Kurzinfos Juli 2015


260'000 Österreicher fordern EU-Austritt

In Österreich ist Ende Juni 15 ein Volksbegehren zustande gekommen, das eine Volksabstimmung über den Austritt aus der Europäischen Union verlangt. Das von einer parteiunabhängigen Bewegung lancierte Begehren erhielt rund 260 000 Unterschriften, was knapp 4 Prozent der Stimmberechtigten entspricht. Weil damit die Marke von 100 000 überschritten wurde, muss sich das österreichische Parlament mit dem Vorstoss befassen. Allerdings wird sich der Nationalrat ohne Zweifel gegen das Begehren aussprechen. Damit wird es nicht zu einer Abstimmung kommen, denn Volksbegehren haben in Österreich nur den unverbindlichen Charakter einer Petition.

Die Initianten sprachen dennoch von einem grossen Erfolg. In der Tat scheint das Volksbegehren für eine leicht wachsende EU-Skepsis in Österreich zu sprechen. Ein vergleichbarer Vorstoss derselben Bewegung aus dem Jahr 2000 wurde lediglich von knapp 200 000 Bürgern unterschrieben. Eine zunehmend kritische Haltung zeigt sich auch in breiteren Umfragen wie dem Eurobarometer, einer regelmässigen Erhebung. Demnach hat ein Viertel der Österreicher ein positives Bild der EU und 41 % ein neutrales. Die Zahlen sind etwas tiefer als vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Österreich rangiert damit im EU-kritischsten Drittel der Mitgliedsländer. Die Entwicklung erstaunt angesichts der Probleme in der EU und der Krise der Währungsunion kaum. Während der Sammelfrist für das Volksbegehren in der letzten Juniwoche dürfte zudem eine Rolle gespielt haben, dass die Themen Griechenland und Flüchtlingskrise stark diskutiert wurden. NZZ, 3. Juli 2015, S. 4


Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass die Deutsche Bundesrepublik die Grenzwerte für einige gesundheitsschädliche Schwermetalle in Spielsachen an europäische Vorgaben anpassen muss.

Damit bestätigten die Luxemburger Richter einen Entscheid des Gerichts der EU vom vergangenen Jahr. 2012 hatte die Deutsche Bundesregierung Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Damit wollte sie verhindern, dass die höheren deutschen Schutzstandards für Spielzeug gesenkt werden. Dem widersprach 2014 das Gericht der EU. Es ging um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können.

Der EuGH argumentierte, Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten. Das Urteil ist endgültig, die Bundesregierung kann dagegen nicht vorgehen.

Dem Rechtsstreit liegen unterschiedliche Methoden der Risikobewertung zugrunde. In Deutschland werden Grenzwerte unabhängig von der Konsistenz des Materials festgelegt. Das EU-Gesetz unterscheidet hingegen zwischen flüssigen, festen oder abgeschabten Stoffen.

Das Gericht der EU war bei seinem Urteil im vergangenen Jahr der Aussage der EU-Kommission gefolgt, wonach die europäischen Werte für trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien strikter sind als die deutschen Werte. Beispiele dafür sind Kreide oder Seifenblasen.

Lediglich bei abgeschabten Materialien seien die deutschen Schadstoffobergrenzen strenger. Das betrifft laut Kommission etwa Partikel von Holzspielzeug, Plastikpuppen oder Metallgeräten. Umwelt aktuell, August/September 2015, S. 16, www.curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799


Die Staatspolitische Kommission des Ständerats fasst ein heisses Eisen an: die Volksrechte. Die Volksinitiativen, mit denen das Parlament derzeit konfrontiert ist, führt nach Ansicht der Kommission zu Problemen. Sie hat deshalb einen 26-seitigen Bericht mit fünf Demokratie-Umbauvorschlägen verabschiedet. Sie lanciert selber vier Kommissionsinitiativen und unterstützt einen fünften Reformvorschlag aus dem Nationalrat.

Gut ein Jahr lang hat die Kommission debattiert und ein Dutzend Rechtsprofessoren, Bundesrichter und andere Fachleute angehört. Die einschneidendsten Massnahmen hat die Kommission im Laufe dieses Prozesses verworfen. Das Initiativrecht bleibt im Kern unangetastet, und die Unterschriftenzahl bleibt bei 100 000. Die Zahl der Volksinitiativen sei nicht das Problem, sagte Kommissionspräsidentin Verena Diener (Zürich, glp.) vor den Medien. Es gehe ihrer Kommission nicht darum, das Initiativrecht einzuschränken, sondern darum, es zu «präzisieren».

Trotzdem will die Kommission gewisse Initiativ-Typen möglichst aus dem Verkehr ziehen, nämlich solche mit Rückwirkungs-Klauseln und die sogenannten Durchsetzungsinitiativen, das neuste Phänomen der direkten Demokratie. Bereits heute muss die Bundesversammlung Initiativen für ungültig erklären, wenn sie die Einheit der Materie oder der Form verletzen oder gegen das zwingende Völkerrecht verstossen. Neu will die Kommission auch rückwirkende Initiativen für ungültig erklären. Diese Forderung ist eine Reaktion auf die jüngst abgelehnte Erbschaftssteuer-Initiative. Rückwirkende Bestimmungen seien «für einen Rechtsstaat sehr problematisch», sagt Diener. Deshalb unterstützt die Kommission mit 7 gegen 4 Stimmen eine parlamentarische Initiative von Ruedi Lustenberger (cvp., Luzern), der die Staatspolitische Kommission des Nationalrats bereits zugestimmt hat. Als nächsten Schritt wird die Nationalratskommission jetzt eine konkrete Verfassungsbestimmung für das Rückwirkungsverbot ausarbeiten.

Als zweite Massnahme will die Kommission bei der Einheit der Materie die Schraube anziehen. Dieses Prinzip verhindert, dass das Volk über Initiativen abstimmen muss, die mehrere Sachfragen verknüpfen. Dieser Grundsatz wurde immer wieder geritzt, etwa von der Ecopop- oder der Erbschaftssteuerinitiative. Nur zweimal hat sich das Parlament getraut, eine Initiative wegen der Verletzung der Einheit der Materie für ungültig zu erklären. In diesem Punkt will die Kommission jetzt eine «strengere Praxis». Sie schlägt vor, dass das Parlament entweder im Gesetz präzisere Kriterien definiert oder seine Praxisänderung mit einem Bundesbeschluss ankündigt. Dieser Punkt ist äusserst problematisch, da Vorlagen von Regierungsseite her die Einheit der Materie nicht beachten müssen, wie z.B. das EWR-Abstimmungspaket zeigte.

Als dritte Massnahme will die Kommission den Durchsetzungsinitiativen den Riegel schieben. Sie reagiert damit auf die Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffungsinitiative, die die SVP einreichte, noch bevor das Parlament die erste Initiative umgesetzt hatte. Auf ein Verbot von Durchsetzungsinitiativen verzichtet die Kommission. Sie schlägt aber vor, dass die gesetzliche Behandlungsfrist für eine Durchsetzungsinitiative künftig erst zu laufen beginnt, wenn die Frist der ersten Initiative abgelaufen ist.

Von der vierten Massnahme erhofft sich die Kommission eine abschreckende Wirkung: Neu sollen Initiativkomitees ihre Initiativtexte vor der Unterschriftensammlung zur materiellen Vorprüfung einreichen können. Dabei könnten die Bundesbehörden die Initianten auf Kollisionen mit dem Völkerrecht oder auf absehbare Umsetzungsprobleme hinweisen. Nach der fakultativen Vorprüfung bliebe es den Initianten überlassen, ob sie ihre Initiative trotzdem lancieren. Als fünfte Massnahme will die Kommission indirekte Gegenvorschläge zusammen mit dem Initiativtext im Bundesbüchlein publizieren.

Der Support für diese fünf Vorschläge war in der Kommission sehr unterschiedlich. Mit dem fünften, harmlosesten Reformvorschlag waren alle 11 Kommissionsmitglieder einverstanden. Der Vorschlag, der die Durchsetzungsinitiativen stoppen soll, kam nur mit Stichentscheid der Präsidentin zustande. Das zeigt, dass einzelne der Vorschläge im parlamentarischen Prozess einen schweren Stand haben dürften. Vier der Massnahmen kann das Parlament auf Gesetzesstufe selber umsetzen. Für das Rückwirkungsverbot braucht es eine Verfassungsänderung.

Die Vorschläge der Kommission sind – gemessen an den Erwartungen, die sie selber geschürt hat – moderat. Aus dem Bericht geht hervor, dass sie weiterreichende Vorschläge zwar diskutiert, aber verworfen hat – namentlich die Schaffung neuer Ungültigkeitsgründe. Konkret werden im Bericht auch Ideen erörtert, Initiativen für ungültig zu erklären, wenn sie den Kerngehalt der Grundrechte verletzen, wichtige Völkerrechtsnormen oder das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Mit solchen Rechtsnormen und -prinzipien sind jüngst etwa die Ausschaffungs- oder die Pädophileninitiative kollidiert. Trotzdem verzichtet Dieners Kommission in diesem Bereich auf Reformvorschläge. Man überlasse diese Fragen der Nationalratskommission.

Die andere Hälfte der Wahrheit ist, dass ihre Kommission feststellen musste, wie schwierig es ist, in diesem Bereich neue Ungültigkeits-Gründe zu definieren. Kriterien wie der Kerngehalt der Grundrechte oder das Verhältnismässigkeitsprinzip seien von der grossen Mehrheit der angehörten Experten dafür «als ungeeignet erachtet» worden, heisst es im Bericht. All diese Rechtsbegriffe und -prinzipien seien «viel zu unbestimmt», um der Bundesversammlung als Richtschnur zu dienen. NZZ, 21. August 2015, S. 14.


Am 6. Juli 2015 haben SPÖ und ÖVP wortreich umschreibend verkündet, dass sie sich von ihrer Angst vor der Bevölkerung nicht trennen wollen und dass sie daher wirksame Mitentscheidungsrechte der Bevölkerung weiterhin verhindern. SPÖ und ÖVP haben die Enquete-Kommission "Direkte Demokratie" versenkt, die ein halbes Jahr lang intensiv über eine Stärkung der Direkten Demokratie beraten hat. In den Medien wurde die Versenkung der Enquete-Kommission durch die Regierungsparteien ausnahmslos kritisch bis empört kommentiert. Für einen Pressespiegel s. https://www.mehr-demokratie.at/­de/­medienspiegel-zur-versenkung-der-enquete-kommission-direkte-demokratie, 1. August 2015.


Gemäss einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind in der EU 122 Mio. Menschen armutsgefährdet, darunter 26 Mio. Kinder und Jugendliche. Das sind ein Viertel aller Bürger. Als von Armut oder sozialem Ausschluss bedroht gilt, wer weniger als 60% des typischen Einkommens (Median) in einem Land hat oder unter gravierenden materiellen Entbehrungen leidet. Bezüglich der "schwere materielle Entbehrung" wird je Land ermittelt, wie viele Personen sich von neun Dingen – eine Woche Ferien, unerwartete Ausgaben, Telefon, Auto, Waschmaschine, Fernseher, Heizung, Miete, Fleisch jeden zweiten Tag – mindestens vier nicht leisten können. Nimmt man dieses Mass, das die Studie auch ausweist, sind in der EU 10% der Bevölkerung von schwerer Entbehrung betroffen. Kinder leiden mit 11% häufiger darunter als Pensionierte mit 7%. Grösser als die Unterschiede zwischen Jung und Alt sind diejenigen zwischen den Ländern. In Ungarn, Rumänien und Bulgarien liegen die Quoten für Kinder bei einem Drittel oder mehr, in Skandinavien und Deutschland unter 6%.

Diese Quote lag beim Schlusslicht Bulgarien vor sieben Jahren noch bei 58% – 20 Prozentpunkte höher als 2014. Unverkennbar ist dagegen die Verschlechterung in den Krisenstaaten: In Griechenland hat sie sich von 10% auf 24% mehr als verdoppelt. Auch in Irland und Italien müssen mehr Kinder grosse materielle Entbehrungen ertragen als vor der Krise (Anstieg von jeweils 8% auf 13,5%). Je besser junge Erwachsene integriert sind, desto geringer ist ihr Armutsrisiko. Einen Hinweis gibt der Anteil der 20- bis 24-Jährigen, die weder in Ausbildung sind noch arbeiten. Besonders gross ist diese Gruppe in Italien mit einem Drittel. In Griechenland sind es 28%, wobei dieser Anteil vor der Krise bei 16% lag. In den meisten Ländern hat sich die Situation gegenüber dem Vorjahr immerhin leicht verbessert, und auf EU-Ebene ist der Anteil mit 18% auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Deutschland schliesst hier mit 9,5% vergleichsweise gut ab. Aufgehellt hat sich die Beschäftigungssituation für ältere Arbeitnehmer. In der Altersklasse der 55- bis 65-Jährigen waren 2014 in der EU 52% beschäftigt, vor zehn Jahren waren es erst 42% gewesen. NZZ, 28. Oktober 2015, S. 27.


Ein Versuch der EU-Kommission zur gesetzlichen Neuregelung des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) als Lebens- und Futtermittel steht vor dem politischen Aus. Der zuständige Umweltausschuss des EU-Parlaments hat den Vorschlag mit einer überwältigenden Mehrheit von 47 gegen 3 Stimmen und 5 Enthaltungen zurückgewiesen.

Die EU-Kommission hatte im April 15 vorgeschlagen , die kurz zuvor beschlossene Opt-out-Lösung für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen wie zum Beispiel Genmais auf deren Zulassung als Lebens- und Futtermittel auszudehnen. Laut ihrem Vorschlag wäre über die Zulassung zum Import und zur Inverkehrsetzung zwar weiterhin auf EU-Ebene entschieden worden. Neu hätten die Mitgliedstaaten aber die Verwendung eines von der EU zugelassenen GVO als Lebens- oder Futtermittel auf nationaler Ebene unter bestimmten Bedingungen beschränken oder verbieten können. Die Idee hätte zur Entkrampfung zwischen Befürwortern und Gegnern der Gentechnik beitragen sollen, doch stiess sie umgehend auf Kritik aus allen Lagern. Die Parlamentarier wiesen nun vor allem darauf hin, dass sie dem Grundsatz des Binnenmarkts zuwiderlaufe und in der Praxis kaum umzusetzen wäre. Die Konsequenz wäre, für Agrarprodukte wieder Grenzkontrollen innerhalb der EU einzuführen, erklärte zum Beispiel Peter Liese, der umweltpolitische Sprecher der bürgerlichen EVP-Fraktion.

Die potenziellen Auswirkungen einer Opt-out-Lösung wären bei der Zulassung als Lebens- und vor allem als Futtermittel viel grösser als beim Anbau. Während in der EU nur eine einzige Genmais-Sorte zur Kultivierung zugelassen ist, sind mehrere Dutzend (importierte) GVO als Lebens- bzw. Futtermittel genehmigt. Über 60% des EU-Bedarfs an pflanzlichem Eiweiss für Nutzvieh deckt Soja aus Drittstaaten, in denen der GVO-Anbau verbreitet ist. NZZ, 13. Oktober 2015 und NZZ, 29. Oktober 2015.


Die EU tut sich schwer mit Bürgerbeteiligung. Neustes Beispiel: die erfolgreiche Kampagne «Stop TTIP» gegen ein Freihandelsabkommen mit den USA, die keine offizielle EU-Bürgerinitiative sein durfte. Die Aktivisten von «Stop TTIP» feierten 3,26 Millionen gesammelte Unterschriften, die sie einem Vertreter der EU-Kommission übergaben. Nie zuvor hat eine Kampagne so leicht eine Million Unterschriften zusammengebracht, die für den erfolgreichen Abschluss einer sogenannten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) nötig ist. Zudem erfüllt «Stop TTIP» die nationalen Unterstützer-Quoren nicht nur wie nötig in 7 der 28 EU-Länder, sondern in 23. Die Kampagne von Globalisierungskritikern, Verbraucher- und Umweltschützern wurde aber von der EU-Kommision nicht als offizielle Bürgerinitiative anerkannt. Die EU-Kommission verweigerte die Registrierung aus zwei Gründen : Eine EBI dürfe sich nicht auf ein Verhandlungsmandat der Kommission beziehen. Und sie dürfe die Kommission nicht zu negativem Handeln auffordern – also nicht dazu, Parlament und Rat die Nichtratifizierung von Abkommen zu empfehlen.

