingruppen (Multis, Industrieverbände, etc.) verschärft (Anstieg der Organisationskosten mit sinkender Erfolgswahrscheinlichkeit).
Gnadenfrist für Alkoholpolitik Schwedens läuft aus
Die den Schweden beim EU-Beitritt befristet zugestandenen Restriktionen für private Importe von Alkohol und Tabak müssen schrittweise gelockert und ab 2004 endgültig aufgehoben werden. Schweden hätte die nach geltendem Recht Mitte 2000 auslaufende Sonderregelung um fünf Jahre verlängern und erst dann über das weitere Vorgehen diskutieren wollen. Schwedens restriktive Alkoholpolitik sei ein wesentlicher Teil seiner Gesundheitspolitik und dürfe nicht durch den freien Warenverkehr gefährdet werden, argumentierten schwedische Regierungsvertreter. Der zuständige EU-Kommissar Bolkestein erklärte die mengenmässigen Beschränkungen für die steuerfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken und Tabak zum privaten Gebrauch als unvereinbar mit den Binnenmarktprinzipien des freien Personen- und Warenverkehrs. NZZ. 19.4.00 S. 23
Fakten - Österreich - Transit
Eine Lkw-Transitfahr Kufstein-Brenner koste im Jahr 2000 1300 Schillinge weniger als 1994. Von 1990 bis 1999 wuchs die Zahl der transportierten Tonnen über den Brenner um 100% (von 13.63 Mio. t auf 27 Mio. Tonnen, Schiene von 6.46 Mio. t auf 8.7 Mio. t). Transitfakten, Nr. 16-1/2000, www.transitform.at
Kohärenz der EU-Entwicklungspolitik
Initiativen, die auf grössere entwicklungspolitische Kohärenz abzielen, gehen irgendwo im EU-Institutionendschungel verloren. Seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1993 versuchen die Entwicklungspolitiker in der EU, das dort in Art. 130v erstmals verankerte Kohärenzgebot mit Leben zu füllen. Mittlerweile ist der betreffende Artikel zu Art. 178 des Amsterdamer Vertrags geworden, aber konkrete Schritte zur Einlösung seiner Bestimmungen wurden nicht unternommen. Bereits am 5. Juni 1997 hatte der Entwicklungsministerrat die EU-Kommission aufgefordert, bis zum Jahresende 1998 einen erste Jahresbericht über Kohärenzprobleme - besonders in den Bereichen Konfliktprävention, Ernährungssicherheit, Fischerei und Migration - sowie praktische Vorschläge zu deren Lösung zu präsentieren. Trotz Drucks von Seiten verschiedener Mitgliedsregierungen wurde dem Entwicklungsministerrat unter deutscher Präsidentschaft am 21. Mai 1999 aber nur ein unverbindliches "Non-Paper" vorgelegt. Seit Jahresbeginn kursiert nun in Fachkreisen ein vertraulicher Entwurf für eine Kommissionmitteilung zur Kohärenz, die eigentlich dem Entwicklungsministerrat am 18. 5 2000 unterbreitet werden sollte. Dem Papier ist aber so viel Widerstand begegnet, dass es erst einmal auf Eis gelegt wurde. Moderate Vorschläge, wie die Verbesserung der Konsultationsmechanismen oder die Einrichtung eines Frühwarnsystems gingen offensichtlich den übrigen Kommissiondienststellen schon zu weit. Sonderteil DNR-EU-Rundschreiben, Umsetzung der EU-Umweltintegrationsstrategie, 4/2000, S. 9
Warnungen der deutschen Länder an Brüssel
Die Ministerpräsidenten der deutschen Länder verlangen bei einer Aussprache mit Prodi am 25. Mai 00 eine klare Kompetenzaufteilung zwischen EU, Nationalstaaten ,den Regionen und den Kommunen. Zu diesem Zweck solle das im Vertrag von Maastricht enthaltende Subsidiaritätsprinzip näher definiert und in einer neuen Vereinbarung festgeschrieben werden. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der Bremer Bürgermeister Sherf, unterstrich, dass sich die deutschen Länder in den anstehenden Verhandlungen über die Reform der EU-Institutionen Deutschlands föderale Struktur nicht antasten zu lassen. Hervorgehoben wurde auch die Notwendigkeit, klare Regeln für die Subventionierung öffentlicher Unternehmen zu formulieren. Die Präsidenten wiesen darauf hin, dass auf Opern, Alterspflege, Schulen, Spitäler und der Personennahverkehr das Brüsseler Wettbewerbsrecht nicht anwendbar sei. Der bayrische Ministerpräsident Stoiber sieht die deutschen Länder als Sachwalter der Interessen der EU-Regionen und des Brüsseler Regionalausschusses, denn die zweite deutsche Kammer, der Bundessrat, sei das einzige Gremium dieser Art, das in EU-Fragen ein Mitsprachrechte habe und eine Ratifzierung von EU-Vertragsänderungen verhindern könne. NZZ, 26.5.00 S 7.
Franken-Euro-Kurs
Der Franken verhält sich zum Euro wie vorher zur DM. Der Franken wertete sich gegenüber der DM jährlich um durchschnittlich 0.5% auf. Die Turbulenzen, die von der Einführung des Euros auf den Wechselkursen zwischen Franken und Euro von manchen erwartet wurden, sind keineswegs eingetreten. Die Tendenz zur Stabilität des Aussenwertes des Frankens wird auch durch die Entstehung grosser Währungsblöcke gefördert: Kleine Währungen spielen eine geringere Rolle als Diversifikationsinstrument. Zu erwähnen ist zudem, dass die Zinsdifferenz zwischen der Schweiz und Deutschland trotz der Stabilität der Wechselkurse erhalten blieb. NZZ. 16.5.00 S. 23
Währungspolitische Gründe des irischen Wirtschaftsbooms
In den letzten acht Jahren, von 1993 bis 2000, hatte Irland sehr hohe Wachstumsraten (durchschnittlich 7% pro Jahr). EU-Propagandisten, vor allem in Osteuropa, zeigten auf Irland als ein Beispiel dafür, wie ein kleines, eher "rückständiges" Land in der EU aufholen könne. Der wichtigste Grund für den irischen Boom war allerdings, dass 1993-2000 der einzige Zeitraum in der Geschichte Irlands war, in dem Irland eine unabhängige Währungspolitik betrieb. Von 1921 bis 1979 war das irische Pfund an das britische gebunden und war ständig und stark überbewertet, was der irischen Wirtschaft erheblichen Schaden zufügte. Von 1979 an war das irische Pfund in Hinblick auf die Währungsunion an die Deutsche Mark gebunden. Während der Währungskrise von 1993 wurde das irische Pfund stark abgewertet und floatete während den restlichen 90er Jahren. Irland hatte nunmehr einen Wechselkurs, der die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft stützte und Importe erschwerte. (Summary report on Ireland for the annual general meeting of TEAM, 2000, The National Platform, 24 Crawford Ave., Dublin 9, Ireland).
Freihandel und Frieden
Die Globalisierung - etwa im Rahmen der EU - wird oft durch das Friedensargument begründet. So meinte etwa Helmut Kohl, bei der Währungsunion gehe es um Krieg und Frieden. Empirische Studien lassen jedoch auf keinen Zusammenhang zwischen dem Ausmass an Handelsbeziehungen und Fehlen bewaffneter zwischenstaatlicher Konflikte schliessen. NZZ. 10./11. 05.00, S. 100.
"Europäisierung" der Rüstungsindustrie
In der EU sind Rüstungsindustrien zunehmend transnational organisiert. Dies gilt für die Beschaffung von Rüstungsgütern noch nicht. Die rüstungspolitische Zusammenarbeit fand bisher eher im Rahmen der Nato und WEU statt, da sich die EU-Länder durch ihre Mitgliedschaft in Nato und/oder WEU oder Neutralität und die damit verbundenen Verteidigungs- und bündnispolitischen Interessenlagen und Positionen und damit auch divergierenden Standardisierungsanforderungen für die Armeen unterschieden. Die Rüstungsindustrie setzt sich im Rahmen der schrumpfenden Märkte, verringerten Ausgaben für Forschung und Entwicklung und Kürzungen der Rüstungsbudgets sowie zunehmender Konkurrenz durch Anbieter aus den ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes für eine Standardisierung des politischen und rechtlichen Rahmens für Rüstungsproduktion und -Exporte innerhalb der EU ein. Zu den konkreten Forderungen gehören die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Transfers innerhalb der EU sowie die Harmonisierung der Exportpraxis. Dabei erhofft sich die Rüstungsindustrie eine Aufweichung der Standards der einzelnen Länder. Friz, 2/00, S. 17 ff.
Grenzen
Die Ideologie und der Mythos von der EU-Integration als Aufhebung der Grenzen ist schwächer geworden. Die EU braucht diesen Mythos offensichtlich nicht mehr. Klaus Haensch, deutscher sozialdemokratischer EU-Parlamentarier und früherer Präsident dieses Gremiums, meinte auf die Frage des Journalisten des Berner Bundes "Weshalb sind Grenzen überhaupt nötig?" prosaisch "Um der politischen Handlungsfähigkeit willen. Wenn sie handlungsfähig sein soll, muss sich die Europäische Union ihrer selbst gewiss und solidarisch sein. Eine grenzenlose EU kann das nicht. Sie zerfliesst und löst sich auf". Berner Bund 5.5.00, S. 2. Das Zitat rückt die alte Tatsache ins rechte Licht, dass Handlungsfähigkeit gegen aussen nationale Solidarität im Innern voraussetzt und dass Grenzen dafür nötig sind, um innen von aussen klar abzugrenzen. Bei einer Organisation wie der EU, der er es um die nötigenfalls auch militärische Sicherung von Ressourcen und Märkten geht, kann Solidarität nicht global sein. Wenn man sich einen überproportionalen Teil vom Weltkuchen sichern will, braucht man klare Grenzen, um Solidarität im Kampf um den Weltkuchen durch "Solidarität" im Innern abzusichern.
Europarat und Russland
Das zweitägige Führjahrstreffen des Ministerkomitess des Europarats ist am 11. Mai 00 ohne Kritik an Russland zu Ende gegangen. Statt das Ausschlussverfahren, das von der parlamentarischen Versammlung verlangt wurde, zu erörtern, lobte man im Schlusscommuniqué der 41 Aussenminister die Kooperationsbereitschaft Russlands mit dem Europarat. NZZ. 12. 5. 00, S. 1
Olaf-Gerichtsentscheid
Beamte des Amtes zur Betrugsbekämpfung (Olaf) dürfen Büros von EU-Abgeordneten bis auf weiteres nur mit deren Zustimmung betreten. Das Gericht erster Instanz der EU setzt per einstweiliger Anordnung gegenteilige Bestimmungen der parlamentarischen Geschäftsordnung ausser Vollzug. Eine Abgeordnetengruppe hatte gegen die mehrheitlich beschlossene Änderung der Geschäftsordnung, die den Korruptionsjägern der EU-Kommision faktisch unbeschränkten Zugang zu den Abgeordnetenbüros ermöglichen würde, Klage eingereicht. Sie sieht darin eine Verletzung der parlamentarischen Immunität. EUmagazin, 6/2000, S. 48.
