Kurzinfos Mai 2017
Brüsseler Deutsch
Aus den Schlussfolgerungen des EU-Rates zu den Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 28.02.2017 (Pressemitteilung 93/17 Internationaler Handel und Zoll; http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/02/28-conclusions-eu-swiss-confederation/)
6. Die Schweiz ist der drittgrößte Wirtschaftspartner der EU, die wiederum der wichtigste Handelspartner der Schweiz ist. Während die bilateralen Handelsbeziehungen gegenwärtig allgemein reibungslos zum Nutzen beider Partner funktionieren, bestehen für Wirtschaftsakteure aus der EU eine Reihe von Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum schweizerischen Markt, und zwar insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie im Dienstleistungssektor. Diese Beschränkungen müssen beseitigt werden, um die Ungleichgewichte in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu beheben. Der Rat sieht mit Sorge, dass bestimmte Abkommen uneinheitlich angewendet werden und dass die Schweiz auf Bundes- oder Kantonsebene nachfolgend Rechtsvorschriften und -verfahren verabschiedet hat, die mit diesen Abkommen, insbesondere mit dem Abkommen über die Freizügigkeit, nicht vereinbar sind. Er ersucht die Schweiz, die entsprechenden Begleitmaßnahmen aufzuheben und davon Abstand zu nehmen, weitere Maßnahmen zu erlassen, die mit dem Abkommen unvereinbar sind.
Auf der Homepage des Rates gibt es einen Linke für weitere Infos. Dort fragten wir, was mit "einer Reihe von Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum schweizerischen Markt, und zwar insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie im Dienstleistungssektor." gemeint sei. Die Antwort: "Leider kann ich Ihnen nicht helfen, weil die Kommission zuständig für alle technischen Fragen ist. Die Schlussfolgerungen sind natürlich vom Rat abgestimmt, aber die Kommission ist diejenige, die alle Einzelheiten über die ,Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum schweizerischen Markt, und zwar insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie im Dienstleistungssektor' weiss. Am besten wenden Sie sich an die Kollegen der Kommission. Mit freundlichen Grüssen, Evi LIASKOU, Press officer - Employment/Social Policy, EEA-EFTA, Enlargement (8. Mai 2017). Voilà.
