Kurzinfos Juli 2023

Die EU-Kommission drängt auf den Abschluss des Freihandelsabkommens der EU mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay). Es droht ein klimafeindlicher Teufelskreislauf.

Zunächst: Wer würde von diesem Freihandelsabkommen profitieren? In Europa ist es klar: die deutsche Automobilindustrie, die sich durch Zollsenkungen für Autos und Autoteile große Exportchancen ausrechnet. Umgekehrt sollen vor allem Rindfleisch und Soja von Lateinamerika nach Europa kommen. Ein klimafeindlicher Teufelskreislauf: Um die klimafeindliche Automobilindustrie anzukurbeln, wird die Abholzung der Regenwälder – der grünen Lunge unserer Erde - weiter angeheizt, damit wir von Agrofabriken, wo unter oftmals katastrophalen sozialen Bedingungen geschuftet wird, mit billigen landwirtschaftlichen Produkten versorgt werden, die die heimische Landwirtschaft bedrohen. Zugleich treiben wir damit den klimafeindlichen Transport von Gütern über tausende Kilometer nach oben.

"Lippenbekenntnisse"

Um den Protesten gegen diesen Wahnsinn den Wind aus den Segeln zu nehmen, wollen die EU-Verhandler diesen Freihandelsvertrag mit einem Zusatzabkommen schmackhaft machen, das den Schutz des Regenwaldes und der Menschenrechte verspricht. Doch im März 2023 sind die Inhalte dieses Zusatzabkommens durchgesickert. Bettina Müller, Handelsexpertin der deutschen NGO PowerShift, resümiert: "Statt echter Veränderungen, wie von der EU-Kommission angekündigt, bietet der EU-Vorschlag der gemeinsamen Zusatzvereinbarung vor allem Lippenbekenntnisse, die die Abholzung von Wäldern, den Klimawandel oder Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen nicht effektiv verhindern oder bekämpfen. Stattdessen fördert das EU-Mercosur-Abkommen noch mehr Güterhandel, der auf der Ausbeutung natürlicher Rohstoffe, der Vertiefung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten und der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen beruht." (23.3.2023).

"Carbon Leakage"

Auch die Österreichische Bundes-Arbeiterkammer kommt zum Ergebnis, "dass die ökonomischen Vorteile des Handelsdeals vernachlässigbar sind, die Gefahren für Menschen und Umwelt dagegen beträchtlich." (www.akeuropa.eu, 16.6.2023) In einer Arbeits-Kammer-Studie (Endbericht Oktober 2021) wurde das vertieft ausgeleuchtet: "Durch die Erleichterung des Marktzugangs und die Senkung der Handelskosten tragen Abkommen wie das EU-Mercosur-Abkommen zur Vertiefung des extraktivistischen Wirtschaftsmodells in den Mercosur-Ländern bei, in denen das Wirtschaftswachstum zunehmend von der Ausweitung der landwirtschaftlichen Massenproduktion und dem Abbau von mineralischen Rohstoffen abhängt. Die Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens verlangen von der EU, ihren CO2-Fußabdruck bis 2050 drastisch zu reduzieren. Tatsächlich hat die EU in den letzten 30 Jahren zunehmend darauf zurückgegriffen, dies durch Carbon Leakage zu erreichen, d. h. durch den Import von Gütern, in denen immer mehr Treibhausgase enthalten sind. Das EU-Mercosur-Abkommen wird diesen Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen, da alle Umweltbestimmungen des Abkommens nur Absichtserklärungen sind und keiner sanktionsbewehrten Streitbeilegung unterliegen."

Entmündigung der nationalen Parlamente

Einige EU-Staaten haben angekündigt, dass sie dem EU-Mercosur-Abkommen nicht zustimmen werden. Doch das konzernfreundliche EU-Vertragswerk hat für solche Fälle vorgebaut. Die EU-Kommission könnte das EU-Mercosur-Abkommen in einen allgemein-politischen und einen handelspolitischen Teil aufzuspalten. Für den handelspolitischen Teil, das eigentliche Freihandelsabkommen, würde eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat reichen, die Parlamente der Nationalstaaten würden damit umgegangen und letztlich entmündigt. Denn der handelspolitische Teil könnte dann sofort "vorläufig in Kraft treten." Dieser Trick ist bereits beim EU-Freihandelsabkommen mit einigen zentralamerikanischen Ländern angewandt worden, bei denen ebenfalls einzelne EU-Mitgliedsstaaten die Zustimmung verweigerten. "Vorläufig in Kraft" ist das Abkommen trotzdem schon - seit 2013. Juli 2023, https://www.solidarwerkstatt.at/­umwelt-energie/­eu-mercosur-abkommen-klimafeindlicher-teufelskreislauf


Gemäss dem deutschen Verteidigungsminister Boris Pistorius lässt die Bedeutung der Bündnisse EU und NATO für Deutschland Kritik diesen Organisationen nicht mehr zu. Der Minister erklärte am 27. 10. 2023: "Parteien, die jetzt fordern, die EU müsse sterben und Deutschland müsse die NATO verlassen ..., gefährden die Sicherheit Deutschlands." Welche Folgen sich aus einer angeblichen Gefährdung der "Sicherheit Deutschlands" für diejenigen ergeben, die die "Gefährdung" mit Kritik an NATO oder EU vermeintlich verursachen, ließ Pistorius offen. Jedenfalls engt sich damit das Spektrum der öffentlich akzeptierten Meinungen in der Bundesrepublik noch ein weiteres Stück ein. 1. November, 2023, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9391


Das EU-Parlament, das seine Kampagne zur Abschaffung der Einstimmigkeit bei Ratsbeschlüssen fortsetzt, verabschiedete Mitte Juli 2023 einen Bericht mit Empfehlungen zur Umsetzung der Passerelle-Klauseln, einem Vertragsmechanismus, der es dem EU-Rat ermöglicht, von der Einstimmigkeit zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit (AQM, s. https://eur-lex.europa.eu/­legal-content/­EN-FR-DE/­TXT/­?from=EN&uri=LEGISSUM%3Apasserelle_clauses) überzugehen. Der nicht bindende Bericht bezeichnet die Passerelle-Klauseln als ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Fähigkeit der EU, «schnell und effektiv zu handeln» und gibt Empfehlungen für die politischen Bereiche, in denen sie angewendet werden sollen - begleitet von einem Zeitplan für die Umsetzung.

Vor Ende 2023 sollen Sanktionen, steuerliche Maßnahmen in der Energiepolitik und Umweltmaßnahmen der AQM unterworfen werden. Die Positionen der EU in multilateralen Foren und der Abschluss internationaler Abkommen in der Außen- und Verteidigungspolitik würden bis Ende 2024 mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Entscheidungen in der Sozialpolitik und alle außenpolitischen Entscheidungen mit Ausnahme von Militäroperationen sollen erst nach den EU-Wahlen im Juni nächsten Jahres getroffen werden.

Der Bericht ist die jüngste von vielen derartigen Entschließungen, die in der Vergangenheit vom Parlament angenommen wurden - die meisten Mitgliedstaaten sind jedoch nicht an dieser Änderung interessiert. Im Mai 2022 hatten allerdings neun Mitgliedstaaten eine "Gruppe von Freunden" zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU gegründet. People's News, Nr. 258, 14. Juli 2023 (www.people.ie)


Das Jahr 2023 markiert den 30. Jahrestag der Schaffung des Binnenmarktes der Europäischen Union. Heute berührt die Binnenmarktgesetzgebung fast jeden Aspekt des täglichen Lebens der EU-Bewohnerinnen und -Bewohner – und auch der Europäer ausserhalb der EU, und es ist schwer, sich das Leben vor dem integrierten europäischen Markt vorzustellen. Dennoch wissen die meisten EU-Europäer nichts über die innere Funktionsweise des Binnenmarktes und seinen Einfluss in den Bereichen Soziales und Umwelt.

Anlässlich dieses 30. Jahrestages haben sich Leute von NGO Corporate Europe Observary, die sich den Einfluss der Multis auf die EU untersucht (www.corporateeurope.org), hinter die Kulissen geschaut, um die Rolle der Binnenmarktgesetzgebung und ihrer Durchsetzung zu untersuchen. Dabei haben sie festgestellt, dass der Modus Operandi des Binnenmarktes eindeutig der Wirtschaft den Vorrang vor sozialen und ökologischen Belange gibt. Sie zeigen, wie die Binnenmarktregeln Geschäftsinteressen begünstigen, indem sie die Sozial- und Umweltpolitik von nationalen, regionalen und lokalen politischen Behörden einschränken.

Insbesondere zeigt der Bericht, wie Unternehmen, Lobbyisten und Industrieverbände aktiv drei spezifische Durchsetzungsmechanismen Mechanismen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt anwenden, um fortschrittliche Gesetzgebung auf nationaler und kommunaler Ebene zu untergraben. Diese Mechanismen sind der Beschwerdemechanismus der EU-Kommission, das Notifizierungsverfahren im im Bereich der technischen Vorschriften (TRIS), und das Notifizierungsverfahren für Dienstleistungen. Die Kombination dieser Durchsetzungsmechanismen bieten den Unternehmen reichlich Möglichkeiten die Kommission dazu zu bewegen, die nationalen regionalen Rechtsvorschriften auf mögliche Verstöße des EU-Rechts zu untersuchen. Das Endergebnis ist das Abwürgen der dringend benötigten sozialen und ökologische Wende in Europa. Für den Bericht haben die Autoren mehrere Fallstudien zusammengetragen, die zeigen, wie mächtige Unternehmen und Industrie-Lobbys versucht haben, progressive Gesetzgebung, die ihren Profiten schaden könnte, zu verhindern oder zurückzudrehen. Zu diesen Fällen gehören z.B. Behinderung von

• Maßnahmen im sozialen Wohnungsbau

• Initiativen zur öffentlichen Gesundheitsversorgung

• Verbraucherschutzgesetzen in Bezug auf Schadstoffe

• Beschränkungen von Kurzstreckenflügen und Glücksspiel.

In fast allen Fällen hat die Wirtschaft entweder auf eine weitere Liberalisierung gedrängt, oder versucht, eine progressive Gesetzgebung zu stoppen, zu verzögern oder abzuschwächen. Eine weitere jüngste und beunruhigende Entwicklung ist, dass die EU-Kommission ihre Untersuchungen in diesen Angelegenheiten in eine informelle, noch weniger transparenten Bereich verlagert. Moritz Neujeffski und Olivier Hoedeman, 30 YEARS OF EU SINGLE MARKET: Time to remove the obstacles to social-ecological transformation, Corporate Europe Observatory (CEO), Brüssel, Juni 2023, https://corporateeurope.org/­sites/­default/­files/­2023-06/­30%20Years%20of%20EU%20Single%20Market-Report-Final.pdf


Ein EU-Verwaltungsgericht hat in zweiter Instanz entschieden hat, dass Luxemburgs Verbot von Glyphosat im Jahr 2021 keine rechtliche Grundlage hat. Luxemburg war der erste EU-Mitgliedsstaat, der die Verwendung des Pestizids am 1. Januar 2021 einseitig verbot. Daraufhin wurde es von Bayer verklagt. Bayer argumentierte, Luxemburgs Vorgehen verstoße gegen EU-Recht. Nach Ansicht des Gerichts in zweiter Instanz hatte das Verbot in Luxemburg keine Rechtsgrundlage, da Glyphosat in der EU derzeit bis zum 15. Dezember dieses Jahres zugelassen ist. People's News, Nr. 258, 14. Juli 2023 (www.people.ie). Weitere Lektüre: https://www.env-health.org/­campaigns/­glyphosate-why-the-eu-needs-to-protect-health-ban-the-popular-weedkiller/­


Die EU-Kommission hat – ohne das EU-Parlament zu begrüssen! – an die EU-Hauptstädte einen Brief geschickt, um sie davon abzuhalten, weitere Maßnahmen zu einem vor zwei Jahren vereinbarten Gesetzentwurf zur Steuertransparenz hinzuzufügen. Die Richtlinie zur länderbezogenen Berichterstattung verpflichtet große Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, ab 2026 auf ihren Websites offenzulegen, wo sie in der EU Steuern zahlen und Gewinne erzielen. European Network on Debt and Development, sagte: "Es ist wirklich absurd, dass die Europäische Kommission eine Richtlinie, die eigentlich die Transparenz von Unternehmen fördern soll, dazu benutzt, die öffentliche Transparenz darüber, was multinationale Unternehmen an Steuern zahlen, einzuschränken - anstatt sie zu fördern." People's News, Nr. 258, 14. Juli 2023 (www.people.ie). Die Richtlinie: https://www.pubaffairsbruxelles.eu/­eu-institution-news/­public-country-by-country-reporting-council-paves-the-way-for-greater-corporate-transparency-for-big-multinationals/­


Einem Bericht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) zufolge haben Unternehmen, die in der Vergangenheit mutmaßlich gegen Arbeits- und Arbeiterrechte verstoßen haben, in den letzten zehn Jahren EU-Zuschüsse in Millionenhöhe erhalten. Daten aus dem 2023 Global Rights Index zeigen, dass fünfzehn Unternehmen im letzten Jahr gegen das Arbeitsrecht in der EU verstoßen haben, wobei die meisten von ihnen EU-Gelder erhalten haben. Darunter sind große Namen wie Amazon, Ryanair und IKEA, und es werden Verstöße wie die Entlassung von streikenden Arbeitnehmern und die Weigerung, Tarifverträge auszuhandeln, aufgeführt.

Allein Ryanair erhielt seit 2014 fast eine Milliarde (962 Millionen Euro) im Rahmen des Programms Connecting Europe Facility und eines Horizon-Programms zur Erforschung der Sicherheit von Piloten. Im Juni 2022 weigerte sich die Fluggesellschaft, mit streikenden spanischen Flugbegleitern und Kabinenmitarbeitern zu verhandeln, und leitete Disziplinarmaßnahmen gegen Streikende ein. Nach den EU-Vorschriften müssen sich antragstellende Unternehmen verpflichten, das geltende EU-Recht, einschließlich der Sozial- und Arbeitsübereinkommen, einzuhalten, um EU-Mittel zu erhalten. In der Praxis wird das nicht eingehalten. People's News, Nr. 258, 14. Juli 2023 (www.people.ie).


Ein weiteres Beispiel dafür, dass wichtige EU-Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden. Dieses Beispiel ist des Ausschusses für Regulierungskontrolle. Wann immer die EU-Kommission ein wichtiges Gesetz plant, prüft dieses Gremium, welche Auswirkungen vom Gesetz zu erwarten sind erwartet.

Das Hauptaugenmerk des Ausschusses für Regulierungskontrolle liegt dabei auf den wirtschaftlichen Auswirkungen. Fallen diese zu negativ aus, muss die Kommission das Gesetz revidieren. Ist auch die Überarbeitung nicht ausreichend, kann der Ausschuss sogar ein Veto einlegen. Der Ausschuss hat somit bereits in einem frühen Stadium großen Einfluss auf die EU-Gesetzgebung und trägt dazu bei, dass die kurzfristigen Kosten für Unternehmen stärker berücksichtigt werden als der langfristige Nutzen für die Gesellschaft.

Das aktuelle Beispiel des EU-Lieferkettengesetzes zeigt, wie stark Gesetzgebungsvorhaben der EU-Kommission durch ein Veto des Ausschusses für Regulierungskontrolle beeinflusst werden können. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Arbeitsbedingungen entlang der globalen Lieferkette zu verbessern und einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels zu leisten.

Mit dem Veto des Ausschusses für Regulierungskontrolle hat die EU-Kommission den Geltungsbereich des Gesetzes auf wenige Unternehmen beschränkt. Es wird erwartet, dass nur 0,2 Prozent der europäischen Unternehmen die neuen Regeln einhalten werden. Die Blockade des Ausschusses hat somit zu einer erheblichen Verzögerung und Verwässerung des Gesetzesvorhabens auf Kosten von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt geführt.

Der Ausschuss für Regulierungskontrolle besteht derzeit aus nur sechs nicht gewählten Mitgliedern, hat aber de facto ein Vetorecht. Für jeden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, der weitreichende Auswirkungen haben könnte, wird ein Bericht über die möglichen Folgen erstellt. Diese so genannten Folgenabschätzungen werden vom Ausschuss geprüft und bewertet: Sie fallen entweder positiv, positiv mit Einschränkungen oder negativ aus.

Fällt das Ergebnis negativ aus, muss die Folgenabschätzung grundlegend überarbeitet und erneut zur Überprüfung vorgelegt werden, was bei 39 % aller Überprüfungen der Fall ist. Zwischen 2016 und 2021 hat der Ausschuss für Regulierungskontrolle insgesamt 314 Folgenabschätzungen überprüft. Kommt der RSB auch bei der zweiten Prüfung zu einem negativen Ergebnis, kann ein Gesetzesvorschlag nicht ohne Weiteres weiter bearbeitet werden, was bei neun Prüfungen der Fall war. Eine weitere Bearbeitung ist dann nur in einem komplexen Verfahren möglich, in dem der Vizepräsident der EU-Kommission für institutionelle Beziehungen den Vorschlag dem Kollegium der 28 Kommissare zur Entscheidung vorlegt. Dies kann zu einer erheblichen Verzögerung wichtiger Gesetzgebung führen.

Der Ausschuss für Regulierungskontrolle hat somit de facto ein Vetorecht und kann die EU-Gesetzgebung in einem sehr frühen Stadium erheblich beeinflussen. Keine andere Regulierungsbehörde hat einen solchen Einfluss - das räumt sogar die EU-Kommission ein.

Und dann ist da noch die Frage der Transparenz! Vor kurzem wurde dem EU-Parlament der Zugang zu den Dokumenten verweigert, aus denen hervorgeht, warum der RSB eine negative Stellungnahme zum Recht auf Reparatur abgegeben hat.

Die Grundlage für die Arbeit des RSB ist der so genannte Grundsatz der "Agenda für bessere Rechtsetzung". Dieser hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass wirtschaftspolitische Aspekte in der EU-Gesetzgebung weitaus stärker berücksichtigt werden als beispielsweise beschäftigungs- und umweltpolitische Belange.

Ziel der "besseren Regulierung" ist es, die Kosten der Regulierung für Unternehmen zu senken. Regulierung wird daher in erster Linie als Belastung und Kostenfaktor für Unternehmen gesehen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass neue Vorschriften so eng wie möglich gefasst werden und die Wettbewerbsfähigkeit und die Gewinne nicht beeinträchtigen.

Es ist undemokratisch, dass es in der EU ein intransparentes - geheimes - Beratungsgremium gibt, das mit einem faktischen Vetorecht dafür sorgt, dass neue Gesetze möglichst wenig Auswirkungen auf Unternehmen haben und soziale und beschäftigungspolitische Werte ignoriert. Aber ist daran wirklich etwas merkwürdig bei einer Organisation, die in erster Linie Unternehmensinteressen vertritt? . People's News, Nr. 258, 12. Juni 2023 (www.people.ie)


Am 8. November 2023 hat die EU-Kommission ein Erweiterungspaket verabschiedet. Mit der Ukraine und Moldau sollen Verhandlungen aufgenommen werden. Georgien ist nun offiziell im Kandidatenstatus, mit Bosnien und Herzegowina soll es bald Beitrittsverhandlungen geben. Alles unter der Voraussetzung, dass Unerledigtes umgesetzt wird.

Insgesamt möchten zehn Staaten der EU beitreten, teilweise hängen sie schon seit Jahren in der Warteschleife. Denn es gibt viele Bedingungen, bevor überhaupt Verhandlungen aufgenommen werden, geschweige denn ein Kandidaten- oder Beitrittsstatus erreicht ist. Insofern ist es historisch bedeutend, dass mit der Ukraine und Moldau so schnell verhandelt werden soll. Der gesamte sogenannte Acquis communautaire, also alle Rechte und Pflichten, die für jedes EU-Mitglied verbindlich sind, muss zuvor in nationales Recht übertragen sein. Und es handelt sich dabei laut Bundeszentrale für politische Bildung schon seit 2019 um mehr als 100.000 Gesetzesakte. Außerdem müssen weitere wirtschaftliche und politische Kriterien erfüllt sein. Parallel hat die EU-Kommission einen neuen Wachstumspakt für den Westbalkan vorgelegt.

In Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Albanien und im Kosovo gibt es laut EU-Kommission positive Fortschritte, allerdings auch noch sehr viel Veränderungsbedarf. Die Türkei sei nach wie vor "ein wichtiger Partner" für die EU, allerdings sind die Beitrittsverhandlungen seit 2018 zum Erliegen gekommen, wobei sich der "negative Trend der Entfernung von der Europäischen Union" nicht umgekehrt habe.

Da zum Acquis communautaire auch Umwelt- und Naturschutzrecht gehören und außerdem Klima-, Verschmutzungs- und Biodiversitätskrise nicht vor Grenzen haltmachen, sind EU-Erweiterungen durchaus Thema für Umweltverbände. Bei den Länderberichten, in denen Fortschritte analysiert werden, gibt es beispielsweise auch Kapitel, die die "grüne Agenda" der EU betreffen. Hierzu gehören unter anderem Klimapolitik, Verkehr, Luftqualität, Abfallprobleme, Naturschutz oder Chemikalien und Zivilschutz. EuroNatur verweist in einem X-Post darauf, dass es noch ein langer Weg für die Westbalkan-Staaten ist, wenn es um den EU-Naturschutz geht. So kritisiere die EU-Kommission beispielsweise Wasserkraftprojekte und den Flughafen Vlora in Albanien.

Die letzte große Osterweiterung der EU hatte es 2004 gegeben, als Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der EU beitraten. DNR-EU-News , 10. November 2023

Pressemitteilung der EU-Kommission zum Erweiterungspaket: https://ec.europa.eu/­commission/­presscorner/­detail/­de/­ip_23_5633


Laut eines neuen Rechtsgutachtens verletzt die geplante Gentechnik-Gesetzgebung das EU-Vorsorgeprinzip. Eine große Mehrheit der Bevölkerung will die Kennzeichnungspflicht auch für neue Gentechnik.

Ein neues Rechtsgutachten zeigt auf, dass die geplante Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts zentrale Prinzipien des europäischen Rechts verletzt. Der Kommissionsvorschlag zum zukünftigen Umgang mit neuen genomischen Techniken (NGT) widerspreche laut Gutachten dem Vorsorgeprinzip, einer wesentlichen Leitlinie der europäischen Umweltpolitik. Am 5. Juli 2023 hatte die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf zur Regelung der neuen Gentechnik vorgelegt. Der Vorschlag sieht eine Einteilung von gentechnisch veränderten Organismen in zwei Kategorien vor. NGT-Pflanzen der ersten Kategorie wären weitgehend mit Produkten klassischer Züchtung gleichgestellt. Nur für Pflanzen der zweiten Kategorie würden weiterhin die bestehenden Anforderungen des EU-Gentechnikrechts gelten.

Vorsorgeprinzip und Cartagena-Protokoll verletzt

Das von der Deutschen Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Auftrag gegeben Rechtsgutachten kommt nun zu der Bewertung, dass die Privilegierung der Organismen unter der ersten Kategorie gegenüber herkömmlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nicht gerechtfertigt sei. Der Kommissionsvorschlag widerspreche sowohl dem Vorsorgeprinzip der EU als auch den Anforderungen des Cartagena-Protokolls. Das unionsrechtlich verbindliche Cartagena-Protokoll regelt den Umgang mit GVO und verlangt Risikoprüfungen vor dem Ausbringen solcher Organismen.

Fehlende Risikoermittlungs- und Kennzeichnungspflicht

Laut Kommissionsvorschlag sind für Pflanzen der ersten Kategorie jedoch keinerlei Risikoprüfungen vorgesehen. Die geplante Gesetzgebung sei zudem "blind gegenüber potenziellen Risiken von NGT-Pflanzen der Kategorie 1", heißt es im Gutachten. Es gebe auch keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass von NGT-Pflanzen der ersten Kategorie grundsätzlich geringere Risiken ausgehen als von NGT-Pflanzen der zweiten Kategorie. Nicht zuletzt verletze auch der Verzicht auf die Kennzeichnungspflicht das Vorsorgeprinzip. Dies könne dazu führen, dass selbst nach einer festgestellten Gefährlichkeit keine Schutzmaßnahmen mehr getroffen werden könnten, da die Erzeugnisse schlicht nicht mehr erkennbar seien. Das Gutachten kommt zu dem Urteil, dass die EU-Gesetzgeber die Grenzen des "Regelungsspielraums bei der Anwendung des Vorsorgeprinzips überschreiten". Das Gutachten attestiert daher selbst einer Nichtigkeitsklage gegen die geplante Verordnung "gute Erfolgsaussichten".

Umfrage: Verbraucher*innen wollen Kennzeichnung

Entsprechend kritisch begleitete Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, die Ergebnisse des Rechtsgutachtens: "Hier wird das Vorsorgeprinzip offensichtlich mit Füßen getreten." Sowohl die möglichen Effekte bei der Freisetzung von NGT würden ignoriert, als auch Verbraucher*innen die Möglichkeit genommen, "selbst zu entscheiden, ob sie gentechnisch verändertes Essen zu sich nehmen wollen oder nicht", so Häusling weiter. Dass Kennzeichnung und Risikoprüfung ein großes Anliegen der Verbraucher*innen ist, hatte zuletzt erneut eine aktuelle Umfrage von Forsa im Auftrag von Foodwatch ergeben: 92 Prozent der Befragten waren hier der Meinung, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, unabhängig davon, ob NGTs oder herkömmliche gentechnische Verfahren angewendet würden. EU-News | 05. Oktober 2023

Pressemitteilung Foodwatch: https://www.foodwatch.org/­de/­repraesentative-umfrage-deutliche-mehrheit-befuerwortet-kennzeichnung-und-risikopruefung-von-neuer-gentechnik


Die EU setzt mehr auf die Straße als auf ein gut ausgebautes Schienennetz und verspielt dadurch die Möglichkeit, CO2-Emissionen im Verkehrssektor einzusparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie von Greenpeace zur Verkehrsinfrastruktur in den 27 EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Norwegen und der Schweiz.

