Aktualisierung eines bilateralen Abkommens
Die Schweiz und die EU haben am Freitag, den 28. Juli 2017 das bestehende Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) aktualisiert, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mitteilte. Das ist ein technischer Schritt, der den erleichterten Marktzugang in Sektoren aufrechterhält, in denen technische Vorschriften in der Schweiz und in der EU revidiert worden sind. Konkret ging es unter anderem um Druckgeräte und Aufzüge.
Zudem zeugt die Aktualisierung vom «bilateralen Tauwetter». Eine Sprecherin der EU-Kommission bezeichnete sie als konkretes Ergebnis der im April getroffenen Vereinbarung, parallel in allen bilateralen Dossiers voranzugehen.
Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) hatte die EU fast alle Verhandlungen mit der Schweiz auf Eis gelegt, obwohl diese nicht umgesetzt war. Die EU reagiert mit konkreten Massnahmen nur schon auf die Aussicht hin, dass etwas in einem Drittland umgesetzt wird, das bestehenden Verträgen mit der EU widerspricht. Im Dezember 2016 hat das Parlament zwar eine EU-konforme Nicht-Umsetzung der MEI beschlossen, doch hat die EU danach zunächst nur einzelne Dossiers deblockiert: Strafe muss dauerhaft sein. Warum es in anderen Bereichen, darunter das für die Schweiz besonders wichtige MRA, weiter klemmte, ob wegen der ausstehenden Details zur MEI-Umsetzung oder der institutionellen Probleme, blieb unklar. Bei einem Besuch von Bundespräsidentin Doris Leuthard beim EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker im April vereinbarten die beiden Seiten dann aber, die technischen Gespräche in allen Bereichen wieder aufzunehmen. Nach ihrem MRA-Schritt dürfte die EU nun auch von der Schweiz Bewegung beispielsweise beim Dossier Kohäsionsmilliarde erwarten.
Das MRA von 1999 stützt sich auf die Gleichwertigkeit technischer Vorschriften für Industriegüter. Sie wird erreicht, indem die Schweiz ihre einschlägigen Regeln weitgehend und autonom an jene der EU anpasst. Das MRA selbst hält für mittlerweile 20 Produktbereiche die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen fest. Dabei handelt es sich um Tests, Inspektionen oder Zertifizierungen, mit denen die zuständigen Stellen prüfen, ob ein Produkt den geltenden Vorschriften entspricht und auf den Markt gebracht werden kann. Dank der gegenseitigen Anerkennung können Hersteller beider Seiten ihre Produkte auf der Grundlage nur einer Bewertung (die in der Schweiz oder in der EU erfolgte) auch auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei vertreiben. Der Verzicht auf eine zweite Prüfung erleichtert den Marktzugang und erspart den Unternehmen Kosten. Weil aber technische Vorschriften immer wieder aktualisiert werden, muss das MRA periodisch angepasst werden. Ist dies meist Routine, drohte die nun erfolgte Aktualisierung Opfer der bilateralen Eiszeit zu werden. NZZ, 29. Juli 2017, S. 16
