Kurzinfos April 2022

"Der Fiskalpakt führt dazu, die Budgethoheit auf die EU-Kommission übergehen zu lassen und den Sozialstaat zu strangulieren." (Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister) Abbau von Spitalbetten, Pflegenotstand, viel zu große Kindergruppen in Kindergärten, Pensionsverschlechterungen, Kürzungen bei der Mindestsicherung, mangelnder sozialer Wohnbau, marode öffentliche Infrastrukturen … was haben alle diese Missstände gemeinsam? Es ist etwas, worüber in unseren Medien kaum ein Wort verloren wird: der EU-Fiskalpakt.

Dieses Regelwerk, das 2012 in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen den Euro-Mitgliedsstaaten beschlossen wurde, hatte weitreichende Auswirkungen auf die Budgetpolitik der betroffenen Staaten. In ein komplexes technokratisches Regelwerk ist eine hochpolitische Agenda verpackt, die der damalige EZB-Chef Mario Draghi in einem Interview mit dem Wallstreet-Journal schnörkellos ausgeplaudert hat: Es gehe darum, "das Modell des europäischen Sozialstaats zu einem Auslaufmodell zu machen."

"Auslaufmodell Sozialstaat"

Es gibt einige Hebel in diesem Pakt, um diese neoliberale Agenda durchzuboxen: So darf das "strukturelle Defizit" des Staatshaushalts nicht größer als 0,5% des BIP sein. Was als "strukturelles Defizit" gilt, ist höchst dehnbar. Die Definitionsmacht darüber hat die EU-Kommission. Wer in ihren Augen gegen diese Regel verstößt, muss sich einem "Strukturanpassungsprogramm" unterwerfen, das zumeist aus einer Kombination von Sozialabbau, arbeitnehmerfeindlichen Arbeitsmarktreformen und Privatisierungen besteht. Ansonsten drohen dem "Defizitsünder" hohe Strafzahlungen bis zu 0,5% des BIPs. Der Fiskalpakt hebelt also das Königsrecht jedes demokratischen Parlaments aus: nämlich die Entscheidung über die Einnahmen und Ausgaben des Staates. Der gewerkschaftsnahe Wirtschaftswissenschaftler Stephan Schulmeister warnte deshalb seinerzeit eindringlich davor, dass der Fiskalpakt dazu führen werden, "die Budgethoheit auf die EU-Kommission übergehen zu lassen" und "den Sozialstaat zu strangulieren". (Frankfurter Rundschau, 28.5.2012).

Austerität auf Jahrzehnte?

Über eine weitere Regel im EU-Fiskalpakt kann die Austeritätspolitik auf Jahrzehnte einzementiert werden: die sogenannte Zwanzigstel-Regel. Diese besagt, dass jener Teil der Gesamtverschuldung des Haushalts, der 60% des BIPs übersteigt, jedes Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden muss. Was hieße das z.B. für Österreich derzeit konkret? Österreichs Gesamtverschuldung liegt derzeit aufgrund der Coronakrise bei über 80% des BIPs. D.h. in den nächsten 20 Jahren müsste alleine aufgrund dieser Zwanzigstel-Regel Jahr für Jahr ein Prozent des BIPs an Schulden abgebaut werden. Das könnte – je nach BIP- bzw. Zinsentwicklung – massive Einschnitte in den öffentlichen Haushalten bedeuten. Ein Prozent des BIPs sind in Österreich immerhin vier Milliarden Euro. Eine gravierende Sozialabbaupolitik könnte die Folge sein, die sich selbst verstärkt, weil eine sinkende öffentlichen Nachfrage auch das BIP nach unten zieht.

Teile und Herrsche

Aufgrund der Corona-Krise wurden die Regeln des Fiskalpakts vorübergehend ausgesetzt. Ab 2023 sollen sie jedoch wieder voll in Kraft treten. Die EU-Kommission hat bereits im September 2020 den EU-Staaten in einer "technischen Note" Ratschläge erteilt, wie Widerstände in der Bevölkerung gegen die Austeritätspolitik gebrochen werden können. Die Tipps sind nicht originell: Unpopuläre Maßnahmen sollten unmittelbar nach den Wahlen durchgezogen werden, man soll sie durch vorgeblich unabhängige Wissenschaftler verkaufen lassen und die Betroffenen sollten durch eine geschickte Teile-und-Herrsche-Strategie so auseinanderdividiert werden, dass kein gemeinsamer Widerstand entsteht. Denn betroffen seien schließlich viele. Das Kommissionpapier listet auf: "Arbeiter, Rentner, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kranke und Familien mit Kindern." Kurzum: die Mehrheit der Bevölkerung. (Solidarwerkstatt Linz, April 2022) https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­ab-2023-wieder-unter-knute-des-eu-fiskalpakts


Die aktuelle völkerrechtswidrige Invasion der Türkei in den Irak mit Luftangriffen und der Entsendung von Bodentruppen bleibt für Ankara folgenlos; Berlin und der Westen erheben keine Einwände.

Auch die jüngste völkerrechtswidrige Invasion des NATO-Partners Türkei in einen Nachbarstaat stößt bei der deutschen Regierung nicht auf Kritik. Die türkischen Streitkräfte haben im April 2022 mit Luftangriffen und mit Bodentruppen Angriffe auf Ziele im Nordirak durchgeführt; sie gelten Aktivisten der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Aus dem Irak werden Proteste gegen die illegale Militäroperation laut. Die Bundesregierung wie auch die Regierungen der anderen NATO-Staaten hingegen erheben keinerlei Einwände – ebensowenig wie gegen die vorigen Angriffskriege der Türkei gegen Syrien, bei denen seit 2018 Teile des Landes faktisch annektiert wurden. Beobachter werfen den türkischen Besatzungskräften in Nordsyrien schwerste Verbrechen vor, darunter willkürliche Enteignungen und die Vertreibung kurdischer Bevölkerungsteile, die illegale Inhaftierung von Oppositionellen und verbreitete Folter. Deutsche Medien, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Hitler verglichen haben, erläutern, die Türkei nehme nur ihr "Recht auf Selbstverteidigung" wahr.

"Offensive" statt Angriffskrieg

Der gegen die kurdische Bewegung gerichtete Angriffskrieg der Türkei im Nordirak stößt in der westeuropäischen Politik wie auch in der Öffentlichkeit vorwiegend auf Ignoranz und Desinteresse. Die wenigen Medienbeiträge, die sich mit dem Vormarsch türkischer Armeeeinheiten im Norden des Nachbarlandes befassen, der von massiven Luftangriffen dort und in Nordsyrien begleitet wird, weisen in Wortwahl und Schwerpunktsetzung eine Tendenz zur Verharmlosung der völkerrechtswidrigen Invasion auf. Diese wird zumeist als schlichte "Offensive" [1] bezeichnet, die sich gegen die "verbotene" kurdische Arbeiterpartei PKK richte [2]. Medien, die mit Blick auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine den russischen Staatschef Wladimir Putin mit Adolf Hitler verglichen [3], nannten zur Begründung für den türkischen Angriffskrieg im Nordirak umstandslos Ankaras eigene Legitimation, laut der die Türkei lediglich ihr "Recht auf Selbstverteidigung" in Anspruch nehme – die Kurden hätten einen "groß angelegten Angriff" auf die Türkei geplant. Offene Kritik an Ankaras Expansionsstreben wird kaum geübt. In Leitmedien heißt es lediglich, es handle sich um eine "völkerrechtlich umstrittene Aktion".

"Legitime Sicherheitsinteressen"

Die deutsche Bundesregierung hat schon bei früheren Angriffskriegen der Türkei gegen die kurdische Selbstverwaltung in Nordsyrien nicht nur weggesehen, sondern die Invasionen faktisch politisch flankiert. 2018 eroberte die Türkei den Kanton Afrin unter Mithilfe islamistischer Milizen – mit Zustimmung Moskaus, in dessen Einflusssphäre sich der Kanton befand. Im folgenden Jahr griffen türkische Truppen weitere kurdische Selbstverwaltungsgebiete im Norden Syriens an; diesmal stimmte die Trump-Administration dem Eroberungsfeldzug zu, dem Washingtons ehemalige kurdische Bündnispartner im Kampf gegen den Islamischen Staat zum Opfer fielen. Schon damals sprachen deutsche Medien, Politiker und Experten neutral von "Operationen" [4], die sich an den "legitimen Sicherheitsinteressen" der Türkei orientierten [5]. Berlin verhinderte unter anderem ein Waffenembargo der EU gegen die Türkei; zudem stellte die damalige Kanzlerin Angela Merkel Anfang 2020 Finanzhilfen für die türkische Okkupation Nordsyriens in Aussicht.[6] Auch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg verteidigte den von niemandem provozierten türkischen Angriffskrieg gegen den Kanton Afrin unter Verweis auf das "Selbstverteidigungsrecht" des NATO-Mitglieds Türkei.[7] Laut britischen Medienberichten verhinderten NATO-Staaten zudem eine internationale Untersuchung des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen durch türkische Truppen: Im Verlauf von deren Invasion waren Zivilisten, darunter Kinder, durch weißen Phosphor verletzt worden.[8]

Systematische Invasionsverbrechen

Derweil schreitet – vom Westen weitgehend ignoriert – die ethnische Säuberung der von der Türkei besetzten Gebiete Nordsyriens ungehindert voran. Kurdische Organisationen beklagten schon Mitte vergangenen Jahres, in Afrin seien die Kurden, die vor dem Syrien-Krieg die große Bevölkerungsmehrheit gestellt hatten, zu einer Minderheit geworden.[9] Während Hunderttausende vertriebener Kurden in Flüchtlingslagern dahinvegetieren müssten, habe Ankara massenhaft Turkmenen und Islamisten aus anderen Regionen Syriens in Afrin angesiedelt, sodass der kurdische Bevölkerungsanteil nur noch bei rund 25 Prozent liege.[10] Die türkische Okkupation gehe zudem mit willkürlichen Enteignungen und Übergriffen durch islamistische Milizen, mit dem massenhaften Verschwindenlassen von Aktivisten, mit verbreiteter Folter von Oppositionellen, mit Entführungen und zahlreichen Fällen von Vergewaltigung von Frauen einher.[11] Kürzlich meldeten israelische Medien, zum Zweck der Repression und der ethnischen Säuberung unterhalte die türkische Regierung in Nordsyrien ein Netz von Geheimgefängnissen; das NATO-Mitglied sei damit für "furchtbare Verbrechen" an Oppositionellen und an der kurdischen Bevölkerung verantwortlich, die in "systemischer Weise" begangen würden. Von den nahezu 9.000 bekannten Opfern des illegalen türkischen Foltersystems in Nordsyrien seien 1.500 "verschwunden".[12]

Eine nächste Okkupationszone?

Der European Council on Foreign Relations (ECFR), eine Denkfabrik mit Hauptsitz in Berlin, bezeichnete die türkischen Okkupationszonen in Nordsyrien bereits vor knapp zwei Jahren als ein "neues Gaza", in dem Ankara vier Millionen Menschen unter Bewachung durch verbündete Islamisten faktisch festgesetzt habe; die Gebiete wiesen ein deutliches Risiko der Verelendung und "politischen Instabilität" auf. Die EU solle deshalb der Türkei helfen, die als "Sicherheitszone" verharmlosten Okkupationsgebiete zu stabilisieren.[13] Die aktuelle Invasion der Türkei in den Nordirak könnte auf die Errichtung einer ähnlichen Okkupationszone abzielen – inklusive ethnischer Säuberungen in Kooperation mit einheimischen Islamisten. Die Türkei orientiere sich derzeit wieder verstärkt in Richtung Westen, urteilen Beobachter [14]; Präsident Recep Tayyip Erdoğan müsse daher bei seinem jüngsten Expansionskrieg kaum Kritik fürchten, da seine Regierung im "Windschatten des Ukraine-Krieges" noch vom Westen gebraucht werde.[15]

Der Barzani-Clan

Der aktuelle türkische Angriffskrieg scheint mit dem Barzani-Clan abgesprochen zu sein, der in den kurdischen Autonomiegebieten des Irak eine dominante Stellung innehat, sich aber aufgrund zunehmender Korruption und sich verschärfender Wirtschaftsprobleme verstärkt innenpolitisch unter Druck sieht. Zu dem Clan haben deutsche Politiker in der Vergangenheit gute Beziehungen unterhalten.[16] Kurz vor Beginn der türkischen Invasion hatte Erdoğan den Ministerpräsidenten der nordirakisch-kurdischen Autonomiebehörde, Masrour Barzani, zu Konsultationen nach Ankara geladen.[17] In London, wohin Barzani nach seiner Ankara-Visite weiterreiste, warfen kurdische Demonstranten ihm vor, faktisch mit der Türkei bei deren Angriffskrieg zu kollaborieren. In der Tat hatte Erdoğan kurz nach Beginn der Kriegshandlungen sowohl dem Barzani-Clan wie auch der irakischen Regierung für ihre Unterstützung bei der Invasion gedankt [18] – dies, obwohl Bagdad kurz zuvor eine diplomatische Protestnote in Ankara übergeben hatte, in der ein Rückzug der türkischen Truppen aus dem Irak gefordert wurde. Insbesondere der einflussreiche schiitische Politiker Muqtada al-Sadr, dessen Partei im irakischen Parlament die größte Fraktion stellt, wirft Ankara vor, Teile des Iraks grundlos zu bombardieren.

Hunger als Waffe

Der jüngste Krieg der Türkei gegen die kurdische Bewegung korrespondiert mit verstärkten Angriffen der irakischen Armee gegen die jesidische Selbstverwaltung im Nordirak. Seitdem 2014 Einheiten der PKK den Genozid des Islamischen Staats an der religiösen Minderheit der Jesiden in der nordirakischen Region Şengal stoppten, konnte dort eine weitgehende Selbstverwaltung realisiert werden, die nun nicht nur durch türkische Luftangriffe, sondern auch durch irakische Bodentruppen bedroht wird. Kurdische Medien meldeten zuletzt heftige Gefechte aus der Region. Laut Einschätzung des Autonomierats von Şengal handle es sich um ein "koordiniertes Vorgehen der Türkei, der südkurdischen Partei PDK und der irakischen Regierung", mit dem die basisdemokratische Selbstverwaltung vernichtet werden solle.[19] Die Kurden in Nordsyrien hätten derweil nicht nur unter den verstärkten Luftangriffen türkischer Kampfflugzeuge und Drohnen zu leiden, die faktisch nur mit Zustimmung der USA erfolgen können, sondern auch unter der Hungertaktik der syrischen Regierung. Laut kurdischen Aktivisten blockiert die syrische Armee die kurdischen Stadtteile Aleppos, um die verbliebene kurdische Selbstverwaltung zur Kapitulation zu zwingen.[20] Damaskus gehe es darum, Nord- und Ostsyrien vollständig einzukreisen, um die Bevölkerung durch "Hunger zur Aufgabe zu zwingen und ihren Willen zu brechen" – dort, wo die Invasion des NATO-Partners Türkei dies noch nicht erreicht hat. 22. April 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8899

Mehr zum Thema: Die ignorierte Invasion, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8860

[1] Türkei beginnt neue Offensive gegen PKK im Nordirak. zeit.de 18.04.2022.

[2] Türkei greift PKK-Stellungen an, tagesschau.de 18.04.2022.

[3] Heinrich August Winkler: Was Putin mit Hitler verbindet. zeit.de 12.03.2022.

[4] Türkische Offensive fordert erste Opfer. n-tv.de 09.10. 2019.

[5] Gekommen, um zu bleiben. internationalepolitik.de 01.11.2019.

[6] Tomasz Konicz: Türkei: Merkels zivilisatorischer Tabubruch. heise.de/tp 25.01.2020.

[7] Turkey has right to act in self-defense in Afrin, NATO chief Stoltenberg says. dailysabah.com 25.01.2018.

[8] Syria: U-turn over investigation into ‘white phosphorus injuries' after Turkey's clash with Kurds. thetimes.co.uk 02.11.2019.

[9] Kurds becoming a minority in Kurdish region of Afrin: Statement. kurdistan24.net 30.05.2021.

[10] 'Nothing is ours anymore': Kurds forced out of Afrin after Turkish assault. theguardian.com 07.06.2018.

[11] How Syria's Afrin became hell for Kurds. opendemocracy.net 11.11.2020.

[12] Erdogan's secret prisons in Syria. jpost.com 15.04.2022.

[13] A new Gaza: Turkey's border policy in northern Syria. ecfr.eu 28.05.2020.

[14] Die Türkei besinnt sich auf ihre Verankerung im Westen. faz.net 19.04.2022.

[15] Erdoğans Drahtseilakt. sueddeutsche.de 20.04.2022.

[16] S. dazu Im Windschatten des Krieges (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7145/­) und Aufgaben für die Bundeswehr (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7513).

[17] Erdoğan receives KRG's Barzani for talks. dailysabah.com 15.04.2022.

[18] Erdogan thanks the Barzanis, Iraqi gov't for support of anti-PKK operation. ekurd.net 20.04.2022.

[19] Şengal-Autonomierat: Widerstand bis zum Schluss. anfdeutsch.com 19.04.2022.

[20] Koçer: Damaskus will Rojava durch Hunger brechen. anfdeutsch.com 19.04.2022.


Der Absatz von Pestiziden in der Europäischen Union bleibt relativ stabil. Nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat beläuft sich die jährlich verkaufte Gesamtmenge im Zeitraum von 2011 bis 2020 auf etwa 350.000 Tonnen. Im Vergleich zu 2011 ging der Pestizidabsatz im Jahr 2020 leicht zurück auf 346.000 Tonnen. Allerdings variiere der Verkauf jedes Jahr etwas, sodass kein klarer Trend abzuleiten sei.

Licht und Schatten

In seinem Bericht hat das statistische Amt die Daten von 16 EU-Mitgliedstaaten ausgewertet. Dabei zeigt sich ein sehr unterschiedliches Ergebnis: In 11 der 16 untersuchten Mitgliedstaaten wurden geringere Mengen verkauft. Den deutlichsten Rückgang um mindestens 20 Prozent verzeichneten Tschechien, Portugal, Dänemark, Rumänien, Belgien und Irland. Deutlich höhere Verkäufe wurden hingegen für Österreich, mit einem Anstieg um 61 Prozent, und Lettland, mit einem Zuwachs um 77 Prozent, registriert. Für Deutschland wurde eine Erhöhung der verkauften Pestizide um 9 Prozent erfasst. Die Nachfrage nach "Fungiziden und Bakteriziden" war mit 43 Prozent der Gesamtmenge am größten. Gefolgt von "Herbiziden, Kraut- und Moosvernichtungsmitteln" mit 35 Prozent und "Insektiziden und Akariziden" mit 14 Prozent. Die höchsten Verkaufsmengen der betrachteten Wirkstoffgruppen entfielen auf die größten Agrarproduzenten Europas – Frankreich, Spanien, Deutschland und Italien.

Transparenz gefordert

Ein breites Bündnis von Umweltverbänden, Wasserversorgern und Wissenschaftlerinnen in Deutschland fordert eine Verbesserung der Transparenz beim Einsatz von Pestiziden. In einem offenen Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appellierten die Verfasserinnen für ein System zur Erfassung, Veröffentlichung und Auswertung der Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft. Denn bisher wisse niemand wirklich, wie hoch der tatsächliche Pestizideinsatz auf den Agrarflächen in Deutschland sei. EU-News, 4. April 2022, https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­pestizidverkauf-auf-hohem-niveau

https://ec.europa.eu/­eurostat/­statistics-explained/­index.php?title=Agri-environmental_indicator_-_consumption_of_pesticides&stable=1

http://www.umweltinstitut.org/­aktuelle-meldungen/­meldungen/­2022/­pestizide/­offener-brief-pestizidanwendung-offenlegen.html

https://www.umweltinstitut.org/­mitmach-aktionen/­her-mit-den-daten-pestizideinsaetze-offenlegen.html


Die EU macht Ernst und leitet wegen mutmasslicher Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit (gemeint ist die Korruption, welche EU-Gelder betrifft!) ein Verfahren gegen Ungarn ein. Der Schritt kann bedeuten, dass Budapest auf Gelder in Milliardenhöhe verzichten muss. Bis dahin dürfte aber noch viel Zeit verstreichen.

Es ist eine Nachricht, die in Nichtkriegszeiten wohl für mehr Furore sorgen würde: Wegen mutmasslicher Verstösse gegen rechtsstaatliche Prinzipien (gemeint ist die Korruption, welche EU-Gelder betrifft!) in Ungarn hat die Europäische Kommission zum ersten Mal in ihrer Geschichte den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus ausgelöst. Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban muss sich damit einem Verfahren stellen, an dessen Ende der Verlust von Milliardenzahlungen droht.

Fast beiläufig teilte der griechische EU-Kommissar Margaritis Schinas der Presse mit, dass Budapest in Kürze mit einem entsprechenden Brief zu rechnen habe. Schinas, der in Brüssel zuständig ist für die «Förderung der europäischen Lebensart», verschwendete keine zwei Sätze für das Thema, bevor er sich offensichtlich Wichtigerem zuwandte.

Immer wieder hinausgezögert

Tatsächlich hatte die Kommission den Boden für den neuen Sanktionsmechanismus schon vor Monaten bereitet, dessen endgültige Freigabe aber immer wieder hinausgezögert. Nach einem jahrelangen Streit um die Grundsatzfrage, wie die EU mit Rechtsstaatssündern (gemeint ist die Korruption, welche EU-Gelder betrifft!) umgehen sollte, trat die sogenannte «Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit» Anfang 2021 in Kraft.

Verletzt ein EU-Staat Prinzipien wie die Gewaltenteilung, muss er damit rechnen, dass ihm Gelder aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden, lautet zusammengefasst die Idee. Dies gilt jedoch nur für Verstösse, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Haushaltsführung der EU stehen.

Nach einer Klage Ungarns und Polens dauerte es noch ein gutes Jahr, bis der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Verfahren im Februar 2022 für rechtmässig erklärte. Die Kommission hielt es danach für angebracht, noch den Ausgang der ungarischen Parlamentswahl abzuwarten, um Viktor Orban keine EU-feindliche Munition im Wahlkampf zu liefern. Erst als er als Sieger aus der Wahl hervorging, kündigte Kommissionschefin Ursula von der Leyen im EU-Parlament an, Ernst zu machen.

Als wichtigste Gründe, um gegen Ungarn vorzugehen, sieht die Kommission zahlreiche Verdachtsmomente für Korruption und Unregelmässigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen sowie eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz. Nach Angaben der EU-Behörde für Betrugsbekämpfung versinken in Ungarn 4 Prozent der europäischen Fördergelder in dunklen Kanälen – ein absoluter Spitzenwert im EU-Vergleich. Genau im Visier hat man bei der Kommission laut einem Beamten etwa die Vergabe landwirtschaftlicher Flächen an Orban-Vertraute, denn damit sind hohe EU-Subventionen verbunden.

Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen

Bis Ungarn tatsächlich Gelder aus dem gemeinsamen Haushalt gestrichen werden, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. So kann die Regierung in Budapest, sobald sie den Brief aus Brüssel erhält, zunächst Stellung zu den Vorwürfen beziehen und gegebenenfalls Abhilfemassnahmen vorschlagen. Drei Monate hat sie dafür Zeit. Sollte die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden sein, kann sie den EU-Staaten vorschlagen, finanzielle Sanktionen gegen Ungarn zu beschliessen.

Zustimmen müssen diese allerdings mit qualifizierter Mehrheit, und das bedeutet: mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der EU repräsentieren. Raum für politische Manöver ist da noch einiger vorhanden. Beobachter meinen, dass die Regierung Orban etwa versuchen könnte, den Sanktionsmechanismus noch abzuwehren, indem sie ihrerseits mit einem Veto gegen bestimmte EU-Sanktionen gegen Russland droht. Für den deutschen FDP-Europaabgeordneten Moritz Körner ist das Verfahren gleichwohl die «letzte Chance, die Demolierung der ungarischen Demokratie zu stoppen». NZZ, 28. April 2022, S. 2


«Wir exportieren keine Waffen an kriegführende Staaten.» So oder ähnlich hat dies der Schweizer Bundespräsident, Ignazio Cassis, im Frühjahr 2022 immer wieder gesagt. Schier unermüdlich hat er seine Botschaft in Interviews und bei Staatsbesuchen repetiert.

Der Bundesrat sah sich vor die unangenehme Aufgabe gestellt, die Verwirrung zu beheben, die er selber gestiftet hatte. Kurz nach Beginn des Kriegs in der Ukraine, Ende Februar 2022, hatte er nach einem unrühmlichen Hin und Her beschlossen, fortan die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Die Kommunikation dazu ist derart verunglückt, dass weitherum der Eindruck entstand, die Schweiz habe ihre Neutralität aufgegeben.

Dem ist nicht so. Aussenminister Cassis hat seither vielfach betont, was dies namentlich mit Blick auf die Lieferung von Kriegsmaterial bedeutet. Und doch sieht sich die Schweiz just in dieser Sache mit neuen Vorwürfen konfrontiert: Sie soll mitverantwortlich dafür sein, dass Deutschland bis anhin nicht mehr schwere Waffen an die Ukraine liefert. Dies ist der Subtext zahlreicher Medienberichte in Deutschland und der Schweiz.

War das ein Ablenkungsmanöver? Der Verdacht macht in Bern die Runde. Die Deutschen müssen dieser Tage viel Kritik einstecken, weil sie die Ukraine nicht stärker unterstützen. In der Sache bleibt aber unklar, wie gravierend das Schweizer Veto wirklich ist. Gemäss der deutschen Grünen-Politikerin Marieluise Beck, die den Fall ins Rollen gebracht hatte, ging es bei den Gesuchen um Munition für den Schützenpanzer des Typs «Marder», der bei den Lieferungen in die Ukraine eine zentrale Rolle spielt. In Bern hingegen war zu hören, das stimme nicht. Bei den Gesuchen sei es um andere Munition gegangen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Die Schweiz erlaubt keine Kriegsmaterialexporte in Länder, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind. Sie verpflichtet zudem alle Abnehmerstaaten, hier gekauftes Material nur weiterzugeben, wenn sie vorher die Einwilligung der Schweiz eingeholt haben. Das erklärt die deutschen Gesuche – und ihre Ablehnung.

Der Präsident der Mitte-Partei richtete via Twitter darauf hin harte Vorwürfe an den Bundesrat und sprach von «unterlassener Hilfe». Nach ihm hätte die Schweiz mittels Notrecht von den geltenden Regeln abweichen und die Gesuche der Deutschen gutheissen sollen. Damit will er ein vom Parlament erlassene und im letzten Herbst verschärftes Gesetz aushebeln. Pfister beruft sich auf eine Generalklausel in der Bundesverfassung, die kurzzeitig auch bei den Notverordnungen in der Corona-Pandemie eine Rolle gespielt hat. Sie erlaubt dem Bundesrat, in Eigenregie Verordnungen und Verfügungen zu erlassen, «wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert». Aus Pfisters Sicht ist diese Voraussetzung angesichts des russischen Kriegs erfüllt. Nach ihm wird die Schweiz «in der Ukraine (mit-)verteidigt».

Notrecht wie bei Corona?

Die Juristen des Bundes treten dieser Auffassung vehement entgegen, wie die Stellungnahme des Seco zeigt. Nach dieser Auslegung darf die Klausel in der Bundesverfassung, auf die sich Pfister bezieht, im vorliegenden Fall nicht angewandt werden. Sie komme nur zum Tragen, wenn eine klare gesetzliche Regelung fehle oder die Anwendung der Klausel explizit vorbehalten sei.

Dies ist zum Beispiel im Embargogesetz der Fall, was dem Bundesrat bei Sanktionen einen grossen Spielraum gibt. Im Kriegsmaterialgesetz hingegen gibt es keinen solchen Vorbehalt. Im Gegenteil, das Parlament hat gerade erst letztes Jahr beschlossen, dem Bundesrat in diesem Bereich keinerlei Ausnahmen mehr zu erlauben. (Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) vom 13. Dezember 1996 (Stand am 1. Mai 2022))

Und selbst wenn der Bundesrat einen notrechtlichen Eingriff beschlösse, um auf die Schnelle Waffenlieferungen zuzulassen, wären damit nicht alle rechtlichen Probleme gelöst. Die Schweiz würde gleichzeitig auch ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen als neutrales Land verletzen. NZZ, 25. April 2022


Berlin gruppiert den Bundeswehreinsatz im Sahel um und bereitet eine Teilverlegung von Truppen nach Niger vor. Dort nimmt der Protest gegen auswärtige Militäroperationen zu.

Die deutsche Bundeswehr bereitet sich auf einen Teilabzug aus Mali und auf eine mögliche Verlegung von Truppen nach Niger vor. Wie es vor der heutigen Bundestagsdebatte über die Weiterführung des Einsatzes im Sahel heißt, werden die deutschen Streitkräfte zwar ihre Beteiligung am Ausbildungseinsatz in Mali (EUTM Mali) einstellen. Zugleich ist jedoch eine Aufstockung des deutschen Kontingents beim UN-Einsatz in Nordmali (MINUSMA) von 1.100 auf 1.400 Soldaten geplant. Die deutsche Bundesregierung zieht darüber hinaus neue Maßnahmen im an Mali grenzenden Niger in Betracht. Die dortigen Repressions- und Streitkräfte unterstützt Berlin schon seit Jahren – zunächst bei der Flüchtlingsabwehr, inzwischen auch mit der Ausbildung nigrischer Spezialkräfte. Die Bundeswehr könne ihre dortigen Aktivitäten womöglich in Form einer "Ausbildungsmission Sahel" verstetigen, wird Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht zitiert. Während Mali und zunehmend auch Burkina Faso sich vom Westen ab- und Russland zuzuwenden beginnen, gilt Niger als verbliebene prowestliche Bastion im unmittelbaren Kriegsgebiet im Sahel. Allerdings wächst auch dort der Protest.

Aus Mali nach Niger

Frankreich wird seine Streitkräfte, soweit sie zur Zeit noch in Mali stationiert sind, zumindest teilweise nach Niger verlegen. Den Plänen hat das nigrische Parlament bereits am 22. April zugestimmt.[1] Hintergrund sind Frankreichs Bemühungen, in der Sahelzone militärisch präsent zu bleiben, um den Kampf gegen die dortigen Jihadisten fortzusetzen; außerdem ist Paris bestrebt, einen weiteren Einflussverlust in der Region zu vermeiden. Mali orientiert sich unter den dort herrschenden Militärs immer mehr an Russland; auch in Burkina Faso nimmt – zumal seit dem Putsch burkinischer Offiziere vom 23. Januar 2022 – der russische Einfluss zu. Lediglich Niger gilt unter Präsident Mohamed Bazoum weiterhin als prowestliche Bastion im unmittelbaren Kriegsgebiet. In Niger sollen nun Militärstützpunkte in der Region Tillabéri entlang der Grenze zu Mali errichtet werden. Das Gebiet gilt als ein Zentrum der aktuellen jihadistischen Aufstände. Details sind noch nicht bekannt. Unklar ist nicht zuletzt, wie viele französische Soldaten nach Niger verlegt werden sollen. Aus Mali abziehen müssen 2.400 Militärs aus der Opération Barkhane, außerdem 900 Spezialkräfte aus der Task Force Takuba, darunter Militärs anderer europäischer Streitkräfte.[2]

Flüchtlingsabwehr in der Wüste

Auch die Bundesrepublik Deutschland ist bemüht, nach der faktischen Einstellung von EUTM Mali nun stärker in Niger Fuß zu fassen. Deutschland unterhält längst enge Beziehungen zu Militär und Polizei in dem Land; dabei waren diese zunächst durch die Migrationsabwehr geprägt: Niger ist ein bedeutendes Transitland für Flüchtlinge, die aus Afrika südlich der Sahara über Libyen nach Europa zu gelangen suchen. Seit 2013 unterstützt die Entwicklungsorganisation GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) die nigrische Polizei – nicht zuletzt bei der Grenzabschottung.[3] Die EU trainiert schon seit 2012 mit Hilfe von EUCAP Sahel Niger nigrische Repressionskräfte; auch dabei haben Maßnahmen zum Aufgreifen von Flüchtlingen einen wichtigen Stellenwert. Die Bundesrepublik stellte für EUCAP Sahel Niger zuletzt rund 20 Polizisten. Während der Amtszeit des heutigen Präsidenten Bazoum als Innenminister (2016 bis 2020) initiierte die EU in Niger den Bau von Lagern, in die Flüchtlinge aus Libyen zurückgebracht wurden, um sie von der Weiterreise nach Europa abzuhalten. Darüber hinaus liefert die Bundesrepublik seit 2018 Rüstungsgüter, die der Grenzabschottung dienen – insbesondere Militär-Lkw, Überwachungsgeräte und Wärmekameras.

Lufttransportstützpunkt im Sahel

Jenseits ihrer Bemühungen zur Stärkung der Flüchtlingsabwehr unterhält die Bundeswehr seit 2016 einen Lufttransportstützpunkt am Flughafen der Hauptstadt Niamey. Hintergrund ist, dass Niamey erheblich näher am nordmalischen Einsatzgebiet des deutschen Kontingents der UN-Truppe MINUSMA liegt als Malis Hauptstadt Bamako; verletzte Soldaten können deshalb deutlich rascher über Niamey ausgeflogen werden als über Bamako. Aufgrund der größeren Nähe zum Einsatzgebiet wird der nigrische Flughafen von der Bundeswehr auch als Logistikdrehscheibe für MINUSMA genutzt. Der militärische Teil des Flughafens in Niamey, die base aérienne 101, dient außerdem den französischen Streitkräften als Basis für die Opération Barkhane, den großen Pariser Kampfeinsatz im Sahel. Zumindest zeitweise wurde die base aérienne 101 auch von den US-Streitkräften genutzt – nicht zuletzt als Stützpunkt für Drohnen. Mittlerweile verfügt Washington in Niger über eine eigene Basis dafür.

Spezialkräfte ausbilden

Seit 2018 bildet die Bundeswehr zudem im Rahmen ihrer Operation Gazelle nigrische Spezialkräfte für die Planung und Durchführung von Einsätzen gegen Jihadisten aus; dazu sind deutsche Kampfschwimmer in dem Land stationiert. Seit dem vergangenen Jahr werden die Ausbildungsmaßnahmen in Tillia durchgeführt, einem Ort unweit der Grenze zu Malis Norden. Dort ist im Juli vergangenen Jahres offiziell ein Trainingszentrum für die nigrischen Spezialkräfte in Betrieb genommen worden, das mit maßgeblicher Unterstützung aus Deutschland errichtet wurde.[4] Manche nigrischen Soldaten werden dabei als Scharfschütze trainiert; deutsche Spezialkräfte begleiten die nigrischen Militärs zudem auf Patrouillen.[5] Die Operation Gazelle, die vom Bundesverteidigungsministerium als "Vorzeigeprojekt" eingestuft wird, läuft offiziell zum Ende des Jahres 2022 aus. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht spricht sich allerdings für eine Fortsetzung der Bundeswehraktivitäten in Niger aus – womöglich als "Ausbildungsmission Sahel".[6]

Ziviler Protest

Bei ihrem Besuch in Niger am 10. April 2022 hob Lambrecht hervor, ihr nigrischer Amtskollege Alkassoum Indattou habe sich – anders als etwa die Militärs in Mali – "ganz klar gegen eine Kooperation mit russischen Söldnern entschieden".[7] Die klar prowestliche Orientierung der Regierung unter Präsident Bazoum ist allerdings im Land selbst nicht mehr unumstritten; es wird berichtet, es gebe scharfe Kritik am außenpolitischen Kurs der Regierung nicht nur in der parlamentarischen Opposition, sondern auch in zivilen Organisationen und in weiten Teilen der Öffentlichkeit.[8] So warnt etwa ein Sprecher des Komitees Tillabéri pour la paix, la sécurité et la cohésion sociale, die Operationen der westlichen Streitkräfte in Mali hätten die Lage nicht zum Besseren gewendet; es gebe keinen Grund anzunehmen, ihnen werde das nun in Niger gelingen.[9] Beobachter weisen darauf hin, dass Bazoum bei der Bekanntgabe seiner Pläne für die Stationierung europäischer Militärs in Niger im Februar 2022 deutlich bemüht gewesen sei, die Parlamentsopposition, zivile Organisationen sowie religiöse Autoritäten einzubinden, um jegliche Kritik auszuhebeln sowie sein Vorgehen nach Kräften abzusichern.[10]

Putschversuche

Ob dies gelingt, ist ungewiss. Jenseits des wachsenden zivilen Unmuts über die Ausweitung der französischen bzw. europäischen Militärintervention in Niger schwillt auch die Unruhe in den Streitkräften des Landes an. Zunächst im März vergangenen Jahres, dann in März 2022 kam es jeweils zu einem Putschversuch gegen Bazoum. Beide konnten niedergeschlagen werden. Ob Nigers Regierung allerdings auf Dauer in der Lage ist, zivilen und militärischen Protest gleichermaßen zu unterdrücken, um ein stabiles Umfeld für die europäischen Soldaten aufrechtzuerhalten, muss sich erst noch zeigen. In Mali und in Burkina Faso gelang es nicht.11. Mai 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8916

Mehr zum Thema: Koloniale Reflexe (II) (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8837) , Koloniale Reflexe (III) (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8848) und "Nicht Russland überlassen" (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8913).

[1] Sahel : le redéploiement de forces spéciales européennes autorisé au Niger. l‘opinion.fr 23.04.2022.

[2] Mathieu Olivier: Niger : Les plans de Mohamed Bazoum après le retrait de Barkhane du Mali. jeuneafrique.com 25.02.2022.

[3] S. dazu Europas Wüstengrenze. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7293)

[4] Marturin Atcha: Le Niger se dote d'un centre d'entraînement de forces spéciales antijihadistes. actucameroun.com 16.07.2021.

[5] Matthias Lehna: Mitten in der Wüste. bundeswehr.de.

[6], [7] Amina Vieth: Ministerin für weiteres Engagement im Sahel – unter bestimmten Bedingungen. bmvg.de 11.04.2022.

[8], [9] Mucahid Durmaz: Analysis: Can Niger become the main Western ally in the Sahel? aljazeera.com 09.05.2022.

[10] Mathieu Olivier: Niger : Les plans de Mohamed Bazoum après le retrait de Barkhane du Mali. jeuneafrique.com 25.02.2022.


Forderungen nach einer "Zinswende" bei der EZB im Kampf gegen die Inflation werden stärker. Finanzexperten warnen, eine steigende Zinslast in Südeuropa könne in eine neue Eurokrise führen.

Finanzexperten warnen mit Blick auf bevorstehende Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) vor einer "Eurokrise 2.0". Hintergrund sind vor allem in Deutschland verbreitete Forderungen, die EZB müsse wegen der grassierenden Inflation dringend die Leitzinsen anheben – spätestens im Sommer, fordert die deutsche EZB-Direktorin Isabel Schnabel. Den Schritt hat die US-Notenbank Fed im Kampf gegen die Inflation, die auch in den Vereinigten Staaten in die Höhe geschnellt ist, bereits getan. Komme die EZB den Forderungen nach, dann drohe dies vor allem die stark verschuldeten Staaten in Südeuropa zu belasten, warnen Experten der Deutschen Bank; diese hätten bereits "ähnliche Zinskosten" im Verhältnis zu ihrem Bruttoinlandsprodukt (BIP) wie kurz vor dem Ausbruch der Eurokrise. Erschwerend komme hinzu, dass ihr heutiges Verschuldungsniveau erheblich höher ist; Italien etwa hat Schulden in Höhe von 160 Prozent seiner Wirtschaftsleistung. Andererseits drohe ein Festhalten an der lockeren Geldpolitik die Inflation "aus dem Ruder laufen" zu lassen: ein "Dilemma".

"Die Macht des Faktischen"

Angesichts der rasch zunehmenden Inflation, die bald zweistellige Steigerungsraten erreichen könnte, mehren sich in der deutschen Öffentlichkeit Forderungen nach einer Zinswende bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Die EZB müsse sich der "Macht des Faktischen stellen", kommentieren Leitmedien, die unter Verweis auf die ohnehin steigenden Renditen europäischer Staatsanleihen und den "Straffungskurs" der US-Notenbank Fed ein rasches Ende der expansiven Geldpolitik in Europa fordern.[1] So sei die Rendite deutscher Staatsanleihen wie etwa der zehnjährigen Bundesanleihe, die als "Referenzzins des Euroraums" bezeichnet wird, stark gestiegen, was die Folge einer "Verkaufswelle am Anleihemarkt" sei. (Die Verzinsung von Staatsschulden, die in Anleiheform gehandelt werden, steigt bei fallenden Kursen. Je niedriger die Nachfrage nach Staatsanleihen, desto höher die Renditen.) Mit den Anleiheverkäufen reagierten "die Anleger auf das veränderte Inflationsumfeld", sodass der Anleihemarkt die Zinswende faktisch "schon vollzogen" habe, heißt es. Da sich die Märkte aufgrund der ausufernden Inflation ohnehin auf Zinserhöhungen einstellen müssten, die stärker ausfallen dürften, als "vor Kurzem noch erwartet worden" sei, solle die EZB rasch handeln, bevor es "möglicherweise zu spät" sei – und die Inflationsdynamik nicht mehr durch vorsichtige, graduelle Zinsschritte eingedämmt werden könne.

Zinswende im Sommer?

Die deutsche EZB-Direktorin Isabel Schnabel ist jetzt mit der Forderung hervorgetreten, im Sommer die Leitzinsen anzuheben. "Jetzt reicht es nicht mehr zu reden, wir müssen handeln", sagte Schnabel, die eine "Zinserhöhung im Juli für möglich" hält.[2] Zuvor müssten die Anleihekäufe der EZB eingestellt werden. Diese waren in Reaktion auf den pandemiebedingten Krisenschub 2020 abermals initiiert worden, um das Zinsniveau in der südlichen Eurozonenperipherie trotz massiver Schuldenaufnahme niedrig zu halten. Die "Nettozukäufe von Anleihen" sollten "voraussichtlich Ende Juni" eingestellt werden, erklärte Schnabel. Ihr zufolge würde eine zögerliche Haltung der EZB zu einer Stagflation führen: zu einer "fatalen Mischung aus hoher Inflation und Rezession". Es sei vor allem notwendig, eine "Lohn-Preis-Spirale" zu verhindern, bei der die anziehende Inflation mit höheren Lohnforderungen der Gewerkschaften einhergehe. Dabei sei klar, dass "höhere Lohnforderungen kommen würden", räumte Schnabel ein; die Geldpolitik müsse deshalb durch Zinserhöhungen verhindern, "dass sich die hohe Inflation in den Erwartungen festsetzt". Die EZB-Direktorin konstatierte überdies eine "Verbreitung des Inflationsdrucks", die sich im April 22 in einer Rekordinflation von 7,5 Prozent in der Eurozone äußerte. Besonders alarmierend sei der Anstieg der Kerninflation auf 3,5 Prozent, bei der die rasch steigenden Preise für Energie und Nahrungsmittel nicht berücksichtigt werden.

Kontrollverlust?

Deutsche Ökonomen kritisieren, bislang habe sich vor allem die französische EZB-Präsidentin Christine Lagarde gegen eine Leitzinserhöhung gesträubt, wodurch die Notenbank ihre "Glaubwürdigkeit" riskiere und Gefahr laufe, die "Kontrolle über das Preisniveau" zu verlieren. Die EZB hatte Mitte April 2022 den Leitzins bei null Prozent belassen, was deutsche Leitmedien mit deutlicher Kritik quittiert hatten.[3] Lagardes bisherige Weigerung, die Leitzinsen in Reaktion auf die Inflation anzuheben, ist vor allem eine Folge der schwierigen ökonomischen Lage der südlichen Eurozonenperipherie, die auf die niedrigen Zinsen angewiesen ist. Das fundamentale ökonomische Ungleichgewicht zwischen dem exportfixierten deutschen Zentrum und dem überschuldeten Südeuropa manifestiert sich im sogenannten Spread – der Zinsdifferenz – zwischen deutschen und italienischen Staatsanleihen, der einen zuverlässigen Krisenindikator für die Eurozone bildet. Die Financial Times etwa äußert dazu, die bloße Ankündigung einer Zinswende in der Eurozone, bei der die EZB zugleich aufhören werde, ihr "4,9 Billionen Euro umfassendes Anleiheportfolio" durch weitere Aufkäufe zu vergrößern, lasse nicht nur die Zinsen steigen, sondern auch den Spread zwischen der zehnjährigen Bundesanleihe und dem entsprechenden italienischen Schuldtitel.[4] Dieser ist inzwischen in der Tat auf 1,9 Prozent gestiegen, was an den letzten großen Krisenschub im Jahr 2020 erinnert, als die deutsch-italienische Zinsdifferenz aufgrund der Pandemie 2,5 Prozent erreichte, bevor sie nach dem Beginn der aktuellen Phase einer expansiven EZB-Geldpolitik auf weniger als einen Prozentpunkt gedrückt werden konnte.

Staatsschulden: 160 Prozent

Italien, die drittgrößte Volkswirtschaft der Eurozone, hat inzwischen eine Staatsverschuldung in Höhe von 160 Prozent des Bruttoinlandsprodukts akkumuliert, was die Bedienung dieses Schuldenberges in Hochzinsphasen erschwert – und das Risiko eines Zahlungsausfalls in Krisenschüben steigen lässt. Zudem wird die EZB durch die Verringerung ihres Aufkaufprogramms für Staatsanleihen, das im Sommer auslaufen soll, schätzungsweise nur 40 Prozent der 2022 in der Eurozone neu begebenen Staatsschulden aufkaufen, während es in den zwei Jahren nach Ausbruch der Pandemie 120 Prozent waren; die EZB kaufte damals mehr Staatsanleihen von EU-Staaten auf, als neue Schuldpapiere in die Märkte gepumpt wurden. Im Fall Italiens würden damit in diesem Jahr nur 45 Prozent der von Rom neu begebenen Staatsanleihen aufgekauft. Im Vorjahr waren es 140 Prozent, was Italiens Zinslast erheblich reduzierte. Das Land wird dieses Jahr voraussichtlich neue Schulden im Umfang von 80 Milliarden Euro aufnahmen müssen.

Ein neuer Krisenschub

Deutsche Medien spekulieren angesichts dieses fundamentalen Ungleichgewichts zwischen dem nördlichen Zentrum und der südlichen Eurozonenperipherie bereits über eine Neuauflage der Eurokrise.[5] Demnach ist ein zentrales Ziel der deutschen Austeritätspolitik, die nach Ausbruch der Eurokrise ab 2011 vom damaligen Finanzminister Schäuble EU-weit oktroyiert wurde, nicht erreicht worden: Eine Verringerung des staatlichen Verschuldungsniveaus in Relation zum BIP konnten seit 2011 nur Irland und Deutschland verzeichnen. In Spanien etwa ist die Schuldenquote in der vergangenen Dekade um 70 Prozent angestiegen, in Frankreich um 29 Prozent, in Italien um 26 Prozent. Deutschland konnte hingegen aufgrund besonders niedriger Zinsen und hoher Exportüberschüsse seine Staatsschuldenquote im selben Zeitraum um 13 Prozent drücken. Die Eurostaaten haben – dank der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB – zwar ihre "Zinskosten" senken und die Laufzeiten ihrer Anleihen verlängern können, heißt es in Einschätzungen von Finanzexperten; doch sei die Gesamtverschuldung gestiegen. Dies sei vor allem in "ohnehin hoch verschuldeten Ländern" der Fall, sodass diese potenziellen Krisenländer abermals "ähnliche Zinskosten im Verhältnis zum BIP haben" wie kurz vor Ausbruch der Eurokrise – und dies bei einem heute höheren Verschuldungsniveau. Da die rasch ansteigende Inflation die EZB zum Handeln zwinge, drohe ein abermaliger Krisenschub: "Sollten die Zinssätze länger stark ansteigen, könnten wir durchaus vor einer Euro-Krise 2.0 stehen," warnten Analysten der Deutschen Bank Anfang Mai 2022.

"Ein Dilemma"

Dennoch steigt in Deutschland der Druck auf die EZB, die Zinswende einzuleiten. Andere Notenbanken hätten auf die "galoppierende Inflation" bereits regiert, monierten deutsche Medien unter Verweis auf die Zinswende in den USA und in Großbritannien. Die US-Notenbank Fed hat – nach einer ersten vorsichtigen Zinserhöhung auf 0,25 bis 0,5 Prozent im März – am 4. Mai 2022 einen radikalen Zinsschritt um 0,5 Prozent vollzogen. So etwas sei seit mehr als 20 Jahren nicht mehr der Fall gewesen, heißt es; "das letzte Mal, als die US-Notenbank die Zinsen um einen halben Prozentpunkt erhöhte", sei noch Bill Clinton US-Präsident gewesen.[6] Die mit 8,5 Prozent "viel zu hohe Inflation" mache die rasche Anhebung der Leitzinsen erforderlich, hieß es in der Begründung der Fed. Dabei sprachen die US-Notenbanker von einem "Balanceakt", der "nicht einfach" sei, da die Inflationsbekämpfung mit einer raschen Konjunkturabkühlung einhergehe, die nicht in eine "Rezession" abdriften solle. Ob dies möglich sei, bleibe fraglich, da der Zinsanstieg besonders rasch erfolge, während die Weltwirtschaft sich zügig abschwäche, urteilen Analysten.[7] Die EZB steckt in einer identischen Krisenfalle.[8] Eine Zinserhöhung könne den "verhaltenen Aufschwung in der Eurozone abwürgen" und zu einer Stagflation führen [9], während ein Festhalten an der lockeren Geldpolitik die "Inflation aus dem Ruder laufen" lasse, heißt es in Berichten, in denen von einem "Dilemma" die Rede ist [10]. 10. Mai 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8915

[1] Die EZB muss sich der Macht des Faktischen stellen. faz.net 25.04.2022.

[2] Europäische Zinswende im Sommer? tagesschau.de 04.05.2022.

[3] EZB auf dem Weg zum Kontrollverlust? tagesschau.de 14.04.2022.

[4] ECB policy tightening sends eurozone borrowing costs soaring. ft.com 04.05.2022.

[5] Analysten sehen Möglichkeit neuer Euro-Krise. n-tv.de 06.05.2022.

[6] Das bedeutet die Zinswende für Anleger. n-tv.de 04.05.2022.

[7] US-Notenbank hebt Leitzins deutlich an. tagesschau.de 04.05.2022.

[8] Tomasz Konicz: Politik in der Krisenfalle. heise.de/tp 15.08.2011.

[9] Tomasz Konicz: Zurück zur Stagflation? untergrund-blättle.ch 24.12.2021.

[10] Fluch und Segen des schwachen Euro. tagesschau.de 03.05.2022.


Die Deutsche Bundesregierung bereitet eine Umgruppierung des Bundeswehreinsatzes in Mali vor. Wie Verteidigungsministerin Christine Lambrecht bekräftigt, sollen die zuletzt 300 deutschen Soldaten, die im Rahmen des Trainingseinsatzes EUTM Mali als Militärausbilder aktiv waren, ihre Tätigkeit einstellen; EUTM Mali wird allenfalls noch auf Beraterebene in kleinem Maßstab fortgeführt. Aufgestockt werden soll aber das deutsche Kontingent beim UN-Einsatz MINUSMA: auf bis zu 1.400 Soldaten. Die Umgruppierung erfolgt zum einen, weil der seit neun Jahren andauernde Einsatz erfolglos geblieben ist; die Jihadisten, die im Jahr 2013 in Nordmali operierten, sind inzwischen auch im Zentrum des Landes sowie in mehreren Nachbarstaaten präsent. Hinzu kommt, dass Militärberater sowie private Militärfirmen aus Russland begonnen haben, die Streitkräfte in Mali zu unterstützen; Aktivitäten an ihrer Seite kommen für Berlin und Brüssel nicht in Betracht. Moskau weitet trotz des Ukraine-Krieges seine Militärkooperation mit Staaten des afrikanischen Kontinents aus – zuletzt in Kamerun und Sudan.

Einsatz gescheitert

Das faktische Ende des EU-Trainingseinsatzes in Mali (EUTM Mali) hat eine doppelte Vorgeschichte. Zum einen ist der Einsatz gescheitert. Ziel war es, die malischen Streitkräfte für den Krieg gegen Jihadisten und irreguläre Milizen auszubilden, während vorläufig französische Kampftruppen im Rahmen der Opération Barkhane diesen Krieg führten, dabei unterstützt unter anderem von den Blauhelmen des UN-Einsatzes MINUSMA, die den Norden des Landes unter Kontrolle halten sollten, sowie zuletzt auch von Spezialkräften aus Europa, der Task Force Takuba. Das Konglomerat an Interventionen ist nie wirklich erfolgreich gewesen; im Gegenteil: Im Lauf der Jahre hat sich der stark jihadistisch geprägte Aufstand nicht nur vom Norden auf das Zentrum des Landes ausgeweitet, sondern auch auf die Nachbarstaaten, insbesondere auf Niger und Burkina Faso; nach neun Einsatzjahren stehen nicht mehr ein kleiner, sondern große Teile des Sahel in Flammen. MINUSMA ist bereits seit acht Jahren der gefährlichste UN-Einsatz überhaupt mit insgesamt mehr als 250 Todesopfern; Frankreich hat in Mali bisher 53 Soldaten verloren.[1] Schon seit längerer Zeit wird diskutiert, die Einsätze in Mali wegen ihres offensichtlichen Scheiterns zu beenden. Eine Entscheidung blieb bislang allerdings aus.

Bruch mit Frankreich

Zum anderen ist es im Lauf des vergangenen Jahres zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen Mali und Frankreich sowie zu einer Umorientierung der malischen Regierung gekommen. In einem Putsch hatten sich in Bamako am 18. August 2020 Militärs an die Macht gebracht, die – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des arroganten, eigenmächtigen Handelns französischer Politiker und Militärs im Sahel – großen Wert auf die Souveränität des malischen Staates legten. Den Versuch der von ihnen eingesetzten, zivil geführten malischen Regierung, sie im Mai 2021 zu entmachten, begriffen sie als Schritt Frankreichs, seine Kontrolle über Mali wiederherzustellen, und putschten am 24. Mai 2021 erneut. Einerseits begannen sie, Kontakt nach Russland aufzunehmen, um sich dort ergänzende militärische Unterstützung zu verschaffen; andererseits reagierte Paris mit wachsender Ablehnung auf ihren politischen Kurs. Der Konflikt begann Anfang des Jahres zu eskalieren. Auf weitere Eigenmächtigkeiten und beleidigende Äußerungen französischer Regierungsmitglieder reagierten die Militärs in Bamako mit der Ausweisung europäischer Truppen sowie des französischen Botschafters [2]; Frankreichs Präsident Emmanuel Macron wiederum kündigte den Abzug der französischen Streitkräfte an [3]. Die in Bamako regierenden Militärs kündigten daraufhin alle Verteidigungsabkommen ihres Landes mit Frankreich und begannen damit, sämtliche Brücken nach Paris abzubrechen.[4]

Russlands Militärkooperation in Afrika

Mit ihrer Militärkooperation mit Moskau steht die Regierung in Bamako in Afrika nicht allein. Russland gehört nicht nur zu den bedeutendsten Waffenlieferanten des afrikanischen Kontinents: Fast die Hälfte des Kriegsgeräts, über das die dortigen Streitkräfte verfügen, ist russischen Ursprungs; bei der Lieferung schwerer Waffen hält Russland noch heute einen Anteil von rund 20 Prozent.[5] Moskau hat im Jahr 2018 ein Militärabkommen mit der Zentralafrikanischen Republik geschlossen und ist mit Militärberatern, Ausbildern und privaten Militärfirmen dort präsent. Seit Ende Jahres 2021 trifft das auch auf Mali zu.[6] International Aufmerksamkeit erhielt, dass im Dezember 2021 Mitarbeiter privater russischer Militärfirmen im malischen Timbuktu Räumlichkeiten bezogen, die wenige Wochen zuvor noch von mittlerweile abgezogenen französischen Soldaten genutzt worden waren. Die russisch-afrikanische Militärkooperation wird ungeachtet des Ukraine-Kriegs ausgebaut. So schlossen Russland und Kamerun am 12. April 2022 ein Abkommen zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit auf militärischem Gebiet.[7] Auch Sudan intensiviert diesbezüglich seine Kooperation mit Moskau: Am 2. März 2022 kehrte der stellvertretende Leiter des dort herrschenden Militärrats, Mohammed Hamdan Dagalo, nach rund eine Woche dauernden Gesprächen aus Moskau heim; er äußerte, Khartum sei weiterhin bereit, Russland eine Marinebasis an seiner Küste errichten zu lassen.[8]

EUTM Mali wird eingestellt

Mit Blick auf den Bruch der malischen Militärs mit Frankreich einerseits, auf ihre immer engere, von der malischen Bevölkerung weithin mit Sympathie begleitete Zusammenarbeit mit Russland andererseits hat der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am 11. April angekündigt, EUTM Mali werde die Arbeit weitgehend einstellen; lediglich zur Beratung solle der Einsatz in kleinem Umfang weitergeführt werden.[9] EUTM Mali wenigstens der Form nach aufrechtzuhalten gilt als vorteilhaft, weil ihr offiziell die "Operation Gazelle" unterstellt ist, eine Ausbildungsmaßnahme für Spezialkräfte im angrenzenden Niger; diese soll zumindest bis Jahresende weitergeführt werden. Dazu ist laut Angaben aus dem Bundesverteidigungsministerium eine Umbenennung von EUTM Mali in EUTM Sahel im Gespräch.[10] Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht bestätigte, dass der Einsatz von zuletzt 300 deutschen Soldaten im Rahmen der EUTM Mali zu Ende gehe; der Bundestag wird demnach, wenn er am 31. Mai über den deutschen Mali-Einsatz entscheidet, das Trainingsmandat nicht verlängern.

MINUSMA wird aufgestockt

Voraussichtlich verlängert werden soll allerdings die deutsche Beteiligung an MINUSMA. Dies geschieht zum einen mit dem Hinweis, man dürfe – so ist es in Berlin zu hören – Mali "nicht Russland überlassen". Zum anderen soll der Mali-Einsatz nicht ersatzlos aufgegeben werden: Eine Umgruppierung in andere Sahel-Staaten, mutmaßlich vor allem nach Niger, wird vorbereitet, um im Kampf gegen Jihadisten im Sahel europäische Positionen zu sichern; dabei kann MINUSMA eventuell in Zukunft auch weiterhin eine wichtige Funktion ausüben. Allerdings müssen dazu vor allem militärische Aufgaben, die bislang von französischen Kampftruppen aus der Opération Barkhane durchgeführt wurden, von neuen Einheiten übernommen werden. Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang ist eine Aufstockung des deutschen Kontingents geplant – von bislang bis zu 1100 Soldaten auf künftig wohl bis zu 1400.[11] 6. Mai 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8913

[1] UN worker killed in militant attack on peacekeeping convoy in Mali. theglobeandmail.com 03.12.2021.

[2] S. dazu Koloniale Reflexe (II). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8837

[3] S. dazu Koloniale Reflexe (III). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8848

[4] Fatoumata Diallo: Mali : la junte d‘Assimi Goïta réclame la fin des accords de défense, la France s'y oppose. jeuneafrique.com 04.05.2022.

[5] Moses B. Khanyile: Sanctions against Russia will affect arms sales to Africa: the risks and opportunities. theconversation.com 27.03.2022.

[6] Fatoumata Diallo: Mali : la junte d‘Assimi Goïta réclame la fin des accords de défense, la France s'y oppose. jeuneafrique.com 04.05.2022.

[7] Cameroon signs agreement with Russia in further boost to military ties. rfi.fr 22.04.2022.

[8] Sudan remains open to naval base deal with Russia. al-monitor.com 04.03.2022.

[9] EU fährt Militär-Ausbildung in Mali zurück. zdf.de 11.04.2022.

[10] Ministerin in Niamey: Gazelle ein "Vorzeigeprojekt". bmvg.de 10.04.2022.

[11] Thomas Wiegold: Bundeswehreinsatz in Mali: Weniger Mandat, mehr Soldaten geplant – ein Überblick. augengeradeaus.net 04.05.2022.


Le 3 mai s'est déroulée « la journée mondiale pour la liberté de la presse ». Le chef de la diplomatie de l'UE, Josep Borrell, n'a évidemment pas manqué l'occasion : il a consacré la quasi-intégralité de sa déclaration à dénoncer « les forces russes (qui) détiennent, enlèvent et ciblent des journalistes et des acteurs de la société civile afin d'empêcher le monde d'entendre la vérité ».

De son côté, la Commission européenne a rappelé qu'elle se considérait modestement comme la championne de la défense de la liberté des médias. Pour sa part enfin, la présidence française du Conseil de l'UE (les Etats membres) concocte des mesures susceptibles de « promouvoir un soutien financier, juridique et professionnel » et de permettre l'accueil de « journalistes indépendants et autres médias exilés, tout particulièrement d'Ukraine, du Bélarus et de la Fédération de Russie, qui ont trouvé refuge dans l'Union européenne ».

Paris suggère aussi des mécanismes pour mettre en place des « critères et des normes » de bon journalisme, qui permettraient notamment d'orienter la publicité vers les médias en ligne qui respectent ceux-ci. Haut-représentant, Commission et Conseil ont cependant été à l'origine de la décision de « suspendre » la diffusion des chaînes RT et Spoutnik le 2 mars, feront remarquer des esprits chagrins. Mais là, c'est totalement différent : il s'agissait d'empêcher une propagande partiale de déstabiliser gravement nos sociétés…

La Commission vient du reste de rappeler qu'elle restait particulièrement vigilante à l'égard des médias qui seraient tentés de se rendre complices de Moscou : c'est pour cela qu'ont été mises en place les mesures « anti-contournement ».

La chaîne italienne Rete 4 s'est fait rappeler à l'ordre par Bruxelles pour avoir diffusé une interview du ministre russe des affaires étrangères Et c'est dans ce cadre que la chaîne italienne Rete 4 (groupe Mediaset) s'est fait rappeler à l'ordre. Ce canal grand public avait eu l'outrecuidance de diffuser, le 1er mai, une interview du ministre russe des affaires étrangères, Sergueï Lavrov. C'était certainement un complot ourdi avec succès par Moscou, puisqu'une vice-présidente de l'europarlement, l'Italienne Pina Picierno, a exigé que soit « clarifié ce qui s'est passé ».

L'organisation Reporters sans frontière – qui a publié justement le 3 mai son rapport annuel sur la liberté de la presse dans le monde, et qui n'est pas tendre avec la Russie – a réprouvé le bannissement des RT et de Spoutnik, en rappelant « l'absence de cadre juridique approprié » pour cette interdiction.

De son côté, la Norvège – qui n'est pas membre de l'UE – a estimé que les deux médias publics russes « ne représentent pas une menace pour les intérêts fondamentaux de la société ».

Oslo ferait bien de se méfier : avec une telle remarque iconoclaste, le pays pourrait bien se voir imposer un embargo européen sur ses exportations d'hydrocarbures analogue à celui présenté par Bruxelles contre la Russie.

Bon, cela compliquerait encore un peu plus l'accès des pays de l'UE au gaz et au pétrole (dont la Norvège est un très grand fournisseur). Mais pas de problème : il reste encore le Qatar (un autre grand du gaz), émirat où Robert Habeck s'est rendu récemment pour chercher de nouveaux contrats. Enfin un fournisseur dont la réputation en matière de droits de l'Homme est irréprochable, et le respect pour la liberté de la presse au-dessus de tout soupçon ! 6 mai 2022

https://ruptures-presse.fr/­actu/­borrell-rt-qatar-liberte-presse/­


Als der italienische Ministerpräsident und ehemalige Präsident der EZB, Mario Draghi, Anfang des Monats Mai 2022 im EU-Parlament über die Zukunft der EU sprach, betonte er die sozialen Kosten, die die Pandemie und der Krieg in der Ukraine den Menschen in den EU-Mitgliedstaaten aufbürden. "Kein nationaler Haushalt ist in der Lage, solche Anstrengungen allein zu tragen", sagte er. Bei Draghi gilt offenbar: -1+(-1) = 2.

Draghi schlug vor, die "Sure"-Kurzarbeitshilfe, die während der Corona-Pandemie eingesetzt wurde, um die hohen Energiepreise für die Bevölkerung abzufedern, zu verlängern. Für langfristige Investitionen in Verteidigung, Energie und Ernährungssicherheit forderte Draghi eine schuldenfinanzierte EU-Hilfe nach dem Vorbild des Corona-Wiederaufbaufonds. «Das System der gestaffelten Zahlungen, das an die Erfüllung bestimmter Ziele geknüpft ist, bietet einen wirksamen Mechanismus zur Kontrolle der Qualität der Ausgaben.»

Ist das derselbe Draghi, der als Präsident der EZB dem griechischen Staat den Geldhahn zugedreht hat? Derselbe Draghi, der die Troika gnadenlos auf Griechenland losgelassen hat, um die größte soziale Verwüstung in dem Land in der Nachkriegszeit anzurichten? Derselbe Draghi, der die erzwungene Rettungsaktion für Irland beaufsichtigte?

Draghi war EZB-Präsident, als die EZB die griechische Regierung von Alexis Tsipras bestrafte, weil sie sich dem Dogma der Austerität widersetzte. Den Arbeitern, den Rentnern, den Patienten, den Empfängern von Sozialleistungen, überall wurde brutal das Geld gekürzt. Die groß angelegte Veräußerung von öffentlichem Vermögen und die brutale Auflagen ließen viele in Armut zurück. Als die Troika ihr verheerendes Werk in Griechenland begann, lag die griechische Staatsverschuldung bei 150 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Draghis Italien ist heute eines der Länder mit der höchsten Schuldenquote der Welt. Die öffentliche Schuldenquote des Landes ist explodiert und wird in diesem Jahr voraussichtlich 160 % des BIP erreichen. Bislang sind jedoch weder die Rating-Agenturen noch die Anleger auf den Finanzmärkten beunruhigt. Auch die EU und die EZB sowie der IWF zeigen sich nachsichtig.

Das liegt zum einen an den massiven Anleihekäufen der EZB, die so die Renditen italienischer Staatsanleihen niedrig hält, und zum anderen am EU-Wiederaufbaufonds, aus dem Italien in den kommenden Jahren 200 Milliarden Euro erhalten wird.

Ironischerweise handelt die EU heute so, wie es EU-Kritiker zur Zeit der Finanzkrise für Griechenland gefordert haben. Mario Draghi des Jahres 2022 fordert nun Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Dies wird aber wohl nur durch weitere, um übrigen EU-vertragswidrige, massive Staatsanleihenaufkäufe durch die EZB möglich sein. 20. Mai 2022, https://thepeoplesnews.home.blog/­2022/­05/­20/­draghis-conversion/­


Die Schweiz hat die Debatte geführt: Frontex soll ausgebaut werden. Anders sieht es in den beteiligten EU-Ländern aus. Die umstrittene Grenzschutzagentur ist nur einem geringen Teil der Bevölkerung überhaupt bekannt.

Luzius Meisser ist Bitcoin-Unternehmer und EU-Skeptiker. Daniel Graf ist Anti-Frontex-Aktivist und Mitgründer der Stiftung für direkte Demokratie. Gemeinsam sind ihnen das Interesse für demokratische Prozesse und die Überzeugung, dass die EU von der Schweiz lernen könnte.

Meissers Mittel und Grafs Know-how ermöglichten es, dass das auf politische Befragungen spezialisierte Meinungsforschungsunternehmen GfS Bern eine Vergleichsstudie durchführen konnte, die EU-Funktionäre als Zumutung empfinden dürften. Im Rahmen einer repräsentativen Befragung von 13 610 Stimmberechtigten in 25 EU-Ländern ist das GfS Bern der Frage nachgegangen, was die EU-Länder eigentlich von der umstrittenen Grenzschutzagentur halten.

Vorwürfe sind kaum bekannt

Das Resultat der Studie zeigt ein klares Bild: In den meisten Ländern ist Frontex nur einem geringen Teil der Bevölkerung überhaupt bekannt. Nur in einem Drittel der Staaten hat die Mehrheit der Befragten zumindest von Frontex gehört. 26 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal Pushback-Vorwürfe vernommen zu haben. Die Ausnahme bilden Deutschland, Österreich, Litauen und Griechenland, wo mehr als 40 Prozent der Bevölkerung mit der Kritik an der Agentur vertraut sind. In Griechenland, wo Frontex stark präsent ist, gab fast jeder Zweite an, die Vorwürfe zu kennen. In Ländern wie Irland, Schweden, Frankreich oder der Slowakei ist das Wissen über Frontex hingegen klein. Die Kritik an der Agentur war weniger als 20 Prozent der Befragten bekannt. Wie die von Urs Bieri geleitete GfS-Studie klar zeigt, haben 55 Prozent der Befragten eine positive Meinung von Frontex. Die Umfrage ergab aber auch, dass die in der Schweiz rege diskutierten Vorwürfe gegen die Agentur in den meisten EU-Ländern kaum bekannt sind. Dies spiegelt sich im Befragungsresultat deutlich: Nur eine Minderheit von 14 Prozent äusserte sich kritisch über Frontex, und nur 3 Prozent bekundeten eine klar negative Haltung ihr gegenüber. In einer Volksabstimmung – auch das wurde abgefragt – hätten sich 44 Prozent der Europäerinnen und Europäer klar und 33 Prozent tendenziell für den Ausbau von Frontex ausgesprochen.

Die Frontex-Befragung ist nicht die erste GfS-Europa-Studie, die über die Grenzen hinausreicht. Bereits im vergangenen Herbst befragte das Team um Bieri 1000 Personen zur Zufriedenheit mit dem demokratischen System. Während in der Schweiz 90 Prozent der Befragten angaben, mit dem System zufrieden oder sehr zufrieden zu sein, bekundete in den Nachbarstaaten nur jeder Zweite seine Zufriedenheit mit dem EU-System. 44 Prozent sagten, sie seien sehr oder eher unzufrieden.

Auf diesem Ergebnis aufbauend, setzte das Team um Bieri nach: Im Rahmen der jüngsten Studie wurden die Teilnehmer gefragt, ob auch die EU-Länder über sachpolitische Vorlagen wie den Frontex-Kredit abstimmen sollten. Die Antwort war ein deutliches Ja: 60 Prozent der Befragten sagten, sie hätten gerne auf nationaler Ebene über die Frontex-Vorlage abgestimmt. 66 Prozent sagten, sie hätten sich eine europaweite Abstimmung gewünscht.

Die Mehrheit der Befragten in allen europäischen Ländern wünscht sich mehr direkte Demokratie

Befürwortung nationale Volksabstimmung Frontex. Studie im Auftrag von Luzius Meisser, Meisser Economics, in Kooperation mit der Stiftung für direkte Demokratie. Befragt wurden 13 610 Stimmberechtigte in 25 EU-Ländern zwischen dem 7. und dem 17. März 2022.

Noch deutlicher äussert sich der Wunsch nach mehr föderaler Demokratiekultur in den Antworten auf die Frage, ob man sich generell für Volksabstimmungen ausspreche. Fast jeder dritte von fünf Befragten (73 Prozent) war für Abstimmungen auf nationaler Ebene. 66 Prozent wünschten sich europaweite Abstimmungen. NZZ, 17. Mai 2022, S. 10


«Die EU hat kein Problem mit demokratischen Enscheiden» SP-Ständerat Daniel Jositsch in der NZZ vom Mittwoch, 3. Mai 2022, S. 7


Noch bis letztes Jahr (2021) exportierten zehn EU-Staaten Kriegsmaterial nach Russland. Trotz des Verbots seit der Krim-Annexion.

Raketen, Flugzeuge, Bomben: Kriegsmaterial im Wert von total 346 Millionen Euro exportierten zehn EU-Mitgliedsstaaten von 2015 bis 2021 nach Russland. Zu diesem Schluss kommt das Recherchekollektiv Investigate Europe, welches Daten von der Working Party of the Council on Conventional Arms Exports (COARM) analysiert hat. Die Länder, die in unterschiedlichem Ausmass mit Russlands Armee handelten, sind Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich, Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Slowakei, Finnland und Spanien.

Am 31. Juli 2014, als Reaktion auf die russische Annexion der Krim, verbot sich die EU selbst die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Russland: «The direct or indirect sale, supply, transfer or export of arms and related materiel of all types, including weapons and ammunition, military vehicles and equipment, paramilitary equipment, and spare parts therefore, to Russia by nationals of Member States or from the territories of Member States or using their flag vessels or aircraft, shall be prohibited whether originating or not in their territories.» Dass die russische Armee seither trotzdem ausgerüstet wurde, dürfte an einem Schlupfloch liegen. Das Embargo schloss nämlich Handelsverträge, die vor dem 1. August 2014 abgeschlossen wurden, aus.

Die grössten Exporteure waren Frankreich und Deutschland. Die Investigativ-NGO Disclose zeigte bereits: Frankreich lieferte über 40 Prozent des europäischen Materials nach 2014, insbesondere Raketen, Bomben und Wärmebildkameras für russische Panzer. Russland kaufte diese den Rüstungsunternehmen Safran und Thales ab, deren Hauptaktionär der französische Staat ist. Aus Deutschland kam 35 Prozent des Materials. Es handelte sich dabei hauptsächlich um Eisbrecher, aber auch Gewehre und Spezialschutz-Fahrzeuge. Weil die deutschen Exporte nicht explizit zur Kriegsnutzung gekennzeichnet waren, werden sie auch von Friedens-NGOs nicht als gegen das Embargo verstossend betrachtet.

Frankreich und Deutschland exportierten Material im Wert von je über 100 Millionen Euro nach Russland. Investigate Europe listet weitere Waffenlieferungen anderer Länder auf. Und weist zum Schluss noch darauf hin, dass Russland auch der zweitgrösste Importeur von Kriegsmaterial aus der Ukraine gewesen sei. Pascal Sigg / 17. März 2022, https://www.infosperber.ch/­politik/­europa/­auch-nach-embargo-eu-staaten-verkauften-waffen-an-russland/­


In einer Abschlusszeremonie am 9. Mai in Straßburg 2022 erhielten die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola, Präsident Emmanuel Macron im Namen der Ratspräsidentschaft und die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen von den Ko-Vorsitzenden des Exekutivausschusses der Konferenz den Abschlussbericht über die Ergebnisse der Konferenz über die Zukunft «Europas». Diese einjährige Konferenz mit Diskussionen und Debatten gipfelte in einem Bericht mit 49 Vorschlägen, die konkrete Ziele und mehr als 320 Maßnahmen für die EU-Institutionen zur Umsetzung enthalten. Der 346 Seiten schwere Bericht ist zu finden unter https://futureu.europa.eu/­?locale=de. Es wurden unter anderem 4 sogenannte Bürgerforen gebildet zu den Themen.

"Eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit, Beschäftigung/Bildung, Kultur, Jugend und Sport/ digitaler Wandel"

"Demokratie in Europa/Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit"

"Klimawandel und Umwelt/Gesundheit"

"Die EU in der Welt/Migration"

Das Forum "Demokratie in Europa/Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit" befasste sich mit Fragen der Demokratie, der Wahlen, Teilhabe außerhalb der Wahlzeiten, wahrgenommene Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern, Medienfreiheit und Desinformation. Außerdem wurden Fragen bezüglich der Grundrechte und Grundwerte, der Rechtsstaatlichkeit und der Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung erörtert. Ein weiteres Thema war die innere Sicherheit der EU, z. B. der Schutz der «Europäerinnen» und «Europäer» vor terroristischen Handlungen und anderen Straftaten. Es wurden fünf Themenkomplexe gebilligt: "Gewährleistung von Rechten und Nichtdiskriminierung", "Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit", "Reform der EU", "Aufbau einer europäischen Identität" und "Stärkung der Bürgerbeteiligung".

Der Bereich Klimawandel und Umwelt umfasst sechs Entwürfe mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Sie enthalten unter anderem folgende konkrete Forderungen:

• Höhere Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien

• Entwicklung eines europäischen Netzes an öffentlichen Verkehrsmitteln

• Verbesserte Infrastruktur für Fahrradfahrer und -fahrerinnen

• Aufnahme der Themen Lebensmittelproduktion und Biodiversitätsschutz in die Schulbildung

• Förderung einer pflanzenbasierten Ernährungsweise

• EU-Vertragsänderung; ein Drittel der Mitgliedstaaten ist dagegen, Irland schweigt.

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat erklärt, dass sie Änderungen der EU-Verträge unterstützen könnte, um die Empfehlungen der Konferenz zur Zukunft Europas (CoFoE) umzusetzen. Doch mehr als ein Drittel der Mitgliedstaaten lehnt eine Änderung der Verträge ab – zum jetzigen Zeitpunkt. "Wir unterstützen keine unüberlegten und verfrühten Versuche, einen Prozess zur Änderung der Verträge einzuleiten", heißt es im Text eines gemeinsamen Dokuments, das von Bulgarien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Malta, Slowenien und Schweden unterzeichnet wurde. https://futureu.europa.eu/­?locale=de


Am 2. Februar 2022 hat die EU-Kommission beschlossen, fossiles Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie aufzunehmen. Gas- und Atomkraft werden damit unter bestimmten Voraussetzungen und für eine festgesetzte Übergangszeit als nachhaltige Technologien eingestuft. Die Entscheidung der Kommission sorgt EU-weit für Aufregung. Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler kündigte eine Klage beim EU-Gerichtshof an.

Am 31. Dezember 2021 gab die EU-Kommission bekannt, Gas und Atomkraft in der Taxonomie als klimafreundlich einzustufen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 21. Januar 2022 die Gelegenheit erhalten, Stellung zu dem delegierten Rechtsakt, in dem Details der Taxonomie-Verordnung geregelt werden, zu beziehen. Sowohl einige EU-Mitgliedstaaten, das Beratungsgremium der EU-Kommission "Plattform für nachhaltige Finanzen" als auch Umweltverbände äußerten scharfe Kritik.

Die Taxonomie zielt darauf ab, Finanzströme in Richtung Nachhaltigkeit zu leiten. Der neu vorgelegte Rechtsakt sieht vor, dass Gaskraftwerke als nachhaltig eingestuft werden, wenn diese klimaschädlichere Kraftwerke ersetzen. Atomkraftwerke sollen bis 2045 als nachhaltig gelten, sofern die Frage der Endlagerung bis 2050 geklärt ist. Die Kommission verspricht sich von der Aufnahme der beiden Energieträger die Dekarbonisierung von Industrie und Wirtschaft wie auch die Einhaltung der europäischen Klimaziele.

Die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als förderungswürdige Übergangstechnologien ist umstritten. Die Entscheidung der Kommission sorgt unter Umweltverbänden für Kritik. Die Klassifizierung als nachhaltig widerspreche wissenschaftlichen Erkenntnissen und führe somit zu Glaubwürdigkeitsverlusten der EU, so die Organisation Germanwatch. Darüber hinaus gefährde die Aufnahme der beiden Energiequellen die Einhaltung der europäischen Klimaziele, da weder Gas- noch Atomkraft klimaneutral seien. Martin Kaiser, Vorstandschef von Greenpeace Deutschland, fordert Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf "gemeinsam mit Österreich und Luxemburg durch Einreichung einer Klage das Greenwashing der Kommission [zu] verhindern". Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das Nachhaltigkeitslabel für Atomkraft und Gas als "klimapolitische Bankrotterklärung". Darüber hinaus äußert die DUH rechtliche Bedenken und fordert den Ministerrat und das EU-Parlament dazu auf, dass Greenwashing der EU-Kommission zu stoppen.

Die Deutsche Bundesumweltministerin Steffi Lemke lehnt den Beschluss der EU-Kommission ab. Im Gegensatz zu den Umweltverbänden spricht sich Lemke jedoch lediglich gegen die Aufnahme von Atomkraft aus. Dass die Aufnahme von Atomenergie und fossilem Gas in die Taxonomie verhindert wird, gilt zwar als unwahrscheinlich. Der delegierte Rechtsakt könnte aber noch gestoppt werden, wenn entweder eine Mehrheit im EU-Parlament oder 20 Mitgliedstaaten gegen die Aufnahme in die Taxonomie stimmen. Im Europäischen Parlament wird zunehmend fraktionsübergreifender Unmut über das Vorgehen der Kommission laut. EU-News, 01. Februar 2022

https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­eu-kommission-faerbt-gas-und-atomkraft-als-gruene-brueckentechnologie

EU-Kommission: EU-Taxonomie: ergänzender delegierter Klima-Rechtsakt https://ec.europa.eu/­commission/­presscorner/­detail/­de/­ip_22_711

Germanwatch: EU-Taxonomie droht viel Glaubwürdigkeit zu verlieren https://www.germanwatch.org/­de/­84812

Greenpeace: Falsches Grün https://www.duh.de/­presse/­pressemitteilungen/­pressemitteilung/­klimapolitische-bankrotterklaerung-eu-kommission-legt-endgueltigen-taxonomie-text-vor-und-ignoriert/­

Deutsche Umwelthilfe: "Klimapolitische Bankrotterklärung": EU-Kommission legt endgültigen Taxonomie-Text vor und ignoriert Kritik an Greenwashing von Atomkraft und Gas https://www.duh.de/­presse/­pressemitteilungen/­pressemitteilung/­klimapolitische-bankrotterklaerung-eu-kommission-legt-endgueltigen-taxonomie-text-vor-und-ignoriert/­

Pressemitteilung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWK – Habeck und Lemke lehnen Taxonomie-Rechtsakt der EU-Kommission ab https://www.bmwi.de/­Redaktion/­DE/­Pressemitteilungen/­2022/­02/­20220202-habeck-und-lemke-lehnen-taxonomie-rechtsakt-der-eu-kommission-ab.html

Euraktiv: Deutsche Industrie geht in Kampf um EU-Taxonomie als Sieger hervor https://www.euractiv.de/­section/­energie/­news/­deutsche-industrie-geht-in-kampf-um-eu-taxonomie-als-sieger-hervor/­


Übernahme fortschrittlicher EU-Rechte verbessert gemäss Schweizerischem Gewerkschaftsbund (SGB) die Lage der Berufstätigen in der Schweiz. Der SGB zum Projekt «Abbau der Regulierungsunterschiede»

Der Bundesrat hat in der Europapolitik entschieden, Schweizer Regulierungen an die EU-Bestimmungen anzupassen, wenn dies im Interesse der Schweiz ist. Die Gewerkschaften unterstützen dieses Anliegen, stellen aber fest, dass wir aktuell noch weit von diesem Ziel entfernt sind. Gerade im Bereich der sozialen Rechte und des Arbeitnehmerschutzes könnte die Schweiz die Lage der Berufstätigen mit einer Anpassung an EU-Standards stark verbessern und gleichzeitig die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt verbessern. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb auf, diese Arbeiten rasch voranzutreiben und die entsprechenden Verbesserungen im Schweizer Recht in die Wege zu leiten.

Bestehende EU-Regulierungen und -Institutionen

• Equal pay im Personalverleih (Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit): Gemäss Richtlinie sind Temporärbeschäftigte grundsätzlich in allen arbeitsrechtlichen Belangen den Festangestellten gleichzusetzen. Der in der Schweiz geltende GAV Personalverleih geht nicht so weit. Er enthält in vielerlei Punkten schlechtere Regelungen als die Branchen- und Firmen-GAV, die für die Festangestellten anwendbar sind.

• Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit einem expliziten Recht auf «Stopp bei Gefahr: RL vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese RL statuiert, dass einem Arbeitnehmer, der bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr seinen Arbeitsplatz bzw. einen gefährlichen Bereich verlässt oder die Arbeit einstellt, keine Nachteile (Entlassung, etc.) entstehen dürfen. Dieses Recht ist in der Schweiz nicht explizit vorgesehen.

• Sehr positiv ist auch, dass das EU-Parlament die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die Rolle der Europäischen Betriebsräte zu stärken und sicherzustellen, dass deren Stellungnahmen auch tatsächlich berücksichtigt werden müssen, ehe Vorstände und Geschäftsführungen eine finale Entscheidung treffen. (Mitwirkung im Betrieb/RL 2009/38).

Die Gewerkschaften verlangen, dass der Bundesrat gesetzliche Normen erarbeitet, welche diesen bereits bestehenden Richtlinien entsprechen.

• Aufenthaltssicherheit für EU-BürgerInnen in der Schweiz: EU-BürgerInnen in der Schweiz sind seit der Revision des Ausländergesetzes vermehrt von Ausschaffung bedroht, auch wenn sie hier Steuern und Sozialversicherungen bezahlt haben. Die einschlägigen Regelungen der EU-Unionsbürgerrichtlinie bezüglich Aufenthaltssicherheit sollen von der Schweiz übernommen werden. Die Gewerkschaften unterstützen ihre Übernahmein schweizerisches Recht ausdrücklich, wobei mögliche Schlupflöcher für Scheinselbständigkeit und Lohndumping durch flankierende Massnahmen verhindert werden müssen.

• ELA: Die Europäische Arbeitsagentur (ELA) hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist u.a. die Aufdeckung transnational organisierter Schwarzarbeit und Missbräuchen bei der Entsendung. Die Vertreter vom EGB, ÖGB und DGB sind in den Steuerungsgremien und Arbeitsgruppen der ELA vertreten. Die Schweiz hat lediglich den Beobachter-Status beantragt und erhalten, die Schweizer Sozialpartner wurden nicht eingeladen. Die Schweiz soll sich stärker engagieren und die Sozialpartner in ihrer Delegation in der ELA und deren Arbeitsgruppen integrieren.

• Eurofund: Die EU-Agentur, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und vergleicht, ist die «Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen», der Eurofound. Hier soll die Schweiz beitreten. Schon vor Jahren haben die Gewerkschaften den Beitritt und die Mitarbeit der Schweiz zu dieser Agentur verlangt.

Hängige EU-Richtlinien

• Lohngleichheit/Gender-Pay-Gap: Eine neue Richtlinie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen in der EU künftig für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie vom März 2021 enthält Rechte der Frauen, welche über das neue Gesetz in der Schweiz hinausgehen. U.a. sollen Unternehmen in der EU dazu verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber offenzulegen, auf welche Kriterien sie Entscheidungen zu Gehalt und Karrierechancen im Unternehmen stützen. Beschäftigte sollen künftig in der ganzen EU einen Anspruch darauf haben, Informationen über die Höhe ihres individuellen Lohns und über den Durchschnittslohn von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht anfordern und erhalten zu können. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sollen ausserdem jährlich Informationen zum Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten ihrer Organisation bereitstellen. Die Arbeitgeber müssen diese Informationen an die zuständigen nationalen Behörden weitergeben und sie ihren Beschäftigten und deren Vertretungen bereitstellen. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.

• Gegen falsche Selbständigkeit in Plattformarbeit: Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie publiziert, welche die Beschäftigten von Plattformen grundsätzlich als Arbeitnehmende definiert und einen dritten Status (halb selbständig, halb angestellt) ablehnt. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.

• Mindestlohn-Richtlinie und Förderung von Kollektivverhandlungen: Positive Entwicklungen gibt es auch bei den Gesamtarbeitsverträgen und den Mindestlöhnen. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie von Oktober 2020 formuliert Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne und setzt als Benchmark bei 60% des Medians an. Die Richtlinie gilt allerdings nicht in Ländern, wo die Sozialpartner keinen gesetzlichen MiLo wollen. Allerdings werden Länder, welche einen Abdeckungsgrad der Kollektivverträge von weniger als 70% haben, verpflichtet, einen Aktionsplan zur Stärkung der GAV umzusetzen. Dieser beinhaltet u.a. GAV bei öffentlichen Aufträgen, Stärkung der Gewerkschaftsrechte, u.a. die Verpflichtung auf einen Aktionsplan um 70% Abdeckung zu erreichen. Die Richtlinie zu Mindestlöhnen und Kollektivverhandlungen (zusammengefasst in einer Richtlinie) kann bald vom Parlament beschlossen werden.

• Unternehmensverantwortung: Das in der Schweiz anstelle der Konzernverantwortungs-Initiative (KoVI) eingeführte Gesetz und dessen Verordnung ist hinter dem zurück, was in mehreren EU-Staaten gilt und was als Projekt in der Pipeline in Brüssel ist. Der Bundesrat hatte immer versprochen, die Schweiz würde nachziehen, wenn die EU über die CH-Regelungen hinausgehen würde.

• Schweizer Taggelder für GrenzgängerInnen: In der EU gibt es Diskussionen, dass GrenzgängerInnen die Arbeitslosenleistungen des Staates erhalten, in dem sie arbeiten und in die Versicherung einbezahlt haben. Der Vorschlag ist momentan im EU-Parlament hängig. Unabhängig vom Ausgang dieser Debatte ist die Tatsache, dass Grenzgängerinnen in der Schweiz Arbeitslosenbeiträge zahlen ohne aber Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld zu haben stossend und soll vom Bundesrat korrigiert werden.

Ein solcher Beitrag der Schweiz zu grenzüberschreitender sozialer Sicherheit würde zweifellos auch die Weiterentwicklung der guten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU unterstützen. Dasselbe gilt auch für ein Bekenntnis zur Übernahme der Normen aus den übrigen hängigen EU-Richtlinien, sobald sie denn beschlossen sind. Zwingende Gründe für einen starken Schweizer Lohnschutz bestehen fort

Im Bereich des Lohnschutzes steht die Schweiz vor besonderen Herausforderungen. Die Durchschnittslöhne sind in der Schweiz dreimal höher als in der EU. Daher braucht es in einem europaweit offenen Arbeitsmarkt in der Schweiz auch substanziell stärkere Schutzmassnahmen und deutlich mehr Kontrollen, als in der EU. Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes und der sozialen Lage der Berufstätigen wäre eine Schwächung des Lohnschutzes fatal. Das nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch für alle EU-BürgerInnen in der Schweiz und für Berufstätige aus der EU.

Im Freizügigkeitsabkommen war akzeptiert, dass die Schweiz umfangreichere Kontrollen durchführt, solange dies die Arbeitnehmende nicht aufgrund ihrer Herkunft diskriminierte und auch für Schweizer Firmen galt und somit keine Firmen aus der EU diskriminiert wurden. Diese Logik muss auch weiterhin gelten. Es gab und gibt Kräfte in der Schweiz und in der EU, welche den sozialen Schutz einer Binnenmarktlogik unterordnen wollen. Ihnen waren die Flankierenden Massnahmen immer ein Dorn im Auge. Der SGB wird sich weiterhin gegen alle Versuche, den Lohnschutz zu verschlechtern, vehement wehren. 13. Mai 2022 https://www.sgb.ch/­themen/­arbeit/­detail/­ja-zu-einem-sozialen-europa-mit-gesichertem-lohnschutz

https://www.statewatch.org/­media/­3272/­at-what-cost-eu-security-budgets-2021-27-sw-tni.pdf


Brüssel verzichtet auf das Know-how der Schweiz. Das Parlament reagiert darauf trotzig.

Wer wissen will, wie das Wetter heute ist, schaut am besten aus dem Fenster. Wer es genauer wissen will, schaut auf eine Wetter-App, etwa auf jene von Meteo Schweiz. Über 500 000 User informieren sich hier täglich über Wind und Regen, aber auch über Strassenzustände und Naturgefahren.

Meteo Schweiz beschäftigt rund 350 Mitarbeitende. Das Bundesamt erbringt verschiedene Wetter- und Klimadienstleistungen «zum Schutz und zum Nutzen der Schweiz», die App ist die Bekannteste davon. Was weniger bekannt ist: Meteo Schweiz gehört weltweit zu den führenden Institutionen bei der Modellierung von Wettersimulationen.

Immense Rechenleistung

«Um die grossen Mengen an Wetterdaten zu verarbeiten und die physikalischen Prozesse, die die Wetterentwicklung bestimmen, in die Zukunft zu simulieren, braucht es Hochleistungsrechner und die entsprechende Infrastruktur», erklärt Peter Binder. Laut dem Direktor von Meteo Schweiz habe man es in den vergangenen Jahren geschafft, die branchenübliche Software so umzuschreiben, dass die Rechenleistung um einen Faktor 40 gestiegen sei. Codierungs-Know-how, das Begehrlichkeiten weckt.

Im Rahmen des Green Deal und der damit einhergehenden Klimaziele will die Kommission der Europäischen Union ein Abbild des Planeten erschaffen. Dieser digitale Zwilling der Erde soll gespeist werden mit allen möglichen Wetter- und Klimadaten, von der Temperatur der Meere bis hin zur Zusammensetzung der Erdatmosphäre.

Ziel dieses Riesenprojekts mit dem verheissungsvollen Namen «Destination Earth»: eine umfassende Datengrundlage für politische Entscheidungsträger, Behörden und für die Forschung. Die digitale Erde soll auch helfen, Umweltkatastrophen zu vermeiden oder den menschlichen Einfluss auf das Klima besser nachzuvollziehen.

Meteo Schweiz war in die Vorbereitungen involviert. Vorgesehen war die Mitarbeit in einem Konsortium gemeinsam mit den Mitgliedern des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW), eines internationalen und unabhängigen Forschungsinstituts, das die Schweiz 1975 mit 21 anderen Staaten mitgegründet hatte. Im Sommer dann der Knall: Das Programm «Destination Earth» läuft an, aber ohne die Schweiz.

«Die EU hat die Teilnahmebedingungen so geändert, dass wir als nicht assoziiertes Land nicht mehr teilnehmen können», sagt Binder. Es sei offensichtlich, dass der Entscheid der EU als direkte Konsequenz nach den abgebrochenen Verhandlungen zum Rahmenabkommen zu werten sei. Als Ratsmitglied des EZMW hätte die Schweiz ihr Veto gegen den Vertragsabschluss zwischen der EU und dem EZMW einlegen können. «Aber in Rücksprache mit dem Aussendepartement haben wir darauf verzichtet, zumal uns eine Blockadesituation auch nicht weitergebracht hätte und ‹Destination Earth› inhaltlich gesehen Sinn ergibt.»

Der Ausschluss von Meteo Schweiz wurde auch in Bundesbern registriert. Der Budgetvoranschlag des Bundes für 2022 wurde in der Wintersession um 870 000 Franken aufgestockt. Das Geld soll Meteo Schweiz kurzfristig helfen, weiterhin an seinen Modellierungen zu feilen. «Auf das Gesamtbudget betrachtet, ist das ein kleiner Betrag», sagt Beat Rieder, Mitte-Ständerat und Mitglied der Finanzkommission. Aber das Signal sei klar: «Wenn Brüssel unser Know-how nicht will, dann machen wir das Wetter eben selbst.»

Die Budgetaufstockung war im Parlament unbestritten. Nur der Bundesrat wehrte sich dagegen. «Aus unserer Sicht ist diese Aufstockung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend notwendig», sagte Finanzminister Ueli Maurer bei der Debatte im Ständerat. Meteo Schweiz scheint nicht nur in Brüssel, sondern auch in der Bundesverwaltung einen schweren Stand zu haben.

«Beide Seiten profitieren»

Wer mit dem Direktor Peter Binder spricht, spricht mit einem Wissenschafter, nicht mit einem Politiker. Er freut sich über die Unterstützung des Parlaments. Und er bedauert den Entscheid der EU, zumal die Zusammenarbeit bis anhin immer gut funktioniert hat, wie er betont. «Beide Seiten konnten voneinander profitieren.»

Binder macht sich Sorgen, dass Meteo Schweiz seinen Vorsprung im Bereich der Wettersimulationsmodellierung verlieren wird, wenn die Schweiz über längere Zeit aussen vor bleibt bei «Destination Earth». Dabei geht es nicht nur um Gelder, sondern auch um den wissenschaftlichen Austausch zwischen den Forschern der verschiedenen Staaten.

Binder hofft, dass sich die europapolitische Grosswetterlage doch noch entspannt und sich die Beziehungen nach dem gescheiterten Rahmenabkommen demnächst wieder beruhigen. Hierfür gibt es keine App, die politischen Prognosen bleiben ungewiss. NZZ, 8. Dezember 2021, S. 10


Die Schweiz soll die Kohäsionsmilliarde massiv aufstocken, um die EU bei der Forschung gnädig zu stimmen. Diese Idee der Aussenpolitiker des Nationalrats ist voraussichtlich weder mehrheitsfähig noch umsetzbar. Anträge in dieser Dimension sieht man selten: Das Parlament soll den Kredit für den zweiten Kohäsionsbeitrag an ärmere EU-Staaten in der Dezembersession kurzerhand um 953 Millionen Franken erhöhen. Damit würden die Mittel fast verdoppelt: von 1,1 auf 2 Milliarden, verteilt auf zehn Jahre. Diesen überraschenden Plan lanciert die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats.

Die Aussenpolitiker wollen den Geldsegen an Bedingungen knüpfen: Im Gegenzug soll die EU der Schweiz bei mehreren Kooperationsabkommen entgegenkommen, insbesondere bei der Forschung (Horizon) sowie beim Studentenaustausch (Erasmus+).

Der Antrag wirft viele Fragen auf. Vor allem: Wäre das überhaupt sinnvoll umsetzbar? Ist es möglich, auf die Schnelle so viele zusätzliche Entwicklungsprojekte in EU-Ländern zu finden, welche die Schweiz über den bereits bestehenden Beitrag hinaus mitfinanzieren könnte? Laut der Verwaltung ist bereits die Umsetzung im bisherigen Umfang eine Herausforderung.

«Aller Voraussicht nach nicht möglich»

Der Zeitdruck ist gross, weil die gesetzliche Basis Ende 2024 ausläuft. Der Aufwand, der hinter der Kohäsionsmilliarde steht, wird oft unterschätzt. Die Schweiz überweist die Gelder nicht einfach an die Partnerstaaten, sondern bezahlt Beiträge an gemeinsam vorbereitete Projekte und schliesst dazu spezifische Umsetzungsabkommen ab. Das Aussendepartement (EDA) reagierte nicht gerade euphorisch auf den Vorschlag. Bei einer substanziellen Erhöhung seien zusätzliche «vertiefte Vorbereitungsarbeiten» mit den Partnerländern notwendig. Obendrein würden sich grundsätzlich Fragen zur «thematischen Ausrichtung» der Gelder stellen. Fazit des EDA: Mit der derzeitigen Rechtsgrundlage und den Eckwerten des Kohäsionsbeitrags sei eine vollständige Umsetzung nach einer Aufstockung «aller Voraussicht nach nicht möglich». Wie sieht das die APK? Die Präsidentin, Tiana Moser (glp.), sagt, falls die Beträge bis Ende 2024 nicht verwendet würden, brauche es eine neue gesetzliche Grundlage. Dieses Vorgehen birgt jedoch neue Stolperfallen: Ob das Parlament so rasch eine Verlängerung des Gesetzes beschliessen würde, steht in den Sternen. Fraglich wäre auch die inhaltliche Ausrichtung: «Osthilfe» als Hauptthema ist kaum mehr zeitgemäss. Und das letzte Wort hätte wohl das Volk.

Regeln des Budgetprozesses helfen den Gegnern

Moser betont, die Schweiz müsse die Debatte darüber führen, welche Zusammenarbeit sie mit «Europa» wolle – und dazu gehöre die Kohäsion. «Trotz dem hohen Nutzen, den die Schweiz bisher aus dem Zugang zum Binnenmarkt gezogen hat, bezahlen wir relativ bescheidene Beiträge. Norwegen bezahlt dreimal mehr.» Kurzfristig wolle die APK vor allem den Willen zur Deblockierung unterstreichen. «Wir wollen dem Bundesrat Spielraum geben, damit er sich beim nächsten Treffen im Januar auf die EU zubewegen und mit finanziellen Beiträgen substanzielle Zusagen machen kann.»

Allerdings dürfte der Antrag im Parlament kaum Chancen haben. Selbst wenn er im Nationalrat durchkommt, dürfte sich der Ständerat widersetzen. Er steht dem Kohäsionsbeitrag generell skeptischer gegenüber. Damit hat die kleine Kammer bessere Karten: Wenn sich die beiden Räte über einen bestimmten Punkt im Budgetprozess nicht einigen, setzt sich automatisch die Version mit dem tieferen Betrag durch.

Hält die Schweiz die EU für käuflich?

Im Ständerat kommt die Idee auch bei Aussenpolitikern schlecht an, die sich für eine Einigung mit der EU einsetzen und den Rahmenvertrag grundsätzlich unterstützt haben. Damian Müller (fdp.) etwa, Präsident der APK des Ständerats, sagt: «Wenn wir etwas nicht brauchen können, dann solche unüberlegten Ideen nach dem Prinzip Hoffnung, ohne Strategie und ohne Konzept.» Die Schweiz habe mit der Freigabe der Kohäsionsmilliarde einen ersten Schritt gemacht. Nun müsse man abwarten, ob sich auch die EU bewege.

Müller spricht von einem «kreuzfalschen Zeichen»: Aus seiner Sicht würde die Schweiz damit signalisieren, dass sie erstens die EU für käuflich halte und zweitens ausser Geld nichts zu bieten habe. «Beides ist falsch.» In der Pflicht sei der Bundesrat: «Bevor das Parlament nun auf Vorrat mit Milliarden um sich wirft, muss der Gesamtbundesrat endlich einen Plan entwickeln und aufzeigen, wie er den bilateralen Weg weiterentwickeln will.» Müller verlangt eine Strategie und ein Umsetzungskonzept samt Zeitplan. Man komme nicht darum herum, auch die schwierigen institutionellen Fragen wie die dynamische Rechtsübernahme zu berücksichtigen, wobei hier eine Lösung kurzfristig unmöglich sei.

Logik der EU ist «fragwürdig, aber klar»

Ähnlich skeptisch reagiert Mitte-Ständerat Benedikt Würth. Er stuft den Vorschlag als «Schnellschuss» ein. Die Schweiz brauche jetzt keine unkoordinierten Hauruckübungen, sondern ein Gesamtpaket als Basis für weitere Gespräche. «Vermutlich werden die Kohäsionsbeiträge Teil eines solchen Pakets sein, aber es bringt nichts, nun zum Voraus einseitig einzelne Konzessionen zu machen.»

Würth hält den Vorschlag auch für aussichtslos: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass die EU bei Horizon plötzlich nachgeben könnte, nur weil wir mehr Geld in Aussicht stellen.» Brüssel verfolge bei der Forschung eine zwar fragwürdige, aber klare Logik: Sie orientiere sich dogmatisch am Level der Integration. Als Erstes kämen die EU-Länder selber, dann die EWR-Staaten, danach jene mit einer Assoziierung und am Ende Drittstaaten wie die Schweiz. Angesichts der hohen Dichte an bilateralen Verträgen sei das aus Schweizer Sicht nicht verständlich. «Aber das ist zurzeit die Realität unserer Beziehung: Der bilaterale Weg wird von der EU blockiert. Um das zu ändern, braucht es mehr als eine übereilte Aufstockung der Kohäsionsbeiträge.» NZZ, 24. November 2021, S. 7


Nach dem Treffen mit Aussenminister Ignazio Cassis will die EU den «Dialog» mit der Schweiz beschleunigen. Bis Januar soll eine «Road Map» vorliegen, wie und wann die institutionellen Fragen gelöst werden sollen. Kommt aus Bern dazu ein politisches Bekenntnis, könnte es auch bei Horizon Europe wieder vorangehen – die altbekannte, erpresserische Politik der EU. «Die Schweiz darf in der Europapolitik nicht noch einmal in die gleiche Falle tappen», hat Aussenminister Ignazio Cassis gesagt, bevor er am Montag, den 15. November 2021, nach Brüssel gereist ist. Dort traf der Bundesrat den neu für die Schweiz zuständigen EU-Kommissar Maros Sefcovic. Dennoch entsteht am Ende des Tages der Eindruck, dass es im gleichen Stil wie vorher weitergeht. Vorher, das ist vor dem Abbruch der Gespräche über ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Mai 2021. Die EU-Kommission bleibt stur auf ihren rechtsimperialistischen Positionen sitzen.

Das beginnt schon damit, dass Cassis und Sefcovic separat vor die Medien traten. Die beiden waren sich aber einig, dass sie den von Bern gewünschten politischen «Dialog» nicht nur aufnehmen wollen, sondern diesen auch intensivieren möchten. Vorgesehen ist, dass sie am Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2022 erstmals Bilanz ziehen. Was allerdings Sefcovic unter dieser «Intensivierung» versteht, tönt ziemlich anders als das, was Cassis offenbar damit meint. Der EU-Kommissar will einen Fahrplan für die Lösung «aller offenen strukturellen Fragen» in den bilateralen Beziehungen erarbeiten. Und die «wirklichen» strukturellen Probleme sind laut Sefcovic die dynamische Anpassung von Schweizer Gesetzen an das EU-Recht, gleiche Wettbewerbsbedingungen, ein Streitbeilegungsmechanismus und ein regelmässiger finanzieller Beitrag der Schweiz zur EU-Kohäsionspolitik.

Darüber hinaus verlangt Brüssel von Bern ein unmissverständliches politisches Signal, dass sich die Schweiz in einem realistischen Zeitrahmen auf die kritischen Fragen einlassen will. Mit anderen Worten: Die Kommission hat keine Lust, bis nach den Wahlen im Herbst 2023 um den heissen Brei herumzureden.

Bei Cassis tönte das alles etwas anders. Er will den Beziehungen «eine positive Dynamik verleihen». So werde nun auf Ministerebene ein «strukturierter politischer Dialog» etabliert. Gemeinsam solle nun eine Standortbestimmung vorgenommen und eine Agenda erarbeitet werden. Über diese berate man dann in Davos, heisst es in einer am Montag versandten Pressemitteilung.

Vor den Medien wollte Cassis nichts von den offensichtlichen Widersprüchen wissen. Dazu gehört, dass die EU so schnell wie möglich wieder über institutionelle Fragen zu reden beabsichtigt, während der Bundesrat das mehr oder weniger explizit erst 2024 nach den Wahlen tun möchte.

Es sei selbstverständlich, dass beide Seiten ihre Forderungen hätten. Es gehöre nun zur Erarbeitung der gemeinsamen Agenda, dass man die Interessen zusammenzubringen versuche. Tatsächlich ist es mit diesem Ansatz möglich, dass nun auch gewisse Wünsche der Schweiz wie ein Stromabkommen mit auf den Tisch kommen, die beim Rahmenabkommen noch ausgeklammert waren.

Dennoch ist der Konflikt vorprogrammiert, wenn die EU beispielsweise die Fragen der Personenfreizügigkeit wieder aufgreifen will. Cassis erklärte in Brüssel, er habe seinem Gesprächspartner klar gesagt, dass man in dem Fall nicht vorankommen werde. Denn die Schweiz habe dazu eine klare Haltung, und der Bundesrat habe deswegen die Verhandlungen über das Rahmenabkommen beendet.

Auch bezüglich eines politischen Signals aus Bern wiegelte Cassis ab. Das stärkste Signal habe bereits das Schweizer Parlament gesendet, indem es die zweite Kohäsionsmilliarde freigegeben habe. Bis im Januar werde der Bundesrat nun kein weiteres Signal mehr senden.

Cassis und Sefcovic sprachen auch über die Assoziierung der Schweiz beim EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe. Dieses läuft von 2021 bis 2027, und anders als beim Vorgänger Horizon 2020 erhalten die Schweizer Forscher keinen vollständigen Zugang. Sefcovic betonte, man schliesse die Schweiz nicht aus. Dennoch wirkt es stossend, dass die EU ausgerechnet die Türkei bereits vollständig zugelassen hat.

Man werde die Beziehungen mit der Schweiz ganzheitlich betrachten, um über den Zugang zu Horizon Europe zu entscheiden, sagte Sefcovic. Solange Bern kein ernstzunehmendes Engagement bei den für die EU wichtigen Fragen zeige, werde man bei dem Forschungsprogramm kaum vorankommen. Hinter den Kulissen war zudem zu hören, dass die «politische Grosswetterlage» durchaus eine Rolle dabei spiele, ob man der Schweiz hier entgegenkommen könne. Im Klartext verknüpft die EU weiterhin Forschung und Marktzugang. Das bezeichnete Cassis als «kontraproduktiv und unverständlich».

Damit löst auch die freigegebene zweite Kohäsionsmilliarde offensichtlich nicht das ein, was man sich in Bern von ihr versprochen hatte. Cassis betonte zwar, dass Sefcovic positiv darauf reagiert und sich bedankt habe. Dasselbe gilt auch für die vollständige Freizügigkeit für die Bürger Kroatiens. Dennoch bleibt das Horizon-Europe-Dossier weiter blockiert – Unterwürfigkeit bei Machtungleichgewichten und daraus folgender Erpressung lohnt sich selten.

Immerhin gibt es laut Cassis eine Einigung bezüglich der Absichtserklärung zur Kohäsionsmilliarde auf technischer Ebene. Nun können die jeweiligen politischen Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Die Erklärung war umstritten, weil die Kommission darin festhalten wollte, dass die Kohäsionsbeiträge der Schweiz eine Art Eintrittsticket für den Binnenmarkt seien und in Zukunft regelmässig erfolgen sollten. Bern sieht dieses Geld aber seit je als freiwilligen Beitrag der Schweiz für ärmere EU-Staaten im Osten Europas und damit als Wohltätigkeit und nicht als Eintrittspreis. Bern fordert zudem keinen Beitrag für den Marktzutritt in die Schweiz.

Die Schweiz müsse herausfinden, was sie wolle und welchen Preis sie zu zahlen bereit sei, hatte Cassis vor seiner Reise gesagt. Und wenn man nicht die gleichen Fehler wie beim Rahmenabkommen begehen möchte, dann sollte das von Anfang an unmissverständlich Brüssel mitgeteilt werden.

In der Schweiz fallen die Reaktionen durchzogen aus. Am einfachsten ist die Sache bei der SVP: Sie lehnt eine Einigung bei institutionellen Fragen wie der Rechtsübernahme oder der Streitschlichtung grundsätzlich ab und wünscht sich, dass der Bundesrat diese Haltung der EU klipp und klar kundtut. Diese Haltung ist in der Schweiz nicht mehrheitsfähig. So nahm etwa der FDP-Präsident Thierry Burkart die Nachrichten aus Brüssel am Montag verhalten positiv auf: «Es ist ein gutes Zeichen, dass beide Seiten den Dialog fortsetzen wollen.» Dass die EU eine klare Struktur für die Gespräche verlange, sei nachvollziehbar. «Nicht partnerschaftlich» sei hingegen, dass Brüssel an der sachfremden Verknüpfung mit der Forschungszusammenarbeit festhalte, um die Schweiz unter Druck zu setzen. Dies erschwere die Lösungssuche bedeutend.

Burkart hält es dennoch für realistisch, dass der Bundesrat bis im Januar einen Zeitplan mit konkreten Themen für die Gespräche vorschlagen kann. «Inhaltlich darf er jedoch zurzeit keine verbindlichen Zusagen machen.» Der FDP-Präsident bekräftigt, dass die Partei für eine Lösung der institutionellen Fragen offen sei. Entscheidend sei, wie diese ausfalle. Zudem soll sie gemäss Burkart nicht in einem abstrakten Rahmenvertrag verankert werden, sondern direkt in den einzelnen Abkommen. «Dass die Personenfreizügigkeit weiterhin das schwierigste Thema sein wird, ist völlig klar.»

Kritischer fällt die Reaktion des SP-Fraktionschefs Roger Nordmann aus: «Es war fahrlässig von Cassis, einfach so nach Brüssel zu reisen, ohne Plan, ohne Auftrag, ohne Position.» Dass die EU die Gelegenheit nutze, die Schweiz gleich wieder unter Druck zu setzen, sei nur logisch. Nordmann zählt in der SP zum rechtsliberalen, EU-freundlichen Flügel, der den Rahmenvertrag deutlich positiver beurteilte als die Gewerkschaften, die stark zum Scheitern beitrugen. Nordmann zeigt sich noch heute überzeugt, dass «mit sachlichen Umsetzungsvorschlägen» durch den Bundesrat mit den Gewerkschaften eine Lösung möglich gewesen wäre.

Nun müsse der Bundesrat die Debatte möglichst rasch vorantreiben und einen Prozess initiieren, der es der Schweiz ermögliche, endlich herauszufinden, was sie wolle. Bern dürfe keinesfalls auf Zeit spielen. «Wenn wir jetzt nicht kooperieren, werden wir keine massgeschneiderte Lösung mehr erhalten, nachdem der Bundesrat unter Anführung des Aussenministers diesen Scherbenhaufen angerichtet hat.»

Die Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter hat die Ankündigungen am Montag in Brüssel mitverfolgt, wo sie sich zurzeit als Mitglied einer Delegation der Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments aufhält. Dass die EU die Schweiz sogleich wieder unter Druck setzt, nimmt sie schulterzuckend zur Kenntnis: «Es ist nun tatsächlich an uns, der EU klar und verbindlich zu sagen, was wir wollen und wie weit wir dafür gehen werden.» Sie spricht von einer Wunschliste welche die Schweiz nun erstellen müsse. Der Bundesrat müsse die kurze Zeit nutzen, um der EU im Januar konkrete, pragmatische Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

Schneider-Schneiter plädiert für ein rasches Vorgehen. «Die Wahlen 2023 abzuwarten, ist keine Option.» Geht es nach ihr, soll der Bundesrat der EU auch erneute Verhandlungen über die schwierigen institutionellen Fragen anbieten. «Wir werden nicht darum herumkommen», sagt die Mitte-Politikerin. Sie spricht sich jedoch ebenfalls dafür aus, die Spielregeln als Teil einzelner Abkommen festzulegen und nicht in einem Rahmenvertrag. NZZ, 16. November 2021, S. 1


Die Liechtensteinische Post AG steht wirtschaftlich gut da. Die Bedingungen dürften sich aber bald radikal ändern: Als EWR-Mitglied ist Liechtenstein verpflichtet, den Postmarkt vollständig zu liberalisieren.

Der letzte Liberalisierungsschritt im Postwesen steht unmittelbar bevor. Nachdem die Liechtensteinische Post AG vor wenigen Jahren schon Konkurrenz bei den Paketen hat hinnehmen müssen, soll nun der letzte Monopolbereich fallen, die Briefpost bis 50 Gramm. Die Regierung hat ein Gesetzesvorhaben in die Vernehmlassung geschickt, um diese Forderung der EU-Richtlinie für Postdienste nach vollständiger Liberalisierung zu erfüllen, wozu Liechtenstein als EWR-Mitglied verpflichtet ist.

Liechtensteins Regierung hat sich entschieden, zur Erfüllung der EU-Vorgaben ein neues Gesetz zu schaffen. Laut der Vernehmlassungsvorlage dürfen Postdienste in Zukunft von jedermann erbracht werden, sofern die im Gesetz festgelegten Anforderungen erfüllt werden. «Wer die im Gesetz definierten Kriterien erfüllt», hält die Regierung im Bericht zur Vorlage fest, «meldet sich bei der Regulierungsbehörde und kann damit als Anbieter im Postmarkt auftreten.»

Um die Grundversorgung mit den herkömmlichen Postdienstleistungen sicherzustellen, soll es in Zukunft einen «Universaldiensteanbieter» geben. Diese Rolle wird nach dem Vorschlag der Regierung, zumindest für eine längere Übergangsfrist, der heutigen Liechtensteinischen Post AG zuerkannt.

Auch für den Universalpostdienst sind laut EU-Richtlinie bestimmte Vorgaben zu erfüllen, die von der Regierung im geplanten Postgesetz eindeutig definiert werden: Die Postdienste müssen flächendeckend, ständig und in entsprechender Qualität zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Zudem soll sich die Dichte der postalischen Abhol- und Zugangspunkte an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren und die Hauszustellung der Post an mindestens fünf Tagen der Woche gewährleistet sein.

Tiefere Margen, höhere Kosten

Die Liechtensteinische Post AG befindet sich in wirtschaftlicher Hinsicht in einer guten Position. Laut Jahresbericht resultierte im Pandemiejahr 2020 ein operativer Gewinn von knapp 2,5 Millionen Franken. Die Einschränkungen für die Bevölkerung in den Einkaufsgeschäften bescherten eine Paketflut aufgrund der Online-Bestellungen, womit der seit Jahren anhaltende Umsatzrückgang bei der Briefpost kompensiert werden konnte. Das Briefgeschäft reduzierte sich nochmals um 9 Prozent, während das Paketvolumen um 25 Prozent zunahm.

Die Post relativiert dieses Ergebnis, weil in den nächsten Jahren nicht von ähnlichen Wachstumsraten ausgegangen werden könne. Ausserdem müsse beim Paketgeschäft mit tieferen Margen und höheren Kosten bei Transport und Zustellung gerechnet werden. Die Postverwaltung rechnet mit Blick auf die Liberalisierung zudem mit neuen Konkurrenten, die sich ohne Verpflichtung auf Universaldienste in Nischen bewegen können: «Daraus ergibt sich ein substanzielles Ungleichgewicht zwischen Erlösmöglichkeiten und Kosten für die Erfüllung der Grundversorgung.» Sollten sich aus den Verpflichtungen finanzielle Schwierigkeiten ergeben, steht im Hintergrund jedoch der Staat bereit. Die Regierung geht laut Vernehmlassungsbericht indes davon aus, dass die Erbringung eines effizienten und kostendeckenden Universaldienstes ohne Finanzzuwendungen möglich sein sollte.

Schweizer Post musste einspringen

Sollte die Liechtensteinische Post AG wie in den vergangenen drei Rechnungsjahren einen Überschuss erwirtschaften, müsste der Staat vorerst keine Defizite abdecken. Mit Prognosen halten sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung im Geschäftsbericht 2020 zurück und verweisen auf mögliche Entwicklungen in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern: Aus einem starken Paketmarkt bei stabilen Briefmengen könne durchaus eine «sehr erfreuliche Situation mit nachhaltigen Gewinnen» resultieren, nicht auszuschliessen sei aber auch «eine dauerhafte Verlustphase».

Angesprochen wird auch die angespannte Lage für die Finanzierung der Pensionskasse, die vor einigen Jahren beinahe zum Ruin des Unternehmens geführt hatte. Zur Finanzierung der Lücke in der betrieblichen Vorsorgekasse sprang damals die Schweizerische Post mit einem Darlehen in Höhe von 13,5 Millionen Franken ein, wofür aber das Land Liechtenstein eine Bürgschaft leisten musste.

Die finanziell angespannte Lage konnte inzwischen entschärft werden, nachdem es gelungen war, bereits im Jahr 2018 dieses Darlehen zu tilgen. Die Schweizerische Post, die damals noch als Minderheitspartner mit 25 Prozent an der Liechtensteinischen Post AG beteiligt war, hat im vergangenen Monat diese Minderheitsbeteiligung für 5 Millionen Franken zurückgegeben.

Vorwürfe gegen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Hintergrund der Finanzprobleme bildeten nicht nur neue Bestimmungen über die Pensionskasse. Darüber hinaus hatte sich das Post-Management in den Jahren 2011 und 2012 im Zuge einer Neuorientierung in Richtung Digitalisierung an zwei ausländischen Unternehmen beteiligt, was mit hohen Verlusten endete.

Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) gelangte zu dem Ergebnis, dass der «Einstieg in das eBusiness» die Post «deutlich mehr als 20 Millionen Franken» gekostet habe. Obwohl die PUK dem Verwaltungsrat ungenügende Sorgfalt bei der Genehmigung der Geschäfte und der Geschäftsleitung mangelndes Know-how vorgeworfen hatte, verzichtete die Regierung auf eine Klage und Schadenersatzforderungen – was in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis stiess. Unabhängig davon steht die Post AG weiterhin im Fokus öffentlicher Diskussionen. Noch betreibt die Post in sieben der elf Gemeinden eigene Poststellen, während schon in vier Ortschaften Kooperationen mit Post-fremden Partnern eingegangen wurden. Diese Strategie dürfte aus Kostengründen weitergeführt werden, zumal bisherige Versuche aus der Bevölkerung zu deren Verhinderung gescheitert sind.

Eine Petition, die für Gemeinden mit über 4000 Einwohnern eine «vollumfängliche Poststelle» forderte, wurde von der Regierung negativ beurteilt: Eine derart konkrete Forderung sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Unabhängigkeit der Post und müsse abgelehnt werden.

Ein Fragezeichen, ob die Post AG auch in Zukunft das Service-public-Angebot noch eigenwirtschaftlich betreiben könne, setzte kürzlich die «Stiftung Zukunft.li». Gemäss einer von der Stiftung erarbeiteten Service-public-Studie sollte sich die Post auf die Brief- und Paketbeförderung konzentrieren, auf den rückläufigen Zahlungsverkehr verzichten und die Philatelie aus dem Service-public-Pflichtenheft streichen. Sollten sich im Zuge der Liberalisierung auch private Anbieter um den Auftrag der Grundversorgung bewerben, schlägt die Stiftung als radikalen Schnitt vor, dass sich der Staat als Dienstleistungsanbieter zurückzieht. NZZ, 27. Dezember 2021, S. 7


Malis Regierung weist dänische Truppen aus, weil sie ohne die nötige Abstimmung zur französisch geführten Opération Takuba hinzugestoßen seien. Unmut über die EU nimmt zu.

Malis Regierung verschärft den Konfrontationskurs gegenüber den Staaten der EU und setzt erstmals den Abzug eines Truppenkontingents aus Europa durch. Ende Januar 2022 hatten die in Bamako regierenden Militärs mitgeteilt, dänische Soldaten seien zur Beteiligung an der von Frankreich geführten Operation "Takuba" ohne die erforderliche Genehmigung eingereist; sie müssten das Land umgehend verlassen. Dänemark gibt an, die Entsendung seiner Soldaten sehr wohl mit Bamako abgestimmt zu haben, teilte gestern aber mit, seine umstrittene Einheit aus Mali abzuziehen. Mit der Auseinandersetzung geht der Protest der malischen Regierung gegen das Vorgehen der europäischen Mächte, denen sie "koloniale Reflexe" vorwirft, in die nächste Runde. Schon zuvor war der Streit um die Entscheidung Bamakos, die ursprünglich für Februar geplanten Wahlen zu verschieben sowie russische Militärausbilder ins Land zu holen, eskaliert. Mit dem Putsch in Burkina Faso, der am Sonntag einen eng mit Frankreich kooperierenden Präsidenten stürzte, gerät der Einfluss der europäischen Mächte in einem weiteren Sahel-Staat ins Wanken.

"Als Untergebene behandeln funktioniert nicht"

Die Spannungen zwischen der in Bamako regierenden Militärregierung auf der einen, Paris, Berlin und der EU auf der anderen Seite nehmen bereits seit längerer Zeit zu. Ursache ist zum einen das oft überhebliche Auftreten der einstigen Kolonialmächte, die gleichzeitig im Kampf gegen die Jihadisten im Sahel keine Fortschritte erzielen. Zum anderen gibt es zunehmend Streit, weil Malis Regierung immer enger mit Russland kooperiert; sie tut dies nicht zuletzt, weil der überstürzte Abzug des Westens aus Afghanistan gezeigt hat, was einer Regierung droht, die sich ausschließlich auf die westlichen Mächte verlässt. Mittlerweile ist eine größere Zahl russischer Militärausbilder in Mali tätig. 16 Staaten Europas und Nordamerikas haben darauf am 23. Dezember mit einer geharnischten Protesterklärung reagiert. An Bamakos Kurs hat das nichts geändert. Kürzlich erläuterte dazu Ornella Moderan, eine Sahel-Expertin des Institute for Security Studies (ISS) mit Zentrale im südafrikanischen Pretoria: "Die malischen Behörden als diplomatische Untergebene zu behandeln, ihre Erklärungen zu ignorieren und zu hoffen, sie unter Druck zu setzen, funktioniert nicht".[1]

Unmut über die ehemalige Kolonialmacht

Weiter gestiegen sind die Spannungen, nachdem das westafrikanische Staatenbündnis ECOWAS (Economic Community of West African States) bzw. CEDEAO (Communauté économique des États de l'Afrique de l'Ouest) am 9. Januar harsche Sanktionen gegen Mali verhängt hat. Offizieller Grund ist, dass die Militärregierung in Bamako eine Vereinbarung, in diesem Februar Wahlen durchzuführen, nicht einhält, sondern eine Verschiebung auf 2026 vorgeschlagen hat. Sie begründet das mit der Angabe, in dem kriegsgeplagten Land erst die Voraussetzungen für wirklich demokratische Wahlen schaffen zu müssen. In Mali ist nun freilich die Überzeugung verbreitet, dass die ECOWAS ihre Sanktionen letztlich auf Druck Frankreichs und der EU verhängt hat; Paris verfügt in seinen ehemaligen westafrikanischen Kolonien bis heute über starken Einfluss. Die Überzeugung, Paris habe die Strafmaßnahmen veranlasst, stützt sich auch darauf, dass die EU angekündigt hat, gleichfalls Sanktionen verhängen zu wollen. Die ECOWAS lasse sich bedauerlicherweise "von Mächten außerhalb der Region vereinnahmen", kritisiert Regierungssprecher Abdoulaye Maïga.[2] Berichten zufolge verstärken die Sanktionen nun "die Abneigung gegenüber der ECOWAS und gegenüber Frankreich".[3]

Überflug verweigert

Um ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen und Druck zu machen, hatte die Militärregierung in Bamako am 13. Januar begonnen, Flügen der UN-Blauhelmtruppe MINUSMA, die im Norden des Landes operiert, die erforderlichen Genehmigungen zu verweigern. Davon waren Berichten zufolge auch Hubschrauber und Drohnen betroffen. MINUSMA hatte daraufhin sämtliche Flüge ausgesetzt. Am 19. Januar traf es dann einen A400M der Deutschen Bundeswehr: Das Transportflugzeug war mit unter anderem 74 Soldaten an Bord auf dem Weg zu dem deutschen Lufttransportstützpunkt in Nigers Hauptstadt Niamey, als Bamako ihm den Überflug über Malis Territorium verweigerte. Der A400M musste umkehren und, da das Flugbenzin nicht für die Rückkehr nach Deutschland reichte, auf dem Flughafen Gran Canaria landen.[4] Am 21. Januar konnte MINUSMA schließlich nach intensiven Verhandlungen mit Bamako die Wiederaufnahme der Flüge verkünden. Allerdings hallt das Vorgehen der in Mali regierenden Militärs in den Hauptstädten der EU weiter nach: Dass die Regierung eines Landes, das von Europa abhängig zu sein scheint, sich Paris, Berlin und Brüssel ernsthaft widersetzt, ist nicht alltäglich.

Truppen ausgewiesen

Ende Januar 2022 hat die malische Regierung in einem bisher singulären Akt dänische Truppen aufgefordert, unverzüglich das Land zu verlassen. Hintergrund ist, dass Frankreich seit März 2020 versucht, mit dem Aufbau der von ihm geführten neuen Interventionstruppe "Takuba" [5] Erleichterung für seine Opération Barkhane zu schaffen, die im Sahel im Kampfeinsatz ist, aber schrittweise reduziert werden soll. Paris bemüht sich seit einiger Zeit, andere EU-Staaten zur Teilnahme an Takuba zu bewegen. Vergangene Woche trafen nun rund 100 Soldaten aus Dänemark in Mali ein. Die Regierung in Bamako teilte dann mit, dies sei ohne die erforderliche Abstimmung mit ihr geschehen: Sie habe "mit Überraschung" zur Kenntnis genommen, dass nun auch dänische Spezialkräfte in Takuba eingegliedert werden sollten.[6] Sie sei nicht bereit, Aktivitäten fremder Truppen über ihren Kopf hinweg zu dulden, und fordere Kopenhagen zum sofortigen Abzug der Soldaten auf. Dänemark solle sich vor "einigen Partnern" hüten, "die bedauerlicherweise Probleme haben, ihre kolonialen Reflexe loszuwerden", wird Regierungssprecher Maïga zitiert.[7] Dänemark streitet ab, Truppen ohne Abstimmung mit Mali entsandt zu haben, hatte daraufhin aber ihren Abzug angekündigt.

Der nächste Schlag

Mit dem Putsch im angrenzenden Burkina Faso Ende Januar 2022 erleidet der Krieg der EU im Sahel einen weiteren Schlag. Der burkinische Präsident Roch Marc Kaboré hatte eng mit der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich kooperiert und französischen Truppen faktisch freie Bahn für Operationen gegen Jihadisten auf burkinischem Territorium gegeben. Damit ist die Lage im Land freilich nicht besser geworden; sie hat sich in den vergangenen Jahren sogar deutlich verschlechtert. Schon seit geraumer Zeit kommt es in Burkina Faso zu breiten Protesten gegen die Aktivitäten der französischen Streitkräfte, die immer wieder in lauten Protest gegen Präsident Kaboré umschlugen. Im November 2021 wurden französische Militärkonvois im Norden des Landes sogar tagelang blockiert.[8] Nachdem Kaboré nun aus dem Amt geputscht wurde, ist vorerst unklar, welche Zukunft der Einsatz in Burkina Faso hat. Damit gerät der bislang trotz aller militärischen Misserfolge als stabil angesehene Einfluss der europäischen Mächte im Sahel in einem weiteren Land der Region ins Wanken. 28. Januar 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8824

[1] Claudia Bröll: Russische Söldner in Mali gesichtet. Frankfurter Allgemeine Zeitung 10.01.2022. S. dazu Kalter Krieg in Mali.

[2] Mali: : la junte dénonce des « sanctions illégales et illégitimes ». jeuneafrique.com 10.01.2022.

[3] Fatoumata Diallo: Mali : après les sanctions de la Cedeao, le sentiment anti-français exacerbé. jeuneafrique.com 11.01.2022.

[4] Peter Carstens: Naht das Ende des Mali-Einsatzes? Frankfurter Allgemeine Zeitung 21.01.2022.

[5] S. dazu Die Dauerkriege des Westens (I). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8525/­

[6] France and European allies urge Mali to let Danish troops stay, but junta insists on withdrawal. france24.com 27.01.2022.

[7] Denmark to start pulling troops out of Mali after junta's demand. france24.com 27.02.2022.

[8] Claudia Bröll, Michaela Wiegel: Chaos in Burkina Faso. Frankfurter Allgemeine Zeitung 25.01.2022.


"Ein koloniales Modell"

EU-Afrika-Gipfel von Mitte Februar 2022 wird von ernsten Spannungen überschattet. EU-Staaten immer noch nicht zur Freigabe von Impfstoffpatenten bereit. EU will Afrika als Wasserstofflieferant nutzen.

Harte Auseinandersetzungen zwischen der EU und der Afrikanischen Union (AU) gehen dem am 17. Februar 2022 in Brüssel beginnenden EU-Afrika-Gipfel voraus. Die Staaten Afrikas protestieren zum einen gegen die unveränderte Weigerung der Mächte Europas, die Patente für Covid-19-Impfstoffe wenigstens zeitweise auszusetzen. Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa hat den reichen Ländern im weiß dominierten transatlantischen Westen erst kürzlich vorgeworfen, "Impfstoff-Apartheid" zu forcieren. Gleichzeitig weigern sich fast alle EU-Staaten, den Ländern Afrikas Teile der sogenannten Sonderziehungsrechte weiterzugeben, die sie im August 2021 vom IWF erhalten haben, aber nicht benötigen. Mit ihnen ließen sich Milliardenbeträge zum Kampf gegen die Pandemie mobilisieren. Stattdessen plant die EU, die Staaten Afrikas als Lieferanten "grünen" Wasserstoffs zu nutzen: Er soll Europa bei der Energiewende behilflich sein. Auf dem afrikanischen Kontinent nimmt der Unmut über die EU zu, die Phrasen drischt, aber zur Entwicklung nichts beiträgt; Afrika wendet sich zunehmend anderen Ländern zu – China, Russland oder der Türkei.

"Nur Rohstoffexporteur"

Der EU-Afrika-Gipfel findet vor dem Hintergrund schwindenden europäischen Einflusses auf dem afrikanischen Kontinent sowie wachsenden Unmuts in Afrika über die ehemaligen Kolonialmächte statt. Ursprünglich für 2020 geplant, musste das Treffen verschoben werden – wegen der Covid-19-Pandemie, wie es offiziell heißt; auch wegen Verärgerung auf afrikanischer Seite, wie intern zu hören ist. Kurz vor dem Gipfel war noch nicht klar, welche Staats- und Regierungschefs aus Afrika teilnehmen werden – ein vielsagendes Symbol für die erhebliche Unzufriedenheit.[1] Unmut herrscht auf dem afrikanischen Kontinent zur Zeit vor allem wegen der Weigerung der Mächte Europas, die Patente für Covid-19-Impfstoffe zumindest zeitweise auszusetzen. Ärger gibt es allerdings auch aufgrund des einseitigen Charakters der Beziehungen. "Wir leben immer noch ein koloniales Modell, wo Afrika nur ein Exporteur von Rohstoffen ist", wird Carlos Lopes, ein ehemaliger hochrangiger UN-Mitarbeiter und heute Professor der Mandela School of Public Governance an der University of Cape Town, zitiert.[2]

"Sehr viel Frustration"

Unmut ruft in den Staaten Afrikas zudem das Vorgehen der EU auf Gipfeltreffen hervor. So versuche die EU gewöhnlich, "Diskussionen über kontroverse Themen" – etwa die Economic Partership Agreements (EPA) [3] – "zu vermeiden", wird Niels Keijzer vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) zitiert. Stattdessen lege Brüssel regelmäßig Konzepte und Strategien vor, ohne vorab angemessen "Rücksprache" mit den afrikanischen Staaten zu nehmen, stellt Lopes fest. Die Umsetzung der europäischen Ankündigungen wiederum bleibe "oft weit hinter den Erwartungen zurück".[4] Es gebe "sehr viel Frustration, die Afrika dazu drängt, nach neuen Partnerschaften zu suchen, die zur Industrialisierung des Kontinents beitragen" – etwa mit China, Russland oder der Türkei. In der Tat stagnieren die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Europa und Afrika schon seit Jahren, während diejenigen zwischen der Türkei und Afrika boomen und China längst zum bedeutendsten Wirtschaftspartner des Kontinents aufgestiegen ist. Auf Befremden stieß zuletzt das eigenartige Ansinnen der EU, die Beziehungen zur Afrikanischen Union (AU) als "Allianz" einzustufen – "ein geopolitisch sehr gewichtiger Begriff", wie es bei der AU mit Blick auf die mit ihm verbundenen Exklusivitätsansprüche heißt.[5]

"Impfstoff-Apartheid"

Heftige Auseinandersetzungen zeichneten sich vor allem in puncto Covid-19-Impfstoffe ab. Während in der EU mittlerweile 71 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft ist und viele zusätzlich eine Boosterimpfung erhalten haben, liegt der Anteil der vollständig Geimpften auf dem afrikanischen Kontinent bei nicht einmal zwölf Prozent. Die afrikanischen Staaten fordern geschlossen seit langem, die Patente für Covid-19-Impfstoffe zumindest zeitweise aufzuheben; dies scheitert an wenigen europäischen Ländern. Zwar haben BioNTech (Deutschland) und Pfizer (USA) inzwischen Vereinbarungen mit Firmen in Südafrika, Ruanda und Senegal geschlossen, die eine Beteiligung an der Impfstoffproduktion vorsehen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine eigenständige Herstellung der Vakzine, sondern nur um das Abfüllen und Verpacken ("fill and finish") des aus Europa angelieferten Serums. Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa hat das Vorgehen der reichen westlichen Staaten kürzlich als "Impfstoff-Apartheid" angeprangt: "Sie haben Impfstoffe gehortet, sie haben mehr Impfstoffe bestellt, als ihre Bevölkerungen benötigen. Die Gier, die sie an den Tag gelegt haben, war enttäuschend, vor allem, da sie ja behaupten, sie seien unsere Partner."[6] Eine Abkehr der EU von ihrer Position ist einen Tag vor Beginn des Gipfels nicht in Sicht.[7]

"Extrem enttäuschend"

Auseinandersetzungen gibt es zudem um die sogenannten Sonderziehungsrechte (Special Drawing Rights, SDR) im Wert von 650 Milliarden US-Dollar, die der Internationale Währungsfonds (IWF) im August 2021 für den Kampf gegen die Pandemie freigegeben hat. Bei den SDR handelt es sich, wie Experten erläutern, um eine Art "Gutscheine, die Länder bei anderen Ländern gegen Bargeld eintauschen können, wenn sie sofortige finanzielle Unterstützung benötigen".[8] Der IWF verteilt sie im Verhältnis zu seiner Anteilsquote; das führt dazu, dass reiche Länder viel mehr erhalten als arme. Von den SDR im Wert von 650 Milliarden US-Dollar gingen 27 Prozent an die EU-Staaten, aber nur fünf Prozent an die Länder Afrikas.[9] Da die wohlhabenden Staaten sie kaum brauchen – sie konnten zur Ankurbelung ihrer Wirtschaft selbst immense Summen mobilisieren –, fordern nicht zuletzt Entwicklungsorganisationen, die EU solle ihre SDR an die Länder Afrikas weitergeben. Bislang haben sich fünf EU-Mitglieder dazu bereiterklärt: Frankreich, Italien und Spanien wollen afrikanischen Staaten jeweils 20 Prozent ihrer SDR übertragen, die Niederlande und Belgien vier Prozent. Deutschland hat nichts in Aussicht gestellt. Beobachter stufen die Weigerung der meisten EU-Staaten, Afrika mit den SDR auszuhelfen, als "extrem enttäuschend" ein.[10]

Afrika als Wasserstofflieferant

Während die EU-Staaten sich weiterhin weigern, Impfstoffpatente freizugeben und SDR in nennenswertem Umfang an afrikanische Länder zu übertragen, dringen sie darauf, Afrika zur Produktion "grünen" Wasserstoffs zu nutzen, der Europa bei der Energiewende helfen soll. Dazu soll der Bau von Solar- und Windenergieanlagen auf dem afrikanischen Kontinent gefördert werden; "mit billigem Strom aus erneuerbaren Energiequellen kann man grünen Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen herstellen", erläutert Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission.[11] Timmermans wirbt für den Plan mit der interessanten Begründung: "Wir sind Schwesterkontinente, und unsere Zukunft ist miteinander verknüpft". Derlei Lyrik hält Beobachter freilich nicht davon ab, auf die Folgen der Nutzung Afrikas als Lieferant "grünen" Wasserstoffs hinzuweisen. Bestenfalls, heißt es, werde dies dazu führen, dass rings um die Wasserstoffproduktion einige wenige Industriebranchen entstehen, so die Produktion "grünen" Stahls oder von Düngemitteln; auch damit bleibe Afrika aber unterentwickelter Zulieferer der EU. Nehme die Entwicklung einen ungünstigen Verlauf, könne der für die EU reservierte "grüne" Wasserstoff die afrikanischen Stromkapazitäten umfassend verschlingen und die Strompreise in die Höhe treiben – mit desaströsen Folgen für die Bevölkerung.[12] 16. Februar 2022, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8843

[1] Benjamin Fox: EU-AU summit: Seeking a partnership with a purpose. euractiv.com 11.02.2022.

[2] Daniel Pelz: Darum geht es beim EU-Afrika-Gipfel. dw.com 15.02.2022.

[3] S. dazu Unbestimmt verschoben. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8393

[4] Daniel Pelz: Darum geht es beim EU-Afrika-Gipfel. dw.com 15.02.2022.

[5], [6] Ashleigh Furlong: Vaccine access puts EU and Africa at odds ahead of summit. politico.eu 13.02.2022.

[7] EU, Africa at odds over vaccine patents ahead of summit. euractiv.com 15.02.2022.

[8] Joe McCarthy, Nora Holz: Sonderziehungsrechte: Wirtschaftiche Erholung von der Pandemie leicht gemacht? globalcitizen.org 14.02.2022.

[9] Mark Plant: The EU, Africa, and SDRs: More Can Be Done. cgdev.org 10.02.2022.

[10] Benjamin Fox: EU-AU summit: Seeking a partnership with a purpose. euractiv.com 11.02.2022.

[11], [12] Nikolaus J. Kurmayer: EU will Afrika zum Weltmeister der Wasserstoffexporte machen. euractiv.de 15.02.2022.


Trotz anhaltender Diskriminierung wird die Schweiz die blockierten Kohäsionsbeiträge an EU-Staaten auszahlen. In einem Kraftakt haben am Donnerstag, den 30. September 2021, beide Kammern des Parlaments zugestimmt.

Der Vorgang dürfte in die Geschichte des Schweizer Parlaments eingehen: Am Donnerstag haben National- und Ständerat ein Geschäft innerhalb eines einzigen Tages bereinigt. Es handelt sich dabei um die bedingungslose Freigabe der zweiten Schweizer Kohäsionsmilliarde. Sie umfasst Kredite von 1,3 Milliarden Franken für Entwicklungsprojekte in ausgewählten EU-Staaten.

Der Nationalrat hat sich am Abend mit 131 zu 55 Stimmen für diesen Schritt ausgesprochen. Nein sagten neben der gesamten SVP auch drei Vertreter der Mitte-Fraktion. Bereits am Vormittag hat der Ständerat entschieden, er unterstützte die Auszahlung mit 30 zu 9 Stimmen. Der Widerstand kam auch hier von der SVP und einem Teil der Mitte. In beiden Kammern gingen dem Beschluss lebhafte, teilweise emotionale EU-politische Debatten voraus, in denen manch böses Wort fiel.

Konkret hat das Parlament entschieden, eine Klausel aus den Beschlüssen zur Kohäsionsmilliarde zu streichen, die es 2019 selbst eingefügt hatte. Sie besagt, dass keine Gelder gesprochen werden dürfen, «wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt». Diese Voraussetzung ist heute nicht erfüllt, insbesondere weil die EU die Schweizer Börse noch immer nicht anerkennt. Auch bei der Forschungskooperation «Horizon» stellt Brüssel die Schweiz schlechter als andere Drittstaaten, was manche in Bern ebenfalls als diskriminierend einstufen, zwar nicht juristisch, aber politisch.

Dennoch ist das Parlament heute bereit, den Kohäsionsbeitrag auszuzahlen. Die Mehrheit will damit primär ein Zeichen des guten Willens aussenden, nachdem der Bundesrat im Mai mit dem einseitigen Begräbnis des Rahmenabkommens die EU vor den Kopf gestossen hat. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass Brüssel nach der Auszahlung bereit ist, mit Bern wieder über Fragen zu sprechen, die für die Schweiz wichtig sind: die Forschung, die Zusammenarbeit im Strombereich oder Erasmus, das Austauschprogramm für Studierende.

Allerdings gibt es keine Garantien oder Zusagen aus Brüssel. Aussenminister Ignazio Cassis hat dies in den Debatten bestätigt. Der Bundesrat sei bereit, dieses Risiko in Kauf zu nehmen. Die vorherrschende Interpretation in Bern lässt sich etwa so zusammenfassen: Es ist nicht sicher, ob die EU der Schweiz nach der Freigabe des Kohäsionsbeitrags entgegenkommt – hingegen ist sicher, dass sie es ohne diesen Entscheid nicht tun wird.

SP-Ständerat Daniel Jositsch verglich die Schweiz mit einem Mieter, der seit Jahren keine Miete mehr bezahlt, nun aber möchte, dass der Vermieter den Mietvertrag erneuert. Jositsch bezeichnete die Freigabe der Gelder als minimalen Schritt, nachdem der Bundesrat den Rahmenvertrag verworfen habe, ohne über eine Strategie zu verfügen. Auch Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (Mitte) und viele weitere Votanten hielten fest, die Schweiz schulde diesen Betrag, weil sie Teil des EU-Binnenmarkts sei.

Doch gerade die Mitte ist in dieser Frage gespalten. Ein kleinerer Teil der Fraktion will das Verhalten der EU nicht hinnehmen. Auch aus Sicht der SVP müsste die Schweiz darauf beharren, dass Brüssel zuerst alle diskriminierenden Schritte rückgängig macht. Dies sei eine Selbstverständlichkeit in einer Partnerschaft auf Augenhöhe.

Statt die bisherigen Nadelstiche zurückzunehmen, habe die EU zuletzt sogar noch neue hinzugefügt, beklagte der Mitte-Ständerat Daniel Fässler. Er verwies vor allem auf den Strombereich. Fässler bezeichnete die Freigabe der Kohäsionsgelder als «Kapitulation vor der Machtpolitik der EU». Seine Parteikollegin Heidi Z'graggen bedachte das Vorgehen der Mehrheit mit Begriffen wie «vorauseilender Gehorsam», «Selbstverleugnung» und «Servilität». SVP-Nationalrat Roger Köppel warf der Mehrheit vor, einer «Erpressung» nachzugeben.

Dass ein sensibles Geschäft wie die Kohäsionsmilliarde in einer derartigen Hauruckübung erledigt wird, sorgte im Bundeshaus für Kritik. Die Vorgeschichte, die zu diesem Expressverfahren führte, ist symptomatisch für die anhaltende Zerstrittenheit in der EU-politik. Der Bundesrat wollte von Beginn weg, dass das Parlament die Sache in dieser Session abschliessend bereinigt, damit die Kohäsionsbeiträge möglichst rasch umgesetzt werden können. Der Zeitdruck ist gross, die gesetzliche Grundlage ist bis Ende 2024 befristet.

Doch nicht alle haben es so eilig, der EU eine Freude zu machen. Um eine Einigung in der laufenden Session zu verhindern, setzte die Leitung des Ständerats das Geschäft bewusst auf den letzten ordentlichen Sitzungstag. So wollte sie dem Nationalrat, der erst als Zweites zum Zuge kam, die Möglichkeit nehmen, die Vorlage noch in dieser Session zu behandeln. Nach diesem Manöver war zu erwarten, dass der Entscheid erst im Dezember fällt, womit der Zeitdruck bei der Vorbereitung und Umsetzung der Kohäsionsprojekte noch einmal zugenommen hätte.

Es kam anders: Eine Gruppe von Nationalräten aus den Reihen der SP, der FDP, der Grünen und der GLP wollte das nicht kampflos hinnehmen. Anfang dieser Woche hat sie ihrerseits den Ständerat mit einem überraschend eingereichten Ordnungsantrag überlistet: Sie schlug vor, die Debatte am gleichen Tag anzusetzen wie im Ständerat, einfach erst am Abend. Der Vorschlag wurde im Nationalrat knapp angenommen, die Sitzungszeit am Donnerstag «open end» verlängert.

In der Sache geht es um zwei Rahmenkredite mit einer Laufzeit bis 2029. Mit 1,1 Milliarden Franken will die Schweiz in 13 Ländern – primär im Osten der EU – Projekte «zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten» mitfinanzieren. Thematisch steht die Berufsbildung im Zentrum. Hier wollen die Zuständigen im Aussen- und im Wirtschaftsdepartement die hiesige Expertise einbringen, mit dem Ziel, vor Ort die Ausbildung von Fachkräften zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren. Bern beteiligt sich dabei nur an Projekten, die auch vom Partnerland mitfinanziert werden.

Der zweite Teil ist kleiner: Mit 200 Millionen Franken wird der Bund Projekte im Bereich Migration unterstützen. Im Fokus stehen südliche Länder, die mit vielen Asylsuchenden konfrontiert sind. Ihnen will die Schweiz helfen, die Strukturen und Prozesse für die Aufnahme von Flüchtlingen zu verbessern und die Verfahren effizienter zu gestalten. Aus Sicht des Bundesrats ist es im Interesse der Schweiz, wenn exponierte EU-Länder besser in der Lage sind, mit der Migration umzugehen. NZZ, 1. Oktober 2021, S. 1


Lesenswerter Artikel von Christian Müller: Die zersplitterte EU braucht einen äusseren Feind: Russland. Das EU-Parlament fordert in einer Resolution ganz offiziell die Einmischung der EU in Russlands Innenpolitik. https://www.infosperber.ch/­politik/­europa/­die-zersplitterte-eu-braucht-einen-aeusseren-feind-russland/­ 22. September 2021


Die ultraexpansive Geldpolitik, mit der die EZB Konjunktur und Inflation forcieren will, hat einen Preis. Die Deutschen kostet sie bei der Altersvorsorge weit über 100 Mrd. € an Zinseinnahmen. Auch viele Produkte werden teurer, eine Pflegeversicherung zum Beispiel um 34 Prozent.

Für gut 2,5 Bio. € hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des Wertpapierkaufprogramms PSPP (Public Sector Purchase Program) bisher Anleihen gekauft, überwiegend Schuldpapiere von Staaten. Den Löwenanteil davon erwarb sie mit rund 2,2 Bio. € zwischen März 2015 und Ende 2018. Seit November 2019 kauft sie im Rahmen dieses Programms monatlich Papiere über 20 Mrd. €. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich Versicherungs- und Finanzmathematiker zusammengeschlossen haben, hat sich nun daran gemacht, die Folgen der Käufe für Lebensversicherungen, die betriebliche Altersvorsorge und private Krankenversicherungen näherungsweise zu berechnen.

Das Ziel der Übung sei nicht die Bewertung von Massnahmen der EZB, sagt Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der DAV. Der Vereinigung gehe es darum, Transparenz über die Wirkungszusammenhänge der Entscheidungen herzustellen. Dies geschieht nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht von der EZB in einem Urteil vom Mai 2020 eine Verhältnismässigkeitsprüfung ihrer Massnahmen verlangt hat. Diese nimmt die EZB nach eigenem Bekunden auch vor, wenngleich sie kaum konkrete Zahlen liefert.

Die Politik der Notenbank habe in den vergangenen zehn Jahren in erheblichem Umfang zu einer deutlichen Reduktion sicherer Renditen aus Staatsanleihen und anderen festverzinslichen Kapitalanlagen beigetragen, sagt Schneidemann. Diese seien über Jahrzehnte die Basis einer planbaren und auskömmlichen Renditeerwartung gewesen und hätten damit als sicheres Fundament einer privaten Altersvorsorge und der versicherungsförmig finanzierten betrieblichen Altersvorsorge gegolten. Nun müssten Anleger verstärkt in riskantere Anlageklassen wie Aktien, Immobilien und alternative Anlagen investieren, deren Renditen inzwischen aber auch deutlich gesunken seien. Die DAV weist aber darauf hin, dass es bereits seit rund dreissig Jahren ein sinkendes Zinsniveau gebe, was durch die Wertpapierkaufprogramme der EZB allerdings akzentuiert worden sei.

Zwischen den Jahren 2015 und 2020 seien gemäss den Analysen der DAV für die Kunden von Lebensversicherern in Deutschland durch das PSPP etwa 78 Mrd. € an Zinsmindereinnahmen entstanden, sagt das DAV-Vorstandsmitglied Jürgen Bierbaum. Für die betriebliche Altersvorsorge ausserhalb der Lebensversicherung seien Schätzungen deutlich schwieriger, aber auch hier sei bis 2019 von Mindererträgen von ca. 25 Mrd. € auszugehen. Auch Kunden der privaten Krankenversicherer seien bis 2019 mit Mindererträgen von ca. 13 Mrd. € betroffen, so dass die Gesamtsumme der Zinsverluste bei deutlich über 100 Mrd. € liege.

Als Basis für die Berechnungen haben die Versicherungs- und Finanzmathematiker die Aussagen der EZB selbst zugrunde gelegt, wonach durch ihr Kaufprogramm die Zinsen für zehnjährige Papiere um bis zu 1,4 Prozentpunkte gedrückt worden seien. Dies gilt jedoch nur im Durchschnitt der Euro-Zone, in einzelnen Ländern dürften die Effekte viel grösser gewesen sein – etwa in Italien –, in anderen Ländern eher kleiner. Für Deutschland nahm die DAV eine um einen Prozentpunkt tiefere Rendite bei Neuanlagen für die Berechnungen als Basis.

Darüber hinaus hat die DAV Berechnungen vorgenommen, wie stark sich bestimmte Produkte für die Konsumenten durch einen Zinsrückgang um einen Prozentpunkt verteuern. Betroffen seien vor allem Produkte mit einer hohen Sparkomponente, sagt Bierbaum. Je länger und je mehr man spare, desto höher sei der Effekt.

Ein solcher Rückgang des Rechnungszinses führe für einen heute 30-Jährigen insgesamt zu einem Beitragsanstieg für eine Krankenvollversicherung um 8%, für eine Risikolebensversicherung um 9%, für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung um 12%, für eine Pflegeversicherung um 34% und für eine aufgeschobene Leibrentenversicherung um 37%, erklärt Bierbaum. Für einen heute 67-Jährigen wiederum sorge der Rückgang um einen Prozentpunkt zum Anstieg des Einmalbetrages bei einer sofort beginnenden Leibrente von 14%. Um also beispielsweise 4000 € Rente pro Jahr zu bekommen, musste ein 67-Jähriger vor dem Zinsrückgang rund 100 000 € einzahlen, nun sind es 114 000 €.

Seit Frühjahr 2020 kauft die EZB im Rahmen ihres Pandemie-Notfallkaufprogramms (PEPP) noch mehr Staatsanleihen. Sie hat sich dafür bis Ende März 2022 ein Volumen von 1,85 Bio. € genehmigt. Dieses Programm dürfte für einen weiteren deutlichen Rückgang des Zinsniveaus gesorgt haben. Aus Sicht der DAV ist das PEPP aber anders zu bewerten als das PSPP, da mit ihm auch die Folgen der Corona-Pandemie bekämpft würden, für die niemand etwas könne. NZZ, 5. August 2021, S. 23


Kaum ist die Schweiz vom europäischen Forschungsprogramm ausgeschlossen, schreibt Brüssel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Schweiz an und rät ihnen zum Wechsel an eine Hochschule in der EU.

Diese Abwerbeoffensive sei ziemlich dreist, heisst es an Schweizer Hochschulen. Forscherinnen und Forscher, die bestimmte EU-Fördergelder beantragt haben, erhielten in den vergangenen Tagen eine E-Mail aus der EU. Anlass ist der letzte Woche verkündete Ausschluss der Schweiz aus der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon.

«Wie Sie vielleicht wissen, liegen derzeit alle Sondierungsgespräche bezüglich der Assoziierung der Schweiz an die nächste Generation der EU-Programme auf Eis», heisst es im Schreiben des Europäischen Forschungsrates (ERC), das dieser Zeitung vorliegt. Das bedeute, dass Hochschulen in der Schweiz nicht als Gasteinrichtungen für den ERC infrage kämen.

«Ausnahmsweise» gebe es aber für betroffene Forschende einen Ausweg. Sie könnten eine Gasteinrichtung in der Schweiz durch eine mit Sitz in einem förderfähigen Land ersetzen – also an eine Hochschule in der EU wechseln. Das gelte für Ausschreibungen, die vor dem Ausschluss der Schweiz von Horizon zu Ende gegangen seien.

Erhalten haben die E-Mail Forschende, die sich um einen «Consolidator Grant» des ERC beworben haben. Mit einem solchen Grant erhalten herausragende Forschende Unterstützung, um ein eigenes Forschungsteam aufzubauen oder weiterzuführen – in der Vergangenheit beispielsweise zur Erforschung von Neutrinos.

Die E-Mail des ERC datiert vom 19. Juli. Der Bund reagierte umgehend: Am 20. Juli veröffentlichte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) auf seiner Website ein Schreiben, das der E-Mail aus der EU widerspricht. Ein Wechsel an eine Hochschule in der EU ist demnach nicht nötig.

Fettgedruckt steht im Dokument, dass das SBFI gestützt auf einen Parlamentsbeschluss positiv evaluierte Anträge für «Starting Grants» und «Consolidator Grants» direkt finanzieren werde, wenn die Forschenden an einer Schweizer Hochschule blieben. Der Betrag werde jenem entsprechen, der beim ERC beantragt worden sei. Das Vorgehen der EU will das SBFI nicht weiter kommentieren: Der Kommentar sei der Hinweis auf die direkte Finanzierung.

Matthias Egger, der Präsident des Schweizerischen Nationalfonds, verbreitete das Dokument des Staatssekretariats auf Twitter. «Please stay!», schrieb er dazu an die Adresse der Forscherinnen und Forscher. In den Antworten erkundigen sich Wissenschaftler – unter ihnen ein Neurobiologe der Universität Freiburg –, was denn nun mit den «Advanced Grants» sei. Dabei handelt es sich um Fördergelder grösseren Umfangs für Prestigeprojekte. Dafür hat das SBFI noch keine Lösung anzubieten. Es bereitet aber nach eigenen Angaben Vorschläge für geeignete Massnahmen vor

Die E-Mail aus der EU dürften einige Dutzend Spitzenforscherinnen und -forscher erhalten haben. Im letzten Jahr bekamen insgesamt 67 Personen in der Schweiz einen ERC-Grant. Die hochkompetitiven Grants machten in der letzten Horizon-Periode von 2014 bis 2020 rund 40 Prozent der gesamten europäischen Fördermittel aus, die der Schweiz gewährt wurden – mehr als eine Milliarde Schweizer Franken.

Die Grants sind nicht das einzige Problem. Mit dem Ausschluss aus Horizon können Forschende und Unternehmen in der Schweiz europäische Projekte auch nicht mehr koordinieren. In der letzten Horizon-Periode taten sie dies bei 1185 Projekten. «Ein Projekt zu koordinieren, bedeutet, die zukünftigen Prioritäten der europäischen Forschung mitzubestimmen und damit die Entwicklung des Forschungs- und Innovationsraums auf kontinentaler Ebene zu gestalten», schreibt Swissuniversities.

Dass die EU versucht, Forschende aus der Schweiz abzuwerben, kommt auch in der Politik schlecht an. «Ich bin nicht ‹amused›, aber auch nicht sonderlich überrascht», sagt SVP-Ständerat Hannes Germann, Präsident der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Es sei ein Machtspiel. Die Abwerbeoffensive zeige aber auch, wie wichtig der Forschungsstandort Schweiz sei. «Ich bin überzeugt, dass wir beste Argumente für eine Wiederaufnahme der Schweiz haben.» Das Ziel der Wissenschaftskommissionen sei eine erneute Vollassoziierung der Schweiz an Horizon. Falls das nicht gelinge, müssten die Schweizer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiterhin «weltoffen» forschen. Der Bund, 24. Juli 2021, S. 9


Vor 15 Jahren hat die Schweiz eine Milliarde für Osteuropa gesprochen. Jetzt soll es eine zweite Kohäsionsmilliarde geben, wenn es nach dem Bundesrat geht. Was hat das Geld den Ländern – und der Schweiz – gebracht?

Der Bundesrat zeigt guten Willen. Nachdem die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen gescheitert sind, soll eine Milliarde in baltische und osteuropäische Länder fliessen. Dies würde einer Neuauflage der finanziellen und technischen Hilfen von 2006 entsprechen. Damit stellt sich die Frage, was mit der ersten Milliarde passiert ist, in deren Genuss die baltischen und osteuropäischen Länder kamen, die seit 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.

Was ist die Kohäsionsmilliarde?

Die Hilfe für Osteuropa wurde 2006 in einer Volksabstimmung mit 53% Ja-Stimmen angenommen. Sie wurde damals vom Bundesrat als «solidarischer schweizerischer Beitrag zur Lastenteilung beim Aufbau Osteuropas» und «als wichtige Voraussetzung für eine effiziente Interessenpolitik gegenüber der EU» begründet.

Mit der «Kohäsionsmilliarde» wurden Projekte zunächst in zehn neuen EU-Mitgliedstaaten und anschliessend auch in Rumänien, Bulgarien und Kroatien unterstützt. Die Mittel beliefen sich auf 1,3 Mrd. Fr. – über zehn Jahre verteilt. Zum Vergleich: Die Entwicklungszusammenarbeit lässt sich die Schweiz 3,3 Mrd. Fr. kosten – pro Jahr. Die Projekte sind ausser in Kroatien abgeschlossen, die Handvoll Länderbüros wurde aufgelöst.

Was hat die Milliarde Osteuropa gebracht?

Es sind hehre Ziele, die mit der Milliarde verfolgt wurden: Das Wirtschaftswachstum sowie die Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherheit sollten gefördert, die Umwelt geschützt sowie die öffentliche Sicherheit verbessert werden. In einer Bilanz aus dem vorigen Jahr räumt die Schweiz aber ein: «Die Wirkungen des Erweiterungsbeitrags lassen sich in den gesamtwirtschaftlichen Statistiken kaum nachweisen.»

Das muss aber nicht heissen, dass die Projekte einfach verpufften. Wenn die Schweiz in einem slowakischen Dorf 750 Haushalte an die Kanalisation und eine Kläranlage anschliesst, wird dies das Leben dort etwas verbessern. Und wenn dank einem Mikrokreditprogramm in Lettland über 10,3 Mio. Fr. gut 1000 Firmen und Selbständige expandieren können, mag das einen kleinen Impuls setzen.

Die EU pumpt jährlich über 50 Mrd. € in Programme für einen stärkeren Zusammenhalt. Die Schweiz versucht deshalb, mit kleineren Projekten Nischen zu besetzen, etwa in peripheren Regionen oder für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Die grosse Herausforderung ist, genug förderungswürdige Projekte zu finden. Will man grösser fahren, müsste man mehr «in Beton», also Infrastruktur, investieren oder sich an EU-Projekten beteiligen, was aber die Sichtbarkeit der Schweiz reduzieren würde.

Wurde die Hilfe evaluiert?

Die Länder sagen, wo sie Hilfe benötigen. Um das Interesse der Partnerstaaten an den Projekten aufrechtzuerhalten, beteiligen sie sich mit 15% an den Kosten. Ein Knackpunkt ist die Überwachung der über 300 Projekte. Je engmaschiger die Überwachung, desto eher mag man zwar Fehlentwicklungen erkennen – desto bürokratischer wird das Ganze aber auch. Der Verwaltungsaufwand ist auf 5% des Projektbudgets begrenzt.

Eine externe Evaluation anhand einer Stichprobe von 29 Projekten vergab punkto Relevanz, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz gute Noten. Moniert wurde die Gefahr einer zu starken thematischen und geografischen Verzettelung.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), die über den Mitteleinsatz des Bundes wacht, hat mehrfach Aspekte des Programms unter die Lupe genommen. Aber auch sie hat wenig auszusetzen. So sagt sie in ihrem Bericht zu Bulgarien und Rumänien, dass das Schweizer Dispositiv zur Überwachung der Risiken «relativ wirksam» sei.

Was hat es der Schweiz gebracht?

Der Geld- und der Wissenstransfer sind letztlich die Soft Power der Schweiz. Die Botschaften erhalten Zugang zu politischen Entscheidungsträgern vor Ort. Es entstehen Kontakte mit Schweizer Firmen, NGO und Ausbildungsstätten. Von Schweizer Politikern wird zwar der Rückfluss (zirka 10%) von Aufträgen in die Schweiz betont. Es sollte jedoch nicht darum gehen, möglichst viel der Milliarde wieder in die Schweiz zu schleusen. Oft will man gerade die lokale Wirtschaft fördern.

Der Schweizer Handel mit den 13 Ländern hat sich über die letzten zwei Jahrzehnte dynamisch entwickelt. Rechnet man Exporte und Importe zusammen, kletterte diese Summe zwischen 2000 und 2019 von 6 auf 22 Mrd. Fr. Der Anteil am gesamten Handelsvolumen der Schweiz hat sich entsprechend mit 5% praktisch verdoppelt.

Gewiss hätte sich der Handel auch ohne Solidarbeitrag der Eidgenossenschaft entwickelt. Man mag das Engagement deshalb als Abgeltung dafür ansehen, dass die EU-Mitgliedschaft dieser Länder für mehr Stabilität in diesem Raum sorgt.

Was verknüpft die EU mit der Kohäsionsmilliarde?

Brüssel wollte eigentlich, dass die Kohäsionsmilliarde im Rahmenabkommen als regelmässige Pflicht festgehalten wird, wogegen sich Bern (erfolgreich) wehrte. Die EU sieht solche Zahlungen als «Eintrittsticket» zum Binnenmarkt. Norwegen gibt zwar rund drei Mal so viel für die Kohäsion in Osteuropa aus wie die Schweiz. Aber Norwegen ist auch EWR-Mitglied und damit stärker mit der EU verzahnt.

Wichtig ist, dass die Schweiz bei einer allfälligen Neuauflage als Absender erkennbar bleibt und das Geld nicht in einem grossen EU-Topf verschwindet. Denn nur ein Programm in Eigenregie ermöglicht im Prinzip den verbesserten Zugang zu Entscheidungsträgern und vielfältige bilaterale Kontakte. Der Beitrag beruhe auch auf Eigeninteresse, schreibt denn auch der Bund in einer Publikation. Allerdings darf man sich auch nicht zu viel erhoffen: Dass sich osteuropäische Länder im jüngsten Streit um das Rahmenabkommen besonders für die Schweiz einsetzten, ist nicht überliefert. NZZ, 4. Juni 2021, S. 22


Bündnis 90/Die Grünen: Klimaschutz ist "historische Chance" für den Standort Deutschland. General a.D.: Grünen-Außenpolitik senkt die "Einsatzschwelle" für Militärinterventionen.

Mit der Forderung nach einer gegen Russland gerichteten Aufrüstung der Ukraine und mit Förderangeboten an wichtige Branchen der deutschen Industrie bereiten sich Bündnis 90/Die Grünen auf den Wahlkampf ihrer Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock vor. Man könne der Ukraine die Lieferung angeblich defensiver Waffen nicht verwehren, erklärt Grünen-Parteichef Robert Habeck. Zugleich fordert die Partei eine enge Kooperation mit der Biden-Administration und macht das Bekenntnis zur NATO-Mitgliedschaft zur Vorbedingung für künftige Koalitionsgespräche. Während Wirtschaftskreise mit Warnungen vor einem angeblich "dirigistischen Staatsverständnis" bei den Grünen den Druck auf die Partei erhöhen, stellt diese den Klimaschutz, für den sie sich einsetzen will, als "historische Chance" für die deutsche Industrie dar, die letzten Endes die Konkurrenzfähigkeit des "Wirtschaftsstandorts Deutschland" steigern werde. Ein ehemaliger Bundeswehrgeneral warnt, die außen- und militärpolitischen Konzeptionen der Grünen senkten die "Einsatzschwelle" für künftige Militärinterventionen deutlich ab.

"Verbote, Quoten, Technologievorgaben"

Bündnis 90/Die Grünen gelten aufgrund ihrer hohen Umfragewerte, die sie mitunter vor der CDU sehen, als eine wahrscheinliche künftige Regierungspartei nach der Bundestagswahl im September. Der Popularitätsschub veranlasst inzwischen Industrieverbände wie auch wirtschaftsnahe Institute und Medien, sogar die Option einer grün geführten Bundesregierung zu diskutieren - und die Parteiführung durch Kritik wie auch durch Forderungen unter Druck zu setzen. In konservativen Leitmeiden heißt es etwa unter Bezugnahme auf Äußerungen des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI), im Wahlprogramm der Ökopartei herrsche noch ein "prinzipielles Misstrauen" gegenüber "Marktkräften" vor.[1] Der Industrieverband warnt demnach vor einer "grünen Planwirtschaft" infolge des ökologischen Umbaus der Gesellschaft, mit dem die Klimakrise bekämpft werden soll. Eine "Vielzahl von Verboten, Quoten und Technologievorgaben" im Parteiprogramm der Grünen würden vom BDI als "Bausteine einer anderen Gesellschaftsordnung" bezeichnet - und als Hinweis auf ein "ausgeprägt dirigistisches Staatsverständnis". Der Lobbyverband bemängelt demnach konkret die Forderungen nach höheren CO2-Preisen sowie nach Klimaverträglichkeitsprüfungen für Unternehmen. Wirtschaftsnahe Forschungsinstitute kritisieren unter anderem die Forderungen nach einem schnelleren Ausstieg aus der Kohleverstromung (2030 statt 2038), nach einem Ende des Verbrennungsmotors ab 2030, nach einem höheren CO2-Preis von 60 Euro je Tonne bis 2023 und nach der intendierten Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990.[2] Auf Kritik stoßen ebenfalls Programmpunkte, die einen höheren Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde, die Gleichstellung von Zeitarbeitern, ein Recht auf Homeoffice oder eine Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen in Aussicht stellen ("Hartz IV hat sich im Grundsatz bewährt"). Auf Zuspruch trifft hingegen die angekündigte Innovationsförderung der Wirtschaft im Rahmen des "Green New Deal".

"Abschied von der sozialen Marktwirtschaft"

Ökonomen warnen zuweilen, die Grünen würden, an die Regierung gelangt, faktisch einen "Abschied von der sozialen Marktwirtschaft" einleiten.[3] Beklagt wird die geplante Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, die zu einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030 führen soll, wie auch der vorgeschlagene Umbau der "Verkehrsinfrastruktur zugunsten von Schiene und Fahrrad". Dies gehe, heißt es, "zu Lasten des Autos" und des Flugverkehrs. Moniert wird überdies, dass der von den Grünen forcierte "komplette Umstieg auf Elektrofahrzeuge" die Entwicklung alternativer "Antriebsstoffe für den Verbrennungsmotor" ignoriert. Weiter heißt es, die Partei strebe zunehmend danach, die deutsche Wirtschaftspolitik insgesamt umzuformen.[4] Dabei solle "viel Geld in den Umbau des Standorts Deutschland" investiert werden - finanziert durch eine Vermögenssteuer und durch eine Abschaffung der Schuldenbremse. (Tatsächlich sprachen sich Spitzenvertreter von Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die Schuldenbremse durch eine "Investitionsregel" zu ergänzen, um die Modernisierung der Infrastruktur finanzieren zu können.[5]) Dies gefalle allerdings, heißt es schließlich, "nur einem Teil der Unternehmen". In der Wirtschaft herrsche zudem Skepsis bezüglich der Innovationsförderung des Staates vor, da dieser "in der Vergangenheit immer wieder falsch" gelegen habe. Es stelle sich die Frage, wer über die Verwendung der Milliardenbeträge bestimmen und entscheiden solle, "welche Innovation besonders förderungswürdig ist".

Zahm, umgänglich, freundlich

Die Parteiführung von Bündnis 90/Die Grünen hingegen stellt den Klimaschutz als "historische Chance" für die deutsche Wirtschaft dar, bei deren Realisierung die Konkurrenzfähigkeit des "Wirtschaftsstandorts Deutschland" sogar noch gesteigert werde.[6] Die deutsche Industrie habe jetzt die Chance, sich "im Bereich Energie, Mobilität und Infrastruktur zu den globalen Spielern der Zukunft zu entwickeln", hatte Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock schon im Jahr 2019 im Gespräch mit Wirtschaftsvertretern erklärt. Dieses Narrativ trifft in Teilen der deutschen Wirtschaft inzwischen auf Zustimmung. Die bei den alten, fossilen Industrien auf Widerstand stoßende strategische Zielsetzung der Grünen, der Klimakrise mit einem kapitalistischen Modernisierungsschub in Umweltbranchen zu begegnen, schlägt sich folglich in einer immer engeren Verflechtung zwischen der "Ökopartei" und unternehmensnahen Lobbyverbänden nieder.[7] Der Weg zur Macht in Berlin führe "über diese Lobbys", in denen Parteimitglieder inzwischen "wichtige Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Politik" besetzten und dadurch "die Startbedingungen für eine Regierungsbeteiligung" verbesserten, heißt es. Der "Wille zum Gestalten" sei in der Partei prägend; die Grünen seien "zahmer, umgänglicher, freundlicher" geworden. Ehemalige Grünen-Funktionäre arbeiteten längst bei Daimler oder dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Selbst das "Verhältnis zur Chemie- oder Stahlindustrie", das noch vor wenigen Jahren von "gegenseitiger Abneigung" geprägt war, sei nun "konstruktiv". Vertreter des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gaben zu verstehen, die Verfilzung zwischen "grüner" Politik und Wirtschaft schaffe im Falle einer Regierungsbeteiligung der Partei "klare Vorteile für die Unternehmen". Es sei sehr hilfreich, "Interessenvertreter zu haben", die "hohe Glaubwürdigkeit" in Fragen der Ökologie und des Klimaschutzes besäßen, aber "auch Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge" hätten.

Globaler Machtfaktor EU

In der Außenpolitik setzen die Grünen zum einen klar auf den Ausbau der EU zu einem unabhängigen Machtfaktor im Zentrum des kapitalistischen Weltsystems. Spitzenvertreterinnen der Partei betonen, die EU müsse "viel selbstbewusster auftreten" - vor allem bei der "Verteidigung des freien und fairen Wettbewerbs".[8] Dabei soll zum anderen eine Wiederannäherung an die USA unter der Biden-Administration gesucht werden; dies geht mit einem aggressiveren Konfrontationskurs gegenüber den "eurasischen" Großmächten Russland und China einher. Die Ökopartei spricht sich klar gegen die deutsch-russische Erdgaspipeline Nord Stream 2 aus, die auch von der Biden-Administration abgelehnt wird.[9] Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bewertet Bidens Amtsantritt zudem als Chance für eine neue "transatlantische Klimapolitik".[10] Die Option auf einen "Neubeginn" mit Washington wird von der Parteiführung allerdings an die Forderung nach "mehr strategischer Souveränität" für die EU gekoppelt.[11] Dabei machen Bündnis 90/Die Grünen inzwischen selbst vor einem Plädoyer für die "nukleare Teilhabe" nicht halt, wie eine Initiative der parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung Anfang 2021 zeigte.[12]

"Lastenteilung innerhalb der NATO"

Neben der Klimapolitik sehen die Grünen Kooperationspotenzial mit der Biden-Administration bei der Digitalisierung und beim Kampf gegen US-Internetmonopole, bei der Förderung von "Demokratie und Rechtsstaatlichkeit", in der Außen- und Militärpolitik sowie bei Handelsfragen. Die Rede ist etwa von einer mit den USA abgestimmten "Strategie im Umgang mit China"; die Partei kritisiert das Investitionsabkommen zwischen der EU und der Volksrepublik, das von der gegenwärtigen Bundesregierung "im Hauruck-Verfahren durchgedrückt" worden sei.[13] Weil der "sicherheitspolitische Fokus der USA" künftig auf Ostasien statt auf Europa liegen werde, müsse die EU nun ihrerseits "außen- und sicherheitspolitische Verantwortung übernehmen". Dies gelte insbesondere für ihre östliche und südöstliche Nachbarschaft, wo "Russland, die Türkei oder China ihren Einfluss" ausbauten. In diesem Zusammenhang soll der östlichen Peripherie der EU im Rahmen des Programms "Eastern Partnership Security Compact" größere geostrategische Bedeutung beigemessen werden. Hier sind wiederum Interessensüberschneidungen mit Washington gegeben. Man könne mit den USA über eine "strategische Neuaufstellung" und ein "neues, breiteres Konzept der Lastenteilung innerhalb der NATO" diskutieren, heißt es. Außenpolitiker der Grünen sehen zudem in der Frage der Reform der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Kooperationspotenzial zwischen Berlin und Washington - wie auch bei der "Rettung" des Iran-Atomabkommens.[14]

Rüsten gegen Russland

Die Zustimmung zur NATO-Mitgliedschaft wurde von den Grünen inzwischen - neben dem Erhalt des "industriellen Kerns dieser Republik" - zur Vorbedingung für etwaige Koalitionsgespräche mit der Linkspartei erklärt.[15] Konkret läuft diese geostrategische Festlegung auf eine schärfere Konfrontation mit Russland hinaus, wie es aktuelle Vorstöße der Grünen-Parteiführung belegen.[16] Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck erklärt, man könne sich vorstellen, der Ukraine Waffen zu liefern. Seit dem Umsturz im Jahr 2014, der von nationalistischen und faschistischen Kräften durchgeführt und vom Westen tatkräftig flankiert wurde [17], verfolgt das Land einen scharf antirussischen Kurs, der aufgrund des "eingefrorenen" Bürgerkriegs im russisch orientierten Osten des Landes schnell in einen heißen Waffengang eskalieren kann. Man könne der Ukraine "sogenannte Defensivwaffen" schwer verwehren, behauptete Habeck jetzt nach Konsultationen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenskij in Kiew. Nur bei der Frage nach einer eventuellen NATO-Mitgliedschaft müsse das Bürgerkriegsland sich noch ein wenig in "Geduld" üben.

Niedrige politische Einsatzschwelle

Ein General der Bundeswehr a.D. urteilt unterdessen, die außen- und militärpolitischen Pläne der Grünen seien nur mit erhöhten Finanzaufwendungen für die Bundeswehr, also mit einer Aufstockung des Militäretats, zu stemmen.[18] Durch die Forderung nach einer Abschaffung des Vetorechts im Weltsicherheitsrat und durch die Befürwortung globaler Interventionen zur "Verteidigung der Menschenrechte" senke die ehemalige Friedenspartei die "politische Einsatzschwelle von Streitkräften bei internationalen Einsätzen" deutlich ab, warnt Erich Vad, einst militärpolitischer Berater von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Militärische Interventionen würden dadurch wahrscheinlicher - nicht zuletzt, weil auch der Schutz von Flüchtlingen "zur Legitimation weltweiter militärischer Einsätze herhalten" müsse. Im Grünen-Programm fänden sich zwar noch Forderungen nach einer verschärften Rüstungsexportkontrolle sowie nach einer Ächtung "autonomer tödlicher Waffensysteme". Die entscheidenden Weichen stellten jedoch die Forderungen nach einer "Modernisierung der Bundeswehr" und nach einer "strategischen Neuausrichtung der Nato". https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8609/­ 27. Mai 2021

[1] Die Industrie warnt vor grüner Planwirtschaft. faz.net 07.04.2021.

[2] Teils konstruktiv, teils nichtssagend. iwkoeln.de 19.03.2021.

[3] Die mutlosen Grünen. wiwo.de 19.04.2021.

[4] Die Grünen drängen ins Wirtschaftsministerium. wiwo.de 19.03.2021.

[5] "Wir wollen die Schuldenbremse durch eine Investitionsregel ergänzen". gruene.de 23.05.2021.

[6] "Der Klimaschutz ist eine historische Chance für unsere Wirtschaftspolitik". gruene.de 13.06.2019.

[7] Die Grünen und die Wirtschaft - Der Weg zur Macht führt über die Lobbys. handelsblatt.com 10.01.2021.

[8] "Der Klimaschutz ist eine historische Chance für unsere Wirtschaftspolitik". gruene.de 13.06.2019. [9] Nord Stream 2 stoppen! gruene.de.

[10] Chance für Neustart in der transatlantischen Klimapolitik. gruene-bundestag.de 22.01.2021.

[11] Blick nach vorn - Europas Angebot für eine neue transatlantische Agenda. gruene.de 25.01.2021.

[12] Grüne verärgert über Heinrich-Böll-Stiftung. sueddeutsche.de 22.01.2021. S. dazu Der Kern des Westens (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8504/­).

[13] S. dazu "Ein Sturm zieht auf" (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8489/­).

[14] USA/Europa: Neustart in den transatlantischen Beziehungen. gruene-bundestag.de/ 19.02.2021.

[15] Grünen-Chef Robert Habeck schließt Koalition mit den Linken nicht mehr aus. fr.de 08.05.2021.

[16] Grünen-Chef Habeck spricht sich für Waffenlieferungen an die Ukraine aus. deutschlandfunk.de 25.05.2021.

[17] S. dazu Vom Stigma befreit (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­6213/­) und Testfeld Ukraine ) https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­6214/­.

[18] Erich Vad: Wer soll das bezahlen? cicero.de 28.04.2021.


Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, kurz Libe: So heisst das Gremium, das im Europäischen Parlament für den Schutz der Grund- und Menschenrechte zuständig ist. Ende Januar 2021 hat der Libe-Ausschuss beschlossen, die Arbeits- und Funktionsweise der europäischen Grenzschutzagentur Frontex eingehend zu untersuchen.

Anlass dazu sind Medienberichte über illegale Pushbacks von Asylsuchenden und Vorwürfe bezüglich Menschenrechtsverletzungen, bei denen Frontex beteiligt gewesen sein soll oder die von ihren BeamtInnen aus der Nähe verfolgt wurden. Der Untersuchungskommission gehören vierzehn Abgeordnete an, je zwei pro Fraktion, die bis zum kommenden Sommer zweimal monatlich zusammenkommen. Die niederländische Grüne Tineke Strik sowie die maltesische Christdemokratin Roberta Metsola werden anschliessend den Bericht verfassen.

In der ersten Anhörung Anfang März wurden Frontex-Direktor Fabrice Leggeri und Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres, befragt, darauf folgte der Verwaltungsrat der Agentur. Er hat intern zu einer möglichen Beteiligung an Rückführungen ermittelt, dabei aber nach eigener Aussage keine Beweise für die Verletzung der Menschenrechte gefunden. In den nächsten vier Monaten werden bei weiteren Anhörungen auch JournalistInnen zu Wort kommen. Der Ausschuss will sich zudem um Zeugenaussagen betroffener MigrantInnen bemühen. Dazu sollen zahlreiche Dokumente gesichtet werden. Der Bericht soll bis zur Sommerpause des EU-Parlaments vorliegen und Empfehlungen zur Funktionsweise der Grenzschutzagentur enthalten.

Nicht zum Mandat gehört eine Untersuchung der engen Kontakte von Frontex zur Rüstungsindustrie. Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann machte in seiner Sendung «Magazin Royale» im Februar die sogenannten Frontex-Files publik, in denen die Zusammenarbeit der Agentur mit der Waffenlobby dokumentiert wird. Sie lief regelmässig über LobbyistInnen, die nicht bei der EU registriert sind.

Auch jenseits der Libe-Ermittlungen steht Frontex wegen kontinuierlicher Anschuldigungen unter Druck. Im Dezember durchsuchte die EU-Antibetrugsbehörde Olaf Büros in der Warschauer Zentrale der Agentur, einschliesslich des Arbeitsplatzes von Direktor Leggeri, und verhörte Personal. Das EU-Parlament verweigerte Frontex zuletzt die Entlastung des laufenden Budgets aufgrund der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen und mangelnder Transparenz.

Der Druck auf die Agentur dürfte hoch bleiben: Kurz vor Ostern twitterte der grüne Abgeordnete Erik Marquardt, er wolle 166 Gigabyte Videomaterial von Pushbacks durch die griechische Küstenwache von unabängigen ExpertInnen auswerten lassen. Für Frontex und die griechische Regierung bedeute das «viele unangenehme Fragen».

Als Schengen-Mitglied ist auch die Schweiz an Frontex beteiligt – die Beteiligung wird übrigens auch von der SPS mitgetragen. Die jährliche finanzielle Unterstützung der Agentur soll von heute 17 Millionen Franken jährlich bis 2027 auf 96 Millionen steigen. Das Schweizer Grenzwachtkorps beteiligt sich auch mit immer mehr Personal an den Einsätzen der Agentur; die Schweiz ist zudem Mitglied im Verwaltungsrat von Frontex. WoZ, Nr. 14, 8. April 2021 S. 13.


Frankreich und mehrere ostmitteleuropäische Staaten machen sich in Brüssel für die Atomkraft stark. Nun beschreibt auch ein internes Gutachten der Kommission die Kernenergie als «grüne Investition». Das sorgt für Sprengstoff.

Atomkraft als «grüne Geldanlagen»

Dass bei der Kernenergie nicht nur Atome, sondern auch die öffentliche Meinung gespalten wird, weiss man in Brüssel nur allzu gut. Seit Jahren schlagen die Mitgliedstaaten in der Energieversorgung gegensätzliche Wege ein. In Deutschland soll das letzte Atomkraftwerk im nächsten Jahr vom Netz gehen. Andere Staaten wie Österreich und Italien haben den Atomausstieg bereits abgeschlossen. Frankreich und mehrere ostmitteleuropäische Staaten halten hingegen an der Kernenergie fest oder wollen deren Anteil an der Stromgewinnung sogar noch ausbauen.

«Grüne Investition»?

Sollte die Atomkraft wegen ihres vergleichsweise niedrigen Ausstosses von CO2-Emissionen von der EU als «grüne Investition» behandelt werden, wie dies die pronuklearen Mitgliedstaaten fordern? Oder kann die Kernenergie wegen ihrer Sicherheitsrisiken und der ungeklärten Atommüllproblematik per se nicht nachhaltig sein, wie unter anderem Deutschland argumentiert? Dieser Glaubenskrieg wurde in Brüssel bisher auf die lange Bank geschoben, aus der Welt ist er aber nicht.

Bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte die Kommission Ende 2019 unter anderem ein Regelwerk in Auftrag gegeben, das wirtschaftliche Aktivitäten auf ihre Nachhaltigkeit hin klassifizieren soll. Die Idee hinter der sogenannten Taxonomie ist, dass Investoren besser entscheiden können, worein sie ihr Geld stecken und Unternehmer von besseren Finanzierungsmöglichkeiten profitieren. Inwieweit auch Energiequellen wie Gas und Atomkraft als «grüne Geldanlagen» in Betracht kommen könnten, war eine der entscheidenden Fragen.

Ein internes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes der Kommission, der Gemeinsamen Forschungsstelle, ist nun an die Öffentlichkeit gelangt. «Die Analysen ergaben keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass die Atomenergie die menschliche Gesundheit oder die Umwelt stärker schädigt als andere Technologien zur Stromerzeugung», heisst es in dem Papier. Die Lagerung von Atomabfall tief unter der Erde sei zudem «angemessen und sicher».

Ein Sprecher der Kommission bezeichnete das Gutachten als «einen Schritt im Prozess». Eine finale Entscheidung werde man erst im Juni treffen. Atomkraftbefürworter und -gegner reagierten indes umgehend. Der Bericht mache klar, «dass die Atomkraft weder der menschlichen Gesundheit noch der Umwelt mehr Schaden zufügt als jede andere energieerzeugende Technologie, die derzeit nach der Taxonomie als nachhaltig gilt», jubelte der Chef der Lobbyorganisation Foratom, Yves Desbazeille. Dass die Forschungsstelle von der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom gefördert werde und insofern befangen sei, teilte hingegen Greenpeace mit. Sie habe keinen unabhängigen Bericht zu den Gefahren der Atomkraft erwartet, sagte die deutsche Grünen-Politikerin Sylvia Kotting-Uhl.

Macron und Orban spannen zusammen

Für Frankreich, Polen, Ungarn, Rumänien, Slowenien, Tschechien und die Slowakei kommt die grüne Aufwertung der Kernenergie dagegen zum richtigen Zeitpunkt. In einem gemeinsamen Brief an Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen warben die sieben Staaten erst kürzlich dafür, dass die Atomkraft einen «unabdingbaren» Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leiste. Die Atomkraft müsse nicht nur anerkannt, sondern von der EU aktiv gefördert werden.

Besonders die Visegrad-Staaten, die bisher stark von der Kohle abhängig sind, sehen in der Kernenergie die einzige Möglichkeit, um die Klimaschutzziele der EU zu erreichen. Ein grünes Label ist aber auch für Frankreich, das noch immer über 70 Prozent seines Energiebedarfs durch Atomkraft deckt, erstrebenswert. Streit zwischen den Mitgliedstaaten über die Zukunft der Taxonomie-Verordnung ist programmiert. NZZ, 31. März 2021, S. 3


Die Europäische Kommission ist bekannt dafür, ihren Einfluss und ihre Macht gegenüber den Mitgliedsstaaten stets ausweiten zu wollen. Das bekam jüngst auch Deutschland zu spüren. Gegenüber dem Kanzleramt und den Finanz- und Wirtschaftsministerien hat die Kommission verdeutlicht, dass Deutschland sein Reformprogramm nachbessern müsse, um die ihm aus dem Aufbaufonds zustehenden Mittel von ungefähr 24 Milliarden Euro erhalten zu können. Im Einzelnen solle Deutschland Reformen an seinem zu progressiven Steuersystem vornehmen, die finanzielle Tragfähigkeit seines Rentensystems stärken, reglementierte Berufe öffnen und das Ehegattensplitting abschaffen. Das ist eigentümlich. Fällt das deutsche Ehegattensplitting neuerdings in EU-Zuständigkeit?

Die Drohung gegen Deutschland, Mittel aus dem Aufbaufonds einzubehalten, ist ein symbolischer Akt des technokratischen, autoritären Europas und der Brüsseler Hybris, besser als die Bürger vor Ort zu wissen, was in der mitgliedstaatlichen Politik als Nächstes geschehen sollte. Die Bilanz dieser Hybris ist verheerend. https://makroskop.eu/­05-2021/­macht-und-machtlosigkeit/­ 04. Februar 2021


Nach dem Brexit will Grossbritannien den EU-Botschafter und seine Mitarbeiter protokollarisch schlechter stellen als Diplomaten von Mitgliedstaaten. Brüssel reagiert betupft, zumal solche diplomatischen Degradierungen die EU in ihrem Selbstverständnis infrage stellen. Auf dem diplomatischen Parkett spielen protokollarische Fragen eine wichtige Rolle. In der Sitzordnung bei einem Essen mit Diplomaten oder Politikern oder bei offiziellen Ansprachen gilt daher eine klar geregelte Rangordnung, welche die Gäste ihrer nominellen Bedeutung nach ordnet. Umso brisanter wirkt vor diesem Hintergrund ein seit langem schwelender diplomatischer Zwist zwischen London und Brüssel, der nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit nun offen ausgebrochen ist. Grossbritannien weigert sich, dem EU-Botschafter in London und seinen Mitarbeitern den vollen diplomatischen Status, das gemäss der Wiener Konvention von 1961 Ländern verleihen wird, was in Brüssel als Affront und als Zeichen der Geringschätzung empfunden wird. Der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell hat dem britischen Aussenminister Dominic Raab in der Angelegenheit geschrieben, um seiner «ernsthaften Besorgnis» Ausdruck zu verleihen.

Keine Audienz bei der Queen?

Konkret soll der Leiter der EU-Delegation in London, der Portugiese João Vale de Almeida, nicht den Status eines Botschafters eines souveränen Staates haben, sondern nur den Status eines Repräsentanten einer internationalen Organisation. Vertreter solcher Körperschaften wie etwa der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation sind zwar als Diplomaten durchaus anerkannt, geniessen aber nicht die volle Immunität. Zudem sind sie den Botschaftern von Staaten protokollarisch unterstellt und haben laut der BBC nicht die Möglichkeit, der Königin ihr Beglaubigungsschreiben persönlich zu übergeben.

Existenzielle Unsicherheiten Brüssels

Mit ihrer Spitze gegen die EU treffen die Briten in Brüssel einen wunden Punkt. Denn die zuständigen Dienste in der Kommission und im EU-Rat achten peinlich genau darauf, dass EU-Vertreter bei internationalen Treffen gleich behandelt werden wie Repräsentanten von Nationalstaaten. Dies zeigt sich bei den Treffen der sieben wichtigsten Industrienationen (G-7), zu denen die Präsidenten des EU-Rats und der EU-Kommission eingeladen sind (der nächste G-7-Gipfel findet im Juni 2021 im englischen Cornwall statt). Die Brüsseler Empfindlichkeiten zeugen von der existenziellen Unsicherheit der EU, die zwar mehr als ein klassischer Staatenbund ist, aber weniger als ein souveräner Bundesstaat nach amerikanischem Vorbild.

Als Folge des Brexit-Handelsvertrags bleiben London und Brüssel in etlichen Feldern vom Datenschutz über Handelsfragen bis zur Fischerei auf ein gutes Einvernehmen angewiesen. Abzuwarten bleibt daher, ob die Briten wegen der protokollarischen Formalität die EU nachhaltig verstimmen wollen. 2018 stuften auch die USA unter Donald Trump den EU-Botschafter in Washington protokollarisch herunter. Ein Jahr später nahmen sie den Entscheid wieder zurück – nach heftigem Protest der EU-Staaten, die gerne nationale Spitzendiplomaten in wichtigen EU-Botschaften platzieren. Trumps Botschafter in Brüssel, Gordon Sondland, begründete die Kehrtwende damals mit den Worten, die EU sei eine «einzigartig wichtige Organisation». NZZ, 22. Januar 2021


Eine US-Eliteuniversität hat die Folgen der westlichen Kriege seit 9/11 analysiert. Die Opferbilanz des "War on Terror" ist erschütternd.

Das Watson Institute for International and Public Affairs an der US-amerikanischen Brown University, eine der acht "Ivy League"-Elitehochschulen der Vereinigten Staaten, hat eine Studie zu Folgen der sog. "Anti-Terror-Kriege" der westlichen Großmächte seit 9/11 erstellt. Das Projekt, getragen von insgesamt rund 50 Experten, erforscht systematisch die Schäden, die westliche Kriege in aller Welt seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verursacht haben - von der Zahl der Toten über die Zerstörung der betroffenen Gesellschaften bis hin zu den Auswirkungen, die die ungebrochene Kriegspolitik auf das Innere der kriegführenden Staaten hat, insbesondere auch die dadurch ausgelösten Fluchtbewegungen. Gezählt wurden Binnenflüchtlinge und Flüchtlinge jenseits der jeweiligen Staatsgrenzen aufgrund von acht Kriegen, wo die USA bzw. EU-Staaten direkt Krieg führ(t)en oder indirekt – z.B. über die Unterstützung von Söldnertruppen und Waffen - eingriffen: Afghanistan, Irak, Jemen, Pakistan, Somalia, Philippinen, Libyen, Syrien. Das Ergebnis ist erschütternd: Mindestens 37 Millionen sind aufgrund der "Anti-Terror"-Kriege nach dem 11. September 2001 aus ihrem Zuhause geflüchtet.

Der Terror des Krieges

Die Autoren betonen, dass 37 Millionen eine "konservative Schätzung" sei, weniger zurückhaltende Schätzungen würden sogar auf bis zu 59 Millionen Flüchtlinge kommen, wie der leitende Autor des Berichts, David Vine von der American University in Washington, gleich zu Beginn ausführt . Dass die Schätzung von 37 Millionen Flüchtlingen als "konservativ" ausgewiesen wird, hat mehrere Gründe: So wurden z.B. in der Statistik über afghanische Flüchtlinge in Pakistan nur jene gezählt, die offiziell als solche registriert wurden, nicht aber die unregistrierten Flüchtlinge, deren Zahl in Pakistan 2015 auf 1,3 Millionen geschätzt wurde. Völlig ausgeklammert wurden die Flüchtlingsbewegungen, die durch die US- und EU-Kriege am Balkan oder die Regime-Change-Politik in der Ukraine ausgelöst wurden. Ebenso fehlen die Folgen der westlichen "Anti-Terror-Missionen" in Afrika (Mali, Niger, Burkina-Faso, Zentralafrikanische Republik, Südsudan usw.).

Die Studie hat auch versucht, die Zahl der Toten dieser Kriege zu eruieren. Alleine in fünf Herkunftsstaaten - Afghanistan, Pakistan, Irak, Syrien, Jemen – sind bei Kampfhandlungen, erneut vorsichtig geschätzt, rund 800.000 Menschen ums Leben gekommen sind; rechnet man die Opfer direkter Kriegsfolgen wie Unterernährung oder Krankheiten ein, kommt man auf mindestens drei Millionen, vielleicht sogar eine zweistellige Millionenzahl an Kriegstoten.

Diese Studie zeigt einmal mehr, dass die sog. "humanitären Interventionen" alles andere als human sind, und dass der sog "Anti-Terror-Krieg" selbst der größte Terror ist. Diese Studie unterstreicht auch die völlige Heuchelei der in der EU geführten Debatte über Asylpolitik, weil die Fluchtursachen in der Regel ausgeblendet werden. Fast alle der auf den griechischen Inseln festsitzenden Flüchtlinge stammen aus den in der Studie angeführten Kriegsgebieten.

"Machthunger entwickeln"

Wir können davon ausgehen, dass diese aufsehenerregende Studie über "Kriegskosten" bei uns wenig Aufsehen erregen wird, weil sie von Politik und Medien so gut wie möglich von der Öffentlichkeit ferngehalten werden. Die EU-Machteliten haben nicht vor, aus diesem Debakel des "War on terror" zu lernen, im Gegenteil: Sie wollen bei Fähigkeit zu Krieg und Militärintervention zu den USA aufzuschließen. Josep Borrell, der Hohe Beauftragte der EU-Außen- und Sicherheitspolitik, forderte im Oktober 2019 unmittelbar vor seinem Amtsantritt, dass die EU in der Lage sein müsse "zumindest 60.000 Soldaten bei globalen Militärinterventionen zum Einsatz zu bringen." Als frisch gebackener "Mr. Außenpolitik der EU" polterte Borrell Anfang 2020 bei der Sicherheitskonferenz in München: "Wir müssen mehr dazu bereit sein, in globalen Krisen zu intervenieren. Die EU muss Machthunger entwickeln" (3). https://www.solidarwerkstatt.at/­frieden-neutralitaet/­mindestens-37-millionen-fluechtlinge-und-drei-millionen-tote-durch-westliche-kriege-seit-9-11, Oktober 2020, Gerald Oberansmayr

Quellen:

(1) https://watson.brown.edu/­costsofwar/­

(2) Zit. nach https://www.express.co.uk/­, 8.10.2019

(3) Zit. nach euronews, 17.2.2020


EU plant dreistellige Milliardenausgaben zur Schaffung einer von den USA und China unabhängigen digitalen Infrastruktur.

Der für den 24. September 2020 geplante, auf folgende Woche verschobene EU-Gipfel sollte die Initialzündung für eine Aufholjagd der EU gegenüber den USA und China auf zentralen High-Tech-Feldern liefern. Dabei ging es Beobachtern zufolge um nichts Geringeres als eine "digitale Souveränität", die Brüssel benötige, um nicht zum "Spielball der Großmächte" zu werden, sondern eigenständig die "globale Ordnung aktiv mit[zu]gestalten". Um die IT-Industrie zu fördern und die Digitalisierung entschlossen voranzutreiben, sind laut aktuellen Plänen der EU-Kommission 150 Milliarden Euro vorgesehen; sie müssten auch deswegen veranschlagt werden, weil die Privatunternehmen, die monetären Nutzen aus der Digitalisierung ziehen werden, zu ausreichenden eigenen Investitionen nicht bereit seien, erklärt EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Die EU-Kommission hat etwa den Bau von Supercomputern im Blick, aber auch die Einführung eines "E-Ausweises", der helfen soll, nutzbare Datenströme zu generieren. Die "digitale Souveränität" zielt auf Eigenständigkeit der EU nicht nur gegenüber China (5G), sondern auch gegenüber den USA ("europäische Cloud").

Digitalisierung per Zehnjahresplan

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gibt sich entschlossen, den Rückstand der EU auf dem Feld der IT-Industrie und der Digitalisierung der Gesellschaft mittels umfassender Investitionen aufzuholen. Es gehe darum, innerhalb einer "digitalen Dekade" die EU in diesen Wirtschaftszweigen, die derzeit vor allem von US-amerikanischen und chinesischen Konzernen beherrscht werden, möglichst weit voranzubringen, erklärte von der Leyen Mitte September 2020 in ihrer Rede zur Lage der EU.[1] Die EU-Kommission soll dazu bald einen "digitalen Plan" vorlegen, der klare Zielsetzungen bezüglich "Konnektivität, digitaler Fähigkeiten und digitaler öffentlicher Dienste" bis zum Jahr 2030 beinhaltet. Die Digitalisierung zählt demnach zu den obersten Prioritäten der EU-Kommission, die insgesamt 150 Milliarden Euro dafür vorgesehen hat - 20 Prozent des auf dem jüngsten EU-Gipfel beschlossenen "Corona-Aufbaufonds" von 750 Milliarden Euro. Die Mittel seien "sehr wichtig", erklärte kürzlich Binnenmarktkommissar Thierry Breton, da die pandemiebedingte Rezession die Investitionsbereitschaft der Industrie einbrechen lasse; die Investitionen des Privatsektors in die angestrebten digitalen Industriezweige, die sich ursprünglich auf 800 Milliarden Euro summieren sollten, seien durch die Coronakrise ausgebremst, verschoben oder gar abgeblasen worden. Zudem musste der Binnenmarktkommissar einräumen, der Ausbau des 5G-Mobilnetzes in der EU gehe nur schleppend voran und bleibe hinter den ursprünglichen Planungen - flächendeckender Zugang bis Ende 2020 - zurück. Laut Bretons Schätzungen sind bislang nur 20 Prozent der 5G-Frequenzen in der Union vergeben worden.

Supercomputer für den Mittelstand

Bretons Äußerungen zufolge wird nun also eine aus Steuergeldern in dreistelliger Milliardenhöhe finanzierte Initialzündung neue Märkte ("Zukunftsfelder") für die Wirtschaft erschließen, da diese zu entsprechenden Investitionen ihrerseits nicht willens ist. Die EU will dabei vor allem die Infrastruktur bereitstellen, die dann Privatunternehmen nutzen sollen. Dabei bilden Supercomputer und Hochgeschwindigkeitsnetze einen Schwerpunkt der EU-Investitionsoffensive. Schon im Oktober 2018 investierte Brüssel rund 1,8 Milliarden Euro in diesen Bereich; nun folgen weitere Mittel für die Forschung und den Aufbau von acht weltweit führenden Rechenzentren in der Union - insgesamt rund acht Milliarden Euro.[2] Die neue Generation von Supercomputern soll ab 2022 in Betrieb gehen und rund eine Milliarde Operationen pro Sekunde ausführen können; dies entspreche der derzeitigen Rechenleistung aller Mobiltelefone weltweit, heißt es.[3] Europa sei der "erste Kontinent, der solche Rechnerkapazitäten schafft", erklärt Breton; damit sollten unter anderem mittelständische Forschung unterstützt und die "europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger" gemacht werden.

E-Ausweise

Ein weiterer Schwerpunkt der digitalen Agenda der EU besteht in der Schaffung von Infrastruktur zur Abschöpfung und Monetarisierung der großen Datenmengen, die im Internet täglich erzeugt werden - ein Geschäftsfeld, auf dem derzeit vornehmlich US-Konzerne operieren. Dazu will Brüssel allen EU-Bürgern einen "E-Ausweis" verordnen - eine Art "digitale Identität", mit der Identifizierung und Überwachung der Internetnutzer vereinfacht werden.[4] Dies käme, da sämtliche Onlineaktivitäten mit der "digitalen Identität" durchführt werden sollen - "vom Steuern zahlen bis hin zum Fahrrad mieten", wie von der Leyen erklärt - dem Ende jeglicher Anonymität im Netz gleich. Ziel ist auch hierbei laut EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager, mit öffentlichem Geld private Investitionen auszulösen. Den Planungen zufolge soll die Wirtschaft die Datenberge, die von den mit "E-Ausweis" ausgestatteten Internetnutzern generiert werden, zur Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen nutzen. Europa solle zu einem "Motor für Industriedaten" werden, kündigte Breton an. Laut von der Leyen sind die Daten "ihr Gewicht in Gold wert"; dass derzeit nur ein Fünftel von ihnen kommerziell Verwendung finde, sei "reine Verschwendung". Zur effizienten Auswertung und Überwachung der Datenflüsse will Brüssel massiv in Künstliche Intelligenz (KI) investieren. Schon 2021 will die EU-Kommission ein entsprechendes KI-Gesetz vorlegen.

EU-Cloud

Vestager, auch für den Wettbewerb in der EU zuständig, kritisiert zugleich, aktuell lege eine "Handvoll von Privatunternehmen" die Spielregeln auf den Märkten fest; dies könne Brüssel nicht zulassen. Die Äußerung richtet sich gegen die führenden IT-Konzerne aus den USA, die mittels der digitalen Offensive der Union aus dem EU-Markt gedrängt oder doch dort zumindest eingeschränkt werden sollen. Um die Abhängigkeit von außereuropäischen Konzernen zu verringern, soll die Industrie in der EU zudem einen Mikroprozessor der nächsten Generation entwickeln sowie einen eigenen Cloud-Dienst aufbauen, der auf der von Deutschland und Frankreich entwickelten Plattform Gaia-X fußen soll (german-foreign-policy.com berichtete [5]). Die neue EU-Cloudinfrastruktur wäre geeignet, den Rahmen für die Monetarisierung der durch den "E-Ausweis" gewonnenen Datenströme zu schaffen. Von der Leyen sprach in diesem Zusammenhang von einer "echten Datenwirtschaft". Berichte stufen die Pläne offen als Kampf um die "digitale Souveränität" der EU ein, mit dem die Union sich aus der Dominanz US-amerikanischer und chinesischer Konkurrenten lösen wolle.[6]

Strategische Autonomie

In Kommentaren heißt es zu den machtpolitischen Hintergründen der Digitalisierungspläne, die EU wolle nicht mehr "Spielball der Großmächte" sein, nicht mehr "passiv unter dem militärischen Flügel der US-Amerikaner weilen" oder "dem Wachstum Chinas tatenlos zusehen", sondern möglichst schnell "strategische Autonomie" erreichen, um eigenständig die "globale Ordnung aktiv mit[zu]gestalten".[7] Die "digitale Souveränität" sei ein zentraler Baustein in den Bemühungen Berlins und Brüssels, die EU zu einem globalen Machtpol auszubauen. Wolle die Union weltweit "selbständiger auftreten", heißt es unter Bezug auf Eric Maurice von der Robert Schuman Foundation in Brüssel, dann müsse sie die Kontrolle über Schlüsseltechnologien erlangen. Dies sei heutzutage noch nicht der Fall; so speicherten etwa Privatpersonen und Unternehmen aus der EU ihre Daten immer noch bei US-Cloud-Anbietern wie Amazon, Microsoft oder Google, auf deren Infrastruktur US-Geheimdienste zugreifen könnten. Ähnlich verhalte es sich mit dem 5G-Mobilfunknetz, bei dem chinesische Konzerne wie Huawei zwar "hohe Qualität zum niedrigen Preis" anböten, zugleich jedoch die Sorge bestehe, Peking könne Einfluss auf sie nehmen, um im Konfliktfall in der EU "kritische Infrastrukturen zu überwachen oder gar abzuschalten". Als Lösung empfiehlt Maurice, die EU solle ihre "eigenen Standards wählen".[8] https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8389/­ 23. September 2020

[1] Hans-Peter Siebenhaar: EU-Kommission will mit Milliarden-Investitionen die Digitalisierung vorantreiben. handelsblatt.com 18.09.2020.

[2], [3] Hans-Peter Siebenhaar: EU ruft zur digitalen Aufholjagd auf - Kritiker vermissen den großen Wurf. handelsblatt.com 16.09.2020.

[4] Hans-Peter Siebenhaar: EU-Kommission will mit Milliarden-Investitionen die Digitalisierung vorantreiben. handelsblatt.com 18.09.2020.

[5] S. dazu Deutschland auf Aufholjagd: https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8089/­ und Die europäische Cloud: https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8296/­

[6], [7], [8] Philipp Grüll: Digitalisierung Europäischer Prägung: Brüssels Kampf um Souveränität. euractiv.de 11.09.2020.


Die Schweiz bezahlt in den Bereichen Forschung, Kohäsion, Grenzschutz und Satellitennavigation wesentliche Summen an die EU und ihre Mitgliedstaaten. Das neue EU-Budget dürfte ausser bei der Kohäsion zu deutlich höheren Kosten führen.

Kaum eine Studie dürfte der Schweiz in der EU jüngst so geschadet haben wie die Bertelsmann-Untersuchung von 2019 zum Nutzen des Binnenmarktes. Darin wollte die Stiftung eruieren, wer wie stark von dem Kernstück europäischer Integration profitiert. Und wer steht auf Platz eins? Die Schweiz, die gar nicht Mitglied der EU ist. Der gemeinsame Binnenmarkt erhöht demnach die Wohlfahrt – vereinfacht gesagt das Einkommen – eines jeden Schweizers pro Jahr um gut 2900 €. Der Durchschnittswert für EU-Bürger liegt dagegen «nur» bei 840 €.

Kleine Länder, die viel Handel trieben und stark international ausgerichtet seien, profitierten besonders stark, erklären die Autoren. Das wurde auch den Niederlanden jüngst in den Budgetverhandlungen um die Ohren geschlagen. Wer so stark profitiere, solle den Zugang angemessen abgelten, hiess es.

Das Paket an bilateralen Abkommen erlaubt der Eidgenossenschaft auch ohne Mitgliedschaft in ausgewählten Bereichen einen weitreichenden Zugang. Doch wie viel kostet eigentlich dieser Marktzugang? Welche Beiträge überweist die Schweiz aufgrund der bilateralen Verträge an die EU? Und welchen Einfluss hat das neue Sieben-Jahre-Budget?

Im Herbst 2019 stellte SVP-Nationalrat Lukas Reimann dem Bundesrat Fragen zu Zahlungen an die EU und an die Mitgliedstaaten. Laut der Antwort fliesst vor allem in den Bereichen Forschung, Kohäsion, Schengen und Satellitennavigation Geld.

Für den wichtigsten Posten, die Forschung, überwies Bern jüngst durchschnittlich 284 Mio. Fr. pro Jahr. Dabei handelt es sich um Pflichtbeiträge für die Beteiligung am 8. Forschungsrahmenprogramm der EU (FRP) namens «Horizon 2020». Das nächste FRP («Horizon Europe») ist in den Startlöchern und soll von 2021 bis 2027 dauern.

Die hiesigen Forscher reichen so gute Projekte ein, dass die Schweiz lange Zeit mehr Geld aus den EU-Töpfen zurückerhielt, als Bern eingezahlt hatte. Von 2007 bis 2013 flossen 2,5 Mrd. Fr. an EU-Geldern in die Schweiz. Der hiesige Beitrag belief sich dagegen «nur» auf knapp 2,3 Mrd. Fr. Das löste in der EU wenig Freude aus. Die Modalitäten wurden angepasst. Künftig sollen Ein- und Auszahlungen übereinstimmen.

Die Kosten dürften für die Schweiz deshalb zunehmen. Das Staatssekretariat für Bildung rechnet mit durchschnittlich neu rund 775 Mio. Fr. pro Jahr. Das liegt aber auch daran, dass die EU ihr Forschungsbudget stetig erhöht. Für die nächste Budgetperiode ist ein Plus von 24% vorgesehen, wenn man den Aufbaufonds hinzurechnet. Ursprünglich wollte die Kommission noch mehr, doch die Staats- und Regierungschefs stutzten diese Ambitionen.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft im Mai 6,2 Mrd. Fr. für die erneute Vollassoziierung bei «Horizon Europe» beantragt. Das entspricht 886 Mio. Fr. pro Jahr. Darin enthalten sind allerdings auch Reserven beispielsweise für Schwankungen des Wechselkurses. Der Beitrag im auslaufenden FRP ist auch deshalb aussergewöhnlich gering, weil die EU aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 zeitweise die Assoziierung der Schweiz sistierte. Deshalb beteiligten sich die hiesigen Forscher von 2014 bis 2016 nur etwa an einem Drittel der üblichen Projekte. Der Beitrag im «normalen» Jahr 2019 belief sich auf 562 Mio. Fr.

Bern muss mit Brüssel ein Abkommen aushandeln, um bei «Horizon Europe» dabei zu sein. Im ersten Paket bilateraler Abkommen mit der EU ist der Zugang zum 5. FRP geregelt. Diese Übereinkunft muss also stetig erneuert werden. Auf Anfrage erklärte die EU-Kommissio, dass die Schweiz nicht mehr wie bisher voll assoziiert sei. Bern habe wie alle interessierten Drittländer ein neues «internationales» Abkommen abzuschliessen. Dessen Form sowie die Teilnahmebedingungen seien aber noch offen.

Die Schweiz erhofft sich weiterhin eine einer vollständigen Assoziierung gleichkommende Regelung. Die Gespräche darüber dürften laut dem Staatssekretariat für Bildung Ende 2020 beginnen. Entgegen gewissen Befürchtungen drohte Brüssel bisher nicht explizit damit, das Forschungsdossier als Hebel in den Verhandlungen um ein Rahmenabkommen einzusetzen. Eine Sprecherin der Kommission teilte allerdings mit, wie für alle anderen Länder würden «der allgemeine Status, die Dynamik und die Perspektiven des betreffenden Drittlandes in Bezug auf die Union und ihre Politik» eine Rolle spielen. Kohäsionszahlungen sind für die EU ein Eintrittspreis

Beim zweitteuersten Posten, der Kohäsion, sieht man höhere Beiträge in Bern wohl weniger gern als in der Forschung. Rund 129 Mio. Fr. bezahlte die Schweiz jährlich von 2014 bis 2019 direkt in selbstgewählte Förderprojekte in die östlichen und neuen EU-Mitgliedstaaten. Diese «Kohäsionsmilliarde» soll erneuert werden. Das Parlament bewilligte sie im Dezember 2020. Aufgrund des Knatsches mit der von der EU ausgesetzten Äquivalenz der Schweizer Börse sind allerdings die Zahlungen blockiert. Kommt es zu einer Einigung, sollen bis 2029 jährlich 130 Mio. Fr. fliessen. Die Kommission wünscht sich einen noch höheren Beitrag und möchte regelmässige Zahlungen. Doch bis jetzt gibt es keinerlei konkrete Forderungen der EU, dass sich die Schweiz etwa an dem Aufbaufonds beteiligen solle. Somit bleiben diese Kosten während des nächsten EU-Budgetrahmens konstant und könnten frühestens in zehn Jahren ändern.

Dann dürfte Brüssel die Forderungen aber spätestens erneuern. Denn die EU sieht die Kohäsionszahlungen als Entschädigung für den erleichterten Zugang der Schweiz zum Binnenmarkt. In der Schweiz dagegen herrscht eher das Verständnis vor, dass es sich um eine einmalige Wohltätigkeit handelt.

Kostet Frontex nur die Hälfte?

Mit jährlich 51 Mio. Fr. sind die Kosten für den drittteuersten Bereich, Schengen und Dublin, bereits deutlich geringer als für Forschung und Kohäsion. Die beiden Abkommen räumen der Schweiz bei der Grenzkontrolle sowie Migrations- und Asylfragen eine aktive Rolle in der EU ein. Das kam in der Coronavirus-Krise zum Ausdruck und wurde jüngst von Bundesrätin Karin Keller-Sutter bei einem Gespräch mit ihrem Kollegen Horst Seehofer in Berlin unterstrichen.

Nun dürften die Kosten entgegen den ursprünglichen Plänen deutlich sinken. Die Grenzwachtbehörde Frontex soll bis spätestens 2027 unter Schweizer Beteiligung auf 10 000 Mann ausgebaut werden. Doch die Staats- und Regierungschefs kürzten das Budget im Juli von 9 Mrd. € auf noch 5,1 Mrd. €. Das könnte die beschlossene Reform infrage stellen. Die Kommission teilte auf Anfrage aber mit, dass trotz Budgetkürzung die Kernkapazität gemäss dem neuen Mandat erhalten bleibe. Man werde dafür auf die Anschaffung gewisser Grossgeräte verzichten. In einzelnen Bereichen sollen zudem die Staaten selbst Ausrüstung anschaffen und diese dann Frontex zur Verfügung stellen.

Die Schweiz rechnete mit jährlich 453 Mio. Fr. für die ausgebaute Frontex. Aufgrund der Kürzungen könnte sich die Summe auf 265 Mio. Fr. fast halbieren, wie die Zollverwaltung bestätigte. Sie wies aber darauf hin, dass die Gespräche zum EU-Budget noch nicht abgeschlossen sind. Europäische Satelliten werden immer teurer

Viertgrösster Posten ist schliesslich die Summe, welche die Schweiz für die Teilnahme an den Satellitennavigations-Programmen Galileo und Egnos zahlt. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um das GPS der Europäer. Im Jahr 2013 war noch von jährlichen Kosten für die Schweiz von 30 Mio. bis 35 Mio. Fr. die Rede gewesen. Jüngst zahlte Bern 42 Mio. Fr. Das Bundesamt für Strassen (Astra) spricht von 38 Mio. Fr. Und bald wird es noch mehr sein. Die EU-Spitzen erhöhten das Budget für die nächsten sieben Jahre von 6,3 auf 8 Mrd. €. Das Astra rechnet ab 2021 mit jährlichen Kosten von 51 Mio. €.

Das Prestigeprojekt Galileo ist allgemein stark verspätet und viel teurer als erwartet. Ferner verabschiedete sich Grossbritannien mit dem Brexit auch von Galileo. Die Schweiz muss einen Teil dieser Brexit-Lücke ausgleichen. Ferner schreibt das Astra, dass der Betrieb und die Weiterentwicklung sowie der Ausbau der Konstellation ins Geld gingen. In der Summe könnten sich die Beiträge verdoppeln

Die Kosten für diese vier Bereiche – Forschung, Kohäsion, Grenzschutz und Satellitennavigation – dürften sich also gemäss dieser stark vereinfachten Rechnung aufgrund des neuen EU-Budgets von rund 506 Mio. Fr. pro Jahr auf 1221 Mio. Fr. mehr als verdoppeln. Das liegt vor allem an der Forschung, bei der die Schweiz auf eine engere Einbindung und damit mehr Ausgaben als zuvor hofft (+491 Mio. Fr.) und zum anderen am Ausbau im Bereich Grenzschutz (+214 Mio. Fr.). Pro Kopf wären es neu 142 Fr. pro Einwohner. Für die rund 448 Mio. EU-Bürger sind es pro Kopf 343 € für den eingangs erwähnten Nutzen von 840 €. NZZ, 7. August 2020, S. 21


Die Euro-Währungshüter legen im Kampf gegen die beispiellosen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch einmal kräftig nach. Die Europäische Zentralbank (EZB) stockt ihr Pandemie-Notfall-Kaufprogramm für Anleihen um 600 Milliarden Euro auf 1,35 Billionen Euro auf.

Die Europäische Zentralbank (EZB) bleibt angesichts eines von ihr selbst prognostizierten Konjunktureinbruchs im Euro-Raum um 8,7% in diesem Jahr im Rettungsmodus. Sie will die Bevölkerung, die Banken und die Unternehmen des Euro-Raums vor den schmerzhaften Folgen der Corona-Pandemie sowie die Konjunktur vor einer möglichen sehr niedrigen Inflation oder gar einer Deflation schützen – oder zumindest die Auswirkungen der tiefen Rezession mildern. Dazu erhöht die EZB das Volumen des Pandemie-Notfall-Kaufprogramms (PEPP) um 600 Mrd. € auf 1350 Mrd. € und verlängert seine Laufzeit von Ende 2020 bis mindestens Juni 2021, wie die Notenbank am 4. Juni 2020 mitteilte. Damit hat sie die Erwartungen der meisten Beobachter übertroffen. Wie immer hält sich der EZB-Rat diverse Hintertüren offen, um das Programm erneut auszuweiten und zu verlängern. Mit den Massnahmen gestaltet die Notenbank das ohnehin seit Jahren sehr generöse geldpolitische Umfeld noch expansiver. Bei der Umsetzung will sie Regeln, die sie sich selbst in früheren Kaufprogrammen gesetzt hat, nicht mehr strikt anwenden. Entsprechend würden die Wertpapierkäufe im Hinblick auf die Periode, die Art der Anleihen und die Emittenten flexibel durchgeführt. In früheren Programmen wollte die EZB aus juristischen und wirtschaftlichen Erwägungen maximal 33% einer Emission und 33% aller Anleihen eines Emittenten erwerben sowie sich bei den Käufen strikt am Kapitalschlüssel der nationalen Notenbanken für das EZB-Kapital orientieren. Sollten Anleihen, welche die EZB im Zusammenhang mit dem PEPP erworben hat, fällig werden, will die Notenbank die Gelder zudem bis mindestens Ende des Jahres 2022 vollständig reinvestieren.

Bisher hat die EZB im Rahmen des am 18. März in einer mitternächtlichen Entscheidung beschlossenen PEPP laut Berechnungen der DZ Bank Wertpapiere über gut 200 Mrd. € erworben. Hielte die Notenbank das Tempo durch, wären die ursprünglichen 750 Mrd. € bereits Ende Oktober ausgeschöpft gewesen. Aus Finanzmarktkreisen werden bereits seit Wochen Forderungen immer lauter, die EZB solle das Programm ausweiten. Diesem Wunsch ist die Notenbank nun gefolgt, obwohl manche Aktienindizes bereits wieder nahe ihrer Rekordhochs notieren oder diese gar überboten haben, etwa der dänische Leitindex.

Die Notenbank kauft insgesamt bereits seit vergangenem Herbst im Rahmen des allgemeinen Wertpapierkaufprogramms (APP) wieder monatlich Wertpapiere, vor allem Staatsanleihen, über 20 Mrd. € und hat dieses Programm Mitte März insgesamt um 120 Mrd. € bis Ende 2020 aufgestockt. Diese Käufe führt die EZB ebenfalls fort. Eine Woche später hat der EZB-Rat im März 2020 schliesslich das PEPP aufgelegt. An der letzten turnusmässigen Sitzung Ende April beschloss der EZB-Rat dann noch neue subventionierte Kredite für Banken der Euro-Zone zur Unterstützung der Konjunktur und der Unternehmen. Dies werteten einige Experten als Zinssenkung durch die Hintertür. Durch die zahlreichen Kaufprogramme steigt die Bilanz der Währungsbehörde immer stärker, sie ist inzwischen auf rund 5,5 Bio. € geklettert und entspricht damit mehr als 42% der Wirtschaftsleistung der Euro-Zone.

Gemäss den am 4. Juni 2020 ebenfalls turnusmässig veröffentlichten Prognosen der hauseigenen Ökonomen für die Entwicklung der Konjunktur und der Inflation in der Euro-Zone geht die EZB in einem Basisszenario davon aus, dass das reale Bruttoinlandprodukt im Jahr 2020 um 8,7% einbrechen wird, sich aber in den kommenden beiden Jahren dann um starke 5,2 und 3,3% erholen wird. Für die Inflation im Euro-Raum gemessen an den harmonisierten Konsumentenpreisen, die im Mai nur noch 0,1 nach 0,3% im April betragen hat, erwarten die EZB-Ökonomen für die Jahre 2020 bis 2022 Werte von 0,3, 0,8 und 1,3%. Damit würde die Teuerung im Euro-Raum auch in zweieinhalb Jahren noch deutlich unter dem selbstgesetzten Ziel der EZB von unter, aber nahe 2% notieren. Dies gibt den Notenbankern weiterhin viel Spielraum, das Gaspedal geldpolitisch voll durchzutreten.

Im Hinblick auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts von Anfang Mai scheint EZB-Präsidentin Christine Lagarde auf Deeskalation zu setzen. Die Verfassungsrichter fordern einen neuen Beschluss des EZB-Rates, in dem sie die Verhältnismässigkeit des 2015 beschlossenen und derzeit wieder aktiven Wertpapierkaufprogramms PSPP, das ein Teil des erwähnten APP ist, darlegen. Sollte dies nicht innerhalb von drei Monaten geschehen, darf sich die Deutsche Bundesbank nicht mehr am PSPP beteiligen.

Auf der Medienkonferenz erklärte Lagarde nun zwar, die EZB unterstehe dem Gerichtshof der EU, welcher die Anleihekäufe im Rahmen des PSPP-Programms als im Rahmen des Mandats gutgeheissen habe. Doch sie sei zuversichtlich, dass eine gute Lösung gefunden werde, welche die Unabhängigkeit der EZB und den Primat des europäischen Rechts nicht infrage stelle. Darüber hinaus erwähnte sie, der EZB-Rat habe bei seiner heutigen Entscheidung die Effektivität, die Effizienz sowie die Kosten und den Nutzen der Massnahmen diskutiert. Mit anderen Worten, die EZB habe die Verhältnismässigkeit besprochen. Dies kann man als ersten Schritt in Richtung des Bundesverfassungsgerichts sehen. NZZ, 5. Juni 2020, S. 17


Klimaschützer kritisieren die Ergebnisse des EU-Gipfels, warnen vor "Abkehr vom Green Deal" unter

deutscher Ratspräsidentschaft.

Umwelt- und Klimaschützer bewerten die Resultate des EU-Gipfels vom Juli 2020 als einen schweren "Rückschlag für das Klima". Die Beschlüsse reichten bei weitem nicht aus, um die angekündigte Reduzierung der CO2-Emissionen zu erreichen, heißt es: Die Kriterien für die Vergabe von EU-Mitteln seien so gestaltet, dass "komplexe Klimaschutzmaßnahmen" mit ihnen nicht zu realisieren seien; auch seien diverse klimapolitisch wichtige Programme teils drastisch zusammengestrichen worden. Unter Klimaschützern ist von einer "Abkehr vom Green Deal" die Rede, die unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft eingeleitet worden sei. Zudem haben die EU-Staats- und Regierungschefs die Gipfelentscheidungen genutzt, um unter "grünem" Deckmantel Einfuhren aus Schwellenländern mit Strafzöllen zu belegen: Diese sollen auf Waren erhoben werden, deren Produktion im "Herkunftsland weniger klimafreundlich" ausfalle als in der EU.

"An den falschen Ecken gespart"

Die klimapolitischen Ergebnisse des jüngsten, vielfach als "historisch" gepriesenen EU-Gipfels treffen bei Umweltschutzorganisationen wie auch in der Klimaschutzbewegung nahezu einhellig auf Kritik. Der unter der deutschen Ratspräsidentschaft ausgehandelte Kompromiss sei ein "Rückschlag für das Klima", hieß es in Presseerklärungen zu den Gipfelergebnissen; weithin wurden vergebene Chancen beklagt, "Corona-Hilfen mit Zukunftsinvestitionen" zu kombinieren, um einen "wirklichen Strukturwandel zu einer nachhaltigen und grünen Wirtschaft" einzuleiten.[1] Der Anteil von nur 30 Prozent der Konjunkturprogramme, der laut Gipfelbeschluss für "grüne" Investitionen zur Verfügung stehen soll, sei zu niedrig, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, heißt es. Laut Einschätzungen von Klimaschützern wäre dazu ein Öko-Anteil von mindestens 40 Prozent notwendig. Zudem seien viele Klimaschutzkriterien bei dem 750 Milliarden Euro umfassenden EU-Krisenfonds unkonkret, sodass die Gefahr bestehe, dass viele Vorgaben aufgrund vager Formulierungen in den kommenden Jahren ausgehöhlt würden. Der Kompromiss gehe zu stark "auf Kosten von Klimaschutz", heißt es weiter; "Kanzlerin Merkel und die übrigen Staats- und Regierungschefs" hätten an den "falschen Ecken gespart".[2] Konkret wird moniert, mit dem erreichten Kompromiss seien weder die Reduzierung der Emissionen um 55 Prozent bis 2030 noch die Klimaneutralität der EU ab 2050 erreichbar.[3]

"Ein neues System"

Die prominente schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg sprach in einer ersten Reaktion davon, die Klimakrise sei auf dem Gipfeltreffen, das nur eine paar "nette Worte" zum Klimaschutz gebracht habe, weitgehend ignoriert worden.[4] "Solange wir ihr Spiel nach ihren Spielregeln weiterspielen, werden wir nur Brotkrümmel erhalten", erklärte Thunberg auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Im Vorfeld des EU-Gipfels hatte sie sich gemeinsam mit mehreren belgischen und deutschen Klimaschützerinnen in einem Appell an die Politiker in der EU gewandt, um sie zu einer radikalen klimapolitischen Umkehr zu bewegen.[5] Man müsse die wissenschaftlichen Fakten zur Kenntnis nehmen, die Klimakrise als einen Notfall betrachten und endlich handeln, da die Zeit immer knapper werde, hieß es in dem Schreiben, das klimapolitische Passivität als "Betrug an den künftigen Generationen" bezeichnete. Die Politik müsse deshalb nun "das scheinbar Unmögliche tun" - dies insbesondere in Europa, wo die "wirtschaftlichen und politischen Möglichkeiten" für eine führende Rolle beim Klimakampf gegeben seien.

eine Stimme für Klimapolitik

Eine genauere Analyse der Gipfelbeschlüsse zeigt, dass diese gegenüber den Entwürfen der EU-Kommission mehrere klimapolitische Rückschläge umfassen.[6] Dies gilt vor allem für die Vergabe der auf 390 Milliarden Euro gestutzten Zuschüsse, die in den kommenden drei Jahren geleistet werden. So hätten sich laut Kommissionsvorschlag die Kriterien, die über die Mittelvergabe im Rahmen des EU-"Aufbaufonds" entscheiden, vor allem daran orientieren sollen, dass die aus dem Programm finanzierten Investitionen im Einklang mit einem "grünen und digitalen Wandel" stehen. In Brüssel hingegen einigte man sich darauf, die "Schaffung von Arbeitsplätzen", das "Wirtschaftswachstum" wie auch die "Stärkung von wirtschaftlicher und sozialer Widerstandsfähigkeit" sollten die höchste Punktzahl bei den Entscheidungen über die Mittelvergabe erhalten. Darüber hinaus heißt es, der knappe Zeitrahmen von nur drei Jahren, in dem die Konjunkturmaßnahmen abgewickelt werden sollen, sorge dafür, dass zahlreiche sinnvolle Investitionen in den Klimaschutz nicht zu realisieren seien: "Komplexe Klimaschutzmaßnahmen" müssten längerfristig geplant werden.[7] Ursprünglich habe die EU-Kommission denn auch vier Jahre für die Realisierung der Coronahilfen anvisiert. Zudem spiele das EU-Parlament, das bislang eine "ambitionierte Position" beim Klimaschutz eingenommen habe, in der konkreten Entscheidungsfindung über die Allokation der Kriseninvestitionen keine Rolle. Stattdessen billigten und bewerteten mit dem EU-Finanzministerrat und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss der Union Institutionen die Aufbaupläne, die "aus Sicht der Finanz- und Wirtschaftspolitik" operierten. In dem Entscheidungsprozess über die Bewilligung der Konjunkturmaßnahmen fehle folglich eine "starke klimapolitische Stimme".

