Kurzinfos Juli 2018

Weshalb die EU nicht zur sozialen Marktwirtschaft werden kann, von Fritz W. Scharpf. http://www.mpi-fg-koeln.mpg.de/­pu/­mpifg_ja/­ZSE_7_2009_Scharpf.pdf


Die EU rühmt sich gerne, die weltweit strengsten Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung zu haben. Umso peinlicher ist die jüngste Serie von Skandalen. Im Februar 2018 wurde die Liquidation der ABLV, der drittgrössten Bank Lettlands, eingeleitet, nachdem ihr eine US-Behörde systematische Geldwäscherei vorgeworfen hatte. Im Juli 18 rügte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Malta wegen grober Mängel bei der Überwachung der dortigen Pilatus Bank. Im September weiteten sich die Vorwürfe gegen das grösste dänische Institut, die Danske Bank, aus, über deren estnische Zweigstelle zwischen 2007 und 2015 grosse Mengen unter anderem an russischem Geld gewaschen worden sein sollen. Schliesslich trat der Finanzchef der niederländischen ING-Bank zurück, nachdem sich diese in einem Vergleich mit der niederländischen Staatsanwaltschaft auf die Zahlung von 775 Mio. € wegen Versäumnissen bei der Geldwäschereiprävention zwischen 2010 und 2016 geeinigt hatte.

So unterschiedlich diese Fälle sind, so auffallend ist, wie lange es häufig gedauert hatte, bis die Behörden einschritten, und wie oft der Anstoss aus den USA kam. Besonders stark betroffen scheinen kleine, periphere EU-Staaten zu sein, deren Banken auf das Offshore-Geschäft setzen. All dies hat EU-Parlamentarier, die Finanzminister und weitere EU-Organe aufgeschreckt. Tenor ihrer Vorstösse ist, dass das Problem weniger bei den Vorschriften als bei deren Um- und Durchsetzung liege. In Reaktion darauf hat die EU-Kommission anlässlich der Strassburg-Rede ihres Präsidenten Juncker im September 2018 eine Stärkung der Rolle der EBA vorgeschlagen. Säumige Mitgliedstaaten

Gesetzliche Grundlage der Bekämpfung der «Wäsche» illegal erwirtschafteter Gelder und der Terrorismusfinanzierung in der EU ist die Anti-Geldwäscherei-Richtlinie (AML-Richtlinie), die bereits fünfmal überarbeitet worden ist (wobei die fünfte Version erst 2020 umzusetzen ist). Die EU hat damit die internationalen Standards der Financial Action Task Force übernommen, aber auch zusätzliche Regeln aufgestellt. Allerdings haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht einigen Spielraum, und nicht alle zeigen sich dabei besonders eifrig. So hat Brüssel im Juli rechtliche Schritte gegen mehrere Staaten unternommen, weil sie die vierte AML-Richtlinie ein Jahr nach dem Termin noch gar nicht umgesetzt hatten.

Überwacht wird die Einhaltung der AML-Vorschriften durch nationale Behörden. Und hier liegt ein zweites Problem: Die jüngsten Fälle hätten gezeigt, dass die Einhaltung nicht überall in der EU nach den gleichen hohen Standards überwacht und durchgesetzt werde, erklärte Justizkommissarin Věra Jourová bei der Vorlage des erwähnten Kommissionsvorschlags. Das System sei aber nur so stark wie sein schwächstes Glied.

Ein drittes Problem bilden Mängel bei der Kooperation und dem Informationsaustausch zwischen den Bankenaufsehern (die Eigenkapital- und ähnliche Vorschriften durchsetzen) und den für die AML-Aufsicht zuständigen Behörden auf nationaler Ebene und zwischen den Behörden verschiedener Mitgliedstaaten. Dies hängt auch mit dem erwähnten Flickwerk nationaler Ansätze bei der Abwehr der Geldwäscherei zusammen, während die Bankenaufsicht stärker harmonisiert ist und für die grossen Banken des Euro-Raums gar eine bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte zentrale Aufsicht besteht. Letztere ist aber nicht für die Durchsetzung der AML-Vorgaben zuständig. Eine engere Zusammenarbeit der beiden «Stränge» der Aufsicht wäre insofern wichtig, als Versäumnisse bei der Geldwäschereibekämpfung auch das Überleben von Banken oder gar die Integrität des Binnenmarkts und die Finanzstabilität gefährden können.

Viertens fehlt es, stets laut Kommission, an gemeinsamen Regelungen für die Kooperation mit Drittstaaten bei der Geldwäscherei-Aufsicht. Manche dieser Probleme geht bereits die fünfte AML-Richtlinie an, die beschlossen, aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. NZZ, 18. September 2018, S. 23


In Karlsruhe bahnt sich der nächste juristische Showdown im Kampf gegen wirtschaftspolitische Entscheidungen von Institutionen der Euro-Zone an. Nach der Europäischen Zentralbank (EZB) mit ihrer Geldpolitik steht demnächst die Europäische Bankenunion vor dem höchsten deutschen Richtertisch. Ende November findet vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die mündliche Verhandlung über eine seit 2014 hängige Verfassungsbeschwerde mehrerer Kläger gegen die Bankenunion statt. Die Bankenunion soll nach den Ideen der Brüsseler Verwaltung auf insgesamt drei Säulen stehen. Die erste ist die einheitliche Aufsicht über die Grossbanken in der Euro-Zone durch die EZB (Single Supervisory Mechanism, SSM), die zweite die einheitliche Abwicklung von taumelnden systemrelevanten Instituten (Single Resolution Mechanism, SRM) durch eine zentrale Behörde, das sogenannte Single Resolution Board (SRB). Diese beiden Pfeiler hat Brüssel bereits errichtet.

Das Single Resolution Board wiederum kann unter bestimmten Bedingungen auf Gelder eines Anfang 2016 gegründeten Fonds (Single Resolution Funds, SRF) zurückgreifen, um die Abwicklung zu finanzieren. Der Fonds muss allerdings noch gefüllt werden. Bis zum Ende der achtjährigen Aufbauphase sollen sich die Mittel des SRF auf 1% der gedeckten Einlagen der gut 3500 beitragspflichtigen Institute in den 19 Mitgliedsstaaten der Bankenunion belaufen, das sind schätzungsweise 55 Mrd. €. Als sogenannter Backstop fungiert der Europäische Rettungsschirm (European Stability Mechanism, ESM), falls die Gelder des Fonds nicht ausreichen sollten. Für den ESM haften allerdings die Nationalstaaten. Darin erkennt der Kläger beim deutschen Verfassungsgericht eine grosse Gefahr, denn hier würden letztlich unbegrenzte Haftungsrisiken für Deutschland lauern.

Besonders umstritten ist die geplante dritte Säule, die gemeinsame Einlagensicherung (Edis), weil die Abwicklung eines Instituts und die Einlagensicherung eng miteinander verzahnt sind. Edis ist aber noch Zukunftsmusik und daher nicht Teil der Klage. Ohnehin wehren sich verschiedene Euro-Staaten, besonders Deutschland, gegen die gemeinsame Einlagensicherung, zumindest solange die Risiken in den Büchern von Banken vor allem in Griechenland, Zypern, Italien und anderen primär süd- oder südosteuropäischen Ländern nicht massiv reduziert worden sind. Dort haben Banken nämlich noch immer eine grosse Zahl von faulen Krediten in ihren Büchern, die ihnen irgendwann zum Verhängnis werden könnten. Bei einer gemeinsamen Einlagensicherung kann es letztlich, so auch die Befürchtung der Kläger, zu einer automatischen Vergemeinschaftung der Verluste kommen. NZZ, 19. Oktober 2018, S. 28.


Die italienische Regierung will laut Koalitionsvertrag die direkte Demokratie für ganz Italien reformieren. Bisher gibt es auf nationaler Ebene das abschaffende Referendum (referendum abrogativo), mit dem beschlossene Gesetze nachträglich außer Kraft gesetzt werden können. Zudem können Verfassungsänderungen, die in den beiden Parlamentskammern die Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht haben, per Volksabstimmung überprüft werden (referendum confirmativo).

