Kurzinfos August 2020

Die EU baut gegenüber Grossbritannien Druck auf, indem sie vorerst die Anerkennung und die Vollstreckung von Gerichtsurteilen gemäss dem Lugano-Übereinkommen verweigert. Das ist unüberlegt, wenn auch nicht überraschend. Das Lugano-Übereinkommen von 2007 (LugÜ) garantiert die Anerkennung und die Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Zivil- und Handelssachen in den Vertragsparteien EU, in den Efta-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und in Dänemark; Letzteres ist aufgrund einer Sonderregelung Einzelmitglied. Solche Urteile sollen in den Mitgliedstaaten der EU, in der Schweiz, Norwegen und Island frei zirkulieren können. Das Lugano-Übereinkommen fusst damit auf der Annahme, dass die Justizsysteme in Europa grundsätzlich gleichwertig sind.

Das Übereinkommen von 2007 ist ein Nachfolgevertrag zum ersten LugÜ von 1988. Dass beide Abkommen in der Schweiz unterzeichnet wurden und den Namen der wichtigsten Tessiner Stadt tragen, ist für das Land ein erheblicher Prestigegewinn. Rechtsindustrien

Das LugÜ ist Teil des EU-Rechts. Das Vereinigte Königreich war bisher als EU-Mitgliedstaat am Lugano-Übereinkommen beteiligt. Mit dem Ausscheiden aus der EU Ende 2020 würde der Lugano-Status enden. London hat deshalb am 8. April 2020 einen Antrag auf Wiederbeitritt als Einzelmitglied eingereicht. Gemäss dem Übereinkommen ist dafür die Zustimmung aller Vertragsparteien erforderlich. Die Efta-Staaten Schweiz, Norwegen und Island unterstützen die Wiederaufnahme der Briten. Die EU und Dänemark haben hingegen bisher nicht zugestimmt.

Das Betreiben von Gerichtsverfahren liegt überall in der Welt in den Händen von Anwälten und anderen Juristen; man spricht von Rechtsindustrien. Die bedeutendste Rechtsindustrie in Europa ist die britische. Im Jahr 2019 erwirtschafteten ihre Vertreter Einnahmen in der Höhe von 37,1 Milliarden Pfund. Das hängt auch mit der Qualität der britischen Richter zusammen. Ein Verlust der Lugano-Mitgliedschaft würde die Anerkennung und die Vollstreckung von Urteilen britischer Gerichte in der EU-27 und in Island, Norwegen und der Schweiz deutlich erschweren.

Gemäss Medienberichten vom April soll die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten zu verstehen gegeben haben, eine schnelle Entscheidung über den britischen Antrag liege nicht im Interesse der EU. Zur Begründung wurde geltend gemacht, die derzeitigen Lugano-Vertragsparteien seien alle Teil des EU-Binnenmarktes und das Vereinigte Königreich sei entschlossen, diesen zu verlassen. Diese Argumentation ist freilich nicht haltbar. Eine Zugehörigkeit zum Binnenmarkt ist nicht Voraussetzung für die Lugano-Mitgliedschaft. Und die Behauptung, alle derzeitigen Lugano-Staaten seien Mitglieder des Binnenmarktes, ist falsch; die Schweiz nimmt allenfalls partiell am Binnenmarkt teil. Von den vier Grundfreiheiten hat sie lediglich die Personenfreizügigkeit und (weitgehend) die Warenverkehrsfreiheit, nicht aber die Freiheiten der Dienstleistung, der Niederlassung und des Kapitals übernommen.

Tatsächlich geht es der EU um etwas ganz anderes: Sie will bei den Verhandlungen über ein künftiges Freihandelsabkommen mit Grossbritannien zusätzlichen Druck aufbauen. Das ist unüberlegt, aber auch nicht überraschend. Wie die Verweigerung der Anerkennung der Äquivalenz von Schweizer Börsen ab dem 1. Juli 2019 zeigt, schreckt man in Brüssel neuerdings nicht davor zurück, befreundete europäische Staaten mittels fragwürdiger Mittel zu schikanieren. Die Sache mit der Börsenäquivalenz war für die EU allerdings ein Schuss ins eigene Knie, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch reputationsmässig. So etwas steht einem Staatenverbund, der sich nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch als Rechts- und Wertegemeinschaft versteht, schlecht an. Völkerrechtliches Schädigungsverbot

Eine Schädigung der britischen Rechtsindustrie durch die Blockierung der Wiederaufnahme Grossbritanniens in das Lugano-Übereinkommen wäre eine noch grössere Fehlleistung. Theoretisch könnte die EU zwar geltend machen, sie sei bei diesem Entscheid frei. Diese Freiheit ist allerdings in einem so langen und engen Verhältnis durch das allgemeine völkerrechtliche Schädigungsverbot eingeschränkt. Ein solcher Schritt brächte den EU-27 nicht einmal Vorteile, im Gegenteil. Die EU-Staaten haben ein grosses Interesse daran, dass Urteile ihrer Gerichte in Zivil- und Handelssachen im Vereinigten Königreich problemlos anerkannt und vollstreckt werden können. Man denke etwa an Konsumentenfälle im Zusammenhang mit Online-Käufen oder Dienstleistungen aller Art. Das Verhalten der Kommission ist schliesslich ein Affront gegenüber Island, Norwegen und der Schweiz, die gleichsam in Geiselhaft genommen werden.

Gerade im Zeichen der jüngsten globalen Entwicklungen (Corona-Krise, Hongkonger «Sicherheitsgesetz», Belarus) ist die EU gut beraten, wenn sie der Nato-Atommacht Grossbritannien, die einen von zwei ständigen Sitzen im Uno-Sicherheitsrat innehat, beim Beitritt zum Lugano-Übereinkommen als Einzelmitglied keine Steine in den Weg legt. Damit das Vereinigte Königreich per Ende 2020 dem LugÜ als Einzelmitglied beitreten kann, müssen die Vertragsparteien spätestens bis zum 1. Oktober 2020 ihre Zustimmung geben. Wenn man das in Brüssel nicht begreift, so müssen die Hauptstädte aktiv werden. Carl Baudenbacher, Carl Baudenbacher war von 2003 bis 2017 Präsident des Efta-Gerichtshofs. NZZ, 21. August 2020, S. 8


Die Schweiz darf sich nicht an das Netzwerk der europäischen Corona-Apps anschliessen. Als Grund dafür nennt Brüssel offiziell das fehlende Rahmenabkommen. Damit stellt die EU die Machtpolitik über die Gesundheit ihrer Bürger.

Der Streit zwischen der Schweiz und der EU um das institutionelle Rahmenabkommen hat Pause gemacht. In der Corona-Krise hatte die EU auf neue Versuche, Druck auf die Schweiz auszuüben, verzichtet, wie sie es etwa bei der Börsenäquivalenz getan hatte. Die neue EU-Verordnung über Medizinalprodukte wurde verschoben, was der Schweiz in diesem Bereich Luft verschafft hat.

Doch diese Zeit des Einvernehmens geht zu Ende. Die EU verweigert der Schweiz seit Wochen einen Anschluss an ihr länderübergreifendes System der Proximity-Tracing-Apps. Über eine neue Schnittstelle sollen dereinst die Warndaten der nationalen Corona-Apps europaweit ausgetauscht werden, um so grenzüberschreitend Infektionsketten zu unterbrechen. Heute muss man noch bei jeder Auslandreise die App des jeweiligen Landes installieren.

Der offizielle Grund für den Ausschluss ist, dass die Schweiz kein Gesundheitsabkommen mit der EU hat. Und dieses wiederum ist abhängig vom fehlenden Rahmenabkommen. Doch noch im Januar 20 zeigten sich die Entscheidungsträger in Brüssel angesichts der aufziehenden Seuchengefahr durchaus zu Pragmatismus bereit.

Damals ging es um den Zugang zum Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten (EWRS). Die Schweiz hatte diesen nach einem EU-Beschluss von 2013 verloren. Die Rede war von einer Blockade mit «besorgniserregenden Auswirkungen auf die nationale Sicherheit» im Gesundheitsbereich. Im Fall einer Epidemie sind die Informationen aus den Nachbarländern für die Schweiz entscheidend.

Im Fall des Frühwarnsystems gewährte die EU der Schweiz schliesslich einen temporären Zugang zum EWRS. Unkompliziert und unbürokratisch – denn zuvor war ein Gesundheitsabkommen ebenfalls offiziell die Voraussetzung dafür. EU-Botschafter vergisst seine Grenzgänger

Was vor einem halben Jahr noch pragmatisch möglich war, droht nun an Brüssels Bürokratismus oder gar einer fatalen Ignoranz zu scheitern. Denn die Zusammenarbeit mit der Schweiz wäre auch im Interesse der EU.

Diese Erkenntnis ist jedoch noch nicht bei der EU angekommen. Der abtretende EU-Botschafter in Bern, Michael Matthiessen, etwa empfahl in der NZZ, dass die Schweizer, die in EU-Ländern Ferien machen, ja die jeweilige nationale App auf ihr Smartphone herunterladen könnten. Die eigenen Grenzgänger scheint er vergessen zu haben.

Jeden Tag kommen über 300 000 Personen aus den Nachbarländern in die Schweiz, um hier zu arbeiten. Für sie macht es einen grossen Unterschied, wenn sie nicht jeden Tag zweimal zwischen den nationalen Covid-Apps hin- und herschalten müssen – was rasch auch vergessen gehen kann. Die Einbindung der Schweizer App ist deshalb entscheidend, damit die Infektionsketten des täglichen kleinen Grenzverkehrs unterbrochen werden können.

Brüssel sollte auf den Ruf der Grenzregionen hören

Diese Problematik ist in den Grenzregionen bekannt. Deshalb sind es nun auch Politiker aus Baden-Württemberg, die bei der EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen intervenieren – mit exakt diesem Verweis auf die Grenzgänger. Nun müssen die Verantwortlichen im fernen Brüssel den Ruf aus den grenznahen Regionen noch hören.

Dass die EU die Schweiz jetzt bei der Seuchenbekämpfung unter Druck setzt, ist beschämend. Die EU hat beim Frühwarnsystem Anfang Jahr 2020 gezeigt, dass pragmatische Lösungen auch ohne Gesundheitsabkommen möglich sind. Auch minimale rechtliche Grundlagen für die Einbindung der Schweizer Corona-App wären rasch ausgehandelt.

Die Entwickler in der Schweiz haben ihre App auf einen Anschluss an das europäische System vorbereitet. Die Technik ist bereit. Jetzt müssen sich nur noch die Entscheidungsträger in der EU bewegen – und erkennen, dass eine Kooperation ihren eigenen Bürgern nützt. NZZ, 20. August 2020, S. 9

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