Demokratie-Rang
Das World Audit, eine in England ansässige unabhängige Organisation, stellte eine Rangliste von Ländern bezüglich Demokratie zusammen. Untersucht wurden die Pressefreiheit, die Rechtsstaatlichkeit und der Grad der Korruption. Die Daten entnahm World Audit u.a. den Länderberichten von Amnesty International, der Internationalen Juristenkommission und Transparency International und stellt sie nach einem rechnerischen Schlüssel zur Rangliste zusammen. Auf den 1. Platz kam Dänemark, Neuseeland auf den 2. Auf den 3. bis 5. Platz sind Schweden, Norwegen und Finnland zu finden. Österreich kam auf den siebten Platz. Die EU-Mitgliedschaft als massive Einschränkung der Demokratie und die Anzahl der Volksabstimmungen flossen nicht in den Demokratieindex. NZZ. 17.4.00 S. 14
Europäische Forschungszusammenarbeit der Schweiz - zunehmend durch EU-Forschung monopolisiert
Durch die Annahme der Bilateralen Verträge wird sich die Tendenz verstärken, statt wirklich europäischer Forschungszusammenarbeit zu fördern, aus politischen Gründen die ineffiziente EU-Forschung zu stützen. Während z.B. dem europäischen Programm COST (Coopération eurpéenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique) zunehmend Gelder entzogen werden, hat die EU-zentrierte Forschung durch die Bilateralen einen neuen Schub erhalten. An COST beteiligen sich 28 Mitgliedstaaten. Aus Nichtmitgliedstaaten können verschiedene Institute an einzelnen COST-Aktionen teinehmen (z.B. aus Kanada, USA, Australien, Israel, Japan, Russland, Ukraine, Zypern, Bulgarien, Litauen, Indien, Hong-Kong, usw.). Damit hebt sich COST angenehm von eurobornierter Forschungszusammenarbeit ab. Zuständig für die finanziellen, wissenschaftlichen und administrativen Belange von COST ist in der Schweiz das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft. Für die Jahre 1996-1999 verfügte die Schweiz über einen Verpflichtungskredit von 30.35 Mio Franken für COST. Dieser Betrag nimmt sich neben der entsprechenden Geldern für Forschung im Rahmen der EU bescheiden aus. Mit dem 4. Forschungsrahmenprogramm der EU (1995-1998) erreichte die schweizerische Beteiligung ein Niveau von 370 Millionen Franken. Rund 68% der Beteiligungen stammen aus dem öffentliche Sektor und 32% aus der Privatwirtschaft. Die Bundesmittel teilen sich auf in 64% für den öffentlichen Sektor und 36% für die Privatwirtschaft. (Jahresberichte des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft).
EEB steigt aus EU-Normierungsprozess aus
Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat seine Beteiligung am offiziellen EU-Normierungsprozess beendet. In einem Brief Ende April 00 an das EU-Normungsinstitut (CEN) hat das EEB klargestellt, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen eine Beteiligung des EEB nicht sinnvoll ist, da bei der Festlegung von Standards für Produkte und Produktionsmethoden Erfordernisse des Umweltschutzes zu wenig beachtet würden. Damit sind nun keine Umweltorganisationen mehr beteiligt. Nach Ansicht des EEB werde in der Praxis das Prinzip der Integration von Umweltbelangen, die im Amsterdamer Vertrag festgehalten sind, vernachlässigt. Diese Vorgehensweise führe zu einer gefährlichen Entwicklung, die das Festsetzen von Standards allein von der Industrie dominierten Institutionen überlasse. Die EU-Kommission hatte eine Finanzierung eines Technischen Umweltbüros der Umweltverbände EEB, Friends of the Eearth Europe und WWF abgelehnt, das die Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme der Umweltverbände hätte schaffen sollen. Die Umweltverbände wurden in dieser Forderung vom EU-Parlament unterstützt. Ähnliche Büros der Gewerkschaften und der Verbraucherorganisationen werden von der Kommission unterstützt. DNR-EU-Rundschreiben, 5/2000
Kraft-Wärme-Kopplung: Erstes Opfer der EU-Liberalisierung des Strommarktes
In der EU ist die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) rückläufig, In den meisten Fällen muss hocheffizienter Strom aus KWK, der wegen seiner Dezentralität, seiner Umweltfreundlichkeit und wegen seines relativ jungen Alters nicht immer billig ist, gegen Dumpingangebote aus abgeschriebenem, älterem und wenig sauberen Strom aus fossilen und Atomkraftwerken in Konkurrenz treten. In Deutschland wurden im letzten Jahr 9% der KWK-Anlagen völlig und 6% teilweise dicht gemacht. Über ein Drittel der KWK-Betreiber denken über die Schliessung nach, da sie ökonomische Probleme bekommen. Auch in den Niederlanden sind ein Drittel der KWK Kapazität unter Druck geraten. In der EU sind die Investitionen für KWK im letzten Jahr um fast 50% gefallen - bei Strompreisen, die bis zu 30% gegenüber der Vor-Liberalisierungszeit gefallen sind. DNR-EU-Rundschreiben, 3/2000, S. 14
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
"Die Schweiz hat durch ihre Unabhängigkeit in Europa eine einmalige Stellung, um in der GVO-Frage eine Führungsrolle zu übernehmen. Insbesondere wünsche ich mir, dass die Schweizer Regierung die Initiative ergreift und ein langfristige und zeitlich unbegrenztes Moratorium für Freisetzung beschliesst und keine gentechnisch veränderten Organismen in die Verkaufsläden lässt. Das würde auch wirtschaftlich Sinn machen. Denn Schweizer Produkte haben in den USA das Image, gesund und organisch zu sein. Dieses Image kann die Schweiz nur behalten, wenn sie auf GVO verzichtet" (Gentech-Kritiker Jeremy Rifkin, Berner Bund, S. 2, 14. 6. 00).
Transportverbot von Atommüll in der EU nicht erlaubt
Der Präsident der EU-Kommission, Romano Prodi, hat auf eine Anfrage des bayrischen Ministerpräsidenten Stoiber wissen lassen, dass die Freiheit des Warenverkehrs und die Dienstleistungsfreiheit ein Transportverbot für Atommüll verbiete. Prodi erinnerte für den Fall der Schliessung deutscher Kernkraftwerke an die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen in den Bereichen erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz, da sonst die Gefahr der Erhöhung des Kohlendioxidausstosses drohe. Auch dürfe die Sicherheit der Energieversorgung nicht ausser acht gelassen werden. NZZ. 26.4.00, S. 3
Freisetzung genetisch veränderter Organismen
Das EU-Parlament hat die vom EU-Umweltministerrat vorgelegte Änderung der Richtlinie über die Freisetzung genetisch veränderter Organismen weitgehend gebilligt. Bei den Änderungsanträgen konnte sich der Umweltausschuss mit dem Anliegen nicht durchsetzen, wonach veränderte Organismen, die in ihrem Erbgut eine Resistenz gegen in der ärztlichen oder tierärztlichen Behandlung verwendete Antibiotika vermitteln, nicht freigesetzt werden dürfen. Solche Antibiotika-Resistenzgene werden in der biotechnischen Forschung häufig als Marker-Gene verwendet. Ebenfalls verworfen wurde die Forderung, wonach generell die Möglichkeit einer Gen-Übertragung von GVO auf andere Organismen verhindert werde sollte. Statt dessen soll der mögliche Gen-Transfer von Fall zu Fall beurteilt werden, um Umweltschäden zu verhindern. In der Haftungsfrage wurde die vom Ausschuss vorgesehene persönliche zivilrechtliche Haftung für etwaige Gesundheits- und Umweltschäden als unverhältnismässig angesehen. NZZ. 13.4.00,S. 25.