Das europäische Schienennetz wurde in den letzten drei Jahrzehnten seit 1995 systematisch unterfinanziert und sogar streckenweise zurückgebaut. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt die Studie "Auf dem Abstellgleis" von Greenpeace in Zusammenarbeit mit dem Wuppertal-Institut und dem T3 Transportation Think Tank. Im Fokus der Studie stand die Frage, wie sich die Verkehrsinfrastruktur aus Eisenbahnen, Straßen und Flughäfen in Europa - die EU27-Länder, Großbritannien, Norwegen und die Schweiz - seit 1995 verändert hat.

In die Studie eingeflossen sind Daten zur öffentlichen und privaten Finanzierung von Straßen, Eisenbahnlinien und Flughäfen mit einem Passagieraufkommen höher als 150.000 Passagieren pro Jahr. Bei den Eisenbahnlinien wurden sowohl konventionelle, als auch Hochgeschwindigkeitsbahnen sowie in einigen Ländern auch U-Bahnen sowie Straßenbahnlinien berücksichtigt. Auch Daten zur Erweiterung oder Schließung von Bahnstrecken, Autobahnen und Flughäfen wurden analysiert.

Im Gegensatz zu den negativen Entwicklungen im Bahnverkehr wurde die fossile Verkehrsinfrastruktur wie Autobahnen und Flughäfen massiv ausgebaut und die Nachfrage nach "motorisiertem Individualverkehr" noch zusätzlich angekurbelt, stellt Greenpeace fest. So sei der Verkehrsbereich der einzige Sektor, der noch nicht zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und dem 2050-Ziel der Klimaneutralität beigetragen hat. Der Anstieg der Treibhausgasemissionen in der EU zwischen 1995 und 2019 um 15 Prozent sei zudem vorrangig auf den Straßenverkehr zurückzuführen.

Unterfinanziert wurde das europäische Schienennetz in allen untersuchten Ländern. So wurden im Zeitraum zwischen 1995 und 2018 zwar 1,5 Billionen Euro für den Ausbau der Straßeninfrastruktur ausgegeben, aber nur 930 Milliarden Euro in die Schiene investiert.

In den Jahren 2018–2021 reduzierte sich diese Diskrepanz in den Investitionen zwar, jedoch wurden in zahlreichen europäischen Ländern Bahnstrecken und Bahnhöfe geschlossen. Seit 1995 waren 2.500 Bahnhöfe von Schließungen betroffen, was insbesondere ländliche Gegenden von öffentlichen Verkehrsmitteln abschneidet. Zudem wurden mindestens 13.000 regionale Eisenbahnstrecken stillgelegt, wovon 50 Prozent allerdings ohne größere Anstrengungen wieder reaktiviert werden könnten. Eine detaillierte Auflistung zu betroffenen Strecken hat die "Allianz pro Schiene" erstellt. Ganz anders sieht es indes beim Straßenausbau aus: Seit 1995 ist die Länge der Autobahnen und Schnellstraßen in den untersuchten Ländern um 60 Prozent gestiegen und umfasst nun insgesamt 82.493 Kilometer.

Die Liste für Ausgaben für die Schiene führt die Schweiz an, von den EU-Mitgliedern belegt Österreich mit 3.723,35 Euro Pro-Kopf-Investitionen den dritten Platz der Rangfolge. Deutschland ist sowohl bei den Stilllegungen der Streckenkilometer für Bahnreisende als auch beim Zuwachs an Autobahnkilometern trauriger Spitzenreiter. Das gesamte deutsche Schienennetz schrumpfte zwischen 1995 und 2020 um 15 Prozent, was etwa 40 Prozent des Verlusts aller europäischen Bahnstrecken ausmacht.

Die Entwicklungen in der europäischen Mobilitäts- und Verkehrspolitik beurteilt Greenpeace als sehr negativ und setzt sich für eine Kehrtwende ein. "Europa spart den klimafreundlichen Schienenverkehr kaputt, während der Kontinent zum Brennpunkt der Klimakrise wird", resümiert Lena Donat, Verkehrsexpertin bei Greenpeace. Das Resultat sei ein marodes Schienennetz und eine "klaffende Lücke beim Klimaschutz", bedingt durch diese falsche Verkehrspolitik. Laut dem T3 Transportation Think Tank zeige die Studie zudem deutlich, dass der "Straßenbau strukturell übervorteilt wurde und weiterhin wird". Vom deutschen Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) fordert Donat, den Aus- und Neubau von Autobahnen zu beenden und stattdessen wieder mehr in die Schiene zu investieren. EU-News, 21. September 2023,

Greenpeace: Studie auf Englisch in voller Länge. https://greenpeace.at/­uploads/­2023/­09/­analysis_development-of-transport-infrastructure-in-europe_2023.pdf


Das EU-Parlament hat am 14. September 2023 über das Gesetz über kritische Rohstoffe abgestimmt- Lithium, Germanium oder Beryllium…. Die Abgeordneten setzen auf strategische Partnerschaften. Angesichts von Fort- und Rückschritten hinterlässt die Abstimmung bei Umweltverbänden allerdings "gemischte Gefühle".

Bürokratieabbau, Innovationsförderung, Entwicklung alternativer Materialien, eine verbesserte Kreislaufwirtschaft und ehrgeizige Recyclingziele – so stellen sich die EU-Abgeordneten die Eckpfeiler des "Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen" vor. 515 Abgeordnete stimmten für den Bericht von Nicola Beer (Renew, Deutschland). Damit hat das EU-Parlament seine Position zum im März vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission (EU-News 16.03.2023) bestimmt.

Mit strategischen Partnerschaften soll die EU mit Drittländern "auf Augenhöhe" Verträge über kritische Rohstoffen abschließen, um die Versorgung der EU abzusichern und zu diversifizieren. Es geht den Abgeordneten um "langfristige Partnerschaften mit Wissens- und Technologietransfer, Aus- und Weiterbildung für neue Arbeitsplätze mit besseren Arbeits- und Einkommensbedingungen sowie Gewinnung und Verarbeitung kritischer Mineralien nach besten ökologischen Standards in den Partnerländern". Und um weniger Abhängigkeit von China und Russland.

Der "Critical Raw Materials Act" (CRMA) soll einen stärkeren Fokus auf Forschung und Innovation legen, um Ersatzstoffe zur finden und Produktionsverfahren zu verbessern. Die Abgeordneten wollen Kreislaufwirtschaftsziele festsetzen, um die Rückgewinnung von mehr Rohstoffen aus Abfällen zu fördern. Darüber hinaus soll es schnellere Genehmigungsverfahren und einen Abbau von "Bürokratie für Unternehmen" geben.

Laut Berichterstatterin Beer werde das Parlament nun Verhandlungen mit dem spanischen Ratsvorsitz aufnehmen, um eine Einigung in erster Lesung zu erzielen, damit die Trilogverhandlungen bis Weihnachten 2023 abgeschlossen sind.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) hob als Erfolg die Verabschiedung des wichtigen Änderungsantrags 11 zum Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) hervor. Das EEB nannte diesen einen "Leuchtturm für den Schutz der Rechte indigener Völker bei der Planung wichtiger Projekte". Bergbau-, Raffinerie- und Recyclingprojekte, die als "strategisch" anerkannt werden wollen – was bedeutet, dass sie schnellere Genehmigungen und mehr Finanzmittel erhalten können – würden dann danach beurteilt, ob sie den von ihren Tätigkeiten betroffenen Gemeinschaften das Recht einräumen, ihre Zustimmung zu Projekten zu geben oder zu verweigern. Dieser eigentliche Erfolg werde allerdings dadurch getrübt, dass FPIC nicht in den Zertifizierungssystemen gestärkt wird und die Rechte indigener Völker im CRMA nicht ausgeweitet wurden. Zumindest gebe es aber die Chance, dass Projekte nicht zu Unrecht als "strategisch" eingestuft werden.

Weitere Änderungsanträge laufen laut EEB aber lang gehegten Visionen eines grünen und gerechten Übergangs zuwider und stärkten sogenannte übergeordnete öffentliche Interessen, statt der Umwelt und dem öffentlichen Wohl mehr Gewicht zuzugestehen. Während die EU den komplexen CRMA-Prozess vorantreibt, fordert das EEB die Entscheidungsträger auf, sich auf das Hauptziel zu konzentrieren: einen gesellschaftlichen Wandel zu erreichen, der eine gerechte Existenz innerhalb der planetarischen Grenzen gewährleistet.

Auch der WWF hatte vor der Abstimmung gefordert, den Vorschlag der EU-Kommission im EU-Parlament "entscheidend nachzuschärfen". Europas Rohstoffversorgung dürfe nicht auf dem Rücken Indigener und der Natur erfolgen. Die Anerkennung der internationalen ILO169-Richtlinie zum Schutz indigener Bevölkerungsgruppen müsse ebenso verbindlich ins Gesetz wie ein Verbot von Bergbau in Schutzgebieten. Zudem berge die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für strategische Abbau-Projekte grundsätzlich die Gefahr, Umwelt- und Sozialschutzmaßnahmen potenziell schnell auszuhebeln. EU-News, 15. September 2023

Literatur: https://eeb.org/­critical-raw-materials-regulation-vote/­

https://www.europarl.europa.eu/­doceo/­document/­TA-9-2023-0325_DE.html

https://www.wwf.de/­2023/­september/­wwf-statement-europaeische-verordnung-zu-kritischen-rohstoffen-im-eu-parlament


Brüssel gibt sich arrogant und will die Forderungen durchdrücken, die zum Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen führten.

Nach zähem Ringen liegt nun auf technischer Ebene ein Ergebnis zu den Sondierungsgesprächen Schweiz-EU über die künftigen Spielregeln bei bestimmten Marktabkommen vor. Dies rund 30 Monate nachdem die Schweiz die Verhandlungen über einen Rahmenvertrag mit der EU abgebrochen hatte. Die Sondierungsgespräche sollten die Basis legen für neue offizielle Verhandlungen über einen konkreten Vertragstext.

Ob das Ergebnis politisch genügt, um den Abschluss der Sondierungsgespräche offiziell zu verkünden, dürften der Bundesrat und die EU-Kommission demnächst. Für den Bundesrat wird es wichtig sein, zu zeigen, dass das Ergebnis besser ist als der Entwurf des gescheiterten Rahmenabkommens. Vorgesehen ist dem Vernehmen nach eine politische Erklärung über das gemeinsame Verständnis, aber ohne Unterschriften der Parteien.

An zentralen Elementen hat sich im Vergleich zum gescheiterten Rahmenvertrag nichts geändert. Weiterhin ist eine Verpflichtung der Schweiz vorgesehen, im Prinzip die künftige Rechtsentwicklung der EU betreffend die abgedeckten Marktabkommen zu übernehmen; das ist der Kern des EU-Rechts-Imperialismus. Abgedeckt sind fünf bestehende Abkommen (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und gegenseitige Anerkennung von Produktzertifizierungen).

Hinzu kommen geplante neue Abkommen in Sachen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit. Übernimmt die Schweiz Rechtsänderungen der EU nicht, kann die EU verhältnismässige «Ausgleichsmassnahmen» ergreifen – wobei ein paritätisch besetztes Schiedsgericht die Verhältnismässigkeit überprüfen kann.

Weiterhin gilt auch, dass in Streitfällen der Europäische Gerichtshof das EU-Recht auslegt; für die EU ist dies heiliges Instrument, um das Machtungleichgewicht juristisch zu abzusegnen. Das vorgesehene Schiedsgericht würde die Interpretation der spezifischen Regeln zu den bilateralen Abkommen übernehmen.

Immerhin können die Schweizer Verhandler einige Verbesserungen im Vergleich zum gescheiterten Rahmenvertrag vermelden. So gibt es keine «Super-Guillotine» mehr. Der Rahmenvertrag hatte vorgesehen, dass bei einer Kündigung ohne rasche Einigung nicht nur die neuen Marktzugangsabkommen dahinfallen, sondern auch die bestehenden Abkommen. Und: Hält sich eine Partei nicht an die vorgesehenen Bestimmungen, ist beim Thema Ausgleichsmassnahmen durch die Gegenpartei die Sistierung des betroffenen einzelnen Marktzugangsabkommens nicht mehr erwähnt. Auch nicht mehr erwähnt ist die Aufnahme von Verhandlungen zur Erneuerung des bestehenden Freihandelsabkommens.

Zu den heiklen Themen gehört auch der Umgang mit der EU-Unionsbürgerrichtlinie, die Aufenthaltsrechte in der EU regelt. Im gescheiterten Rahmenvertrag war dieses Thema mangels Einigung ausgeklammert. Die Schweiz will hier vor allem zwei Dinge vermeiden: die Einwanderung in die Sozialhilfe und verfassungswidrige Einschränkungen bei Ausschaffungen. Diese Ziele sind laut Schweizer Angaben erreicht.

Die Aussicht auf neue Abkommen und auf eine rasche Rückkehr zur vollen Schweizer Teilnahme am EU-Forschungsprogramm «Horizon» ist ebenfalls ein Verkaufsargument. Bei einem Stromabkommen würde die Schweiz aber nicht darum herumkommen, allen hiesigen Konsumenten nach EU-Muster die Wahl zu geben zwischen der Grundversorgung (gebunden an den lokalen Anbieter, wie das jetzt für alle Kleinkunden gilt) und dem Suchen nach Anbietern auf dem freien Markt. Den Schweizer Gewerkschaftern ist dieses Wahlmodell schon zu viel Liberalisierung.

Zu den grössten Baustellen gehört der Lohnschutz für vorübergehend «entsandte» Erwerbstätige – zum Beispiel deutsche oder polnische Arbeiter, die für zwei Monate auf einer Schweizer Baustelle tätig sind. Die Schweiz hat hier eine Ausnahme erhalten: Sollte die EU künftig den Lohnschutz für entsandte Arbeiter reduzieren, müsste die Schweiz diese Änderung nicht übernehmen. Auch die vorgesehene Verankerung einiger spezifischer Lohnschutzmassnahmen für Entsandte (bis viertägige Voranmeldefrist, Kautionspflicht im Wiederholungsfall und Dokumentationspflicht für selbständige Dienstleistungserbringer) wären nicht vor der Schweizer Pflicht zur Übernahme künftiger EU-Rechtsänderungen betroffen.

Doch den Schweizer Gewerkschaften ist dies zu wenig. Sie kritisieren unter anderem, dass der Europäische Gerichtshof in Streitfällen die Verhältnismässigkeit von Lohnschutzmassnahmen im Vergleich zu Einschränkungen von Binnenmarktfreiheiten beurteilt.

Stark in der Kritik von Schweizer Gewerkschaftern und von Arbeitgebern steht zudem die vorgesehene Spesenregelung. In der EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern ist zwar seit der Revision von 2018 das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» verankert. Aber die Richtlinie enthält eine Ausnahme: Bei Zulagen oder Entschädigungen «zur Deckung von Reise,- Unterbringungs- und Verpflegungskosten» gelten die Standards des Herkunftslands des entsandten Arbeiters und nicht des Gastlands. Das heisst zum Beispiel, dass ein polnischer Arbeiter, der von seinem Arbeitgeber vorübergehend auf eine deutsche Baustelle geschickt wird, Spesenentschädigungen nach polnischen Standards erhält.

Diese Ausnahme erscheint unlogisch, weil sie dem deklarierten Prinzip der Revision der EU-Richtlinie widerspricht. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission zur Richtlinie hatte diese ausdrückliche Ausnahme nicht enthalten. Die Ausnahme ist weniger inhaltlich als politisch zu begründen: Sie war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den Mitgliedländern. Die Revision zwecks verstärkten Lohnschutzes war zunächst stark umstritten. Tendenz: Westeuropäische Hochlohnländer drängten darauf, während osteuropäische Tieflohnländer bremsten. NZZ, 8. November 2023, S. 7


sagt Völkerrechtsprofessorin Evelyne Schmid zur Liberalisierung der Schweizer Waffenexporte

«Ich brauche keine Rettung, ich brauche Munition.» So bekräftigte der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski im Februar 2022 das Ziel, sein Land gegen die einfallende russische Armee zu verteidigen. Munition hat die Ukraine aus dem Westen erhalten, allerdings nicht von der Schweiz – genauso wenig wie andere Rüstungsgüter. Stattdessen hat der Ukraine-Krieg in der Schweiz einen eigenen Konflikt entfacht: um die Frage, was Neutralität bedeutet und welche Einschränkungen beim Export für Waffen und Munition angemessen sind.

Für die Schweizer Rüstungsbranche ist der Fall klar. Sie fordert Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes, das strenge Bedingungen für die Ausfuhr definiert. Dem Nationalrat liegt eine Motion vor, wonach der Bundesrat auch einen eigentlich verbotenen Export bewilligen kann. Dies dann, wenn «ausserordentliche Umstände vorliegen» oder wenn die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes es erfordere. Die nationalrätliche Sicherheitskommission gab am Dienstag ihre Zustimmung. Der Ständerat hat die Motion bereits im September angenommen; der Bundesrat unterstützt sie.

Doch es gibt Kritik – denn der Ukraine werden die neuen Regelungen nicht helfen. Dies deshalb, weil die Ukraine sich in einem internationalen bewaffneten Konflikt mit Russland befindet. Solange die Schweiz neutral sein will, verbietet die Neutralität in diesem klar definierten Fall Waffenlieferungen. Das ergibt sich aus dem Völkerrecht. «Da kann man das Schweizer Exportrecht hundert Mal ändern. In Bezug auf den laufenden Konflikt in der Ukraine ändert sich nichts», erläutert Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne.

Schmid sieht einen anderen Hintergrund für den Vorstoss. Die Gunst der Stunde solle genutzt werden, damit die Rüstungsindustrie etwas erreichen könne, womit sie vor zwei Jahren gescheitert sei: «Der Bundesrat soll durch die Motion die Handlungsfreiheit bekommen, von den Bewilligungskriterien im Gesetz abweichen zu können. Zum Beispiel, um Kriegsmaterialexporte in Länder mit gravierenden Menschenrechtsproblemen zu bewilligen», sagt sie. Der Ukraine-Krieg habe die Hemmschwelle sinken lassen, Änderungen zu erwägen. «Auf dieser Welle segelt die Rüstungsindustrie», sagt Schmid. Profitieren würden mutmasslich vor allem die Golfstaaten, allen voran Saudiarabien.

Die Schweizer Rüstungsindustrie befindet sich seit je in einem merkwürdigen Spannungsfeld. Einerseits besteht die Schweiz auf ihrer Neutralität und hat zumindest auf dem Papier eine strenge Exportgesetzgebung. Andererseits hat die Branche viel Einfluss. Pro Kopf gerechnet ist die Schweiz einer der weltweit grössten Rüstungsexporteure. Auf Grundlage von Daten des Stockholmer Friedensforschungsinstituts Sipri lag sie in den Jahren 2021 und 2022 auf dem 8. Platz. Nach den absoluten Ausfuhren ist es nur Rang 15.

Die Industrie versteht es, für ihre Interessen Gehör zu finden. Zum Beispiel ist zwar im Kriegsmaterialgesetz geregelt, dass keine Ausfuhren bewilligt werden dürfen, wenn «das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist». Doch namentlich Saudiarabien, das in Jemen einen Stellvertreterkrieg mit Iran führt, steht immer wieder auf der Liste der grössten Käufer von Schweizer Waffen.

Diese Exporte seien bewilligt worden, weil nach Meinung des Bundesrats ein «interner Konflikt» auf dem eigenen Staatsgebiet des Käufers stattfinden müsse, sagt Evelyne Schmid. Dieses Kriterium steht aber nicht im Gesetzestext. «Es gab immer eine Kluft zwischen der Gesetzgebung, die suggeriert, dass man an keine Konfliktländer liefere, und einer Praxis, die zeigt, dass die Behörden nicht alle Konfliktsituationen gleich behandeln.»

Darüber hinaus handelt es sich beim Krieg in Jemen eben nicht um einen klassischen bewaffneten Konflikt zwischen zwei oder mehr Staaten. Bei internen Konflikten spielen Überlegungen zur Neutralität völkerrechtlich keine Rolle und schränken den Bundesrat nicht ein. Die Schweizer Bevölkerung kenne diesen Unterschied allerdings kaum, sagt Schmid. «Viele Menschen denken, Neutralität betreffe alle bewaffneten Konflikte. Dass die Schweiz Waffen an Saudiarabien liefert, aber der Wiederausfuhr von Deutschland an die Ukraine nicht zustimmt, irritiert und sorgt für Unverständnis.»

Dies wird von Verfechtern einer Lockerung ausgenutzt. Die Rolle der Schweiz als verlässlicher Lieferant der Nato-Länder sei gefährdet, heisst es immer wieder. Schlimmstenfalls sogar dann, wenn es zum sogenannten Bündnisfall käme und sich die Allianz verteidigen müsste. Deshalb brauche es nun eine Liberalisierung der Exportregeln, wird suggeriert.

Doch auch hier gilt: Unabhängig vom Exportgesetz würde die Neutralität im Nato-Kriegsfall Waffenlieferungen der Schweiz verhindern – und hätte das auch schon in der Vergangenheit getan. «Aber vor dem Ukraine-Krieg hat es niemanden gestört. Man hatte vielleicht das Gefühl, dass es nie eine Rolle spielen wird», sagt die Völkerrechtsprofessorin Schmid.

Der Fokus der Branche hatte sich nämlich verschoben. Die Einschränkungen durch die Neutralität waren zwar für die Industrie ein Nachteil. Aber weit häufiger als klassische Kriege waren die internen Konflikte, verkürzt oft «Bürgerkriege» genannt, auch wenn dabei oft andere Länder ihre Finger im Spiel hatten. Die Zahl internationaler bewaffneter Konflikte ging hingegen über Jahrzehnte zurück. Der Ukraine-Krieg ist eine grosse Ausnahme.

Die neue Motion sei mit Blick auf Waffengeschäfte für die internen Konflikte und die Einschränkungen bei schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen zu verstehen, argumentiert Schmid. Denn die Rüstungs-Lobby hat noch ein Hühnchen zu rupfen, das sich aus der jüngeren Entwicklung des Kriegsmaterialrechts erklärt: Im Jahr 2008 waren klare Kriterien definiert worden, bei denen keine Exporte bewilligt werden dürfen. «Das stört die Industrie. Sie möchte Flexibilität», so Schmid.

Und so erhielt der Bundesrat im Jahr 2014 schon einmal eine schwerwiegende Freiheit: Selbst wenn Zielländer die Menschenrechte gravierend verletzen, konnte er Ausnahmen bewilligen – nämlich dann, wenn seiner Meinung nach nur ein geringeres Risiko bestand, dass genau dieses Kriegsmaterial für diese Verletzungen eingesetzt wird. Doch diese Änderung war hoch umstritten. Als der Bundesrat 2018 die Gesetzgebung weiter lockern wollte, kam dagegen die sogenannte Korrekturinitiative zustande. Letztlich wurde die Ausnahme Ende 2021 wieder gestrichen.

Doch als diese auf Menschenrechte gemünzte Ausnahme verschwand, unternahm der Bundesrat einen neuen Vorstoss. Er wollte nun allgemein bei «ausserordentlichen Umständen» eine Sonderbewilligung erteilen können – eine noch flexiblere Formulierung. Das wurde vom Parlament abgelehnt. Es handelte sich damals um denselben Änderungswunsch, wie er nun wieder auf dem Tisch liegt. Deshalb sei es irreführend, wenn manche Befürworter nun davon sprächen, lediglich eine alte Verschärfung zurückzunehmen, sagt Schmid. Aber für eine Rücknahme lasse sich leichter argumentieren als für die Einführung einer neuen Ausnahme.

Das Spannungsfeld von humanitärem Anspruch der Schweiz und dem Ruf nach einer starken Rüstungsbranche sei seit je dem politischen Seilziehen unterworfen, sagt die Professorin. Als Völkerrechtlerin bevorzugt Schmid klare Ausschlusskriterien für Kriegsmaterialexporte. «Die Geschichte hat gezeigt: Wenn es bei Rüstungsexporten Spielraum gibt, dann wird er vom Bundesrat auch genutzt. Die Versuchung ist sehr gross, wirtschaftliche Interessen zu bedienen.» NZZ. 10. November 2023, S. 21. Nov. 2023


Die EU ist ein Ding zwischen Staatenbund und Bundesstaat. Doch in der bisherigen Geschichte ist der Trend klar: Es geht Schritt um Schritt in Richtung Bundesstaat. Entscheidungen werden zunehmend von der nationalen auf die europäische Ebene verschoben.

Dafür sorgen die Eigeninteressen der Berufseuropäer in zwei der drei zentralen EU-Institutionen: der EU-Kommission und dem EU-Parlament. «Mehr Europa» heisst für diese Akteure tendenziell mehr Einfluss. Das natürliche Bremser-Gremium ist der Ministerrat, der die Regierungen der Mitgliedländer umfasst und eine Art Pendant zum Schweizer Ständerat darstellt. Doch selbst im Ministerrat gibt es zum Teil Eigeninteressen – etwa finanzieller Art –, die für eine «Europäisierung» von Kompetenzen sprechen.

