Kurzinfos November 2013


Borroso warnt vor Kündigung der Personenfreizügigkeit

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso nimmt in der NZZ am Sonntag vom 10. November 2013 ausführlich Stellung zu den Fragen im Verhältnis der Schweiz zur EU. Dabei betont er, dass es den privilgierten Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt nicht gibt ohne Personenfreizügigkeit.

Auf die einzelnen Abstimmungen in der Schweiz wolle er zwar nicht eingehen. "Ich möchte aber auf die fundamentale Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die EU als eine unserer Grundfreiheiten verweisen, nebst dem freien Austausch von Gütern, Dienstleistungen und Kapital." Diese Elemente seien nicht trennbar, "die Mitgliestaaten würden niemals die Loslösung der Personenfreizügkeit von den übrigen Grundfreiheiten akzeptieren". NZZ am Sonntag, 10. November 2013, S. 1


Zur Stärkung der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung und Überwachung sind seit Ausbruch der Schuldenkrise im Wesentlichen vier Reformen eingeleitet worden:

Europäisches Semester: Seit 2011 erfolgen die verschiedenen EU-Verfahren zur Koordinierung der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik (siehe unten) in einem jährlichen Zyklus , aufeinander abgestimmt und nach einem synchronisierten Kalender. Im ersten Semester jedes Jahres liegt der Fokus auf der Koordination auf europäischer Ebene (deshalb der Name), im zweiten Halbjahr auf der Umsetzung auf der nationalen Ebene. Inhaltlich geht es sowohl um die Finanzpolitik als auch um Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und um die Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte.

«Sixpack»: Paket von fünf Richtlinien und einer Verordnung, das im Dezember 2011 in Kraft getreten ist. Es gilt grundsätzlich für alle EU-Staaten, doch betreffen einzelne Passagen nur Euro-Staaten. Es stärkt die Überwachung der Finanzpolitik der Mitgliedstaaten, wobei die Grundregeln des Stabilitätspakts von 1997 unverändert bleiben: Das Staatsdefizit soll nicht höher sein als 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP), die Staatsverschuldung nicht höher als 60% des BIP (oder sich zumindest genügend rasch in diese Richtung bewegen) und mittelfristig soll das strukturelle Defizit (um Konjunktur- und einmalige Einflüsse bereinigter Fehlbetrag) mehr oder weniger ausgemerzt werden. Verschärft wurden mit dem Sixpack indessen die Verfahren zur Durchsetzung dieser Regeln. So können die Defizitverfahren, die einsetzen, wenn ein Staat das Defizit- oder das Schuldenkriterium verletzt, bei Euro-Staaten rascher zu Sanktionen führen. Zudem ist es ist dank einer Änderung der Abstimmungs-Regeln für einen «Defizitsünder» schwieriger geworden, die Verschärfung eines solchen Verfahrens zu verhindern. Das letzte Wort behalten aber die Euro-Staaten, es richten also Sünder über potenzielle Sünder.

Neu eingeführt wurde die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte anhand von Kriterien wie Leistungsbilanzsaldo oder Lohnstückkosten. Bei Problemfällen kann die Kommission ein «Verfahren bei einem übermässigen Ungleichgewicht» einleiten und Abhilfe-Empfehlungen an den Mitgliedstaat richten. Schlägt dieser sie in den Wind, sind bei Euro-Staaten im Extremfall Sanktionen möglich.

«Twopack»: Zwei Verordnungen , die im Mai 2013 in Kraft getreten sind und nur für Euro-Staaten gelten. Für diese wird die Koordinierung und Überwachung der nationalen Finanzpolitik gestärkt. Hierzu dient unter anderem die Vorgabe, dass die Euro-Staaten ihre Haushaltpläne bis Mitte Oktober der EU-Kommission und der Euro-Gruppe vorlegen müssen. Weicht ein Plan von den Vorgaben des Stabilitätspakts ab, kann die Kommission Korrekturen verlangen. Sie hat aber kein Vetorecht, das letzte Wort behält das nationale Parlament. Die zweite Verordnung regelt die verstärkte Überwachung von Euro-Staaten, die ernste finanzielle Schwierigkeiten haben oder riskieren (und damit vor allem für Staaten, die Hilfe des Euro-Krisenfonds ESM benötigen).

Fiskalpakt: Zwischenstaatlicher Vertrag aller Euro-Staaten plus 8 weiterer EU-Mitglieder. Die Vertragspartner verpflichten sich unter anderem, eine Art Schuldenbremse in ihre Verfassung oder in ähnlich bindendes nationales Recht einzubauen. Diese Schuldenbremsen schreiben im Kern das im Stabilitätspakt fixierte Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts fest. Der Pakt ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft, doch haben ihn Belgien und Bulgarien als letzte Teilnehmer noch nicht ratifiziert. Die Schuldenbremsen müssten per 1. Januar 2014 umgesetzt werden. NZZ, 2. November 2013, S. 31

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