Appell der Europarechtler an den Bundesrat
Der jüngste Vorschlag der Landesregierung für ein institutionelles Abkommen mit der EU stösst bei Rechtsexperten in wichtigen Punkten auf Kritik. Fünfzehn Professoren mit Schwerpunkt Europarecht, internationales Recht und Staatsrecht haben dem Bundesrat letzte Woche einen gemeinsam unterzeichneten Brief zugestellt. Die Rechtsgelehrten rufen dazu auf, auch Modelle zu prüfen und in das Verhandlungsmandat aufzunehmen, bei denen die Schweiz eigene Richter stellen könnte.
Der Bundesrat hatte sich am 26. Juni für die sogenannte «EuGH-Lösung» entschieden. Dabei würde der Europäische Gerichtshof sowohl bei der Rechtsprechung als auch bei der Streitbeilegung eine verbindliche Rechtsauslegung zuhanden des Bundesgerichts beziehungsweise des Gemischten Ausschusses der Schweiz und der Europäischen Union vornehmen. Die Schweiz könnte im Europäischen Gerichtshof keine eigenen Richter stellen.
Die Rechtsprofessoren kritisieren, dass der Bundesrat andere Modelle, bei denen die Schweiz in der obersten gerichtlichen Instanz für die Auslegung der bilateralen Verträge vertreten wäre, von vornherein nicht weiter verfolgen will. Gemeint ist damit wohl insbesondere das «Andocken» an die Institutionen der drei dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden Efta-Länder. In einem gemeinsam erstellten Bericht der Berner und der Brüsseler Diplomaten wird dieses Modell als technisch durchführbar bezeichnet (NZZ 27. 7. 13) und neutral beschrieben. Eine Vertiefung der Option «Andocken» würde im Übrigen Gespräche mit den Efta-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen erfordern, denn sie haben die Efta-Institutionen gegründet, nicht die Europäische Union.
Der Bundesrat will noch im August einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat vorlegen. Das Hauptanliegen der Professoren lautet, dass sich der Bundesrat darin nicht vorschnell auf institutionelle Mechanismen festlegen soll, bei denen die Eidgenossenschaft sich nicht an einem überstaatlichen Gericht mit ihren eigenen Richtern beteiligen könnte.
Die Unterzeichnenden des Briefs an den Bundesrat sind der Ansicht, dass der Bundesrat deutlich über die Forderungen der EU zur Renovation des bilateralen Wegs hinausgegangen ist. Brüssel verlange ein am EWR angelehntes System. Übertrage man die Kompetenzen dem EuGH, verzichte man auf eine Repräsentation im überstaatlichen Gericht, was nicht wünschbar sei. Mit einem gerichtlichen Mechanismus, wie ihn der Bundesrat anstrebt, werde es schwierig, in einer Referendumsabstimmung eine Mehrheit zu finden, heisst es im Brief.
In vielen Punkten begrüssen die fünfzehn Europa- und Völkerrechtler aber die Grundsatzentscheide des Bundesrats vom vergangenen Juni. Genannt wird die Bereitschaft, Fortentwicklungen des EU-Rechts im Bereich der bilateralen Verträge zu übernehmen und einen neuen Mechanismus für die Streitbeilegung zu suchen. Diese Neuerungen trügen zur Rechtssicherheit bei und seien zum Vorteil der Schweiz. NZZ, 30. Juli 2013, S. 9