Die Zeit für einen weiteren Reformschritt ist gekommen, findet zumindest das EU-Parlament, das am Dienstag, den 21. November 2023, in Strassburg über Vorschläge seines Verfassungsausschusses zur Reform der EU diskutiert hat. Als Begründung werden Problemdruck und die Aussicht auf die nächste EU-Erweiterung.

So soll die Hürde der Einstimmigkeit für Beschlüsse des Ministerrats in der Steuerpolitik und in aussenpolitischen Fragen wie etwa Sanktionsentscheiden fallen. Stattdessen würde ein qualifiziertes Mehr genügen. Auch die Hürde für EU-Verfahren gegen Mitgliedländer wegen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien à la Ungarn soll deutlich sinken.

Der Bericht des Parlamentsausschusses fordert überdies eine Verteidigungsunion mit gemeinsamen europäischen Militäreinheiten einschliesslich einer schnellen Eingreiftruppe unter dem Kommando der Union. In diversen anderen Politikbereichen wie etwa Energie, Migration, Umwelt und Bildungswesen fordert der Bericht ebenfalls eine stärkere EU-Rolle.

Das Parlament will zudem sich selber stärken. Formal liegt zurzeit das Recht für Gesetzesinitiativen einzig bei der EU-Kommission, obwohl das Parlament faktisch Möglichkeiten dazu hat. Doch das Parlament will auch formal das Initiativrecht haben und zudem bei der Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens Mitgesetzgeber werden (neben dem Ministerrat).

Auch die Ernennung der «Regierung» soll näher an die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten heranrücken. Die EU-Kommission soll künftig «Europäische Exekutive» heissen. Sie soll nur noch höchstens 15 Personen umfassen (statt wie bisher eine Person pro Mitgliedland). Und vor allem soll nicht mehr der Ministerrat, die Vertretung der Mitgliedstaaten, sondern das Parlament die Person an der Spitze der EU-Exekutive nominieren. Der Ministerrat könnte den Entscheid dann nur noch gutheissen (anstelle des Parlaments). Im Weiteren soll das Parlament künftig dem Ministerrat eine EU-weite Referendumsabstimmung vorschlagen können.

Längst nicht alle Parlamentarier sind sich in allen Punkten einig, doch die Stossrichtung erscheint klar mehrheitsfähig. Das gilt auch für die Parlamentsgruppe Renew, in welcher die Liberalen zu Hause sind. Laut deren Chef, dem Franzosen Stéphane Séjourné, dürften etwa 70 Prozent in seiner Gruppe für eine stärkere «Europäisierung» eintreten.

Doch für einige der vorgeschlagenen Reformen braucht es einen Verfassungskonvent zur Überarbeitung der EU-Verträge. Das bedingt zuerst eine (einfache) Mehrheit der EU-Mitgliedländer. Für Änderungen der EU-Verträge wäre dann Einstimmigkeit gefordert. Das sind hohe Hürden, obwohl auch manche Mitgliedstaaten im Hinblick auf die nächste EU-Erweiterung Reformbedarf geortet haben.

Das Parlament sieht sich zwar gerne als die einzige vollständig direkt gewählte EU-Institution. Seine demokratische Legitimation dürfte jedoch immer noch geringer sein als die von Regierungen der Mitgliedstaaten. Es gibt nach wie vor keine politische EU-Identität. Die Wahlkämpfe für das EU-Parlament werden auf der Basis von nationalen Themen geführt, und das Interesse der Bevölkerung ist tiefer als bei Wahlen in den Mitgliedstaaten.

Läuft es wie oft in der Vergangenheit, wird sich die EU weiter durchwursteln. Die Mitgliedstaaten dürften kaum alle Wünsche des Parlaments erfüllen, aber angesichts eines Reformdrucks, der angeblich durch Zentralisierung zu lösen sein soll, irgendwann wohl weitere Zentralisierungsschritte beschliessen – ob mit oder ohne mühselige Änderung der EU-Verträge. NZZ, 22. November 2023, S. 3


Aussenminister Ignazio Cassis hat am Mittwoch, 8. November 2023, grünes Licht erhalten, die Verhandlungen mit der EU nach der Ausarbeitung eines Verhandlungsmandates wieder aufzunehmen.

Die Eckwerte des angestrebten Verhandlungspakets – einige reden bereits von den Bilateralen III – stehen fest: Bern will die wichtigsten bestehenden Abkommen erneuern und zusätzlich drei neue zu den Themen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abschliessen. Zudem verlangt die Schweiz, dass ihre Hochschulen wieder voll Zugang zum Forschungsprogramm der EU erhalten. Und sie ist bereit, künftig regelmässige Kohäsionsbeiträge zu zahlen.

In den Details sind viele Fragen offen, zu denen sich der Bundesrat aus verhandlungstaktischen Gründen nicht äussert. Informelle Gespräche und frühere Informationen erlauben es jedoch, den aktuellen Zwischenstand und den weiteren Verlauf abzuschätzen.

Manche beschwören eine bilateralen Beziehungskrise, die allerdings nicht zu spürbaren Problemen für breite Bevölkerungskreise geführt hat. Die EU will den Zugang zum Binnenmarkt nur noch gegen eine politische und rechtliche Annäherung – vor allem gegen die Unterwerfung der Schweiz durch eine verbindliche Rechtsübernahme und ein bilaterales Schiedsgericht (im Jargon: die «institutionellen Fragen») gewähren.

Die EU weigert sich, bestehende Abkommen zu aktualisieren. Das hat erste nicht besonders gravierende Folgen, die man durchaus umschiffen kann: Bei den Medizinprodukten etwa wurde die Schweiz aus der europäischen Zusammenarbeit ausgeschlossen, sie hat keinen Zugang mehr zur Datenbank der Überwachungsbehörden, hiesige Firmen müssen Mehrkosten auf sich nehmen. Zudem ist Brüssel nicht bereit, auf Wunsch der Schweiz neue Abkommen abzuschliessen.

Die EU, die sich dadurch als Erpressungsmaschine erweist, schreckt auch nicht vor sachfremden Repressalien zurück, um den Druck zu erhöhen. Erste Opfer sind die hiesigen Hochschulen, die nicht mehr vollwertig am grössten Forschungsprogramm der Welt teilnehmen können. Die Schweiz wurde auch von technischen Gremien im Strombereich ausgeschlossen, was laut manchen Fachleuten die Versorgungssicherheit beeinträchtigt. Die Politik der Nadelstiche dürfte weitergehen, solange sich die Schweiz nicht den Forderungen Brüssels unterwirft.

Im Prinzip gibt es vier Optionen: den Beitritt zur EU oder zum EWR, was beides politisch schier undenkbar ist; die Reduktion der Verflechtung auf das Niveau des Freihandels, wobei auch hier schwierige Fragen – etwa zur Landwirtschaft – zu erwarten wären; oder die Erneuerung des bilateralen Wegs, was aber nicht geht ohne die entsprechende Unterwerfung unter die EU-Gesetzgebung. Bundesrat und Parlament haben sich im Grundsatz für die letzte Variante entschieden, statt die Übung endgültig abzubrechen.

Der erste Versuch einer Einigung ist krachend gescheitert. Damals ging es um einen Rahmenvertrag, der politisch von fast allen Seiten unter Druck kam. Die rechten Gegner um die SVP argumentierten mit der Souveränität, die linken um die Gewerkschaften mit dem Lohnschutz. Der Bundesrat wechselte, wie er es in brenzligen Situationen oft tut, den obersten Unterhändler aus und versuchte, den Vertrag mit Nachverhandlungen zu retten. Schliesslich hat er das Projekt im Mai 2021 einseitig abgebrochen – wonach sich die EU gekränkt gab und mit Repressalien reagiert – eben nachbar-freundlichen Gebaren.

Nach intensiver diplomatischer und politischer Beziehungspflege haben die beiden Seiten auf Wunsch der Schweiz im April 2022 neue Sondierungsgespräche aufgenommen. Der Anfang war unterkühlt, man schickte sich seltsame Briefe und die EU machte Druck. Später wurde das Klima offenkundig wieder konstruktiver.

Der neue Anlauf ist thematisch viel breiter, für die Souveränitätsfragen aber taugt der Rahmenvertrag immer noch als Bezugspunkt. An den Lösungsansätzen hat sich laut Eingeweihten wenig geändert. Erstens: Die Schweiz soll sich grundsätzlich verpflichten, in den Bereichen, in denen sie Teil des Binnenmarkts ist, neues EU-Recht zu übernehmen (dynamische Rechtsübernahme). Sie könnte dies weiterhin verweigern, auch mittels Referendum. In diesem Fall dürfte die EU jedoch Gegenmassnahmen ergreifen, wenn diese verhältnismässig sind.

Zweitens: Brüssel pocht auf eine juristische Streitschlichtung, um Unstimmigkeiten klären zu können. Zum Beispiel sieht die EU beim Schweizer Lohnschutz Verstösse gegen die Personenfreizügigkeit, kann aber heute rechtlich nichts unternehmen. Neu soll es für solche Fälle ein Schiedsgericht geben, in dem beide Seiten vertreten sind. Dieses müsste auch beurteilen, ob allfällige Gegenmassnahmen der einen oder der anderen Seite verhältnismässig sind. Auf grosse Skepsis stösst in der Schweiz, dass das Schiedsgericht stets den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beiziehen soll, wenn zur Beurteilung eines Falls EU-Recht ausgelegt werden muss.

In den Sondierungen sind diese neuen Spielregeln weiter präzisiert worden. Einen Vorentscheid aber soll es entgegen anderslautenden Gerüchten nicht geben, wie zu hören ist. Relevant ist, was die nächste Etappe bringt, die nach dem Entscheid des Bundesrats bald beginnen kann: die Verhandlungen.

Hier könnte die Schweiz profitieren

  • Mehr Sicherheit beim Strom: Dies könnte politisch eines der wichtigsten Argumente für das Verhandlungspaket werden: Mit einem Stromabkommen wäre die Schweiz wieder vollständig Teil des Systems, was die Versorgungssicherheit verbessern würde. Energieminister Albert Rösti von der SVP hat die Bedeutung des Abkommens relativiert, der Chef des nationalen Netzbetreibers hingegen bezeichnet es als zwingend nötig.
  • Volle Kooperation in der Forschung: Mit dem neuen Paket müsste die Schweiz nicht mehr befürchten, dass ihre Universitäten und ETH im Forschungsprogramm «Horizon Europe» aus politischen Gründen zurückgestuft werden. Die drohenden Langzeitschäden sind laut manchen Vertretern der Hochschulen enorm. Die Idee, ein alternatives Programm auf die Beine zu stellen, ist kaum mehr zu hören, seit Grossbritannien dafür gesorgt hat, dass seine Hochschulen wieder vollständig bei «Horizon» mittun können.
  • Vereinfachungen im Handel: Zurzeit weigert sich die EU, das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Produktzulassungen zu aktualisieren. Bisher ist die Medizintechnik betroffen, als Nächstes wäre die Maschinenindustrie an der Reihe. Es drohen gewisse Mehrkosten, neue Handelshürden und die Auslagerung der zuständigen Abteilungen. Mit dem geplanten Paket dürfte die EU solche «Updates» nicht mehr verweigern.
  • Zusammenarbeit bei Pandemien: In der Corona-Krise konnte die Schweiz ausnahmsweise an EU-Agenturen zur Prävention und Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren andocken. Mit dem geplanten neuen Abkommen wäre sie künftig verbindlich Teil solcher Kooperationen.
  • Freier Personenverkehr bleibt: Politisch ist die Freizügigkeit wegen der hohen Zuwanderung heftig umstritten. Wirtschaftlich aber zeigen die Studien einen erheblichen Nutzen, dessen Nachhaltigkeit nicht analysiert wird

