Fahnden nach dem Wert der Bilateralen
Vielleicht etwa einen Viertelprozentpunkt mehr Wachstum pro Kopf der Bevölkerung: Das ist eine mögliche Lesart der KOF-Studie zum Nutzen der Bilateralen. Das gesamte Wachstum wird auf 1% pro Jahr geschätzt. Damit bringen die Bilateralen also im Wesentlichen Wachstum ohne Nutzen. NZZ, 4. Februar 2015, S. 23. Die Studie ist zufinden unter http://www.kof.ethz.ch/publikationen/p/kof-studien/3571/ (Abberger, K., Y. Abrahamsen, T. Bolli, A. Dibiasi, P. Egger, A. Frick, M. Graff, F. Hälg, D. Iselin, S. Sarferaz, J. Schläpfer, M. Siegenthaler, B. Simmons-Süer, J.-E. Sturm und M. Tarlea (2015): Der bilaterale Weg – eine ökonomische Bestandsaufnahme, KOF Studien, 58, Zürich, Februar 2015.) Sie auch den "Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulats Keller-Sutter [13.4022] "Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen", Juni 2015" https://www.eda.admin.ch/content/dam/dea/de/documents/berichte_botschaften/BR-Bericht-150605_de.pdf
Die EU-Kommission hat im April 2015 die Importerlaubnis für zahlreiche gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie Blumen erteilt. Die Zulassungen gelten 10 Jahre lang für die Vermarktung, jedoch nicht für den Anbau der Pflanzen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zuvor die entsprechenden Mais-, Soja-, Raps- und Baumwollsorten für unbedenklich erklärt. Deren Verwendung als Futtermittel auf dem EU-Markt lohnt sich womöglich für die Konzerne Monsanto, Dupont-Pioneer, Bayer und BASF. Denn Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit genmodifiziertem Fressen gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Beispielsweise bei Cornflakes aus Genmais hingegen müsste dies auf der Packung deklariert sein.
Zwei Tage vor der umfangreichen Genehmigung hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, das Zulassungsverfahren zu ändern und den Staaten mehr Spielraum für nationale Verbote zu geben (EU-Umweltnews am 23. April). Die Befürchtung von Kritikern, dass dadurch Genehmigungen schneller erteilt würden, hat sich offenbar bewahrheitet.
Der Verein Testbiotech will nun Beschwerde gegen die 19 Genehmigungen einlegen. "Die Risiken der jeweiligen Pflanzen wurden nicht ausreichend erforscht. Kombinierte Auswirkungen auf die Gesundheit, die auftreten können, wenn die Pflanzen in Nahrungsmitteln gemischt werden, wurden nie untersucht", begründete Geschäftsführer Christoph Then den Schritt. Umwelt aktuell, Juni 2015, S. 17, für eine Liste der in der EU zugelassenen Genpflanzen: http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm.