Kurzinfos Dezember 09


Europas Bauten bleiben Energiefresser

Bei den Verhandlungen über die Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie haben sich EU-Ministerrat, Parlament und Kommission Mitte November 2009 in Brüssel auf einen Kompromiss geeinigt. KlimaschützerInnen zeigten sich enttäuscht, dass das enorme Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor mit der Einigung weitgehend ungenutzt bliebe: "Die EU-Regierungen haben fast alles gestrichefl, was die energetische Sanierung vorantreiben könnte", kritisiert Stefanie Langkamp, Klimaschutzreferentin des Deutschen Naturschutzrings (DNR). Mit einer ambitionierten Richtlinie hätte die EU ihre CO2-Emissionen und ihre Energieabhängigkeit erheblich reduzieren, eine halbe Million neuer Arbeitsplätze schaffen und mehrere Milliarden Euro an Heiz- und Stromkosten sparen können.

Die EU-Parlamentarierlnnen konnten sich in den Verhandlungen weder mit konkreten Ausbauzielen für Niedrigenergiehäuser noch mit einer Vorreiterrolle für den öffentlichen Sektor durchsetzen. Auch lehnten die Mitgliedstaaten im Rat dieVerptlichtung ab, finanzielle und steuerliche Anreize für Investitionen in energieeffiziente Gebäude zu schaffen.

Bei den Neubauten konnte das Parlament hingegen einen Erfolg verbuchen. Für diese gilt ab 2021 der Niedrigenergiestandard, für neue öffentliche Gebäude schon ab 2019. Allerdings machen neue Gebäude nur ein Prozent des Gebäudebestandes aus. 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2Emissionen in der EU entfallen auf den Gebäudesektor. www.dnr.de. Hintergrundpapier: www.eu-koordination.de, umwelt aktuell, Dezember 2009/Januar 2010, S. 15


Das Lobbyregister der Europäischen Union bleibt mangelhaft. Das ist zumindest die Ansicht der Initiative für Transparenz und Demokratie Lobbycontrol. Ende Oktober 09 hatte die EU-Kommission eine erste Auswertung des im Juli 2008 eingeführten Lobbyregisters vorgestellt. Künftig soll deutlicher dargelegt werden, welche Tätigkeiten in dem Register erfasst werden und folglich finanziell aufzuschlüsseln sind. Zu den unter die überarbeitete Definition fallenden Tätigkeiten zählen sowohl das direkte Lobbying als auch eine indirekte Interessenvertretung, etwa durch Berichte von Denkfabriken, Foren oder Kampagnen. Das Prinzip der Freiwilligkeit will die EU-Kommission allerdings beibehalten und genau das ist einer der Kritikpunkte der Zivilgesellschaft.

Aus Sicht von Lobbycontrol und seiner europäischen Dachorganisation Alter-EU bleiben auch nach den Nachbesserungen fundamentale Mängel des Registers bestehen. Das Register bleibe unverbindlich, die Daten seien zu ungenau und würden kaum kontrolliert. "Grotesk" nannte Lobbycontrol die Neuregelung für die umstrittene ZehnProzent-Regel: Lobbyagenturen konnten bisher ihre Auftraggeber in vagen Zehn-Prozent -Stufen ihres Gesamtumsatzes angeben. Stattdessen gibt es nun erweiterte Stufen zwischen 50.000 und 250.000 Euro. "Die neue Regel begünstigt erneut große Lobbyfirmen und bedeutet in den meisten Fällen sogar eine Verschlechterung", monierte Lobbycontrol. Lediglich bei den sechs Lobbyriesen mit mehr als 2,5 Millionen Euro Jahresumsatz würden die Lobbybudgets der einzelnen Kunden etwas transparenter. Immerhin schaffe die EU-Kommission die Möglichkeit ab, dass Lobbyagenturen ihren Umsatz einfach als "über eine Million Euro" angeben, ohne dies weiter zu präzisieren.

Seit November 09 verhandeln EU-Kommission und Europaparlament über ein gemeinsames Lobbyregister. Lobbycontrol und AlterEU wollen sich dafür einsetzen, dass dieses neue Instrument wirkliche Transparenz garantiert. www.lobbycontrol.de/blog/?p=2509, umwelt aktuell, Dezember 2009/ Januar 2010, S. 24


Die EU-Kommission hat Ende November 09 die gen-technisch veränderte Maissorte MIR604 des Basler Syngenta-Konzerns als Lebens- und Futtermittel zur Einfuhr in die und zur Verarbeitung in der EU (und im EWR)zugelassen. Zuvor war die Sicherheitseinschätzung durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv ausgefallen, worauf der Zulassungsantrag den EU-Staaten vorgelegt wurde. Da Letztere wie stets bei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weder für noch gegen die Zulassung die nötige qualifizierte Mehrheit erreichten, ging das Dossier zurück an die Kommission. Diese hat nun definitiv entschieden; die Zulassung gilt für 10 Jahre.

Die Genehmigung von «Genmais» ist indirekt auch für die Einfuhr von Soja von Bedeutung: Im Sommer 2009 sind in Soja-Lieferungen aus den USA geringe Spuren von GV-Mais entdeckt worden, der zwar in den USA, aber (noch) nicht in der EU zugelassen war. Wegen der «Nulltoleranzpolitik» der EU durften die Lieferungen, insgesamt rund 180 000 t, nicht eingeführt werden. Unter Bezugnahme darauf drängten eine Reihe von Verbänden aus dem Agrarsektor im Oktober auf eine Beschleunigung der EU-Zulassungsverfahren. Soja werde unter anderem als Futtermittel dringend benötigt und derartige «Verunreinigungen» bei Transport oder Lagerung liessen sich nie völlig ausschliessen, erklärten sie. Als längerfristige Lösung erwähnten sie die Möglichkeit, in Abkehr von der Nulltoleranz eine Obergrenze für eine geringe Präsenz nicht zugelassener GVO zu definieren. Seither hat die Kommission die Einfuhr (nicht den Anbau) von vier GV-Maissorten genehmigt, darunter als letztes Produkt den Syngenta-Mais. NZZ, 1. Dezember 2009, S. 26


Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in zwei Urteilen im Februar 2010 das Recht auf Personenfreizügigkeit auch dann bejaht, wenn die betreffenden Personen Sozialhilfe beziehen. Der britische Court of Appeal war an den EuGH gelangt, da er in zwei solchen Fällen zu entscheiden hatte. In beiden Fällen geht es darum, dass Bürger anderer Staaten in Grossbritannien um Sozialhilfe ersuchten, was im Grunde der Voraussetzung für das Recht auf Personenfreizügigkeit widerspricht, nämlich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, das Absolvieren einer Ausbildung oder der Besitz genügender finanzieller Mittel und einer umfassenden Krankenversicherung. Damit hatte der Gesetzgeber zu verhindern versucht, dass in der EU ein Sozialhilfe-Tourismus entsteht.

In beiden Fällen geht es um Frauen, deren Ehen, welche das Aufenthaltsrecht begründet hatten, aufgelöst worden waren. Beide Frauen wurden in der Folge von Sozialhilfe abhängig. Sie haben aber Kinder, die in der Ausbildung sind, und diese dürfen ihre Ausbildung nach geltendem Recht auch dann im Gastland weiterführen, wenn der Vater das entsprechende Land verlassen hat oder gestorben ist oder wenn die Ehe geschieden wurde. Die in Ausbildung stehenden Kinder kommen laut dem Urteil des EuGH in den Genuss eines eigenständigen Aufenthaltsrechts, das nicht von der Bedingung einer finanziellen Autonomie abhängt.

Da diese Kinder natürlich nicht alleine aufzuwachsen brauchen, erstreckt sich das Aufenthaltsrecht auch auf den Elternteil, der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnimmt - in den beiden Fällen also die Mütter. Wie schon im Fall der Kinder in Ausbildung hängt auch das Aufenthaltsrecht der Mütter nicht von der Voraussetzung ab, dass diese über genügend eigene Mittel verfügen und so keine Sozialhilfe brauchen.

Im einen der beiden Fälle hatte der EuGH zusätzlich die Frage zu beantworten, wann das Aufenthaltsrecht für den Elternteil erlischt. Er kam zum Schluss, grundsätzlich ende das Recht mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes, allerdings nur dann, wenn das Kind nicht weiterhin der Anwesenheit und der Fürsorge des Elternteils bedürfe, um seine Ausbildung fortsetzen und abschliessen zu können.

Die beiden Gerichtsurteile werden in den Mitgliedstaaten vermutlich keine Begeisterungsstürme auslösen. Seit einigen Jahren klagen Politiker verschiedenster Couleur über eine zu weite oder offene Auslegung des Rechts auf Personenfreizügigkeit, weil diese den Möglichkeiten des Missbrauchs Tür und Tor öffne. Das grundlegende Misstrauen schlägt sich auch darin nieder, dass die Umsetzung der EU-Gesetzgebung über die Personenfreizügigkeit in die nationalen Rechtsbestände laut einem Bericht der EU-Kommission vom Dezember 2008 "enttäuschend" ist. Für BrüsseI ist die Personenfreizügigkeit eine der Grundfesten der EU und sollte deswegen nicht angetastet werden. Für die Bekämpfung von Missbräuchen, besonders durch Scheinehen, stehen in der Sicht der Kommission genügend andere Instrumente zur Verfügung. NZZ, 24. Februar, 2010.

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign