Kurzinfos Februar 2022

Analysen der GAP-Strategiepläne belegen fehlende Ambitionen der EU-Mitgliedstaaten für Biodiversität und Klima.

Zwei neue Berichte von Birdlife Europe und dem Europäischen Umweltbüro (EEB) zeigen auf, dass in den von den EU-Mitgliedstaaten eingereichten GAP-Strategieplänen angemessene Beiträge zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie fehlen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gilt als eines der wichtigsten Werkzeuge zur erfolgreichen Umsetzung der Ziele des Green Deals. Mit den eingereichten Plänen werde laut Birdlife Europe und dem EEB weder das Zehn-Prozent-Ziel zur Bereitstellung von artenreichen Landschaftselementen erreicht, noch sehen sie ausreichende Maßnahmen zum Schutz und der Wiederherstellung von Mooren und Feuchtgebieten vor.

Zu wenig Platz für die Natur

Mit dem Zehn-Prozent-Ziel nicht-produktiver Flächen sollen wichtige Lebensräume für die biologische Vielfalt, wie Hecken, Brachen und Blühflächen, geschaffen oder gesichert werden. Diese Habitate sind entscheidend für die Erhaltung der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften. Zur Bewertung der Strategiepläne wurden die EU-Mindestvorgaben (Konditionalität), Zielindikatoren sowie freiwillige Maßnahmen (Öko-Regelungen) betrachtet. Die Analysen zeigen nun, dass weitestgehend alle untersuchten Pläne der EU-Mitgliedstaaten das angestrebte Ziel verfehlen. Als Gründe werden unter anderem eine zu niedrige Grundanforderung, ein zu geringes zusätzliches Ambitionsniveau, Ausnahmeregelungen und verzerrende Gewichtungsfaktoren genannt.

Schwacher Schutz für Moore

Deutlich zu schwache Bemühungen wird den europäischen Mitgliedstaaten auch mit Blick auf den Schutz kohlenstoffreicher Böden nachgewiesen. Die Autorinnen und Autoren betonen, dass die Wiedervernässung trockengelegter Moore als wirksamste und kostengünstige Klimaschutzmaßnahme gilt. Bislang würden die an Mooren reichen Staaten die Mindestvorgaben der EU aber nur unzureichend oder verzögert umsetzen. Auch fehlten in den Strategieplänen weitere Anreize zur Wiedervernässung und nassen Bewirtschaftung (Paludikultur) durch entsprechende Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen.

Nachbesserungen noch möglich

Die Organisationen appellieren an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die GAP-Strategiepläne nachzubessern und dadurch mit den Zielen des Green Deals in Einklang zu bringen. Bereits am 31. März 2022 erhielten 19 Mitgliedstaaten, die ihre Pläne pünktlich eingereicht hatten, die "Observation Letters" aus Brüssel. Diese Kommentierungen sind die Gelegenheit der Kommission, die Übereinstimmung mit den EU-Strategien und den darin angestrebten Zielen zu überprüfen und Verbesserungen einzufordern. Die Reaktion der Kommission auf Deutschlands GAP-Strategieplan wird für Mitte Mai erwartet. 10. Februar 2022 , EU-News. https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­gap-plaene-verfehlen-ziele-des-green-deals

BirdLife Europe/EEB: https://www.birdlife.org/­wp-content/­uploads/­2022/­04/­Analysis-Space-For-Nature-CAP-strategic-plans-April2022.pdf (engl.)

BirdLife Europe/EEB: https://www.birdlife.org/­wp-content/­uploads/­2022/­04/­Analysis-Peatlands-Wetlands-CAP-strategic-plans-April2022.pdf (engl.)

PM BirdLife Europe/EEB: https://eeb.org/­new-ngo-report-cap-national-strategic-plans-will-not-deliver-on-eu-green-deal/­ (engl.)


Die Richtlinie zur Eurovignette soll zur Verringerung von CO2-Emissionen beitragen. Der Dachverband Internationale Alpenschutzkommission (CIPRA) bemängelt, dass zu viel Verkehr auf der Straße bleibe.

Unter der Präsidentschaft von Jernej Vrtovec, slowenischer Minister für Infrastruktur, hatte der Rat im November 2021 grünes Licht für die Eurovignetten-Richtlinie gegeben. In Übereinstimmung mit dem Green Deal der EU soll damit der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor verringert werden. Dazu gab es einige Änderungsvorschläge von Nichtregierungsorganisationen an den EU-Ausschuss TRAN, der diese aber sämtlich ablehnte. Darunter besonders das Ansinnen, den Güterverkehr in den Alpen von der Straße zu holen.

CIPRA wirft der EU vor, dass die Regeln für die geplante Klimaneutralität des Verkehrssektors nicht ausreichen und auch die Lärm-Belastung und Luftverschmutzung in den Alpentälern nicht genügend reduzieren. Die Neuregelung der Eurovignette ziele darauf, den Güterverkehr auf der Straße auf "Zero-Emission-LKW" umzustellen statt auf den umweltfreundlicheren Schienenverkehr.

Elektrifizierter Güterverkehr auf der Straße bloße Zukunftsmusik Stefan Witty, Vizepräsident von CIPRA International, betonte dem DNR gegenüber: "Es gibt keine nachhaltigere Möglichkeit, Güter zu transportieren als auf der Schiene. Pro transportierte Tonne stößt ein LKW 110 mal mehr CO2 aus als der Schienenverkehr." Die umweltschonendere Elektrifizierung des Güterverkehrs auf der Straße sei technisch fragwürdig. Die CIPRA äußerte sich skeptisch, "dass in naher Zukunft genug Ökostrom oder grüner Wasserstoff produziert werden kann, um die Wirtschaft, den Individualverkehr und den Straßengüterverkehr nachhaltig zu gestalten". Auch Österreichs Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler von den Grünen hält die jetzige Planung zur Eurovignette für "völlig unzureichend". EU-News, 03. Februar 2022

https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­vertane-chance-eurovignette-kritik-von-alpenschutzorganisationen-und PM (https://www.consilium.europa.eu/­de/­press/­press-releases/­2021/­11/­09/­eurovignette-road-charging-reform-adopted-by-council/­)

Meldung CIPRA, https://www.cipra.org/­de/­news/­abstimmung-im-eu-parlament-ueber-die-eurovignette

Artikel ORF, https://orf.at/­stories/­3243683/­


von Oliver Zimmer

Das Forschungsprogramm «Horizon Europe» ist einem hierarchischen Wissenschaftsbild verpflichtet. Talentierte junge Forscher sollten ihre Projekte aber ohne bürokratische Auflagen entwickeln und umsetzen können.

Letzten November 2021 wandten sich die Vertreter von mehr als 1000 Universitäten und Fachhochschulen, 56 wissenschaftlichen Akademien sowie zahlreicher Rektorenkonferenzen an Ursula von der Leyen. In ihrem Schreiben baten sie die EU-Kommissionspräsidentin, das Vereinigte Königreich zum Forschungsprogramm «Horizon Europe» (offizielle Bezeichnung: «9. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation») zuzulassen.

Begründung: Die grossen Herausforderungen der Zeit – besonders der Klimawandel und die Digitalisierung – seien ohne globale Kooperation nicht zu meistern. Hier gehe es, so argumentierten die Forscher dezidiert politisch, ja um nicht weniger als um «Europas strategische Autonomie». Dieses Ziel lasse sich «ohne eine enge Zusammenarbeit mit dem engsten Partner der EU im Bereich Forschung und Innovation kaum (. . .) erreichen».

Ähnlich wie bei der Schweiz hatte sich die EU-Kommission auch beim Vereinigten Königreich dazu entschlossen, «Horizon» als politisches Druckmittel einzusetzen. Geht es hierzulande ums Rahmenabkommen, so geht es im Falle Grossbritanniens um die Umsetzung des Nordirland-Protokolls. Diskriminierung als Druckmittel der EU-Politik, das Muster ist bekannt.

Angst vor Prestigeverlust

Dass die Petition der europäischen Wissenschafter keiner Sympathiebekundung für Grossbritannien gleichkommt, weiss jeder, der europäische Zeitungen liest. Was sie motivierte, ist schon eher die Angst vor einem Verlust an Prestige. Viele Forscher hatten sich mit britischen Unis – allen voran Oxford, Cambridge und den Londoner Spitzenuniversitäten Imperial College und University College – zusammengetan. Eine Kollaboration mit Akademien dieser Güteklasse verspricht neben Geld auch Punktegewinne bei den globalen Rankings.

Einige Mitunterzeichner fürchteten wohl, mit dem britischen Partner auch das beste Rennpferd im Stall zu verlieren. Ein anderes schnelles Rennpferd im Wettkampf um Drittmittel – die Schweizer ETH – lancierte kürzlich zusammen mit drei britischen Forschungsorganisationen die Petition «Stick to Science». Zwei Bittschriften an eine durch und durch politische Behörde – hier deutet sich bereits an, welchen Begriff von Wissenschaft Mammutprogramme wie «Horizon» fördern.

Trotz dem massiven Budget (Projektsumme 2021–2027: 95,5 Milliarden Euro) gelingt es nur ganz wenigen, einen der begehrten Grants des European Research Council zu ergattern. Wirtschaftssoziologen sprechen in solchen Fällen von positionalen Gütern. Ihr Anreiz besteht darin, dass der grösste Teil der potenziellen Nutzer von der Nutzung ausgeschlossen wird: «The winner takes it all.» Das mag teilweise erklären, warum «Horizon» bei Uni-Rektoren und Wissenschaftsmanagern derart beliebt ist.

Begeistert sind verständlicherweise auch die exzellent Qualifizierten, die – nachdem sie Monate in ihren Antrag investierten und während dieser Zeit von einem Heer von Administratoren und Beratern gecoacht wurden – den Ritterschlag in Form eines ERC-Grant erhalten. Beim Rest bewirkt diese Art von Forschungsförderung dagegen nicht selten eine Spirale der Enttäuschung.

Dass es sich bei den erfolgreichen Projekten nicht immer um die inhaltlich stärksten handelt, ist ein offenes Geheimnis. Auch will nicht jeder ein halbes Jahr in die Vorbereitung eines Antrags investieren; denn das wertvollste Gut für einen mit Forschung und Lehre betrauten Professor, das ist immer noch die Zeit. In Oxford waren es in meinem Fach jedenfalls oft die originellsten Köpfe, die dieser Art von Forschungsförderung konsequent aus dem Weg gingen.

Zudem sind beispielsweise klinisch tätige Mediziner kaum in der Lage, 50 Prozent ihrer Zeit in die Leitung eines Forschungsprojekts zu investieren. Genau dazu müssen sie sich bei den besonders begehrten ERC-Grants jedoch vertraglich verpflichten.

Fördergelder und Pflichtbeiträge

Ist ein Programm wie «Horizon» tatsächlich ein «Segen» für die Wissenschaft? Die Frage stellt sich schon deshalb, weil Schweizer Uni-Rektoren und Wirtschaftsvertreter bei diesem Thema zuweilen recht verwegen argumentieren. Wer in der Champions League spielen wolle, so lautet der Tenor, der müsse bei «Horizon» zwingend akkreditiert sein. Hochbezahlte Professoren an Schweizer Unis könnten bei einem Ausschluss von «Horizon» in die EU-Zone abwandern.

Für grosse Talente, inklusive solcher, die das Zeug zum Nobelpreisträger hätten, könnte der Forschungsplatz Schweiz langfristig an Attraktivität verlieren. So oder ähnlich wird nun im Wochenrhythmus gewarnt.

Ihre rundweg positive Einschätzung von «Horizon» rechtfertigen Uni-Rektoren und ihre Fürsprecher in Politik und Wirtschaft gern mit dem Hinweis, dass die Schweiz übers Ganze gesehen mehr Fördergelder beziehe, als sie Pflichtbeiträge an die EU einzahle. Hier dient also finanzieller Input als Indikator für wissenschaftlichen Erfolg. Dagegen werden die beträchtlichen Summen für Verwaltung, Lobbying, Beratung und Coaching, die Universitäten in solche Rahmenprogramme investieren, kaum je thematisiert.