Seit Einführung der EBI vor dreieinhalb Jahren lehnte die Kommission 20 von 48 Initiativen ab. Der konservative EU-Parlamentarier György Schöpflin hat einen Bericht zur Reform der Europäischen Bürgerinitiative verfasst. Schöpflins Bericht wird im Plenum des EU-Parlaments behandelt und der Kommission danach sozusagen als Wunschliste vorgelegt. Erklärtes Ziel ist es, Bürgerinitiativen wirksamer zu machen. Dazu schlägt Schöpflin etwa vor, dass die EU-Kommission auf erfolgreiche Initiativen innert eines Jahres mit einem Gesetzesvorschlag reagieren muss. Das begrüsst Carsten Berg von der «EBI-Kampagne» , einer Allianz europäischer Nichtregierungsorganisationen: «Erst dann kann so etwas wie ein Dialog, ein öffentliches Agenda-Setting, entstehen», sagt er. Bis jetzt kann die Kommission auf erfolgreiche Initiativen ablehnend oder mit einer unverbindlichen Mitteilung antworten. Das tat sie bei allen drei Initiativen, die mehr als eine Million Unterschriften erhielten: bei jener gegen Tierversuche, gegen Embryonenforschung sowie zur Anerkennung eines Menschenrechts auf Trinkwasser. EBI sind somit so folgenlos wie Petitionen.

Entsprechend frustriert sind viele Initianten. Sechs von ihnen klagen vor dem Europäischen Gerichtshof. Ein siebtes Verfahren verlor Ende September ein Grieche, dessen Initiative zum unilateralen Schuldenschnitt für klamme Staaten nicht registriert worden war. Das Gericht bestätigte die Kommission in ihrer Sicht, dass sie nicht zuständig sei. Vielversprechender erscheint die Klage von «Stop TTIP». Sie verweist darauf, dass eine andere Initiative zu einem internationalen Abkommen zugelassen worden war. Diese hiess «Kündigung Personenfreizügigkeit Schweiz» und wurde 2012 registriert, aber kurz darauf von den Organisatoren zurückgezogen. Michael Efler, ein Sprecher von «Stop TTIP», sagt: «Es ist merkwürdig, eine mögliche Kündigung eines Abkommens zuzulassen, nicht aber unseren Wunsch nach Nichtzustandekommen der Freihandelsabkommen.»

Nun ist Warten angesagt. Die EU-Kommission soll bald ihren Reformvorschlag vorlegen. Womöglich wird sie Demokratie-Aktivisten enttäuschen, denn weder die Kommission noch der Rat als Organ der Mitgliedstaaten dürften Interesse an legislativer Konkurrenz durch Bürger haben. Manche EU-Parlamentarier wollen zudem vor einer möglichen Revision der EBI-Verordnung die Klagen vor dem Gerichtshof abwarten. Erst nach einer Revision wollen laut Carsten Berg mehrere neue Initiativen loslegen. Derweil ist die EBI, in die Aktivisten einst viel Hoffnung setzten, je nach Lesart «abgestürzt» (Berg) oder «vom Aussterben bedroht» (Efler): Nur zwei Initiativen starteten dieses Jahr. NZZ, 12. Oktober 2015, S., 4.


Der alltägliche Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in der industrialisierten Landwirtschaft Europas schadet der Umwelt. Zudem versagt die EU bei Bewertung, Zulassung und Überwachung von Pestiziden. Dies zeigt ein heute europaweit veröffentlichter Greenpeace-Report.

Demnach sind weniger Gifte und eine andere landwirtschaftliche Produktion und Agrarpolitik dringend notwendig. Auch weil Pestizide in der Umwelt etwa eine zusätzliche Reinigung von Trinkwasser oder Lebensmittelkontrollen notwendig machen. Greenpeace-Landwirtschaftsexperte Dirk Zimmermann fordert Agrarminister Christian Schmidt (CSU) zum Handeln auf: "Nicht die Allgemeinheit, sondern die Verursacher sollten die verdeckten Kosten tragen. Agrarminister Schmidt muss sich deshalb für eine Pestizidsteuer stark machen." Einnahmen einer solchen Abgabe sollten unter anderem die ökologische Landwirtschaft fördern, fordert die unabhängige Umweltorganisation.

Der Bericht "Europas Abhängigkeit von Pestiziden" hat wissenschaftliche Studien zu den Umweltauswirkungen von Pestiziden zusammengeführt. In der EU nimmt der Einsatz von Pestiziden zu, so auch in Deutschland. Obstbauern bringen hier in Apfelplantagen im Laufe einer Saison durchschnittlich über 21 Mal Pestizide aus – häufig mehrere Gifte auf einmal. Die Untersuchungen zeigen: Pestizide gefährden die Artenvielfalt und stören natürliche Systeme. Insekten, die Pflanzen bestäuben, sterben, die natürliche Schädlingskontrolle versagt und die Bodenfruchtbarkeit leidet.

Der Greenpeace-Report deckt entscheidende Schwächen bei der Regulierung von Pestiziden in der EU auf. Die Zulassungsverfahren bewerten etwa nur die Wirkstoffe und nicht die Produkte für die Anwendung, obwohl diese häufig deutlich giftiger sind. Sie berücksichtigen nicht die Auswirkungen von Wirkstoffkombinationen und vernachlässigen die zahlreichen Effekte von Agrargiften, die auch mit dem Bienensterben in Verbindung gebracht werden. Unabhängige Studien werden vernachlässigt, Kriterien wie schädigende Wirkungen auf das Hormonsystem nicht konsequent angewandt.

"Unsere Landwirtschaft muss konsequent ökologisch ausgerichtet werden", so Zimmermann. "Wir brauchen einen grundsätzlichen Wechsel zu einem Wirtschaften mit der Natur statt gegen sie." Gefordert ist die Politik: Ökologische Landwirtschaft braucht zuverlässige finanzielle Unterstützung, Subventionen dürfen nicht länger zerstörerische Anbaupraktiken fördern. Agrarsubventionen sind der größte Posten im EU-Haushalt, 2015 machen sie mit 58 Milliarden Euro 39 Prozent des Gesamtetats aus. Pestizide mit besonders gefährlichen Eigenschaften wie bienenschädigende, krebserregende, hormonell wirksame oder auf das Nervensystem wirkende Gifte muss die Politik umgehend verbieten. Hamburg, 13. Oktober 2015, der Report findet sich unter www.greenpeace.de/pestizide-umwelt-2015


Einer von drei (9 von 26) EU-Kommissaren, welche die Kommission 2014 verliessen, kamen nach ihrem Austritt nahtlos bei Multis oder Multi-Organisationen unter. Dieses Phänomen, auch "Drehtür" genannt, führt zu Befürchtungen bezüglich ungesund naher Verbindungen zwischen der EU-Kommission und den privaten Interessen von Multis. Zum Thema wurde im Oktober 2015 ein Bericht von der Multi-kritischen NGO "Corporate Europe Observatory" veröffentlicht (s. http://www.corporateeurope.org/­revolving-doors/­2015/­10/­revolving-doors-spin-again). Der Bericht weist darauf hin, dass der bestehende Verhaltenskodex für EU-Kommissare ungenügend ist. Wenigstens 8 der Übertritte hätte wegen des Risikos von Interessenkonflikten die Erlaubnis verweigert werden sollen. Es folgen ein paar Beispiele:

1) Viviane Reding (Luxembourg), Ex-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Unions-Bürgerschaft (2010-2014); Information, Gesellschaft und Medien (2004-2010); Erziehung und Kultur (1999-2004) und nun EU-Parlamentariern, wechselte in die Verwaltungsräte der Minen-Gesellschaft Nyrstar, der Agfa Gevaert und der Bertelsmann Stiftung - letztere hat starke Bindungen zum globalen Mediangiganten mit demselben Namen)

2) Karel De Gucht (Belgien), Ex-Kommissar für Handel (2010-2014); Entwicklung und humanitäre Belange (2009-2010), wechselte in den Verwaltungsrat von Belgacom (Proximus); Merit Capital NV; CVC Partners; und übernahm weitere Mandate

3) Neelie Kroes (Niederlande), Ex-Kommissarin für die Digitale Agenda (2010-2014) und Wettbewerb (2004-2010), erhielt ein Beratungsmandat für die Bank of America Merrill Lynch; ist Verwaltungsrätin des Open Data Institute und nahm weitere Mandate an.

4) Siim Kallas (Estland), Ex-Kommissar für Transport (2010-2014); für Verwaltungsangelegenheiten, Audits und Anti-Korruption (2004-2010); für Wirtschafts- und Finanz-Angelegenheiten (2004-2004) wurde Berater für Nortal (seither beendet); Berater für Kommissar Dombrovskis; Vorsitzender der Unabhängigen Experten für Europäische Struktur- und Investmentfonds, und übernahm weitere Mandate

5) José Manuel Barroso (Portugal), Ex-Kommissionspräsident (2004-2014), hat 22 Mandate und ist Mitglied der Steuerungsgruppe der Bilderberg Konferenz sowie Honorarvorsitzender des Honorarkommittes des European Business Summit. Das Drehtür-Phänomen ist allerdings nicht neu. 2011 hatten Corporate Europe Observatory, LobbyControl, und andere Gruppierungen mittels der Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation (ALTER-EU) besser Regeln für den Übergang von der Kommission in die Wirtschaft verlangt. Die Barroso II Kommission antwortete, die überarbeiteten diesbezüglichen EU-Regeln würden "die beste Praxis in Europa und der Welt" reflektieren.

