Firmen aus dem EU-Raum kennen zahllose Tricks, um die GAV-Mindestlöhne zu unterbieten. Einige Branchen sind besonders anfällig. Ob der Maler aus Polen oder die Reinigungsequipe aus Tschechien: Jeder Betrieb aus der EU, der Arbeitskräfte in die Schweiz schickt, muss sich acht Tage vor dem Einsatz in der Schweiz beim Bundesamt für Migration (BFM) online anmelden. Im November allein gab es 24'000 solche Meldungen.
Diese landen automatisch bei den Kantonen, wo die Arbeiten stattfinden sollen. Das dortige Arbeits- oder Migrationsamt leitet sie weiter an eine der Paritätischen Kommissionen (PK). Diese bilden sozusagen die Lohnpolizei, die zuständig ist für die Überwachung von Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in ihrer Branche und Region.
Die Struktur erscheint für Aussenstehende als Labyrinth und wirkt schwerfällig. Es gibt rund 70 nationale, allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV). Für einige Verträge gibt es in jedem der 26 Kantone eine Paritätische Kommission, die lokal kontrolliert. Darüber wacht je eine nationale paritätische GAV-Kommission. «Es gibt einige Hundert Paritätische Kommissionen in der Schweiz», sagt Nico Lutz, Leitungsmitglied der Gewerkschaft Unia. Wie viele es sind, weiss nicht einmal er als Profi. In grösseren Kantonen und Branchen sind sogenannte Kontrollvereine für die tägliche Arbeit zuständig. Dort arbeiten vollberuflich Profis, die Vor-Ort-Besuche abstatten, Unterlagen erheben, Beweise sichern und Sanktionsentscheide vorbereiten. Der formelle Entscheid ist der jeweiligen GAV-Kommission vorbehalten, die sich alle paar Monate trifft.
Entsprechend kompliziert ist für die Kantone schon die Weiterleitung der Tausenden von Meldungen. Welcher Kommission, welchem Kontrollverein zusenden? «Nicht selten ist unklar, welcher GAV zum Zuge kommt - und deshalb, welche Kommission für Kontrollen zuständig ist», sagt Unia-Mann Lutz.
Das ist nur der Anfang der Komplikationen im Vollzug der flankierenden Massnahmen, die zum Ziel haben, Lohndumping zu bekämpfen. «Es gibt Kantone, die drucken die Mail des Bundesamtes für Migration aus und senden sie per Fax an den zuständigen Kontrollverein oder die zuständige Paritätische Kommission», sagt Lutz. Die Meldung geht über mehrere Stellen. «Um die Kontrollen vor Ort wirksam planen zu können, müsste das sehr schnell gehen, sonst sind die entsandten Personen unter Umständen längst weg.»
Risikobranchen für Lohndumping sind laut BFM das Bauhauptgewerbe, das Ausbaugewerbe, Hotels, Restaurants, die Reinigungsbranche, die Überwachungs- und Sicherheitsdienste. «Bei diesen Tätigkeiten besteht erfahrungsgemäss die Gefahr von Lohndumping und der Umgehung von zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften», heisst es dort. Ziel des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wäre es, «50 Prozent aller Entsendebetriebe und Selbstständigerwerbende» pro Jahr zu kontrollieren, sagt Peter Gasser, Leiter Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen beim Seco. Im vergangenen Jahr waren es laut dem Bericht «Flankierende Massnahmen» rund 40 000 in diesem Bereich. In vier von zehn Fällen bestand die Vermutung auf unterbotenen Lohn.
Schafft es die Paritätische Kommission noch rechtzeitig vor Ort, gehen die Probleme weiter. Stammen die entsandten Mitarbeiter nicht aus einem der umliegenden Länder, kommen Sprachschwierigkeiten dazu. Die Kontrolleure müssen innert Kürze etwa einen polnischen oder tschechischen Dolmetscher auftreiben, der hilft, die Arbeiter einzuvernehmen.
Zurück am Schreibtisch, stellen sich neue Fragen: Wie soll ein ausländischer Lohn mit einem GAV-Lohn verglichen werden? Zu welcher Ausbildungsstufe ist die kontrollierte Person zu zählen, damit eine Mindestlohnstufe zur Anwendung kommt? Ein Kriterium ist beispielsweise ein Lehrabschluss. Doch solche Titel gibt es ausser in Deutschland und Österreich nirgends. Hinzu kommen nicht vergleichbare Zulagen und Spesen, etwa für Kost und Logis. «Nicht selten treffen wir vor Ort reihenweise Leute an, die auf der Baustelle schlafen. Wie soll man eine solche Unterkunft bewerten?», sagt der Leiter eines Kontrollvereins, der anonym bleiben will.
Tricks, um das Mindestlohnniveau zu umgehen, gibt es Dutzende. Manipulierte Arbeitszeiten, unterschlagene Wegentschädigungen, beleglose Barzahlungen, fehlende Arbeitszeitrapporte – all das erschwert das Ermitteln der geschuldeten Löhne enorm.
«Wir hatten schon Arbeitgeber, die ihren entsandten Mitarbeitern während des Aufenthalts einen GAV-Lohn zusicherten und die Differenz zwischen dem ausländischen und dem Schweizer Lohn in den Folgemonaten vom regulären Gehalt im Herkunftsland abzogen», sagte Stefan Strausak, Geschäftsführer der PK Holzbau kürzlich an einer Seco-Veranstaltung. Für ergänzende Auskünfte und die Anhörung muss der Arbeitgeber im Ausland angeschrieben werden. Meldet er sich nicht, muss die GAV-Kommission den Kanton aufbieten, damit dieser dieselbe Anfrage «mit offiziellem Briefpapier» stellt. Die Rückmeldung erfolgt über den Kanton. «Das Ganze dauert Monate», sagt ein Insider. Meldet sich der Arbeitgeber nicht, muss die GAV-Kommission den in- und ausländischen Lohn selber schätzen – jede Kommission mit eigenen Methoden.
Das Seco hat Mitte November eine Initiative ergriffen, um Leitplanken zu setzen. Erstens soll ein einheitlicher Lohnvergleich durchgesetzt werden. «Wir wollen im April 2014 eine überarbeitete Weisung erlassen», sagt Peter Gasser. Zweitens soll ein Musterablauf definiert werden. «Ziel ist ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführtes Verfahren.» Und drittens sollen alle GAV-Kommissionen und kantonalen Behörden mit Schulungen auf denselben Stand gebracht werden. Gasser ortet aber nur bei einem kleinen Teil der kontrollierten Betriebe Probleme. «Einige Schlaumeier nützen das System aus. Der überwiegende Teil aber verhält sich ehrlich und korrekt. Nicht umsonst hatten wir Rückmeldungen aus Deutschland oder Frankreich, wir seien sehr streng in den Kontrollen.», Der Bund, 28. November 2013, S. 11