Kurzinfos März 05


Die EU und Schweiz unterstützt Wolfowitz als Weltbank-Präsidenten

Vertreter der 25 EU-Mitglieder, der Schweiz und Norwegens haben am Mittwoch in Brüssel den Kandidaten für die Präsidentschaft der Weltbank, den bisherigen US- Vizeverteidigungsminister und mutmasslichen Kriegsverbrecher Paul Wolfowitz, zu einem informellen Meinungsaustausch empfangen. Trotz der zuvor von manchen europäischen Politikern und von Entwicklungsorganisationen geäusserten Kritik an der Kandidatur bestätigte sich, dass die für Donnerstag vorgesehene Wahl des Amerikaners nicht gefährdet sein dürfte.

Sie gehe davon aus, dass Wolfowitz die europäische und die deutsche Unterstützung haben werde, sagte die deutsche Entwicklungshilfeministerin Wieczorek-Zeul nach dem Treffen vor Journalisten. Der amtierende EU-Rats-Präsident, der luxemburgische Premier Juncker, bezeichnete Wolfowitz vor den Medien bereits als "kommenden (incoming) Weltbank-Präsidentem". Bundesrat Deiss sagte, er habe ein «sehr gutes Gefühl». Wichtig sei für ihn Wolfowitz' Bekenntnis zum Multilateralismus sowie zur Zusammenarbeit mit allen Weltbank-Mitgliedern und den NGO gewesen. Er werde nun den Bundesrat informieren, denke aber, dass die Schweiz die Kandidatur unterstützen werde.

Nach Angaben der luxemburgischen EU-Präsidentschaft haben die "Europäer" auch ihren Wunsch nach einer besseren europäischen Vertretung in den Führungsgremien der Weltbank vorgebracht. Wolfowitz sagte auf eine Journalistenfrage nach einem EU-Vizepräsidenten lediglich, es sei sehr wichtig, dass sich im höheren Management die Tatsache spiegle, dass die Weltbank eine multinationale Institution sei und die EU die grösste Gebergruppe bildeten. Dieses Management müsse aber auch «die ganze Vielfalt der Geber und Empfanger» abbilden. NZZ, 31. März, 2005, S. 19.


Nach 12-stündigem Ringen haben die EU- Finanzminister in der Nacht auf den 21. März einmütig eine politische Einigung zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts erzielt. Diese ist in einem 19-seitigen Bericht an die Staats- und Regierungschefs mit den drei Teilen "Verbesserung der Governance", "Stärkung des präventiven Arms" und "Verbesserung der Umsetzung des Verfahrens bei einem übermässigen Defizit" festgehalten. Am umstrittensten war der dritte Teil. Bestätigt werden darin die Referenzwerte von 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) für das Haushaltsdefizit und 60% für die Verschuldung als Anker für die Überwachung der finanzpolitischen Entwicklung in den Mitgliedstaaten. Bei deren Überschreitung wird die EU-Kommission in jedem Fall einen Bericht erstellen.

Danach aber wird eine Reihe von Lockerungen gegenüber dem bisherigen Pakt eingebaut. Erstens werden die Ausnahmen grosszügiger definiert: Bleibt bis jetzt eine temporäre, geringe Überschreitung der 3% in der Regel nur bei aussergewöhnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen oder bei einem BIP-Einbruch um mindestens 2% pro Jahr ohne Folgen, gilt neu bereits ein Negativwachstum oder eine langwierige Periode mit - gemessen am Potenzialwachstum - sehr geringem Wachstum als "Entschuldigungsgrund". Zweitens werden die "sonstigen einschlägigen Faktoren", die laut EG-Vertrag bei der Beurteilung eines Defizits zu berücksichtigen sind, näher erläutert: Neben Entwicklungen der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage sollen alle anderen vom betroffenen Staat vorgebrachten Faktoren geprüft werden. Speziell genannt werden Anstrengungen zur Erhöhung oder zur Erhaltung eines hohen Niveaus der finanziellen Beiträge "zur Förderung internationaler Solidarität und zur Erreichung europäischer Politikziele, vor allem der Vereinigung Europas, falls sie einen nachteiligen Einfluss auf das Wachstum und die Haushaltslast eines Mitgliedstaats haben. Denkbar ist damit die Berücksichtigung von hohen Nettobeiträgen in das EU-Budget und Kosten der deutschen Einheit (deutsche Forderungen) sowie von Entwicklungshilfe- und Verteidigungsausgaben (französische Anliegen). Die Berücksichtigung solcher Faktoren durch die EU-Kommission und den Ministerrat kann im konkreten Fall dazu führen, dass eine Überschreitung der 3% nicht als "übermässiges Defizit" qualifiziert wird und folgenlos bleibt. Allerdings muss sie "vorübergehend" sein und das Defizit nahe am Referenzwert bleiben.

Eine Sonderrolle spielt auf Antrag osteuropäischer EU-Staaten die Einführung mehrsäuliger Pensionssysteme: In den ersten fünf Jahren (bzw. fünf Jahre nach 2004, wenn der Wechsel bereits erfolgt ist) werden die Nettokosten einer solchen Reform sogar bei der Einstellung eines Defizitverfahrens degressiv berücksichtigt. Damit könnte ein Beitritt zur Euro-Zone gegebenenfalls trotz einer geringen Überschreitung der 3% erfolgen.

Zwar sollen die 3% im Regelfall auch künftig im Jahr nach Feststellung eines "übermässigen Defizits" wieder eingehalten werden. Die erwähnten "Faktoren" können aber auch hier herangezogen werden und als "besondere Umstände" die Gewährung eines zusätzlichen Jahres rechtfertigen. In jedem Fall aber soll ein Defizitsünder den Fehlbetrag strukturell (um Konjunktureinflüsse bereinigt) um mindestens 0,5% des BIP pro Jahr reduzieren. Erfüllt er die EU-Empfehlungen für den Defizitabbau, verfehlt aber das Ziel infolge eines unerwartet geringen Wachstums, kann die Frist durch Wiederholung eines Verfahrensschritts und, damit ohne Näherrücken von Sanktionen verlängert werden. Hiervon könnte 2005 Deutschland profitieren. Durch all diese Änderungen wird die Sanktionsdrohung zwar nicht aufgehoben, aber doch stark relativiert. Eher vage erwähnt der Bericht ferner die Absicht, bei Staaten mit einer Verschuldung von über 60% den Schuldenabbau stärker zu überwachen.

Im Gegenzug zum milderen Umfang mit Defiziten, der den von Berlin angeführten "Weichmachern" weit entgegenkommt, sollen Konsolidierungsanstrengungen im Aufschwung Spielräume schaffen und eine prozyklische Politik vermeiden. Die Stärkung dieses präventiven Arms des Pakts ist aber bescheiden ausgefallen, stellenweise gleicht sie gar eher einer weiteren Lockerung. Das bisher einheitlich definierte mittelfristige Haushaltsziel wird länderweise differenziert: Auf struktureller Basis soll es zwischen einem Defizit von 1% des BIP für Staaten mit tiefer Verschuldung sowie hohem Wachstumspotenzial und einem Haushaltsausgleich bzw. einem Überschuss für Länder mit hohen Schulden sowie tiefem Potenzial liegen.

Wer das individuelle mittelfristige Ziel noch nicht erfüllt, soll es über den Konjunkturzyklus erreichen und das strukturelle Defizit um 0,5% des BIP pro Jahr abbauen. In guten Zeiten (bei einer Wachstumsrate über dem Potenzialwachstum) soll der Abbau höher sein, in schlechten Zeiten darf er bescheidener ausfallen, bei grösseren strukturellen Reformen sind Abweichungen möglich. Befolgt ein Staat diese Konsolidierungsanforderungen nicht, wird die Kommission Ratschläge bzw. nach Inkrafttreten der EU- Verfassung Frühwarnungen aussprechen. Die länderweise Differenzierung und die präzisierte Forderung nach einem Abbau von 0,5% pro Jahr gelten nur für Mitglieder der Euro-Zone und deren "Vorzimmer" (Wechselkursmechanismus II) und damit zum Beispiel nicht für die Briten.

Das Kapitel "Governance" enthält unter anderem Anmerkungen zur Verbesserung der Haushaltstatistiken und des Zusammenspiels der EU- Institutionen. Bestätigt werden die Rolle und das Initiativrecht der Kommission in der bestehenden, während der Debatte zeitweise von einzelnen Mitgliedstaaten angezweifelten Form. Die gesamte Reform muss am Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs vom Dienstag und Mittwoch bestätigt werden, wobei laut dem Vorsitzenden, dem Luxemburger Premier Juncker, keine lange Debatte zu erwarten ist. Danach müssen Teile der Reform durch Änderungen der einschlägigen Sekundärgesetzgebung formalisiert werden,

Erste Kommentare gingen weit auseinander. Während Juncker, die deutsche Regierung, EU-Kommissions-Präsident Barroso und die Sozialdemokraten im EU-Parlament (EP) sehr positiv reagierten, zeigte sich neben den Konservativen im EP vor allem die Europäische Zentralbank "ernsthaft besorgt". Aus Sicht der Kommission schafft die Reform einen neuen Konsens der Mitgliedstaaten, während die Anwendung des bisherigen Pakts von einigen blockiert worden sei. Nach der Beilegung des langen Streits um den Pakt hängt nun vieles von der Umsetzung seiner Reform ab; zumal der komplizierte Text grosse Interpretationsspielräume öffnet und stellenweise wenig klar formuliert ist. NZZ, 22. März 2005, p. 21.

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