Kurzinfos August 2015


EU plant Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Milliardenhöhe

Die EU-Kommission hat im Juli 2015 vorgeschlagen, EU-Mittel in Höhe von 13,1 Milliarden Euro für die 276 Verkehrsprojekte bereitzustellen, die im für die Connecting Europe Facility (CEF) ausgewählt wurden. Durch diese Investitionen werden weitere öffentliche und private Mittel mobilisiert, sodass insgesamt 28,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen werden. Die ausgewählten Projekte befinden sich hauptsächlich im Kernbereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Die finanzielle Beteiligung der EU erfolgt in Form von Finanzhilfen, wobei der Kofinanzierungssatz je nach Art des Projekts 20 bis 85 Prozent der Kosten beträgt.

Gefördert werden unter anderem Leitinitiativen wie Rail Baltica, der Brenner-Basistunnel, der Wasserweg Seine-Schelde, die Caland-Brücke und die Querung des Fehmarnbelts. Zu den kleineren Projekten zählen grenzübergreifende Vorhaben zwischen Groningen und Bremen, die Eisenbahnstrecke "Eiserner Rhein", Pläne zum Ausbau des Flüssiggasnetzes und Vorhaben zur Verbesserung der Schiffbarkeit der Donau.

Der vorgeschlagene Finanzierungsbeschluss muss jetzt vom CEF-Ausschuss, der nächste Woche tagt, angenommen werden. Dann werden die einzelnen Finanzhilfevereinbarungen von der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) erstellt und im zweiten Halbjahr 2015 mit den Projektbegünstigten unterzeichnet. Umwelt aktuell, August/September 2015, S. 25. http://europa.eu/­rapid/­press-release_IP-15-5269_de.htm


Unter dem Deckmantel der ,,verbesserten Transparenz" führt die EU-Kommission derzeit Mechanismen ein, die den "bewährten Regelungsverfahren" ähneln, wie sie die USA in den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) fordern. Dadurch kann auch die US-Wirtschaft die europäische Gesetzgebung beeinflussen und mitgestalten.

Das Paket zur Besseren Rechtsetzung vom Mai gibt Interessenvertretern mehr Möglichkeiten, den Gesetzgebungsprozess und die technische Umsetzung von EU-Gesetzgebungen zu beeinflussen. Seit Anfang Juli können sie bereits bei Fahrplänen und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase der Kommission Rückmeldung geben.

In der Regel holt die Kommission zwölf Wochen lang die Meinung von Interessenvertretern zu Aspekten von Folgenabschätzungen für Kommissionsvorschläge in Vorbereitung oder zu Evaluierungen und Eignungsprüfungen ein. Die USA hatten in den TTlP-Verhandlungen gefordert, dass die Kommission Entwurfsvorschläge Interessenvertretern noch vor EU-Parlament und Rat vorlegt.

Nach der Vorbereitung eines neuen Legisiativvorschlags und nach der Verabschiedung des Entwurfs durch das Kollegium können Interessenvertreter nun der Kommission acht Wochen lang Rückmeldung geben. Künftig soll dies auch innerhalb einer vierwöchigen Frist für die Entwürfe delegierter Rechtsakte und wichtiger Durchführungsrechtsakte möglich sein. Die Sichtweisen der Interessenvertreter bündelt die Kommission zukünftig, legt sie dem EU-Parlament und dem Rat vor, um sie dann in die Gesetzgebungsdebatte einzubringen.

Darüber hinaus ruft die EU-Kommission seit Juli Interessenvertreter auf der Website ,,Bürokratieabbau - Ihre Meinung zählt" auf, Anstöße zu geben, wie EU-Rechtsvorschriften effizienter und wirksamer gestaltet werden können. Da es 20-mal so viele Industrielobbyisten in Brüssel gibt als Umweltlobbyisten, ist das ein willkommenes Einfallstor für die Wirtschaft, an der Aufweichung bestehender Umweltgesetzgebungen zu arbeiten.

Die neu eingeführte Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften bietet die Grundlage zum Aufschnüren und zur Aufweichung ,,störender" Gesetzesvorschriften. Umwelt aktuell, August/September 2015, S. 24, www.ec.europa.eu/yourvoice/index-de.htm, www.ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback

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