Hier müsste die Schweiz nachgeben

  • Weniger Souveränität: Heute übernimmt die Schweiz fast alle EU-Erlasse, die für sie relevant sind, freiwillig im autonomen Nachvollzug. Im Vergleich dazu würde sie ihren Spielraum mit einer verbindlichen Rechtsübernahme und mit dem Schiedsgericht einschränken. Punktuell wäre mit potenziell frustrierenden Abstimmungen zu rechnen, bei denen ein Nein Gegenmassnahmen der EU bewirken würde. Bern will in den Verhandlungen zumindest erreichen, dass die Rolle des EuGH möglichst klar und eng begrenzt wird. Der Widerstreit zwischen der nationalen Souveränität und den Interessen der Exportwirtschaft. Die bekannten und nicht angemessenen Schlagworte von Abschottung und Offenheit, Kooperation und Alleingang dürften die Debatte prägen.
  • Eingriffe beim Lohnschutz: Es ist zu erwarten, dass die Schweiz relevante Teile des Lohnschutzes abschwächen muss. Dass alle Firmen aus der EU, die hier tätig werden, vorab eine Kaution für allfällige Regelverletzungen hinterlegen müssen, lässt sich kaum halten. Und die Voranmeldefrist für Einsätze in der Schweiz dürfte von acht auf vier Tage sinken. Die Schweiz will dies mit einem effizienteren Kontrollsystem kompensieren. Die Gewerkschaften fordern jedoch vehement weitergehende Konzessionen bis hin zu bundesweiten Mindestlöhnen. Auf massive Ablehnung auch in der Wirtschaft stösst die Spesenregelung der EU, die Dumpingangebote ermöglichen könnte.
  • Mehr unerwünschte Zuwanderung? Es war ein grosses Thema beim Rahmenvertrag: Die EU verlangte eine Ausweitung der Freizügigkeit, die zu mehr Zuwanderung in die Sozialhilfe führen könnte. In den Sondierungen wurde diese Frage vertieft vorbesprochen. Die Risiken konnten dem Vernehmen nach stark eingedämmt werden, die Freizügigkeit wäre weiterhin auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Denkbar ist jedoch, dass die Schweiz das Recht auf dauerhafte Niederlassung in manchen Fällen früher erteilen muss.
  • Liberalisierung des Strommarkts: Neu könnten auch Privathaushalte wählen, wo sie ihren Strom beziehen wollen: Dieser Schritt, der innenpolitisch bis anhin nie mehrheitsfähig war, dürfte als Teil des Stromabkommens kaum zu verhindern sein. Allerdings dürfte die EU laut mehreren Quellen ein Wahlmodell akzeptieren: Wer will, kann weiterhin in der heutigen Grundversorgung bleiben. Die Gewerkschaften drohen dennoch mit Widerstand. Denkbar ist auch, dass sich Anbieter wehren werden, da die Reform zu einer Marktbereinigung führen dürfte.
  • Konkurrenz für die SBB: Die EU verlangt, dass die Schweiz im grenzüberschreitenden Bahnverkehr mehr Konkurrenz zulässt. Prominentes Beispiel ist der deutsche Billiganbieter Flixtrain, der von München nach Zürich fahren will. Die SBB wehren sich in neuer Vehemenz dagegen. Gleichzeitig leiden sie selbst unter der Beziehungskrise: Die EU hat die Schweiz bei der Zulassung neuer Züge zurückgestuft. Nun fordern die SBB den Bundesrat auf, diese Nachteile aus der Welt zu.

So geht es weiter

Kurz vor Weihnachten soll der Bundesrat nach Plan das Verhandlungsmandat beschliessen und in die Konsultation schicken. Dies ist auch der Moment, in dem die EU einige ihrer Erpressungsinstrumente, euphemistisch «Nadelstiche» genannt, etwa bei der Forschung eventuell zurücknimmt. Zum Mandat können die Kantone und die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments Stellung nehmen.

Falls hier keine Fundamentalopposition laut wird, was nach den bisherigen Rückmeldungen nicht zu erwarten ist, sollte einem baldigen Start der Verhandlungen nichts im Wege stehen. In der Zwischenzeit müssen auch die EU-Staaten ihr Mandat anpassen.

Im Juni 2024 finden die EU-Wahlen statt, was die Arbeiten verzögern dürfte. Ein Abschluss mit der alten EU-Kommission ist laut Involvierten kaum mehr realistisch. Sind die Verhandlungen einmal abgeschlossen, folgt in der Schweiz die innenpolitische Ausmarchung. Hier dürfte es vor allem darum gehen, welche Konzessionen die Gewerkschaften fordern, damit sie keinen Widerstand leisten. Das letzte Wort hat das Volk an der Urne. NZZ, 9. November 2023, S. 9


Die EU-Kommission hat X ins Visier genommen. Seit dem Terrorangriff der palästinensischen Organisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 gilt die Plattform der EU noch stärker als zuvor als Brutnest für die Verbreitung von «Desinformation» und sonstigen «schädlichen Botschaften». Eine im September publizierte Studie im Auftrag der EU hatte schon vorher Indizien dafür geliefert, dass X besonders anfällig ist auf «Desinformation».

Der für den EU-Binnenmarkt zuständige französische EU-Kommissar Thierry Breton inszeniert sich seit dem Hamas-Anschlag als europäischer Sheriff, der bei den grossen Social-Media-Plattformen aufräumen will. Ironischerweise hat Breton dabei eine Methode von Elon Musk kopiert: Management via X. So verbreitete Breton am 10. Oktober auf X den Brief, den er gleichentags an Musk geschickt hatte. Darin äussert er den Verdacht, dass X als Plattform zur Verbreitung von illegalem Inhalt und «Desinformation» in der EU gebraucht werde.

Der Brief verlangte Klarheit über Prinzipien der Plattform zur Ablehnung von Inhalten, die rasche Entfernung von illegalen Inhalten sowie wirksame Massnahmen im Kampf gegen «Desinformation». Und ja: Eine vollständige Antwort bitte «innert 24 Stunden». In den Folgetagen schickte Breton ähnliche Briefe auch an Google (Youtube), Meta (Facebook) und Tiktok. Auch diese Briefe konnte man auf Bretons X-Kanal lesen.

Eine Frist von nur 24 Stunden ist nirgends in einem EU-Gesetz verankert, doch diese Schreiben, so hiess es aus Brüssel, seien «politische Briefe» gewesen. Will heissen: für die Galerie und den Aufbau von öffentlichem Druck. Dieses publizitätsträchtige Vorgehen mag für Politiker mit Geltungsdrang natürlich sein, doch es löste unter Verteidigern der Meinungsäusserungsfreiheit auch Nasenrümpfen aus. Eine Kernbotschaft von Kritikern: Schüsse aus der Hüfte ohne klare gesetzliche Verankerung lösten vor allem Unsicherheit aus und illustrierten, dass man der EU-Kommission nicht zu grosse Spielräume geben solle.

Thierry Breton erhielt auf seine Briefe rasch erste Antworten. Die X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino betonte in ihrem Antwortbrief einen Tag nach Erhalt der Post aus Brüssel unter anderem, dass man seit dem Terrorangriff der Hamas Zehntausende von Meldungen auf dem Kanal gelöscht oder mit Warnmeldungen versehen habe.

Doch die ersten Antworten genügten in Brüssel nicht. Die EU-Kommission schickte am 13. Oktober an X eine formale Informationsanfrage gemäss dem neuen EU-Gesetz über digitale Dienstleistungen. X musste bis zum 18. Oktober über seine Krisenmassnahmen im Kontext des Hamas-Terrors berichten und muss bis Ende dieses Monats weitere Angaben zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben liefern. Diesen Mittwoch schickte die EU-Kommission ähnliche Anfragen an Meta und Tiktok.

Die grossen Online-Plattformen wie Google, Facebook, X und Tiktok können sich in Europa nicht mehr alles erlauben – die EU hat jetzt strenge Gesetzesregeln, und sie wird diese durchsetzen: Diese Botschaft verkündet Thierry Breton seit den Hamas-Anschlägen mit besonderem Nachdruck. Der Fall Hamas wird zum ersten grossen Testfall für das neue EU-Gesetz über die digitalen Dienste. Das Gesetz trat im November 2022 in Kraft und enthält für Online-Plattformen in der EU diverse Verpflichtungen, wie etwa Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte. Doch es gibt noch Übergangsfristen: Die volle Anwendung greift erst ab Februar 2024.

Anders liegt der Fall bei den sehr grossen Online-Plattformen und Suchmaschinen. Zum einen obliegt bei diesen die Durchsetzung des neuen Gesetzes im Prinzip nicht den Mitgliedstaaten, sondern direkt der EU-Kommission, und dies greift seit Ende August dieses Jahres 2023. Und zum anderen gehen die Verpflichtungen der grossen Plattformen besonders weit: Sie müssen generell Massnahmen gegen den Missbrauch ihrer Systeme treffen, ihr Risikomanagement beaufsichtigen lassen und Risiken wie Desinformation, Wahlmanipulation, Cybergewalt oder jugendgefährdende Inhalte lindern.

Als «sehr gross» gelten Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU. Die EU hat diesen April 17 sehr grosse Online-Plattformen identifiziert, darunter auch Facebook, Tiktok, X und Youtube. Hinzu kommen zwei sehr grosse Online-Suchmaschinen (Bing und Google Search).

Das neue Gesetz definiert nicht, was illegale Inhalte sind. Das ist definiert durch den schon bisher bestehenden Rechtsrahmen in der EU und auf nationaler Ebene. Auf EU-Ebene sind unter anderem terroristische Inhalte und Hassreden als illegal definiert. Online-Plattformen müssen illegalen Inhalt entfernen. Das Gesetz verlangt von den grossen Plattformen aber auch Massnahmen gegen weitere «schädliche Inhalte» wie etwa «Desinformation» - und da wird es gefährlich. Irreführende Informationen sind im Prinzip nicht verboten und müssen deshalb durch die Plattformen auch nicht entfernt werden, wie die EU-Kommission auf Anfrage betont: Aber die grossen Plattformen müssten die Risiken einer starken Verbreitung von «Falschmeldungen» senken – zum Beispiel durch Warnhinweise und durch tiefe Platzierung in Melderanglisten – also eine Art weiche Zensur.

Die Umsetzung dieses Gesetzes, das weit über die EU-Grenzen hinaus ausstrahlt, wird mit Spannung zu verfolgen sein. Die Sache ist Neuland für alle Beteiligten. Die EU-Kommission hat für die Durchsetzung des neuen Gesetzes umgerechnet rund 150 Vollzeitstellen vorgesehen. Das Ausmass der verlangten Missbrauchsbekämpfung der Plattformen und die Abgrenzung zwischen «schädlichen Inhalten» und schützenswerter Meinungsäusserungsfreiheit werden sich in der Praxis noch herausbilden müssen. Mit Gerichtsfällen ist früher oder später zu rechnen. NZZ, 21. Oktober 2023, S. 23


Brüssel ist Europas Lobbying-Mekka. Im EU-Transparenzregister stechen die grossen US-Tech-Konzerne mit ihren hohen Lobbying-Budgets und häufigen Treffen in Brüssel heraus. Auch Schweizer Exponenten geben Millionen aus. Zurzeit sind gut 12 000 Interessenvertreter registriert. Knapp die Hälfte entfällt auf Unternehmen und Unternehmensverbände. Die zweitgrösste Gruppe mit einem Anteil von gut einem Viertel stellen Nichtregierungsorganisationen ohne offiziellen Gewinnzweck. Diese müssen im Unterschied zu gewinnorientierten Lobbyisten keine Angaben über ihre Lobbying-Ausgaben machen, sondern nur über ihr Gesamtbudget. Das übrige knappe Viertel der Lobbyisten umfasst unter anderem Gewerkschaften, Hochschulen, sonstige Forschungsinstitute, Berater und Anwaltskanzleien.

Gemäss dem Register gab im vergangenen Jahr der Europäische Verband der Chemiebranche für das EU-Lobbying mit mindestens 10 Millionen Euro am meisten Geld aus. Präzisere Angaben liefert das Register hier nicht, weil die Interessenvertreter anstelle von genauen Beträgen nur vordefinierte Bandbreiten angeben müssen. Insgesamt wiesen neun Organisationen Lobbying-Ausgaben von mindestens 5 Millionen Euro aus. Der deklarierte Gesamtaufwand für das Lobbying aller Registrierten liegt laut der Organisation Transparency International bei gegen 2 Milliarden Euro pro Jahr. NZZ, 23. Oktober 2023, S. 27


Mit grossen öffentlichen Geldtöpfen kommt auch grosse Verschwendungsgefahr. Das gilt im Besonderen für die grösste Geldverteilungsmaschine, welche die EU je installiert hat – den sogenannten Aufbaufonds. Der 2020 beschlossene Fonds war durch die Corona-Pandemie inspiriert, doch die Mittelverwendung aus diesem Topf umfasst viele wohlklingende und diffuse Themen – wie etwa grüner Umbau, digitale Transformation, sozialer Zusammenhalt, Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Der Fonds ist mit rund 720 Milliarden Euro ausgestattet. Gut die Hälfte ist für Kredite vorgesehen, der Rest für nichtrückzahlbare Zuschüsse. Die Summe macht gegen 5 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung in der EU aus. Auf die Schweiz heruntergebrochen, würde dies einer Grössenordnung von knapp 40 Milliarden Franken entsprechen.

Die EU hat sich zur Finanzierung des Fonds erstmals direkt via Ausgabe von Anleihen an den Finanzmärkten verschuldet. Die Rechnung werden letztlich die Steuerzahler der Mitgliedstaaten zahlen, wobei sich die Anteile der Mitgliedstaaten an deren Wirtschaftskraft ausrichten. Die Verteilung der Fonds-Subventionen auf die Länder beruht derweil zum Teil auf anderen Kriterien.

Das angegebene Funktionsprinzip des Fonds ist Auszahlungen gegen Leistung: Die Mitgliedstaaten müssen nationale Pläne vorlegen, und vorgegebene Ziele und Kriterien sollen je nach Themenbereich sicherstellen, dass die Mittel im Sinn der Erfinder eingesetzt werden. Doch der Europäische Rechnungshof, das Gremium der Finanzhüter der EU, ist sich darüber alles andere als im Klaren.

Der Rechnungshof hat den Regelrahmen des Fonds für die Überwachung der Leistung der subventionierten Projekte unter die Lupe genommen und kommt in dem nun vorgelegten Bericht zu einem ernüchternden Verdikt: Die Gesamtleistung des Fonds lasse sich nicht umfassend messen. Oder anders formuliert: Man weiss nicht, ob und in welchem Umfang die grundlegenden Ziele erreicht werden.

Es gibt im Kontrollkonzept des Fonds «Zielwerte», «Meilensteine» und «Indikatoren». Doch laut dem Rechnungshof liefern diese Kriterien zumeist nicht ausreichende Informationen darüber, ob die Projekte vor Ort zu den vorgegebenen Zielen des Aufbaufonds beitragen.

So seien Meilensteine und Zielwerte meist auf Umsetzungsschritte wie etwa die Verabschiedung eines Gesetzes oder die Auswahl von Projekten bezogen, und der Fokus liege auf dem Gegenstand der Projektfinanzierung – etwa der Zahl von Schulungsteilnehmern, von renovierten Flächen oder von gekauften Elektrofahrzeugen. Solche Kriterien messen aber laut dem Bericht keine Ergebnisse, wie etwa den Umfang von Energieeinsparungen oder das Ausmass der Verringerung von CO2-Emissionen.

Zum Teil dürfte allerdings die Schwierigkeit der Messung in der Natur der Sache liegen, weil die Gesamtwirkungen der Projekte kurzfristig nicht offenkundig sind und es noch zu früh ist für eine mittelfristige Wirkungsanalyse. Die Hauptautorin für den Bericht des Rechnungshofs räumt dies auf eine Rückfrage auch zum Teil ein.

Doch sie betont, dass eine stärker ergebnisorientierte Überwachung der Fondsprojekte durchaus möglich wäre. Die EU-Kommission verteidigt sich in ihrer Stellungnahme unter anderem damit, dass die vom Rechnungshof gestellten Anforderungen über die Bestimmungen im massgebenden Rechtsrahmen hinausgehen.

In Medienberichten sind auch andere Kritikpunkte zu vernehmen. Dazu gehört etwa der Befund, dass zum Teil Projekte subventionsberechtigt sind, welche die Mitgliedländer ohnehin schon geplant hatten – womit die Subventionen aus dem Fonds keine Zusatzwirkung bringen.

Für Kritik sorgt auch, dass erst ein relativ geringer Anteil der Fondsmittel in Projekte geflossen ist. Gemäss jüngster Buchhaltung der EU hat der Fonds rund 35 Prozent der möglichen nichtrückzahlbaren Zuschüsse ausbezahlt und etwa 15 Prozent des möglichen Kreditvolumens. Mit viel Abstand der grösste Bezüger ist bis jetzt Italien. Auf dieses Land entfallen rund ein Drittel aller ausbezahlten Zuschüsse und über 80 Prozent aller gewährten Kredite.

Die relativ geringe Benutzung der Fondsmittel kann man negativ sehen: Der Aufbaufonds verfehlt seine erhoffte Wirkung, weil die Mitgliedländer nicht rasch genügend taugliche Projekte haben. Doch man kann das umgekehrt auch positiv bewerten: Die Mittel werden nicht um jeden Preis und ohne Rücksicht auf die vorgegebenen Standards hinausgeworfen. NZZ, 26. Oktober 2023, S. 3


Beim Verteilen von Geldern aus dem EU-Haushalt ist es einer Untersuchung des Europäischen Rechnungshofes zufolge im vergangenen Jahr zu deutlich mehr Fehlern gekommen als zuvor. Bei den Ausgaben von 196 Milliarden Euro sei die Fehlerquote 2022 auf 4,2 Prozent erheblich gestiegen, schreiben die Prüfer in dem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Jahresbericht. 2021 lag die Quote demnach bei 3 Prozent. Auch damals war sie bereits gestiegen (2020: 2,7 Prozent). Allerdings sei die geschätzte Fehlerquote «kein Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung», hieß es vom Rechnungshof. Sie sei eine Schätzung der Beträge, die nicht im Einklang mit den EU- und nationalen Vorschriften verwendet worden seien.

Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben aus dem EU-Haushalt nach Angaben des Hofes auf 196 Milliarden Euro. Ein Großteil dieser Mittel sei von den Mitgliedstaaten selbst an Projekte verteilt worden. Zusammen mit den Zahlungen aus dem Corona-Hilfsfonds betrugen die Ausgaben demnach 243,3 Milliarden Euro.

«Die EU hat unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, in kürzester Zeit mit außergewöhnlichen Maßnahmen auf eine Serie beispielloser Krisen zu reagieren», sagte Rechnungshof-Präsident Tony Murphy. Die hohen Summen, die in einem solchen Umfeld zur Verfügung gestellt werden, würden jedoch ein größeres Risiko für den Haushalt bergen. «Unsere Prüfung hat gezeigt, dass der Umgang mit dem Risiko verbessert werden muss, da wir bei unserer Arbeit weiterhin Fehler aufdecken, die zu einer erheblichen Zunahme bei den fehlerbehafteten Ausgaben führen.»

66 Prozent der geprüften Ausgaben seien mit einem hohen Risiko verbunden, teilten die Prüfer mit. Vorschriften und Förderkriterien für diese Ausgaben seien häufig komplex, was Fehler wahrscheinlicher mache. Die Rechnungsprüfer ermittelten allerdings auch 14 Fälle von möglichem Betrug, die der EU-Antibetrugsbehörde Olaf mitgeteilt worden seien. (dpa), 5. Oktober 2023.


Bekommt die EU doch noch eine gemeinsame Migrationspolitik hin? Am Mittwoch, den 4. Oktober 2023 vermeldete die spanische EU-Rats-Präsidentschaft einen «Teilerfolg». Demnach einigten sich die Mitgliedstaaten auf die sogenannte Krisenverordnung, die über Wochen unter anderem von Deutschland boykottiert wurde und als letzter Baustein der geplanten Asylreformen gilt.

Der Mechanismus erlaubt es den Staaten, Asylbewerber an der Grenze in Krisenzeiten für maximal 20 Wochen zu internieren. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hatte befürchtet, das dies die Rechte von Migranten und Flüchtlingen zu sehr beschneiden würde, und die Verordnung abgelehnt. Sie lenkte erst ein, nachdem der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz vorige Woche ein «Machtwort» gesprochen hatte. Zuletzt sperrte sich aber Italien, das mit Berlin wegen der deutschen Unterstützung für die Rettung schiffbrüchiger Migranten zerstritten ist.

Italien sieht in den Seenotrettern im Mittelmeer einen «Pull-Faktor», der mehr Bootsflüchtlinge nach Europa lockt, und wollte dies im Gesetzestext ausdrücklich so festhalten. Dagegen stemmte sich Faeser. Nach Konsultationen mit ihren nationalen Regierungen einigten sich die Botschafter in Brüssel schliesslich darauf, den Verweis auf die Rettungseinsätze ganz zu streichen.

Ein EU-Diplomat bezeichnete den Schritt als Sieg für Italien und als Niederlage für die deutschen Grünen. Die deutsche Aussenministerin Annalena Baerbock hatte sich persönlich in den Streit eingemischt. In einer Erklärung, die das Auswärtige Amt veröffentlichte, lobte sie zwar die Einigung. Sie machte aber auch kein Hehl aus ihrer Enttäuschung. Man habe von deutscher Seite zu Protokoll gegeben, dass man weiterhin nicht überzeugt sei, wenn bei den Grenzverfahren im Notfall «extreme» Massnahmen angewendet würden, so Baerbock.

Ursula von der Leyen, die EU-Kommissions-Präsidentin, zeigte sich hingegen erfreut über den Asylkompromiss. Dieser sei ein echter «game changer», schrieb sie. Gegen den Gesetzestext votierten nur Ungarn und Polen. Drei weitere Staaten, Österreich, die Slowakei und Tschechien, enthielten sich ihrer Stimme. Damit die Asylreform in Kraft tritt, muss freilich noch das EU-Parlament zustimmen. Genauer gesagt müssen in Brüssel erst die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen den Europaabgeordneten, den Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zum Abschluss gebracht werden – was sich über Monate hinziehen kann. Gerade im Parlament liegen die Positionen zur Migrationspolitik weit auseinander.

Linke und grüne Abgeordnete sehen im Krisenmechanismus einen Bruch des Asylrechts und fordern Nachbesserungen. Rechtsextremen Abgeordneten gehen die verschärften Regeln nicht weit genug. Zustimmung signalisieren dagegen die anderen Fraktionen. Die illegale Migration müsse reduziert werden, «um weiterhin Schutzbedürftigen Asyl gewähren zu können», sagte am Mittwoch Lena Düpont, die migrationspolitische Sprecherin der deutschen Christlichdemokraten. NZZ, 6. Oktober 2023, S. 3


Die Schweiz verstösst mit ihren Lohnschutzmassnahmen gemäss EU-Kommission gegen das Abkommen mit der EU zur Personenfreizügigkeit. Der für das Schweiz-Dossier zuständige EU-Kommissar Maros Sefcovic hat diese Sichtweise im EU-Parlament erneut bekräftigt.

Der Anlass der Diskussionen im EU-Parlament zur Schweiz war ein Bericht des aussenpolitischen Parlamentsausschusses. Der Bericht kritisierte unter anderem die «bürokratischen Hürden» der Schweiz mit ihren Lohnschutzmassnahmen. Dabei geht es besonders um die von Firmen aus der EU vorübergehend in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer. Die Lohnschutzmassnahmen für solche Dienstleister sind ein zentraler Streitpunkt in den laufenden Sondierungsgesprächen Schweiz-EU. Die Schweiz will durch ein ausgedehntes Kontrollregime möglichst Lohndruck im Inland durch entsandte Arbeitnehmer aus Ländern mit weit tieferem Lohnniveau vermeiden, während aus EU-Sicht das Schweizer Regime unzulässige Schikanen enthält.

Die EU-interne Rechtsbasis für den Umgang mit grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmern liefern die Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern sowie eine Durchsetzungsrichtlinie dazu. Die Schweiz kann sich in gewisser Hinsicht trösten: Die EU-Kommission hat auch die Mehrheit der EU-Mitgliedländer ins Visier genommen, weil diese Länder laut Kommission die Vorgaben der Durchsetzungsrichtlinie nicht erfüllen. 2021 hatte die EU deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 der 37 Mitgliedländer lanciert. Solche Verfahren enthalten verschiedene Eskalationsstufen, bis zum Gang vor den Europäischen Gerichtshof.

Bis im Januar 2023 hatte aus Sicht der EU-Kommission immer noch die Mehrheit der Mitgliedländer bedeutende Defizite bei der Umsetzung. Deshalb zündete die Kommission bei 17 Ländern die erste Eskalationsstufe: eine Art Mahnung mit genaueren Erläuterungen («begründete Stellungnahme»). Laut der damaligen Mitteilung der Kommission hatten die betroffenen Staaten zwei Monate Zeit, die nötigen Massnahmen zu treffen. Betroffen sind unter anderem Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, die Niederlande, Polen und Ungarn.

Alle betroffenen Länder haben mittlerweile laut EU-Kommission Stellungnahmen geschickt. Man sei noch am Analysieren der Antworten. Die EU-Kommission gibt auf Anfrage Hinweise zu den Gründen der Verfahren. So hätten zwei Drittel der betroffenen Länder administrative Vorgaben und Kontrollmassnahmen in Kraft gesetzt, die nicht durch die massgebende EU-Richtlinie gedeckt seien. Diese zusätzlichen Massnahmen seien weder gerechtfertigt noch verhältnismässig; sie schafften zusätzliche administrative Hürden für Dienstleister oder behinderten gar die Dienstleistungsfreiheit.

Bei einem Viertel der betroffenen Länder geht die Kritik der Kommission in die Gegenrichtung: Diese Länder hätten gar keine spezifischen Regeln für den Schutz von entsandten Mitarbeitern beschlossen. In dieser Gruppe dürften vor allem Tieflohnländer sein, während wohl vor allem Hochlohnländer aus Sicht der EU-Kommission zu weit gehen. Zusätzliche Kritikpunkte der Kommission bei diversen Staaten betreffen Mängel bei den Regeln zur Haftung von Dienstleistern für Unterlieferanten (zwei Drittel der Verfahren) sowie unverhältnismässige Sanktionen (drei Fälle).

