Seit Mitte April müssen in der EU sämtliche Lebensmittel, die mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten oder aus gentechnisch veränderten Ausgangsstoffen hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Damit wurde ein langjähriger Wunsch von Konsumentenschutzorganisationen erfüllt. Doch in Deutschland sehen Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace oder Save our Seeds (SOS), aber auch der ökologische Anbauverband Bioland oder die Grünen-Fraktion im bayrischen Landtag die gerade erst gewonnene Wahlfreiheit schon wieder in Gefahr. Die Ursache dafür ist eine momentan bei der EU-Kommission in Vorbereitung befindliche Richtlinie für Saatgut. Der kürzlich publik gemachte Entwurf der Richtlinie enthält Grenzwerte, die angeben, bis zu welchem Grad von Vermischung mit gentechnisch veränderten Samen Saatgut noch als «gen-technikfrei» bezeichnet werden darf. Sollte diese Version tatsächlich in Kraft treten, würde die EU-Kommission Grenzwerte von 0,3 bis 0,7 Prozent -je nach Pflanze - festschreiben. Konkret hiesse das, dass zum Beispiel in Saatgut von Raps eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Samen erst ab 0,3 Prozent gekennzeichnet werden müsste. Bei Mais oder Kartoffeln dürfen gemäss dem Entwurf im Saatgut bis zu 0,5 Prozent gen-technische Verunreinigungen enthalten sein, bei Soja bis 0,7 Prozent. Laut SOS würde dies bedeuten, dass auch auf Äckern, die nicht für eine gentechnische Aussaat angemeldet sind, jede 333. Rapspflanze und jede 200. Maispflanze gentechnisch verändert sein könnten. Sollte die neue Richtlinie tatsächlich in dieser Form beschlossen werden, dann müsste man also früher oder später davon ausgehen, dass in jeder Ernte auch geringe Mengen an gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten wären. In Lebensmitteln aus diesem Erntegut wäre der Anteil an gentechnisch veränderten Bestandteilen in aller Regel allerdings derart gering, dass er die magische Kennzeichnungsgrenze von 0,9 Prozent nicht überschreiten würde.
Das eigentliche Problem liegt jedoch woanders. Momentan können nämlich Biobauern oder konventionell produzierende Landwirte in Deutschland und auch in Österreich und manch anderen Ländern dem Lebensmittelhersteller oder auch dem Konsumenten nachweisbar versichern, dass die eigenen Produkte frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen sind. Denn zurzeit gelten da beim Saatgut Grenzwerte von 0,1 Prozent. Das hat zur Folge, dass ein Saatgutverkäufer seine Ware nur dann als frei von gentechnischen Bestandteilen verkaufen darf, wenn sie das auch tatsächlich ist. Wenn die neue Saatgutrichtlinie mit den erwähnten Grenzwerten in Kraft träte, würde sich dies ändern. Kein Landwirt, auch kein Biobauer, könnte also noch sicher sein, dass das von ihm gekaufte Saatgut wirklich frei von gentechnisch veränderten Samen ist. Das wiederum hätte zur Folge, dass auch niemand mit Bestimmtheit sagen könnte, seine Produkte seien frei von Bestandteilen mit gentechnischen Veränderungen. Der deutsche Bauernverband fordert angesichts der momentanen Saatgutdiskussion so schnell wie möglich klare Regelungen und sieht die Bauern als Hauptleidtragende der Debatte. Organisationen wie Bioland, SOS oder Greenpeace fordern einstimmig ein «Reinheitsgebot für Saatgut». Auch im deutschen Landwirtschaftsministerium wolle man den niedrigstmöglichen Grenzwert und wäre mit 0, 1 Prozent sehr zufrieden, teilte die stellvertretende Pressesprecherin Ursula Horzetzky mit. Dass die Gefahr, ungewollt Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen zu erhalten, durchaus real ist, zeigen Beispiele der letzten Monate. Laut Medienberichten ist importiertes Saatgut, vor allem bei Soja oder Raps, immer wieder mit gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigt, da Länder wie die USA, Kanada oder Argentinien sehr viel gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Gälten die Grenzwerte der neuen EU-Richtlinie, so wäre die Einfuhr solchen Saatguts legal - solange die Verunreinigung innerhalb dieser Grenzwerte läge. Mit der neuen Saatgutrichtlinie könnten gentechnisch veränderte Pflanzen durch die Hintertür eingeführt werden, ohne dass es eine rechtliche Handhabe dagegen gäbe. NZZ, 21.Mai, 04, S. 7