Wie dem auch sei: Ob der erwähnten düsteren Prognosen wagt man kaum zu fragen: Wie viele Nobelpreisträger, wie viele Mathematiker und Geisteswissenschafter, die ihre Disziplin durch bahnbrechende Leistungen auf Jahrzehnte hinaus befruchtet haben – wie viele von ihnen hätten unter einem von «Horizon» geprägten Wissenschaftsregime gedeihen können?

Nachhaltig ist Wissenschaft doch wohl vor allem dann, wenn sie den talentiertesten unter den jungen Forschern hilft, ihre Ideen ohne destabilisierende Hierarchien und bürokratische Auflagen zu entwickeln und umzusetzen. Ist «Horizon» dazu geeignet? Ich habe diese Frage kürzlich mit einem britischen Historiker und einer Schweizer Naturwissenschafterin diskutiert – beides gestandene Professoren, die auf ihrem Gebiet Spitzenleistungen erbracht haben.

Beide berichteten unabhängig voneinander, «Horizon» sei einem hierarchischen Wissenschaftsbild verpflichtet. Im Zentrum der besonders begehrten ERC-Grants stehe der Principal Investigator (PI). Der Historiker meinte, dass Nachwuchskräfte in diesem System wie «die Günstlinge des grossen PI» behandelt würden. Für Talente mit eigenen Ideen sei ein solches System ungeeignet; ausser man verstehe unter Nachwuchsförderung, dass man junge Forschende mittels einer Finanzspritze noch ein paar Jahre bei der Stange halte.

Die Naturwissenschafterin teilte diese Einschätzung weitgehend. Den kreativsten Nachwuchsleuten sei am meisten gedient, wenn man sie mit den nötigen Ressourcen ausstatte und sie ihre Partner dann frei wählen lasse. Ob diese Partner in Basel oder Los Angeles, in Brüssel oder Singapur, in München oder in Tokio forschten, dürfe hier keine Rolle spielen.

Wissenschaft beginnt nicht mit dem Wettkampf um positionale Güter, sondern mit einer Idee. Ihr Horizonte versetzendes Elixier ist die Freiheit. Oliver Zimmer, NZZ, 25. Februar 2022, S. 19.


Die tiefroten Zahlen der französischen Handelsbilanz erklären sich mit notorischen Schwächen der französischen Volkswirtschaft, deren Exportanteil in der Euro-Zone von 13,9% im Jahr 2019 auf 12,5% Ende 2021 gesunken ist. Das besagen Zahlen des Instituts Rexecode.

Der Dienstleistungssektor konnte trotz einem schlechten Jahr für den Tourismus einen Überschuss von 36,2 Mrd. € verzeichnen. Das aber genügt nicht, um Exportschwächen in der Produktion zu kompensieren. «Frankreich hat ein Problem bei der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie», konstatiert der Konjunkturforscher Mathieu Plane vom Observatoire français des conjonctures économiques.

Der Anteil der industriellen Produktion am BIP ist auf weniger als 10% gesunken. Zwar haben die traditionell starken Luxusgüter-, Kosmetik- und Getränkebranchen ihren Rückgang von 2020 mehr als wettgemacht, dies aber kompensiert nicht die schlechten Verkaufsergebnisse anderer Sektoren wie namentlich im Flugzeugbau oder der Automobilindustrie. NZZ am Sonntag, 11. Februar 2022, S. 31


Die Begeisterungsstürme liessen nicht lange auf sich warten. Von einem «historischen Erfolg» sprach die konservative Europaabgeordnete Monika Hohlmeier, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in den Rechtssachen C-156/21 und C-157/21 verkündete. Hier habe das oberste Gericht der EU ein «starkes Signal für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit» gesetzt, freute sich die grüne Abgeordnete Terry Reintke. Dabei ging es im Urteil nicht um Demokratie und nur um jenen Teil von Rechtsstaatlichkeit, der Korruption betrifft. Die unsachgemässe Verwendung der Begriffe hat dabei System. Die Freude im EU-Parlament war gross, dass die Luxemburger Richter ein Verfahren für rechtens erklärt haben, mit dem zum ersten Mal Verstösse gegen die mangelnde Kontrolle bei der Verwendung von EU-Geldern («Rechtsstaatlichkeit» genannt) finanziell geahndet werden können. Gemeint ist die sogenannte «Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit» – auch «Rechtsstaatsmechanismus» genannt –, die seit gut einem Jahr in Kraft ist.

Grundwerte in Gefahr?

Der Grundgedanke ist einfach: Verletzt ein EU-Staat fundamentale Prinzipien wie die Gewaltenteilung oder die Freiheit der Presse, muss er damit rechnen, dass ihm im letzten Schritt Gelder aus dem gemeinsamen Haushalt vorenthalten werden. Dies gilt jedoch nur für Verstösse, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Haushaltsführung der EU stehen – wenn etwa in einem Land Korruption und Nepotismus beim Einsatz von EU-Mitteln drohen, weil dort Gerichte nicht unabhängig arbeiten.

Diese Präzisierung ist wichtig. Denn dass die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedsstaat generell Anlass zur Sorge gibt, bietet noch keine Handhabe, um den Mechanismus zu aktivieren. Eine Verbindung zu den «finanziellen Interessen» der EU muss schon vorliegen. Nur mit dieser Einschränkung hatten Polen und Ungarn, die seit Jahren mit der EU über die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien streiten, dem Verfahren im Dezember 2020 zähneknirschend zugestimmt. Die Auszahlung von milliardenschweren Hilfsgeldern aus dem Corona-Aufbaufonds stand auf der Kippe.

Beide Staaten spekulierten zunächst lange darauf, den Mechanismus zu verwässern, und beschlossen schliesslich, als er nicht mehr zu verhindern war, vor dem EuGH zu klagen. Es gebe in den EU-Verträgen überhaupt keine Rechtsgrundlage für das neue Verfahren, so ihre Argumentation. Die Zuständigkeiten der Union würden überschritten, und es werde gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstossen. Diese Vorbehalte hat das Gericht nun in vollem Umfang abgewiesen. Die EU gründe auf gemeinsamen Werten und dazu zählten auch Rechtsstaatlichkeit und Solidarität, teilten die Richter mit. Da die «Achtung der gemeinsamen Werte somit eine Voraussetzung für den Genuss all jener Rechte ist, die sich aus der Anwendung der Verträge auf einen Mitgliedsstaat ergeben», müsse die Union auch in der Lage sein, diese Werte zu verteidigen. Bestehe die Gefahr, dass ein Mitgliedsstaat EU-Gelder nicht in ihrem Sinne verwende, seien die wirtschaftlichen Interessen der EU beeinträchtigt, heisst es weiter. Und wenn es hier einen «echten Zusammenhang» gebe, dürfe sie die Auszahlung auch an entsprechende Bedingungen koppeln.

Jetzt ist die Kommission gefragt

Doch kann der «Rechtsstaatsmechanismus» nun tatsächlich ausgelöst werden? Der deutsche FDP-Abgeordnete Moritz Körner, der das Verfahren für das Europaparlament mit verhandelte, dämpft die hohen Erwartungen ein wenig. Es liege zunächst an der Kommission, das Urteil zu prüfen, sagt Körner. Und es sei zu befürchten, dass ihre Präsidentin Ursula von der Leyen die Umsetzung noch verzögere. Mit dem Hinweis auf das noch ausstehende Urteil des EuGH hatte sich die Kommissionschefin bisher gegen die Kritik verteidigt, zu nachsichtig mit Polen und Ungarn umzugehen.

In einer ersten Stellungnahme begrüsste von der Leyen das Urteil. Sie sagte aber auch, dass ihre Behörde die Begründung und die möglichen Auswirkungen des Richterspruchs erst analysieren müsse. «In den kommenden Wochen» werde man dann «Leitlinien zur Anwendung des Mechanismus» beschliessen. In den Rechtsstaatsberichten der Kommission sind die Verstösse der beiden Staaten bereits klar benannt, wobei Polen bezüglich Korruption besser dasteht als viele der Oststaaten, die nicht gerügt werden.

Es sind jedoch auch politische Erwägungen im Spiel. Will die Kommission in einem Moment, in dem es Signale der Annäherung gab, auf Konfrontation mit Polen gehen? Will sie den Mechanismus noch vor der Parlamentswahl in Ungarn auslösen, was dort als Einmischung in den Wahlkampf verstanden werden kann? Der Europaabgeordnete Körner räumt ein, dass die gesamte EU derzeit auch geopolitisch unter Druck stehe. Das dürfe die Kommission aber nicht daran hindern, ihre Aufgabe als Hüterin der Verträge wahrzunehmen.

Polen und Ungarn halten das Verdikt des Europäischen Gerichtshofes für politisch motiviert

Mit teilweise martialisch klingenden Worten haben Regierungsvertreter in Polen und Ungarn auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Februar 2022 reagiert, wonach der Rechtsstaatsmechanismus rechtens ist. Ungarns Justizministerin Judit Varga sprach von einem «politischen Urteil». Dieses sei ein Beweis dafür, dass Brüssel seine Macht missbrauche.

Die Regierungspartei Fidesz sieht im Urteil einen Rachefeldzug und einen «Rechtsstaatlichkeits-Jihad gegen Ungarn». Der Fidesz spricht von Vergeltung wegen eines Gesetzes, das Informationen über Homosexualität einschränkt und im In- und Ausland zu Protesten geführt hatte.

Heftige Reaktionen auch aus Warschau

Etwas weniger drastisch, aber doch heftig fielen die Reaktionen in Polen aus. Die EU verwandle sich in eine Organisation, in der man rechtswidrig Gewalt anwenden könne, um den Mitgliedsstaaten die Freiheit zu nehmen, sagte Polens Justizminister Zbigniew Ziobro. Diese Aussage passt in den Diskurs, den Warschau gerne pflegt: Demnach verfolgt die EU eine linke Ideologie und erpresst die Mitgliedsstaaten. Extreme Stimmen sehen darin gar eine Unterjochung Europas durch Deutschland, den mächtigsten Staat des Kontinents.

Der Wortführer Ziobro ist Chef der erzkonservativen Partei Solidarisches Polen, des kleinen Bündnispartners der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Er hat Polens umstrittene Justizreform vorangetrieben und akzeptiert die Vorrangstellung von EU-Recht nicht.

Die Empörung in Polen ist indes nicht einhellig: Sylwia Spurek, Mitglied des Europäischen Parlaments und der grünen Fraktion, meint, dass die Bürger vor Verstössen gegen das Gesetz und die Menschenrechte geschützt werden müssten. Als Strafe kämen auch finanzielle Sanktionen infrage.

Beide Länder erhalten jährlich Milliarden von der EU

Beide Länder sind grosse Bezüger von EU-Geldern: Im Falle Polens beliefen sich diese jüngst auf netto 12 Milliarden Euro pro Jahr, bei Ungarn waren es 5 Milliarden Euro. Dazu kommt allenfalls das Geld aus dem EU-Aufbaufonds. Die Pläne der beiden Länder, wie die Mittel daraus verwendet werden sollen, hat die Kommission allerdings noch nicht bewilligt.

Eine allfällige Kürzung der Finanzhilfen wäre für die Regierungen beider Länder eine schwere politische Niederlage. Dringenden finanziellen Bedarf haben sie derzeit aber nicht. Vor allem Polens Wirtschaft ist vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen und floriert bereits wieder. Und Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban heizt die Wirtschaft gerade mit verschiedenen Wahlgeschenken an. In Ungarn finden Anfang April Parlamentswahlen statt. NZZ, 16. Februar 2022.


Bis zuletzt leisten die Abgeordneten aus Österreich Widerstand gegen die EU-Richtlinie zur Lastwagen-Maut, nach der die Höhe der Abgaben vor allem aufgrund des CO2-Ausstosses festlegt wird. Der hart erarbeitete Kompromiss, den die EU- Verkehrsminister im Dezember 2020 verabschiedet hatten, wird aber durchgeboxt. Als einziges Land protestierte schon damals Österreich.

Dass die vehemente Opposition ausgerechnet aus unserem östlichen Nachbarland kommt, muss die Schweiz aufhorchen lassen. Die beiden Länder verfolgen nämlich dasselbe Ziel: Der alpenquerende Güterverkehr soll so umfassend wie möglich auf die Schiene verlagert werden.

«Umweltschutz endet nicht am Auspuff»

Hierzulande ist es nach der Annahme der Alpeninitiative im Jahr 1994 und dem Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) ruhig geworden um dieses Reizthema. Dies obwohl die Zahl der Lastwagenfahrten immer noch deutlich über dem vom Parlament festgelegten Verlagerungsziel liegt. Doch in Österreich sorgen vor allem die Zustände auf der Autobahn über den Brenner immer wieder für wütende Proteste der Anwohner und offenen Streit mit Deutschland und Italien.

Die neue Eurovignette für LKW, die ab 2023 eingeführt wird, hat das Potenzial, die Situation noch zu verschärfen. Oder wie es Kaspar Schuler ausdrückt: «Es brennt am Brenner, und auch der Druck auf den Gotthard wird zunehmen.» Schuler ist der Geschäftsführer der Internationalen Alpenschutzkommission Cipra und war einer der Väter der Alpeninitiative.

Höchst unzufrieden ist auch die österreichische EU-Abgeordnete Barbara Thaler von der Fraktion der Europäischen Volkspartei. «Der vorliegende Text nützt weder dem Klima noch den Menschen, besonders im alpinen Raum. Denn gerade dort hat die Strasse als Transportweg einfach Kapazitätsgrenzen», sagt die Tiroler ÖVP-Politikerin. Auf den ersten Blick erscheint es paradox, dass ausgerechnet Umweltschutzorganisationen aus dem Alpenraum gegen das neue Regime Sturm laufen. Die von Deutschland eingebrachte Richtlinie bringt nämlich einen eigentlichen Durchbruch, zumindest für den Klimaschutz. CO2-freie Lastwagen, die mit Wasserstoff oder elektrisch angetrieben werden, können von den EU-Staaten bis ins Jahr 2025 komplett von der Maut befreit werden. In den kommenden Jahren könnten die Gebühren für die Strassennutzung je nach CO2-Bilanz um bis zu 75 Prozent gekürzt werden. Für Dieseltrucks dürfte die Maut um rund 50 Prozent höher ausfallen als bisher.

Sich allein auf die Dekarbonisierung zu konzentrieren, sei der falsche Ansatz, kritisiert Django Betschart. «Umweltschutz endet nicht beim Auspuff», hält der Geschäftsleiter des Vereins Alpeninitiative fest. Unfälle, Staus, der Lärm und der gefährliche Feinstaub, etwa durch den Reifenabrieb, würden die Alpentäler weiterhin belasten. «Statt mehr Verlagerung auf die Bahn bringt das Vorhaben mehr Lastwagen durch die Alpen, zulasten der lokalen Bevölkerung», befürchtet Betschart.

Noch mehr Güter aus Italien

Zusätzlich verschärfen dürfte das Problem, dass Italien mit finanzieller Unterstützung Chinas die Häfen von Triest und Genua ausbauen will, um so Teil von Pekings Seidenstrassen-Initiative zu werden. Norditalien soll mit dieser Strategie zum grossen Umschlagplatz für chinesische Exporte werden und per Strasse und Schiene mit ganz Europa verbunden werden. Ein Grossteil dieser Güter wird wohl mit Camions über die Alpen weitertransportiert werden.

Aus der Sicht der ÖVP-Politikerin Thaler wäre dies fatal. «Wir müssen dahin kommen, dass die Schiene zur natürlichen ersten Wahl für internationale Transportunternehmer wird», fordert sie. Deshalb müsste der Eisenbahnsektor endlich die Vielzahl an nationalen Hürden abbauen, die ihn daran hindern, ernsthaft konkurrenzfähig zur Strasse zu werden.

Schweizer Lastwagen-Lobby fordert tiefere Abgaben

Mit Interesse blickt auch der Nutzfahrzeugverband Astag auf die Verhandlungen zur Eurovignette. Die Schweizer Transportbranche erwartet von der Eurovignette kaum Auswirkungen auf die hiesigen Unternehmen. Wasserstoff- und Elektro-Lastwagen sind in der Schweiz bereits von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit und sollen es gemäss der CO2-Gesetzesvorlage, die sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, auch bis mindestens 2030 bleiben. «Allenfalls führt die Eurovignette zu vorteilhaften Bedingungen für Schweizer Fahrzeuge im Ausland, die dort keine Maut mehr bezahlen müssen», erklärt eine Verbandsvertreterin auf Anfrage der NZZ. Die Einführung der Eurovignette dürfte nicht nur Einfluss auf die Zahl der Lastwagen haben, sondern sie beeinflusst bereits jetzt die Diskussion um die Zukunft der LSVA. «Die Abstimmung mit der EU ist ein wichtiger, zwingender Bestandteil der LSVA-Weiterentwicklung», hält denn auch die Astag fest.

Die Eurovignette wird gemäss dem Nutzfahrzeugverband wohl bei der Weiterentwicklung der LSVA in die dabei notwendige Verhandlung ums Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU einfliessen. In diese steigt die Astag mit einer klaren Forderung ein: «Die LSVA in der Schweiz müsste dabei eigentlich auf das Niveau der EU-Länder gesenkt werden.»

Naturgemäss vollkommen anders sehen dies die Umweltverbände. «Entgegen der ursprünglichen Pläne kann bei der revidierten Eurovignette von Kostenwahrheit nicht die Rede sein. Das ist ein falsches Signal für die Schweiz», erklärt Django Betschart vom Verein Alpeninitiative. Der Schwerverkehr verursache externe Kosten von rund 2,4 Milliarden. Davon seien nur rund 1 Milliarde durch die LSVA gedeckt, führt er an und beruft sich dabei auf Berechnungen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE). «Statt der Gesellschaft müssen diese Kosten ebenfalls dem Schwerverkehr angelastet werden», verlangt Betschart. NZZ, 16. Februar 2022, S. 7


NZZ: er Bundesrat muss sich demnächst entscheiden, wie die Verhandlungen mit der EU weitergehen sollen. Bleiben Sie in der Frage des Lohnschutzes immer noch hart, oder sehen Sie mittlerweile Verhandlungsspielraum.

Maillard: Als ich 2019 Präsident des SGB wurde, habe ich bei unseren Gewerkschaften eine Tour de Suisse gemacht und gefragt: Seid ihr bereit, eine Schwächung des Lohnschutzes zu akzeptieren, wenn wir im Gegenzug das Rahmenabkommen mit der EU bekommen? Die Antwort der Mitglieder war glasklar: Das kommt nicht infrage, die Löhne sind jetzt schon unter Druck, wir sind nicht zu Konzessionen bereit.

NZZ: Also keine Bewegung beim SBG.

Maillard: Wir werden nie eine Schwächung des Lohnschutzes hinnehmen. Alle Gewerkschaften in Europa unterstützen uns in diesem Punkt. Sie sagen uns: Passt auf, denn es gibt kein Zurück mehr. Ich war kürzlich zu Besuch beim Gewerkschaftsbund in Österreich, wo uns gezeigt wurde, wie der Europäische Gerichtshof den Lohnschutz in einer Serie von Urteilen Stück für Stück abgebaut hat.

NZZ: Was erwarten Sie vom Bundesrat in der Europafrage?

Maillard: Zuallererst sollte er keine falschen Hoffnungen wecken. Will man eine Strategie entwickeln, muss man vom Ende ausgehen. Zu welcher Lösung werden Volk und Stände in drei, vier, fünf Jahren Ja sagen? Bei den institutionellen Fragen – EU-Beitritt, EWR oder ein neues Rahmenabkommen – wird es sehr schwierig, eine Lösung zu finden, die mehrheitsfähig ist. Die Frage ist: Ist das Volk bereit, a priori EU-Recht in wichtigen Bereichen zu übernehmen, ohne zu wissen, was dieses Recht sein wird? Alle Umfragen zeigen, dass ein Ja kaum möglich ist. Wenn wir das im Kopf haben, können wir eine Strategie entwickeln.

NZZ: Welche Strategie wäre das?

Maillard: Wir sollten über Sachbereiche sprechen, in denen die Schweiz wie die EU gemeinsame Interessen haben. Bei der Forschung, bei der Kohäsion, bei der Übernahme von sozialen Rechten können wir uns grosszügiger zeigen. Für die EU wird es schwierig sein, gegenüber ihren Mitgliedstaaten zu erklären, warum man sich nicht auf Lösungen mit der Schweiz einlässt, die auch im Interesse der EU sind. Überhaupt muss man sich fragen, wie lange der absolute Wille der EU-Kommission, das Recht überall so detailliert zu harmonisieren, noch unterstützt wird. Die Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedstaaten will mehr demokratische Mitsprache. Vielleicht wird uns diese Entwicklung erlauben, die Diskussionen von den institutionellen Fragen wegzulenken. Eine andere Lösung sehe ich nicht. NZZ, 9. Februar 2022, S. 9

Arbeiterführer und Politgrösse

15 Jahre lang, von 2004 bis 2019, war Pierre-Yves Maillard Gesundheitsdirektor des Kantons Waadt. Seit 2019 präsidiert er den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und sitzt für die SP im Nationalrat. Der 53-jährige Maillard zählt zu den einflussreichsten Parlamentariern in Bundesbern, in zentralen Dossiers wie dem Rahmenabkommen kommt niemand an ihm vorbei. Der Mann mit dem energischen Auftreten, der mit seiner Familie in der Nähe von Lausanne wohnt, scheint die Rolle des klassischen Arbeiterführers mit Leib und Seele auszufüllen.


Die Teilnahme der Schweiz und Grossbritanniens am europäischen Forschungsprogramm Horizon Europe ist blockiert. Mit der Kampagne «Stick to Science» wehren sich nun Wissenschafter aus ganz Europa gegen diese politisch motivierte Massregelung.

Die Wissenschaft soll nicht länger als Geisel der Politik missbraucht werden. Das fordern Wissenschafter aus dem europäischen Forschungsraum. Deshalb haben sie die Kampagne «Stick to Science» («Bleib bei der Wissenschaft») lanciert. Diese setzt sich dafür ein, Forscher aus der Schweiz und Grossbritannien nicht länger vom europäischen Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe auszuschliessen. Dieses ist mit einem Fördervolumen von fast 100 Milliarden Euro das grösste Forschungsprogramm der Welt. Die Regierungen der EU-Länder, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs werden aufgefordert, politische Diskrepanzen zugunsten der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zur Seite zu legen. Europa könne die drängenden Probleme unserer Zeit wie Klimawandel, Pandemien oder Ernährungssicherheit nur gemeinsam bewältigen.

Europa als grosser Verlierer

Initiiert wurde die Kampagne vom ETH-Rat, den beiden Eidgenössischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, der Royal Society, den Universities UK sowie dem Wellcome Trust, einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in London. Die sechs Organisationen hätten sich bereits vor Weihnachten zu diesem Schritt entschlossen, sagt Martin Vetterli, Präsident der ETH Lausanne. Den Anstoss hätten Diskussionen innerhalb der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft gegeben. Dort sei man einhellig der Meinung gewesen, dass der Ausschluss der Schweiz und Grossbritanniens von Horizon Europe negativ für den Forschungsstandort Europa sei.

Die Liste der Erstunterzeichner zeigt, dass die Kampagne nicht nur in der Schweiz und in Grossbritannien auf grosse Resonanz stösst. Die Liste liesst sich wie ein Who's who der europäischen Forschung. Neben Nobelpreisträgern und Fields-Medaillen-Gewinnern aus dem In- und Ausland haben Vertreter wichtiger europäischer Wissenschaftsorganisationen die Petition unterschrieben. Einige der Unterzeichner wurden von den Organisatoren um Stellungnahmen gebeten. So warnt Antoine Petit, der Präsident des französischen CNRS, davor, dass Europa als Ganzes der grosse Verlierer sein werde, wenn Forscher aus der Schweiz und Grossbritannien gezwungen würden, nach anderen Kooperationen zu suchen.

Zwei Länder im gleichen Boot

Hintergrund der Kampagne ist der eingeschränkte Zugang von Schweizer und britischen Forschern zum Forschungsprogramm Horizon Europe. Die Gründe dafür sind in beiden Fällen politischer Natur. Mit Wissenschaft haben sie nichts zu tun. So wurde der Schweiz der Status eines assoziierten Drittstaates entzogen, weil sie Ende Mai 2021 die Verhandlungen mit der EU um ein institutionelles Rahmenabkommen abgebrochen hatte.

Leidtragende sind die Forscher aus der Schweiz. Sie dürfen nur noch an Zwei Dritteln des Horizon-Europe-Programms teilnehmen und keine wissenschaftlichen Projekte mehr leiten oder koordinieren. Völlig ausgeschlossen sind sie von strategisch wichtigen Bereichen wie der Erforschung von Quanten- und Weltraumtechnologien. Grossbritannien befindet sich nach dem Brexit in einer ähnlichen, aber nicht ganz so ungemütlichen Situation. Zwar wartet das Land noch auf die formelle Assoziierung. Aber das Handels- und Kooperationsabkommen, das seit dem Ende der Übergangsperiode gilt, garantiert den Anschluss an Horizon Europe. Britische Forscher können sich deshalb an nahezu allen Ausschreibungen beteiligen.

Stärkere Kooperation mit der Schweiz

Dennoch sei die Unsicherheit unter den Forschern gross, sagt George Freeman, der britische Minister für Wissenschaft, Forschung und Innovation. Die Zahl der Anträge sei zurückgegangen. Das sei ein Grund zur Besorgnis. Eine volle Assoziierung Grossbritanniens habe deshalb höchste Priorität.

Freeman befindet sich derzeit in der Schweiz, um Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Grossbritannien in Forschung und Innovation auszuloten. Unter anderem besuchte er die ETH Lausanne und das dortige Swiss Plasma Center.

Der Wunsch zur Kooperation mit der Schweiz bestehe unabhängig davon, ob die Verhandlungen mit der EU erfolgreich zum Abschluss gebracht werden könnten, so Freeman. Die Wissenschaft habe eine globale Dimension. Deshalb sei es wichtig für sein Land, auch mit Ländern ausserhalb der EU zu kooperieren. Neben der Schweiz nennt Freeman explizit Länder wie Israel, Japan, Südkorea oder Kanada.

Zu welchen Ergebnissen seine Gespräche in der Schweiz geführt hätten, sei noch nicht spruchreif, sagt Freeman. Man habe sich aber darauf geeinigt, die Zusammenarbeit in Bereichen zu intensivieren, in denen beide Länder stark seien. Dazu gehöre die künstliche Intelligenz, die Kernfusion, die Neurowissenschaften, die Teilchenphysik und auch die Quantentechnologien. Zudem wolle man die Industrien beider Länder stärker einbinden.

Dass die europäischen Wissenschafter nun aufbegehren, erstaunt Freeman nicht. Obwohl er als Politiker selbst Adressat der «Stick to Science»-Kampagne ist, hält er das Anliegen der Forscher für gerechtfertigt. Man solle der Politik nicht erlauben, die Wissenschaft zu behindern. Es sei ein gutes Zeichen, dass sich die europäischen Forscher in diesem Punkt einig seien.

Besonders unverständlich findet Freeman, dass ausgerechnet jene beiden Länder mit Restriktionen belegt werden, die neun der zehn besten Universitäten in Europa stellen. «Diese Lose-lose-Situation kann sich Europa nicht leisten», sagt Freeman. «Es ist höchste Zeit, daraus eine Win-win-Situation zu machen.» NZZ, 9. Februar 2022, S. 1


Brüssel hat in dem seit Monaten tobenden Glaubenskrieg um die Nachhaltigkeit von Nuklearenergie und Erdgas offiziell Position bezogen und vergibt für beides das grüne Etikett der sogenannten Taxonomie. Umweltschützer sind erzürnt und wollen die Kommission im EU-Parlament stoppen.

«Ich hoffe, ich werde nicht zu emotional», sagt Bas Eickhout. Der EU-Parlamentarier von den Grünen machte an einer Pressekonferenz aus seinem Herzen keine Mördergrube. Die Entscheidung der EU-Kommission, Erdgas und Nuklearenergie als «grün» zu klassieren, sei «ein historischer Fehler». Dieser untergrabe die Glaubwürdigkeit des grünen «Deals» und der Makel werde das Vermächtnis von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sein.

EU will Investitionen «umlenken»

Umweltschützer in ganz Europa sind erbost über die Taxonomie der EU-Kommission. Das Gremium hat heute nach monatelangem Streit das umstrittenste Element dieses Klassifizierungssystems vorgestellt. Dabei geht es um die Frage, welche Wirtschaftsaktivitäten als «ökologisch nachhaltig» eingestuft werden sollten. Brüssel hat unter grossem politischem Druck vor allem aus Deutschland und Frankreich nun auch Erdgas und Atomenergie als Teil der Lösung auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 deklariert. Den ursprünglichen Vorschlag hat die Kommission nur in einzelnen Details angepasst.

Die Taxonomie geht auf einen Aktionsplan der EU-Kommission von März 2018 zurück, der noch unter dem vormaligen Präsidenten Jean-Claude Juncker vorgestellt worden war. Sie soll laut von der Leyen eine Art Orientierungshilfe für private Investoren sein und Investitionen in der EU etwa in erneuerbare Energien «umlenken». Denn nur so glaubt Brüssel, könne die EU bis Mitte des Jahrhunderts nur noch so viele Treibhausgase ausstossen, wie Wälder und Technologie absorbieren.

EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni bezifferte Anfang Dezember 2021 den dafür nötigen zusätzlichen Investitionsbedarf in der EU auf 520 Milliarden Euro pro Jahr.

Um «grün» zu sein, muss eine Tätigkeit laut der Taxonomie wesentlich zu einem von sechs Zielen beitragen. Dazu zählt die EU neben dem Klimaschutz auch die Anpassung an den Klimawandel, den Schutz von Wasser und Meer, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Verminderung der Umweltverschmutzung und den Schutz von Ökosystemen. Gleichzeitig darf eine Aktivität keines der anderen fünf Ziele erheblich beeinträchtigen («do no significant harm»). Entsprechend müssen gewisse grosse Firmen offenlegen, welcher Anteil ihres Umsatzes laut dieser Definition «grün» ist. Investitionsfirmen können berechnen, wie ökologisch nachhaltig ein Portfolio ist.

Widerstand fokussiert auf das EU-Parlament

Aufgrund der spezifischen juristischen Form dieses umstrittenen Teils der Taxonomie – es handelt sich um einen sogenannten delegierten Rechtsakt – kann die Kommission fast im Alleingang entscheiden. Solche Akte sind eigentlich für gesetzgeberische Details vorgesehen, die unbestritten sind. Das ist hier allerdings in keiner Weise der Fall. Nun haben Kritiker hohe Hürden zu überqueren, wollen sie die Kommission noch stoppen. Dafür ist eine Art Supermehrheit von 20 Mitgliedstaaten oder eine Mehrheit von 353 der 705 Sitze im EU-Parlament nötig.

Mitgliedstaaten wie Deutschland, Österreich und Luxemburg stellen sich gegen den Entscheid Brüssels. Doch eine Mehrheit von 20 Staaten erscheint äusserst unwahrscheinlich. Denn mit Frankreich und vielen osteuropäischen Ländern gibt es deutlich mehr als sieben Befürworter. Entsprechend hoffen die Gegner nun auf das EU-Parlament. Laut Schätzungen der Grünen Partei haben sich bisher rund 250 Abgeordnete öffentlich gegen das grüne Etikett für Erdgas und Atomkraft gestellt. Dabei handelt es sich neben den Grünen in erster Linie um Parlamentarier der Sozialdemokraten und der Linken. Es gibt allerdings auch einzelne Stimmen aus der Europäischen Volkspartei, die sich wehren. Dazu zählt etwa Peter Liese von der CDU.

Gefährlich für die Kommission könnte noch am ehesten werden, dass es verschiedene Gründe für ein Nein der Abgeordneten gibt. Erstens gibt es Gegner der Nuklearenergie. Zweitens gibt es Gegner von Erdgas, das im Gegensatz zu Atommeilern CO2-Emissionen verursacht. Drittens gibt es aber auch Politiker, die sich ärgern, dass die Kommission das EU-Parlament nicht stärker in die Entscheidfindung einbezogen hat. Und viertens werfen einzelne Abgeordnete Ursula von der Leyen eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vor, weil sie in einem für unkritische Detailfragen vorgesehenen Rechtsakt einen äusserst umstrittenen und politischen Grundsatzentscheid fällt.

Aber auch die Mitgliedstaaten wollen sich noch nicht geschlagen geben. Österreich und Luxemburg haben bereits angekündigt, dass sie eine Klage gegen die Kommission anstrengen werden. Unter Umständen wird sich auch Deutschland dieser anschliessen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings unklar.

Der Streit wird auch deshalb so erbittert geführt, weil die Taxonomie später als eine Art Bibel für grüne Wirtschaftsaktivität genutzt werden soll und einen Anknüpfungspunkt für viele weitere Regulierungen bietet. Zu denken ist beispielsweise an Vorgaben für grüne Anleihen. Ferner könnte Banken erlaubt werden, grüne Anlageprodukte mit weniger Eigenkapital zu unterlegen. Die Europäische Zentralbank trägt sich vielleicht mit dem Gedanken, grüne Anleihen bevorzugt zu kaufen. Und bei den EU-Haushaltsregeln, dem sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt, drängen Paris und Rom schon länger darauf, dass grüne Schulden bevorzugt behandelt werden.

Zudem hofft Brüssel, mit der Taxonomie einmal mehr einen globalen Goldstandard setzen zu können. Zumindest Umweltschützer wie Bas Eickhout haben diese Hoffnung allerdings begraben. Für sie verliert die EU mit dem Entscheid ihre globale «grüne» Vorreiterrolle. NZZ, 2.Februar 2022.


Es ist nicht das Kerngeschäft der europäischen Strafverfolgungsbehörde Europol, Beamte loszuschicken und Verbrecher zu jagen. Die tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Den Haag sind vorwiegend damit beschäftigt, Daten zu beschaffen, zu sichten und zu sortieren. Mit Lageanalysen helfen sie den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, schwere Formen der internationalen Kriminalität zu bekämpfen. Je mehr sich die Kriminalität ins Internet verlagert, desto umfangreicher wird ihre Arbeit – und das weckt auch Argwohn: Als «Datenkrake» und «Datenmonster» wurde die Behörde zuletzt bezeichnet, weil sie sich mit ihrer Arbeit mittlerweile am Rande der Legalität bewegt. Nun scheint Europol dafür eine Art Freifahrtschein zu erhalten.

Protest der Datenschützer

Vertreter des Europaparlaments und der 27 EUStaaten haben sich darauf geeinigt, das Mandat von Europol – 1998 gegründet, seit 2010 offiziell eine Agentur der EU – noch einmal deutlich zu erweitern, auch im Umgang mit personenbezogenen Daten. Den ursprünglichen Vorschlag dafür hatte die EU-Kommission schon 2020 gemacht, auch unter dem Eindruck terroristischer Anschläge. Die abschliessende Zustimmung von Ministerrat und Europaparlament gilt als Formsache, trotz des Protests von Datenschützern.

Die Behörde soll demnach Innovationstreiber auf dem Gebiet der Datenanalyse werden und Anwendungen der künstlichen Intelligenz für die Ermittlungsarbeit entwickeln. Sie soll mehr Kompetenzen bei der Analyse grosser Datensätze bekommen. Wenn es um Terrorismus und Kindesmissbrauch geht, soll Europol auch Daten von Drittstaaten annehmen dürfen, egal welche Datenschutzbestimmungen dort gelten, ebenso Daten von Privatunternehmen.

Das könnten zum Beispiel soziale Netzwerke sein, die Chatprotokolle von verdächtigen Nutzern zur Verfügung stellen. Auch personenbezogene Angaben dürften von Europol angenommen werden. Der Bund, 3. Februar 2022, S. 6

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