Bei der 2002 gegründeten EU-Lebensmittelbehörde EFSA werden mit öffentlichen Geldern Industrieinteressen gefördert. Ursache ist ein Konstruktionsfehler im Fundament.
Von Daniel Hertwig, Informationsdienst Gentechnik
Bevor neue Lebensmittel für den Markt zugelassen werden, müssen sie auf Gesundheitsrisiken geprüft werden. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kommt in der EU der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu. In diesem Jahr wird die Behörde mit Sitz im norditalienischen Parma zehn Jahre alt. Doch die nicht enden wollende Kritik vermasselt der EFSA gehörig das Jubiläum. Und das völlig zu Recht.
Für einen effektiven Schutz vor riskanten Bestandteilen in unserer Nahrung braucht es unabhängige Kontrolleure, die frei von äußerer Beeinflussung ihrer Arbeit nachgehen können. Das ist bei der EFSA aber nicht der Fall. Immer wieder gibt es Hinweise auf Interessenkonflikte, auf zu enge Kontakte zur Industrie, auf waghalsige Karrieresprünge von der EFSA zur Privatwirtschaft und zurück. Genutzt hat die Kritik bislang wenig. Zwar gelobte die Behörde Besserung, besonders nachdem ihr Haushalt vom EU-Parlament mit Verweis auf die Personaleskapaden nicht entlastet wurde, doch dann ging es weiter wie gehabt. So haben einige Experten des kürzlich neu besetzten Gentechnikgremiums Verbindungen zu den Herstellern gentechnisch veränderter Pflanzen oder deren Lobbyorganisation ILSI. Das "International Life Science Institute" vertritt neben großen Agrochemiekonzernen wie Monsanto, Syngenta und BASF auch andere Big Player der Lebensmittelbranche.
Auch die Maßstäbe zur Begutachtung von Produkten sind unausgewogen. Die EFSA orientiert sich an zweifelhaften, aber teuren Standards, die den finanziell bestens ausgestatteten Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Konzerne zugutekommen. Unabhängige Studien werden meist ignoriert. So kommt es zu absurden Situationen, wie im Fall der Chemikalie Bisphenol A, die in vielen Alltagsprodukten zu finden ist. Hunderte von wissenschaftlichen Untersuchungen hatten besorgniserregende Risiken aufgezeigt – doch die Behörde berief sich ausschließlich auf zwei von der Industrie bezahlte Studien, die keinerlei Gesundheitsgefahr feststellten. Bisphenol A bekam grünes Licht.
Statt die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa zu schützen, stellt sich die EFSA zu oft in den Dienst von privatwirtschaftlichen Interessen. Und das, obwohl sie von Steuergeldern finanziert wird. Vielleicht liegt hier ein Teil des Problems. Die von der EFSA berufenen Experten bekommen von ihr kein Gehalt. Sie haben andere Verpflichtungen: in Universitäten, Organisationen und Unternehmen. Nur Letztere verfügen über die Mittel, gelegentliche Gefälligkeiten mit großzügig dotierten Posten zu belohnen. Es bräuchte hier eine fundamentale Umstrukturierung. Warum soll die öffentliche Hand für die Risikoprüfung privater Produkte aufkommen? Stattdessen sollten diese Kontrollen von den privatwirtschaftlichen Antragstellern bezahlt und dann von den jeweils am besten geeigneten unabhängigen Experten durchgeführt werden. Die EFSA wäre dabei die Mittlerin. Unternehmer erführen nicht, wer ihre Produkte prüft. Die Wissenschaftler bekämen ihre Nebentätigkeit angemessen vergütet, ohne den Namen des Antragstellers zu kennen. Darüber hinaus müsste die Versteifung auf industriegefällige Prüfkriterien gelockert werden.
Diese Forderungen sind keineswegs neu. Umso schlimmer, dass bislang nichts in dieser Richtung geschehen ist. Wie genau eine Reform der EFSA auch aussehen würde, dringend notwendig und überfällig ist sie allemal. Dafür sind letztlich die politischen Institutionen der EU verantwortlich. Sie täten gut daran, der von ihnen ins Leben gerufenen EFSA auf die Sprünge zu helfen. Um klarzustellen, dass unsere Gesundheit schwerer wiegt als wirtschaftliche Interessen. Und um weiterem Vertrauensverlust vorzubeugen.
Der Politologe Daniel Hertwig ist seit Mai dieses Jahres Redakteur beim Informationsdienst Gentechnik der Zukunftsstiftung Landwirtschaft in Berlin.
Kontakt: www.keine-gentechnik.de, umwelt aktuell, August/September 2012, S. 18