Kurzinfos Mai 2017


Brüsseler Deutsch

Aus den Schlussfolgerungen des EU-Rates zu den Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 28.02.2017 (Pressemitteilung 93/17 Internationaler Handel und Zoll; http://www.consilium.europa.eu/­de/­press/­press-releases/­2017/­02/­28-conclusions-eu-swiss-confederation/­)

6. Die Schweiz ist der drittgrößte Wirtschaftspartner der EU, die wiederum der wichtigste Handelspartner der Schweiz ist. Während die bilateralen Handelsbeziehungen gegenwärtig allgemein reibungslos zum Nutzen beider Partner funktionieren, bestehen für Wirtschaftsakteure aus der EU eine Reihe von Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum schweizerischen Markt, und zwar insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie im Dienstleistungssektor. Diese Beschränkungen müssen beseitigt werden, um die Ungleichgewichte in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu beheben. Der Rat sieht mit Sorge, dass bestimmte Abkommen uneinheitlich angewendet werden und dass die Schweiz auf Bundes- oder Kantonsebene nachfolgend Rechtsvorschriften und -verfahren verabschiedet hat, die mit diesen Abkommen, insbesondere mit dem Abkommen über die Freizügigkeit, nicht vereinbar sind. Er ersucht die Schweiz, die entsprechenden Begleitmaßnahmen aufzuheben und davon Abstand zu nehmen, weitere Maßnahmen zu erlassen, die mit dem Abkommen unvereinbar sind.

Auf der Homepage des Rates gibt es einen Linke für weitere Infos. Dort fragten wir, was mit "einer Reihe von Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum schweizerischen Markt, und zwar insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie im Dienstleistungssektor." gemeint sei. Die Antwort: "Leider kann ich Ihnen nicht helfen, weil die Kommission zuständig für alle technischen Fragen ist. Die Schlussfolgerungen sind natürlich vom Rat abgestimmt, aber die Kommission ist diejenige, die alle Einzelheiten über die ‚Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum schweizerischen Markt, und zwar insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie im Dienstleistungssektor‘ weiss. Am besten wenden Sie sich an die Kollegen der Kommission. Mit freundlichen Grüssen, Evi LIASKOU, Press officer - Employment/Social Policy, EEA-EFTA, Enlargement (8. Mai 2017). Voilà.


Jahrelang hatten sich die Christdemokraten im Europaparlament schützend vor den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban gestellt. Nun aber ist bei etlichen Fraktionsmitgliedern der Europäischen Volkspartei (EVP), der Orbans Fidesz-Partei angehört, der Geduldsfaden gerissen. Eine stattliche Zahl von EVP-Abweichlern verhalf am Mittwoch im EU-Parlament in Strassburg einer Resolution der Sozialdemokraten, Linken, Liberalen und Grünen zum Durchbruch, mit der erstmals eine EU-Institution konkrete Schritte zur Aktivierung der «nuklearen Option» nach Artikel 7 der EU-Verträge einleitet. Das Parlament ortet in Ungarn «ein klares Risiko von ernsthaften Verstössen» gegen die Grundwerte der EU. Nun muss ein Ausschuss umgehend eine Liste dieser Verfehlungen Ungarns erstellen, worauf das Parlament die Lancierung des Verfahrens aber noch mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigen muss. Artikel 7 gilt als «nukleare Option», weil dem betroffenen Mitgliedstaat Sanktionen bis hin zum Verlust des Stimmrechts in der EU drohen. So weit wird es zwar nicht kommen. Denn nötig wäre dafür im Laufe des Verfahrens ein einstimmiger Beschluss der übrigen 27 EU-Staaten. Ungarn und Polen, das wegen seines Vorgehens gegen das Verfassungsgericht mit Brüssel ebenfalls im Streit liegt, wollen sich gegenseitig vor Sanktionen schützen.

Dennoch ist der Schritt des Parlaments das bisher stärkste Zeichen dafür, dass sich die Geduld der EU mit Orban dem Ende zuneigt. Inhaltlich konzentriert sich die Kritik der Abgeordneten auf das Hochschulgesetz, von dem sich die vom amerikanischen Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest existenziell bedroht sieht. Erwähnung finden aber auch Ungarns Vorgehen in der Migrationspolitik sowie ein Gesetzesentwurf zur Disziplinierung von aus dem Ausland finanziell unterstützten Nichtregierungsorganisationen. Wegen des Hochschulgesetzes hatte die EU-Kommission Ende April bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, Budapest muss nun bis Ende Mai zu den Kritikpunkten Stellung nehmen. Orban hatte die EVP-Spitze am Rande des letzten EU-Gipfels seiner Kooperationsbereitschaft versichert, säte unmittelbar darauf vor den Medien aber wieder Zweifel.

Die EVP unter Fraktionschef Manfred Weber ist über das Vorgehen ihres «Enfant terrible» zwar ungehalten, lehnt den Bruch mit dem Fidesz aber noch immer ab – auch mit dem Argument, die Christdemokraten könnten innerhalb der Parteistrukturen mässigend auf Orban einwirken. Doch nicht zuletzt Orbans tendenziöse Fragebogenaktion «Stoppt Brüssel!» hat bei vielen Fraktionsmitgliedern zu einem Umdenken geführt – auch mit Blick auf die Europawahlen von 2019. Denn je länger die EVP billiges EU-Bashing in den eigenen Reihen duldet, desto unglaubwürdiger wird ihre Kritik an den rechtspopulistischen Parteien in Westeuropa.

Trotz rechtlichen Schritten der EU-Kommission hat Viktor Orban im Europaparlament sein Hochschulgesetz verteidigt. Seine Parteigenossen von den europäischen Christdemokraten stellen sich hinter ihr Enfant terrible. Abgeordnete wie der Luxemburger Frank Engel oder der Österreicher Othmar Karas fordern öffentlich den Bruch mit dem Fidesz – wobei es am einfachsten wäre, Orban würde der EVP den Rücken kehren, um einem Ausschlussverfahren zuvorzukommen. Verweigert Orban Konzessionen beim Hochschulgesetz, wird der Druck in der EVP steigen, Orban bei der anstehenden Abstimmung über die Aktivierung von Artikel 7 offiziell fallenzulassen. Die Lancierung des Verfahrens würde nicht nur Orban politisch an den Pranger stellen, sondern wäre auch für die EU-Staaten delikat. Denn unter Ministerkollegen mischt man sich nur ungern in die jeweilige Innenpolitik ein, wie sich auch im Fall Polens zeigt. Seit über einem Jahr liegt die PiS-Regierung im Streit mit der EU-Kommission, ohne dass sich Warschau zu namhaften Konzessionen hätte bewegen lassen. Am Dienstag haben nun erstmals die Europaminister der 28-EU-Staaten über die Lage in Polen diskutiert. Laut Diplomaten konnte der polnische Minister auf die Unterstützung seines ungarischen Kollegen zählen. Während sich Tschechien, die Slowakei oder Litauen neutral verhielten, machten Deutschland, Frankreich oder Italien deutlich, dass sie die Sorgen der Kommission teilten.

Die Minister versuchten den Druck auf Polen zu erhöhen, ohne mit Sanktionen zu drohen. Doch auch die Regierungen der EU-Staaten stehen je länger, je stärker unter Druck, angesichts der autoritären Tendenzen in Warschau und Budapest Farbe zu bekennen – was indes zu einer neuen Zerreissprobe zwischen Ost- und Westeuropa führen könnte. NZZ. 18. Mai 2017, S. 5

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign