Kurzinfos März 09


EU-Parlament stimmt für Effizienz und Atomkraft

Im Februar 2009 hat das EU-Parlament über die europäische Energiestrategie abgestimmt. Dabei machten sich die Abgeordneten für höhere Treibhausgasreduktionen und Energieeffizienz, aber auch für Atomenergie stark. Die EuropaparlamentarierInnen forderten, dass die EU ihre Treibhausgase bis 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senkt. Ferner soll das Ziel verbindlich gemacht werden, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 und bis 2050 um 35 Prozent zu steigern. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll bis 2050 auf 50 Prozent steigen. Doch nicht alle Beschlüsse des Parlaments waren "grün". So forderten die Abgeordneten die EU-Kommission auf, einen Fahrplan für Investitionen in die Kernenergie vorzulegen und eine "vorurteilsfreie Debatte" über deren Nutzung zu führen.

Als Konsequenz aus der Gaskrise zwischen Russland und der Ukraine plädierten die Abgeordneten dafür, dass die Mitgliedstaaten Notfallaktionspläne für Knappheiten in der Gasversorgung aufstellen. Sie forderten von der Kommission, die Richtlinie zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung noch vor Ende des Jahres zu überarbeiten.

Die Überprüfung der europäischen Energiestrategie wird von den Staats- und Regierungschefs auf dem Frühjahrsgipfel vom 19. bis 20. März diskutiert. Die Ergebnisse sollen in den EU – Energieaktionsplan für die Jahre 2010 bis 2012 und in weitere Gesetzesvorschläge einfließen. Das Parlament stimmte in der Sitzungswoche auch über den Abschlussbericht des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel ab. Auch dabei verlangte es eine stärkere Gewichtung auf Atomenergie und Energieeffizienz.

Das Europaparlament hatte den Sonderausschuss 2007 für zwei Jahre eingerichtet, um die Bedeutung des Klimawandels für die EU zu analysieren und Maßnahmen für die Politik zu formulieren. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse zusammen und unterbreitet rund 200 Empfehlungen für die EU - Klimapolitik. Laut Berichterstatter Karl-Heinz Florenz (CDU) setzt er dabei auf Innovation und Motivation statt auf Sanktionen und Verbote. Unter anderem sieht er die Erforschung "umweltfreundlicher Verkehrstechnologien" und den Aufbau von "Solarenergiepartnerschaften" im Mittelmeerraum vor. Im Gebäudesektor sollen Neubauten ab dem Jahr 2015 als Passivhäuser ausgeführt werden. Die Finanzierung des Klimaschutzes soll ein europäischer Klimafonds sichern. Die Europäische Kommission hat sich dazu verpflichtet, die Ergebnisse des Berichts zu berücksichtigen, ist aber rechtlich nicht an die Beschlüsse gebunden. EU-Parlament, Überprüfung der Energiestrategie: www.kurzlink.de!energiestrategie; EU-Parlament, Abschlussbericht: www.kurzlink.de!klimawandel_20S0; umwelt aktuell März 2009, S. 15


Mit vier Entscheidungen hat der EU-Gerichtshof (EuGH) das Sozialdumping in der EU legitimiert.

Fall 1: Im Fall Viking wollte die finnische Reederei Viking eines ihrer Fährschiffe über eine Tochtergesellschaft in Estland registrieren lassen, um das finnische Tarifrecht zu umgehen. Der EuGH wies die Klage der finnischen Gewerkschaft FSU am 11. Dezember 2007 ab. Diese hatte sich gegen das Unterlaufen der gewerkschaftlichen Lohnpolitik zur Wehr gesetzt. (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-438/05, International Transport workers federation / Viking Line vom 11. 12. 2007 (Viking-Urteil); Die Urteile können auf der Website des EuGH nachgelesen werden: www.curia.europa.eu).

Fall 2: Im Fall Laval versuchte eine schwedische Gewerkschaft, mit Streiks und Baustellenblockaden einen lettischen Dienstleister zur Unterzeichnung einer in Schweden üblichen Tarifvereinbarung zu zwingen. Am 18. Dezember 2007 gab der EuGH den Letten recht, die sich auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 43 und Artikel 49 der Römischen Vertrage beriefen (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-341/05, Laval un partneri ltd. / Svenska Byggnadsarbetareförbundet (Laval-Urteil) vom 18. 12. 2007).

Fall 3: Im Fall Rüffert verurteilte der EuGH am 3. April 2008 das Land Niedersachsen wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit, weil es gegenüber einem polnischen Unternehmen auf der Einhaltung der im deutschen Baugewerbe-Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne bestanden hatte. Das Unternehmen hatte nur halb so hohe Löhne gezahlt. Aus Sicht des EuGH geht die gesetzliche Regelung zu weit. Die Entsenderichtlinie 96/71/EG lege lediglich ein Minimum an Arbeitnehmerschutzvorschriften fest, die die Mitgliedstaaten einhalten müssten, um den freien Wettbewerb nicht zu gefährden (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-346/06 Dirk Füffert / Land Niedersachsen vom 3.4. 2008 (Rüffert-Urteil).

Fall 4: Im Verfahren der EU-Kommission gegen das Großherzogturn Luxemburg gab der EU-Gerichtshof am 19. Juni 2008 der Kommission recht. Diese warf Luxemburg vor, die Entsenderichtlinie zu restriktiv in nationales Recht umgesetzt zu haben, und rief als Hüterin der europäischen Verträge den EuGH an. Die Richter bezeichneten in ihrem Urteil die in Luxemburg von ausländischen Unternehmen geforderte zusätzliche Verpflichtung zum Schutz der Arbeitnehmer als "überflüssig". Unter anderem ging es dabei um die automatische Anpassung der Löhne an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und um Kontrollmodalitäten bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften (Urteil im Vertragsverletzungsverfahren EU-Kommission /Luxemburg vom 19. 6. 2008, Rechtssache C-319/06).

Die Luxemburger Richter bezeichneten mehrfach die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit als "Grundfreiheiten" im Sinne der Römischen Verträge. Damit legten sie eine eindeutige Hierarchie der Rechte zugunsten der Unternehmen und zulasten der sozialen Normen fest. Zwar räumt der EuGH gewerkschaftlichen Aktionen den Rang eines "Grundrechts" ein - was in der sozialen Wüste der EU einen Fortschritt bedeutet. Gleichzeitig höhlt er dieses Recht jedoch aus, indem er es an die Verpflichtung koppelt, nicht gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 des Vertrags von Rom) und die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49) für Unternehmen zu verstoßen.

Insgesamt besagen die wortreichen Ausführungen der Luxemburger Richter: Das Festhalten an Mindestlöhnen ist unvereinbar mit dem EU-Recht, sobald es dazu führt, dass die Bedingungen für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat "unattraktiv oder gar schwieriger" werden. Die Tarifvorschriften könnten übermäßige "rechtliche Unsicherheiten" bewirken (so im Laval-Urteil). Den Streik der finnischen Beschäftigten, die sich dagegen wehrten, unter estnischer Flagge und damit zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten, erklärten die Richtern im Viking-Urteil für "unverhältnismäßig". Le Monde diplomatique, März 2009, S. 11


Seit März 09 hat die EU-Kommission mehrere zehntausend Tonnen Butter und Magermilchpulver aufgekauft, um die Milchpreise in Europa zu stabilisieren. Ende Januar 09 waren bereits die EU-Exportsubventionen für Milchprodukte wieder eingeführt worden. Das kritisieren die Entwicklungsorganisation Oxfam und die alternative Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die strukturellen Probleme der EU-Milchwirtschaft blieben ungelöst, sagte Marita Wiggerthale, Handeisexpertin von Oxfam Deutschland.

Entwicklungsländer sind wichtige Absatzmärkte für europäische Agrarprodukte. 2007 gingen dorthin mehr als zwei Drittel der Milchexporte. "Die billigen Milchpulver- und Frischmilchimporte unterbieten die Preise der einheimischen Kleinbauern und gefährden ihre Existenzgrundlagen", so Wiggerthale. Hunderttausende Kleinbauern könnten mit subventionierten Dumpingpreisen nicht mithalten, sagte Berit Thomsen von der AbL. Die Folgen seien Armut und Hunger. Die Agrarpolitik in Deutschland und Europa habe durch die Ausweitung der Milchquote dieses Dumping provoziert - auch zulasten der Milcherzeuger in Deutschland. Oxfam, www.kurzlink.de/oxfam-milchexporte; www.milchdumping-stoppen.de; www.abl-ev.de, umwelt aktuell, April 2009, S. 18.


Der Nationalrat will den Informationsaustausch mit den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten vereinfachen. Er hat am Dienstag als Erstrat mit 87 zu 42 Stimmen ein entsprechendes Bundesgesetz gutgeheissen, das sich aus einer Weiterentwicklung des Schengen-Rechts durch die EU ergibt. Die Schweiz hat bis Februar 2010 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.

Angesichts der gegenwärtigen Kontroverse um das Bankgeheimnis und die Amtshilfe der Schweiz in Steuersachen war das Thema Informationsaustausch auch für die europhile Rechte von einiger Brisanz. In der Debatte wurde indes mehrfach betont, dass das neue Bundesgesetz an der derzeit geltenden Rechtslage nichts ändere und die Schweiz auch künftig Informationen nur nach Massgabe der landesrechtlichen Bestimmungen übermitteln werde. «Wir tauschen gestützt auf das neue Gesetz nichts aus, was wir nicht bereits nach dem geltenden Recht austauschen dürften», formulierte es der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf versicherte, dass das Bankgeheimnis unberührt bleibe. Die Vorlage erlaube keinen Informationsaustausch bei Steuerhinterziehung und habe keine Geltung für Steuerbehörden.

Die SVP-Fraktion gab sich mit solchen Aussagen aber nicht zufrieden. Das Gesetz enthalte zu viele Generalklauseln, welche die Privatsphäre und das Berufsgeheimnis aushebelten, kritisierte der Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander. Sein Nichteintretensantrag sowie sämtliche Anträge von SVP-Seite, den Informationsaustausch enger zu fassen, wurden indes abgelehnt.

Das neue Gesetz zielt darauf hin, dass Informationen zur Verfolgung und Verhütung von Delikten international vereinfacht ausgetauscht werden können. Im Prinzip soll dies nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage der ausländischen Strafverfolgungsbehörden geschehen. Auch soll die Schweiz den Schengen-Staaten nur solche Informationen übermitteln, die bereits vorhanden sind und auf die ohne prozessuale Zwangsmassnahmen zugegriffen werden kann. Daneben sieht die Vorlage aber neu auch den «spontanen» Informationsaustausch vor: Bei gewissen Delikten sollen die Strafverfolgungsbehörden des Bundes den Schengen-Staaten nicht auf Anfrage, sondern unaufgefordert Daten zur Verfügung stellen. Diese Neuerung sorgte nicht nur bei der SVP, sondern auch bei den Grünen für Protest. Diese Regelung gehe zu weit und könne «in der Dunkelkammer der Datenflüsse» zu Missbräuchen führen, meinte Daniel Vischer (gp., Zürich). Die Ratsmehrheit folgte indes der Argumentation von Justizministerin Widmer-Schlumpf, dass es sich um eine verbindliche Vorgabe handle und zudem sichergestellt sei, dass nur bei einem hinreichenden, konkreten Verdacht spontan informiert werden dürfe. NZZ, 29. April 2009, S. 16.


Der EU Verkehrsministerrat konnte sich Ende März 09 nicht auf die überarbeitete Fassung der Eurovignettenrichtlinie einigen. Nach dieser können die Mitgliedstaaten den Speditionen Kosten in Rechnung stellen, die deren Lkws durch Staus, Lärm und Luftverschmutzung verursachen. Zahlreiche Länder, darunter auch Deutschland, lehnen dies mit der Begründung ab, dass die Rezession der falsche Zeitpunkt sei, um den Verkehrssektor mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Angesichts der anhaltenden Kontroverse appellierten die Minister an die zuständigen Ratsarbeitsgruppen, den Gesetzesvorschlag weiter sorgfaltig zu prüfen. Schlussfolgerungen des Verkehrsministerrates: www.kurzlink.de/rat-eurovignette, umwelt aktuell Mai 2009, S. 25


Die Rezession schlägt in der EU immer deutlicher auf die Arbeitsmärkte durch: Laut Angaben des EU-Statistikamts Eurostat von Ende April 09 ist die saisonbereinigte Arbeitslosenquote in der Euro-Zone (EZ-16) im März auf 8,9% gestiegen, nachdem sie im Februar 8,7% und im März 2008 7,2% betragen hatte. Die Zahl der Arbeitslosen wuchs gegenüber dem Vormonat um 0,4 Mio, auf 14,2 Mio. In der ganzen EU (EU-27) lag die Arbeitslosenquote im Berichtsmonat bei 8,3%, gegenüber 8,1 % im Vormonat und 6,7% im selben Vorjahresmonat. Akzentuiert wird die Entwicklung dadurch, dass Eurostat zugleich die Februarwerte für beide Wirtschaftsräume um je 0,2 Prozentpunkte nach oben korrigiert hat. Befanden sich die Arbeitslosenquoten vor Jahresfrist auf langjährigen Tiefstwerten, sind sie mittlerweile auf ein Niveau gestiegen, auf dem sie sich in der EZ-16 zuletzt im November 2005 und in der EU-27 letztmals im Mai 2006 befunden hatten. Die tiefste Quoten verzeichneten im Februar die Niederlande mit 2,8%. Die höchsten Werte erreichten Spanien (17,4%), Lettland (16;1 %) und Litauen (15,5%), die zugleich die EU-weit kräftigsten Zuwächse im Vergleich zum selben Vorjahresmonat meldeten. Frankreich und Deutschland lagen mit 8,8% bzw. 7,6% im Mittelfeld.

