Kurzinfos November 2011


Korrekturverweigerung

Derzeit fließen jährlich rund 90 Prozent der etwa 120 Milliarden Euro an Einnahmen wieder retour an Empfänger in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Rund zwei Drittel in Landwirtschaft und Kohäsion. In den letzten sechzehn (!) Jahren konnte der Europäische Rechnungshof in diesen beiden Politikbereichen keine positive Zuverlässigkeitserklärung erteilen. Die Zahlungen "seien im wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet" und die Kontrollsysteme seien nur "bedingt wirksam," heißt es im Jahresbericht 2010. Und: Alleine im Bereich Kohäsion hätten im Haushaltsjahr 2009 mindestens 1,5 Milliarden Euro "nicht erstattet werden dürfen." Auch wenn die Ursache hauptsächlich Formalfehler und weniger Korruption sind, darf eine Korrektur von unrechtmäßigen Zahlungen nicht systematisch verweigert werden. Das ist jedoch der Fall. Die "Einziehungsquoten sind nach wie vor niedrig" heißt es im Jahresbericht 2009 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Das bestätigt auch ein aktueller Bericht der EU-Kommission. Daraus geht hervor, dass seit 1994 alleine im Bereich der Kohäsionspolitik rund 2,5 Milliarden Euro (!) unrechtmäßig ausgezahltes Steuergeld bis zum 30. Juni 2011 noch immer nicht eingezogen wurde. Eine Praxis, die zu weiteren Unrechtmäßigkeiten nur so einlädt. Gemäß Artikel 317 des Vertrags von Lissabon führt die EU-Kommission den Haushalt "zusammen mit den Mitgliedstaaten" aus, aber "in eigener Verantwortung." Sprich, rund 80 Prozent der EU-Ausgaben werden zur Verwaltung an die Mitgliedstaaten delegiert, die Verantwortung bleibt jedoch bei der EU-Kommission. Ja, dieses geteilte Management schafft diffuse Verantwortlichkeiten, je nach politischer Einstellung variable Schuldzuweisungen und höchste Fehlerquoten. Trotzdem, die Letztverantwortung trägt die EU-Kommission. http://www.ehrenhauser.at/­lang/­de/­blog/­korrekturverweigerung/­ [20.November 2011]

Neue Online-Plattform für leichteren Zugang zu EU-Dokumenten Eine neue Internetplattform möchte den Zugang zu EU-Dokumenten und die Kommunikation zwischen Bürgern und EU-Institutionen erleichtern. http://www.asktheeu.org/­de


Mit einer stärkeren Überwachung der nationalen Haushalte der Euro-Staaten will die EU-Kommission deren Disziplin stärken. Besonders eng an die Leine nehmen will sie Staaten, die finanzielle Hilfe brauchen oder wegen Verletzung der EU-Leitplanken für Defizit und Verschuldung (Stabilitätspakt) in einem Defizitverfahren stecken. Die Pläne, die bereits beschlossene Massnahmen («Sixpack») ergänzen sollen, müssen aber noch vom Ministerrat (Mitgliedstaaten) und vom EU-Parlament verabschiedet werden. Die Vorschläge illustrieren, zu welch weitreichenden Eingriffen es führen kann, nimmt man die nun allseits geforderte Disziplinierung ernst. Ohne Verbesserung der Governance werde es «schwierig, wenn nicht unmöglich», die gemeinsame Währung zu bewahren, verteidigte EU-Kommissions-Präsident Barroso den Vorstoss vor den Medien.

Einige der vorgeschlagenen Bestimmungen sollen für alle Euro-Staaten gelten. So müssten sie alle als eine Art «Schuldenbremse» in ihr nationales Recht – vorzugsweise in die Verfassung – verbindliche numerische Regeln festschreiben, die das im EU-Stabilitätspakt enthaltene mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts übernehmen. Die Umsetzung der Regeln soll ein vom Finanzministerium unabhängiges nationales Organ überwachen. Auch die Wirtschaftsprognosen, die der Budgetplanung zugrunde liegen, müssten unabhängig sein, sie dürften nicht vom Finanzministerium erstellt werden.

Schliesslich müssten laut dem Vorschlag alle Staaten jeweils bis Mitte Oktober einen Budgetentwurf vorlegen. Weicht dieser von EU-Vorgaben (Stabilitätspakt, «Europäisches Semester») ab, würde die Kommission dies vor der definitiven Verabschiedung des Haushalts kundtun, und sie könnte auch die Vorlage eines neuen Entwurfs verlangen. Sie hat aber kein Vetorecht, das letzte Wort behält das nationale Parlament. Noch weiter ausgebaut werden sollen die Berichtspflichten und die Überwachung bei Staaten, die wegen Verletzung des Stabilitätspakts in einem Defizitverfahren stehen.

Die zweite Verordnung zielt auf Euro-Staaten, die Hilfe zum Beispiel aus dem Euro-Rettungsfonds erhalten oder deren finanzielle Stabilität in Gefahr ist. Laut EU-Wirtschaftskommissar Rehn soll die Verordnung zum einen die derzeitigen, in der Krise entwickelten Verfahren zur Aushandlung und Überwachung von Anpassungsprogrammen der Hilfsempfänger kodifizieren. Zum andern will die Kommission die Kompetenz erhalten, ein Land mit ernsten Schwierigkeiten bezüglich der finanziellen Stabilität unter verstärkte Überwachung zu stellen. Es müsste dann mehr Informationen liefern und Überprüfungsmissionen der Kommission in Zusammenarbeit mit der EZB über sich ergehen lassen, was an das Monitoring erinnert, das die Euro-Staaten kürzlich Italien auferlegt haben. Ausserdem würde die Kommission neu den übrigen Euro-Staaten empfehlen können, einem Staat einen Antrag auf Finanzhilfe anzuraten oder, brutaler ausgedrückt: ihn unter den Rettungsschirm zu drängen. Dieser Vorschlag beruhe auf der Erfahrung aus der Krise, dass die Staaten solche Programme bis zum letzten Momente zu verzögern versuchten, was die Kosten für alle Beteiligten erhöht habe, sagte Rehn vor den Medien.

Im Paket mit diesen Gesetzgebungsvorschlägen hat die Kommission eine Machbarkeitsstudie (Grünbuch) vorgelegt mit drei Optionen für die Einführung von Euro-Bonds (die sie selbst «Stabilitäts-Bonds» nennt), also gemeinsamen Anleihen der Euro-Staaten zur (teilweisen) Deckung ihrer Finanzbedürfnisse. Auch die Haftung würde je nach Option mehr oder weniger vergemeinschaftet.

Auch wenn das Papier erst eine Diskussionsgrundlage für eine bis Anfang 2012 dauernde Konsultation bildet, hat es ein ungewöhnlich gehässiges Fernduell zwischen Bundeskanzlerin Merkel und Barroso provoziert. Merkel sagte in Berlin, sie halte es für «bekümmerlich, unpassend», dass die Kommission mitten in der Krise den Vorschlag vorlege. Barroso konterte in Brüssel, es sei ein Problem, wenn man eine Debatte von Anfang an ausschliessen wolle. Merkel hat zwar weitere Staaten wie Finnland auf ihrer Seite, doch gibt es auch viele Befürworter der Bonds. Aus ihrer Sicht liegt der Hauptvorteil in einer Senkung der Finanzierungskosten vor allem für schwächere Staaten. Doch auch die Kommission räumt ein, dass dies mit einem geringeren Druck der Märkte auf diese Länder erkauft würde. Deshalb müsste ihre Einführung laut Rehn mit einer weiteren Stärkung der «Governance» über die Vorschläge vom Mittwoch hinaus verbunden werden. NZZ, 24. November 2011, S.27.


Die Europäische Union fördert in Kambodscha indirekt den Landraub. Denn viele Produkte, die auf den riesigen, kommerziellen Agrarflächen angebaut werden, die im ganzen Land durch Landraub entstehen, kann Kambodscha im Rahmen der «Alles ausser Waffen»-Initiative zollfrei in die EU exportieren, zum Beispiel Zucker. Was Entwickhingsländern den Marktzugang in die EU erleichtern sollte und als eine Form von Entwicklungshilfe gedacht war, schafft in Wirklichkeit einen weiteren Anreiz dafür, Menschen von ihrem Land zu vertreiben. Landkonflikte sind heute bei weitem der grösste Streitpunkt in Kambodscha. Sie betreffen mindestens eine Million Menschen. Dabei versage die Justiz bei der Aufgabe, die Armen zu beschützen, komplett. «Von diesen gesellschaftlichen Strukturen profitieren die Mächtigen, Leute mit Waffen, Leute, die gute Kontakte haben, und Geschäftsleute, die sich Einfluss kaufen können.» Das Problem mit dem Landraub ist eine der vielen Folgen des Regimes der Roten Khmer. Diese haben während ihrer Herrschaft beinahe alle Grundbucheinträge des Landes vernichtet.

Ein Gesetz aus dem Jahr 2001 sollte Abhilfe schaffen: Jeder Kambodchaner sollte demzufolge das Besitzrecht für sein Land erhalten, wenn er dort mindestens fünf Jahre lang gelebt hat. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Regierung das Land nicht als gewerbliches oder öffentliches Land gekennzeichnet hat. Solche Bezeichnungen erfolgen allerdings seit einigen Jahren nachträglich — und äusserst willkürlich. NZZ, 24. November 2011, S. 7


Draghi, der neue Chef der Europäischen Zentralbank, war früher Vizepräsident der Goldman Sachs International, eines weltweit tätiges Investmentbanking- und Wertpapierhandels-unternehmens mit Sitz in New York. Er ist zudem Mitglied der erlesenen Clubs "Gruppe der Dreissig" (Group of Thirty), eine Gruppierung von ausgewählten Personen von Topbeamten, -bankern und -managern von Multis sowie und ein paar Professoren, welche versuchen, auf die Regulierung des Finanzsystems Einfluss zu nehmen. http://www.corporateeurope.org/­sites/­default/­files/­publications/­Group%20of%20Thirty.pdf [28. November 2011]


Politiker sollten eigentlich als starke, unabhängige Pfeiler für einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Gesellschaftsinteressen sorgen. Stattdessen verkommen sie immer öfter zu Abteilungsleitern von Großunternehmen, etwa indem sie lukrative Jobangebote für die Zeit nach ihrer politischen Karriere von diesen Unternehmen annehmen. Professor Roland Vaubel von der Universität Mannheim analysierte mit seinen Kollegen die Werdegänge von 92 ehemaligen EU-Kommissaren und kam zu alarmierenden Ergebnissen. 39 Prozent der Ex-EU-Kommissare wurden nach ihrer Amtszeit Lobbyisten. Bei den konservativen EU-Kommissaren liegt der Prozentsatz sogar bei 50 Prozent. "There is Life after the Commission: An Empirical Analysis of Private Interest Representation by Former EU-Commissioners" (coauthors: Bernhard Klingen, David Müller), Review of International Organizations, Vol. 7 (1), 2011.


Ab Januar 2012 könnten Bulgaren und Rumänen auch als Arbeitskräfte in anderen EU-Staaten einwandern, sofern die Übergangsfristen von den 10 EU-Ländern mit solchen nicht verlängert werden. Die zehn Mitgliedsstaaten können die Beschränkungen noch ein letztes Mal um zwei Jahre verlängern, wenn sie die Kommission über «schwerwiegende Störungen oder die Gefahr derartiger Störungen» informieren. Die Hürden für neue Hindernisse gegen die Mobilität sind also relativ hoch. Einzig Spanien hat zuletzt grünes Licht dafür bekommen, den Zugang für rumänische Arbeitnehmer bis Ende 2012 zu beschränken. Dorthin und nach Italien hat es mit der Freizügigkeit den Grossteil der Bulgaren und Rumänen gezogen. Genaue Zahlen über die Arbeitskräftewanderungen zwischen den verschiedenen EU-Staaten sind schwierig zu finden. Gemäss der Kommission haben die Freizügigkeit bisher vier Prozent der 500 Millionen EU-Bürger überhaupt einmal genutzt. Bulgarien und Rumänien verloren seit 2007 gut vier Prozen ihrer Bevölkerung. Unbekannt ist, wie viele spanische Ingenieure oder griechische Ärzte jetzt in Deutschland ihr Glück suchen, wo in vielen Branchen noch immer Fachkräftemangel herrscht. Der Bund, 25. November 2011, S. 9


Beim jährlichen Treffen der Delegationen der Schweiz und der EU im Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit galt es im Juni 2011 besondere die Frage zu klären, ob das bilaterale Frejzügigkeitsabkommen von 1999 an die innerhalb der EU mit der Unionsbürger-Richtlinie (Gesetz) 2004 revidierte Rechtslage anzupassen sei. Die EU hatte beim letzten Treffen des Ausschusses vor Jahresfrist einen entsprechenden Wunsch geäussert. Um es vorwegzunehmen: Die Schweizer Antwort lautet Nein. Der Bundesrat habe beschlossen, auf die Aufnahme einschlägiger Verhandlungen zu verzichten. Dies habe man nun der EU kommuniziert, sagte der Schweizer Delegationsleiter Mario Gattiker, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Migration, nach der Sitzung vor Schweizer Medien.

Die fragliche EU-Richtlinie regelt die Einreise und den Aufenthalt von EU-Bürgern in andere(n) Mitgliedstaaten. Laut Gattiker anerkennt Bern, dass ihre Übernahme durch die Schweiz einerseits Schweizern den Aufenthalt in EU-Staaten durch einen Abbau von Bürokratie erleichtern würde. Anderseits wären damit aber verschiedene für den Bundesrat problematische Aspekte verbunden. Gattiker verwies unter anderem darauf, dass beim Familiennachzug das Erfordernis einer angemessenen Wohnung aufgegeben werden müsste, zusätzliche Personengruppen Ansprüche auf Sozialhilfe hätten und die Schwelle zur Ausweisung von Kriminellen heraufgesetzt würde. Bern sei nicht zur Übernahme der fraglichen Richtlinie verpflichtet. Für die Schweiz gehe es um ein sensibles Thema, fügte der Delegationschef unter Verweis auf die innenpolitische Debatte über Freizügigkeit und Zuwanderung an. Wie nach dem Treffen aus der EU-Kommission zu hören war, hat die EU-Delegation den Standpunkt der Schweiz zur Kenntnis genommen. Man habe nie formell die Übernahme der Richtlinie gefordert, es gebe hierzu keinen Streit. Generell zeige das schwerfällige Format des Gemischten Ausschusses indessen, wie problematisch die statischen bilateralen Abkommen seien und wie wichtig eine dynamische Anpassung an Änderungen des EU-Rechts wäre.

Nicht näher gekommen sind sich die beiden Seiten im Streit über die Anwendung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit durch die Schweiz. Die EU hält einzelne dieser Massnahmen, darunter die achttägige Voranmeldepflicht für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, für nicht zielführend und unverhältnismässig. Die Schweiz hingegen hat sie erneut verteidigt. Sie seien mit dem Abkommen vereinbar, für die politische Akzeptanz wichtig und wegen der hohen Verstossquoten nötig, sagte Peter Gasser vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Zahl der in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer aus EU-Staaten sei 2010 gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent auf rund 60000 gestiegen, jene der selbständigen Dienstleistungsanbieter um 15 Prozent auf knapp 15 000. Dies zeige, dass die Regel die Erbringung von Dienstleistungen nicht verhindere, sagte Gasser. NZZ, 15. Juni 2011, S. 11


Der Bundesrat soll das EU-Beitrittsgesuch nicht zurückziehen. Der Ständerat hat zum wiederholten Mal einen Vorstoss abgelehnt, der einen Rückzug des eingefrorenen Gesuchs aus dem Jahr 1992 forderte. Der Entscheid gegen die Motion von Maximilian Reimann (Argau, svp.) fiel deutlich mit 33 zu 8 Stimmen.

Sowohl die Wirtschaft als auch der Bundesrat seien für eine Fortsetzung des bilateralen Weges, sagte Reimann. Zudem habe ein EU-Beitritt derzeit in der Bevölkerung absolut keine Chance. Deshalb dränge sich eine Klärung der Position auf.

«Das Parlament muss jetzt endlich die Hintertür zum EU-Beitritt schliessen», forderte Reimann im Rahmen der ausserordentlichen Ständeratsdebatte zur Europapolitik. Gewünscht worden war die Debatte von der SVP. Ausser der Motion Reimann, die nun erledigt ist, standen keine weiteren Vorstösse zur Diskussion. «Wir gewinnen mit einem Rückzug null und nichts und sollten deshalb mit Blick auf die laufenden Verhandlungen - etwa zum Stromabkommen - Irritationen vermeiden», begründete Ivo Bischofberger (Appenzell Innerrhoden, cvp.) seine Ablehnung der Motion. Und Alain Berset (Freiburg, sp.) kritisierte Reimann dafür, dass der Ständerat nach ähnlichen Vorstössen der letzten Jahre bereits wieder über die Frage debattieren muss. Er hätte es bevorzugt, in dieser Debatte über konkrete Probleme in der Europapolitik zu reden, sagte Berset und verwies dabei etwa auf die Forderung der SP nach schärferen flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Unterstützt wurde Reimann fast ausschliesslich von Parteikollegen. In Brüssel werde die Haltung der Schweiz so aufgefasst, dass der Bundesrat eigentlich in die EU wolle, aber aus innenpolitischen Gründen dies zurzeit nicht bewerkstelligen könne, sagte Christoffel Brändli (Graubünden, svp.). Es gelte nun endlich Klarheit zu schaffen. Andernfalls müsse man vielleicht zu dieser Frage einmal das Stimmvolk befragen.

Sukkurs erhielt Reimann diesmal auch vom Tessiner Ständerat Filippo Lombardi (Tessin, cvp.). Er begründete seinen Gesinnungswandel in der Frage des Beitrittsgesuchs mit den Druckversuchen der EU und einzelner EU-Staaten auf die Schweiz.

Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey wies darauf hin, dass die Schweiz schon nur aus formalen Gründen ein neues Beitrittsgesuch einreichen müsste, falls sie plötzlich doch einen Beitritt anstreben würde. Denn das Gesuch aus dem Jahr 1992 sei an die Europäischen Gemeinschaften gerichtet gewesen und nicht an die heutige EU. Im Übrigen wiederholte sie die vom Bundesrat seit langem vorgebrachten Argumente, dass ein Rückzug des Gesuches ausser Irritationen in Brüssel keinen Nutzen bringe. NZZ, 6. Juni 2011.

Kommentar: Endlose Posse um angebliches EU-Beitrittsgesuch der Schweiz

Es ist unglaublich aber wahr. Kantonsparlamente, die eidgenössischen Räte, Parteivorstände und Redaktoren befassen sich regelmässig mit einem EU-Beitrittsgesuch der Schweiz in Brüssel, das es gar nicht gibt. Diese Posse, die teilweise auch Steuergelder verschleudert, muss endlich aufhören! Der Tatsache, dass in Brüssel kein EU-Beitrittsgesuch liegt, wurde im Europa-Magazin schon im November 2005 dargelegt und müsste eigentlich bekannt sein. Trotzdem werden um die Mär vom Beitrittsgesuch weiter muntere Spiegelfechtereien ausgetragen. Die Schweiz hat nie ein EU-Beitrittsgesuch gestellt, sondern ein Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Nach dem Nein zum EWR hat die CH-Regierung nach Brüssel gemeldet, man möchte vorerst nun doch keine Beitrittsverhandlungen. Die Regierung sprach zwar damals davon, die Beitrittsgesuch sei nur eingefroren aber nicht zurückgezogen.

Juristisch gesehen war das sinnloses Geschwätz. "Einfrieren" ist kein juristischer Fachausdruck, kein Ausdruck des internationalen Rechts. Was wurde nach dem EWR-Nein bezüglich des EU-Beitritts-Gesuches juristisch genau gemacht? Und worin besteht der juristische Unterschied zwischen dieser Aktion nach dem EWR-Nein und einem eigentlichen Rückzug des Gesuchs? Diese Fragen stellten wir bereits 2005 dem Integrationsbüro und erhielten die folgende Antwort:

"Der Bundesrat hat in einer Erklärung vom 13. Januar 1993 dargelegt, dass die Schweiz auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen auf weiteres verzichtet. Entsprechend wurde die EU im Rahmen des Comité mixte zum Freihandelsabkommen durch den schweizerischen Vertreter informiert. Der EU-Rat hat seinerseits diese Entscheidung zur Kenntnis genommen: In einer Konklusion des EU-Rats vom 8./9. November 1993 nimmt dieser Kenntnis davon, dass die Schweizer Regierung bis auf weiteres die bilateralen Beziehungen zur Gemeinschaft weiterzuentwickeln wünscht.

Bei dem sogenannten 'Beitrittsgesuch' handelt es sich um einen Brief, in welchem die Schweiz im Mai 1992 die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen wünschte. Dieser Brief ist kein Rechtsakt, weshalb ein Rückzug in einem juristischen Sinne auch nicht möglich ist. Sollte die Schweiz dereinst die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wünschen, müsste ohnehin ein neues Gesuch gestellt werden."

Es wird also klar: in Brüssel liegt kein EU-Beitrittsgesuch, es liegt dort auch keine "eingefrorenes EU-Beitrittsgesuch". In Brüssel liegt eventuell in irgend einem Archiv ein Gesuch um Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen aus dem Jahre 1992 und ein zweites Schreiben, das ausdrückt, dass man vorerst keine Beitrittsverhandlungen wünscht. Möchte man eines Tages wieder Beitrittsverhandlungen stellen, müsste man ein neues Gesuch stellen – wie sonst sollte die EU sonst wissen, dass die "Schweiz" solche Verhandlungen wünscht. Das "Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen" von 1992 ist somit höchstens von historischem Interesse, juristisch ist es völlig bedeutungslos und es gibt hier nichts zurückzuziehen.

Muss man sich über den Geisteszustand jener, die regelmässig über Rückzug des nicht-existenten EU-Beitrittsgesuches schreiben und streiten Sorgen machen? Eigentlich schon. Es geht beiden Seiten allerdings um Taktik. Die SVP kann durch die Anträge auf "Rückzug" den nicht SVP-Teil der "Politeliten", als EU-Freunde und Gegner der Unabhängigkeit der Schweiz darstellen. Was die Gegner des "Rückzugs" genau bezwecken, ist schwieriger zu verstehen. Offenbar glauben Sie von den Angriffen der SVP politisch profitieren zu können. Der Bundesrat und die Parlamente wollen eventuell in EU-philen Bevölkerungsschichten den Eindruck erwecken, man halte sich alle Optionen offen. Dadurch erhofft man sich deren Untersstützung bei den bilateralen Verträgen. Wie dem auch sei – das Beispiel zeigt, wie zweiseitiges Interesse an einer Posse diese am Leben erhält und dass beide Seiten die Mehrheit der Bevölkerung für völlig vertrottelt hält.

Ein neues Mosaik zur Posse trug Bundesrätin Micheline Calmy-Rey im Juni 2011 bei: sie wies darauf hin, dass das "Beitrittgsgesuch" gegenstandslos geworden sei, weil es an die Europäischen Gemeinschaften gerichtet gewesen sei und nicht an die heutige EU. Die Argumentation ist juristisch unhaltbar (s. z.B. Freihandelsabkommen von 1972, das auch von der EU weitergeführt wird, ohne dass neue Verträge unterschrieben wurden). Es handelt sich aber um einen Hinweis darauf, dass für die Gegner des "Rückzugs" die Posse an Bedeutung verliert: sie fangen an, sich von dieser zu verabschieden, tun es aber schrittweise, vermutlich um ihr bisheriges absurdes Verhalten nicht blosszustellen.


SPS-Bundesratskandidat Maillard in der NZZ vom 10. November 2011: "Der EU-Beitritt kann doch nicht oberstes Ziel der Sozialdemokratie sein. Es ist eine rein institutionelle Frage. Unsere obersten Ziele müssen nicht institutionelle, sondern materielle Forderungen wirtschafts- und sozialpolitischer Art sein." (S. 13). Am Zitat erfreut, dass der SP-Bundesratskandidat den EU-Beitritt der Schweiz nicht als oberstes Ziel seiner Politik ansieht. Er deckt damit auch auf, dass es für die meisten Sozialdemokraten der Nomenklatura der Partei offenbar nichts wichtigeres gibt als dieser unsozialen und antidemokratsichen Organisation beizutreten.

Befremdlich am Zitat ist aber die Geringschätzung der Demokratie, die zum Ausdruck kommt. Maillard betrachtet diese als eine "institutionelle" Frage, die nicht so wichtig ist. Es handelt sich um eine Einstellung, die in Teilen der Linken verbreitet ist. Wie soll man sich aber für soziale Grundrechte einsetzen, wenn man die politischen Grundrechte geringschätzt? Und wer soll sich für soziale Grundrechte auch auf politischer Ebene einsetzen, wenn nicht die Menschen, die von diesen profitieren sollen?

Die Geringschätzung politischer Teilnahme ist Ausdruck einer paternalistischen Haltung oder dann einer romantischen Einstellung, welche die "wahre soziale Demokratie" als Resultat von sozialen Auseinandersetzungen und entsprechenden Machtverhältnissen sieht – unabhängig von uninteressannten politischen Institutionen. Beide Haltungen sind abzulehnen: weil sie zu einem unsozialeren Staat führen und die fundamentalen Menschrechte der Teilnahme am politischen System geringachten. Die Politik ist nicht den "anderen", den "Eliten" zu überlassen, die es angeblich gut mit uns wollen.

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