Die neueste Analyse der Verhaltens der Ex-Mitglieder der Kommission zeigt aber, dass die Drehtür-Regeln der EU unangemessen sind und zu milde umgesetzt werden. 28. Oktober 2015. Siehe auch "Brüsseler Drehtür" im Le Monde diplimatique, September 2015, S. 16 (http://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5228367), sowie "Anleitung für Lobbyisten (ebenda, S. 17, http://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5228372).


Die EU-Kommission hat im September 2015 einen Alternativvorschlag für die geplanten privaten Schiedsgerichte im Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA vorgelegt. Das zivilgesellschaftliche Bündnis TTIPunfairHandelbar bezeichnet den Reformvorschlag des Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) als irreführend. Denn an der Problematik des Systems gingen die Vorschläge von Handelskommissarin Cecilia Malmström vorbei. Das vorgeschlagene System von Investitionsgerichten besteht den Plänen zufolge aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht. Es soll je nach Fall an verschiedenen Orten tagen. EU und USA würden die 15 Richter der ersten Instanz gemeinsam benennen; je fünf kämen aus einem EU-Land, den USA und einem Drittstaat.

Das Grundproblem eines Sonderklagerechts für Konzerne ist, dass Staaten und Unternehmen auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränk. Dieses Problem werde auch in den jüngsten Reformvorschlägen der Kommissarin nicht angegangen, kritisiert das Bündnis.

Ska Keller, stellvertretende Vorsitzende und handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament, monierte, dass die Privilegien der Konzerne bestehen blieben: ,,Ausländische Investoren behalten damit ihre Extraklagerechte, während jedes inländische Unternehmen und jeder Bürger sich an ein normales Gericht wenden muss. Diese Bevorzugung ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Die EU-Kommission scheint nicht daran interessiert, das demokratische Recht von gleichem Zugang zu Gerichtsbarkeit durchzusetzen." Bei einer öffentlichen Konsultation hatte sich die große Mehrheit der Beteiligten prinzipiell gegen ISDS ausgesprochen' Die Konzernklagerechte stehen wegen der von den Steuerzahlern aufzubringenden Schadensersatzsummen, fragwürdiger Entscheidungen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in der Kritik.

Die EU-Kommission wird nun den Vorschlag mit dem EU-Parlament und dem Ministerrat diskutieren, bevor sie ihn dem TTIP-Verhandlungspartner USA vorlegt. Umwelt aktuell, November 2015, S. 28 www.ttip-unfairhandelbar.de, www.kurzlink.deiisdsreform-skakeller, www.europa.eu/rapid (Search: lP/l5/5651)


DieEU -Kommission hat gegen Transparenzbestimmungen der Vereinten Nationen im Umgang mit der Tabaklobby verstoßen. So lautet die Antwort der EU-Bürgerbeauftragten Emily O'Reilly auf eine Beschwerde des Corporate Europe Observatory (CEO). Die bisherige Herangehensweise der Kommission sei inadäquat, unzuverlässig und unzufriedenstellend. Einzelne Treffen mit Anwälten der Tabakindustrie seien nicht als Lobbyreffen aufgeführt worden.

Die Kommission wies die Vorwürfe zurück. Die Vorschriften würden eingehalten, wenn Dokumente auf Anfrage eingesehen werden könnten und Fragen der Europaabgeordneten beantwortet würden. O'Reiily ist jedoch der Ansicht, dass die Kommission aktiv für Transparenz sorgen müsse. Nur die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Gesundheit) hielte die Standards ein. Die Bürgerbeauftragte fordert die EU-Kommission dazu auf, dem Beispiel der GD Gesundheit zu folgen und alle Treffen und Protokolle von Treffen mit den Lobbyisten und Anwälten der Tabakindustrie zu veröffentlichen.

CEO lobte die Entscheidung der Bürgerbeauftragten. Die Kommission hat bis 31. Dezember Zeit, um zu erklären, wie sie O'Reillys Empfehlungen umsetzen will. Umwelt aktuell, November 2015, S. 23, www.kurzlink.de/E0-EU-Transparenz, www.kurzlink.de/ombudsman-Tabacco, http://corporateeurope.org/­pressreleases/­2015/­10/­commissions-secretive-tobacco-lobby-contacts-breach-un-rules-ombudsman


Der enorme Zustrom von Asylsuchenden nach Schweden stellt die Frage nach Arbeitsplätzen für die Zugewanderten. Doch an einer genügenden Anzahl Jobs, die wenig Sprachkenntnisse verlangen, fehlt es in diesem hoch automatisierten Land.

Wie Daten des schwedischen Statistischen Amtes nämlich zeigen, bleibt die Beschäftigungsrate von Immigranten aus Asien und Afrika vor allem in den ersten acht Jahren ihres Aufenthalts in Schweden deutlich hinter derjenigen von Europäern oder Nord- und Südamerikanern zurück. Von den Flüchtlingen im arbeitsfähigen Alter, die Schweden 2003 erreicht hatten, war 2013 jeder Zweite immer noch beschäftigungslos.

Im laufenden Jahr allein rechnet Schweden mit der Ankunft von bis zu 190 000 Asylsuchenden vor allem aus afrikanischen, nahöstlichen und zentralasiatischen Ländern. Bis Ende 2016 könnten es bereits über 300 000 sein, was dann rund 3% der Gesamtbevölkerung entspräche. Gelingt es nicht, einen substanziellen Teil der Zuwanderer in das Wirtschaftsleben zu integrieren, gerät mittelfristig auch das nordische Modell des Sozialstaats aus dem Gleichgewicht. Voraussetzung für das Funktionieren des Systems ist, dass ein grosser Teil der Bevölkerung auch arbeitet und Beiträge leistet.

Kommentatoren sehen zwei wesentliche Gründe, weshalb die Integration von Flüchtlingen ins Arbeitsleben unbefriedigend verläuft. Der eine liegt in den relativ hohen Löhnen. Zwar kennt Schweden keinen gesetzlichen Mindestlohn, doch die von starken Gewerkschaften mit den Arbeitgebern für die einzelnen Branchen ausgehandelten Tarife reflektieren das schwedische Gesellschaftsideal von Egalität und flachem Lohngefälle. Der Anfangslohn für manuelle Arbeit in der Altersgruppe 18–24 lag laut dem schwedischen Unternehmerverband 2014 bei umgerechnet rund 2500 Fr. im Monat, nur 13% tiefer als der Medianlohn des Sektors.

Der zweite Grund liegt darin, dass Schwedens Wirtschaft punkto Technologie und Automation weltweit mit an vorderster Front ist. Es fehlt an manuellen Jobs, die von Arbeitnehmern mit geringen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen ausgeführt werden können. Es sind aber solche Jobs, die zahlreichen Immigranten ein wenigstens teilweises Fussfassen im Arbeitsleben ermöglichen könnten. Die vergleichsweise wenigen Stellen solcher Art sind laut dem schwedischen Rundfunk für Leute, die noch nicht im Arbeitsmarkt etabliert sind, schwer erreichbar – nicht nur für Immigranten, sondern oft auch junge Einheimische.

Der schwedische Volkswirtschaftsprofessor Lars Calmfors sagte in einem Gespräch mit dem Rundfunk, er betrachte eine Absenkung der Einstiegslöhne im niedrig qualifizierten Sektor als möglichen Ansatzpunkt. Hier seien die Gewerkschaften gefordert, die bisher aber eine "konservative" Linie verfolgt hätten. NZZ, 30. November 2015, S. 19


Das Thema Völkerrecht - Landesrecht treibt nicht nur die Politik um. Auch am Bundesgericht herrscht deswegen dicke Luft. Die Meinungen unter den einzelnen Abteilungen, inwieweit man internationalen Abkommen den Vorrang vor Landesrecht einräumen will, gehen nämlich weit auseinander. Einige Kammern wollen das heisse Eisen wenn immer möglich nicht anfassen, bei anderen überwiegt die Ansicht, dass sich das höchste Gericht Zurückhaltung auferlegen und nicht ohne Not Entscheide des Parlaments und des Volkes übergehen soll. Ganz anders dagegen die zweite öffentlichrechtliche Abteilung: Sie vertritt einen offensiven Kurs und fühlt sich in erster Linie dem internationalen Recht verpflichtet. Diese Haltung hat sie am 26. November 2015 an einer öffentlichen Sitzung einmal mehr bestätigt.

Konkret ging es um die Frage, ob Personen aus Drittstaaten in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht erhalten sollen, wenn ihr Kind Unionsbürger ist. Hintergrund bildet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Dieser hatte 2004 einer Chinesin, die sich für die Geburt ihres Kindes gezielt nach Irland begeben hatte, damit dieses gemäss dem ius soli die irische Staatsbürgerschaft erwerben konnte, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zugestanden. Mit dem Freizügigkeitsabkommen hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die vor 1999 (also vor Unterzeichnung des Vertrags) ergangene EuGH-Rechtsprechung zu berücksichtigen. Das Bundesgericht folgt darüber hinaus auch der späteren Rechtsprechung, sofern sich diese im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens bewegt und keine triftigen Gründe dagegen sprechen.

An der Sitzung in Lausanne stritt man sich nun im Wesentlichen über die Frage, ob sich das Bundesgericht angesichts des 2014 von Volk und Ständen gutgeheissenen neuen Verfassungsartikels gegen Masseneinwanderung bei der Auslegung des Freizügigkeitsabkommens eine gewisse Zurückhaltung auferlegen solle. Lediglich einer der fünf beteiligten Richter vertrat diese Haltung und wehrte sich dagegen, die vom EuGH beschlossene Ausweitung des Aufenthaltsrechts für Personen aus Drittstaaten freiwillig zu übernehmen. Die vier anderen stellten sich auf den Standpunkt, dass die Bestimmung gegen die Masseneinwanderung zwar in der Verfassung stehe. Doch da es noch keine Ausführungsgesetzgebung dazu gebe, bestehe auch kein Grund, beim Freizügigkeitsabkommen restriktiv zu sein.

Damit bleibt sich die zweite öffentlichrechtliche Abteilung treu. Bereits 2012 hatte sie in einem – auch innerhalb des Bundesgerichts – umstrittenen Urteil zur Ausschaffungsinitiative festgehalten, dass sie sich in jedem Fall der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet fühle und nicht der Bundesverfassung, Volksentscheid hin oder her. Dieses Urteil, das auch als «Staatsstreich» kritisiert wurde, hatte Folgen: Es war der massgebliche Grund, warum die SVP ihre Selbstbestimmungsinitiative lancierte, die den Vorrang der Bundesverfassung vor Völkerrecht verankern will. Mit ihrem neuerlichen Entscheid liefern die Bundesrichter der Volkspartei nun zusätzliche Munition in diesem Kampf. NZZ, 27. November 2015, S. 16.


Italien, Litauen, Österreich und Spanien laufen Gefahr, mit ihrer Haushaltsplanung für 2016 Vorgaben des EU-Stabilitätspakts zu verletzen. Dies erklärte die EU-Kommission am Dienstag, den 17. November 2015, bei der Veröffentlichung ihrer jährlichen Beurteilung der Budgetpläne der Euro-Staaten. Italien, Litauen und Österreich befinden sich zwar nicht in einem EU-Defizitverfahren, da ihr Staatsdefizit unter 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) liegt, doch haben laut dem «präventiven Arm» des Pakts auch solche Länder bestimmte Vorgaben insbesondere zum Abbau des strukturellen (um Konjunktur- und einmalige Einflüsse bereinigten) Defizits zu erfüllen.

Bei Spanien hingegen, das sich in einem Defizitverfahren befindet, geht es vor allem darum, den nominellen Fehlbetrag ausreichend rasch unter die 3%-Limite zurückzuführen. Die spanischen Pläne hat die Kommission auf ein Ersuchen Madrids hin schon im Oktober geprüft und für zu leicht befunden; dieser Befund wurde am Dienstag lediglich bestätigt.

Wellen geworfen hat am Dienstag aber vor allem Frankreich, dessen Defizit die EU-Limite seit Jahren überschreitet. Paris müsste laut einem laufenden EU-Defizitverfahren den Fehlbetrag bis 2017 unter 3% des BIP senken. Sein Haushaltplan, der lange vor den Pariser Anschlägen vom letzten Freitag erstellt worden ist, erhielt überraschend gute Noten: Die Kommission zählt ihn zu jenen Plänen, die die Vorgaben «weitgehend erfüllen», obwohl die Verbesserung des strukturellen Defizits 2016 nach ihrer Analyse deutlich unter den Vorgaben bleibt und die bisher geplanten Massnahmen nicht ausreichen dürften, um die 3%-Limite für das nominelle Defizit 2017 wieder einzuhalten. Doch Brüssel argumentiert, bei der jetzigen Runde gehe es nur um das nächste Jahr. In der Tat könnte Frankreich nach den bisherigen Plänen das nominelle Defizitziel von 3,4% des BIP 2016 dank dem anziehenden Wirtschaftswachstum trotz der schwachen strukturellen Leistung erreichen.

Allerdings kündete der französische Premierminister Manuel Valls am Dienstag an, dass Frankreich das Defizitziel im Gefolge der Anschläge «unvermeidlich» überschreiten werde. Er verwies auf zusätzliche Ausgaben zur Stärkung der Sicherheitskräfte, die man nicht durch Einsparungen anderswo kompensieren wolle. Europa müsse dies verstehen, dieser Kampf betreffe nicht nur Frankreich, sondern auch Europa. Darauf angesprochen, sagte EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici vor den Medien in Brüssel, man werde die Situation neu beurteilen, doch sei es hierfür zu früh. Mit ihrer flexiblen Haltung beweise die Kommission, dass der Pakt weder rigide noch dumm, sondern intelligent sei.

Der von der Kommission kritisierte italienische Haushaltplan sieht einen Abbau des nominalen Defizits von 2,6% des BIP in diesem auf 2,2% im nächsten Jahr vor. Den strukturellen Fehlbetrag hingegen will Rom nicht wie von der EU verlangt senken, sondern um 0,5% des BIP erhöhen. Aus Sicht der italienischen Regierung ist ein vorübergehender Anstieg unter Nutzung der diversen im Stabilitätspakt eingebauten Flexibilitätsklauseln gerechtfertigt: Sie hat bei der Kommission beantragt, die Kosten für Strukturreformen, für italienische Beiträge an von der EU geförderte Investitionsprojekte und für die Bewältigung der Flüchtlingskrise zu berücksichtigen. Die Brüsseler Behörde stellte in Aussicht, diese Faktoren bei der Beurteilung im nächsten Frühjahr in Betracht zu ziehen. Dabei werde es auch darauf ankommen, wieweit tatsächlich Investitionen erhöht und Reformen durchgeführt würden. Zugleich rief sie aber die italienischen Behörden auf, im Budgetverfahren die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Haushalt paktkonform zu halten.

Auch bei anderen Staaten will die Kommission bei der Ex-post-Beurteilung tatsächliche Kosten für Flüchtlinge mitberücksichtigen. Als aussergewöhnliche Ereignisse können sie je nach Umständen gewisse temporäre Abweichungen von den Vorgaben rechtfertigen. Davon könnte nicht zuletzt Österreich profitieren, dessen Verletzung der Vorgaben unter Ausschluss der von Wien geschätzten Flüchtlingskosten nicht mehr bedeutend wäre. NZZ, 18. November 2015, S. 27.


Lesenswerter Artikel im Le Monde dioplomatique vom November 2015. http://griechenlandsoli.com/­2015/­11/­26/­tsipras-und-die-realpolitik-von-niels-kadritzke/­


Günter Verheugen, ehemaliger EU-Kommissar, kennt die Brüsseler Mechanik bestens. Der Rheinländer war als Mitglied der Europäischen Kommission von 1999 bis 2004 zuständig für die Erweiterungspolitik, von 2004 bis 2010 war er Vizepräsident der Kommission. Zuvor sass er von 1983 bis 1999 für die SPD im deutschen Bundestag. In einem Interview mit dem Bund und dem Tagesanzeiger (11. November 2015, S. 6) meint er, dass sich die Europäische Union verändern wird. Sie wird sich grundlegenden Reformen unterziehen müssen. Und er glaubt, dass das schneller geschehen wird, als die meisten erwarten – nämlich im Zusammenhang mit dem Referendum in Grossbritannien. Gemäss Verheugen erlebt die EU eine Sinnkrise, die sich ausdrückt in einem Vertrauensverlust und einer wachsenden Skepsis gegenüber der EU. Seine Generation in Deutschland sei aufgewachsen im Bewusstsein, dass es gar keine andere Möglichkeit gebe als die europäische Integration. Wenn etwas mit dem Etikett «europäisch» daher kam, war es automatisch positiv besetzt. Diese Zeiten sind spätestens seit dem Ausbruch der Krise der Währungsunion vorbei.

Wer zum jetzigen Zeitpunkt sage, es brauche «mehr Europa», treffe die Meinung der meisten Menschen nicht. Für viele klinge das mehr nach Drohung als nach Verheissung. Die EU der Zukunft werde eine andere sein müsssen: geografisch und politisch vielfältiger. Den europäischen Superstaat wird es nicht geben. Dafür gäbe es in keinem Land eine Mehrheit. Man werde neue Formen der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittstaaten sehen.

Dass die Schweiz nicht grundsätzlich auf Volksentscheide verzichten könne, sei für ihn klar. In diesem Punkt müsse sich die EU bewegen. Das sei alles eine Frage des guten Willens. Die EU solle der Schweiz vermehrt Respekt und Achtung entgegenbringen. Das gelte aber auch umgekehrt.

"Die Brüsseler Bürokratie hat die Schweiz nie geliebt. Sie ist ein Apparat, der nicht verstehen kann, wenn jemand seine Segnungen nicht in Anspruch nehmen möchte. Das ist dann schnell Ketzerei. Aber vielleicht hilft es, dass heute einige der alten Streitpunkte gelöst sind: Der Finanzplatz Schweiz überlebt auch, wenn sich die Banken an die internationalen Regeln halten." Berner Bund, 10. November 2015, S. 6.


«Done deal with Vietnam», frohlockte die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am Mittwoch, den 2. Dezember 2015, in ihrem Blog. Die beiden Verhandlungs-Partner haben gleichentags anlässlich eines Besuchs einer hochrangigen Delegation unter Leitung des vietnamesischen Ministerpräsidenten Nguyen Tan Dung in Brüssel die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen formell abgeschlossen. Schon Anfang August hatten sie eine politische Grundsatzeinigung gemeldet, mit dem Zusatz, es seien noch «einige offene technische Fragen» zu klären.

Laut Malmström hat Vietnam dem neuen EU-Ansatz für die Beilegung von Konflikten zwischen Staaten und ausländischen Unternehmen zugestimmt. Hierfür soll ein permanentes, zweistufiges Gerichtssystem anstelle der bisher in vielen solchen Verträgen vorgesehenen privaten Ad-hoc-Schiedsgerichte eingerichtet werden. Die EU-Kommission hat ihre einschlägigen Vorstellungen im September präsentiert und bekundet, den neuartigen Investorenschutz in alle laufenden und künftigen Verhandlungen mit Drittstaaten einbringen zu wollen. Der Hauptadressat sind die USA, weil die Schiedsgerichte zu den Hauptkritikpunkten der europäischen Gegner des geplanten Freihandelsabkommens der EU mit den USA (TTIP) zählen. Die Kommission hat den Vorschlag im November auch den USA offiziell vorgelegt. Noch ist aber unklar, wie diese reagieren werden – und wieweit der neue Ansatz die TTIP-Gegner zu besänftigen vermag.

Malmström betonte, das Abkommen mit Vietnam sei eine gute Nachricht für beide Seiten. Vietnam habe eine pulsierende Wirtschaft mit über 90 Mio. Konsumenten, einer wachsenden Mittelklasse sowie jungen und dynamischen Arbeitskräften. Sein Markt biete viele Möglichkeiten für Agrar-, Industrie- und Dienstleistungsexporte aus der EU.

Wie bereits im August mitgeteilt wurde, sieht das Abkommen beidseits die Abschaffung von über 99% der Zölle vor. 65% der Einfuhrzölle auf Güter aus der EU werde Vietnam bei Inkraftsetzung des Abkommens und den Rest im Verlaufe von zehn Jahren aufheben, erklärte Brüssel damals. Die EU werde ihre Zölle über eine Sieben-Jahres-Periode eliminieren. Zu den weiteren Elementen des Vertrags gehört unter anderem eine teilweise Öffnung des vietnamesischen öffentlichen Beschaffungswesens sowie einer breiten Palette von Dienstleistungssektoren, darunter Banken und Versicherungen, für Anbieter aus der EU. Hinzu kommt der Schutz von sogenannten geografischen Angaben. So dürfen beispielsweise künftig in Vietnam nur noch Produkte aus den traditionellen Hersteller-Regionen in der EU als Champagner, Roja-Wein oder Scotch-Whisky verkauft werden. Umgekehrt anerkennt die EU den Schutz vietnamesischer Bezeichnungen wie zum Beispiel MocChau-Tee. Malmström hob hervor, dass das Freihandelsabkommen auch ein «robustes und umfassendes» Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalte, das unter anderem eine Verpflichtung auf die Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreibe.

2014 erreichte der Warenhandel zwischen der EU und Vietnam ein Volumen von 28,2 Mrd. € (beide Richtungen). Für die EU ist es das zweite Freihandelsabkommen mit einem Asean-Staat nach jenem mit Singapur. Die zwei Verträge seien Bausteine im Streben nach einem regionalen Abkommen zwischen der EU und der Association of Southeast Asian Nations (Asean), betonte Malmström. Der mit Vietnam vereinbarte Text werde in wenigen Wochen publiziert. Folgen würden die juristische Prüfung und die Übersetzungen, danach werde man ihn dem Ministerrat (Mitgliedstaaten) und dem EU-Parlament zur Ratifikation vorgelegen, fügte sie an.

Auch die Efta (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) führt derzeit Freihandelsverhandlungen mit Vietnam, die aber noch nicht abgeschlossen sind. NZZ, 3. Dezember 2015, S. 27


In Erfüllung eines Postulats von Ständerätin Karin Keller-Sutter hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der zum Schluss kommt, dass ein umfassendes Freihandelsabkommen, das definitionsgemäss auf den Marktzugang beschränkt ist, einen klaren Rückschritt zu den bilateralen Abkommen mit der EU bedeuten würde. Die bilateralen Abkommen seien ein Element des Erfolgs der Schweizer Wirtschaft. Eine Abkehr davon wäre auch mit Unsicherheit verbunden, da eine Neuverhandlung eines umfassenden Freihandelsabkommens im Interessen beider Seiten liegen müsste und nicht zwingend die gleiche Rechtssicherheit bringen würde, wie die bilateralen Abkommen.

Die bilateralen Abkommen haben in verschiedenen Bereichen für Schweizer Anbieter binnenmarktähnliche Verhältnisse mit entsprechender Rechtssicherheit geschaffen und die Zusammenarbeit darüber hinaus auf wichtige politische Bereiche erweitert, was mit einem Freihandelsabkommen nicht erreicht werden könnte. Der Bericht stellt die Idee eines umfassenden Freihandelsabkommens den heutigen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gegenüber und erfüllt so ein Postulat von Ständerätin Karin Keller-Sutter.

Das untersuchte Szenario eines "umfassenden Freihandelsabkommens" geht von Marktzugangserleichterungen aus, die ohne Rechtsharmonisierung - d.h. ohne Übernahme von EU-Recht und ohne vertraglich vereinbarte und überwachte Äquivalenz von Vorschriften – realisierbar sind. Darunter fällt bspw. der Zollabbau an der Grenze. Dies entspricht dem Ansatz bestehender Freihandelsabkommen neuern Datums. Der Bericht zeigt auf, dass dies einen klaren Rückschritt im Vergleich zu den heutigen bilateralen Abkommen bedeuten würde, die der Schweiz einen vertraglich geregelten Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen. So würde ein Freihandelsabkommen ohne Rechtsharmonisierung gewisse Marktzugangsbereiche ausklammern (z.B. technische Handelshemmnisse für Industriegüter oder im Landwirtschaftsbereich, Zollsicherheit, Personenfreizügigkeit, gegenseitiger erleichterter Marktzugang in bestimmten Dienstleistungssektoren wie Landverkehr und Luftverkehr).

Und für jene Teile der bilateralen Abkommen, die theoretisch in den Geltungsbereich eines umfassenden Freihandelsabkommens fallen könnten, hängt die Aufnahme von Neuverhandlungen von der Bereitschaft der Parteien ab und müsste den Interessen beider Seiten – d.h. auch der EU – entsprechen. Schliesslich wäre das Ziel einer grösseren regulatorischen Eigenständigkeit im Rahmen eines umfassenden Freihandelsabkommens höchstens formell gewährleistet. Aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtung mit den Nachbarstaaten hat die Schweiz in jedem Fall ein Interesse daran, eine gewisse

Rechtsharmonisierung mit dem europäischen Umfeld sicherzustellen. Das Vermeiden unnötiger Abweichungen ist für eine kleine exportabhängige Volkswirtschaft wie die Schweiz zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich. Ohne bilaterale Abkommen wären die Nachteile aufgrund der fehlenden vertraglichen Anerkennung dieser Rechtsharmonisierung aber bedeutend.

Die bilateralen Abkommen decken die Interessen der Schweiz daher weit besser ab, als dies mit einem umfassenden Freihandelsabkommen je erreicht werden könnte. Sie bilden einen massgeschneiderten rechtlichen Rahmen, welcher den engen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie der geografischen Lage der Schweiz im Zentrum Europas Rechnung trägt. Sie sind das Ergebnis einer fortlaufenden Interessenabwägung. Die Interessenlage und das Ergebnis der Interessenabwägung haben sich aus Sicht des Bundesrates seit Beginn des bilateralen Wegs nicht geändert.

Der Bundesrat beantwortet mit diesem Bericht das Postulat Keller-Sutter 13.4022 "Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen". Dieses hatte den Bundesrat beauftragt, die Vor- und Nachteile eines umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU vertieft zu analysieren und den heutigen bilateralen Abkommen gegenüberzustellen. Da die Fragestellung von breitem öffentlichem Interesse ist, wurde eine möglichst breite Abstützung des Berichts angestrebt. Neben mehreren Stellen der Bundesverwaltung wurden als externe Experten auch Prof. Dr. Astrid Epiney (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Reto Föllmi (Universität St. Gallen) in die Erarbeitung des Berichts eingebunden. https://www.news.admin.ch/­message/­index.html?lang=de&msg-id=57535; Bericht: http://www.news.admin.ch/­NSBSubscriber/­message/­attachments/­39666.pdf (05.06.2015)


In einem lesenswerten Interview des Tagesanzeigers mit Sahra Wagenknecht, Fraktionsvorsitzende der deutschen Partei Die Linke, mit dem Tagesanzeiger (11. September 2015), erweist sich diese als Anhängerin der Direkten Demokratie. Auf die Frage "Würden Sie sich die direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild auch für Deutschland wünschen?" gibt sie zur Antwort: "Unbedingt. Das ist doch ein progressives Instrument, selbst wenn einem im Detail dann nicht alle Entscheide gefallen, die so zustande kommen. Ein System, in dem Menschen über das, was sie direkt angeht, auch direkt entscheiden können, halte ich für dem reinen Parlamentarismus weit überlegen. Es gibt mit ¬Sicherheit Themen, die in einem europäischen Rahmen geregelt werden müssen. So viel wie möglich sollte aber in den Demokratien der Staaten geregelt werden, denn nur hier gibt es noch eine gewisse Rechenschaftspflicht und demokratische Kontrolle der politischen Entscheidungsträger."

Tagesanzeiger: "Mit Ihrer populistischen Kritik am Euro und an Europa nähern Sie sich von links den Positionen der Rechtspopulisten an, die schon länger zurück zum Nationalstaat und zu den alten Währungen wollen. Wie behagt Ihnen das?"

Wagenknecht: "Es geht mir nicht darum, Vorschläge zu machen, die populär sind, sondern darum, das Richtige vorzuschlagen. Rechtspopulisten haben ganz andere Ziele, da geht es nicht um die Wiederherstellung der Demokratie, sondern um nationalistische Ressentiments bis hin ins Rassistische. Gerade deshalb wäre es absurd, diesen Gruppierungen die berechtigte Kritik an der heutigen EU zu überlassen."

Tagesanzeiger "Weil die EU Ihre sozialstaatlichen Paradiesvorstellungen nicht teilt oder finanziert, wollen Sie zurück zum Nationalstaat?"

Wagenknecht: "Der Wohlfahrtsstaat ist historisch im Rahmen des Nationalstaats entstanden, und das ist kein Zufall. Soziale Rechte werden in einzelnen Ländern erkämpft, nicht in Europa, wo die Bedingungen viel zu heterogen sind. Schon der Ökonom Friedrich von Hayek wusste, dass die Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene tendenziell zum Abbau solcher Rechte und Regeln führen wird. Er hat das im Interesse einer Schwächung des Sozialstaats befürwortet. Genau so hat es in der EU dann auch funktioniert."


Das Europäische Patentamt (EPA) gestattet der US-Firma Intrexon weiterhin ihre Patente auf gentechnisch veränderte Schimpansen und andere Säugetiere. Die Tiere werden als Versuchstiere in der Pharmaforschung eingesetzt. Der Verein Testbiotech will gegen die Entscheidung des EPA Beschwerde einlegen. Zuvor hatte Testbiotech gemeinsam mit anderen Organisationen, darunter die DNR-Mitglieder Deutscher Tierschutzbund und Pro Wildlife, aus ethischen Gründen Einspruch gegen die Patente erhoben. Diese stellten einen kommerziellen Anreiz für die Durchführung von Tierversuchen dar, hieß es zur Begründung.

Testbiotech appellierte an die Politik, gegen die "ethisch inakzeptablen" Patente auf genmodifizierte Schimpansen, Katzen, Hunde, Rinder, Ziegen, Schweine, Pferde, Schafe, Mäuse, Ratten und Kaninchen einzuschreiten. Die Möglichkeit einzugreifen, haben etwa die Mitgliedsländer des Europäischen Patentamtes, die die Aufsicht über die Behörde haben. umwelt aktuell, November 2015, S. 17


Sowohl Island als auch Griechenland waren massiv von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen. Doch während Island in den letzten Jahren einen selbstbestimmten Weg aus der Krise heraus gefunden hat, rutschte Griechenland immer weiter in die soziale und wirtschaftliche Katastrophe. Der Unterschied liegt auf der Hand: Island ist weder beim Euro noch in der EU.

Es ist klar, dass man die jetzige Situation Griechenlands nicht 1:1 mit der Situation von Island 2008 vergleichen kann. Trotzdem ist es sinnvoll, sich mit dieser Thematik näher zu befassen. Obwohl Island 2008 vor einem Schuldenberg stand, der dem Zehnfachen des Bruttoinlandsprodukts entsprach und Griechenland dazu im Vergleich Staatsschulden in der Höhe von "nur" 175% des BIPs aufweist, schaffte es der kleine Inselstaat binnen weniger Jahre, sich bemerkenswert zu stabilisieren. Aus dem Negativwachstum von 7% 2009 war nach drei Jahren ein Plus von knapp 3% geworden. Die Arbeitslosigkeit beträgt ca. 4 Prozent und Inflation ist kein Thema mehr.

Warum man die beiden Länder trotz der 2008 viel prekäreren Lage Islands nicht vergleichen kann? Island hatte trotz der viel höheren Staatsverschuldung zwei entscheidende Vorteile: Es war weder in der EU, noch hatte es den Euro. So konnte der Inselstaat seine Pleite-Banken wirklich pleite gehen lassen, die Einlagen der "kleinen" Sparer sichern und die institutionellen Anleger bis heute auf ihr Geld warten lassen. Über die Erstattung für ihre ausländischen Sparkunden hat darüber hinaus nicht eine PolitikerInnenriege entschieden, sondern mittels Referendum die Bevölkerung. So wurden die drei Großbanken in "newbanks" und "oldbanks" aufgespalten. Die neuen Banken wurden mit staatlichem Kapital ausgestattet und beschränkten sich auf überschaubare einheimische Aktivitäten. Den alten, abzuwickelnden Instituten wurde das gesamte Auslandsgeschäft mit vielen zweifelhaften Vermögenswerten und riesigen Verbindlichkeiten übertragen. Die isländische Bevölkerung weigerte sich mittels Dauerdemonstrationen und Volksabstimmungen strikt, sich die Bankschulden aufhalsen zu lassen.

Konsequenterweise wurden dann auch Anfang des Jahres die vier maßgeblich beteiligten Bankmanager zu Haftstrafen zwischen vier bis fünfeinhalb Jahren wegen betrügerischer Marktmanipulation und Untreue verurteilt, weil sie Gläubiger, Investoren, SparerInnen und die Regierung geschädigt hatten.

Natürlich gab es in dieser Zeit auch für die IsländerInnen Sparvorgaben und Einschnitte. Aber sie konnten selber entscheiden, wo. Die Bevölkerung beschloss, das Bildungssystem und den Sozialstaat nicht kaputtzusparen, z.B. ist in Island weiterhin jeder Bürger krankenversichert, in Griechenland sind es Millionen nicht mehr. Es wurde eine Reichensteuer eingeführt und die Progression bei der Einkommenssteuer wurde verschärft. Für Firmen gab es spezielle Umschuldungsprogramme und bei Immobilienkrediten einen Schuldenschnitt.

Die Voraussetzung für den Aufschwung der isländischen Exportwirtschaft und der Touristikbranche lag auch maßgeblich darin begründet, dass Island die Krone als eigenständige Währung abwerten konnte. Das traf ohne Zweifel weite Teile der Bevölkerung hart, trotzdem führte dies binnen weniger Jahre zur Konsolidierung Islands, das in Bezug auf soziale Gerechtigkeit in allen internationalen Vergleichen ganz oben steht. 4.10.2015, Susanne Müller http://www.werkstatt.or.at/­index.php?option=com_content&task=view&id=1333&Itemid=1


In Österreich sind die durchschnittlichen Wohnungskosten in den letzten fünf Jahren um über 15% gestiegen, die mittleren Löhne und Gehälter nur um 5%. Seit dem EU-Beitritt hat sich die Anzahl der pro Jahr errichteten geförderten Wohnungen halbiert. 200.000 Haushalte in Österreich haben bereits "wohnungsbezogene Zahlungsschwierigkeiten".

Eine neue Studie der Statistik Austria bestätigt, was viele Menschen in Österreich in ihren Brieftaschen jeden Monat spüren: Die Wohnungskosten laufen den Lohnsteigerungen auf und davon. Die Bruttomieten sind zwischen 2010 und 2014 um satte 15,1 Prozent, bei Privatwohnungen sogar um 18 Prozent gestiegen. Unter dem Durchschnitt stiegen Gemeindewohnungen (plus 13,3%) und Genossenschaftswohnungen (plus 11,2%). Am teuersten sind private Mietwohnungen, hier stiegen die Nettomietkosten um 20,9 Prozent. (1).

Besonders tief in die Tasche greifen müssen MieterInnen, die in den letzten zwei Jahren einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben. Sie zahlen im Durchschnitt 7,8 Euro pro Quadratmeter. Haushalte mit Mietverträgen, die eine Vertragsdauer von mehr als 30 Jahren haben, wenden im Schnitt 4,6 Euro inklusive Betriebskosten für ihre Wohnung auf. Diese Diskrepanz zwischen Alt- und Neuverträgen existiert zwar in allen Wohnungssegmenten, jedoch auch hier bei Genossenschafts- und Gemeindewohnungen nicht so eklatant wie bei privaten Mietwohnungen.

Während also die durchschnittlichen Wohnungskosten in den letzten fünf Jahren um über 15% nach oben geklettert sind, stiegen die mittleren Einkommen der ArbeitnehmerInnen in diesem Zeitraum nur um rund 5% (2). Die Wohnungskosten wachsen also drei Mal so schnell wie die Löhne und Gehälter.

Das führt auch dazu, dass immer mehr Haushalte in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Laut Statistik Austria haben 200.000 Haushalte (rd. 8% aller Haushalte) "wohnungsbezogene Zahlungsschwierigkeiten". D.h. sie haben Probleme, Mieten, Betriebskosten, Wohnungsnebenkosten oder Wohnungskredite abzudecken.

Halbierung des geförderten Wohnbaus seit EU-Beitritt

Was ist der Grund für diese explodierenden Wohnungskosten? Ein wesentlicher Faktor ist die trotz steigender Nachfrage rückläufige Wohnbautätigkeit insbesondere im geförderten Wohnbau. Ist dieser bis Mitte der 90er Jahre noch deutlich angestiegen, so erleben wir seither einen kontinuierlichen Rückgang. Im Jahr 1995 wurden knapp 30.000 Wohnungen im geförderten Geschoßbau errichtet. 2013 waren es nur mehr rd. 15.000. Ein Rückgang um fast 50%. Auch der Anteil der geförderten Wohnungen an allen Wohnungen ist dramatisch geschrumpft: Betrug der Anteil der geförderten Wohnungen bzw. Eigenheime 1995 noch rd. 85% aller neu errichteten Wohnbauten, so waren es 2013 nur mehr 42%. Auch hier also eine Halbierung!

EU-Kommission macht Druck für deregulierten Wohnungsmarkt

Es ist erkennbar, dass der Rückgang der geförderten Bautätigkeit Hand in Hand mit der EU-oktroyierten Sparpolitik geht: Der erste Einbruch erfolgte bereits mit den Sparpaketen unmittelbar nach dem EU-Beitritt in der zweiten Hälfte der 90er Jahre, der zweite im Gefolge der verschärften Sparpolitik mit den EU-Richtlinien Sixpack, Twopack und dem Fiskalpakt nach 2010/11.

Die Drosselung des Sozialwohnbaus ist jedoch nicht nur Folge der Sparpolitik, sie ist auch deklariertes Ziel der EU-Kommission, die auch im Wohnungsbereich den neoliberalen "freien Markt" favorisiert und alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, um diesbezüglich Einfluss auf die Wohnungspolitik der EU-Mitgliedsstaaten zu nehmen, obwohl diese grundsätzlich noch in nationaler Kompetenz liegt. So wurden etwa in der Niederlande durch eine Intervention der EU-Kommission die Einkommensgrenzen für den Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt so abgesenkt, dass 650.000 Haushalte der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum seither verwehrt bleibt.

Der "Verein für Wohnbauförderung" konstatiert daher: "Für die niederländische Wohnbauförderung bedeutet diese Entscheidung die Abkehr von ihrer breiten Definition des sozialen Wohnbaus. Es schließt rd. ein Viertel der heutigen Mieter vom geförderten Wohnungsbestand, womit die soziale Durchmischung der Wohnquartiere insgesamt zur Disposition steht. In eine ähnliche Richtung geht der Beschluss der EU-Kommission – im Dezember 2011 - zur Anwendung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Darin wird der soziale Wohnbau auf die Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte oder sozial schwache Bevölkerungsgruppen, die nicht die Mittel haben, auf dem freien Markt eine Unterkunft zu beschaffen, definitorisch eingeengt". (3) Sozialer Wohnbau und erschwingliche Mieten sollen einer breiteren Bevölkerungsschicht damit verwehrt werden.

Diese Politik setzt die EU auch über die neuen Möglichkeiten im Rahmen des "Europäischen Semesters" um. So wurde z.B. Schweden von der EU-Kommission für 2015 angehalten, das Mietrecht zu deregulieren, um "ein stärker marktorientiertes Mietniveau zu ermöglichen". Sprich: die Mieten stärker die Höhe treiben zu können. Einmal mehr zeigt sich: Das EU-Konkurrenzregime unterstützt die wirtschaftlich Mächtigen, in diesem Fall das Immobilienkapital, und steht in völligem Gegensatz zu einer Sozialpolitik, die allen Menschen ein Leben in Würde ermöglicht. Denn dazu gehört auch qualitativ guter und erschwinglicher Wohnraum für alle. Genau das kann aber der private Wohnungsmarkt nicht gewährleisten. Einmal mehr gilt daher: Raus aus diesem neoliberalen und zunehmend autoritären Konkurrenzregime, mehr Geld für den sozialen Wohnbau statt Unterordnung unter die EU-Spardiktate! Gerald Oberansmayr (1.7.2015) http://www.werkstatt.or.at/­index.php?option=com_content&task=view&id=1281&Itemid=1

Quellen:

1) Statistik Austria, Pressemitteilung vom 24.6.2015

2) Quelle ist der Einkommensbericht des Rechnungshofes 2014; da hier die Daten für 2014 noch nicht zur Verfügung stehen, wurde als Vergleichszeitraum 2009-2013 herangezogen.

3) Verein für Wohnbauförderung, Der soziale Wohnbau in Österreich und die EU-"Wohnungspolitik", 2013


Die NEBS befragt Herrn Gilbert Casasus, Professor für Europastudien an der Universität Fribourg: "Was haben Sie am 1. Februar 2014 gemacht?" Casasus: "Ich bin von einem europäischen Land in ein nicht-europäisches Land gereist, nämlich von Frankreich in die Schweiz." Newsletter der ‚Neuen Europäischen Bewegung Schweiz‘, 25. Juni 2015.


EU für die Ewigkeit

"Die EU gibt es – und es wird sie immer geben." Frank A. Meier in europa.ch, Magazin der ‚Neuen Europäischen Bewegung Schweiz‘, Nr. 1/2015

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