Konjunkturexperten befürchten, dass die steigende Arbeitslosigkeit auch die Konsumnachfrage beeinträchtigen wird. Den privaten Konsum stützen dürfte hingegen gemäss manchen Meinungen die geringe Teuerung: Laut einer ebenfalls am Donnerstag veröffentlichten ersten Eurostat-Schätzung verharrte die jährliche Inflationsrate der Euro-Zone im April auf dem im März 09 erreichten Rekordtief von 0,6% (gemessen an der Veränderung der Konsumentenpreise gegenüber dem Vorjahresmonat). NZZ, 2./3. Mai 2009, S. 21. Binnenmarkt und Euro wurden mit jeweils Wirtschaftsverheissungen eingeführt: Wachstum sollte ein Sinken der Arbeitslosenraten mit sich bringen. Tatsache ist: die Arbeitslosigkeit bleibt innerhalb einer gewissen Bandes auf hohem Niveau stabil.


Bei ihrem Frühjahrsgipfel Ende März 09 haben die Staats- und Regierungschefs der EU Maßnahmen zur Finanzkrise diskutiert und fünf Milliarden Euro für strategische Energieprojekte und schnelle Internetnetze bewilligt. Internationaler Klimaschutz stand entgegen den Erwartungen von Umweltverbänden jedoch hinten an. Die Regierungschefs beschlossen, rund vier von fünf Milliarden Euro aus dem EU-Landwirtschaftsfonds in CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), Offshore Windparks sowie länderübergreifende Gas- und Stromleitungen zu investieren. Der Ausbau der Energienetze soll 2009 oder 2010 beginnen. Eine weitere Milliarde soll in Internetverbindungen für den ländlichen Raum investiert werden. Abschlussdokument des EU-Frühjahrsgipfels: www.kurzlink.de/fruehjahrsgipfel; umwelt aktuell, Mai 2009, S. 13.


Marcel Linder, Projektleiter Landwirtschaftspolitik bei Pro Natura

Nächste Woche ist es so weit: In der Sommersession wird sich der Nationalrat das erste Mal mit dem geplanten Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU auseinandersetzen. Dabei geht es gleich um viel Geld. Der Bundesrat möchte die negativen Auswirkungen eines allfälligen Freihandels auf die bäuerlichen Betriebe mit Begleitmassnahmen abfedern. Vorgesehen sind dazu drei bis sechs Milliarden Franken. Ursprünglich wollte Bundesrätin Doris Leuthard die Zolleinnahmen der nächsten Jahre für Begleitmassnahmen einsetzen. Dagegen sträubte sich Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Er hat nun im Bundesrat durchgesetzt, dass das Geld mit einem bilanztechnischen Kunstgriff nur virtuell zur Verfügung gestellt wird. Erst in einer zweiten Botschaft wird dann die effektive Finanzierung dargelegt werden.

Dieses bundesrätliche Geplänkel gibt einen Vorgeschmack, was mit dem geplanten Agrarfreihandel noch auf uns zukommen wird.

Doch beginnen wir am Anfang der Geschichte. Ein Versuchsballon für einen Agrarfreihandel mit den USA im Jahre 2005 stürzte nach heftiger Kritik von Parteien und BäuerInnen ab. Danach hat es sich der Bundesrat anders überlegt: Jetzt setzt sich das Volkswirtschaftsdepartement, unterstützt von der Nahrungsmittelindustrie, für ein Abkommen mit der EU ein. Im März 2008 hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat zum Agrarfreihandel und für ein Gesundheitsabkommen mit der EU verabschiedet. Das Gesundheitsabkommen ist unbestritten. Die politische Knacknuss ist der Agrarfreihandel.

Mal strenger, mal lascher

Was kümmert sich nun eine Naturschutzorganisation wie Pro Natura um dieses Thema? Auf den ersten Blick ist es ja nur eine Angelegenheit zwischen der Nahrungsmittelindustrie und den Bauern, allenfalls noch den Konsumentinnen. Doch weit gefehlt, denn der Spielraum der Verwaltung in den Verhandlungen ist gross. Die Krux an der ganzen Übung ist der Einfluss auf die Umweltgesetzgebung.

Die Agrar- und Umweltgesetzgebung in der EU ist je nach Gesetz mal strenger, mal lascher als in der Schweiz. Zum Beispiel ist der Nitratgrenzwert im Trinkwasser in der EU höher angesetzt als in der Schweiz, hier hat die Schweiz eine Vorreiterrolle. Dafür ist zum Beispiel das Gewässerschutzgesetz in der EU strenger. So müssen die Bauern in der EU für die Gülle sechs Monate Lagerkapazitäten aufweisen, die Schweizer Gesetzgebung schreibt nur vier Monate vor. Klar besser ist die Schweizer Gesetzgebung im Tierschutzbereich.

Was geschieht nun im Fall eines Agrarfreihandelsabkommens? «Ein verbesserter gegenseitiger Marktzugang (...) erfordert die weitgehende Angleichung des schweizerischen Lebensmittelrechts an den entsprechenden "acquis communautaire" der EU», schreibt das Volkswirtschaftsdepartement. Unter dem «acquis communautaire» wird der Gesamtbestand an Rechten und Pflichten verstanden, der für die Mitgliedsländer der EU verbindlich ist. Dabei verweist das Departement nur auf das Lebensmittelrecht. Jedoch sind auch das Agrar- und das Umweltrecht betroffen.

Hohe Umweltkosten

Ziel der Verhandlungen müsste sein, dass die beiden Verhandlungspartner ihre jeweils strengeren Umweltvorschriften vom Gegenüber einfordern. Dieses Vorgehen wäre sicher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, in deren Auftrag die Verwaltung die Verträge aushandelt.

Ein weiteres Problem ist die absehbare Zunahme des Güterverkehrs. Bundesrätin Leuthard betont bei jeder Gelegenheit, dass sich die BäuerInnen auf den Exportmarkt ausrichten sollen. Billigere Nahrungsmittel aus dem Ausland werden ohne Zollschranken auch die Importe erhöhen. Dies widerspricht aber allen aktuellen Bemühungen für einen starken Klimaschutz. Eine österreichische Studie der Johannes-Kepler-Universität Linz hat aufgezeigt, dass die Nahrungsmittelimporte hohe Umweltkosten verursachen und zum Abbau von Arbeitsplätzen im Inland führen. Die Schweizer Regierung lässt dieses Problem trotz mehrfacher Anfrage der Umweltverbände ausser Acht. Die diesbezüglichen Auswirkungen wurden vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bisher nicht abgeklärt.

Pro Natura erwartet, dass die Verwaltung auch Umwelt- und Klimaziele in die Verhandlungen einbringen wird. Ein EU-Agrarfreihandel, der dazu führt, dass positive Errungenschaften für die Umwelt abgebaut und Klimaschutzbemühungen weiter geschwächt werden, wäre für Pro Natura nicht akzeptabel. WOZ, 21. Mai 2009, S. 8


In der EU (mit Ausnahme Grossbritanniens) werden künftig Arbeitgeber, die "illegale" Migranten anstellen, bestraft. Der Rat der Mitgliedstaaten genehmigte am 25. Mai 2009 in Brüssel eine entsprechende Richtlinie diskussionslos, nachdem er sich bereits früher mit dem EU-Parlament auf einen Kompromiss geeinigt hatte. Das Parlament hat die Vorlage bereits verabschiedet. Die neue Richtlinie stellt ein weiteres Instrument für die Bekämpfung der "illegalen" Migration dar; anders als bei den übrigen repressiven Massnahmen richten sich gemäss offizieller Lesart die Strafen aber nicht gegen die Migranten selber, sondern vor allem gegen jene, die von der prekären Rechtsstellung und weitgehenden Schutzlosigkeit der Einwanderer profitieren.

Arbeitgeber werden in Zukunft dazu verpflichtet, vor der Anstellung von Drittstaats-Angehörigen sicherzustellen, dass diese eine rechtmässige Aufenthaltsbewilligung besitzen. Die Anstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten muss den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemeldet werden; diese wiederum verpflichten sich zur Überprüfung besonders «gefährdeter» Branchen wie etwa Bau, Landwirtschaft oder Gastgewerbe.

Bei den Sanktionen stehen Geldstrafen im Zentrum. Diese nehmen mit der Zahl der angestellten illegalen Migranten zu. Gegebenenfalls müssen Unternehmen auch Sozialabgaben, Steuern und andere Ausgaben nachzahlen sowie die Kosten einer Rückschaffung übernehmen. Sie können von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Für die Anstellung von Minderjährigen oder Opfern des Menschenschmuggels und bei besonders menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen können die Mitgliedstaaten weitere strafrechtliche Massnahmen beschliessen.

Ebenfalls am 25. Mai 09 verabschiedete der Rat die Richtlinie über die «Blue Card», eine Art EUweiter-Arbeitsbewilligung, welche die Rekrutierung hochqualifizierter Drittstaats-Angehöriger erleichtern soll. Das Projekt liess allerdings auf Druck der Mitgliedstaaten, welche auf dem Gebiet der legalen Migration nur ungern Kompetenzen an die EU abgeben, Federn. Ob das Ziel, im globalen Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte diese der übrigen Welt abzuluchsen, die EU gleich lange Spiesse wie beispielsweise die USA mit der Green Card zu bekommen; bleibt für die NZZ fraglich. NZZ, 25. Mai 2009, S. 3


In Österreich gibt es den bundesweiten Volksentscheid. Volksabstimmungen wurden jedoch bislang nur sehr selten zugelassen. Dennoch, oder vielleicht gerade deshalb, hat Direkte Demokratie in Österreich jüngst für politischen Sprengstoff gesorgt und dabei auch die Parteienlandschaft aufgewirbelt. Zur Debatte stand, ob die Österreicher künftig obligatorisch über EU-Verträge abstimmen dürfen, was aller Voraussicht nach leider nicht der Fall sein wird.

VON ERWIN LEITNER, WIEN

Mit der Forderung nach einer Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag wurde ein stark polarisierendes direkt-demokratisches Thema im Frühling 2008 Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung in Österreich und führte schließlich im Juli 2008 zum Bruch der Koalition von sozialdemokratischer SPÖ und konservativer ÖVP.

Wie die European Referendum Campaign (ERC) in ihrem europaweiten Vergleich betont, war Österreich damit eines der wenigen EU-Länder, in dem die Auseinandersetzung um ein Referendum über den EU-Reformvertrag breites öffentliches Interesse erreichen konnte. Dies wurde möglich, weil sich quer über das politische Spektrum mehrere Bündnisse bildeten, die kritisch über den Reformvertrag informierten und eine Volksabstimmung einforderten. mehr demokratie! hat die "Plattform Volxabstimmung über den EU-"Reform"-Vertrag", ein buntes Bündnis von etwa 60 Initiativen und NGOs, unterstützt. Eine nicht unwichtige Rolle beim Aufbau öffentlichen Drucks für eine Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag spielte die kampagnenhafte, EU-kritische Berichterstattung der Kronenzeitung, einem auflagenstarken Boulevardblatt.

Die Regierungskoalition hat sich jedoch von der breit vertretenen Forderung nach einer Abstimmung nicht beeindrucken lassen und zog die parlamentarische Ratifizierung des Lissabon-Vertrages ohne Volksabstimmung durch. Umso mehr überraschte die SPÖ wenige Wochen nach Abschluss dieser Ratifizierung - durchgebeutelt durch besonders schlechte Umfragewerte - mit einem Leserbrief an die Kronenzeitung. Demnach will die SPÖ über künftige EU-Verträge, mit wesentlichen Auswirkungen auf Österreich, Volksabstimmungen durchführen. Die ÖVP sah durch diesen Schwenk der SPÖ den pro-europäischen Konsens der Bundesregierung gefährdet und kündete in weiterer Folge die Koalition auf.

Der plötzliche Sinneswandel der SPÖ ist besonders bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass die Haltung der beiden staatstragenden Parteien ÖVP und SPÖ von einer elite-demokratischen Sichtweise beherrscht ist, die Direkter Demokratie seit jeher sehr skeptisch gegenübersteht. Nur gelegentlich werden bei passender politischer Wetterlage Volksabstimmungen gefordert - und danach sehr rasch unerledigt wieder vergessen. In sich stimmige Konzepte zu Direkter Demokratie wurden nicht entwickelt. Wer nach dem Leserbrief an die Kronenzeitung nun dachte, Österreicher könnten in Zukunft obligatorisch über EU-Verträge, die wesentliche österreichische Interessen berühren, abstimmen, der irrte. Das neue Bekenntnis der SPÖ zu Volksabstimmungen über EU-Verträge war überraschend gewesen, das Zurück-Rudern der Partei nach ihrem Wahlsieg bei der Nationalratswahl im September 2008 war es weniger. So will die SPÖ zwar weiterhin über den Türkei-Beitritt, nicht aber über den EU-Beitritt von Kroatien das Volk abstimmen lassen, ohne stimmig zu erklären, warum der Beitritt Kroatiens zur EU keine wesentlichen Auswirkungen auf Österreich haben soll.

Nachdem ÖVP und SPÖ wegen ihrer unterschiedlichen Positionen zu Volksabstimmungen über EU- Verträge im Sommer 2008 ihre Koalition beendet hatten, haben sich diese beiden Parteien nach der Nationalratswahl vom 28. September 2008 mit ausgewechselten Parteichefs erneut auf eine "Große" Koalition geeinigt. Festgelegt wurde nun, dass jeder Koalitionspartner verhindern kann, dass der andere direkt-demokratische Instrumente (Volksbegehren, Volksabstimmung, Volksbefragung) auf Bundesebene, aber auch auf Landesebene (!), ohne Zustimmung des anderen nutzt oder unterstützt. Dieses Vetoprinzip gegen direkt-demokratische Initiativen des Koalitionspartners ist nicht auf Volksabstimmungen über EU-Verträge beschränkt, sondern erstreckt sich auf das gesamte Politikspektrum. An der Ankündigung einer Volksabstimmung über den EU-Beitritt der Türkei sowie einer Einführung europaweiter Volksabstimmungen halten SPÖ und ÖVP jedoch fest. Obligatorische Volksabstimmungen über EU-Verträge wird es in Österreich allerdings vorerst nicht geben. Mehr Demokratie, Zeitschrift für Direkte Demokratie, Januar 09, S. 18. http://www.mehr-demokratie.de/­


Die Allianz pro Schiene befürchtet, dass sogenannte Riesen-Lkws, auch Gigaliner oder Monstertrucks genannt, bald EU-weit zugelassen werden. Eine neue Studie der EU-Kommission vom Januar 2009 zeige, dass "Europa von Riesen-Lkws überrollt zu werden droht, wenn sich die Kommission mit ihren Plänen durchsetzt", so Michael Gehrmann, Vorstandsmitglied der Allianz pro Schiene und Vorsitzender des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Die negativen Folgen für Mensch und Umwelt seien immens, da die Zulassung der bis zu 25 Meter langen und bis zu 60 Tonnen schweren Lastwagen mit erhöhten Sicherheitsrisiken und einer umweltbelastenden Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße einhergehe. Auch die damit verbundenen Infrastrukturkosten würden von der EU-Kommission bewusst ausgeblendet, sagte Gehrmann.

In dünner besiedelten EU-Ländern wie Schweden und Finnland fahren die Riesen- Lkw schon seit Langem, in Belgien, den Niederlanden oder Dänemark werden sie getestet. Allianz pro Schiene, Berlin, Tel. +49 (0)30 / 2462599-40, www.allianz-pro-schiene.de, EU-Studie: www.kurzlink.de/eu-studie-riesen-lkw


In Deutschland liefen im Februar 09 Bäcker, ihre Verbände und im Gefolge auch Politiker und Medien auf die Barrikaden für deutsches Brot, vor allem Vollkornbrot. Gegner ist die EU-Kommission, die festlegen will, bis zu welchem Salzgehalt ein Brot als «gesund» beworben werden darf. Der angedachte Grenzwert von maximal 1,2 Prozent Salzgehalt bezogen auf die verwendete Menge Mehl bedeutet, dass in einem Kilo Brot höchstens 8 Gramm Salz enthalten sein dürfen. Doch fast alle deutschen Brote und Brezeln enthalten deutlich mehr, nämlich 15 bis 17 Gramm.

Der Streit um den Salzgehalt sei keineswegs nur eine Frage, ob man künftig noch «frisch und gesund von Ihrem Bäcker» auf das Papier-Säckchen drucken dürfe, betonen Bäcker wie Verbandsvertreter. Vielmehr befürchte man, dass diesen Werbevorschriften demnächst Kennzeichnungsvorschriften folgten, erläutert Eberhard Groebel, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Schliesslich würden die EU-Behörden an der Formulierung sogenannter Nährwertprofile für jedes Lebensmittel arbeiten. Diese Nährwertprofile würden dann die Grundlage für die momentan vieldiskutierte Kennzeichnung von Lebensmitteln werden.

Im Falle des Brotes würde das bedeuten, dass künftig deutsches Vollkornbrot als «ungesund» oder «bedenklich wegen hohen Salzgehalts» ausgewiesen werden müsste. Und vor einer bayrischen Brezel mit dicken Salzkörnern obendrauf würde ein aufgeklebter roter Punkt warnen. Ausländisches Sandwich-Brot dürfte hingegen als gesund angepriesen werden, empört sich die Branche. Und dann würde der Konsument verunsichert und lieber abgepacktes Weissbrot mit dem «richtigen» Salzgehalt im Supermarkt kaufen statt des frischen Vollkornbrots. Das laufe allen Ernährungsempfehlungen sämtlicher Expertengremien zuwider, klagen die Bäcker.

Das Pikante am Kampf der EU gegen zu viel Salz im Brot ist, dass dies ein Beitrag zur Gesundheitsförderung sein soll. 2007 wurde nämlich in Brüssel die «Nationale Salz-Initiative» ins Leben gerufen. Dementsprechend soll in allen EU-Staaten der Salzverzehr innert vier Jahren um bis zu 16 Prozent gesenkt werden. Allerdings lägen, so gibt die EU selber zu, keinerlei Daten vor, wie hoch der Salzverbrauch in den einzelnen Mitgliedstaaten denn tatsächlich sei. Zudem sind sich auch Wissenschafter keineswegs einig darüber, wie viel Salz überhaupt gesundheitsschädlich ist.

Wenn man zukünftig weniger Salz in den Brotteig kneten dürfe, müsste man Geschmacksverstärker und andere Zusatzstoffe zugeben, erläuterte der Starnberger Bäcker Stephan Meier im Gespräch. Denn erstens wollten die Leute in Deutschland keine faden Brote. Zweitens würde der Teig mit weniger Salz breiter auslaufen und hätte auch eine etwas andere Konsistenz. Um also die Backeigenschaften zu erhalten, müsste der Teig chemisch stabilisiert werden. Ob das tatsächlich gesundheitsfördernd wäre, sei dahingestellt.

Bereits heute verwenden vor allem industriell arbeitende Grossbäckereien solche Zusatzstoffe. Genau diesen Betrieben würde eine EU-weit einheitlich vorgeschriebene Salzmenge im Brot also nützen, betonte Groebel. Denn diese Unternehmen könnten dann ihre Brote europaweit verkaufen, da die Produkte ja überall per Verordnung gleich schmecken sollen. Hingegen wäre der Bäcker um die Ecke gezwungen, seine Rezepturen zu verändern, und würde so vermutlich angestammte Kundschaft verlieren. NZZ, 16. Februar 2009, S. 5. Nach den besagten Protesten, auch in anderen Ländern, wurde die entsprechenden Anstrengungen der EU-Kommission bis nach den EU-Parlaments-Wahlen aufs Eis gelegt.


Ohne zentralafrikanisches Coltan kein Handy, ohne südafrikanisches Rhodium kein Abgaskatalysator: Die Industrien im Norden sind auf Rohstoffe angewiesen, die vor allem im Süden liegen. Doch für sie wird die Versorgung schwieriger und teurer. Denn auch Schwellenländer brauchen zunehmend industrielle Grundstoffe und decken sich immer häufiger direkt in den Herkunftsländern ein. Das gilt besonders für China, das in Afrika massiv in Bergbau und Transportwege investiert und sich mit Krediten und Entwicklungshilfe Vorzüge für den Abbau und Export aushandelt.

Dieser Konkurrenz mochte die EU-Kommission nicht mehr tatenlos zusehen und legte Anfang November 08 ihre Gegenstrategie vor, die so genannte Rohstoff-Initiative. Damit die EU auf dem Weltmarkt gleich lange Spiesse erhalte, müsse sie eine aktive Diplomatie verfolgen und mit Afrika den Dialog intensivieren. Die freundliche Empfehlung kaschiert den Griff zum Zweihänder, um die Rohstoffländer gefügig zu machen. Sie sollen etwa vor die Welthandelsorganisation WTO gezerrt werden, wenn sie mit Exportzöllen den Zugang zu ihren Bodenschätzen erschweren. Und der Zugang zum EU-Markt soll sich für sie nur in dem Mass öffnen, wie sie selber Handelshindernisse abbauen.

Als zentralen Hebel will die Kommission die Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Wer sich im Dialog widerspenstig zeigt, dem wird mit dem Entzug der Budgethilfe auf die Sprünge geholfen. Auf diesem Weg sollen Entwicklungsländer gezwungen werden, alle Unternehmen im Rohstoffsektor gleich zu behandeln. Das hindert sie unter anderem daran, eigene Industrien aufzubauen, um ihre Bodenschätze selber zu verarbeiten - BrüsseI will sie in der Lieferantenrolle belassen, abhängig von den Launen des Weltmarktes.

Internationale NGOs wie Friends of the Earth Europe kritisieren die Strategie als aggressiven Zugriff auf fremde Ressourcen. Anstatt sich für eine Regulierung auf den Rohstoffmärkten stark zu machen, trage die EU dazu bei, dass der «Fluch der Bodenschätze» (soziale und ökologische Folgen des Abbaus) weiterhin über armen Rohstoffländern schwebe.

Das Druckpotenzial ist gross, da die EU und ihre Mitgliedstaaten die Hälfte der weltweiten Entwicklungshilfe bestreiten. Ob sie damit Erfolg haben, ist fraglich. Sicher ist hingegen, dass sie Entwicklungsziele torpedieren: längst schon ist erwiesen, dass Afrikas Entwicklung auch deshalb nur langsam vorankommt, weil die Geberländer ihre Hilfe häufig für strategische Zwecke und nicht für die Armutsbekämpfung einsetzen. Michelle Laubscher, Global, Winter 2008, S. 3

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign