Kurzinfos Februar 2025

Die Aussenpolitische Kommission (APK) hat am 11. Februar 2025-02-11 mitgeteilt, dass sie mit 15 zu 10 Stimmen dem Bundesrat empfiehlt, das Ständemehr nicht einzufordern, wenn das Vertragspaket mit der EU zur Abstimmung kommt.

Abkommenspaket mit der EU: Art des Referendums im Mittelpunkt der Debatte

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich eingehend mit der Frage befasst, welche Art von Referendum bei den Abkommen mit der Europäischen Union (EU) zum Tragen kommen soll. In diesem Zusammenhang hat sie mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat mit einem Schreiben mitzuteilen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum in ihren Augen nicht erfüllt sind.

Die Debatte über die Europapolitik drehte sich um zwei Hauptfragen: Zum einen wurde über den Zeitplan diskutiert, der für die nächsten Schritte zur Finalisierung der Abkommen bis hin zur Volksabstimmung vorgesehen ist. Zum anderen hat sich die Kommission mit der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen rechtlichen Analyse der Frage befasst, welcher Art von Referendum (obligatorisch oder fakultativ) das Abkommenspaket mit der EU zu unterstellen ist. Zum zweiten Punkt hat die APK-N den Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), Michael Schöll, angehört. Dieser hat ihr die rechtliche Analyse des BJ vom 27. Mai 2024 «Das Staatsvertragsreferendum im Bundesverfassungsrecht» erläutert. Die Kommission hat lange über die Art des Referendums diskutiert, zu welcher sich der Bundesrat bei der Eröffnung der Vernehmlassung äussern wird.

Nach dieser Debatte hat die APK-N mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat mit einem Schreiben mitzuteilen, dass ihrer Meinung nach die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Unterstellung unter das obligatorische Referendum für keines der neuen Abkommen und für keine Nachführung eines bestehenden Abkommens mit der EU erfüllt sind, da diese Abkommen insbesondere keinen Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Gemeinschaft vorsehen (Art. 140 BV). Diese Stellungnahme basiert auf der Kommissionsberatung zur erwähnten Analyse des BJ. In den Augen der Minderheit ist eher das obligatorische Referendum angezeigt oder sollte die Frage zumindest Gegenstand weiterer Studien sein.

Fehlende Grundlage für den APK-Entscheid

Dieses Vorgehen erstaunt, hat doch der Bundesrat stets betont, dass eine abschliessende Beurteilung der Verträge erst nach Vorliegen der finalen Vertragstexte erfolgen könne. Dies ist nicht der Fall. Deshalb ist das Vorgehen der APK zu verurteilen:

• Hat die APK die finalen Vertragswerke eingesehen und geprüft?

• Wie fundiert kann eine Stellungnahme ausfallen, wenn keine seriöse Analyse der Inhalte vorliegt?

• Welche Auswirkungen hat der Vertrag auf unseren Föderalismus? Wie sehen die Beihilferegelungen konkret aus? Und was passiert mit der Energieversorgung, der Lebensmittelsicherheit oder dem Gesundheitswesen? Stand heute ist unklar, welche Vertragsbestimmungen in die finale Version aufgenommen werden.

• Welche Teile des Vertragswerkes will man «immunisieren», welche will man zur Abstimmung in welcher Reihenfolge bringen?

Es ist offensichtlich, dass die APK eine rein politische Entscheidung getroffen hat, ohne Berücksichtigung der juristischen und institutionellen Grundlagen. Dabei stützt sie sich ausschliesslich auf ein einseitiges Gutachten des Bundesamts für Justiz vom 27. Mai 2024. Diese Vorgehensweise untergräbt ihre Glaubwürdigkeit und steht in eklatantem Widerspruch zu den üblichen politischen und administrativen Verfahren der Schweiz. (Kompass Europa, 2025-11. Februar 2025).

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign