Kurzinfos Mai 2006


Die norwegische Gesetzgebung auf dem Gebiet der Lebensversicherung enthält die Bestimmung, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Abschlusskosten (Kosten für Provisionen, Bearbeitung usw.) nicht - wie sonst oft üblich - über die Vertragslaufzeit verteilen dürfen, sondern bereits beim Abschluss des Vertrages in Rechnung stellen müssen. Der Käufer einer Lebensversicherung müsse sich der Höhe der Abschlusskosten bewusst sein, lautete eines der Argumente Oslos für die Regelung. Doch die für das einwandfreie Funktionieren des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zuständige EFTA-Überwachungsbehörde klagte beim EFTA-Gerichtshof - mit Erfolg, wie dessen am 25. November 2005 publiziertes Urteil zeigt.

In seiner Urteilsbegründung bestreitet der in Luxemburg residierende EFTA-Gerichtshof nicht, dass hinter der Abschlusskosten-Regelung des EWR-Landes Norwegen Gründe des Konsumentenschutzes stehen mögen. Allerdings orientierte sich das von Carl Baudenbacher präsidierte Richtergremium bei der Urteilsfindung an der im EWR geltenden Lebensversicherungs- Richtlinie der EU und damit am Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs. Diese zentrale Binnenmarktfreiheit wird nach Auffassung der Richter verletzt. Den Versicherungsgesellschaften der anderen 27 Mitgliedstaaten des EWR (die 25 EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein und Island) werde der Zugang zum norwegischen Markt zumindest erheblich erschwert. Ihre sonst überall zulässigen Produkte könnten nämlich in Norwegen ohne grundlegende Modifikationen nicht angeboten werden. Dies komme im Übrigen auch einer Beschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten im EWR- Binnenmarkt gleich. Ausgehend vom Leitbild des "mündigen Konsumenten", folgern die EFTA-Richter schliesslich, dass eine umfassende Aufklärung über die Vertragsabschlusskosten ausreichend sei. Der Zwang zur Geltendmachung dieser Kosten bei Vertragsbeginn, wie es das norwegische Recht verlangt, sei hingegen unverhältnismässig und verstosse folglich gegen das europäische Recht in Sachen Lebensversicherungen.

Zwei Aspekte dieses Urteils dürften von besonderem Interesse sein. Zum einen hat der EFTA- Gerichtshof das in anderem Zusammenhang entwickelte europäische Konsumenten-Leitbild zum ersten Mal auf das Versicherungsvertragsrecht angewendet. Danach ist mit Blick auf das notwendige Schutzniveau nicht auf einen besonders schwachen Konsumenten, sondern auf den mündigen, normal informierten Durchschnittsverbraucher abzustellen. Diese Perspektive dürfte auch für die künftige Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen bedeutsam werden. Zum anderen beruht die eingangs erwähnte EU-Richtlinie über Lebensversicherungen im Wesentlichen auf dem Herkunftslandprinzip. NZZ, 26./27. November 2005, S. 25


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Anbauverbot für gentechnisch verändertes Saatgut im Bundesland Oberösterreich gekippt. Die Luxemburger Richter gaben damit der EU-Kommission Recht, die vor zwei Jahren der Landesregierung untersagte, das gesamte Bundesland per Gesetz zur gentechnikfreien Region zu erklären. Gesetzlich verordnete gentechnikfreie Regionen bleiben in der Europäischen Union damit verboten.

Die Entscheidung über die Zulassung genmanipulierter Pflanzen wird in Brüssel getroffen. Nach der Europäischen Freisetzungsrichtlinie haben die Mitgliedsländer nur dann die Möglichkeit, den Anbau zu unterbinden, wenn sie für eine bestimmte Linie von genveränderten Organismen (GVO) eine konkrete Gefährdung der Umwelt oder gesundheitliche Risiken nachweisen. Diesen Beweis hätte Oberösterreich nicht erbracht, argumentierte der EuGH.

Laut EU-Kommission steht das Verbot im Widerspruch zum Binnenmarkt. Es gebe keine Gefahren für Gesundheit und Umwelt durch die zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen. Die EU-Lebensmittelagentur EFSA bekräftigte diese Auffassung. Österreich habe keine wissenschaftlichen Argumente für das Gentechnikverbot vorgebracht, hieß es.

Mit dem Anbauverbot wollte das Land seine Bauern vor unerwünschten Gentech-Kontaminationen durch Pollenflug schützen. Auf Grund der klein strukturierten Landwirtschaft sei ein Nebeneinander von Gentechnik und konventionellem oder biologischem Anbau in Oberösterreich nicht möglich, sagte der Gentechnikexperte der österreichischen Umweltorganisation Global 2000 Werner Müller. Der EuGH habe sich mit diesem Urteilsspruch der Gen-tech-Lobby gebeugt. Das Umweltnetzwerk Friends of the Earth Europe (FoEE), dem auch Global 2000 und der deutsche BUND angehören, forderte nach dem Urteil erneut die rechtliche Verankerung gentechnikfreier Regionen in Europa. Es gebe auch drei Jahre nach dem oberösterreichischen Anbauverbot keine Lösung für das Problem der Koexistenz zwischen gentechnikfreier Landwirtschaft und derjenigen, die GVO einsetzt.

Für freiwillige Bündnisse von Landwirten, die ihre Region zur gentechnikfreien Zone erklären, hat das EuGH-Urteil keine Bedeutung. In der EU haben sich inzwischen 164 Regionen und mehr als 4.500 Gemeinden für die Gentechnikfreiheit ausgesprochen (Stand: Oktober 2005). Allein in Deutschland gibt es inzwischen 78 gentechnikfreie Regionen und Initiativen. Kommunen oder Landkreise dürfen diese Bündnisse aber nicht mit einer gesetzlichen Regelung unterstützen. DNR EU-Rundschreiben, November 05, S. 19


Amnesty International kritisiert minimalistische Rolle der EU in Menschenrechtsfragen

Der internationale Menschenrechtsreport 2006 von Amnesty International kritisiert die EU für ihr minimalistische Konzept bezüglich der Menschenrechte in der EU - dies in Hinblick auf schädlichen Auswirkungen der britischen Anti-Terror-Gesetze.

Der Report betont, dass westliche Regierungen immer noch die Menschenrechte verletzten - im Namen der Sicherheit. Diese Verletzungen gehen bis zur Folter. Besonders Grossbritannien wird kritisiert: für die schärfsten Anti-Terror-Gesetze und für die Deals mit Ländern wie Libanon, Jordanien und Libyen bezüglich der Auslieferung von terrorverdächtigten Personen, die in diesen Ländern gefoltert oder gar ermordet werden.

Amnesty kritisiert auch Zypern, Griechenland, Italien Malta und Spanien für die gesetzeswidrige Ausweisung von Asylbewerbern, bevor diese angehört wurden. Weitere Kritikpunkte: Rassismus und Diskriminierung, besonders gegenüber Juden, Moslems und Roma. Kritisiert wird auch die Intoleranz gegenüber Lesben und Schwulen in Littauen, Polen und Rumänien. 24. Mai.2006 (Lucia Kubosova; EUOBSERVER.com).


Im 6. Umweltaktionsprogramm (Beschluss 1600/2002/EG) werden für die Zeit zwischen 2002-12 Ziele der EU-Umweltpolitik in vier prioritären Bereichen definiert: Klimawandel, Biodiversität, Umwelt und Gesundheit sowie Ressourcen und Abfall.

Die Europäische Kommission wird im November 2006 einen Review dazu vorlegen. Als Beitrag zur Debatte hat das Europäische Umweltbüro EEB das IEEP (Institute for European Environmental Policy) mit einer Studie zu den bisherigen Erfolgen des UAP beauftragt und nun veröffentlicht. Die Bilanz fällt demnach eher traurig aus: Von 41 Kernzielen wurden bisher nur 6 erreicht, einige Fortschritte gab es zu 23 Zielen, bei 12 Zielen ging gar nichts weiter. Besonders stark kritisiert die Studie das Instrument der Thematischen Strategien: Die Entwicklung der Strategien sei zu langwierig, das Programm bleibe in den Verfahren stecken statt Resultate zu erzielen. Insgesamt seien in den Bereichen, die nicht von thematischen Strategien abgedeckt sind (zB Klimawandel), mehr Fortschritte erzielt worden.

In seiner Pressemeldung zur Studie gibt das EEB die Schuld für die mangelnden Fortschritte allen drei wesentlichen EU-Playern: Kommission, Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten. Pressemeldung EEB http://www.eeb.org/­press/­press.htm; (15. Mai 06) Kommissionswebsite 6. UAP: http://ec.europa.eu/­comm/­environment/­newprg/­index.htm (EUropaInfo Mai 2006)


Experten und Abgeordnete aller Parteien wollen die geplante EU-Öko-Verordnung kippen. Denn sie weiche die Kriterien auf und sei verbraucherfeindlich. Auch die Kontrollen würden weniger streng. Nun bekommt die EU einen Brief vom Bundestag

AUS BERLIN ANNETTE JENSEN

So einig waren sich Parlamentarier aller Parteien selten: Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Öko-Verordnung gehört in den Papierkorb. Zuvor hatten die Abgeordneten im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fünf Experten befragt - und auch deren Stellungnahmen unterschieden sich nur marginal.

Die EU will die Standards für Öko-Produkte und deren Herstellung europaweit vereinheitlichen. Kritiker befürchten aber, dass dadurch die bislang strengen deutschen Kriterien aufgeweicht werden. Hiesige Biosiegel, die hohes Vertrauen bei den Verbrauchern genießen, sollen nach den EU-Plänen nicht mehr auf ihre strengen Kriterien hinweisen dürfen, monierte zum Beispiel Thomas Dosch vom Anbauverband Bioland: "Man sagt uns, wir seien nichts anderes als internationale Handelshemmnisse", empörte er sich. Dabei berge gerade die Einführung von "EU-Einheits-Bio" die Gefahr, dass der Wettbewerb behindert werde, weil dann alle Produkte gleichwertig erschienen.

Es sei inakzeptabel, dass die EU-Kommission allein definieren wolle, wie Biobauern zu ackern hätten, monierten mehrere Sachverständige. Zugleich eröffnet die EU-Verordnung aber auch Pseudobioprodukten neue Chancen. Schwammige Begriffe wie "naturnah" sollen wieder zulässig sein.

Über einen anderen Punkt herrschte ebenfalls Einigkeit: Auch die Kontrolle von Bio-Waren, die außerhalb der EU hergestellt werden, würde schwächer. Obwohl dieser Teil der Verordnung bereits Anfang 2007 in Kraft treten soll, fehlt noch jede Durchführungsbestimmung. So ist unklar, was mit "gleichwertigen" Produktionsstandards und Kontrollregelungen gemeint ist. "Im Prinzip geht es um einen Angriff auf den deutschen Markt", formulierte Bauernverbandsfunktionär Heinrich Bassewitz seine Sicht. Dosch warnte hingegen davor, protektionistische Töne anzuschlagen. "Wir wollen keinen Konsumpatriotismus."

Seit der Vorschlag der EU-Kommission im Dezember vorliegt, herrscht große Unsicherheit in der deutschen Ökoszene. Zwar tragen sich viele Bauern mit dem Gedanken, ihren Hof auf ökologische Wirtschaftsweise umzustellen; schließlich wuchs die Nachfrage nach Biokartoffeln, -äpfeln und -wurst im vergangen Jahr um 15 Prozent. "Aber jetzt warten erst mal alle ab, weil völlig unklar ist, wie es weitergeht", beschreibt Jochen Neuendorff von der Konferenz der Kontrollstellen die Situation.

Die bündnisgrüne Abgeordnete Ulrike Höfken schlug zum Ende der Ausschusssitzung vor, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu verfassen, der auf eine Änderung der EU-Vorschläge abzielt - und erntete breite Zustimmung. Auch einen Protestbrief an die EU-Kommission wollen die Abgeordneten schreiben. taz (Annette Jensen) 18. Mai 2006


Auf dem IV. EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel vom 11.-13. Mai 2006 in Wien wollen die EU-Staatschefs Druck auf Bolivien und andere linke Regierungen in Lateinamerika ausüben, damit diese im Interesse der europäischen Konzerne auf die Überführung der natürlichen Ressourcen in öffentlicher Regie verzichten.

'Entgegen der Kritik der Bundesregierung ist die Maßnahme in Bolivien der richtige Schritt zur Armutsbekämpfung', sagt Thomas Fritz vom Berliner Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika - FDCL. Stefan Schmalz von Weed ergänzt: 'Die Hälfte der bolivianischen Bevölkerung lebt am oder unter dem Existenzminimum. Die Privatisierungspolitik der letzten Jahrzehnte hat daran nicht nur nichts geändert, sondern die Kluft zwischen Arm und Reich vertieft. Es ist Zeit, dass die Reichtümer des Landes endlich auch den Armen zugute kommen.'

Dem offiziellen Treffen der Staatschefs setzen Organisationen der Sozialen Bewegungen aus Europa und Lateinamerika den Alternativgipfel 'Enlazando Alternativas 2' entgegen. Geplant sind u.a. Tribunale gegen europäische Konzerne, die in Lateinamerika aktiv sind. Kerstin Sack von Attac betont: 'Bei dem Alternativgipfel geht es um eine bessere Vernetzung der sozialen Bewegungen beider Kontinente, zum Beispiel im Bereich der Privatisierung von Wasser, und der Diskussion von Alternativen zur neoliberalen Politik. Längst sind es gemeinsame Kämpfe gegen die menschen- und umweltfeindliche Durchökonomisierung der Welt.'

An dem Gegengipfel werden unter anderem der Anführer der brasilianischen Landlosenbewegung MST, Joao Pedro Stedile, der Träger des Alternativen Nobelpreises, Johan Galtung aus Norwegen, und die Vize-Präsidentin von Attac-Frankreich, Susan George, teilnehmen. Auf der Abschlusskundgebung sprechen auch die Präsidenten Boliviens und Venezuelas, Evo Morales und Hugo Chávez. (Gemeinsame Presseerklärung vom 11. Mai 2006, Attac, FDCL, Weed, Für Rückfragen: Thomas Fritz (FDCL): 0160 - 93231548, Stefan Schmalz (Weed): 0163 - 2359497, Kerstin Sack (Attac): 0175 - 3408588).


Am 9. Mai, dem Tag der Besetzung durch Sowiet-Truppen im Jahre 1945, ratifizierte das esthnische Parlament (Riigikogu) die EU-Verfassung. 73 stimmten für die Verfassung und einer dagegen (10 Enthaltungen). 3 von 4 Parlamentarier hatten laut der grössten esthnischen Tageszeitung "Postimees" ( 9. May 2006 ) erklärt, dass sie die Verfassung nicht vollständig gelesen hatten. Sie hatten nur die "wichtigsten Punkte" gelesen.


Die Handelspolitik der EU ist unvereinbar mit ökologischer Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit. Das ist das Ergebnis einer von der Umweltdachorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) und der Frauen- und Entwicklungsorganisation Women in Development Europe (WIDE) vorgelegten Analyse zur EU-Handelspolitik. Ende März 06, am Vorabend einer hochrangigen EU-Kommissionskonferenz, kritisierten die Organisationen, die EU treibe die Etablierung eines Systems voran, das Gerechtigkeit und Umweltschutz ignoriere. Der Bericht analysiert vor allem die EU-Position bei den WTO-Verhandlungen in Hongkong im letzten Dezember 05 und bei den nachfolgenden Verhandlungen.

"Unkontrolliertes Wachstum des Handels und offene Märkte für natürliche Ressourcen und Dienstleistungen in Entwicklungsländern führen nicht zu nachhaltiger Entwicklung", kritisierte FoEE-Handelsexpertin Alexandra Wandel die Haltung der EU- Kommission. Die Verhandlungen verliefen weder transparent noch demokratisch und dienten hauptsächlich zur Sicherung der eigenen Pfründe. Statt Entwicklung wie in der Doha-Erklärung 2001 versprochen zum Herzstück der Verhandlungen zu machen, zwängen die EU, die USA und andere Staaten die Entwicklungsländer zu einer weiteren Liberalisierung ihres Agrar-, Industriegüter- und Dienstleistungssektors. Die EU müsse ihre Handelsagenda für ökonomische Alternativen öffnen.

Der Bericht behandelt unter anderem den Ausverkauf natürlicher Ressourcen unter der WTO, die Frage der Ernährungssouveränität, die biologische Sicherheit sowie die Gender-Dimension der Handelsagenda. Dabei geht es sowohl um Agrar- als auch Nicht-Agrar-Produkte. Weitere Informationen: Friends of the Earth (FoEE), Alexandra Wandel, Brüssel; wandel@foeeurope.org Bericht im Internet: www.eurosur.org/wide/Globalisation/ WTO06.pdf. DNR EU-Rundschreiben, Mai 2006, S. 10.


Das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU wird viel umfangreicher als das laufende. Für die Schweiz dürften die Kosten von jährlich 230 auf 340 Millionen Franken oder mehr steigen. Eine Rückkehr zur Kooperation auf Projektbasis wird von den Beteiligten abgelehnt.

Schweizer Wissenschafter beteiligen sich seit 1987 an Projekten der europäischen Rahmenprogramme. Die sonst von der EU übernommenen Kosten wurden zuerst vom Bund gedeckt. Aufgrund des Forschungsabkommens, eines Teils der Bilateralen I, ist die Schweiz seit 2004 assoziierte Partnerin des 6. Rahmenprogramms. Sie kann nun auch Projektkoordinatoren (und -initiatoren) stellen, und die Finanzierung läuft über die EU. Das heisst, dass das Land nach Massgabe seiner Wirtschaftskraft einen Programmbeitrag leistet und Brüssel den gutgeheissenen Projekten Gelder zuweist. Einem Unternehmen wird dabei im Unterschied zu einem öffentlichen Institut nur die Hälfte der anrechenbaren Kosten gedeckt. Eine Zwischenbilanz der Staatssekretariats für Bildung und Forschung hat vor kurzem ergeben, dass bis jetzt etwa gleich viele Mittel in die Schweiz zurückfliessen, wie sie aufwendet. Dennoch stellen sich mit Blick auf das 7. Rahmenprogramm (2007-2013) finanzpolitische Fragen.

Die EU beabsichtigt, in den kommenden sieben Jahren für Forschung und Entwicklung insgesamt 54 Milliarden Euro aufzuwenden. Der massive Ausbau bedeutet für die Schweiz, dass ihr jährlicher Anteil nach heutiger Annahme von 230 auf 340 bis 350 Millionen Franken steigen dürfte. Zudem ist eine Beteiligung an separaten Programmen für Innovation, lebenslanges Lernen und Jugendaustausch geplant, was weitere rund 70 Millionen Franken kosten würde. - Eine deutliche Steigerung der Mittel für Forschung und Entwicklung entspricht zwar der deklarierten Absicht vieler politischer Akteure. Doch wird in diesem Sinn - und als Basis für den Sprung auf die europäische Ebene ,- auch ein Ausbau der nationalen Förderung gefordert. Der Nationalfonds (heutiges Budget: rund 500 Millionen Franken) beantragt für die Jahre 2008 bis 2011 ein Wachstum von je 10 Prozent, die Kommission für Technologie und Innovation (rund 100 Millionen Franken) soll nach Wünschen von Bundesrat Deiss jährlich 11 Prozent mehr Geld erhalten. Zudem melden die Hochschulen steigende Bedürfnisse bei ihrer Grundfinanzierung an.

Eine Erhöhung des Kredits für die EU-Forschung um die Hälfte wird kaum ganz ohne Nebenwirkungen auf verwandte Budgetposten bleiben. Um dem Automatismus der Beitragspflicht zu entgehen, wäre an sich eine Rückkehr zur Beteiligung auf Projektbasis denkbar. Der Bund könnte sejnen Kostenrahmen dann selber bestimmen, müsste aber in Kauf nehmen, eventuell nicht alle von der EU bewilligten Vorhaben unterstützen zu können. Auf Kooperationsprojekte entfallen im 7. Rahmenprogramm allerdings nur noch 60 Prozent des Aufwandes. Von den weiteren Aktionslinien, namentlich von der Förderung der freien Grundlagenforschung, wäre die Schweiz ohne Assoziationsabkommen wahrscheinlich ausgeschlossen. Eine Rückstufung zum Drittland wäre schliesslich auch europapolitisch ein Zeichen der Distanzierung.

Wie wichtig ist das Förderungssystem der EU für die Forschenden selber? Eine Evaluation der schweizerischen Beteiligung am 5. und am 6. Rahmenprogramm hat bestätigt, dass die Zusammen- arbeit den Partnern aus Hochschule und Wirtschaft wissenschaftliche Resultate, Grundlagen für neue Produkte oder Verfahren und auch anhaltende Kontakte verschafft. Aber nur 56 Prozent der Befragten (gegenüber 65 Prozent beim 4. Rahmenprogramm) stuften den Nutzen höher ein als die Kosten - was immer das genau heisst. 12 Prozent fanden das Gegenteil, für die übrigen wog das eine das andere auf. Beklagt wird generell der administrative Aufwand für die GesuchsteIlung und die Rechenschaftsablage. Ob die EU etwa mit dem geplanten zweistufigen Eingabeverfahren Abhilfe schafft, bleibt ungewiss.

«Euresearch» , ein Verein, der im Auftrag des Bundes die Teilnahme an der EU-Forschung konkret unterstützt, hat an einer Tagung in Bern für die weitere volle Partizipation geworben. Ein Komitee aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik will das Terrain für den im Dezember zu fällenden Kreditbeschluss vorbereiten. Eine Rückkehr zur bIossen Projektbeteiligung, wie sie die SVP ausdrücklich fordert, wird als grosser Rückschritt verworfen. Nationale und internationale Forschung seien komplementär, sagte Ständerätin Christiane Langenberger (Waadt, fdp.). Charles Kleiber, Staatssekretär für Bildung und Forschung, wies darauf hin, dass neues Wissen immer mehr in internationalen Netzen entstehe. An der ETH Lausanne machten die EU-Gelder (unter anderem für den Reaktor Iter) 2005 nach Präsident Patrick Aebischer 32 Millionen Franken aus.

Für Monique Calisti, Forschungschefin einer Software-Firma, besteht ein entscheidender Gewinn der Kooperation für ein KMU in dessen Sichtbarkeit auf europäischer Ebene. Einen an- deren Aspekt hob der Chemiker und Nobelpreisträger Richard Ernst hervor: Junge Wissenschafter sollten eine europäische Bildung erhalten. NZZ, 12. Mai 2006, S. 18


Die EU-Justizminister haben sich Anfangs Juni 06 in Luxemburg auf die gegenseitige Anerkennung von Beweismaterial geeinigt. Der zuständige EU-Kommissar Frattini sagte, die Einigung sei ein grosser Fortschritt. Damit könnten dje Strafverfolgungsbehörden nicht nur Verdächtige, sondern auch Beweise überstellen. Nach der Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht müssen 24 EU-Staaten, analog zum EU-Haftbefehl, bei 32 Delikten Beweismaterial ohne weitere Überprüfung der Vorwürfe oder der doppelten Strafbarkeit sichern und an die Ermittlungsbehörden in anderen EU-Ländern weitergeben. Für Deutschland gilt erstmals eine «Opt-out-Klausel» auf EU-Ebene: Bei bestimmten Tatbeständen darf zuerst geprüft werden, ob die Vorwürfe auch nach deutschem Recht strafbar wären. Damit folgte die deutsche Regierung einem Urteil ihrer obersten Richter. NZZ, 2. Juni 2006, S. 2


Die Ankunft der freundlichen Polen hat das Leben für uns alle angenehmer gemacht, schrieb der «Daily Telegraph» unlängst in einem sonst recht kritischen Kommentar zur Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer in Grossbritannien. Seitdem das Land den Arbeitsmarkt für die zehn neuen osteuropäischen Länder geöffnet hat, sind viele gekommen, um in Grossbritannien ihr Glück zu machen. Die Polen, zahlenmässig mit Abstand die grösste Gruppe, sind vorläufig in einfach zugänglichen Berufen anzutreffen. Sie kassieren hinter dem Ladentisch, servieren in Restaurants und fahren Autobusse. Vor allem haben sie sich jedoch als Handwerker einen sehr guten Ruf erarbeitet: zuverlässig, freundlich und kompetent - so beschreiben viele Engländer ihre Erfahrungen mit den neuen Spenglern und Malern

Es mag ein Zufall sein, doch es erscheint eher symptomatisch: Bei der Suche nach einem Parkettleger fällt in den Gelben Seiten eine Annonce auf, in der mit «wettbewerbsfähigen Preisen» geworben wird. Es meldet sich ein Pole. 15 f. pro Quadratmeter verlangt er als reine Arbeitskosten. Ein etabliertes britisches Unternehmen, das in den Gelben Seiten mit «hervorragender Qualität» wirbt, offeriert für 65 f..

Die Londoner Regierung geht offiziell von etwa 300 000 Zuwanderern aus den zehn neuen EU-Ländern aus; andere Beobachter sind der Ansicht, dass es eher 1 Mio. Neuankömmlinge sein dürften. Geschenkt wird den Neuankömmlingen nichts: Die meisten fangen unten an: viele Osteuropäer beginnen ihr Arbeitsleben in Grossbritannien unterhalb ihrer Qualifikation - wollen dort aber verständlicherweise nicht bleiben. Die polnische Putzfrau ist eigentlich Kindergärtnerin, die Coiffeuse Buchhalterin, und der bulgarische Maler sagt, er habe Wirtschaft studiert. Schritt für Schritt arbeiten sich die Neuankömmlinge jedoch zu den interessanteren Fleischtöpfen vor.

Was das Leben für die britische Mittelschicht angenehmer macht, ist für die britische Unterschicht allerdings weniger erfreulich. Ihren Mann, der früher als Illustrator arbeitete, sich seit dem zunehmenden Einsatz von Computer-Grafiken jedoch als Maler verdingt, würde eine einheimische Innen-Designerin für ihre Einrichtungs-Projekte nicht einsetzen. Zu teuer, lautet der Kommentar. Die Polen würden einfach alle unterbieten, fügt sie hinzu. Untersuchungen darüber, ob die Einwanderer tatsächlich einen statistisch messbaren Einfluss auf die Löhne bzw. da~ Lohngefälle hatten, gibt es nicht - die anekdotische Evidenz ist aber mit den Händen zu greifen.

Zu gesellschaftlichen Spannungen hat der Zuzug der Osteuropäer bisher dennoch kaum geführt. Sie machen offenbar nur sehr selten Sozialansprüche geltend und ziehen kaum in subventionierte Sozialwohnungen. Damit haben sich Angehörige anderer Nationalitäten relativ häufig die Missgunst und den Unwillen finanziell schlechtgestellter Engländer zugezogen. Viele Briten anerkennen statt dessen die harte Arbeit und zollen ihr Respekt. Die starke Eigenverantwortlichkeit hat allerdings auch eine Kehrseite. «Ich arbeite für mein Leben und will keine Sozialwohnung», erklärt eine Tschechin, die als Kinderfrau arbeitet. «Wofür soll ich dann Steuern zahlen?», begründet sie ihre Schwarzarbeit ohne schlechtes Gewissen.

Eine allfällige Bereitschaft zur Schwarzarbeit verschafft ihr allerdings gegenüber gesetzestreuen Arbeitnehmerinnen einen Wettbewerbsvorteil, weil Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entfallen, was für ihren Arbeitgeber zu tieferen Lohnkosten führt. Das ist natürlich bei jedem Schwarzarbeiter so, unabhängig von der Nationalität. Anders als bescheiden verdienende Briten wollen viele Osteuropäer jedoch nach einigen Jahren mit den Ersparnissen wieder in ihre Heimat zurückkehren. Sie sind deshalb häufig nicht interessiert, mit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen langfristig Ansprüche auf Altersvorsorge zu erwerben. Sie wollen in der Regel auch keinen hoch ausgewiesenen Lohn, um sich bei einer Bank für eine Hypothek zum Hauskauf zu qualifizieren. Die Einwanderer konkurrenzieren bisher vor allem die hiesigen Arbeitnehmer am unteren Ende der Lohnskala. Dies führt dazu, dass sich die Mittelschicht über billigere und engagierte Handwerker freut, die traditionelle englische Working Class unter dem Strich hingegen schlechter gestellt wird. Sie hat jedoch in der von der Mittelschicht dominierten Medienwelt keine Stimme. NZZ, 8. Juni 2006, S. 29


Anlässlich einer Anfrage des MdB Singhammer (Deutscher Bundestag), wie viele Gesetze überhaupt noch in Deutschland erlassen werden und wie viele in Brüssel, erhielt dieser die folgende Antwort: "In den Jahren 1998 bis 2004 wurden insgesamt 18.167 EU-Verordnungen und 750 EU-Richtlinien (einschliesslich Änderungsverordnungen bew. -richtlinien) erlassen.

Im selben Zeitraum wurden auf Bundesebene insgesamt 1.195 Gesetze (davon 889 im BGBI. Teil I und 306 im BGBI. Teil II) sowie 3.055 Rechtsverordnungen (einschliesslich Änderungsgesetzen bzw. -verordnungen) verkündet." (siehe Beilage).

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