Die EU legt fest, was genau Terrorismus ist
Länder definieren einheitlichen Straftatbestand / Europäischer Haftbefehl soll der Justiz die Arbeit erleichtern
Von Martin Winter
Im Zuge des Kampfes gegen Terroristen hat sich die EU auf einen einheitlichen, ab Ende 2002 in der ganzen Gemeinschaft gültigen Straftatbestand Terrorismus geeinigt. Unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September stehen die 15 Mitgliedsländer außerdem vor dem Beschluss eines "europäischen Haftbefehls", der die schwerfälligen Auslieferungsverfahren innerhalb der Union ablösen soll. Terrorismus wird als Tat definiert, die das Ziel hat, die "Bevölkerung schwerwiegend einzuschüchtern", staatliche und internationale Organisationen zu erpressen oder die "politische, verfassungsmäßige, ökonomische oder soziale" Ordnung eines Staates oder einer internationalen Organisation zu destabilisieren oder zu zerstören. Aber nicht nur kriminelle Taten mit terroristischen Zielen sollen bestraft werden, sondern auch das Bilden "terroristischer Vereinigungen". Damit setzte sich Deutschland bei den Beratungen durch, das als eines der wenigen EU-Länder diesen Straftatbestand kennt.
Der Weg zur Einigung über den Rahmenbeschluss war für einige Länder, wie Schweden, schwierig zu gehen, weil sie entweder den Straftatbestand Terrorismus bislang gar nicht in ihren Gesetzbüchern haben, oder weil sie eine Grauzone befürchteten, in der politische Meinungsäußerung und Aktion zum Terrorismus uminterpretiert werden könnten. Um diese Sorge auszuräumen, die vor allem Streiks und Demonstrationen betraf, heißt es in der Beschlussvorlage ausdrücklich, dass damit Grundrechte und Freiheiten wie die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit oder das Demonstrationsrecht "weder verringert noch ausgehöhlt" werden dürfen. Die Länder haben sich auf eine ausführliche Liste von Taten - wie Mord, Geiselnahme, Flugzeugentführung und Bewaffnung - geeinigt, die besonders schwer bestraft werden sollen, wenn sie einen terroristischen Hintergrund haben. Das Gleiche gilt für die Androhung solcher Taten. Von Strafe sind auch Unterstützer und Mitglieder terroristischer Vereinigungen bedroht.
Beim Strafrahmen einigten sich die Länder auf die Festlegung von Höchststrafen. So soll in der ganzen Union gelten, dass etwa die gesetzliche Höchststrafe für einen Unterstützer mindestens acht Jahre beträgt. Mit Strafnachlass können Täter rechnen, die sich vom Terrorismus losgesagt oder den Behörden mit wichtigen Hinweisen geholfen haben.
Terrorismus ist auch einer der insgesamt 32 Tatbestände, für die spätestens Ende 2002 der "Europäische Haftbefehl" gelten soll. Dieser Haftbefehl kann aber zum Beispiel auch wegen Menschenhandels, Betrugs, Korruption, Geldwäsche, Mord, Rassismus, schweren Diebstahls oder Sabotage ausgestellt werden. Mit dem Haftbefehl wird in der EU das Prinzip der "gegenseitigen Anerkennung" von juristischen Entscheidungen eingeführt. Wenn etwa ein Richter aus Köln einen Haftbefehl für einen Täter ausstellt, der in Lyon lebt, das Verbrechen aber in Köln begangen hat, dann kann er den künftig direkt an seinen französischen Kollegen schicken. Der prüft dann nur, ob der Haftbefehl den rechtlichen Anforderungen genügt. Damit entfällt der bisherige Umweg über Justiz- und Außenministerien und zurück. Frankfurter rundschau, 1. 12. 01.