Schokoladen-Richtlinie
Das EU-Parlament hat grünes Licht für die Änderung der Schokoladen-Richtlinie gegeben. Damit ist der EU-weite Zusatz von 5% pflanzlichen Fetten erlaubt, die nicht aus der Kakao-Bohne stammen. Solange die Regelung, dass die pflanzlichen Fette nur aus Entwicklungsländern stammen dürfen, Bestand hat, wird es aus entwicklungspolitischer Sicht insgesamt für die Enwicklungsländer zu einem "Nettoverlust" kommen, der sich "nur" auf die Preisdifferenz zwischen Kakaobutter und anderen Fetten beläuft. Allerdings können Verschiebungen der Marktanteile zwischen den einzelnen Ländern durchaus ernsthafte Probleme für einzelne Staaten nach sich ziehen. Ein zweiter Punkt ist, dass die Herkunft der Fette nur schwer nachzuweisen ist, so dass die Gefahr besteht, dass die pflanzlichen Fette durch Erdnussfette aus den USA ersetzt werden. Konkret sind auch die Gefahren für die Umwelt. Während die Kakaopflanze ein Baum ist, der sich sehr gut zur Mischkultur eignet und damit relativ umweltfreundlich angebaut werden kann, wird das billige Ersatzprodukt Palmöl zumeist von in Monokultur-Plantagen angebauten Palmen gewonnen. Damit geht die Gefahr einer zusätzliche Abholzung der Regenwälder für neue Ölpalm-Plantagen einher. DNR-EU-Rundschreiben, 4/2000, S. 15.
EU-Parlament gegen Prüfung der Tobin-Steuer
Das EU-Parlament hat Ende Januar 00 mit knapper Mehrheit einen Antrag an die EU-Kommission über die Prüfung der Machbarkeit einer Tobin-Steuer abgelehnt. Bei der Tobin-Steuer handelt es sich um ein Instrument zur Besteuerung spekulativer Devisentransaktionen, einer sogenannten Devisenumsatzsteuer, womit der internationale Finanzmark ein Stück weit kontrollierbarer werden soll. DNR-EU-Rundschreiben, 4/2000, S. 8
Richtlinie Produktsicherheit ineffizient
Unter dem Titel "Kommissionsbericht über Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie 92/59/EWG über die allgemeine Produktsicherheit" (KOM 2000/140) hat die EU-Kommssion Ende März 00 einen dreissigseitigen Bericht veröffentlicht, der zum Ergebnis kommt, dass die Richtlinie wenig brauchbar ist, um zu verhindern, dass gefährliche Güter auf den Markt kommen. Ein Grund ist die geringe Abschreckungswirkung der vorgesehenen Sanktionen. So ist in den Niederlanden und Frankreich ungewiss, ob Verstösse gegen die Richtlinie überhaupt geahndet werden, während in Spanien und Portugal Produzenten und Händler überzeugt davon scheinen, eventuelle Strafen seien kostengünstiger als ein Befolgen der Richtlinie. DNR-EU-Rundschreiben, 5/2000, S. 10.
Kohärenz der EU-Entwicklungspolitik
Initiativen, die auf grössere entwicklungspolitische Kohärenz abzielen, gehen irgendwo im EU-Institutionendschungel verloren. Seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1993 versuchen die Entwicklungspolitiker in der EU, das dort in Art. 130v erstmals verankerte Kohärenzgebot mit Leben zu füllen. Mittlerweile ist der betreffende Artikel zu Art. 178 des Amsterdamer Vertrags geworden, aber konkrete Schritte zur Einlösung seiner Bestimmungen wurden nicht unternommen. Bereits am 5. Juni 1997 hatte der Entwicklungsministerrat die EU-Kommission aufgefordert, bis zum Jahresende 1998 einen erste Jahresbericht über Kohärenzprobleme - besonders in den Bereichen Konfliktprävention, Ernährungssicherheit, Fischerei und Migration - sowie praktische Vorschläge zu deren Lösung zu präsentieren. Trotz Drucks von Seiten verschiedener Mitgliedsregierungen wurde dem Entwicklungsministerrat unter deutscher Präsidentschaft am 21. Mai 1999 aber nur ein unverbindliches "Non-Paper" vorgelegt. Seit Jahresbeginn kursiert nun in Fachkreisen ein vertraulicher Entwurf für eine Kommissionmitteilung zur Kohärenz, die eigentlich dem Entwicklungsministerrat am 18. 5 2000 hätte unterbreitet werden sollen. Dem Papier ist aber so viel Widerstand begegnet, dass es erst einmal auf Eis gelegt wurde. Moderate Vorschläge, wie die Verbesserung der Konsultationsmechanismen oder die Einrichtung eines Frühwarnsystems gingen offensichtlich den übrigen Kommissiondienststellen schon zu weit. Sonderteil DNR-EU-Rundschreiben, Umsetzung der EU-Umweltintegrationsstrategie, 4/2000, S. 9
Deutscher rot-grüner Widerstand beim Familiennachzug
Die Innen- und Justizminister der EU haben sich bei einem Treffen in Brüssel nicht auf die Einrichtung eines Flüchtlingsfonds und gemeinsame Regeln des Familiennachzuges einigen könnten. Beim Familiennachzug gingen die Vorschläge der EU-Kommission der rot-grünen Regierung in Berlin zu weit. Die Minister beschlossen statt dessen, verstärkt gegen Kinderpornographie im Internet vorzugehen. NZZ. 30.5.00, S. 2.
Grünes Licht der EU für Europol-Zusammenarbeit
Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig im Kampf gegen das internationale Verbrechen auch mit Drittländern, darunter der Schweiz kooperieren können. Die EU hat grünes Licht für Verhandlungen gegeben. In der Schweiz muss der Bundesrat noch ein Verhandlungsmandat absegnen. Auf Seite der EU haben die Justiz- und Innenminister den Direktor von Europol, Jürgen Storbeck, formell zu Gesprächen mit Drittländern und internatioalen Organisationen ermächtigt. Zusammenarbeiten will Europol mit Drittländern beim Datenaustausch. Zudem sollen die Beteiligten einen Verbindungsoffizier bei der seit Juli 1999 voll operationellen Polizeibehörde der EU in Den Haag einsetzen können. NZZ. 29.3.00, S. 14
PTT geht kleinen Zeitschriften an den Kragen
Die PTT hat die Versandkosten für kleine Zeitschriften (wie etwa auch das Europa-Magazin) massiv erhöht. Für uns betrugen die Versandkosten pro Nummer bisher ca. 500 Franken. Neu betragen sie über 1000 Franken. Im Parlament regte sich kein Widerstand gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit in der Schweiz. Offenbar haben auch die SP und die Grünen kein Interesse an möglichst viel Vielfalt dort, wo ihre Basis sein könnte. Nach dem massiven Rechtsrutsch, den die EU-Politik der SP und der Grünen beinhaltet, ist diese Einstellung allerdings auch nicht verwunderlich.
WEU und Beistandpflicht
Die 28 Staaten der Westeuropäischen Union (WEU) halten vorläufig an ihrer Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung fest. Am Ende einer Tagung in Porto kamen die WEU-Aussen- und Verteidigungsminister zum Schluss, dass auch nach der Übertragung aller Sicherheitsfunktionen von der WEU auf die EU am Ende des Jahres die WEU als Beistandspakt erhalten bleiben soll. Der WEU-Generalsekretär Solana sagte, es sei in absehbarer Zeit nicht vorstellbar, dass die EU die Beistandpflicht einführen werde. Vor allem die neutralen EU-Mitgliedsländer Österreich, Irland, Schweden und Finnland hatten Vorbehalte gegen eine Beistandsklausel geltend gemacht. Solana unterstrich, dass die WEU vollständig funktionsfähig bleiben müsse, solange nicht alle Aufgaben und Kompetenzen auf die EU übertragen seien. NZZ. 17. 5.00, S. 1