Nun soll das bisherige Beteiligungsquorum von 50 Prozent für abschaffende Referenden wegfallen. Allein das ist schon spektakulär. Dies folgt der demokratischen Kritik an solchen Quoren: Gegner einer Initiative rufen zum Boykott auf, damit die Abstimmung an der Beteiligung scheitert. Das ist demokratieunverträglich. Die Beteiligung am politischen Leben sollte vielmehr gefördert werden. Darauf zielt dann auch die geplante Einführung des Initiativrechts, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Gesetze selbst auf den Weg und zur Abstimmung bringen können. Damit würde der italienischen direkten Demokratie sieben Jahrzehnte nach ihrer Einführung noch das Herzstück eingepflanzt. Gestärkt werden soll auch der Dialog zwischen Initiativen und Parlament durch die verpflichtende Behandlung von Volksbegehren. Mdmagazin 4/2018, Zeitschrift für direkte Demokratie, Oktober 2018, S. 18 https://www.mehr-demokratie.de/­fileadmin/­pdf/­2018-10-04_mdmagazin04-2018.pdf


Die EU-Kommission hat die österreichischen türkis-blauen Pläne zur Demontage der Sozialversicherung ausdrücklich begrüßt und weitere Schritte in diese Richtung eingefordert. Das ist kein Zufall: Denn die österreichische Sozialversicherung ist für das EU-Konkurrenzregime, das alles der "offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" unterordnen will, ein systemischer Fremdkörper.

Die EU-Kommission hat in ihrem "Labour-Market-Development-Report 2012" bereits ihre Abneigung gegenüber solidarischen Sicherungssysteme formuliert. Als "beschäftigungsfreundliche Reformen" listet sie dort u.a. auf:</br>

  • Absenken der Sozialversicherungsbeiträge (das bedeutet: Reduzierung der Budgets für Gesundheit und Altersversorgung)</br>
  • die Senkung von Pensions-, Invaliditäts- und anderen sozialen Leistungen</br>
  • die Schwächung von Kollektivverträgen</br>
  • die "Reduzierung gewerkschaftlicher Verhandlungsmacht".

Damit soll der Grundsatz der EU-Verträge durchgesetzt werden: eine Wirtschafts- und Sozialpolitik, die die EU-Staaten zu einer "offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" (O-Ton EU-Vertrag) verpflichtet. Dazu gehört auch, die öffentlichen Dienste dem EU-Wettbewerbsregime unterzuordnen. Soziale Kassen abseits der Kapitalmärkte...

Die österreichische Sozialversicherung ist im Grunde die Antithese zu diesem neoliberalen Konzept: Fast ein Fünftel des österreichischen Sozialprodukts wird abseits der Kapitalmärkte über die sozialen Kassen – insbesondere für Gesundheit und Pensionen – umverteilt. In der sozialen Krankenversicherung heißt das grundsätzlich: jeder zahlt entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit ein und bekommt entsprechend seiner Bedürfnisse qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen. Mehr noch: Über die Selbstverwaltung haben die Organisationen der ArbeitnehmerInnen einen zentralen Einfluss auf Verwaltung und Verwendung diese Gelder.

... sind ein Ärgernis für Konzerne und Kommission

Das ist Konzernen und EU-Kommission ein Ärgernis: Den Konzernen entgehen Milliardenbeträge, die sich völlig der Kapitalverwertung und Dividendenausschüttung entziehen. Und dort, wo Konzerne wie z.B. im Pharmabereich am Markt auftreten, sind sie mit den Sozialversicherungen als kollektivem Nachfrager konfrontiert sind, der ihnen gegenüber über eine große Verhandlungsmacht verfügt. Für die EU-Kommission ein zusätzlicher Dorn im Auge: Die Sozialversicherung verwaltet ihre Mittel selbst. D.h. ein Budget von über 60 Milliarden, rund die Hälfte aller öffentlichen Ausgaben, entziehen sich dem direkten Durchgriff der Regierung und damit den Vorgaben der EU-Institutionen, die eine harte neoliberale Austeritätspolitik erzwingen wollen.

Entsprechend wurde und wird über die EU-Ebene Druck gemacht, diese solidarischen Versicherungssysteme Schritt für Schritt zu schleifen und der Regierung einen direkten Zugriff auf die Gelder der Versicherten zu verschaffen. So entließ die EU-Kommission Österreich 2013 erst dann aus dem EU-Defizitverfahren, nachdem die Regierung eine "Gesundheitsreform" beschlossen hatte, die eine "Deckelung" der Gesundheitsausgaben vorsah. Diese Deckelung wurde 2017 nochmals verschärft. Viele Menschen wissen bzw. spüren inzwischen, was das heißt: lange Wartezeiten auf Operationen und Therapien, Ausdünnung der medizinischen Versorgung, Burn-out bei den Beschäftigten.

EU-Kommission lobt türkis-blaue Pläne

Die türkis-blauen Pläne sollen nun die Arbeitnehmer in ihrer eigenen Versicherung weitgehend entmachten und der Regierung einen direkten Zugriff auf die Gelder der Versicherten verschaffen. So sollen es die türkis-blauen Pläne in Zukunft möglich machen, dass die Regierung SV-Beschlüsse beanspruchen und in der Folge faktisch an sich ziehen, deren "finanzielle Auswirkungen im Ausmaß von 10 Millionen Euro innerhalb eines Kalenderjahres oder mehrerer Kalenderjahre übersteigen". Somit erfolgt praktisch jede Entscheidung der Sozialversicherung unter Kuratel der Regierung, denn Gesamtkosten von zehn Millionen Euro über mehrere Jahre hinweg hat eine Entscheidung in einer Kasse mit zwölf Milliarden Euro Jahresbudget wohl oft.

Entsprechend lobt die EU-Kommission in ihrem "Länderbericht 2018" die türkis-blauen Pläne zur Demontage der Sozialversicherung als Beitrag zur "Verbesserung von "Kosteneffizienz, Transparenz und Gerechtigkeit des Systems". Gleichzeitig macht die EU-Kommission weiter Druck für eine härtere Gangart. Die Einführung der "Gesundheitsdeckelung" sei zwar "positiv", aber noch "nicht sehr ehrgeizig". Entsprechend mahnen die Kommissare im "Länderbericht 2018" von Österreich eine härtere "Durchsetzung der Ausgabenobergrenzen" im Gesundheitsbereich und insbesondere den Abbau des "überdimensionierten Spitalssektors" (1) ein.

Damoklesschwert des EU-Wettbewerbsrechts

Insgesamt hängt über dem Gesundheitsbereich das Damoklesschwert des EU-Wettbewerbsrecht. Bislang konnten zwar Angriffe, die Sozialversicherung als EU-vertragswidrig aufzuheben, noch abgewehrt werden. Doch die Kugel ist im Lauf (sh. dazu "Krankenhäuser als lukratives Geschäftsmodell", https://www.solidarwerkstatt.at/­soziales-bildung/­krankenhaeuser-als-lukratives-geschaeftsmodell). Je mehr marktförmige Elemente in die Sozialversicherung eindringen – z.B. Selbstbehalte – desto leichter könnten es Konzerne haben, mit Klagen bei EuGH und EU-Kommission durchzudringen, die Sozialversicherung als EU-binnenmarktwidriges "Nachfragekartelle" insgesamt in Frage zu stellen.

"Neoliberales Gift"

"Das größte Problem der EU ist, dass ihre Politik durch neoliberale Ideen vergiftet wird", urteilte der damalige Sozialminister Alois Stöger bei einer ÖGB-Veranstaltung im Jahr 2017 (2). Das ist richtig und doch nur die halbe Wahrheit. Der Neoliberalismus vergiftet nicht nur die Politik, er ist in den Verträgen und Institutionen der EU in einer Weise einzementiert, die eine andere Politik faktisch unmöglich macht, wenn man diese Rahmenbedingungen nicht in Frage stellt.

Gerald Oberansmayr (Oktober 2018)

Anmerkungen:</br> (1) Europäische Kommission, Brüssel, den 7.3.2018, Länderbericht Österreich 2018.</br> (2) Sh. www.oegb.at, 25.4.2017

https://www.solidarwerkstatt.at/­soziales-bildung/­eu-konkurrenzregime-contra-sozialversicherung


Bis im Jahr 2021 werden die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen in Europa und damit auch in der Schweiz weitgehend automatisiert. Möglich macht dies das neue Entry-/Exit-System (EES), das Ende 2017 vom EU-Parlament beschlossen wurde. Die neuen High-Tech-Kontrollen kosten in den ersten zehn Jahren knapp über eine Milliarde Euro. Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz verpflichtet, ihre Grenzen entsprechend hochzurüsten. Die Vorbereitungen dazu laufen seit längerem.

Automatischer Alarm

Tangiert von der Umstellung sind nicht die Städtetouristen, die innerhalb Europas herumfliegen, sondern Personen aus Nicht-Schengen-Staaten, die für einen Kurzaufenthalt nach Europa kommen. Ihre biometrischen Daten werden künftig erfasst und bei der Ein- und Ausreise kontrolliert. In der Schweiz sind in erster Linie die Flughäfen betroffen, wo sich die Schengen-Aussengrenzen befinden.

Künftig fällt der Stempel weg, den Reisende von ausserhalb des Schengen-Raumes bis anhin bei der Ein- und Ausreise in den Pass erhalten. Statt dessen werden die Kontrollen über Gesichtsscanner und Fingerabdruckleser erfolgen. Wie heute in den USA bereits üblich, sollen die entsprechenden Visa elektronisch erteilt werden. Grenzwächter aus Fleisch und Blut werden jedoch nicht abgeschafft. Sie werden weiterhin Pässe stichprobenartig kontrollieren, welche Reiseroute jemand genommen hat und ob er deswegen als Risikoperson gilt.

Die digitalisierte Prüfung hat zur Folge, dass Grenzwächter, Polizisten und Migrationsbehörden auf Knopfdruck erkennen, wenn ein Kurzaufenthalter die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen überschritten hat und das Land verlassen muss. Schätzungen gehen davon aus, dass sich in der EU zwischen 2 und 4 Millionen Menschen mit abgelaufener Aufenthaltsbewilligung aufhalten. Solche Personen können in ihren Herkunftsstaat weggewiesen werden.

Doch die Smart Borders erlauben auch engmaschigere Kontrollen innerhalb der Landesgrenzen. So sollen Polizisten in der ganzen Schweiz im täglichen Einsatz die Datenbank abfragen dürfen, die auf einem Server in Strassburg liegt. Die Beamten dürfen die biometrischen Angaben mit anderen Datenbanken abgleichen. Dadurch erhofft man sich beim Bund wichtige Hinweise, um terroristische Organisationen und radikalisierte Personen erkennen zu können. Weiter solle dank EES auch die grenzüberschreitende Kriminalität, insbesondere Menschenhandel, Menschenschmuggel oder Drogenhandel, wirksamer bekämpft werden. Der Zugriff soll über eine nationale Kontaktstelle des Bundesamts für Polizei (Fedpol) erfolgen.

Die elektronischen Visa sollen auch die Konsulate entlasten. Im vergangenen Jahr hat die Schweiz fast 520 000 Anträge für Schengen-Visa bearbeitet. Am meisten Visa wurden an Staatsangehörige aus Indien, China, Thailand und Kosovo ausgestellt.

Kosten von 144 Millionen Franken

Im Februar hat der Bund die für die Einführung von EES notwendigen Gesetzesanpassungen in die Vernehmlassung geschickt. Das Echo war weitgehend positiv. Verschiedene Kantone begrüssen es ausdrücklich, dass die Kontrollen für die Polizeiorgane vereinfacht werden. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger wird die Erfassung der biometrischen Daten eng begleiten. «Wir hoffen, dass wir dafür die entsprechenden personellen Ressourcen erhalten, wenn der Schengen betreffende Teil des Datenschutzgesetzes voraussichtlich im kommenden Frühling in Kraft tritt», erklärt sein Sprecher Hugo Wyler. Wichtig ist aus Sicht des Datenschützers, dass das Polizeiaufgabengesetz möglichst rasch revidiert wird. Die polizeiliche Anfrage für Daten aus dem Migrationsbereich müsse klar geregelt werden, sagt Wyler.

Gratis ist der Anschluss an das Ein- und Ausreisesystem für die Schweiz nicht zu haben. Der Bund veranschlagt die Kosten der Beteiligung der Schweiz an Entwicklung und Betrieb von EES auf 144 Millionen Franken. Dazu kommen 14,2 Millionen Franken für die Entwicklung auf nationaler Ebene. Die jährlichen Betriebskosten sollen sich auf 2,8 Millionen Franken belaufen. Auch bei den Kantonen werden gewisse Kosten anfallen, die momentan noch nicht beziffert werden können.

Eingeschlossen in die Beträge des Bundes ist der Aufbau eines sogenannten nationalen Erleichterungsprogramms (National Facilitation Programmes, NFP) in der Schweiz. Angehörige von Drittstaaten, die häufig in den Schengen-Raum einreisen, können nach einer vorgängigen Sicherheitsüberprüfung den Status eines «registrierten Reisenden» erlangen und dadurch von einer erleichterten Kontrolle beim Grenzübertritt profitieren. Wer sich im NFP anmeldet, muss keine Fragen nach dem Zweck und der Länge des Aufenthalts beantworten und nicht angeben, ob er über genügend finanzielle Mittel für die Dauer seiner Reise verfügt. NZZ, 15. November 2018, S. 15

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