Streit um Verfassungsgericht: EU erhöht den Druck auf Polen
Eigentlich hatten die Zeichen im Rechtsstaats-Streit zwischen Brüssel und der nationalkonservativen polnischen Regierung Ende Mai 2016 eher auf Entspannung gestanden: die EU-Kommission hatte darauf verzichtet, ein kritisches Rechtsgutachten zur Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts nach Warschau zu schicken. Und bei einem Treffen mit dem für rechtsstaatliche Fragen zuständigen Ersten Kommissionsvizepräsidenten, Frans Timmermans, signalisierte die polnische Regierungschefin Beata Szydlo jüngst Kompromissbereitschaft.
Nun aber haben sich die Fronten wieder verhärtet: Nachdem der starke Mann und Chef der Regierungspartei PiS, Jaroslaw Kaczynski, der EU erneut mit Klagen gedroht hatte, hat die Kommission 1. Juni 2016 entschieden, das kritische Gutachten zu verabschieden und damit in dem im Januar eröffneten Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen eine neue Phase einzuleiten. Vor den Medien begründete Timmermans den Schritt damit, dass es zwar in den letzten Wochen konstruktive Gespräche mit den polnischen Partnern gegeben habe, er aber nicht zum Eindruck gelangt sei, dass man einer konkreten Lösung der Probleme nahe gekommen sei. Aus EU-Kreisen verlautete, die polnische Regierung habe zwar verbale Zusicherungen gemacht, die sich dann aber gar nicht konkretisiert oder in den Vorschlägen aus Warschau nur ungenügend materialisiert hätten.
Laut Timmermans sieht die Kommission in Polen systembedingte Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit. Die konkreten Bedenken drehen sich um drei Punkte, die bereits eine Expertengruppe des Europarats harsch kritisiert hatte, die von der polnischen Regierung selber um ein Gutachten ersucht worden war. Im Einzelnen geht es um die Ernennung von Richtern für das Verfassungsgericht sowie um die Weigerung der Regierung, Urteile des Gerichts zu publizieren und zu respektieren. Hauptproblem bleibt das neue Verfahrensgesetz an sich, das die Arbeit des Gerichts blockiert. Laut Timmermans soll das nun verabschiedete, aber nicht veröffentlichte Gutachten dazu dienen, die Lösungssuche auf die drei Streitpunkte zu fokussieren.
Das Gutachten ist Teil eines neuen Verfahrens, mit dem die EU Konflikte um die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat über einen mehrstufigen Dialog lösen will, lange bevor sich die Frage von Sanktionen stellt. Zunächst erhält Polen zwei Wochen Zeit, um auf die Kritik aus Brüssel zu reagieren. In einer nächsten Phase könnte die Kommission in einer Empfehlung konkrete Reformen innerhalb einer Frist fordern. Erst wenn auch dies nichts nützt, könnten die EU-Staaten auf Antrag der Kommission Sanktionen wie den Stimmrechtsentzug beschliessen. Doch handelt es sich hierbei um einen derart gravierenden Eingriff, dass er in Brüssel als «nukleare Option» bezeichnet wird und mehrerer qualifizierter Mehrheitsentscheide sowie der Einstimmigkeit aller nicht direkt betroffenen Regierungschefs bedarf. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hat angekündigt, Polen mit seinem Veto zu schützen, weshalb Warschau wenig zu befürchten hat. Eine Eskalation des Verfahrens wäre für Polen aber mit Reputationskosten verbunden.
Timmermans betonte, er wolle noch nicht an die nächsten Schritte denken, zumal man sich mitten im Dialog mit der polnischen Regierung befinde. Dennoch birgt das forsche Vorgehen Brüssels Risiken. Zwar lobte etwa der deutsche grüne EU-Parlamentarier Reinhard Bütikofer, dass die Kommission Warschau in aller Nüchternheit klarmache, dass die Prinzipien des Rechtsstaates nicht bloss «verzichtbarer Zierrat an der Wirtschaftsunion» seien. Doch im polnischen Volk könnte der Unmut gegen die Einmischung aus Brüssel mit steigendem Druck wachsen. Timmermans betonte, dass sich die EU keineswegs in Polens Innenpolitik einmische. «Doch die Rechtsstaatlichkeit ist einer der Grundpfeiler der EU.» Polen habe beim Beitritt vor zwölf Jahren freiwillig und souverän die EU-Verträge unterzeichnet und ratifiziert – und sei nun gehalten, diese auch anzuwenden. NZZ, Donnerstag, 2. Juni 2016,
