Kurzinfos April 2014


Die Toten vor Europas Toren

Eine Gruppe von Journalisten hat untersucht, wie viele Migranten seit 2000 auf dem Weg nach Europa umgekommen sind. Es sind deutlich mehr als bisher angenommen. Erst wenn ein grosses Unglück passiert, richtet sich die Aufmerksamkeit der europäischen Öffentlichkeit auf die Not der Migranten. So wie im Februar dieses Jahres, als mindestens 15 Personen ertranken. Sie wollten schwimmend die spanische Enklave Ceuta in Marokko erreichen. Oder im Oktober 2013, als 360 Personen vor der Küste der italienischen Insel Lampedusa ertranken . Nach diesem Unglück erklärte José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission: «Die Europäische Union kann es nicht hinnehmen, dass Tausende von Menschen an ihren Grenzen sterben.» Maltas Ministerpräsident Joseph Muscat sagte warnend, das Mittelmeer drohe sich in einen Friedhof für verzweifelte Migranten zu verwandeln.

Zahlreiche Tote und Vermisste

Diese gut dokumentierten Vorfälle und die darauffolgenden Eruptionen von Engagement seitens der Politiker und Behörden zeigen den Konflikt auf, der im Innern von Europas Asyl- und Migrationspolitik liegt. Auf der einen Seite anerkennen die Verantwortlichen den humanitären Imperativ, Menschenleben zu retten – auf der anderen Seite wenden sie eine restriktive Migrationspolitik an. Die Strukturen, die viele Menschen in Lebensgefahr bringen, bleiben somit bestehen.

Denn auch wenn niemand hinschaut, kommen immer wieder Personen auf dem Weg nach Europa ums Leben. Bisher war es aber schwierig, wenn nicht gar unmöglich, eine verlässliche Übersicht über die Anzahl verunglückter Migranten zu erhalten. Eine Arbeitsgruppe europäischer Journalisten unter Beteiligung der NZZ hat nun einen umfassenden und detaillierten Datensatz zu Todesfällen und Vermisstmeldungen zusammengestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Schockierende Zahlen

Die Untersuchung förderte erschütternde Zahlen zutage: Seit Anfang des Jahrhunderts sind über 23 000 Personen auf dem Weg nach Europa gestorben oder als vermisst gemeldet worden. Die Anzahl Todesfälle von Migranten auf dem Weg nach Europa ist damit viel höher als bisher angenommen. Frühere Schätzungen gingen von 17 000 bis 19 000 Opfern seit den frühen neunziger Jahren aus. Bei allen Angaben dürfte die wahre Anzahl, einschliesslich aller nicht dokumentierten Fälle, noch einiges höher liegen.

Für das Projekt unter dem Titel «The Migrants' Files» stützte sich die Arbeitsgruppe unter anderem auf Daten der Nonprofitorganisation United for Intercultural Action sowie auf das Projekt «Fortress Europe» des italienischen Journalisten Gabriele Del Grande, der die Anzahl Toter und Vermisster unter den Migranten auf dem Weg nach Europa protokolliert hat. Del Grandes Projekt prägte den Ausdruck «Festung Europa», der heutzutage vielerorts als Synonym für die Asylpolitik der EU verwendet wird.

Zur Überprüfung der Informationen nutzten die Journalisten öffentlich zugängliche Quellen – also beispielsweise Medienbeiträge oder Regierungsdokumente –, um die Vorfälle zu verifizieren. Das geprüfte Material wurde schliesslich in einer einzigen Datenbank aufgeführt.

Schweizer Vorfälle

In der Datenbank sind 19 Schweizer Vorfälle seit dem Jahr 2000 verzeichnet. Darunter auch der Fall des Mannes, der am 18. April 2010 tot in Weisslingen in einem Waldtobel gefunden wurde. Es ist anzunehmen, dass er als blinder Passagier im Fahrwerkschacht eines Flugzeugs in die Schweiz fliehen wollte und aus diesem stürzte, als das Flugzeug im Ostanflug auf den Flughafen Zürich die Räder ausfuhr.

Frontex-Einsätze von Schweizer Grenzwächtern sind seit Anfang 2011 möglich. Damals trat eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft, welche auf dem Grenz- und Sicherheitsabkommen von Schengen basiert. Die Schweiz ist seit Ende des Jahres 2008 Schengen-Mitglied. Darüber hinaus ist ein Einsatz von Schweizer Grenzwächtern an den EU-Aussengrenzen möglich. An der Frontex-Operation «Poseidon» waren ab 2011 auch Spezialisten des Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) beteiligt. Im vergangenen Jahr wurden 39 Entsendungen mit insgesamt 1150 Einsatztagen unter Schweizer Beteiligung geleistet. Für das laufende Jahr sind für Mitarbeitende des GWK rund 1250 Einsatztage vorgesehen, insgesamt 44 Entsendungen.

