Kurzinfos Juli 2025


Der Etat für die Ära neuer Konflikte

Kurzinfos Juli 2025

Der neue Etatentwurf der EU-Kommission ermöglicht es ihr, schnell und schlagkräftig in künftige Krisen und Konflikte zu intervenieren und die Mitgliedstaaten stärker als bisher zu disziplinieren. Beobachter warnen vor Demokratieabbau.

Die EU-Kommission legt einen langfristigen Haushaltsplan in Rekordhöhe vor und will mit einer Neustrukturierung des EU-Budgets ihre Kontrolle über die nationalen Aktivitäten der EU-Mitgliedstaaten und ihre außenpolitische Schlagkraft erhöhen. Wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juli 2025 in Brüssel mitteilte, soll sich der EU-Etat für die Jahre von 2028 bis 2034 – der sogenannte Mehrjährige Finanzrahmen – auf rund zwei Billionen Euro belaufen; das sind 1,26 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts (BIP) und damit deutlich mehr als die 1,1 Prozent des BIP, die Brüssel für die Jahre von 2021 bis 2027 aufwendet. Geplant ist eine Bündelung der zentralen EU-Ausgaben in drei großen Etatposten, die es der Kommission einerseits gestattet, schneller auf Krisen und Konflikte zu reagieren, andererseits es aber auch erlaubt, die Mitgliedstaaten stärker als bisher zu kontrollieren, so etwa unter dem Schlagwort „Rechtsstaatlichkeit“. Nicht zuletzt plant die Kommission einen „Global Europe Fund“ für eine ehrgeizige Weltpolitik. Beobachter warnen vor einer deutlichen Schwächung des Europaparlaments, vor einer Stärkung der Kompetenzen der Kommission und vor Demokratieabbau.

Flexibler und schlagkräftiger

Hintergrund der Pläne, die Struktur des EU-Haushalts tiefgreifend zu verändern, ist die Absicht der EU-Kommission, einerseits in Zukunft flexibler und schlagkräftiger handeln zu können, andererseits aber auch mehr Gelder für außenpolitische Aktivitäten und für die Hochrüstung der Mitgliedstaaten zur Verfügung zu haben. Wie die Kommission erklärt, seien bislang gewöhnlich rund 90 Prozent der Ausgaben im Mehrjährigen Finanzrahmen festgelegt worden. Der Mehrjährige Finanzrahmen schreibt die Ausgaben der EU für jeweils sieben Jahre vor; der lange Zeitraum ist gewählt worden, um nicht jedes Jahr erneut in aufwendige Budgetverhandlungen eintreten zu müssen. Er solle künftig so gestaltet werden, dass die Kommission im Falle von Krisen oder von Kriegen auf umfangreichere Mittel zurückgreifen könne, heißt es in Brüssel. Dazu müsse die bisherige Etatstruktur aufgebrochen werden. Diese sah vor, rund ein Drittel der Ausgaben den Landwirten sowie ein weiteres Drittel den Regionen zukommen zu lassen – Letzteres mit dem offiziellen Ziel, das Lebensniveau in den ärmeren Regionen der EU an dasjenige der wohlhabenderen Regionen anzugleichen. Hinzu kam eine Vielzahl kleinerer EU-Programme mit unterschiedlicher Zweckbestimmung.

Stärker disziplinieren

Demgegenüber ist nun ein neuer Modus geplant. Demnach sollen die Mittel für die Landwirte und die Mittel für die Regionen in einen beispiellos dimensionierten Haushaltsposten namens „Europäisches Sozialmodell und Lebensqualität“ fließen. Zu dessen genauem Volumen kursierten unterschiedliche Zahlen, nachdem im Verlauf einer Sitzung der EU-Kommission, die sich bis in den Nachmittag gezogen hatte – viel länger als geplant –, offenkundig voneinander abweichende Angaben durchgestochen worden waren. Letztlich sind laut aktuellem Stand 865 Milliarden Euro für diesen Etatposten vorgesehen, also fast die Hälfte des Gesamthaushalts, den Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf zwei Billionen Euro anheben will.[1] Anders als bisher wird das Geld direkt an die Mitgliedstaaten überwiesen, die im Gegenzug „Nationale und Regionale Partnerschaftsabkommen“ mit der Kommission schließen; darin legen die Mitgliedstaaten Ziele für ihre Ausgaben fest und verpflichten sich – dies ist folgenreich – zu „Reformen“.[2] Diese könnten insbesondere, wie es heißt, die Wahrung der „Rechtsstaatlichkeit“ betreffen.[3] Unter diesem Motto diszipliniert die EU seit Jahren missliebige Regierungen wie diejenige von Viktor Orbán in Ungarn.

Weniger demokratische Kontrolle

Neben dem gewaltigen Fonds für Landwirte und Regionen plant die EU-Kommission einen neuen Budgetposten – den Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (European Competitiveness Fund, ECF). In ihm sollen mehr als ein Dutzend bisher selbständige Programme zusammengeführt werden. Offiziell heißt es dazu, die Kommission wolle „Komplexität“ und „Bürokratie“ reduzieren. Zumindest ursprünglich war geplant, die Aufsicht über den ECF der Kommission zu übertragen. Diese bekäme damit größere Flexibilität, die Gelder – es kursierte die Zahl von 410 Milliarden Euro, etwas weniger als zeitweise geplant – nach ihren eigenen Vorstellungen zu nutzen und sie, so etwa im Fall neu eintretender Krisen und Konflikte, schlagkräftiger als bisher einsetzen zu können. Allerdings stößt der ECF auf erhebliche Kritik nicht zuletzt aus dem Europaparlament, das sich – wie bereits im Hinblick auf den Agrar- und den Regionalhaushalt – seiner Mitspracherechte beraubt, also entmachtet sieht. Dies sei die Kehrseite einer größeren Schlagkraft der Kommission, urteilt etwa Lucas Resende Carvalho, ein Experte der Bertelsmann Stiftung für Wirtschaftspolitik. Er warnt: „Wenn man das Europaparlament ausschließt, reduziert man die demokratische Kontrolle.“[4]

„Global Europe“

Über diese beiden Etatposten hinaus sieht die Haushaltsplanung der EU-Kommission noch einen dritten vor, für den der Name „Global Europe Fund“ kursiert. In ihm sollen Programme zusammengeführt werden, die Länder jenseits der EU betreffen. Damit ermöglicht es der Fonds der Kommission, gezielter als bisher Mittel für eine global ausgreifende Einflusspolitik der EU einzusetzen. Die Programme des Global Europe Fund sollen streng nach Regionen gegliedert werden; das erleichtere es etwa sehr, hieß es vorab, „Entwicklungszusammenarbeit als Werkzeug der EU-Außenpolitik einzusetzen“.[5] Das Volumen des Global Europe Fund wurde mit rund 200 Milliarden Euro angegeben. Jenseits des offiziellen Haushalts ist ergänzend ein Ukraine-Fonds geplant, den von der Leyen mit rund 100 Milliarden Euro ausstatten will.[6]

Noch mehr Streit

Der Neustrukturierung der EU-Ausgaben steht eine Neustrukturierung auch auf der Einnahmenseite gegenüber. Diese fallen auch deshalb höher aus als zuvor, weil ab 2028 pro Jahr zwischen 25 und 30 Milliarden Euro an Schuldenrückzahlungen fällig sind – Schulden, die einst für den EU-Coronafonds aufgenommen wurden. Den Plan, dafür Erträge aus einer etwaigen neuen Digitalsteuer zu nutzen, die von den US-Digitalriesen erhoben werden könnte, hat von der Leyen schon vorab umstandslos fallenlassen, um zentrale Interessen der Trump-Administration zu berücksichtigen (german-foreign-policy.com berichtete [7]). Zum Ausgleich will sie eine Abgabe auf nicht verwerteten Elektroschrott erheben und einen Anteil an der nationalen Tabaksteuer kassieren. Zudem ist eine Steuer für in der EU ansässige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro geplant. Dagegen erhebt sich schon jetzt starker Protest in der deutschen Wirtschaft, zumal ein hoher Prozentsatz der betroffenen Unternehmen – die Rede ist von bis zu 40 Prozent – in der Bundesrepublik angesiedelt ist. Beobachter rechnen damit, dass der Budgetentwurf für mindestens zwei Jahre für ernsten Streit in der EU sorgen wird – zusätzlich zu den längst bestehenden Differenzen. 17. Juli, 2025, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10062

[1] EU-Kommission will Ausgaben auf zwei Billionen Euro erhöhen. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.07.2025.

[2] Hendrik Kafsack: Radikalreform für den EU-Haushalt. Frankfurter Allgemeine Zeitung 16.07.2025.

[3] Jorge Liboreiro: Von der Leyen stellt stark aufgestockten „strategischen“ 2-Billionen-EU-Haushalt vor. de.euronews.com 16.07.2025.

[4] Janos Allenbach-Ammann: ECF: Commission expands its powers. table.media 10.07.2025.

[5] Hendrik Kafsack: Radikalreform für den EU-Haushalt. Frankfurter Allgemeine Zeitung 16.07.2025.

[6] Hendrik Kafsack, Werner Mussler, Manfred Schäfers: Zwei Billionen Euro. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.07.2025.

[7] S. dazu In der Falle (II). (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10053)

[8] S. dazu Das Recht des Stärkeren. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10089)

[9] Thomas Gutschker: Missmutig aus der Sommerpause. Frankfurter Allgemeine Zeitung 09.09.2025.

[10] Commission proposes Mercosur and Mexico agreements for adoption. ec.europa.eu 03.09.2025.

[11] Jan Diesteldorf, Josef Kelnberger: Die französische Malaise dringt ins Herz der EU vor. sueddeutsche.de 07.09.2025.

[12] Javier Villamor: Le Pen Seeking To Force Elections With Battle Against Mercosur. europeanconservative.com 04.09.2025.

[13] S. dazu Die Glaubwürdigkeit des Westens. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9385)

[14] S. dazu Kein Waffenstillstand. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9379)

[15] S. dazu Die Riviera des Genozids. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10097)

[16] Deutschland blockiert EU-Strafmaßnahmen gegen Israel. dw.com 30.08.2025.

[17] Carlos E. Cué: Sánchez anuncia un decreto para legalizar el embargo total de armas a Israel y habla por primera vez de “genocidio” de los palestinos. elpais.com 08.09.2025.


Gerhard Pfister zur Übernahme von EU-Recht: «Wir müssen die Fragen der Mitwirkung und Mitentscheidung genau klären»

Kurzinfos Juli 2025

Der ehemalige Mitte-Präsident fordert mehr Mitsprache bei der dynamischen Rechtsübernahme. Eine periodische Berichterstattung über Geschäfte im Gemischten Ausschuss sei auch für den Bundesrat machbar, sagt er.

NZZ: Herr Pfister, der Bundesrat beteuert, die Schweiz könne bei jedem Rechtsakt der EU, den die Schweiz übernehmen soll, Nein sagen. Stimmt das?

Pfister: Grundsätzlich hat der Bundesrat natürlich recht. Die Frage ist, was bei einem Nein geschieht. Seitens der EU sind Ausgleichsmassnahmen möglich. Immerhin fallen nicht mehr ganze bilaterale Abkommen weg, wie es jetzt bei einem Nein zu einer Weiterentwicklung des Schengen-Dublin-Abkommens möglich ist. Das ist ein Fortschritt.

NZZ: Bei der Personenfreizügigkeit, beim Luftverkehr sowie beim Strom- und Luftverkehrsabkommen übernimmt die Schweiz EU-Recht im Integrationsverfahren. Sagt sie nicht Nein, gilt das EU-Gesetz. Kann das Parlament überhaupt noch mitreden?

Pfister: Die Schweiz erhält die Möglichkeit, beim sogenannten «decision shaping» teilzunehmen, wie es die EWR-Staaten können. Das heisst, sie kann die Entscheidfindung weit früher mitgestalten als bisher. Wir müssen aber in der Schweiz noch genauer diskutieren, wie diese Teilnahmemöglichkeiten konkret aussehen sollen und wann das Parlament einbezogen wird. Die Mitte hat das schon 2019 in einer Motion gefordert.

NZZ: Was konkret?

Pfister: Filippo Lombardi und Beat Rieder forderten, dass dem Parlament ergänzend zum Abkommen eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten sei, die den demokratischen Prozess der dynamischen Übernahme von EU-Recht rechtlich definiert und das Mitspracherecht von Parlament, Volk und Kantonen gewährleistet. Das Parlament hat dieser Motion zugestimmt. Sie gilt meines Erachtens auch für dieses Abkommen. Die dynamische Rechtsübernahme wird im Wesentlichen gleich geregelt wie beim seinerzeitigen Rahmenabkommen.

NZZ: Zuständig ist der Gemischte Ausschuss, in dem Schweizer und Vertreter der EU sitzen. Wehren sich die Schweizer nicht, gilt EU-Recht. Wie wollen Sie rechtzeitig mitreden können?

Pfister: Eine periodische Berichterstattung für das Parlament über anstehende Geschäfte im Gemischten Ausschuss ist meines Erachtens auch für den Bundesrat machbar.

NZZ: Wie soll die parlamentarische Mitsprache konkret aussehen?

Pfister: Der Nationalrat hat eine ständige Subkommission der Aussenpolitischen Kommission beschlossen, die den Auftrag hat, die für die Schweiz wichtigen und sich anbahnenden Rechtsentwicklungen in der Europäischen Union aktiv und vertieft zu verfolgen. In beiden Räten ist die Frage, wie etwa mit sogenanntem Soft Law umzugehen sei, ein Thema. Das Parlament befasst sich schon länger mit der Frage, wie völkerrechtliche Verpflichtungen innenpolitisch besser abgestützt, gestaltet und mit der direkten Demokratie kompatibel gemacht werden können.

NZZ: EU-Recht ist aber kein Soft Law.

Pfister: Natürlich sind die Rechtsentwicklungen in der EU für die Schweiz kein Soft Law. Aber generell ist sich eine deutliche Mehrheit des Parlaments bewusst, was mit dem EU-Abkommen innenpolitisch auf uns zukommen wird. Wir wissen, dass wir – bevor wir dem Volk das Abkommen unterbreiten können – die Fragen der Mitwirkung und Mitentscheidung genau klären müssen. Genau um solche Fragen zu diskutieren, gibt es ja Vernehmlassungen.

NZZ: Plötzlich ist überall vom Prinzip der Integration von EU-Recht die Rede. Wann haben Sie zum ersten Mal davon gehört?

Pfister: Wie es im Detail angedacht und ausgehandelt wurde, habe ich in den vergangenen Wochen gesehen, als ich das Dossier studierte. Der Grundsatz der dynamischen Rechtsübernahme war aber immer transparent, ebenso dass das Parlament die Frage der Mitwirkung innenpolitisch zu regeln und zu entscheiden hat.

NZZ: Im sogenannten Gemischten Ausschuss, der über Ja oder Nein zu den EU-Rechtsakten entscheidet, sitzen offenbar Staatsangestellte. Sollten die Mitglieder gewählt werden?

Pfister: Bevor man entscheidet, wer diese Mitglieder wählt, muss man wissen, welche Expertise diese Personen brauchen. Eine grosse Mehrheit der Rechtsakte sind technischer Natur, wie Äquivalenzregelungen von Industrieprodukten. Genauso wichtig ist aber, dass wir von den Rechtsübernahmen diejenigen frühzeitig erkennen und diskutieren, die staatspolitische Implikationen haben, die allenfalls einem Referendum unterstellt werden sollen.

NZZ: Was erwarten Sie nun vom Bundesrat?

Pfister: Bis zum Ende der Vernehmlassungsfrist ist in erster Linie nicht der Bundesrat gefordert, sondern die Parteien und die interessierten Kreise. Sie sollen sich gründlich und sachlich mit dem Dossier auseinandersetzen und ihre Fragen, ihre Kritik und ihre Anliegen äussern. Dann tut meines Erachtens der Bundesrat gut daran, die innenpolitische Umsetzung im Lichte der eingegangenen Positionen nochmals zu überprüfen und allenfalls weitere Vorschläge dem Parlament zu unterbreiten. «Vernehmen und lassen», wie man es dem Bundesrat nicht immer unberechtigt unterstellt, wäre hier keine gute Strategie. Dafür ist die Sache zu wichtig. NZZ, 19. Juli 2025, S. 11

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch


Website: Chris Zumbrunn - Fundierte Erfahrung. Effiziente Umsetzung. - zumbrunn.com

Datenschutzhinweiskeine Cookies
kein Tracking
keine Einwilligungsdialoge