Wie es mit diesen Fällen weitergeht, ist laut der EU-Kommission noch offen: Nach Abschluss der Analysen werde man entscheiden. Bei unbefriedigenden Antworten der betroffenen Länder könne man den Europäischen Gerichtshof einschalten. Die EU-Kommission wacht generell darüber, dass alle Mitgliedstaaten EU-Recht korrekt und rechtzeitig umsetzen. Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedländer kommen häufig vor. Die EU-Kommission hat gemäss ihren Daten von 2018 bis 2022 im Mittel pro Jahr rund 750 Vertragsverletzungsverfahren lanciert. Ende 2022 waren total fast 2000 Verfahren hängig – über 400 mehr als fünf Jahre zuvor. Unrühmlicher Spitzenreiter war Belgien mit 114 hängigen Fällen. Am Ende der Rangliste war Dänemark mit 36 hängigen Fällen.

Im Durchschnitt dauern die Verfahren gut zwei Jahre. In manchen Fällen kann es aber auch fünf Jahre oder mehr dauern. Typischerweise werden nach der formalen Eröffnung eines Verfahrens etwa 70 Prozent der Fälle vor der ersten Eskalationsstufe erledigt. Nur einige Prozent der Verfahren gehen bis vor Gericht. Im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission 35 Fälle ans Gericht geschickt. Dieses fällte 2022 Urteile in 19 Verfahren. In fast allen Fällen (17) urteilte das Gericht gegen den betroffenen Mitgliedstaat. Ende 2022 waren rund 100 Verfahren trotz Gerichtsurteil noch hängig, weil die Staaten die Urteile noch nicht umgesetzt hatten.

Die EU liefert auch spezifische Angaben zu Vertragsverletzungsverfahren betreffend den europäischen Binnenmarkt. Voll im Binnenmarkt dabei sind nebst den EU-Ländern auch die drei Efta-Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein). Gemäss den jüngsten Daten waren Anfang Dezember 2022 in den Phasen vor dem Gang zum Gericht etwa 700 Verfahren gegen EU-Staaten und rund 50 Fälle gegen Efta-Staaten hängig. Im Mittel waren diese Verfahren bereits seit fast vier Jahren pendent.

Noch viel länger geht es oft, wenn Fälle vor das Gericht gehen. In den fünf Jahren bis Ende November 2022 hat die EU-Kommission 94 Verfahren zum Binnenmarkt abgeschlossen, weil der betroffene Mitgliedstaat ein für ihn negatives Gerichtsurteil umgesetzt hatte. Bis zur Umsetzung dauerte es aber im Mittel nochmals vier Jahre.

Die Moral der Geschichte: Die EU mag selbst-fabrizierte Probleme mit der Schweiz haben, aber viele EU-Länder sind nicht unbedingt einfachere Kunden. NZZ, 14. Oktober 2023, S. 29


Drei Jahre lang waren sich London und Brüssel wegen der britischen Beteiligung am EU-Forschungsprogramm Horizon in den Haaren gelegen. Im Zuge der Streitigkeiten ging Grossbritannien sogar gerichtlich gegen die EU vor und wälzte Pläne, ein globales Konkurrenzprogramm auf die Beine zu stellen.

Am Donnerstag, den 7. September 2023, aber konnten die beiden Seiten nun doch noch eine volle Assoziierung des Vereinigten Königreichs verkünden. Laut der Regierung in London können sich britische Forscher im Rahmen des EU-Programms ab sofort um Fördergelder bewerben und die Leitung von Projekten übernehmen. Britische Wissenschafter reagierten erleichtert. Adrian Smith, der Präsident der Royal Society, sprach von «phantastischen Neuigkeiten für Wissenschafter in Grossbritannien und in der ganzen EU».

Eigentlich hatten sich London und Brüssel bereits im Dezember 2020 im Rahmen des Brexit-Freihandelsabkommens vertraglich auf die britische Assoziierung an dem mit 95,5 Milliarden Euro höchstdotierten Forschungsförderungsprogramm der Welt geeinigt. In der Folge aber verschlechterten sich die Beziehungen rapide. Während der Corona-Pandemie lieferten sich Grossbritannien und die EU einen Wettstreit um Impfstoffe, und Premierminister Boris Johnson drohte, das im Brexit-Vertrag enthaltene Nordirland-Protokoll unilateral zu kündigen.

Ähnlich wie gegenüber der Schweiz setzte Brüssel die Forschungskooperation auch gegenüber London als politisches Druckmittel ein. Erst nachdem Premierminister Rishi Sunak und EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen Ende Februar im Windsor-Abkommen den Streit um Nordirland feierlich beigelegt hatten, war Brüssel zur Assoziierung der Briten bereit.

Trotz einem Tauwetter auf breiter Front blieb die britische Beteiligung an Horizon Europe monatelang blockiert. London pochte auf finanzielle Zugeständnisse. Die Briten hatten bereits einen substanziellen Teil des von 2021 bis 2027 laufenden Programms verpasst und befürchteten, wegen des verspäteten Starts auch für die Zukunft weniger Fördermittel herausholen zu können.

Nun beteuerte Sunak, er habe gute Bedingungen für die britischen Steuerzahler herausgeholt. Die britische Regierung wird zwar für ihre Beteiligung an Horizon rund 2,43 Milliarden Euro pro Jahr bezahlen müssen. Doch werden London die Kosten für die Jahre 2021 und 2022 erspart, in denen die Briten ausgeschlossen waren.

Zudem spricht Sunak von einer Garantie, dass die verspätete britische Beteiligung an Horizon für das Land nicht zum grossen Verlustgeschäft wird. Als EU-Mitglied hatte Grossbritannien bei früheren Programmen stets deutlich mehr Gelder aus den EU-Forschungstöpfen bezogen als einbezahlt.

Mobilisieren britische Forscher in einem der kommenden Jahre um 16 Prozent weniger Horizon-Gelder, als die Regierung in London eingezahlt hat, wird der britische Finanzbeitrag für das Folgejahr reduziert. Während Sunak diesen «Korrekturmechanismus» als Verhandlungserfolg bezeichnet, sprechen EU-Beamte bloss von der konkreten Umsetzung einer Einigung im Brexit-Freihandelsvertrag von 2020.

Die Brüsseler Beamten wollten sich am Donnerstag nicht zu möglichen Folgen der britischen Assoziierung für die Schweiz äussern. Zwar hat Bern anders als London mit der EU nie eine vertragliche Grundlage für eine Horizon-Assoziierung ausgehandelt. Doch nutzt die EU-Kommission die Forschungskooperation auch gegenüber der Schweiz als politisches Druckmittel.

Seit der Bundesrat das institutionelle Rahmenabkommen im Frühling 2021 beerdigt hat, macht Brüssel eine erneute volle Assoziierung der Schweiz von den Fortschritten bei den laufenden Sondierungsgesprächen zur Regelung der institutionellen Fragen abhängig. Ein Kommissionssprecher bestätigte diese Position. Dass die neue Forschungskommissarin Iliana Ivanova jüngst im EU-Parlament eine Einigung mit der Schweiz als «Priorität» bezeichnet hat, hat die Ausgangslage nicht verändert.

Die EU-Kommission wird ihr wichtigstes Druckmittel nicht zu früh aus den Händen geben wollen. Sollten aber substanzielle Fortschritte bei den Sondierungsgesprächen den Weg für eine Assoziierung ebnen, könnte Bern wohl auf ähnliche Konditionen hoffen wie London. Demnach müsste die Schweiz nur für jene Jahre einen Finanzbeitrag entrichten, in denen sie sich effektiv am siebenjährigen Programm beteiligt hat. Offen ist, ob auch ein Korrekturmechanismus denkbar wäre, um zu verhindern, dass die Schweiz wesentlich mehr in die EU-Forschungstöpfe einbezahlt, als ihre Forscher wieder herausholen.

Fest steht, dass die Einigung zwischen London und Brüssel das Ende für die Schweizer Hoffnungen darstellt, mit den Briten ein substanzielles Programm als Konkurrenz zur EU auf die Beine zu stellen. Die Schweiz und Grossbritannien gehören mit ihren Spitzenuniversitäten zu den wichtigsten Forschungsplätzen Europas.

Eine Absichtserklärung der beiden Regierungen sollte einer Vertiefung der wissenschaftlichen Kooperation den Weg ebnen. Doch ohne finanzielles Förderprogramm blieben die Pläne sehr vage. Sowohl für Bern wie auch für London hatte die Assoziierung an der bürokratischen Forschungszusammenarbeit Horizon Europe stets erste Priorität. NZZ, 8. September 2023, S. 7


Gift und noch mehr Gift in den Ackerböden, der Umwelt, unseren Körpern. Statt aus den bereits sicht- und fühlbaren negativen Folgen für Mensch und Tier zu lernen und Umweltgift wie Glyphosat und Co zu verbieten und Lösungen wie z.B. die der Agrarökologie zu nutzen, hat die EU-Kommission nun entschieden, das – laut WHO – "wahrscheinlich krebserregende" Pflanzengift Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen. Konzerninteressen haben in der EU wieder einmal Vorrang vor Gesundheit und Naturschutz.

Im Oktober 2023 gab es für den Antrag der EU-Kommission auf Neuzulassung von Glyphosat vorerst keine Mehrheit. Die Entscheidung wurde damit auf November verschoben, fehlt dann weiter eine Einigung, kann die EU-Kommission im Alleingang entscheiden.

Für Glyphosat gibt es zahlreiche Studien unabhängiger Wissenschaftler, die schädliche Auswirkungen auf die Biodiversität und die Umwelt belegen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete dennoch eine weitere Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels in der EU als unkritisch, da die ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher – neben der Bewertung von Risiken für Wasserpflanzen, sowie die möglichen Folgen für den Artenschutz ungeklärt wären. Hierzu ließen die aktuell verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlüsse zu.

Trotz aller Wissenslücken dient die Einschätzung der EFSA der EU-Kommission als Grundlage für eine Entscheidung Glyphosat weitere 10 Jahre zuzulassen. Pikant: Pestizidhersteller sind maßgeblich beim Zulassungsverfahren beteiligt: Sie geben Studien zu ihren eigenen Wirkstoffen selbst in Auftrag und reichen die Daten an die EU-Behörden weiter. So auch die Glyphosate Renewal Group, ein Zusammenschluss mehrerer Pestizidhersteller unter Führung der Bayer Agriculture BV, einer Tochter des Bayer-Konzerns, die sich für die Verlängerung einsetzen.

Geht es nach schwedischen Forschern, muss das EU-Zulassungsverfahren für Pestizide reformiert werden. Hintergrund ist ihre aktuelle Studie, die belegt: Agrochemie-Konzerne wie Syngenta und Bayer/Monsanto haben im EU-Zulassungsverfahren von diversen Pestizidwirkstoffen Studien zurückgehalten, die auf erhebliche Gesundheitsgefahren, deren Toxizität hinweisen. In den zurückgehaltenen Studien wurden etwa Entwicklungsstörungen bei Föten und Kindern festgestellt. Das zeigt nicht nur eine aktuelle Untersuchung der Universität Stockholm.

Die EU-Behörden behaupten, Glyphosat habe kein neurotoxisches Potenzial, also schädliche Auswirkungen auf das Nervensystem. Auch eine Metastudie spanischer Forscher widerlegt diese Aussage: Glyphosat hat unter anderem massive Auswirkungen auf die Weiterleitung von Nervenimpulsen. Entwicklungsneurotoxizitätsstudien wurden für dieses Pestizid bislang nicht durchgeführt. Eine kürzlich vorgelegte Folgestudie der Universität Ulm zeigt jedoch eine Reihe negativer Effekte: Die Tiere sind kleiner, ihre Bewegungsfähigkeit ist verändert, vor allem aber ist die Entwicklung ihrer Gehirne geschädigt.

Als "wahrscheinlich krebserregend" war das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat übrigens vor acht Jahren von der WHO eingestuft worden. Krebskranke, die mit dem Herbizid in Kontakt gekommen waren, hatten teils erfolgreich gegen den Hersteller Bayer (ehemals Monsanto) prozessiert und in den USA mehrere Millionen Dollar Schadenersatz erstritten.

"Glyphosat ist nicht nur ein Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten, sondern gefährdet auch die Artenvielfalt auf unseren Feldern. Es vernichtet gnadenlos Wildpflanzen und lässt damit Insekten und Vögel hungern", so Foodwatch- Vertreterin Annemarie Botzki, Eveline Steinbacher, November 2023) https://www.solidarwerkstatt.at/­umwelt-energie/­eu-glyphosat-fuer-10-weitere-jahre

Quellen: www.umweltinstitut.org, www.tagesschau.de, www.vandana-shiva.de

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