Kurzinfos April 2010


Kurzinfos April 2010

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Juristische Argumente für ein Referendum

Das Amtshilfeabkommen mit den USA in Sachen UBS, ist nicht nur politisch umstritten, sondern auch mit rechtlichen Zweifeln behaftet. Auch wenn die juristischen Aspekte in den eidgenössischen Räten letztlich nicht entscheidend sein dürften, geben sie im Parlament zu reden. Ein erster Punkt betrifft das Referendum. Der Bundesrat will das Amtshilfeabkommen mit den USA nicht dem fakultativen Referendum unterstellen. Er argumentiert, dass der Vertrag einen konkret definierten Kreis von rund 4450 UBS-Kunden umfasse und die künftige Amtshilfe mit den USA nicht im generell-abstrakten Sinn regle. Das Abkommen enthalte damit keine wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen, wie; sie Artikel 141 der Verfassung für das fakultative Referendum vorsehe.

Hier kann man allerdings zu anderen Schlüssen gelangen. So hat sich beispielsweise das Bundesamt für Justiz dem Vernehmen nach für die Referendumsklausel eingesetzt. Im Kern geht es drum, dass das Abkommen mit den USA die Amtshilfe von Steuerbetrug auf schwere Steuerhinterziehung ausweitet und damit den Anwendungsbereich des Bankgeheimnisses neu festlegt. Wollte man diese Änderung in der Schweiz durchsetzen, müsste dies in jedem Fall mit einem referendumspflichtigen Gesetz geschehen. Da die Bundesverfassung das Staatsvertragsrecht parallel zur innerstaatlichen Rechtsetzung behandelt und in analogen Fällen ein Referendum verlangt, kann man sich also auf den Standpunkt stellen, dass auch das UBS-Amtshilfeabkommen für referendumspflichtig zu erklären sei.

Der zweite Punkt, der unter anderem zu einem Schlagabtausch zwischen Rechtsprofessoren geführt hat und an dem sich auch mehrere Politiker stossen, ist das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Gemäss dem Staatsvertrag mit den USA muss die Schweiz auch bei Fällen von schwerer Steuerhinterziehung, die sich vor mehreren Jahren {Steuerperioden2001 bis 2008) zugetragen haben, den Amerikanern Hilfe leisten und Kundendaten übermitteln. Der Rahmen der Amtshilfe würde durch den Staatsvertrag also im Nachhinein erweitert und die Rechtsstellung betroffener UBS-Kunden rückwirkend verschlechtert.

Der Bundesrat sieht darin keine Probleme und stellt sich unter anderem mit Berufung auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung auf den Standpunkt, dass das Rückwirkungsverbot bei Verfahrensrecht, wie es die Amtsund Rechtshilfe darstellt, keine Anwendung finde. Kritische Stimmen wenden dagegen ein, dass das Abkommen das Bankgeheimnis beschränke und es sich somit nicht nur um blosses Verfahrensrecht, sondern um materiellrechtliche Änderungen handle.

Sollte das Parlament dem Abkommen in der Sommersession zustimmen, wäre die Frage vom Tisch: Das Bundesverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz wäre an den Staatsvertrag gebunden (Art. 190 Bundesverfassung) und dürfte Beschwerden von betroffenen UBS-Kunden wegen Verletzung des Rückwirkungsverbots nicht prüfen. NZZ, 28. April 2010, S. 11


Hochschulquoten und EU-Freizügigkeit

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In Belgien steht die Hochschulausbildung für bestimmte medizinische Berufe Physiotherapie, Logopädie oder Geburtshilfe unter starkem Druck durch den Zustrom französischer Studenten. Um diesem Druck zu wehren, erliess die französischsprachige Gemeinschaft in Belgien eine Quotenregelung, wonach höchstens 30 Prozent der Studierenden in den betroffenen Kursen Ausländer sein dürfen. Dagegen wurde wegen Verstosses gegen die Personenfreizügigkeit geklagt. Österreich sieht sich vor ähnliche Probleme mit deutschen Studenten gestellt und hat Belgien m dieser Rechtssache unterstützt.

Ähnlich wie Österreich hatte Belgien die Quotenregelung damit begründet, dass ausländische Studierende nach ihrem Studienabschluss m ihre Heimat zurückkehrten, was im Zusammenspiel mit der Verdrängung einheimischer Studierender im Gaststaat zu Lücken in der medizinischen Grundversorgung führe. Der EuGH liess diese Begründung in seinem Urteil aber nicht gelten. Die zuständigen Behörden müssten einen Schaden für die öffentliche Gesundheit mit Zahlen und Fakten nachweisen können. Zudem müsse überlegt werden, ob ausländische Studierende nach dem Studienabschluss nicht mit Anreizen zum Bleiben bewegt werden könnten, was die Gesundheitsversorgung wieder sicherstellen würde. NZZ, 14. April 2010.


Tierversuche gehen weiter

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In der Europäischen Union wird die Giftigkeit von kosmetischen Produkten noch immer anhand von Tierversuchen festgestellt, obwohl die EU Kosmetikrichtlinie dies seit einem Jahr ebenso verbietet wie den Verkauf von Kosmetika, die im Tierversuch getestet wurden. Darauf hat der Verein Ärzte gegen Tierversuche hingewiesen. Ausnahmeregelungen machten die Versuche möglich, die jedoch nach Ansicht der Ärztevereinigung eher dazu dienen, Kosmetikhersteller gegen Ersatzansprüche abzusichern als die Verbrauchersicherheit zu erhöhen. Statt der Tierversuche könnten die Hersteller auf über 8.000 bewährte Inhaltsstoffe zurückgreifen oder bereits existierende tierversuchsfreie Testverfahren verwenden, argumentierte Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Organisation. www.aerzte-gegen-tierversuche.de, umwelt aktuell, April 2010, S. 20.


EU fischt illegal

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Der EU-Fischfang in den Gewässern vor der Westsahara ist laut einem Gutachten, das seit Juli 2009 dem Europäischen Parlament vorliegt, illegal. Das berichtete das Magazin Kritische Ökologie. Erst auf der Tagung des Fischereiausschusses Ende Februar 10 sei diese Rechtsauffassung des Juristischen Dienstes des Parlaments öffentlich bekannt geworden. Die EU-Kommission verstößt danach gegen internationales Recht, Wenn sie den Fischfang in den Meeresgewässern der von Marokko besetzten Westsahara durch europäische Fangschiffe nicht untersagt.

Die EU zahlt jedes Jahr hohe Summen an die marokkanische Regierung, um den europäischen Fischereifahrzeugen den Fischfang vor der Westsahara zu ermöglichen, heißt es in einer Petition der Sahraui, der Urbevölkerung der Westsahara. Sie seien nie zur Ausbeutung ihrer Fischressourcen befragt worden und in ihrer besetzten Heimat ständigen Repressionen und Diskriminierungen ausgesetzt. Organisationen und Einzelpersonen können die Petition des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Western Sahara Resource Watch unterschreiben und die Kommission auffordern, die Raubfischerei zu beenden. www.ifak-goettingen.de (Publikationen) www.fishelsewhere.eu, umwelt aktuell, April 2010, S. 26


Bursting Brussels Bubble

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Buch über Lobbying in der EU, veröffentlicht durch the Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation in the EU (ALTER-EU), Rue d'Edimbourg 26, 1050 Brussels, Belgium. Das Buch kann als pdf heruntergeladen werden (gratis) oder als Papierversion gekauft werden: www.alter-eu.org/book/bursting-the-brussels-bubble; (Hrgs.) Helen Burley (Corporate Europe Observatory); William Dinan (SpinWatch), Kenneth Haar (Corporate Europe Observatory), Olivier Hoedeman (Corporate Europe Observatory) and Erik Wesselius (Corporate Europe Observatory) ISBN/EAN: 978-90-9025327-5


INDECT: "Traum der EU vom Polizeistaat"

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INDECT ist eine Abkürzung und steht für: "Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment" (Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt). INDECT ist ein Forschungsprojekt, das von der EU finanziert wird. Das Ziel von INDECT: Alle bestehenden Überwachungstechnologien sollen zu einem universellen Überwachungsinstrument gebündelt werden, um insbesondere im urbanen Bereich eine lückenlose Überwachung sicherzustellen und soziale Netzwerke im Internet auszuspionieren.

So gibt es etwas in London bereits mehr als eine Millionen offizieller Überwachungskameras, für die die Regierung 560 Millionen Euro ausgegeben hat. Aber es gibt nicht mehr ausreichend Polizisten, die all diese Bildschirme ernsthaft überwachen könnten. INDECT soll nun dabei helfen, das Auge des Gesetzes sofort im richtigen Moment auf den richtigen Monitor zu lenken, wenn sich etwas Gefährliches anbahnt. Was als "gefährlich" angesehen wird, muss vorher entsprechend programmiert werden. In Zusammenarbeit mit Sicherheitsorganen wurden u.a. folgende "Gefahrenquellen" identifiziert, die mit Hilfe von INDECT "proaktiv" erkannt werden sollen:

  • "herumlungernde Personen"
  • Personen, die "sich auffallend umsehen"
  • spontane "Menschenansammlungen"
  • Menschen mit einer Dose in der Hand (1)

Fliegende Kameras über den Städten

Ein weiteres Forschungsziel von INDECT sind fliegende Kameras, d.h. unbemannte "Drohnen", die in Zukunft die Städte in der EU überfliegen und umkreisen sollen, um die BürgerInnen nonstop auch noch im letzten Winkel polizeilich im Visier zu haben. Diese Rundumüberwachung ist den Strukturen der vernetzten Kriegsführung, wie wir sie von den Kriegsschauplätzen in Afghanistan oder Irak kennen, nachgebildet (2).

Ausspionieren sozialer Netzwerke

INDECT soll aber nicht nur der physischen Überwachung und Bespitzelung dienen, es soll auch die automatisierten Kontrolle des Internets und Mailverkehrs perfektionieren: d.h. Auffinden illegaler Downloadmöglichkeiten, Ausforschen von persönlichen Beziehungsnetzen – all das, was bislang mühselige Kleinarbeit von Menschen war, soll nun der Computer blitzschnell analysieren. INDECT rundet daher die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ab, mit der die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, sämtliche Telekommunikations-Verbindungsdaten zumindest ein halbes Jahr zu speichern - auf "Vorrat", d.h. ohne konkreten Verdacht oder Gefahr. Unter dem Vorwand der sog. "Antiterror"-Bekämpfung wird zunehmend ein Überwachungsregime errichtet, das dazu dient, soziale Netzwerke auszuspionieren und den staatlichen Organen zugänglich zu machen.

Auch Hochschulen beteiligt

Treibende Kräfte hinter diesen Projekten sind neben Staatsorganen auch eine entsprechende Sicherheitsindustrie. Am INDECT-Projekt arbeiten mehrere Universitäten mit privatwirtschaftlichen Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten zusammen.

Selbst die bestimmt nicht EU-kritische Zeitung "Die Zeit" (BRD) tituliert die INDECT-Pläne als den "Traum der EU vom Polizeistaat", in dem "Begriffe wie Unschuldsvermutung oder gerichtsfester Beweis" keine Bedeutung mehr haben (3). Gerald Oberansmayr, Werkstatt Frieden & Solidarität: "Einmal mehr erweist sich die EU als Instrument, die Orwell´sche (Horror-)Vision des ,gläsernen Menschen' in die Realität umzusetzen. Gerade der jüngst durchgepeitschte EU-Reformvertrag gibt den Machthabern zusätzliche Möglichkeiten zur Hand, solche Maßnahmen auf EU-Ebene voranzutreiben, ohne dass einzelne Staaten noch Vetomöglichkeiten dagegen haben. Wir fordern den sofortigen Ausstieg österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus diesen Orwell`schen EU-Projekten sowie die Nicht-Umsetzung der EU-Bespitzelungsrichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung."

Quelle: (1) http://futurezone.orf.at/­stories/­1631510/­;
(2) http://futurezone.orf.at/­stories/­1638815/­;

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