EU-Gericht schützt Behinderung von Parallelimporten
Der deutsche Chemie- und Pharmakonzem Bayer hat am 6. Januar 04 einen jahrelangen Rechtsstreit um die Verhinderung von Parallelimporten von Medikamenten gewonnen: Der EU-Gerichtshof (EuGH) bestätigte in letzter Instanz ein Urteil des EU-Gerichtes Erster Instanz aus dem Jahre 2000, mit dem dieses einen Kommissionsentscheid gegen Bayer vom 10. Januar 1996 annulliert und die damals verhängte Busse von 3 Mio. Euro aufgehoben hatte (Rechtssachen C-2/01 P und C-3/0 I P).
Der Streit entbrannte um das Medikament Adalat zur Behandlung kardiovaskulärer Erkrankungen. Als die - in den meisten EU- Staaten direkt oder indirekt von nationalen Behörden festgesetzten - Adalat-Preise in Frankreich und Spanien von 1989 bis 1993 etwa 40% unter jenen in Grossbritannien lagen, führten spanische und französische Grosshändler grosse Mengen des Arzneimittels in das Vereinigte Königreich aus. Aus diesen Parallelimporten entstand der britischen Bayer-Tochter ein Umsatzverlust von 230 Mio. DM. Hierauf erfüllte Bayer die Bestellungen seiner spanischen und französischen Grosshändler nicht mehr in vollem Umfang. Die "EU-Kommission sah darin einen Verstoss gegen das Kartellverbot von Art. 81/1 EG- Vertrag, weil der Konzern im Rahmen der fortlaufenden Geschäftsbeziehungen mit den Händlern ein Ausfuhrverbot durchgesetzt habe.
Der EuGH bestätigte nun aber das erstinstanzliche Urteil, wonach die Kommission eine «Vereinbarung» im Sinne von Art. 81 zwischen Bayer und den Grosshändlern nicht nachgewiesen habe. Die vorgelegten Unterlagen enthielten keine Anhaltspunkte für Bestrebungen von Bayer zur Unterbindung der Ausfuhren der Grosshändler oder dafür, dass die Lieferungen von der Einhaltung des angeblichen Ausfuhrverbotes abhängig gewesen seien. Auch hätten die Wettbewerbshüter nicht bewiesen, dass sich die Grosshändler dieser Politik angeschlossen hätten und dass eine - für eine Kartellabsprache nötige - «Willensübereinstimmung» zwischen den Unternehmen bestanden habe. Bayer begrüsste das Urteil. Sie sei davon ausgegangen, dass Pharmahersteller nicht verpflichtet seien, «den gesamten europäischen Markt aus dem Mitgliedstaat heraus zu beliefern, der für das betreffende Produkt die niedrigsten verordneten Preise hat».
Im Grundsatzstreit um die - laut EU-Regeln innerhalb der Gemeinschaft zulässigen - Arznei-Parallelimporte, die durch staatliche Preisinterventionen gefördert, von Händlern genutzt und von Herstellern bekämpft werden, dürfte das letzte Wort trotzdem noch nicht gesprochen sein. Laut einer Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Monti haben fast alle grossen Hersteller im Gefolge des Adalat-Falles ihr Verhalten angepasst und Lieferquotensysteme (Supply quota systems) eingeführt. In deren Rahmen begrenzten sie die Lieferungen an die nationalen Grosshändler aufgrund eigener Schätzungen über die Inlandsnachfrage. Bei der Kommission sei ein Dutzend derartiger Systeme zur kartellrechtlichen Genehmigung angemeldet worden. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. NZZ, 7. Januar 04, S. 19
