Bürokraten, Bullen und Betrüger
Lutz Ribbe
Unermüdlich produzieren Brüsseler Beamte einen Wust an Paragrafen und Vorschriften. Steuermilliarden verschwinden in unnützen EU-Projekten. Sehr zur Freude von Schlaumeiern und einflussreichen Lobbyisten.
Rindviecher bekommen kaum noch frische Luft: Sie werden im Stall gehalten, damit man sie mit subventioniertem Mais voll stopfen kann. Ich weiss nicht, wie es bei Ihnen ist. Mir aber geht diese Kaste von Europapolitikern, deren Hauptaktivität darin zu bestehen scheint, sich gern und ausgiebig selbst zu loben, langsam auf die Nerven. Mein aktuellstes Erlebnis: Ich kam – als Mitglied des EU-Wirtschafts- und Sozialausschusses – müde von einem Aufenthalt in Brüssel zurück. Ich weiss nicht mal mehr, was wir breit und ausgiebig debattiert hatten, entscheidend Wichtiges war es jedenfalls nicht. Die Nachrichten berichteten vom Abschluss der Verhandlungen im Konvent, der Einrichtung also, die einen Verfassungsentwurf für die Europäische Union erarbeiten sollte. Die Interviewten überboten sich mit Superlativen: ein «historischer Moment», ein «Jahrhundertereignis», man habe etwas «Einmaliges», «Ungeheures» geleistet. Ihr Eigenlob wird sogar Platz in der Präambel der Europäischen Verfassung finden. Dort steht: «In dankender Anerkennung der Leistungen der Mitglieder des Europäischen Konvents, die diese Verfassung im Namen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas ausgearbeitet haben...»
Doch niemand stellte die Frage, was dort wirklich geleistet wurde. Wurden Visionen für die Zukunft Europas entwickelt? – Mitnichten! Im Kern erzielte man nicht mehr als einen eher faulen Kompromiss bei der Frage der zukünftigen Macht- und Postenverteilung. Hinter den grossen Sprüchen versteckt sich die Wahrheit, dass Europa auch fünfzig Jahre nach Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sich weiter ein Parlament leistet, das noch nicht einmal ein Gesetz einbringen kann. Das ist wahrhaftig etwas Einmaliges. Europa soll auch weiterhin von einer Kommission regiert werden, bei der Misswirtschaft an der Tagesordnung zu sein scheint.
Doch die Politiker werden nicht müde, von ihren grossen Taten am Aufbau des europäischen Hauses zu reden. In Wirklichkeit verliert sich Europa immer mehr im Klein-Klein und in der Wahrung der Pfründen, die man sich im Laufe der Zeit durch geschickte Lobbypolitik gesichert hat.
Im März etwa legte die Kommission ein zwölfseitiges Papier zur Kodifizierung der Richtlinie über die «Halteeinrichtungen für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen» vor. Gar 19 Seiten umfasst der zeitgleich vorgelegte Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates «über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen». In den Begründungen zu den Gesetzentwürfen heisst es, dass es der EU-Kommission «im Zusammenhang mit dem Europa der Bürger» (das hört sich immer gut an!) «ein wichtiges Anliegen [ist], das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und klarer zu gestalten, damit es für die Bürger besser verständlich und zugänglich ist und er die speziellen Rechte, die es ihm zuerkennt, besser in Anspruch nehmen kann». Wie beruhigend, dieser Monstersatz: Des Bürgers Rechte bei den «Ständern» und «Haltegriffen von Zweirädern» liegen den Brüsseler Beamten am Herzen.
Das Europaparlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Rat der Europäischen Union werden sich in Sorge um Bürgernähe nun bald auch mit den Bestimmungen für die technische Ausgestaltung von Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Zugmaschinen beschäftigen. Nicht weniger als vierzig (!) Vorschriften gibt es schon in diesem Bereich, und auch sie wollen kodifiziert sein, damit sie ihren Beitrag zum Abbau von Handelshemmnissen leisten können; zu diesem Zweck nämlich wurden sie erlassen. So sind den Rückspiegeln von Zugmaschinen in der EU zwei Richtlinien gewidmet, 74/347 regelt die «Scheibenwischer», während die «Fahrersitze» durch 78/764, 83/190 und 88/465 genormt werden. Da muss natürlich auch – das ist kein Scherz – für den «Beifahrersitz» eines Traktors eine eigene EU-Bestimmung her, ebenso für die «Abschleppeinrichtung», die «Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung», die «Bremsanlage», den «Rückwärtsgang» oder die «Umsturzschutzvorrichtung». Dieser gönnt die EU insgesamt gar neun Richtlinien (neun!). Wen wundert es, wenn dann noch zwei, nämlich die Richtlinie 80/720 und 86/297 für die «Zapfwellen von Zugmaschinen», erlassen wurden?
Turbotraktoren auf Feldautobahnen
Richtlinien der EU müssen anschliessend in nationales Recht überführt werden. Also befassen sich 15 Mitgliedstaaten und 10 Beitrittsländer mit der Umsetzung in nationales Recht. Bei den Richtlinien der EU weist die erste Zahl der Nummern auf das Jahr hin, in dem die Richtlinie erlassen wurde. An vielen der aus den siebziger und achtziger Jahren stammenden Traktorenrichtlinien nagt also der Zahn der Zeit. In ihnen wurde definiert, dass sie nur Anwendung für Fahrzeuge finden, deren «bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit» zwischen sechs und dreissig Kilometer pro Stunde liegt. Für schnellere Fahrzeuge, die immer häufiger über europäische Äcker und die zu Feldautobahnen ausgebauten Wirtschaftswege düsen, galten sie nicht. Brüssel war erschüttert, dass die in nächtelangen Sitzungen ausgetüftelten Regelungen auf immer weniger Fahrzeuge Anwendung fanden. Daher wurde am 23.9. 1997 flugs eine weitere Richtlinie erlassen. Sie hebt einfach die «bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern» von dreissig auf vierzig Kilometer pro Stunde an; und alle schönen Regeln gelten nun wieder europaweit und einheitlich für alle Fahrzeuge.
Auf die Idee, normierte Telefon- oder Steckdosenstecker einzuführen, die das Reisen durch europäische Länder erleichtern würden, ist man hingegen noch nicht gekommen. Dafür erfreuen sich die französischen überseeischen Departemente besonderer Aufmerksamkeit. So sitzen in Brüssel Beamte, die jährlich den Bedarf dieser Inseln an Bruteiern, reinrassigen Zuchtkaninchen, Zuchtpferden und -kühen abzuschätzen haben. Und was abgeschätzt wurde, muss befriedigt werden, unterstützt natürlich mit europäischen Subventionen. Jedes einzelne der 1200 Zuchtkaninchen, die 1999 für die Entwicklung der französischen Eiländer für nötig empfunden wurden, wurde mit sechzig Euro subventioniert. Was man den französischen überseeischen Departementen bewilligt, kann und will man den spanischen Kanaren, den griechischen Ägäis-Inseln oder den portugiesischen Azoren nicht verwehren. Für alle diese Randgebiete gibt es Sonderprogramme. Der EU-Rechnungshof hat diese unter die Lupe genommen und kam zu einem katastrophalen Ergebnis: Sie helfen weniger der Wirtschaft oder den Menschen auf diesen Inseln als vielmehr den Ex- und Importeuren der Waren.
Die EU ist schon immer spendabel gewesen, wenn es um regionale Aspekte geht. Die Zucht von Seidenraupen und Seidenraupen-eiern ist – wer würde daran zweifeln? – für bestimmte Regionen in Frankreich von «besonderer Bedeutung». Will heissen: Sie muss mit EU-Mitteln gefördert werden. Besonders in Italien und Frankreich gibt es Züchter, die pro Brutschachtel Steuergelder der EU kassieren.
Es gibt im Haushalt der EU eine Unmenge von Subventionen, die extra für bestimmte Regionen oder Erzeugergruppen entwickelt wurden. Und dabei soll es auch bleiben. Es besteht zwischen den Mitgliedstaaten eine Art Stillhalteabkommen, um dieses diffizil ausgehandelte Geldverteilungssystem nicht aus dem Gleichgewicht zu bringen. Pfiffig muss man sein, um an EU-Knete zu kommen, so wie die britischen Whiskeyhersteller. Als das Vereinte Königreich der EU beitrat, gab es noch hohe Garantiepreise für Getreide. Wegen der daraus resultierenden unglaublichen Überschüsse wurde der Export von EU-Getreide auf den Weltmarkt subventioniert, wobei – das sei am Rande erwähnt – betrogen wurde, dass sich die Balken bogen. Die Whiskeydestillateure fuhren nach Brüssel und forderten Exporterstattungen auch für ihr Produkt. Ihr Argument: Man führe Getreide in veredelter Form aus. So einfach entstand der Haushaltsposten «(Export-)Erstattungen für in Form von bestimmten alkoholischen Getränken ausgeführtes Getreide». Allein von 1990 bis 1995 wurden hierfür 281,7 Millionen Euro ausgegeben.
Der EU-Rechnungshof prüfte Mitte der neunziger Jahre den Getreidebereich und stiess auf diese Subventionslinie. Er kritisierte diese Zahlung, denn mit der Agrarreform von 1992 wurde der Garantiepreis bei Getreide und somit auch die notwendigen Exporthilfen für Getreide radikal gesenkt, nicht aber die für Whiskey. Auf diesen Sachverhalt angesprochen, sagte die Kommission, dass «die Abschaffung der Destillationsbeihilfe für Whiskey dem Protokoll Nr. 19 des Vertrags über den Beitritt des Vereinigten Königreiches zu den Europäischen Gemeinschaften» widersprechen würde, will sagen: Das hat sich die Lobby damals gesichert, daran können wir nicht mehr rütteln. Noch heute findet sich im Haushalt der EU dieser Haushaltsposten, im Jahr 2001 wurden immer noch knapp 2,5 Mio Euro dafür ausgegeben.
Glanzstück der Maislobby
Ob bei der privaten Lagerung von Tintenfischen, bei der Beihilfe für die Erzeugung von Ananaskonserven oder der Verwendung von Olivenöl in Gemüse- und Fischkonserven: Die EU ist mit Subventionsgeldern dabei. Ob legal oder illegal, Brüssel ist eine Melkkuh geworden, und in dieser Rolle wird die EU gern akzeptiert. Lobbybüros sind in Brüssel allgegenwärtig, die darüber wachen, dass die Pfründen nicht verloren gehen respektive – noch besser – neue gesichert werden. Ein extrem erfolg-reiches Beispiel ist die Maislobby. Als 1992 im Rahmen der Agrarreform die künstlich hoch gehaltenen Getreidepreise abgesenkt wurden, liefen die Bauernverbände Sturm. Ein geringerer Garantiepreis bedeutet weniger Einkommen, und das könne die Landwirtschaft nicht verkraften, hiess es. Okay, sagte Brüssel, das stimmt. Deshalb wurden im Gegenzug zu den Preissenkungen die Preisausgleichszahlungen eingeführt. Heute nennen wir sie in der EU «Direktzahlungen». Natürlich ist die Auszahlung dieser Hilfen an den Anbau solcher Kulturen gekoppelt, die einst preisgestützt waren. Wer also weiter einst preisgestützte Arten wie Weizen, Roggen, Gerste produziert, bekommt Zahlungen. Nicht preisgestützte Kulturen oder Tiere wie Grünland und Kartoffeln, Milchkühe und Schweine kommen folglich nicht in den Genuss von Ausgleichszahlungen. Diese Direktzahlungen haben ihre Begründung in der Vergangenheit, sie sind das alte Preisstützungssystem im neuen Gewand.
Was die Maislobby mit dem Ganzen zu tun hat? Nun, Mais war in der EU niemals preisgestützt. Also gab es auch keine Preisausgleichszahlungen beim Maisanbau. Dennoch gelang es der Maislobby, den Mais in die Liste der preisausgleichsberechtigten Kulturen aufzunehmen. Ein teures Glanzstück europäischen Lobbyismus. Seit 1992 werden pro Jahr knapp 1,5 Milliarden Euro an Maissubventionen gewährt, der grösste Teil davon geht in nur drei Staaten, nämlich Deutschland, Frankreich und Italien; für alle EU-Agrarumweltmassnahmen gibt die EU nur wenig mehr Geld aus als für den Mais! In Bayern bekommen Maisbauern bis zu 460 Euro pro Jahr und Hektar, für das ökologisch wertvolle Grünland gibt es nichts.
Und da wundern sich Politiker, dass innerhalb kürzester Zeit in unserer Landschaft radikalste Veränderungen eingetreten sind. In Deutschland hatten noch Ende der achtziger Jahre rund neunzig Prozent aller Milchkühe quasi täglich Weidegang, waren also an der frischen Luft und taten das, was nur Wiederkäuer tun können: Gras fressen und somit Landschaft pflegen. Heute gelangt nur noch ein knappes Drittel der Kühe in diesen Genuss artgerechter Haltungsform. Der Grossteil der Tiere wird heute im Stall mit subventioniertem Mais voll gestopft. Das ist produktiver, die Bauern verdienen so mehr Geld und haben Arbeitserleichterungen. Wieso aber soll der Steuerzahler via EU gerade die produktivsten Verfahren subventionieren? Wieso nicht einen Ausgleich für Erschwernisse gewähren, die Bauern auf sich nehmen, wenn sie umweltfreundlicher oder tiergerechter produzieren, als es das Gesetz verlangt? Wenn sie etwas für die Gesellschaft tun, was sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet oder sogar schadet?
Fairerweise sollte man der EU-Kommission bescheinigen, dass nicht sie diesen Unsinn mit der Maisprämie eingeführt hat. Es waren – na wer schon? – Deutschland, Frankreich und Italien, die drei grössten Maisproduzenten, die 1992 diese Subventionslinie durchdrückten. Auch hier galt das Motto: Spuckst du mir nicht in die Suppe, dann stelle ich auch deine Subvention nicht in Frage. Die EU-Kommission wollte die Maisprämie im Rahmen der Reform des Jahres 2000 streichen; es gelang ihr nicht.
Damit sind wir bei einem anderen wichtigen Thema: Was einmal beschlossen wurde, kann in der EU kaum rückgängig gemacht werden. In keinem Sektor beweist sich die Unfähigkeit der europäischen Institutionen, Reformen anzugehen, so deutlich wie in der Agrarpolitik. Trotz vollmundiger Bekundungen nach den Luxemburger Reformvereinbarungen vom 26. Juni 2003, endlich eine natur- und umweltgerechte, bauernfreundliche, arbeitsplatzschaffende und qualitätsorientierte Landwirtschaft zu fördern, treibt die Agrarindustrie – massiv unterstützt mit EU-Geldern – weiter ihre Blüten. Die Grossen fressen die Kleinen, Wachsen oder Weichen bestimmt die EU-Agrarpolitik auch im neuen Jahrtausend.