Veränderte Routen

Die Daten aus «The Migrants' Files» geben Einblicke in die Dynamik der Migration. Sie zeigen unter anderem auf, wie die Migrationsströme zwischen See- und Landrouten variieren – je nach Jahreszeit, lokalen Konflikten und Kriegszonen sowie je nach Vorliebe der Menschenhändler. So hat die Europäische Union in den letzten Jahren mit verschiedenen afrikanischen Ländern bilaterale Abkommen unterschrieben und Bestrebungen unternommen, die Sicherheitsbestimmungen entlang der Aussengrenze Europas zu verschärfen. Sobald die jeweiligen Verschärfungen griffen, verschoben sich die Routen der Migranten: von Spanien nach Italien oder weiter nach Griechenland. Die Bewegungen sind äusserst dynamisch und anpassungsfähig.

Ein anderes Beispiel hierfür ist die Operation «Poseidon», die Frontex, die für die Überwachung der EU-Aussengrenzen zuständige Behörde, im Jahr 2011 lancierte. Sie sollte die Grenzkontrollen zwischen Griechenland und der Türkei verstärken. Tatsächlich fiel die Anzahl Migranten auf dieser Route von 55 000 im Jahr 2011 auf knapp über 12 000 im Jahr 2013. Währenddessen wurde aber auf dem Seeweg zwischen der Türkei und Griechenland ein achtfacher Anstieg an Migranten verzeichnet. Die Zahl stieg in derselben Zeitspanne von weniger als 1500 Personen auf über 11 000.

Drehscheibe Libyen

Zurzeit finden wieder mehr Menschen den Weg nach Europa über die griechischen Inseln. Seit der Landweg vom Horn von Afrika über den Sinai nach Israel nicht mehr passierbar ist, ist überdies der Seeweg zwischen Libyen und Lampedusa bei den Menschenhändlern beliebt geworden. Als Startpunkt ist Libyen heute das wichtigste Drehkreuz für Migranten auf dem Weg nach Europa. Der Mangel an Strafverfolgung, ein Resultat des wachsenden Machtvakuums in Libyen, macht die Situation der Migranten dort äusserst prekär.

Die Daten von Frontex bestätigen zwar die Resultate aus «The Migrants' Files», doch Frontex zählt die Toten und Vermissten an den Grenzen ebenso wenig wie das europäische Grenzüberwachungssystem Eurosur oder die Internationale Organisation für Migration (IOM). Die Zahlen über verstorbene oder vermisste Personen laufen deshalb Gefahr, vergessen zu werden. Das Ziel von «The Migrants' Files» ist nicht zuletzt, diese Zahlen für Politiker, Journalisten und die Öffentlichkeit zu erhalten.

«The Migrants' Files» ist ein Projekt mehrerer Organisationen für Datenjournalismus. Beteiligt sind Journalism++ SAS , Journalism++ Stockholm und Dataninja . Zu den Medienpartnern gehören die «Neue Zürcher Zeitung», «El Confidencial», «Sydsvenskan» und «Radiobubble» sowie die freien Journalisten Jean-Marc Manach und Jacopo Ottaviani . Das Projekt wurde teilweise von Journalismfund.eu finanziert. NZZ, 2. April 2014, S. 7.


Das Europäische Patentamt hat ein Patent auf die Nutzung konventioneller genetischer Sojavarianten erteilt. Das Bündnis Keine Patente auf Saatgut! wirft dem Agrochemiekonzern Monsanto Biopiraterie vor.

Monsanto hat Ende Februar 2014 vom Europäischen Patentamt (EPA) in München ein Patent auf die Untersuchung und Auswahl von Sojapflanzen (EP08742297) erhalten. Diese sollen an unterschiedliche klimatische Bedingungen angepasst sein und so einen erhöhten Ertrag ermöglichen. Dazu gehören wilde und gezüchtete Sojapflanzen aus Asien und Australien.

Dem Patenttext zufolge wurden mehr als 250 Pflanzen aus den Herkunftsregionen untersucht. Für die konventionelle Züchtung hat Monsanto mit dem Patent ein Monopol auf die Verwendung von mehreren 100 Genvarianten, die bei diesen Sojabohnen natürlicherweise vorkommen. Das Patent wurde auch in anderen Ländern wie den USA, Kanada, China und Südafrika angemeldet, aber offenbar noch nicht vergeben.

"Dieses Patent ist nichts anderes als Biopiraterie in großem Maßstab. Monsanto versucht, die Kontrolle über die genetische Vielfalt zu erlangen, die benötigt wird, um beispielsweise Nutzpflanzen an den Klimawandel anzupassen", sagte Ruth Tippe vom Bündnis Keine Patente auf Saatgut!. Die europäischen Patentgesetze erlaubt aber nicht, Patente auf Verfahren zur konventionellen Züchtung erteilen. Um diese Patente zu stoppen, müssten die Mitgliedstaaten nun eine deutliche Reaktion zeigen.

Vor knapp zwei Jahren hatte das EU-Parlament eine Resolution verabschiedet, die das EPA aufforderte, Produkte aus konventioneller Züchtung nicht mehr zu patentieren. Bislang ignorierte das Patentamt diese Aufforderung aber weitgehend. Der Verwaltungsrat des EPA könnte die politische Entscheidung treffen, derartige Patente zu stoppen. Im Verwaltungsrat sitzen Repräsentanten der Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung in Berlin hat eine Initiative auf europäischer Ebene angekündigt. Auch der französische Senat forderte im Januar 2014 die Regierung von Frankreich auf, aktiv zu werden. [mbu] umwelt aktuell, April 2014, S. 18. http://www.no-patents-on-seeds.org/­ http://www.epa.org/­


Eine hauchdünne Mehrheit der stimmenden Bürgerinnen und Bürger will die Zuwanderung stärker kontrollieren. Kontrolle ist aber nicht dasselbe wie Abschottung. Die Zuwanderung soll in den Dienst der Wirtschaft gestellt werden – sicher unsympatisch, aber nicht mit "Abschottung" zu titulieren. Wer "kontrollierte" Zuwanderung auf hohem Niveau als "Abschottung" bezeichnet, verrät nicht viel Differenziertheit und qualifziert sich selber als Europopulisten. Seit dem Inkrafttreten der vollen Personenfreizügigkeit (2007) findet jährlich eine Nettozuwanderung von rund 80 000 Menschen statt. Das bevölkerungs- und flächenmässig fast zehnmal so grosse Deutschland wies zwischen 2007 und 2012 netto nur gut 10 000 Einwanderer pro Jahr mehr auf als die Schweiz; Frankreichs Nettozuwanderung betrug im gleichen Zeitraum 0,07%, also weniger als einen Zehntel des Vergleichswerts für die Schweiz (und selbst absolut weniger als zwei Drittel der schweizerischen Zahlen). In Österreich machte die absolute Zuwanderung einen Drittel der schweizerischen aus. Diese Relationen gelten nicht in einem einzelnen Jahr, sondern über etliche Jahre hinweg.

Auch im grösseren europäischen Vergleich ragt die Schweiz mit ihrer Offenheit ziemlich heraus. So liegt die Nettozuwanderung in Europa im Durchschnitt all jener Länder, die überhaupt eine Nettozuwanderung aufweisen, bei 0,4% und somit bei weniger als der Hälfte der schweizerischen Vergleichszahl. Auf eine ähnliche hohe Zahl der Zuwanderung wie die Schweiz kommen zwischen 2007 und 2012 nur noch Zypern und Norwegen sowie – mit 1,5% deutlich höher – Luxemburg. Als Folge der seit Jahrzehnten starken Zuwanderung sind gegen 30% der schweizerischen Wohnbevölkerung im Ausland geboren, und über ein Drittel hat ausländische Väter und/oder Mütter, dies im deutlichen Gegensatz zu Norwegen, wo die Zuwanderung erst im Gefolge der Erdölbonanza eingesetzt hat und nur etwa 14% der Wohnbevölkerung aus dem Ausland stammen. Die Schweiz ist tatsächlich eines der weitaus offensten Länder Europas – und sie bliebe es selbst dann, wenn ihre Zuwanderung auf hohem Niveau "kontrolliert" würde. NZZ, 26. April 20145, S. 25.


"Kein Nationalstaat ist in der Lage, sich gegenüber der Globalisierung zu wehren, weil die Märkte stärker sind. Wenn in 30 Jahren Brasilien, Indonesien, Mexiko, Indien, China, Russland und die USA an einem Tisch sitzen werden, um globale Entscheidungen zu treffen, wird keiner der europäischen Nationalstaaten allein mithalten können. Ein vereintes Europa schon." Daniel Cohn-Bendit, Sonntagszeitung, 13. April 2014. Offensichtlich sind Brasilien, Indonesion, Mexico, Indien, China, Russland und die USA Nationalstaaten. Die Aufzählung widerlegt entsprechend die Aussage, kein Nationalstaat sei in der Lage, sich gegenüber der Globalisierung zu wehren.


Gemäss EU-Statistikamt Eurostat betrug die saisonbereinigt Arbeitslosenquote im Februar 2014 in der Eurozone 11.9%. Damit verharrt die Quote seit Oktober 2013 unverändert auf diesem Wert, der nur knapp unter dem vom Februar bis September 2013 erreichten Rekord von 12.0% liegt. In der ganzen EU sank die Quote von 10.7% im Januar auf 10.6% im Februar. Eurostat schätzt, dass im Berichtsmonat EU-weit 25.92 Mio. Menschen arbeitslos waren, davon 18.97 Mio im Euro-Raum. NZZ, 2. April 2014, S. 27.


