Kurzinfos Juni 2025


Neue Verträge mit der EU: Kann das Volk noch frei abstimmen?

Kurzinfos Juni 2025

Wenn die Schweiz neues EU-Recht nicht übernimmt, könnte Brüssel künftig Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Ein Blick in die Verträge zeigt, was zu erwarten ist – und dass die Schweiz mehr Spielraum haben könnte als erwartet.

Eigentlich klingt der Begriff sehr harmlos: «Ausgleichsmassnahmen». Er spielt eine wichtige Rolle in den neuen Verträgen mit der Europäischen Union, die der Bundesrat letzte Woche veröffentlicht hat. Wenn eines der bilateralen Abkommen verletzt wird oder wenn die Rechtsübernahme nicht wie vereinbart funktioniert, dann würden in Zukunft Ausgleichsmassnahmen ins Spiel kommen. Auch wenn solche Fälle wohl selten wären, ist die politische Brisanz gross.

Zuerst würde der Streitfall beim paritätischen Schiedsgericht landen, das ebenfalls neu eingerichtet werden soll. Falls dieses befindet, dass eine Seite gegen ein Abkommen verstossen hat, darf die andere Seite Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen «verhältnismässig» sein, und sie müssen dazu dienen, ein «mögliches Ungleichgewicht zu beheben». So steht es im Artikel 11 der institutionellen Protokolle, die künftig Teil der bilateralen Abkommen sein sollen. Aber was würde das konkret bedeuten?

Die abstrakte Antwort ist klar: Die Massnahmen sollen den Schaden kompensieren, der durch die Vertragsverletzung entsteht. Je massiver der Verstoss, desto härter der Gegenschlag. Ob die Massnahmen angemessen sind, überprüft abschliessend das Schiedsgericht. Sachfremd dürfen sie explizit sein: Wenn die Schweiz etwa die Zuwanderung einschränkt, kann die EU im gleichen Bereich zurückschlagen oder in einem anderen Binnenmarktabkommen. Ganz ausgenommen ist einzig die Landwirtschaft, was die Schweizer Bauern beruhigen dürfte.

Schweiz könnte Strassenverkehr einschränken

Aber wie könnten konkrete Massnahmen aussehen? Naheliegend sind laut Involvierten zwei Beispiele: Schränkt Bern die Zuwanderung ein, könnte die EU gegenüber auswanderungswilligen Schweizern dasselbe tun. Oder sie nähme die Exportwirtschaft ins Visier und würde via Abkommen über die technischen Handelshemmnisse (MRA) den Handel erschweren.

Aber auch das Umgekehrte ist möglich: Seit einiger Zeit verweigert die EU die Aktualisierung einzelner Abkommen, um die Schweiz unter Druck zu setzen. Würde sie künftig zum Beispiel wieder einmal das MRA blockieren, um die Schweiz zu bedrängen, könnte diese ihrerseits Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Naheliegendes Beispiel hier: Einschränkungen beim Strassenverkehr auf der Nord-Süd-Achse.

Grundlegend wäre der Wechsel von der Machtpolitik zum Schiedsgericht: Heute kann die Schweiz frei entscheiden, welches Recht sie übernimmt, und die EU kann willkürliche Repressalien ergreifen. Künftig wäre die Schweiz zur Rechtsübernahme verpflichtet, und die EU könnte nur noch verhältnismässige Gegenschläge ausführen. Damit regeln die neuen Verträge auch die Vertragsverletzung: Neu ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Seite bei einer spezifischen Frage abweichen kann, wenn sie dafür angemessene Ausgleichsmassnahmen in Kauf nimmt.

«Wie ein Damoklesschwert»

Die Gegner der Verträge überzeugt das nicht. Sie sehen in dem Konzept einen Angriff auf die Unabhängigkeit und die direkte Demokratie der Schweiz: Die SVP spricht wahlweise von «Sanktionen», «Bussen» oder «Strafmassnahmen». Aus ihrer Sicht hätte Brüssel quasi eine Lizenz, die Schweiz nach Belieben zu drangsalieren und ihr Schaden zuzufügen, wenn sie nicht kuscht.

Heikel wäre die Sache primär vor Volksabstimmungen. Man stelle sich dieses Szenario vor: Die EU erlässt neues Recht, das die Schweiz übernehmen muss, weil es die Personenfreizügigkeit oder einen anderen Bereich betrifft, in dem sie Teil des europäischen Binnenmarkts ist. Doch in der Schweiz formiert sich Widerstand. Das Parlament stimmt zwar zu, aber eine Partei ergreift das Referendum, was weiterhin möglich ist. Nun muss das Volk entscheiden, ob es die Rechtsübernahme gutheissen oder ablehnen will – ohne zu wissen, welche Ausgleichsmassnahmen die EU bei einem Nein allenfalls ergreifen würde.

Damit werde «das Stimmrecht des Volks, insbesondere die freie Meinungsbildung, auf gravierende Weise beschränkt», mahnte der emeritierte Rechtsprofessor Paul Richli in einem CH-Media-Interview. Die Ausgleichsmassnahmen würden «wie ein Damoklesschwert» über dem Entscheid schweben, so Richli.

Die EU dazu bringen, die Karten auf den Tisch zu legen

Ein Blick in die Abkommen zeigt allerdings, dass die neuen Verfahren einigen Spielraum bieten. Die Schweiz erhält ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsakten, die sie später übernehmen soll. Damit ist sichergestellt, dass der Bundesrat frühzeitig informiert ist, wenn sich in Brüssel Unheil zusammenbraut – wenn die EU neue Regeln vorbereitet, die in der Schweiz auf Widerstand stossen werden.

Somit ist eine rasche Intervention möglich: Falls die EU den neuen Rechtsakt tatsächlich beschliesst, kann die Schweiz bereits in der ersten Stufe des Verfahrens eingreifen. Danach könnten die Abläufe und Fristen, wie sie in den Protokollen geregelt sind, nach Schweizer Lesart etwa folgendes Prozedere ermöglichen: Der Bundesrat weigert sich frühzeitig, den Rechtsakt zu übernehmen. Damit bringt er die EU dazu, die Karten auf den Tisch zu legen und zu deklarieren, was sie unternimmt, wenn die Schweiz bei dieser Position bleibt. Somit ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass das Volk in einem konkreten Fall weiss, welche Ausgleichsmassnahmen drohen, wenn es Nein stimmt.

Noch ein anderes Szenario ist laut Involvierten möglich: Wenn das Schweizer Parlament mit einer Gesetzesänderung bewusst ein Abkommen verletzt, könnte die EU ebenfalls das Schiedsgericht einschalten. In diesem Fall könnte die Schweiz das Inkrafttreten des fraglichen Gesetzes aufschieben, bis sie die Massnahmen der EU kennt – bis sie also weiss, welchen Preis sie bezahlen muss. In jedem Fall ist klar, dass die Ausgleichsmassnahmen ausser Kraft treten, wenn die Vertragsverletzung behoben wird.

Noch etwas fällt auf: In den Verträgen ist genau definiert, wie schnell die Massnahmen in Kraft treten würden und wann es eine aufschiebende Wirkung gäbe. Hingegen ist nichts zu finden zur Frage, wie lange sie in Kraft bleiben. Gemäss dem Bundesrat ist denn auch davon auszugehen, dass sie dauerhaft oder zumindest über eine lange Zeit gelten können. Der Umkehrschluss daraus: Die EU könnte die Schweiz nicht zwingen, einen unerwünschten Rechtserlass zu übernehmen, auch wenn diese eigentlich dazu verpflichtet wäre. Die Schweiz müsste jedoch mit den Ausgleichsmassnahmen leben, an denen die EU festhalten könnte. NZZ, 17. Juni 2025, S. 9


Das Stromabkommen mit der EU soll die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken – doch der publizierte Text des Abkommens lässt Fragen offen

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Trotz dem Versprechen einer sichereren Stromversorgung ist das Abkommen mit der EU im Inland umstritten. Auffällig im Vertragstext ist unter anderem die Integration einer Serie von EU-Rechtserlassen.

2022 war eine Selbstverständlichkeit in der Schweiz plötzlich infrage gestellt: dass Strom fliesst, wenn wir ihn brauchen. Die Marktpreise waren explodiert, das Volk musste den Begriff «Strommangellage» lernen, und der oberste Strommarktaufseher empfahl den Haushalten, sich für den Winter mit Kerzen einzudecken.

Alte Geschichte? Die Antwort auf diese Frage prägt die politischen Chancen des Stromabkommens Schweiz - EU. Dieses verspricht eine Erhöhung der Versorgungssicherheit. Das sagen nicht nur Stromproduzenten und der Bundesrat, sondern auch jene Gremien, denen die Versorgungssicherheit ein besonderes Anliegen ist: die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) als Marktaufseherin und die nationale Stromnetzgesellschaft Swissgrid.

Höhere Importkapazität

Die Schweiz ist geografisch und mit ihren 41 internationalen Stromleitungen auch physikalisch stark in den europäischen Strommarkt integriert. Das Abkommen mit der EU soll diese Integration rechtlich absichern und stärken. Im Kern erhöht ein Abkommen mit der EU die Import- und Exportkapazitäten der Schweiz. Die Elcom nahm in ihren jüngsten Szenarienrechnungen an, dass die Importkapazität der Schweiz durch ein Abkommen mit EU-Ländern etwa viermal so hoch ist wie ohne ein solches Abkommen. Die Differenz entspricht der Leistung von vier bis fünf Kernkraftwerken wie Leibstadt.

Die Schweiz hat derzeit technische Vereinbarungen mit EU-Ländern, doch das Stromabkommen mit der EU geht weiter und ist rechtlich stärker abgesichert. «Die Schweiz erreicht mit einem Stromabkommen ein höheres Niveau von Versorgungssicherheit bei gleichzeitig tieferen Kosten als ohne Stromabkommen mit der EU», befand jüngst eine vom Bund bestellte Studie des Berner Forschungsbüros Ecoplan.

Doch aus verschiedenen Ecken gibt es Kritik – nicht nur aus der generell EU-skeptischen SVP. Der Gewerkschaftsbund kritisiert die vorgesehene freie Wahl zwischen staatlich regulierter Grundversorgung und dem freien Markt für alle Stromkonsumenten. Und in den Bergkantonen gibt es Befürchtungen, dass das EU-Stromabkommen entgegen den Zusicherungen des Bundesrats die Rechte von Kantonen und Gemeinden etwa zur Eigentümerschaft von Stromproduzenten und zu Wasserzinsen beschneidet und die Stromreserven der Schweiz einschränkt. Eine Kernbotschaft aus den Bergkantonen in den letzten Monaten: Wir wollen vor einer schlüssigen Stellungnahme den Vertragstext mit eigenen Augen sehen.

Seit dem vergangenen Freitag ist der Vertragstext publiziert. Laut Artikel 7 hindert keine Bestimmung des Abkommens die Schweiz an der Sicherung des Zugangs von kleineren Stromkonsumenten zur Grundversorgung. Laut dem gleichen Artikel verhindert das Abkommen auch keine Preisregulierung in der Grundversorgung.

Verweis auf EU-Recht

Artikel 11 verankert die Möglichkeit des staatlichen Eigentums von Stromproduzenten: «Dieses Abkommen steht öffentlichem Eigentum von Erzeugungsanlagen, einschliesslich Wasserkraftanlagen, (. . .) in keiner Weise entgegen, dies unter Vorbehalt des anwendbaren Elektrizitätsrechts.» Mit dem Vorbehalt ist laut Bundesangaben das EU-Recht gemeint. Die massgebenden Rechtserlasse sind in Anhängen zum Abkommen erwähnt und integraler Bestandteil des Vertrags. Damit ist für eine Einschätzung der Folgen auch das massgebende EU-Recht zu analysieren – was sich kaum auf die Schnelle schlüssig machen lässt.

Klar ist: In der EU sind viele Stromproduzenten in staatlichen Händen. Doch würde bei einer künftigen Änderung des massgebenden EU-Rechts – etwa im Sinne eines Verbots von öffentlichem Eigentum an Stromproduzenten – diese Änderung kraft des Stromabkommens nicht auch für die Schweiz gelten? Eine Antwort vonseiten des Bundes dazu lautet wie folgt: Theoretisch wäre ein solches Szenario zwar möglich, aber es wäre extrem unwahrscheinlich, dass alle 27 EU-Länder einer solchen Änderung des EU-Rechts zustimmen würden.

Für das Stromabkommen gilt das Gleiche wie für andere Marktzugangsabkommen: Die Schweiz ist im Grundsatz verpflichtet, künftige Änderungen des für das Abkommen massgebenden EU-Rechts im eigenen Recht umzusetzen. Doch die Schweiz hat eine Begrenzung dieser Pflicht ausgehandelt: Die Pflicht gilt nur, wenn künftige Änderungen im EU-Recht «den Geltungsbereich oder die Ziele» der betroffenen Abkommen nicht ändern. Das klingt wie eine bedeutende Konzession der EU, doch es ist interpretationsbedürftig. So ist beim Stromabkommen angesichts der Vertragsangaben zu Geltungsbereich und Zielen die Abgrenzung zwischen erfassten und nicht erfassten EU-Rechtsänderungen unklar.

Offene Grenzen in der Krise

Viel zu reden dürfte auch der Artikel 9 zum Stromabkommen geben – zu Versorgungssicherheit und Reserven. Eine Kernbotschaft des Artikels: Grenzüberschreitende Verbindungslinien sollen auch in Krisen offen bleiben. Aus Sicht der Befürworter erhöht dies die Importkapazität in der Krise. Aus der Sicht von Gegnern verunmöglicht dies Exportbeschränkungen. Ob sich alle Länder in einer Krise an diese Regeln halten, ist eine andere Frage.

Der Artikel verankert auch das Recht der Schweiz zur Errichtung und Beibehaltung von Stromreserven. Bei der Festlegung solcher Reserven soll künftig zwar grundsätzlich die EU-Methode gelten, doch die Schweiz kann laut dem Vertragstext bei der Berechnung der angemessenen Stromreserven auf ihre Besonderheiten bezüglich Angebot und Nachfrage eingehen – etwa auf das Risiko einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Strom aus den Nachbarländern aus Kernenergie und Gas.

Kritiker verweisen auf das EWR-Land Norwegen, das im vergangenen Jahr trotz hoher Produktion aus der Wasserkraft mit starken Strompreiserhöhungen konfrontiert war. Hohe Exporte nach Deutschland sollen dabei eine Rolle gespielt haben. Laut Schweizer Vertretern führt das Stromabkommen nicht dazu, dass die Schweiz zum Export ihrer Stromreserven gezwungen wäre. Generell sei es aber gut möglich, dass Stromproduzenten wegen attraktiver Marktpreise aus Profitgründen ihre Exporte steigerten. NZZ, 17. Juni 2025, S. 9


PFAS-Regulierung: EU-Experten im Interessenkonflikt

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Bei den PFAS schaut die Schweiz gern nach Brüssel. Doch die EU lässt sich durch eine auch von der Industrie bezahlte Firma beraten.

Der Bundesrat geht davon aus, dass sie bereits Gesundheitsschäden angerichtet haben: PFAS. Die sogenannten Ewigkeitschemikalien finden sich im Fleisch und im Trinkwasser. Sie sammeln sich im Körper und der Umwelt an und bauen sich nur sehr langsam ab. Derzeit gibt der Kanton St. Gallen zu reden, weil die Böden von mindestens fünf Bauernhöfen die festgelegten Grenzwerte deutlich überschreiten und die Stoffe auch in Milch oder Bratwürsten nachgewiesen wurden. Ein Experte warnte jüngst, dass bereits tiefe Konzentrationen Krebs fördern können, Organfunktionen schädigen oder das Immunsystem schwächen.

Trotz bekannter Gesundheitsrisiken erfolgt ihr Einsatz auch gewollt. In der Schweiz sind derzeit 108 Pflanzenschutzmittel sowie 121 Parallelimportprodukte zugelassen, die PFAS-haltige Wirkstoffe enthalten. Gemäss Bundesrat wurden 2023 wurden insgesamt 34,5 Tonnen PFAS als Wirkstoffe in Produkten verkauft.

EU dient der Schweiz zur Orientierung

Bei der Regulierung von PFAS schauen Bundesrat und Parlament auf die Europäische Union – unter anderem im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. In der EU laufen nämlich derzeit ebenfalls Arbeiten an einem strengeren Regelwerk. Deren Abschluss wird für Ende 2025 erwartet. Die neuen Regeln könnten ein Verbot aller Stoffe beinhalten und bloss Ausnahmen vorsehen, wo keine Alternativen vorhanden sind. Die Hersteller wollen hingegen so viele Ausnahmen wie möglich bewahren.

Für das wissenschaftliche Fachwissen stützt sich die EU-Kommission stark auf die European Chemicals Agency (ECHA), eine eigene Beratungsbehörde. Doch nun zeigen Recherchen des Online-Mediums «Follow the Money», dass diese wiederum eine dänische Beratungsfirma anheuerte, um Entwürfe von Berichten über Chemikalien zu schreiben. Interne Papiere zeigen, dass das Unternehmen von der ECHA als erste Anlaufstelle für verschiedene Themen im Zusammenhang mit Chemikalien bezeichnet wird und über einen entsprechenden Beratungsvertrag bis 2030 verfügt. Die Firma beriet die EU-Behörde im Fall von PFAS in Brandschutzschaum oder in Textilien und Kleidung.

Firma berät auch Industrie-Lobby

Das Problem: Die Firma beriet auch den US-Multi Honeywell und die Lobbygruppe Plastics Europe dabei, Verbote bestimmter PFAS-Stoffe zu verhindern. Eine französische Umweltanwältin sagte, dass es durchaus nachvollziehbar sei, dass die EU sich auf die spezifische Expertise abstütze. Im Fall der dänischen Beratungsfirma, die stark von kommerziellen Mitteln abhängig ist, handle es sich aber um einen deutlichen Interessenskonflikt.

Inwiefern sich die Schweiz konkret an der EU orientieren wird, ist noch unklar. Das Parlament neigt derzeit sogar eher zu noch schwächeren Regeln als die EU. So nahm der Ständerat im Frühjahr 2025 einen Vorstoss des St. Galler Mitte-Ständerats Benedikt Würth an, der ermöglichen soll, belastetes mit unbelastetem Fleisch zu vermischen, damit etwa einzelne Würste die Grenzwerte einhalten. Dies würde gemäss einem Umweltforscher allerdings dazu führen, dass mehr Menschen höheren PFAS-Konzentrationen ausgesetzt werden. Der Bundesrat war auch dafür, als Nächstes muss der Nationalrat darüber entscheiden. Pascal Sigg / 25. Juni 2025 https://www.infosperber.ch/­politik/­lobbys/­pfas-regulierung-eu-experten-im-interessenkonflikt/­


Zukunft der Kohäsionspolitik: Mehr Zentralisierung, weniger Mitsprache?

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Die EU plant derzeit ihr nächstes Mehrjahresbudget – und dabei geht es um Milliarden Euro. Geld, das aus Sicht von Umweltverbänden verbindlich und mit Beteiligung der Gesellschaft für nachhaltige Zwecke ausgegeben werden sollte. Doch der jüngste Vorschlag der EU-Kommission setzt andere Prioritäten.

In der Europäischen Union leben rund 448 Millionen Menschen, verteilt auf 244 Regionen – von wirtschaftlich schwächeren Gebieten in Südosteuropa über aufstrebende Industriezentren in Polen bis hin zu hochentwickelten Metropolregionen wie Île-de-France. Die Spannbreite ist enorm – und genau hier setzt die europäische Kohäsionspolitik an.

Sie ist ein zentrales Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa. EU-Kohäsionspolitik versucht, regionale Unterschiede auszugleichen und unterstützt unter anderem Infrastrukturprojekte, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung – fest verankert in den Verträgen der EU.

Im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021–2027) fließen rund 30 Prozent des EU-Haushalts in kohäsionspolitische Fonds wie Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF), Kohäsionsfonds, Just Transition Fonds (JTF), Interreg und React-EU. In Deutschland stehen allein über den EFRE 10,8 Milliarden Euro zur Verfügung – unter anderem für Digitalisierung, Tourismusinfrastruktur, Klimaanpassung oder nachhaltige Mobilität („Dieser Radweg wurde von der EU kofinanziert“). Für „grüne“ Maßnahmen sind etwa 3,6 Milliarden Euro vorgesehen. Doch deren Zukunft ist ungewiss: Ab 2026 plant die EU-Kommission Umschichtungen der Mittel hin zu neuen Prioritäten wie Aufrüstung und Unterstützung von Großunternehmen. In Ungarn, der Slowakei, Litauen oder Malta machen Kohäsionsmittel mehr als die Hälfte aller öffentlichen Investitionen aus. Wichtige, von Regionen und Kommunen übernommene Aufgaben laufen durch die Umschichtungen Gefahr, nicht mehr finanziert zu werden.

Zentralisierung schwächt Beteiligungsrechte

Für den kommenden MFR 2028–2034 will die EU-Kommission eine deutlich zentralere Struktur einführen: weniger Fonds, weniger Budget, mehr Einfluss der Mitgliedstaaten – zulasten der Regionen. Regional- und Kommunalvertretungen sowie das Europäische Parlament kritisieren die Pläne scharf: Zentralisierung könne die Kohäsionspolitik schwächen und das Vertrauen der Bürger*innen in die EU untergraben. Im Rat der EU gibt es selbstredend weniger Widerstand … Weniger Fonds im MFR bedeuten auch (noch) weniger spezifische Vorgaben – und damit weniger Kontrolle. Schon heute ist fraglich, ob manche Projekte, die unter dem Label „Klimaschutz“ laufen, tatsächlich Emissionen vermeiden oder ob die mit EU-Mitteln geplante Straße wirklich zu „multimodaler Mobilität“ beiträgt. EU-News | 11. Juni 2025, https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­zukunft-der-kohaesionspolitik-mehr-zentralisierung-weniger-mitsprache


Der Fünf-Prozent-Irrsinn

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Die NATO-Staaten haben sich blitzschnell beim Gipfel in Den Haag vom 24. und 25. Juni 2025 auf fünf Prozent ihrer Wirtschaftskraft für die Hochrüstung geeinigt - eine unfassbare Summe. Dann würde die NATO mehr fürs Militär ausgeben, als das gesamte russische Bruttoinlandsprodukt ausmacht. Die Begründung ist hanebüchen, der Hintergrund brandgefährlich.

Anfang März 2025 holte die EU zum militärischen Paukenschlag aus: Die budgetären Beschränkungen, sich für Aufrüstung zu verschulden, wurden de facto aufgehoben, ein eigenes fiskalisches Instrument soll Rüstungsdarlehen an die Mitgliedstaaten vergeben, der EU-Kohäsionsfonds – eigentlich dafür vorgesehen, die Lebensverhältnisse in den EU-Staaten durch Investitionen in Infrastruktur und Umwelt anzugleichen – soll für Militärausgaben geöffnet, die Europäische Investitionsbank vor den Rüstungskarren gespannt werden. 800 Milliarden Euro wollen die EU-Staaten dadurch zusätzlich für Rüstung in den nächsten vier Jahren mobilisieren. Ende Juni setzt die NATO bei ihrem Gipfel in Den Haag nach: fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen für Rüstung ausgegeben werden, 3,5 Prozent direkt und 1,5 Prozent für militärisch relevante Infrastruktur. "Historisch“ nannte NATO-Generalsekretär Mark Rutte dieses Rüstungsziel, das die NATO-Staaten bis 2035 erreichen wollen. Und das ist es in der Tat. Bereits jetzt geben – laut Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI - die europäischen NATO-Staaten 454 Milliarden US-Dollar für militärische Belange aus, das sind durchschnittlich rund zwei Prozent der Wirtschaftsleistung. Fünf Prozent würden dann fast 1.135 Milliarden US-Dollar ausmachen. Inklusive der USA kommen die NATO-Staaten derzeit durchschnittlich auf 2,7 Prozent des BIPs. Fünf Prozent würden dann – gemessen an der heutigen Wirtschaftskraft – fast 2,7 Billionen US-Dollar für das Militär bedeuten. Eine unfassbare Summe.

Unfassbare Summe, unfassbare Begründung

Unfassbar ist auch die Begründung. Putin plane in fünf Jahren einen Angriff auf die NATO, werden immer wieder dubiose Geheimdienstquellen zitiert. Russlands Machteliten haben ohne Zweifel große Schuld auf sich geladen, als sie die Politik des Westens, wie sie in den völkerrechtswidrigen Kriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen vorexerziert wurde, kopiert und die Ukraine völkerrechtswidrig überfallen haben. Aber einem Land, das gerade einmal die doppelte Wirtschaftskraft der Schweiz hat, dessen Militärausgaben ein Drittel jener der EU und ein Zehntel jener der NATO ausmachen, das nach einem verlustreichen Krieg gerade einmal ein Fünftel der Ukraine besetzen konnte, die Hybris zu unterstellen, es plane einen Krieg gegen Europa und die NATO, ist grotesk. Nur schlichte Gemüter können ernsthaft glauben, dass Russland einen derart suizidalen Plan verfolgt. Das ist Kriegspropaganda, wo durch Dämonisierung Feindbilder geschaffen werden, die eine derart absurde Verschwendung von Ressourcen legitimieren. Mit fünf Prozent würde die NATO deutlich mehr für das Militär ausgeben, als das gesamte russische Bruttoinlandsprodukt ausmacht!

Die Mächtigen glauben ihrer eigenen Propaganda offensichtlich nicht. Am 29. April, kurz vor seiner Ernennung zum neuen deutschen Außenminister, äußerte Johann Wadephul noch zurückhaltend, man dürfe „die militärischen Fähigkeiten Russlands nicht überschätzen, sondern müsse strategisch realistisch bleiben, um handlungssicher auf künftige Herausforderungen reagieren zu können.“ (1) Einen halben Monat später, nunmehr in seinem Amt als deutscher Außenminister, trommelt er bereits für das rabiate Fünf-Prozent-Ziel der NATO.

„Uneingeschränkter Zugang im westlichen Russland und im Kaukasus“

Diese Militarisierungsbonanza macht zwar einzelne Konzerne reich, nicht aber die Volkswirtschaft. Panzer, Kampfflugzeuge, Drohnen, Kriegsschiffe schaffen keinen Wert und Mehrwert, aus dem die Rüstungskredite zurückbezahlt werden können. Wenn Staatsanleihen nicht an Wert verlieren sollen, muss die Bereitschaft bestehen, mit ihrer Hilfe Wert herbeizuschaffen: Durch Einsatz von Gewalt oder Drohung mit Gewalt können Rohstoffe geplündert und Märkte „erobert“ werden. Die Hochrüstung von heute sind die Kriege von morgen. Die Erzählung, Russland plane eine Angriff auf die NATO, könnte sich leicht als Projektion eigener Ambitionen auf einen neuen Ostfeldzug entpuppen. 2011 schon hat ein gewisser James Roger, außenpolitischer Berater des EU-Rates und Leiter eines einflussreichen Thinktanks, einen Plan für eine „Grand Area“ der EU entworfen, in der sich die EU „uneingeschränkten Zugang“ zu Rohstoffen und Reichtümern nicht zuletzt „im westlichen Russland und im Kaukasus“ verschaffen soll. Wir finden sogar eine Skizze, in der Russland bis weit hinter den Ural als Teil der „Grand Area der EU“ eingezeichnet ist, in die „uneingeschränkter Zugang“ herrschen soll. Die Conclusio von James Rogers: „Die Europäische Union muss ein Superstaat und eine Supernation werden, was sie dann wiederum in die Lage versetzt, eine Supermacht zu werden.“ (2)

Alter Traum: „Militärische Kapazität gleicher Größe wie die USA“

Die Rüstung innerhalb der NATO richtet sich nicht nur gegen Osten. Russland bietet sich nur derzeit als perfektes Feindbild für die Legitimierung der Hochrüstung an. Tatsächlich geht es um mehr, es geht um Weltmacht. Das erklärt auch, warum das Fünf-Prozent-Ziel der NATO – zunächst vom US-amerikanischen Präsidenten salopp in die Diskussion geworfen – so rasch von den Machtträgern in der EU aufgegriffen wurde. Es bietet die Chance für die EU, in ein Wettrüsten mit den USA einzusteigen und sich dabei noch als Getriebenen der USA zu präsentieren. Sollten die fünf Prozent tatsächlich zur Orientierung der NATO werden, so hieße das vor allem: Die europäischen NATO-Staaten steigern ihre Militärausgaben um rund 150%, die USA – die bereits jetzt hohe Rüstungsausgaben haben – „nur“ um ca. 40%. Im Endeffekt würde die Europäische Union, die derzeit bei rund der Hälfte der amerikanischen Militärausgaben hält, den USA militärisch nahekommen. Ein alter Traum, der am Beginn der EU stand, könnte wahr werden. Der französische Armeegeneral Michel Fennebresque hat ihn 1992 ausgesprochen, als die EU in Maastricht aus der Taufe gehoben wurde: „Europa ist dichter bevölkert und reicher als die USA. Um eine Rolle in der Weltpolitik zu spielen, muss es über eine militärische Kapazität gleicher Größe wie die USA verfügen“ (3). Verdeckt durch die gemeinsame Hülle der NATO, setzt ein transatlantisches Wettrüsten ein.

Transatlantisches Wettrüsten

Dabei setzt die EU gezielt auf die entscheidende Schwäche der USA. Industriell nämlich sind die USA schon lange auf dem absteigenden Ast, was sich in einem immer größer werdenden Leistungsbilanzdefizit ausdrückt. Dieses erreichte 2024 1,13 Billionen US-Dollar. Dass sie trotzdem (noch) ihre Rolle als führende Weltmacht behalten können, verdanken sie dem Umstand, dass sich die exorbitante Militärmacht und superiore Rolle des Dollars gegenseitig stützen. Der Dollar konnte trotz des industriellen Abstiegs der USA seine Rolle als globale Leitwährung aufrechterhalten, weil der Großteil der internationalen Erdölgeschäfte in Dollar fakturiert wird. Denn mit ihrer überlegenen militärischen Macht und ihren Kriegen vor allem im Nahen und Mittleren Osten zielten die USA darauf ab, die Kontrolle über den Erdölhandel abzusichern. Dollar und Pentagon sind die sich gegenseitig stützenden Pfeiler der US-Weltmacht: Ohne Militär keine Dollarhegemonie, ohne Dollarhegemonie keine Finanzierung des gewaltigen Rüstungsetats. Kracht eine dieser beiden Säulen, stürzt das Gebäude der US-Weltmacht ein.

Aber die Hegemonie bekommt Sprünge. Der Anteil des Dollars an den Weltwährungsreserven ist von 71 Prozent im Jahr 1999 auf 58 Prozent (2024) gesunken. Hier will die EU ansetzen. Die erratische Handelspolitik Donald Trumps will zwar die US-Industrie stärken, schwächt aber gleichzeitig die gewohnte Gewissheit, dass der US-Dollar ein sicherer Währungshafen ist. EZB-Präsidentin Lagarde sieht die Stunde gekommen, „für den Euro die Tür zu einer größeren internationalen Rolle“ zu öffnen. Eine anhaltende Schwächephase des US-Dollars könne die Verhältnisse erstmals erheblich zugunsten der europäischen Einheitswährung verschieben. Allerdings müsse die EU – so Lagarde - ein „solides und glaubwürdiges geopolitisches Fundament“ haben und „ein unerschütterliches Bekenntnis zu offenem Handel“ abgeben. Beides müsse man „mit starken militärischen Kapazitäten“ und einer Stärkung der politischen Schlagkraft durch „Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen“ untermauern, damit der Euro für Investoren und Staaten attraktiv ist und den Dollar aus seiner Rolle als Weltreservewährung verdrängen kann (4). Sobald aber der Dollar ins Wanken gerät, können sich die USA nicht mehr uneingeschränkt verschulden. Damit käme auch die militärische Vorherrschaft ins Wanken.

Der Schlingerkurs Trumps ist auf diese tiefen inneren Widersprüche imperialistischer Rivalität zurückzuführen. Ebenso die Besessenheit der EU-Machteliten, durch Hochrüstung „eine Führungsrolle in der Weltwirtschaft von morgen zu übernehmen“ (Von der Leyen). MAGA (Make America great again) und MEGA (Make Europe great again) treiben sich gegenseitig in eine Aufrüstungsspirale, die die Ressourcen zur Lösung der gewaltigen sozialen und ökologischen Probleme verpulvert und beständig neue Krisen und Kriege schafft. Der Rechtsextremismus gedeiht in diesem Klima der militarisierten Konkurrenz – auf beiden Seiten des Atlantiks. Das führt in den Abgrund. Die Notwendigkeit einer neuen Friedensbewegung, die sich diesem Irrsinn entgegenstellt, wächst von Tag zu Tag. Gerald Oberansmayr, Solidarwerkstatt Linz, https://www.solidarwerkstatt.at/­frieden-neutralitaet/­der-fuenf-prozent-irrsinn

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(1) in: welt.de 30.05.2025

(2) James Rogers/Simón Luis, The new ‘long telegram’, Group on a Grand Strategy, Nr. 1, 2011

(3) in: Le Figaro, 4.9.1992

(4) Earning influence: lessons from the history of international currencies. Speech by Christine Lagarde, President of the ECB, at an event on Europe’s role in a fragmented world organised by Jacques Delors Centre at Hertie School in Berlin, Germany. Ecb.europa.eu 26.05.2025.

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