Ein Pakt gegen Asyl und für Migration im Interesse der EU
Auf der Traktandenliste der französischen EU-Präsidentschaft nimmt die Migrationspolitik einen der obersten Plätze ein. Kernpunkt ist die Frage, wie die EU die für ihre Arbeitsmärkte "nötige" Zuwanderung organisieren und steuern kann, während sie zugleich auch "auf Druck aus der Bevölkerung effizienter gegen den Zustrom unerwünschter Migranten" vorgehen will. Dieser Abwehr "illegaler" Migration soll aber das Grundrecht auf Asyl von Verfolgten offiziell nicht zum Opfer fallen, zudem sollen besonders Schutzbedürftige wie etwa Kinder nach wie vor eine "speziell schonende Behandlung" erfahren. Doch damit nicht genug: Da die Arbeitsmärkte in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeprägt sind, will die Mechanik der EU-Migrationspolitik in der Lage sein, auf die jeweiligen Bedürfnisse einzugehen.
Während die EU-Kommission vor ein paar Wochen in gewohntem Aktionismus ein «Paket von Initiativen und Gesetzesvorschlägen» vorstellte, ging die französische Regierung für die Mitgliedstaaten einen anderen Weg. Sie arbeitete einen «Pakt für Migration und Asyl» aus, den die Staats- und Regierungschefs an ihrem Treffen im Oktober 08 in Brüssel verabschieden sollen. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen rechtlich verbindlichen Vertrag. Trotzdem sollte die Bedeutung des Dokuments nicht unterschätzt werden, denn es bindet die Unterzeichner politisch im Sinn einer Selbstverpflichtung.
In mehreren Etappen trimmten Diplomaten der Mitgliedsländer einen recht harschen und unzweideutigen Text der französischen Präsidentschaft in ein stilistisch mehrheitsfähig getrimmtes Vorsatzpapier. Umstritten gewesen war vor allem die unmissverständliche Verurteilung von "Massenregularisierungen", "Amnestien für illegal' Eingewanderte" wie sie mehrere Mitgliedstaaten in der Vergangenheit durchgeführt haben. In einem früheren Entwurf des Pakts waren diese Amnestien als Magnete für "illegal Einwandernde" bezeichnet worden. Dieser Verweis ist jetzt verschwunden, doch in der nunmehr gewundenen Diplomatensprache des überarbeiteten Texts versteckt sich die gleiche Grundforderung: Regularisierungen illegal Eingewanderter solle nur noch von Fall zu Fall auf der Basis von humanitären oder wirtschaftlichen Überlegungen erfolgen.
Die Erwähnung wirtschaftlicher Überlegungen ist eine Konzession an Spanien, das für seine Art von Landwirtschaft auf grössere Mengen von Einwanderern angewiesen ist und sich deshalb besonders vehement gegen den rückblickenden Tadel auf die «Massenregularisierung» gewehrt hatte. Weil Madrid seine letzte Amnestie aber ohne jegliche Konsultation seiner EU-Partner vollzog, hatte es den besonderen Zorn des französischen Präsidenten Sarkozy erregt. Im Zeitalter des grenzenlosen und freien Personenverkehrs innerhalb der EU seien solche Massnahmen im Alleingang nicht mehr zu verantworten.
Eine bedeutende Milderung erfuhr auch die Vorgabe über Rechte und Pflichten von Immigranten. Von Paris war ursprünglich ein «Vertrag zur Integration» vorgezeichnet worden, und darin stand neben der Forderung, Immigranten müssten sich an die Gesetze ihres Gastlandes halten, auch jene, sie müssten zudem dessen Sprache lernen. Nun wird das Erlernen der Sprache nur noch als wünschbar bezeichnet.
Über solche Details streiten die EU-Mitgliedstaaten immer gern und ausgiebig. Doch die milderen Formulierungen und das Streichen als selbst von den Ministern als allzu harsch empfundener Vorschriften sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Pakt, eine Abschreckungspolitik verfolgt, die auf der globalen Bühne Aufsehen erregen werde. Ohne Wenn und Aber wird da nämlich festgehalten, dass Europa nicht in der Lage ist, all jene aufzunehmen, die sich von ihrer Zuwanderung ein besseres Leben erhoffen. Der deutsche Innenminister Schäuble fasste diesen Grundsatz euphemistisch in die Formel: «Europa ist keine Festung und wird auch keine Festung werden, aber man muss Migrationsströme lenken.» Das Lenken von Migrationsströmen sehen andere aber schon als Verstoss gegen grundlegende Menschenrechte an. Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hatte Ende Juni 08 empört auf die neue EU-Richtlinie zur Ausschaffung illegal Eingewanderter reagiert, die erstmals klarstellt, dass Menschen, die sich ohne Berechtigung in einem EU-Staat befinden, im Prinzip in ihr Herkunftsland oder in einen Transitstaat zurückkehren müssen. Der venezolanische Präsident Chavez hatte schon Lieferboykotte für Erdöl angedroht, und er doppelte mit der Bemerkung nach, er könnte Banken aus jenen Ländern, welche die neue Richtlinie anwendeten, die Lizenzen entziehen. NZZ, 8. Juli 2008, S. 2
