Kurzinfos Mai 09


EU-Fischereipolitik

In einer Erklärung vor den in Brüssel versammelten EU-Agrar-, und EU-Fischereiministern hat der für die Fischerei zuständige EU-Kommissar Joe Borg am 25. Mai 09 schärfere Massnahmen zur schrittweisen Ausmerzung von Rückwürfen angekündigt bzw. gefordert. Von Rückwürfen spricht man in der Fischerei, wenn (unbeabsichtigt gefangene) Fische und andere Meerestiere wieder über 'Bord geworfen werden. Die zurückgeworfenen Fische überleben dies meist nicht. Die Gründe für die Rückwürfe sind unterschiedlich. Teils ergeben sie sich aus der Umsetzung von EU-Vorschriften (etwa wenn Fangquoten ausgeschöpft sind), teils aus nationalen Vorgaben, oft sind sie auch ökonomisch motiviert: An Bord behalten werden nur die wertvollsten Fische, zurückgeworfen andere, die vermarktbar wären, aber weniger einbringen.

Rückwürfe sind ein stossender, aber längst nicht der einzige Hinweis auf massive Fehlleistungen der EU-Fischereipolitik. Um diese festzustellen, muss man gemäss NZZ kein eingefleischter EU-Kritiker sein. Es genügt, ein im April 09 veröffentlichtes Grünbuch der EU-Kommission über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik zu lesen. 88% der europäischen Fischbestände seien überfischt, heisst es darin, gegenüber einem weltweiten Durchschnitt von «nur» 25%. Überfischt bedeutet, dass die jährlichen Fänge jene Menge überschreiten, die im Durchschnitt Jahr für Jahr entnommen werden kann, ohne dass die Produktivität eines Bestandes sinkt. 30% befinden sich gar «ausserhalb sicherer biologischer Grenzen»: Sie erreichen keine normale Reproduktionsrate mehr, weil die Population von geschlechtsreifen Fischen zu stark dezimiert ist.

Hauptgrund für die meisten Probleme sind laut Borg die Überkapazitäten der Fangflotten. Zu diesen beigetragen haben auch nationale und EU-Subventionen. Zwar sind mit der letzten, 2002 beschlossenen Reform der Fischereipolitik einige der falschen Anreize beseitigt worden, doch noch immer konterkariert die finanzielle Unterstützung des Sektors allzu oft das Ziel eines Abbaus von Überkapazitäten. Anstrengungen zum Kapazitätsabbau wurden zudem weitgehend neutralisiert durch den technologischen Fortschritt. Zwar werden weniger Schiffe eingesetzt, doch sind deren Fangkapazitäten umso grösser. Damit bleibt der Sektor in einem Teufelskreis gefangen: Weil die Fangflotten gemessen an den überfischten Fischbeständen zu gross sind, sinken die Margen. Um den Einkommensverlust zu kompensieren, versuchen die Fischer mehr zu fischen. Damit werden die Bestände weiter ausgedünnt, was in späteren Jahren zu umso schlechteren Erträgen führen wird.

Hauptinstrument zur Verwaltung der meisten EU-Fischereizonen ausserhalb des Mittelmeers sind Fangquoten (Mengenbegrenzungen) für die einzelnen Arten, die nach starren Anteilen auf die EU-Staaten aufgeteilt werden. Das Gros der Quoten wird jeden Dezember in einer Marathonsitzung der Fischereiminister festgelegt. Dabei spielt sich ein stets ähnliches Ritual ab: Wissenschafter, Umweltschützer und andere «Freunde der Fische» drängen auf drastische Beschränkungen, während Mitgliedstaaten mit einer bedeutenden Fischereiindustrie als «Freunde der Fischer» darum ringen, dass «ihre» Quoten nicht zu stark beschnitten werden. Langfristige Ziele geraten hierbei ins Hintertreffen; das Resultat sind Kompromisse, die der Überfischung nicht Herr werden. Zudem mangelt es an der Durchsetzung der Quoten.

Vor diesem Hintergrund strebt Borg nicht nur einige rasch umsetzbare Schritte gegen Rückwürfe an: sondern darüber hinaus eine umfassende Reform der gesamten EU-Fischereipolitik. Diese soll den beschriebenen Teufelskreis «ein für alle Mal stoppen». Als Diskussionsbasis dient das Grünbuch, das nebst einer Diagnose erste Reform-Anregungen enthält. Eine der zentralen Ideen besteht in der Vergabe von handelbaren «Fischerei-Rechten». Mit einem solchen marktwirtschaftlichen Instrument könnten die Überkapazitäten auf effizientere Weise reduziert werden. Am Montag, den 25. Mai 09 wurde das Grünbuch auf Ministerebene diskutiert. Zwar sah sich die Kommission in ihrem Reformwunsch grundsätzlich bestätigt, doch hat zum Beispiel Frankreich bereits Einwände gegen einzelne Ideen wie die handelbaren Rechte erhoben. Die eigentliche Debatte wird aber erst folgen, wenn das Vorhaben konkreter wird. Bis Ende Jahr läuft nun zunächst eine öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse die Kommission im ersten Semester 2010 auswerten wird. Nach weiteren Vorarbeiten will sie Anfang 2011 einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, der etwa 2012 beschlossen werden könnte: Gemessen an der dramatischen Diagnose geht die EU die Therapie recht gemächlich an. NZZ, 26. Mai 2009, S. 19


Silber in Zahnpasta, Titandioxid in Sonnenschutzcremes, in vielen Kosmetikprodukten sind Nanomaterialien enthalten. Bisher ohne Sicherheitsprüfung. Eine neue EU-Verordnung will das ändern, allerdings erst ab 2012. Umweltverbände warnen: Der Schritt in die richtige Richtung ist viel zu kurz. Ein Moratorium ist fällig. . VON KATJA VAUPEL, BUND (Deutschland)

Die im März 2009 vom EU-Parlament verabschiedete Verordnung für Kosmetika führt Sicherheitstests für manche Nanomaterialien und eine Kennzeichnungspflicht ein. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Insgesamt greift die Verordnung jedoch zu kurz. Die Berücksichtigung von Nanomaterialien in der Kosmetik-Gesetzgebung war ein längst überfälliger Schritt, da es bereits viele Kosmetika mit Nanostoffen auf dem Markt gibt.

Im Jahr 2006 veröffentlichte ein Partnerverband des BUND, Friends of the Earth Australien, eine Studie, die erstmals zeigte, dass sich schon heute in vielen kosmetischen Produkten Nanomaterialien befinden. Ein Bericht der britischen Verbraucherschutzorganisation Which? veröffentlicht im November 2008 belegt, dass es auch auf dem europäischen Markt bereits viele Kosmetikprodukte zu kaufen gibt, die Nanomaterialien enthalten. Dazu zählen Sonnenschutzmittel mit Titandioxid und Zinkoxid als UV Filter, Zahnpasta, Shampoos und Seifen mit Nanosilber als antibakteriellem Wirkstoff, Anti-Aging-Produkte mit Fullerenen (Kohlenstoff-Nanokugeln) als "Radikalfänger" sowie Hautcremes mit Nanokapseln, die dazu genutzt werden, eingeschlossene Wirkstoffe zu schützen und zielgerechter einsetzen zu können.

Alles eine Frage der Definition

Nicht ausreichend ist die in der Kosmetikverordnung festgelegte Definition von Nanomaterialien. So sollen nur unlösliche oder langlebige Materialien bis 100 Nanometer in mindestens einer Dimension (Länge, Höhe oder Breite) berücksichtigt werden. Nach Ansicht von Expertinnen sollten jedoch alle Nanomaterialien mit bis zu 300 Nanometer berücksichtigt werden, da bis mindestens zu dieser Größe nanospezifische, neuartige Eigenschaften, zum Beispiel eine erhöhte Bioverfügbarkeit, auftreten können. Die enge Definition der jetzt verabschiedeten Verordnung nimmt Kosmetikprodukte, die Nanomaterialien über 100 Nanometer, lösliche und nicht langlebige Stoffe enthalten, per Definition aus dem Gesetzesrahmen aus. Dies trifft beispielsweise für Emulsionen und Nanokapseln zu, die in Hautcremes eingesetzt werden. Eine spezifische Risikobewertung und Kennzeichnung ist für diese Stoffe nicht vorgesehen, obwohl auch hier viele Fragen nach den Gesundheits- und Umweltrisiken offen sind.

Kein Marktzugang ohne Sicherheitscheck

Die Verordnung sieht vor, dass die EU-Kommission bei Zweifeln an der Sicherheit eines Nanomaterials den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit beauftragen kann, die Sicherheit der eingesetzten Materialien zu überprüfen. Sollte es Bedenken wegen vermuteter Gesundheitsrisiken geben oder sollten keine ausreichenden Daten zur Risikobewertung vorliegen, kann die EU-Kommission die Anwendung des Stoffes einschränken oder ganz untersagen. Doch das ist nicht genug. Um die neuartigen Eigenschaften der Nanomaterialien bewerten zu können, müssen für alle bereits eingesetzten und alle neuen Nanostoffe Sicherheitstests vorgeschrieben werden. Die Tests müssen zudem Gesundheits- und Umweltrisiken bewerten. Es sollten nur solche Stoffe zugelassen werden, die als "sicher" eingestuft werden können.

Neue Kennzeichnung ermöglicht endlich Wahlfreiheit

Positiv zu bewerten ist, dass Nano-UVFilter, Nanofarbstoffe und -konservierungsmittel zukünftig nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie in eine Positivliste aufgenommen sind. Dazu müssen sie vorher eine Risikobewertung durchlaufen. Durch den kleinen Zusatz "nano" in der Stoffliste der Produkte können VerbraucherInnen zukünftig sehen, ob ein Kosmetikprodukt Nanomaterialien enthält, die von dem Gesetz als solche definiert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz beim Umgang mit Nanomaterialien.

Moratorium für Nanokosmetika

Eine Risikobewertung von Nanomaterialien wird es erst ab dem Frühjahr 2012 geben. UV-Filter, Farbstoffe und Konservierungsstoffe mit Nanomaterialien müssen erst im Herbst 2012 neu bewertet werden. Auch die Kennzeichnungspflicht tritt erst zu dieser Zeit in Kraft.

Für EU-Gesetze sind diese langen Fristen nicht ungewöhnlich. Es stellt sich aber die Frage, wie VerbraucherInnen und Umwelt bis Herbst 2012 vor Risiken durch Nanomaterialien in Kosmetika geschützt werden sollen. Anhaltspunkte für Risiken gibt es mittlerweile zu Genüge.

So kommen verschiedene wissenschaftliche Studien zu dem Ergebnis, dass die regelmäßig in Sonnenschutzmitteln verwendeten Nanomaterialien Titandioxid und Zinkoxid DNA-Schäden in menschlichen Zellen verursachen können. Zudem wurde nachgewiesen, dass Titandioxid die Plazentaschranke überwinden kann. Die EU-Kommission hat den Verband der europäischen Kosmetikindustrie COUPA aufgefordert, bis Ende 2008 überzeugende Daten zu Titandioxid, insbesondere zur Sicherheit bei geschädigter Haut, vorzulegen. Anderenfalls sei eine Rücknahme der Zulassung von nanopartikulärem Titandioxid möglich. Über das Ergebnis dieses Vorgangs ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts bekannt.

Silber kann Zellen schädigen. Zudem ist zu befürchten, dass die regelmäßige orale Anwendung von Nanosilber zum Beispiel in Zahnpasta auf Grund der beabsichtigten antimikrobiellen Wirkung zu einer erheblichen Schädigung der Mundflora führt. Der unnötige Einsatz antimikrobieller Substanzen könnte zudem die Bildung von resistenten Stämmen schädlicher Mikroorganismen begünstigen.

Fullerene sind biologisch nicht abbaubar. Sie erwiesen sich in Versuchen schon in geringen Dosen als giftig für menschliche Leberzellen und schädigten im Tierversuch das Gehirn von Fischen. Studien zeigen, dass sie aufgrund ihrer geringen Größe in die Haut eindringen und die Plazentaschranke überwinden können. Insgesamt ist die Datenlage zu gering, um eine abschließende Bewertung durchführen zu können.

Nanokapseln können die Aufnahme und das Verhalten der transportierten Wirkstoffe verändern. Für alle genannten Materialien gilt, dass es kaum Untersuchungen über mögliche Umweltrisiken gibt. Aus Sicht des BUND ist aus den vorliegenden Untersuchungen nur ein Schluss möglich: Die EU muss ein Moratorium für alle Nanokosmetika einführen, bis die Sicherheit für Gesundheit und Umwelt der Stoffe nachgewiesen werden kann.

Die Soziologin Katja Vaupel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin für Chemikalienpolitik und Nanotechnologien in der BUND-Bundesgeschäftsstelie in Berlin. www.bund.net/chemie, umwelt aktuell, Mai 2009, S. 4 f.

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