Abkehr vom Green Deal

Nicht nur beim Regelwerk zur Mittelvergabe, auch bei konkreten Finanzentscheidungen im Rahmen des "Next Generation EU" genannten Konjunkturprogramms der Union hat sich gezeigt, dass klimapolitische Stimmen unter der deutschen Ratspräsidentschaft sich kaum Gehör verschaffen konnten. Deutsche Umweltpolitiker sprachen davon, die Einigung sei buchstäblich "auf Kosten des Klimaschutzes" erfolgt, da etliche Programme zur Förderung einer ökologischen Transformation der EU gekürzt worden seien.[8] Dies gilt etwa für ein Förderprogramm zur Umstellung auf eine CO2-freie Stahlgewinnung, aber auch den sogenannten Just Transition Fund, der Kohleregionen beim Strukturwandel helfen soll. Diese Gelder sind von 40 Milliarden Euro auf zehn Milliarden gekürzt worden. Ein Programm für Zukunftsinvestitionen wurde von 30,3 Milliarden auf 5,6 Milliarden zusammengestrichen. Dies sei eine "Abkehr vom Green Deal", hieß es in ersten Einschätzungen von Umweltpolitikern. Zugleich wurden auf dem Gipfeltreffen Wege ausgelotet, der EU-Kommission mittels neuer Ökosteuern neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen - und gleichzeitig protektionistische Maßnahmen durchzusetzen.[9] Eine Plastikabgabe von 800 Euro, die ab 2021 auf jede Tonne unrecycelten Verpackungsmülls fällig wird, soll Brüssel neben einer Digitalsteuer zusätzliche Einnahmen bescheren. Parallel soll eine Steuer auf die Einfuhr von Waren in die EU verhängt werden, die im "Herkunftsland weniger klimafreundlich als in Europa produziert" werden. Damit erhielte Brüssel ein Instrument, um vor allem Importe aus Schwellenländern, womöglich auch aus China mit Strafzöllen zu belegen.

Befürchtungen eingetreten

Damit beginnen sich alle Befürchtungen zu bestätigen, die bezüglich der Klimapolitik bereits im Vorfeld der deutschen Ratspräsidentschaft aufgekommen waren. Schon die ersten umweltpolitischen Programmentwürfe Berlins, die im April 2020 europäischen Medien zugespielt wurden, haben deutlich gemacht, dass es der Bundesregierung keinesfalls ernst ist mit der grundlegenden klimapolitischen Umkehr, die sie in Sonntagsreden zuweilen beschwört. Es sei nur "Vages" in dem Papier zu finden; "Worthülsen" reihten sich aneinander, hieß es damals.[10] Wie weit die klimapolitischen Ambitionen der EU unter der deutschen Ratspräsidentschaft zurückgeschraubt werden, machen die ursprünglichen Planungen der EU-Kommission deutlich, die Anfang 2020, nicht allzu lange Zeit nach der Wahl Ursula von der Leyens zur EU-Kommissionspräsidentin, propagiert wurden.[11] Damals wollte Brüssel nicht weniger als 1.000 Milliarden Euro mobilisieren, um in einem Kraftakt schnellstmöglich die ökologische Transformation der EU zu bewältigen. Ein halbes Jahr später bleiben davon wenige Dutzend Milliarden übrig, die unter der deutschen Ratspräsidentschaft auch noch zusammengestrichen werden. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8349/­ 29. Juli 2020

[1] Deutsche Umwelthilfe: EU-Kompromiss bedeutet Rückschlag fürs Klima. duh.de 21.07.2020. </br>

[2] Kompromiss des EU-Gipfels geht auf Kosten von Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit. germanwatch.org 21.07.2020. </br>

[3] Der Klimaschutz kommt zu kurz. wwf.de 21.07.2020.</br>

[4] Greta Thunberg unzufrieden: Klima bei EU-Gipfel völlig ignoriert. rnd.de 21.07.2020.</br>

[5] Greta Thunberg und Luisa Neubauer an EU: "Sie müssen jetzt das scheinbar Unmögliche tun". stern.de 16.07.2020.</br>

[6], [7] Nils Meyer-Ohlendorf: 672 Milliarden Euro - was ist drin für den Klimaschutz? background.tagesspiegel.de 27.07.2020.</br>

[8] Jörg Staude: EU-Gipfel bedient sich bei Klimageldern. klimareporter.de 21.07.2020.</br>

[9] Björn Finke, Matthias Kolb: So werden die 1800 Milliarden verteilt. sueddeutsche.de 21.07.2020.</br>

[10] S. dazu Klimapolitische Worthülsen. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8249/­</­br>

[11] Remo Hess: EU will 1000 Milliarden Euro in Klimaschutz investieren. luzernerzeitung.ch 14.01.2020.


Kaum ist das Rettungspaket für die Lufthansa geschnürt, gibt es Zweifel an seinem Bestand. Die EU-Kommission will die Massnahmen nur mit harten Auflagen billigen. In Brüssel wachsen die Bedenken gegenüber der übermächtigen staatlichen Hilfe in Deutschland.

Die deutschen Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Lufthansa über 9 Mrd. € bekommen heftigen Gegenwind aus Brüssel. Die EU-Kommission muss das Ende Mai lancierte Rettungspaket der deutschen Regierung noch genehmigen, will dies offenbar aber nur unter strengen Auflagen tun.

Dem Vernehmen nach fordert die EU-Kommission vor allem die Abgabe von Start- und Landerechten in Frankfurt und in München – und geht damit voll auf Kollisionskurs mit Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel soll im Parteipräsidium einen «harten Kampf» in der Sache mit Brüssel angekündigt haben. Die Bundesregierung werde nicht nachgeben, versprach sie offenbar. Ins gleiche Horn bliesen die Ministerpräsidenten der Lufthansa-Heimatländer Hessen und Bayern, Volker Bouffier und Markus Söder.

Für Fluggesellschaften sind die Start- und Landerechte, die sogenannten Slots, zu attraktiven Uhrzeiten im Hinblick auf bestimmte Destinationen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, um den seit Jahrzehnten hart gekämpft wird. Brüssel verlangt laut Medienberichten, dass die Kranich-Airline an ihren beiden deutschen Drehkreuzen Frankfurt und München bis zu zwanzig Flugzeuge und die dazugehörigen Slots an Wettbewerber abgibt – und zwar nicht an andere ehemalige Staatsunternehmen, sondern an Billiganbieter wie Easy Jet oder Ryanair. Für die Lufthansa ist die Forderung eine Provokation, kämpfen die Fluggesellschaften doch besonders mit der Konkurrenz durch Billiganbieter. Das Unternehmen hat in den letzten Jahren mit Eurowings zur Abwehr der Konkurrenz sogar selbst eine Billigmarke geschaffen.

In Deutschland kam die Lufthansa-Gruppe (inklusive der Töchter Eurowings, Germanwings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines) in der Passagierluftfahrt, gemessen an den angebotenen Sitzen, im Sommer 2019 laut dem Datenanbieter Statista auf einen Marktanteil von 52%. Dahinter folgten mit immensem Abstand die beiden Billiganbieter Ryanair mit gut 8% und Easy Jet mit gut 6%. Die Ferienflieger Condor und Tui Fly liegen bei rund 4 und 2%.

Laut der Luftverkehrsstatistik 2019 am Frankfurter Flughafen kam das Luftfahrtbündnis Star Alliance, in dem auch die Lufthansa Mitglied ist, auf einen Marktanteil von 74% bei den Passagieren, von 73% bei den Flugbewegungen und von 56% bei der Fracht. Der Löwenanteil davon dürfte jeweils auf die Lufthansa entfallen. Ähnlich sieht es bei den Verkehrsanteilen für die Fluggesellschaften aus, die aber nicht auf Einzelbasis ausgewiesen werden. Die Gruppe Lufthansa, Condor, Ryanair, United Airlines und Austrian Airlines kommt bei den Passagieren auf einen Marktanteil von 73%, bei den Flugbewegungen von 71% und bei der Fracht von 58%. Auch hier entfällt der Hauptanteil auf die Lufthansa, für die Frankfurt der Heimathafen ist, der zusammen mit München die beiden deutschen Drehkreuze bildet.

In Berlin ortet man eine unfaire Behandlung, weil Brüssel staatliche Hilfen für Air France-KLM (schon länger teilweise in Staatsbesitz), SAS und Finnair angeblich wohlwollender gehandhabt hat. In Deutschland hatten sich die Lufthansa und die Bundesregierung auf ein Unterstützungspaket geeinigt. Danach steigt der Staat mit 20% bei der Lufthansa ein und hat die Option auf weitere 5% plus eine Aktie, sollte eine feindliche Übernahme drohen oder die Lufthansa vereinbarte Zinszahlungen nicht leisten können.

Während man in Berlin grummelt, wachsen in Brüssel generell die Bedenken ob des schieren Volumens der Beihilfen des deutschen Staates. Die für die Bewilligung der Lufthansa-Hilfe zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte an einer Videokonferenz mit einem Ausschuss des EU-Parlaments, dass Deutschland allein 47% der unter dem gelockerten Krisenregime bewilligten staatlichen Beihilfen von insgesamt 2130 Mrd. € beantragt habe. Dahinter folgen Italien (18%), Frankreich (16%), Spanien und Grossbritannien (je 4%). Alle anderen Staaten kommen nicht auf mehr als 2,5%. Die Feuerkraft sei nicht für alle Mitgliedstaaten gleich und entspreche auch nicht dem jeweiligen Anteil der Volkswirtschaften, stellte die sozialdemokratische Europaparlamentarierin Irene Tinagli aus Italien fest. In den Beträgen spiegle sich auch der fiskalische Spielraum der verschiedenen Länder, sagte Vestager. Sie wies zudem darauf hin, dass es sich nicht um die ausbezahlten Summen handle, sondern um Budgets.

Deutschland hat fast so viel Beihilfe bewilligt erhalten wie alle anderen Länder der EU zusammen

Die Kommission ist generell strenger, wenn die Mitgliedstaaten Eigenkapital von Firmen übernehmen, als wenn sie «nur» Darlehen gewähren. Das begründete die Dänin Vestager mit dem Risiko, wonach durch eine Beteiligung des Staates bei grossen Firmen in starken Marktpositionen der Wettbewerb langfristig verzerrt werden könnte. Dies wird vermutet bei Unternehmen mit erheblicher Marktmacht und bei solchen, die über 250 Mio. € erhalten. Beides trifft wohl auf die Lufthansa zu.

Nicht alle Firmen innerhalb eines Landes und in verschiedenen EU-Staaten hätten gleichermassen Zugang zu derartigen Kapitalspritzen, sagte Vestager. Air France-KLM, SAS und Finnair erhalten «nur» Kredite.

Um das Risiko eines verzerrten Wettbewerbs zu verringern, geht eine Bewilligung bei einer grossen Rettungsaktion wie bei der Lufthansa deshalb laut den Überlegungen Vestagers mit Auflagen einher. Diese sollen die Einschränkungen des Wettbewerbs zumindest teilweise kompensieren. Das sei sehr wichtig, betonte die Kommissarin gegenüber den EU-Parlamentariern.

Die Konzerne müssen zudem die Steuerzahler für ihr Kapital entschädigen. Und sie sollen einen Anreiz haben, den Staat als Aktionär möglichst schnell loszuwerden und wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Deshalb verbietet die Kommission, dass die höheren Kader Boni erhalten, dass Dividenden fliessen oder Aktienrückkäufe stattfinden. Solange der Staat Mitaktionär ist, muss dieser zuerst entschädigt werden. Betroffene Konzerne haben ferner offenzulegen, was sie mit den Hilfsgeldern machen.

Noch bevor das Hilfspaket bewilligt wurde, hatte der Ryanair-Konzernchef Michael O'Leary einen Einspruch dagegen angekündigt. Die Lufthansa sei süchtig nach Staatshilfe, liess er sich in einer Mitteilung zitieren. Bei jeder Krise bestehe der erste Reflex des Unternehmens darin, seine Hand in die Taschen der deutschen Regierung zu stecken, so O'Leary weiter. Die Unterstützung verstärke den monopolartigen Zugriff der Lufthansa auf den deutschen Markt. NZZ, 27. Mai 2020, S. 17.


Die EU-Kommission will die Corona-Krise nutzen, um einen Überwachungsschub einzuleiten. Besonders Industriekommissar Thierry Breton, der vor seinem Wechsel in die EU-Kommission als Lobbyist für die Überwachungsindustrie tätig war, macht in diese Richtung Druck. So "schließt die Kommission Maßnahmen wie das Nachverfolgen der Bewegungen von Einzelpersonen, den Einsatz von Technologie zur Bewertung des Gesundheitsrisikos einer Einzelperson und das zentralisierte Speichern sensibler Daten nicht grundsätzlich aus" (OÖ-Nachrichten, 9.4.2020). Wer die verklausierte Sprache der EU-Technokratie kennt, weiß das zu übersetzen: Es wird mit Hochdruck am Ausbau solcher Überwachungsmöglichkeiten gearbeitet. Darauf deutet auch der diesbezügliche Gleichklang in vielen EU-Staaten hin.

Damit bestätigt sich, wovor die Solidarwerkstatt bereits vorige Woche gewarnt hat: Die scheinbar harmlose Rotkreuz-App könnte das Einfallstor sein, jene Pläne zu realisieren, die ohnehin schon lange in den Schubladen von gewissen Politeliten liegen: Bespitzelung und zentrale Speicherung unserer Bewegungsprofile und sozialen Kontakte. Der Parlamentspräsident und eh. Innenminister Sobotka will bereits prüfen lassen, ob man Menschen, die sich dem entziehen wollen, z.B. von der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ausschließen könnte.

Innerhalb der EU-Kommission macht sich vor allem Industriekommissar Thierry Berton für solche Überwachungsmethoden stark. Das ist kein Zufall. Denn bis zu seiner Ernennung als EU-Kommissar war Breton Chef des französischen Konzerns Atos, der auf Überwachungstechnologien sowohl für "zivile" als auch kriegerische Zwecke spezialisiert ist. Breton lobbyierte vor seiner Berufung zum EU-Kommissar jahrelang bei der EU-Kommission – und zwar sehr erfolgreich: Kolportiert werden Aufträge der EU-Kommission von 107 Millionen Euro an Atos alleine im Jahr 2018. Das zeigt einmal mehr wie gut geschmiert die Drehtür zwischen Großkonzernen und EU-Bürokratie funktioniert - und alte Liebe nicht rostet. Da könnten wohl bald noch viel mehr Millionen an Bretons ehemalige Brötchengeber fließen.

Statt die Corona-Pandemie für Industrielobbyismus und Bespitzelungswahn zu nutzen, ist die EU-Kommission gut beraten, ihre katastrophale Rolle bei der Zerstörung des Gesundheitssystems vieler EU-Staaten zu hinterfragen. Denn die über die EU-Ebene aufoktroyierte und von der Kommission durchgesetzte Kürzungspolitik hat bereits vielen Menschen in dieser Krise das Leben gekostet. Wir brauchen einen Ausbau unseres Gesundheitswesens und nicht des Spitzelstaates! Solidarwerkstatt, April 2020, https://www.solidarwerkstatt.at/­digital/­eu-kommission-schliesst-zentralisiertes-speichern-sensibler-daten-nicht-grundsaetzlich-aus


Die EU-Freihandelsverträge lassen sich jetzt nicht ungeachtet der dramatischen Entwicklungen, die durch das Virus Covid 19 ausgelöst wurden, betrachten. Davon sind auch viele andere, mindestens so wichtige Themen, gleichermaßen betroffen, wie z.B. die Lage der Flüchtlinge in und vor Griechenland oder das Gesundheitswesen eines Staates.

Trotzdem beschränke ich mich auf den Freihandel, denn das Ausbreiten des Coronavirus offenbart gravierend die Verletzlichkeit der schrankenlosen Globalisierung und die Vorteile funktionierender innerstaatlicher Versorgung.

Wieder Paralleljustiz für Konzerne

Im Schatten von Covid 19 ist auch völlig aus dem Blickpunkt geraten, dass wieder einmal höchstproblematische EU-Freihandelsabkommen, aktuell mit Vietnam, abgeschlossen wurden. Am 12. Februar 2020 hat das EU-Parlament für das Handels- und das Investitionsabkommen mit Vietnam gestimmt. Das Handelsabkommen könnte schon sehr rasch in Kraft treten, das Investitionsschutzabkommen muss noch im Laufe der Zeit von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Bereits im Jänner warnten Renate Anderl (Präsidentin der AK) und Wolfgang Katzian (Präsident des ÖGB) in einem gemeinsamen Brief die EU-Abgeordneten vor den schwerwiegenden Folgen dieser Abkommen. Wie schon bei anderen (CETA, MERCOSUR,…) verhindern auch diese Verträge eine faire internationale Handelspolitik, schränken den Gestaltungsspielraum der Mitgliedsstaaten bei wichtigen Fragen des öffentlichen Interesses massiv ein und enthalten das zu Recht heftig kritisierte Sonderklagerecht für Konzerne (ISDS).

Das EU-Vietnam-Abkommen ignoriert (wieder einmal) völlig die dringenden Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht, wie z.B. die Verringerung der sozialen Ungleichheit, die Förderung nachhaltiger Entwicklungen und die Eindämmung der Klima- bzw. Umweltkrise. Im "European Green Deal", der Ende letzten Jahres von der EU-Kommission präsentiert wurde, wurden den Maßnahmen für Klimaschutz und für eine nachhaltige Entwicklung "oberste Priorität" eingeräumt. Am 15. Jänner 2020 sprach sich das EU-Parlament diesbezüglich in einer Entschließung dafür aus, "dass alle internationalen Handels- und Investitionsabkommen starke, verbindliche und durchsetzbare Kapitel über nachhaltige Entwicklung – einschließlich Klima und Umwelt – enthalten sollen." Schön und gut! Trotzdem findet sich im Handelsabkommen zwischen der EU und Vietnam dazu leider nur ein völlig zahnloses Kapitel über nachhaltige Entwicklung, das vom Streitbeilegungsmechanismus ausgenommen ist. Notwendige gemeinsame Standards und konkrete Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung internationaler Klima-, Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsverpflichtungen sind ebenfalls nicht vorhanden.

EU-Agenda: Wirtschaftswachstum, Profitmaximierung…

Darüber hinaus wurde weder das Vorsorgeprinzip verbindlich verankert, noch lässt sich eine Liberalisierung der Dienstleistungen lückenlos ausschließen. Trotz langjähriger Kritik und Proteste der Zivilgesellschaft ist die globale Paralleljustiz für Konzerne (ISDS) erneut einzementiert worden…

Die einzige Agenda der EU ist Wirtschaftswachstum, Gewinnmaximierung (vor allem für Großbetriebe und Konzerne) und eine Kostensenkung im Gesundheits- und Sozialbereich um jeden Preis. Umwelt- oder ArbeitnehmerInnenschutz, geschweige denn wirklich fairer Handel mit Ländern, die genau einen solchen bitter benötigen würden, ist nicht Teil des Konzepts.

Lehren der Coronakrise

Durch die Coronakrise wird uns jetzt sehr deutlich vor Augen geführt, dass wir uns nicht einfach der EU bzw. dem freien Markt überlassen dürfen. Wenn die lokale Landwirtschaft, Nahversorger und kleinere Betriebe dem Freihandel geopfert, die Produktion von Medikamenten, Schutzkleidung oder –masken etc. aus Kostengründen ausgelagert werden, bzw. das Gesundheitssystem kaputtgespart wird (Fiskalpakt), gelangen wir sehr schnell an existenzbedrohliche Grenzen. Deshalb ist es wichtiger denn je, dass wir uns als "Zivilbevölkerung" informieren, engagieren und von unserer Regierung bei derartigen (und anderen) wichtigen Themen eine Volksabstimmung fordern!

Susanne Müller, Solidarwerkstatt Linz, März 2020 https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­corona-offenbart-verletzlichkeit-der-schrankenlosen-globalisierung


Die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean ließ Mitte Februar bei den Gesprächen wegen des explodierenden Transitverkehrs in Tirol aufhorchen: Wenn Österreich bei den Maßnahmen gegen den Transitverkehr nicht nachgebe, "könne es ja aus dem EU-Binnenmarkt aussteigen." Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass das eine gute Idee ist.

Der sog. "freie Warenverkehr" gehört bekanntlich zu den Heiligtümern des EU-Binnenmarktes. Die Folge: Seit dem EU-Beitritt hat sich in Österreich der grenzüberschreitende Güterverkehr auf der Straße verdreifacht. Seit dem Jahr 2000 ist der Transitverkehr am Brenner um 50% gestiegen, in der Schweiz ist er dagegen um ein Drittel zurückgegangen (sh. Grafik oben). Das ist auch in absoluten Zahlen gewaltig: Im Jahr 2000 fuhren über die Schweizer Alpenübergänge mit 1,4 Millionen LKWs fast gleich viele wie über den Brenner mit 1,56 Millionen. Doch während in der Schweiz die Zahl der LKWs um 460.000 auf 941.000 im Vorjahr gesunken ist, nahm die Lkw-Belastung über den Brenner um rund 860.000 auf über 2,4 Millionen zu. Im Vorjahr fuhren erstmals über den Brenner mehr LKWs als über die vier Schweizer und zwei französischen Alpenübergänge zusammen (Quelle: www.vcoe.at, 2019) Transit: Brenner plus 54%, Schweiz minus 33%

Der Hintergrund dieser ungleichen Entwicklung: Aufgrund dessen, dass die Schweiz nicht bei der EU bzw. beim EU-Binnenmarkt ist, hat die Politik dort größere Möglichkeiten, Einschränkungen durchzusetzen: z.B. durch eine hohe LKW-Maut auf allen Straßen, in die auch externe Kosten, wie z.B. Gesundheitsschäden, Unfallkosten – eingerechnet werden. Mit den Einnahmen wird der Eisenbahnverkehr entschlossen ausgebaut. Zwar sieht auch die EU-Wegekosten-Richtlinie mittlerweile die Möglichkeit vor, externe Kosten in eine LKW-Maut einzurechnen. Doch von Kostenwahrheit ist das meilenweit entfernt. Gemäß den Berechnungen des Schweizer Statistikamtes (2014) verursachen schwere Gütertransporte externe Kosten für Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft von 7 Cent pro Tonnenkilometer. Das entspricht ganzen 2,8 Euro pro Kilometer für einen 40t-Sattelzug. Aufgrund der aktuellen Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie dürfen jedoch höchstens 8,64 Cent pro Kilometer bei Berechnung der Maut angesetzt werden. Das entspricht nicht einmal 3 Prozent der auf die Gesellschaft abgewälzten Kosten des Verkehrs.

"Hosen weit runtergelassen"

Zwei Mal wurden sektorale Fahrverbote in Tirol von der EU-Kommission bzw. EuGH aufgehoben. Das 2016 erlassene sektorale Fahrverbot wurde zwar schließlich von der EU akzeptiert, allerdings wurde vorher so viel Druck auf die Landesregierung ausgeübt, dass dieses Fahrverbot so lasch ausgefallen ist, dass es kaum eine Wirkung zeigt. "Die Tiroler Landesregierung hat die Hosen weit runtergelassen. Wenn sie so viele Zugeständnisse gemacht hat, ist das Fahrverbot kein Problem mehr." (https://www.tageszeitung.it, 17.2.2017), höhnte Elmar Morandell, Großfrächter und Obmann der Berufsgemeinschaft der Warentransporteure, über die schwarz-grüne Landesregierung. Die Frächterlobby weiß, was sie an der EU-Kommission hat.

"Am Rande des Kollaps"

Zuletzt hat die Tiroler Landesregierung diese Fahrverbote wieder verschärft, da "der Transitverkehr am Rande des Kollaps steht" (O-Ton Verkehrsministerin Gewessler). Prompt verlangte die EU-Kommissarin als Gegenleistung für eine Korridormaut die Aufhebung dieser sektoralen Fahrverbote. Da platzte selbst dem Tiroler Landeshauptmann Platter der Kragen: Tirol werde von der EU "seit über 20 Jahre von einer gebrochenen Vereinbarung zur nächsten vertröstet" (ORF-Tirol, 20.2.2020). Danke für diese Klarstellung, die man sonst kaum jemals von österreichischen PolitikerInnen hört. Freilich vergisst der Hr. Landeshauptmann dabei zu erwähnen, dass davor die österreichischen Regierungsparteien die Bevölkerung über den Tisch gezogen haben, als sie beim EU-Beitritt – trotz gegenteiliger Bundes- und Landesregierungs- und -parlamentsbeschlüssen – die LKW-Obergrenzen fallen ließen und mit dem "Transitvertrag" den Menschen eine dreiste Mogelpackung servierten, um sie für ein "Ja" bei der Volksabstimmung zu ködern.

"Freier Warenverkehr" contra Klimaschutz und Gesundheit

Der EU-Binnenmarkt mit seinem Dogma des "freien Warenverkehrs" steht in völligem Widerspruch zu den klimapolitischen Herausforderungen, vor denen wir stehen. Dieses neoliberale EU-Dogma führt zu solchen Irrsinnigkeiten, dass Österreich in etwa gleich viel Fleischprodukte exportiert wie importiert, gleich viel Milch und Molkereiprodukte exportiert wie importiert, gleich viel Zucker- und Zuckerprodukte exportiert wie importiert (sh. Statistik-Austria für 2017/18). Die Leidtragenden des dadurch explodierenden Güterverkehrs sind klimapolitisch wir alle und gesundheitlich insbesondere die Menschen entlang der Transitrouten.

Sagen wir freundlich "Servus"!

Wenn Landeshauptmann Platter in Richtung Brüssel meckert, es könne "einfach nicht sein, dass ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz bessergestellt ist als Österreich", dann muss man ihm einfach sagen: Doch, das kann es! Die Zahlen, wie unterschiedlich sich der Transitverkehr in Österreich bzw. der Schweiz entwickelt hat, sprechen eine eindeutige Sprache. Und daraus müssen wir die Konsequenzen ziehen. Statt sich noch weitere Jahrzehnte von der EU-Kommission mit gebrochenen Vereinbarungen vertrösten zu lassen, gilt es den Vorschlag von EU-Kommissarin Valean, Österreich könne ja den EU-Binnenmarkt verlassen, selbstbewusst aufzugreifen und sich mit einem freundlichen "Servus" den neoliberalen EU-Verträgen und der Vormundschaft von EU-Kommission und EuGH zu entziehen. Damit würden wir die politische Freiheit zurückgewinnen, die Transitpolitik - und vieles andere mehr - demokratisch im Interesse der Mehrheit zu gestalten.

Nachsatz:

Laut Prognosen wird der Güterverkehr bis 2030 um weitere 30% ansteigen. Selbst die grüne Verkehrsministerin spricht von dieser Steigerung so, als ob es sich um ein Naturgesetz handelt. Um ein solches handelt es sich aber nur, wenn man politisch nicht über den Tellerrand des neoliberalen EU-Binnenmarktregimes hinaussehen kann. Ein Österreich außerhalb des EU-Binnenmarktes hätte gemeinsam mit der Schweiz eine starke Verhandlungsposition, um den alpenquerenden Transitverkehr einzudämmen und einen wesentlichen Beitrag zu leisten, eine klimafreundliche Gütertransportpolitik zu erzwingen - europaweit! So verändert man Europa in eine ökologische Richtung - und nicht durch den Kotau vor den EU-Binnenmarktsregeln und der EU-Kommission!

Gerald Oberansmayr, Solidarwerkstatt Linz, Februar 2020, https://www.solidarwerkstatt.at/­verkehr/­eu-transitpolitik-zwei-jahrzehnte-gebrochener-vereinbarungen


Der Bundesrat will neu völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter dem obligatorischen Referendum unterstellen. Es ist eine Debatte, welche die Schweiz spaltet: Was hat das Volk zu sagen, wenn es um völkerrechtliche Verträge geht? Wie viel direkte Demokratie ist in diesem Kontext möglich?

Besonders intensiv wurden diese Fragen vor der Abstimmung zur Selbstbestimmungsinitiative der SVP behandelt. Im November 2018 stimmte das Schweizer Stimmvolk darüber ab, ob es die Verfassung grundsätzlich über das Völkerrecht stellen will. Es wollte nicht. Die Initiative wurde mit 66 Prozent deutlich abgelehnt. Damit war das Thema allerdings nicht vom Tisch. Für die direktdemokratische Schweiz bleibt es eine Herausforderung, wie sie mit der zunehmenden Globalisierung des Rechts umgehen muss oder soll.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am Mittwoch, den 15. Januar 2020 vorgeschlagen, Staatsverträge mit verfassungsmässigem Charakter unter das obligatorische Referendum zu stellen. Volk und Stände sollen also künftig das letzte Wort haben, wenn es darum geht, solche Verträge abzuschliessen oder nicht. Heute hält die Bundesverfassung einzig fest, dass der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (wie etwa die Uno) dem Staatsvertragsreferendum unterliegen, nicht aber völkerrechtliche Verträge, die Bestimmungen mit Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung eine Änderung der Verfassung erfordert. Gemäss Entwurf des Bundesrats gehören dazu etwa Bestimmungen über den Bestand der Grundrechte oder das Verhältnis von Bund und Kantonen sowie die Zuständigkeit des Bundes.

Das mag nun reichlich theoretisch klingen, wird aber schnell konkret. Etwa bei der Frage, ob das umstrittene Rahmenabkommen mit der EU unter ein solches obligatorisches Staatsvertragsreferendum fallen würde – oder nicht. Der Bundesrat hält sich in dieser Frage bedeckt. Er lässt sich nicht auf die Äste hinaus, in seiner Botschaft bleibt das Thema unerwähnt. Das Bundesamt für Justiz (BJ) will mit einer juristischen Beurteilung zuwarten, bis die endgültige Vorlage über das Rahmenabkommen bekannt ist.

«Der Bundesrat und später das Parlament werden das zur gegebenen Zeit entscheiden», sagt Susanne Kuster vom BJ. Sobald ein definitiver Abkommenstext vorliege, müsse man diesen systematisch analysieren und prüfen, ob er ähnlich bedeutende Bestimmungen enthalte wie die Verfassung. Die Kriterien dafür seien jetzt, da das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge explizit in der Verfassung verankert werden soll, aber klarer. Zuvor galt die Regelung als ungeschriebenes Verfassungsrecht. Werde dieses nun explizit festgeschrieben, erhöhe das die Transparenz und vor allem die Rechtssicherheit, sagt Kuster. Am Resultat selbst ändere das aber nichts Entscheidendes. «Im Gegenteil, in einigen Punkten könnte die neue Regelung sogar noch etwas weiter gehen als die bisherige Praxis.»

Das könnte all jenen in die Hände spielen, die das Rahmenabkommen dem obligatorischen Referendum unterstellen wollen. Etwas, das Exponenten von links bis rechts bereits gefordert haben. Der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni, der die Verfassungsänderung mit einer Motion angestossen hat, sagt: «Mit Blick auf die dynamische Rechtsübernahme oder die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofes könnte ich mir vorstellen, dass das Rahmenabkommen unter die neue Verfassungsbestimmung fällt.» Zum selben Schluss kam auch der Zürcher Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser, der im vergangenen Frühling ein entsprechendes Rechtsgutachten erstellt hat – im Auftrag von SVP-Nationalrat Gregor Rutz, dem früheren FDP-Kantonsrat und langjährigen NZZ-Redaktor Andreas Honegger sowie dem Zürcher Wirtschaftsprofessor Martin Janssen.

Sollte das Rahmenabkommen dereinst tatsächlich dem obligatorischen Referendum unterliegen, so dürfte es sich dabei allerdings um einen Einzelfall handeln. Zumindest vermittelt der Bundesrat diesen Eindruck. Das obligatorische Staatsvertragsreferendum für völkerrechtliche Verträge sei bereits in der Vergangenheit selten angewendet worden und dies werde wohl auch in Zukunft der Fall sein, heisst es in der Botschaft. Der Bundesrat nennt drei Beispiele, in denen die bisher ungeschriebene Regelung zum Staatsvertragsreferendum zum Zug gekommen ist. Am ehesten mit dem Rahmenabkommen vergleichbar ist dabei die EWR-Abstimmung von 1992.

Explizit nicht unter ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum fallen würde der Migrationspakt der Uno. Bei diesem handelt es sich um sogenanntes Soft Law, das rechtlich nicht bindend ist. Weil aber dennoch erwartet wird, dass sich die Staaten an das Vereinbarte halten, ist er umstritten. Der Bundesrat wollte ihn eigentlich im Herbst 2018 unterzeichnen, doch das Parlament verlangte Mitsprache. Der Bundesrat versprach daraufhin, den Migrationspakt bis Ende 2019 ins Parlament zu bringen. Doch geschehen ist bis anhin nichts. Laut dem Aussendepartement wird der Bundesrat dem Parlament noch dieses Jahr einen einfachen Bundesbeschluss dazu unterbreiten. NZZ, 16. Januar 2020, S. 13


Al-Sisi kam Mitte 2013 mit Hilfe eines Militärputsches in Ägypten an die Macht. Unmittelbar danach sind zwei Zahlen in die Höhe gerauscht: die Zahl der verhängten Todesurteile und die Zahl der Waffen, die EU-Staaten an die ägyptische Diktatur lieferten.

Die konkreten Zahlen: Die Zahl der Todesurteile stieg mit der Machtergreifung Al-Sisis sprunghaft an und lag 2018 um das fast 6,5-Fache über der Zahl von 2013. Die Rüstungsexporte aus EU-Staaten sprangen von 2013 bis 2016 um das 15-Fache in die Höhe und liegen 2018 noch um das mehr als 5-Fache über dem Wert von 2012.

Die Menschenrechtssituation in Ägypten ist katastrophal. Ein Auszug aus dem Bericht von Human Rights Watch vom 23.7.2018: "Seit der demokratisch gewählte Präsident Mohamed Mursi 2013 abgesetzt wurde, hat sich die Menschenrechtslage in Ägypten stetig verschlechtert. Polizei- oder Militärkräfte werden für exzessive Gewalt nicht zur Verantwortung gezogen. Regierungskritiker/innen, führende Persönlichkeiten der Opposition und weitere politisch Aktive Personen werden willkürlich festgenommen oder Opfer von Verschwindenlassen. Die Meinungsäußerungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sind stark eingeschränkt."(2) Laut Human Rights Watch haben dem Putsch 2013 die Behörden mindestens 60.000 Menschen festgenommen, 2.500 Todesurteile wurden verhängt, der Großteil aus politischen Gründen, zumeist unter dem Titel "Anti-Terror-Kampf". Ziel der Verfolgung sind vor allem die Muslimbrüder, die über eine große Anhängerschaft im Land verfügen.

529 Todesurteile in 15 Minuten

Von einem auch nur ansatzweise fairen Rechtsverfahren kann keine Rede sein. Im März 2014 brauchte ein Gericht im oberägyptischen Minia gerade einmal 15 Minuten, um 529 Menschen zum Tode zu verurteilen. So schreibt "Qantara", ein Projekt der "Deutschen Welle", dass die meisten Todesurteile "auf Ermittlungen der ‚Behörde für Nationale Sicherheit‘, also des Inlandsgeheimdienstes, beruhen. Die von dieser Behörde eingebrachten Fälle beruhen häufig auf vertraulichen Quellen, die von den Geheimdienstmitarbeitern bis zum Schluss des Verfahrens nicht offengelegt werden. Meist werden daher Todesstrafen und lebenslange Haftstrafen unter Bezug auf Quellen verhängt, die nur dem Geheimdienst bekannt sind – nicht einmal den Richtern selbst." (1) Die "Geständnisse" werden oft unter der Folter erzwungen. Laut Human Rights Watch "gehören zu den Foltermethoden Schläge, Elektroschocks und manchmal auch Vergewaltigung. Wer sich der Folter schuldig mache, muss nicht mit Strafe rechnen, denn: Präsident Abdel Fattah al-Sisi habe der Polizei und dem nationalen Sicherheitsdienst "grünes Licht gegeben zu foltern, wann immer es ihnen gefällt." (2)

"Hervorragende bilaterale Beziehungen"

In der EU werden diese groben Menschenrechtsverletzungen bestenfalls in Sonntagsreden problematisiert. Die harten Fakten bestätigen dagegen, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten die mörderische Diktatur in Ägypten tatkräftig unterstützen. Nach dem Amtsantritt al-Sisis sind die Waffenexporte nach Ägypten sprunghaft in die Höhe geklettert. Hauptexporteure aus dem EU-Raum sind Frankreich, gefolgt von Deutschland.

Die Angaben von Amnesty International zeigen, dass vor allem Kriegsgerät geliefert wurde, das Al-Sisi für die Repression im Inneren dienlich ist: Kleinwaffen und leichte Waffen sowie Munition, gepanzerte Fahrzeuge, Militärhubschrauber und Überwachungstechnologie.

Al-Sisi ist für die EU aber nicht nur als Abnehmer von Waffen von Interesse: Er ist auch bereit, sich für die rigide Flüchtlingsabwehr der EU ins Zeug zu werfen. Als Ende 2018 der österreichische Kanzler Sebastian Kurz al-Sisi in der Wiener Hofburg empfing, lobte Kurz "die hervorragenden bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Ägypten und die gute Kooperation im Kampf gegen die illegale Migration" (3). Journalistenfragen waren bei der Pressekonferenz von Kurz und al-Sisi nicht zugelassen, um die staatsmännische Harmonie nicht zu trüben. Auch Bundespräsident Van der Bellen empfing al-Sisi mit allen militärischen Ehren. Gemeinsam freuten sich die beiden Herren über die "guten bilateralen Beziehungen", die "jedoch noch ausbaufähig" seien (4).

"Unser Schweinehund"

Ein weiterer Aspekt spielt eine große Rolle dafür, dass die EU al-Sisi umwirbt. Die EU-Kommission arbeitet seit Mitte 2013 – was wohl rein zufällig mit dem Zeitpunkt des Putsches zusammenfällt - mit Ägypten an der "Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen", die zu einem "vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen" führen sollen, um "Marktchancen und das Investitionsklima zu verbessern und (neoliberale, Anm. d. Red.) Wirtschaftsreformen in Ägypten zu unterstützen" (5). Wegen Unterdrückung der Meinungsfreiheit, massenhafter Folter, zehntausenden politischen Gefangenen und einigen tausenden Todesurteilen hat sich die EU noch nie einen lukrativen Markt ruinieren lassen. Das bekräftigte EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker beim ersten Gipfeltreffen der EU mit der Arabischen Liga im Februar 2019: "Die Bedeutung der Menschenrechte dürfe zwar nicht unterschätzt werden – aber man solle das Thema auch nicht überbewerten" (6).

Auch in Brüssel gilt, was seinerzeit US-Präsident Eisenhower über einen lateinamerikanischen Diktator äußerte: "Sicherlich ist er ein Schweinehund, aber er ist unser Schweinehund."

Gerald Oberansmayr (Dezember 2019), https://www.solidarwerkstatt.at/­international/­eu-aegypten-menschenrechte-nicht-ueberbewerten

Quellen: </br>

• (1) https://de.qantara.de/­inhalt/­justiz-unter-abdelfattah-al-sisi-was-das-recht-in-aegypten-wert-ist</­br> • (2) https://www.humanrights.ch/­de/­service/­laenderinfos/­aegypten/­</­br> • (3) Die Presse, 17.12.2018</br> • (4) https://www.bundespraesident.at/­aktuelles/­detail/­news/­offizieller-arbeitsbesuch-des-praesidenten-der-arabischen-republik-aegypten-abdel-fattah-al-sisi-in/­</­br> • (5) https://www.wko.at/­service/­aussenwirtschaft/­EU-Aegypten.html</­br> • (6) Zitiert nach: https://mosaik-blog.at/­aegypten-el-sisi-eu-menschenrechte/­


Im Streit um EU-Sanktionen eskaliert der Konflikt zwischen Berlin und Brüssel sowie Ankara. Die Union hat am Montag Sanktionen gegen die Türkei verhängt - nicht wegen der türkischen Invasion in Nordsyrien, wo Beobachter dem türkischen Militär und mit ihm verbündeten Milizen ethnische Säuberungen und die "Türkisierung" der besetzten Region vorwerfen, sondern wegen der Auseinandersetzungen um Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer. Dort erheben Ankara und das von ihm gestützte Nordzypern Ansprüche auf einen Teil der Lagerstätten, die die Republik Zypern zu ihrem Eigentum erklärt und die sie jetzt ausbeuten will. Für die Versorgungsstrategien der EU gewinnen die zypriotischen Vorräte an Bedeutung, weil sie beitragen können, schrumpfende Fördermengen in den Niederlanden sowie in der Nordsee zu ersetzen und auf lange Sicht eine stärkere Abhängigkeit von russischem Erdgas zu vermeiden. Auf türkische Versuche, eine eigene Fördertätigkeit in Zyperns Küstengewässern zu entfalten, reagiert Brüssel mit der Verhängung von Strafmaßnahmen.

Kern des neuen Sanktionskonflikts zwischen der EU und der Türkei ist ein Teil der gewaltigen Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer, die seit den 2000 er Jahren Schritt für Schritt erkundet und ausgebeutet werden. Große Felder liegen vor allem vor der ägyptischen und der israelischen Küste; auch der Libanon hofft von Vorräten in seiner Ausschließlichen Wirtschaftszone profitieren zu können. Bei der Ausschließlichen Wirtschaftszone handelt es sich um ein Seegebiet von bis zu 200 Seemeilen vor der Küste, in dem gemäß Artikel 55 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen dem Küstenstaat das alleinige Recht zum Rohstoffabbau zusteht. Seit 2011 hat auch Zypern in seiner Ausschließlichen Wirtschaftszone Erdgas entdeckt; mittlerweile hat es die Förderung gestartet und damit unter anderem Konzerne aus Italien (ENI) und den Vereinigten Staaten (ExxonMobil) beauftragt. Verkompliziert wird die Lage nun aber zum einen dadurch, dass die Türkei Anspruch auf Teile der Erdgasgebiete erhebt. Ankara begründet das mit einem unter der Meeresoberfläche liegenden Festlandsockel, den es seinem Staatsgebiet zurechnet und der angeblich die türkische Ausschließliche Wirtschaftszone ausdehnt. Zum anderen erklärt die Türkei, in die Vergabe der Förderlizenzen und in den Profit müsse auch Nordzypern einbezogen werden, das weltweit nur von der Türkei als Staat anerkannt wird. Dazu jedoch ist die Regierung der Republik Zypern, eines EU-Mitglieds, bislang nicht bereit.

Erstmalig eskaliert ist der Konflikt, als die türkische Marine im Februar 2018 ein Bohrschiff des italienischen ENI-Konzerns stoppte und damit erhebliche diplomatische Spannungen auslöste. Im November 2018 startete der US-Konzern ExxonMobil seine Explorationstätigkeiten in Zyperns Ausschließlicher Wirtschaftszone unter dem Schutz von US-Kriegsschiffen. In diesem Jahr ist die Türkei nun dazu übergegangen, ihrerseits mit der Erkundung möglicher Lagerstätten zu beginnen und dazu Schiffe vor die zypriotische Küste zu entsenden. Darauf reagiert nun wiederum die EU. Bereits am 15. Juli beschlossen die EU-Außenminister unter anderem, Fördergelder für Ankara zu kürzen und die Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen mit der Türkei einzustellen; die "Provokationen der Türkei" seien "inakzeptabel", erklärte dazu der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth.[1] Am Montag vollzogen die EU-Außenminister den nächsten Schritt und beschlossen Sanktionen gegen Personen und Unternehmen, die an türkischen Bohrtätigkeiten vor der Küste Zyperns unmittelbar beteiligt sind oder dafür finanzielle, technische oder sonstige Hilfe leisten.[2] Noch sind keine konkreten Personen oder Unternehmen benannt; das kann allerdings jederzeit erfolgen.