Lex Deutschland
Vor gut einem Jahr hat EU-Agrarkommissar Franz Fischler Reformgedanken zu Papier gebracht. Er hatte erkannt, dass angesichts immer knapperer Kassen die Landwirtschaft gute Argumente braucht, will man die rund 45 Milliarden Euro, die jährlich aus Brüssel fliessen, erhalten. So richtig überzeugend könne es wohl nicht sein, wenn ein Landwirt etwa im Jahr 2010 vor die Öffentlichkeit trete und fordere, etwas mehr Geld überwiesen zu bekommen, weil doch seinem Herrn Papa 1992 die Preise gesenkt worden seien. Die Preisausgleichszahlungen, so Fischlers Gedanke, die ihre Begründung in der Vergangenheit haben, tragen nicht in die Zukunft. Sie setzen zudem falsche Produktionsanreize, verursachen Probleme mit der Welthandelsorganisation (WTO) und sind umweltpolitisch kontraproduktiv. Seine Idee: Wir «entkoppeln» die Direktzahlungen, sie sollen also nicht mehr an den Anbau früher preisgestützter Kulturen gebunden sein.
Hurra, riefen die, die unter dem alten System gelitten haben: die Grünlandbauern und Kleinbetriebe, die bislang kaum etwas bekamen. Die «Verteilungsgerechtigkeit» ist in der Tat ein spannendes Thema. EU-weit bekam 1999 über die Hälfte aller landwirtschaftlichen Betriebe weniger als 1250 Euro pro Jahr an Direktzahlungen. Ein weiteres Viertel lag zwischen 1250 und 5000 Euro. Zusammen bekamen diese 75 Prozent aller Betriebe aber nur knapp 18 Prozent aller EU-Direktzahlungen. 2,2 Prozent der Betriebe hingegen bekamen Direktzahlungen in Höhe von 50000 und mehr Euro gutgeschrieben. Zusammen häufte sich dort mehr Geld an als bei den 75 Prozent Kleinbetrieben zusammen. Besonders krasse Beispiele können in den fünf neuen Ländern in Deutschland beobachtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern erhielten 1999 insgesamt 912 Bauernbetriebe die so genannte Bullenprämie als Direktzahlung. Normalerweise regelt Artikel 4 der entsprechenden EU-Verordnung, dass «die Prämie auf Jahresbasis und pro Betrieb für maximal 90 Bullen gewährt» wird. Eine Obergrenze steht also fest. Jedoch weicht Artikel 5 den Artikel 4 gleich wieder auf. Denn danach können die Mitgliedstaaten «auf der Grundlage von ihnen festgelegter objektiver Kriterien den Grenzwert von 90 Tieren ändern oder aufheben». Ein Freifahrtschein, eine Lex Deutschland. Die Bundesrepublik hatte aufgrund der grossen Rindviehbestände im Osten gegen diesen Grenzwert gewettert und ohne Widerstände diese Ausnahmeregelung, die fortan natürlich zur Regel wurde, durchgeboxt. Interessant ist zu wissen, dass von den 912 Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern 838 (also knapp 92 Prozent) weniger als 90 Bullen hatten. Sie wären also von der EU-Obergrenze gar nicht betroffen gewesen. Gerade einmal 8 Prozent lagen über dieser Grenze, doch für sie wird Politik gemacht. Die Folge: Die 838 Betriebe bekamen für 14486 Bullen zusammen die Prämie. Genauso viel an Prämie, also rund 15000-mal 210 Euro, holt sich der grösste Bullenmäster in Mecklenburg-Vorpommern, der Ferdinandshof, alleine ab!
Subventionen für die Reichen
Fischler wollte kleinen Betrieben nichts wegnehmen, bei den grossen aber die EU-Zahlungen auf maximal 300000 Euro beschränken und sie an den Faktor Arbeit binden. Von einer 300000-Euro-Obergrenze wären in Europa rund 2000 Betriebe betroffen gewesen, die meisten im Osten Deutschlands, wo die alten Grossstrukturen nach der Wende in Privatbesitz übergegangen sind. Betriebe, die sich zum Teil allein durch die Subventionen dumm und dusselig verdienen. Doch diese Betriebe machten ihren politischen Einfluss geltend, Fischlers Obergrenzenvorschlag verschwand in der Schublade.
Die bisherigen EU-Zahlungen sind nicht nur ungerecht verteilt, sie sind dauerhaft auch ohne gesellschaftliche Legitimation. Doch im Kern soll und wird es auch nach den jüngsten Beschlüssen weitgehend so bleiben. Bislang bekamen die produktivsten Strukturen das meiste Geld, genau jene, die am meisten für Arbeitsplatzverluste, trostlose Landschaften oder Umweltprobleme verantwortlich waren. Hier wollte Fischler ansetzen, er wollte Geld von den Marktordnungen und Preisausgleichszahlungen in die «ländliche Entwicklung» umschichten. Darunter versteht man in der EU die Agrarumwelt- und Aufforstungsprogramme, Hilfen für von der Natur benachteiligte Gebiete, aber auch um die regionale Weiterverarbeitung und Vermarktung zu fördern. Gerade einmal zehn Prozent der gesamten Agrarausgaben gehen derzeit in diese so genannte zweite Säule der Agrarpolitik. Fischler versprach signifikante Verbesserungen. Von allen Betrieben, die mehr als 5000 Euro an Zahlungen bekommen, wollte er 20 Prozent «wegmodulieren», um das Geld dann zukunftsgerecht und an gesellschaftlichen Ansprüchen orientiert in die ländliche Entwicklung zu investieren. Von diesem gut gemeinten Vorschlag blieb bei den Beschlüssen von Luxemburg nicht viel übrig. Die Modulation wurde auf nur fünf Prozent begrenzt, bis zum Jahr 2013 werden nun gerade einmal 1,2 Milliarden Euro von den Marktordnungen und Direktzahlungen in die ländliche Entwicklung umgeschichtet; das sind nicht einmal drei Prozent der jetzigen Agrarausgaben. Sind das die mutigen Schritte hin zu einer multifunktionalen Landwirtschaft?
Vorbildliche Schweiz
Und weil man so schön dabei war, die notwendigen Geldumverteilungen möglichst gering zu halten, kam man bei der Agrarreform auf die Idee der «einheitlichen Betriebsprämie». Das klingt zunächst gut. Doch wer die unterschiedliche Geldverteilung zwischen den Betrieben noch vor Augen hat und sich nun vorstellt, alle würden zukünftig gleich behandelt, irrt. Die alten Ungerechtigkeiten werden mit dieser Prämie erst richtig zementiert. Geplant ist Folgendes: Die Direktzahlungen, also die früheren Preisausgleichszahlungen, sollen zwar «entkoppelt» werden, doch durch die neue Betriebsprämie, die ein Landwirt nun erhalten soll, ändert sich im Finanzstrom quasi nichts. Denn die Höhe der angeblich «einheitlichen» Betriebsprämie errechnet sich aus dem Durchschnitt der Direktzahlungen, die jeder Betrieb in den Jahren 2000 bis 2002 erhalten hat. Konkret heisst dies: Die bisherige Begründung der Direktzahlungen wurde also von der EU als falsch und wenig zukunftsorientiert erkannt und abgeschafft, der damit verbundene Geldfluss aber bleibt aufrechterhalten. Geht es eigentlich bekloppter? Wohl kaum, aber danach fragt in Brüssel keiner!
Das Wort «Entkopplung» hat gute Chancen, zum Wort des Jahres gewählt zu werden. Doch was keiner sagt: Eine wirkliche «Entkopplung» kann es gar nicht geben, denn jede staatliche Transferleistung muss – soll sie gesellschaftlich akzeptiert sein – an irgendetwas gekoppelt sein. Die EU kann in Wahrheit also nicht entkoppeln, sondern nur umkoppeln, also eine neue Begründung für den Geldfluss suchen. Die EU nennt hier den Umwelt-, Tier- und den Verbraucherschutz, sie bezeichnet dies als «cross compliance». Das kommt gut an bei der Bevölkerung. Doch es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen: Die Landwirte sollen zukünftig Abzüge von ihren Prämien bekommen, wenn sie sich nicht an bestimmte Gesetze aus den Bereichen Umwelt, Tier- und Verbraucherschutz halten. Die Einhaltung von Gesetzen als Begründung für staatliche Transferleistungen? Wann kommt der Tag, an dem es Befreiungen von der Kraftfahrzeugsteuer gibt, wenn man die Verkehrsregeln einhält? Die EU-Kommission lebt in einem Dilemma: Eigentlich möchte sie Veränderungen, denn sie weiss, dass es einer gesellschaftlichen Akzeptanz beim Geldtransfer an die Landwirtschaft bedarf. Sie weiss auch, dass der jetzige Vorschlag dies nicht einlöst. Doch die panische Angst vor den Veränderungen bei den Geldströmen lähmt die gesamte EU-Politik, der Verhandlungsmarathon hat dies gezeigt.
Die Schweiz macht es im Prinzip vor, wie es gehen muss: Dort ist verankert, dass die Zahlungen an die Landwirtschaft an gesellschaftliche Leistungen gekoppelt sind. Die Umwelt- und Verbraucherverbände in ganz Europa begrüssen das Prinzip. Sie sagen ja zu leistungsgerechten Zahlungen in der EU, wenn Landwirte das erfüllen, was die Gesellschaft von ihnen erwartet, was aber nicht im Gesetz verankert ist. Bekanntlich sind Natur- und Umweltprobleme oder die Tierschutzproblematik nicht Resultat ständiger Verstösse gegen die Gesetze. Sie finden legal, im Rahmen bestehender Regelungen, statt. Das heisst, der Bauer, der die Hecke erhält, obwohl er sie roden dürfte, der Bauer, der flächengebundene Tierhaltung praktiziert, obwohl er Massentierhaltung betreiben könnte, der Bauer, der keine Monokulturen anbaut, sondern mit weiten Fruchtfolgen die Schönheit der Landschaft erhält – diesen Bauern sollten solche Leistungen entlohnt werden. Darin liegt zukünftig die gesellschaftliche Akzeptanz eines Finanztransfers im Rahmen der europäischen Agrarpolitik. Die Partikularinteressen einzelner Mitgliedstaaten, die ihrerseits durch einflussreiche Organisationen wie die Maislobby beeinflusst werden, haben das Durchschlagen des gordischen Knotens bislang verhindert. Der Tag wird kommen, an dem sich dies für die Landwirte, aber auch für die Gesellschaft schlechthin, rächt.
Postenschacher statt Demokratie
Bei den Agrarverhandlungen war es wie im Konvent: Euphorische Sprüche wurden nach den Verhandlungen in die laufenden Kameras gehaucht, in der Hoffnung, Europas Bürger würden schon nicht die Details analysieren. Um nicht missverstanden zu werden: Die neue Agrarpolitik schafft durchaus Platz für positive Ansätze. So gibt es einen Artikel im Gesetzeswerk, der die Mitgliedstaaten ermächtigt, wirklich neue Wege zu gehen und Umverteilungen vorzunehmen. Doch die Reformunwilligen sind davon nicht betroffen. Für sie bleibt der Geldstrom weitgehend unangetastet.
Wenn die Limitierungen oder negativen Folgen der Politik sichtbar werden, sind die, die sie beschlossen haben und in der EU Verantwortung tragen, längst nicht mehr zur Rechenschaft zu ziehen. Wobei in dem Konglomerat von Brüssel sowieso die Frage zu stellen ist, wer wem gegenüber wofür verantwortlich ist. Die in Brüssel akkreditierten Journalisten Hans-Martin Tillack und Andreas Oldag beschreiben in ihrem lesenswerten Buch «Raumschiff Brüssel – wie die Demokratie in Europa scheitert» eindrucksvoll, wie sich die Mitglieder der EU-Institutionen, ob nun im Rat, in der Kommission oder im Parlament sitzend, mit ihrer Macht und Ohnmacht zufrieden geben. Denn im Wirrwarr der Gesetzgebung lässt es sich sehr schön hinter der Kompetenz der anderen verstecken. Der deutsche EU-Kommissar Günter Verheugen, zuständig für die Erweiterungsfragen, wird in dem Buch mit dem Satz zitiert: «Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend.» Das sagt eigentlich alles.
Zur Veränderung dieser Zustände wurde der Konvent unter der Präsidentschaft von Valéry Giscard d'Estaing eingesetzt. Er hat einen Verfassungsentwurf für das angeblich neue, das moderne, aufstrebende und lebendige Europa erarbeitet. Eine Verfassung enthält auch Hinweise auf die Richtung, in die sich ein Land entwickeln soll. Die EU bekennt sich zum «Europa der Bürger», zum «Europa der Regionen», zur kulturellen Vielfalt, zur regenerativen Energie und zur nachhaltigen Entwicklung, sie bekennt sich zu allem, was sich gut anhört.
Doch wo es hätte konkret werden müssen mit Veränderungen, da kam nichts heraus aus der Konventsdiskussion. Der EU-Agrarpolitik eine neue Aufgabe geben? – Darüber wurde nicht einmal debattiert. Die bereits 1957 im Vertrag von Rom festgelegten Ziele der Agrarpolitik wie die Steigerung der Produktivität wurden im neuen Entwurf wörtlich übernommen, auch wenn Europas Landschaften darunter leiden und die ländlichen Räume sich entleeren. Auch der alte Euratom-Vertrag, in dem sich die EU für den Ausbau der Kernenergie ausspricht, soll beibehalten werden. Man traut sich politisch nicht, einen endgültigen Strich unter diese überholte Energieoption zu ziehen. Nicht einmal zu einer gleichwertigen Aussage im Vertrag zu erneuerbaren Energien kann man sich durchringen.
Im Konvent wurde letztendlich nicht über die Zukunft Europas, sondern um Posten und Einflussnahme, also um Macht, diskutiert. Doch mit der Schaffung neuer Posten wie dem eines EU-Aussenministers oder einer 25-köpfigen Kommission, bei der 15 «Europäische Kommissare» mehr zu sagen haben als 10 weitere «Kommissare», löst man weder inhaltliche Aufgaben noch demokratische Defizite. Man schafft auch keine wirklichen Zukunftsperspektiven. Doch diejenigen, die in Brüssel die Fäden in der Hand haben und die vor die Kameras und Mikrofone treten, scheint es nicht zu stören. Manch einem scheint die wirkliche Entwicklung Europas, trotz der Lippenbekenntnisse, die immer wieder abgegeben werden, regelrecht schnuppe zu sein. Die Position des spanischen Ministerpräsidenten Aznar zur historischen Osterweiterung der EU war so einfach und eindeutig wie ernüchternd: «Ich bin dafür, wenn Spanien weiterhin ausreichend Geld aus den Strukturfonds bekommt. Wenn nicht, bin ich dagegen.»
Wer über die Zukunft Europas verhandelt wie auf einem orientalischen Basar, braucht sich nicht zu wundern, wenn sich die Bürger abwenden. Will man uns wirklich überzeugen, dass diese Europäische Union im Kern etwas Gutes ist, dann muss man mehr tun, als nur dauernd Nebelkerzen werfen. Europa scheint derzeit die Puste auszugehen, der Schwung früherer Zeiten ist dahin. Statt Seidenraupen- oder Tintenfischlagerungssubventionen oder Beifahrerhaltegriffsregelungen wären Visionen für Europa nötig. Eine Politik, die nach vorne schaut und bei den Menschen ankommt – nicht eine, bei der der Haushalt der EU zum Selbstbedienungsladen der Einflussreichsten verkommt.
Lutz Ribbe, 45, Direktor der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur), ist seit 1998 Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und Koautor des Buchs «Bananen für Brüssel. Europa – wie unsere Steuern vergeudet werden».
Droemersche Verlagsanstalt 2000. 320 S., Fr. 13.50 Weitere Literatur: Andreas Oldag, Hans-Martin Tillack: Raumschiff Brüssel. Argon 2003. 414 S., Fr. 33.60