Anlässlich seines zweitägigen Staatsbesuch in die Schweiz meinte der Deutsche Bundespräsident Gauck nach Gesprächen mit dem Bundespräsidenten Didier Burkhalter, er sehe Nachteile in der direkten Demokratie. «Die direkte Demokratie kann Gefahren bergen, wenn die Bürger über hochkomplexe Themen abstimmen», sagte Gauck an der Medienkonferenz im Landgut Lohn in Kehrsatz. Er sei ein überzeugter Unterstützer der repräsentativen Demokratie, mit der Deutschland «sehr gut fährt». Bundespräsident Burkhalter konterte, die direkte Demokratie sei ein Teil der Schweizer Kultur. Dazu gehöre, zu akzeptieren, wenn die Bevölkerung gegen die Empfehlung der Behörden stimme. Die Stimme jedes Einzelnen sei wichtig. «Ich kann nicht ganz verstehen, weshalb die EU wegen dem Volksentscheid Forschungsabkommen mit der Schweiz gestoppt hat», sagte Burkhalter, denn die Personenfreizügigkeit gelte zurzeit noch. Er forderte mehr Verständnis der EU für den Entscheid in der Schweiz. Burkhalter bekräftigte, die Schweiz wolle mit der EU weiter diskutieren - die EU müsse aber Verständnis aufbringen für den Schweizer Volksentscheid. Burkhalter sowie Gauck zeigten sich überzeugt, dass die Schweiz mit der EU eine Lösung finden werde. Der Bund, 2. April 2014. Das Zitat von Gauck ist ein beredete Zeugnis für die antidemokratische Einstellung der Deutschen Polit-"Eliten".


Die griechischen Staatsfinanzen sind wieder im Lot. Mitte April 14 ist Griechenland an den Kapitalmarkt zurückgekehrt und hat mit Staatanleihen prompt drei Milliarden Euro eingenommen. Doch die Bilanz der rigiden Austeritätspolitik ist verheerend: die Wirtschaftsleistung ist um ein sagenhaftes Viertel eingebrochen. Löhne und Pensionen sind um bis zu 55 Prozent gesunken. Parallel dazu ist die Steuer- und Abgabenbelastung enorm gestiegen. Die Sparguthaben sinken, bei gleichzeitig explodierender Privatverschuldung. Die Zahl der Abeitslosen ist von unter 10 Prozent im Herbst 2008 auf 28 Prozente in die Höhe geschnellt. Mehr als 60 Prozent der jungen Griechen sind ohne Job. NZZ am Sonntag, 14. April 2014, S. 5


Laut Eurostat hatten im vergangenen Jahr von den 272 Nuts-2-Regionen 49 eine Erwerbslosenquote von weniger als 5,4%, was der Hälfte des EU-28-Durchschnitts entsprach. Dazu zählten 23 Regionen in Deutschland, jeweils 8 in Österreich und Grossbritannien, 3 in Tschechien und Rumänien, 2 in Belgien und jeweils eine in Italien sowie in den Niederlanden. Die Spitzenplätze jener Regionen mit den niedrigsten Erwerbslosenquoten teilen Deutschland und Österreich unter sich auf. Den geringsten Wert mit 2,6% hatte Oberbayern, wozu auch die Landeshauptstadt München gerechnet wird. Auf den Plätzen folgten die Regionen Freiburg i. Br. und Salzburg mit einer Erwerbslosenquote von jeweils 2,9% vor Tübingen sowie Tirol mit je 3,0%.

Sorgen bereitet Deutschland die Lage in einigen in der einstigen DDR gelegenen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern (10,1%), Sachsen-Anhalt (9,0%) sowie Berlin (10,6%). In diesen strukturschwachen Regionen dürfte ein deutschlandweiter Mindestlohn von € 8.50 pro Stunde mit den Geringqualifizierten jene in die Bredouille bringen, die sich am Arbeitsmarkt bereits schwertun. Solche Probleme wie Deutschland, Österreich und die Schweiz hätten andere EU-Länder sicherlich gerne. Sind bereits durchschnittliche Erwerbslosenquoten von 10,8% in der EU-28 für die Betroffenen kaum erträglich, und auch ein Beleg für das jahrelange Versagen der jeweiligen Wirtschafts- und Sozialpolitik, zeichnen die hinteren Plätze der Eurostat-Rangliste ein noch viel düstereres Bild vom Zustand bestimmter (süd)europäischer Regionen.

Wählt man als weiteren Schwellenwert das Doppelte der EU-28-Erwerbslosenquote, wiesen im vergangenen Jahr 27 Regionen eine Quote von mehr als 21,6% auf: 13 davon befanden sich in Spanien, 10 in Griechenland, 3 französische Départements in Übersee (Guadeloupe, Martinique sowie Réunion) zählten dazu, und mit Kalabrien lag eine in Italien. Ganz besonders grosse Differenzen gab es zuletzt im südlichen Nachbarland der Schweiz: Die landesweite durchschnittliche Erwerbslosenquote lag 2013 bei 12,2%, Kalabrien fiel mit 22,2% stark ab, die Provincia Autonoma di Bolzano, also Südtirol, hatte mit 4,4% dagegen den gleichen Wert wie die Schweiz. NZZ, 14. Mai 2014, S. 29.


