Kurzinfos August 2013


Wachsende Arbeitslosigkeit, sich ausweitende Armut, steigende Staatsschulden: Die Schadensbilanz fünf Jahre nach Ausbruch der ¬Wirtschaftskrise in Europa. Lesenswerte Artikel der WoZ vom 27. Juni 2013, http://www.woz.ch/­1326/­wirtschaftskrise/­ein-europa-voller-graeben-und-kluefte


EWR-Beitritt würde «delikate Fragen» provozieren

Andocken an die EWR-Institutionen? Oder sogar ein EWR-Beitritt? Zwei Jahrzehnte nachdem das Volk Nein gesagt hat zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), feiert der EWR ein politisches Comeback. Auslöser sind die institutionellen Probleme, die derzeit die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU blockieren. Insbesondere Exponenten der CVP, notabene Parteichef Christophe Darbellay und Nationalrätin Kathy Riklin, haben deshalb die Idee einer Neuauflage eines EWR forciert – oder sie propagieren zumindest das Andocken der Schweiz an den Gerichtshof des EWR, das Efta-Gericht. Support erhalten die CVP-Exponenten von Professoren wie Dieter Freiburghaus oder Thomas Cottier.

Kurz vor den Sommerferien hat der Bundesrat jedoch alle EWR-Optionen verworfen – vorläufig zumindest. Dies trägt ihm nun den Vorwurf ein, «dass in Bern alles, was mit dem EWR zu tun hat, unterdrückt wird», wie Carl Baudenbacher kritisiert (NZZ 23. 7. 13). Baudenbacher ist Präsident des Efta-Gerichtshofes und gehört zu den vehementesten EWR-Befürwortern. Er und andere argumentieren, dass es falsch sei, den EWR heute noch gestützt auf die Debatte von 1992 zu beurteilen.

Doch wie beurteilen die Schweizer Europa-Diplomaten den EWR heute? Das zeigen zwei interne Dokumente aus dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Im ersten Papier listet die Direktion für europäische Angelegenheiten auf neun Seiten auf, welche Folgen ein EWR-Beitritt hätte. Das Papier ist die vermutlich detaillierteste Auslegeordnung der Bundesverwaltung zu den Konsequenzen eines EWR-Beitritts, die seit 1992 publik geworden ist. Zusammengefasst kommt das Papier zum Schluss, dass ein EWR-Beitritt wohl das Wirtschaftswachstum ankurbeln würde – vor allem weil die Schweiz vollen Zugang zum EU-Dienstleistungsmarkt erhalten würde. Der Marktzugang würde «langfristig abgesichert».

Besonders profitieren könnten die Banken: Für sie würde der EWR «das Problem des Zugangs zu den Finanzmärkten der EU lösen». Zudem würde der EWR die Schweiz zu Reformschritten zwingen, die die Wirtschaft zusätzlich stimulieren könnten (vgl. Kasten).

Neben der Aufzählung solcher Vorteile hält das Papier aber fest, dass ein EWR-Beitritt viele «delikate politische Fragen» provozieren würde. Dies gilt notabene bei der Personenfreizügigkeit. Im Vergleich zu den bilateralen Verträgen würden im EWR die Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte für EU- und Efta-Bürger erweitert – und sie «wären nicht mehr so eng an eine Erwerbstätigkeit geknüpft», schreiben die Europa-Diplomaten. So müsste die Schweiz die Unionsbürgerrichtlinie der EU übernehmen. Der Familiennachzug für Drittstaatenangehörige würde erleichtert, Delinquenten könnten weniger leicht ausgeschafft werden, und der Zugang für EU-Ausländer zur Schweizer Sozialhilfe würde einfacher.

Institutionell wäre die Schweiz an zwei supranationalen EWR-Institutionen beteiligt: an der Efta-Überwachungsbehörde zum einen und dem Efta-Gericht zum andern. Zudem könnte sie bei der Entwicklung neuen EU-Rechts besser mitwirken («decision shaping»). Trotzdem kommen die Europa-Diplomaten zum Schluss, dass es für die Schweiz schwieriger würde, ihre Interessen durchzusetzen. Zwar wäre es theoretisch möglich, bei der Weiterentwicklung des EU-Rechts auszuscheren («opting out») – doch das könnte die Schweiz nicht alleine, sondern nur wenn alle Efta-Staaten einig wären.

Vor allem aber biete der EWR «keine Lösung» für die Streitschlichtung mit der EU, schreiben die Europa-Diplomaten. Ein zweites, undatiertes Papier, das ebenfalls in der Bundesverwaltung kursiert, bringt diesen Aspekt direkter auf den Punkt: «Ein EWR-Beitritt oder ein Andocken an die bestehenden Organe würde keinen Effizienzgewinn in der Streitbeilegung bringen.» Das zweite Papier geht detaillierter auf die Variante eines blossen «Andockens» an die EWR-Institutionen ein. Zwar wird eingeräumt, dass am Efta-Gericht ein Schweizer Richter mitwirken könnte, dieser wäre jedoch immer in der Minderheit. Zudem sei es «zweifelhaft, ob norwegische, isländische oder liechtensteinische Richter die Besonderheiten der sektoriellen Abkommen gebührend berücksichtigen könnten oder wollten».

Zudem halten die Verfasser offenbar nicht besonders viel vom Efta-Gericht. In dem Papier heisst es, das Gericht nutze «den Spielraum für eigene Lösungen nicht voll aus, der ihm gestützt auf das EWR-Abkommen zustände». NZZ, 6. August 2013, S. 7


Der Beschluss des Bundesrats, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ins Zentrum der institutionellen Beziehungen zu setzen, wirft zahlreiche Fragen auf. Die meisten werden erst in den Verhandlungen beantwortet werden. Eine Auslegeordnung:

Welche Wirkung hat die Nichtbeachtung einer Rechtsauslegung durch den Europäischen Gerichtshof? Die Urteile des EuGH sind laut dem von der Schweiz und der EU gemeinsam erstellten «Non-Paper» «zwingend» und keine akademischen Rechtsgutachten. Die Parteien können ein Abkommen suspendieren oder kündigen, wenn sich eine Seite nicht daran hält. Die Möglichkeit gezielter Gegenmassnahmen, deren Verhältnismässigkeit ein Schiedsgericht überprüfen könnte, ist (anders als bei der Rechtsübernahme) nicht vorgesehen. Sie könnte aber in die Verhandlungsmasse aufgenommen werden. Die Entscheide des EuGH sind im Übrigen EU-intern grundsätzlich bindend für die Kommission. Diese dürfte Mühe haben, ein Auge zuzudrücken, wenn die Schweiz ein Urteil ignoriert. Werden in einem Rahmenabkommen die Suspendierung und die Kündigung eines Abkommens als einzige Möglichkeiten definiert, müsste die Schweiz bei einem Abweichen wohl in den allermeisten Fällen einen unannehmbaren Preis bezahlen.

Wie geht der EuGH mit Verträgen um, die nach dem Prinzip der Anerkennung gleichwertiger Gesetzgebung funktionieren? Viele bilaterale Abkommen basieren nicht direkt auf dem EU-Recht. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit verpflichtet die Schweiz nicht, die Entsenderichtlinie zu den Dienstleistungsanbietern wörtlich zu übernehmen. Sie muss nur gleichwertige Massnahmen ergreifen. Wie der EuGH, der sonst EU-Recht interpretiert, die Gleichwertigkeit beurteilt, ist für die Schweiz wie auch für die EU eine offene Frage. Im «Non-Paper» wird das Thema nicht angesprochen.

Müssen die flankierenden Massnahmen modifiziert werden? Der Bundesrat sagt kategorisch Nein. Ob es sich hier um eine rote Linie handelt oder um ein Verhandlungsziel, bleibt abzuwarten. Fast undenkbar ist, dass der EuGH die heutige Voranmeldefrist («8-Tage-Regel») für Dienstleistungen über die Grenze stützt, wenn die Parteien nicht eine entsprechende Sonderregelung aushandeln. Auch das ist schwer vorstellbar. Entscheidend wird sein, ob im Bereich der flankierenden Massnahmen das Äquivalenzprinzip gilt oder ob die Schweiz die EU-Regeln tel quel übernehmen muss. Im letzteren Fall wären gewisse Bestimmungen zu Mindestlöhnen oder Normalarbeitsverträgen akut in Gefahr – immer vorausgesetzt, die EU-Kommission will sich überhaupt damit beschäftigen. Tut sie es, steht sie als Überwachungsinstanz der EU unter einem Handlungszwang; Pragmatismus dürfte wegen dieses Selbstverständnisses der Kommission Grenzen haben. Welche Rolle erhält die EU-Kommission bei der Überwachung? Diese Frage wurde bisher kaum thematisiert. Das «Non-Paper» hält dazu fest: «Grundsätzlich überwacht die Kommission die Umsetzung der Abkommen EU - CH durch die beiden Parteien. Insbesondere durch die Arbeiten in den Gemischten Ausschüssen. Die Kommission hat die Möglichkeit, den EuGH anzurufen. Je nach Sektor könnte die Kommission auch die Möglichkeit haben, Untersuchungen durchzuführen oder Entscheide zu fällen. Die Agenturen oder andere Organe der EU könnten, je nach Erfordernissen eines Wirtschaftssektors, eine Rolle innehaben bei der Umsetzung der Abkommen.» Was das genau bedeutet, wird sich weisen. Die EU-Diplomaten wollten offenbar festhalten, dass der Verzicht auf ein übergeordnetes Überwachungsorgan nicht bedeute, dass die Kommission bei der Überwachung eine passive Rolle spielen werde.

Könnte das Parlament dem Bundesgericht mit einem Gesetz verbieten, ein EuGH-Urteil zu beachten? Es könnte, aber selbst Bundesrat Didier Burkhalter zweifelte an dieser Idee, zumal die EU ja das Abkommen kündigen könnte und es dann für die Lausanner Richter auch nichts mehr auszulegen gäbe. Das Bundesgericht muss EU-Recht gemäss EuGH-Praxis interpretieren, auch wenn die Schweiz sich auf der politischen Ebene gegen ein Urteil der Richter in Luxemburg sperrt. Diese Aussicht dürfte die Exekutive eher hemmen, einen EuGH-Richterspruch nicht umzusetzen.

Wie wird der EuGH entscheiden? Das Gericht hat hinlänglich bewiesen, dass es für eine Instrumentalisierung durch die Politik nicht zu haben ist. Der EuGH ist aber selbst ein politischer Faktor und ein Integrationsmotor. Viele Schritte auf dem Weg zum heutigen Binnenmarkt gehen auf integrationsfreundliche Urteile des Gerichtshofs zurück. Als Wächter über den Binnenmarkt schlägt das Herz des EuGH naturgemäss für Marktöffnung und Liberalisierung und weniger für flankierende Massnahmen in den Arbeitsmärkten. Diese Identität wird der EuGH bei der Interpretation bilateraler Verträge kaum abstreifen.

Für welche bilateralen Abkommen soll das Rahmenabkommen gelten? Das «Non-Paper» gibt keinen Anhaltspunkt. Der Bundesrat will nur die Binnenmarktabkommen unterstellen. Denkbar wäre, wesensverwandte Abkommen wie das Freihandelsabkommen von 1972 den neuen Regeln zu unterstellen. Es wäre allerdings kaum im Interesse der Schweiz, auch noch klassische völkerrechtliche Verträge der Deutungshoheit des EuGH zu unterstellen. NZZ, 24. August 2013, S. 11


Die Neue Europäische Bewegung Schweiz (Nebs) betrachtet es als "sachgemäss", dass der EuGH die von der Schweiz übernommenen Bereiche des EU-Rechts auslegt. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollen entsprechende Gutachten verbindlich sein. "Konsequenterweise muss die Schweiz auch die Möglichkeit erhalten, einen Richter am EuGH zu stellen", fordert die Nebs völlig unrealistisch. "Weiter sollen die Schweizer Bürger den EuGH direkt anrufen können" Bern, 21. August 2013, Neue Europäische Bewegung Schweiz [newsletter@europa.ch]


Die EU-Kommission möchte für eine höhere Akzeptanz gegenüber Nanomaterialien sorgen. Dafür stellt sie im Rahmen des NANODIODE-Projekts rund 2.5 Milliarden Euro zur Verfügung. NANODIODE ist ein koordiniertes Programm, das EU-weit Partner aus Wissenschaft, Industrie, Zivilgesllschaft, Bildung und Kommunikation vernetzt. Ziel des Porjekts sind unter anderem die Entwicklung neuer Strategien für die Öffentlichkeitssarbeit und der Dialog über Nanotechnologie sowie gezielte fachliche, Aus- und Fortbildung im Bereich der Nanotechnologie. umwelt aktuell, Oktober 2013, S. 9, www.nanodiode.eu


Zwei Drittel der Firmen, die in der EU kontrolliert wurden, halten geltende Vorschriften zur Chemikaliensicherheit nicht ein. Dies ergab ein Bericht der EU-Chemikalienagentur ECHA. Überprüft wurde die Einhaltung der EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Cehemikalien (CLP-VO) von Mai 2011 bis März 2012. Der Grossteil er Rechtsverletungen wurden mündlich oder schriftlich angemahnt, Geldbussen wurden kaum verhängt. Umwelt aktuell, Oktober 2013, S. 9 www.echa.europa.eu/documents/10162/13577/forum_report_ref2_en.pdf


Während eines Arbeitsbesuchs in Rom hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga am 14. Oktober 2013 zusammen mit ihrem italienischen Amtskollegen, dem Vizeministerpräsidenten und Innenminister Angelino Alfano, ein neues Polizeiabkommen unterzeichnet. Dieses soll nicht zuletzt der besseren gemeinsamen Bekämpfung des organisierten Verbrechens dienen, wie Sommaruga an einer Medienkonferenz darlegte. Die Übereinkunft, die auch gegen das Schlepperwesen gerichtet ist, lege die Basis zur grenzüberschreitenden Observation, zu gemeinsamen Patrouillen wie auch zu gemeinsamen Programmen für den Zeugenschutz. Das Polizei- und Zollkooperationszentrum in Chiasso werde als Dreh- und Angelpunkt der bilateralen Zusammenarbeit gestärkt. Mit dem neuen Abkommen, mit dem ein früherer Vertrag grundlegend revidiert wurde, sei die Polizeizusammenarbeit auf den neusten Stand gebracht worden. Nunmehr bestünden mit allen Nachbarstaaten der Eidgenossenschaft Abkommen dieser Art.

Fragen zu «Dublin»

Aus aktuellem Anlass (neuste Flüchtlingstragödien zwischen Afrika und Süditalien) sprachen die zwei Innenminister auch besonders ausführlich über die Probleme Migration und Asylwesen. Dabei erklärte sich Sommaruga bereit, über die von Italien und anderen Mittelmeeranrainerstaaten geforderte Revision der Dublin-II-Verordnung zumindest zu diskutieren; gemäss diesem Abkommen ist jenes europäische Land, in das ein Asylsuchender einreist, bis zum Asylentscheid für die Unterbringung des Gesuchstellers zuständig.

Auf europäischer Ebene

Gemäss den neusten Statistiken des Flüchtlingshochkommissariats der Uno zählt die vergleichsweise kleine Schweiz zwar mindestens so viele Flüchtlinge und Asylbewerber wie Italien, doch wandte sich Sommaruga vor der Presse gegen ein «reines Aufrechnen von Zahlen». Es bestehe ein nicht zu ignorierendes Malaise, und es gebe «berechtigte Fragen». Die unterschiedlichen Grenzsituationen und die verschiedenen Migrationsströme müssten analysiert werden, meinte die Bundesrätin, die zugleich darauf hinwies, dass viele Migranten, die in Italien landeten, gar nicht dort bleiben wollten.

Allerdings wich Sommaruga bei der Frage nach allfälligen Korrekturmöglichkeiten des bisherigen Regimes aus und betonte, dass die komplexe Frage allein auf europäischer Ebene erörtert werden könne. Zudem pochte sie darauf, dass alle Länder weiterhin ihre Vertragspflichten erfüllen, worum sich auch Italien ernsthaft bemühe, wie sie in Rom habe feststellen können.

Sommaruga wies darauf hin, dass Italien in Bezug auf das Problem der Asylsuchenden für die Schweiz der wichtigste Partnerstaat sei. In diesem Bereich fänden zwischen den beiden Ländern bereits regelmässige Kontakte auf allen Ebenen statt; auch dank dem Einsatz einer Schweizer Verbindungsperson in Rom funktioniere die Zusammenarbeit gut. Die beiden Minister bekräftigten ihren Willen, den Austausch auf Expertenebene noch auszubauen und gemeinsame Lösungen im Schengen-Rahmen zum besseren Schutz von Migrantinnen und Migranten auszuarbeiten.

Beteiligung an Frontex

Sodann bekundete Sommaruga die Hoffnung, dass die Schweiz Zugang zur neuen Task-Force der EU für eine bessere Koordination der Grenzkontrollen erhält. Alfano habe ihr dabei Unterstützung zugesagt. Schliesslich bekräftigte Sommaruga die anhaltende Bereitschaft der Schweiz, sich mit Grenzwächtern an Einsätzen der EU-Grenzschutzagentur Frontex zu beteiligen. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur SDA ist bisher aber noch keine Anfrage wegen zusätzlicher Schweizer Unterstützung eingetroffen, was auch damit zusammenhängen dürfte, dass das eidgenössische Grenzwachtkorps über keine Marine-Experten verfügt. Bis heute sind laut der Sprecherin der Eidgenössischen Zollverwaltung 38 Grenzwächter für die Frontex im Einsatz. NZZ, 15. Oktober 2013, S. 9


Artikel im Le Monde diplomatique von Ulrike Herrmann – sehr lesenswert. Zu finden unter http://www.monde-diplomatique.de/­pm/­2013/­09/­13.mondeText1.artikel,a0004.idx,0


Das EU-Parlament hat am 10. Oktober 2013 in Strassburg den Betriebsvorschriften für das elektronische Grenzüberwachungssystem Eurosur mit 479 zu 101 Stimmen bei 20 Enthaltungen klar zugestimmt. Da damit eine politische Einigung zwischen dem Parlament und dem Ministerrat erzielt worden ist, steht der gestaffelten Einführung des Systems ab Anfang Dezember nichts mehr im Weg. Die Tragödie vor der Mittelmeerinsel Lampedusa hat Eurosur ungeahnte Aktualitat verliehen. Da das seit langerem geplante System dank dem Einsatz von Überwachungstechnologie die illegale Einwanderung bekampfen, aber auch eine frühere Erkennung und Rettung von in Not geratenen Flüchtlingsschiffen ermöglichen soll, stiess es im EU-Parlament auf breite Zustimmung: Die Ursachen der Dramen sollen verschärft und die schlechte Presse durch "Hilfe" vermieden werden.

Auch EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström begrüsste den Beschluss des Parlaments und erklarte, das System reihe sich in die Bemühungen der EU ein, Tragödien wie vor Lampedusa zu verhindern. Konkret zielt Eurosur auf die Einrichtung nationaler Koordinationszentren ab, in denen Informationen der Polizei sowie der Grenz- und Küstenwachen zusammenfliessen. Die Zentren sollen ihrerseits mit der europaischen Grenzschutzagentur Frontex zusammenarbeiten. Zum Einsatz kommen zunachst im Mittelmeer auch Aufklarungsdrohnen, Satelliten oder Hightech- Radargerate. Die gesammelten Daten sollen über ein geschütztes Kommunikationsnetz in Echtzeit zu einem gemeinsamen Informationsbild des EUGrenzgebietes zusammengeführt werden. Die EU-Kommission schätzt die Kosten bis 2020 auf 244 Millionen Euro.

Gegen Eurosur sind auch kritische Stimmen laut geworden. Zwar müssen bei der Verwendung des Systems völkerrechtliche Normen wie das Non-Refoulement- Gebot oder auch Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dennoch befürchten manche Kreise, der Einsatz von Überwachungstechnologien und die Vernetzung der Daten schaffe die Voraussetzungen für einen europaischen Überwachungsstaat. Andere Kritiker sehen in Eurosur die Fortsetzung einer repressiven EUFlüchtlingspolitik, die Migranten in die Arme der Schlepper treibe und dazu zwinge, bei der illegalen Einreise immer höhere Risiken einzugehen. Diese Bedenken widerspiegelten sich in einem Anderungsantrag der Grünen, welche die Rettung von Flüchtlingen ausdrücklich als Ziel von Eurosur festschreiben wollten. Das EU-Parlament lehnte den Antrag indes ab, auch um die Einführung von Eurosur nicht zu verzögern. NZZ, 11. Oktober 2013, S. 1


Im Verhältnis der Schweiz zur EU scheint es derzeit nur eine wichtige Frage zu geben: Führt der Vorschlag des Bundesrats dazu, dass künftig fremde Richter über Schweizer Belange entscheiden? «Es kommt darauf an, was man meint», sagt EDA-Staatssekretär Yves Rossier in einem Interview mit dem «Blick» vom 18. Oktober 2013.

In der Diskussion um das künftige Verhältnis zur EU hatte der Diplomat letzten Mai Öl ins Feuer gegossen mit der Aussage: «Ja, es sind fremde Richter.» Er bezog sich dabei auf den Vorschlag des Bundesrats, bei Uneinigkeit über die Auslegung von EU-Recht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen.

Wenn dieser das Recht auslege, sei das kein Urteil, schon gar keine Verurteilung der Schweiz, sagt Rossier nun in dem Interview. «Es gibt keine fremden Richter, die uns vorschreiben, was wir zu tun haben.» Das Gericht kläre lediglich die Rechtslage, danach sei es an den Streitparteien, eine Lösung zu suchen. «Falls es keine Lösung gibt, kann die Schweiz den Entscheid fällen, ob sie entsprechend der Rechtsauslegung handeln will oder eben nicht», sagte Rossier.

Ob sich diese Auffassung auch bei den entscheidenden Stellen der EU durchsetzt, ist allerdings fraglich. Ausgerechnet EuGH-Präsident Vassilios Skouris hatte in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» eine andere Ansicht geäussert: «Entscheide sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die Parteien, die sich an ein Gericht gewandt haben, binden», sagte Skouris. Ein Entscheid ergebe sonst keinen Sinn. Wer ein Gericht anrufe, wolle eine verbindliche Antwort zur Streitlösung. «Er hat recht», sagt Rossier nun. Es gehe jedoch um ein Rechtsgutachten, wie EU-Recht zu verstehen sei, nicht um ein Urteil, wie gehandelt werden müsse. Die Frage beschäftigt als Nächstes die Unterhändler der Schweiz und der EU. Das Verhandlungsmandat des Bundesrats ist derzeit in der Konsultation. Kontrovers diskutiert wird dabei, wenig überraschend, vor allem die Frage der fremden Richter. Tagesanzeiger, 18. Oktober 2013.


Der Bundesrat will das Verhältnis zur Europäischen Union grundlegend erneuern, und das bis im nächsten Juli, wenn die Amtszeit der gegenwärtigen EU-Kommission endet. Der Zeitplan ist kühn und das geplante Rahmenabkommen souveränitätspolitisch brisant. Im Bereich der Binnenmarkt-Abkommen ist eine dynamische Übernahme neuen EU-Rechts vorgesehen. Bei Meinungsverschiedenheiten würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) das übernommene europäische Recht auslegen.

Fremdes Recht, fremde Richter – das Potenzial für Polemik ist riesig.

Aussenminister Didier Burkhalter ist in den Konsultationen bisher auf wenig Widerstand gestossen. Allerdings werden – von Gesetzes wegen – nur drei Institutionen angehört: die Konferenz der Kantonsregierungen und die Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte. Die Kantone, so lässt sich nach einer ersten Sitzung mutmassen, werden dem Bundesrat einen Versuch nicht verwehren.

Parteien warten ab

Die Ständeratskommission stärkte dem Bundesrat Mitte Oktober mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Rücken. In einem vertraulichen Brief an die Landesregierung will sie aber Vorbehalte am Mandatsentwurf formulieren und ein Alternativmodell thematisieren, das auf die Efta-Institutionen im EWR abstellt. Die Nationalratskommission wird sich nächste Woche äussern – vermutlich etwas weniger diskret und harmonisch als die Schwesterkommission. Vorwegnehmen kann man heute schon: Der Bundesrat wird höchstwahrscheinlich auf der Grundlage der sogenannten «EuGH-Option» verhandeln dürfen – sofern auch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Dezember ein Mandat verabschieden. Der EuGH wird sich erst äussern, wenn das Verhandlungsresultat vorliegt. – Der geringe Widerstand in der Anhörung bedeutet nicht, dass das Abkommen schon mehrheitsfähig wäre. Drei Bundesratsparteien (sp., fdp., cvp.) unterstützen grundsätzlich die Idee eines Rahmenabkommens. Aber nur die SP hat sich bisher für die EuGH-Lösung ausgesprochen, mit vielen Bedingungen im Bereich Arbeitnehmerschutz. Die FDP führt eine interne Vernehmlassung durch. Die Wirtschaftsverbände haben öffentlich nicht Stellung genommen. Der Gewerkschaftsbund wiederum äussert Zweifel an der Notwendigkeit eines Rahmenabkommens und befürchtet eine Deregulierung des Arbeitnehmerschutzes durch den Europäischen Gerichtshof.

Die innenpolitischen Akteure begründen ihre Zurückhaltung einerseits mit der Erfordernis, in Verhandlungen die Reihen geschlossen zu halten. Anderseits ist der Vergleich mit einer alternativen Lösung (oder vorerst gar keiner) schwierig, solange die Details nicht bekannt sind.

Keine unverbindlichen Urteile

Klar ist, dass der EuGH keine unverbindlichen Gutachten erstellen wird. «Entscheide sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die Parteien, die sich an ein Gericht gewandt haben, binden», hielt EuGH-Präsident Vassilios Skouris in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Donnerstag, den 17. Oktober, fest. Die Aussage ist keine Überraschung: Der EuGH hat bereits 1991 in einem Leitentscheid zum EWR festgehalten, dass er kein akademischer Gutachter ist. Das bedeutet, dass die Nichtbeachtung eines EuGH-Entscheids Sanktionen nach sich zieht. Im «EuGH-Modell» kann die Schweiz nicht direkt von einem Gericht zu einer Busse verurteilt werden wie ein EU- oder EWR-Mitgliedstaat. Dafür ist auf politischer Ebene die Beendigung eines oder mehrerer Abkommen angedacht. NZZ, 18. Oktober 2013


90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner europäischer Grossstädte sind gefährlichen Luftschadstoffen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Europäischen Umweltagentur (EEA), die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Der EEA-Bericht zeigt auf, dass zwischen 2009 und 2011 96 Prozent der Stadtbevölkerung Feinstaubbelastungen ausgesetzt waren, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als gesundheitsschädlich eingestuft werden. 98 Prozent der Grossstädter waren von überhöhten Ozonwerten betroffen. Aber auch in ländlichen Regionen konnte die EEA hohe Schadstoffbelastungen der Luft messen. Schuld an der schlechten Luftqualität sind vor allem Autoabgase sowie Emissionen von Industrie und Landwirtschaft.

Zahlreiche Umweltverbände appellierten an EU-Kommission und nationale Regierungen, gegen die hohe Luftverschmutzung vorzugehen und die bestehenden Grenzwerte zu verschärfen. "Luftverschmutzung ist keineswegs nur ein Problem asiatischer Megacities. Richtig durchzuatmen fällt auch europäischen Grossstädtern schwer. Die schlechte Luft verursacht Krankheiten, deren Behandlung in Europa jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von bis zu 790 Milliarden Euro verursacht", erklärte der Bundesgeschäftsführer des deutschen NABU Leif Miller. Die Referentin für Luftqualität und Industrieemissionen des Europäischen Umweltbüros (EEB) Louise Duprez sagte, die EEA-Zahlen seien noch weitaus gravierender, wenn man bedenke, dass nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auch bei Luftschadstoffbelastungen unter den WHO-Grenzwerten dramatische Gesundheitsschäden entstehen können.

Im Rahmen der Vorstellung des EEA-Berichts kündigte EU-Umweltkommissar Janez Potočnik an, im Dezember ein EU-Gesetzespaket zur Revision der Luftreinhaltepolitik vorstellen zu wollen. Schon jetzt versprach er neue Emissionsgrenzwerte bis 2020 und weitere Massnahmen bis 2030. "Nach dem grandiosen Scheitern eines Greening der EU-Agrarpolitik ist es jetzt wichtig, dass die EU Luftschadstoffemissionen konsequent bekämpft – insbesondere auch in der Landwirtschaft", kommentierte Pieter de Pous, Policy-Direktor des EEB. umwelt aktuell, November 2013, S. 10, http://www.eea.europa.eu/­media/­newsreleases/­air-pollution-still-causing-harm; http://www.eeb.org/­EEB/­index.cfm/­news-events/­news/­new-report-shows-air-pollution-still-affecting-90-of-europeans-living-in-cities/­; http://www.nabu.de/­presse/­pressemitteilungen/­index.php?popup=true&show=9371&db=presseservice


Luxemburgs Noch-Regierungschef Juncker empfiehlt der Schweiz mehr Gelassenheit im Umgang mit der EU. Ihn ärgere masslos, wie «unverhältnismässig beeindruckt» die Eidgenossenschaft auf Wortmeldungen aus Brüssel reagiere – die Bilateralen seien faktisch kein Thema in der EU. Nicht richtig sei, wenn hiesige Regierungsvertreter mit subalternen Beamten abgespeist würden. NZZ, 16. November 2013, S. 7


Die EU-Kommission hat Mitte November 2013 im Rahmen eines «Frühwarnmechanismus» eine vertiefte Prüfung der makroökonomischen Entwicklung in Deutschland eingeleitet. In deren Zentrum stehen die hohen Überschüsse der deutschen Leistungsbilanz. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre hat der Überschuss 6,5% des Bruttoinlandprodukts (BIP) betragen und damit den indikativen EU-Referenzwert von 6% überschritten. In die Leistungsbilanz fliessen der Warenaussenhandel, grenzüberschreitende Dienstleistungen, Erwerbseinkommen und Kapitalerträge sowie einseitige Übertragungen ein. Auch bei drei weiteren der elf im Rahmen des Mechanismus überwachten Indikatoren, der Staatsverschuldung, der Abwertung des realen effektiven Wechselkurses und paradoxerweise auch beim Verlust an Export-Marktanteilen, überschritt Deutschland die Referenzwerte. Damit erfolge «fast automatisch» eine nähere Prüfung, sagte der EU-Kommissions-Präsident Barroso am Mittwoch vor den Medien.

In der Tat wendet die Kommission nur die – komplizierten und bürokratischen – Regeln zur wirtschaftspolitischen Koordination an, die sich die EU im Gefolge der Krise gegeben hat und laut denen neben hohen Defiziten auch hohe Überschüsse der Leistungsbilanz als Warnhinweis gelten. Dennoch provozierte der Vorgang schon im Vorfeld helles Entsetzen unter deutschen Politikern und Medien. Deutschland wegen seiner Exportstärke mit Sanktionen zu belegen, «wäre ein unglaublicher Affront», wetterte etwa der deutsche EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU). Die Exportüberschüsse dürften nicht «durch europäische Nivellierung künstlich gedeckelt werden», sekundierte sein CDU-Kollege Herbert Reul.

Vor diesem Hintergrund hatten Barroso und der EU-Wirtschaftskommissar Rehn ihre liebe Mühe, die Kirche wieder ins Dorf zu hieven. Beide betonten, man kritisiere nicht die deutsche Wettbewerbsfähigkeit oder den Erfolg auf den Weltmärkten. Im Gegenteil, man hätte gern «mehr Deutschlands», sagte Barroso. Er räumte auch ein, dass der grösste Teil des Überschusses nicht gegenüber EU- oder Euro-Staaten bestehe. Doch ein anhaltender hoher Leistungsbilanzüberschuss bedeutet laut Rehn auch, dass Deutsche einen grossen Teil ihrer Ersparnisse im Ausland investieren. Und laut Barroso stellt sich die Frage, ob Deutschland mehr tun könnte, um die Volkswirtschaft der EU wieder stärker ins Gleichgewicht zu bringen. Er und Rehn erinnerten an frühere EU-Empfehlungen an Berlin, die Binnennachfrage und die Investitionen beispielsweise durch eine stärkere Öffnung des Dienstleistungssektors zu unterstützen. Steige die Nachfrage in Deutschland, könne sich dies auch auf schwächere europäische Staaten positiv auswirken, allerdings nur, wenn deren Produkte und Dienstleistungen wettbewerbsfähig seien, sagte Rehn. Er grenzte sich zugleich von einer ähnlichen Kritik des US-Finanzministeriums an Deutschland ab, die er als «etwas vereinfacht» kritisierte.

Dass die EU-Prüfung je zu Sanktionen führen wird, wie manche Kritiker suggerierten, ist äusserst unwahrscheinlich. Erst bei ihrem Abschluss im Frühjahr wird die Kommission feststellen, ob in Deutschland überhaupt ein «makroökonomisches Ungleichgewicht» vorliegt und wenn ja, ob dieses «übermässig» ist (was bei der letzten Runde in Spanien und Slowenien der Fall war). Und selbst bei einem übermässigen Ungleichgewicht braucht es mehrere weitere Verfahrensschritte und ein wiederholtes Ignorieren von EU-Abhilfe-Empfehlungen, bis (nur bei Euro-Staaten) Sanktionen möglich werden. Zudem werden Leistungsbilanzüberschüsse allein laut einer Erklärung der Kommission von 2011 gar nicht mit Sanktionen belegt.

Sollte je eine Ungleichgewichts-Prüfung zu Strafen führen, gibt es naheliegendere Kandidaten als Deutschland. Im Wirbel um dieses ging nämlich unter, dass die Kommission auch 15 weitere der betroffenen 23 EU-Staaten (fünf Länder unterliegen der Prozedur derzeit nicht, da sie als Hilfsempfänger ohnehin an der Kandare sind) aus unterschiedlichen Gründen einer vertieften Prüfung unterzieht. 13 von ihnen hat sie bereits bisher unter die Lupe genommen; hier geht es bei der neuerlichen Analyse um die Frage, wieweit sich die Lage verbessert hat. Neu dazugestossen sind neben Deutschland Luxemburg und Kroatien. Diese Entscheide sind Teil des «Europäischen Semesters» , des jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordination, der am Mittwoch in eine nächste Runde ging.

Aus den übrigen untersuchten Staaten pickte Barroso Frankreich heraus. Wie Deutschland habe es wegen seiner Grösse eine besondere Verantwortung für die Euro-Zone. Die Kommission habe im April ein makroökonomisches Ungleichgewicht und die Notwendigkeit entschiedener politischer Massnahmen festgestellt, sagte er. Frankreich habe über die letzten zehn Jahre ständig an Wettbewerbsfähigkeit verloren und müsse mehr tun, um dies zu stoppen. NZZ, 14. November 2013, S. 25


Das Freihandelsabkommen (FHA) mit China enthält keine verbindlichen Menschenrechtsbestimmungen. Das Wort «Menschenrechte» taucht im über 1000-seitigen Vertragswerk nicht ein einziges Mal auf. Das China-FHA ist aus menschenrechtlicher Sicht ein klarer Rückschritt gegenüber den in jüngerer Vergangenheit unterzeichneten Handelsabkommen der Schweiz.

«Auch wenn der Begriff ‹Menschenrechte› im vorliegenden Freihandelsabkommen nicht explizit erwähnt wird, verweist die Präambel auf das 2007 zwischen der Schweiz und China abgeschlossene Verständigungsprotokoll zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit, welches unter anderem der (sic!) 1990 aufgenommene bilaterale Menschenrechtsdialog Schweiz-China bestätigt. » Dieser belanglose, umständliche Satz (mit Fallfehler) aus der bundesrätlichen Botschaft an das Parlament zeigt, wie der Bundesrat mit der Menschenrechtsfrage umgeht. Nicht einmal der Menschenrechtsdialog mit China wird im Freihandelsabkommen (FHA) explizit erwähnt. Und dies nicht etwa, weil renommierte Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch diesen zahnlosen Dialog mit dem Reich der Mitte als «weitgehend wirkungslos » bezeichnen, sondern weil der Bundesrat bei der Menschenrechtsfrage vor China auf ganzer Linie gekuscht hat.

Die Erklärung von Bern (EvB) hat zusammen mit ihren Partnerorganisationen der China-Plattform wiederholt griffige und verbindliche Menschenrechtsbestimmungen für das FHA mit China gefordert. Dafür braucht es gemeinsame Zielvereinbarungen, effektive Überprüfungsmechanismen sowie Sanktionsmöglichkeiten. Nichts davon ist im China-Abkommen auch nur ansatzweise vorhanden. Selbst in der rechtlich unverbindlichen Präambel fehlt ein klares Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte. Dies ist umso beunruhigender, als in allen Freihandelsabkommen, die die Schweiz in der jüngeren Vergangenheit abgeschlossen hat – darunter Abkommen mit Kolumbien, der Ukraine und Hongkong –, das Bekenntnis zu den Menschenrechten bekräftigt wird. Dass die Schweiz ausgerechnet bei einem Land, das für notorische und schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, nicht denselben Massstab ansetzt, ist unverständlich und inakzeptabel.

Fairer Wettbewerb braucht minimale Regeln. Dazu gehören arbeitsrechtliche Mindeststandards. Im internationalen Handel sind dies die acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat vom Bundesrat denn auch verlangt, dass ein Nachhaltigkeitskapitel in die Verhandlungen integriert wird, in dessen Zentrum «die Einhaltung der Kernarbeitsnormen durch beide Vertragsparteien» steht. Obwohl gleichzeitig zum FHA ein Parallelabkommen zur Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ausgehandelt wurde, sucht man in beiden Abkommen vergeblich nach einer verbindlichen Regelung zur Einhaltung dieser Normen. Und dies ausgerechnet bei einem Präferenzabkommen mit einem Land, das vier der acht ILO-Kernarbeitsnormen noch nicht ratifiziert hat, darunter jene zur Gewerkschaftsfreiheit und zur Abschaffung der Zwangsarbeit. Damit werden auf unserem Markt Schweizer Produkte (und solche anderer Länder, die die arbeitsrechtlichen Mindeststandards einhalten) diskriminiert gegenüber chinesischen Produkten, die unter Verletzung dieser Arbeitsnormen hergestellt wurden – und von der Vorzugsbehandlung durch das Freihandelsabkommen profitieren. Fairer Wettbewerb sieht anders aus.

Das aussenpolitische Engagement der Schweiz auf dem Gebiet der Menschenrechte konzentriert sich explizit auf die Abschaffung der Todesstrafe und den Schutz besonders verletzlicher Gruppen, darunter Minderheiten und MenschenrechtsverteidigerInnen. Gerade in diesen Bereichen kritisieren Amnesty International und zahlreiche weitere Organisationen die andauernden und massiven

Menschenrechtsverletzungen in China. Es ist deshalb besonders stossend – und aussenpolitisch extrem widersprüchlich – dass die Schweiz gerade China im Rahmen des Freihandelsabkommens Vorzugsbedingungen gewährt, ohne die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte einzufordern. Der deutliche Rückschritt, der mit dem China-Abkommen in menschenrechtlicher Hinsicht gegenüber früheren Handelsabkommen der Schweiz erzielt wurde, unterstreicht diese Widersprüchlichkeit. Die Schweiz muss sich überdies den Vorwurf gefallen lassen, ein gefährliches Präzedenzabkommen zu schaffen. Denn China wird in Verhandlungen mit anderen Ländern versucht sein, das Fehlen verbindlicher Menschenrechtsbestimmungen im FHA mit der Schweiz als Standard für künftige Freihandelsabkommen zu definieren.

Aus all diesen Gründen fordern die EvB und ihre Partnerorganisationen vom Parlament, das China- Freihandelsabkommen in der vorliegenden Form nicht zu ratifizieren. Das Abkommen muss an den Bundesrat zurückgewiesen werden mit dem Auftrag, in Nachverhandlungen für ein menschenrechtskonformes Abkommen entlang den skizzierten Linien zu sorgen. Eine detaillierte menschenrechtliche Analyse des China-Freihandelsabkommens finden Sie unter www.evb.ch. Erklärung von Bern, November 2013.


Am 27. November 2013 haben CDU/CSU und SPD der Öffentlichkeit ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Von direkter Demokratie lässt sich darin leider nichts finden.

Obwohl sich laut einer aktuellen Emnid-Umfrage mittlerweile 84 Prozent der Bevölkerung und 83 Prozent der Unionswähler/innen für bundesweite Volksentscheide aussprechen, hat dieses direktdemokratische Instrument keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden

Mehr Demokratie kritisiert scharf, dass der Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung keinerlei Regelungen zur direkten Demokratie auf Bundesebene enthält. "Damit bleiben die Bürgerinnen und Bürger Zaungäste der Bundespolitik", so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. "Deutschland behält in Sachen direkter Demokratie seine Schlusslichtrolle im Vergleich mit den anderen europäischen Ländern."

Gegen die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden und Referenden hatte sich besonders Angela Merkel ausgesprochen. Obwohl SPD und CSU Vorschläge für einen Einstieg in die direkte Demokratie auf Bundesebene ausgearbeitet hatten, konnten oder wollten sie sich offensichtlich gegen die CDU nicht durchsetzen.

"Die Regierungsparteien haben eine grosse Chance vergeigt, das einzulösen, was das Grundgesetz seit 65 Jahren verspricht – dass das Volk die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben soll", so Beck. Wer, wie Angela Merkel, der Forderung nach einem Ausbau der Bürgerrechte eine solche Abfuhr erteile, stelle sich selbst auf die Seite der Ewiggestrigen.

In der Bundesrepublik hat es noch nie eine Volksabstimmung auf nationaler Ebene gegeben. Eindeutig geregelt sind nationale Abstimmungen lediglich bei einer Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung (Art. 146 GG) – und das, obwohl das Recht auf Abstimmungen in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt ist. 27. November 2013, http://www.volksentscheid.de/­koa-vertrag_ohne_volksentscheid.html Zu beachten ist, dass auch die parlamentarische Demokratie in Deutschland eine Schräglage aufweist. Bei den letzten Wahlen wanderten 6,8 Millionen Stimmen in den Papierkorb. 15,7 Prozent der abgegebenen und gültigen Stimmen sind bei der Deutschen Bundestagswahl am 22. September nicht gewertet worden. Wer eine Partei gewählt hat, die unter fünf Prozent lag, dessen Stimme bleibt stumm und wird bei der Verteilung der Sitze nicht berücksichtigt. Die Stimmen der Wählerinnen und Wähler von Union, SPD, Linkspartei und Grünen dagegen schon. Das ist ungerecht, verstösst gegen den Grundsatz der Gleichheit. Das motiviert keineswegs, an der nächsten Wahl teilzunehmen.


Konzern-Lobbyisten beherrschen seit jeher die Expertengruppen, welche die EU-Kommission bei Gesetzesvorhaben beraten. Die Behörde hat gelobt, die Gremien ausgewogener und transparenter zu besetzen. Ein leeres Versprechen, zeigt eine neue Studie.

Wer in der EU-Kommission Karriere machen will, braucht die richtigen Berater. Mal muss der Beamte eine Verordnung für die Bienenzucht ersinnen, mal Normen zur Klassifizierung von Schweinehälften. Mal steht eine Schwachstrom-Richtlinie an, dann der Datenschutz - was Brüssel halt so alles reguliert.

Weil nicht einmal die Kommissionsleute alles wissen, holen sie sich den Rat ihrer Expertengruppen: Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die sich wirklich mit der Materie auskennen. Zu Hunderten helfen sie der Kommission beim Ausarbeiten neuer Gesetzestexte - und beeinflussen sie nebenbei nach Kräften.

Die Expertengruppen sind Europas heimliche Machthaber. Und ein rotes Tuch für Lobbykritiker. Schliesslich werden diese Gremien seit jeher von Einflussnehmern der Grosskonzerne dominiert. Mittelstand, Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) , Gewerkschaften und andere Interessengruppen sind dagegen notorisch unterrepräsentiert.

Zweimal musste die EU-Kommission bereits eingestehen, dass viele Expertengruppen hauptsächlich aus Big-Business-Lobbyisten bestehen. Gerade dort, wo es um das grosse Geld geht: Steuern, Industriepolitik, Finanzmarktregulierung. Erst vor einem Jahr, als entsetzte Europaabgeordnete der Kommission Budgetzahlungen von rund zwei Millionen Euro verweigerten, gelobte die Brüsseler Superbehörde eine ausgewogenere, transparente Besetzung der Expertengruppen. Prompt gab das Parlament die Mittel wieder frei.

Doch ihr feierliches Versprechen setzt die Kommission offenbar kaum in die Tat um. Das prangert die NGO Alter-EU nun in einer Studie an, die alle neuen Expertengruppen untersucht. Die Lobbykritiker veröffentlichen den Report am Mittwochnachmittag, SPIEGEL ONLINE lag er vorab vor. Sein Titel lautet "Ein Jahr der gebrochenen Versprechen". Zu den wichtigsten Kritikpunkten zählt:

In den 38 Expertengruppen, welche die Kommission seit September 2012 einberufen hat, tummeln sich laut Alter-EU insgesamt mehr Vertreter der Grossindustrie, als alle übrigen Interessengruppen zusammen stellen.

Die Generaldirektion Steuern hat ihre Beratergremien dem Bericht zufolge zu 79 Prozent mit Lobbyisten der Konzerne und multinationaler Wirtschaftsprüfungsfirmen wie Deloitte oder PwC besetzt. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Wissenschaft kommen lediglich auf je drei Prozent Anteil, die Gewerkschaften sogar nur auf ein Prozent.

Bei der Expertengruppe zur Vorratsdatenspeicherung seien alle sieben externen Berater Vertreter von Vodafone und anderen Telekom-Riesen, heisst es im Report.

Obwohl die EU-Kommission versprochen hatte, die Expertengruppen per öffentlicher Ausschreibung zu besetzen, hielt sie sich in drei Fünftel der Fälle nicht daran. Die Generaldirektionen Forschung und Innovation sowie Gesundheit und Verbraucherschutz verzichteten der Studie zufolge ganz auf dieses transparente Verfahren.

Die Lobbywächter zeigen sich entrüstet. Die Kommission verbreite nur heisse Luft, sagt Pascoe Sabido von Alter-EU. "Sie nimmt ihre Selbstverpflichtung nicht ernst." Auch im Europaparlament wächst die Wut auf die Brüsseler Obrigkeit. "So kann es nicht weitergehen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft müssen endlich Mitsprache kriegen", fordert der unabhängige Abgeordnete Martin Ehrenhauser. Viele Konzernvertreter, Berater und Anwälte hätten sich nicht einmal in das Lobbyregister der EU eingetragen, das so immer mehr zur Farce werde. Und der Grünen-Finanzexperte Sven Giegold schimpft: "Die Kommission begreift nicht, dass sie mit solchen Aktionen das Vertrauen der Menschen in die EU noch weiter untergräbt."

Giegold hat selbst kürzlich Protest eingereicht: Gegen eine Expertengruppe zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Steuerflucht, welche die Kommission nach einem Gipfelbeschluss von Europas Staats- und Regierungschefs eingerichtet hatte. Giegold zufolge besteht das Gremium zu zwei Dritteln aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Vertretern von Verbänden, deren Mitglieder ihr Geld ausgerechnet mit Tipps zur Steuervermeidung verdienen. Grösser können Interessenkonflikte kaum sein.

"Wenn die Expertengruppen nicht paritätischer besetzt werden, müssen wir wieder Druck aufbauen", sagt Jutta Haug (SPD), Vizechefin des Haushaltskontrollausschusses. Sie, Ehrenhauser und Giegold machen sich dafür stark, die Zahlungen an die Kommission notfalls erneut einzufrieren. Das allerdings geht frühestens im nächsten Herbst: Die Finanzierung für das kommende Jahr hat das Parlament der Kommission schon bewilligt. Bis dahin werden Brüssels Beamte wohl weiter ihren bewährten Einflüsterern vertrauen. 06. November 2013, http://www.spiegel.de/­wirtschaft/­soziales/­lobbyismus-eu-kommission-bricht-laut-bericht-reformversprechen-a-932066.html


Nach einem Erdbeben in der Stadt L'Aquila zahlte die EU als Hilfestellung 493,7 Millionen Euro. 70 Prozent der Gelder flossen in ein Häuser-Projekt das nicht gebaut hätte werden dürfen. Hinzu kamen stark überhöhte Preise und extreme Mängel. Geld verschwand auch bei fragwürdigen Unterauftragnehmern. November 2013, Martin Ehrenhauser, MdEP, Mail-Versand.


China und Rumänien wollen wirtschaftlich stärker zusammenarbeiten. Das vereinbarten beide Länder am 25. November 2013 in Bukarest. Erstmals seit neunzehn Jahren war wieder ein chinesischer Regierungschef nach Rumänien gekommen. Beim offiziellen Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang unterzeichneten Vertreter der beiden Länder dreizehn Absichtserklärungen, u. a. in den Bereichen Energie, Export und Kultur. Während der Visite soll auch ein China-Osteuropa-Treffen stattfinden. Es werden sechzehn Regierungschefs aus Osteuropa und aus Ländern des Balkans erwartet. China will für Projekte in der Region Kredite im Wert von insgesamt zehn Milliarden Dollar vergeben. Der rumänische Regierungschef Victor Ponta sprach von einem «historischen» Besuch. Li sagte, Rumänien sei ein «Brückenkopf» in der Zusammenarbeit zwischen China und Ostmitteleuropa. Ponta betonte, Rumänien wolle der beste Freund Chinas in der Region werden. Über Reaktionen der EU auf die Politik ihres Mitgliedslandes wurde nichts bekannt. NZZ, 26. November, S. 2


Firmen aus dem EU-Raum kennen zahllose Tricks, um die GAV-Mindestlöhne zu unterbieten. Einige Branchen sind besonders anfällig. Ob der Maler aus Polen oder die Reinigungsequipe aus Tschechien: Jeder Betrieb aus der EU, der Arbeitskräfte in die Schweiz schickt, muss sich acht Tage vor dem Einsatz in der Schweiz beim Bundesamt für Migration (BFM) online anmelden. Im November allein gab es 24'000 solche Meldungen.

Diese landen automatisch bei den Kantonen, wo die Arbeiten stattfinden sollen. Das dortige Arbeits- oder Migrationsamt leitet sie weiter an eine der Paritätischen Kommissionen (PK). Diese bilden sozusagen die Lohnpolizei, die zuständig ist für die Überwachung von Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in ihrer Branche und Region.

Die Struktur erscheint für Aussenstehende als Labyrinth und wirkt schwerfällig. Es gibt rund 70 nationale, allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV). Für einige Verträge gibt es in jedem der 26 Kantone eine Paritätische Kommission, die lokal kontrolliert. Darüber wacht je eine nationale paritätische GAV-Kommission. «Es gibt einige Hundert Paritätische Kommissionen in der Schweiz», sagt Nico Lutz, Leitungsmitglied der Gewerkschaft Unia. Wie viele es sind, weiss nicht einmal er als Profi. In grösseren Kantonen und Branchen sind sogenannte Kontrollvereine für die tägliche Arbeit zuständig. Dort arbeiten vollberuflich Profis, die Vor-Ort-Besuche abstatten, Unterlagen erheben, Beweise sichern und Sanktionsentscheide vorbereiten. Der formelle Entscheid ist der jeweiligen GAV-Kommission vorbehalten, die sich alle paar Monate trifft.

Entsprechend kompliziert ist für die Kantone schon die Weiterleitung der Tausenden von Meldungen. Welcher Kommission, welchem Kontrollverein zusenden? «Nicht selten ist unklar, welcher GAV zum Zuge kommt - und deshalb, welche Kommission für Kontrollen zuständig ist», sagt Unia-Mann Lutz.

Das ist nur der Anfang der Komplikationen im Vollzug der flankierenden Massnahmen, die zum Ziel haben, Lohndumping zu bekämpfen. «Es gibt Kantone, die drucken die Mail des Bundesamtes für Migration aus und senden sie per Fax an den zuständigen Kontrollverein oder die zuständige Paritätische Kommission», sagt Lutz. Die Meldung geht über mehrere Stellen. «Um die Kontrollen vor Ort wirksam planen zu können, müsste das sehr schnell gehen, sonst sind die entsandten Personen unter Umständen längst weg.»

Risikobranchen für Lohndumping sind laut BFM das Bauhauptgewerbe, das Ausbaugewerbe, Hotels, Restaurants, die Reinigungsbranche, die Überwachungs- und Sicherheitsdienste. «Bei diesen Tätigkeiten besteht erfahrungsgemäss die Gefahr von Lohndumping und der Umgehung von zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften», heisst es dort. Ziel des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wäre es, «50 Prozent aller Entsendebetriebe und Selbstständigerwerbende» pro Jahr zu kontrollieren, sagt Peter Gasser, Leiter Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen beim Seco. Im vergangenen Jahr waren es laut dem Bericht «Flankierende Massnahmen» rund 40 000 in diesem Bereich. In vier von zehn Fällen bestand die Vermutung auf unterbotenen Lohn.

Schafft es die Paritätische Kommission noch rechtzeitig vor Ort, gehen die Probleme weiter. Stammen die entsandten Mitarbeiter nicht aus einem der umliegenden Länder, kommen Sprachschwierigkeiten dazu. Die Kontrolleure müssen innert Kürze etwa einen polnischen oder tschechischen Dolmetscher auftreiben, der hilft, die Arbeiter einzuvernehmen.

Zurück am Schreibtisch, stellen sich neue Fragen: Wie soll ein ausländischer Lohn mit einem GAV-Lohn verglichen werden? Zu welcher Ausbildungsstufe ist die kontrollierte Person zu zählen, damit eine Mindestlohnstufe zur Anwendung kommt? Ein Kriterium ist beispielsweise ein Lehrabschluss. Doch solche Titel gibt es ausser in Deutschland und Österreich nirgends. Hinzu kommen nicht vergleichbare Zulagen und Spesen, etwa für Kost und Logis. «Nicht selten treffen wir vor Ort reihenweise Leute an, die auf der Baustelle schlafen. Wie soll man eine solche Unterkunft bewerten?», sagt der Leiter eines Kontrollvereins, der anonym bleiben will.

Tricks, um das Mindestlohnniveau zu umgehen, gibt es Dutzende. Manipulierte Arbeitszeiten, unterschlagene Wegentschädigungen, beleglose Barzahlungen, fehlende Arbeitszeitrapporte – all das erschwert das Ermitteln der geschuldeten Löhne enorm.

«Wir hatten schon Arbeitgeber, die ihren entsandten Mitarbeitern während des Aufenthalts einen GAV-Lohn zusicherten und die Differenz zwischen dem ausländischen und dem Schweizer Lohn in den Folgemonaten vom regulären Gehalt im Herkunftsland abzogen», sagte Stefan Strausak, Geschäftsführer der PK Holzbau kürzlich an einer Seco-Veranstaltung. Für ergänzende Auskünfte und die Anhörung muss der Arbeitgeber im Ausland angeschrieben werden. Meldet er sich nicht, muss die GAV-Kommission den Kanton aufbieten, damit dieser dieselbe Anfrage «mit offiziellem Briefpapier» stellt. Die Rückmeldung erfolgt über den Kanton. «Das Ganze dauert Monate», sagt ein Insider. Meldet sich der Arbeitgeber nicht, muss die GAV-Kommission den in- und ausländischen Lohn selber schätzen – jede Kommission mit eigenen Methoden.

Das Seco hat Mitte November eine Initiative ergriffen, um Leitplanken zu setzen. Erstens soll ein einheitlicher Lohnvergleich durchgesetzt werden. «Wir wollen im April 2014 eine überarbeitete Weisung erlassen», sagt Peter Gasser. Zweitens soll ein Musterablauf definiert werden. «Ziel ist ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführtes Verfahren.» Und drittens sollen alle GAV-Kommissionen und kantonalen Behörden mit Schulungen auf denselben Stand gebracht werden. Gasser ortet aber nur bei einem kleinen Teil der kontrollierten Betriebe Probleme. «Einige Schlaumeier nützen das System aus. Der überwiegende Teil aber verhält sich ehrlich und korrekt. Nicht umsonst hatten wir Rückmeldungen aus Deutschland oder Frankreich, wir seien sehr streng in den Kontrollen.», Der Bund, 28. November 2013, S. 11


Die Arbeitslosigkeit in der Eurozone ist erstmals seit Februar 2011 leicht gesunken. In den 17 Ländern mit der Euro-Währung waren im Oktober 12,1 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter ohne Job. Im September lag die Quote noch bei 12,2 Prozent. Das gab die europäische Statistikbehörde Eurostat Ende November 2013 in Luxemburg bekannt.

Damit waren im Oktober in der Eurozone knapp 19,3 Millionen Männer und Frauen ohne Arbeit. In der Europäischen Union insgesamt waren 26,65 Millionen Menschen arbeitslos. Wie schon im Vormonat lag die Quote bei 10,9 Prozent.

Besonders stark gesunken ist die Arbeitslosigkeit im Nicht-Euro-Staat Lettland. Lag sie im dritten Quartal 2012 noch bei 14 Prozent, so waren im gleichen Quartal 2013 nur noch 11,9 Prozent der erwerbsfähigen Menschen zwischen 15 und 74 Jahren ohne Job. Daneben verzeichneten Irland und Litauen die höchsten Rückgänge. In Zypern und Griechenland, aber auch in den Niederlanden verschlechterte sich die Lage hingegen.

In Griechenland und Spanien bleibt die Arbeitslosigkeit mit 27,3 beziehungsweise 26,7 Prozent weiter ein Riesenproblem. Gefolgt werden die beiden Mittelmeerländer von Ungarn (17,6 Prozent) und Zypern (17,0 Prozent). Handelsblatt, 29. November 2013


Die EU-Kommission hat den umstrittenen gentechnisch veränderten Mais SmartStax für Lebens- und Futtermittel zugelassen. Obwohl Tausende EU-Bürger dagegen protestierten. Experten der EU-Mitgliedsländer und Testbiotech hatten im Vorfeld erhebliche Mängel bei der Risikobewertung festgestellt. Diese wurde von Monsanto, DowAgroSciences und der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA durchgeführt. SmartStax wurde gentechnisch so verändert, dass er sechs Insektengifte produziert und resistent gegen zwei Unkrautvernichtungsmittel ist. Doch die Kombinationseffekte zwischen den Insektengiften und den Rückständen der Spritzmittel wurde im Zulassungsverfahren nicht getestet. Die EFSA verlangte auch keine Fütterungsversuche zur Untersuchung gesundheitlicher Risiken. "Der Import dieser Pflanzen hat keinerlei Vorteile für Landwirte, Verbraucher oder die Tiergesundheit in der EU. Im Gegenteil, es gibt berechtigte Zweifel an der Sicherheit dieser Pflanzen, die einen ganzen Giftcocktail enthalten", sagt Christoph Then von Testbiotech. Die Organisation will jetzt eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Die EU-Mitgliedstaaten werden voraussichtlich im Dezember im 
Rat der Europäischen Union über den heutigen Vorschlag der EU-Kommission entscheiden. Schweizerische Arbeitsgruppe für Gentechnologie, 6. November 2013. http://www.gentechnologie.ch/­


Gesetzliche Regelungen für die Freisetzung gentechnisch veränderter lnsekten fehlen weltweit. Der neu erschienene Leitfaden der EFSA schafft wenig Hoffnung auf griffige Gesetze.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Mai 2013 ihren Leitfaden für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu genetisch veränderten Tieren vorgestellt. Der grösste Teil dieses Leitfadens wurde vom wissenschaftlichen GMO-Gremium der EFSA ausgearbeitet und dauerte mehrere Jahre. Finanziert wurde diese Arbeit von der Europäischen Kommission. Anstatt selbst ein strenges Gesetz zu erlassen, hat die Kommission es einmal mehr vorgezogen, dass die EFSA ihr Empfehlungen unterbreitet. Zwar liegen in der EU bislang keine Zulassungsanträge für GV-Tiere vor. Doch gemäss EFSA ist aufgrund wissenschaftlicher Entwicklungen davon auszugehen, dass in naher Zukunft entsprechende Anträge für eine Reihe von Tierarten gestellt werden könnten. Für die Kommission sind die Leitlinien eine Hilfestellung für eventuelle zukünftige Gesuchtsteller bei der Gesuchseingabe an die EFSA.

Die öffentliche Meinung scheint nicht gefragt

Für Dr. Helen Wallace, Direktorin von GeneWatch UK, öffnen diese neuen Leitlinien Tür und Tor für die Einführung, Freisetzung und Kommerzialisierung von lnsekten, Fischen, Vögeln im Nutz- und Heimtierbereich durch die Gentech-Konzerne. "Unser Wissen ist lückenhaft und erlaubt es nicht vorauszusagen, welche Konsequenzen die Freisetzung von GV-Tieren haben kann. Ausserdem ist es gewiss, dass GV-Tiere aus dem geschlossenen System ausbrechen und die Tiere zudem im Laufe des Produktionsprozesses zwangsläufig leiden".

lm Europäischen Parlament fand dazu keine Debatte statt. Es gibt keinen demokratischen Prozess, um herauszufinden, ob eine eventuelle Kommerzialisierung von transgenen Tiere dem Willen der Oeffentlichkeit entspricht.

Massive Interessenskonflikte

Die Richtlinien wurden gleich nach Veröffentlichung scharf kritisiert. Die britische NGO GeneWatch hat dagegen Beschwerde eingereicht, da innerhalb der Arbeitsgruppe, welche das Dossier GV-lnsekten betreute, lnteressenskonflikte bestehen. So hat ein Forscher der Universität Oxford in der Arbeitsgruppe Einsitz, der vom britischen Forschungsrat Biologie und Biotechnologie finanziert wird und mit der Firma Oxitec zusammenarbeite, welche transgene Insekten entwickelt. Die Universität Oxford als eine der Investorinnen in Oxitec könnte von der kommerziellen Freisetzung gentechnisch veränderter lnsekten direkt profitieren. Verbindungen zu Oxitec haben auch vier weitere Gruppenmitglieder. Zwei der Experten arbeiteten an einem Projekt der lnternationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) zu transgenen lnsekten. Die EFSA publizierte die Leitlinien, bevor der europäische Ombudsman seine Untersuchung zu diesen lnteressenskonflikten abschliessen konnte.

Es gibt noch weitere Einwände. So ist schwer nachzuvollziehen, weshalb die Europäische Kommission den Auftrag an die EFSA vergab. Deren Aufgabe beinhaltet nur die Beurteilung der Risiken von Lebens- und Futtermitteln für den menschlichen oder tierischen Konsum. Es liegt daher nicht in der Kompetenz der EFSA, Richtlinien zur Einschätzung von Umweltrisiken festzulegen. Gentechnologien, die darauf ausgerichtet sind, ganze Populationen von lnsekten auszulöschen und die Freisetzung von Millionen von lnsekten beinhalten, greifen tief in die Funktionsweise der Ökosysteme ein. Dies hat nichts mit Lebensmittelsicherheit zu tun.

Gravierende Lücken

Fragen, die sich aus der Zuständigkeit der EFSA ergeben, wurden erstaunlicherweise bei der Vernehmlassung ausgeschlossen. So beispielsweise das Risiko, dass Konsumenten Eier von transgenen lnsekten einnehmen oder dass tote Larven von GV-lnsekten in Früchten oder Gemüse sein könnten. Die Leitlinien verweisen dazu auf frühere Richtlinien, wo jedoch gerade GV-lnsekten ausgeschlossen sind. Ein Schachzug ganz im Sinne von Oxitec, für die gemäss eigener Aussage die Präsenz von toten GV-Larven technisch unvermeidbar ist.

Eine Vielzahl weiterer Ungereimtheiten bleibt bestehen. So wird das Wohl der Tiere in den Leitlinien nicht berücksichtigt, dafür sind Aussagen enthalten, die nicht Gegenstand einer Unverträglichkeitsprüfung sein können. So wird beispielsweise verlangt, dass die Kosten-Nutzen-Bilanz des globalen Produktionssystems in Betracht gezogen werden müsse, obwohl die Richtlinien der EFSA von 2010 eindeutig festhalten, dass eine solche Bilanzierung nicht Gegenstand des EFSA—Mandates sei und es sich bei der Umweltverträglichkeitsprüfung ausschliesslich um Risikoevaluation in der Umwelt handeln soll, SAG gentechnfrei-info, November 2013, S. 3; Luigi D Andrea, Geschäftsleiter StopOGM


Die Regierung in Rom hat in Reaktion auf die Kritik der EU-Kommission an den italienischen Budgetplänen fur 2014 den Verkauf mehrerer staatlicher Unternehmensbeteiligungen angekündigt. Die Veräusserungen sollen 2014 20 Mrd. bis 12 Mrd. Euro einspielen, doch nur zur Hälfte dem unmittelbaren Abbau der Staatsschulden dienen. Die andere Hälfte wird, wie Ministerpräsident Letta präzisierte, der Verstärkung der Kapitalkraft der Beteiligungsgesellschaft Casa Depositi e Prestiti (CDP) dienen, an der das Finanzministerium eine Quote von 80% hält und über die der Staat an einer Reihe von Konzernen massgeblich beteiligt ist.

Die EU-Kommission war zum Schluss gelangt, dass Rom die Investitionsklausel, die zugunsten investiver Ausgaben eine verlangsamte Reduktion der strukturellen Neuverschuldung erlaubt, nicht beanspruchen darf. Zwar halte Italien die Maastricht-Defizitlimite von- 30% des BIP wieder knapp ein, bemühe sich aber zu wenig um den Abbau der Staatsschulden. NZZ, 23. November 2013, S. 30


Die EU-Staaten sind «mehr oder weniger zufrieden» mit den Schweizer Bestrebungen zur Unternehmenssteuerreform. Doch sie sind bisher nicht bereit, ein von der Schweiz vorgeschlagenes Papier zu unterzeichnen, in dem sie sich zum Verzicht auf Gegenmassnahmen während der Umsetzungszeit verpflichten würden. Dies erklärten EU-Vertreter nach einer Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe von Steuerexperten der 28 EU-Staaten am Mittwoch. An einem ersten Teil der Sitzung hatte der Schweizer Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Jacques de Watteville, teilgenommen. Er erklärte den Experten den Schweizer Ansatz zur Beilegung des bilateralen Streits über bestimmte Unternehmenssteuer-Regime, wie es im Mai sein Vorgänger Michael Ambühl getan hatte. Neu war, dass die Schweiz in einem Non-Paper darlegte, wie sie sich eine gemeinsame Erklärung zu diesem Thema vorstellt.

Gegen Stillhaltevereinbarung

Das Papier bekräftigt die bekannte Haltung der Schweiz: Sie sei bereit, fünf strittige Steuer-Regime (Steuerprivilegien für Holdings, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften auf kantonaler Ebene, Steuerregime für Prinzipalgesellschaften und «Swiss Finance Branch»-Strukturen auf Bundesebene) abzuschaffen und allfällige Ersatzmassnahmen im Einklang mit «allgemein akzeptierten internationalen Standards» zu gestalten. Der Bundesrat beabsichtige, die Vernehmlassung für die Reform bis Mitte 2014 einzuleiten.

Im Gegenzug sollen die EU-Staaten zusagen, in diesem Streit ergriffene Gegenmassnahmen zeitgleich zur Abschaffung der strittigen Regime aufzuheben und während der Umsetzungszeit keine neuen Gegenmassnahmen einzuführen. Derzeit hat Italien solche Massnahmen in Kraft. Ausserdem will die Schweiz den EU-Staaten die Zusage entlocken, nach Umsetzung der Schweizer Reform ihrerseits eigene Steuerregime zu überprüfen, die aus Schweizer Sicht schädliche Auswirkungen haben. Zugleich soll eine Fortsetzung des Dialogs vereinbart werden, in dessen Rahmen je nach den internationalen Entwicklungen weitere Schweizer Regime (Beteiligungsabzüge) zur Sprache kommen könnten. Über viele einschlägige Fragen wird derzeit auch in der OECD diskutiert, so dass die Schweiz die Reform auch aus diesem Grund angehen muss.

In der anschliessenden Diskussion der EU-Staaten unter sich haben laut den EU-Vertretern mehrere Teilnehmer Teile der Schweizer Forderungen als inakzeptabel bezeichnet. Es widerstrebt ihnen insbesondere, sich auf Jahre hinaus zum Verzicht auf Gegenmassnahmen zu verpflichten. Denn die Schweizer Verfahren bis zur Umsetzung durch die Kantone können Jahre dauern oder auch (im Parlament) scheitern.

Schatten über der Patentbox

Dass auch der Ersatz für die abzuschaffenden Regime mit Vorsicht zu konzipieren ist, zeigt eine separate Entwicklung: Während die Schweiz die Einführung von Lizenz- oder Patentboxen (Steuererleichterungen für Gewinne aus geistigem Eigentum) erwägt, diskutierte die erwähnte EU-Expertengruppe darüber, ob Patentboxen von Grossbritannien, Belgien und Zypern in ihrer derzeitigen Gestalt mit dem EU-internen Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung vereinbar sind. Im – fortgeschritteneren – britischen Fall hat die EU-Kommission dies explizit verneint. Im Dezember sollen sich die Finanzminister mit der Frage beschäftigen. NZZ, 21. November 2013, S. 29.

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