Die EU-Sanktionen erklären sich zum einen daraus, dass die territorialen Ansprüche der Türkei mit denjenigen des EU-Mitglieds Zypern kollidieren; bliebe Brüssel inaktiv, dann büßte es als Schutzmacht für schwächere Mitgliedstaaten stark an Glaubwürdigkeit ein. Zum anderen gewinnen die Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer neue Bedeutung für die Versorgungsstrategien der Union. Die dort vermuteten Vorräte können zwar nicht annähernd mit denjenigen etwa Russlands, Irans oder Qatars mithalten; doch sind sie groß genug, um die sinkenden Fördermengen in den Niederlanden und in der Nordsee, die für die Erdgasversorgung der EU negativ zu Buche schlagen, zumindest teilweise zu ersetzen. Damit könnten sie auf lange Sicht dazu beitragen, eine stärkere Abhängigkeit von russischem Erdgas zu vermeiden.[3] Um die Vorräte des östlichen Mittelmeers auf die europäischen Absatzmärkte zu transportieren, haben sich inzwischen Zypern, Griechenland und Israel zusammengetan. In Planung ist eine Erdgasleitung ("EastMed Pipeline"), die aus den Fördergebieten über Zypern Richtung Westen nach Kreta verläuft und von dort auf das griechische Festland geführt wird. Anschließend könnte das Erdgas in die gesamte EU weiterverteilt werden.[4]

Während ihre Erdgasinteressen Berlin und Brüssel zu Sanktionen motivieren, gilt dies nicht für die Verbrechen, die türkische Truppen und vor allem die mit ihnen kooperierenden syrischen Milizen - darunter insbesondere Islamisten - in Nordsyrien verüben. Die türkische Invasion in das südliche Nachbarland hat dort mehr als 300.000, womöglich gar über 400.000 Menschen auf die Flucht getrieben. Bereits am 17. Oktober wurden über 100, möglicherweise sogar mehr als 200 getötete Zivilisten vermeldet.[5] Über die mit der Türkei kooperierenden syrischen Milizen heißt es in Berichten aus der Region, sie plünderten, attackierten kurdischsprachige Syrer und riefen zudem arabischsprachige Syrer dazu auf, sich ihren Aggressionen gegen syrische Kurden anzuschließen. Von Entführungen und von Morden ist die Rede. Flüchtlinge sprechen inzwischen von "ethnischen Säuberungen" in Nordsyrien.[6] Reaktionen der Bundesrepublik und der EU, die sich gewöhnlich als heroische Kämpfer für die Menschenrechte inszenieren, bleiben aus. Schon zuvor hatten Berlin und Brüssel es umstandslos hingenommen, dass Ankara erhebliche Teile Nordsyriens unter seine Kontrolle gebracht, über 150.000 kurdischsprachige Syrer aus der Region um Afrin vertrieben und einen Prozess gestartet hatte, den Beobachter als systematische "Türkisierung" eines umfassenden Landstreifens südlich der türkisch-syrischen Grenze beschreiben (german-foreign-policy.com berichtete [7]).

Unterdessen eskaliert der Konflikt um die aktuellen EU-Sanktionen gegen die Türkei. Präsident Recep Tayyip Erdo&#287;an hatte schon in der vergangenen Woche, vor der Verhängung der Sanktionen, zum wiederholten Male gedroht, die zahlreichen Flüchtlinge im Land nicht mehr an der Ausreise in die EU zu hindern. Jetzt hat er die Drohung wiederholt. Zudem könnten sich, sollte die EU ihre Beschlüsse in die Tat umsetzen und tatsächlich Sanktionen verhängen, die "Türen" für Anhänger des IS nach Europa "öffnen", erklärte Erdo&#287;an.[8] Ankara hat mittlerweile begonnen, IS-Mitglieder und -Anhänger, die Bürger von EU-Staaten sind, nicht mehr im Auftrag der Union festzuhalten, sondern sie in ihre oft westeuropäischen Herkunftsstaaten abzuschieben - nicht zuletzt nach Deutschland. Das könne man intensivieren, teilte Erdo&#287;an mit: "Dann könnt ihr sehen, wie ihr zurechtkommt". Aus Berlin sind wütende Reaktionen zu hören. Man müsse bekräftigen, "dass für uns Europäer und auch für uns Deutsche Erpressung von vorneherein als Methode der Beziehungen zurückgewiesen wird", verlangt etwa der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU): "Wir müssen klarstellen, dass wir auf dieser Ebene überhaupt nicht ansprechbar sind."[9] Damit zeichnet sich eine weitere Zuspitzung des Konflikts ab. www.german-foreign-policy , 14. November 2019 </br></br> [1] EU beschließt Strafmaßnahmen gegen Türkei. zeit.de 15.07.2019. </br> [2] EU takes step closer to Turkey drilling sanctions. euractiv.com 12.11.2019.</br> [3] Nikos Tsafos: Can the East Med Pipeline Work? csis.org 22.01.2019.</br> [4] Nour Samaha: US-Russia rivalry in the Middle East is now spilling over into the Mediterranean Sea. euractiv.com 19.08.2019.</br> [5] John Walcott, W.J. Hennigan: U.S. Spies Say Turkish-Backed Militias Are Killing Civilians as They Clear Kurdish Areas in Syria. time.com 28.10.2019.</br> [6] Asser Khattab: "Filled with hatred and lust for blood": Turkey's proxy army in northern Syria accused of abusing civilians. independent.co.uk 12.11.2019.</br> [7] S. dazu Die "Türkisierung" Nordsyriens.</br> [8] Erdogan droht der EU in Sachen IS, Migranten und Zypern. dw.com 12.11.2019.</br> [9] Erdogan droht EU mit mehr IS-Rückkehrern. n-tv.de 12.11.2019.</br> https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8106/­


Die britische Regierung und die EU haben sich auf einen Weg geeinigt, den Güterverkehr zwischen Nordirland und Irland zu regeln. Die grösste Hürde in den Brexit-Gesprächen war stets, nach einem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Grenzkontrollen auf der Insel Irland und so eine (angebliche) Gefährdung des irischen Friedensprozesses zu verhindern. Güterkontrollen an oder nahe der Grenze können aber nur wegfallen, wenn die Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland für Warentransporte irrelevant ist. Das ist sie nur, wenn sie zwar zwei Staaten, aber nicht zwei Handelsräume voneinander trennt.

London und Brüssel haben für ihren Brexit-Vertragsentwurf deshalb eine Idee entwickelt, die einer Quadratur des Kreises gleichkommt: Nordirland soll in vielen Fragen de facto als Teil der EU behandelt werden, obwohl es de jure Teil des Vereinigten Königreichs bleibt und mit dem Königreich die EU verlässt. Das ist ein historisch einmaliger Versuch. Doch Brüssel und Dublin wollen eine enge Anbindung Nordirlands, während es aus Londoner Sicht nicht zu stark vom Rest des Königreichs abgekoppelt werden darf. So ist für die britische Regierung entscheidend, dass Nordirland nicht Teil der EU-Zollunion bleibt. In diesem Fall könnte London nur Handelsabkommen mit Drittländern für Grossbritannien abschliessen, nicht für das ganze Königreich. Die Streithähne haben sich darauf geeinigt, Nordirland in drei Fällen wie ein EU-Mitglied zu betrachten: in Zollfragen, bei der Regulierung und bei der Mehrwertsteuer. Um die Regulierung zu vereinheitlichen, soll Nordirland seine Standards für einige Produkte an EU-Standards koppeln, unter anderem für Landwirtschaftsgüter. Dann müsste an der 500 km langen Grenze nicht kontrolliert werden, ob diese Waren in der EU zugelassen sind.

Auch andere Regeln werden an jene des EU-Binnenmarktes gebunden, zum Beispiel für Staatshilfe. Je geringer die regulatorischen Unterschiede, desto kleiner der Bedarf an Überprüfungen. Auch soll es keine Zollkontrollen zwischen Nordirland und der Republik Irland geben. Die Landesgrenze ist dann ein ungeschütztes Einfallstor in den EU-Binnenmarkt, weil auch zwischen Irland und dem Kontinent keine Güterkontrollen stattfinden. Also müssen alle Güter, die Nordirland aus Drittländern oder Grossbritannien erreichen, überprüft werden – bei der Ankunft im nördlichen Inselteil. Es gäbe also nicht nur eine regulatorische, sondern auch eine zollrechtliche Hürde zwischen Nordirland und dem Rest des Königreichs. Prophylaktisch soll der EU-Aussenzoll auf alle Güter erhoben werden, die in Nordirland ankommen – auch aus dem Rest des Vereinigten Königreichs. Dies, um Schmuggel zu verhindern, weil niemand vor Ort überprüfen wird, ob die Güter nicht direkt oder in verarbeiteter Form von Nordirland nach Irland und damit in den EU-Raum weitertransportiert werden. Den Zoll würden die britischen Behörden einziehen und an die EU weiterleiten. Verbleiben die Güter in Nordirland, kann der Importeur den Zoll von der britischen Behörde zurückfordern (wenn die Waren aus Grossbritannien kamen), oder er wird nachträglich nur mit dem britischen Zoll belastet (wenn sie aus einem Drittland stammen).

Dieses Verfahren klingt nicht nur kompliziert, es ist es auch. Der Papieraufwand für Unternehmen wäre gross. Für den Handelsaustausch selbst innerhalb des eigenen Landes müssten britische Firmen seitenweise Zolldeklarationen ausfüllen – Firmen, die bisher gar nichts einreichen mussten. Aus diesem Grund sieht das Brexit-Abkommen vor, eine Kommission einzusetzen, die Ausnahmen von der Zollpflicht festlegt. Firmen wollen Entschädigungen Entscheidend soll sein, ob bei einer Ware für Nordirland das Risiko besteht, dass sie nach Irland transportiert wird. Die Kriterien für dieses Risiko muss die Kommission in der Übergangsphase, die mindestens bis Ende 2020 dauern soll, eruieren. Die bürokratische Hürde, die in der Irischen See errichtet würde, bliebe dennoch riesig. Der Unternehmensverband Manufacturing Northern Irland sprach am Donnerstag von potentiell erheblichen Störungen des Handels mit Grossbritannien. Das Regime sei komplex und teuer. Nordirische Firmen sollten für die Kosten und Auflagen kompensiert werden, die sie tragen müssten, «damit der Rest des Vereinigten Königreichs mit dem Brexit weitermachen kann». Gleichwohl begrüsste es der Verband, dass so ein «katastrophaler» No- Deal-Brexit vermieden würde. Aber nicht nur London macht ein grosses Zugeständnis, indem es die Barriere in der Irischen See akzeptiert. Auch die EU geht Kompromisse ein: Nicht nur erhält Nordirland weitreichende Handelsprivilegien, ohne formal Teil der EU zu sein. Die Union nimmt den Inselteil auch in sein Informationssystem für Mehrwertsteuerdaten auf, und EU-Mehrwertsteuerregeln werden dort weiterhin gelten.

Neben Zöllen und Regulierungen sind Steuern ein entscheidender, wenn auch häufig übersehener Faktor zur Verhinderung von Grenzkontrollen. Das machte sie einem erheblichen Diskussionspunkt in den Verhandlungen. Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben, in dem ein Käufer ein Produkt erwirbt. Wird das Produkt aus dem Ausland eingeführt, muss das Importland davon wissen, um die Steuer erheben zu können. Der Verkäufer wiederum meldet seinem Land, dass er die dortige Steuer nicht entrichtet, weil er ja ins Ausland verkauft. Das Potential für Betrug ist theoretisch sehr gross. Um diesen Betrug einzudämmen, gibt es zwei Möglichkeiten: Grenzkontrollen aller ankommenden Waren, damit diese neu besteuert werden, oder ein automatisches Informationssystem zwischen den Ländern über die gehandelten Waren, das diese Kontrollen unnötig macht. Der Aufwand für Mehrwertsteuer- Kontrollen, die auch für verschickte Pakete gelten würden, ist erheblich. Doch um Teil des Informationssystems zu sein, verlangt die EU eigentlich eine Mitgliedschaft im Bündnis. Um eine Ausnahme zugestanden zu erhalten, soll Nordirland an die Mehrwertsteuerregeln der EU gebunden werden. Zwar gibt es innerhalb der Gemeinschaft je nach Land unterschiedliche Steuersätze, aber den Rahmen gibt die EU vor. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, Sätze für einzelne Warengruppen nach Belieben zu senken. Genau das wollten die Brexit-Anhänger immer durchsetzen. Doch in Nordirland wird das nun nur schwer möglich sein, obgleich es formal nicht mehr dem EU-Steuergebiet angehört. Und wo die EU-Regeln gelten, ist auch der bei Brexit- Befürwortern ungeliebte EU-Gerichtshof zuständig. Das alles macht Boris Jonsons neues Abkommen für viele Unionisten, für die kein Blatt Papier zwischen Nordirland und Grossbritannien passt, schwer verdaulich. NZZ, 18. Oktober 2019.


Mit der Caritas international fordert erstmals ein großes kirchliches Hilfswerk aus Deutschland explizit die Aufhebung der EU- und US-Sanktionen gegen Venezuela. Es bestehe "kein Zweifel daran", dass die Sanktionen die Lage der venezolanischen Bevölkerung erheblich verschlechterten, urteilt Oliver Müller, der Leiter der Organisation; es sei "unter humanitären Gesichtspunkten dringend geboten", sie zu beenden. Schon im April kam ein US-Think-Tank in einer ausführlichen Untersuchung zu dem Schluss, allein die seit 2017 neu verhängten Sanktionen gegen Caracas hätten zu steigendem Mangel an Nahrung und Medikamenten geführt und dadurch mehr als 40.000 Venezolaner das Leben gekostet. Damit wären die Sanktionen etwa so tödlich für Zivilisten wie der Krieg in Afghanistan. Dessen ungeachtet hat die EU in der vergangenen Woche die Strafmaßnahmen gegen Venezuela erneut verstärkt. Tödliche Folgen hat die immer exzessivere westliche Sanktionspolitik auch für Zivilisten in einer Reihe weiterer Länder, darunter Kuba, Syrien und Iran.

"Caritas international", das Auslandshilfswerk der deutschen Caritas, übt scharfe Kritik an den Sanktionen der EU und der USA gegen Venezuela. Es bestehe "kein Zweifel daran", dass die Sanktionen die ohnehin schlechte humanitäre Lage im Land "wesentlich verschärft haben", urteilt Oliver Müller, der Leiter der Organisation.[1] Untersuchungen der Caritas in Venezuela zeigten, dass mittlerweile rund 28 Prozent der Schwangeren im Land untergewichtig seien. Zudem litten "rund 57 Prozent der Kinder unter fünf Jahren unter gesundheitlichen Problemen infolge von Mangelernährung". Sogar "Krankheiten wie Malaria" seien inzwischen "wieder auf dem Vormarsch", weil das Gesundheitssystem nur noch unzureichend funktioniere. "Es darf nicht sein, dass politische Grabenkämpfe auf dem Rücken dieser Menschen ausgetragen werden", erklärt Müller.[2] Im Interview mit dem Deutschlandfunk forderte der Caritas international-Leiter in der vergangenen Woche explizit, es sei "unter humanitären Gesichtspunkten dringend geboten, die Sanktionen aufzuheben".

Über die Folgen der transatlantischen Sanktionen gegen Venezuela liegen inzwischen umfassende Untersuchungen vor. So stellte bereits im April eine Studie des Washingtoner Center for Economic and Policy Research (CEPR) fest, die Lebensmittelimporte in das Land seien aufgrund der Sanktionen dramatisch eingebrochen. Dies habe dazu geführt, dass laut offiziellen Angaben gut 22 Prozent aller venezolanischen Kinder wegen Mangelernährung im Wachstum zurückgeblieben seien.[3] Es gebe einen eklatanten Mangel an Medikamenten, der mehr als 300.000 Personen stark gefährde, darunter HIV-, Krebs- und Dialysepatienten. Es sei offensichtlich, dass die Sanktionen vor allem "die ärmsten und verletzlichsten Venezolaner" träfen. Das CEPR schätzt die Zahl der Todesopfer alleine der Sanktionen, die seit 2017 verhängt wurden, auf über 40.000. Damit sind in kurzer Zeit mehr Zivilisten durch die Embargomaßnahmen der USA und der EU in Venezuela ums Leben gekommen als im Jahr 2018 im Krieg in Afghanistan. Das CEPR kommt zu dem Ergebnis, die Sanktionen entsprächen der Definition einer Kollektivbestrafung der Zivilbevölkerung, wie sie sowohl laut der Genfer Konvention als auch laut der Haager Landkriegsordnung verboten ist.[4]

Dabei steht der Bevölkerung Venezuelas wohl eine weitere Verschlechterung der Lage bevor. Die Erdölproduktion, mit der das Land den überwältigenden Teil seiner Exporterlöse erzielt, ist von 2,3 Millionen Barrel pro Tag im Jahr 2016 sanktionsbedingt auf maximal noch 850.000 Barrel pro Tag eingebrochen. Laut Berechnungen der New Yorker Investmentbank Torino Capital sind Öleinbußen im Wert von mindestens 16,9 Milliarden US-Dollar pro Jahr unmittelbar auf die US-Sanktionen zurückzuführen. Ein Experte der Bank sagt Venezuela eine Hungersnot voraus. Der UNHCR geht in seinen Prognosen davon aus, dass bis Jahresende fünf Millionen Venezolaner ihr Land verlassen haben werden - auf der Flucht vor Hunger, der in wachsendem Maß durch westliche Sanktionen verursacht wird.[5] Der einstige US-Spitzendiplomat Thomas Shannon vergleicht die Wirkung der Sanktionen explizit mit "den Brandbomben auf Dresden oder Tokio": "Wir sehen die Zerstörung Venezuelas als Land und als Gesellschaft." Die Folgen für Südamerika und die Karibik seien umfassend und würden sich "denjenigen der syrischen Migration nach Europa annähern", lässt sich Shannon zitieren.[6]

Weit davon entfernt, zumindest die eigenen Sanktionen gegen Venezuela einzustellen, legen Berlin und Brüssel nach und verschärfen die EU-Maßnahmen. Während Washington dazu übergeht, ein venezolanisches Programm zur Lebensmittelversorgung mit Sanktionen zu untergraben, das zeitweise bis zu sechs Millionen Haushalte ernährte [7], hat Brüssel - zusätzlich zum bestehenden Verbot, Rüstungsgüter und Repressionsmaterialien zu liefern - der Liste der Venezolaner, die eine Einreisesperre in die EU erhalten und deren etwaige Guthaben in der Union eingefroren werden, von 18 auf 25 verlängert.[8] Zudem drohen sich die extraterritorialen US-Sanktionen gegen den venezolanischen Finanzsektor auf Europa auszuweiten. Venezuelas Botschaft in der Schweiz verfügt seit kurzem über kein Bankkonto mehr, weil die Finanzinstitute des Landes sich wegen der US-Sanktionen dezidiert weigern, Finanztransaktionen mit Venezolanern abzuwickeln. Venezuelas Botschafter bestätigt, es sei der diplomatischen Vertretung seines Landes nicht mehr möglich, Mieten und Gehälter zu zahlen. Dem Botschaftspersonal gehe mittlerweile sogar das Geld für den Kauf von Lebensmitteln aus.[9] Eine solche Zuspitzung der Lage ist auch für die EU nicht mehr auszuschließen.

Die dramatischen Folgen der Sanktionen für Venezuela sind dabei nur ein Beispiel für die tödliche Wirkung, die die immer exzessivere Sanktionspolitik der westlichen Mächte für die Bevölkerungen einer wachsenden Zahl an Ländern hat. Bereits im August 2016 urteilte ein Mitarbeiter der Vereinten Nationen in einer internen E-Mail, die Sanktionen der EU und der USA gegen Syrien hätten unter anderem zu einer Verdopplung des Benzinpreises binnen 18 Monaten und zu einem 40-prozentigen Rückgang der Weizenproduktion seit 2010 beigetragen und so die ohnehin miserable humanitäre Lage massiv verschlechtert. Syrische Medikamentenfabriken hätten schließen müssen, weil sie die notwendigen Grundstoffe sanktionsbedingt nicht mehr hätten beschaffen können; damit seien die Sanktionen "der Hauptgrund" für den Kollaps des syrischen Gesundheitssystems.[10] Der UN-Sonderberichterstatter zu den negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen, Idriss Jazairy, hat im August 2018 gewarnt, die Iran-Sanktionen zerstörten nicht nur die Wirtschaft des Landes und trieben "Millionen Menschen in die Armut"; bereits in naher Zukunft würden darüber hinaus Patienten in Krankenhäusern sterben, "weil die Medikamente ausgehen".[11]

Im Frühjahr hat Jazairy mit Blick auf die US-Sanktionen unter anderem gegen Kuba, Venezuela sowie Iran, die zum Teil von Brüssel unterstützt und zudem weitestgehend von Unternehmen aus der EU eingehalten werden, erklärt: "Regime change durch wirtschaftliche Maßnahmen, die wahrscheinlich zum Entzug grundlegender Menschenrechte und womöglich sogar zu Hungersnot führen, ist nie eine anerkannte Praxis in den internationalen Beziehungen gewesen." Gravierende politische Konflikte zwischen Regierungen dürften "nie durch die Herbeiführung wirtschaftlicher und humanitärer Katastrophen gelöst werden, die einfache Leute zu Schachfiguren und Geiseln degradieren."[12] Bei den westlichen Mächten, deren Propaganda von ihrem angeblichen Kampf für Menschenrechte und Humanität nur so strotzt, findet Jazairy bis heute kein Gehör. www.german-foreigh-policy, 30. September 2019, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8060/­ </br></br>

[1] Caritas: Sanktionen verschärfen humanitäre Situation zusätzlich. deutschlandfunk.de 26.09.2019.</br> [2] Caritas zutiefst besorgt über Verschärfung der humanitären Lage in Venezuela. caritas-international.de 24.09.2019.</br> [3], [4] Mark Weisbrot, Jeffrey Sachs: Economic Sanctions as Collective Punishment: The Case of Venezuela. Center for Economic and Policy Research. Washington, April 2019.</br> [5], [6] Michael Stott: Worries mount over human cost of US sanctions on Venezuela. ft.com 07.07.2019.</br> [7] Lucas Koerner: US-Regierung verhängt neue Sanktionen gegen Venezuelas Lebensmittelprogramm. amerika21.de 20.09.2019.</br> [8] EU weitet Sanktionen gegen Venezuela aus. handelsblatt.com 25.09.2019.</br> [9] David Vonplon: Wegen Zahlungsstopp von Schweizer Banken: Venezuelas Botschaft in Bern geht das Geld aus. nzz.ch 19.09.2019.</br> [10] S. dazu Politik der verbrannten Erde.</br> [11] S. dazu Sanktionskrieg um Iran (IV).</br> [12] US sanctions violate human rights and international code of conduct, UN expert says. ohchr.org 06.05.2019.


Bei CETA, JEFTA und weiteren EU-Freihandelsabkommen sind sog. "Ausschüsse" eingerichtet worden, die eine demokratiepolitische Zeitbombe sind. Denn in diesen "Ausschüssen" kann die Spitzenbürokratie – für die EU ist das die EU-Kommission –neues Recht diktieren, z.B. die Ausweitung der Liberalisierungspflichten. Ein ungeheuerlicher Angriff auf die Demokratie, der erst jetzt, nachdem CETA und JEFTA durchgepeitscht wurden, nach und nach an die Öffentlichkeit dringt. Auch in den neuen EU-Freihandelsabkommen mit Singapur und Vietnam sollen solche "Ausschüsse" eingerichtet werden. Erst vor wenigen Jahren wurden die Freihandelsabkommen TTIP und CETA in vielen Medien, von fast allen NGOs, sogar von einzelnen Parteien zu Recht heftig kritisiert und weite Teile der Bevölkerung in Österreich und anderswo informierten sich, ließen sich motivieren und protestierten dagegen sehr, sehr engagiert. Nun ist es leider schon länger besorgniserregend ruhig um den Themenkomplex Freihandel geworden. Weil halt jetzt gerade Klimawandel angesagt ist? Weil Politiker einfach zu dem Zeitpunkt "umgefallen" sind, an dem sie CETA ernsthaft verhindern hätten können? Weil wir uns in einer kurzlebigen Zeit befinden und jeder genug persönliche Alltagssorgen hat? ... Ich weiß es nicht... Ganz sicher aber weiß ich, dass die diversen Handelsabkommen, die beschlossen, oder "auf Schiene" sind, mit Japan (JEFTA),Singapur (EUSFTA), Vietnam (EUVFTA), Afrika, der Karibik und dem Südpazifik (EPA), dem "Gemeinsamer Markt Südamerikas", der die Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay umfasst (MERCOSUR) ... aktueller, gefährlicher und einschneidender in die demokratischen Bürgerrechte und für den Umweltschutz sind, denn je!

Weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt wurden da nämlich wesentliche zukünftige Entscheidungen für Vertragsänderungen und -erweiterungen vorbei am EU-Parlament und an den nationalen Parlamenten mittels "Ausschüssen" vorsorglich installiert. Das heißt: Bei CETA, JEFTA, EUSFTA, EUVFTA & Co wurden "Ausschüsse" eingerichtet, die die Macht haben, diese Verträge nicht nur auszulegen sondern sogar inhaltlich auszuweiten ("Living agreement"). Das ist eine demokratiepolitische Zeitbombe. Denn damit kann die Spitzenbürokratie – für die EU sitzt die EU-Kommission in diesen "Ausschüssen" - selbst neues Recht diktieren – ohne dass die Parlament dazu irgend etwas zu sagen haben. Außer bei CETA (für sehr wenige Bereiche) sind die EU-Mitgliedsstaaten da einfach keine "Vertragsparteien" mehr, und somit logischerweise nicht in den Ausschüssen vertreten. Ihre einzige Rolle ist, im EU-Rat einen "Gemeinsamen Standpunkt" zu formulieren, den die Kommissionsvertreter in den Ausschüssen vertreten müssen. Es gibt kein "Einstimmigkeitsprinzip" dabei, also können einzelne kritische Länder schnell einmal überstimmt werden, zum anderen gibt es keine Garantie dafür, dass die Ausschüsse sich daran halten.

Praktisch bedeutet das, dass der EU-Handelskommissar mit den Handels- und Industrieministern der jeweiligen Staaten auf intransparente Weise weitreichende Änderungen des ursprünglichen Freihandelsabkommen festschreiben kann. Lobbyisten bleiben unbenannt und in vielen Fällen auch die Ausschussbeschlüsse selbst. Es kann da schnell um Liberalisierung des Wasserrechts, Dienstleistungen etc. gehen! Möchte dann ein EU-Staat gewisse Gesetze bezüglich ArbeitnehmerInnen-, Umweltschutz,… ändern oder neu beschließen, droht ihm nicht mehr nur eine Klage seitens des Freihandelspartners vor einem "Schiedsgericht", sondern es kann auch die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH anstrengen. Susanne Müller, Solidarwerkstatt Linz, August 2019. https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­freihandel-brandgefaehrliche-entwicklungen


Die rigiden Budgetvorgaben der EU – beginnend mit den Maastricht-Kriterien, verschärft und einzementiert mit dem EU-Fiskalpakt – schlagen auf die Länder- und Gemeindebudgets durch und lassen die öffentliche Wohnbauleistung massiv sinken. Die Europäische Bürgerinitiative "Housing for all" (https://www.housingforall.eu/­at/­wohnen-mussleistbar-sein-fuer-alle/­), für die derzeit Unterschriften gesammelt werden, nennt das Kind beim Namen: "Durch die finanzpolitischen Vorgaben der EU und durch das EU-Beihilfenrecht werden die Städte und Kommunen in ihrem Bestreben, sozialen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, viel zu stark eingeschränkt." Entsprechend fordert die Initiative "keine Anwendung der Maastricht-Kriterien auf öffentliche Investitionen in leistbaren Wohnbau." Es allerdings absehbar, dass diese Forderungen an den neoliberalen Hardlinern in Brüssel abperlen werden. Manchen ist vielleicht das Diktum Merkels noch im Ohr, der EU-Fiskalpakt wirke "bindend und ewig". Juli 2019, https://www.solidarwerkstatt.at/­soziales-bildung/­aus-dem-wuergegriff-des-eu-fiskalpakts-befreien


Die Anstrengungen der EU, Immigration aus Libyen abzuschrecken, führte zum Tod von 14 000 Menschen und setzte 40‘000 Personen der Gefahr aus, Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werden, hält eine Anklageschrift fest, die am 3. Juni 2019 beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICC) hinterlegt wurde. "'Abschreckung‘ – was bedeutet das? Es bedeutet Menschenleben zu opfern, im vorliegenden Fall viele, um das Verhalten anderer Menschen zu verändern, um diese davon abzuhalten, dasselbe zu tun," sagte Omar Shatz, einer der Koautoren der Klageschrift. "[EU-Beamte] gaben vor, die Toten im Mittelmehr seien eine Tragödie, gegen die sie nichts unternehmen könnten und in der sie keine Rolle spielten" sagte Juan Branco, ein weiterer Koautor der Klageschrift. Die Entscheidung der EU, die Rettungsoperation Mare Nostrum vor der Küste Libyens zu beenden, führte dazu, dass viel mehr Menschen ertranken, weist das 243-seite Dokument nach, das in Den Haag eingereicht wurde. Mare Nostrum rettete beinahe 151´000 Personen zwischen Oktober 2013 und Oktober 2014. Als die EU Mare Nostrum durch die Operation Triton ersetzt, wurde diese mit viel weniger Schiffen ausgestattet. Es konnte nur mehr ein Gebiet von rund 30 Seemeilen vor der Küste Lampedusas abgedeckt wurde. Die verbleibenden 40 Seemeilen zur Küste Libyens blieben unüberwacht. Ein interner Bericht der EU-Grenzkontrollorganisation Frontex vom 2. August 2014 warnte davor, dass "der Rückzug von Schiffen aus dem Gebiet … in einer grössen Zahl von Toten resultieren würde", wird im der Klageschrift zitiert.

Das erste grosse darauffolgende Unglück erfolgt im Januar 2015. Die gesamte Totessrate stieg im folgenden Jahr um das dreissigfache an. Die EU-Politik der Rückweisung von Migranten nach Libyen – trotz des dortigen politischen Chaos - setzte zudem weitere 40‘000 Personen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den von Milizen geführten Lagern zwischen 2016 und 2018 aus, wie das Dokument hinzufügt: "Die Vertreter der Europäischen Union waren sich der Behandlung der Migranten durch die Libysche Küstenwache bewusst, wie auch der Tatsache, dass den Migranten … unmittelbare Einkerkerung in Gefängniszentren drohte, eine Form der gesetzlosen Haft, in denen Mord, sexuelle Übergriffe, Folter und andere Verbrechen üblich sind" bemerkt das Papier.

Fatou Bensouda, der Hauptstaatsanwalt des ICCs, sammelt nun Informationen zu den von der Anklageschrift behaupteten Verbrechen in Libyen. Der Gerichtshof liess es aber bisher offen, ob gegen die EU Anklage erhoben wird. 4. Juni 2019 https://euobserver.com/­migration/­145071?utm_source=euobs&utm_medium=email


Der SGB ist erfreut, dass der Bundesrat endlich Massnahmen gegen die Probleme der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen ergreift. Insbesondere die Überbrückungsrente gibt älteren ausgesteuerten Arbeitslosen neu eine gewisse finanzielle Sicherheit. Sie verhindert das Abgleiten in die Sozialhilfe und erlaubt es den Betroffenen, nicht schon vor dem ordentlichen Rentenalter auf ihre Altersvorsorgeguthaben zurückgreifen zu müssen. Das waren auch die Gründe, warum der SGB schon länger vom Bund forderte, eine solche Überbrückungslösung bzw. Rente-pont einzuführen. Der SGB bedauert aber, dass diese Massnahme nicht bereits ab 58 Jahren gilt und dass der Bundesrat beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende keine Verbesserungen vorschlägt.

Europapolitisch hält der SGB an seinen Positionen fest. Beim Rahmenabkommen muss die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft. 15. Mai 2019, https://www.sgb.ch/­index.php?id=49&tx_news_pi1%5Bnews%5D=6024&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=0c50808435251293e805ec9000a0cbaf https://www.sgb.ch/­fileadmin/­user_upload/­Dokumente/­DV/­190524_DL_Mehr_Schutz_Soziale_Schweiz_in_sozialem_Europa_D.pdf


Am 30. April 2019 hat der EU-Gerichtshof seine Entscheidung über die Vereinbarkeit von Schiedsgerichten mit EU-Recht getroffen. Konkret ging es um das im CETA-Abkommen vorgesehene Schiedsgerichts-System ICS (International Court System). Das Gericht urteilte, dass solche Konzernklage-Rechte in Abkommen der EU mit anderen Ländern mit europäischem Recht vereinbar sind. Schiedsgerichte ermöglichen Konzernen und privaten Investoren den Zugang zu einem obskuren Parallel-Justizsystem. Es ist ein Gerichtssystem für 1% der Bevölkerung. Der EUGH hat nun bestätigt, dass dieses System nicht mit EU-Recht kollidiert. Doch das Gericht legt in seinen Entscheidungen letztlich auch nur aus, was in den europäischen Verträgen steht. Was in diesen steht, ist eine politische Entscheidung: multinationalen Konzernen zu erlauben, demokratisch gewählte Regierungen zu tyrannisieren.

Bislang wurden meist kleinere Staaten verklagt. Jetzt droht auch Deutschland eine Mega-Zahlung: Durch den Atomausstieg musste Vattenfall zwei Kernkraftwerke schliessen. Vattenfall fordert dafür 6,1 Milliarden Euro inkl. Zinsen Schadensersatz vor einem Schiedsgericht in Washington. Die Entscheidung wird noch in diesem Jahr getroffen. Was wird geschehen, wenn Politik, Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren einen echten Umbau der Wirtschaft in ein nachhaltigeres Postwachstums-Modell beschließen? Das wird sowieso schon Hunderte von Milliarden kosten. Gemäss Institionsschutzabkommen sollen dann noch Entschädigungen aus Steuergeldern noch oben drauf kommen. Die privatisierte Paralleljustiz-System ist toxisch. Es blockiert die demokratische Teilhabe an der Gestaltung der Zukunft. Newsletter Mehr Demokratie, vom 30. April 2019.


Es ist unmöglich, präzise Prognosen zum Rahmenabkommen zu machen. Zu viele Faktoren werden die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz in den nächsten zehn Jahren beeinflussen.

von Tobias Straumann

Wie hoch wären die wirtschaftlichen Kosten, wenn das Rahmenabkommen abgelehnt würde? Dies ist vermutlich die wichtigste Frage in der laufenden Auseinandersetzung. Wenn die erwarteten Folgen gravierend sind, dürften selbst einige EU-Skeptiker dem Rahmenabkommen zustimmen. Daraus könnte eine knappe Mehrheit resultieren. Sind die erwarteten Kosten überschaubar, ist das Rahmenabkommen an der Urne chancenlos.

Wenn man ehrlich ist, muss man zugeben, dass es unmöglich ist, präzise Prognosen zu machen. Zu viele Faktoren werden die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz in den nächsten zehn Jahren beeinflussen, darunter viele, die nichts mit dem Rahmenabkommen zu tun haben. Es ist nicht einmal klar, ob ein Nein überhaupt negative Auswirkungen haben könnte.

Deshalb muss selbst der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der sich mit aller Kraft für das Rahmenabkommen einsetzt, in seinem Gutachten von Anfang Februar einräumen: «Der volkswirtschaftliche Nutzen, den die Schweizer bei einer Nichtunterzeichnung des Abkommens entbehren müsste, ist schwierig abzuschätzen. Viel hängt davon ab, wie die EU und auch die Schweiz darauf reagieren würden. Erschwerend kommt hinzu: Auch der Abschluss des Abkommens kann Kosten nach sich ziehen, wenn zentrale Bestandteile des Erfolgsmodells Schweiz durch das Abkommen negativ tangiert würden.»

Gleichwohl wird von den Befürwortern so getan, als sei völlig klar, dass ein Nein wirtschaftlichen Schaden anrichten würde. So schreibt der Bundesrat in den «Erläuterungen zum Institutionellen Abkommen Schweiz-EU»: «Die Zurückweisung des aktuellen Verhandlungsresultats hätte negative Konsequenzen.» Die Begründung lautet, dass laufende Verhandlungen in Dossiers wie Strom, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgebrochen würden.

Des Weiteren würde sich die EU aller Wahrscheinlichkeit nach weigern, die Gleichwertigkeit der Börsenregulierung anzuerkennen und die bestehenden Verträge laufend anzupassen. «Ohne regelmässige Aktualisierung der bestehenden Marktzugangsabkommen (bspw. des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse) entstehen Rechtsunsicherheiten und neue Marktzugangshürden, was zu einer Erosion des bestehenden Marktzugangs führen würde.»

Und schliesslich bestehe das Risiko, dass die Schweiz vom nächsten EU-Rahmenabkommen für Forschung und Innovation ab 2021 ausgeschlossen würde.

Diese Einseitigkeit der ökonomischen Argumentation ist bedauerlich. Es fehlt nicht nur der Hinweis auf die Vorteile eines Neins. Der Bundesrat bemüht sich nicht einmal, zu erläutern, warum die aufgezählten Probleme gravierend sein sollen. Es wird nur ganz allgemein von Rechtsunsicherheit und Erosion gesprochen, als ob diese Stichworte eine überzeugende Erklärung abgeben würden.

Das Gegenteil ist wahr: Die beiden Begriffe könnten nicht diffuser sein. Unsicherheit ist im Wirtschaftsleben allgegenwärtig, und die Marktzutrittsregeln sind überall auf der Welt einem permanenten Wandel unterworfen, nicht nur im Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz.

Zudem zeigt die Wirtschaftsgeschichte, dass die Schweizer Exportfirmen sehr gut mit der Vielzahl von unterschiedlichen Regulierungen in ihren Absatzmärkten umgehen können.

So haben die Exporte nach Asien und den USA in den letzten 20 Jahren stark zugenommen, obwohl wir vertraglich eine weniger enge Verbindung mit diesen Regionen haben als mit der EU. Umgekehrt haben die Exporte in den EU-Raum stagniert, obwohl die gegenseitige Anerkennung durch die Bilateralen I perfektioniert worden sind. Dasselbe gilt für die deutschen Exporte. Europa verliert an relativer Bedeutung, der Anteil Asiens und der USA nimmt laufend zu.

Auch bei anderen Handelsbeziehungen zeigen die Daten, dass die Transaktionskosten, die sich aus unterschiedlichen Vorschriften und Anerkennungssystemen ergeben, sekundär sind. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Land wirtschaftlich erfolgreich ist und ausländische Güter nachfragt. Nur wenn ein Land oder ein Wirtschaftsraum hohe Zollmauern errichtet und einen Handelskrieg anzettelt, kommt es zu einer starken Verschiebung der Handelsströme.

Das bedeutet, nur wenn die EU das gesamte Paket der Bilateralen I kündigen und die Schweizer Wirtschaft systematisch diskriminieren würde, müssten wir uns ernsthafte Sorgen machen. Dieses Szenario wird aber nicht einmal von den eifrigsten Befürwortern des Rahmenabkommens bemüht. Womöglich wird sich dies jedoch bald ändern. Wir stehen ja erst am Anfang der innenpolitischen Auseinandersetzung. NZZ am Sonntag, 2. März 2019 Tobias Straumann ist Wirtschaftshistoriker an der Universität Zürich.


Bereits 1992 musste die Schweiz über eine engere wirtschaftliche Anbindung an die EU entscheiden. Die folgenden Jahre nach der Abstimmung waren von Stagnation gekennzeichnet – doch diese erneut zu befürchten, wäre verfrüht.

von Tobias Straumann

In letzter Zeit ist wieder öfters von der legendären Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) die Rede. Am 6. Dezember 1992 lehnte der Souverän mit einer knappen Mehrheit von 23&#8198;000 Stimmen und einer deutlichen Mehrheit der Stände die Vorlage ab, bei einer rekordhohen Stimmbeteiligung von fast 80 Prozent. Sich an die grosse Europa-Schlacht zu erinnern, ist angebracht: Wie heute beim Institutionellen Abkommen (InstA) stand damals die Frage im Zentrum, ob die wirtschaftlichen Vorteile einer engeren Anbindung an die EU gross genug seien, um einen weitgehenden Souveränitätsverzicht zu rechtfertigen.

Der Rückblick auf die EWR-Abstimmung empfiehlt sich auch deswegen, weil man oft hört, dass das negative Verdikt des Souveräns eine langjährige wirtschaftliche Stagnation verursacht habe. Zudem wird argumentiert, dass eine Ablehnung des InstA ebenfalls hohe wirtschaftliche Kosten haben würde. Die 1990er-Jahre waren in der Tat eine schwierige Zeit. Zwischen 1991 und 1996 ist die Wirtschaft kaum nennenswert gewachsen.

Die offizielle Arbeitslosigkeit stieg von unter 1% auf über 5%, inoffiziell gar auf mindestens 10%, wenn man all jene berücksichtigt, die entlassen wurden, aber keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezogen. Die Bundesfinanzen liefen aus dem Ruder, die Stimmung war schlecht. In dem Umfeld erschien es plausibel, das EWR-Nein für die Stagnation verantwortlich zu machen: Die Abstimmung fand im Dezember 1992 statt, die Wirtschaft erholte sich erst 1997 wieder.

Wenn man jedoch die Wirtschaftsentwicklung genauer analysiert und die Forschungsliteratur berücksichtigt, löst sich die EWR-Erklärung schnell in Luft auf. Es gab viele Gründe, warum die Schweizer Wirtschaft gerade in jener Zeit so lange stagnierte. Die Gleichzeitigkeit mit der EWR-Abstimmung war rein zufällig. Der erste Grund für die Schweizer Misere war das ungünstige weltwirtschaftliche Umfeld.

In letzten Quartal 1990 rutschte die US-Wirtschaft in eine Rezession, ein Jahr später folgte Westeuropa. 1992/93 brach zudem das Europäische Währungssystem (EWS) auseinander, mit dem Ergebnis, dass Grossbritannien sowie die skandinavischen und südeuropäischen Länder ihre Währungen kräftig abwerteten, was die Erholung der schweizerischen Exporte behinderte. Auch der US-Dollar schwächelte bis Mitte der 1990er Jahre, und Deutschland, der wichtigste Exportmarkt der Schweiz, kam nicht vom Fleck wegen der Folgekosten der Wiedervereinigung.

Zweitens litt die Schweiz unter den Folgen einer schwerwiegenden Immobilienkrise, die ein grosses Bankensterben nach sich zog. Zwei Kantonalbanken wurden privatisiert (Appenzell Ausserrhoden, Solothurn) und drei Kantonalbanken (Bern, Genf, Waadt) mussten vom Steuerzahler gerettet werden. Die Schweizerische Volksbank und die Bank Leu verschwanden als selbständige Institute und wurden von der Credit Suisse geschluckt. Über die Hälfte der rund 180 Lokal- und Regionalbanken musste sich in die rettenden Arme der Grossbanken begeben.

Die Abschreibungen im schweizerischen Kreditgeschäft beliefen sich auf fast 50 Mrd. Fr., was nicht weniger als 10% des damaligen BIP entsprach. Im historischen Vergleich war die Bankenkrise der 1990er Jahre die kostspieligste seit Gründung des Bundesstaats. Überdies brauchen Länder, die von einer schwerwiegenden Immobilien- und Bankenkrise heimgesucht werden, bis zu sieben Jahre, bis sie sich wieder erholen, wie internationale Untersuchungen zeigen. Die Schweizer Stagnation der 1990er Jahre passt perfekt in dieses Muster.

Was die Stagnation zusätzlich verlängerte, war die Geldpolitik der Nationalbank. 1994 glaubte das Direktorium, eine weitere Zinssenkung sei nicht erforderlich, weil die Weltwirtschaft wieder wuchs und die inländische Wirtschaft erste Erholungszeichen zeigte. Man machte sich auch Sorgen, dass die auf das Jahr 1995 geplante Einführung der Mehrwertsteuer die Inflationsrate zu stark erhöhen würde. Der Optimismus erwies sich als verfrüht. Die Wirtschaft stagnierte weiter, so dass sich das Direktorium im Frühling 1995 gezwungen sah, die Zinsen weiter zu senken. In ihrer Jubiläumsschrift von 2007 räumte die SNB denn auch ein, dass die monetären Bedingungen «rückblickend als zu restriktiv» beurteilt werden können.

Wer also argumentiert, eine Ablehnung des InstA würde eine wirtschaftliche Stagnation wie in den 1990er Jahren verursachen, befindet sich auf dem Holzweg. Die Sache wird auch nicht wahrer, wenn man sie ständig wiederholt, nur weil sie den eigenen politischen Zielen dient. Im Gegenteil, die Glaubwürdigkeit leidet erst recht, denn in diesem Fall gilt die Formel: Wenn etwas Einfältiges vervielfältigt wird, wird es nur noch einfältiger. NZZ am Sonntag, 2. Februar 2019

Tobias Straumann ist Wirtschaftshistoriker an der Universität Zürich.


Costas Lapavitsas wendet in seinem neuen Buch "The Left Case against the EU" die Lehren des griechischen Debakels auf Großbritannien an und argumentiert, dass ein linker Brexit in greifbarer Nähe ist.

Costas Lapavitsas hat sich in den Jahren der Eurokrise international einen Namen als linker Volkswirtschafter gemacht. Aus Griechenland stammend, lehrt er als Wirtschaftsprofessor auf der Londoner SOAS-Universität. 2015 wurde er als Mitglied der "Linken Plattform" von Syriza ins griechische Parlament gewählt. Aufmerksam wurde man auf ihn, als er schon im Februar 2015 das Abkommen mit der Troika ablehnte und für den Austritt aus dem Euro plädierte. Er stellte sich gegen Varoufakis, den er als Scharlatan und neben Tsipras als von der griechischen Seite als einen der Hautverantwortlichen für die Katastrophe, aus der sein Land nicht herauskommt, sieht.

2015 verfasste er gemeinsam mit dem profiliertesten (und einsamen) deutschen Linkskeynesianer Heiner Flassbeck das Buch "Against the Troika. Crisis and Austerity in the Eurozone." Es ist kein Zufall, dass es auf Deutsch unter dem viel weicheren Titel "Nur Deutschland kann den Euro retten" erschien. Er gründete das "European Research Network on Social and Economic Policy" (EReNSEP http://erensep.org/­), das eine Alternative zum neoliberalen EU-Regime in Zusammenarbeit von akademischer und politisch-aktivistischer Welt entwickeln sollte. Das geschah parallel zur Beteiligung an den diversen Plan-B-Initiativen, denen es aber nicht gelang eine kohärente Alternative zu bieten. (1)

Griechenland fiel in jeder Hinsicht, auch intellektuell, nach der verheerenden Niederlage gegen die Troika in ein schwarzes Loch. Podemos orientierte sich darauf im Großen das zu machen, was die portugiesische Linke vorexerzierte, mit der entsprechenden Moderation: nämlich die Sozialdemokratie zu unterstützen im engen neoliberalen Rahmen der EU-Vorgaben die Spielräume auszunutzen. Und Ménechons "France Insoumise" blieb als Kraft in einem Zentrumsland, das zudem sogar noch EU-Urheber ist, sowieso bei der Position zuerst den Plan A probieren zu wollen.

Lapavitsas beteiligte auch sich an den Foren der "Europäischen Koordination gegen Euro, EU und Nato". (2) Heute engagiert er sich intensiv dafür, die Chance des Brexits für eine linke Wende zu nutzen. Er ist eng verbunden mit dem linken Flügel der Labour Party um Momentum [https://peoplesmomentum.com/­] und Young Labour [https://www.facebook.com/­YoungLabourUK/­], in denen es einen starken Anti-EU-Flügel gibt.

In diesem Kontext erschien im Herbst sein neues Buch, mit dem Ziel, der Kampagne eine fundierte Argumentation zu geben. Bei der ersten Präsentation waren mehr als 500 Leute anwesend, so dass viele abgewiesen werden mussten. Für die nächsten Monate ist eine Tour geplant, die Lapavitsas durch England führen wird. Auch in Österreich soll er auf Einladung des "Personenkomitees Selbstbestimmtes Österreich" sprechen. Gegenwärtig laufen Verhandlungen mit deutschen Verlagen für eine Übersetzung. Organisch mit dem Neoliberalismus verbunden

"The Left Case Against The EU" ist sehr konzis, beabsichtigt nicht akademisch, aber doch wissenschaftlich fundiert. Lapavitsas zeichnet eine kurze Geschichte der EU, die mit der Gründung des Binnenmarktes einen Qualitätssprung macht. Die nun entstehenden Institutionen sind organisch mit dem neoliberalen Projekt verbunden. Dabei verfolgt der die Idee einer europäischen Föderation bis auf Friedrich von Hayek zurück, den Vater des Neoliberalismus, der damit den über die Nationalstaaten vermittelten Druck der Arbeiterschaft ausschalten wollte. Eine weitere Radikalisierung ergibt sich durch die gemeinsame Währung, die auf den Maastrichter Verträgen aufgebaut wird. Der Autor betont die außerordentlich wichtige Rolle des Geldes, die der herrschenden neoklassischen Theorie ein Rätsel bleibt. Für ihn ist die antistaatliche Rhetorik des Neoliberalismus ideologische Blendung, denn der Neoliberalismus hat nichts Natürliches, sondern wurde durch die Staaten selbst betrieben. Das beste Beispiel dafür ist die Institution der EZB. Noch nie in der Geschichte verfügte eine Zentralbank über eine derartige politische Machtfülle. "Bedingte deutsche Hegemonie"

Für Lapavitsas ist der Euro jedoch nicht nur ein entscheidendes Instrument zur Durchsetzung der neoliberalen Ziele, sondern er begründet auch die "bedingte deutsche Hegemonie" – eine wichtige Begriffsbildung dieses Buches. Diese geht einher mit der Peripherisierung des Südens und auch des Ostens, wenn auch in unterschiedlicher Weise. Während der Süden in der Dauerkrise bleibt, desindustrialisiert und verarmt, erleben Polen, Tschechien, Ungarn und die Slowakei eine abhängige Industrialisierung, bei der es vor allem darum ging, die Löhne in Deutschland substantiell abzusenken. Überhaupt profitiert nicht Deutschland als Volk, sondern das deutsche Exportkapital auf kosten der Arbeiterklasse, die nach der Wiedervereinigung eine historische Niederlage einstecken musste.

"Es ist nicht die wirtschaftliche Stärke des deutschen Kapitals an sich, die das Land zum Hegemon macht, sondern seine Stärke im institutionellen Rahmen der EU. Nach rein wirtschaftlichen Kriterien beruht die deutsche Hegemonie mehr auf der Niederdrückung der eigenen Lohnabhängigen, anstatt auf überlegener Investitionstätigkeit, Technologie oder Wachstum." (S.21) Also kein Vergleich mit dem Aufstieg Deutschlands am Ende des 19. Jahrhunderts.

Der Begriff der bedingten deutschen Hegemonie ist fruchtbar. Er hat den Vorteil sich auf der Grundlage fester sozioökonomischer Argumente zu bewegen und gleichzeitig den Gegner nicht (überhistorisch) zu überhöhen, sondern seine Schwächen bloßzulegen und dadurch auch einen Ausweg zu weisen – zu aller erst den Austritt der peripheren Staaten aus der EWU und damit der Entmachtung seiner organisch neoliberalen Institutionen. Währungsunion drückt Löhne

Lapavitsas lässt den Mechanismus der Machtentfaltung der deutschen Wirtschaftseliten im Gefolge der Weltwirtschaftskrise nach 2007 Revue passieren, chronologisch wie systematisch. Dabei verweist er – wie die meisten Neo- oder Postkeynesianer – auf die zentrale Bedeutung des Begriffs der Lohnstückkosten als Interpretationsschlüssel für die Eurokrise. Grob gesprochen handelt es sich um den Lohn bezogen auf das Produkt. Er dient als Maß für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Entweder man steigert die Produktivität und erhält bei gleichem Lohn einen höheren Ausstoß – das passiert im Neoliberalismus kaum, insbesondere nicht in Deutschland, denn die Nachfrage lahmt chronisch und wird mit der EU-weit verordneten Austerität noch verstärkt. Oder aber man senkt die Löhne, der deutsche Königsweg. Darauf reagierte die Peripherie – über Jahrzehnte recht erfolgreich – mit Wechselkursabwertung, womit die preisliche Konkurrenzfähigkeit wiederhergestellt wurde. Doch die gemeinsame Währung versperrt diesen Weg. All jene Volkswirtschaften, die die Löhne nicht so drücken können wie die BRD, also dort wo die arbeitenden Menschen noch mehr gesellschaftlichen Einfluss geltend machen können, kommen dadurch ins Hintertreffen. Es entwickeln sich Handelsbilanzdefizite, die in der Phase der Kreditexpansion mit Zufluss ausländischen Kapitals abgedeckt werden. Doch dann schlägt die Weltwirtschaftskrise zu, die Kapitalflüsse stocken oder kehren sich sogar plötzlich um. Die Euro-Falle

Am Beispiel seines Heimatlandes Griechenland zeigt er die katastrophalen Folgen dieses Politik für die Bevölkerung der Peripherie und die systematische Entwicklung der Institutionen in der Durchsetzung der Macht der deutschen Eliten als dominanten Gläubigern – unter totaler Kollaboration der nationalen Eliten sowie der institutionellen Linken. Dabei ging es zunächst beim "Rettungsprogramm" darum, die Interessen der Zentrumsbanken zu wahren. Die Last wurde den griechischen Banken und schließlich dem Staat umgehängt. Dieser wurde unter Kuratel der EU gestellt, mit dem Ziel der Verbilligung der Arbeitskraft bis zum Niveau der Konkurrenzfähigkeit und in der Folge der "Räumung des Arbeitsmarktes", wie es in den Mainstream-Lehrbüchern heißt. Aber das trat nie ein und wird auch nie eintreten, denn gleichzeitig kollabiert die Nachfrage. Die Schockprogramme mussten mehrfach neu aufgelegt werden und sie gingen zuletzt sogar dem IWF zu weit, der argumentierte, dass auf diese Weise Griechenland nicht auf die Füße kommen würde. Mit dem einzementierten neoliberalen EU-Regime, Lapavitsas nennt es Euro-Falle, ist der Süden jedenfalls zu Jahrzehnten des sozialen Niedergangs verurteilt.

Die Schlussfolgerungen: Die Euro-Krise wurde auf der einen Seiten dafür genutzt das supranationale Institutionengebäude im Dienst des Kapitals unter deutscher Hegemonie massiv auszubauen, "befreit" von jeder demokratischen Kontrolle. Damit werden die sozialen und auch politischen Errungenschaften systematisch angegriffen. Auf der anderen Seite haben die Eliten und eben diese ihre Institutionen einen starken Glaubwürdigkeitsverlust erlitten, genauso wie die Linke, die dem kontrafaktischen Wunschtraum nachläuft, die Brüsseler Institutionen progressiv zu wenden. Das griechische Debakel müsste allen gezeigt haben, dass die soziale Reform der EU unmöglich ist. Denn die Durchsetzung des Neoliberalismus ist ihr eigentlicher Zweck.

Bruch mit dem neoliberalen EU-Regime

So ist in der arbeitenden Bevölkerung ein politisches Vakuum entstanden. Der Wunsch, den sozialen Niedergang zu stoppen und die verlorene Demokratie wiederzugewinnen, vermischt und äußert sich im Ruf nach Souveränität. Die Rechte versucht da mit autoritären und chauvinistischen Losungen hineinzustoßen, was eigentlich Terrain der Linken sein könnte. Um wieder Tritt zu fassen und in der Opposition gegen den Neoliberalismus glaubwürdig zu werden, muss die Linke zum Bruch mit den neoliberalen Institutionen bereit sein, was insbesondere für die peripheren Länder als ersten Schritt einen Austritt aus der Währungsunion heißt. Ein radikaldemokratisches Programm des Bruchs muss ein Ende der Austerität, mehr Verteilungsgerechtigkeit, massive öffentliche Investitionen, eine aktive Industriepolitik, sowie die öffentliche Kontrolle über die Banken sowie die Schlüsselindustrien und -ressourcen umfassen. Nachdem es keinen europäischen Demos gibt, kann sich dieses Projekt der Volkssouveränität nur auf die Nationalstaaten beziehen. Die Beendigung des neoliberalen Binnenmarkts ist daher letztlich nur mit dem Austritt aus der EU zu haben. Für einen linken Brexit

In diesem Sinn spricht sich Costas Lapavitsas aktiv für einen linken Brexit aus. Es war eine Abstimmung "gegen die Austerität, schlechte Jobs, Sozialabbau, insbesondere seit der großen Krise 2007-9. Es handelte sich keineswegs um eine Kapitulation vor dem Rassismus, rabiatem Nationalismus und rechtem Autoritarismus, sondern das Referendum half einer Radikalisierung der britischen Politik in unerwarteter Weise auf die Sprünge. Nur mit knapper Not gewannen die Tories die Wahl 2017. Der wirkliche Gewinner war eine wiederbelebte Labour Party mit einem Manifest basierend auf einem sozialdemokratischen Programm gegen Austerität, das sogar für die Verstaatlichung der Eisenbahnen und anderer Ressourcen eintritt." (S. 139) Wilhelm Langthaler Januar 2019)

Anmerkungen:

(1) Das Begriffspaar Plan A / Plan B kam im Gefolge der Eurokrise und insbesondere um den Konflikt mit Griechenland 2015 in die Debatte. Plan A ergibt erst Sinn wenn es dazu auch ein Alternativszenario gibt. Wie die beiden Pläne genau aussehen können, bleibt bis heute politisch umstritten. Ausgangspunkt ist jedenfalls, dass das Versprechen auf ein "Soziales Europa" nach Jacques Delors sich als Illusion entpuppte, insbesondere nach der Unterwerfung der griechischen Linksregierung von Syriza unter die Botmäßigkeit der Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF. Unter Plan B wird der Bruch mit dieser neoliberalen Politik verstanden, im Allgemeinen auch der Austritt aus der Eurozone. Plan A meint einen sozialen Kurswechsel im Rahmen der gegebenen EU-Institutionen. Der griechische Regierungschef Tsipras und sein Finanzminister Varoufakis glaubten einen solchen im Rahmen von Verhandlungen erreichen zu können, hatten aber keinen Plan B und sei es nur um Verhandlungsmacht aufzubauen. Vertreter der Plan-A-Variante aus größeren Ländern argumentieren gerne, dass ihr jeweiliges Land mehr Gewicht hätte als Athen, um Änderungen durchzusetzen. Das gilt insbesondere für Frankreich als Architekt der EU. "France insoumise" von Jean-Luc Mélenchon verspricht beispielsweise die EU-Verträge zu ändern (Plan A). Wenn die EU dies nicht akzeptieren würde, dann…

(2) Die "Europäische Koordination gegen Euro, EU und Nato" wurde 2014 von verschiedenen linken Euro-Gegnern aus Griechen, Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland und Österreich gegründet. Sie geht davon aus, dass das Ende des Neoliberalismus nur mit einem Bruch mit den EU-Institutionen, also der Währungszone und dem Binnenmarkt, möglich ist. Sie hat bisher vier europäische Foren abgehalten und ein fünftes ist für das Frühjahr 2019 in Vorbereitung. Nachstehend die wichtigsten Erklärungen:

Gründung Assisi, 23.8.2014 Erklärung: http://www.antiimperialista.org/­de/­node/­244571

Forum Rom, 24.-25.1.2015 Erklärung http://www.antiimperialista.org/­de/­node/­244651

Forum Athen 26.-28.6.2015 Erklärung http://www.antiimperialista.org/­de/­node/­244737

Athen, 18.10.2015 http://www.antiimperialista.org/­de/­node/­244772

Forum Chianciano Terme Bericht: http://www.antiimperialista.org/­de/­node/­244877

Paris, 22.1.2016 Erklärung http://www.euroexit.org/­index.php/­2016/­01/­30/­kommunique-der-europaischen-koordination-gegen-den-euro/­

Plattform der Koordination: http://www.euroexit.org/­index.php/­2017/­01/­11/­politische-plattform-der-europaeischen-koordination-fuer-den-austritt-aus-euro-eu-und-nato/­

Forum Paris 16.3.2017 Erklärung: http://www.euroexit.org/­index.php/­2019/­02/­12/­declaration-of-the-4th-forum-of-the-european-coordination-to-exit-the-euro-the-eu-and-nato/­

https://www.solidarwerkstatt.at/­demokratie-politik/­linke-argumente-gegen-die-eu


Nach der Weigerung der EU-Kommission, nach dem Ausscheiden Grossbritanniens aus der EU britische Firmen bei der Entwicklung des Public Regulated Service (PRS) des europäischen Satellitennavigationssystems zu berücksichtigen, gibt Grossbritannien die Beteiligung an den militärisch nutzbaren Teilen des Galileo-Systems auf. Premierministerin Theresa May kündigte den Schritt Ende November 2018 am G-20-Treffen in Buenos Aires an. Der PRS gehört zum militärisch nutzbaren Teil von Galileo und soll den Sicherheits- und Streitkräften der EU-Staaten zur Verfügung stehen, wenn Galileo voraussichtlich im Jahr 2020 erstmals eigene Navigationssignale aussendet. Laut May will London anstelle von Galileo nun auf ein eigenes Satellitennavigationssystem setzen, das in Zusammenarbeit mit Australien, Neuseeland und möglicherweise Kanada entwickelt werden soll. Die Kosten dafür werden auf 3 bis 5 Milliarden Pfund geschätzt, wobei ein Teil der Mehrausgaben durch die Umleitung von Geldern gedeckt werden kann, die für Galileo veranschlagt waren.

Die Entwicklung eines dritten westlichen satellitengestützten Navigationssystems, neben Galileo und dem amerikanischen Global Positioning System (GPS), wird von vielen Experten als überflüssig angesehen. Für die erfolgreiche britische Raumfahrtindustrie wäre die Eigenentwicklung nur ein dürftiger Ersatz für die Beteiligung am Projekt Galileo, das allein bisher 10 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst hat. Bleibt es beim Brexit und den jetzt bezogenen Positionen, droht der Galileo-Disput zum Mahnmal zu werden, dass die Verhandlungen über die zukünftige Kooperation zwischen London und der EU auch hässlich werden und dem sicherheitspolitischen Bündnis schaden könnten. Als die EU-Kommission vergangenen Frühling entschied, dass britische Firmen nur noch eingeschränkt am Galileo-Projekt beteiligt würden, äusserten sich britische Politiker entrüstet. Als erste Retourkutsche gewährte die Regierung einen 100-Millionen-Kredit für Vorabklärungen über die Entwicklung des eigenen Systems. Der von May angekündigte Schritt zeigt, dass es London mit dem zunächst als Drohung empfundenen Schritt ernst ist.

Die EU versucht, den Streit mit dem Hinweis herunterzuspielen, die britischen Streitkräfte könnten auch nach 2020 die Galileo-Signale nutzen, von den Einschränkungen seien lediglich der PRS und dessen Chiffrier-Software betroffen. Die EU begründet die Massnahme unter anderem unter Berufung auf die «Souveränität» des Staatenbundes. NZZ, Montag, 3. Dezember 2018, S. 5


Die EU-Kommission hat die neue Einstufung der Schweiz bei «Horizon Europe» mit der Öffnung des EU-Forschungsprogramms für weitere Drittstaaten begründet. «Nichts hat sich geändert», sagte eine EU-Kommissionssprecherin am 22. November 2018 in Brüssel. Die Regeln für die Teilnahme der Schweiz an «Horizon Europe» seien exakt so offen wie beim Vorgängerprogramm «Horizon 2020», sagte die Sprecherin weiter. Neu sei lediglich, dass «Horizon Europe» für «alle Drittstaaten mit guter wissenschaftlicher, technologischer und innovativer Leistungsfähigkeit, wie es bei der Schweiz der Fall ist», geöffnet werden solle. Die Schweiz habe damit die Möglichkeit, «ein Assoziierungsabkommen abzuschliessen exakt wie es heute unter «Horizon 2020» der Fall ist», sagte die Sprecherin. NZZ, 23. November 2018, S. 13.


Das EU-Parlament hat im September 2018 dem Bericht zum Verordnungsvorschlag des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019–2020) innerhalb des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 zugestimmt. Das Budget für das Programm beträgt 770,2 Millionen Euro, davon 349,8 Mio. Euro für das Fusionsforschungs- und entwicklungsprogramm, 151,6 Mio. Euro für indirekte Maßnahmen im Bereich Kernspaltung, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sowie 268,8 Mio. Euro für direkte Maßnahmen.

Die zuständige Berichterstatterin Rebecca Harms (Grüne, Deutschland) nannte das Abstimmungsergebnis eine "vergebene Chance für die Neuausrichtung in der Atomforschung". Die Atomforschungsmittel sollten aus Harms' Sicht eher für wachsende Herausforderungen durch die alternde Reaktorflotte, den Rückbau von Reaktoren und Lösungen für die Endlagerfrage ausgegeben werden. "Statt in die Forschung zu Stillegung und zur Endlagerung hochradioaktiven Mülls zu investieren, wird weiter Geld für Forschung in neue Reaktortechnologien aus dem Fenster hinausgeworfen, die nicht zur Lösung unserer Energieprobleme beitragen werden. Sehenden Auges sollen Millionen in einer Energie der Vergangenheit versenkt werden, während sich die Hälfte der EU-Staaten von der Atomenergie verabschiedet oder nie auf Atomenergie gesetzt hat," kritisierte Harms.

Im tschechischen Atomkraftwerk Temelín hat es im September 2018 einen meldepflichtigen Störfall mit radioaktivem Wasser gegeben - von dem nach Angaben des Betreibers aber keinerlei Gefahren ausgegangen seien. Die Umweltorganisation atomstopp_oberoesterreich forderte angesichts der verspäteten Meldung von der österreichischen Bundesregierung, sich während ihrer EU-Ratspräsidentschaft für eine "Entmachtung von EURATOM" einzusetzen. "Dieser Vertrag muss aufgelöst werden, er stützt und ermöglicht einzig und allein die Weiterexistenz der Atomindustrie!", kommentierten Gabriele Schweiger und Roland Egger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.

Eine Woche zuvor hatte EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete anlässlich eines Wirtschaftstreffens in Madrid berichtet, Atomenergie werde bis 2050 einen wichtiger Teil des Energiemixes der Europäischen Union bleiben, heißt es in einem Bericht des Umweltinformationsdienstes ENDS Europe. Dies erfordere Investitionen in Sicherheit und Technologie, für die Schließungskosten sowie den Umgang mit den Abfällen. Zwischen 2015-2050 schätze er die Gesamtinvestitionen auf 660 bis 770 Milliarden Euro. Bis 2025 werden voraussichtlich 50 der zurzeit laufenden 126 Atomreaktoren abgeschaltet. Allerdings würden auch neue Reaktoren geplant, ab 2030 kehre sich der Abwärtstrend teilweise um. Umwelt aktuell, Oktober 2018, S. 12


Im Zusammenhang mit der Verteidigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreichen den SGB Solidaritätsbotschaften des europäischen Gewerkschaftsbundes und zahlreicher nationaler Gewerkschaftsbünde und Gewerkschaften. Denn die Verteidigung der Löhne und Arbeitsbedingungen ist zentral für eine überlebensfähige, soziale EU.

Die bisherige Europapolitik der Gewerkschaften basierte auf dem Prinzip, dass sie den Menschen nützen soll, egal welchen Pass sie besitzen. Das galt besonders für den bilateralen Weg. Entsprechend forderte der SGB gemeinsam mit den europäischen Schwesterorganisationen und dem Europäischen Gewerkschaftsbund erfolgreich: Löhne und Arbeitsbedingungen schützen, nicht die Grenzen! Europa muss sozialer werden

Leider haben in den letzten Jahren die Interessen der Arbeitnehmenden in den Gremien der EU nicht immer Priorität besessen. Im Gegenteil: die von der EU seit 2008 vielen Ländern verordnete Austeritätspolitik und verpasste Chancen im Arbeitnehmerschutz haben viele EU-BürgerInnen in die Arme rechtsnationaler Populisten getrieben und "europamüde" gemacht. Es braucht bessere Flankierende Massnahmen, nicht schlechtere

In der Schweiz wurde der Lohnschutz bisher kontinuierlich verbessert, weil allen klar war, dass ohne ihn in unserem Hochlohnland die Arbeitsbedingungen und das soziale Gefüge gefährdet wären und die Zustimmung zum bilateralen Weg bröckeln würde. Leider haben sich nun die FDP-Bundesräte und ihre Entourage aus diesem Konsens verabschiedet. Sie übernehmen die Logik der Neoliberalen und wollen den Arbeitnehmerschutz, also die FlaM, schleifen.

Vor diesem Hintergrund versuchen gewisse Teile der EU-Kommission sowie Gewerbetreibende besonders aus dem süddeutschen Raum, in der Diskussion um ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU den Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping in Frage zu stellen. Dieselben Kräfte versuchen gleichzeitig alles, um in der EU verbindliche soziale Standards und den Schutz der Arbeitnehmenden zu verhindern.

Die europäischen Gewerkschaften setzen auf die Schweiz

Wer heute behauptet, der Lohnschutz in der EU sei demjenigen in der Schweiz rechtlich ebenbürtig, versteht nichts von der Materie. Und wer dies ohne oder wider besseres Wissen weiterverbreitet, stellt sich willentlich oder unwillentlich gegen die progressiven europäischen Kräfte und insbesondere gegen die europäische Gewerkschaftsbewegung. Es ist kein Zufall, dass die europäischen Gewerkschaften ihre Schweizer Schwesterorganisationen dazu auffordern, in Sachen FlaM hart zu bleiben - zum Wohl der Arbeitnehmenden. Der SGB hat Solidaritätsschreiben der Gewerkschaftsbünde Bulgariens, Rumäniens, aber auch Polens und Ungarns erhalten, in denen sie dem SGB ihre Unterstützung im Kampf um die FlaM mitteilen und ihn auffordern, gegenüber den Binnennmarkt-Turbos in der EU-Kommission standhaft zu bleiben. Denn eine Abschwächung des Lohnschutzes in der Schweiz wäre ein katastrophales Signal für die fortschrittlichen, gewerkschaftlichen Kräfte in Europa. Für sie war die Revision der Entsenderichtlinie nur ein erster Schritt in die richtige Richtung: zu einem sozialen Europa, das gleiche, gerechte Löhne für alle Arbeitnehmenden in der EU garantiert. SGB-Newsletter 28.09.2018, Luca Cirigliano, Datum: 28. September 2018 (Auszüge)

https://www.sgb.ch/­index.php?id=206&tx_news_pi1%5Bnews%5D=5704&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5c1e58237d3986204e3095876aa1ccff

EU-Kommission propagierte 2012 im Labour Market Development-Report die Flexibilisierung der Arbeitszeit, die Reduktion von Überstundenzuschlägen, sowie generell den Abbau von kollektivvertraglichen Regelungen zugunsten "dezentralisierter" Lohnfindung. Und zwar mit dem deklarierten Ziel: "Reduktion der gewerkschaftlichen Verhandlungsmacht".


Das Brexit-Verhandlungsteam der EU hat ausgeschlossen, dass Großbritannien nach dem Austritt aus der Union weiterhin Mitglied der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) sein wird. Die REACH-Verordnung werde nach dem Brexit deshalb nicht mehr für die britische Wirtschaft gelten. "Die Entscheidung Großbritanniens den Binnenmarkt zu verlassen beinhaltet automatisch auch den Austritt aus den Europäischen Agenturen; das ist eine Konsequenz der souveränen Entscheidung Großbritanniens." Das ist die eindeutige Ansicht des Verhandlungsteams in einem Interview mit dem Verband der Europäischen chemischen Industrie Cefic zur zukünftigen Geltung der EU-Chemikalienverordnung REACH in Großbritannien. Damit widersprechen die VerhandlerInnen explizit dem Wunsch der britischen Premierministerin Theresa May. Sie hatte im März 18 vorgeschlagen, Großbritannien nach dem Brexit als assoziiertes Mitglied in die ECHA aufzunehmen. So solle sichergestellt werden, dass Chemikalien nicht zwei unterschiedliche Bewertungsprozesse durchlaufen müssen. Interview Cefic mit dem Brexit-Verhandlungsteam: www. cefic.org/ newsroom/News/ QAs-with-the-Brexit-taskforce umwelt aktuell, August/September 2018, S. 9


Bis 2020 soll die Überfischung der europäischen Meere ein Ende haben - das hat sich die EU in ihrer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorgenommen. Laut der Bestandserhebung zur Umsetzung der GFP der EU-Kommission wurden "erhebliche Fortschritte bei der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen erzielt, insbesondere in den nördlichen und westlichen Gewässern, wo die Überfischung erheblich zurückgegangen ist". Die Biomasse habe zugenommen und 2016 im Durchschnitt fast 39 Prozent über dem Niveau von 2003 gelegen.

Die Meeresschutzorganisation Oceana dagegen schlussfolgert aus der Kommissionsmitteilung von Montag, dass die EU "weit entfernt" von ihrem 2020-Ziel ist. Am schlimmsten sei es im Mittelmeer, wo etwa 90 Prozent der Fischbestände überfischt seien und einige Arten kurz vor dem Zusammenbruch stünden. Für Europäischen Seehecht, Rotbarbe, Blauen Wittling und Seeteufel empfehlen WissenschaftlerInnen eine Quote, die ein Zehntel dessen beträgt, was tatsächlich gerade entnommen wird. Auch die Überfischung in Ost- und Nordsee sowie im Nordostatlantik sei nach wie vor hoch. Oceana fordert die EU-Institutionen auf, für 2019 nachhaltige Entscheidungen zu treffen und besonders für das Mittelmeer langfristige Managementpläne auf den Weg zu bringen. Mitteilung der EU-Kommission COM (2018)452 (PDF, engl.) Umwelt aktuell, S. Juli 2018, S. 24


Der Bundesrat strebt Rechtssicherheit an und möchte am liebsten, dass die EU die Schweizer Börse unbefristet als gleichwertig anerkennt. Im Dezember vergangenen Jahres hat die EU ihre Anerkennung nur um ein Jahr verlängert. Dies tat sie, um den Druck zu erhöhen, damit die Schweiz bei anderen politischen Verhandlungen einlenkt (Rahmenabkommen). Und vergangene Woche war aus dem Umfeld der EU-Kommission zu vernehmen, dass derzeit die Bedingungen für eine weitere Verlängerung nicht erfüllt seien.

Falls die EU tatsächlich Ernst macht, will der Bundesrat die Schweizer Börse mit einem juristischen Kniff schützen. Die Schweiz würde per Verordnung eine neue Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze einführen. Gleichzeitig würde der Bundesrat beschliessen, dass die Schweiz EU-Handelsplätzen keine Zulassung gewährt. Das EU-Recht sieht nur Regeln für Handelsplätze mit Zulassung vor. Für die neue Situation gäbe es somit keine rechtliche Grundlage mehr, und Händler aus der EU könnten wieder Schweizer Titel kaufen. Dies allerdings nur über die Schweizer Börse.

Die EU-Kommission reagierte gestern mit Zurückhaltung auf die Pläne des Bundesrats: «Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis. Es bleibt unsere Priorität, in den Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen Fortschritte zu erzielen.» Die FDP kritisierte gestern den Bundesratsentscheid per Communiqué als «Schuss ins eigene Knie». Dies insbesondere auch, weil dadurch den EU-Handelsplätzen keine gravierenden Nachteile entstünden. Die Folgen dieses Plans müssten nun rasch vertieft analysiert werden – offenbar sei dies bisher versäumt worden. Der Bund, 9. Juni 2018, S. 12


Wegen fehlender Kläranlagen muss Italien einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge hohe Millionenstrafen an die Europäische Union zahlen. Außer einem einmaligen Pauschalbetrag von 25 Millionen Euro sollen nun jedes halbe Jahr mehr als 30 Millionen Euro fällig werden, bis in allen italienischen Gemeinden EU-Recht eingehalten wird. Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit. Schon 2012 hatte der Gerichtshof nach einer Klage der EU-Kommission festgestellt, dass die mangelhafte Abwasserentsorgung in 109 italienischen Gemeinden gegen EU-Recht verstoße. Sechs Jahre später verhängt der EuGH nun die Zwangsgelder, weil in 74 Gemeinden die vorgeschriebenen Kläranlagen oder Kanalisation immer noch fehlen. Italien habe nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, stellen die Luxemburger Richter fest. Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Abwasserentsorgung lief laut EuGH bereits Ende 2000 aus, also vor mehr als 17 Jahren. Ab sofort werde deshalb jedes halbe Jahr bis zur vollständigen Umsetzung des Urteils von 2012 ein Zwangsgeld von 30,1 Millionen Euro fällig.

Darüber hinaus halte der Gerichtshof die Verhängung eines Pauschalbetrags von 25 Millionen Euro für angebracht, um eine Wiederholung von Verstößen gegen Unionsrecht zu verhindern. Italiens Vertragsverletzung sei besonders schwerwiegend, da fehlende oder unzulängliche Kanalisation oder Kläranlagen zu Umweltschäden führen könnten. 31. Mai 2018, http://www.spiegel.de/­wirtschaft/­soziales/­italien-muss-wegen-fehlender-klaeranlagen-millionenstrafe-zahlen-a-1210511.html


Die Europäische Union treibt ihre Freihandelsagenda stringent voran. Auch wenn die öffentliche Aufmerksamkeit seit den Verhandlungen zu TTIP und CETA abgenommen hat, werden viele Abkommen mit ähnlichem Umfang verhandelt. Die Verhandlungen zu CETA sind abgeschlossen und das Abkommen ist seit Mitte 2017 in vorläufiger Anwendung. Zurzeit verhandelt die EU Abkommen mit den Mercosur-Staaten, mit Mexiko, Singapur, Japan, Australien und Neuseeland, um nur einige zu nennen. Die EU-Kommission sieht ihre Agenda durch transparentere Prozesse gerechtfertigt. Die verhandelten Abkommen bergen jedoch viele Gefahren für Umwelt, Gesundheit, soziale Standards und faire Handelsbedingungen. Zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen die Handelsstrategie der EU genau unter die Lupe. Die Publikation "Handel um jeden Preis?" von Foodwatch und Powershift befasst sich mit den Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mercosur, Mexiko, Japan, Vietnam und Indonesien.

Das Forum Umwelt und Entwicklung hat eine Bestandsaufnahme der aktuellen Handelspolitik der EU veröffentlicht. In der Publikation wird die neue Handelsstrategie der EU untersucht und die wichtigen Themenfelder, die davon betroffen sind, genauer betrachtet. Von Landwirtschaft über Dienstleistungen, E-Commerce, Energie und Rohstoffen bis hin zu Umweltgütern verschafft "Handel für alle? - Probleme und Reformbedarf der aktuellen EU-Handelspolitik" einen Überblick über die wichtigsten Prozesse. Zudem gibt das Forum auch konkrete Handlungsempfehlungen. Zum Beispiel: Umwelt-, Sozial-, Daten-, Gesundheits- und Verbraucherschutzstandards erhöhen; öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken; bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen; Konzerneinfluss begrenzen und Sonderklagerechte abschaffen; Arbeits- und Menschenrechte durch klare und durchsetzbare Regelungen verbindlich schützen. Umwelt aktuell, März 2018, S. 32. https://www.foodwatch.org/­uploads/­media/­2018-02_foodwatch-powershift-Report_Handel-um-jeden-Preis_de_01.pdf; http://www.forumue.de/­wp-content/­uploads/­2018/­02/­Trade-for-all-_-FUE_AGHandel_2018.pdf


Bein von manchen Kräften geplanten institutionellen Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU geht es u.a. um Einschränkungen für staatliche Beihilfen. In der EU gilt ein Beihilfeverbot mit Ausnahmen. Es besagt im Kern, dass Subventionen oder andere Vorteile, die nationale (oder regionale usw.) öffentliche Behörden einzelnen Unternehmen selektiv gewähren, im Prinzip verboten sind, soweit sie grenzüberschreitende Wirkung entfalten können (was extensiv ausgelegt wird). Dies soll sicherstellen, dass Firmen, die sich im Binnenmarkt konkurrenzieren, mit gleich langen Spiessen kämpfen. Auch soll es einen Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten verhindern.

Überwacht wird die Einhaltung dieser Beihilferegeln durch die EU-Kommission, die hierbei grosse Ermessensspielräume und erhebliche Kompetenzen hat. Das Beihilfeverbot ist jedoch nicht absolut. So können zum Beispiel Regionalbeihilfen zur Strukturförderung zulässig sein. Auch erhielten in der Krise viele EU-Banken rückzahlbare Hilfe, die die Mitgliedstaaten allerdings vorgängig von der Kommission genehmigen lassen mussten und für die Brüssel strenge Auflagen machte. Die Ausnahmemöglichkeiten erklären, warum laut dem jüngsten einschlägigen Jahresbericht der Kommission die EU-Staaten 2016 nicht weniger als 103 Mrd. € oder 0,69% des EU-Bruttoinlandprodukts für Beihilfen ausgegeben haben. Allzu päpstlich ist also auch der Papst nicht.

Gewährt allerdings ein Mitgliedstaat Beihilfen unter Verletzung der EU-Regeln, kann die Kommission deren Rückforderung anordnen. So kam die Behörde 2016 nach einer Untersuchung zum Schluss, dass Irland dem US-Technologiekonzern Apple eine unzulässige Staatshilfe in Form selektiver Steuervorteile gewährt habe. Sie ordnete an, dass Dublin entgangene Steuern von bis zu 13 Mrd. € nachfordern müsse (das gerichtliche Nachspiel ist noch im Gange). Was hat all das mit der Schweiz zu tun? In den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen drängt die EU auch auf Regeln für Beihilfen. In allen Bereichen, in denen die Schweiz über Sektorabkommen am Binnenmarkt teilnimmt, soll sie sich im Interesse eines "fairen Wettbewerbs" auch denselben Beihilferegeln unterwerfen wie EU-Staaten.

Hierzu gibt es einen Präzedenzfall: Das bilaterale Luftverkehrsabkommen von 1999 enthält einen Artikel, der das im EU-Vertrag (Art. 107) verankerte Beihilfeverbot mit Ausnahmemöglichkeit übernimmt. Für die Überwachung in der Schweiz ist aber nicht die EU-Kommission zuständig, sondern die Schweiz selbst. Sie hat diese Aufgabe der Wettbewerbskommission (Weko) übertragen. Zudem gibt es im Freihandelsabkommen von 1972 eine Klausel, laut der wettbewerbsverzerrende Beihilfen, die den Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz beeinträchtigen können, mit dem Abkommen unvereinbar sind. Sie hat indessen bisher (ausser zu Beginn des Streits über die Holdingprivilegien) kaum je eine Rolle gespielt.

Auch wenn die Schweiz gewisse Vorschriften für Subventionen kennt, sind ihr ein Beihilfeverbot und eine mit der EU vergleichbare Beihilfekontrolle, der alle Ebenen (Gemeinden, Kantone, Bund) unterstehen würden, fremd. Die Einführung solcher Mechanismen wäre ein Systemwechsel, sagt Simon Hirsbrunner, ein in Brüssel tätiger Schweizer Anwalt: «Da prallen Welten aufeinander.»

Entsprechend weit auseinander liegen die Ausgangspositionen. Die EU hätte die Beihilferegeln gerne in den Rahmenvertrag integriert und die Überwachung der EU-Kommission übertragen. Damit wären alle Verträge betroffen, die dereinst unter das Rahmenabkommen fallen. Die Schweiz hingegen will die Staatshilfen, wenn überhaupt, nicht im Rahmenvertrag, sondern nur in allfälligen künftigen Sektorabkommen über die Teilnahme an weiteren Teilen des Binnenmarkts regeln. Akut ist das Thema derzeit primär für das geplante Stromabkommen. Zudem lehnt Bern eine Kontrolle durch die EU-Kommission ab; stattdessen sollte nach dem Zwei-Pfeiler-Modell innerhalb der Schweiz eine unabhängige Schweizer Behörde zuständig sein. Ferner wäre eine Regelung für die Streitschlichtung bei Konflikten über Beihilfenentscheide nötig. Inzwischen scheint die EU laut Brüsseler Quellen immerhin bereit zu sein, im Rahmenvertrag nur einen «kursorischen Hinweis» auf die Beihilfen unterzubringen und die Details in den Sektorabkommen zu regeln.

Was wären die konkreten Folgen einer Anlehnung der Schweiz an das EU-Beihilferecht? Beihilferechtlich problematisch wäre laut Hirsbrunner zum Beispiel die im Schweizer Energiegesetz vorgesehene Unterstützung grosser bestehender Wasserkraftwerke, die am Markt keine kostendeckenden Preise mehr erzielen. Sollte ein bilaterales (Finanz-)Dienstleistungsabkommen zustande kommen, sehen zudem viele Experten die Staatsgarantien für Kantonalbanken in Gefahr. Staatseigentum an Unternehmen ist zwar per se auch unter EU-Recht kein Problem. Doch ist ein vom Staat kontrolliertes Unternehmen in einem dem Wettbewerb geöffneten Bereich tätig, muss sich der Staat als Eigentümer in der EU verhalten wie ein privater Investor. Und kein privater Akteur gewährt einer Bank eine Garantie ohne marktkonforme Entschädigung. Deshalb hat die EU-Kommission in den frühen 2000er Jahren Staatsgarantien für Banken in Deutschland, Österreich und Frankreich zu Fall gebracht.

Mit Argusaugen verfolgt werden die vom Bundesrat geführten Verhandlungen denn auch von den Kantonen, die sowohl im Strom- als auch im Bankenbereich betroffen sein könnten. Sie unterstützen nicht nur das Zwei-Pfeiler-Modell von Bundesbern, sondern vor allem auch den sektoralen Ansatz. Man sei nicht prinzipiell gegen eine Diskussion über staatliche Beihilfen, sagte Benedikt Würth, St. Galler Regierungsrat und Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, am Donnerstag, 8. Februar 2018 am Rande eines Besuchs in Brüssel vor Journalisten. Doch das Thema müsse auf der sektoralen Ebene diskutiert und gelöst werden, nicht im Rahmenabkommen. Sonst sei zu befürchten, dass die Beihilferegeln auch Einfluss haben würden auf Bereiche, für die es gar kein Marktzugangsabkommen gebe. Zum Schweizer Unbehagen trägt weiter bei, dass die EU den Anwendungsbereich des Beihilferechts über die Jahre immer mehr ausgeweitet hat. NZZ, 9. Februar 2018, S. 27


Mit der Aufnahme von Litauen Anfang 2015 ist der Euro-Raum letztmals erweitert worden. Nun strebt mit Bulgarien ein 20. EU-Staat in die Währungsunion. Dies machten Vertreter der bulgarischen Regierung anlässlich der Feierlichkeiten zur Übernahme des halbjährlichen EU-Ratsvorsitzes durch das Land wiederholt deutlich. Man habe alle Hausaufgaben gemacht und sei bereit für den Wechselkursmechanismus II (WKM II), sagte Ministerpräsident Bojko Borisow am Freitag, den 12. Januar 2018 an einer gemeinsamen Medienkonferenz mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Sofia. Zuvor hatte sein Finanzminister Wladislaw Goranow erklärt, Bulgarien wolle noch in diesem Halbjahr einen Antrag auf Teilnahme am WKM II stellen.

Im WKM II wird die Währung eines Nicht-Euro-Landes mit einer Schwankungsbreite von höchstens +/–15% an den Euro gebunden. Er ist eine Art «Vorhof» zum Euro: Vor einem Beitritt zur Währungsunion muss ein Kandidat diese Schwankungsbreiten mindestens zwei Jahre lang «ohne grosse Spannungen» einhalten. Dass Bulgarien die Landeswährung Lew bereits bisher unilateral an den Euro gebunden hat, ändert nichts an dieser Frist. Erfüllt das Land auch die übrigen Konvergenzkriterien, wäre somit ein Euro-Beitritt ab 2021 möglich. Borisows Verweis auf gemachte Hausaufgaben ist insofern korrekt, als Bulgarien die übrigen nominalen Konvergenzkriterien (Preisstabilität, Zinssätze, Haushaltssaldo, Schuldenquote) weitgehend erfüllt. Juncker verwies in Sofia darauf, dass Bulgarien einen ausgeglichenen Staatshaushalt habe und seine Staatsverschuldung von unter 30% des Bruttoinlandprodukts (BIP) eine der niedrigsten in der EU sei. Allerdings erfüllen noch nicht alle für den Euro-Beitritt relevanten Gesetze die Vorgaben.

Für Debatten hinter den Kulissen sorgt aber die reale Konvergenz. Mit einem kaufkraftbereinigten BIP pro Kopf von 49% des EU-Durchschnitts war Bulgarien laut Eurostat 2016 der ärmste EU-Staat. Zwar wächst das BIP derzeit rasch, so dass der Rückstand schrumpft. Doch je rascher die Aufholjagd erfolgt, desto eher könnte sie die Inflation anheizen. Bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) und einige Euro-Staaten deshalb Bedenken gegen einen zu raschen Euro-Beitritt des Landes hegen. Bulgarien würde zudem mit der Euro-Übernahme in die Bankenunion eintreten, weshalb die Lage der Banken eine Rolle spielen dürfte. Ferner verweisen Beobachter auf Korruptionsprobleme.

Gleichwohl unterstützt Juncker die bulgarischen Ambitionen seit einiger Zeit vehement. «Ich habe nicht gesagt, dass Bulgarien morgen früh um halb zwölf Mitglied der Euro-Zone werden solle», sagte er an der erwähnten Pressekonferenz. Aber es sei auf gutem Weg. Er sei der Meinung, dass das Land so schnell wie möglich dem WKM II beitreten solle. Die sinkende Arbeitslosigkeit zeige, dass es auch in Sachen reale Konvergenz grosse Fortschritte gebe. Es reiche noch nicht ganz, aber das wüssten auch die Bulgaren.

Auf dem Papier haben ausser Dänemark und dem scheidenden Grossbritannien, für die eine Ausnahme gilt, alle EU-Staaten das Recht und die Pflicht zum Euro-Beitritt, sobald sie die Kriterien erfüllen. Doch abgesehen von Bulgarien fehlt derzeit allen anderen Nicht-Euro-Staaten entweder der politische Wille hierzu, oder sie sind zu weit von der Erfüllung der Kriterien entfernt. NZZ, 13. Januar 2018, S. 35

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