Die SPD legt viel Wert auf den Schulterschluss mit den Wirtschaftseliten. Das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA (siehe WOZ Nr. 20/2014) biete viele gute Chancen, beteuert Gabriel – obwohl nicht nur die von der Sozialdemokratie umworbenen Gewerkschaften wie die IG Metall, die Sozial- und Verbraucherverbände, die Grünen und die Partei Die Linke dagegen opponieren. Selbst grosse, exportorientierte Konzerne gehen allmählich auf Distanz. Auch sie haben erkannt, wie marginal die von Gabriel gefeierten «positiven Effekte» sind. Schliesslich prognostizieren selbst glühende TTIP-BefürworterInnen für das nächste Jahrzehnt nur wenige Zehntelprozent mehr Wirtschaftswachstum, sollte es zum Abschluss kommen. WOZ Nr. 21 vom 22. Mai 2014. S. 11


Die EU-Kommission hat Ende März 2014 auf die erste zu Stande gekommene EU-Bürgerinitiative (EBI) reagiert. In ihrer Antwrot bestätigte die Kommission zwar die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und Abwassernetsorgung sowie die Wichtigkeit von Wasser als öffentlichem Gut. Allerdings will die Kommission keinen Legislativvorschlag machen, sondern lediglich eine neue Konsultation zu möglichen Gesetzensänderungen starten.

Die Organisatoren der EBI "Wasser ist ein Menschenrecht" (Right2Water) reagierten enttäuscht. "Die Europäische Kommission ist wenig ambitioniert, den Erwartungen von 1,9 Millionen Menschen gerecht zu werden", sagte Jan Willem Goudriaan, Vizepräsident der EBI Right2Water. "Ich bedauere, dass es keinen Gesetzesvorschlag für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser gibt." Die EBI fordert zudem eine rechtliche Verankerung, dass es auch künftig in der EU keine Liberalisierung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung geben wird. Zwar hat die breite Unterstützung für die EBI dazu geführt, dass die Versorgung mit Wasser und Abwasserentsorgung von der Konzessionsrichtlinie ausgeschlossen wurden. Die Kommission hat sich jedoch nicht explizit dazu verpflichtet, diese Leistungen auch von Verhandlungen über Handelsabkommen wie das geplante EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP auszuschließen.

Die Organisatoren der EBI begrüßten die Aussage der Kommission, dass die Bereitstellung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung generell in der Verantwortung der lokalen Autoritäten liegen sollte, die am dichtesten an den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind. Das bestätige den Trend zu Rekommunalisierung in Europa und sei der sicherste Weg, um Wasser aus den Binnenmarktregelungen heraushalten zu können. www.right2water.eu. Umwelt aktuell, Mai 2014, S. 26.


Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat einem Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Parlament zugestimmt, der die Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Honig verhindert.

Laut den EU-Grünen stimmte die Mehrheit der Abgeordneten dafür, die entsprechende Richtlinie so zu ändern, dass nicht auf dem Etikett stehen muss, ob Genpollen im Honig sind oder nicht. "Mit der Abstimmung ist der Umweltausschuss eingeknickt und hat entgegen seiner ursprünglichen Empfehlung vom November 2013 dafür gestimmt, Honig nicht kennzeichnen zu lassen. Damit haben die Abgeordneten den Imkern und den Bienen ein Bärendienst erwiesen", sagte der agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA Martin Häusling.

Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Entscheidung des Umweltausschusses schlecht. Denn die EU importiert Honig aus Ländern, die Genpflanzen anbauen. In zwei der wichtigsten Honig produzierenden Mitgliedstaaten - Spanien und Rumänien - ist der Anbau von Genmais erlaubt. Damit sei quasi besiegelt, dass mit Genpollen kontaminierter Honig ungekennzeichnet in die Regale gelangen werde, kritisierte Häusling.

Der EU-Gerichtshof hatte 2011 festgelegt, dass mit genmodifizierten Pollen verunreinigter Honig nach EU-Recht auch gekennzeichnet werden muss. Die EU-Kommission argumentierte dagegen und behauptete, dass Genpollen ein Bestandteil und keine Zutat des Honigs sei und daher nicht gekennzeichnet werden müsse. Umwelt aktuell, Mai 2014, S. 17.


Die Neue Europäische Bewegung Schweiz (Nebs) wird künftig von zwei Co-Präsidenten geleitet: Die Generalversammlung wählte Mitte Mai 2014 in Bern den Zürcher SP-Nationalrat Martin Naef und den bisherigen Nebs-Vizepräsidenten François Cherix an die Spitze der Organisation. Das Vize-präsidium besteht neu aus vier Mitgliedern: Nationalrätin Aline Trede (gps., Bern), Jacques Ducry, Sebastian von Graffenried und Sabrina Hofer. Damit haben SP und Grüne die Spitze jener übernommen, die mittels EU-Beitritt Demokratie- Sozial- und Umweltabbau betreiben wollen. NZZ, 12. Mail 2014, S. 9


Angesichts des Stillstandes der WTO-Doha Runde wächst die Anzahl der bilateralen Freihandelsabkommen stetig. In diesem Kontext sind auch die Economic Partnership Agreements (EPAs) zu sehen, Freihandelsabkommen, die seit 2002 zwischen der EU und 7 AKP (Afrika, Karibik, Pazifik) Regionen ausgehandelt werden, in denen die EU gerade diejenigen Themen durchsetzt, die aufgrund des Widerstandes der sogenannten Entwicklungsländer überhaupt erst zum Scheitern der Doha Runde führten.(1) Die EPAs müssen weiters im Licht der geopolitischen und auf Wirtschaftswachstum ausgerichteten Strategien der EU, also Lissabon/Europe 2020 und der komplementären Außenhandelsstrategie Global Europe, gesehen werden, wodurch Brüssel die europäische Wettbewerbsfähigkeit und EU Standortvorteile zu verbessern versucht. Um dies zu erreichen, gehen die Bestimmungen der EPAs teils weit über den Rahmen der WTO-Konformität hinaus, und inkludieren die sogenannten Singapur, oder WTO-Plus, Themen.

Von Carla Weinzierl, Werkstatt-Baltt 1/2014 *(Solidarwerkstatt Österreich, Waltherstrasse 15, 4020 Linz, http://www.werkstatt.or.at/­

Die EPAs können jedoch desaströse Folgen haben für die AKP Länder, vor allem im Bereich der kleinbäuerlichen Landwirtschaft: sie erhöhen den Zugang europäischer Agrarexporteure zu AKP Märkten, während durch die hohen EU Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), europäische Agrarprodukte (vor allem Fleisch-, Milch-, und Getreideprodukte) zu äußerst niedrigen Preisen auf AKP Märkten angeboten werden können.(1) Dieser Verkauf von Produkten unter ihren Produktionskosten auf externen Märkten, stellt de facto Dumping dar. Trotzdem wird diese Praxis vom internationalen Handelsregime gebilligt, denn die WTO definiert Dumping als den Verkauf von Produkten auf nicht-heimischen Märkten unter dem heimischen Preis. Dies ist in der EU nicht der Fall, denn die heutige GAP basiert nicht auf Preisstützung (also höheren EU-Preisen) sondern auf Direktzahlungen an die Bäuerinnen und Bauern, um die Einkommensverluste aus niedrigen, an den Weltmarkt-Preisen orientierten EU-Preisen auszugleichen.(1)

Die EU Agrar- und Exportpolitik - selbst Resultat der Notwendigkeit den WTO-Standards zu entsprechen - wird dadurch allerdings im Mainstream-Diskurs nicht als schädigend für den Globalen Süden verstanden, obwohl kritische Analysen der bereits abgeschlossenen Interim-EPAs, sowie die Geschichte des Freihandels zwischen wirtschaftlich und politisch ungleich starken Partnern die negativen Folgen klar aufzeigen.

Negative Auswirkungen auf die Ernährungssouveränität

Die EU Dumping-Produkte verdrängen lokale Kleinbäuerinnen und -bauern, die mit den künstlich niedrig gehaltenen Preisen nicht konkurrieren können und so ihre Lebensgrundlage verlieren.(1,2,3)Die sozialen Folgen sind verheerend; wenn lokale Produktionsstrukturen zerstört werden steigen ländliche Armut und damit auch Urbanisierungsdruck und Slumbildung.(1,2) Dem Mainstream-Diskurs zu Folge, hätten die EPAs jedoch durch erleichterten Zugang zu europäischen Märkten armutsreduzierende Effekte. Empirisch ist dies allerdings kaum der Fall, denn oftmals fehlt der Link zwischen der am verbesserten Marktzugang profitierenden Exportindustrie und den ärmsten Bevölkerungsschichten.(4)

In jedem Fall haben die Verdrängung lokaler Produktions- und Distributionssysteme, sowie die Auferlegung neoliberaler Handelspolitiken durch die EPAs negative Auswirkungen auf die Ernährungssouveränität, das Recht aller Völker auf eine selbstdefinierte Agrar- und Nahrungsmittelpolitik inklusive dem Recht auf Nahrung und dem Recht auf Selbstversorgung.(1) In anderen Worten schränken die EPAs den politischen Handlungsspielraum der AKP Staaten im Bereich der Agrar- und Handelspolitik stark ein. Während, weiters, in Zeiten der Überschussproduktion in Europa AKP Märkte so regelrecht von billigen Nahrungsmitteln überschwemmt werden, haben die Zerstörung lokaler Produktionsstrukturen durch ebendiese Billigprodukte und die damit einhergehende Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten negative Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit wenn die Agrarpreise international stark schwanken.(1)

Die Gefahren von starker Importabhängigkeit von Grundnahrungsmitteln, also der Einbindung lokaler Nahrungsmittelsysteme in Weltmärkte und globale Produktionsketten, wurden in der globalen Nahrungsmittelkrise 2007/08 erschreckend offensichtlich, als die Anzahl der hungernden Menschen, trotz global steigender und für die Weltbevölkerung ausreichender Agrarproduktion, auf über eine Milliarde anstieg. Auch die ökologischen Folgen der Abhängigkeit von EU Nahrungsmittelimporten in den AKP Ländern sind schwerwiegend, denn kleinbäuerliche Produktionssysteme sind maßgeblich im Erhalt der Agro-Biodiversität und sind umwelt- und ressourcenschonender, während die industrielle Agrarproduktion der EU stark zum Klimawandel beiträgt.(1)

Untergrabung der öffentlichen Budgets

Die EPAs wirken sich auch negativ auf die Budgets der AKP Staaten aus: die AKP Staaten verlieren durch die Handelsliberalisierung dringend benötigte Zolleinnahmen; dies erfordert weitreichende Steuerreformen, wobei die AKP angesichts der hohen Beschäftigung im informellen Sektor vor massiven Schwierigkeiten stehen. Durch die Untergrabung der AKP Steuersysteme, wobei Zolleinnahmen oftmals hohe Anteile ausmachen, werden auch erforderliche öffentliche Ausgaben in z.B. Gesundheits- und Bildungssysteme sowie Infrastrukturen erschwert. Somit stellen die EPAs auch klar eine Bedrohung für die Erreichung der Millenium Development Goals dar.(2,7) Schätzungen zufolge wird die EU außerdem aufgrund der durch die EPAs geöffneten Märkte positive Handelsbilanzen in hohen Summen verzeichnen, während die AKP Handelsdefizite mit der EU haben werden (5), wodurch die von der EU proklamierten positiven wirtschaftlichen Auswirkungen der EPAs für die AKP in Frage gestellt werden.

Auch der vermeintlich stark verbesserte Zugang der AKP zu EU Märkten ist stark übertrieben, angesichts der Macht der EU, gewisse Produkte aus den Liberalisierungsprozessen auszunehmen um eigene Produktionssysteme zu schützen (die Liste der sogenannten sensitiven Produkte), sowie aufgrund der nicht-tarifären Handelsbarrieren (z.B. Reinheitsvorschriften und Herkunftsbezeichnungen).(6)

Studien belegen weiters, dass die regionale Integration durch den Beitritt der 7 AKP Regionen zu den EPAs eingeschränkt wird und es zu einer Handelsverschiebung von AKP-Nachbarstaaten zur EU als Haupthandelspartner kommt. (8 )

Ärmste am härtesten betroffen

Die Entwicklungsfeindlichkeit der EPAs wird besonders deutlich in Anbetracht des Reziprozitätserfordernisses, mit welchem sich durch die EPAs zum ersten mal auch die sogenannten Least Developed Countries konfrontiert sehen. Sie werden von den EPAs am härtesten getroffen, denn sie müssen relativ zur ökonomischen Entwicklung Handelsbarrieren am stärksten abbauen, profitieren allerdings nicht, da sie den durch die EPAs ermöglichten Marktzugang im Rahmen der Everything But Arms Initiative bereits genießen.(1)Warum unterzeichnen die AKP Staaten die EPAs dann eigentlich? Kritische politökonomische Analysen zeigen, das die AKP den EPAs nicht beitreten weil sie daraus große Vorteile ziehen, sondern um bereits existierende Handelspräferenzen abzusichern, die sie sonst verlieren würden - sie wählen also das geringere von zwei Übeln.(2,4,9,10)

Zusammenfassend werden die kurzfristigen positiven Auswirkungen der EPAs bezüglich verbessertem EU-Marktzugang die mittel- und langfristigen negativen Auswirkungen auf die Entwicklungsambitionen der AKP nicht ausgleichen.

Quellen:

(1) Weinzierl, Carla (2014): Free Trade and Industrialization of Agriculture as Obstacles to Food Sovereignty. The Implications of the EU-ACP EPAs, the EU CAP and the Green Revolution for African Smallholders. Diplom-Arbeit, Universität Wien.

(2) Küblböck, Karin; Forster, Franziskus (2008): Die Economic Partnership Agreements (EPAs) mit Westafrika. Eine Zwischenbilanz. ÖFSE – Briefing Paper 2/2008. Wien: ÖFSE.

(3) De Schutter, Olivier (2011): The Common Agricultural Policy Towards 2020: The Role of the European Union in Supporting the Realization of the Right to Food. Comments and Recommendations by the United Nations Special Rapporteur on the Right to Food.http://www.iatp.org/­files/­CAP%20Reform%20Right%20to%20Food.pdf

(4) Mbatha, Nhlanhla; Charalambides, Nick (2008): What Is Really in the Economic Partnership Agreements for the Southern African Region? A Perspective from Botswana's Beef Export Markets. In: Agrekon, Vol. 47, No. 4, 410–432.

(5) Sukati, Mmathabo (2012): The SADC Region and EPA/EBAI – Trade Balance Analysis. In: International Journal of Sustainable Economy, Vol. 4, No. 2, 136-154.

(6) Echessah, Protase (2007): Effects of EU's Common Agricultural Policy Reforms on Prospects For Eastern And Southern Africa's Trade With the EU Under the Economic Partnership Agreements. AAAE Conference Proceedings, 529-536.

(7) Fontagné, Lionel; Laborde, David; Mitaritonna, Cristina (2010): An Impact Study of the Economic Partnership Agreements in the Six ACP Regions. In: Journal of African Economies, Vol. 20, No. 2, 179–216.

(8 ) Hurt, Stephen (2012): The EU–SADC Economic Partnership Agreement Negotiations: ‘locking In' the Neoliberal Development Model in Southern Africa? In: Third World Quarterly, Vol. 33, No. 3, 495–510.

(9) Mahadevan, Renuka; Asafu-Adjaye, John (2010): The Implications of European Union Sugar Price Cuts, Economic Partnership Agreement, and Development Aid for Fiji. In: Contemporary Economic Policy, Vol. 28, No. 1, 52–64.

(10) Manger, Mark; Schadlen, Kenneth (2013): Political Trade Dependence and North-South Trade Agreements. In: International Studies Quarterly, 1-13.


Das deutsche Verfassungsgericht legt dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) offene Fragen zum Staatsanleihenprogramm OMT (Outright Monetary Transactions) der Europäischen Zentralbank (EZB) vor. Unerwartet deutlich kritisierten die Richter des Deutschen Verfassungsgerichtes am Freitag, den 7. Februar 2014, das Vorgehen der Währungshüter in Frankfurt, nachdem sie 2013 in einer mündlichen Verhandlung eine Vielzahl von Befürwortern und Kritikern des Programms angehört hatten. Mit dem Staatsanleihenprogramm OMT habe die EZB ihre Kompetenzen überschritten und das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verletzt, stellten die Richter in einer schriftlichen Stellungnahme fest. Das Mandat der EZB beschränke sich auf die Währungspolitik, argumentierten sie, das OMT sei aber eindeutig als wirtschaftspolitische Massnahme einzustufen, für die die Notenbank kein Mandat habe.

Für Karlsruhe steht es ausser Frage, dass die EZB mit dem Staatsanleihenprogramm ihr Mandat verletzt hat. Verschiedene Merkmale wiesen das OMT- Programm als Wirtschafts- statt Währungspolitik aus: So habe es einerseits zum Ziel, selektiv Zinsaufschläge von Staatsanleihen einzelner Länder zu neutralisieren. Eine Differenzierung zwischen den Mitgliedsstaaten sei dem Handlungsrahmen der EZB aber fremd. Das OMT habe andererseits auch eine Parallelität zu den Hilfsprogrammen von EFSF und ESM, zu denen die Notenbank nicht legitimiert sei. Zudem führe das Programm zu einer Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten der Währungsunion, weshalb es einem Finanzausgleich gleichkomme, der so in den europäischen Verträgen (Primärrecht) nicht vorgesehen sei.

Wegen der erwähnten Neutralisierung von Risikoprämien gewisser Staatstitel, des selektiven Aufkaufs und der Ähnlichkeit zu den europäischen Hilfsprogrammen stufen die Karlsruher Richter das EZB-Programm auch deutlich als monetäre Staatsfinanzierung ein. Mit dem OMT umgehe die Notenbank Artikel 123 der Verträge, der die monetäre Haushaltsfinanzierung unmissverständlich verbiete, befanden sie. Den Einwand der EZB, dass sie beim OMT Staatspapiere lediglich am Sekundärmarkt kaufe, werteten die Richter als Umgehung des Verbots.

Die Verfassungsrichter gaben dem OMT am Freitag trotz ihrer vernichtenden Einschätzung noch eine letzte Chance: Es sei möglich, das OMT noch in Einklang mit den europäischen Verträgen zu bringen, meinten sie. Würde es in seiner Gültigkeit eingeschränkt, könnte es primärrechtkonform werden. Den Richtern schweben hier etwa ein Ausschluss eines Schuldenschnitts, eine Limitierung der Käufe sowie eine Verpflichtung der Notenbank, Eingriffe in die Preisbildung am Markt weitgehend zu vermeiden, vor. Besonders der letzte Punkt scheint angesichts von Ziel und Zweck des Programms ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Zudem greift das Gericht mit diesen Wünschen ziemlich tief in die Unabhängigkeit der Notenbank ein, was heikel ist. Mit all diesen Fragen muss sich nun aber der EuGH befassen, der in der Vergangenheit nicht gerade als europakritische Instanz aufgefallen ist und somit der EZB gegenüber freundlicher gestimmt sein dürfte. NZZ, 8. Februar 2014

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